1874 / 39 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

. . , . - . - F . i d aus diesem Grunde die Gleicstellung mit dem leßteren delte, zu deren Vollstreckung nur die nach den allgemeinen Rechtsnormen Zu S. 1084., §. 1086. 8. 108f. Bei der Üüberwiegen- gecedtsertigt ersseint, Die Fabriken von Dampftesseln find dur | in Civilsachen zulässigen Exekutionsmittel zur Anwendung kommen | den Mehrzahl der Stteltiyeen zwischen den Arbeitgebern und K c ¿n Î ¿L nzeiger + x

den mit ihrem Betrieb, insbesondere mit dem Vernieten und zugehöri- | konnten. Arbeitnehmern is der Werth einer gerihtlihen Entscheidung Inseraten-Expedition userate nimmtandieautorisicte Annoncen-Expedition von

erstemmen unvermeidli verbundenen Lärm belästigend und No weniger haben die im leßten Absate des §. 108 erwähnten dadur bedingt, daß die elbe binnen fürzester Frist her- des Deutschen Reichs-Anzeigers a S udolf Mosse in Lerlin, Leipzig, Hamburg, Frauk- E ut sie in eng n und dicht m Dn tadtheilen ewerblichen Schiedsgerichte den davon gehegten Erwartungen ent- { beigeführt und eben}o rasch vo streckt werden kann. Sollen daher die und Königlich es Then iets Kaneigers: 1 Steckdbriefe und Unterfuhungs-Sachen. 5. Geileesiing, Amortisation, Zingzahlung u. f. w. furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wieu, München, liegen, selbst e nbheitsgefährlich geworden. Sie erscheinen in dieser sprochen. N : E diese Streitigkeiten begründeten Spzzialgerichte ihrem Zwecke ent- Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. 2. Handels-Register. 6, IndustrielleCtablissemeuts Fabriken u. Großhandel. Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart. Beziehung vielfa nachtheiliger, als die im §. 16 bereis aufgeführten, Der Mangel an näheren Vorschriften über ihre Zusammenseßung prechen, so müssen ihre Befugnisse so bemessen sein, daß sie ohne Ju- W 3. Konkurse, Subhastationen Uufgebote, Vor- | 17; Verschiedene Bekanutmalingen. N in ihrem Betriebe ebenfalls mit starkem Geräusch verbundenen und mehrfach die Abneigung der Gemeindebehörden, die ihnen zu- anspruchnahute anderer Behörden die vor sie gebrachten Streitigkeiten ë Stb V ei en, Submissionen 1c. E S oe Ee: Hammerwerke. Mit den Fabriken von Dampffkesseln sind die Fabriken | stehende Entscheidung auf besondere Organe zu übertragen, haben zu- | zum endlichen Austrage bringen fönnen, und ebenso muß für das Ver- e E E E von anderen genieteten B echgefäßen um deshalb gleih behandeit, sammen dahin gewirkt, daß es nur in verhältnißmäßig, wenigen Fällen | fahren vor ihnen jede Abkürzung und Vereinfachung Plat greifen, / - ite E : S / E weil sie in der Beschaffenheit des verwendeten Materiales, in der Art | zur Errichtung gewerblicher Schiedsgerichte gekommen ist. Auch waren | wel@e mit einer geregelten Rechtspslege verträglich ist. Unter diejen Steebriefe und Untersuchungs-Sachen-+ Bormittags 10 Uhr, im Terminszimmer Nr. 7, | tion öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und | den 5. November 1874, Vormittags 115 Vhr, seiner Bearbeitung und in der Einwirkung des Betriebes auf die Um- | die Erfahrungen, welche mit den wenigen ins Leben gerufenen Orga- Gesichtspunkten betrachtet, werden die Bestimmungen des S. 108 d. , Steckbrief. Gegen den Kürschner Karl Jakob hier angeseßt worden. Da der Aufenthaltsort des demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu- | vor dem Herrn Stadt ezichts - Rath Meineke im gebungen jenen nahe stechen. Es gehören hierher namentlich Fabriken | nen dieser Art gemacht sind, nicht geeignet, zur Nachfolge zu ermun- | 108 9., 108 f, einer näheren Begründung nicht bedürfen. Nur zu Solmersiß if die gerichtliche Haft wegen Theil- Angeklagten nicht hat ermittelt werden können, #0 {lags Zimmer 13 des unterzeichneten Gerichts, Jüdenstraße für die in den Sf odereien gebrauhten großen Blechgefäße. Dagegen "Die bai ; ng dieser Bestimmung ausgesprochene Vor- 8. 108 d. Nr. 6 und 8 und 8. 108 e. Alinea 3 ist zu bemerken, daß hme an betcügerishen Bankerutt in den Akten wird derselbe hierdurch sffentlich vorgeladen, in dem den 9. Mai 1874, Vormutags 11 Uhr, Nr. 58, Portal IIIL., 1 Treppe anberaumten Termine ind nah der Fassura dcr Nersage als davon ausgeschlossen u betra- | ausseßung, es werde wenigstens vorläufig möglich sein, die fehlenden | es bei den hier in Frage stehenden Streitigkeiten von besonderer Wich- T 465/73. Komm. Il. beilossen worden. Die gedachten Termine zur festgeseßten Stunde pünktlich ebenda verkündet werden. Sas anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls fie mit ten Arbeitsstätten für Gegeusiimde. aus Blech, die, wie z. B. Rohre, näheren Bestimmungen über die Organisation und das Verfahren | tigkeit ist, den Erfolg ‘der Schadensersaßklage durch eine freiere Berl aftung hat nicht ausgeführt werber fönnen. Es | 2 erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienen- Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- ihren Ansprüchen werden auégeslossen, und die auf- durch ihren Charakter und durch die Heritellung si von Gefäßen der | der gewerblichen Schiedsgerichte, sowie über die Vollstreckung ihrer | Stellung des Gerichts hinsichtlich des Beweises mehr zu sichern, als R ersucht, den 2c. Solmersiz im Betretun zfalle | den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- | gerufenen Werthpapiere werden für kraftlos erklärt chten Art unterscheiden, und deren Herstellung insbesondere darin Entscheidungen und die Zulässigkeit von Rectsmitteln gegen leßtere | durh die in einzelnen Rechtsgebieten des Reichs zur Zeit geltenden | fest lie Ub mit allen bei ihm si v ‘rfigvenden solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine an- | Flächenmaß von 37 Hektaren 98 Aren 40 Qu.-Metern, | werden. E eine andere ist, daß die Vernietung der Bleche regelmäßig ein Ver- dur ortsstatutarishe Bestimmungen U ersetzen, hat sich als unzu- Prozeßvorschriften geschieht, und daß der Werth eines auf Schaden- Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadt- zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft mit einem Reinertrag von 198,89 Thlrn. und zur Berlin, den 22. September 1873. stemmen nicht bedingt. treffend erwiesen, und es sind in Folge dessen bei den gewerblichen | ersaß lautenden Urtheiles gegen einen Arbeiter in den allermeisten (9 ei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den werden fönnen. Im Falle des unentschuldigten Aus- | Gebäudesteuer mit einem {jährlichen Nußungswerth | Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. ; ; j ; Sciedsgerichten dieselben Schwierigkeiten hervorgetreten, deren oben | Fällen von der Zulässigkeit der Lohnbeshlagnahme als Gxekutions- voi ar 1874. Königliches Stadtgericht int, dea | hleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung | von 100 Thlrn. veranlagt. Auszug aus der Steuer- j Die Motive zu dem in Nr. 37 abgedruckten Geseßentwurf, | bei den Gemeindebehörden gedacht ist. mittel abhängig ist. Die leßtere in dieser Beschränkung wieder zuzu- O für ntecsti@niass: Sadea ominission TI und Entscheidung der Sache in contumaciam ver- | rolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab- [188] P TFOC lama. betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Zu einer befriedigenden Regelung dieser Materie sind daher Be- lassen, steht auch nicht im Widerspruchße mit denjenigen Erwä- für Voruntersuchungen Beschreibung. Alter : 41 | fahren werden. Roseuberg, den 30. Januar 1874. \häßungen, andere das Grundstück betreffende Nah- | Die fünf Aktien der Kreditbank vou Doni- Gewerbeordnung, lauten: stimmungen erforderlich : gungen, welche hauptsächlich zum Erlaß des Geseßes vom 21. Iuni Fal ams P evar 18392 geboren Gebartsort: Gut- Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung. weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in | nirsfi, Kalkstein, Lyskowski & Co. zu Thorn Die bedenkliche Ektwidelung, welche neuerdings das Verhältniß 1) über die in gewerblichen Streitigkeiten zuständigen Behörden, 1869 geführt haben, und ist je enfalls durch die wohlkegründete For- Si ' Größe : 5 Fuß 3—4 Zoll Haare: vuntel- Dec Polizeirichter. unserem Bureau V. einzuschen. Tit A. Nr. 149 und 150 und Lité B. No 1047. zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern genowmen, hat bereits im 9) über deren Organisation, soweit nit bestehende Behörden für | derung gerechtfertigt, daß die Rechtswohlthat, welche dieses Geseß den ub Augenbrauen : buntel Sun wöhnlich A r A Alle Diejenigen, weld;e Eigenthum oder auderweite | 1048 und 1049 über je 200 Thlr ‘welche auf den vergangenen Jahre zu einer ernsten Prüfung der Frage Veranlassung | zuständig erkärt werden, Arbeitnehmern gewährt, nicht zu einer frivolen Schädigung der Arbeit- Nate: gewöhnli Mund: treit Geschtsbildun L ¿Der frühere Spiunmeister Wilhelm Ferdinaud qa Wirksamkeit gegen Drilte der Eintragung 1n | Namen der Frau Gräfin Laura C apofa (zu Berlin) egeben, was zur Besserung der bestehenden Zustände geschehen könne. 3) über das prozessualishe Verfabren, und geber ausgebeutet werden darf. Ferner is zu konstatiren, daß die aid Gesichtsfarbe: Ke: Gestalt: mitt, Heinrich, zuleßt în Neu Ruppin wohnhaft, hat seine | das Hypothekenbuch) bedürfende, aber nicht eingetra- | ausgestellt lo, find nevit n dabei beitublih an hat sih dabei der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß 4) über die Vollstreckung der Urtheile. Vorschrift in §. 108 d. Nr. 12 auch die landes eselichen Bestimmun- Sina Ge: deuts Besondere enn E c stottert. 3 Kinder von 12, 9 und 8 -Jahren in hülfloser Lage | gene Realrechte, geltend zu machen haben, werden ewetenaz reit dem ‘1. April v. J fällig hen den hervorgetretenen Uebelständen zum Theil anch durch Aenderung Zu §. 108. Zur Beseitigung dcr hier und da auf Grund älterer | gen über den Vollstreckungsmodus in fih begreift. PEACIE : ö / * | verlassen, so daß für dieselben im Wege der öffent- | aufgefordert, dieselbea zur Vermeidung der Präflu- | Divide aa L ausdizn - de a s p Nel Lin der geltenden Geseßgebung begegnet werden könne. Borschriften bestehenden besonderen Behörden liegt fein Grund vor, Durch §. 108 g. ‘wird Vorsorge getroffen, daß es auch da, wo ; : lichen Armenpflege gesorgt werden muß., Derselbe | sion spätestens im Versteigerungstermiu anzumelden. | Fer Nacht vom 22. zum 28. Januar v F M e Nachdem gleichzeitig mit der Gewährung des Koalitionsrehtes | zumal dieselben zum Theil wie beispielsweise in der preußischen Gewerbegerichte nit eingerichtet werden, an einer geordneten raschen Der hinter den Lehrer Eduard Wolff in den | soll als Buchhandlungs-Colporkteur umherziehen. Die Berlin, den 24. Januar 1874. Gutsfanzlei zu Sia guléd orf (im Kreise Schubin) alle Strafbestimmungen gegen widerrechtlihes Verlassen der Arbeit Rheinprovinz sich des Vertrauens der Betheiligten erfreuen. Eben- | und zureichenden Rechtspflege in gewerblichen Streitigkeiten nicht fcble; Aften W. 329 de 1873 Komm. II, wegen Urkunden- | resp. Behörden ersuchen wir, uns über dea Aufent- Königliches Kreisgericht. étonbit, 106rden), —- Auf ie piel Slhire die nit beseitigt und jedes polizeiliche Einschreiten zu Gunsten der Aufrecht- | sowenig erscheint es nothwendig, den Gemeindebehörden grundsäßlich insbesondere sind die Urtheile und Vergleiche der Gemeindebehörden fälshung unter dem 23. Oftober n erlassene Steck- | halt des 2c. Heinrich Mittheilung zu machen. Der Subhastationsrichter. den Aktien verloren g egangen A ftracndrtzu) Bini- erhaltung bestehender Arbeitsverhältnisse unzulässig geworden, ist den | und allgemein cine Funktion zu entziehen, welche bei vorhandener AÂus- | hinsichtlich der T: auf gleiche Linie mit den gewerbegericht- brief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 10. | Forst, den 10. Februar 1874. E a E

s : , Y E ' : % y : Ae : “tali E: S i ; R dendenscheine ausgestellt waren, fann nicht angegeben Arbeitgebern gegen Arbeiter, welche die Arbeit rechtswidrig verlassen, | stattung mit den geeigneten Kräften und unter der Noraussebung ge- | lichen gestellt, so daß die Vollstreckung auch dann, wenn sie niht un- Februar 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung Der Magistrat. Prinz. 579 A i nur bit Verfolgung ihrer civilrechtlichen Ansprüche eblieben, e seßlicher Regelung des Verfahren, sehr wohl mit Erfolg von ihnen | mittelbar dur die Gemeindebehörden erfolgt, keinen Schwierigkeiten für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Bor“ ls Subhastations- Patent. A ita Inhaber dieser Aktien und Di-

; A :8 Sali 3 i ; s ; . Alter: 32 oder i j Frben des Büdners und Schuhmacher- | „j : ' (Le ) aber wird hon dadur erschwert, und in vielen Fällen unmö li | wahrgenommen werden kann, zumal wenn Vorsorge getroffen wird, | begegnen kann. : | untersuchungen. Beschreibung E Loukurse, Subhastationen, Aufgebote Die den Erben des Büdners un zuhmacher i / [ E L A G T A Ls Daliwanges B Leichtes A E daß diese Funktion dur ‘eine zweckmäyig zusammengeseßte be “In §. 108 h. ist auf die in einzelnen Staaten, namentli in 33 Jahr. Geburtsort: Eee Größe: 5 Fuß Vorl Gaeuen d d a , meisters Johann Christian Neuendorf gehörigen, iu O Mee hierdurch aufgefordert, die den ist, sich durch den Wechsel des Aufenthaltsortes der Klage zu ent- | sondere Deputation wahrgenommen werden darf. Der Entwurf Württemberg, in Bezug auf das Verfahren vor den Gemeindebehörden 4 Zoll. Haare: blond. Augen: b G Augen- E O G nee | Lanfwiß belegenen, 1m Hypothekenbuch von Lankwiß den 27. April d. I., 12 Uhr Mittags ziehen. Aber auch abgesehen hiervon ist die Rechtshülfe, welche dem reproduzirt daher die Bestimmungen des ersten und zweiten Alineas | als Ortsgerichten längst bestehenden Einrichtungen Rücksicht ge- brauen: blond. Nase: sttumpf. Kinn: ova!. Mund: | [573] Bekanntmachuug. L Band 1., Nr. 27, Blatt 161 und Band L, Nr. 32, | yor dem Kreisrichter Dr Meiner im Termins tinter Arbeitgeber in dem fraglichen Falle zur Verfügung steht, eine unge- des §. 108 der Gewerbeordnung, jedo mit der Modifikation, daß im | nommen. j / en Set Eo na E Sett M In dem Konkurse über das Vermögen des frühe- | Blatt 180 verzeichneten Grundstücke nebst Zubehêr Nr. 4 Va biefigen Gerictslokals e Vitiae a Ratb nügende, weil si die Bestimmungen des 8. 108 der Gewerbeordnung ersten Alinea die Worte „während der Dauer derselben“ dur Siu pme ten Artikel. Nah §. 136 der Gewerbeordnung farbe: gesund. Zähne: voll. estalt: korpulent. | ren Fabrifbesißers Adolf Martini zu Sommerfeld | sollen Mai 1874, Bormittags 11 Uhr aus anberaumten Termine bei Vermeidung der \ c f roflufion vorzulegen. Thorn, den 8. Januar 1874.

nicht als geeignet erwiesen haben, eine schleunige und sachgemäße Er- | die Worte „aus demselben® erseßt werden, und im zweiten Alinea die sind den Fabrikarbeitern in Bezug anf die Vorschriften über die Baar- R / ist zur Wahl des definitiven Massenverwalters „, ein den 7. 18 i Z ledigung der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entstandenen | Bildung von Deputationen der Gemeindebehörden zugelassen ist. Die zahlung des Lohns (S. 134) auch diejenigen gleichgestellt, welche außer- Steckbrief. Durch rechtskräftiges L Termin auf ¿‘s til | an hiesiger Gerichtéstelle, Zimmerstraße Nr. 29, Streitigkeiten zu sichern. Gelingt es troß dieser Schwierigkeiten dem erst erwähnte Modifikation hat den Zweck, klar zu stellen, daß die halb der Fabrikstätten für Fabrikinhaber oder für die ihnen gleich- 5. April 1873 sind die Angeklagten : 1) der Cigen- den 25. Februar 1874, Bormittag3 9 Uhr, | Zimmer 12, im Wege der nothwendigen Subhastation Wnialiches Rreiégeriht. 1. Abtheilung Arbeitgeber, gegen einen vertragsbrüchigen Arbeiter eine verurtheilende | Kompetenz der in §. 108 gedachten Behörden auch dann noch begründet | gestellten Personen, die zu deren Gewerbebetrieb nöthigen Ganz- oder thümersohn Christian Friedrich Teufert, 2) dec und zur Anmeldung der Konkursgläubiger eine zweite öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem- G / : Entscheidung rechtzeitig zu erwirken, so ist auch damit wenig gewonnen. ist, wenn das Arbeits- oder Lehrverhältniß, auf welches die Streitig- O! anfertigen, oder solche an sie abseßen, ohne aus dem Fohann Joachim Georg Daa, 3) der Schneider- | Frist L ; S PAROE DaS Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags | [2750] Die Wiederaufnahme der Arbeit kann, wo dies na bestchendem | keiten sih beziehen, bei Erhebung der Klage bereits aufgelöst war. erkaufe dieser Waaren an Konsumenten ein Gewerbe zu machen. sohn August Carl Friedrich Joseph Lenthe, 4) der bis zum 9. März 1874 einshließlih. den 9. Mai 1874, Vormittags 11 Uhr, Oeffentlihes Aufgebot unbekannter Erben. Rechte überhaupt mögli erscheint, nur durch ein \{werfälliges Ver- | Zugleich muß jedoch die Möglichkeit offen bleiben, in denjenigen Fällen, | Da 6 zwischen den hier bezeichneten Arbeitnehmern und den Fabrik- Carl August Ferdinand Lamprecht , 5) der Tage- festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre An- | ebenda verkündet werden. O Der am 12. Juli 1861 hierselbst verstorbene fahren erzwungen werden und hat bei Widerwilligkeit des Arbeiters kaum | wo die Rechtspflege dieser Organe ungenügend erscheint, oder wo in inhabern ähnliche Streitigkeiten ergeben können, wie zwischen den in / lóhnersohn Joachim Wilhelm Garlin, 6) der Maurer- sprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufge- Die zu versteigernden Grundstücke find zur Grund- | Kaufmann Moses Levin hat in seinen unterm je einen Werth. Wird aber die Vollstreckung auf Leistung des Schaden- den betheiligten Kreisen das Verlangen nah einer unter Mitwirkung | F- 108 erwähnten Arbeitgebern und Arbeitnehmern, so dürfte die Aus- sohn Joachim Heinrich Korth, 7) der Knecht Hein- | fordert, ‘dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein | steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- | 15, und 19. Juli 1861 publizirten Testamenten vom ersaßes gerichtet, so fehlt es bei dem Arbeiter meistens an Exekutions- der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgenden Rechtsprehung auftritt, dehnung der Bestimmungen der 88. 108 bis 103h. auf jene Kate- rich Johann Friedri Krüger, 8) der Johann Carl oder _nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht Flächenmaß von 58 Aren 14 Qu.-Metern, mit einem | 30. Oftober 1842 und 1. Oktober 1859 und deren objeften. an die Stelle derselben die im 3. Alinea erwähnten „Gewerbegerichte“ | gorien zweckmäßig erscheinen. Friedrich Ferdinand Wilhelm Röhr, 9) der Kolonisten- bis zu dem gedachten Tage bei uns \hriftlih oder | Reinertrag von 2,56 Thlrn. und zur Gebäudesteuer mit | Nachträgen, insbesondere vom 93. März 186 und Bei dieser Lage der Gesehgebung und bei dem dur eine lebhafte | zu seßen. Die Entscheidung darüber, wo dieselben zu errichten, kann Zum dritten Artikel. Der §. 153 unterscheidet sich von sohn Carl Friedrich Pohl, 10) der Schlächter Her- | ¿U Protokoll anzumelden. E) cinem jährlichen Nußungswerth von 40 Thlrn. veranlagt. 24. Januar 1861 seinem Halbbruder, dem Haupt- Agitation hervorgerufenen und vershärften Gegensaße zwischen Arbeit- | nah den bisherigen Grfahrungen niht den Gemeindebehörden über- dem bisherigen §. 153 durch eine Pervollständigung der Bezeichnung mann Gustav Eduard Pireus, 11) der Tagelöhner- Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom | Auszug aus, der Steuerrolle, und Hypotheken- | mann Martin Koene zu Berlin ein Erbtheil von gebern und Arbeitnehmern ist es nicht zu verwundern, wenn es bei | lassen werden, und wird bei der Wichtigkeit derselben und im Fnteresse | der strafbaren C R und dur die Vers4;ärfung der Strafe. sohn Friedrich Wilhem Kupaß, 12) der Tagelöhner- 10. Januar 1874 bis zum Ablauf der zweiten Frist schein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere | 1/,, seines Naclasses und dessen Sohne Paul Vielen Gewohnheit wird, ohne jede Rücksicht auf geseßliche oder ver- thunlichst gleihmäßiger Behandlung am zweckmäßigsten in die Hand In ersterer eziehung handelt es si darum, eine Lüdcke sohn Heinrich Friedrich Karl Evermann, 15) der angemeldeten Forderungen ist E | das Grundstück betreffende Nachweisungen und be- | Foene ein, auf dem Erktheile des Kaufinanns, tragsmäßig eingegangene Verpflichtungen lediglih nach Laune oder | der Centralbehörden gelegt. Die Bezeichnung „Gewerbegerichte" Juszufüller, welhe die Bestimmung der Gewerbeordnung in Daniel Carl Heinrich Gerke, 16) der Karl Gustav auf den 1. April 1874, Vormittags 9 Uhr, 5 | sondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. | jezigen Partikuliers Moris Schoenfließ zu Lands- augenblicklichem Vortheil die Arbeit zu wechseln, wenn andererseits entspricht der Natur der_neu zu shaffenden Organe mehr als die Be- | Vergleich zu, der Geseßgebung anderer Länder nament- _ Louis Mewes, 17) der Kolonistensohn Friedrich | por dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schuhmann | einzuseher.\Ä« "5 ua m * #78 | berg a. W. ruhendes Legat von 9000 Thlr. ausge- bei den Arbeitgebern, gegen welche die Ansprüche der Arbeiter wegen zeichnung „gewerbliche Shiedsgerichte“, welche [hon für die in Al. 4 | lich dem niederländishen Geseße vom 12. April 1872. Christian Ernst Witting, 18) der Heinrich Georg | 1m Terminszimmer Nr. 10 auf dem Königlichen | Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, | seßt und in dem Nachtrage vom 24. Januar 1861 rechtswidriger Entlassung in wirksamer Weise geltend gemacht werden des bisherigen 8. 108 vorgesehenen Organe nicht ganz zutreffend war | und dem englischen Geses vom Jahre 1871 aufweist. Die Er- Carl Johann Jühs, 19) der Johann Carl Christian | Schlosse hier anberaumt, und werden zum Erschei- | zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das | bestimmt: fönnen, eine wachsende Verstimmung gegen die bestehende Rechtsord- | und vielfa zu irrigen Auffassungen von der rechtlichen Natur der- höhung der Strafe ist namentlich deshalb angemessen erschienen, weil Wärnecke, 20) der Tagelöhnersohn Joachim Fade, 21) | nen n diesem Termine die sämmtlichen Gläu- | Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht cingetragene „Das Legat an meinen Neffen Paul Koene und nung einzutreten beginnt, und wenn endlich bei den zahlreichen Massen- selben geführt hat. : die härteren Strafen, mit denen das Strafgesezbuch den Hausfriedens- der Tagelöhnersohn Friedrich Graeveniß, 22) der | biger aufgefordert , welche ihre M inner- | Realrechie geltend zu machen haken, werden aufgefor- die Erbschaft seines Vaters aus meiuem Nach- itrifes mitunter ohne Rücksicht auf das bestehende Reht und mit u §, 1088. Die Vorschläge in §. 108 a, verfolgen den Zweck, | bru und die Nöthigung bedroht, nur aur Antrag eintreten, in den O Vilhelm Heinrih Luth, 23) der Knecht halb einer der Fristen angemeldet haben. _ | dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion \päte- laß soll nur nach seiner Majorennität ausge- wasender Erbitterung von beiden Seiten vorgegangen wird. für die Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten Organe zu schaffen, | hier in Betracht kommenden Fällen aber der Verletzte aus bekannten arl Heinrich Johann Müller, 24) der Böttchersohn Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine | stens im Versteigerangstermin anzumelden, zahlt werden. Sollte derselbe inzwischen sterben, Die Abhülfe, welche die chenerwähnten Mißstände fordern, kann | welche einerseits hinreichende Gurantien für eine geordnete und mög- ründen in der Regel Bedenken trägt, einen Strafautrag zu stellen. Rudolph Adotph Carl Stuhr, 25) der Tagelöhner- Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Berlin, den 26. Januar 1874. jo fallt es an die hiesigen Verwandten.“ nicht darauf beschränkt werden, daß den Arbeitgebern eine die Realifirung list schleunige Rechtspflege bieten und andererseits das Vertrauen Zu §8. 153 a. Die Bestimmung, wonach die Verleßung privat- : sohn Johann Zander, 26) der Knecht Johaun Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- Königliches Kreisgericht. Ju dem Testamente vom 1. Oktober 1859 ift ihrer privatrechtlichen Ansprüche sichernde Rechtshülfe gewährt wird ; der Betheiligten in erhöhtem Maße beanspruchen können. Zu diesem | rechtlicher Verträge mit Strafe bedroht wird, findet ihre Rechtferti- SFoachim Friedrich Wilhelm Christian Bade, 27) der | bezirke jeinen Wohnsiß hat, muß bei drr Anmeldung ¿Der Subhastationsrichter. gesagt: Y

denn die Folgen jener Mißstände greifen weit über den Kreis der | Behufe find die Gewerbegerichte in unmittelbare Verbindung mit den | gung in den Eingangs hervorgehobenen Rücksichten, und ist hier nur Sohann Georg Carl Friedrich Böttcher, 28) der seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohnhaften aa Bs E „Sollte einer von diesen (vorstehend eingeseßten) [ Erben vor mir mit Tode abgegangen sein, und

Zunächstbetheiligten hinaus und erscheinen bereits nahezu als eine | für die Verhandlung der geringfügigsten Streitigkeiten zuständigen noch zu bemerken, daß die Strafbestimmungen selbstverständlich nur Johann Heinrich Hermann Giese, 29) der Julius | oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen 3] ! s | ¿ offentliche Kalamität. Auch den nicht unmittelbar beth-iligten Klassen ordentlihen Gerichten gebraht, und bürgerliche Beisißer, welhe dem | ein doloses Handeln treffen, und daß es nicht für entsprechend erachtet Christian Friedrich Mewes, 30) der Schiffsknechts- | Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. | _ Auf dem hierselbst belegenen im Grundbuche Der Kinder hinterlassen haben, so treten diefe an die der Gesellschaft erwachsen daraus empfindliche wirthschaftliche Nach- Kreise der Betheiligten entnommen find, zur Mitwirkung bei den Ent- wurde, diese allgemeine Vorausseßung im Geseßestexte besonders zum sohn Johann Joachim Friedrich Wilhelm Ohnesorge, |- Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft N Ol bnetin G D e tbun Stelle des Verstorbenen ein 2c.“

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theile, und der gesammte Fortgang der volkswirthshaftlichen Produk- | scheidungen berufen. Durch die Verbindung mit den ordentlichen Ge- | Ausdrucke zu bringen. Im Uebrigen werden diese Vorschriften nicht 31) der Fischerknecht August Friedrich Wilhelm fehlt, werden die Rechtsanwälte Unverricht und ] e de! Der Hauptmann Koene, welcher auch anderweit tion droht dadurch in Frage gestellt zu werden. Vor Allem aber | rihten erlangen die Gewerbegerihte auf die einfahste und mindest als die ersten und einzigen ihr:x Ark in der Reichsgesegebung da- Pansch, 32) der Scachtmeistersohn August Carl | Frommer und Justiz-Rath Feuerstack zu Sorau ¿U besißkr Johaun C. Huber von hier, stehen Rubr. III, | uit Vornamen Christian genannt ist, starb am werden dadurch die Grundlagen der rehtlihen und sittlihen Ordnung kostspielige Weise die Mittel zur Entfaltung ihrer Wirksamkeit, und stehen, finden vielmehr einen Vorgang bereits in den §8. 81 ffff. der Gustav Schulz, 33) der Johaan August Friedrich Bo, Sachwaltern vorgeschlagen. Nr. 9 3500 Thlr. mit 5 % jährlich in vierteljähr- | 14, Januar 1861, Paul Koene, geboren den 27. Ok- in ‘bedenklicher Weise gefährdet. Der Geist der Zuhtlosigkeit und wird überdies eine Gewähr für den geeigneten Vollzug der Seemanns-Ordnung vom 27. Dezember 1872. 34) der Knecht Wilhelm Ehlert, 35) der Schuh- Sorau, den 5 Februar 1874. : lichen Terminen seit dem 1. Januar 1867 verzins» | {ober 1844 und bevormundet bei dem Königlichen Ungebundenheit, welcher bei manchen Arbeitern in Folge der Straf- | über das Verfahren gegebenen besonderen Bestimmungen geschaffen, Zu §. 154. Durch Alinea 1 werden die bisherigen Bestimmungen macher Wilhelm Kort, 36) der August Johann Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. liche Restkaufgelder der aus dem Vertrage vom | Stadtgericht, starb als Lieutenant am 14, August losigkeit absichtlicher Rechtsverleßungen immer mehr zur Herrschaft ge- | die eranziehung von, bürgerlichen Beisißern aber läßt im Hinblick | nur insoweit abgeändert, als es mit Rücksiht auf §. 153 und 1533. Heinrich Künstler, 37) der Wilhelm Friedri Joachim | 3993 « 29. Oftober 1866 für den verstorbenen Brauerei- | 1867 vor erreichter Majorennität. Sowobl das langt, und das Gefühl des mangelnden Rechts\{hußes auf Seiten der | auf die denselben beiwohnende Kenntniß der thatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist, um den Grundsaß, nach welchem für die Rechtsver- Kusel, 38) der Wilhelm Ludwig Joachim Löther, [3823] Konkurs-Eröffnung. besißer Garl Julius Uhlig „von hier, eingetragen | Erbtheil des Hauptmanns Koene, welches auf den Arbeitgeber drohen die Achtung vor dem Gesetze in weiten Kreisen des | eme den praftishen Bedürfnissen genügende Nechtsprechung erwarten. hältnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bergwesen dieselben 39) der Johann Joachim Friedrih Gericke, 40) der | Heber das Vermögen des Kaufmanns Iacob zufolge Verfügung vom 28. November 1866, welche | Sohn Paul als Substituten übergegangen war, als Volkes zu untergraben, und der bei den Strikes überhand nehmende | Als Beisißer sollen in der Regel nur ein Arbeitgeber und ein Arbeit- Bestimmungen gelten sollen, wie für die übrigen Gewerbe, aufrecht Tagelöhnersohn Johann Friedrich Ebert, 41) der | Landsberg in Firma: Jacob Landsberg hier nah dem Tode des 2c. Uhlig auf dessen Wittwe auch das Legat des Paul Koene, sind nah dem Tode Terrorismus wird zu einer ernsten Gefährdung der öffentlichen Ord- nehmer zugezogen werden, da hierdur die wünshenswerthe Kenntniß | zu erhalten. Die Wicderaufnahme des Alinea 2 des jevigen F. 154 Christian Friedrih Ebert (Ehmke), 42) der Knecht | Schloßohle, is heute Mittags 12 Uhr der fauf- Therese Uhlig, geborene Herlth, übergegangen find. | des Leßteren in das hiesige Depositorium zu einer nung und Sicherheit. A der gewerblichen Verhältnisse wohl für die meiften Fälle genügend | der Gewerbeordnung erschien nicht erforderlich, da die dort angeord- Friedrich Wilhelm Lüdecke, 43) der Sgneidersohn | männische Konkurs eröffnet und der Tag der Das über dieje Post gebildete Hypotheken Dokument, | Moses Levinschen Nachlaßmasse abgeführt worden. Um diese Gefahren wirksam und jchleunig zu_ beseitigen, vertreten sein dürfte, und die Heranziehung einer größeren Anzahl von | nete Aufhebung einzelner Gesetze bereits definitiv in Vollzug ge- Carl Gustav Wilhelm Reinke, 44) der Kellner Carl | Zahlungseinstellung auf den 30. November 1873 bestehend aus einem notariellen Kausvertrag vom | Die zu dieser Masse zunächst erbberechtigten „hie- genügt es niht, das „Verfahren in gewerblichen Streitigkeiten Beisißern das Gericht zu \chwerfällig machen würde; immerhin war | kommen ist. August Adolph Richter, 45) der Kaufmannssohn | festgeseßt worden. 95. Oktober 1866 nebst Grundbuchs-Auszug vom | sigen Verwandten“ des Moses Levin sind unbekannt. zweckmäßiger zu regeln; es erscheint vielmehr daneben geboten, jedoch die Möglichkeit offenzuhalten, für solche Streitigkeiten, bei denen Zu Alinea 2. Der §. 108 - der Gewerbeordnung gehört bisher Alfred Otto Carl Wilms, 46) der Johann Carl | 1] Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift | 7- Dezember 1866 ist angebli) verloren gegangen | Der bestellte NRerlassenschafts-Kurator, Justiz-Rath die Verleßung geseßlicher oder vertragsmäßig eingegongener | es sich um Gegenstände von höherem Werthe handelt, oder besondere | niht zu denjenigen Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche auch Milhelm Wilms, 47) der Heinrich Carl Friedrih | per Kaufmann Paul Zorn hier, Friedrichstraße Nr. 16 und soll amortisirt werden. Demgemaß erren Hs Soenderop, hat das Aufgebots-Verfahren nah §. 471 Nerpflichtungen mit strafrechtlichen Nachtheilen zu verbinden, Verhältnisse obwalten, das Gericht zahlreicher zu beseßen. auf das Bergwesen Anwendung finden. Die Bergwerksbesißer und Knaac, 48) der Chausseewärtersohn Johann Friedrich bestellt 7 \ f: E unbekannten Eigentbümer, Cesfionarien, Pfand- oder | folg 1. 9. A. L. R. §. 146 folg. I. 51 A. G. O. welche den Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit gleiher Wirksamkeit | Da ein JIndustriebezirk, für welchen die Ecrichtung eincs gemein- | Bergleute müssen daher die im Z. 108 Alinea 1 erwähnten Streitig- Wilhe)m Lüdke, 49) der Eigenthümersohn Garl Fried- | 1Ÿ, Zugleich ist noch eine zweite Frist zur :An- | sonstigen Inhaber des „bezeichneten Dokuments auf- | keantragt. treffen, und dadur die Achtung vor dem Rechte wie das Bewußtsein | jamen Gewerbegerichts erwünscht ist, sich über mehrere Gerichts- | keiten vor den ordentlichen Gerichten zum Austrage bringen. Das rich Schultz, 50) der Arbeitersohn Wilhelm Hein- | meldung ; gefordert , ihre Ansprüche an dasselbe spätestens | Demgemäß werden alle diejenigen Personen, welche Der Rehtsgleichhet! und Rechtssicherheit wieder herzustellen geeignet | sprengel ausdehnen kann, so würde es kaum zweckmäßig fein, die Be- | Bedürfniß einer s{hleunigen, unter itwirkung von Sachkundigen rich August Heinecke, 51) der Schäfersohn Johamn | his zum 28. März 1874 einschließlich in dem ; 9 behanpten, daß sie durch oben angegebene, in der sind. Ebenso müssen die Bestimmungen über den Mißbrauch des | zirke der Gewerbegerichte stets auf die Bezirke der ordentlichen Ge- | stattfindenden Rechtspflege ist aber für das Bergwesen niht minder Garl Ludwig Schulz, 52) der Käthnersohn Carl | festgeseßt, und ¿zur Prüfung aller innerhalb derselben am 2. Mai k. I. Bormittags 12 Uhr, leßtw.!ligen Verordnung des Moses Levin erfolgte Koalitionsrechtes diejenigen Ergänzungen und Verschärfungen erfahren, rihte, mit denen fie verbunden find, zU beschränken; in §. 108a | vorhanden, als für die übrigen Gewerbe. Die in dem ersten Artikel Ludwig Baath, 53) der Knecht Johann Friedri | nach Ablauf des ersten Frist angemeldeten Forde- vor dem Gerichts-Assessor Niewandt an hiesiger | Berufun, „der hiesigen Verwaudten" als Erben und welche zur sicheren Erreichung des Zweckes erforderli erscheinen. Alinea 6 ift daher cine besondere Abgrenzung der örtlichen Zustän- des angeschlossenen Gesehentwurfs enthaltenen Bestimmungen einfa | Saln, 54) der Johann Friedrich Christian Ebert, | rungen ein Termin Gerichtéstelle, Zimmer Nr. 18, anstehenden Termin? | Exrbnchmer oder Legatare auf diese Nachlaßmasse

‘Der votliegende Gesetzentwurf, welcher in seinen Hauptprinzipien | digkeit der Gewerbegerihte vorbehalten. Selbstverständlih erfolgt au für das Bergwesen anwendbar zu erklären, ist bei der Verschie- 55) Zer Schäfersohn Johann Ludwig Heinrich Pe- | guf den 16. April 1874, Bormittags 11 Uhr anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren etwaigen | Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich i Zu gn Ae Ie M A ita diese A varenaUnO, d der Erlaß der zum Vollzuze des denheit der thatsäc)lihen und rechtlichen Verhältnisse nicht thunlich; E E Ae ns B G ac E Kommissarius Stadtgerichts - Rath R u R Pee wer° | vorgeladen und wird denselben aufgegeben, sich vor eselben Betreffs übereinstimmt, 1oU den Hierna ervorge ; a, erforde enerelle rdn iejecni s i äßi i 6 ¿ow, 57) der Wilhelm Korth, 98) der Cinwoh- ; 4 ( i

i] ) j getretenen | § forderlichen generellen Anordnungen dur diejenigen Be- | wohl aber \cheint es zweckmäßig und unbedenklich, den Centralbehörden Dalchou, 97) ) ), 98) | Siegert, im Zimmer Ne 47, im 2. Stock des Charlottenburg, den 13, Dezember 1873. N Dn G 1874, Vavinittags 11 Ulr,

Bedürfnissen abhelfen, indem er im ersten Artikel die Behörden und hörden, welche gemäß §. 108 Alinea 3 die Errichtung von Gewerbe- | die Befugniß beizulegen, auch für die Bergwerksbesißer und Berg- zersohn Christian Ludwig Dohrmann, 59) der Stadtgerichts-Gebüudes Königliche Kreisgerichts-Deputation n D Nei test O e ie | ? E is tes an hiesiger Gerichtsstelle vor dem errn Krelb- gerichts-Direktor Havenstein anstehenden Termine bei

das Verfahren in gewerblichen Streitigkeiten regelt und im zweiten | gerihten zu verfügen haben. arbeiter Gewerbegerichte zu errihte ie Besti Schlosser Wilhelm Johann Georg JIhlenfeldt, 60) i Fchei in di ine

Artikel die bezüglichen Vorschriften auf eine weitere Klasse bon AG- h Ba 8. 10A Um eine möglichst Mufasiee Berücksichtigung der 88. 108 F 108h. i “alt O E A res de Wilhelm Carl Heinrich Knorz, 61) der Arbeiter- aae A c et Vene threr Wre f

tern ausdehnt, während im dritten Arlikel die Strafbedingungen der | örtlichen und persönlichen Verhältnisse zu erleichtern, ift die Bildung | werkverhältnisse gebotenen Maßgabe Anwendung finden, daß zum Vor- sohn Friedrich Johaun Heinrich Schulß, 62) der | derungen innerhalb einer der ‘Fristen anmelden [2925] 9 R ä dem unterzeichneten Gerichte oder in dessen Registra- Gewerbeordnung in der angedeuteten Richtung vervollständigt und | der Beisitzerlisten zunächst in die Hand der Gemeindevertretungen und | sißenden eines solchen Gewerbegerihts auch ein Bergrevierbeamter be- Friedri Carl Kunst, 63) der Schäferxsohn Johann Maeven / Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffent- | {ux (Bureau 1V.) schriftlih oder persönliich zu mel» gleichzeitig die Bestimmungen über die Anwendbarkeit der Vorschriften | eventuell der Vertreter der kommunalen Verbände höherer Ordnung | stellt und die Bildung der Beisiterlisten den Knappschaftéverbänden Soachim August Carl Milads, 64) der Richard | er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine liche Aufgebot folgender Werthpapiere bean- | den und dajelbst weitere Anweisung zu erwarten, der Gewerbeordnung auf das Bergwesen den hervorgetretenen Bedürf- | gelegt und zuglei Vorsorge getroffen, daß für ein und denselben Ge- | übertragen werden kann. A. 1 ctt Christian Franz Hoppe, 69) der Carl Friedrich Her- | bschrift derselben und ihrer Anlagen bei Ur ae tragt worden: j , : : widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt nissen entsprechend modifizirt werden. werbegerihtsbezirk mehrere Listen sowohl nah örtlichen Unterbezirken L ; E EET cir / gs mann Ide, 66) der Zimmerlehrling August Carl | der Gläubiger, welch nit i P As a Der dem Kaufmann Julius Lichenheim zu | ynd die Nachlaßmasse dn, nah Wegfall dieser

Zum ersten Artikel. Daß die Bestimmungen des 8. 108 der | alé nah Gewerbszweigen gebildet werden können. | ‘’¡— Nachdem der im 13. Königli ch sächsishen Wahlkreise Ferdinand Maire, 67) der Wilhelm Julius Carl | Fete rei Wohn ï E ch bei e it ou Dargun in Mecklenburg angeblich abhanden | hiesigen Verwandten“, sich jonst als zunächst erb- Gewerbeordnung dem Zwedcke, eine sachgemäßige und ichleunige Erledi- Die Qualifikation der Beisitzer ist von einem zweijährigen Auf- - zum Abgeordneten für den Reichstag gewählte Dr. Johann Jacoby Mau, 69) der Commis Gottlieb Ewald Hermann “Sep Ray \ fn A Rie D v j nl tes gekommenen Schuldverschreibungen der fünf» | Herehtigt und berufen Ausweisende ausgeantwortet gung der zwischen Arbeitgeber und N eber entstehenden Streitig- | enthalte im Bezirke abhängig gemacht, damit bei denselben die erfor- in Königsberg die Annahme dieser Wahl abgelehnt hat, ist vom Mini Bischoff, 70) der Schlosser Tbeodor Carl Breßm, vis e P irg bei j z v lee Bi Z ll e n prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes | werden wird.

Feiten zu kchern, nicht entsprochen hat, is dur die bisherige Erfah- | derlihe Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen und Gewohnhei- sterium des Innern für die deshalb in Gemäßheit §. 34 des Wahl- 71) der Kellner August Friedri Peter Hansemann, b len E Len Akten an igten Bevollmächtigten vom Jahre 1870: S h Stargard in Pomm., den 22. September 1873. xung zur Genüge erwiesen und in den betheiligten Kreisen anerkannt. ten vorhanden ist. Die Gründe, welche zur Ablehnung der Ueber- reglements vom 28. Mai 1870 vorzunehmende neue Wahl Sonu- 72) der Mdbelpolier Wilhelm Heinrich Carl Hanse- ianis 5 l E Bekanntschaft Litt, C. Nr. 44,511 nund 44512 über 1e Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Den Gemeinden, welchen in der Regel die Entscheidung oblicgt, | nahme des Amtes eines Beisißers berechtigen, find selbstverständlich abend, der 28. Februar 1874 festgeseßt worden. mann, 73) der Friedrich Wilhelm August Dite, i A R Rathe Korb Ç ; s B f 900 Thlr. ; : : - Fehlt es in zahlreichen Fällen {hon an den zur Wahrnehmung dieser auc für die Zulässigkeit der Niederlegung des einmal übernommenen E wegen unerlaubten Auswanderns Behufs Umgehung fehlt, N v e L G N e Kor O , Salz- Der am 19. Oktober 1872 bei dem hiesigen Verkäufe "ervachtänge Funktion geeigueten over bereiten persönlichen Kräften, ein Mangel, der | Amtes maßgebend, worüber der Vorsißende nah §- 108 c. Alinea 2 Kunst, Wissenschaft und Literatur. des Eintriits in den Dienst des stehenden Heeres Br Sl L dn p A Lee I ivi Stadtpostamte abhanden gekommenen Schuld- : : 7 M zum so fühlbarer wird, als das Seseß Bestimmungen über das BVer- | zu entscheiden hat. j j St. Blasien, 8. Februar. Gestern Morgen 5 Uhr bra im oder der Flotte mit je 50 Thlr. Geldstrafe, im reSbnicliches Stadtooricht. Abtheilung L. verschreibungen der fünfpro?entigen Aulele des [581] Submissionen 2e Fahren nit getroffen hat. Ebansowenig hat bas Geseh Sorge ge- Nicht unerwünscht würde es sein, wenn die Beisißer aus der | hiesigen Klofter Feuer aus, welches nicht nur den größeren Theil Unvermögensfalle mit einer einmonatlichen Gesängni}- Ne T dhe D eise. Î Tee Verdingung der Lieferung von 90 Stüe ciser-

tragen, den Gemeindebehörden die zur Prozefßzleitung und | Wahl der betheiligten Kreise hervorgehen kömmten und dadurch im | des in eine Spinnerei umgewandelten Gebäudes, sondern auch die strafe verurtheilt worden. Die Vollstreckung dieses | [582] Bekanntmachung. Litt. C. Nr. 41,911. 60,161 und 60,162 über | nen Kasernen-Bettstellen für das hiefige Institut a 4 . L - I A l 1 iers © dvs

Beweisaufnahme erforderlichen Befugnisse beizuïcgen. Die Folge | eigentlihen Sinne zu Vertrauensmännern würden. Dazu bedarf es rächtige Kirche zerstörte. Erst gegen Abend gelang es der Thätigkeit Erkenntnisses hat bisher nicht bewirkt werden föunen, Der Kaufmann Leonhard Hoe fner hier ist in z davon ist gewesen, daß viele Gemeindebehörden Anstand ge- | aber einer Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche, bu Feuerwehren und Be: Carmen, dem Weitergreifen d Feuers weil der Aufenthaltêort der Obengenannten unbekannt | dea e A über das ditendgen der Siema E ate Thlr, ujauunen L E N Li den 23. d. Mts,, Vormittags 10 Uhr mommen haben, fich mit der Entscheidung der fraglichen Streitig- weaigstens der Regel nach, gegenwärtig nicht vorhanden ist. Solche | Einhalt zu thun, und konnte der westliche Flügel und Theile des ist. Alle Behörden des Jalandes und Auslandes | Michelmann & Co,, sowie über das Privatvermögen Titt D: Nr. 92,909. 92,906. 2A E, : heu sfion 8-Te I TTARE 1b statt ß : XFeiten überhaupt ¿u befassen, daß andere dabei mit einec nicht Organisation lediglih ad hoc zu bilden, würde zu einem Apparate nördlichen und südlichen gerettet werden. Die prachtvollen Gemälde werden ergebenst erjuht, das obige Erkenntniß gegen | des Tischlermeisters H, Michelmanu und des Bahn- 151,538, 191,539. 101,95 M ¡ i Fel L din rey cid Zeich Le liegen im „angemessenen Fornulosigkeit zu Wexke gegangen find. Wo die | nöthigen, dessen Schwerfälligkeit mit dem Zwecke in keinem Verhältniß | und Heiligenbilder in der Kirche sind verbrannt, während man die die obengenannten Personen zu vollstrecken und uns | meisters L. Hottenroth zu Förderstedt, zum defini- 151,542. 156,805 über je 100 Thlr., zu- tituts.G attalotal ur El t ues t müs» «Gemeindebehörden nichtsdefoweniger ordnungsmäßige Entscheidungen | steht, und namentlich da, wo es an der Bereitwilligkeit der Betheilig- Paramegie 2. noch retten fonnte. Die Marmorsäulen find an ihrer davon Nachricht zu geben. tiven Verwalter eruannt. ; _jammen über 1000 Thlr. d Institu Lane hg ofal zue Sinfi j Me A ition abgegeben Haben, ergeben fi neue Schwierigkeiten bei der Vollstreckung. | ten fehlt, zu Schwierigkeiten führen, welche die Einrichtung selbst in ußensläche zu Gips verwandelt und die große Kuppel liegt in Perleberg, deu 27. Januar 1874. Calbe a. S,, den 11. Februar 1874. Zit, E, Nr. 13,462 über 50 Thlr. z\ E Lu j cat Oele: Von Ie _Das Gesfeb Yestimmt zwar, daß die Entscheidungen der Gemeinde- | Frage stellen könnten. Es war daher wenigstens in dem Gesete-die | Trümmern. Die Benediktinerabtei St. Blasien wurde im achten Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung 3) Der der Kaiserlichen Postverwaltung zu Côln | ten un erschrieven ein. « vasadt fränco: Bis behörden vorläufig vollftreckbar sind, schweigt aber über die Art und öglihfeit offen zu halten, daß da, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer Jahrhundert gegründet und war ursprünglich nur ein kleines Kloster, : eniwenderen Schuldverschre ge B [e Se ge 10 E U O Au niffen uf die Mittel der Éxerution. Die Gemeindebehörden find größtentheils | sich zu lebensfähigen, von den Behörden als ausreichend anerkanuten | das den Namen Albzell führte, im Besiße des damals schon bedeuten: - Gegen den Wehrmann Philipp Gaida, zuleßt in | [578] S1 bhastations-P tent , prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes zum Zeginnt, des Termins avzuge Gn an ias überhaupt nicht mit den ¿ur Darführung eizer ZwangvoÜstreckung | Organisationen, wie z. B. bei den Knapp|chaftsvereinen, geeinigt haben den Klosters Rheinau. Im Jahre 934 wurde St. Blasien zur Abtei Bodzanowitz, welcher von der Königlichen Polizei- i 7 PaLenl, vom Jahre 1870: „e : der Außenseite mit der Dee eto erich 8 erforderlichen Mitteln ausgestattet, und sowobl die Gerichte wie die | oder päter einigen, diesen die Bildung der Beifißerlisten dur beson- | erhoben und erhielt 1405 der Abt den Rang eines infulirten Prälaten. anwalishaft angeklagt ist, ohne Erlaubniß die Kô- | Die der Hypothefar-, Kredit- und Baubank Litt, C. Nr. 59,924 über 500 E Offerte auf eiserne ettste Pn j ert (briftidh Pelizeibehörden haben vielfa Bedenken getragen, den Requisitionen dere Bestimmungen übertragen werden kann. Im Jahr 1525 wurde das Kloster im Bauernkriege gebrandschaßt niglichen Lande verlassen und sich daher der Kon- | zu Berlin gehörige, in Französish Buthholz be- Litt, D. Nr. 155,837 und 157,751 über je Die Bedingungen kênnen F Been g Ori : auf Vollstreckung {jener (Futscheidungen Folge zu geben: die Gerichte, Zu §. 108c. Ein einfaher Modus der Konstituirung des Ge- | und im folgenden Jahre gänzli niedergebrannt. Das Kloster wurde trole* in militärisher Beziehung resp. in den Ein- | legene, im Hypothekenbuch von diesem Orte, Baud IL, ; 100 Thlr. M, Stitant i ; mitgetheilt werden, Ao T E weil fie sich bei dem Mangel einer ausdrücklihen Vorschrift weder er- richts kanú nit wohl anders erreiht werden, als wenn man die Zu- | gegen Ende des vorigen Jahr underts neu aufgebaut und im Jahr trirt des stehenden Heeres cutzogen zu haben, wird | Nr. 60 verzeichnete Besizung nebst Zubehör soll Es werden hierdurd) Alle diejenigen, welche an die | Zeichnung erfolgen. 12. Februar’ 1874 mächtigt noch verpflichtet hiclten, die Entscheidungen von Behörden zu | ziehung der Beisißer in die Hand des Vorsißenden legt, welher durch 1733 die Kirche eingeweiht, nachdem ebenfalls dur einen Brand dit F auf Gund des §. 360 Nr. 3 des Bundessérafgeseß- veu 6. Mai 1874, Bormittags 11 Uhr, vorbezeichneten Werthpapiere irgend welche Ansprüche Schloßf e ce l E Li FRAB Ls vollstrecken, welche sie als Gerichte nicht ausehen zu können glaubten, Veiie Qualifikation eine hinlängliche Garantie für die zweckmäßige | ganze Abtei zerstört wurde. Im Jahre 1803 wurde dasselbe auf- buches die Untersuchung eröffnet und ist ein Termin | an hiefiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25) Zille þ jt, Ba E au hierdurW aufgefordert, ole s a nab Uriel uge-I stituts die Polizeibehörden, weil es sich Um civilrehtlihe Entscheidungen hans t Ausübung dieser Befugniß bieten dürfte. gehoben, zur mündlichen Verhandlung auf deu 8, Mai cr,, mer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhasta- spätestens in dem auf des Militär-Knaben-Erzichungs-Snjttuts.