1874 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

made eine solhe nicht gegenüber dem ebengehêörieu Yn- e ade er ist die Nachbildung eines Autrages, der seine ernstliche Zurückweisung und Bekämpfung bereits im anderen Hause gefunden Hat. Nur geht er noch etwas weiter; dènn während die Herren dort die esten drei Geseße beseitigt „Haben wollten, das vierte Geseß „über den Austritt aus der Kirche“ aber für eine Wohlthat erklärten, will hier der geehrte Herr auh noch das vierte Geseß aufgehoben haben. Ich glaube, es ist wirklich nicht der Mühe werth, über diesen Antrag ein Wort zu sagen, er ist einfah unmögli. Dann, meine Herren, werde ih mich au bemühen, in der Sache fsachlich zu bleiben und niht der Phantasie freie Zügel schießen zu lassen. Jh gebe nämlich das Wort, welches vorhin gesprochen wnrde, es gehöre viele Phantasie dazu, die Ueberzeugung zu haben, daß durch die Einführung der obligatorishen Civilehe der Kirche die Freiheit wiedergegeben werde, dic Ehe-Angelegenheiten nach ihren Normen zu ordnen, mit dec Modifitation zurück, daß es na meiner Ueberzeugung nicht blos viele“, sondern mindestcas cic geniale Phantafie erforderï, in Verbindung zu bringen mit der gegenwärtigen Vorlage die Furcht , daß künftig den Kindern in- der Schule das Wort nicht mehr werde gelehrt werden, Gott zu fürchten, der Alles si2het; ebenso damit in Verbindung zu bringen die Abschaffung der Todesstrafe; damit in Verbindung zu- bringen die Beseitigung der göttlichen Autorisation, die auf der Krone des Königs ruht; damit in Verbindung zu bringen die Veraichtung der evangelischen Kirche und des preußischen Staates, das bekannte Wort: „ecrasez lVinfame“, oder fich dabei in so ge- {chmackvollen Bildern, wie das von dem Austsaßz, zu ergehen. i Ich lasse das auf sich beruhen und komme zur Sache, indcm ih mich zunächst gegen den ersten Herrn Redner wende, der in einem Rüblick hervorhob, daß er zu den Mitgliedern gehört habe, die vor 12 oder 13 Jahren der fakultativen Civilche in diesem Hause ihre Zustimmung versagt hätten, und hinzusebte, er würde ebenso dem gegen- wärtigen Geseß die Zustimmung versagen. Er drückt?2 sich dahin aus, daß es „eine rettende That“ sein würde, die das Herrenhaus mit einer solchen Verwerfung begehen würde. Jch weiß nicht, wie es kommt, ih kann eine gewisse Parallele nicht unterdrücken mit einem Wort, welhes der Herr Redner vor wenigen Tagen aus- sprach als er meinte, die Verwerfung des Staatshaushalts-Etats werde die Popularität dieses Hauses erhöhen; ih fürchte, beide Worte haben die- felbe Wahrheit in sih, Jch will aber hier nicht im halben Scherz antwor- ten, fondern ich greife recht gerne diesen Rückblick anf in der Ueberzeugung, daß, wenn das Haus in seiner damaligen Zusammenseßung nicht die Civilehe zweimal verworfen hätte, die fakultative sowohl wie die Nothcioilehe, daß dann die Entwickelung der Dinge vielleicht nicht dahin geführt Hätte, Jhnen diese Vorlage zu machen. Ich meine, bei einer solhen Situation ist es ein bedeuklihes Wort, zu fagen, unter E auf die frühere Verwerfung, man solle jeßt eine rettende That begehen mit abermaliger Verwerfung. ; Herr Graf v. Brühl legt ein besonderes Gewicht darauf, daß in dem Artikel gegen das Ende der Vorlage der staatliche Zwang zur Taufe ais niht mehr statthaft hingestellt werde. Jch bin erfreut, daß ih in einer Beziehung nicht genöthigt bin, ein Wort der Gegenäuße- rung auszusprehen, in der Bezieluung nämli, daß in der That eine jolhe Bestimmung eine ganz nothwendige Konsequenz des vorliegenden Gesetzes ist; denn der Herr Redner, der eben auf der Tribüne war, hat in dieser Beziehung die Konsequenz bereits anerkannt, und wenn man von seinem Gegner unterstüßt wird, so nimmt man diese Unterstüßung gerne an. Aber, es ist nit gerechtferiigt, ein so trübes Wort über diese Bestimmung auszusprehen, wie beide Redner gethan haben; ich halte an meiner Ueberzeugung, wie ih bereits in andern Hause bemerkt habe, der Ueberzeugung, welcher die Staats- regierung, von Anfang an war, fest, daß es nicht sowohl die Bestim- mung der - gegenwärtigen Vorlage ift, gegen die sich die gehörten Argumente wenden, sondern die Vorschriften des - Artikels 12 der Verfassungsurkunde; steht der einmal, so ist damit eigentlich hon die hier in Rede stehende Konsequenz gegeben. Aber, meine Herren, ih bin auch in der Lage gewesen, zweifellos firchliche Zeugnisse an andrer Stelle in vollster Ausführlichkeit zu verlesen, die —- fie find vom evangelischen Standpunkte aus gesprochen worden für die evangelische Kirche die Beseitigung der Bestimmungen über den Taufzwang für einen Segen und am Allerwenigsten für einen Nachtheil erklären. Und dann, meine Herren, denfen Sie doch nicht, daß dieser Taufzwang fortwährend ang: wendet wird. Die Fälle sind außerordentlich selten gewesen, ih weiß aus der katholischen Kirche hier nit einen einzigen, in dem die An- rufung des Staats eingetreten wäre; und aus der evangelischen nur außerordentlich wenige, und das warcn solche, wo die evangelische Kirchenbehörde auch in ihrer Zusammenseßung in weit vergangenen Jahren möglichst dafür gesorgt hat, daß die Geistlichen, die Kirchen- behörden von den Anträgen auf Durchseßung des Zwanges zurück- traten. Jch glaube, man sollte unter Berücksfichtigung solcher Ver- hältnisse doch nicht die Dinge so übertreiben, und ih sage das Wort mit vollem Bewußtsein, so übertreiben, wie es nah meiner Auf- fassung in den Ausführungen hier geschehen ist. Es ist heute ein Hinweis auf eine Stadt, in der die Taufe so sehr abgenommen hätte, nicht eingetreten; follte er bei der Spezialdiskussion kommen ih meine Hamburg jo würde ih damit dienen, auszuführen, daß die statisti)hen Ziffern, die ausgeworfen sind, nach einer oberfläch- lichen, allerdings zahlenmäßig richtigen Zusammenstellung, in der That die ihnen beigelegte Bedeutung nicht haben, sondern daß die Wahrheit sih ganz anders verhält, fo anders, daß man mit Ernft die Frage aufwerfen darf, ob denn überhaupt die Zahl der Taufen in irgend einem Grade fih permindert hat. ¿ B Es hat dann der verehrte Herr Redner von seinem katholischen Standpunkte aus betont, daß man einer Civilehe sih wohl unterwerfen Eönnte, wieüberhaupt Anordnungen, die der Staat treffe, wenn eine Verein- barung mit der Kirche vorliege. Nun, meine Herren, ih weiß wohl, daß das jeßt der berühmte Saß ist, auf den die ganze Opposition gestellt wird. Es wird gesagt, wenn vereinbart wird, geht Alles, nichts mehr gegen unser Gewissen, wir können das Bereinbarte befolgen; fo lange aber nicht vereinbart wird, sondern nur von dem Staate etwas einseitig festgestellt wird, ist es gegen unser Gewissen, das so Festgestellte zu befolgen, wir fönnen es nicht. Jh glaube, wenn aus der Geg?enüberstel- lung dieser Formeln der Saß gefolgert wird: es handelt sich nicht mehr um eine Frage inhaltlich des Gewissens, sondern um eine Madchifcage, dann ist die Folgerung vollständig richtig. Allerdings ist der Standpunkt, den die Staatsregierung gegenwärtig hat, ein anderer als der hier verfochtene, und wenn der Herr Redner ausgeführt hat, sie werde auf den Weg der Vereinbarung, wie die Dinge stehen, nicht gehen, so hat er vollständig recht: die Staatsregierung kann von ihrem Standpunkt nicht abgehen, bis die Unterthanen des Staats sich dem Gesetze gefügt haben. Es geht nun aber mit der Civilehë ganz eigen. Gerade in Bezug auf die Civil- ehe hake ih bis jeßt uoch nicht gehört, daß von der römischen Kurie aus das Verlangey der Vereinbarung aufgestellt wäre, und ih brauche nicht weit nach Belägen zu suchen. Der verehrte Herr Referent Ihrer „Kommission hat Jhnen auf Seite 3 am Ende eine Anzahl Bei- Spiele - gezeigt, aus tznen flar erhellt, wie die bürgerliche «Sheschließung vom Staate einseitig eingeführt wordstn ist, und wie sich die betreffenden Päpste mit déeser Einrichtung zu vetjöhnen suchten, indem sie Lis andere Einrichtungen trafen, und die in dem Bericht der Kozmij}tion angezogene Schrift des Herrn Huyvssen enthält eiue sehr remazquable und wie ich anderweitig weiß, vollständig richtige Mit- theilung über einen früheren Beschluß der Bischöfe zu Fulda. Jn ihrer exsten Konferenz zämlich mir hat das Protokoll vorgelegen, deshalb weiß ich es haben die Bischöfe ausgesprochea, daß für den “p daß 1.n ganz a p die Civilehe eingeführt werde, von dereinbaruny war keine Rede fie bedacht sein müßten, eine andere Form für die- kirhliche Eheschließung einzuführen, und sich die Frage vorgelegt, ob es n'cht gut wäre, dieje Form zu finden in dex Wieder- herstellung der wortridentinischen Form, Sie sehen also wiederum, selbst solche hoher Würdenträger der katholischen Kirhe haben / zum Auédruck gebracht, daß sie bei diefem Gefeß dezn Anspruch auf cine Vereinbaruxg nicht erheben.

_ Der verehrte Herr hat dann hervorgehoben, daß die Nichikatho- | lifen cs nicht verstündenr, was die Katholiken empfändea in Bezug ¿

auf den cben hervorgeßobencu Unterschied der Vereinbarung und der Nichévereinbgrung; ex hat ferner gemeint, man solle lieber dieses Ge- feß _niht anüchmen oder doch einen Paragraphen hinzuseßen etwa des Inhalts: Das Gpwissen ist abaesGa t, und es gilt jeßt nur noch die Fureht vor der Gefängnißstrafe. Meine Herren! Das ift ja ein ret - lebhaftes Wort, aber es ist nur, und das sage ih, um den Eindruck zu bezeichnen, den es etwa machen Éöônnte, eine Variante eines anderen Wortes, welches wir so oft schon gehört haben es soll den Maigeseyen nodh ein Paragraph gegeben werden: die katholishe Kirche ist in reußen abzuschaffen. Jch denke, das sieht so ziemlich wie ein Ei dem anderen

dem Worte ähnlih, welhes vorhin der verehrte Herr ausgesprochen |

hat; ih kann darum nicht glauben, daß fein Wort von besonderer Wirkung sein könne. E : Í Z Der verehrte Herr hat dann beiläufig hingewiesen auf eigen- thümliche Inkonsequenzen, ja auf schreiende Widersprüche, in denen sich die Staatsregierung bewege; es soll ein Regierungs- Kommifsar im vergangenen Jahre gesagt haben, es würde gegen die Bischöfe eine Gefängnißstrafe nicht vollstreckt wer- den. Meine Herrea! Jch weiß nicht, wo das ausgesprochen worden sein soll, aber ich fann gar nicht recht glauben, daß ein Kommissarius sich so unklar sollte ausgedrückt haben, um derartig mißverstanden zu werden. Nicht um eine eventuelle Freiheitsstrafe, konnte es sihch bei solcher Aeußerung handeln, sondern nur darum, daß man prinzipaliter keine Freiheitsstrafe androhe, vielmehr nur eine Geldbuße. Man hatte keinen Anlaß, in die speziellen Geseße vom Mai vergangenen Jahres eine Bestimmung über eine subsfidiarische Freiheitsstrafe aufzunehmen, weil das in diejer Beziehung Erforderliche aus den allgemeinen Grundsäßen des Strafgeseßbuches folgt. Das ist damals ausführlich erörtert worden und steht auf das Deutlichste zu lesen in einem Kommissionsberichte des Abgeordnetenhauses. Nan, mcine Herren, nicht die Regierung hat eine Nußanwendung gemacht von diesen geseßlichen Bestimmungen, jondern dieGerichte, dieselben haven die Geldstrafe erkannt, und, wie gesagt, wenn die Geldbuße nicht beizu- treiben, dann triit die Freiheitsstrafe ein, daß diese aber vollzogen wird, wird Sie doch niht Wunder nehmen. Ich sollte glauben, daß ein jeder Uebertreter der Geseße die Folgen der Uebertretung tra- en muß. E, s Herr v. Kleist hat hervorgehoben, es wäre das kirchliche Leben wesentlih alterirt durch die gegenwärtigen Vorlagen und zwar im vollen und ganzen Gegensaß zu der Reformation, indem er den Ge- danken der Reformation darin scßt, die Einheit der Kirhe und der Nation darzustellen. Nun, meine Herren, man kann ja historish darüber streiten, ob dies wirklih als Grundgedanke der Reformation zu be- zzichnen ist. Jedenfalls aber steht das Eine fest, daß dieser Grund- gedanke nicht zur Durchführung gekommen ist, denu in der That decken sih bei uns die Einheit der Nation nic mit der Einheit der Kon- fessionen und der Kirche, das ist ein Punkt, der denn do nicht ver- gessen werden sollte bei allen Argumentationen. Das kirchliche Leben aljo sieht der verehrte Herr durch die Vorlage gefährdet, Er hat sich auf Luther in dieser Beziehung berufen und jenen oft wiederholten Worten ganz und gar keine Bedeutung beigemessen, weil sie aus dem Zusam- menhang hervorgehoben f\seien, uvd weil fich_ in Luthers Schriften auch mannigfache entgegenstehende Säße fänden. Nun, meine Herren, geht denn die Vorlage wirklich davon aus, daß fortan keine kirchlihe Trauung, keine christlihe Trauung mehr sein soll. Wo stcht darin hiervon ein Wort geschrieben? Die Motive heben Ihnen hervor, daß es die Staatsregierung dringend wünscht, daß die firchlihe Trauung folge der bürgerlihen Schließung der Ehe, weil sie gerade ebenso durchdrungen u davon, daß der Segen der Kirche zum Heile der Brautleute diene. r ist verhindert, durch diese Vorlage den Segen der Kirche zu suchen? Niemand. Wer ist behindert, fih selbst erst dann als wirklich getraut anzusehen, wenn der firhlihe Segen gegeben ist, und den Civilakt zu betraten wie einen cinfahen Chekontraft in fonstigen Fällen? Niemand. Wie kann man also sagen, daß dieses Geseß dahin abzwecke, oder dahin gehn müsse in seinen Folgen, das kirhlihe Interesse zu \hwächen, das kirchliche Leben zu beseitigen? Dèr Segen der Kirche kann nah wie vor gefordert werden, und in der That ist es das grade, worein Luther die Hauptmitwirtung der Kirche geseßt hat. Es mag nicht müßig sein, die wenigen Worte nohmal zu lesen: , „So manch Land, “so manch Sitte, sagt das gemeine Sprüchwort, demnach, weil - die Hochzeit und Ehestand ein weltlih Geschäft ist, gebührt es den Geistlichen oder Kirchen- dienern nichts dagegen zu ordenen oder zu regieren, sondern lassen einer iglichen Stadt und Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen. Etliche führen die Braut zweimal zur Kirchen, beide des Abends und des Morgens, Etliche nur ein- mal; Etliche verkündig's und bieten sie auf, auf der Kanzel, zwo oder drei Wochen zuvor. Solch alles und dergleichen lass ih Herrn und Rath schaffen und machen, wie fie wo]len ; es gehet mih nichts an. Aber so man von uns begehret, für der Kirchen oder in der Kirchen, sie zu segeren, ür sie zu beten, oder sie auch zu trauen, find wir \chüldig, Tasselbige zu thun.“ : i s Und Luther bringt ferner zum Ausdruck, daß es ausreihe, daß Braut und Bräutigam öffentlich in der Kirche bekennen sollen, daß sie nah Gottes Ordnung in den heiligen Ehestand treten, und rühmt es demnächst als einen weiteren frommen Brauch, Braut und Bräutigam in die Kirh- zu führen, ihnen auf ihren Wunsch den Segen Gottes zu ertheilen, und er sagt dann weiter: Wäre diefer Segen zu kaufen, jo sollte man sich keines Geldes dauern lassen ; die Kirche gäbe ihn aber ohne Geld, und doch seien Etliche so grob, daß fie nit darnach frügen und lieber entbehren wollten; solche Leute möge man fahren lassen. Nun, meine Herren, ich sollte glauben, daß Luther es klar und deutlich ausgesprochen hat, daß dice Hauptsache ist der Segen der Kirche, wenn er freiwillig erbeten wird, nicht aber ein aufgezwungener Segen! Meine Herren, es wird nun auf die Erfahrung A und gesagt, es werde die Civilehe do dazu führen, die kirchliche Einsegnung, den Segen der Kirche nicht mehr in solhem reihen Maße zu suchen, wie bisher. Mich hat es eigentlih gefreut, daß der geehrte Herr Vor- redner uns in dieser Beziehung selbst die Waffen in die Hand gegeben hat. Er hat sih nämlich auf unsere christlihen Frauen bezogen; und als ob er dâächte, mir läge etwas daran, oder die Staatsregierung suche dahin zu gelangen, keinen kirchlichen Scgen mehr zu beschaffen, oder eintreten zu sehen, des Wort ausgesprochen: Sie bringen es nicht fertig. Ja, meine Herren, wir bringen es nicht fertig, wir wollen es auch nicht fertig bringen, aber weil dem so ist, so glaube ich, hat der Herr Vorredner si felbst geschlagen. E Und, meine Herren, die Prüfung der Anführungen thatsächlicher Natur, die er brachte, werden denn doch auch zeigen, daß die Sachen in keiner Weise so liegen, wie er vorgetragen hat. Er i} den Wor ten des Herrn Referenten entgegengetreten: aus der Rheinprovinz sei hervorgehoben, es bestehe keinerlei Schaden bei der Civilehe, man wolle fie niht abschaffen; die Thatsache stehe ja auch fest, daß in vellem Maße, mit nur geringen Auz3nahmen, die sich ziem- lich decken würden mit den Fällen, in welchen die Kirche ihren Segen verweigern würde, der kirhlihe Segen nabgesuht werde. Das will der Herr Vorredner nicht gelten lassen wegen der Verschieden- heit der Gefeßgebung, wegen der größeren Strenge iu Bezug auf die Ehescheidungsgründe. Ja, meine Herren, da muß ih doch bemerken, Daß, wenn ein Brautpaar sich cben trauen läßt, es wahrhaftig nicht an die Scheidung denkt, und wenn es unmittelbar nach der Trauung vom Maire oder Civilstandsbeamten si in die Kirche begiebt, es nicht der Gedanke an die Shwere der Scheidung ist, der dazu bestimmt, fon- dern die Einwirkung der christlichen Sitte; und die hrist- lihe Sitte, die ist denn, Gott fei Dank, auch bei uns noch- vorhanden, die wir nicht zur Rheinprovinz gehören. Und ih erkläre es abermals für eine Uebertreibung ih möchte es fast etwas Schlimmeres nennen, wenn das Gegentheil behauptet wird. Man beruft sich, um den Beweis zu führen, auf Hamburg uud England, und da möchte ih doch bitten zu bedenken, daß dort gar keine obligatórische Civilehe besteht. Jn Hamburg und England ist mr die fakultative Civilehe. Abgesehen von den ganz besonderen Verhältnissen des Staats jenseits der Nordsee wird dieser Umftand allein für die Behauplung ausreichen, daß fich richtige Pazallelen nicht ziehen lassen. Es is auch no% auf die rheinischen Städte

bingewiesen, auf Barmen. Da muß ich allerdings meiy Bedauern ausdrüdcken, daß in der Mittheilung, welche der Vorlage der Staats- regierung beigegeben ift, über den- Prozentfaß derjenigen Ehen, die in der Rheinprovinz auch kirchlich eingesegnet werdcn im Verhältniß zu denjenigen, die bürg&alich geshlofsen find, bezüglith der Stadt Barmen uicht ein besonderer Zusay gemacht ist. Jh sollte glauben, auf die Zustimmung eines Mitgliedes dieses Hohen Hau- ses, des Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, rechnen zu dürfen, wenn ih die weggelassene Stelle ergänze mit der einfachen Bemerkung, daßin Barmen hauptsächlih Personen in Betracht kommen, die den Landeëkirchen nicht augehören, daß dort viele Baptisten find, denen eine kirhlihe Einsegnung nicht ur Seite steht. Nun, meine Herren, in Baden, da ist es wirklich recht erforderlih, den Diugen mehr auf den Grund zu gehen, namentlich wenn eine solche Kirchen- behörde, wie der Evangelische Ober - Kirchenrath, gestüßt auf eine angeblihe Bekanntmahung des Evangelischen Ober - Kir- chenraths des Großherzogthums Baden, mittheilt: es wur- den etwa 10 Prozent der bürgerlich geschlossenen Ehen nicht kirWlih eingesegnet. Dieje Behauptung ist für die Jahre 1871 und 1872, für die sie aufgestellt sind oder sein soll, denn es ist mir amtlich Seitens des Präsidenten des badishen Ministeriums konstatirt daß für 1873 bei dem Evangelischen Ober-Kirchenrath in Baden no keine Listen vorliegen, diese Behauptung, ságe. ih, ist unrichtig. Die Sache steht für 1871 folgendermaßen, daß von den Ehen der Katholiken, lediglich der Katholiken untereinander, beinahe gar feine ohne Einsegnung geblieben qun, es sind Zahlen von zwei auf drei aufgeführt daß also in der That, wenn man das gesammte Facit ins Auge faßt, abgesehen von den Juden und Dissidenten, ‘der Umstand, daß die kirh- liche Einsegnung unterblieb, auf die Seite der evangelischen Kirche fällt. Da sollen nun 10 Prozent nicht getraut sein. Nach der vor- liegenden Mittheilung aber sind unter den Evangelischen ges{lossen worden im Jahre 1871 3836 Ehen, und davon sind nicht eingefegnet worden, einshließlich der später von mir noch aufzuführenden besonderen Fälle von Pforzheim, 146; das giebt 3‘/; Prozent, aber nicht 10 Pro- zent. Ich will aber allerdings bemerken, daß es auch ein Theil ge- mister Ehen der Stadt Mannheim zwischen Katholischen und Evan- gelishen und Christen und Juden nicht kirchlich eingesegnet worden; aber auch, wenn ich diese hinzunehme, bin ich nicht in der Lage, die 10 Prozent herauszurechnen. Was aber das Jahr 1872 betrifft, so gilt für die katholische Kirche ganz dasselbe, was ih vorher von dem Jahre 1871 sagte, für die evangelische Kirche gilt eine Ziffer von 4424, der 152 nicht eingesegnete Ehen, incl. der Pforzheimer, gegenüberstehen; das giebt 32 Prozent; und es konstatirt auf Grund dieser Ermittelungen auch der badische Minister - Präsident eine Verminderung des Prozent- saßes derjenigen Ehen, die die kirhlihe Einsegnung nicht erhalten haben. Aber auch das Verhältniß der gemischten Ehen und der nicht eingesegneten Paare aus diesen ist viel geringer als im Jahre 1871; während man im Jahre 1871 noch 1139 Ehen hatte und darunter aus Mannheim 103 nit eingesegnete, so sind 1364 gemischte O und darunter wiederum nur in Mannheim 59 nicht Es Ehen geschlossen worden. Aber, meine Herren, man hat doch die Verpflichtung, die Sache nicht über einen Leisten zu schlagen, sondern die fingulären Verhältnisse der beiten Städte Mann- heim und Pforzheim in Betracht zu ziehen. Sie find bewohnt von einer niht seßhaften, fluktuirenden Arbeiterbevölkerung, die ihren Wohnsiß vermöge dieser Eigenschaften außerordentlih oft wechselt, und diese Umstände machen es, in voller Uebereinstimmung mit der gleichen in Frankfurt a M. gemachten Erfahrung, außerordentli einleuchtend, wenn fich unter den von mir vorhin erwähnten 152 nicht eingesegneten evangelischen Ehen aus Mannheim befinden 43 und aus Pforzheim 71, giebt 114, fo daß also auf das ganze übrige Großherzogthum und war auf die Ziffer 4300 evangelischen Ehen nur 38 nicht eingesegnete Fllen: niht einmal 1 Prozent. Ueber diese Verhältnisse wird nun in der mir gewordenen anitlichen Mittheilung speziell Fol- gendes gesagt: In Carlsruhe find 6 nicht eingesegnet mit dem Zujaß: „vielleiht in den religiösen Genossenschaften, Methodisten u. \. w., getraut,“ im Bezirk Lörrach 6, im Bezirk und Stadt Mühlheim 6, in den übrigen Orten zusammen 20. In zwei Fällen wurde eine Einsegzung vom Pfarrer verweigert, sonstige Gründe sind nicht angegeben. Dagegen wurde die kirhliche Trauung noch für einige frühere Fälle nahgeholt, und es bemerkt der Diözesanausshuß von Freiburg: „die Einführung der e Civilehe hat die Werth- \châßung der religiösen Bedeutung der Ehe erhöht.“ Nun, meine Herren, das sind die neuesten Erfahrungen aus Baden. Ich habe es mir selbsi angelegen sein lassen, im vergangenen Sommer diese Verhälluisse an Ort und Stelle des möglichsten näher zu er- kunden. Eine ausgedehnte Verbindung“ mit evangelischen Geistlichen aller Richtungen und gn verschiedenen Stellen des Großherzogthums hat mir die Ueberzeugung gewährt, daß keiner dieser Männer eine Schädi- gung der Kirche aus der Civilehe gefunden hat. Jch habe indem Hause eines evangelischen Pfarkrers strengerer Richtung gewohnt, der mir sagte: Ich habe in meiner Gemeinde nur einen einzigen Mann, der sich bis jeßt nicht hat kirchlich trauen lassen, ‘das ist mir aber eigentlih recht lieb; denn das ist ein Zuchthäusler nit blos, sondern ein so verkom- mener Mensch, daß er von der kirhlichen Gemeinschaft nihts mehr wissen will. Wie mächtig hat sih in diesem Fall die Sitte hinterher erwiesen? Er theilte mir dann weiter mit: „Der Mann hat sich bei mir gemeldet, er würde jeßt bald so viel Geld gespart haben, um si einen neuen Nock zu kaufen, und dann würde er sich in der Kirche einsegnen lassen." Das sind die vielberufenen bösen Zustände in Baden. (Es war nothwendig, der Sache einmal auf den Grund zu gehen und dieses Diktum mit den 10 Prozent einmal zu zerseßen, um die Resultate zu gewinnen, die ich mir gestattete, Ihnen vor- zuführen. j Es ist dann in Bezug auf die evangelische Kirhe wiederum ge-

klagt worden, daß fie mitleiden müsseu nter Demjenigen, was die ka- tholishe Kirche treffe. Nyvn, meine Herren, man hat mir ja auch anderwäuts vorgeworfen, in einem Blatte, welches ‘den Auffassungen des Herrn Vorredners nicht sehr fremd ist, daß ich den Saß gebraucht habe: Um der Parität willen sei es erforderli, auch für die evan- gelishe Kirche die obligatorishe Civilehe einzuführen. Jch habe shon in dem andern Hause Gelegenheit gehabt, den Sinn dieser in knappster Weise gesprochenen Worte näher darzulegen. Ich gestattete mir, darauf hinzuweisen, daß, wenn man einmal dahin gelange, um der fatholishen Angehörigen des Staates willen und der gegen- wärtigen Verhältnisse willen die obligatorische Civilehe als nöthig anzuerkennen und dies durch das Gefeß zu fixiren, es eben feinen andern Ausweg gebe, als diese Bestimmung zu einer allgemeinen zu machen; ich habe hinzugeseßt, daß für diese Auffassung spräche das fortwährende Wiederauftauchen der Frage der Civilche, das sich stets stärker zeigende Hindrängen auf die prinzipielle und darum klarste Lösung aller der vorliegenden Fragen, eine Erfahrung, die si eben dur den Rückblick auf die leßten 15 Jahre klar stellt; ih habe weiter darauf hingewiesen, daß es ja nicht so febe; daß in der evan- gelischen Kirche gar kein Bedürfniß für die Civilehe sci, sondern daß ein solches auch für diese von allen Seiten anerkannt werde; ih habe hervorgehoben, welche Bedenken gegen die fakultative, gegen die Nothcivilehe anzuführen seien; und endlich habe ich darauf auf- merksam gemacht: Wer Hält es wohl für möglich, daß es noch eine andere Form der Civileheschließung giebt heutzutage, als die obliga- torische? Halten Sie es wirklich für möglich, mit Vorschlägen für die Nothcivilehe, für die fakultative Civilehe durchzudringen? Stehen Sie denn nicht ganz einfach vor der Wahl, entweder den jeßigen, nah vielen Richtungen ih komme noch darauf beklagenswerthen nn- haltbaren Zustand zu behalten oder die obligatorische Civilehe nehmen zu müfsen? Jh meine, die Situation ist in der That so, und da jollte ih doch glauben, daß hier von einem Vorwurfe, daß aus fal- e da die evangelische Kirche gezüchtigt werde, niht die Rede ein könne.

__ Meine Herren, es is auf den großen finanziellen Schaden, den die evangelishe Kirche durch die Vorlage leiden wecde, aufmerksam gemacht worden. Dabei hat fih die hon vorhin arakterisirte Phantasie des Herrn Vorredners sogar auf -dem Gebiete der Zahlen geltend gemaht; wenn, meine Herren, nah der Auffassung des Ober- Kirchenrathes, nuc ein Berlust von 5 Prozent an Tauf- und Trau-

gébühren, und ein Gesammtverlust von 200,000 Thalern ver- anshlagt wird, so ift das etn ganz anderes Ding, als wenn der Herr Vor#dner davon spriht, daß ein Viertheil jener Gebühren und im Ganzan 500,000 Thaler verloren gchen. Ich habe weiter hervorzuheben, daß die {were Klage in Bezug auf die Diaspora dadurch, daß die beiden Häuser des Landtages der .Auf- fassung der Staatsregierung entgegengekommen find und den Fonds für dic Geistlichen sehr wesentli verstärkt haben, daß diese Klage bereits verstummen muß. Denn wenn wir fragen, wie groß sind denn die Stellen in der Diatpora in ihrem Betrage, so finden Sie gerade, daß es diejenigen sind, die am wenigsten haben; es wird ‘nun aber gegenwärtig jeder Stelle die Summe von 600 LWhlrn. neben der Wohnung gewährt und die Ver- hältnisse in der Diaspora wird man zu den besondern Verhältnissen rechnen dürfen, die eine Grhöhung bis 700 Thlr. redtfertigen. Wenn der Ober-Kirhenrath bereitê gewußt hätte, daß ein derartiger Nach- tragsetat eingebraht und daß der Landtag an beiden Stellen die erbetene Bewilligung aussprehen würde so glaube ih, wären manche seiner Klagen unterblieben. Aber Sie können doch das aud aus der Thatsache entnehmen, daß die Staatsregierung nicht will, daß die Geistlichen in ihren Ein- nahmen Schaden leiden, daß fie au da, wo ihnen durch die Staats- geseßgebung kein Schade zugefügt wird, ia nicht unfreigebiger Weise dic erforderlichen Mittel eintreten läßt. Meine Herren! Ich bitte Sie, sih an Folgendes zu erinnern: ctwa im Jahre 1852 wurde nah hartem Kampfe die Summe von 50,000 Thlrn. zum Besten der evan- gelischen Geistlichen erreicht, dann hat es 20 Jahre gedauert, che den Geistlichen überhaupt auch nur Ein Pfennig zugewendet worden ift und erst im vergangenen Jahre sind 50,000 Thlr. und in diesem Jahre wieder 250,000 Thlr. bewilligt worden. Dann, glaube ih aber, hat die Staatsregierung an anderer Stelle zur Genüge ausgedrüdt, daf es durchaus nicht ihr Wille ift, durch dieses Gesch die Interessen der, Geistlichen geschädigt zu sehen, sie geht dabei sogar soweit, daß sie, um für ihre Entschließungen ein volles freies Feld im Interesse der Kirche. zu haben, bei Jhnen später dringend bitten wird, den §. 53 Ihrer Kommission nicht anzunehmen, weil ihr dadurch die Hände gebunden werden, Und bei solcher Sachlage wird geklagt, die Staats- regierung s{ädige die evangelische Kirche in ihren Einnahmen und die Kirche werde auf diese Weise einer Vernihtung so war ja wohl der Ausdruck entgegengeführt !

Es ift dann der Vorwurf erhoben worden, daß man dur das Geseß die Geistlichen zwingen wolle, Civilstandsbeamte zu werden. Meine Herren! Davon is ja gar keine Rede! Welcher Geistliche das nit will, der unterläßt es, das ist nach meiner Meir.ung im Gesecßz von vornherein so klar ausgesprocheu gewesen, wie nur denkbar. Jch habe es als Absicht des Geseßes zu wiederholten Malen im anderen Hause ausgesprochen. Es schcint mir also dieser Vorwurf ebenfalls nicht berechtigt zu sein.

Der Herr Vorredner hat demnächst das Amendement des Herrn Grafen Krafsow zur Annahme empfohlen. Nun, meine Herren, daß die Staatsregierung das nit annehmen kann, versteht sich von selbst, deun das ist \chuurstracks das Gegentheil von dem, was die Regierung will und dann, meine Herren, genügt es in der That dem Bedürf- niß gar nicht. Indem es einen Standpunkt einnimmt, der die Einheitlichkeit der Civilstandsregister zerceißt, seßt es sich einem \chwe- r;n Vorwurf aus, der allerdings mehr formaler Natur ist. Der zweite Saß muthet uns sogar zua, den dort genannten Religionsge}ell- haften mit einem so wihtigen Rechte zu bedenken gewiß nicht im „vollen Einklange mit der Verfassungäurkunde; denn Sie wissen, die Religionsgesellschaften, die bisher uicht anerkannt waren, können nur durch besonderes Geses überhaupt Korporationsrehte erhalten, und hier will man die Frage, ob - cine solche Religionsgesellshaft die nöthigen Garantien gewähre, daß ihr dieses höchste uuf staatlichem Gebiete wiikende Recht beigelegt werden könne, einfach durch Königliche Verordnung entscheiden lassen. Nun soll cudlih der leßte Saß den- jenigen Zuständen abhelfen, welche in der katholischen Kirche gegen- wärtig in Folge der Auflehnung des Klerus gegen das Gese Lestehen. Der Herr Vorredner erkennt dieses Motiv, als für die Vorlage sprechend, gar nicht an; er meint auch hier helfe eine Nothcivilehe oder eine fafultative, wobei ich Nd bemerke, daß auch ich aller- dings dec Meinung bin, daß die Verfassung eine Nothcivilehe nicht verbietet. Aber, meine Herren, ih fürchte, €s gehe dem Herrn Vor- redner in dieser Beziehung wie vielen der verehrten Herren, die ihr ganzes Leben, von ihm gilt das freilich nicht ganz, ich weiß ja das Gegentheil, aber doch von dem leßten Jahrzehnt und noch mehr Jahren in einer ungemischt protestantischen Bevölkerung gelebt haben, Es ist eine zweifellose Erfahrung, daß diesen Männern das praktishe Empfinden für die Nothwendigkeit dieses Gesehes ent- geht, daß aber gerade da,” wo man mitten drin steht in einer gemischten Bevölkerung, für dieses Geseß die Nothwendigkeit auf das Klarste nicht empfunden, erkannt wird. Jch mache Sie dabei auf einen eicenthümli- chen Umstand aufmerksam. Die Ober-Präsidenten derjenigen 8 Provinzen, in welchen es nur einigermaßen cine anjehnliche Zahl von Katholiken giebt, die Ober-Präsidenten der Rh:inprovinz, von Westfalen, Sachsen, Schle- sien, Posen, Preußen, Hessen-Nafsau und Hannover, haben es einstim- mig als ein Bedürfniß bezeichnet, die obligatorische Civilehe in ihre Provinzen einzuführen. Dagegen erklärten die drei anderen Ober- Präsidenten von Schleswig-Holstein, Pommern und der Mark: aus unse-® cen Verhältnissen erwächst uns dasBedürfniß nicht. Nun, Ten: Sie werden mir zugeben, daß unter den acht genannten Ober-Präsidenten manch einer ist, dem sie. feine Shwärmerei für die obligatorische Civilehe zutrauen dürfen, daß ihre politisGe Stellung und ihre Stellung dieser Frage gegenüber bis dahin bekanntermaßen eine gegen- säßliche war, und doch dringen Sie mit aller Lebhaftigkeit auf die Einführung der obligatorishen Civilehe. Dieses Drängen ging bei cinem Ober-Präsidenten soweit, daß er sagte, wenn jeßt nit der Landtag bald zusammenkäme, müßte die Staatsregierung die obliîga- torische Civilehe oftroyiren. Das sind die Stimmen aus den Ver- lältnissen heraus. Diese Verhältuisse liegen aber wirkli so, wie fie von mir früher gekennzeichnet worden sind. Es ift in der That der Einfluß des katholishen Klerus auf die ungebildete Menge ein 10 großer, daß sie den Worten der widerg-seglich angestellten Geistlichen glaubt: Eure von uns eingesegnete Ehe gilt, und daß «lle Mahnungen, die bisher erhoben worden sind, vollständig in den Brunnen gefallen sind. Es ist nicht das die Ursache hiervon gewesen, die Herr von Kleist hervorhob, daß die Betreffenden kciné andere Mög- lichkeit hätten, Ehen zu schließen, nein, meine Herren, die Leute haben die Frage gar nicht in Ecwägung genommen, sondern die Ehe- einiegnung ist meitens bald nach Anstellung des betreffenden Pfarrers einfach vor sih gegangen. Es würde sih auch sehr leiht ein Mittel finden zu einer gültigen Eheschließung zu gelangen, wenn man wollte; die Trauung durch einen rite angestellten Pfarrer in Folge ausdrück-

lihen oder stillschweigenden Dimissoriales, kann nur dann das - Bewußtsein »on der Ehen zur Ueberzeugung der Betheiligten bringen, wenn sie flarsftellt, daß feine nur firchlihde Eheschließung bürgerlihe Wirkung hat. Jene irre geleiteten Menschen fühlen jeßt ihren Nothstand nicht; fie glauben den irrigen Worten des Klerikers, in welchen sie Vertrauen seßen. Dies find Thatsachen, mit denen man rechnen muß. Und lokal ift der Schaden doch jeßt kaum mehr; denn wie viele G:istliche sind hon wiedergeseßlich angestellt worden ! Damit vermehrt sich die Zahl der Parochien, wo widerge;cßz- lich geschlossene Ehen stattfinden. Damit vermehrt sich in den Freien, in denen zuerst eine widergefeßlihe Anstellung erfolgte, die ahl der Paare, die irrthümlich sich als rihtig getraut betrachten. Je länger dieser Zustand dauert, desto gründlicher müssen die Maß- regeln sein, die dagegen getroffen werden. Ih weiß kein an- deres Mittel, als die Einführung der obligatorischen tvilehe. Aber, meine Herren, es giebt do noch einen anderen und zwar all- gemeinex politischen Geficbtspunkt, der im gegenwärtigen Augenblick darauf drängt, daß der Staat auf diesem Gebiete fich nimmt, was ihm allein gebührt. Der Herr Vorredner hat eine solche Andeutung gemacht und hat diesen Grund gefunden in der Verdeckung eines Rück- zuges von den Maigeseßen. ' Das steht ja recht oft in den Zeitungen“ und man beruft sich dabei auf liberale Autori- täten. Hat doch Professor Guneist vor längeren Jahren im Abgeordnetenhause gesprochen, was \sich beinahe wörtlich auf den gegenwärtigen Fall passend behaupten 1äßt. Aker, meine Herren, vielleiht möchten Sie mir glauben, daß hiec von keinem Nückzug die Rede ist, wenn ih bemerke, daß ih persönli diese Verhältnisse als

Die Staatêregierung Ungültigfkeit solch-:r

möglicher Weise eintretend vollkommen vorausgeschen habe, und in |

der Lage gewesen wsre, gleichzeitig mit den Maigeseßen die jeßige Vorlage zu machen. Jm gegenwärtigen Augenblicke fodann entfaltet sich die Konsequenz der Maigeseße mehr und mehr. Es ist Ihnen erinnerlih, welche Vorlagen dem Hause der Abgeordneten bereits ge- macht sizd, von denen ih annehme, daß auch dieses Haus na einer Unterbrechung seiner Sitzungen sich damit befassen werde. Kann gegenüber solchen Schritten von einem Rüctzuge die Rede fein? Und ncch eins, ein Verfahren, wie es uns empfohlen wurde, das wäre der Rückzug gegenüber einer Klerisei, die sih grundsäßlih gegen die Staatsgeseße auflehnt. Ihr gegenüber darf man nicht mehr sagen: Wenn Ihr Euch einigermaßen ordentlich beträgt, oder wenn wir nur eine Hinterthür finden, dur wclche wir allenfalls einem Nothstande vorbeugen, dann mag die Sache wie bis- her weiter gehen ; nein, meine Herren, unter solchen Verhältnissen muß es heißen : Jhr verleßt die Geseße des Staates, Ihr lehnt Euch da- gegen auf, Ihr dürft nicht Deunle weiter üben, die Euch allein von Staats wegen übertragen sind. aher ist cs kein Rückzug, son- dern eine nothwendige Konsequenz des thatsätlihen Verhaltens des Klerus, wenn die Staatsregierung diese Vorlage macht. Meiné Herren! Sie muß das auf diesem Gebiete um so mehr, als uns ein Rückblick auf Jahre lehrt, daß auf diesem Gebiete der Staat mit halbem Maß- stabe immer den Kürzeren gezogen hat. Ich bitte Sie, erinnern Sie sih an das Jahr 1837 und seine Folgen ; ich bitte Sie, erinnern Sie sib, was au jeßt geschieht auf dem Gebiete der gemischten Ehen. Nehmen Sie die bekannten Briefe, beispielsweise des Bischofs von Paderborn, in denen an den nicht katholishen Theil der Ehegatten geradezu entwürdigende Ansinnen gestellt werden von Seiten der fatholishen Kirhe, und dem gegenüber betrachten Sie das Staatsgeseß, welhes die Einführung solher Erklärungen, eine solche Herz- und Nierenprüfung wie ih sie hier in Gedanken habe, verbietet und Sie werden mir zugeben, daß dec schneidenste Wider- spruch besteht zwischen der Wirklichkeit, die die katholische Kirche her- beigeführt hat, und den Forderungen der Staatsgeseße, die das Ein- gehen einer gemishten Ehe unbedingt zulassen. Es begeg- nen Jhnen Fälle, wie z. B. der: es sind durch bürgerliches Urtheil Ehegatten rechtékräftig getrennt und mir liegt ein Brief eines Breslauer Juristen vor, der diefen Fall in Uebereinstimmung mit andern Fällen abermals konstatirt, und es erfreut sich demnächst die geschiedene Frau einer Familienvermehrung, so ist daz Kind nach dem Staatsgeseß ein uneheliches; der katholi]sche Geistliche sagt aber, für mi ist die Ehe nicht ges{ieden, das Kind ist ein eheliches, er trägt es ein als solches in se:ne Bücher, und es ist niht möglich, ihn dahin zu bringen, eine andere Eintragung zu machen. Ferner, meine Herren, das Geseß, O vor weuigen Jahren hier Gel- tung erlangte, bestimmt über die Todeserklärung der Personen aus dem Kriege von 1870; auf Grund desselben wird rite aus- gesprochen, der Mann ist todt, und als die Frau einen Andern hei- rathen wilï, da sagt der Geistliche, das Verfahren is nicht kanonisch, ich erachte den Mann- nicht für todt, ich kann die Frau nicht trauen. Allerdings hat die bei mir eingelegte Beschwerde Abhülfe gefunden durch den Bischof, aber der Bischof hat doch zugesett, er könne nicht umhin mich darauf aufmerksam zu machen, daß cr in dieser Beziehung den Staatsgeseßen nicht unterworfen wäre. Es ist überhaupt ein eigenthümlihes Ding, gerade auf diesem Gebiet das Verhalten der fkatholishen Kirhe und ihre sehen; ih weiß nicht, ob Jhnen vor wenigen Tagen die „Kölnische Zeitung“ zur Hand gekommen ist; dort ist abgedruckt ein recht \chla- gender Brief des Erzbischofs von Cöln, Kardinal von Geißel. Mir ist die Person bekannt, von der der Brief der Zeitnng übergeben wor- den ist, und ich habe daher Gelegenheit gehabt, die Aechtheit dieses Briefes mix konstatiren zu lassen, Derselbe ist ge\chricben am 12. April 1864 und ist gerichtet „an den durhlauchtigsten Kardinal und Fürst- Erzbischof von Prag, Herrn Friedrich, Fürsten von und zu Schwarzen- berg, Eminenz zu Prag.“ ; Er lautet:

Euer Eminenz ist es bekannt, in welcher Weise durch die in Preußen als Staatsgeseßz publizirte Bulle „de salute animarum“ vom 16. Juli 1821 nicht nur den Bischöfen der älteren Provinzen die Nechte ‘und Privilegien, welche sie bis dahin besaßen, gzrantirxt, son- dern auch den Bischöfen der hinzugekommenen Landestheile die gleichen Rechte und Privilegien übertragen worden sind. Daß unter diesen auch die bis{öfliche Gerichtsbarkeit in Ehesachen mit voller Rechts- kraft auf dem_ Gebiete des Staates, wie sie bis dahin in den mei- sten Biêthümern der älteren Landestheile bestanden hatte, begriffen sei, hat nicht blos der apostolische Stuhl und der mit Ausführung der genannten Bulle beauftragte apostolische Delegirte, sondern auch die Staaktsregiérufig selbs in wiederholten Erlassen ausdrücklich anerkannt. Indeß ist den Urtheilen der bischsflichen Ehege- richte die Anerkennung auf dem Gebiete des Staates in den neu- erworbenen Landestheilen mit Ausnahme einiger kleinen Distrikte, welche in fortwährendem Besiß dieser Gerehtsamè gebli-ben waren, niht nur nicht zugestanden, sondern in den älteren Landestheilen durch das Geseß vom 2. Januar 1849 fogar entzogen worden. Es

Kleriker zu - d

fann feinem Zweifel unterliegen, daß die einseitige Aufhebung dieser Rechte, welche durch einen Staatsvertrag und dur die öffentliche Anerkennung der katholischen Kirche in der Staatsverfassung gaxan- tirt sind und ohne welche dis katholische Kirche in Preußen in die- sem Punkte zu einer blos geduldeten Religionsgesellschaft herab- gedrüdt und die den Katholiken zugesiherte Gewifsensfreiheit \chwer verleßt würde, keine rechtliche Gültigkeit beansp-uhen fann. Demgemäß haben auch viele der Hohwücdigen Bischöfe Preußens alsbald nach Erlaß des Geseßes vom 2. Januar 1849 gegen die der Kirche hierdurch zugefügte Verleßung Einspruch erhoben und außer- dem die katholischen Deputirten in beiden Kammern bei den Ver- handlungen über das von der Staatsregierung eingebrachte Ehegesctz jedesmal die Herstellung der Rechte der bis{chsflihen CŒhegerichte für die Katholiken beantragt. Indeß muß nicht ohne Gcund be- fürchtet werden, daß aus dem längeren ruhigen Fortbestehen dieses verleßten Rechtszustandes allmählich ein Präjudiz gegen das Recht selbst abgeleitet werden wollte, wenn die Hochwürdigsten Bischofe Preußens nicht von Zeit zu Zeit bei sich darbietenden Veranlassun- gen geeignete Schritte zur Wahrung desselben erneuerten.

Diese Befürchtung hat insbesondere auch der apostolische Stuhl

getheilt und ich bin daher wiederholt vem heiligen Bater ersucht worden, die Hochwürdigsten Bishöfe Preußens zu einer gemein- samen Feststellung der Maßnahmen zu veranlassen, welce unter den obwaltenden Verhältnissen zur Wahrung und Herstellung der den geistlichen Ehegerichten in Preußen zustehenden Rechten zu thun sein dürften. ___ Namentlich hat der heilige Vater mi beaufiragt, mit den Hochwürdigen Bischöfen zu erwägen, ob nicht in einer gemeinsamen Eingabe an Se. Majestät den König das Ret der Kirche auf öffentlihe Anerkennung der von den bischöfliczen Ehegerichten cr- lassenen Urtheile näher darzulegen und die Wiederherstellung diefes Rechtes für alle Bisthümer Preußens nachzusuchen sei.

Indem ich Ew. Eminenz andurch hiervon vertrauliche Kenntniß zu geben mich beehre, gestatte ih mir zuglei, um hocgefällige gutachtlichwe Acußerung über die vom heiligen Vater angercgten Fra- gen ganz ergebenst zu ersuchen. Sollten zber auch die Hechwürdig- sten Vischöfe die Einreichung einer gemeinsamen Vorstellung für leßt nicht an der Zeit finden, so würde es dennoch erwünscht sein, wenn Ew. Eminenz die besonteren Rechistitel, welche der zu Höchst- dero Dibcese gehörende preußishe Antheil auch auf die staatliche Anerkennung der bisHöflihen Ehegerichte geltend machen kann, jeßt schon unter möglichster Beifügung der betreffenden Dokumente und etwaigen Verhandlungen in Abschrift mir mittheilen wollten, damit für den voraussihtlich wiederkehrenden Fall, wo das projek- tirte neue Ehegeseß den Kammern nochmals zur Beschlu5znahme wird vorgelegt werden, eine gemecinfame Denkschrift der Hohwür- würdigsten Bischöfe über die der Kirche und den bis{chöflichen Ge- richten in Preußen zustehenden Rechte vorbereitet und nah Ermessen eingereiht werden könne.

__ Nun, meine Herxen, i sollte doch glauben, daß es aufs Klarste in diefem Schreiben ausgedrüdckt ist, daß auf dem Gebiete der Ehe- schließung und Ehescheidung sich die Kirche allein für souverän erachtet, daß fie erklärt, Staatêgeseße nicht anzuerkennen. Aber interessant ift

| das Schreiben auch nach einer andern Richtung. Es wird darin ge-

sprochen, es würde die katholishe Kirche herabgedrückt zu einer blos geduldeten Gemeinschaft, die den Katholiken zugesicherte Gewissens- freiheit werde {wer verleßt. Nun, meine Herren, 25 Jahre ift dieser Zustand getragen worden , obne daß besondere Klagen erlebt worden wären. Erinnern diese Worte nicht an die Klagen, die seßt fortwährend erhobcn werden, daß das Gewissen der Katholiken ledrückt werden solle, daß die kathe- lische Kirche der Vernichtung entgegengeführt werde. Jch denke, meine Herren, es handelt sich hier nur um prinzipielle Aeußerungen, um Aeußerungen, die hervorgehen aus der von mix vorher berührten „Machtfrage“ und nichts Anderem.

Herr von Kleist hat allerdings anerkannt, daß der Antrag des Grafen Krassow für gewisse Fälle keine Hülfe gewähre, und, meine Herren, das ist ja zweifellos richtig. Er gewährt zunächst den Uebel- ständen in Bezug auf die gemischte Ehe keine Hülfe, aber Herr von Kleist erachtet es auch eigentlichß für recht er- wünscht, die Zahl der gemischten Ehen nicht gefördert zu sehen, wegen des in diesen Ehen so oft, wie -cr meint, cigentlih immer vorkommenden Unfriedens. Meine Herren, ih fürchte, er hat hier wiederum die wesenilich ungemishte Bevölkerung vor Augen. Er übersieht zunächst, daß es unmögli ist, bei einer kon- fessionell gemischten Bevölkerung die gemischten Ehen zu vermeiden; er übersieht, daß beispielsweise nah den mir vorliegenden Ziffern in Baden etwa jede zehnte Ehe eine gemischte i. Aber, meine Herren, er scheint mir dann auch noch zu vergessen, daß wahrlich der Staat kein Interesse hat, die gemischten Chen zu vecbieten, so in allen und jeden Beziehungen zwischen den Angehörigen der großen Kon- fessionen eine Barrière zu ziehen und damit seine Unterthanen in zwei große Lager zu spalten. Einen Beweis dafür brauche ih nicht zu führen, die Worte tragen ihn in sich. Und er vergißt noch eins. Ich werfe die Frag? auf, und ih tann aus persönlicher Erfahrung dabei sprechen: ih gehöre cinem Landestheil gemischter Bevölkerung an, einer Familie, die in mehreren Gliedern eine- gemishte Ehe ge- {chlossen hat. Nun, meine Herren, kommt der Unfriede von den be: gaiten oder von denen, die draußen stehen und die Koufcssion predigen ? Und endlich ist anerkannt worden, auch diejezigen, die die Wiedertrauung nicht finden könnten, würden durch den Antrag des Grafen Krassow nicht gefördert. Ja, meine Herren, das ist einer der schwersten Fehler, an denen das Amendement Krassow krankt. Früher hat man immer gesagt: Denjenigen, die die Kirche nicht trauen kôöane, müsse man die Möglichkeit geben, ohue aus der Kirchc herauszutreten, eine bürger- lihe Ehe zu schließen. Daher die vielen Formulirungen für die soge- nannte Noth-Civilehe. Hier wird aber gesagt: wer in der Kirche bleiben will, foll sich nicht trauen lassen, wer sih trauen lassen will, scheide aus der Kirche. Damit is wieder fonstatirt der unversöhn- liche Widerspruch zwischen den Staatsgeseßen und den Anschauungen der Kirche oder den Anschauungen gewisser Strömungen in der Kirche. Das wäre ein Wort, welches. mich überleiten köunte auf das Schlußwort des Herren, der mich auf die. von mir herbei- geführte Entmwickcl1ng der evangelischen Kirchenverfassung hingewiesen hat. Indcß ich will, da wir darüber hoffentlih auch noch des Nähzren zu erörtern haben werden, hicrüber nichts sagen. Nur das Eine: wenn aus den Erzeuguissen feiner übershwänglichezn Phan- tasie heraus, wie ich das Eingangs charafkterisirte, der verehrte Herr vou einer Schuld derer gesprochen hat, die diese Verhältnisse mit- herbeiführten, daß ich ruhigen Gewissens bin, wenn ih die Verant- wortung für die Borlage träge.

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Ü S2 L S

[ Inseraten-Expedition des Deutschen üeihs- Anzeigers und Königlich Preußishen Staats-Anzrigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. Æ 4

Ste@&briefe und Untersuchungs-Sacheu. Steckbrief. Königliches Kreisgericht, 1. Abthei-

Stirn: hoch.

frühere Baukagent Gustav Dorn aus Landeshut in Schlefien soll wegen Urkundenfälshung und Unter- chiagung verhaftet werden: er ist im Betretungs- falle anzuhalten und an das Kreisgericht zu Landes- | [634] hut abzuliefern, Signalement, Alter: 37 Fahr, Stecbrief.

Oeffentlicher Anze

1 Steckhriefe und Untersuchung8-Sachen. 6. Verloosung, Amortisation, Zixszahlunz u. f. mw.

2. Handels-Register.

3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen Wi,

Augen: grau. Kinn und Gesichtsbildung: oval. lung ¿zu Laudeshut, den 16. Februar 1874. Der | blaß, Nase: spiß. Mund: proportionirt. Bart: blonden {wachen Schnurrbart. Besondere Kennzeichen: vorn eine Platte.

von öffentliczen Papieren.

7, Verschiedene Bekanntmachungen. 8. Literarische Anzeigen. 9. Familien-Rachrichten.

Augenbrauen: blond.

Gefichtsfarbe : Gestalt: kräftig. | wegen worden.

iger. -

6. IndustrielleCtablisseieuts, Fabriten u. &rcßhandel.

Nachmittags den Knecht Krüger mittelst eines Ter- zerols auf dem Wege zwischen Pieskow und Fürsten- walde erschossen zu haven, ist die gerichtliche Haft

Mordes und ver'uchten Mordes tei Glasen | festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden

Seine Verhaftung hat nicht ausgefü

werdcn können, weil er in seiner biéherigen Wohnung und auch sonst hier nit aufzufinden ift. n Gegen den unten näher bezeichneten | der, welcher von dem Aufenthalie des 2c. Nischan geb. den 15. Februar 1837æg Religion: evangelisch. | Schneidergesellen Karl Ernst Niscchan aus Ber- | Kenntniß; hat, wird aufgefordert, davon der nächsten

Fulerate nimmtandie autorisirte Aznoncen-Erpedition von

udolf Mosse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, Frank-

furt a. K, Breslau, Hallé, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

8 j J

Gleichzeitig werden alle Civil und Militärbehörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den A. Nischan zu achten, ihn im Betretungsfalle

)rt | Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß - Inspektion abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes cine gleiche Rehiswillfährigkeit versichert.

Ein Je-

Größe: 5 Fuß 44 Zoll. Haare: blond und dünn, | lin, welher iu Verdacht steht, am 10. Februar 1874 | Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. | Beeskow, den 17. Februar 1874. Königliches Kreis-