Schuldverschreibung außer in Berlin und Königsberg bei der Kreis- Schuldver A De Die EinlösungtsteLen bestimmt die Schuld- nerin und macht solche durch dieselben Blätter bekannt, durch welche die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen. Die Zahlung erfolgt auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits- termins folgenden Zeit. j a
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung find auch die dazu gehörigen Zinscou ons der späteren Fälligkeitstermine ae Für die fehlenden Zinscoupons wird
der Betrag vom Kapital abgezogen. : E x Die L kündi ten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig. Jahren ch sowie die inner-
nach dem Rückza lungstermine nicht erhoben werden, die ir rah vier Salem, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgeboi und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen e foigi na Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- ordnung Theil 1. Titel 51 8, 120 seg. bei dem öniglichen Kreis- ericht zu Lößen. : s N a ondind können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zinêcoupons dur Vorzeigung der Schuldverschreibung oder joust in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung. ausgezahlt werden. ia : Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres 18 ausgegeben. / Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. : ; / Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Lößen gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändiguag der neuen Zinscoupons-Serie an den Jn- haber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig eschehen ist. fo Y de Sicherheit der hierdurch eingegängenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögen und mit seiner Steuerkcaft. e Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Kaijer und König nahmen gestein an dem Diner zu Ehren Sr. Königlichen Fohria des Kronprinzen von Dänemark im Kron- prinzlihen heute
Majestät die laufenden Vorträge, sowie militärishe Meldungen, und machten täglich Spazierfahrten.
gestern die Geflügel-Ausstellung des Vereins „Cypria“. Beide Kaiserlihe Majestäten dinirten gestern bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und verabschiedeten Sih von Sr. Königlichen Hoheit dem Kron- prinzen von Dänemark. — Vor einigen Tagen empfingen Beide Majestäten den Herzog von Osuna y de l’Infantado.
Kronprinz nahm gestern rische Meldungen entgegen. serlichen
Hoheit des Kronprinzen von Dänemark ein größeres Diner statt,
Lößen, den .. „t
(L. 8.) . Die kreisständishe Kommission des Lößener Kreises. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon zu dr L Schuldverschreibung des Lögtzener Kreises. 5, Emission. O E ees Mark Reichswährung zu vier einhalb Prozent i iber . . . . Mark . . . Pfennige. ¿ Der Inhaber dieses Zinscoupons eumpskngt gegen dessen RUEgaDe id
in der Zeit vom ten : . _. un erin die Zinsen der vorbenannten _Schuldverschreib E nt . (in Buch
albjahr vom . . ten . j staben) . e ÿ Pfennigen béi der Kreis-Kommunalkasse zu Lößen, und
bei den in dem Deutschen Reiths- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zU Gumbinnen oder an dessen Stelle tretenden Organe und in R in Königsberg i. Pr. und in Lößen erscheinenden öffentlihen Blatte bekannt zu machenden Ein- 1ôsestellen in Berlin und Königsberg i. Pr.
Wten, den . ._ten AD i: J j
Die kreis\ständische M des Lyener Kreises. B) l /
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahrea nach der Fälligkeit, vom Sw(hlusse des betreffenden Kalenderjahres n erechnet, erhoben wird.
merkung. /Die Namensuntersthriften der Komnúissionsmitglieder An 8:1 Gatten tus Fucfilitlestempeli gedruckt mord» do
Fa d muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Regierungsbezirk Gumbinnen. Talon
zur Schuldverschreibung des Lößener Kreises. 5. Emission. 4 Der JInhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Schuldverschreibung des Lößener Kreise Littr. . „. Nr... Über Mark Reichswährung à vier einhalb Prozent Zinsen dies e Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis-Kommunalkasse zu When nah Maßgabe der diesfälligen, in der Schuldverschreibung enthaltenen Bestimmungen. Löten, den . . ten 18 Die kreisständishe Kommission des Lößeuer Kreises. Anmerkung: 1) Die Namensunterichriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens- Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein. 9) Der Talon ift zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite un- ter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichenden Let- tern in nachstehender Art abzudrucken.
Provinz Preußen.
9, Zinscoupon.
10. Zinscoupon,
Talon.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige Realshullehrer Dr.
ernannt worden. Akademie der Wissenschaften.
Die Herren Carl von Prantl in München, Arnold Schäfer in Bonn und Friedri ch Vischer in Basel find in der Sißung am 12. Februar 1874 zu korrespondirenden Mit- gliedern der philosophish-historishen Klasse der Akademie. der
Wissenschaften gewählt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Der bisherige Königlihe Wegbau-Conducteur Adolf Hoe- bel zu Saarbrücken ist als Königlicher Eisenbahn-Baumeister
daselbst angestellt worden. ,
Einem in Lüben unter dem Vorsih des Landraths von Rother zusammengetretenen Komite ist zur Vornahme genereller für eine Eisenbahn von Glogau nah Loewenberg
Vorarbeiten
| Deutschen Reichstages ergriff in der ersten Berathung der
A Caxl Montag in Lub- liniz ist zum Kreis\hul-Inspektor im Regierungsbezirk Oppeln
Nichtamtliches. Deutsches Nei.
Preußen. Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der
alais Theil. Gestern und heute empfingen Se.
— Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besichtigte
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Vormittag 11x Ühr einige militä- Um 5 Uhr fand bei Ihren Kai- und Königlichen Hoheiten dem Kronprin - zen und der Kronprinzessin zu Ehren Sr. Königlichen zu welchem auch Ihre Majestäten erschienen. Um 7 Uhr Abends begleitete Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprin- zen von Dänemark nah dem ‘Circus Renz.
— Die Höhe der Ersaßforderung für Krankenpflege im Stadt-Krankenhause zu Dresden war in Sachen Dresden wider Bankwit von der \{lesischen Deputation für das Heimathwesen ohne Rüksicht auf den regulativmäßigen Betrag der Vergütung nah richterlihem Ermessen festgestellt worden, unter Benugzung statistischer Nachweisungen über den durchschnittlihen Aufwand. Das Bundesamt für das Heimathwesen hat diese Ent- scheidung am 5. Januar 1874 bestätigt
_— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des
Geseyentwürfe, - betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches und betreffend die Einrihtuag und Be- fugnisse des Rechnungshofes nach dem Ahg. v. Benda der Abg. Richter (Hagen) das Wort, der eine Kodifizirung des Etatrechtes für \hwierig erklärte, weil die Rechtsbildung fich immer im Flusse befinde. Der Abg. v. Malyahn-Gülß hoffte, daß eine Eini- gung über diesen Gesezentwurf zu Stande kommen würde, da derselbe den Wünschen des Reichstages entgegenkäme. — Die beiden Geseßentwürfe wurden an eine Kommission von 14 Mit- gliedern verwiesen.
Die Allgemeinen Rechnungen des Norddeutschen Bundes von 1867—1870 wurden ohne Diskussion einer Kommission von 7 Mitgliedern überwiesen. Nachdem noch der Geschzentwurf, betreffend die einer besonderen Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen, in dritter Lesung definitiv angenommen worden war, erfolgte der Schluß der Sitzung um 2 Uhr. Nächste Sizung Mittwoch 1 Uhr.
— In der heutigen (50.) Sigung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats-Minister Camphausen, Graf zu Eulenburg, Dr. Leonhardt, Dr. Falk, und Dr. Achenbach mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten, wurde zunähst der Eingang eines Geseyzentwurfes, betreffend die Kosten, Stempel und Gebühren in Vormundschafts\achen, von den Ministern der Finanzen und der Justiz angezeigt. Außer- dein waren zwei. Schreiben des JIustiz-Ministers eingegangen, hetroffond die EW ‘gung’ zur A Verfolgung der Eupeñer Zeitung, * ?betreffenv die Aufhebung des Straf- verfahrens gegen «ei Abg. Graf Alfred zu Stolberg-Stolberg, welche der Geschäftsordüungs- resp. der Iustiz - Kommission überwiesen wurden. Dann trat das Haus in die Berathung des aus dem Herrenhause verändert zurückgekommenen Geseß- eniwurfes, betreffend die Beurkundung des Personen- standes und die Form der Eheschließung.
In der Gencraldiskussion spra gegen den Gesehentwurf der Abg. Windthzorji (Wieppen), für denselben der Abg. Miquel, der sih mit den Aenderungen des Herrenhauses einverstanden erklärte ; nur hinsichtlich des §. 94 äußerte er einige Bedenken, welhe der Abg. Virchow theilte. Damit \{chloß die Ge- neraldiskussion. In der Spezialdiskussion ergriff zu §. 54 das Wert der Minister der geistlichen u. \. w. Angelegenheiten, Dr. Falf, um eine Erklärung betreffs der Interpretation des Al. 2 des §. 54 abzugeben. Im Uebrigen wurde das Gese ohne jede weitere Diskussion angenommen.
Nachdem noch Seitens des Staats-Ministeriums der Antrag eingebraht war, das Haus möge in eine Vertagung bis zum 13. April willigen, erfolgte Schluß der Sißung 11/5 Uhr. Nächste Sizung Mittwoch 111/2 Uhr. i
— Dex General-Feldmarschall von der- Armee, Herwarth von Bittenfeld, hat sich nah Bonn zurückbegeben.
— Der General-Major von Neumann I., bisher Com- mandeur der 55. Infanterie-Brigade, welher vor Kurzem zum Kommandanten von Berlin ernannt worden, if zur Uebernahme der Geschäfte von Karlsruhe hier eingetroffen.
— Der Oberst Meydam, à la suite der Armee und General-Telegraphen-Direktor, hat sich in dienstlichen Angelegen- hieten nah London begeben.
Sessen. Darmstadt, 93, Februar. (W. T. B.) Der Landtagsabgeordnete August Meß, Führer der hessischen Fort- \chrittspartei, is heute Mittag plöglich an einem Schlagslusse verschieden.
Mecklenburg. Schwerin, 283. Februar. Der Erb- groß herzog, die Herzöge Wilhelm und Paul Fried- rich, sowie der Fürst Windish-Graehß nebst Gemahlin und drei Prinzessinnen Töchtern find bez. vorgestern und gestern hier eingetroffen.
— Heute beging das Großherzoglihe Haus den Geburts- tag der Großherzogin-Mutter. In Veranlassung dieser Feier fand heute Mittag eine Parade auf dem Altengarten statt;
—. Nachdem auf das früher mitgetheilte Reskript der \{chwerinishen Regierung vom 19. d. M. die Ritter- \chaft rein auf ihrem früheren Beschlusse beharren zu wollen er- flârt, die Land \chaft aber ihre vollkommene Uebereinstimmung mit dem Prinzip einer einheitlichen Landesvertretung, mit der intendirten Beseitigung von Ritter- und Landschaft als Faktoren der Landesgesezgebung und mit der Proposition, die Landes- vertretung lediglich aus Wahlen hervorgehen zu lassen, kund-
die Erlaubniß ertheilt worden.
gegeben und insofern in der Vorlage eine Bafis zu weiteren
im Prinzip abgelehnt habe, von einer weit über die Vertretungsfrage sih keinen weiteren könne — eine Bemerkung, der die Ritterschaft
lage nicht im Prinzip ab elehnt habe —
Antwort auf die landesherrliche Proposition heute ein neues Reskript der diesseitigen Regi vorgelegt worden, ist und also lautet:
„Friedrich Franz 2c. 1 von Unsern getreuen Ständen bisher in der gefaßten Beschlüsse, welhe ihr zu Unserer Unsern getreuen Ständen zu eröffnen,
Wir ermächtigen eu
mene Uebereinstimmung mit den von den Regier
Unserer getreuen Stände auf Unsere Landtags- gabe der von beiden Ständen gefaßten Bes
genehmigten Beschluß ad 4e. des
tigen Landesvertretung atgesehen haben.
geben, daß dieselbe für die Weiterführung wichtigen Angelegenheit förderlich sein
von Unserer getreuen Ritterschaft am Ün'ere Vorlage im Prinzipe nicht hat ablehnen wo Unserer Vorlage auffordern, Erklärung über die §§. 1—9 derselben. Gegeben Ministerium.
\chen Landtags-Kommissarius lehnt
Anhalt. Dessau, 23. Februar.
benen Nrn. 342, 343 und das Herzogthum Anhalt enthalten das
die Abänderung | des Februar; das Geseß,
Bremen, 19. Februar.
wurde ‘beschlossen, säße von Vermögen unter 5000 Mark,
einzigen Say von 50 Prozent vereinigen.
welches an die Landtags-Kommission
Verfassungs- Rems gebracht habt, daß Wir den Bes
nend acceptiren, durch welchen Unsere getreue Landschaft ihre vollkom-
können, da Unsere getreue Ritterschaft ihren früheren von Komiteberichts aufrecht erhalten hat, und Unsere getreuen Stände in Folge der somit ungelöst gebliebe- nen Differenz über den bezüglichen Punkt des Komiteberichts von einer eingehenden Berathung Unserer Vorschläge über die Bildung der fünf- Wir erachten eine solche Beo rathung für durhaus erforderli und können die Hoffnung nicht auf-
der zur Frage stehenden wird, nahdem Wir aus dem 21. d. M. zu dem bezüglichen Punkte gefaßten erläuternden Beschlusse erschen Ie daß dieselbe
eren Verhandlung
Erfolg versprechen mit der beshluß-
mäßigen Erklärung entgegentrat, daß fie die landesherrliche Vor-
und nahdem. sodann am 21. beide Stände diese neuen Beschlüsse wiederum den Landtags-Kommissionen mitzutheilen beschlofsen hatten, Erklärung, daß fie bereit seien, hiernah die definitive ständische
mit der
abzugeben — ist erungiden Ständen gerichtet
cüfung der
ch nah ngelegenheit
\chluß anerken-
ungen an die Spiße
gestellten Prinzipien erklärt hat, dagegen aber die Abgabe der Antwort roposition nach Maß- lüsse nicht genehmigen
Uns nicht
en. — Indem Wir
demgemäß Unsere getreuen Stände zu einer wiederholten Beräthung gewärtigen Wir zunächst ihre spezielle
durch Unser Staats-
Schwerin, am 23. Februar 1874." : / Eine gleichzeitig vorgelegte Note des Großherzoglich Streliß- Namens der Strelißschen
Regierung gleichfalls die Annahme der ständischen Antwort ab.
Die heute ausgege- 344 der Gesez-Sammlung für Gesetz, die einer Gleichförmigkeit in Beziehung auf das gerichtliche Spor- tel- und Stempelwesen betresend, vom 4. Februar; 8. 26 der Landschaftsordnung, die authentishe Interpretation des S8. 1 des Gesehes vom 24. Ianuar 1872 (Nr. 981 der Anhaltischen Gesez-Sammlung) betreffend, vom 11. Februar.
Die Bürger\chaft beschäftigte si gestern in Gegenwart der Senats-Kommissare Bürgermeister Gildemeister und Senator Alb. Gröning mit der neuen Ver- mögens#\choßordnung. Auf Dr. Alex. Shumacers Antrag die sogenannten Kollekten, zu 80, 60, 40 und 20 Prozent des' niedrigsten Schosses von 5000 Mark, in einem dieses niedrigsten Schosses zu
Herstellung
das Geseß, vom 4.
d. h. die Stufen-
Schweiz. Bern, 18. Februar. fungsentwurf
gende Grundbestimmungen:
eine Universität und andere ho oder solche Anstalten zu unterstüßen.
Die öffentlichen Schulen heit besucht werden können.
einheit in der ganzen Schweiz.
lungsfähigkeit, über alle auf den
und Wechselrehts), über das Urheberreht an
und Kunst, über da Die Rechtsprechung selbst verbleibt den dem Bundesgerichte eingeräumten Kompetenzen. abgeschafft.
In Betreff der Ghe Bestimmung,
Bundes stehe. Dieses Recht darf weder
geltenden Geseggebung abgeschlo}sene Ehe
(W. T. B.)
Luzern, 23. Februar. hat den
lishe Kirhengemeinde
Niederlande. Haag, l Der Legations-Rath Jonkheer von Pist niederländishen Gesandtschaft in London,
Zum Legations-Sekretär in ernannt worden.
Großbritannien und Jrland. Lo
Hussey Crespigny Vivian zum bri
— 923. Februar. (W. T. B.) Der Graf Münster, hat dem Earl Russel die d
diesem und Sir John Murray für
des Kaisers ausgesprochen wird. Eine Deputation der britishen Prote
| Verhandlungen erkannt hatte, mit dem Bemerken jedoch, daß | fie, da die Ritterschaft die landesherrlihe Vorlage wiederholt
es heißt, demnächft nah Berlin begeben,
fenntnisse ohne Beeinträchtigung threr Glaubens-
lichen Rechtsverhältnisse (Obligationenrecht mit VInbegriff des
das Betreibungsverfahren und das antonen, mit Vorbehalt der
Eidgenossenschaft ‘als Ehe anerkannt werden.
Der neue Verfaf- enthält über das Volks\chulwesen fol-
Der Bund ist befugt, außer der bestehenden polytechni\{chen Schule, höhere Unterrichtsanstalten zu errichten
Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterriht, welcher aus\cließlich unter staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obli-
gatorisch und in öffentlichen Schulen unentgeltlich. t sollen von den Angehörigen aller: Be-
und Gewissenßfrei-
Gegen Kantone, welche diesen Verpflichtungen niht nachkommen, wird der Bund die nöthigen Verfügungen treffen.
Was das Rechts wesen betrifft, so enthielt der Verfassungs- entwurf vom Jahre 1872 den Grundsaß der vollständigen Rech{s-
Bei der Berathung des vorliegenden Entwurfs kam zwischen den Revisionsfreunden der deutschen Schweiz und den Liberalen der französishen Schweiz ein Kompromiß zu Stande, gebniß nachstehende Verfa}sungsbestimmungen sind:
Dem Bunde steht die Geseßgebung zu: über die penanlicie Hand-
Handel und Mobiliarverkehr bezüg-
dessen Er-
Handels- Werken der Literatur Konkursrecht,
Die Todesstrafe ist
Die Bestimmungen des Militär|trafgeseßes bleiben jedoch in Kriegszeiten vorbehalten. Körperliche- Strafen sind untersagt. stellt die neue Verfassung vorab die daß das Recht zur Ehe unter dem Schutze des
aus fkirchlihen' oder
ökonomischen Rücksichten, noch wegen bisherigen Verhaltens odér aus anderen polizeilihen Gründen beschränkt werden. Die in einem Kantone oder im Auslande nach der dort
soll im Gebiete der Die hiesige kath o-
Antrag des liberalen
Stadtraths, betreffend die Handhabung des Kollaturrechts und die Wahl des Kirchenrathes, einstimmig angenommen.
23. Februar.
(W. T. B,) el, bisher bei der ist ‘an die Gesandt-
\haft in Paris, und der Legations-Rath Graf Bylandt, bis- her in Berlin, an seiner Stelle nah London verseyt worden. Berlin is Herr M. Rochussen
ndon, 21. Februar.
Die offizielle „London Gazette“ meldet die Ernennung des Herrn
tishen General-
Konsul für die vereinigten Fürstenthümer Moldau und Wallachei mit dem Wohnsiß in Bucharest.
deutshe Botschafter, ein “ eigenhändiges
er preußischen Regie-
Sqreiben Sr. Voi A des Deutschen Kaisers überreiht, worin
rung bei deren Kampfe gegen den Ultramontanismus ZU er- kennen gegebene Sympathie der englischen Protestanten der Dank
ftanten soll fich, wie um dem Deutschen
. für die den Meetings in St. James Hall und Exeter Hall bewiesene Theilnahme zu danken, wie e die hohe er cbdi- a der britishen Protestantert* über“ das im Berliner Rath- ause abgehaltene Meeting auszudrücken.
— Dem britishen Botschafter in Berlin, Lord Odo Ru#- sel, ist das Großkreuz des Bath-Ordens verliehen worden.
Frankreich. NParis, 19. Februar. Das „Journal E 2 S 1 officiel“ veröffentliht folgenden V ortrag des Ministers Des Innern an den B A der Republik: z ersailles, den 17. Februar 1874.
f „Herr Präsident! Von allen öffentlichen Berwaltungszweigen ist der Sicherheitsdienst derjenige, welcher, um seinen Zweck zu ent- sprechen, am meisten der Centralisirung bedarf. Eine gute Polizei, welche die Regierung vollständig und genau zugleich unterrichtet, ihr die Gefahren bezeichnet, denen. die Gesellschaft ausgeseßt ist, ohne die Bedeutung derselben zu vecringern oder zu übertreiben, und welche der obexsten Autorität gestattet, sich immer in den Grenzen des nothwen- digen Einschceitens zu halten, ist nur dann mögli, wenn die in den verschiedenen Theilen des Landesgebiets gesammelten In- formationen und beobachteten Thatsachen in den Händen und unter den Augen eincs einzigen Beamten sich gruppiren, aneinander ordnen und zusammenfließen. Die richterliche Be- hörde kann ihrerseits in ihrer Aufgabe, die Privatinterefsen sowohl als die allgemeinen zu beschüßen, nur dann den ihr gebührenden Beistand der Verwaltungsbehörde finden, wenn die Polizei an threr Spiße eine mächtige Einheit hat, welche für die Auffuchung der Uebelthäter ohne Verzug alle auf einem beliebigen Punkte des Landesgebiets gesammel- ten Indicien der Justiz zur Berfügung stellt. Diese Wahrheiten wa- ren niemals so shlagend, als in unserer Zeit, da die Individuen mit einer früher ungewohnten Leichtigkeit und Schnelligkeit ihren Aufent- halt verändern. Der gegenwärtigen Einrichtung der Polizei in Frank- rei, welche sonst so vortrefflich und wahrhaft überlegen ist, gebricht eben diese Centralifirung, deren Nothwcndigkeit gleihwoßhl nicht bestritten werden fann. An ihrer Spiße besteht eine Spaltung, welche einen reellen Verlust der aufgewendeten Kraft, Unsicherheit im Verkehr und oft bedauerliche Verzögerungen in dem Schuße nach sih zieht, „welchen sie dem Staate und den Bürgern schuldig ist. Die Abhülfe für dieses hedauerliche P darf meines Bedünkens nicht in-der Gründung eines Po- lizei-Ministeriums gesuht werden. Die Erfahrung ist diesem mehr- mals versuchten und immer' wieder aufgegebenen Institute nicht aünstig gewesen. Sie hat gezeigt, daß man nit ohne Gefähr unablässiger Konflikte dem Minister des Innern, von welchem die Präfekten, Unterpräfekten und Maires abhängen, die Ernennung, Kontrole und oberste Leitung der verschiedenen Agenten entziehen kann, welche für die Aufrechthaltung der öffentlihen Ordnung und Sicherheit bestellt werden. Um die wünschenswerthe Einheit der Polizeiverwaltung zu erzielen, genügt es, die Autorität der Polizeipräfekten über die Grenzen auszudehnen, welche das Geseß bisher seiner Kompetenz ge- steckthat. Es genügt, ihm unter der Autorität des Ministers des Innern die Führung aller Geschäfte zu übertragen, welche gegen- wärtig in das Reffort der Direktion der allgemeinen Sicherheit gehören, und zu der Idee des Dekrets vom 30, November 1859 zurückzukehren , __welches bis zum 10. Novèëmber 1570 in Kraft bestand und damals nur in Folge der Belagerung, die Paris von den Departements trennte, anfgehoben wurde. Der diesem Dekret vorausgeschickte Bericht 2ntwiÄ#elte ganz treffend die Gründe, warum der Polizeipräfekt der naturgemäße Träger der für den Sicherheitsdienst nothwendigen Centralisation ift. Er wies auch mit Recht darauf hia, daß die vorgeschlagene Maßregel nicht sowohl eine Neuerung, als eine förmliche Bestätigung der schon längst durch die Gewalt der Dinge geschaffezen Lage darstellte. In der That hatte der Polizeipräfekt auf Gruyd der Erlässe vom 12. Mesidor des Jahres VIII- und vom 3. Brumatte des Jahres 1X, sowie des Gesehes vom 10. Juni 1853 übir die Polizei in Paris, dem Seine-Departe- ment und den Gemeinden Meudon, Sèvres, Saint-Cloud und Enghien' bald eine officióse Wirksamkeit, die fih über das ganze Landesgebiet erstreckte, Indem er die Stadt zu verwalten hatte, welche den Mittel- punkt des politischen Lebens des Landes bildet, nah der alle Eisen- bahnen fonvergiren, und zu der fih alle in irgend einem Sinne ge- fährlihen Individuen beinahe unwiderstchliÞh hingezogeu fühlen, sei es, um sich den Nachforschungen zu entziehen, oder ihre Uebelthaten ungehindert vorzubereiten, konnte er unmöüglih seine Wachsaukeit auf die Grenzen seines Amtsbezirks einshränken. Die Verwaltungs- und die richterlichen Behörden hatten tie Gewohnheit angenommen, sich jedesmal, wenn sie zuverlässige und geschickte Agen- ten für eine Mission im Jn- oder Auslande brauchten, an ihn zu wen- wen. Die Staatsanwaltschaften des ganzen Landes thaten dasselbe, wenn es galt, flüchtige Verbreéher zu ermitteln oder Aufschlüsse über die Vergangenb it Berhafteter zu erhalten; denn seine Berwaltung allein verfügte über ein zahlreiches, in allen Schwierigkeiten der Þpoli- zeilihen Nachforshung geübtes Perfonal, und sie alleîn besaß die werthvollsten Hülfsmittel der ffentlichen Sicherheit, wie die Register über Vorbestrafungen. Diese Erwägungen sind noch heute an ihren
lage, und da das Dekret vou 1859 nur aus Gründen eines Noth» tandes, der längst weggefallen ift, aufgehoben ward, ist es natürlich, zu diesem System zuräckzugreifen. Die Erfahrung läßt allerdings einige Modifikationen wünschenswerth erscheinen, doch werden diese Einzelheiten leiht durch Ministerialerlasse erledigt werden Lönnen.“
Im Anschluß an diesen Vortrag veröffentlicht das amtliche
Blatt ein Dekret des Präsidenten der Republik, wona die Befugnisse der bisherigen Sicherheitsabtheilung im Ministe- rium des Innern an den Pólizeipräfekten übergehen, der sié indeß unter der Oberleitung des Ministers des Innern auszu-
"üben hat.
¿00M präsidentshaftlihes Dekret, das den Ge- meinderath von Grenoble auflöst, klagt denselben an:
1) im Mai 1871 kie Nationalversammlung aufgefordert zu haben, die Feindseligkeiten gegen die Kommune sofort einzustellen und sich auf- zulösen; 2) immer von cinem Geiste des Widerstandes gegen das Geseß beseelt gewesen zu sein; 3) die Errichtung einer Genieschule in Grenoble verweigert und den Wunsch ausgedrückt zu haben, daß diese Festung abgetragen werde; 4). zwischen den Grenobler Bewohnern, die vor dem 4. September gefallen sind, und denen, welche nach dicsem Datum den Tod fanden, einen niht zu rerbtfertigenden Unterschied gemacht und nur die Namen der ersteren auf einer Marmortafel im Stadt- hause eingeschrieben zu haben; 5) den barmherigen Anstalten, welche mit dem religiösen Charakter bekleidet sind, die Munizipalsubvyentionen verweigert zu haben; 6) feit drei Jahren nux von Laien geleitete Schulen als Gemeindeschulen anerkannt zu haben.
— 94. Februar. (W. T. B.) Gelegentlich der gestern in dem betreffenden Bureau erfolgten Feststellung des Berichts über die Wahl Sviney's im Departement Finistère billigte der Unter-Staatssekretär im Ministerium des Innern, Baragnon, ausdrücklich das Verhalten des dortigen Präfekten, der auf eine an ihn gerichtete Anfrage fich für die Wahl des regierungsfreund- lihen Kandidaten ausgesprochen hatte. Baragnon fügte hinzu, die Regierung würde, wenn fie darum befragt werden sollte, jederzeit den ihr genehmen Wahlkandidaten namhaft machen.
Versailles, 23. Februar. (W. T. B.) Die zur Unter- suhung über das Verhalten der Regierung der „nationa- len Vertheidigung“ niedergesezte Kommission hat heute ihren Bericht erstattet. Derselbe gelangt zu Resultaten, welche für die Regierung vom 4. September 1870 und besonders für Gambetta sehr gravirend ersheinen; .lezterer wird für die Un- fälle, welche die französischen Heere nah jenem Zeitpunkte be- Uroffen, zum größten Theile verantwortlih gemacht. Der Bericht \priht ferner aus, daß das Land von der Regierung des 4. Sep- tember strenge Rechenschaft verlangen müsse.
— In der Nationalversammlung wurde heute eine vom Abgeordneten Naquet eingebrahte Interpellation über von der Regierung ausgeübte Wahlbeeinflussurigen im* Departement Vaucluse bis zur Vornahme der Wahlprüfung vertagt und dar- e Mats Antrag auf Wiedereinführung des Zeitungsstempels ab- gelehnt. -
Spanien. Nachrihten aus Bayonne melden, daß Por- tugalete von den Carlisten wieder geräumt worden sei.
_ Italien. Rom, 22. Februar. Der Gesezvorshlag Minghetti' s is gestern im Ganzen mit 199 gegen 63 Stim- men angenommen worden.
___— Einwohner von Palermo haben dem Finanz-Minister eine Denkschrift eingereiht, in der fie statt der Einführung der Tabaksregie neue Steuern auf Fabrikation und Verkauf von Tabak, sowie auf den Konsum im Innern vorschlagen, von denen sie dem Staat eine Einnahme von anderthalb Millionen Franken Steuern in Ausficht stellen. Dagegen \{lagen sie vor, den Ein- fuhrzoll auf fremden Tabak herabzusezen, weil dadurch der Schmuggel verringert und der Staat ca. 1/4 Millionen Nugen haben werde. “8
Nufßland und Polen. St. Petersburg, 19. Februar. Gestern Abend um 8 Uhr traf mit dem Kourierzug Prinz Wilhelm Eugen von Württemberg, Bräutigam der Groß- fürstin Vera Konstantinowna, hier ein. Der Prinz wurde am Bahnhofe von den Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch und Konstantin Konstantinowitsh empfangen.
_ Heute um 1 Uhr Mittags reiste der Kronprinz von Dänemark mit einem Extrazug ins Ausland ab. Se. König- liche Hoheit wurde von seinen beiden Schwestern, der Großfürstin Cefarewna und der Prinzessin von Wales, sämmtlichen Groß- fürsten und dem Prinzen von Wales zum Bahnhof begleitet, wo dieselben von ihrem Hohen Verwandten Abschi-d nahmen.
— Ueber die Festlichkeiten zu Ehren des Kaisers von L entnehmen wir der „St. Pet. Ztg.“ weiter Fol- gendes:
Gestern Mittag 12 Uhr fand die ursprünglich für vergangenen Montag in Aussicht genommene Parade statt; die Se üvdeanfitel lung war dieselbe, wie bei gleicher Gelegenheit am 15. Januar, {o daß der Palaisplaß, der Admiralitäts- und Fsaaksplaß und die Große Morskaja von denselben eingenommen waren. Bei dem milden Wet- ter war befohlen, daß die Truppen in Feldanzug mit Paletot und Baschlik, die Dffiziere ohne Pelzkragen zu erscheinen hätten. Während eines mäßigen Schneefalls, aber gänzlich windstiller Luft verließen Schlag 12 Uhr die beiden Kaiser den Winterpalais, stiegen zu Pferde und ritten, während die Musik die österreichische Nationalhymne spielte, im Schritt an der Front der Truppen entlang, Se. Majestät der Kaiser Alexander zur Rechten seines Hohen Gastes, welch?r der Truppenfront zunächst ritt. Beide Monarchen trugen russische Uni- form, Paletot und Helm. Jn der Suite ritten die Mitglieder der Ka#erlichen Familie, die Hehen Gäste, deren Begleiter, die Botschaf- t.r und Gesandten, welche einen militärischen Rang haben, und die fremden Militärbevollmähtigten.
An der Parade waren betheiligt: Infanterie 415 Bataillon — 17 Generale, 720 Stabs- und Ober-Dffiziere, 2785 Unteroffiziere und 15,519 Mann mit 1782 Musikern; Kavallerie 36} Schwadron —- 7 Generale, 271 Stabs- und Ober-Offiziere, 631 Unteroffiziere Uünd 3693 Mann mit 180 Musikern; Artillerie 138 Geshüße — 4 Ge- nerale, 118 Stabs- und Ober-Offiziere, 353 Feuerwerker und 2014 Mann mit 189 Musikern; im Ganzen somit 28 Generale, 1109 Stabs- und Ober-Offiziere und 24,995 Unteroffiziere und Gemeine mit 2151 Musikern.
Nach vollendetem Frontritt hielten die Majestäten mit der ganzen Suite vor dem Winterpalais gegenüber der Alexandersäule, um welche herum die Truppen marschirten, um vor den beiden Kaisern zu defi- liren. Um 2 Uhr war die Parade vorüber. Darauf fand militäri- ses Dejeuner im Winterpalais statt. Abends 6 Uhr gab Se. König- liche Hoheit Prinz Peter von Oldenburg ein Diner zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich. Später fand zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich in den Festräumen des Winter- pglass es Ball E l j ; E
“Heute, um 10 Uhr Vormittags, begab sih Se. Mojestät der Kaiser von Oesterreih nah Kronstadt, um die A esbangweke zu be- sichtigen, und kehrte um 4 Uhr zurück. Im Winterpalais vereinigte ein Familiendiner Se. Majestät den Kaiser Franz Joseph und Jhre Kaijerlichen und Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin von Wales mit der Kaiserlichen Familie. Gleichzeitig gab Se. Durchlaucht der Botschafter des Deutschen Reichs ein Diner zu Ehren des österreichisden Reichskanzlers Grafey Andrassy.
__ Abends bcelhuten die Hohen Gäste und der Kaiserliche Hof den Ball mit ihrem Besuch, welchen der Minister des offentlichen Unter- rihts, Graf Tolstoi, veranstaltet hatte.
Jn der Nacht vom Sonntag auf den Monag wird Se. Majestät der Kaiser yon Oesterreich-Ungarn um 1 Uhr nach Moskau abreisen. Se. Majestät wird dort am Montag (den 11.) Nachmittags um 4 Uhr eintreffen, bis Dienstag, den 12,, Abends in Moskau verweilen und um 8 Uhr von dort abreisen, um über Smolensk und Warschau in seine Staaten zurückzukehren. Y A. E a
Moskau, 93, Februar. (W. T. B.) Der Kaiser von Oesterreich ist heute Abend hier eingetroffen. Zu feinem Em- pfange hatten sich die Spizen der Behörden auf dem festlih de- korirten Bahnhofe eingefunden. Die Stadt war zu Ehren der E: des Kaisers mit Flaggen geshqmückt und glänzend er- euchtet.
Amerika. Washington, 20. -Februar. (A. A. C.) Der Senat hat mit 28 Stimmen gegen 25 beschlossen, den Notenumlauf dèr Natio nalbanken um 400,000,000 Doll. zu erhöhen. ;
Asien. Mit Bezug auf die Hungersnoth in Ben- galen bestätigt das wöchentliche Telegramm des Vice-Königs von Indien unterm 90. d. M,., daß der lehte Regen wohlthätige Wirkungen erzeugt habe. Der Gouverneur von Bengalen meldet, daß in den Distrikten Patna und Rajeshaye die Preise ein wenig gefallen, anderwärts aber eine Kleinigkeit gestiegen sind. Die Lage der Bevölkerung bessert sch, ausgenommen in den \{limmsten Theilen von Nord-Behar, wo der Nothstand rasch um \ih greift, aber allenthalben wirksam gelindert wird. Nahezu 100,000 Tonnen Getreide sind in die nothleidenden Distrikte ge- sandt worden. 213,000 Arbeiter sind bei den Nothbauten be- schäftigt. Die Berichte aus den nordwestlihen Provinzen lauten höchst günstig und in den östlichen Distrikten sind die Aussichten entschieden besser.
Afrika, Aus Freetown, Sierra Leone, wird der „Times“ unterm 5. d. M. geschrieben:
Am 28. v. Mts., 3 Uhr Nachmittags, ‘raf in Cape Coast eine, von einer Position, 20 Meilen von Kumassi, datirte Depesche ein. Dieselbe meldet, „daß Kumassi von Truppen umringt wurde und daß der König und die ßniglihe Familie Gefangene seien. Bis jelzt find feine. Säße gefunden worden.
— Den „Times“ wird aus meldet:
D Hungersnoth ift sehr heftig längs des ganzen Reislandes zwischen deu Flüssen Ghogra und Kost, einschließlich Nepaul. Die Bevölkerung wandert uach dem Süden aus. Sir R. Temple ift nah dem s{limmsten Landstrich, Mudhubuni, zurückgckehrt. Herr Schalch
mcldet, daß der Flächenraum der Hungerênoth kleiner ist, aber die
Calcutta unterm 20. d. ge-
' das Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael.
Hülfsquellen der Regierung gewiß auf die äußerste Probe stellen wi e S BorBüe für Bu nur für 6 Éi c a PreDe Me Pat 4 at Vorschüfse fü i ü i S e eit r Brunnen, ohne Zinsen rückzahlbar in sechs
Nr. 16 des „Amts-Blattes der Deutschen Reichs- Post-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: S N Ftaucten vom 20. Februar 1874, Seepostverbindung mit Norwegen auf der Route Hamburg-Drontheim. — Vom 19. Februar 1874. Behand- lung der Éleinen Packete.
Neichstags - Angelegenheiten.
Berlin, 24. Februar. In der gestrigen Sizung des Deutschen Reichstags beantwortete der Bundesbevollmäh- tigte, Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Scheele die Inter- pellation des Abg. Baron v. Minnigerode, das Reihs-Eisen- bahngesez betreffend, wie folgt:
„Meine Herren! Alsbald nah Emanation des Gesetzes vom 29. Juni v. J. hat die Reichsregierung Einleitungen zu dessen Ausführung getroffen. Das Reichs-Eisenbahn - Amt ift am 19. September v. J. konstituirt und während der fünf Monate seines Bestehens in voller Thätigkeit gewesen. Die Mitglieder des Reichs-Eitenbahn-Amts, mit einer Ausnahme, diesem Zweige des Eisenbahnwesens fernstehend, hat- ten sih über die einen sehs- bis fiebenjährigen Zeitraum umfassende Thätigkeit derjenigen Reichsbehörde, welche diese Angelegenheit bisher bearbeitete, sorgfältig zu informiren. Das Geseß vom 29. Juni v. J. hätte in Bezug auf die Kompetenz und den Wirkungskreis die- ser neuen Behörde manche Bedenken gelassen, die zu Erörterungen und Verhandlungen Anlaß gaben. Unter Festhaltung der durch das Geseß begrün- deten und zu einer fruhtbringenden und lebendigen Thätigkeit unentbehr- lichen direkten Beziehung zu den einzelnen Verwaltungen war den Nach- theilen vorzubeugen, die durch eine Vervielfältigung der Behörden leicht entstehen. Es traten mit Beginn der Wirksamkeit zahlreiche Beschwerden gegen die Eisenbahnen an das Reichs-Eisenbahn-Amt heran. In der Rücksicht, daß auch bei geringfügigen Objekften meistens Prinzipien in Frage stehen, hat das Reichs-Eisenbahn-Amt jeder folhen Beschwerde volle Sorgfalt gewidmet, und selbst da, wo un- begründete Beschwerden erhoben wurden, es sich zur Regel gemacht, das Publikum, welches durch Unvollständigkeit des Reglements leicht in Irrthum geführt wird, zu belehren, um wenigstens vor Schadea in der Zukunft so weit als möglich zu s{üten. :
Unter den generellen Fragen, mit denen sich die neue Behörde befaßt hat, ist das Polizeireglement, namentlih aber das Betriebs- reglement zu erwähnen. Dasselbe ist mit Delegirten des Handels- staades und der Eisenbahnen, demnächst auch mit Kommissarien der Kaiserlich öôsterreichishen und Königlich ungarischen Regierung einer Revision unterzogen. Das Reglement liegt dem Bundeërathe zur Ee l vor. Bei Revision des Reglements zeigte sich aber sehr bald, daß die Grenzen, welhe das Han- delogeseßbuh für den Cisenbahnfrachtvertrag zieht, zu eng gezogen find; es erübrigt nur, die Revision dieser Lehre in Angriff zu nehmen, und da die Novellenform in eincr so fomplizirten Materie in der Regel nur zur Verwirrung führt, glaubte man es vorziehen zu sollen, die ganze Lehre vom Eisenbahnfrachtvertrag vom Handels- geseßbuch in das Reichsgeseß gu übernehmen. Die Aufgabe, meine Herren, die dadurch gestellt war, wurde hierdurch ershwert.
L Inzwischen gereicht es mir zur Befriedigung, Ihnen mittheilen zu können, daß das Reihs-Cisenbahngeseß und ein besonderes Gese über die einheitlihen Normen für die Konstruktion und Auêrüstung der Bahnen nebst den Motiven noch in dieser Woche zum Abschluß reifen wird. Mit Zustimmung des Herrn Reichskanzlers soll dieser Entwurf nur zu dem Zweck der Oeffentlichkeit Übergeben werden, um die Kritik der Betheiligten hervorzurufen, und wenn Sie wünschen, mcine Herren, wird Jedem, der ein Interesse daran nimmt, ein Exemplar gern mitgetheilt werden. Die Veröffentlichung geschieht nit blos im Interesse der Betheiligten, sondern wesentlich im Inter- esse des Reichs-Eisenbahm-Amtes selbst; denn dasselbe ist weit von der Anmaßung entfernt, diesen ersten, von den Hohen Bundesregie- rungen noch nicht geprüften, Entwurf als ein vollkommenes Werk auszugeben. Die Zahl der ‘schwierigen materiellen Fragen, welhe durch das Gescß zu lôjen find, ist uicht gering; auh in formeller Beziehung fehlt es an Anhaltspunkten für die Be- grenzung der Aufsicht der Reichs- und der Landesbehörden. Der Ent- wurf wird — daran zweifle ih nicht — Manchem zu weit gehen, Vielen nicht weit genug. Doch diese Bedenken konnten nicht davon abhalten, den Entwurf der öffentlichen Kritik zu Üübergében. Das Reichs-Cisenbahn-Amt wird die eingehenden gutachtlihen Aeußerungen eiuer sorgfältigen Prüfung unterzichen und das Ergebniß insoweit berücksichtigen, als die Zwecke, die, irre ich nicht, Sie im Auge haben, ohne deren Erfüllung die neue Institution werthvolle Dienste niht leisten Lan, es zulassen. Soviel steht fest, daß N 1 gegenwärtigen Geseßgebung der Behörde die iber nicht gegeben sind, die erforderli sind, um diese Ziele zu er- reichen.
Meine Herrea! Aus diesem Vertrage werden Sie selbst entneh- men, ob die Hoffnung, der ih hiermit Ausdruck gebe, die Hoffnung nämlich, dasz das Geseß in dex Herbstsessicn zur Vorlage gelangen wird, begründet sei; foweit es in der Macht des Reichs-Eisenbahn- Amtes steht, wird die Vorlage im Herbst erfolgen können.
— Im 5. Breslauer Wahlbezirk (Oblau, Nimptsch, Streh- len) ist an Stelle- des Dr. Friedenthal der Graf von Franken- berg auf Tiß, Kreis Falkenberg, mit 9950 Stimmen zum Reichs- tagsmitgliede gewählt worden. Graf von Hoverden hat 2734 Stim- men erhalten.
Statistische Nachrichten.
Rom, 18. Februar. Nach der „Economista d’Italia” hat Jtalien im vergangenen Fahre im Handel mit den anderen Nationen 2419 Mill. Fres. umgeseßt, darunter 1133 Mill, Frcs. für Export und 1286 Fres. für Import. Im Vergleich zu 1872 wurden 100 Mill. mehc importict und 34 Mill, weniger exportirt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Dos 1 Heft XI, Bandes der Altpreußischen Monatss- \chrift (neue Folge), der Neuen Preußischen Provinzial-Blätter (vierte Folge), herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert, (Königsberg i. Pr. 1874. Ferd. Beyer vormals Th. Theile's Buchhandlung) hal folgenden SFnhalt: I. Abhandlungen: Preußische Regesten bis zum Ausgang des dreizehnten Jahrhunderts. Heraus- gegeben won Dr. M. Perlbah. Tilemann Heshusius, der Streit» Theolog, und Albrecht Friedrich, der blôde Herr. Ein Sittenspiegel aus dér Zeit der Pfaffenherrschaft in Preußen von Adolf Rogge. Die Provinz Preußen in einem Cours- und Reisehandbuch von 1729, Von Dr. Babucke. — 11. Kritifen und Referate: Carl Wper, zur Geschichte des Verkehrs in Elsaß-Lothringen. Von Robert Schück. Alterthumsgesellschaft Prussia. Von Pr. Mecklenburg. — IIT. Mittheilungen und“ Anhang: Kurzer Lebensabriß von Daniel Gabriel Fahrenheit. Mitgetheilt von Ernst Strehlke, Fragment eines Ausgabeverzeichuisses der Deutsh-Ordens- Kommende Wienerish Neustadt. Von Dr. M. Perlbach. Alt- preußische Bibliographie 1873. Nachweisung über den Geschäfts betrieb und die Resultate der Sparkassen in der Provinz Preußen für das Jahr 1871 und 1872, Universitäts-Chronik 1874. Periodische Literatur 1873. Nachrichten. Aufruf und Bitte. Von Prof. De. Bail, Porträt-Angelegenheit. Von Prof. Dr. A. Hagen.
_ München, 23. Februar. Gestern feierte Wilhelm von Kaulbach fein 25jähriges Jubiläum als Vorstand der Akademie der bildenden Künste. Se. Majestät der König verlich p Zu
tete Aller- höchste Auszeichnung wurde dem Jubilar in folgendem Handschreiben - mitgetheilt: „Herr Direktor von Kaulbach! Der 22. Februar dicjes