Moskau, 9. Februar. (W. T. B.) Familie, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh atel e übrigen Fürstlichen Gäste sind gestern Abend hier ein-
Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Februar Der König und die Königin reisen heute Abend um 6 Uhr - von hier mit einem Extrazuge nach Christiania ab.
40, für die Schweiz auf 8 Millionen Fr. zu beschränken. In diesen Beträgen find die am 31. Dezember 1873 auêgestcllt gewesenen „Bons de Monnaie® inbegriffen: für Belgien mit 5,900,000, für Frankrei mit 34,968,000 und für Jtalien mit 9,000,000 Fr. L
„S. 2. Abgesehen von dem in §. 1 erwähnten Prägungsbetrage ist die italienishe Regierung ermächtigt, während des Jahres 1874 weitere 20 Millionen Fr. in silbernen 5Francs|tück:n für den Reserve- fonds der „Banca Nazionale del Regno d’Italia“ prägen zu lassen. Diese leßteren 20 Millionen Fr. sollen, unter der Garantie der ita- lienischen Regierung, in den Kassen der „Banca Nazionale" deponirt
Die Kaiserliche 8. 9, Jeder Jœopfling muß frül, | \pâ R jestens am scchsten, spätestens A Tage nach der Jmpfung dem impfenden Arzte véégestelit M 6. Es sind úoffentlihe Jmpfstellen cinzurihten, an welchen für sämmtliche Einwohner der ihnen zugewies Bezir! unentgelilió bewif Eer hnen zugewiesenen Bezirke Impfungen Vie Impfstellen müssen alljährlich in der Zeit von An i ier mit ein: 1 bis Ende September mindestens drei Matte ini an as Na Christiania, 2. Februar. Heute findet die Eröffnung | Tagen und Stunden geöffnet sein. Die Zeit, in welcher sie offen sind, des 23. ordentlichen Storthings statt. Bm aris o Mir gge und zwar einmal vor und zweimal nah der | 3779 und für den von den Deutschen aufgestellten Baron d liGteiten: ¿M0 Ie Naligesundenen Krönun g sfeier- L. 7° Gehöre A A S. 6) Dat Men Kreis-Assessor in Chateau-Salins, wurden 2620 Siliemen t E “Storthing hatte zu diesen Feierlichkeiten 34,400 Spezies bewilligt; | L Lm selle" "hee stelle über zehn Kilometer beträgt, so hat : j l : ' gl; e Fmpsstele den Einwohnern derselben im f seßli es sind somit 7000 Spezies niht benußt worden. Impfzeit in diesen Ortschaften selbst ¿ven Mare bag d 5, n v dit Asien. Eine vos ee E datirte, dem Kolonien-Mini- ame belegenen Orten eine hinreichende Gelegenheit zum Impfen zu erium zugegangene telegraphishe Depesche des General-Lieute- 8 Imvf j 4 h - 8. Jeder Impfstelle wird v i it ei i Sia E E A ML Ans am Morgen des 1. d. der nah §. S) Ziffer I Ra State Qu L ( ; et: zirkes von der zuständigen Behörde mitgetheilt. Die Impfstelle ver-
Advokat Dr. Abel (klerikal) mit 16,266 Sti Í S
erhielt 942 Blitiges : M Sor DE- E „Zm 14. Wahlkreise, Bezirks Lothringen (Stadt- und Land-
freis Met): Gewählt Bischof Dupont des Loges (fem diE-
französis) mit 13,054 Stimmen. Graf Guido Henckel ven Donners-
T Dare) E 2389 Stimmen.
— „m 19. Wahlkreise, Bezirks Lothringen (Saarburg-Chateau-
S ETL HGewählt Charles Germain (frarzöfishe Protestpartei)
mi ,008 Stimmen. Für Paté de la Meß (Republikaner) wurden
Artikel genaunten Städten die im §. 10 bezeihneten statutari- hen Festsezungen zu - treffen upd die Liste für die Wahl des Bürgeraus\hu}ses fertig zu stellen. Bei der namentlihen Ab-
im Fall dafselbe zur Anwendung kommt, von den Abfer- tigungsbeamten dafür Sorge zu tragen, daß bei der Entleerung
und Wiederbefüllung der Gebinde und der nassen Vermessung } l : 1 des Branntweins jeder Verlust an Waare thunlihst vermieden | stimmung wurde das ganze Geseg mit allen gegen 10 Stimmen werde. (9 fklerikale und 1 demofratishe) angenommea.
4) Wird die Entleerung eines Gebindes und die Nahmes- : : fung L Branntweins bei der Abfertigung vorgenommen, fo Hessen. Darmstadt, 4. Februar. s e amer ist die Veranlassung und das Ergebniß der Ermittelung in der Stände erledigte in ihrer heutigen (17.) Sizung zunächf: Spalte 16 der Ausfuhranmeldung kurz zu bemerken. die weitere Rekommunikation der Zweiten Kammer betreffs der Im Uebrigen find die dur Verfügung vom 8. Juni 1871 Verwaltun gsgeseßte. Auf dem früheren Beschlusse bezüglich bleiben, bis die in §. 3 verabredete Münzkonferenz stattzefunden hat. um amtlichen Gebrauch eingeführten Conradischen Tabellen zur der Wahl der Hälfte der Gemeindevertretung aus dem höcst- 8. 3. Abgeordnete der Hohen Kontrahenten werden im Januar Bestinitnnng der Litermengen des Branntweins nah Gewicht besteuerten Viertheil der Wahlberehtigten wurde beharrt, ebenso 1875 in Paris zu einer Münzkonferenz zusammentreten. den neuen Vorschriften entiprechend eingerihtet worden und wer- wurde, wie früher, die Bestimmung über das Ehrenbürgerreht 8. 4. Die in §. 12 des Vertrages vom 23. Dezember 1865 ent- d im Druck erscheine nur unter der Bedingung angenommen, daß die Genehmigung haltene, auf den Beitritt bezügliche Klausel wird dur folgende Be- en neu im Druck erscheinen. des Ministeriums des Innern bei dessen Ertheilung vorbehalten stimmung vervollständigt: „Zur Annahme oder Verwertung der E — Die Botschaft, welhe Ihre Majestät die Königin | werde. Endlih wurde die Bestimmung, wonah die Vertreter trittsgesuhe ist die Uebereinstimmung (l’accord) der Hohen Kontrg-
von Großbritannien und Irland bei den Hochzeitsfeierlichkeiten henten erforderlich.“
Landtags - Angelegenheiten.
Berlin, 6. Februar. Der dem Hause der Ab
z ; eord-
neten vorgelegte Nachtrag zum Staatshaushal S.
für das Jahr 1874 lautet: E N Einnahme. Kay. 11. Allgemeine Finanzverwaltung.
von Landgemeinden ohne Prozeßermächtigung bei frivol geführten 8. 5, Die in §. 4 enthaltene Bestimmung hat die gleiche Dauer Tit. 23a. Rückzahlung auf die nah den Geseßen vom 23. Dezember
Prozessen in die Prozeßkosten persönli verurtheilt werden sollen, | wie der Vertrag vom 23. Dezember 1865.
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des Herzogs von Edinburgh vertrat, bestehend aus den Herren Ober-Kammerherr Lord Sidney, Kolonel Byng, Lieute- nant-Colonel Cowell, Viscount Hinchingbrook, is heute früh auf der Rückreise nach London aus St. Petersburg hier einge- troffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Die Gesellshaft der Gartenfreunde Berlins beabsichtigt, zum Besten des unter dem Allerhöhsten Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin stehenden „Vaterländi- hen Frauen - Vereins“ eine Blumen-, Pflanzen- und Fruht-Ausfstellung zu veranstalten, welche in der Zeit vom 11. bis eins{ließlich 15. April d. I. in der Reitbahn des Kö- niglihen Kriegs-Ministeriums stattfinden soll.
— Die mit dem Courier-Zuge aus Eydtkuhnen um 5 Uhr 47 Minuten Vormittags fällige Poft ist gestern 4 Stun- den verspätet hier eingetroffen.
Bayern. München, 4. Februar. Der Prinz Karl, wel- cher im 79. Lebensjahre steht, war in den leßten Tagen zu Te- ernsee an einer Lungenaffeftion nicht unbedenklich erkrankt; heute ier eingetroffenen Nachrichten zufolge ist indeß in dem Befinden entschiedene Besserung eingetreten.
Sachsen. Dresden, 5. Februar. Die Königin is gestern Nachmittag 2 Uhr 50 Minuten nach Frankfurt a. M. ereist. x E Die Zweite Kammer erledigte heute den Bauetat, über welhen vom Abg. Uhlemann Bericht erstattet ist. Ueber die damit zusammenhängende, in das außerordentliche Budget eingestellte Forderung von 550,000 Thlr. für die in der laufen- den Finanzperiode nothwendig auszuführenden Brücenneubauten und über die zahlreihen mit dem Bauectat in Verbindung |te- henden Petitionen will die Deputation besonderen Bericht erstat- ten. Dagegen wurden zwei andere Positionen des außerordent- lihen Budgets, 340,000 Thlr. zu größerer Beschleunigung dringlicher und wichtiger, aus dem gewöhnlichen Etatquantum nicht zu bestreitender Chaussée- und Straßenneubauten und 300,000 Thlr. zur Entschädigung der Stadtgemeinde Dresden für die Uebernahme der innerhalb dieser Stadt gelegenen, überwiegend dem städtishen Verkehre dienenden fiskalischen Pslaster- und Straßenstrecken zur eigenen Unterhaltung, bei dieser Gelegen- heit mit bewilligt. Eine längere Debatte wurde den Sienst- und Gehaltsverhältnissen der Chausseewärter und Ober-Chausseewärter und einem von dem Abg. Gräser und einer großen Anzahl Ge- nossen gestellten Antrag gewidmet, das für Wegebauunterstüßun- gen an Kommunen eingestellte Postulat von 60,000 Thlr. auf 80,000 Thlr. zu erhöhen; legterer Antrag wurde gegen 3 Stim- men angenommen, obwohl der Regierungskommissar Geheimer Rath v. Thümmel von seiner Annahme abrieth. Die übrigen Bewilligungen wurden in der von der Deputation beantragten Höhe ausgesprochen. Hierauf bewilligte die Kammer ohne De- batte die im außerordentlihen Budget für den Bau der neuen höhern Gewerbeschule in Chemnitz auf die gegenwärtige Finanz- periode eingestellte Summe von 320,000 Thlr. Den Schluß der Sitzung füllten Berichte der 4. Deputation über Beschwerden aus.
Baden. Karlsruhe, 3. Februar. Die Zweite Kammer nahm heute das ordentlihe Budget des Finanz-Ministe- riums, den Kommissionsanträgen entsprechend, an.
Am Freitag vollendete die Zweite Kammer, wie wir bereits meldeten, in einer Vor- und Nachmittagssißzung die Tags vor- her begonnene Berathung der Städte-Ordnung. Bean- standet wurde die Amtsdauer des Ober-Bürgermeisters und der Beigeordneten, nah dem Entwurfe zunächst 6 Jahre, und eine Wiederwahl auf weitere 12 Iahre. Ueber diese Bestimmung und die die Pensionirung der städtishen Beamten betreffende trat die Kowmission, mit kurzer Unterbrehung der Plenarsißung, mit den Regierungsvertretern in Berathung. Es wurde sodann die Wahl des Ober-Bürgermeisters und der Beigeordneten je auf 9 Jahre angenommen; dieselben sind jederzeit wieder wähl- bar. Die Stadträthe werden auf 6 Jahre gewählt; alle 3 Jahre scheidet die Hälfte aus. Von Interesse war die Debatte über die Stellung des städtishen Bürgeraus- \{chu}ses, bei welcher Abg. v. Feder das norddeutshe System, wonach die Stadtverordneter getrennt vom Stadtrath die verschiedenen Gegenstände selbständig verhandeln, empfahl. Staats-Minister Dr. Jolly erklärte, er finde diese Einrihtung niht nahahmenswerth, da sie zu zahllosen Streitigkeiten zwischen den beiden Körperschaften führe und \{chließlich zur Entscheidung der Staatsregierung. Dagegen \prehe aber ebenso das Inter- esse der Selbständigkeit der Gemeinde wie das der Regierung, welcher ein Einmischen in das innere Kommunalleben durhaus nit zuträglih sein könne. Auch Bluntschli spra sih für das \süddeutshe System aus. Es blieb \chließlich bei der Fassung des Entwurfes: „Der städtishe Aus\chuß besteht a. aus den Mitgliedern des Stadtraths, b. aus den gewählten Stadtver- ordneten.“ Für die Wahlen des Bürgeraus\chusses ist das Dreiklassensystem beibehalten, und sind die zwahlberehtigten nah der Höhe der von ihnen zu entrichtenden Gemeinde- steuern in drei Klassen getheilt. “ Auf die eingeshlagene . Weise wird das Verhältniß der Beitragsleistung zum Stimmrecht billig berücsichtigt. Dem ursprünglichsten Vorschlage sder Regierung, die Staatseinkommensteuer zum Maßstabe der ¡Mlafsseneintheilung zu nehmen, stand entgegen, daß jene noch ¡nicht geseßlich geregelt ist. Gestrichen wurde aber die Bestim- mung; daß „mindestens die Hälfte der Stadtverordneten in jeder Klasse aus den Hausbesizern (Eigenthümern oder Nugznießern)'“ gewählt werden sol. Man wollte dadurch den Uebergang aus -dèr alten: Bürgergemeinde in die neue Einwohnergemeinde er- -Zeihtern.-;:Den in Art. 1 nicht genannten Städten von mehr ¡als 3000 Einwohnern is die Annahme gegenwärtiger Städte- 1Drduyng ‘ftèigestellt. Der Tag des Inkrafttretens dieses Ge- ¿afebes; wird durch Regierungsverordnung bestimmt ; dasselbe soll ¿¿Jodoth!inurzugleich mit der geseßlichen Neuordnung der städtischen
wiederholt angenommen.
Dagegen stimmte die Kammer dem Beschluß der Zweiten Kammer über die direkte Wahl der Bür- germeister und Beigeordneten in den Landgemeinden mit allen gegen 1 Stimme zu.
Hierauf wurde zur Berathung der ‘weiteren Rekommunika- tion der Zweiten Kammer, betreffend das Volks\chulgeset§, geschritten und hierbei dem Beschluß der Zweiten Kammer resp. der Vorlage der Regierung bezüglih des Ausschlusses der Mit- glieder geistliher Orden von öffentlihen Volksschulen mit 15 gegen 12 Stimmen beigetreten. Bezüglih der übrigen Dissidien beharrte die Kammer auf ihren früheren Beschlüssen. Sodann wurde noch die Gehaltsaufbesserung der Staatsdiener 2c. pro 1873, sowie der Geseßentwurf über die Eheschließung in Dortel- weil und Nieder-Erlenbah zustimmend erledigt.
Die Kammer vertagte ih hierauf auf unbestimmte Zeit.
Braunschweig. Braunschweig, 4. Februar. Der Landtag hat heute die Berathung über den Gesegentwurf, die Zusammenseßung der Landesversammlung be- treffend, beendet, Der §. 1 des Gesehes: „Die Landesversamm=- lung besteht aus 33 Abgeordneten“, wurde mit dem Antrage der Kommission, nah welchem dieselbe aus 36 Abgeordneten be- stchen soll, angenommen. — Auf der Tagesordnung der nächsten Sihung am Donnerstag steht die Berathung des Gesetzentwurfs, den bäuerlihen Grundbesiß betreffend, und des darüber erstatte- ten Kommissionsberichts.
Sachsen-Altenburg. Altenburg, 5. Februar. Das „H. S. Alt. A. u. N.-B,“ veröffentlicht folgende Ministerial- Erklärung: Die Großherzoglih Sächsishe und die Herzoglih Sachsen- Altenburgische Staatsregierung sind mit einander dahin überein- gekommen, daß die zwischen beiden Regierungen am 25. bezüg- lih 3. September 1863 abgeschlossene Konvention im Betreff der in Kriminal- und Polizei - Untersuchungen erwachsenden Kosten als durch die §8. 43 und 46 des Bundesgeseßes vom 21. Juni 1869, die Gewährung der Rechtshülfe betreffend, außer Wirksamkeit gesezt und das erwähnte Bundesgesez für die Frage der Kostenerstattung in strafrechtlihen Requisitionsfällen der beiderseitigen Gerihtsbehörden ausschließlich als maßgebend anzusehen sei. JIedoh soll eine Erstattung derjenigen baaren Auslagen, welche bis zum Schluß des Jahres 1873 durch von Gerichten des einen Staats beantragte Auslieferungen oder Strafvollstreckungen den leßteren erwachsen sind, nicht stattfinden, rücksihtlih dieser Auslagen vielmehr noch nach Maßgabe der Uebereinkunft vom 25./3. September 1863 verfahren werden.
Altenburg, dert“ 30. Januar 1874.
Herzogli Sächsishes Ministerium. Loren.
Schwarzburg -Sondershausen. Sondershausen, 5. Februar. Das heute ausgegebene 5. Landesgeseysamm- lungs-Stück enthält: Publikationspatent, betreffend die zwischen Schwarzburg-Sondershausen und Preußen zu Thale am 17. Sep- tember 1873 abgeschlossene erneuerte Militärkonvention, vom 26. Ianuar c. ; Gesetz, die authentishe Interpretation resp. Ab- änderung des Geseßes vom 22. Mai 1833 über die formellen Erfordernisse gerichtlicher Testamente betreffend, vom 19. Januar c.
— Nachdem der Landtag den Geseßentwurf über Miß- brau des Versammlungsrechtes mit eimgen Abänderungen resp. Bershärfungen angenomuiten und alle Vorlagen erledigt, ist derselbe, wie bereits mitgetheilt, auf unbestimmte Zeit ver - tagt worden. Erledigt wurden von demselben 23 Regierungs- vorlagen, 6 Anträge von Landtagsmitgliedern und 12 Peti- tionen.
Hamburg, 5. Februar. In der gestrigen Sißung der Bürgerschaft wurde zunähst der Senatsantrag, betr. An- stellung eines Münzdirektors und eines Werkmeisters für die Hamburgische Münze ohne Diskussion definitiv genehmigt. Der Senatsantrag, nebst Nachtrag, betr. Vertretung Bergedorfs in der Bürgerschaft, ward in erster Lesung einstimmig angenommen.
Desterreich - Ungarn. Wien, 5. Februar. Die „Wien. Z3.* veröffentlicht ein Schreiben, durch welches der Kaiser den Erzherzog Rainer von den Funktionen des Präsidenten der Kaiserlihen Kommission für die Weltausstellung des Jahres 1873 enthebt und der Kommission anläßlih ihrer Auf- lösung gleichzeitig seine Anerkennung ausspricht. Ferner theilt die „W. Z.“ die auf Allerhöchste Bestimmung unter Allerhöhster Anerkennung erfolgte Auflösung der Kaiserlichen Kommission 2e. mit, sowie daß zur Abwickelung der Agenden der Weltausstellung eine Abtheilung des Handels-Ministeriums errichtet ist, mit deren Leitung der Hofrath Ritter Fellner von Feldegg beauftragt worden ift.
Pesth, 4. Februar, Das Abgeordnetenhaus hat die Ostbahnvorlage in dritter Lesung angenommen. Die nament- lihe Abstimmung wurde niht verlangt. Der Geseßentwurf wurde sofort dem Oberhause übermittelt.
— Im Oberhause wurde die Ostbahnvorlage entgegen- genommen und dem Finanzausschusse überwiesen.
__ Schweiz. Bern, 5. Februar. (W. T. B.) Die Erziehungs- Direktion des Kanton Bern hat ein Rundschreiben an die Lehrerschaft im Jura erlassen, welches dieselbe auffordert, sich von den ultramontanen Agitationen fern zu halten. — Mehrere der abgeseßten jurassishen Geistlihen haben ihre Unterwerfung angezeigt.
— Die „Schweiz. Handelsztg.“ publizirt den vollständigen Wortlaut des in Paris beschlossenen Zusaßes zur Münz- konv L D gi 2 e lautet : ub
L ie Hohen Kontrahenten verpflichten sich für das Jahr 1874, die Prägung filberne S cas me i i L 3 des Ver-
8. 6. Sobald als möglich soll der gegenwärtige Zusaßvertrag
ratifizirt werden und die Auswechselung der Ratifikationen in Paris stattfinden.
Belgien. Brüssel, 5. Februar, (W. T. B.) Der „Etoile belge“ berichtet, daß es in Flemalle (Provinz Lüttich),
wo die Bergleute wegen Lohnherabsezung striken und wo der Strike Anfangs ganz ruhig verlief, gestern zu Störungen der öffentlihen Ruhe gekommen sei.
Großbritannien und JFrland. London, 5. Februar. (W. T. B.) Im hiesigen Kirchspiel Marylebone, das bis
jeßt nur liberal gewählt hat, wurde ein Konservativer gewählt. In Stafford wurde Macdonald gewählt und in ihm zum ersten
Mal ein Vertreter der Arbeiterpartei ins Parlament entsendet.
— 6. Februar. (W. T. B.) Von 420 bis jet bekannten Parlamentswahlen zählen 193 für die liberale, 227 für die konservative Partei. Die leßtere hat 61, die liberale Partei nur 24 Sitze gewonnen Bei den Wahlen in Hanley, Wolver- hampton und Askeaton kam es zu ernsten Ruhestörungen, wobei es mehrere Todte und Verwundete gab. Die heutige „Times“ meint, die klare Antwort des Landcs sei wider Gladstone und lasse voraus\ehen, daß Gladstone noch vor Eröffnung des neuen Parlaments seine Entlassung nehmen werde.
Frankreich. Versailles, 5. Februar. (W. T. B.) In der Nationalversammlung heute bei Berathung des neuen Steuergeseyes wurde mit 340 gegen 329 Stimmen be- \chlo}en, auf die sofortige Diskutirung des von Léon Say gestellten Amendements cinzugehen, durh welches beantragt wird, den Betrag der Shuld-Amortisationsquote um 50 Millionen herab- zumindern. — Vom Gouverneur von Paris ging das Gesuch um die Ermächtigung ein, Bloncourt (Deputirter von Guade- loupe) wegen Theilnahme an dem Kommuneaufstande gerihtlih verfolgen zu dürfen. Die Versammlung beshloß, am Sonn- abend cine Kommission zu wählen, die das Verlangen des Gouverneurs einer Vorberathung unterzicht.
Spanien. Madrid, 3. Februar. Die offizielle „Gaceta® veröffentlichte gestern ein Dekret, wodur die cantabrische Küste vom Cap Pennas bis Fuenterabia, mit Ausnahme der Häfen von Gijon, Santander und San Sebastian, in Blokade- zustand erklärt wird, Für einheimische und fremde Schiffe, wel he in den drei genannten Häfen mit erlaubter Ladung ein- laufen wollen, wird die Regierung besondere Bestimmungen fest- segen. Unerlaubte Ladungen werden zurückgehalten und den vom internationalen Seerechte festgeseßten Strafen uuterworfen werden.
— Die Truppen haben sich der Ortschaft La Guardia im Norden und Grandesas in Catalonien bemächtigt.
— Aus Efiella wird dem Reutershen Bureau unterm 31. v. M. gemeldet: Der Carlistenführer Elio hat wegen eines heftigen rheumatishen Leidens seinen Posten als Chef des car- listischen Stabes an Dorregaray abgeben müssen. Don Carlos hat Lizarraga und Radica zu carlistishen Commandeuren in den Provinzen Logroïño und Guipuzova ernannt.
Italien. Rom, 5. Februar. (W. T. B.) Die Depu- tirtenkammer hat dem an sie gerihteten Ersuchen des Ge- nerals Lamarmora, die Niederlegung seines Mandats zu ge- nehmigen, niht entsprochen, und demselben nur einen zwei- monatlihen Urlaub bewilligt.
— Anläßlich des Beschlusses der Deputirtenkammer, vurhch welchen die Einführung des obligatorischen Volks\chulunterrihts abgelehnt wird, hat der Untercichts-Minister Scialoja seine Demission eingereiht. Der „Opinione“ zufolge hätte der Kö- nig über die Annahme oder Nichtannahme dieses Gesuchs noh keinen Beschluß gefaßt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. Februar. Am 1. d. M. fand im Konzertsaal des Winterpalais Mittags- tafel für 200 Personen statt, zu welcher der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reihs und von Preußen, der Prinz von Wales nebst Gemahlin, die übrigen frem- den Fürsilichkeiten, das Personal ihres Gefolges, die deutsche Und großbritannische Botschaft und die dänische Gesandtschaft ge- laden waren. — Am 2. veranstaltete der großbritannische Bot- schafter einen glänzenden Ball. :
— Die „St. Pet. Ztg.“ veröffentliht folgenden Aller - höchsten Befehl an den dirigirenden Senat: „Ueber die Aufhebung des General-Gouvernements von Odessa“:
Nachdem Wir für nothwendig befunden, die Stellung des Gene- ral-Gouverneurs von Neurußland und Bessarabien aufzuheben, be- fehlen Wir: 1) Die Verwaltung in den Gouvernements Chersson, Jekaterinosslaw, Taurien und Bessarabien und den Stadthauptmann- schaften von Odessa, Kertsch-Jenikale, Taganrog und Ssewastopol nach den Bestimmungen der allgemeinen Gouvernementsinstitution und der besonderen, in Bezug auf die Stadthauptmannschaften erlassenen ge- seßlichen Verordnungen zu organisiren. 2) Die Funktionen der Kanzlei beim General-Gouverneur von Neurußland und Bessarabien auszu- heben und die Geschäfte derselben den Kanzleien der Gouverneure und der Stadthauptleute derjenigen Gouvernements und Städte zu über- weisen, auf welche sie fich beziehen, die allgemeinen Angelegenheiten aber dem Ministerium des Jnnern zu übergeben, und 3) die Beamten, welche diese Kanzlei bilden, und diejenigen, welhe dem General- Gouverneur für besondere Aufträge attachirt sind, mit dem Eingehen dieser Stellung auf Grundlage der allgemeinen Bestimmungen außer Etat zu seben.
— Wie „Grashdanin* mittheilt, sind die in St. Petersburg anwesenden Adelsmarschälle von dem Ministerium der Volks- auftlärung aufgefordert worden, den Berathungen über die Ein- richtung des Volks\chulwesens beizuwohnen. Bei diesen Bera- thungen wurde beshlossen, den Adel zur Mitwirkung beim Volks- \{chulwesen in der Weise heranzuziehen, indem die Adelsmarschälle zu Vorsizenden des Gouvernements-Schulraths und der Kreis=
trages vom 23. Dezember 1865 vorgeschriebenen Ausmünzungs-Bedin-
„Umlagen eingeführt; werden. Vis dahin find in den im ersten
gungen, für Belgien auf 12, für Frankreich auf 60, für Jtalien auf
\hulräthe ernannt werden.
Seit dem 24. Januar haben keine Feindseligkeiten mehr stattge- funden. Alles ließ annehmen, daß nach dem éépusidédeit vollständigen Siege, der Einnahme des Kratons, der Kampf als seinem Ende zu- geführt und die Unterwerfung der 25 und der 26 Moekim als nahe
i bevorstchend betrachtet werden kann; der Eindruck, welcen dort der Hall des Kratons gemacht, war ein niedershmetiternder. Panglima Polim oder Poelim, der Chef der 22 Mockim, welcher den früheren Berichten zufolge den Krieg leitete, und der Sultan, wofern dieser nicht, wie eine in Umlauf gekommene Version behauptet, an der Cho-
‘ lera gestorben ist, scheinen zwar den Kampf fortseßen zu wollen; aber sie werden dies nicht können, da sie von allen Bundesgenossen der
. nördlichen und westlihen Staaten verlassen sind. Die Cholera raffte
m nicderländischen Lager aufs Neue viele Opfer hin, besonders unter den zuleßt angekommenen Truppen von Padang, in einem Zeitraume biete D Lau M, o atte (0 meldet 2A Swieten am Schlusse
Depesche) wird berichtet, daß Panglima Poli ) der Cholera befallen ist.“ ads E «ft
Wie diese offiziellen Meldungen und gleich verlässige Pri- vattelegramme aus Penang nun konstatiren, hatte der Fall des Kratons eine noch weit größere Wichtigkeit, als man anfänglih annahm.
Am 23. und 24. Januar fand das Umschliceßungs-Mansver statt durch. welches die Atchinesen fih zur Räumung Bres Veste der ial sahen Seitdem bis zum 28. licß sich der Feind nicht mehr blicken, Die 25 und die 26 Mockim, die im Westen und Osten des Kratons gelegen sind und zusammen die Nordspiße von Sumatra bilden, find durch den Fall dieser Veste ganz entmuthigt; man erwartete nicht, daß sie weiteren Widerstand leisten würden; ihre Unterwerfung wird bald vervollständigt sein; sie ist von größter Wichtigkeit für das nie- derländische Heer, für dessen ungestörte Kommunikation mit der Flotte, da diese Gebiete zwischen den südlih vom Kraton gelegenen 22 Moe- kim und dem Meere sich erstrecken. Das niederländische Heer wird nun alsbald auf dem Marsche nah den 22 Mockim sein, wo jeßt allen Angaben zufolge ibr Chef Panglima Polim und der Sultan, wenn er noch lebt, sih mit ihrer Hauptstreitmacht befinden. Schlim- mer ned, als im niederländischen Lager, herrscht die Cholcra unter den Atchinesen. Alles läßt Heffen, daß jedenfalls auch der lebte E Se bald bewältigt sein wird und die Herstellurg des Friedens
Afrika. Die britishe Admiralität hat von dem Com- modore des Kriegs\chiffes „Enchantress“ das nachstehende aus Lissabon vom 4. d. Mts. datirte Telegramm über die Vor- gänge an der Goldküste erhalten:
Die „Enchantress* ist hier von Madeira angekommen. Der König von Ashanti hat den deutschen Missionür auf freien Fuß geseßt und ibn zu General Wolsclcy gesandt, um den Frieden zu unterhandeln. Elfhundert Secleute und Marinesoldaten, sowie hundert Mann weißer Truppen von jedem Regiment, mit Ausnahme des 23., das nicht aus- geschifft ift, befinden sich unter Führung des Generals Wolselcy einen Tagemarsch von Kumassi entfernt. Die Truppen haben ihre Neth mit den eingeborenen Lastträgern, die alle davongelaufen find. Die Vorräthe werden von Freiwilligen des 1. und 2. westindishen Regi- ments nah der Fronte tranéportirt. Kapitäu Glower hat nichts von sich hören lassen. Die Truppen sind bei guter Gesundheit. Der 23. Fe- bruar (fell wohl heißen Januar) ist statt des 15. zur Einnahme von Kumassi angeseßt worden.
— General Wolsfeley meldet aus Cape Coast Castle unterm 24. Januar, daß der König der Aschantis die ihm gestellten Friedensbedingungen angenommen habe und dana 200,000 Pfd. Sterl. zahlen werde. Sämmtliche gefan- gene Europäer seien bereits ausgeliefert.
— Aus Gibraltar wird dér „A. A. C.“ unterm 27. v. M. gemeldet:
In Fez ist die Nachricht eingelaufen, daß der Sultan sämmtli- chen Gouverneuren der Städte und Häfen Befehle sandte, die Zölle oder Chausseegelder auf Thiere, die Waaren oder Produkte transpor- tiren, aufzuheben. Die Maßregel hat die eingeborene Bevölkerung in hohem Grade befriedigt, insbesondere in Fez, wo in Folge dieser Zölle seit der Thronbesteigung Mulai Hassans fi crnstliGe Unzufricdenheit bekundet hatte. Man sagt, die Beseitigung dieser Zölle sei der maurishen Regierung unauf- hörlich von den Veriretern fremder Mächte ans Herz gelegt worden, aber ihre sch{ließliche Aufhebung ist, wie man glaubt, auf den Rath von Mulai Abbas erfolgt. In Larache haben, wie verlautet, einigen Unruhen ftattgefunden, da die Unternehmer, welche das Monopol der Erhebung dieser Zölle . gekauft hatten, fich weigerten, dém Befchl des Sultans fich zu fügen, Die Zoll- einnehmer wurden von dem Pökel gesteinigt, und der Gouverreur mußte sie ins Gefängniß schicken, um sie vor der Wuth des Pöbels zu shüßen. Ernstliche Unruhen wegen der Aufhebung der Zölle atten vor einiger Zeit auch in Azemor, Salli, Fez und Alkahan stattgefunden.
Neichstags - Angelegenheiten. Berlin, 6, Februar. Dem Reichstag is folgendes Ge -
seh über den Impfzwang übersendet worden: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim-
mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: E Der Impfung mit Schußyocken soll unterzogen werden : H t Kind, vor dem Ablaufe - des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, fofern es niht nah ärztlihem Zeugniß (§8. 10) die natürlihen Blattern überstanden hat; 2) jeder Zögling einer öffent- lichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonn- tags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zög- ling das zwölfte Lebensjahr zurüclegt, sofern er nicht nah ärztlihem Zeugniß in den leßten zwei Jahren die natürlichen Blattern über- L hat oder in den leßten fünf Jahren mit Erfolg geimpft wor- S. 2. Ein Impfpflichtiger (§. 1), welcher nah ärztlichem Zeug-
“ niß ohne Gefahr für sein Leben oder für seine Gesundheit nicht ge-
impft werden kann, ift binnen Jahresfrist nach Aufhören d i Gefahr begründenden Zustandes der Impfung e ten N Ist eine Impfung nach dem Urtheile des Arztes (8. 5)
- erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre, und,
weden auch dann erfolglos bleibt, im dritten Jahre wiederholt . 4. Ist die Impfung ohne geseßlichen Grund (§8. 1, 2) unterblieben, so ist sie binnen einer von der zuständi A
seßenden Frist nachzuholen. s r zuständigen Börde zu
fr
merft in der Liste, ob die Impfung mit oder ohne Erfolg vollzogen oder ob und weshalb fie ganz oder vorläufig E is. eber die auf Grund des §. 1, Ziffer 2 zur Impfung gelargenden Kinder haben die Impfstellen eine Liste anzulegen und in gleichartiger Weise auszufüllen. Nach dem Schlusse der JImpfzeit sind die Listen der Behörde einzusenden,
E Einrichturg der Listen wird durch den Bundesrath fest-
8. 9, Außerhalb der Impfstellen Impfungen vor fi erie ane ins befugt. il Ds E00 is
_ Sie haben über die ausgeführten Impfungen in der für die Impfstellen vorgeschriebenen Form (§8. 8) Listen U führen a die- selben am Jahresshchluß der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die Impfstellen find verpflichtet, auf Verlangen Impfstoff, so- M E entbehrlicher Beorrath reiht, an Aerzte unentgeltlich abzu-
8§. 10. Ueber jede Impfung wird nach Feststellung ihrer Wir- fung (S. 5) von dem Arzte ein Impfschein anda cita. In abe Impf- schein wird, unter Angabe des Bor- und Zunamens des Impflings, jowie des Jahres und Tages feiner Geburt, bescheinigt, entweder, daß durch die Impfung der geseßlichen Pflicht genügt ist, oder, daß die Impfung im nächsten Jahre wiederholt werden muß.
„__In den ärztlichen Zeugniffen, durch welche die gänzliche oder vor- läufige Befreiung von der Impfung (§§. 1, 2) nachgewiesen werden soll, wird, unter der für den Impfschein vorgeschriebenen Bezeichnung der Person, bescheinigt, aus welbem Grunde und auf wie lange die Anb llg Koner anes darf. . 11. Die Landesregierungen bestimmen das für die vorgedach- ten Bescheinigungen (S. 10) anzuwendende O / : Die Ausstellung der Bescheinigungen erfolgt stempel- und ge- bührenfrei.
S. 12. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder sind gehalten, auf amtliches Erfordern mittelst der vorgeshriebenèn Bescheinigungen (J: 10) den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen crfolgt oder aus einem gescßlihen Grurde unter- blieben ist. :
: S. 13. Die Vorsteher derjenigen Schulanstalten, deren Zöglinge dem Impfzwange unterliegen (S. 1, Ziffer 2), haben bei der Aufnahme vou Schülern durch Einfordern der vorgeschricbenen Bescheinigungen festzustellen, ob die geseßliche Jmpfung erfolgt ift.
Besubes L s R daß Zöglinge, welche während des S bes der Anstalt nah §. 1, Ziffer 2 impfpflicti de ies Verpflichtung genügen. s 0 E
Ist eine Impfung ohne geseßlichen Grund unterblieben, so haben fie auf deren Nachholung zu dringen.
4 Sie sind verpflichtet, vier Wochen vor Schluß des Schuljahres der zuständigen Behörde ein Verzeichniß derjenigen Shüler vorzulegen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.
_Zöglingin, welche dcr geseglihen Impfung entzogen geblieben sind, darf, so lange die nachträglihe Vernahme nicht dargethan wird, ein Abgangszeugniß nicht ertheilt werden. De _, §. 14. Bei einem Ausbruche der Blatternkrankheit kaun die zu- ständige Behörde anordnen, daß die Einwohnerschaft jedes von der L N ier E Theil derselben, ohne Rüsicht
¡rühere Impfungen, binnen bestimmter Fri Impf ! unterziehen habe. Lf : E O n an
§. 15. Wenn ein Jmpfpflichtiger ohne gescßlihen Grund der Iwpfung entzogen geblieben ist, und eine amtlihe Aufforderung zu deren Nachholung sich fruchtlos erweist, so kann die Impfung mittelst Zuführung zur Impfstelle erzwungen werdep.
. 16. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den nah F. 12 ihnen obliegenden Nachweis zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark Reichsmünze bestraft.
befohlene ohne geseßlichen Grund der Impfung oder der ihr folgend fol H k l ) genden Gestellung (§. 5) entzogen geblieben sind, werden mit Géldstrafe bis zu fünfzig Mark Reichsmünze oder mit Haft bis zu drei Tagen e . 17, Aerzte und Schulvorsteher, welche den durch 8. 9, Abs Ub G L, IWC C F. J, A 2 und durch §. 13 ihnen auferlegten Verpflichtungen nicht a E werden mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark Reichsmünze vestraft.
__S§. 18, Wer unbefugter Weise (§. 9) Imyfungen vornimmt, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark Reichsmünze oder mit Hast bis zu Es ir sh bestraft.
S. I Aerzte, welche bei Ausführung einer Impfung gegen die Regeln ihrer Kunst handeln, werden mit Geldstrafe bis, E fünf- hundert Mark Reichémünze oder mit Gefängnißstrafe bis zu drei s bestraft.
20. Die Vorschriften dieses Geseßes treten mit de Suli 1975 in A l eseß (E Dem 1. Suli ___ Die einzelnen Bundesstaaten werden die zur Auëführung erforder- lichen Bestimmungen treffen. Y P deni Urkundlich 2c. Gegeben 2c.
N Ferner ist dem Reichêtage der zwischen Deutschland und Brasilien am 30. September 1873 abgeschlossene Postvertrag zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegt worden.
— Im 3. Berliner Wahlbezirk ist bei ter Ersaßwahl
2. d. M. für den Freiherrn v. Hoverbeck auf Nickelsdorf E Bezirks- gerichts-Nath Carl Herz in Nürnberg mit 6174 von 7822 gültigen E gewählt worden.
— offizielles Resultat der Reichstagsw i E1saß-Lothringen meldet „W. A reo tands vat A . Im 1. Wahlkreise, Bezirks Ober - Elsaß (Thann): Gewählt Pfarrer Winterer in Mülhausen (flerikal) mit 19534 Sliminek. ide 1 aL E, s s L P eitel lid) er- ï entner Emil Weber in Seinh-eî {äfsil i 4 Stim m (elsäffishe Partei) …_ Im 6. Wahlkreise, Bezirks Unter-Elsaß (Schlettstadt): Ge- e O Näb mit M L A Sun Nefler erhielt
, Bürgermeister Helbig immen, 54 Stimmen litte sich E, E ane En, j Sn _Im 7. Wahlkreise, Bezirks Unter - Elsaß (Erstein-Mols- heim): Gcwählt Pfarrer Philippi (klerikal) mit 17,618 Stim- men. Verdin (elsässishe Partei) erhielt 5930 Stimmen.
Im 10. Wahlkreise, Bezirks Unter-Elsaß (Hagenau-Weißen-
burg): Gewählt Rentier Ludwig Hartmann zu Hagenau (ultra-
montan) mit 13,378 Stimmen; Bürgermeiß‘er Nessel zu Hagenau
(deutsche Partei) erhielt 10,338 Stimmen.
Eud R erla E Deo A Gewähst ugnet (franz.-klerifale Par:ei) mit 18,546 Stimmen; d
Gegenkandidat Sülter erhielt 1587 Stimmen. 2
Im 13. Wahlkreise, Bezirks Meß (Diedenhofen): Gewählt
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflege- .
1867 (Geseßz-Sammlung S. 1929) und vom 3. März 1 Zesehs Sammlung S. 174) zur Abhülfe des Noth standes ‘in Oftorensn gewährten Darlebne (außer den bereits eingestellten 700,000 Thalern) Es treten hinzu 225,000 Thaler. Der in dem Vorberiht zum Staats- hauéhalts-Etat für 1874 auf 700,000 Thlr. arbitr rte Betrag an Rückzablungen auf die nebenbezeihneten Darlehne, umfaßt nur die- jenigen Rückzahlungen, welche bis Ende Dezember 1873 erwartet wurden. Die angegebene Summe wird für das Jahr 1873 wahr- scheinlih nicht ganz erreïicht werden. Dagegen darf erwartet werden De Tai osen unter Hinzurechnung der im C atifindenden Rückzahlungen | esc s
E E werden. E E E
_ Ausgabe. Kap. 5. Dauernde Ausgaben. Direkte S Tit. 14. Für die Veranlagung und Echebung der Klassensteuer. C5 treten hinzu 216,000 Thlr. Mehrbedarf in Folge des Geseßes vom 2. Januar 1874. (Geseß-Samml. S. 9) Ministerium der geistlichen G Ahgelegeuhelten Kap. 127 Sit 3. Zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse und Lehrer. Es treten hinzu 250,000 Thlr. Summa dauernde Ausgaben 466,000 Thlr. Nebenstehender Mehrbetrag entspricht der Summe welche bei den Fonds zu Schulaufsichtskosten abgeseßt worden ift- Einmalige und außerordentlihe Ausgaben. Kay. 8. Tit 2 Ble Ablösung von Passiv-Renten und anderen Verpflichtungen. Es treten hinzu 600,000 Thlr. Die durch die Geseße vom 18. De- zember 1871 (Geseß-Samml. S. 593) und vom 15. Februar 1872 (Gefeß-Samml. S. 157) extraordinär zur Verfügung gestellten Geld- mittel haben nit hingereiht, um alle Renten und ähnliche Ver- pflihtungen, für welche fich die Möglichkeit der Ablösung zum 20- fachen Betrage ergeben hat, zu tilgen. Nach Lage der eingeleiteten A ist t E daß im Jahre 1874 derartige Ab- ungen noch zum Kapitalbetrag* von 600 Thaler den 3
Ausführung gebracht werden ien I ta
__ Der Zuschuß zur Rente des Kronfideikommiß-F Q 36) ist im Etat 1874 mit 1,500 000 Thlr. eas ieben.
__ Der Etat der Staatss{chulden-Verw- Ray bis 41) slit mit 20,119,840 Thlr. N 960 Erie weniger als im Jahre 1873. Die Verzinsung (Kap. 37 erfordert 13,395,190 Thlr., 3,198,852 Thlr. weniger als pro 1873, die Tilgung (Kap. 38) 6,147,225 Thir., 2,506,155 Thlr. weniger als pro 1873 Die Kosten der unverzinslichen Schrld (39. 11,000 Thlr.) sind unver- ändert geblieben, die Renten (40. 428,720 Thlr.) sind um 459 Thir erhöht, di: Verwaltungskoften (41. 137,705 Thlr.) um 4412 Thlr. vermindert worden. Unter den Ausgaben befinden sih 8,127,585 Thlr, für Eisenbahnschulden, die sich auf 149,934,385 Thlr. belaufen, wäh- rend die gesammten verzinslichen Staatsschulden Esde 1873 330,906,333 Thlr. beträgt, 79,936,998 Thlr. weniger als Ende 1872. Die ‘un- N Staatsschuld ist unverändert auf 18,250,000 Thlr. ver-
ieben. i
_ Der Herrenlhaus-Etat (Kap. 42) ist unverändert auf Thlr. geblieben; als einmalige und M a Nugabe Lp UsO Le Thlr. (Kap. 1) für einzelne Baugusführungen zum- Ansatz ge- _ Der Etat des Hauses der Abgeordnete 1hließt mit 369,900 Thlr., 106,000 Thlr. mehr n A N Folge der Erhöhung der Diäten und Reisekosten der Mitglicder. |
Für Zwecke der Landestriangulation (Kap. 52, 53) sind
103,746 Thlr. (+ 18,920) an dauernden Auêgaben auêgeworfen. Das Mehrbedürfniß is durch die Erhöhung der Tage- und Meilengelder für Offiziere und Beamten und dur Steigerung der Löhne und Preise Mae 1 einmalige Ausgabe erscheinen Kap. 3 zur Beschleu- nigung und Vervollkommnung der topographischen Auegalen 25,000 Th O SueI g pographischen Auëgalen 25,000 Thlr.
N Die Nr. 11 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung hat folgenden Juhalt: General-Verfügzung vom 31. Januar 1874, Aufforderung zuc sorgfältigen Anfertigung der statistishea Nachweisungen unter Anwendung der Formulare neuerer Ausgabe. — General-Berfügung vom 3. Februar. Die Remuncrirung der Postbeamten für die Wahrnehmung des T.legraphendienites bei den vereinigten Stationen betreffend. — Genecral-Verfügung vom 31. Januar. Behandlung unbestellbarec Postsendungen.
Nr. 2 des „Deutschen Postarchivs“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs - Postverwaltung
hat folgenden Juhalt: I. Aktenstücke und Aufsäße: 5) Aus den An- fängen der preußischen Landeêpost (zweiter Artikel). — 6) Das nene General-Postamtsgebäude in London. — 7) Die Oesterreichisbe Donau- Dampsfschiffahrts-Gesellschaft. — 8) Die Ecweiterung der Englischen Postsparkafsen. — 9) Gewinnung und Erport des Kautschucks in Columbien. — II. Kleine Mittheilungen: Uebersicht über den Päterei- verkehr in neun größeren Orten während der Weihnachtäwoche 1873
— Stückzahl der am Sylvester- und Neujahrstage 1873/74 in Berlin aufgelieferten Stadtpostbriefe. — Produktion und Konsumtion von Papier. — Schiffbrüche im November 1873. _— Der telegraphische Verkehr in Großbritaunien. — Postkarten in Spanien. — Durch die Anden. — IIL Literatur des Berkehrswesens. — IV. Zeitschriften- Neberschau. : E
M i; Ae Btachrihten.
unchen, 4. Februar. Von gestern bis heute Abends ß Cholera s Erkrankungen und 7 Todesfälle Mt pen 6s R — Die Zeitschrift des Königlich säHsis tistifs Bureaus 1873 (herauêgegeben von Th. can Ne M0 Que September) enthält: Aufnahme in den sächsishen Unterthanen-Verband und Entlassungen aus demselben (Ein- und Auswanderung) 1871, 1872 Es wanderten 1871 730, 1872 1337 Personen ein, 239 resp 217 aus: Bericht über die Viehzählung im Königreich Sachsen am 10. Santtar 1873 (Fortfeßung) ; Uebersicht über die Betriebsresultate der sädsischen Cart dl pet August, September 1673 ; Meteorologie Oktober 1873 — Die Nachrichten über Industrie, Hande d V ir aus dem Statistischen D eo cten u L E Gib as: Ministerium, V. Band I. Heft (Wien, 1874, Druck der Kaiserlich- Königlichen Hof- und Staatsdruckerei, in Kommission bei Ferd. Meyer) enthalten Mittheilungen der K. .und K. österreichish-ungarifchen Kon- sulats-Behörden. Uebersicht der K. und K. österreich-ungarishen Kon- sularämter in sämmtlichen freinden Staaten. —- Warschau. (Verhält- nisse der Leinen- und Hanf-Jndustrie in Rußland sammt Polen.) — Zviza. (Handelsverkehr im Jahre 1872.) — Batavia. (Volkswirth- schaftliche Verhältnisse dec niederländischen Besitzungen in Ostir dien Bortseßung und Schluß) Personalnachrichten. D — Die Zahl der Rübenzuterfabriken hat sonach von 1850—1872
um 151%, die Menge des Rohstoffes, welcher zur Verarbeitung ge-