1874 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E P E Pr SCH Meyn FÉA P R N R tri P M T V N S u E S

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err Abg. Graf v. Winßingerode vorhin entwickelt hat, die Staatsregierung abe deutlich zu erkennen gegeben, für den Fall, das bei der Position „Schulaufsichtskosten“ in dem von mir erwähnten Gesichtspunkte, die Einrahme der Geistlichen überhaupt zu erhöhen, Seitens des Hauses keine Rechnung getragen werde, sondern der Beschluß gefaßt würde, die 250,000 Thlr. abzuseben, erahte es die Staats- regierung für ihre Pflicht, direkt mit dem Antrage zu kommen, die Einnahme der Geistlichkeit zu erhöhen. Es ist das mit so großer Deutlichkeit ausgesprochen, daß ich ein gewisses Verwundern, welches ih heute in der Budget-Kommission über das+ Vorgehen der Staats- regierung vernahm, doch wohl nicht als ein begründetes anzuerkennen vermag. Jch nehme keinen Anstand, auch meinerseits auszusprechen, daß die Geistlißkeit an vielen Stellen entihieden Noth leidet. Es hat hnen der Herr Referent hervorgehoben, daß, abgesehen von der Pro- vinz Hannover, in welcher derartige Verhältnisse sich auch finden und die ebenfalls mit berüdcksihtigt werden sollen, daß, abgeschen von dieser Provinz, im Staate 1020 evangelische Pfarr-Geistliche fich finden, welche die Einnahme von 600 Thlr. immer gedacht neben der Woh- nung nit haben, daß z. B. im Regierungsbezirk Frankfurt solcher Stellen 62 sind, in dem Regierungsbezirk Coblenz 90, in dem Regierungsbezirk Liegniß 109, im Regierungsbezirk Cassel 162. Jch fellte glauben, daß solche Zustände allein durch ihre Erwähnung den Beweis führen, daß Nothstände obwalten. Jch kann aber auch aus meiner eigenen Praris das konftatiren: Die Eingaben von Geistlichen beider Konfessionen, die Bitten um Un:erstüßungen, und zwar aus den allerdrängendsten Gründen, sind schr zahlrei, ih darf wohl sagen, ih habe mich eines \{merzlichen Gefühls darüber niht erwehren kön- nen, wie viele Dankschreiben, als ich am Ende des vergangenen Fahres in der Lage war, einer größeren Zahl von Geistlichen eine mäßige Unterstüßung zu gewähren, wie viele besondere Dankschreiben mir dafür zugegangen sind. Ist nun aber, meine Herren, der Noth- stand vorhanden, so würde es fich fragen, wie ist demselben abzu- helfen? Und da ist nun heute hingedeutet und hingewiesen worden auf die Kirche selbst, auf die Gemeinden. Ja, meine Herren, es ist gewiß zunächst Sache der Kirche, in dieser Beziehung helfend einzu- treten. Aber, meine Herren, - ist dann die Kirche wirklich in der Lage, einem Zustande, dessen brennende Beschaffenheit doch gewiß nicht ge- leugnet werden kann, so wie es diese Eigenschaft verlangt, also gleich Abhülfe zu leisten? Ich meine, doch nur in sehr beschränkter Weise. Es ist ja richtig, daß, wenn Organe für die Kirchen geschaffen sind, die die gesammten Gemeindeangelegenheiten, auch die Vermögens- verwaltung in die Hände bekommen, das Interesse an allen erforder- lichen Ausgaben erweckt, die Formen gefunden werden werden, innerhalb deren auch die Mittel für die Geistlichen ausgeworfen werden können. Es ist auch ganz richtig, daß die Staatsregierung, soweit sie es kann, die Gemeinden nöthigt, die Summen zu erhöhen, die von ihr aus dem Geistlichen zufließen sollen, Aber mit einer Kirhenverfassung, meine Herren, macht man eben die Gemeinden nicht zahlungsfähig, die es an und für sih nit find, und deren giebt cs schr viele. Und ferner, meine Herren, wenn es auch wahr ist, was namentlich hier ange- deutet worden ist, es gäbe sehr reiche Stellen und es gäbe andere arme, auf welhe ein Theil des Ueberschusses von jenen über- tragen werden könnten, so gehört doch ©* dazu eine bestimmte und klare weiter geführtz Eatwickelung der Verhältnisse, zu der wir noch viele Jahre oder doch Jahre brauchen werden, che ein derartiger Plan durchgeführt werden kann. Jch glaube also, daß man uns damit nicht trösten kann. Wenn dem aber so ist, daun frägt es sih: ist denn niht für den Staat alle Veranlassung vor- handcn, mit seinen Kräften einzutreten? Es wird doch Niemand be- zweifeln, was der Herr Referent der Budgetkommission betont, daß der Staat ein hohes Interesse daran habe, daß die religiöse Er- ziehung und Förderung der Nation gewährleistet bleibe, und daß

-die Organe, denen diese Aufgabe zunächst zugewiesen- ist, auch

äußerlich in den Stand geseßt werden, ihre Aufgabe erfüllen zu können, daß auch die Mittel für sie gefunden werden, die für eine gedeihliche Wirksamkeit ihrerseits nothwendig find. Jch kann Sie, meine Herren, wenn wir die Zukunft ins Auge fassen, erinnern an die immer mehr abneh- mende Zahl der Theologen, der evangelischen und, nach neuerdings mir zugekommenen Nachrichten auch der katholischen Theologen. Jch darf niht unterlassen, hier hervorzuheben, daß die Forderungen, die die Maatege ene jeßt, auch an die katholishen Theologen stellen, mehr Ausgaben für sie bedingen, und fie insofern den evangelischen Theologen mehr gleichstellen, als dies bisher der Fall gewesen ist. Hierin liegt ein Moment vor, welches zu ernster Erwägung mahnt. Aber auch für diejenigen Theologen, die gegenwärtig im Amte sind, liegt eine solche Mahnung vor. Es mag ja der Gruad, der bei vielen Petenten dazu drängt, an den Staat solche Anforde- rungen zu erheben, niht richtig sein. Aber wir haben ganze Provinzen, wo das Bewußksein ein recht lebendiges ist, daß es eine Sache des Staates sei, au für die äußere Existenz der Geist- lihen zu sorgen. Der Abg. Dr. Wallichs sprach neulich von solchen Provinzen. Es ist gar leicht zu erklären, wenn die Geistlichen schen, daß die Mittel zur Aufbesserung der Einnahmen sowohl der Beamten als anderer Stände, die in enger Beziehung zum Staate stehen, reichlich vorhanden find, daß bei ihnen dadurch der Gedanke wir lesen es täglich gedruckt ein lebhafter wird: wir haben auch einen Anspruch an den Staat, und es ist Unrecht, wenn der Staat uns das nicht gewährt, was wir doch bekommen sollten. Jch wiederhole noch einmal, nicht daß diese Auffassungen richtig find, aber sie sind mächtig da, und wir werden sie mit bloßen Worten aus den Köpfen der Menschen nicht herausbringen. Außerdem ist aber eine Thatsache nicht zu leugnen: Der Staat hat eine Reihe von geseßlihen Maßregeln anordnen müssen in seinem Interesse, die der Geistlichkeit nit zur Freudigkeit gereicht haben, und die ihr als solche zur Freudigkeit niht haben gereichen können; denn die Geist- lihkeit hat dadurch auf manchen Gebieten verloren an Macht un Einfluß, und fie hat außerdem die Ueberzeugung, daß sie, wenn auch nicht gerade starke Einbußen, doch immerhin empfindlich genug in ihren Einnahmen dur die staatliche Geseßg-bung beschränkt werden können und beschränkt werden ih erinnere hierbei an das Civilstandsgeseß. Es ist also ganz erklärlich, daß man in den Kreisen der Geistlichkeit den Staat verantwortlich macht für alle dié Nach- theile, die den Stand der Geistlihen dur die Geseßgebung treffen fönnen. Solche Auffassung halte ih aber nah der Stellung, welche die Geistlichen bei uns im öffentlichen Leben haben, für einen entschiedenen Uebelstand, und i glaube, der Staat hat alle Ursache, auf dieses Moment einige Rücksicht zu nehmen, damit nicht eine Vershlimmerung desselben eintrete und ex einen erhöhten Widerstand gegen seine Maßnahmen finde, oder unter der Mißstimmung leide, die in den betreffenden Kreisen hevorgetreten ist, und diese Mißstimmung dadurch einigermaßen zu beseitigen, daß auf Anforderungen, die vielleicht keine ganz berechtigten, aber jedenfalls doch billige find, näher eingegangen wird. Das, meine Herren, sind die allgemeinen Gesichtspunkte, aus denen die Staats- regierung dazu gekommen ist, den Weg diesmal wiederum einzuschlagen, den fie im vorigen Jahre eingeschlagen hat, als sie den Betrag von 90,000 Thlr. zur Erhöhung eines Minimal - Einkommens der Pfarr- Geistlichen beantragte. Jene 50,000 Thlr. sollten verwendet werden und find verwendet worden zur Erhöhung des Minimal-Einkommens der CANgA R Geistlichen auf 500 Thlx., zur Erhöhung des Einkommens der katholischen Geistlihen auf 400 Thlr. Das Bedürfniß au in leßterer N ehuas ist kein kleines gewesen. Es wird Jhuen ja er- innerlih sein, daß von bis{chöfliher Seite die Erklärung wiederholent- lich abgegeben worden ist: wir find nicht in der Lage, diese oder jene Stelle entsprechend besehen. zu können, weil- die Einnahmen gar zu flein sind und wir keine Mittel haben, um diese Einnahmen zu er- gänzen. Es ist dann ferner, wenn auch nit in allen Diözesen, doch in ihrer Mehrzahl Seitens der bischöflichen Behörden das ausreichende Material der Staatsregierung unterbreitet worden, in Folge dessen sie im Stande war festzustellen, wie viele Stellen unter 400 Thlr. vor- Laue ind, und diese Stellen bis auf 400 Thlr. zu erhöhen. Der

err Referent hat Ihnen ganz richtig das Prinzip bezeichnet, von welchem hierbei auch jeßt ausgegangen is. Cs handelt sich hier um

ulagen für die Stellen und niht für die Personen. Die einzelnen

aten zn rekapituliren habe ich wohl keinen Referent sie vollstänig richtig vorgetragen hat, Vielleicht ist es zweck-

rund, da der Herr -

mäßig, ein kurzes Resumé zu geben. 18000 Thlr. find veranschlagt für die Erhöhung der Einnahmen der rheinischen Sufkkursalpfarreien in dem DEBU s daß das Einkommen von 400 Thlr. erreiht, so daß diese Pfarreien also gleichgestellt sind allen andern katholischen farreien ; 99,000 Thlr. zur Erhöhung der Einnahmen der evange- ishen Pfarren auf §00 Thlr. ; 60,000 Thlr. zur Erhöhung der Ein- nahmen der katholishen Pfarren bis auf 500 Thlr., und der Rest wird ins Auge gefaßt zur Deckung derjenigen Bedürfnisse, welche dar- aus entspringen; daß eine große Quote der Einnahmen einer Stelle für den auf derselben emeritirten Geistlichen abgezweigt werden muß, und eventuell, wenn noch etwas übrig bleibt, zur Erhöhung ein- zelner Stellen in besonderen Verhältnissen auf 700 und resp, 600 Thlr. Die Staatsregierung hat sich anheischig gemacht, im nächsten Jahre eine Vorlage dem Etat beizugeben, welche darthut, daß sie diese Grur dsäte befolgt hat. Die Staatsregierung erklärt in -der aller- bestimmtesten Weise und wiederholt, daß es fich niht um Do- tationen, sondern um Bedürfnißzushüsse handelt, in ganz der- selben Kategorie, in welcher im vergangenen Fahre 50,009 Thlr. zur Erhöhung der Minima bewilligt sind. Es wird von Zeit zu Zeit geprüft werden und muß geprüft werden, ob die Ein- nahmeverhältnisse sich geändert - haben, ob insbesondere die Ge- meinden in die Lage gekommen sind, mehr zu leisten. Darum wird es sich in allen derartigen Verhältnissen hauvytsächlich Handeln, ob troß des Ablaufs der bestimmten Reihe von Jahren die Be- willigungen immer noch nöthig find. N ; Wenn nun endlich noch und das ist ja in der That in der Butgetkommission und auch hier im Hause, wenigstens ine vergange- nen Jahre, vorgetragen worden besonders noch ausgesprochen wor- den it, es handle na hierbei um einen Schritt, der die Herbeifüh- rung einer Staatskirche beziele, so möchte ih sagen, das ist nit in größerem Maße der Fall, als es hätte behauptet werden können bei der früheren kleinen Crhöhung bis auf 400 oder 500 Thlr. Es han- delt sich ferner niht um Bewilligungen an Personen, fondern an Stellen, und um keine Gegenleistung für die Bewilligung, Unter solchen Um- ständen wird der Kirche wahrlich kein Zwang angethan. Vielmehr glaube ih, daß nur Theorien in Frage sind, um derentwillen wir uns nicht zu Entscheidungen bestimmen lassen dürfen, welche die s{hwersten sahlihen Schädigungen mit sih führen, Schädigungen, deren Ge- wicht uns gerade dahiu drängen sollte, eine deractige Position zu be- willigen. Nachdem die Staatsregierung von vielen Seiten des Hauses die Meinung hat aussprechen hören, es sei ein Nothstand unter den Geistlichen verhanden, und es müßte ihnen in demselben auch von Staatswegen gel;olfen werden, gegenüber derartigen Erklärungen sage ich— glaubt die Staatsregierung niht einen Fehlgriff gethan zu háben, wenn sie ohne Zögecn die Bitte an das Haus stellte und durch meinen Mund die Bitte wiederholte, die 250,000 Thlr. zu bewilligen.

Nachdem die 51,000 Thlr. zu Prämien bei Pferderennen gestrihen worden waren, erklärte der Finanz-Minister Camp- hausen: )

Meine Herren! Es ist der Beschluß gefaßt worden, wonach eine bedeutende Position abgeseßt werden sollte. Jh muß annehmen, daß dieser Beschluß ein definitiver war, der Beschluß wegen der Prämien bei Pferderennen und wenn dieser Beschluß ein definitiver war, dann würde es sich vielleicht empfehlen, einen so bedeutenden Betrag der zu Rentenablösungen bestimmten Summe von 600,000 Thlr. noch hinzuzufügen.

Ferner:

FIch wollte nur die Bemerkung machen: wenn die Frage aufge- worfen wird, ob- es mögli sei, eine Form zu finden, in welcher auf den eben erwähnten Beschluß wegen der Prämien bei Pferderennen zu- rückgekormen werden könne, so bin ih der Ansicht, daß eine solche Möglichkeit allerdings nachzuweisen ‘ist. Wenn nämlich davon ausztu- gehen wäre, daß das Haus in der Ueberraschung gestimmt hat.

Ich erlaube mir zu bemerken, meine Herren, daß ih nur ven einer Hypothese rede und Auskunft auf eine von anderer Seite an- geregte Frage ertheile, y i

Wenn davon auszugelhen wäre, daß das Haus in der Ueber- raschung gestimmt habe, da insbesondere der Vertreter der Staats- regierung in dieser Sache nicht das Wort genommen hat, weil er wahrscheinlich an der Annahme der Position durchaus keine Zwcifel gehegt hat wenn das Haus âuf diefe Ansicht zurückommen wollte, ih spreche immer hypothetisch, dann wärde die Möglichkeit gegeben sein, in den Extraordinarien-Etat eine Summe als einmalige Bewilli- gung einzuschieben, die dem abgeseßten Betrage entspräche. Ob. das bag vi Weg eins{lagen will oder nicht, überlasse ih lediglih ihm allein,

Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) stellte den Antrag die gestrihenen 51,000 Thlr. zu Prämien bei Pferderennen wie- der zu bewilligen. Der Handels-Minister Dr, Achenb ah befür- wortete diesen Antrag:

Ich wünsche meinestheils nur in wenigen Worten den Antrag des Herrn Abg. Windthorst (Meppen) zu befürworten: Der Gegenstand, um welchen es sih hier handelt, ist in früheren Sessionen wiederholt ur Erörterung gelangt, und es hat sich eine Majorität des Hauses Kür die Bewilligung ausgesprochen. Auch bei der Abstimmung, die über den Etat stattgefunden hat, ift diese Majorität erzielt worden. Als heute der Antrag gestellt wurde, über die fragliche Summe abzustimmen, da sind, wie auch ein anderer Redner konstatirt hat, die Mitglieder dieses Hauses in sehr geringer Zahl hier anwesend gewesen, weil viele derselben von der Ansicht ausgingen, daß dieser Etat ohne weitere Abstimmung zum Abschluß gelangen würde, und zum Theil dieser eigenthümlihen Situation ist es jedenfalls zuzuschreiben, daß nunmehr diese Position niht die Majorität des Hauses erlangt hat. Handelt es sich darum, den Gegenstand ex professo0 zu diskutiren, so wird die Regierung nicht Anstand nehmen, in eine solche Diskussion, sei es jeßt, sei es bei einer besonderen Gelegenheit, einzutreten. Jh habe meinestheils geglaubt, daß, wenn es in Frage ist, eine Position abzustreichen, die langjährig bewilligt ist, und auf die mit Rücksicht auf diese langjährige Bewilligung be- reits innerhalb der- Verwaltung Rücksicht genommen werden mußte, so daß man Einrichtungen getroffen hat, die die künftige Bewilligung zur Feen Vorausfeßung hatten, ih habe mit Rücksicht auf diese Sachlage geglaubt, daß, falls man von der bisherigen Bewilligung abgehen wollte, wohl dieser Gegenstand zum Gegenstand einer spe- Va Erörterung gemacht werden würde, und nicht eine ein- ache Abstimmung eine langjährige Etatsposition beseitigen könne. Diese“ Rücksichten werden in Betracht gezogen werden müsscn, wenn es sich darum handelt, den Gegenstand in einer ganz anderen Forni bei dem Extraordinarium der allgemeinen Finanz- Verwaltung zur. Sprache zu bringen, und ich kann meinestheils ohne eine sahlihe Erörterung namentlich bei besonderer Gelegenheit ableh- nen zu wollen, nur wünschen, daß das Haus wenigstens die Verwal- tung nit in die unangenehme Lage bringen möchte, jeßt, wo man in der That eine folhe Abstimmung nit voraussehen kennte, von dieser A Abstand nehmen zu müssen. Ih möchte daher dringend be- ürworten, 208 für dieses Jahr im Extraordinarium die fraglide Summe bewilligt werde.

Dem Herrenhause “ist folgender Entwurf eines Ge- seßes zur Ergänzung der Geseße vom 7. Oktober

1865 und 7. April 1869, die Errichtung von trigo-

nometrishen Marksteinen betreffend, vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mo- narchie, was folgt:

Einziger Paragraph.

Grundstücke, welche auf Grund der Geseße vom 7. Oktober 1865 und vom 7. April 1869 zur Errichtung trigonometrischer Marksteine vom Staate erworben sind, müssen, Ufa sie im E resp. Grundbuch aufgeführt sind, auf bloße Requisition des Kreis-Landraths

auch dann abgeschrieben werden, wenn die Enteignuyg niht zwangs- weise, sondern im Wege der Vereinbarung erfolgt ist. s Urkundlich 2c.

Die Nr. 6 (I1. Jahrgang) des „Central-Blatts für das Deutsche Rei ch“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag) vom 6. Februar, hat folgenden Inhalt: Allge- meine Verwaltungssachen: Vedweisungen von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münzwesen: Ueberfiht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll- und Steuerwesen: Kompetenz von Königlich

bayerischen Zollämtern. - Militärwesen: Bekanntmachung, betreffend

Ertheilung gültiger Zeugnisse üver die wissenschaftlihe Qualifikation um cinjährig freiwilligen Militärdienst. Marine und Schiffahrt:

uarantaine - Aufhebung; Bekanntmachungen,“ betreffend Seeschiffer- und Seesteuermanns-Prüfungen. Heimathwesen: Erkenntniß des Bun- des-Amtes für das Heimatlhwesen. Konsulatwesen: Ernennung. Per- fonal-Veränderungen 2c.: Ernennungen,

—s Nr, 12 des Amtsblatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General-Verfügungen vom 4. Februar 1874. Neuer Tarif für Fahrpostfendungen nach und aus Dänemark e na und aus Norwegen via Dänemark; Korrespondenz- verkehr mit Acgypten und Nubien via Triest.

Nr. 6 des Justiz-Ministerial-Blatts für die preu- ßishe Geseßgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums enthält: Allgemeine Verfügung vom 2. Februar 1874,-— betreffend das Verfahren bei Beschlagnahme von Druckschriften. Ferner Folgendes: Erkenntniß des Königlichen Gerichts- hofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vorn 14. Nevember 1873: Ein Polizeibeamter kann wegen der von ihm getroffenen polizeilichen Anordnung nicht im Rechtêwege auf Entschädigung belangt werden, wenn die vorges-ßte Landespolizeibechörde die angeordnete polizeiliche Maßregel gebilligt hat. i

Statistische Nachrichten. -

München, 5. Februar. Von gestern bis heute Abends sind an Cholera § Ertrankungen und 4 Todesfälle vorgekommen.

Die Rübenzucker-Industrie Oesterreichs hat in den leßten Jahren einen bedeutenden Aufschwung genommen. Es sind in der Kampagne 1871/72 im Ganzen 251 Rübtenzuer- Fabriken im Betriebe gewesen und zwar: 157 in Böhmen, 47 in Mähren, 10 in Swlesien, 6 in Niederösterreih, 5 in Galizien und 26 in Ungarn. Ueber die Bewegung in dem Stande und in dem Matcrialverbrauche der Zuckerfabriken der österreichish- ungarischen Monarchie in der Zeit von 1850—1872 giebt die folgende Uebersicht Aufschluß:

Zahl der Verarbeitete Zahl der Verarbeitete Fakriken Rübenmenge Fabriken Rübenmenge

Wien. Ctr. _ Wien. Ctr.

1850/51 100 4,905,677 1861/02 130 15,061,438 1851/52 106 5,771,794 1862/63 139 17,818,376 1802/09 119 S919 1863/64 136 15,927,913 1853/54 123 6,129,788 1864/65 144 19,856,121 1854/55 121 6,469,142 1865/66 140 16,589,158 1855/56 131 7,875/;191 1866/67 139 20,385,757 1856/57 120 9,629,912 1867/68 151 17,913,451 1857/58 116 12,697,259 1868/69 162 14,113,403 1858/59 128 17,018,279 1869/70 181 21,895,632 1859/60 124 14,989,400 - 1870/71 215 28,416,308. 1860/61 125 14,317,890 1871/72 251 24,291,475

Die Zahl der Rübenzukerfabriken hat sonach von 1850—1872 um 151 %, die Menge des Rohstoffes, welcher zur Verarbeitung ge- langte, aber um 395 % zugenommen. Durch verbesserte technische Einrichtungen ist die Leistungsfähigkeit der einzelnen Fabriken erheblich gesteigert worden; im Betriebsjahre 1850/51 wurden im Durchschnitt von {eder einzelnen Fabrik 49,056 Ctr. Rüben verarbeitet, 1860/61 dagegen 114,543 Ctr. und 1870/71 sogar 132,170 Ctr. Bei aus- reichender Rübenernte deckt die Produktion der österreichischen Zucker- fabrifen nicht nur den Bedarf des Landes, sondern liefert auch ein bedeutendes Quantum für den Export in das Ausland. Im Durch- schnitt der zehn Jahre 1860/71 belief sich der Werth der ren Zuckereinfuhr Oesterreihs nur auf 685,375 Fl, während die Ausfuhr 4,960,004 F. betragen hat.

Kunst, Wissenschaft und Qliérátur.

Das Dezemberheft (1873) des von Th. Oelsner herausgegebe- nen „Rübezah!l. Schlesishe Provinzialblätter N. F.*° enthält, äußer der \{lesishen Monats-, Jahres- und Vereins-Chronik, einem Witterungsberihte der Königlichen Universitäts-Sternwarte in Breslau und verschiedenen statistischen Nachrichten, - sowie mehreren Artikeln über Literatur, Wissenschaft und Kunst, u. A. folgende Auf- säße; Die Wanderungen der Ask in Europa, namentlich durch Shle- sien. Ein histor. Versuch vom Supcerint. a. D. O. Wolff (Schluß). Tracht und Mundart von Ober-Glogau, von Pf. Jüttner. Die Sprachgrenze Oberschlesiens, mit Urkunde, vom Pf. A. Welyel. Zur Cholerastatistik in Schlesien, von P. S. S. B. Ueber Meths siederei in Schlesien, von Prof. Palm. Aus der Pfarrkirche zu Leobshüt, mit Abbildgn., von G. Bruck. Kriegspredigt, Gedächtniß- feier in Wüstewaltersdorf u. A. f ;

München, 2. Februar. “Der König hat der Geograph i- schen Gesellschaft hierselbst die Bewilligung ertheilt, eine all- gemeine Sammlung im ganzen Königreih zum Zwecke der Unter- stüßung der deutschen geographischen Gesellschaft für die Erforshung

- Aequatorial-Afrikas zu veranstalten. Beiträge nimmt der Ver- lagsbuchändler Oldenbourg in München entgegen.

Von Meyers Konversations - Lexikon? (Verlag des Bibliographischen Jnstituts in Hildburghausen) liegt uns das 1. Heft in der 3. Auflage vor. Im Jahre 1857 erschien die erste Auflage dieses Lexikons, als ein Versu, auf Grund der

roßen Meyerschen Encyklopädie in 52 Bänden ein den weiteren Krei- La Angenreilettes O aufzubauen. Aus der Zeit, wo das Werk yoch auf den Squltern seiner Vorgänger stand, hatte es in Zweck, “Plan, Anordnung und Ausführung noch um«ancherlei herüber- genommen, wovon es jeßt völlige Unabhängigkeit zu gewinnen sucht,

und war bestrebt, Sn Mae E fich eingeschlichen hatte oder-

Ungleichartiges zum Vorschein kam, dieses zu tilgen. Auch in der AusZ wahl und Auffassung der Materien ist das Werk fortgeschritten. Be- sonders war die Redaktion darauf bedacht, jede Materie in einem selbständigen Artikel abzuschließen, ohne daß der Leser nöthig hat, ihr A aus anderen Artikeln herzuleiten zum Unterschied von der Darstellungsweise in Lehr- und Handbüchern, welche in systema- tischer Entwickelung ihren Materien folgen und das eine nicht ohne das andere verstehen lassen. Es sind für diesen Zweck berufene Kräfte La alle Fächer thätig gewesen, welche eine lange aut bedeutender

amen darstellen. Was das illustrative und instruktive Beiwerk, mit E das Werk ausgestattet ist, betrifft, so hatte die Redak=- tion im Auge, dem Verstehen durch bildliche oder graphische Dar- stellungen zu Hülfe zu kommen, welche von den Schriftsteltern selbst in planmäßige und integrirende Beziehung zu ihren Artikeln gebracht sind. Außer vielen hundert dem Text eingedruckten bildlichen Erläute- rungen wird das Lexikon 360 Tafeln und Karten bringen. Dieselben werden in der Reihenfolge erscheinen, in der fie den Bänden zugehören. Die dritte Auflage von Meyers Konversations-Lexikon erscheint seit Neujahr 1874 in 240 wöchentlichen Lieferungen von 4—5 Bogen Text, mit den zugehörigen Jllustrationen und Karten, zum S tionspreis von 5 Sgr. —F Reichsmark. Das ganze Werk umfaßt 15 Bände, jeder Band 16 Lieferungen. :

__ Das vorliegende 1. Heft enthält auf 4 Bogen: die Artikel „A“ bis „Abschuppung“. Beigegeben ist eine Karte der Argentinischen Re- publik, Bolivia, Chili, Paraguay und Uruguay, anatomische Abbil- dungen von dem Auge des Menschen, Illustrationen zu der botanischen Beschreibung des Ahorn, zu dem orxithologischen' Artikel „Kiwi*" und R ältig ausgeführte Umrißzeichnungen zu dem Auffaß „Bildhauer=]

nt”,

Inseraten-Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

ind Königlich E in degr Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm-Straßë Nr. 32.

M.

1. Stebriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Handels-Register. 3. Konkurse, Salbasiatioumn, Aufgebote, Vor-

Steeckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbriefs - Erneuerung. Die unterm 27. Fe- bruar 1872 erlassene Strafvollstreckungsrequisition gegen nachstehende Personen: 1) Wilhelm Ludwig Ruden, geboren den 24. Oktober 1840 zu Siethen, 2) Gustav Adolph Wolfert, geboren ten 19. Ja- nuar 1841 zu Nowaweß, 3) Magnus Fricdrich Bader, geboren den 19. Oftober 1842 zu Nowaweß wird hierdurch erneuert. Potsdam, den 3. Februar 1874. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Steckbriefserneuernng. Die unterm 26. Mai 1873 gegen nachstehend benannte Personen 1) Carl Albert Gehrt, geboren den 7. Februar 1842 in No- waweß, 2) Friedrich Rudolph Sotscheck, geb. den 6. Dezember 1844 ebendaselbst, 3) Friedrich Wilhelm Müller, geb. den 17. Februar 1845 ebendaselbft, 4) Julius Johannes Liefeldt, ceb. den 20. August 1846 ebendaselbst, 5) Johann Georg Trümper, geb. den 13. März 1846 zu- Wannsee bei Stolpe, erlaffene Strafvollstreckungsrequisition wird hierdurch erneuert,

Potsdam, den 3. Februar 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Oeffentlithe Vorladung. Auf Anklage des Po- lizei-Anwalts vom 16. November 1873 ist die Unter- füchung wegen Desertion wider die nachstehend Be- nanuten: 1. Füsilier Ignaÿ Donarski aus Erin, 2. Gefreiter Michael Tarc:ynski aus Koraczewko, 3. Füsilier Michael Kujawa aus Rzemieniewice, 4. Füsilier Valentin Golab aus Krolikowo, 5. Muske- tier Andreas Hambowski aus Zalesie, 6. Füsilier Andrezs Kopya aus Rzemieniewice, 7. Gefreiter Fohann Kitkowski aus Wonsosz, 8. Handwerker ohne -Waffe Casimir Niezgodzki aus Schubin, 9. Füsilier Stanislaus Czerwinski aus Królikowo, 10. Musketier Friedrich Just aus Sipicry, 11. Dra- goner Johann Strzyzewski aus Kazmieczewo, 12. Ge- meiner Michael Niecpodziany aus Retkowo, 13. Ge- meiner Jacoh Jendczejewski aus Szaradowo, 14. Gemeiner Johann Schock aus Exin, 15. Ge- meinér Johann Wróblewski aus Zucawia, 16. Ge freiter Johann Faltynski aus Miaskowo, 17, Hand- werker ole Waffe Caspar Altmann aus Exin, 18. Gemeiner Julius Eichstaedt _ aus Chwaliszewo, 19. Gefreiter Michael Dolski aus Szacadowa, 20. Handwerker ohne Waffe August Otto aus Jwno, 21. Gefreiter Johann Grzezyuski aus Schubin, 22. Gefreiter Franz Malak aus Katynska, 23. Ge- meiner Johann Tarczynski aus Koraczewko, 24. Ge-

- meiner Andreas Sipiora aus Turzyn, 25, Gemeiner

Johann Nowack àus Ciezkowo, 26. Gemeiner Bar- tholomaeus Nowicki aus E 27. Gemeiner Andreas Burzek aus Koraczewko, 28. Gemeiner Pe- ter Poczekaj aus Dombrówke, 29. Unteroffizier David Ferdinand Dost aus Exin, 30. Gefreiter Martin Nowak aus Miackowo, 31, Trainfahrer Joseph Zielinski aus Exin, 32. Gemeiner Christoph Stoeck- mann aus Sipiory, 33. Gemeiner Gottlieb Wilhelm Hedtke aus Sipiory, 34. Gemeiner Michael Eduard Marquardt aus Sipiory, 35. Gemeiner Christoph Witt aus Schubin, 36. Trainfahrer Christoph Sell aus Kaznueczewo, 37, Gemeiner Michael Gnoth aus Chraplewo, 38. Gemeiner Paul Ziwicki aus Exin, 39. Gemeîinex August Hoffmann aus Wyremba, 40. Gefreiter Lf e Birkholz aus Schottland, 41. Gemeiner Johann Cwikliuski aus Godzcinirz, 42, Gemeiner Georg Jarecki aus Poln. Lachowo, 43. Gemeiner Heinrih Stroschein aus Schubin, 44. Gemeiner Johann Poczekaj aus Sipiory, 45. Jäger Michael Eduard Hiller aus Godzimirz, 46. berittener Pferdewärter Franz Krzewinski aus La- wrenzhof, eröffnet, und zum mündlichen Verfahren ein Termin auf den 21. April 1874, Bormit- tags 11 Uhr, an unserer Gerichtsstelle hier im Stelterschen Hause, 1 Treppe hoch, anberaumt wor- den. Die Angeklagten werden hierzu mit der Auf- ferderung öffentlich vorgeladen, zur festgeseßten Stunde entweder in Person oder durch einen auf ihre Kosten aus der Zahl der bei uns angestellten Rechtsanwälte zu exwählenden Bevollmächtigten zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt zei- tig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, ]o wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in- contumaciam ver- fähren werden. Schubin, den 3. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[477] aas nachstehend aufgeführten Militürpflichtigen,

als 1) Adolph Heinrich Licberwirth von hier, geboren zu Chemniß, am 24. Juli 1849,

_2) Robert Heinrich Friedrih Hahn, geboren hier-

felbst, am 12. Januar 1850, und 3) der Dachdecker Valentin Müller, geboren zu Nollendorf in Böhmen, am 18. Januar 1850, find des §. 140 des Strafgeseßbuchs bezeichneten Vergehens as rechtswidrig ihrer Militärpflicht ent- zogen zu ha en, verdächtig, und werden dieselben hier- mittelst geladen, fih in dem auf Moutag, deu 11. Mai d, I,, Mittags 12 Uhr, zu Rathhause anberaumten Termine zu gestellen und zu rechtfertigen, unter dem Nachtheile, daß sie im alle ihres Ausbleibens im Termine des angeschul- digten Vergehens für- überführt angenommen -und gegen sie die-geseßlihe Strafe wird erkannt werden. Güstrow, den 30. Januar 1874. Bürgermeister und Rath.

[476]

_Im hiesigen „Hotel zum König Wilhelm“ ist am 27. Dezember v. J, in einem in der 20e une durch den Studiosus Hugo Dittrich aus zig bewohnten Zimmer eine defekte Zufer, inuerhal deren sih die Summe von 4180 Thlr. in Papiergeld befunden, aufgefunden worden. Ge- dachtes Geld besteht aus aht preußifchen Banknoten zu Thlr., sieben Banknoten zu 10 Thlr. der Großherzoglichen Sgr urhurger Nationalbank, drei Banknoten zu 10 Thlr. der Bremer Bank, drei Bank- noten zu 10 Thlr. der Mitteldeutschen Kreditbank

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ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Deffentlicherx Auzeiger. -

Fi erate nimmt an dieautorifirte Annoncen-Expedition von udolf Yètosse in Lerlin, Leipzig, amburg, Frank- furt a. M.,

5. Verlocsung, Amertisation, Zinszahlang u. st. w. von öffentlichen Papieren.

6. Industrielle Etablissements, Fübrikon u. Großhandel.

7, Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Literarishe Anzeigen.

9, Familien-Nachrichten.

(Meiningen), drei Banknoten zu 10 Thlr. der Süd- deutschen Bank zu Darmstadt, einer Banknote zu 10 Thlr. der Internationalen Bank (Luxemburg) und einer Banknote zu 10 Thlr. der Niedersächsischen Bank zu Büdckeburg. Da bjs heutigen Tags das Geld nicht reklamirt worden ist, so entsteht der be- gründende Verdacht, daß selbiges von einem Dielb- stahl oder einer Unterschlagurg herrührt. Der un- bekannte Eigenthümer des Geldes wird daher auf- gefordert, seine Ansprüche an demselben geltend zu machen und nachzuweisen, beziehungsweise Verdachts- momente, welche auf die unredlihe Erwerbungsart des Geldes schließen lassen, dem unterzeichneten Staatsanwalt mitzutheilen. Görliß, den 3. Februar 1874. Der Königliche Staatsanwalt.

Sonfurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

S, Konkurs-Eröffnung im abgekürzten Berfahren- Königliches Kreiëgericht zu Rogasen, den 4. Februar 1874, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Konditors Moriß Schwarß zu Rogasen if der gemeine Konkurs im abgekürzten Bêrfahren eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse if der Kaufmann N. O. Fleischer bestellt.

Die Gläubiger des Gemeins@uldners verden auf- gefordert, in dem guf

den 17, O cr.,, Nachmittags 3 Uhr, vor dem ommissar Kreisrichter Seeliger im Sißungésaale der T. Abtheilung anbcraumten Termine ihre Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven V:1nwalters abzugeben.

Allen, welchè von dem Gemeinschulder etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ibm etwas verschul- den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände i bis zum 1, März cer. cinschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurh aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

___ bis zum 10. März cr. einschließli bei uns s{chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner- halb der gedahten Frist angemeldeten Forderungen, sowie auf Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf

den 20, März cr., Nachmittags 3 Uhr, vor dem Kommissar Kreisrichter Seeliger im Sißungs- saale der I. Abtheilung zu erscheinen. ;

Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei_der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Polomski und Schlacke zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Der KFommissar des Koukurses.

[481] Koukurs-Eröffnung.

T, Ueber das Vermögen des Fräuleins Emilie Lorenz, in Firma E. Lorenz hier, Ring Nr. 49, ist heute Nachmittags 1 Uhr der kaufmännische Konfurs eröffnct und der Tag der Zahlungsein-

stellung auf den 29, Ianuar 1874

festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Fauna Georg Beer hier, Ohlauerstraße Nr. 19,

estellt.

I]. Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden

aufgefordert, in dem

auf den 13. Februar 1874, Mittags 12 Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtgerichts - Nath Siegert im Zimmer Nr. 21, im 1. Stock des Stadtgerichts-Gebäudes anberaumten Termine Ri Erklärungen und Vor- \chläge über die Beibeha

[M. 101]

die Bestellung eincs anderen einstweiligen Verwalters, so wie darüber abzugeben, -ob ein einstweiliger Ver- waltungêrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.

IIL. Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselbe zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 7. März 1874 cinschließli{

dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rehtigte Gläubiger der Gemeinschuldnerin haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

_IV. Zuglei werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs - Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgeferdert, ihre Ansprüche, dicselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte

__ bis zum 10. März 1874 einschließli bei uns \riftlich oder zu Protekoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal- tungspersonals . auf den 20. März 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichts - Rath Siegert im Jiquer Né. 47, im 2. Stock des

Es Stadtgerichts8-Gebäudes zu erscheinen. i:

Wer seine Anmeldung E einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der An- meldung feiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts-Anwälte Niederstetter, ODehr, Justiz-Rath Plathner und der Rechts-Anwalt Brier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Breslau, den 5. Februar 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[3227] Proclama.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Aufgebot der, der Frau Gräfin Hohenthal, Ida, geb. Gräfin yon Scherr-Thoß auf einer Reije von Cöln anch Leipzig angeblich abhanden gekommenen Ber- (O Us der igen Anleihe des Norddeut- hen Bundes von 1870

Litir. C. Nr. 35,990 über 500 Thlr. beantragt worden.

Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche an das vorbezeichnete Werthpapier irgend welche Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, folche spätestens in dem auf

den 7. Dezember 1874, Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Stadtrichter Brose im Zimmer 13 des unterzeichneten Gerichts, Jüdenstraße Nr. 58, Portal IIL, 1 Treppe, anberaumten Termin anzu- melden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen, und die aufgerufene Verschreibung wird für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 25. Oktober 1873. S Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.

[83] Bekauntmachung.

Der d. d, Krakau d: 15. Mai 1873 von Fanny Birnbaum auf Nathan Birnbaum in Krakau ge- zogene, von diesem acceptirte, am 15, September 1873 an eigne Ordre zahlbare, bei Ferdinand & Moriß Frankfurter in Breslau domizilirte Wechsel über 240 Thlr. p Crt. ist angeblich in Berlin an die Breslauer Diskontobank Friedenthal et Comp. zur Póst gegeben worden und demnächst verloren ge- gangen.

Die unbekannten Inhaber dieses Wechsels werden aufgefordert, denselben sofort, spätestens aber in dem am 9, April 1874, Vormitiags 12 Uhr,

im Zimmer Nr. 47, 11. Stock des Stadtgerichts- gebäudes, vor dem Stadtgerichts-Rath Siegert án- stehenden. Termine vorzulegen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.

Breslau, den 30. Dezember 1873.

Königliches Stadtgericht.

tung dieses Verwalters oder !

K

reslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart. e

(#80) Oeffeutliche Ladung.

Gegen die Ehefrau des Brauherru Hermann Feist zu Lychen, Marie, geb. Stull, zuleßt in Lychen wohnhaft, jeßt ihrem Aufenthalte nach unbekannt, ist wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs event. wegen verdächtigen Umgangs, welcher die dringende Vermuthung der verleßten ehelihen Treue begründet, die Ehesczeidungsflage erhoben worden. Zur © Beantwortung derselben is ein Termin auf _! den 22. Mai 1874, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal zu Templin vor dem Ghegericht anberaumt worden.

Die Verklagte wird hierdurch aufgefordert, sich y behufs Beäntwortung dieser Klage bei der unterzeich- neten Gericht alsbald, und spätestens in dem vor- bezeichneten Termin zu gestellen, widrigenfalls die behaupteten Thatsachen für erwiesen erachtet, und was Rechtens erkannt werden vird.

Templin, den 26. Januar 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Es soll den 20. Februar ec. im Kruge zu Dam- mendorf nachstehendes Holz T. Belauf Theerofen, Iagen 9B, 38 Stück Kiefern Bau- und Nußtholz IL. bis V. Klasse.- Aus der Totalität 81 Stück Kiefern Bau- und Nutzholz Ik. bis V. Klasse. Ux. Belauf Chacobsee, Iagen 22 B, 4 Stü starke Eichen-Nugtenden, 600 Stück Kiefern Bau- und Nutz- holz I. bis V. Klasse. 57. Belauf Dammen- dorf, Iagen 41, 450 Stuck Eichen Bau- und Nußz- holz IL. bis V. Klasse, 48 Stück Kiefern Bau- und Nußtholz I. bis V. Klasse, 23 Rmtr. Eichen Klafter- “Nubholz. V. Belauf Planheide, Iagen 50A, 248 Stück Birken Nußholz IV. bis V. Klasse, 53 Stück Kiefern Bau- und Nußholz IIT. bis V. Klasse. Aus der Totalität 13 Stück Kiefern Bau- und Nußholz IV. bis V. Klasse, im Wege der Lizitation öffentli an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem ge- dachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden.

Dammendorf, den 5, Februar 1874.

Der Oberförster. A. Beermann.

Nassau

I S E

Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten zur Erwei- terung der Stationen Laurenburg und Rupbach, bestehend in:

L- zu Laurenburg: :

a. Erd-, Felsplanirungs- und Chaussirungs-Arbei- ten, sowie Ausführung von Böschungsmauern veranschlagt zusammen zu

22,836 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf. II, zu Rupbach:

a, Erd- und Plani-

rungsarbeiten, ver- Aa t C Oa D O __ Summa 26,789 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. sollen im Wege der öffentlichen Submission in 2 Loosen vergeben werden.

Die Uebernahmsbedingungen, Kostenanschläge und Zeichnungen liegen auf meinem Büreau, im Sta- tionêgebäude dahier, zur Einsichtnahme offen, w9q- selbst auch Submissionsformulare in Empfang ge- nommen werden können. Die Offerten sind porto- frei und versiegelt mit der Aufschrift :

„Submission auf Arbeiten zur Erweiterung der Stationen Laurenburg und Nupbachz“ bis spätestens zum Submissions-Termine, Sonunn- abend, den 14. Februar cr., Bormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einzusenden. Nach der Ter- minstunde eingehende oder nicht bedingungsmäßige

Offerten können eine Berüsichtigung nicht finden.

Die Eröffnung der Submission findet zur bezeich- neten Terminstunde in dem vorbenannten Büreau statt, welcher Verhandlung etwa erschienene Sub- mittenten beiwohnen fönnen.

Limburg a. d. Lahn, den 25. Januar 1874.

Abtheilung I.

Der Königliche Eisenbahn-Baumeister Martel (a. 122/2.)

Die hier am Kronprinzen-Ufer Nr. 3, 4, 5 und 6 zwischen Roou- und Alseustraße

belegenen

Grundstucke

sollen zum Zwecke des Abschlusses der respektiven Kaufverträge am

Dounerstag, den 1D.

Februar d. J+-

Vormittags von 10 Uhr ab“

in dem

im Auftrage der Eigenthümer an deu Meistbietenden lizitirt werden.

Für Kauflustige sind die Lizitatious-- respekiüive Kaufbedingungen, die Hypothekenscheine uud Feuerversicherungs-Sozietäts-Scheine dieser Gruudstücke in dem Bureau des Rechtsanwalts und Notars Levin, Unter den Linden Nr. 15, hier, au jedem Wochentage von §—12 Uhr Bormittags und 3—7 Uhr Nachmittags einzusehen. (4 R)

Hause am Krouprinzen-Ufer Nr. 3 hier parterre von Herrn Rechtsanwalt und Notar Levin