1874 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

als Reserve für die Einlösung ihrer Noten in baarem Gelde oder Barren liegen haben. In Folge einer Erklärung der Di- rektoren der peruanischen Bank, welhe fich für das Dekret der Regierung aus\prach, haben die übrigen Banken bes{chlo}en, ihre Aktionäre über das ihrerseits zu befolgende Verfahren zu

Statistische achrichten. __ UVeber den Hypothekenzustand in Berlin Ende 1873 ent- hâlt das „Just. M. Bl.“ Folgendes: Zu den am Schlusse des Ge- \châftsjahres 1872 vorhanden gewesenen Hypothekenschulden von 393,902,407 Thlr. treten die im abgelaufenen Geschäftsjahre 1873

i Beilage | | zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

lihen Schauspielhauses. Siebenundzwanzigste Vorstellung der franzöfishen Schauspieler-Gesellshaft. Dêuxième représentation de: Le Demi-Monde, Comédie en cinq actes, en prose, par Mr. Alexandre Dumas fils,

Montag, 16. Februar. Opernhaus. Keine Vorstellung.

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befragen.

Bolivien war ruhig. Der Kongreß hatte in seiner außer- ordentlichen Sißung viel zur Beseitignng der finanziellen Ver- Die Ausgaben find \o viel als mögli be- \hränkt worden, und neue Steuerzuschläge wurden auf die Aus- i Zur Verhütung von Kolli- fionen mit der Regierung und den bisher \o häufigen Militär- revolutionen wurde die stehende Armee in kleinen Abtheilungen i Die Oppositionspartei machte einen vergeblihen Versuch, einem ihrer bedeutendsten Mitglieder, dem General Quevedo , die Stelle als Kriegs-Minister zu ver=

legenheiten gethan. fuhr von Metallen und Vieh gelegt.

über das ganze Land verlegt.

\chaffen.

In der argentinishen Republik nimmt die Präsi- dentenwahl noch immer die allgemeine Aufmerksamkeit fast aus- \chließlich in Anspruch. Die Wählerlisten find am 14. Dezember geschlossen worden und finden am 1. Januar die Ergänzungs- wahlen für den National-Kongreß statt, dabei dürfte ih zuerst die Stärke der verschiedenen Parteien deutlih herausstellen. Die

Wahlen der Präsidenten-Wahlmänner werden am 1. Februa abgehalten werden.

Der Aufstand in der Provinz Entre-Rios ist durch den am 9. Dezember durh den Oberst Martin de Gainza über Lopez Jordan erfohtenen Sieg bei Don Gonzelo beendigt worden. Die angesehensten Offiziere der Aufrührer haben sich den Be- hörden gestellt und der Nationalregierung Treue ges{chworen, und nur einzelne Reste der Insurgentenarmee haben die Waffen nohch

nicht niedergelegt. Brasilien.

im Gesetze

angedrohte zur Last

Strafe für das gelegte

Vergehen, „Versuch der haus.

haben.

Das metrishe System für Maß und Gewicht ist am 1. Januar im ganzen Lande eingeführt worden. __ Auf Ansuchen des Vertretcrs der französishen Regierung in Rio de Janeiro wurde die Konsularkonvention zwischen Bra- filien und Frankreih auf sech3 Monate vcrlängert, um Zeit zum Abshlufse der augenblicklich in Betreff einer neuen Konvention \chwebenden Verhandlungen zu gewinnen.

Asien. Aus Calcutta wird unterm 11. d. M. ge- meldet: „Während der gestern endigenden Woche hat es in allen e der Präsidentschaft Bengalen mit wohlthätiger Wirkung geregnet.

Penang, 10. Februar. (W. T. B.) Aus nicht offizieller Quelle i die Nachricht hierher gelangt, daß die Niederländer in einem Gefeht mit den Atchinesen eine Schlappe erlitten und dabei 2 Mitrailleusen und 18 Todte verloren haben.

Nath einem offiziellen Telegramm aus Atchin vom 10. d. M. mehren fih die Anzeichen, daß die Bevölkerung des Krieges müde ist. Die Häuptlinge der Eingeborenen find jedoch bemüht, dieselbe von Kundgebung friedliher Gesinnungen zurück- r Die Wahl eines neuen Sultans hat sh nicht be- ätigt.

Afrika. Aus der Capstadt wird unterm 6. Ianuar ge- meldet: Die Kaffern-Rebellion in Natal hat durh die Gefangennahme des Rebellenhäuptlings Ilamyalabalele, feiner fünf Söhne und dreier Räthe nebst einer Beute von 5000 Haupt Rindvieh ein Ende gefunden.

Nr. 13 des Amtsblatts der Deuschen Reichs-Po st- verwaltung hat folgenden Inhalt : General-Verfügungen vom 9. Februar 1874. Verschluß der Geldbriefe. Vom 10. Februar 1874. Padcketadressen. Vom 10. Februar 1874. Geschäftêverkehr mit dem Kaiserlichen Post-Zeugamte in Berlin. Bescheidung vom 3. Februar 1874. Behandlung der Postmandate mit unstatthaften Anlagen.

Königliches Schauspielhaus.

Mit der gestrigen ersten Aufführung des Trauerspiels „Des Meeres und der Liebe Wellen“ von Franz Grillparzer hat die Hofbühne den Manen des großen öster- reichischen Dichters ein festlihes Todtenopfer dargebracht, welches auch von den Lebenden wohlgefällig aufgenommen worden ist. Ueber die Stellung, welhe man dem am 21. Januar 1872 ver- storbenen Dichter in der deutschen Literaturgeschihte anzuweisen habe, schwankten die Ansichten bis in die neueste Zeit. In Nord- deutshland war und is Grillparzer noch wenig bekannt. Der Ruf, welchen in den dreißiger Jahren ihm seine durch Müllners „Schuld“ veranlaßte Schicksalstragödie „Die Ahnfrau “(Wien 1816) in Deutschland verschaffte, verstummte bald vor der herben Kritik, die diese krankhafte Rihtung erfuhr. Vernichtend lautete besonders das Urtheil Tiecks und seines Freundes Solger. Später wandte sich Grillparzer antiken Stoffen zu, ohne jedo über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus gebührende Würdi- gung zu finden. Mit Ausnahme der „Medea“ aus der Trilogie „das goldene Vlies“ (welhe vor niht langer Zeit durch Frl. Ziegler hier wiederholt zur Darstellung kam) hat indessen keines feinen Namen weiter zu verbreiten vermocht. Das Urtheil der Wiener Jahrbücher vom Jahre 1829, welche ihn für den größten deutshen dramatishen Dichter seit Schiller erklärten, blieb vereinzelt. Dazu kam der Umstand, daß der Dichter seit den 40er Jahren seine Produktion fast gänz- lih einstellie, so daß er beinahe in Vergessenheit ge-' rathen wäre, hätte niht das Gediht „Radeßky“ sein Gedächtniß wieder neu belebt. Erst als der Greis im Januar 1870 seinen 8O0jährigen Geburtstag feierte, wurde sein Name wieder in allen deutshen Landen genannt, seine poetishen Werke mehr gelesen und ihm als einem der größten Epigonen der deutschen klassischen Literaturepoche der Lorbeer zugesprochen.

Der Werth der Dichtungen Grililparzers liegt fast aus\{chließ- lih in der Form, einer vollendet hönen Sprache, und sein Vor- bild in diéser Beziehung war Schiller. Der Nachtheil, der fich aber aus dieser Einseitigkeit für seine dramatishen Werke ergiebt, wird von Hillebrand in seiner Geschichte der deutschen Nationalliteratur treffend charakterisirt, wenn er sagt: „sie bieten im Allgemeinen mehr nur eine Sammlung \{höner Em- pfindungen, wohlgelungener Bilder und gut ausgeführter Si- tuationen, als baß fie durh Bedeutung und Totalität dramati- \her Architektonik oder durch Gediegenheit der Charakteristik be-

Friedigen.“

: Der Bischof von Olinda ist am 3. Januar durch die Beamten des höchsten Gerichtshofes in P-:rnambuco verhaftet und nach Rio de Ianeiro gebracht worden. Die dem Bischofe l j Vernichtung eines Artikels der Verfassung“ i} vier bis zwölf Jahre Zucht- l Außer dem Bischofe von Para, welcher bereits vor den Höchsten Gerichtshof geladen worden is, hat auch der Bischof von Sao Paulo das pôpstliche Breve gegen die Freimaurer ver- öffentlicht, ohne vorher das Placet der Regierung nachgesucht zu

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neu eingetragenen a. Hypotheken mit 108,533,113 Thlr., b. Grund-

tigkeiten.

18,270 Grundbuchblätter vorhanden. gestellt : weniger 230,053 Thlr. 27 Sgr,

Eimer ausgeführt, 693,838 Eimer konsumirt. Kunft, Wisseusc‘aft und Literatur.

den Unterricht in der Fortifikation auf den Königlichen Kriegsschulen, nah der Vorschrift vom 20. Mai 1859 über die Methode, den Umfang und die Eintheilung des Unterrichts auf den Königlichen Kriegs\chulen, ist soeben das Zweite Heft, Abschnitt V. bis X, E t, Dasselbe enthält: Abschnitt V.: Die Kemmu- nikation im Feldkriege. VI.: Von den Lagerbauten. VII.: Forimele permanente Befestigung. VIII.: Ueberblick über den Entwickelungs- gang der permanenten Befestigung. IX, Provisorishe Befestigung. X. Angriff und Vertheidigung von Festungen. Verlag der König- lihen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Deer).

In Kommission bei F. A. Brockhaus in Leipzig erschien soeben: „Trojanische Alterthümer. Bericht über die Aus- grabungen in Troja * von Dre. Heinrich Schliemann. Gleich- zeitig wurde auêgegeben: „Atlas Trojanischer Alterthümer." Photographische Abbildungen zu dem Berichte über die Ausgrabungen in Troja (4. in Mappe), 218 photographische Tafeln mit erklärendem Texte. Der Verfasser giebt in diesem Werk ausführliche Berichte über die bei scinen Ausgrabungen in Troja erzielten außerordentlichen Resultate. Der Atlas enthält neben mehreren Situationsplänen die photographische Darstellung von mehr als 4000 der gefundenen Kunst- werke, Geräthe, Waffen, Schmucksachen u. f. w.

i Gewerbe und Sanudel.

Wien, 14. Februar. (W. T. B.) Die gestern an der Börse verbreiteten Gerüchte, daß sich für die Aktien der Kceditanstalt eine Superdividende ergeben habe, werden von den Morgenblättern als unbegründet bezeichnet, da die Bilanz noch nicht festgestellt sei. In Wien hat fich im Anschluß an den T. allgemeinen Be- amtenverein für Bankbeamte ein Hülfskomite zur Unterstüßung der durch Fusionen und Liquidationen ohne ihr Ver- \chulden subsistenzlos gewordenen Bankbeamten (Auers- pergstraße Nr. 13) gebildet, dem fich bei den zahlreichen Fusionen und Liquidationen der Banken ein schr weites Feld der Thätigkeit er- öffnet hat. Dem Koniite waren bis zum 26. v. M. 16,512 Fl. 50 Kr. Beiträge zu Unterstüßungen nothleidender Bankbeamten zugeflossen. Jett hat das Komite auch ein Stellenvermittelungs- und Arbeitbesorgungs-Institut ins Leben gerufen, um den brodlos gewordenen. Bankbeamten auch nah dieser Richtung hin helfen zu

können,

Berkehrs-Anfsialten. Swinemünde, 14. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Ernst Moriß Arndt“ vom baltischen Lloyd ist heute frühß nach Antwerpen abgegangen.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 15. Februar. Opernhaus. (45. Vorstellung.) Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen. Musik von Mozart. Gräfin: Fr. v. Voggenhuber. Susanne: Fr. Mallin- ger. Cherubin: Frl. v. Bretfeld. Almaviva: Hr. Beh. Figaro: Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (45. Vorstellung). Zum ersten Male wiederholt: Des Meeres und der Liebe Wellen. Trauerspiel in Ü A von Grillparzer. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-

reise.

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Sonntag, 15. Februar. Im Saal-Theater des König-

Von dem hier zu besprehenden Trauerspiel gilt dieses Urtheil in ganzer Ausdehnung. Demselben liegt ein erotisches Gedicht des alten Grammatikers Musaeos aus dem 5. oder 6. JIahr- hundert zn Grunde, welches auch Schiller zu seiner bekannten Ballade „Hero und Leander“ benugt hat. Diesen im Ganzen undramatishen Stoff, welcher hon in dem alten Original an- tike Einfachheit mit einer fast modernen Sentimentalität ver- bindet, hat Grillparzer in die s{hönsten fließendsten Iamben ge- gossen, so daß manche Scenen, namentlich die Liebes\scene im 9. Aft, durch zarte Ausführung im Einzelnen ciner so voll- ständigen Wirkung, wie sie fie in der gestrigen Aufführung fand, wohl stets ficher sind, besonders, wenn die Rollen der Hero und des Leander von Kräften, wie Frl. Meyer und Hrn. Ludwig getragen werden. Die genannten Künstler wurden für diese Leistung durch lauten Beifall belohnt. Hr. Berndal gab den strengen Oberpriester würdig und mit klasfisher Ruhe, Hr. Goriß den treuen Freund Ves Leander, Naufkleros. Auch die kleinen Rollen der Eltern der Hero waren mit den besten Darstellern dieses Fachs, Hrn. Oberländer und Fr. Frieb-Blumauer, beseßt. Die Aufnahme Seitens des Publikums war eine durchaus wohlwollende.

Archäologische Gesell\cch'aft.

Berlin, 3. Februar. Nah Eröffnung der Sißzung durh den Vorsißenden Herrn Curtius wurde a dem Beschlusse voriger Sihung gemäß, der Jahresberiht über Kasse und Rechnung des Jah- res 1873 vorgetragen und durch Herrn Herß geprüft und richtig be- funden. Nachdem darauf die Herren Bildhauer Manger und Bau- meister Kachel zu ordentlichen Mitgliedern aufgerommen waren, legte Herr Curtius der Gesellschaft verschicdene neue. Schriften vor, so die Schrift von Kenner in Wien: Ausgrabungen über die römische Reichs- straße von Virunum nah Ovilaba, und Ausgrabungen von Windisch- garten, wo unter Anderem die Unterscheidung der mutationes und mansíones als „Wechselstellen“ und „Nachtherbergen*“ festgestellt wird; ferner Kennec: Inschriften aus Eythrae, Conze: Gesichts- ausdruck in der Antike, Separatabdruck aus den Preußischen Jahr- büchern; Desselben: Bericht über das Sammelwerk über attishe G-ab- reliefs, und Jul. Friedländers Arbeit über das Silphion. Auch waren zwei Hefte der Revue archéologique eingegangen, in deren einem Perrot drei griechishe Inschriften aus Klein-Asien veröffentlicht. Herr Curtius sprach fodann über ein am Dipylon in der themistokleischen Mauer zu Athen aufgefundenes Relief, von dem er einen Gipsabguß vorlegte. Es stellt einen Jüngling vor, der einen Diskos hält.

\chulden mit 3,069,780 Thlr., zusammen 111,602,893 Thlr., sind 505,505,300 Thlr. Davon gehen ab die im Jahre 1873 gelöschten a. Hypotheken mit 25,851,800 Thlr., b. Grundschulden mit 54,000 Tklr., zusammen 25,905,800 Thlr. Es hafteten mithin am 1. De- zember 1873 479,599,500 Th!r. auf den zu dem Bezirk des König- lihen Stadtgerichts zu Berlin gehörigen Grundstücken und Gerech-

Zu den am Schlusse des Geschäftsjahres 1872 vorhanden gewesenen Grundstücksfolien von 17,609 treten die im abgelaufenen Geschäftsjahre 1873 neu angelegten Grundbuchsblätter hinzu mit 775, sind zusam- men 18,384. Davon gehen ab die im Geschäftsjahr 1873 geschlossenen Grundbuchlätter mit 114. Es waren mithin am 1. Dezember 1873

An Gerichtskosten sind für Hypothekensachen zur Solleinnahme ge a, im Jahre 1873 637,194 Thlr. Sgr. 6 Pf, b. im Jahre 1872 867,247 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., mithin im Jahre 1873

Aus Nürnberg wurden nach der „Allg. Hopfenz.*“ im Januar 1874 30,180 Ctr. Bier erxvortirt, gegen 39,858 Ctr. im Januar 1873. In Prag wurden nach demselben Blatte im Jahre 1873 434,752 Eimer Bier produzirt, 368,145 Eimer ein-, 109,059

Berlin. Von der Genetishen Skizze des Lebrstofs für

Schauspielhaus. (46. Vorstellung.) Der Störenfried. Lust- \piel in 4 Aufzügen von Roderih Benedix. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Dienstag, 17. Februar. Opernhaus. Subskriptionsball.

__ Schauspielhaus. (47. Vorstellung.) Was ihr wollt! Lust-

e in 4 Akten yon Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mittel- reise.

Dienstag, 17. Februar. Im Saal-Theater des Königlichen Schauspielhauses. Achtundzwanzigste Vorstellung der franzöfi- \{chen Schauspieler - Gesellshaft. Troisième représentation de : Le Demi-Monde. Comédie en cing actes, en prose, par Mr. Alexandre Dumas fils,

Dienstag, den 17. Februar. Im Königlihen Opernhause : Subskriptionsball.

Von den Meldungen zum Zuschauer-Raum des dritten Ranges hat nur ein kleiner Theil berücksihtigt werden können und werden die bewilligten Billets à 2 Thlr. den Betreffenden zugesendet. Der Verkauf der Amphitheater-Billets, à 1 Thlr., findet am Montag, den 16. d. Mts, Abends vom 5—6 Uhr im Königlichen Opervhause statt. Ebendaselbst sind die auf Meldungen reservirten Amphitheater-Billets gegen Abgabe einer Legitimation in Empfang zu nehmen.

Die Anfahrt is für sämmtlihe Wagen nur von den Lin= den aus und zwar am Haupt-Eingang Thür Nr. 1 (dem Uni- versitäts-Gebäude gegenüber) und an der Thür Nr. 3 (am Opernplaß).

Die Abfahrt findet statt : ;

1) Von der Thür Nr. 1 nach der Shloßbrücke und nach den Linden zu (die Wagen stellen sfich vor dem Dpernhause, Front nach demselben, auf).

2) Von der Thür Nr. 3 ebenfalls nah den Linden zu (die Wagen ftellen sfich auf dem gepflasterten Theil des Opern= plages bis an die Behrenstraße hin auf). n

Telegraphizseche Witteranganericiatan,

Aa A | Bar. |Abæw | Temp.| Abw | 7 M [P.L.M S [1X

__| Allgemeins | Himmels- | ansicht,

Wind. 14. Februar, [NW,, lebh. heiter. [NO0., mässig. bedeckt. |WSW,, lebh. |beleckt. |W., lebhb. |bedeckt.1) [W., mäss. Regen. SSW,, lebh. |Regen.?) W., s, stark. |bedeckt. ,2 W,, stark. bedeckt. SW,, lebh. bedeckt. 3 SW,, stark, |bedeckt. 9) bodeckt, 1/W., schw. bezogen. SW.,, frisch, |Regen. 9 SW,, mässig, |trübe. SW., lebhaft.|trübe. SW,, schw. |trübe. ,8 WSW,., müäss, bedeckt, ¡D., 8Chw. bedeckt. SW., mäss, |bedeckt,

8|Haparanda .|332,0| 8|Hernösand 333,5 | 8|Helsingfors |330,3|

8 Petersburg ./330,3| | 8/Stockholm 332,4! | S/Ox0e. 8835| 4 8 Moskau .…./327,6 | 6/Memel. .. ,/336,1/—0,4; 7Flensburg. ./335,7| | 7 Königsberg 336,8'+0,4 | 6 Danzig ….. 337,5|+0,6! | 6 Putbus . , ./335,6/4-0,5 | 7 Kieler taf./339,9| | 7 Cöslin …. ./337,4/4-1,5 | 6 Wes. Leohtt./335,8/ Aan. 339,4! | 6) 4

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337,3| |

7\Carlsruhe 338,2) A 8'St Mathieu |335,8|

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1) Gestern Abend Sturm. 2?) Gestern Abend Regen.

lichen, 1868 entdeckten, noch uncdirten Marmoraltar aus Halifkarnaß,. von dessen Relief er eine Zeichnung vorlegte. Auf einer Bildfläche von M. 0,4 Höhe (die Höhe des Altars beträgt M. 0,34) find neun Musen dargestellt in drei gesonderten Gruppen. Die erste besteht aus den Vertreterinnen der chorishen Lyrik, Orchestik und der melischen Lyrik, die mittlere aus einer Eposdichterin mit d-m Diptychon, einer Rhapsodie mit der Rolle und einer Zuhßörerin, in der- rechten Gruppe erscheinen eine sinnende Muse der Dichtung, die Musen des Dramas und Flötenspiels. Ju der Entwick-lung des Musen-Jdeals lassen sich ein älterer Typus und ein jüngerer unterscheiden, jener sich auf Poesie, Tanz, Gesang, Zither, * Flöte und nur musikalische Aitribute beschrän- fend, dieser von. mehr literaris{ch-bibliothekarischem Charakter, da er auch die Fachwissenschaften und alle möglichen Attribute aufninmnt. Der Altar aus Halikarnaß gehört der zweiten Periode an und muß, da er älter ist, als die tabula Archelai, ins dritte Jahrhundert vor Chr. geseßt werden. Herr Wattenbach legte cine Autotypie des Utrechter Psalters vor, übr welchen englishe Gelehrte, wie Thomas Hardy, Westwood, Wyatts, eingehende Untersuchungen angestellt haben. Die {ne Kapitalschrift- des Kodex ijt in reiner Ortho- graphie geschrieben und gleiht der des Vergilius Medicaeus und Prudentius Parisinus, ftammt aber gleichwohl nicht aus dem 5. Jahrhundert und muß wohl als eine archaisirende Reproduktion älterer Technik bezeichnet und etwa dem 8. Jahrhundert zuge- wiesen werden. Die darin befindlichen bildlichen Darstellungen, Uinriß-Zeichnungen mit der Feder, sind nach Wyatts anzusehen als freie, aber geshickte Kopien farbiger antiker Muster und sind im

9. Jahrhundert in England nachträglich eingezeichnet worden. Der

als Gast anwesende Herr Dr. Hirschfeld sprach zur Frage der indo-

germanischen oder pelasgif{hen Ornamentik. Die von Urlichs heraus- gegebenen „2 Vasen ältesten Stils" aus Vulci müssen für ältere ge- halten werden, als der Verfasser amimmt. Die Schrift von Cone- stabile: 2 antike Broncescheiben aus Alba Fucentia bringt vieles werthvolle? Material bei, auch aus Dänemark und dem Norden. Unter Festhaltung des Grundgedankens von dem gemeinsamen Erbgut indo- europäischer Völker muß may doch nationale und dialektische Ver- \chiedenheiten anerkennen. Terracotten aus Brindisi und Athen vor. Herr Eichler stellte cinen von ihm abgeformten, ehemals Goethe gehörigen Kopf aus.

Herr Engelmann legte verschiedene kleine

Redaktion und Rendantur: Schwi eger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen einshließlich Börsen-Beilage.

Herr Trendelenburg sprach über einen im britishen Museum befind-

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Königreich Prenfeu.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau- tender Kreis-Obligationen des Darkehmer Kreises im Betrage von 378,000 Reichsmark.

Vom 7. Januar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2. Nachdem von den Kreisständen des Darkehmer Kreises auf dem Kreistage vom 27. September 1873 beschlossen worden, die zur Ein- lösung der nach Unserm Privilegium vom 27. Januar 1868 (G. S. S. 88) emittirten und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreisobligationen erforderlihen Geldmittel im Wege einec nleihe vcn 378,000 Reichsmark bei dem Reichs-Inpvalidenfonds zu be- hafen wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis|tände: u diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reich3-Invaliden- fonds auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, _Jowohl Seitens der Gläubiger als au Seitens des Kreises unkündbare Schuld- vershreibungen zu einem Gesammt »+ Nominalbetrage , welcher dem noþ nicht getilgten Betrage der Schuld gleihkommt, alo von hôchstens 378,000 Reichsmark ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §8. 2 des Gescßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen im Maximalbetrage von 378,000 Reichsmark, in Buchstaben: i | Dreihundertachtundsiebenzigtausend Reichsmark, welche in den Apoints vou -3000, 1500, 600 und 300 Reichsmark oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Reichsmark nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen“ nah dem anltegenden hema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalv Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das Loos zu be til Folgeordnung jährlich vom Jahre 1874 ab mit wenig- stens jährlich einem Prozent, auch nach Wahl des Kreijes Darkehmen mit jährlich höchstens fünf Prozent des ursprüng- lihen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Schuldraten zu amortisirea sind, durch gegenwärtiges rivilegiuum Unsere landesherrlihe Genehmigung mit der rechtlichen Wirkucn ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Okligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. i Durcch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Nechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen. : E ; Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei» gedrncktem Königlichen Infsiegel. i Gegeben Berlin, den 7. Januar 1874. Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. A chenba ch.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligation des Darkehmer Kreises. Littr

Reichêmark.

G rund des unterm _ bestätigten Kreistags- T oa 27. September 1873 wegen Aufnahme einer Schuld von 378,000 Reichsmark bekeunt fih die Kreis-Kommission für die Aufnahme einer Anleihe bei dem Reichs-Juvalidenfonds, Namens des Kreises durch diese, für_jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschrei- bung, zu einer Schuld von . Reichsmark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier un? einhalb Prozent jährlih zu

fee ilt E Die Rüczablunag der ganzen Schuld von 378,000 Reichsmark ge- schieht vom Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diejem Behufe gebil- deten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Scbuldner behält sich das Recht vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ur:prüng- lichen nominellen Schuldkapitals füc jedes Jahr zu verstärken. Die dur die verstörkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen gleichfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlihen Amortisationsraten werden auf 500, bezw. auf 200 Mark abgerundet. i i

Die Folgeordnung der Cen der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre _… .. ab in den Monaten Januar und Juli jeden Jahres und die Einlösung der ausgeloosten Obligationen am 1. Juli und 2. Januar jeden Jahres. Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden, unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie der Rückzahlungstecmine öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstermin durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger oder das än seine Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder das an dessen Stell: tretende Organ, durch das Darkehmer Kreisblatt, und die Königsberger Hartungsche Zeitung. Aenderungen bezüglich der letzteren beiden Blätt-r hat der Schuldner im Deuts@hen Rcidhs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bekannt zu machen.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen erminen,

am 2. Fanuar und 1. Juli jeden Jahres, mit vicr und einhalb Pro- zent {jährlich in Reichsmünze verzinset, Der Zinsenlauf der aus- eloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung

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E Se Wiani der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der auëgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse in Darkehmen und ln in den vorgeda&ten Blättern bekannt zu machenden Einlösestellen in Berlin und S a0 m Fra auc in der nah dem Einiriite

âlligkeitstermins folgenden Zeit. ; S v, Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind aus. Me an gehörigen Zinscoupons der späteren älligkeitstermine zurückzuliefern. : E e die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale agegen, radéáten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablaufe des N der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen E zu Gunsten des Kreises, Das Aufgebot und die Amortisation „verlorener oder vernichteter Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-

ck 4 f i fol t na R S , Schuldverschreibungen erfolgt n regu bei dem Königlichen Kreis-

Ordnung Theil 1. Titel 51, §. 1

i u Darkechmen. : j S es ini weder aufgeboten noch amortisirt weden.

Demienigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ub- O leit tigen Perfährungsfrist hei der Kreisverwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung odex sonst in glaubhafter Weise darthut, nach

Berlin, Sonnabend,

dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung find ¿ehn halbjährliche Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres . . . . auégegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinêcoupons-Serie erfolgt bei der Kreis- Kommunalkasse zu Darkehmen gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigedruckten Talons. : L Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zin3coupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung , \o- fern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. i N Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit feinec Steuerkraft. ; Dessen zu Urkunde haben wir dicse Ausfertigung unter unjerer Unterschrift ertheilt. l Darkehmen, den - . . ten. I E, : Die Kreis-Kommission für die Aufnahme einer Anleihe bei dem Reichs-Invalidenfonds. i Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon zu der L Kreis-Obligation des- Darkehmer Kreises. Littr Mes j …_ Reichsmark zu vier und einhalb Prozent Zinsen Über Reichsmark . . Pfennige. s Der Inhaber dieses Zinécoupons empfängt gegen dessen Rükgabe in Dex Zt vom 5. U bis bezw. Vot A t s O ind | vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom E bis mit (Buchstaben) Reichsmark . . Pfennig? bei der Kreis-Kommunalkasse zu Darkehmen und den in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder dem an seine Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen odec dem an dessen Stelle treteuden Organe, in dem Darkehmer Kreisblatte und in der Königsberger Hartungschen Zeitung bekannt gemachten Einlösestellen zu Berlin und Königs- berg î. Pr. f ; Sine den . „ten O i : Die Kreis-Kommission zur Aufnahme einer Anleihe bei dem Reichs-Jnavalidenfonds. Dieser Zinscoupen ist ungültig, wenn dessen Geld- betrag nicht innerhalb vier Jahren nah der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, er- hoben wird. i S É“ S Anmerkung. Die Namensunterschriften der Kommissions-Mitglieder fönnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunter- shrift eines Kontrelbeamten versehen werden.

Regierungsbezirk Gumbinnen. Talou ; il

zur Kreis-Obligation des Darkehmer Kreises. :

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rück-

Provinz Preußen.

Ee

Provinz Preußen.

14. Februar

abe zu der Obligation des Darkehmer Kreises, Littr. .. Nr. über Reichsmark à vier und einhalb Prozent Zinsen die... .. Serie Zinscoupons “für | die fünf Ste 18 1: DIS 18. . bei der Kreis-Kommunalkasse zu Darkehmen.

Darkehmen, den . . .ten U l

Die Kreis-Kommission für die Aufnahme einer Anleihe bei dem Räeichs-JInvalidenfonds. E

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Kommissions-Mitglieder

fönnen mit Lettern oder Facfimilestempeln gedruck werd n; doch

muß jeder Talon mit der cigenhändigen Namensunterschrift eines

Kontrolbeamten versehen werden,

Neichstags - Angelegenheiten.

( Berlin, 14. Februar. In der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstags leitete der Präsident des Reichskanz- ler-Amts, Staats-Minister Delbrü ck, die Diskussion über den

ie folgt ein: S S 7 R Herren! Jh würde auf eine Einleitung zu dieser Vorlage mit Rücksicht auf ihre Kürze und ihre Einfahheit und. mit Rüsicht darauf verzichtet haben, daß auch die Motive kurz, also lesbar find, wenn niht in der gestrigen Diskussion bereits im Voraus die ver- fassungsmäßige Zulässigkeit dieser Vorlage bestritten worden wÄre „bon dem Hrn. Abgeordneten für Frankfurt. Ih habe gestern das Wort nicht ergreifen mögen; denn der Hr. Abgeordnete sprach zu den SS. 1 und 2 des gestern vorliegenden Geseßeniwurfs und bei dieser Gelegen» heit von der heutigen Vorlage, und ich hâtte gestern zu den FS. 1 und 2 des Gesetzentwurfs nicht sprechen können, sondern nur über den Gegenstand der heutigen Vorlage, und würde also gestern nicht zur Sache gesprochen haben. n S E E:

7 h O naswihige Lage ist, wie mir scheint, eine einfache; der Art. 32, um welchen es sich hierbei handelt, lautet: „Vie Mit- glieder des Reichstags dürfen als solche keine Besoldung oder Ent- schädigung beziehen.“ Nah der PBerständigung, deren Genehmigung durch die gegenwärtige Vorlage von Ihnen erbeten wird, beziehen die H-rren Abgeordneten selbs weder etne Besoldung noch eine Entschädi- gung, weder direkt noch indirekt. Daß sie sie nicht direkt bezichen, liegt, wie ih glaube, auf der Hand, denn um eine Besoldung handelt es sich überhaupt nicht, und eîne Entschädigung fet voraus, daß Jemand einen Schaden erlitten, einen Aufwand gemacht hat oder etwas dem Aehnliches. Das liegt auh nicht vor, direkt o wird weder eine Entschädigung noch eine Besoldung bewilligt. Nun könnte die Frage angeregt werden, und der Herr Abgeordnete für Sranffurt hat das in Verbindung mit einer Aeußerung, die ih in der letzten Session zu machen Gelegenheit hatte, gethan, day es sich um eine indirekte Entschädigung handle. _ Ich will zugeben, daß sich das behaupten ließe, und gerade diese Kombination \{chwebte mir im vorigen Jahre vor, wenn etwa mit den Eisenbahnverwaltungen ein Arrangement dahin getroffen wäre, daß fie zwar von He N Abgeordneten kein Fahrgeld erheben, aber die einzelnen Fahrten notiren un nachher bei der Reichskasse liquidiren; dann könnte man sagen, e wäre wenigstens eine indirekte Entschädigung gegeben. Das ist a f

auch nicht der Fall, nah dem Arrangement, wie es hier vorliegt, i überhaupt dasjenige, was die Eisenbahnen zu erhalten haben, von den Personen der Herren vollständig losgelö#t. Es mag der Einzelne N seiner Fahrkarte Gebrauh machen oder nit, er mag von Jener B pre farte wenig oder mehr Gebrau machen, es macht das für die Cnt- \hädigung, die die Eisenbahnen erhalten, feinen Unterschied. L

Ich wiederhole also, n mittelbare indiuekte Entschädigung

liegt nit vor, und ih halte iernah die Vorlage mit der N für vollständig im Einklange. Ueber die Angemessenheit der ¿aßrege habe ih nich hier nicht weiter auszusprechen; sie fteht lediglich Ihrem Beschlusse anheim.

Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis

Der Gesetzentwurf, betreffend einige Aenderungen des Mi-

Nachtrag zum Haushalts - Etat des Deutschen Reichs für 1874 -

187A.

litär - Penfionsgeseßes, wurde von dem Bundesbevollmächtigten, Staats-Minister von Kameke, wie folgt eingeleitet: / Die praftishe Anwendung des Gesebes vom 27. Juni 1871 über die Versorgung und Pensionirung der Militär-Jnvaliden hat erkeunen lassen, daß niht alle Bestimmungen desselben diejenige Klarheit r welche erforderlich ist, um den Willen der Geseßgebung ganz deutli zu machcn. Es sind verschiedene Prozesse entstanden, und wenn sie auch im Allgemeinen den Ausgang gehabt haben, daß die Auslegung der Bebörden als die richtige anerkannt worden ist, jo hat sh doch nicht eine so entscheidende Praxis herausgestellt, daß nicht eine Differenz der Auslegung des Gesehes noch jeßt bestände. Anderntheils enthält das Geseß Bestimmungen, welche der ur]prung- lichen Absicht desselben entgegenlaufen, indem die Benefizianten dur

, dieses Geseß bisweilen ungünstiger gestellt worden find, als es nah

er früheren Geseßgebung stattfand. L l

: iDiose béiben ebältnifse haben die verbündeten Regierungen ver- anlaßt, vor den Reichêtag zu treten, troßdem es unerwünscht ist, ein erst B kurz bestehendes Gejeß einer Aenderung zu unterwerfen um eine authentische Interpretation der differenten Punkte sowohl, als au eine Aenderung der anderen Bestimmungen, von denen ih eben ge-

rochen habe, zu beantragen. : 7 A N Weil nun dies eben statthaben mußte, empfahl es sich, bei dieser Gelegenheit gleichzeitig diejenigen Modifikationen mit in Vorschlag zu bringen, die sich als wünschenswerth durch die Praxis des Gesches herausgestellt hatten, indem manche Erfahrungen erst jeßt gesammelt worden sind, damit man nicht binnen furzer Zeit von Neuem das Bedürfniß empfinde, auf diese selbe Materie zurüzugehen. Diese Modifikationen beztehen sich im Wesentlichen auf die mit einen Civilvecsorgungs\hein versehenen Kriegsinvaliden. Durch die dret Jahre der Anerkennung hat sich von diejen eine solch hohe Zahl ge- sammelt, daß sie durchaus in feinem Verhältniß \teht mit der Zahl derjenigen Stellen, die man ihren im Civildienste anbieten kann, so daß die Wohlthat, die man den Männecn durch den Versorgungsschein gegeben hat, eine durchaus illuforische geworden ist. Eine zweite Sache, die einer Aenderung zu bedürfen scheint, sind die Bestimmungen über die Pensionsentziehungen von Invaliden während der Zeit einer Dienstleistung im Staats- oder im Kommunaldienste, die mit den Geldabzügen nit mehr dem jeßigen Geldwerthe zu entsprechen scheinen.

Ferner sind Modifikationen wünschenswerth über die Pensionirung der 12 Jahre gktiv gedienten Unteroffiztere. Sthließlih find Bestim- mungen erforderlich geworden, weil Sireitpunkte aus dem Gesetze sich herausleiten ließen über den terminus a quo, von welchem aus die Zahlungen der Pensionen, sowohl an die Invaliden, als an deren Hinterbliebenen, statthaben sollen. i

Diese sämmtlichen Elemente sind nun zusammengestellt in dem Gesetzentwurf, der Ihnen unter Nr. 10 der Drucksachen vorgelegt worden ist, in dessen Motiven Stück für Stück zu den einzelnen Pa- ragraphen das Wünschenswerthe der Modifikationen nachgewiesen ift.

Ich kann nur den Geseßentwurf einer wohlwollenden Prüfung des Hohen Hauses hiermit empfehlen

Das dem Reichstage im Entwurf vorgelegte Gesetz, be- treffend die einer besonderen Genehmigung be- dürfenden gewerblihen Anlagen, laut: t

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. E A verordnen n Sbiei des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Einziger Paragraph. / ;

Dem Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen im 8. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sind hin- zuzufügen: Hopfen-Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, soweit fie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpapierstoff-Fabriken, Darmzubereitungs-Anstalten, Fa- brifen, in welchen Dampfkessel oter andere Blechgefäßze durch Vernieten hergestellt werden.

Ie A.

Hegeben 2c.

Motive. S 4

Nach §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 ift z:r Er- richtung von Anlagen, welche dur die rtlihe Lage oder die Be- \chaffenheit der Betriebstätte für die Besißer oder Bewohner der be- nachbarten Grundstücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen O N können, die Ge- nehmigung der nach den Landesge]eßen zuständigen 2 ehörde erforderlich. Die unter diese Bestimmung fallenden Anlagen find in einem beson- deren Verzeichniß aufgeführt, welches durch Beschluß des Bundesraths, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstagê, ers weitert werden kann. Leßtere Bestimmung trägt der Möglichkeit Rechnung, daß weitere Erfahrungen auch bei dem Betriebe anderer

ls der genannten Anlagen Uebelstände empfinden lassen, deren Aus- v Mim fa vorzubeugen geboten erscheint. Auf Grund solcher inzwischen eingetretenen Erfahrungen hat denn au der Bundesrath am 5. Juli v. I. beschlossen, das Verzeichniß fonzessionspflichtiger Anlagen im §. 16 der Gewerbeordnung auf Hopfen-Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, soweit fie außerhalb der Ge- winnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpapierstoff-Fabriken und Darmzubereitungs-Anstalten auszudehnen. Vieser Beschluß ist duch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Juli v. I; Reichs-Geseßblatt S. 299 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gleichzeitig hat der Bundesrath beschlossen, die Bundesregierungen um eine Aeußerung darüber zu ersuchen, ob und inwieweit ein Bes dürfniß vorliegt, im Wege der Geseßgebung gegen die Belästigung des Publikums durch solche Anstalten, deren Betrieb mit einem steti- gen und intensiven Geräusch verbunden ift, Abhülfe zu schaffen. Nach ¿em Ergebniß dieser Erörterung ist auch bei dew Betriebe der Fa-

ie Gefahr erheblicher Unzuträglichkeiten für so groß zu erachten, daß e be in as Verzeichniß des §. 16 der Gewerbeordnung be- 0 erden darf. ; Ats G die einzelnen Arten der hiernah unter dén F. 16 zu stellen- den Anlagen betrifft, so liegt die Gefahr der Hopfen-Schwefeldörren in der Erzeugung großer Mengen shwefeliger Säure, eines dem thie- rischen und pflanzlichen Organismus höchst nachtheiligen Gases, wel- bes in Ermangelung besonderer Vorkehrungen aus den zum Dörren benußten Räumen in die freie Luft entweicht und die Vegetation in weitem Umfange mit Vernichtung bedroht. Bei den As haltkochereien und Pechsiedereien greifen ähnliche Rücksichten Plaß, wie bei den in 8.16 bereits aufgenommenen Anlagen zur Bereitung von Braunkohlentheer, Steinkohlenrheer und Koks. Es mußten hier indessen diejenigen Anlagen ausgenommen bleiben, welche innerhalb der Gewinnungsorte des Ma- teriales liegen, weil in diesem Falle die Anlagen einerseits den Cha- rakter gewerblicher Anlagen regelmäßig uicht an fi tragen, anderer- seits fast immer entfernt von menschlichen Berkel rapliyen, im Walde u. dgl. belegen scin werden. Die durch den Betrieb der trohpapier- stoff-Fabriken herbeigeführten Unzuträglichkeiten beruhen nicht nur in der Exeigittia großer Mengen verunreinigter Waschwässer, welche organishe Stoffe, Alkali-Abfälle, au Rückstände von Chlor - enthalten, sondern auch in der Verbreitung übelriechender Dünste. Sie aa darin den Schnellbleichen nahe, welche im §., 16 bereits aufgefüh find. Die Darmzubereitungs-Anstalten unterliegen, so weit fie ih als Theil- eines Schlächtereibetriebes darstellen, shon jeßt dem Ver- fahren der 88. 17 #. der Gewerbeordnung ; so weit dies nit der Fall. ift, war tyre Errichlung bisher an Einschränkungen nicht gebun- | d:n, obwohl ihre sanitäre Bedeutung der des Schlächtereibetriebes

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vrifen von Dampfkesseln und von genieteten Blehgefäßen anderer Art .

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