1874 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

is fs ; ior ttéreisi- ü ie die Summe von 105,000 Thlrn. durch 20 Im Verlauf der Diskusfion nahm der Staats-Minister lichen Entscheidung über Bestätigung oder Wiederaufhebung der vor- Zu S. 53 (Entschädigung der Geistlichen): ganze Reihe von Stellen, wo es absolut im Entferntesten nit hier von allen übrigen Fällen ausgesondert, in wan Ver ap dis O inden N Wie Lm für das nächste Jahr es in | Dr. Falk noch einmal das Wort: dais : : E RES e i | i Die Gedan, E in vEstredeton habn der Komiii sfion, | Zas, Deblriuit Zela Lana, da dex Feger Seoane ZOBER io rend s Ee bet alt die Kos npfli tigkeit d ‘s Aufge- aximo mit 5000 Thlrn. zu thun haben, für das folgende mit Fch habe nur zu bemerken, daß ich mich über den zweiten Theil 3) Ausschluß von Rechtsmitteln gegen eine die Aufhebung ent- | theils in diesem Hohen Hause gestellten Anträgen zum Grunde liegen, | tritt. Sache der Kirchengemeinde ist es ja prinzipgemäß zunächst für Kirche könne gar nicht anders als die Ko tenpflichtigke FLas Auf- 10,000 Thlrn. u. #. w. Ih halte es aber für unzweifelhaft, daß Sie | des Amendements ganz sahlich nah allen Richtungen ausgelassen habe. sprechende Entscheidung ; werden von der Staatsregierung getheilt. Die Staatsregierung glaubt |. den Unterhalt des betreffenden Geistlichen zu sorgen. Nun s{chweben Hots beseitigen. Man kann ja darüber streiten, in wie wei Auf- | 10,000 Thlrn. n l Erlaß des Gesehes, also im ganzen Sahre 1875 | Weshalb ih jeßt das Wort ergreife, ist, daß ich nicht zugeben kaun, 4) Erlöschen der Beschlagnahme als nothwendige Folge der niht | von der F age, was das formelle Recht fordere, in dieser Sache ab- | mir manche Fälle vor ih will gern einscbalten mir sind dabei die gebot in der Kirche, namentlih unter der jeBigen ora: Ld inde es noch nit einmal mit 5000 Thlrn. zu thun haben werden, daß | einen gaxz flaren Sachverhalt hier anders dargestellt zu sehen, als er binnen der bestiminten Frist erfolgten Bestätigung; sehen zu sollen, Sie steht auf dem Standpunkte, daß und ih Stolgebüibrverhältnisl nit, bekannt; au nit, ob solhe erhoben dem Aufgebote durch Civilstandeauxe e eerschied 1e Mei i fn der Ausfall noch geringer sein wird. Anders steht die Frage in Bezug | sich wirkli verhält. Nach den Beschlüssen der beiden Häuser des 5) desgleichen als Folge der nit binnen bestimmter Frist einge- | möchte glauben, hier läßt fich recht sehr streiten —, auch wenn ein | werden oder nicht und ich will beispielsweije einen Ort nennen, That treten selbst in den tirchlihen Kreisen darüber ver! K E V n 1 E Vie Aufgebottgebührti:. Sie halfn vom Herrn Kultus - Minister | Landtages vom vorigen Jahre, daß die Staatsregierung bedacht sein leiteten Verfolgung in der Hauptsache; formeller Rechtsanspruch nicht vorliegt, doch die Billigkeit gebietet, | Barby, wo Kirche und Pfarreien so außerordentliche Einnahmen haben, : hervor. Indeß es ist doch kaum zwei elhaft, daß ge ufge Es bhibt gehört, wie “mitverlWfig die Angaben sind, die in dieser Beziehung | möge, das Einkommen der Geistlihen zu bessern, hat die 6) Bezeichnung der beanstandeten Stellen der Druckschrift unter | eine billige Entschädigung den Geistlichen und Kirchendienern zu ge- | daß sie gar niht wissen, was sie mit dem Gelde eigentlich machen welcher Form Seitens der Kirche beibehalten wer Q V ¡lusse über d rliegen. Bei den Aufgebotsgebühren würde es zunächst die Frage | Staatsregierung geglaubt, diesem Beshlug nachzukommen am An E beintane ber Bescbla E, E U N N Fe O UDED ik fir, BS ada fie Taf die figiR s ar C, p E Cini Mei hi R ifatitna sein: Liegt es im Interesse der Kirche, das Aufgebot | besten dadurch, daß fie eine wesentlihe Summe der 7) Beschränkung der Beschlagnahme auf die strafbaren Theile |- Gejseßes entstehen möchten. Die Staatsregierung is auch überzeugt, | kapitalisiren, Freilih erkennen sie, daß die einzelne Kirce doch auch Auéschließung der Geistlichen von ie lol i fen t, wohl | günzlih einzustellen? Liegt es in ihrem Interesse, für das | Schulaufsichts - Kesten den Geistlihen zuzuwenden gedachte, der Schrift, soweit sie vom Uebrigen trennbar find. daß gleiche Auffassungen in der Majorität des anderen Hauses be- | was thun muß für das Ganze, und kommen darum mit Vorschlägen, etwaiger Ehehindernisse, die der Staat nicht als solche-aner C i cheint | Aufgebot in Zukunft gar keine Gebühren zu erheben, liegt | und sie hat darum aus biesem Grunde einen fehr erheblichen Betrag Auf dieser Auffassung beruhen die §8. 25—28 des Entwurfs. | stehen, denn wenn auch dort die in vershiedene Formen gegossenen. | aus ihren übershießenden Mitteln der evangelischen Kirche überhaupt aber die Kirche. Daß das von der atoti@en Kirche Lis a4 Kirche | es im Interesse der Kirche, für die Zukunft nur Gebühren | in dcm betreffenden Titel ausgebracht. Sie ist mit ihrem Verlangen Die Fristen sind fe kurz bemessen, als irgend thunlich. Daß die im | Aufforderungen an die Staatsregierung keine Majorität erhielten, so | einen Vortheil zuzuwenden. Jn solchen Fällen nun nachzukommen mir gar n'’cht zweifelhaft zu sein, auch S ilt S Kirche das | in der Höhe der Hälfte des bisherigen Satzes zu erheben? | bei dem anderen Hause nicht durchgedrungen, und im Augenblicke, da leßten Satze des §_26 bezeichnete fünftägige Frist etwas weiter ge- | glaubt die Staatsregierung doch ausreichend darüber unterrichtet zu mit einer Staatsentshädigung, ih glaube, meine Herren, das ginge wird es sich wohl nicht „Deitreuen a en aber 4 schieht, so | Das sind alles Eventualitäten, die im Voraus sich nicht genau berech- | das feststand, hat die Königliche Staatsregierung einen Nachtrags- griffen ist, als die Zusammenrehnuug der vorgehend bestimmten Zeit- | sein, daß dieses Resultat mit dem Umstande zuzuschreiben ist, | doch wirklich über jede und alle Billigkeit hinaus. Aufgebot beibehalten, wie. das in der Rheinprovinz ü O e \chlüssig | nen lassen. Nun, meine Herren, wenn wir aber von diesen beiden | Etat, in welchem 250,000 Thlr. ausgeworfen waren, zur Verbesserung räume ergiebt, rehtfertigt sich dadurch, daß die Entscheidung des Ge- | daß die Staatsregierung durch den Mund des Herrn Finanz-Ministers Wenn ich Jhnen hiermit die in Betracht kommenden Gesichts- würde ja natürlich es auch" in ihrer Hand liegen, sich will Li ht Gebühren, die ja in einem der Amendements speziell ausgesondert | der Lage der Geistlichen eingebracht. Das Civilstandsgeseß hatte hier- richts der beshlagnehmenden Behörde binnen jener Frist zugegangen | bereits ihre Bereitwilligkeit erklärt hatte, auf demjenigen Wege zu | punkte im Allgemeinen gekennzeichnet habe, so scheint mir der Schluß j migen, ob fie weiter Gebühren daft E O Eer anders | worden sind, auf die anderen kirchlichen Akte übergehen, so wird man | mit nichts zu thun. Ich habe nur hervorgehoben, daß gleichzeitig sein muß und mögliche Zufälligkeiten, welche die Zusendung verzögern | gehen, welchen die verschiedenen Resolutionen bezeichnet haben. Und | nicht abzuweisen: „Ganz positive Grundsäße für die Zukunft lassen 3 würde also hier in der That, ein freier, oder ih Es ist nun auch | nach der Erfahrung die ich in meiner heimathlichen Provinz gemacht | durch diese Bewilligung es möglich ist, diejenigen Geistlichen, die ein können, mit in Rücksicht zu ziehen sind. in der That, meine Herren, hat es auch gar nicht dieser Resolntionen | sih jeßt gar nit finden.“ Und, meine Herren, wenn ih die ver- ausdrüdcken, ein selbständiger Entschluß der Kirche L Ri c eie habe ih stamme aus der Rheinprovinz nicht zuzugeben haben, | ganz geringes Einkommen haben, auch für den Fall, daß sie durch das Die Fristbestimmung im §. 28 hat wesentlich nur den Zweck, zu | bedurft, um die Staatsregierung zu einem solchen Vorgehen anzutrei- | \hiedenen Amendements betrachte, so werde ih in dieser Beziehung auf dem Gebiete der Kirche rechtstreitig, ob es richtig sei, lgebül daß erhebliche Beträge an diesen Gebühren verloren gehen. Wir | vorliegende Geseß einen Ausfall haben möchten, thatsächlich zu ent- hindern, daß die Sache niht nach Bestätigung der vorläufigen Be- | ben. Wenn die Staatsregierung solche Ansprüche, wie sie hier hecvor- t fsolhen Geseß, wie das VOLNegende, mit Aufyens a O: 2 E A annehmen dürfen, daß wi? in meiner heimathlihen Pro- | s{chädigen. Ein bestimmendes Motiv für den Nachtrags - Etat war es \{chlagnahme beruhen bleibe. Diese Frist hat geräumiger bemessen | gehoben sind, für gerechtfertigt erachtet, so sind es nah ihrer Ansicht | den Vorschlag der Kommission an, so finde ih darin, daß eben nur vorzugehen. Jch will meine Ansicht in diesem Sieb M L thn vinz Jedermann keinen Burke daran hat, daß die bürgerlichen | in feiner Weise. Noch weniger habe ih hier zum Ausdruck gebracht, werden müssen, um die gehörige Vorbereitung der Anklage nicht zu | gewiß zwei Gesichtspunkte, welche man feststellen muß, um zu einem die jeßt angestellten Geistlichen entshädigt werden sollen. Das geht, hin gestellt sein lassen, ih konstatire nur, dat, An iht äußere | Folgen der Ehe durch den Aft der Standesbeamten konstatirt und | paß die besser gestellten Geistlichen sih damit trösten sollten, daß ihre Delcmennten, ' wahrhaft billigen Ergebnisse nach jeder Richtung hin zu gelangen: | wie Herr Gobbin richtig angedeutet hat, in einer Beziehung zu weit, Seite gesagt wird, weun wir dahtn A h vi fen e müsén (eider werden, daß dadurch der Abschluß der Ghe noh nicht zu | {{lechter gestellten Amtsbrüder etwas bekämen, ih habe im. Gegen- Die Fälle der Beschlagnahme zerfallen nach der Vorausseßung | einmal ist festzustellen, wem die Entschädigung gebührt, und dafür zu | obwohl sich dabei vielleiht sagen läßt, die jeßt angestellten Geist- Gründe ‘gegen die firchlihe Einsegnung mitwir f der anderen | Stande gekommen ist, und daß die kirhliche Einsegnung dem bürger- | theile hervorgehoben, daß, wenn vor dem Zeitpunkte, wo das Geseh, three INRURt i Ee MRLEt n: [orgen das Jedes, Dep Fu SR Enns, evan 1, eine solche Ben. malies oil sie eina, Be Simaime voir, G Lie-VEe Wir daf orgen eiele I I Bebeupiin fie ht Wir dürfen | lichen Aft zu folgen hat. Herr von Senfft scheint anderer Ansicht zu | welches nah aller Richtungen die Matecie ershöpft, ergeht, in der 1) Verleßungen der formellen Vorschriften der §§. 5 und 6, und | erhält, und zweitens, daß in richtiger Weise au diejenigen Fonds | {hädigung haben, wenn sie gerade auch niht bedürftig wären. Es Seite die sehr bestimmt ausgesprochene A eht, tir bli ches f sein; i provozire aber auf alle meine Landéleute, die hier zugegen | That auch bei besser Gestellten sich Nachtheile herausstellen sollten, es Zuwiderhandlungen gegen den §. 15 des Entwurfs. Daß die ersteren | zwei der Herren Antragsteller drücken es, glaube ih, mit „Quelle“ | ist das aber ein Grund, der jedenfalls der Erwägung bedarf; man wird j niht so verfahren, die Akte find selbständig, un E für die Akte sird ‘oder auf diejenigen dazu rechne ih au Herrn von Kleist —, | nicht {wer werden wird, diese Nachtheile aus Staatsmitteln zu decken. Verlebungen nur bei denjenigen Drukschriften, welche zur Verbreitung | aus gefunden werden, aus denen die Entschädigung zu gewähren | überschen müssen, in wie weit auf eine Verpflichtung der Staatskasse Interesse hat, mag au mit seinen ige d Ali weifelhaft welche längere Zeit in der Rheinprovinz gelebt haben. Nun, meine In Betreff des Antrags des Grafen Brühl, in §. 55 bestimmt find, in Betracht kommen, braucht nicht besonders ausge- | ist. Um in dieser Beziehung das ausreichende Material zu schaffen p rechnen ist, ehe man fie aus\spriht. Demnächst ift gesagt worden, welche von der Kirche vorge\chrieben werden. if L "it Herren, werin wir diese ganze Frage auf das zurückführen wollen, was T n e l G Fa U eDA A Porschriften drückt zu werden, da nah den folgenden Säßen die Beschlagnahme | und niht Grundsäße ins Blaue hinein zu fixiren, die hinter- | der Kommissionsvorshlag ist zu eng. Es war dies der Grund, aus fkann es sein, ob ein derartiges Vorgehen M L ERlchenan na strengem Rechte der Staat zu leisten haben würde, dann würden die Worte: („Alle diesem Geseze entgege L Besi überhaupt die Exemplare einer Druckschrift nux da treffen soll, wo | her in der Ausführung sehr wohl na allen Seiten hin zu den | welchem i bereits vor einigen Tagen erklärte, die Regierung müßte im Jn- =— ‘eine Beseitigung - der Gebähren E t leugnen, doß | nach meiner Auffassung wir die Angelegenheit auf ein viel zu enges | treten außer Kraft. Ein Gleiches gilt von den Bestimmungen, dergleichen zum Zwecke der Verbreitung sich vorfinden. größten Unzuträglichkeiten führen können, find zweierlei Dinge noth- | teresse der Kirche Sie bitten, dem Kommissionsantrage ihre Zustimmung zu kirhlihen Akte. Ich will A O 8 e 3 ‘als bei | Maß zurückführen. Ih habe hon im Abgeordnetenhause Gelegenheit | welhe die Schließung einer Ehe wegen Verschiedenheit des 2) Strafbarer Inhalt einer verbreiteten Drufchrift, welcher den | wendig. Zunächst eine vollkommen und möglichst getreue Feststellung | versagen. Die Herren haben dur ihre Amendements. dies felbst an- bei den Aufgebotsgebühren die Sache vielleicht etwa Ta sich nach | genommen auszusprechen, daß die Regierung von der Ansicht ausgeht, | Religionsbekenntnisses verbieten) und welche eine staatliche Einwir- Thatbestand eines Verbrechens oder Vergehens begründet. desjenigen Zustandes, der gegenwärtig. gilt und g muß sagen, in | erkannt. Die Amendements gehen aus zunähst von dem Herrn von den übrigen liegt. Das Aufgebot is für dene T1 at dit über das nadckte Recht, wie sie es erkennt, hinauszugehen, mehr zu thun fung auf die Vollziehung der Taufe anordnen,“ zu streichen, er- Unter dieser leßteren Kategorie find (zufolge §. 19, Nr. 1) auch dieta Beziehung fehlt ih schalte ein überall das ausreichende | Manteuffel-Crossen, welcher die Worte „der jeßt angestellten“ streichen geschlossener bürgerlicher Ehe trauen [assen will, in 1 auf h oten und | und die Billigkeit walten zu lassen. Einer der Herren Vorredner sagte, | #särte der Staats-Minister Dr. Falk: Zuwiderhandlungen gegen die §8. 17 und 18, sowie gleichfalls gegen | Material für eine feste, hon jeßt für die Zukunft überall als bin- | will. Aus der S:reihung würde ih folgern, daß er alle Geistlichen, mehr eine Hauptsache, wenn er anderweit En s Der Sard aihen daß er auf Worte nicht viel gebe, sondern Thaten seh n wolle, Fc kann nur bitten, den Antrag abzulehnen. Ich beziehe mich die auf Grund des §. 16 ergangenen Verbote der Veröffentlichungen | dend hinzustellende Norm. Es gilt das zunächst auch von den Mit- | den Geistlichen als solchen, niht den gerade jeßt angestellten , meint, öffentlich verkündet ist, er wolle sich mit “Ober y Fi henratl eine | Nun, meine Herren, ist das denn nicht eine That, wenn, nachdem die auf vie Ausführungen, die meinerseits gegeben wurden im anderen über Truppenbewegungen 2c. in Kriegszeiten mitbegriffen. theilungen des Ober-Kirchenraths. Dieselben sehen, wenn man die | obwohl das nicht zweifellos aus seinem Amendement hervorgehen daher fann ich wohl begreifen, das. der, Auf bots ebühr nit | evangelische Kirbe vom Jahre 1850 es könnte auch das Jahr 1851 Hause, die bei der General-Disfussion von mir zum Theil wiederhelt Die Frage, ob bei deu nur auf Antrag zu verfolgenden Ver- | Beilage der Zuschrift an mich nimmt, recht ftatistisch aus, und es würde. In diesem Sinn aber geht das Amendement überhaupt zu gewisse Empfindung dafür hat, daß M Lu 4 n 8 Schreiben | sein; in der ersten Legislaturperiode des Landtages ist die Summe wurden und ihre Ergänzung fanden in den Ausführungen des Herrn gehen auch die vorläufige Beschlagnahme von folhem Antrage ab- | scheint, als ob sie rehnungsmäßig wenig zu bezweifeln wären. Der | weit. Man kann nicht übersehen, ob nicht solche Pfarreien, von denen mehr aufrecht gehalten werden kann, beb in Tei kein freier von 50,000 Thlr. bewilligt worden bis zum Jahre 1873 {jährli Referenten hängig ist, hat nach der jeßigen Geseßgebung zu Zweifeln Anlaß ge- | Ober-Kirchenrath muß freilich selbst zugeben, daß er in der einen von | ih ein Beispiel erwähnte, sich nit in größerer Zahl fänden. Solche ausdrückt, der Entschluß, fie gutzu e Gesichtspunkte gel: | nur 50,000 Thlr. erhalten hat, für den Etat des Jahres 1873 wie- / i geben. Der Entwurf folgt dem Vorgange der meisten neueren Preß- | ihm als wesentlich bezeichneten Beziehung nur eine aunähernde Rech- | unbegrenzten Verpflichtungen kann die Staatskasse ohne Erörterung Fch habe mich aber für verpflichtet gehalten, A 1ff fu a Une e TGODO Thlx, und im Etat des Jahres 1874 250,000 Thlr. _ Jn der gestrigen Abendsizung des Herrenhauses geseße, indem er in diesen Fällen die Verfügung der Beschlagnahme | nung aufgestellt hat, indem er zwei Provinzen herausnimmt, um die | der Verhältnisse niht übernehmen, Noch einen Schritt weiter fend zu machen, welche auch für eine andere Auf\a|}u ls V La e iu hinzugefügt also die frühere Bewilligung um das Sechsfache erhöht nahm in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die vor Stellunz des Antrags aus\{ließt. Grundlage zu gewinnen, die Aufgebots-Gevühren aus der Gesammt- | geht der Herr Graf Brühl, indem er dem Vorschlage noch Herr Gobbin stellt die Entschädigung für diese Ausfälle dur d s h ben, Sind das bloße Worte? Mir seinen das sehr konkludente Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer die Stadt Abschnitt V. S Klu bei immütges heit ‘der „Gebühren“ auszusondern. Aber ich glaube mich nicht zu | die Institute einverleibt, in dem von mir vermutheten die sachgemäße Entscheidung der, Minister As T ia Handlungen zu sein. Daß die Regierung nicht beabsichtigen kann, fich Be j i ibbneidaiden x. Eisenbahn der Handels-Minister Zu §. 28. Wie bereits erwähnt worden, nimmt der Entwurf | irren, daß Sie meine Behauptung darin unterstüßen werden, daß das | Sinne; das kann aber erst recht zu weit gehen. Denn, Kulina, nah Prüfung ee eus u die n vor einer | auf das Bestreiten eines an sich begründeten Rechtes zurückziehen zu g 24 das Wort: zur Voraussebung, daß bei Einführung des Geseßes im ganzen Be- |} Verhältniß der Aufgebots-Gebühren zu den Trauungs-Gebühren | wenn die Institute fähig sind, das zu leisten, was man ihnen zu- Dies scheint mir jedenfalls den Dorzug Me oi A in dem | wollen, das, meine Herren, kann ih Jhnen einfach nachweisen. __| Dr. Achenbach G r Vowrehuzs bat: geglaubt, - dew: histori- reiche desselben der Strafprozeß sowohl für Verbrechen und Vergehe ein überaus buntes, niht nach festen Regeln sich rihtendes ift. | muthen darf, so kann kein Grund vorhanden sein, sie zu entschädigen. allgemeinen Formel; eine solche Formel C d leßten 3 ‘Jahre WennSie derDeduktion desOber-Kirchenraths folgen,wennSie ebenso ___ Meine Herren! E Herr B ies dl E E rp a als für Uebertretungen nah dem Anklageprinzip geordnet und daß | Das ist ja auch sehr crklärlih, Man hat bisher Aufgebots- und | Aehnliches hat Herr von Senfft vorgeschlagen; denn er hat von Antrage des Herrn von Beß, der den Durchschnitt der A sen Durh- | irrig die 105,000 Thlr. für die ÄAttestgebühren gleichfalls als eine so- | schen Zusammenhang Lg Ver gnd f get e op oN f au hinsichtlich der Uebertretungen die Entscheidung den Gerichten | Trauungsgebühren im Großen und Ganzen als Eins gefaßt, nament- | „Jnstituten“ gesprochen. Indem 1h diesen Antrag in demselben Sinne entscheiden lassen will. Ja, meine Herren, ne e Fen nen ibn _| fort ausfallende Summe behandeln, während sie erst nach und nah | müssen, welche die Grundlage L pee en AHA 2A x iellen: Lift zugewiesen sein werde. Diese Vorausseßung trifft zur Zeit noh nicht | lih für die Fälle reichte das auch aus, wo der Aufbieiende zugleih | auffasse, erwidere ih darauf dasselbe. Dann ist mir der Kommissions- schnitt nur wüßten, da ließe sih darüber Gd L ft vebt ohne | in etwa 20 Zahren ausfallen wird, wenn Sie ferner mit dem Ober- | hat dabei gejagt, g E f Y fl es A Sing E allenthalben zu, indem in einzelnen Bundesstaaten noch die Strafrehts- | der Trauende war, und das sind die Fälle, die Überwiegen. Jn diesem | vorjchlag gar nicht klar: was soll das heißen „in Folge des Gesetzes“ ? nicht, und eine Schablone hinzustellen, die "S nl u al Tiwas an» | Kirchenrath davon ausgehen, daß die Gebühren für die Aufgebote rischen H nich nen ul R b die Möglichkei Me ea pflege bezüglich der Uebertretungen ganz oder zum Theil von Verwal- | einen Beispiel möchte ich Ihnen einen Beleg für meine weitere Be- | Sind damit nur die direkten Wirkungen des Geseßes gemeint ? Aiso reale Unterlage, sheint mir doc bedenklich, L 0 Maa Köralichen | 70,000 Thlr. betragen, wenn Sie ferner mit ihm was ih für zu | deutschen Eisenbahn: auge haf M Lt di erre L tungsbehörden ausgeübt wird, bezw. eine Staatsanwaltschaft überhaupt | hauptung geben, daß die Grundlagen, die der Ober-Kirchenrath vor- | die Minderung der Attestgebühren oder die Fälle, daß sih viele Leute enommen werden, so ist mir von dem Standpunkte der Kb u l d halte von der Unterstellung ausgehen, daß 5 Prozent der | derselben übernommenen ktten of l nicht besteht oder die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft bei der | gelegt hat, keineswegs solche sind, um darauf einigermaßen fest basiren egierung aus immer noch der zweite Theil des Baumstarkschen | hoh h

; r chiJi 2 n ; E URE : 5 - | {ädi önnte. J ill davon absehen, daß der Herr Vor- nicht kirhlich trauen lassen und daher Traugebühren nicht erhoben ; ¡ 8 i die kfirhlichen Akte niht mehr würden vor schädigt werden könnte. Ich wi Strafrehtspflege nur eine beschränkte ist. Es ist daher nöthig, für | und staatliche Bewilligungen eintreten lassen zu können. Jch habe die | werden können? oder ist darunter zu verstehen eine gewisse dierekte 1s der Antrag des Herrn von Voß. Was die Re- | Bevölkerung in Zukunft chlich

Î 2 : ; s j i m Abgeordnetenhause schon dafür gesorgt Antrages lieber, a h : : j ie nit mehr durch ein Zwanggeseß dazu ge- | redner wie Andere ix dem ! In Dae gaoras die Zeit bis zur einheitlichen Regelung des gesammten Straf- | einzelnen Listen sorgfältig durchprüfen lassen, die vom Ober-Kirchenrath | Folge, wie das die Herren Gobbin und Baumstark andeuten und was solution des Herrn von Voß betrifft, fo N sie an ten a ne O e Sie Alles in Allem auf. 220,000 | haben, daß eine Schädigung des Puplikums, A O I prozesses Uebergangsbestimmungen zu treffen, welhe dem Straf- | eingegangen sind, und daraus das Material gewonnen für diejenigen | auch der Ober-Kirchenrath ausspricht ? insofern s als die Kirche regierung im ersten Theil eine Aufforderung, die E 1G viellet Ht zu | Thlr. komm a Magi dle. Regierung ängstlich sich auf | gelegenheit möglich i j Sg E M Seen L 00 AUG eseze eine gleihmäßige Handhabung in den Bundesstaaten sichern. | Punkte, die einer speziellen Feststellung bedürfen. Nun aber fehlt | Angesichts dieser Geseßgebung si{ch dahin führen 1äßt, bestimmte Alte ih gesagt habe, eigentlich überflüssig erscheint, die Gebühren ivaidt, | cine angeblihe Rechtspfliht hätte beschränken wollen, hätte | sih ja bereits ge Le f. Zus E an welchen der Herr Vor- Mit dem Auédrucke „durch die freie begangene Uebertretungen“ sollen | durhaus noch das Material, was die evangelische Kirche betrifft, aus | ganz aufzuheben, oder aber für gebührenfrei ‘zu erklären, wofür sie eng ist, indem fie blos von den beiden Arten von Ge N L V, fie bei Vorlegung des Etats blos auszusprechen brauchen: | konstatiren, daß der j es f A O I uen Pes die durch den Schlußsaß von §. 19 unter Strafe gestellten | denjenigen Landestheilen , die dem Ober-Kirchenrath als höchster kirh- | bisher Gebühren nahmen ?' Wenn die Sache in diesem leßten Sinne die er ‘in seinem Amendement zu S. 93 gusgenomer hinsichtlich die 250,000 Thir., die wir jet zulegen wollen, die wollen wir zur | - redner voxgetragen ha Wirklichkeit ift vetfselbe eit total andever

uwiderhandlungen, als au die unter das Stxafgeseßbuch fallenden | licher Instanz nicht unterworfen sind, also aus Hannover, aus Schleswig- | aufzufassen iît, dann, glaube ih, können wir unsere Zustimmung nicht fommt der zweite Theil: er stellt bereits si n N iütation Lir: Mestreitntis dieser Ausfälle von 220,000 Thlrn. verwenden. Meine | Phantasie existict; in Eise b hn-Baugesellihaft Ende Mai v. J. bei Uebertretungen, sofern die Verübung der leßteren durch Verbreitung Folie aus Hessen-Nassau, und über die Verhältnisse der katholischen | geben, denn wir wissen wirklich nicht, wie die Kirche in dieser Rich- Aufhebung der Stolgebühren eine ganz, eson ere Vio vas l Sllrea Vas hütedie. Regiernng nitt gethan, sie hat nach dieser Rich- Als die deutsche Eisenbahn-Baug aft 8: von Druckschriften geschieht, getroffen werden. irche entbehren wir bis auf. diesen Augenblick jeder positiven Nach- | tung, vom Staate unkontrolirt, verfährt. Es würde von Jhrem Bei so!cher Erwägung ist die Staatsregierung in einer eigenen Lage, 1 ;

: j i [8-Ministerium die Anzeige machte, daß es ihr niht mög- : rwÄägung Tung a: 2 ‘1 die 250,000 Thir. bedingungslos in Vorschlag gebracht, sie | dem Handels-Minif z Zu §. 29." Die hier getroffenen Vorbehalte haben in der Fassung | riht. Die Entwickelung der einschlägigen Verhältnisse hat die Frage | alleinigen Votum abhängen, ob der Staat zur Entschädigung ver- fie kann selbständig nichts thun, denn sie ist nicht diejenige, welche die | tung hin die 250, Thir gung des §8. 1 ihre Veranlassung und bedürfen keiner Erläuterung. Nur | der Stolgebühren zum größten Theile außerhalb jeder Kognition der

| S / ufo 9E “_| lich sein werde, das von ihr in Ausficht genommene größere Y rojeft pflichtet ist, ih meine sogar, sie würde iín einer solchen Bestimmung Stolgebühren festseßt, wenn sie auch für die Beitreibung ihre Zustim- | hat dem Landtage erklärt, wir verwenden diese 250,000 Thlr. dazu, | lich sein wer : Meinggen bei don ungünstigen Geldwahält- üdfichtli i Zibli öffentli i iläufig ist ei gewä j i : ir wi i issen in Ausfü ringen, und sie damit ferner die Anz nd, E E E kirhliher Gebühren zu treffen, weil sie das, was fie sonst Richtung einwirken, dahin nämlich, daß durch das Gescß eine Masse | gänzen, wir M bis as N s e N hen Me lie ob fie bei dem jebigen Geldmarft in der Lage sein 1 d E ' f 21:0 n Ä : t . ; r D 4 / G A S 7 , 4 7 ihre Abgabe nicht zu preßpolizeilichhem Zwette erfolgt, schr wesentlich | handelt hat, weil dann allerdings das bishöflihe Erektions- | mühsam von einzelnen Stellen zusammenholen mußte, nun auf von Gebühren, die den besonderen Säßen der N G Ten un 500 Thir für den katholischen Geistlichen damit wer- | werde, die Stadtbahn zur uen na zu bringen, hielten wir es für von den Pflichtexemplaren sich unt-rscheiden. Die bezügliche Ver- | Dekret bisweilen einige Grundlagen gab, um zu übersehen, was | einem Brett vom Staate zu bekommen hätte. Jch glaube, entsprechen, festgestellt und zur Staatskasse eingezogen j

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; Sa r L ; das Ein- i iteres zu Grunde gehen zu lassen nicht in Berück- überhaupt entschädigen soll. Das würde ih namentlich glauben im wenn wir bei der außerordentlichen Mannigfaltigkeit der pet E ierdur wird für alle die Gle, mee O ichneten Schranfen Aa nee Gesellschaft, sondern in Berichtigung, cer abi

die Presse ohne Bedeutung. L Ausreichendes, und wenn nun von dem einen Faktor, der verglichen | Hinblick auf den Standpunkt, den die Staatsregierung durch den Nach- hältnisse feststellen wollen, wie groß E Oa Sa Poren für jeden Ausfall, _ er mag einen Namen haben | Vortheile, welche ein solches Unternehmen für das allge Zu §8. 30. Die Uebertragung des Entwurfs auf Elsaß-Lothrin- | werden joll mit deu Resultaten der Zukunft, noch garnichts feststeht, | tragsetat eingenommen hat. Was mir hiernach dem Bedürfniß zu- für das sind, um das Aequivalent; den en P '

gar keiner andern Meinung. Schließe ih mich zunächst einmal an

E i iftli i ing dotirten Stellen zu er- | einer Bahn von Berlin nach eine Anregung für sich finden können, Bestimmungen über Aufhebung mung geben muß. Man soll na der Resolution in einer bestimmten | um das Einkommen der Geistlichen in gering dotirte z Sammlungen abgegeben werden, is zu bemerken, daß diese, insofern | worden, wenn es sih um die Errichtung neuer Parochien ge-

Au 0 1 ES: : d ür den Fiskus darbieten mußte. 0

ß erg 7 : ; ; Âs i ill, der vollständige Ersaß gewährt. indem die eigentlihen | und speziell für | “een für die B l gen würde ohne den gleichzeitigen Erlaß ergänzender Bestimmungen | so werden Sie den Schluß do gewiß für einen nothwendigen halten, | nächst zu genügen scheint, ist aber das, was in dem ersten Saß des ür das Geseh zu finden, s Der O Ine E Paus e Geiftliden «bis E diesen Saß ergänzt werden, ]o Una einen sicheren Prüfstein für di Beurtheilung der Vorlage niht zulässig g weil die Gewerbe-Ordnung in dem Reichslande | daß wir auch ein Facit aus der Vergleihung dieser Faktoren noch | Amendements der Herren Baumstark und Gobbin auéëgedrüdckt ist. Jch igen wollen, so weit sie eingeht. Die Staalsregierung :

) s its l i i langen, unternahm man den Schritt, die sämmt- l | j s 5 n i Mi i auf den Wegfall aller Arten von Gebühren bereits | im Allgemeinen zu_ er noch nicht gilt. Abgesehen hiervon aber gestatten die offenkundigen | nicht ziehen Eönnen, um daraufhin ein Geseß zu gründen. fann nicht ganz unterdrücken, daß mir die Fassung dieses Amendements den guten Willen ausgedvüdckt, daß sie überhaupt aus ihren Mitteln, daß in Bezug [ gf Bestrebungen, welche daselbst gegen die Vereinigung des Landes mit Es wird, meine Herren,

ezug au i ' T o ; ; Fisenbahngesellshaften Berlins zu einer gemeinschaftlichen Kon- Bllten aug, / ; ; A A è Scadloshaltung gesichert ist. Wir sehen aber die | lichen Gisen ; ; c Hause ausgesprochen, l l } ei den Erörterungen auf Verschiedent- | nicht gerade bejonders gefällt; namentlich ist es mir etwas zu poetish wo fie es für billig hält, und nicht blos aus ie A ent Snte N t so Ka, als wenn wir uns hierauf zu be- | ferenz Ux berufe, O “Dip E Bb T E Deutschland thätig find und die mächtigen, in das Gebiet der inter- | liches ankommen; cs wird ankommen nach der ersten Richtung hin, | gefaßt. Die sprudelnde und rieselnde „Quelle“ ist gerade nicht ein schädigen will, die ihr aus besonderen Einnahmen zuslleyen. 7 \{ränken hätten, und wir suchen nah dem Wege, um auch für die daß in diejer tattfa d ub man überhaupt noch nicht vor einem be- nationalen Politik zurückgreifenden Anlehnungen, welche dicsen Bestre- | die ih vorhin bcrüb.te, nämlich nach der Richtung des Entschädigungs- Ausdru, den wir in unserer Geseßgebung leicht vorzubringen pflegen, Fch habe noch auf ein Moment aufmerksam zu machen gegenüber Verhältnisse die darüber hinausgehen, eine billige Entschädigung zu Angelegenheit \ ft stand bis Vertxéter der sämmtlichen Eisenbahnen bungen zu Gebote stehen, es gegenwärtig nicht, die Mittel aus der | berechtigten, nicht blos, wie das in mehreren der Anträge hervortritt, | und ih muß gestehen, daß es mir einige Mühe gemacht hat, um her- dem Antrage Ihrer Kommission. Derselbe hat, wie bemerkt, eine zu schaffen Wenn nun von manchen Seiten die Lage der Sache so auf- stimmten Mroie e Muni fich dahin äußerten, daß man es hier mit Hand zu geben, welche die französische Preßgeseßgebung zur Verhütung | auf die Person der jeßt angestellten Geistlichen und Kirchendtener, son- | auszubekommen, was damit gemeint ist. Jh habe das Richtige er- | beschränkte Seite; nehmen Sie ihn in dieser beschränkten Weise an, gefaßt ‘wird, al: wäre das zweifelsfrei, daß die etwaigen Ausfälle | ohne Ausnahme ein n édrderndes N ternelmen zu thun habe. Man des Mißbrauchs der Presse im Sinne dieser Bestrebungen gewährt. | dern es wird sehr leicht auh, je nach ‘den konkreten Verhältnissen, in | rathe, und einer der Herrn Antragstreller hat mi gestern versichert, o ist zwar formell nicht ausgeschlossen, daß der Staat sich später ent- E B anándam zu übertragen seien, daß sie sämmtlich unmittelbar’ | einem Ae N uen u Sens dég Bahnen, erstens, daß ih der Die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen müssen weiter geklärt sein, wenn | Frage kommen, ob uicht zu entschädigen sei die Stelle, die die be- | daß cs fo gemeint ist. Auch glaube ih; aus dem Kopfnicken des j ließen könne, etwas mehr zu geben, materiell gewiß! Haben Sie vom Staat zu übertragen seien, so halte ih eine solche Auffassung | machte die ú ® petheili e, aweitend daß Die Bahnen Anschluß die Einführung des vorliegenden Geseßes mit dem Interesse des Reichs | treffenden Leute inne haben. Für eine solche Entschädigung ist ja | Hexcn Gobbin zu ersehen, daß ih den Sinn des Amendements ret ie Beschränkung erst im Geseß, dann bin ih überzeugt, finden Sie für eine irrige. Ist denn zu übersehen, daß bei unseren gegenwärtigen Fiskus jel stt e Staatsbahnen. Der leßtere Punkt ijt vereinbar sein soll, Erst eine weitere Erfahrung wird den sicheren | allerdings durch den Nachtragsetat für geringe Stellen gewissermaßen | verstanden habe. Aber soUte es nichi ausreihen, wenn wir in kühlem zu einer Erweiterung nicht glei wieder die Einigung der Faktocen. 3 afkciGtunaen ‘L Stolgetühren die Ari und Weise sind, in welcher | finden könnten e E bele, Un heit biefer Gtfenbahngefell- Maßstab für die Beurtheilung der Rückwirkung an die Hand geben, | {on gesorgt, insofern nämlich die Sache so ist, daß zu den eigenen | Deutish von „Bedingungen“ sprächen, uxd uns nicht so unbestimmt 5 5 b daß es genügen würde, den ersten Theil | 5 Ger Theil des Einkommens der Gei tlichen durch die | es gerade geweien, Á D sich nicht har bethei- welche dort und von dort her dur die Presse auf die auswärtigen Einnabuien der bestimmten Stelle, das zu 500 Thlr., 600 Thlr resp. | ausdrückten ? Ich sollte also glauben, daz es genug E S Le ohie gedeck wird? Jst zu übersehen, | {haften bisher an bem Stadtbahn Untzgnehmen is E Seitens i i üb! Í Teil Wei Sb i s i Zas dieses betri des Antrages Baumstark anzunehmen. Angehörigen der Parochie g insiht nichts Anderes | ligen können, und ein weiterer Hinderungésgrund war dr, iy Se Beziehungen des Reiches geüb. werden kann. 700 Thlr. Fehlende von Staatswegen zugeschosen werden sollen. Bei Es bleibt also das Uebergangéstadium. Was dieses betrifft, so E die Stelgebühren in mancher Hinsich ch l langt wurde, cs müsse Jeder seinen Anschluß. auf den eigenen Einnahmen der Stelle find auch die Stolgebühren | muß ich wiederholt darauf hinweisen, daß die Staatsregierung jeßt in der 7 über die Lage | fi B als ein Modus der Besteuerung? Und das ist doch ganz evident, | der Unternehmer L Me cinch dieser Bahnen nicht beab- ¿ mitgerechnet worden; gehen die uun herunter, so muß, | Lagé ist, aus deu Mitteln, die ihr jüngst zu Gebote gestellt worden Die Ausführungen des Herrn Dr. Rg er haus s f aa Sie ih eine reiche Pfarrgemeinde vergegenwärtigen, wenn dieser eigene Hauen e diefen F aserènten: haben die einzelnen Eisenbahn- Landtags- Angelegenheiten. damit die Ziffer erfüllt wird, natürlich von Staatswegen mehr zuge- | sind, alle gering dotirten Stellen, bei denen do der Nachtheil am empfind- der Geistlihen veranlaßten den Finanz-Minister Ca mp reichen Pfarrgemeinde es sogar möglich wird, wie uns heute ein Bei- | sichtigt wur U igen Summen präcisirt, welche sie geneigt waren Berlin, 21. Februar. In der gestrigen Sizung des | schossen werden, und darin liegt bereits eine Entschädigung. Aber ih | lichsten fein würde, zu entschädigen. Zu anderen Zwecken als zu Dotirungen , zu folgender Entgegnung: spiel vorgeführt worden ist, ledigli mit den Stolgebühren sämmtliche ie a hee n Stadtbahn zu geben. Dabei war von vornherein 1 klärte in der Disku ber den G t- | darf dabei noch auf Eins aufmerksam machen. Es ist das immer | dieser Stellen kann fie das Geld nicht verwenden, Jch weiß nicht, ob Ihnen y / “de fi in ciner glüdlichen Lage be- | Ausgaben zu decken. Meine Herren! Was besteht denn für etn Ver- | zur Grbauung der Se n e men “daß als ein Hauptuntér- Herrenhauses ÉrL-arte er Diskussion über esegent kein Rechtsanspruch, kein durch das Geseß festgestellter Anspruch; es | erinnerlih ist, wofür die Summen verwendet werden sollen: erstens Die Staatsregierung würde sih in ei f dners sih voll- 0! 2 D der Beitragspflicht der Angehörigen der Parochie, die eltstverständlich die Grundlage g it diejenige Gesellschaft zu gelten wurf, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die | ¡f das ein Anspruch, den man zwar anerkenut, der aber doch s{ließ- | zur Erhöhung aller evangelisch geistlichen Stellen ausschließlich der nden, wenn sie die Rechtsanshauung des Herrn Borredner einfaches hältniß? 2 vlicht ihr firchliches System zu erhalten, son voll- | nehmer bei dieser ganzen Angelegenhei eie L amaiaaita Form der Eheschließung, der Minister der geistlichen 2c. Ange- | li nur erfüllt werden kann durch eine jährliche Bewilligung, über Wohnung bis zu 600 Thlr., unter gleichzeitiger Berückfichtigung des tändig aneignen En L a iee durch die ständig ‘engt Daiden fonnte durch dieje bisherige Form; vielleiht | habe, welche I E Gtienbabnban esellschaft. Nicht also legenheiten Dr. Falk zu dem von dem Herrn Nebelthau beantrag- | welche immer wieder eine Einigung der Faktoren der Geseßgebung | Umstandes, daß auh ein solher Geistlicher, der an einen Emeriten Verhältniß eintreten. Man wür däs F cht in der und der Weise | hat man die Stolgebühren etwas in die Höhe geraubt, vielleicht | hatte, es war dies N Vorredner sagt, eiu Betrag von 4 Mil- ten 8. 52a.: herbeigeführt werden muß. Demnächst kann weiter in Frage kommen | einen Theil seines Amtseinkommens abgeben muß, doch 600 Thlr. er- Maßregel, die getroffen wird, wird 6 s die Staatskafse ist dazu ist das eine Gameinde, die sehr reich und wohlhabend ist, so daß bei | hat man, weil, wie der Herr Bo j s scheint mir, meine Herren, daß man dies s{wierige Gejeß | und das scheint mir eigentlich keine der hier vorliegenden Formeln- | halten soll; zweitens zur Erhöhung des Einkommens der Succurs- verleßt; Entschädigung müssen wix geben, \ '

genau, wa un nstalten“ v näch Thlr., und demnäch | i - | li i bringen war, s{ließlich die deutsche Eisenbahnbau- er i i i i i i e zur Deckung der Ausgaben erforder- | lionen nicht unterzu ot enDig ist. e ich diese Standpunkt aus den vorlle- vorgeschlagene ; ih weiß nicht C j was er ter „A st lte a Ï

n, di „die A Toi daf gen, sondern von vornherein galt diese Gesellschaft dies auch bei allen andern kathotischen Pfarreien geschehen soll Weitere würde sih finden, deun der preußische Staat ist reih | lichen Einkünfte haben vollständig gedeckt werden können; würde es | gesellschaft herangezogen, f E Antrag prüfe, so glaube ih dahin kommen zu müssen, Sie zu | steht, ob darunter die Kirchen als solche, die Kirchen- und x arrämter j

„VElC Per ; ; i ei ‘tunternehmerin, und die Frage war die, inwieweit. andere auf 500 Thlr., und für den Rest ist, wenn noch etwas übrig genug, um allen seinen wirklichen Rechtsverpflichtungen vollständig | irgendwie mit der L eei I Vie deute, fe O Die inst Zuschüssen zu diesen Ünternehmen beizutragen hätten, pz ¡ 1 A . , . , ' A s Y da : 7 Ô itten, diesen Antrag abzulehnen. An und für sich bin ih durchaus | im Allgemeinen gemeint sind oder besondere kirhlihe Institute, die | bleibt, was wir noch nicht überschen können, in Auétsicht genom- nachkommen zu fkönñen. g Ins N L L TaN Mege evange e es den direkten Staatssteuern das ist | damit die Ausführung S O barechiells vas Sigkas A Staat nit in der Lage, es als einen Uebelstand anzuerkennen, daß die Geist- | allerdings au bisweilen aus kirchlihen Akten bestimmte Einnahmen | men, wo besondere Verhältnisse vorliegen, die Einnahme auf die der Herr Vorredner entwickelt ha L mir bei seiner ganzen Argu- nit bles ein Phantasiegebilde, sondern das ilt Wirklichkeit | als wie der Herr 6 Lon dem eigenen Jateressæ wie guch. die anderen lichen ferner aus den Kirchenbüchern Atteste ertheilen. Die Bücher | ziehen. Es kann folgender Fall eintreten : Der Geistliche ist durch | 700 und eventuell für die andere Konfession auf 600 Thlr. zu niht als richtig „anerkennen. Er dns wem die Stolgebühren | _ die firchlihen Bedürfnisse deck, und die durch die Stolgebühren | hat fich nun at y l ssen, er hat erwogen, welhe Vortheile er aus sind ja bisher Eigenthum der Kirche gewesen, und die Vorschriften | verständiges Einsehen seiner Gemeinde von der unmittelbaren Ein- | erhöhen. Jch glaube also, daß ich Recht habe, wenn ich sage, „mentation Eins übersehen u Le t Gebühren fich seine Rede er- | nur eine ganz geringe Quote zuc Besoldung des Geistlichen herbei- Gescllicbasten Lar h könnte, und in erster Linie trat hier her- Über die Atteste und deren Ausführung ift eine einfahe Sache. Wenn | ziehung der betreffenden Gebühren befreit worden; die Kirchkasse hat | daß damit der Schade an den brennendsten «Stellen beseitigt “ist. u entrichten sind und auf welche Ar k ( schaft, wenn Sie die der andern Parochie gegenüberstellen, wo die | diesem Unterne t oidtaba é h A erspare, einen besonderen Bahn- aber der Herr Antragsteller von einem Zwitterzustande geredet hat, | das für ihn übernommen, und sie führt Dasjenige, was sie einnimmt, | Sollte sih aber bei anderen Stellen herausstellen, daß in der That firedcken solle. 4 sammenfassen, | Stol ebühren allein ohne jede andere Belästigung der Pfarrgenossen | vor, daß L tiren Nähe von Berlin oder in Berlin selbst welcher noch eine Weile bleibe, so bin ih der Meinung, daß der Zu- | an den Geistlihen ab, bisweilen einfach nur, indem sie sih | eine baldige und nelle Hülfe erforderlich ist, so wird es auch nicht ‘Das, was wir unter dem Namen Stolgebühren zujam Hi g unmi

stand, den er herbeiführen will, in doppeltem Maße ein Zwitterzustand | als Mittelsperson hinstellt, bisweilen aber auch

/ ; i n, welches zur Besoldung des Pfarrers | hof in : ifenbal 1. müssen. Wir

so, daß die | {wer sein, in dieser Beziehung zu helfen, Vielleicht ist dies son ist nicht ein und derselben Natur. Es wird doch, wis e Hiureihen, un das Com a Fen Soll der Staat in dem einen | für die D D uta O vie Das V de Bahn

genannt werden müsse; es würde, wenn der Antrag angenommen wird, | Gemeinde oder der Vertreter der Kirchkasse übernommen hat, | in diesem Jahre möglih, menn ih auch nicht glauve, daß, wenn das Frage erörtern will, ein e Hag zu machen sein, E rh rilüssig Falle obne Weiteres diese ganze Last übernehmen, und soll er in dem haben un “bri E Bahnen 'tonkurriren will, sie einen Bahnhof jeder Anhalt dafür aufhören, wohin man sich zu wenden | ein gewisses Quantum an Stolgebühren zu garantiren. Das sind | Geseß am 1. Oktober in Kraft tritt, wir am 31. Dezember {on eine deren Fortsezung das neue Geseß in Frage stellt, gänzli U di i Au andern Falle nur eine ganz fümmerliche Quote jenen ärmeren Ge- | mit den ü p g M in Anmittelbarfter Nähe vou Benlin befindet, oder abe, wenn man ein Uttest aus dem Kirchenbuche haben will. Steht | Fälle, bei denen die Entschädigungsfrage auch in Betracht kommt. | Wirkung davon verspüren können. Jedenfalls wird es aber im nächsten macht nah einem gewissen Zeitraum, und zwischen 18 fi "bisher meinden gewähren ? Meine Herren, wäre das Rechtens, wären wir | haben muß, de fest, däß die Kirchenbücher bei dem Pfarrer bleiben, fo gilt einfach s ist auch möglich, und ih glaube, Herr Gobbin hat das mit Recht | Jahre damit keine Not U N wo s

og N aat 5 : R Ï hin sagte, der geradezu in die Stadt Berlin hineingeleg h haben. Es scheint mir also eigentli eine jehc dem neuen Geseß vollkommen ebenso fortdauern fônnen, s a Lage zu sagen, wir haben gar feine, Wahl, son- | wie ih vor l ( ® Charlottenburg liegen, ‘wie der Täg, von welchem ab dies Geseß in Kraft tritt, als der bestim- | angedeutet, daß der Staat unter Umständen ein Interesse haben kann, | überwiegendes Bedürfniß qut das zweite Alinea der Vorschläge der Herren stattgefunden haben. Derjenige h Ray wo die Frage der Aucune L n R N hte nom wellen, so müssen wir so wird. Dan E diese A A Ae e ite Cas mende; was früher geschehen, liegt noch in den alten Kirchenbüchern | Entschädigungen zu bemessen auch nach den Handlungen der Kirche. | Dr. Baumstark und Gobbin nicht vorzuliegen, weil eben in der That in am ersten zu einem wirklichen echtsanspruch_ nah e U Mutgtér- verfahren dann wäre unsere Stellun außerordentlich einfa. Natür- | wäre es den! A Bahnneten, die in unmittelbarer Nähe von Bexlin und wird ein Jeder sich dahin wenden. Wird aber der Antrag ange- | Die Aufgebotsgebühr, auf die ih noch zurückkomme, möchte vielleicht | der hier bezeichneten Richtung, erforderlichen Falls sogar noch etwas führen kann, das würden die Aitestgebühren sein, die 2E L “zahlen | id können wir das aber nicht und fönnen daher nur aussprechen: in g hnh bre haben Wir würden also genöthigt gewejen sein, einen nommen, so weiß kein Mensch mehr, wohin er sich wenden soll, dann | hon darunter fallen, aber es kann auch unter Umständen wirklich im | weitergehend auf andere Gebühren, wenn sie wirklich ausfallen, der tigung der Auszüge aus öffentlichen Dokumenten ei pi che | diesem Augenblicke fehlt uns das Material, um eine vollständig ge- E L f beèntlelien ‘welber beispielöweisetin- dtr Friedrichstraße ge- hängt es lediglih von dem Pfarrer ab, an welchem Tage er die Bücher | Interesse des Staates liegen, daß die Stolgebühren überhaupt weg- | Wille der Staatsregierung zu helfen vorliegt, und diese sich nit find, Auszüge, die nah einer gewissen Zeit ni 3 für eine | nügende Geseßesvorlage vorlegen zu können, um diese Verhältnisse zu | Ba S wir würden dadur schon einen Theil der, bergiebt, und es würden ganz nußlose Schreibereien daraus entstehen. | fallen. Wenn nun die Kirche sih dazu entschließt, sie wegfallen zu außerhalb des Besißes der dazu erforderlichen Mittel befinden würde. zu ertheilen n werden. Die Attestgebühren sind naten, 1e f ordnen. Vertrauen Sie guf unsern guten Willen, daß N O N edi Haben, welche jeßt die Berliner Stadtbahn in Es joll ferner bei den durh das Geseß einzuseßenden Civilstands- | lassen, se wird da wiederum ein neuer, sicherlich in diesem Augenbli Aber wenn man die beiden Positionen, die nah dem Amendement Reihe von Jahren von sehr geringer Bedeutung. Es L sg Ak ren Ordnung so bald es möglich ist, anbahnen werden, und, meine Herren, Gie f Y L O ' Vir fink aus diejem * Grunde aub beamten ein besonderes Gebührenregister geführt werden für die be- J Se Faktor für definitive und sahgemäße Regulirung | in der Zwischenzeit zu entschädigenden, betrachtet, so wird der Vorstellung des Ober - Kirchenraths die Rede, die Atte ige clbst ertrauen Sie nit blos auf unsern guten Willen, trauen Sie uns e : pn A eits, ‘eits Qa di Mittel, welche treffenden Kirchenbeamten oder Gemeindevorsteher; da soll zusammen- | dieser Verhältnisse gewonnen werden können. man einen wesentlichen Unterschied finden. Die Altest- beliefen sich auf 105,000 Thlr. Der Ober-Kirchenrath hat B l «tif auc soviel Gramm politischen Verstandes zu, daß wir ‘ret woh isk “ths van Uuitenann foutribuiren wollte, aus jener Anleihe gestellt werden, was an Gebühren für die Atteste eingeht, und von Auf der andern Seite, meine Herren, wer hat zu entschädigen? | gebühren müssen mit absoluter - Nothwendigkeit nach und darauf hingewiesen, daß für die näbste Zukunft in diesem Berha 1 erkenner, daß wir nicht noch die Geistlichen uns zu Feinden machen Fis N N welche die beiden Häuser des Landtags bereits bewilligt Zeit zu Zeit follen die eingesammelten Beträge an die Pfarreien ab- | Da ist ja felbst von Herrn Gobbin, der eine der Kirche und den mit | nah wegfallen, Mit Bezug auf fie wird man am Ehesten nichts Crhebliches geändert wird. N bia Att ste f ch | wollen "daß wir, wie der gechrte Herr Vorredner es, ausführte, bei | zu en ei sogar fraglid ob die Summe, welche für Lie Bahn- geführt und mit denselben verrechnet werden. Jch glaube, daß von | ihr verbundenen Faktoren günstige Rechtsguffassung hat, zugestanden | von einer Rehtspflicht des Staates zur Entschädigung sprechen können. Anficht nach viel zu niedrig daß die Ausstellung dieter H T idt unserer legiêlativen Politik, bei der es nicht ausbleiben kaun, daß E f R lin-Wet Qu Bahn hätte verwendet wer‘oen müssen, einer solchen weitläufigen Manipulation ein Nußen nicht zu erwarten |- worden, daß eine Rechtspflicht für den Staat in keiner Weise vor- | Ob gerade im nächsten Jahre oder in den nächsten Jahren ‘dec Aus- E einen Zeitraum von 20 Jahren erstrecken würde. (p ha (s 90 Manche weniger damit zufrieden sind daß wix da noch völlig nußlos hofsanlage t i N eren Beirag ausmachen würde, Ad die yrälimi- ist. Endlich möchte ih noch darauf aufmerksam machen, daß die nah | liegt für eine Reihe vou Gebühren, daß es sich also um eine | fall ein großer sein wird, scheint mir zweifelhaft; es kanu nur pro« den geringsten Zweifel, daß auch noh u}. tellt N den | eine große Zahl von einflußreichen Männern im Lande. uns zu Fein- | gicht “D Milli ; "T «ler. Lassen wir es aber hierbei, so ift der firchliher Anordnung und Observanz eingeführten Stolgebühren in | Billigkeitspfliht handelt. Wenn dem aber so ‘ist, so wird | gressiv der Ausfall sich vermehren. Was die Aufgebotsgebühren be- Sahre ein Theil dieser Atteste wird ausge} gt Me ce ben sollten. J denke, Sie dürfen {hon glanben, wenn wir nirten_ A Pen J (hen Fiskus ‘bringt, die Summe von 4 diesem Alinea ein- für allemal aufgehoben werden und erseßt werden | es auch wiederum befugt scin, wenn der Staat nicht überall | trifft, so liégt die Sache hier allérdings so, Vas von den Antrag- B Wenn Sie aber unterftellen , wn N a ll U "n ser aussprechen daß wir suchen werden, nah möglichster Billigkeit die | eigentliche Thaler. Dafür sind alle jene großen Vortheile jollen durch §. 11. Wenn ih das Alles zusammenhalte, so glaube | unmittelbar sich als den Verpflichteten erkennt. Es giebt glücklicher | stellern davon ausgegangen wird, daß die Aufgebotsgebühren mit Noth- tig halte, daß nach 20 Jahren die g usste N Ao 0 Sache zu regeln, und taß wir unser Wort halten werden, i Millionen Thaler, ih, daß das Haus dem Antrage die Zustimmung nicht ertheilen kann. | Weise, wenn auch vielleicht niht im Großen und Ganzen, doch eine | wendigkeit in Wegfall gebracht werden müßten, Es wird dieser Fall Attestgebühren fortfiele, um welche Beträge würde es fih dann (