1874 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

gelegenheiten) ein. —-Bei Kap. 17 (Ostbahn) brachten die Abgg. Schröder (Königsberg) und Schmidt (Stettin) einige Beshwerden über den mangelhaften Verkehr auf der Ostbahn zur Sprache. Der Handels-Minister Dr. Achenbah ft-Ullte die Abhülfe der Uebelstände in Ausficht. Die Einnahmen der einzelnen Bah- nen „wurden ohne Debatte angenommen; nur beim Kap. 124 (Main-Neckarbahn) und 126 (Privat-Eisenbahnen, bei denen der Staat betheiligt ist) wurden folgende zwei Resolutionen ange-

E E Or E E E T “die Königliche Staatêregieruag aurzufordern, 1) die Einnahmen und Ausgaben der Main-Neckarbahn vollständig in den Staatshaushalts- Etat aufzunehmen; 2) dem Staatshaushaltsetat für 1875 eine Ugsber- sicht der diesseitigen Einnahmen und Ausgaben des Staats bei den einzelnen Privatecisenbahnen, bei dencn der Staat betbeiligt ist, bei-

en. Bel den dauernden Ausgaben (Kapitel 22—30) rügte der Abg. Berger (Witten) über die Zusammenseßung der Eisenbahn- Direktionen, in denen -das juristishe Element über das technische bedeutend vorwiege. Der Handels-Minister Dr. Achenbah er- widerte darauf in einer längeren Rcde. Die dauernden Aus- gaben wurden fast ohne Diskussion mit folgenden Anträgen der Budgetkommission angenommen

1) Zu Kapitel 22—30: Bei den Ausgaben sämmtlicher Staats- Eisenbahnen in den Tit. 6 jedesmal hinter den Worten „sowie zu Unterstüßungen für die im Dienste invalide gewortenen Arbeiter" ein- zuschieben: „und deren Hinterbliebenen“.

2) Zu Kapitel 22—30, Tit. 10--12: Di2 Königliche Stagts- regierung aufzufordern, die Kuêgaben für Erneuerung der Bahnanlagen, sowie die Auëgaben für Ern-uerung der Lokomotiv- und Wazenparks künftig zum Gegenfiand besonderer gegen die Titel für Unterhaltung übertragbarer Titel zu machen. Ew

Bei dem Kap. 32 (Privateisenbahnen, bei welhen der Staat betheiligt ist) beleuhtete der Abg. Dr. Hammacher das Verhältniß der Berlin-Stettiner Eisenbahn zur Vorpommerschen Bahn; es scheine, als ob die Erstere ihre Betriebskosten möglihs|t auf die leßtere abwälze, für welhe der Staat eine Zinsgarantie geleistet habe. Der Abg. Schmidt (Stettin) machte dagegen darauf aufmerksam, daß die Betriebskosten niht nah dem Ver- kehr, sondern nah der Meile berechnet werden. Der Abg. v. Wedell-Vehlingsdorf empfahl der Regierung die Erwägung, ov es nit rathsam wäre, die Verwaltung der pommerschen Bahnen selbs in die Hand zu nehmen. Nach ciner Erwiderung des Regierungs-Kommissars Ministerial-Direktor Weishauptwurde das Kavitel genehmigt.

ZU den außerordentlihen Ausgaben der Eisenbahnverwal- tung beantragte die Budgetkommission folgende Resolution :

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in den Fällcn, iu welchen im Etat die Bewilligung zu Ausgaben für Anschaffungen und Bauten verlangt wird, für tie bereits durch Spezialgeseße Geldmittel bewilligt worden, jedeêmal einen Nachweis der auf Grund der Spéezial- geseße zu demselben Zwecke der Königlichen Staatsregierung noch zur Disposition stehenden Fonds beizufügen.“

Die Resolution wurde ohne Debatte angenommen, ebenso wie die zum ganzen Etat beantragte Resolution:

Die Königliche Staatêregierung aufzufordern, a. zum Eisenbahn- Etat au allgemeine Erläuterungen zu g-ben, dazu die gleichnomigen Titel der einze:nen Eisenbahnen zusammenzustellen und dem Ergebniß der Zufammenstellurg die entsprechenden Summen des leßten Etats und des leßten Rechnungsabschlusses hinzuzufügen; ; i

b, zum Eisecnbahnetat i en rläuteruz STiS Da T E

(Axe KEDT TVVEACURE ckLRAKSCKÄCW A zung der für die Be- rechnung maßgebenden Grundsäße anzugeben und hiernach den etats- mäßigen Reinertrag in Prozenten auézurechnen;

c. der Uebersichten über die Betriebsergeknisse der Staatseiseu- bahnen einen allgemeinen Theil hinzuzufügen, die Mittheilungen über die einzelnen Staatseisenbahnen gleichförmig unter sich und mit dem Staatshaushaltsetat zu gestalten, auch darin insbesondere über die geltenden Tarife und im Vorjahr stattgehabte oder beabsichtigte Tarif- änderungen eingehende Nachrichten zu geben.

Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Berathung des Ctats für Handel und Bauwesen.

D

Im Reichs - Postgebiete beträgt die Zahl der Brief- kasten: 30,665; davon an Postorten: 11,227, an Orten ohne Postanstalt: 17,709, an Eisenbahn - Postwagen 1729. Rechnet man hierzu die Zahl der Postanstalten: 6000, so ergeben sich 36,665 Post - Einlieferungéstellen, d. i. auf je 937 Einwohner eine Stelle. S:

Der Evangelische Ober-Kirhenrath hat sh in einem Spezialfall über die Prüfung der Wahlen für die kirch- lihen Gemeindekörper durh den Kreis-Synodal- Vorstand im Einverständniß mit dem Minister der geist- lichen 2c. Angelegenheiten dahin geäußert, daß die Kirchen-Gemeinde- Ordnung dem Kreis-Synodal-Vorstand nicht die Aufgabe stellt, die sämmtlichen vollzogenen Wahlen feines Bereichs von Amts- wegen einer regelmäßigen Prüfung zu unterwerfen, Nach §. 39 der Kirchen-Gemeinde-Ordnung is der Verlauf für den Abschluß des Wahlgeschäfts, daß nah vollzogener Wahl der Gemeinde- Kirchenrath die Legalität der Wahl prüft, und daß die Namen der Gewählten an zreei aufeinanderfolgenden Sonntagen im Hauptgottesdiens der Gemeinde bekannt gemacht werden; wenn jenes feine Beanstandung der Legalität, die leßtere Bekannt- machung feine Einsprühe aus der Gemeinde herbeiführt, fo ist die Einführung der gewählten Aeltesten in der 8. 7 daselbst vorgeschriebenen feierlihen Form und die der Gemeindevertreter in der nähsten Sizung der Gemeindevertretung zu vollziehen, ohne daß die Prüfung und Genehmigung einer weiteren Instanz dazwischen zu treten hat. Wenn S. 40 a. a. O., der von er- hobenen Einsprüchen gegen eine Wahl handvelt, im leßten Absatz dem Kreis-Synodal-Vorstand das Recht beilegt, auch von Amts-

wegen die Wahl zu prüfen, so bezweckt dies nur, dem Synodal- |

Vorstand die- freie Beurtheilung einer Wahl über den Umfang

\etbst über den Fall eines Einspruches hinaus zu ermöglichen, hat aber teineswegs die Bestimmung, daß eine jede vollzogene

und Rnerkennung des Kreis-Synodal-Vorstandes unterworfen werden muß.

Der diesseitige Gesandte am Großherzoglih oldenburg- \hen Hofe, Prinz zu Ysenburg und Büdingen, is heute fruh aus Oldenburg hier eingeiroffen und im Hotel! Royal abgestiegen.

_Vayern. München, 1. Februar. Der König hat die Gesege, „den Antheil Bayerns an der franzöfischen Kriegsentschä- digung“, ferner „die Nervollständigung der Einrichtungen der im Betriebe befindlihen bayerishen Staatseisenbahnen und die provisorishe Steuererhebung und vorläufige Bestreitung beson- derer Ausgaben pro 1874“ betr., unterm gestrigen Tage \anktio- dias in Folge dessen dieselben alsbald zur Publikation gelangen werden.

__ Sachsen. Dresden, 2. Februar. Der König und die Königin find gestern Mittag 124 Uhr wieder hier eingetroffen.

sh die Debatte

der einem Einspruch zu Grunde gelegten Anführungen und | Lang dieser Autrag, welWer dahin ging, daß allen Beamten | gebilligt werde, mit 34 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Dagegen

Wahl, che sie für feststehend erachtet werden kann, der Prüfung | wurde der Antrag des Ginanzaus\schusses, allen Beamten für

Die Zweite Kammer begann heute die Berathung des vom Abg. Starke (Mittweida) erstatteten Berichts über den Etat des Departements des Kultus und öffentlihen Unterrichts und die damit im Zusammenhange stehenden Positionen des außerordentlihen Budgets. Kultus-Minister Dr. v. Gerber drückte die Hoffnung aus, daß es den segensreichen Wirkungen des Shulgesezes, wenn es erst ins Leben’ getreten sei, gelingen werde, auch die Gegner seines Zustandekommens mit der Zeit zu versöhnen. Die Aufgaben, welche dies Geseg stelle, zu lösen, die Zielpunkte, die es stecke, zu erreichen, werde Jahre hinaus die höchste Anspannung aller Kräfte des Ministeriums erfordern. Er rehne namentlih auf die Mitwirkung der pädagogischén Swhulinspektoren, wenn er die Zuversicht aus\prehe, daß es ihm gelingen werde, allmählih das gesammte Volks- \hulwesen in einen gedeihlihen Fortschritt zu bringen. Der Minister zählte dann auf, was Seitens des Ministeriums in der Zeit zwischen dem gegenwärtigen und dem vorigen Landtage auf den übrigen Gebieten des Unterrihtswesens geschehen sei; die Verordnung, die \sch auf Errichtung und Einrichtung der Schulen vom Standpunkte der Gesundheitspflege beziehe, die Verordnung über das Realshulwesen, die neue Lehrordnug für die Seminare. Der Frage der Organisation des höheren Töchterschulwesens widme er fortgesezt“ seine Aufmerksamkeit. Habe die Regierung bei dem Plane, den sie verfolge, niht {on jeßt das höhere Unterrichtswesen organisirend in Angriff nehmen können, fo sei doch den dringendsten auf diesem Gebiet hervor- getretenen Bedürfnissen Rehnung getragen worden. Die Re- gierung werde auf diefer Bahn weiter fortshreiten. Das Ziel, das er sich gestellt, sei der-Entwurf eines Geseßes über das höhere Schulwesen. Es sei dies aber eine \hwierige und sehr verantwortliche Arbeit, die er in keiner Weise übereilen möhte: nichts bedenklicher, als gerade in diesem Punkte Fehlgriffe zu thun. Er könne also ein solhes Geseg nicht für die allernächste- Zeit versprechen, aber er sehne sich nach dem Augenblick, wo er damit vor die Kammer treten könne. Dieser Schluß der Rede des Ministers wurde von der Kammer beifälliz aufgenommen. Die Einzelberathung ritt bis zu Pos. 65, Uviversität Leipzig, vor. Die Positionen: Ministerium mit Kanzlei, Landeskonsistorium, apostolishes Vikariat wurden im Wesentlichen in der von der Deputation beantragten Höhe bewilligt; zu einer sehr langen Diskussion gab das Erforderniß für das neue Landeskonsistorium, bei we'chem von den Abgeordneten Kirbah und Krause wesentlihe Reduktionen, jedo erfolglos, beantragt wur- den, Anlaß. Bei dem Etat der Universität bewegte namentlich um einen Antrag des Abgeordneten Dr. Biedermann: die Gehalte der ordentlichen Professoren so zu normiren, daß ein folher Gehalt in der Regel bei der Anstellung nicht unter 1800 Tÿlr., nach fünfjähriger ununterbrohéner Thätigkeit an der Universität niht unter 2000 Thlr., nah zehnjähriger niht unter 2200 Thlr., nah fünfzehn- jähriger nicht unter 2400 Thlr. unter Einrehnung aller festen Bezüge und Emolumente betrage. Der Kultus-Minister wider- rieth die Annahme dieses Antrags; die Kammer beschloß, den- selben auf fich beruhen zu lassen. Auch ein Antrag des Abge- ordneten Krause, den Gehalt des Regierungskommissars für die Universität zu [txeidian. murbe abackehnt. Der Etat für die Uni- vet, TUIDIC Die 115 außerordentlihe Budgex. etngefteften For- derungen für Universitätszwecke=wurden nah den Deputatioug- anträgen bewilligt.

Württemberg. Stuttgart, 29, Ianuar. Die Kam- mer der Standesherken nahm heuté den Haupt-Finanzetat uvd das Finanzgesez in der Endabstimmung mit allen abgege- benen Stimmen an. In beiden Kammern war mittelst Schrei- bens des Ministeriums des Königlichen Hauses und der aus- wärtigen Angelegenheiten die Mittheilung von der Verlobung des Herzogs Wilhelm Eugen von Württemberg und der Groß- fürstin Vera von Rußland gemacht und auf Vorsthlag der Prä- fidenten eine Anfrage beschlossen worden: ob Ihre Königlichen Majestäten Gratulationsdeputationen zu empfangen oder Adressen anzuneh: en geruhen wollen, :

In der Zweiten Kammer wurde das Retablissements- gesez mit 82 gegen 2 Stimmen (Hopf und Vollmer) angenom- men und damit der Regierung 7,511,010 fl. zur Anschaffung von Gewehren (99,700 Infanteriegewehren, 102,500 Seitenge- wehre und 7300 Kavzlleriegewehre), fowie für Beschaffung von Feldgeshüß und zum Bau von Gewehrhäusern, Wagenhäusern u. f. w. aus den französischen Kriegsgeldern verwilligt.

80. Januar. In der heutigen Abendsikung der Zweiten Kammer kam ein Gesezeniwüurf ein auf Erhöhung der Civilliste des Königs in der Weise, daß die bisherigen dur Geseß vom 1. August 1864 festgestellten Baarbezüge (777,800 fl.) in 1,600,000 Mark verwandelt werden sollen, und zwar vom 1. Juli 1873 an. Der Mehrbedarf von 155,500 fl. per Jahr soll aus den Restmitteln gedeckt werden. Die Naturalbezüge (Früchte und Holz) bleiben davon unberührt, Die Kammer be- {loß, den Geseßentwurf morgen Mittag in Berathung zu nehnten. Ferner if heute eingekommen ein Gesezentwurf über Militärbauten und Beschaffung von Garnifonseinrihtunaen. Plersur werden außer dem im vorigen Iahr vcranshlagten 710,500 fl. weitere 2,537,760 fl. verlangt, und zwar aus den Mitteln der französischen Kriegsentschädigung.

Sefsen. Darmstadt, 31. Januar. Die Zweite Kammer der Stände verhandeite in ihrer heutigen (55.) Sizgung über den Antrag der Abgg. Buff, Dumont, Edinger und Goldmann, betr. die Aufbesserung der Staatsdienergehalte. Nach einer längeren Diskussion wurde in namentliher Ab-

für 1873 eine Erhöhung ihres Gehaitcs um einen Scchstheil zu-

1873 ein Sechstheil ihres Gehaltes als Erhöhung zuzuwenden, denjenigen mit einem höheren Gehalt als 2000 fl. jedoch nur ein Sechstheil von diesen Betrag zu gewähren, der Regierung die dur diese leßtere Beschränkung disponibel werdenden 90,000 f. behufs weiterer Aufbesserung der weniger als 1000 fl. betragenden Beamtengehalte zur Verfügung zu stellen, ferner die Miniwal- gehalte der Geistlihen von 800 fl. aúf 1000 fl. für 1873 vor- behaltlih einer Auseinandersezung mit den Kirchen zu erhöhen, die von -der Regierung beantragte Erhöhung der Wittwengehalte für 1873 zu genehmigen, ferner die Regierung aufzufordern, auch bezüglih der Gehalte der Subalternbeamten der Main- Nedar-Bahn eine Vorlage zu machen, fowie endli hiermit die Géhaltsregulirung pro 1873 für definitiv erledigt zu erklären, einstimmig angenommen.

Die Kammer vertagte ih hierauf auf unbestimmte Zeit.

Mecklenburg. Schwerin, 2. Februar. Der Erb- großherzog, die Herzöge Wilhelm und Paul Friedri,

fowie der Fürst Windishgräg ne{sst Prinzessinnen l

Töchtern find im Laufe des gestrigen Tages von hier wieder abgereist.

Die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugs- weise mitgetheilten Grundzüge zu einer Modifikation der bestehenden Landesverfassung, welhe die Groß- herzoge “dem versammelten außerordentlihen Landtage der Großherzogthümer zur gutahtlihen Aeußerung vorgelegt haben, lauten in dem \{chwerin\{hen Reskript wie folgt : j

F. 1. Der den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Medlenburg-Streliß auch ferner gemeinsame Landtag bildet - eine ein- heitlihe Versammlung, deren Mitglieder nicht speziell die Interessen

ihrer besonderen Kommittenten, sondern die des ganzen Landes wahr- -

zunehmen haben. Er besteht aus Vertretern des grcßen Grundbesißes, der Städte uvd der Landgemeinden.

F. 2. Zu den Groß-Grundbesißern gel:ören die Besißer der ritter- schastlihen und Rostocker Distrikisgüter. Bei den von diesen vorzu- nehmenden Wablen kommt auf jedes Hauptgut eine Stimme. Für Güter, welche sich in der todten Hand befinden oder infamerirt sind, wird, so lange dies Verhältniß dauert, kein Stimmrecht ausgeübt.

F. 3. - An der Wahl der städtischen Vertreter nehnien alle Stadt- gemeinden des Landes mit Einschluß von Wismar, Neustreliß und den mit Stadtrecht zu bewidmenden Orten Ludwigslust und Doberan Theil. Für die Städte wird das Wahlrecht durch die Magistrate und die Stadtvertretuzgen (vergleiche §. 7) ausaeübt. Mit RNücksicht hierauf soll Vorsorge getroffen werden, s :

1) daß Magistrat und Stadtvertzeetung eine Mtiwirkung bei Be- stellung von Bürgermeister und Rath auc in denjenigen Städten ex- halten, in welchen fie eine solhe bis jeßt nit haben, Í

2) daß die Stadtvertretung in allen Städten von der Bürgerschaft nach gewissen übereinstimmenden Normen gewählt, und daß

3) der Erwerb und Verlust des Bürgerrehts für alle Städte gleichförmig regulirt wird.

8. In die Kategorie der Landgemeinden fallen sowohl die mit selbständiger Gemeindeverwaltung bewidmeten Domanialorfschaften, als auch die ritterschafilihen Flecken, die Dorf- und Bauerschaften der ritterschaftlihcn und Rostocker Distriksgüter und die zu den Klöstern so wie den städtishen Kämmereien und Oekonemien gehörigen Höfe uud Dorfschaften, sofern dieselben wenigstens die cigene Verwaltung ihrcs Armenwesens besißen, die ibnen gewährt werden soll, wenn sie einzeln oder vereinigt einen sclbständigen Orts - Armenverband zu bil- den im Stande und bereit sind.

Zur Theilnahme au der Wahl der Landtagsabgeordneten find für die einzelnen Landgemeinden je na deren Größe ein bis drei Mitglieder des Gemeindevorstandes, und für die Höfe insbesondere, welche E mit einer Dorfschaft gemeindlich verbunden sind, der Pächter, Erb- pächter oder fonstige Inhaber berechtigt.

Die Gemeindevorstände sollen in Zukunft unter Mitwirkung der Dorfs- bez. Gemeindeversammlung bestellt werden. :

§. 9. In Berücksichtigung der Steuerkraft und der historischen Bedeutung crhalten im Großherzogthum Mecklenburg - Schwerin die Großgrundbesißer 31, die Städte 26, die Landgemeinden 25 für die Dauer einer Legislaturperiode gewählte Vertreter, zu denen hinzu- Tommen:

9 Mitglieder, die auf Lebenszeit von und aus denjenigen Groß- grundbesißern gewählt werden ,- welche unter Anrechnung des Besitzes ihrer Ascendenten seit 100Jahren ununterbrochen ritterschaftlihe Güter besessen haben.

9 von und aus den_Magistraten der Residenzstadt Schwerin, der Seestädte Rosto und Wismax und der beiden Vorderstädte Parchim und Güstrow für ihre Amtsdauer gewählte Mitgtieder und

6 Mitglieder, welche Serenissimus Snerineusis auf Lebexszeit nach freier Wahk zu eruennen berechtigt ift.

S. 6, Die auf die Dauer einer Legislaturperiode zu wähl:nden Mortrotor ieder der drei Kateg-zrien werden auf 12 mit din bestehenden Landwehr- ompagni-beczirken zufsammenfallendo Wakhlfroiso in der Art vertheilt, daß für die Zahl der auf den großen Grundbesiß kommenden Vertreter das Verhältniß der Hufen des einzelnen Wahlkreises zur Ge- sammtzahl der den großen Grundbesiß bildenden Hufen, für die Zal der Vertreter der Städte und Landgemeinden das Verhältniß der Einwohner der Städte beziehungéweise der Landgemeinden des einzelnen Wahi- kreises zur Gesammtzahl der Einwohner der Städte beziehungsweise der Landgemeinden maßgebend ist. Jft ven den zu emem Walhlkreite gchörenden Städten eine so greß, daß sie ihrer Einwohuerzahl nach wenigitens zwei Vertreter in Anspruch nehmen kann, fo werden® die llebrigen einem anderen Wahlkreise beigelegt.

Und ebenso wird die Bevölk-rung der Lantgemeinden eines Wahl- Éreises, wenn fie nit annähernd groß genug ist, um einen eigenen Ar erhalten zu fönnen, einem benachbarten Wahlkreise zuge- viefen.

S. l. Die auf einen Wahlkreis kommenden Vertreter der Land- gemeinden werden in Wahlbezirken gewählt, welche fo zu_ bilden sind,

daß bei annähernd gleiher Einwohnerzahl jeder einen Vertreter zu -

wählen hat. Dagegen findet für die Wahl der Vertreter des großeu Grundbefißes und der Städte eine Eintheilung der Wahlkceise in Wahlbezirke nicht statt.

§. 8. Wählbar zum Landtage ift in jeder der drei Kategorien, wer an der Wahl eines Vertreters in- der betreffenden Kategorie irgend cines Wahlkreises Theil zu nehmen Bercchtigt ist.

___S§. 9, Ein zu erlassendes Wahlgeseß wird die für die Wahier, die Abgrenzung der Wahlbezirke und das Wakhlverfahren weiter erfor- derlichen Bestimmungen treffen.

„5. 10, Der Landtag wird für cine 6jährige Legislaturpericde

gewählt, : __§. 11, Ja dem vom 1. Juli bis zuin 30, Juni laufenden Jahre findet eine ordentliche für beide Theile gemeinsame Session des Land- tages statt. Es kann aber auch außerordentlicher Weise ein gemein- jamer Landtag berufen werden und belt außerdem jeder Landesherr die Befugniß, für die spezirllen Angelegheiten seines Landes einen be- Jonderen Landtag zu berufen. Das Ausschreiben, die Eröffnung und der’ Schluß der gemeinsamen Landtage erfolgt in der bisherigen Weise durch beide Landesherren, vorbetaltlih des Nechts des Großkberzogs vou Mecklenburg-Schwerin, die Zeit für die Eröffnung und den Schluß zu bestimmen. (

_S§. 12. Der Landtag kfannck durch einen gemeinsamen Beschluß beider Landeéherren aufgelöst werden. Jedoch ist= jeder von ihnea au berechtigt, na vorgängiger Kommunikation mit den andern die Auflösung für seinen Landestheil, wenn schon nicht während der Dauer einer Session auszusprechen, f

8. 13, Der Präsident des Landtags wird a Serenissimo Sueri-

nensì, der Vicepräsident a Serinissimo Strelitzensi aus d¿n Mitglie- dern des Landtages ernannt. __-§. 14. Die Bisblüsse des Landtags werden nah Mehrheit der Stimmen gefaßt. Eine itio in partres findet nicht statt. Für Verfassungsänderungen aber soll etne Stimmenmehrheit von drei Vier- teln der geseßlichen Mitgliederzahl und die Wiederholung des Bes \chlusscs mit gleicher Stimmenmehrheit in eineux vcugewähßltcn Landtage, so wie für Veränderungen des Modus dex direkten Steuern eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der stimmenden Mitglieder erforderlich sein.

S. 15. Dem Landtage steht cine Mitwirkung bei der Gesetzgebung (S. 16) und bei Ordnung des Staatshaushaltes (8. 17 fg.) zu, und zwar haben, wie bisher, bei Geseßgebungsfragen, auch weun dieselben nur einen Landestheil angehen, der Erhaltung der wünsthenêwerthen Ueber- eivstimmung der Geseße und Ordnungen wegen, die Mitglieder beider Landestheile, bei der Ordnung des Staatshaushaltes dagegen nur die L E Teden Landestheils ein Stimmrecht.

. 16, Ver Zustimmung de rfen i f CirikeaG g des Landtags bedürfen in Zukunft alle S 17. Die Verwaltung der landesherrlichen und der Landeskasscn ist fortan eine einheitliche.

9: 18 Die Einkünfte des Domaniums bleiben für die Be- streitung des Großherzoglichen Haushalts und für die Führung des Landesregiments bestimmt, jedoch mit der Aenderung, daß die unter dem Nanien Haushaltsgut bereits ausgeschiedenen

Bestandtheile des Domanium3 ausscließlich zur Bestreitung des Sroßherzoglißhen Haushalts dieren, dagegen die Kosten des tandesregiments, so wie die nach dem Hausgescß vom 15. Oktober 1372, bez. den weiter gehenden älteren Ehepaften und Spezialbestim- mungen zu zahlenden Apanagen, Witthümer und Einrichtungsgelder cus\chlicßlih auf den übrigen Bestandtheilen haften sollen, die Apg- zagen übrigens nicht über jährlich 125,000 Thlr. hinaus, inbegriffen enen während der nächsten 20 Jahre behufs Ansammlung eines sonds für die apanagirten Glieder des Großherzoglichen Hauses ‘hrlih zur Disposition des Großherzogs zu stellenden Betrag von 25,000 Thlr. 25A E E

S. 19, Ohne Zustimmung des Landtags dürfen die zur Führung des Landesregiments und überhaupt für öffentliche Zwecke bestimmten Bestandtheile des Domanialvermögens weder veräußert noch verschuldet, een so wenig die dazu gehörigen Kapitalien eingezogen und anderweitig wrwandt werden, und die eingehenden Erbstands-, Ablösungs- und Kaufgelder nit anders als zur Kapitalanlage oder zum Ankauf neuer Domanialgrundstücke benußt werden.

Nur die in die laufende Administration fallenden Berköufe, na- mentlich Veräußerungen und Vererbpachtungen bäuerlicher Stellen, fleinerer Parzellen und einzelner Gebäude bedürfen, vorbehältlich der uußbringenden Anlage“der daraus gezogenen Erlöfe, einer folchen Ge- uehmigung nit; und wenn lediglich zur nothwendig gewordenen Wie- dereinziehung der ausgegebenen Renterei-Kassenscheine ein Anlehn auf- genommen werden muß, ist die Zustimmung dazu nicht zu versagen.

S. 20- Insoweit zur Führung des Landeêregiments und zur Er- reihung der Staa!szwecke die dafür bestimmten Einkünfte des Doma- niums und sonstigen landesherrlichen Einnahmen nicht auzreick{ca, hat der Landtag die Pflicht, die fehlenden Mittel zu bewifligen. Namentlich darf er die Dcckung derjenigen Ausgaben nicht verweigero, welche auf verfassungsmäßigen, reihs- und landesgeseßlichen, oder von der Regierurg innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse übernommenen privat- rechilichen Verpfli@tungen, sowie auf- den Bestimmungen des Haus- geleges und den besonderen Vereinbarungen zu demselben (vgl. §. 18)

eruhen.

F. 21. Die ordentliche und außerordentliche Kontributiion werten durch ein Geseß ausgeschrieben und in dem ausgeschriebenen Betrage bis zur Abänderung des betreffenden Gesetzes forterhoben.

8. 22. Dem Landtage ist jährli éin Staatshaushaltê-Etat für das nächste Finanzjahr fo zeitig vorzulegen, daß die zu feiner Bera- thung und Feststellung erforderliten Verhandlungen vor Beginn des neuen Finanzjahres zum Abschluß gebracht sein können.

S. 23. In dieser Vorlage find alle für das betreffende Jahr in

Ausficht genommenen Ausgaben und Einnahmen in bestimmten Vor- anschlägen zusammenzustellen, jedoch

1) diejenigen Au?gaben, welche vorzugêäwcise zur Führung des Landeéregiments dienen, in einer Avcrsionalsumme, die nur alle 6 Jahre mit BVerücksichtigung der eigenen Einnalunen der tctreffenden Etats-Kapitel zwischen der Regierung und dem Landtage zu verein- baren ist, und welhe auch insofern den Charafter cines Averfums hat, als die bei ihrer Feststcllung zu Grunde gelegten Ausgabesummen uicht innegehalten zu werden brauchen, und etwaige Ersparnisse des einen Jahres auf die folgenden Jahre übergere(net werden dür- fen;- und j

2) der Kameralctat, eins{licßlich des Forst- und Lewißzwiesen- Verwaltungsetats, in einer alle 10 Jahre neu zu vereinbarenden Einuahmesumme, welch{e in der Art als vas Minimum des jährlich zu dem Generaletat abzufüßhrenden Ucbersc{usses gilt, daß,- wenn die- jelbe in Folge von unabwendbaren Konjunkturen und Ereignisscn n@{t follte aufgebracht, ‘bezw. aus den Netto-Ueberschüssen der beiden Vor- jahre sollte gedeck werden fönnen, Zwecks ihrer zeitweisen oder dauernden Herabseßung der ganze Kameraletat von Neuem zu ver- einbaren ist.

Der Ausgabe-Etat unter 1 und der Kameraletat unter 2 werden Zum ersten Male vor Einführung des neuen Staatshaushaits vereinbart und beide Spezialetats gelten, wenn nah Ablauf einer 6- bez. 10jäh- rigen Periode ein neues Einverständniß nicht erzielt wird, bis auf Wei- teres als fortbestehend. Während des Laufes der betreffenden Perioden hat jedoch der Landkag in Betreff der einzelnen Ausgabe- und Einnahmc- Positionen ein rathsames Bedenken, weshalb ihm zu diesem Theile des Staatshaushalts-Etats die abgesch{{ofsenen Rechnungen alljährlich vor- gelcgt werden. s :

F. 24. Der mit dem Landtage für das kommende Finanzjahr ver- einbarte Staatshaushalts - Etat bildet die Grundlage der Finanzver- waltung und legitimirt zu den in demselben vorgeschenen Ausgaben mit der Bestimmung, daß innerhalb der einzelnen Etatskapitel die Ausgaben für das Finanzjahr übertragbar sind.

S209. Der engere: Auêëshuß wird aus dem Präsidenten des Landtags, welcher als sein Dirigent fungirt, und aus 9 vom Land- tage aus feiner Mitte gewählteu Mitgliedern bestehen, von denen drei zu den Großgrundbesißern bez. den seit 100 Jahuen angesessenen Großgrundbefißern, drei zu den Bertretern der Städte mit Einschluß der auf die Dauer ihres Amts crwählten Mitglieder der Magistrate von Schwerin, Rostcck, Wismar, Parchim und Güstrow, und dref zu den von den Landgemeinden erwählten oder landeéherrlih ernannten Ver!retern, und zwar je ciner von jeder dieser drei Kategorien zu den Vaeitretern des Strelißschen Landesthzils gehören \cslen.

S. 26. Die Ritter- und die Landschaft bleiben als Privatkorpo- rationen für ihre forporativen Angelegenheiten, z. B. Klostersachen, Kreditverein, städtisches Brandkassenwesen, bei Bestande. Die Ver- waltung dieser Angelegenheiten verbleibt den Verbänden dor Nitter- und Landschaft bez. den intere sirenden Mitglizedecn derseiben nah Mafßgabe tes bestehcuden Nets. | j

" _—_9. Gebruar. - (W. T. B.)“ Der Landtag hat gestern zur Prüfung der landesherrlichen Verfafsungsvorlage ein aus 9 Mitgliedern der Ritterschaft und 9 Mitgliedern der Landschaft bestehendes Komile gewählt.- Der Antrag Pogge's, es folle jedem Landtagsmitgliede freistehen, den Koinitesfigungen beizu- wohnen, wurde abgelehnt.

Bremes, 2. Februar. Gestern Nachmittag verstarb der Senator Dr. Heinrich Gerhard Heineken, Präsident des Richterkollegiums und des Obergerichtes.

Deßsterreih-Ungarn. Wien, 2. Februac. (W. D. B) Der vom Abgeordnetenhause gewählte Ausschuß zur Vor- berathung des vom Abg. Fux gestellten Antrages auf Aufhe- bung des Zeitungsstempels hat beshlossen, die Aufhebung des Stempels für inländische Zeitungen, Ankündigungs- und An- zeigeblätter vom 1. Januar 1875 und die Aufhebung des Kag- lenderstempels vom 1, Oktober 1874 ab zu beantragen. Im Budgetaus\{hu}e kündigte der Finanz-Minister die demnächstige

inbringung einer Vorlage über die Steuerreform an, welche bereits im Druck begriffen \ci, und erflärte, daß die Regierung besonders einer Reform der Konsumsteuer ihre Aufmerksamkeit zugewandt habe. :

Pesth, 3. Februar. (W. T. B.) Das Abgeordneten- haus hat heute. die Vorlage, betreffend die Ostbahn, mit 166 gegen 155 Stimmen angenommen. Nicht anwesend in der Sizung waren 121 Abgeordnete.

Großbritannien und Irland. Londo n, 31. Januar. In Windsor werden umfangreiche Vorbrreitungen für den fesilihen Empfang des Herzogs und der Herzogin von Edin- urgh bei ihrer Ankunft vom Kontinent getroffen.

Unter dem Vorsiß der Königin wird am 2. Februar

auf Dsborne cin Conseil abgehalten werden. /

,_— Im russischen Botschaftshotel fand gestern ein Diner zu Ehren des hier weilenden russishen Generals, Grafen Perowsky, statt, bei welhem außer dem- Genannten der

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niederländische Gesandte, Graf von Bylandt, und das russische Botschaftspersonal die Gäste des Grafen Brunnow waren.

(W. T. B.) Nah den vorliegenden Nachrichten über die Parlamentswahlen- sind bis jezt in den Grafschaften 96 Liberale und 75 Konservative gewählt. Die Liberalen haben in diesen Wahlbezirken zwei Siße gewonnen, die früher den Konservativen gehörten, die Konservativen 8, die früher den Liberalen gehörten.

Frankreich. Paris, 31. Ianuar. Der vom Kriegs- Minister für das Iahr 1874 auf Liquidationsrehnung ver- langte außerordentliche Kredit von 165 Millionen vertheilt sih folgendermaßen:

Artillerie 92, Genie 627, Subsistenzmititel, Hospital, Lagerzeug 10 Millionen. Die Budgetkommission berieth lcute über die friegs- ministerielle Forderung, obne zu cinem Beschlusse zu gelangen. Das Kriegsbudget für 1875 seßt den effekliven! Bestand der Armee auf 442,014 Mann fest, wovon 60,307 auf Algier und 27,014 auf die Gensd'armerie und die republikanische Garde in Paris kommen. Die Infanterie besteht - aus 144 Regimentern mit 225,000 Mann, 30 Jäger-Bataillonen mit 18,880 Mann, 4 Zuaven-Regimentern mit 12,000 Mann, den afrifanischen Truppen mit 16,000 Maun, der Ka- vallerie aus 12 Kürassier-, 26 Dragoner-, 19 Jäger-, 11 Husaren-, 4 afrifanishen Jäger- und 3 Spahi-Regimentern, zusammen 54,443 Mann; die Artillerie aus 38 Regimentern, jedes 3 Batterien zu Fuß, 6 zu Pferde, zusammen 42,558 Mann. Dazu kommen 1877 Pon- tonnicre, 2215 Arbeiter und Feuerwerker, 3870 Mann Train, 3 Genie- Regimenter mit 9000 Mann, militärishe Equipagen 8000 Mann.

Heute war der Kriegs-Minister in der Armee-Kommis- sion, um über den außerordentlichen Kredit zu \prehen. Die Erklärungen wurden günstig aufgenommen.

Die Kommission, welche mit der Prüfung des An- trages von BPressensé Betreffs des religiösen Vereins- rechts betraut ist, nahm he: te die vollständige Freiheit für religiöse Versammlungen im Prinzip mit 9 gegen 5 Stimmen an, Bardoux wurde zum Berichterstatter ernanut. Es

1. Februar. Das „Iournal officiel“ enthält folgende Note:

„Vom 15. Februar an wird den italienischen und \{weizer Nei- senden gestattet, ohne Pässe nah Frankreich zu kommen, dafselbe zu verlassen oder dort zu reisen, jedoch unter dem Vorbehalt, bei jeder Aufforderung der französischen Polizei durch irgend ein Papier ihre Id:ntität und Nationalität zu rechtfertigen. Diese Rechtfertigung ist au den französischen Reisenden bei ibrer Abreise odcr Ankunft guf unserem Gebiete auferlegt.“

Nach dem Budget für 1875 wird der Stand der französischen Flotteund ihres Personals folgender fein:

Der aktive Theil der Flotte besteht aus 92 Fahrzeugen, von denen 7 gepanzert find; 78 befinden sich in Reserve, von denen 31 gepanzerte und 6 als Ersaßfahrzeuge. Der Effcktivbestand der Maxine ist 29,477 Mann stark. Das Personal der Offiziere ist folgendes: 2 Ad- mirale, 15 Vice-Admirale, 30 Contre- Admirale, 100 Sciffs-Kapitäne, 200 Fregatten-Kapitäne, 640 Schiffs-Lieutenauts, zur Hälfte 1. und 2. Klaffe, 500 Schiffs Fähnriche und 210 Aspiranten, 100 1. und 50 2. Klasse. Außer der Mannschaft der Flette sind zu den Seetruppen 16,000 Mann Marine-Infanterie und 4500 Mann Marine-Arlillerie zu zählen. Die-Fahrz:uge sind folgendermaßen vertbeilt : Eoolutions- geshwadcr: 9 Fahrzeuge, ven denen 2 gepanzerte ersten und 4 zweiten Ranges, 1 Korvette und 2 Schrauben-Avisos. Nautische Division der Antillen: 9 Fahrzeuge; von Guinea 4; von Island 1; Südatlan- tische 4; vom Senegal und Gabou 6; vom Stillen Ocean 5; von China und Japan 4; von Cochinchina 4; von Neu-Caledonien 6; der Ostküste Afrikas 2; der Insel Réunion und Mayotte 3.- Außerdem erfordert der Dienst der Häfen und der Küsten 13 Fahrzeuge; der lesonderen Missionen 13; der Schulschiffe 8. :

Die Fregatte „Sibylle“ geht morgen nah Numéa (Neu-Caledonien) ab. Sie hat 200 Deportirte, eine gewisse Anzahl Civil- und Militär-Pafsagiere und Geräthschaften für das Frauenkloster Saint Ioseph de Cluny an Bord, das mit der Unterrihtung der Töchter der Familien der Deportirten be- traut ift.

Versailles, 2. Februar, (W. S. B.) In der heutigen Sizung der Nationalversammlung legte der Deputirte Rampon Namens des linken“ Centrums gegen die in der Sonn- abendsizung von dem radikalen Mitgliede Lockroy entwickelten sozialistishen Theorien Verwahrung ein und erflärte, daß das linke Centrum denselben kein Zeichen der Zustimmung gegeben habe. Der Proteft Rampons wurde von der Linken und dem linken Cenirum mit lebhaftem Beifalle aufgenommen. Die Ver- fammlung setzte darauf die Generaldebatte über die neuen Steuern fort, welhe in der Sizung zum Abschlusse gebracht wurde.

Türkei. Konstantinopel, 2. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nah beabsichtigt die Regierung Verände- rungen in der Beseßung der Gesandtshaftsposten in Wien, Berlin, St. Petersburg -und Teheran vorzunehmen.

Die Pforte kat in Erwiderung auf eine dem Bey von Tunis gemachie förmlihe Vorftellung die befriedigende Zusicherung erhalten, daß die tunesishe Regierung den Sultan stets als ihren Kalifen und Suzerain ansehen werde.

Die Mutter des Sultans (Valide Sultana) faßte vor einiger Zeit den Entschluß, auf ihre Kosten die türkische Artillerie um 69 Geschüße der besten Art zu vek- stärken. Wie der „Levant Herald“ mittheilt, find von diesen 60 gezogenen Sechspfündirn am 21, v. V. 30 angekommen und in Tophaneh abgeliefert worden. Der Großmeister der Artillerie hat auch 309 eiserne Kanonenlafetten und einen Munitionskasten der neuesten und verbesserten Art mit allem Zubehör erhalten, der in Tophaneh als Modell für die Anfertigung ciner Anzahl ähnlicher Kasten für die türkische Artillerie benußt werden wird. Wie dasselbe Blait mittheilt, hat die türkishe Admiralität in England - eine neue große Panzerkorvette bestellt, die 120,000 Lfirl. kosten wird.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1. Februar. Die Hohen Fürstlichen Gäste haben am Donnerstag im In- genieurpalais einer Uebung der cigenen Eskorte Sr. Kaiserlichen Majestät beigewohnt. Zu dem Ball, welcher am 29. Januar im Winterpalais zu Ehren der Neuvermählten gegeben wurde, waren im Ganzen 2900 Einladungen ergangen. Am Souper nahmen 1993 Perfonen Theil. Auf dem Balle trug der Prinz von Wales die Uniform des 10. britischen Husaren-Regiments,

- dessen Oberst er ist; det Herzog von- Edinburgh die der Jam-

burger Ulanen, deren Chef Ihre Kaiserliche Hoheit die Groß- fürstin Maria Alexandrownga'ist, und der Prinz Arthur die Uni- form der Yeomanry (berittenen Landmiliz) von Kent.

Der großbritannishe Botschafter gab am Don- nerstag ein Diner von 30 Personen, welchem Lord Sydney únd das Gefolge der englishen- Herrschaften beiwohnte. é

Gestern um 3 Uhr Nahmittags besuchte Ihre Kaiserliche und Königlihe Hoheit die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen das Ss\molna-Fräuleinstift.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reis und von Preußen besuchte heute Vormittag die Eremitage und den Kaiserlihen Marstall. Zum Frühftück

waren die Fürstlihen Gäste bei Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Nikolajewna versammelt. Später wohnte der Kronprinz dem Diner des großbcitannishen Botschafters bei.

Heute Abend beehrte Se. Majestä: der Kaiser, die Hohen Neuvermählten, die Großfürsten und Großfürstinnen des Kaiserhauses und die erlauchten Gäste den Ball des St. Petere- burger Adels mit ihrem Besuch. Der Ball bei dem groß- britannischen Botschafter, Lord Loftus, wird bereits am Montag den 2, Februar ftattfinden.

Se. Majestät der Kaiser Franz Ioseph von ODesterreih wird am 30. Januar (11. Februar) 12 Uhr 30 Min. von Wien abreisen und am 1. (13.) Februar 2 Uhr 30 Min. in St. Petersburg eintreffen.

Wie die „M. Z.“ hört, ist an das Ressort des Kriegé- Ministeriums ein Erlaß ergangen, daß die im Kapitel XII, des am 1. Januar d. I. Allerhöchst bestätigten Statuts über die Militärpflicht enthaltenen Bestimmungen in Betreff der An- nahme Freiwilliger zum Militärdienst vom 1. März d. I. an in Wirksamkeit treten follen. Gleichzeitig soll die Annahme Frei- williger auf Grundlage der bisherigen Bestimmungen sistirt werden,

Zur Beaufsichtigung des Unterrichts in den Volksschulen soll, wie die „Ssow. Jsw.“ aus zuverlässiger Quelle hört, für jeden Kreis ein besonderer Inspektor errtannt Und der Vorfiß in den Schulkonseils den AdelsmarshäUen über- tragen werden. Mitglieder dieses Konseils follen in Zukunst auch die Ortspfarrer sein.

Wie der „Indust. Bote“ meldet, wird im Finanz- Ministerium augenblicklich die Frage ventilirt, den Afktien- gesellschaften alle möglichen Erleichterungen zu gewähren, welche die Verarbeitung und den Absagz der Rohprodukte in den neuerworbenen mittelasiatishen Besizungen und im Amur- gebiet zum Zweck haben. Dahin würden z. B. gehören: An- pflanzung und Veredelung der Baumwolle, Bearbeitung der Seide, Zuckersiederei, Verarbeitung und Export lokaler Produkte, Wallfishfang 2c.“

Der „R. S. P. Z.“ wird aus dem Fort-Petro-Alexan- drowsfi geschrieben, daß der Chan vou Chiwa zwischen dem 26. November und 6. Dezember dem Qbersten Iwanow 100,000 Rbl. von der ihm auferlegten Kontributionssumme ge- zahlt hat, davon 34,090 Rbl. in Silbermünze und den übrigen Theil in russischen Kreditbilleten. Die Gerüchte vom jenseitigen Ufer lauten wiederum beunruhigend; die Turkmenen weigern sich, die ihnen auferlegte Kontribution zu zahlen und plündern die Chiwesen.

Dänemark. Kopenhagen, 2. Februar. (W. T. B.) Ein heute ergangenes Urtheil des höchsten Gerichts hat in Ueber- einstimmung mit dem Seitens des Iustiz - Ministers gegen die Internationale erlassenen Verbote die leßtere in Dänemark für aufgehoben erflärt.

Amerika. New-York, 2. Februar. (W. T. B.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat sih laut amtliher Bekanntmachung im Monat Januar um 1,845,000 Dollars vermindert. “Im Staats\chaze befanden fich am 31. Januar 85,359,000 Dollars in Gold und 4,781,000 Dollars Papéergeld.

Asien. Aus Calcutta wird den „Times* unterm 30. Januar gemeldet: „Der Vice-König hat eine Depesche an den Herzog von Argyll (Minister für Indien) veröffentlicht, worin es heißt, daß er 342,000 Tons hauptsächlih birmanischen Reis be- stellt habe, um damit eine Bevölkerung von 2,500,000 Personen für 7 Monate zu versorgen. Die Quantität, die drei Millionen Lstr. kostet, ist bis zum Mai zu liefern, und erforderlichenfalls soll mehr angekauft werden. Er hält die Transportleichtigkeiten für ausreihend und rechtfertigt die Ausfuhr durch die bereits bekannten Argumente. Es hat hier geregnet. Die Weizenstriche in Behar sind vielversprechend, aber die Reisfelder stehen sehr

\chlecht.“

Statistiscbe Nachrichten.

In dem Hafen von Memel find im Jahre 1873 im Gan- zen 1261 Seeschiffe von 119,498 Schiffël., darunter 79 Dampfschiffe von 97€6 L. eingelaufen, von denen 853 unter deutscher Flagge, 120 unter niederländiscer, 110 unter norwegischer, 80 unter dänischer, 47 unter großbxitannischer, 26 unter s{chwedischer, 24 unter russischer und 1 unter franzöfischec fuhren. Von den eingekommenen Schiffen waren beladen: mit Kohlen 110 von 14,143 Last, mit Salz 56 von 13,313 L, mit Dach»fannen und Mauersteinen 47 von 5426 L, mit diversen Gütern, auch Eisen, Spiritus, Petreleum, Oel 2c. 62 von 3825 L, mit Cement 27 von 1606 L, mit Heringen 34 von 1345 L, mit Eisenbahuschienen 14 von 855 L., mit Knochen 6 von 567 L.,, mir Holz 8 von 466 L, mit Schwefelkies 4 von 396 L., mit Theer und Pech 3 von 88-L., init Guano 2 von 82 L,, mit Kalk 1 von 21 £, mit Ballast, Kreide, Gips, Bruch-, Granit- und Kalksteinen 744 ven 66,495 L, während die übrigen leer einkamen.

Ausgelaufen siad ven Memel im Jahre 1873 1240 Schiffe von 116,341 Last, darunter 80 Dampfschiffe von 10,025 Last. Hiervon waien 1216 Sch. von 113,626 L. beladen, die übrigen 24 von 2715 L. icer oder in Ballast. Die Ladungen. der ersteren bestanden in: Holz- waaren, als Balken, Plaukcn, Sleep-r, Stäben, Spieren 2c. 1018 Sw. von 99,153 L., Leinsaat 61 Sch. von 5665 L, Getreide 79 Sch, von 4111 L, Fiahs, Hanf und Heede 25 Sch. von 2029 L, Lumpen 38 S. von 1163 L, diversen Gütern 25 Sh. von 1505 L- Von den beladenen Schiffen waren bestimmt nah: Großbritannien 396 von 69,085 L, Preußen 390 von 18,111 L., Niederlanden 104 von 8643 L, Belgicn 52 von 6149 L., Bremen 150 von 4640 L, Oldenburg 32 von 1768 L, Lübeck 22 von 1123 L, Rußland 12 von 1036 L, Fcanke reich 6 von 702 L, Dänemark 16 von 557 L, Nordamerika 2 von 538 L», Hamburg 14 von 498 L, Schweden 6 von 383 L, Norwegen 10 von 281 L., Mecklenburg 4 von 112 L.

Die Gesammtzabl der in Harburg im Jahre 1873 angekoms- mcnen Seeschiffe belief ih àuf 656 _von 59,461 Tonnen 1000 Kikogr.) Ladungefähigkeit, darunter 1 Seedampfschiff. Der Natio- nalität nah waren von diesen Schiffen: preußisce 348, greßbritan- nische 181, hamburgische 51, nicderländische 25, oldenburgische 19, däs nische 17, norwegische 9, französische 2, amerikanishe 1, mecklenbur- gische 1, russische 1, |chwedisde 1. Was die Herkunft - der Schiffe betrifft, fo gingen ein von:- preußischen Nordsechäfen 58 von 1813 Tonn., preußischen Ostsechäfen 25 von 1336 T, Hamburg und Ell- häfen 186 von 9992 T., Bremen und Weserhäfen 48 von 2052 T., Oldenburg und Jadehäfen 38 von 1213 T., Rußland 1 von 170 T, Norwegen 7 von 651 T., Dänemark 3 von 124 T., Großbritannien 291 von 29,484 T, Niederlande 3 von 223 T., Frankreich 5 vei 1222 T., Spanien 6 von 1535 T., Portugal 12 von 1983 T., Westindien 7 von 2271 T., Afrika 5 von t130 T, Grönland 1 von 262' T.

Rusgelaufen sind von Harburg“ im gedachten Jahre 653 Scee- {iffe von 55,612 Tonnen Ladungsfähigkeit und find hiervon beftimnit gewesen nah: preußischen Nordseehäfen 41 von 1354 T., preußischen Ostseehäfen 16 von 860 T., Hamburg und Elbhäfen 283 von 24,486 T., Bremen und Weserhäfen 13 von 401 T., Oldenburg und Jäde- hâfen 54 von 1500 T, Rußland 3 ven 684 T., Schweden 10 von 1356 T., Norwegen 14 von 1459 T, Dänemark 42 von 2547 T,, Großbritannien 175. von 20,629 T., Franukreich 2 von 336 T- Wie

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