1874 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E E s A

Dur Schwarkungen in dieser Ziffer tragen Sie eine Unsicherheit hinein in alle die vielen umfassenden Vorbereitungen, wel{che lange vor- her und bis in das leßte Detail festgestellt sein müssen, wenn Sie mit ruhiger Zuversicht einem Angriff von Außen entgegensehen wollen. Erwägen Sie, daß jede Verminderung dieser Ziffer 12 Jahre lang nach- wirft und By Keiner von uns übersehen fann, ob in 12 Jahren Krieg oder Frieden sein wird.

Nun, meine Herren,

es kann der Beste niht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nacbbar nicht gefällt.

Aber ich denke, wir werden der Welt zeigen, daß wir eine mäch- tige Nation geworden und eine friedliebende geblieben find, eine Na- tion, welche den Krieg niht braucht, um Rahm zu erwerben und die ihn niht will, um Eroberungen zu machen. Ich wüßte auch wi nicht, was wir mit cinem eroberten Stück Rußland oder Frankrei machen sollten. Ih hosse, w r worden eine Reihe von Jahren nicht nur Frieden halten, sondern auch Friedez gebieten ; vielleicht überzeugt ch dann die Welt, daß ein mächtiges Deutschland in Mitte von Europa die größte Bürgschaft ift für den Frieden von Europa.

Aber, meine Herren, um Frieden zu gebieten, ps man zum Kriege gerüstet sein und ih meine, wir ftehen vor der Entscheidung, entweder zu sagen, daß bei den politischen Verhältnissen Europas wir eincs starken und kriegsbereiten Heeres nit bedürfen oder aber zu bewilligen, was dafür nöthig ist.

Der Reichskanzler hat dem Reichstage folgende Denk- \chrift, betreffend die Einnahmen aus der französi- schen Kriegsfostenentshädigung und deren Verwen- dung, übersendet :

_Ein Ueberblick über den Stand der Einzaßkungen auf die fran- zösische Kriegskostenentshädigung und der daraus vorweg zu entneh- mendeu Ausgaben is dem Reichstage zuleßt unterm 29. Mai 1873 in den Motiven zu dem Geseßentwurfe, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der Kriegskostenentschädigung (Drucksachen des Reichstages 1. IV. 1873 Nr. 135 Seite 17 ff.) ge- geben worden.

Da damals von der Kriegskosten-Entschädigung erft vier Mislliar- den Frank-n eingezahlt waren, auch die geschlichen Bestimmungen über die Verwendung der nach Artikel VI. des Geselzes vom 8. Juli 1872 (N.-G.-Bl. S. 289) einstweilen reservirten 14 Milliarden ihren Ab- {luß noch nicht erreicht hatten, so_ wurde die in die vorgedachten Motive niedergelegte Aufstellung auf die ersten 34 Milliarden be- schränkt. Inzwischen ist durch präzise Ausführung des Art. L. der Ucvereinkunft mit Frankreich vom 15. März 1873 (Drucks. d. R. 1. IV. 1873 Nr. 20) der Rest der Krie sfosten-Entshädigung zur Ab- tragung gelangt und auch über die einstweilen reservirten 14 Milliar- den im Wege der Reichsgeseßgebung Bestimmung getroffen.

Es ift daher gegenwärtig thunlich, über die Gesammtheit der Kriegskosten-Entshädigung und der übrigen nah Artikel VI, des Ge- seßes vom 8. Juli 1872 (Nr. 1—3) dahin gehörigen Einnahmen, \0o- wie über die Verwendung aller dieser, in Folge des Krieges zur Ver- fügung des Reichs gelangten Einnahmen sei es zu vorweg daraus zu deckenden Ausgaben, sei es durch Vertheilung an die zur Kriegfüh- rung verbündet gewesenen deutshen Staaten einen Ueberblick zu gewinnen. L

Dabei ist indeß nicht außer Acht zu lassen, daß weder die Ein- nahmen noch die Au?gaben, um welche es sich hier handelt, {on gegen g so genau feststehen, daß ein definitiver rechnungsmäßiger

tachweis ihrer Beträge, sowie eine endgültige Bezifferung der zur Vertheilung gelangenden Summen möglich wäre.

Die Realisation der auf die Kriegskostenentshädigung in Zahlung genommenen Werthe ist gegenwärtig noch nicht vollständig durchgeführt, auch hat die Abrechnung mit Frankrei über die fünfte Milliarde und die leßte Zinsenrate noch nicht erfolgen können.

In Bezug auf die Auégaben, welche aus der Kriegs- Fostenentschädignng vorweg ZU entnehmen sind, werden, soweit es ih nicht um feststehende Beträge handelt, zum größten Theile nur die veranschlagten Bedarfssummen zum Ansaß gebracht werden können. So weit die früheren Änschlagësummen nah Maßgabe der Wirfklich- Feit oder auf Grund neuerer Veranschlagungen haben berichtigt wer- den können, ist dies geschehen. Die wirklich geleisteten Ausgaben wer- den, so weit es nicht dur die besondere Uebersicht der durch den Krieg gegen Frankrei veranlaßten oder damit im Zusammenhange stehen- den außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen für das Jahr 1872 (Dru). d. Reichst. 1. IV. 1873 Nr. 174) geschehen ift, auf Grund Der Rechnungs-Finalabschlüsse in den jälhulihen Haushaltsübersichten nadhgewiesen. i / Y

Es mbge hier nicht unbemerkt bleiben, daß das im Artikel V. des Geseßes vom 8. Juli 1872 wegen der daselbst unter Ziffer 1— aufgeführten, aus der Kriegskosten-Entschädigung zu erstattenden Aus- g vorgeschriebene Liquidationsverfahren vom Bundesrathe seiner

eit eingeleitet ist und daß die Feststellung der demzufolge eingegan- 2 Ta dur den Bundesrath für die nächste Zeit in Aus- i eht.

Zur speziellen Darlegung der Einnahmen übergehend, ist zunächst dievertragêmäßige Kriegskostenentshädigung anzusehen mit 5,0(0,000,000 Fr. Hinzutreten die von rankreich vertragsmäßig gezahlten Zinsen zu 5 Prozent: a. für 3 Milliarden Kapital ant das Jahr vom

. März 1871 bis dahin 1872 150,000,000 Fr., b. für den jeweiligen Rest des Kapitals auf das Jahr vom 2. Márz 1872 bis dahin 1873 128,600,200 Fr., c. desgleichen für die Zeit vom 2, März bis 5. Sep- tember 1873 22,591,759 Fr., find 301,191,959 Fr., zusammen 5,301,191,959 Fr.

Da die Coursverluste an den Zahlmitteln sowie die dem Deutschen Reiche zur Last fallenden Realisationskosten voraussichtlich durch die hier nicht mit veranschlagten Zinseneinnahmen, welche bei der Reali- Pn oder durch i, Anlegung der Realisationserträge ent- tehen, gedeckt werden, 10 fann, wie das auch bei den früheren erech- nungen geschehen ist, 1 Frank zu dem vollen im Artikel 7 des Friedens- vertrags vom 10. Mai 1871 (R.-G,-Bl. S. 223) festgeseßten Werthe von 8 Sgr. angeseßt werden. Die vorstehenden 5,301,191,959 Franken betragen hiernah 1,413,651,189 Thlx. Dex rechnungsmäßige Ertrag der Kontribution der Stadt Paris beläuft sih auf 53,505,865 Thlr. Die in # rankreih erhobenen Steuern und die nicht für besondere militärishe Zwecke verwendeten örtlichen Kontributionen nach Abzug der Kosten für die Verwaltung derjenigen Theile Frankreichs, in wel- chen diese Steuern und Kontributionen aufgekommen find, betragen nah der gegenwärtigen Me Guan ane, welche bis auf die neueste Zeit aus Anlaß der Abnahme und Revision der betreffenden Spezial- Rechnungen vielfach alterirt ist und vorausfichtlich auch noch weiteren Aenderungen unterliegen wird 17,394,220 Thlr. Die in Rede ste- henden Einnahmen ergeben hiernach einen Gesammtbetrag von 1,484,551274 Thlr. Es müssen davon indeß noch diejenigen 325,000,000 Fr. oder 86,666,666 Thlr. abgeseßt werden, welche an Frankreih für die abgetretenen Eisenbalznen gemäß §. 6 des ersten Zusaßartikels zu dem Vertrage vom 10. Mai 1871 (R.-G.-Bl. S. 231) im Wege der Anrechnung auf die ersten drei alben Milliarden der Kriegsfostenentshädigung überwiesen sind. Bleibt Summe der Einnahme 1,397,884,608 Thlr.

Aus diesen Einnahmen sind nach den ergangenen Geseßen die Mittel für. eine Reihe, dem Reiche gemeinsamer Ausgaben vovweg zu entnehmen. Der af dieser Ausgaben is zum Theil durch die Gesetze selbst bestimmt estgeseßt, zum Theil von dem zur Erreichung des geseßlihen Zwecks erforderlichen Bedarf abhängig.

A. Die dur die Geseßgze selbs auf bestimmte Beträge festgeseß- ten Ausgaben, nämlich: für den Reichs-Jnvalidenfonds (Geseß vom 33. Mai 1873, R.-G.-Bl. S. 117), für die Umgestaltung und Aus- rüstungen von deutschen Festungen (Geseß vom 30. Mai 1873, R.-G.- Bl. S. 123), für Wiederherstellung, Vervollständigung und Aus- rüstung der Festungen 2c. in Elsaß-Lthringen - (Art. 1. des Gesetzes vom 8. Jul! 1872, R -G.-Bl. S. 289), für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, beziehungsweise die Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn (Gescße vom 14. Juni und 99. November 1871, vom 15. Juni 1872 und vom 18. Juni 1873, R.-G.-Bl. 1871 S. 253 uud 896, 1872

S. 29, 1873 S. 143), für den Reichskriegsshaß (Geseh vom 11. November 1871, R.-G.-Bl. S. 403), zum Ersa der Ausfälle an den Einnahmen in Folge Abbürdung der Zoll- und Steuerkredite (Etatsgeseß vom 4. Dezember 1871, R.-G.-Bl. S. 412), zum Betriebsfonds der Reichskasse, für die Marineverwaltung und zu eisernem Vorschusse für die Verwaltung des Reichsheeres (Kapitel 7 der Einnahme in den Reichshaushalts- Etats für 1872 und 1873), zu Dotationen für hervorragende Ver- dienste (Geseß vom 22. Juni 1871, R.-G.-Bl. S. 307), zu Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiesencn Deutschen (Geseß vom 14. Juni 1871, R -G.-Bl. S. ie für den Schießplaß der Artillerie - Prü- fungs-Kommission (Art. TIT. des Geseßes vom 8. Juli 1872, R.-G.-Bl. S. 289), die Kosten des großen Hauptquartiers, sowie der von der Reichs - Hauptkasse in den abren 1870 und 1871 für gemeinsame Zwecke bestrittene Kostenaufwand und der Mehrbedarf gegen den Friedens - Etat für die in Elsaß - Lothringen garnisonirenden Truppen bis Ende 1872 (Geseß vom 8. Juli 1872, Art. V., Ziff. 8, 9 und 10, R.-G.-Bl. S. 289), endlich die durh das Gesen po 8. Juli 1873 (R.-G.-Bl. S. 217) für verschiedene Zwecke (Marine, Reichstags- gebäude 2c.) bewilligten Ausgaben, belaufen sih im Ganzen auf 480,778,029 Thlr. i :

Diejenigen Ausgaben, deren Höhe von dem, zur Erreichung des Zwecks erforderlichen Bedarf abhängt, find wie folgt zu veranschlagen : 1) zum Ersaß von Kriegs\chäden und Kriegsleistungen (Geseß vom 14. Juni 1871, R.-G.-Bl. S. 247) 37,700,000 Thlr., 2) zur Ent- schädigung der deutschen Rhederei (Gese vom 14. Juni 1871, R.-G.- Bl. S. 249) 5,600,000 Thlr., 3) für die Kriegsdentkmünze (Gejeß vom 94 Mai 1871, R.-G.-BVl. S. 103) 300,000 Thlr., 4) die Invaliden- pensionen 2c. in Folge des Krieges von gr (8. 2 des Etatsgeseßes vom 4. Dezember 1871, R.-G.-Bl. S. 412 für die Zeit bis zum Schlusse des Jahres 1872 nach gegenwärtiger Rechnungslage 10,089,774 Thlc., 5) Zuschuß zur Deckung der aus dem Reichs-Inyvalidenfonds u bestreitenden Juvalidenpensionen für die Zeit, während welcher der

nvalidenfonds noch nicht vollständig angelegt ist (8. 10 des Ge- jeßes vom 283. Mai 1873 R.:G.-Bl. S, 117) 5,980,000 Thlr, 6) die nah Artikel V. des Geseßes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (R.-G.-Bl. S. 289) als gemeinsame Lasten zu behandelnden Kriegsausgaben, nams- lich: a. für die Armirung und Desarmirung der Festungen 9,847,187 Thlr., þb) für das Belagerungsmaterial 9,394,821 Shill 6; bel dex Marineverwaltung 9,352,512 Thlr, d. für vorübergehende Einrich- tungen zur Küstenvertheidigung 2c. 980,813 Thlr., e. für Anlegung und Wiederherstellung vor Cijenbahnen 2. im Interesse der Kriegs- führung 4,791,986 Thlr., f. für die nicht in den Bereich der Feld- telegraphie fallenden Telegraphen-Anlagen und deren Betrieb 202,791 Thlr., g. für die einstweilige Civilverwaltung in Frankreich, beziehung8- is Ende 1871 die Kosten der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen 3,753,714 Thlr. Ferner für die vom 1. Juli 1871 ab erfolgen- den mit dem Kriege im Zusammenhange stehenden Leistungen, nämlich: h. bei der Postverwaltung (100,000 Thlr. weniger als früher veran- schlagt) 225,000 Thlr., i. bei der Telegraphenverwaltung 590,000 Thlr., k. bei der Verwaltung des Landheeres der Mehrbedarf gegen den riedens-Etat in Folge der Okkupation französischer Gebietstheile 1,000,000 Thlr. (darunter für Bayern nach ungefährem Ueberschlage 3,700,000 Thlr.), 7) zu weiterem Bedarf für die von der Reichs- Hauptkasse für gemeinsame Kriegszwecke zu bestreitenden Kosten.

Da der Betrag dieser Kosten m S. 1 Ziffer 9 des Geseßes vom 8. Juli 1873 (R.-G.-Bl. S. 217) nah Maßgabe der bis zur Be- rathung des Geseßes vom 8. Juli 1873 wirklich geleisteten Ausgaben A ist, fo wird für bie fernerweit entstandenen bezw. noch ent- tehenden derartigen Kosten (namentlich für die Regulirung der neuen Grenze grgen Frankreich, sowie für die Abnahme , den Transport 2c. der Kriegskostenentschädigungsgelder) eine Be- darfsumme von etwa 250,000 Thaler anzuseßen sein. Der Gesammtbetrag der von der Einnahme vorweg zu entnehmenden Ausgabefonds berechnet sih hiernach auf 600,836,627 Thlr. Von den oben als Einnahme nachgewiesenen 1,397,884,608 Thlr., verbleiben mithin zur Theilung 797 047,981 Thlr.

Es wird sich naeh empfehleit, für mge Ausfälle an den be- rechneten Einnahmen ezichungsweise. für tehrerfordernisse bei den Ausgaben eine mäßige Reserve“ zu behalten. Die Theilungssumme wird demnach zu rund 793,000,000 Thlr. angenommen werden können.

Hiervon würden gemäß des Art. V1. des Gesetzes vom 8. Juli 1872 bezw. des §. 2 des Geseyes vom 8. Juli 1873 drei Viertheile nach dem, in dem gedachten Art. VI. angegebenen Maßstabe der militärischen Leistungen, ein Viertheil dagegen nach dem für 1871 gültigen Matris fularfuße zu vertheilen sein.

Demnach würde Bayern von diesen 793,000,000 Thlr. zu em- vfangen haben: a. von F, also von 594,750,000 Thlr. 1453882/132201825/ das sind 65,407,313 Thlr.; Þ. von 4, also von 198,250,000 Thlr. 4117086 /27718655, Das Find 24,793,098 Thir. ; zusammen 90,200,411 Thlr. Von der ot'gen e von 793,000,000 Thlr. verbleiben, nah Abrehuung des bayert chen Antheils mit 00,200,411 Thlr,, für die übrigen Staaten, also Württemberg, Baden, Südhessen und den vormaligen Norddeutshen Bund 702,799,589 Thlr.

Davon sind für deren gemeinsame Rechnung vorweg zu entnehmen : 1) gemäß Abschnitt II. Kap. 8 der Ausgaben im Reichshaushalts- Etat für 1872 (Reichsgefegpla] für 1871 S. 424) zur Abtragung der Reichs\chuld (für die üstenbefestigung) 3,500,000 Thlr., 2) nach dem Geseße vom 12. Juni 1873 (Reichsgeseßblatt S. 127) für die Erweiterung der Dienstgebäude des Kriegs-Ministeriums, Kadetten- haus 2c. 2,619,000 Thlr., zusammen 6,119,000 Thlr.; bleiben zur Theilung 696,680,589 Thlr. :

Württemberg würde hiervon zu empfangen haben: a. von }, also

4,345,450 von 522,510,442 Thaler 117,663,090, das find 19,297,001 Thlr.,

1,743,939 b. von 2, also von 174,170,147 Thir. —zz 001 569, das find 9,203,869

Thlr., zusammen 28,500,870 Thlr.

Von der leßtgedachtea Theilungssumme im Betrage von 696,680 589 Thlr. verbleiben nach Abrechnung des württember2ischen e mit 28,500,870 Thlr. für die übrigen Staaten 668,179,719

aler. /

Davon sind für deren gemeinsame Rechnung vorweg zu entnel:men : 1) gemäß Abschnitt 11. Kay. 9 den Ausgaben im Reichshaushalts- Etat für 1872 zum Betriebsfonds der Postverwaltung 1,750,000 Thlr, 2) nach §. 5 des Gesehes, betreffend den Antheil des chemaligen Nord- deutschen Bundes 2c., vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesegblatt S. 185) für das Retablissement des Heeres 106,846,810 Thlr. , zusammen 108,596,810 Thlr., bleiben zur Theilung 559,582,909 Thlr.

Hiervon würden zu empfangen haben: der Nordd. Bund. Baden. Südhessen. a. von F also von

419,687,182 Thlr. 107,679,125 3,768,450 | 1,869,975 113,317,950./113,317,550./113,317,590.

29,339,624.|_1,379,982.| 538,024. 31,357,6301 81,257,630.| 31,257,630.

oder Thaler

zua, 7 898,804,497. 13,956,975. zu b. . . , 131,311,556. 6,176,207.| 2,407,964. Zusammen 530,116,053.,| 20,133,182. 9,333,674,

Voa der Theilungssumme erhalten also: 1) Bayern 90,200,411 Thlr., 2) Württemberg 98,500,870 Thlr., L der Norddeutsche Bund 530,116,053 Thlr., 4) Baden 20,133,182 Tblr., 5) Hessen 9,333,674 Thlr. Im Laufe der Berehnung find zur Deckung von Ausgaben ausgeschieden 6,119,000 Thlr. und 108,596,810 Thlr., find zusammen wie oben 793,000,000 Thlr.

Aus derm Antheil des vormaligen Meran Bundes im Be- trage von 530,116,053 Thlr. find in Gemäßheit des Geseßes vom 2. Juli 1873 (Reichs eseßblatt, S. 185) zunächst zu decken: 1) Die gesammten durch die riegführung -wider Frankreich dem Norddeutschen

b. von 4 also von 139,895,727

6,925,710,

Bunde erwachsenen Ausgaben, soweit dieselben nicht aus anderen in Folge des Krieges entstandenen Einnahmen gedeckt sind. 2

Die außeretatsmäßig für die Jahre 1870, 1871 und 1872 definitiv verrechneten Kriegskosten sind in den Motiven zu dem Geseßentwurfe, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskostenent g (Druesachen des Reichstags 1. Iv. Nr. 135, S. 20 und 21) mit im Ganzen 598,391,942 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. nachgewiesen. Davon sind dur den Ertrag der Kriegs- anleihen und dur sonstige a. a. O. näher bezifferte Einnahmen in Folge des Krieges gedeckt 201,871,816 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. Es bleiben also aus dem Antheile des ehemaligen Norddeutjchen Bundes an der französischen Krie sfostenentshädigung zu deckmn 398,520,125 Thlr. 10 Sgr. 7 Pf., damvien rund 396,520,125 Thlr. Die für 1873 zur Verrechnung gekommenen Kriegskoften lassen sih erst nah erfolgtem Final-Abschluß für 1873 genau beziffern. Dieselben werden hier daher zusammen mit den noch rüdständigen Kosten aus Anlaß des Krieges, leßtere nah dem - bis jeßt vorliegenden Material veranschlagt, auêëzu- bringen sein, und vas; a, für das Landheer, einschließlich der aus der ungetheilten iegsfostenentshädigung zu erstattenden Ausgaben für gemeinscaftliWe_ Zwette 33,900,000 Thlr. ; b. für die Marine, deren Kosten aus Anlaß des Krieges zunächst vorbehaitlih der Er- stattung nach Art. V., Ziffer 3 des Geseßes vom 8. Juli 1872 durh- weg für norddeutsche Rechnung verausgabt werden 498,478 Thlr. ; c. für Vergütungen für Kriegsleistungen (vergl. unten Nr. 4) 1,275,000 Thlr.; d. für Verzinsung und Tilgung der Kriegs\{uld 12,945,033 Thlr. ; e) zum Ersaß der Unterstüßungen für die Familien einberufe- ner Reserve- und Landwehrmannschaften 175,000 Thlr. ; t. an Zuschuß zur Verwaltung der Elsaß-Lothringischen Eisenbahn bis Ende 1871, welcher zunächst vorbehaltlich der Erstattung nah Art. V., Ziffer 7 des Geseßes vom 8. Juli 1872 durchweg für norddeutshe Rechnung verausgabt wird 2,597,697 Thlr.; Summe 1,447,911,333 Me: 9) die Ausgaben für militärishe Bauten und Cinrichtungen, we he durch den Art. 1 des Geseßes vom 2. Juli 1873 gene sind mit 13,241,000 Thlx. Ferner find aus dem norddeutschen ntheil an der Kriegskostenentschädigung zu entnehmen: 3) die Kosten für Revifion der norddeutschen Kriegskostenrechnungen (Abschn. II. . Kap. 7 der Ausgabe in den Reichshaushalts-Etats für 1872 und 1873), welche ih für 1872 auf 14,607 Thlr., und für 1873 auf 21,834 Thlr., zu- sammen auf 36,441 Thlr. belaufen. Eventuell 4) die durch den, dem Reichstage vorgelegten Geseßentwurf, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden (Nr. 11 der Drudcksachen des Reichstags, T. Session, 1874) in Aussicht genom- menen Ausgaben im Betrage von etwa 2,500,000 Thlr. Es ergiebt sich mithin ein Gejammtbedarf von 463,688,774 Thlr. Der auf den ehemaligen Norddeutschen Bund fallende Antheil an der Kriegskosten- entshädigung ist oben beziffert zu 530,116,053 Thlr. Es bleiben danach disponibel 66,427,279 Thlr. ;

Diese Summe erhöht sich indeß noch um die dem Norddeutschen Bunde auf seine vorstehend aufgeführten Kriegsausgaben nah Maß- gabe der bezüglichen Geseßzesbestimmungen aus der Kriegskostenent- \chädigung besonders zu erstattenden Beträge, nämlich:

A. gemäß Art. V. des Geseßes vom 8. Juli 1872, nah vor- läufiger Feststellung 43,552,978 Thlr. B. nah §. 1 Nr. 6 des Ge- e vom 8. Juli 1873, für die Fuhr- und Transportkosten bcim (bzuge der Truppen aus Frankreich 1,833,000 Thlr. C. in Folge des Geseßes vom 2. Juli 1873, die bis Ende 1872 von den oben mit 106,846,810 Thlr. voll zum Ansaß gekommenen Ausgaben für das Retablissement des Heeres 2c. bereits zur Verrechnung gekommenen 18,239,931 Thlr. (Die in den Motiven des leßtgedachten Gesebes, als bis infl. 1872 verausgabt, angegebenen 19,897,865 Thlr. enthielten an hier nicht in Betracht kommenden NBVorschüssen den Betrag von 1,657,934 Thlr., nach deren Ausscheidung sih nebenstehende Summe ergiebt) Summe von A. bis C. 63,625,909 Thlr.

Es würden demnach für den chemaligen Norddeutschen Bund im Ganzen disponibel werden 130,053,188 Thlr., rund 130,000,000 Thir.

Von den Abgeordneten für Elsaß-Lothringen ist folgender Antrag eingebracht worden: Der Reichstag wolle beschließen: daß die Beyölkerung Elsaß-Lothringens, welche, ohne darüter befragt worden zu sein, dem Deutschen Reiche durch den Friedensvertrag von Frankfurt einverleibt worden ist, sich speziell über diese Einverleibung auszusprechen berufen werde.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 17. Februar. In der gestrigen Sihung des Herrenhauses erklärte in der Diskussion über den Staats-

- haushalts-Etat der Handels-Minister Dr. Achenbach nach dem

Fürsten von Pleß, welcher in Betreff der Wiedereinführung der vom Hause der Abgeordneten nicht bewilligten Staatsrennprämien eine Resolution beantragt hatte:

Meine Herren! Auch mir teht eine Kritik über des Verfahren des Hauses der Abgeordneten, wodurch der erwähnte Beschluß zu Stande gekommen ift, nicht zu, da sich jenes Haus innerhalb feiner formellen Befugniß bewegt hat. Auf der anderen Seite bin ih in- dessen in der Lage, aussprechen zu #önnen und zu dürfen, daß die Königliche Staatsregierung diesen Beschluß beklagt. Die Königliche Staatsregierung ist überzeugt, daß die Volltlutpferdezucht zum wesentlichen Nußen der Landespferdezuht gereicht. Sie weiß, daß die Rennen fast der einzige Weg find, um die Kraft des Vollbluts zu erproben, und is ferner der Ueberzeugung, daß die Rennen nur dadurch wesentlich zu fördern sind, daß auch der Staat seinerseits, da wesentliche ôöffentlihe Jnter- essen vorliegen, sih mit Beiträgen betheiligt. Dies ist also der Stand- punkt der Königlichen Staatsregierung in dieser Frage, und sie ist erfreut, sih_in dieser Beziehung in Uebereinstimmung mit diesem Hohen Hause zu befinden. Sie wird deshalb gewiß jede Resolution, welche darauf hinzielt, die Zwecke, welche ih eben bezeichnet habe zu s in die sorgfältigste und gewissenhafteste Erwägung ziehen.

ugleich glaube i indessen, fonstatiren zu müssen, daß, wenn in einzelnen Reden, wenn ih mich meinestheils nicht irre, hervorgehoben worden ist, es bestehe für die Königliche Staatsregierung sogar eine rechtliche Verpflichtung der einzelnen Privaten gegenüber, dies nit zutreffend sein würde.

SFch kann beispielsweise mich darauf berufen, da in dem leßten Antrage, welcher an das landwirth\chaftliche Ministerium bezügli des Jahres 1874 Seitens der Rennvereine gelangt ist, ausdrüdcklich Folgendes gesagt wird: „Die Veranlassung, welche den Aus\chuß des Unionsklubs bewog, Euer Excellenz so zeitig den Verthzeilungsplan der Staatspreise pro 1874 zur hochgeneigten Genehmigung, vorbehaltlich der Bewilligung derselben Seitens des Landtages, vorzulegen, hat darin ihren Grund, daß“ Es ist also bei men Prämien selbst- verständlich immer die Bewilligung Seitens des Landtages voransg- sett worden. :

Auf der andern Seite glaube ih aber ebeufalls, daß ein Krebs- schaden bei ‘dieser ganzen Angelegenheit in der fortdauernden Unsicher- heit der Bewilligung beruht, und daß, wenn Pir ter zu befriedigenden Resultaten gelangen wollen, wir ein für alle Mal eine Entscheidung herbeiführen müssen, welhe auf längere Zeit die Gewährung der erforderlichen Summe sichert. Es darf nicht wieder vorkommen, da gewissermaßen jährlih an diesem Posten genagt wird, und man darüber im Zweifel ist, ob derselbe in der That bewil- ligt werden wird oder nit. Unter diesem Gesichtspunkte ist es vielleiht nicht unerwünsht, wenn der gegenwärtige fue dazu führt, die ganze Frage ex professo mit allen thunlichen

Nitteln zum Austrag zu bringen und so, wie gesagt, allen Zweifeln ein für alle Mal für längere eit ein Ende zu verschaffen. Die Kd» niglihe Staatsregierung wird daher, was das kommende Jahr onbe- trifft, gewiß bemü t sein, diese Frage, fo weit ihre Mittel und Kräfte reichen, indem angegebenenSinne zumÄAustrag zu bringen. Fraglich wird es aber sein, ob diejenigen Vorschläge, welche rückfihtlih des laufenden Jahres gt- macht worden sind, mit Rücksicht auf die Sicherstellung für die ZU- kunft sich in jeder Beziehung empfehlen. Es wird wohl zu erwägen sein, ob nicht die Schritte, die man etwa für das laufende Jahr

thun möschte, nach gewisser Seite hin nicht \{chädigend wirken könuen, wenn man das Ganze und die Zukunft im Auge hat.

Fch will demgemäß nur noch hervorheben, daß,

1 l 1 ,_d was das Jahr | Pferdezucht diese 1874 betrifft, die Sache jedenfalls einer reiflichen Erwägung nah verschiedenen Gesichtspunkten bedürfen wird. Für die Zukunft wird aber ganz gewiß, wie ich wiederhole, die Königliche Staatêregierung

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Minister:

Inseraten-Expedition des Deutschen Reihs- Anzeigers

und Köni lh E Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

1 Steck&ckhriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Handels-Register. 3. Konkurse, Subhaftationen , Aufgebote, Vor-

Konkurse, Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

{619] Koukurscröffnung.

Ueber das Vermögen der unverehelihten Ig0- ephine Iablokoff zu Potsdam, in Firma: I. echascheck ist am 16. Februar 1874, Vormittags 11 Uhr, der kaufmännische Konkurs im abge-

fürzten Berfahreu eröffnet (und der Tag der

B e auf den 14. Februar 1874 fest- geseßt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Eduard Julius Kobliß hier, Branden- burgerstr. Nr. 3, wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 24. Februar 1874, Bormittags 105 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimn-r Nr. 1, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Scharn- weber anberaumten Termin die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Ver- walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Saen im Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul- den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu yerab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände Ï

bis zum 31. März 1874 einschließlich, : dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige u machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben - dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech- tigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. e - :

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ausprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hier- durch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem batüe verlangten Vorreht

bis zum 31, März 1874 cinschließlih bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden Und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

am 14. April 1874, Bormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung \chriftlich eiareiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Ieder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichts- bezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner For- derung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur

axis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts - Anwalte Justiz-Räthe Licht, Stoepel, Kelch und Rechtsanwalte Naudé und Engels zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Potsdam, den 16. Febxuar 1874.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

[598 E N dem der Posamentier Wilhelm Christoph Koch von hier angezeigt hat, daß er überschuldet und zur Befriedigung seiner andringenden Gläubiger außer Stande sei, wird zur summarischen Anmel- dung der Forderungen, zur Wahl eines Kurators, Fowie zum Güterversuche behufs Abwendung des förm- lichen Konkurses Termin auf ven 13. März d. Is., Vormittags 9 Uhr C. St. hierher anberaumt, wozu sämmiliche Gläubiger mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß die nicht er- cheinenden Chirographar-Gläubiger als dem Be- chlusse der _ Mehrheit der Erschienenen beitretend werden angesehen werden. Hersfeld, am 13. Februar 1874. Königliches Amtsgericht. Abiheilung Il. Schoedde.

(618) Subhastations-Pateut.

Dcs dem Kaufmann Adolf Hirschlaff zu Berlin und dem Rentier Isaac Graefner hier gehörige, in Charlottenburg, Wallstraße Nr. 63 belegene, im D R uch von Charlottenburg, Band V, Nr. 332, Seite 1849, verzeihate Grundstück nebst Zubehör soll

den 13. April 1874, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 16. April 1874, Bormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, verkündet 4werden.

Das zu versteigernde Grundstück is zur Grund- steuer gar nicht und zur Gebäudesteuer mit einem Po Nugzungswerth vou 460 Thlrn. veranlagt.

uszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund- {sttück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- Hedingungen sind in unserm Bureau B, einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion {pätestens im Persteigerungstermin anzumelden.

Charlottenburg, den 22. Januar 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation, Der Subhastationsrichter.

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T3600 Oeffentlicie Vorladung.

Die verehelichte Müller, Christiane geb. Wagen--

Tuccht, in Wichelsdorf hat gegen ihren Ehemann, den Tischlermeister Ernst Müller, gebürtig aus

ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

eifrig bemüht sein, dem Schwanken ein Ende zu machen uud wenn thunlich, eine SEucjGeung herbeizuführen, welche zu Gunster der

Nah dem Herrn von Kleist- Meine Anführungen sind niht gegen die Resolution des Fürsten

Deffentlicher Anzeiger. 7

Retow äußerte der Handels-

Pleß gerichtet, sondern gegen Bemerkungen anderer Herren Redner, die herk in diesem Hause gemaht worden sind. Jh habe meine Stellung zu umme ein für allemal sichert. der Resolution dadur gekennzeichnet, daß ich sagte: die Regierung wird diese Resolution, wenn fie angenommen wird, in die reiflihste

Erwägung ziehen. Ob ihr die Ausführung möglich sein wird, kann

fich erst aus diesen Erwägungen ergeben.

5. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öôffentlichen Papieren.

6. IndustrielleEtablissemeuts, Fabriken u.Sroßhandel.

7. Verschiedene Bekanntmachungen.

L

Juserate nimmtandie autorisirte Annoncen-Expedition von

Rudolf Mose in Berlin, Leipzig, Zamburg, Srank-

furt a. M., Breslau, Halle, Praz, Wien, Münheu, AUürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

8. Literari]che Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

Ulbersdorf und zuleßt in Metschlau wohnhaft, mit der Behauptung, daß derselbe sie im Jahre 1866 böswillig vaten habe, und seitdem verschollen Fei, auf Ehescheidung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf

den 17. März 1874, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angeseßt und wird dazu der Verklagte, dessen Aufenthaltsort sich nicht hat er- mitteln lassen, hierdurch unter der Warnung vorge- laden, daß im Q seines Ausbleibens er der be- haupteten böswi igen Verlassung der Klägerin für geständig erachtet und nah Bewandniß der Umstände auf Ehetrennung anerkannt, er au für den allein schuldigen Theil erachtet werden wird.

Sprottau, den 1. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Sn unserem Depositorium befinden sich folgende Testamente, seit deren Niederlegung über 56 Jahre verflossen sind. 1) Testament des Tischlermeisters Carl Friedrich Bachaly und dessen Ehefrau Dorothee Sophie, geb. Pickardt, zu Gransee vom 21. Januar 1818. 2) Testament ker Frau Oberförster Bars, Johanne, geb. Anhalt, zu Wusterhausen a./D. vom 16. Dezember 1817. 3) Testament des Feldjägers Johann Christoph Vathke und dessen Ehefrau Maria Magdalene, geb. Duplan, zu Rheinsberg vom 26. Februar 1817, Nach Vorschrift des S. 918 Titel 12 Theil L. des Allgemeinen Landrechts werden die Interessenten aufgefordert, die Publikation dieser Testamente nachzusuchen, widrigenfalls nach 8. 219 a. a. O. verfahren werden wird.

Neu-Ruppin, den 9, Februar 1874.

Königliches Kreisgericht. Ik. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c+

(i. 22) Vekanntmachun

Zu dem Bau von M nid auf

der Königlichen Che om - Manufaktur bei Charlottenburg sind erforderlich :

1) circa 258 Kbm. Kalkbausteine,

A E 4. Mille Klinker,

3) 45 y Rathenower Steine odex’ gute hartgebrannte und regelmäßig geformte Mauersteine,

0 7 A ra Hintermauerungs- eine,

10 „gelbe Verblendsteine nach Probe,

A gewöhnliche Verblender,röth'oder gelb nach beizubringender Probe, 4 Dachsteine, 3543 Hektoliter gelö1hten Kalk, 60 Tonnen Cement, : 711 Kubikmeter Sand.

¡Die Lieferung dieser Baumaterialien soll in öffent- licher Submission vergeben werden.

Sermin zur Einreichung der Offerten ist auf

2, März cr., Nahmittags 3 Uhr, im Baubureau, Bellevuestraße 15, angeseßt. Da- selbft können in den Stunden von 9—3 Uhr die Be- dingungen eingesehen werden. Berlin, den 16. Februar 1874.

Der Königliche Bauinspektor.

R. Sive,

[621] Oberschlesische Eisenbahn.

Für den Neubau zweier Ladebühnen auf Bahnhof Breslau der Oberschlesischen Eisenbahn sollen die Steinmeßarbeiten incl. Lieferung des Materials in öffentliher Submission yergeben“werden.

Termin hierzu ist auf Mittwoch,

den 25. Februar cr., Bormittags 11 Uhr, im Bau-Bureau der unterzeichneten Betriebs-JFnspek- tion angeseßt, bis zu welchem Unternel-mungslustige ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift :

„Offerte auf Ausführun der Steinmeh-

arbeiten incl. Materiallieferung zum Bau

zweier Ladebühuen anf Bahnhof Breslau“ einreichen wollen.

Bedingungen, Preisofferten-Schema und Zeichnung liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können Kopien davon gegen Erstattung der Kce- pialien daselbst in Empfang genommen werden.

Breslau, den 16. Februar 1874.

Königliche Betriebs-Inf eftion E. der Obersglesishen Eisenbahn.

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“Königlich Niederschlesish-Märkische Eisenbahn.

Zum Bau eines Nebeu- resp. Beamtenus--

Wohngebäudes auf Bahnhof Dittersbach soll die Ausführung : | 1) der Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten, incl. Material-Lieferung, sowie 2) der Z mmer-, Staaker-, Dachdecker- und Klemp- nerarbeiten, incl. Material-Lieferung, verdungen werden. F A Zur Eröffnung der Offertcn is Termin auf Montag, den 2. März 1874, Bormi!tags 11 Uhr. : im Bureau der d. Betriebë-Insyektion zu Hirsch- berg anberaumt, wo auch die Zeichnungen und Be- dingungen eingesehea und Offerten-Formulare gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können, HDirschberg, den 10. Februar 1874. Der com. a P eti dd 0,

[G5] Bekanntmachung.

ür -die Kaiserliche Werft sollen diverse Jnven- tarienstücke, als: Eiserne Eimer, Filzschuhe, Maaß- ssttäbe, Kiepen von Weiden, Lampen, Leuchter, Kohlen- \äcke, Vorlegeshlösser, Schraper mit hölzernen Stie- len, Farbetöpfe, Aexte, Beitel, Bohrer, Bohrknarren, Dessel, Dorne, Meißel, Hämmer, Hobel, Sägen, Zangen, Zirkel 2c. beschafft werden.

Lieferungs-Offerten siad versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Plefernng von Handwerks- zeug 2c, bis zu dem am 3. Márz cr., Mittags

2 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an- beraumten Termine einzureichen.

Die Lieferungs-Bedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfs- angaben und Proben in der Registratur der Kaiser- lichen Wecft zur Einsicht aus,

Kiel, den 9. Februar 1874.

Kaiserliche Werft.

[622]

Das Schleswig - holsteinische Füsilier-Regi- ment Nr. 86 in Flensburg hat die Beschaffung von 240 Stück Helmen zu vergeben und fordert zur Einreichung der Preise mit Probe auf. Die Ver- gebung der Lieferung findet auf Grund derselben statt.

Flensburg, den 14. Februar 1874.

N Liebe, Oberst und Regiments-Commandeur.

[5871 Thüringische Eisenbahn.

Die Lieferung resp. Anfertigung von:

12 Stück sogeu. ganzeu euglischeu Weichen 14 » « halben "

20 cinfachen gewöhnlichen ú

124 Herz- und Kreuzungsstücken foll im Wege der Submission vergeben werden.

Die Offerten sind mit der Aufschrift:

„Offerte auf Weichen 2c.“ versehen, versiegelt und portofrei bis zu dem auf Sonnabend, den 28. Februar c. Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumten Submissionstermin an uns einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa ershiencnen Sub- mittenten eröffnet werden.

Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen, von welchen ersteren ein unterschriftlih anerkanntes Ex:m- plar der Offerte beigefügt sein muß, werden von un- serem Sekretariate auf portofreie Requisition unent- geltlich abgegeben.

Erfurt, den 11. Februar 1874.

Die Direktion.

[

Die Lieferung von: ,

1) 2,662,200 Klgr. oder rot. 69,911 laufende Meter gewalzter Eisenbahnschienen,

2) 28,980 odec 42,000 Stück Laschen- schrauben, -

3). 14,200 „dder 9500 Stück Unterlags- Platten,

4) 126,140 _oder 371,000 Stück Tirefonds

soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen

werden, : :

Zeichnungen, Bedingungen und Submissions-For- mulare kônnen bei uns eingeschen, auch auf yorto- freies AnsuGen und gegen Erstaitung der Kopialien von uns bezogen werden.

Die Offerten, welche sowohl auf das ganze Quan- tum jeder einzelnen Gattung, als auch auf einzelne Theile desselben gerichtet fein können, find versiegelt und mit der Aufschrift: i;

„Submission auf die Lieferung vou Bahn- schienen u. st. 1w.“ spätestens zu dem auf Montag, den 2. März cr., Vormittags 11 Uhr, anher anberaumten Termin einzureichen; die ein- gehenden Offerten werden in diesem Termine in Ge- genwart der etwa anwesenden Submittenten eröffnet.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße E bleiben unberüdcksichtigt.

asel, am 8. Februar 1874. Königliche Eisenbahu-Direktiou.

[586] Hannoversche Staatsbahn.

Es soll die Lieferung vou 26 Stü L Eisen von verschiedenen Längen und Profilen der Burbagzer Hütte nebst zugehörigen Unterlagsylatten in cinem Gesammtgewichte von circa 4200 Kilogr. Schmiedeeisen und 625 Kilogr. Gußeijen für Bahn- hof Göttingen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Hierzu wird Termin auf

Sonnabend, den 28. etnar cr., Morgens 11 Uhr

im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumt.

Die Offerten find versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zu genanntem Termine porto- frei einzusenden. ? D

Die Profilzeihnungen und Lieferungsbedingungen liegen beim Bureau-Borsteher der unterzeichneten Be- bôrde zur Einsicht aus, und können auf portofreie Anfragen gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt werden. s

Cassel, den 9. Februar 1874.

Königlite Eiseubahn-Kommission.

Verloosung, Amortisation, Zíns- zahlung u- st w. von öffentlichen Papieren.

[620] Aufgebot.

Die Amortisation der angebli verloreuen 7 Stü vormaliger Wittenberger Stammaktien, jeßige 3% Rentenpapiere à 200 Thlr. Nr. 260, 927, 11,457, 13,466, 15,886, 19,387, 15,889, ausgefertigt den 1. Dezember 1848 und 13 Stück 47% Magde- burg - Halberstädter Prioritäts - Obligationen Nr. 21,294 bis 21,306 über je 100 Thlr., ausgefertigt den 1. Mai 1865, ist bei dem unterzeihneten Gee richte beantragt worden.

Es werden daher alle Diejenigen, welche an vor- bezeichnete Werthpapiere als Eigenthümer, Cessio- nare, Pfandinhaber, oder aus einem senstigen Rechts- grunde Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 6. Iuni 1874, Bormittags 11 Uhx,

vor dem Stadt- und Kreisgerichtê-Rath Dr. Silber- ihlag an Gerichtsstelle, Domplaß Nr. 9, anberaum- ten Termine anzumelden, widrigenfalls die sich nicht meldenden Berechtigten mit ihren Aniprüchen präklu- dirt, die genannten Aktien für amortisirt erkläut und an deren Stelle dem Verlierer werden neue ertheilt werden.

Magdeburg, den 11. Februar 1874.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Kündigung Hallische: Stadt-

[599 Obligationen.

Zufolge der Beschlüsse beider städtischen Behörden vom 18. Januar bezw. 2. Februar cr. werden die zu Folge der Allerhöchsten Privilegien vom 2d. Juni 1848 und 19. Juli 1871 ausgegebenen

Fünfprozentigen Stadt-Obligationen zur Rücßzahlung am 1. Oktober cr._ gekündigt.

Wir fordern die Inhaber dieser Obligationen auf, unter Einreichung derselben nebst Talons und bezw. der Anleihe von 1848 mit Coupon Nr. 13—18, bezw. der Anleihe von 1871 mit Coupon 7—10, den Betrag der S uldverschreibung am 1. Oktober cr. bei unserer Kämmerei 1. zu erheben.

Vom letzt gedachten Termin hört jede Verzinsung der Schuldverschreibungen auf. Denjenigen Jnhabern der gedachten Obligationen, welche fic unter Ein- reichung eines Verzeichnisses der Obligationen

bis zum 15. März cr. bei unserer Kämmerei k, bereit erklären, den Bctrag der Schuldverschreibung gegn Abgabe der Stücke mit laufenden Coupon? und mit den Talons am 2. April cr. as zu erheben, wird zu Folge Beschlusses beider städtischen Behörden eine Prämie von L Prozent gewährt werden. p Halle, den 13. Februar 1874,

Der Magistrat.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Unter der Höchsten Proicfiion Jhrer Königlichen Hoheiten der Frau Herzogin Wilhelm von Mecklen- burg-Schwerin und der Prinzessin Marie von Preu- ßen findet au in diesem Fahre wiederum ein Ver- anf zum Besten des _Diakonuissenhauses zu Kaiserswerth statt, was schon jeßt allen Freunden und Wohlthätern dieser Anftalten bekannt gemacht wird. - Das Nähere wird später angezeigt werden.

Berlin, im Februar 187. Das Komite.

Die Kreisphysikusstelle des Tost-Gleiwitzer Kreises, deren etatsmäßiges Gehalt 300 Thaler ¡ährlich beträgt, ift erledigt. Qualifizirte Bewerber Manner fih unter Einreichuig ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 8 Wochen bei uns melden.

Oppeln, den 9. Februar 1574.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern, [M. 209] Bekauntmachung. An der hiesigen reorganisirten Proviuzial-Ge- werbeschule ist die Stelle je ‘eines Lehrers 1) für Französisch, English und Geschichte, 9) für Deutsch, Geographie, prafktisches Rechnen und Comtoirwissenschaften : mit einem jährlichen Gehalte von 700 bis 1000 Thlrn. zum 1, Oktober d. J. zu besehen. s

Bewerber fordern wir hierdurch auf, sich unker Beifügung eines Lebenslaufs und ihrer Zeugnisse bis zum 15. März d. I. schriftlich zu melden und zuglei anzugeben, welches Gehalt sie beanspruchen.

Halberstadt, den 12. Februar 1874.

Der Magistrat.

Rheinische Eisem ah n. Betriebs-Einnahmen nah vorläufigett (rmittelungen. für E |@: Personen [Güter Summa Thlr. | Thir. | Thr. T Für sammtliche Haupt- und Zweigbahnen A L B, SFanuar 1374| 205,000 [628,000 | 833,000 , 1873| 200,841 637,004 837,86 _ pro smehr R A ___18ï4\weniger | __| 9004 | 485 1l. Für die Eifelbahn Call-Trier. Fanuar 18374 9,050 | 28,160 | 37,210 «1873, 8,576 | 27,436 | 36,012 T2A 1,198

pro smehr | 1874\weniger| —_ Cölu, den 15. Februar 1874. Die Direktion.