1874 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Kreisräthe, Kreis-Assessoren und die Ministerial-Sekretäre 3 Thlr. ; 3) alle jonstig-n Staa!sbeamten 1. Klasse 2 Thlr.; 4) die Staats- beamten 2. Klasse 14 Thlr. Fällt j-doc die Yeise derj nigen Beam- ten sub 2 und 4, welche einen speziellcn Amtslezirk als Wi: fkungskreis haben, innerbalb desselben, so ermäßigen fich die ibnen auêg:scßten Tagegelder auf F deren Betrages. Außerdem erhalten für j-de bei der Rrise außerhalb des Wohnorts zugebrachte Nacht die Beamten sub 1, 2 und 3 eine Zulage von 2 Thlrn., die sub 4 eine solche von 14 Thlrn.

Die Finanzkommission beantragte diesen Vorschlag des Herzog- lihen Staats-Ministeriums zu genehmigen mit dem Anheimgeben, daß zu Nr. 2 am Ende hinzugesehßt werde: „der Polizei-Direktor in der Stadt Braunschweig und die Forstmeister.“ Mit diesem Zusaße wurde dem Gesehvorshlage die Genehmigung ertheilt und, da das Herzoglihe Staats-Ministerium sich einverstanden

erklärte, dem ganzen Gesehe die Zustimmung gegeben.

Schwarzburg -Sondershausen. Sondershausen, 26. Februar. Die Geseh - Sammlung veröffentlicht folgendes Gesetz, die Vorschriften über die Trauung von Aus- ländern betreffend, vom 15. Februar 1874: i

8& 1. Die durch das Reichégeseß vom 4. Mai 1568 in denjenigen Staaten des Deutschen Reichs, in welchen dasselbe Geseteskraft erhalten hat, bereits aufgehobcne Bestimmung im §. 2 des Landesgeseß:s vom 27. Mai 1852, wonach fremde Staatsangehörige männlichen Ge- lets, welche im Fürstenthum eine Ehe eingehen wollcn, nicht proklamirt und getraut werden dürfen, bevor sie die Bescheinigung der Erlaubniß ibrer Ffompetenten Heimatbébehörde zur Eingehung der Ehe beig bracht haben, tritt auch für Nicht-Reichsangehörige außer Anwendung, ofern ge- hôrig nachgewiesen worden ist, daß dieselben nah den G. seßen ihres Heimathsstaats keiner Erlaubniß ihrer Heimathsbehörde zur Ein- gehung einer Ehe im Auslande bedürfen, und daß nach diesen Geseßen die Ehefrau uvd die aus der Ehe hervorgehenden Kinder von seibst die Staatsangehörigkeit des Ehzmannes resp. des Vaters erwerbcn.

& 2. Die Ausnalme von der erwähnten landeëgeseßlichen Bes stimmung tritt ein, natdem der erbrachte, ihre Voraussetzung bildende, Nachweis vom Fürstlichen Ministerium für genügend anerkannt wor- den ist. Demselten bleibt überlassen, die für die Angehörigen eines fremden Staates eintretende Ausnahme allgemein b:kannt zu machen.

Ferner ein Geseß, den Mißbrauch des Versammlungsrechts

betreffend. Vom 16. Februar 1874.

Neuß. Gera, 25. Februar. Gestern traf der Herzog von Sachsen-Altenburg zum Besuh am Fürstlichen Hofe hier ein und reiste heute Nachmittag mit dem Fürsten von hier nach Leipzig.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser is heute Morgen im besten Wohlsein hier wieder eingetroffen. Zu seinem Empfange auf dem Nordbahnhofe wa- ren der Kronprinz, der Minister-Präsident Fürst von Auersperg und sämmtliche Minister, der Polizei - Präsident von Wien und der Direktor der Nordbahn anwesend.

Pesth, 26, Februar. (W; D. B) Vom Unter ® hause wurden heute die Gesegvorlagen über die Han- delsverträge mit Schweden, Portugal und Ruß- land angenommen. Die in der Sißzung anwesenden Minister gaben in deren Verlauf auf mehrfaches Befragen von Abgeord- neten zu vernehmen, daß das gesammte Ministerium sofort nen der Ankunft des Kaisers um seine Entlassung bitten werde,

Schweiz. Bern, 26. Februar. (W. T. B.) Der Bun- desrath hat den Abbé Collet auf sein Gesuch um Zurück- nahme des gegen fihn ergangenen Ausweisungsbeschlusses ab- fällig beschieden.

Großbritannien und Friand. London, 25. Fe- bruar. Die Königin kam heute in Begleitung der Prinzessin Beatrice von Windsor nah London, wo Ihre Majestät im Buckingham- Palast abstieg und bis Freitag verweilen ird.

Mit Bezug auf die Zusammenseßung des neuen Ministeriums enthält die „Times“ die nachstehende Liste der bis jeßt erfolgten Ernennungen: Minister für öffentlihe Ar- beten, Lord H. Lennox; Ober-Sekretär für Irland, Sir M. Beach; Vice-Präsi: ent des Konseils, Lord Sandouz Generalan- walt, Sir I. Karslake; Generalfiskal, Sir R. Baggallay; Unter-Staatssekretär des Innern, Sir H. Selwin-Ibbetfon; Unter-Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten, Herr R. Bourke; Schazamts-Sekretäre, Herr W. H. Smith und Herr Hart Dyfke.

Lord Hardinge wird wahrscheinlih zum Unter-Staatssekretär im Kricas-Ministerium ernannt werden.

Mitglieder des Königlihen Hofstaates sind: Erste Kammecrdame (Mistress of the Robes), Herzogin von Wellington ; Lord Oberstkämmerer, Marquis von Bath; Dber-Hof-Stallmeister Earl von Bradford. 3

Die „London Gazette“

notifizirt die bereits gemeldete Erhebung des Marquis von Westminster in den Herzogs-

stand, sowie die Berufung des Viscount Enfield (früher Unterstaats-Secretär für auêëwärtige Angelegenheiten und Parla- mentsmitglied für die Grafschaft Middlesex) in das Haus der Pairs mit dem Titel Baron Strafford auf Harmondsworth in der Grafschaft Middlesex.

Für die Rückehr des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh, Großfürstin Marie Alexandrowna von Rer:ßland, sind, einem offiziellen Programme zufolge, nachstchende Anordnungen getroffen worden: Ihre Königliche Hoheiten ver- lassen St. Petersburg am 28. ds., treffen am 2. März in Ber- lin ein, woselbst fie bis zum Dienstag Abend verweilen, worauf sie in Begleitung des Grafen und der Gräfin von Flandern nah Cöln abreisen. Von dort seßen fie nach kurzem Aufenthalt die Reise nach Brüssel fort, woselbst sie bis Freitag verweilen und dann via Ostende an Bord der Königlißhen Yacht „Alberta® die Reise nach England antreten. Nach erfolgter Landung in Gravesend am 7. März begiebt sich das neuverncählte Paar nah Windsor zu einem Be- \suche der Königin, der sih bis zum 12. ausdehnen wird. So- dann werden Ihre Königlichen Hoheiten ihre Resivenz in Bucking- ham-Palast in London aufschlagen, wo sie die verschiedenen Glücwunsch-Adressen entgegennehmen und bis zum Schluß der Londoner Saison verweilen werden. Am 7. Oktober werden sie nah Clarence-House, dem Palais des Herzogs von Edinburgh in London, das gegenwärtig ciner gründlichen Renovirung unter- zogen wird, übersiedeln. Am 14. nähsten Monats wird in der Albert Hall ein großes Konzert stattfinden, bei welchem die Königin, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh, sowie die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie zugegen sein werden.

Die Herzogin von Cambridge, die gegenwärtig in Streliß weilt, ist von ihrer ernstlihen Krankheit während der leßten drei Monate nunmehr genesen, aber der Tag ihrer Rückehc nach England is noch nicht festgeseßt.

%26. Februar. (W. T. B.) Der Marquis von Aber- «corn ist zum Vice-König und General-Gouverneur von Irland,

Oberst Taylor zum Kanzler des Herzogthums Lancaster, How- ker Hamilton zum Unter-Staatssekretär im Departement der Ko- lonien, Hamilton zum Unter - Staatssekretär im Departement für Indien ernannt worden.

Frankreich. Paris , 25. Februar. Die Kommission der konstitutionellen Gesehe nahm gestern die Diskussion der Mittel zur Feststellung des Wahlwohnsißes wieder auf und beendigte sie nah ciner langen Debatte. Die angenommenen Beschlüsse sind folgende : : :

„Act. 1. Auf dem Wahlregister einer jeden Gemeinde werden alle Franzosen eingetragen werden, die 25 Jahre alt, im Besiße ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sind und in der Gemeinde einen gewöhnlichen Aufenthalt von sechs Monaten, wenn sie in ihr geboren, und von drei Jahuen haben, wenn sie anderswo geboren find. Art. 2. Von Amts wegen werden diejenigen auf diese Liste gesebt, die während des laufenden Jahres oder während drei auf einander folgender Jahre auf der Liste der direkten Steuern stehen. Art. 3. Auf ihr Verlangcn werden diejenigen in diese Listen eingetragen, die, nicht in den Dispositionen des Art. 2 mit inbegriffen, ihren Aufenthalt von 6 Monaten oder 3 Jahren wie folgt beweisen: Jn Gemeinden, in denen die Bevölkerung weniger als 2000 Seelen bet1ägt, vor einer Wahlkommission die über die Veweise nach Gutdünken urtheilt; in Gemeinden von mehr als 2000 Seelen wird der Beweis beigebracht : 1) Durch die Verlegung eines einregistrirten Miethvertrages oder die Erklärung eincs mündlichen Miethübereinkommens; 2) durch die Er- flärung der Eltern für die Majorennen von 25 Jahren, die mit den ersteren wohnen, und der Patrone für die Arb:iter ; 3) dur die Vor- zeigung cines Notoritätsaktes, der vom Maire oder Friedensrichter mit

üilfe von vier Zeugen aufgeseßt sein muß. :

Dieser Text ist der des Amendements Paris, in den man nur eine cinz.ge Verä:derung brachte, und zwar sehte man die Bevölkerungszahl für die kleinen Gemeinden, in denen die Auf- enthaltsbeweise durch einfachen Notorietätsakt gemacht werden können, von 6000 auf 2000 herab. |

Das „Journal officiel* kündigt an, daß die Marscha l- lin Mac Mahon bestimmt habe, daß die 100,000 Fr., welche ihr der Direktor der „Presse“, Hubert Débrousse, zur Verfügung stellte, zum Auslôsen von Matragen aus dem Mont de Piété verwandt werden sollen. i

Versailles, 26. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Nationalversammlung beantragte Pouyer- Quertier eine Besteuerung der Zuckerraffinerien, und wurde der Antrag Anfangs sehr beifällig aufgenommen. Da indeß der Handels-Minister und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten erklärten, daß eine Besteuerung der Zukerraffi- nerien gegen die im Jahre 1864 betreffs des Zuckers abgeschlossene Konvention verstoßen würde, und da der Finanz-BViinister gleich- falls hervorhob, daß cine Besteuerung der Zuckerraffinerien erst nah Äblauf dieser Konvention zulässig sein würde, \o wurde der Antrag nah mehreren, ziemlih lebhaften und erregten Zwischenfällen von Pouyer-Quertier zurückgezogen. Die Linke nahm darauf den Antrag wicder auf, derselbe wurde bei der Abstimmung indeß mit 378 gegen 297 Stimmen abgelehnt.

Spanien. Madrid, 25. Februar. (W. T. B.) Nah einem von der „Gaceta“ veröffentlichten Telegramm vom Kriegs- \chauplatze im Norden hat die Avantgarde des Generals Moriones heute den Bormarsh von Somorrostro wieder begonnen. Zwei Bataillone sind bereits bis San Martin vorgeschoben worden.

Italien. Rom, 20. Februar. (It. N.) Die Depu- tirtenkammer sekzte gestern die Berathung des die Papier- geldcirculation betreffenden Gesehentwurfs fort und nahm den Artifel 18 an, wodur bestimmt wird, daß, wenn künftighin bei Abschluß von gewissen Geschäften von Wechseln, Anweisungen, Contocorrenten, Depofitengeldern, bei Banken und Sparkassen, Zah- lung in Gold ausgémacht wird, diese Bedingung rechtskräftig ist. Zahlungsverbindlichkeiten, welche von Geschäften herrühren, die vor dem neuen Gesche abgeschlossen worden sind, bleiben natür- lih den Gemen des alten Gesetzes unterworfen. Geftern wurde der Bericht des Abgeordneten Boselli über den Gesezent- wurf vertheilt, wodur die Kammer ihre Zustimmung zum An- kauf des Cavourkanals dur den Staat geben soll.

Türkei. Konstantinopel, 26. Februar. (W. T. B.) Der frühere Justiz-Minister Midhat Pascha is auf eine vom Sultan an ihn ergangene Aufforderung hier eingetroffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Februar. „Aftonbladet“ zufolge hat der norwegische Zollaus\chuß einstimmig beschlossen, die Annahme des Vorschlages zur gemeinschaftlichen Handels- und Seefahrts-Gesezgebung zwischen Sc;weden und Norwegen bcim Storthing zu befürworten. Die Behandlung der Sache ist vom genannten Aus\{huß zwar noch niht zu Ende geführt, aber das Gutachten darüber wird wahrscheinlih in 14 Tagen beim Reichstage abgegeben werden.

Amerika. (A. A. C.) In Mexiko hat, einer New- Yorker Depesche vom 24. ds. zufolge, ein Kampf zwischen den Einwohnern der Städte Quimillan und Huaxalica stattgefunden, in welhem 17 Personen ge:ödtet wurden. Wie verlautet, wur- den auch Frauen verstümmelt und Kinder hingeschlachtet.

Afrika. Eine neue Cappost per Dampfer „Roman“ bringt u. A. folgende bis zum 24. Januar reichende Nachrichten. In Natal begann am 7. der Prozeß des rebellischen Kaffern- häuptlings Ilangalabalele. Der Gerichtshof is aus dem Gou- verneur der Kolonie, welcher den Vorsiy führt, vier ansässigen Richtern und vier loyalen Eingeborenenhäuptlingen zusammen- geseßzt. Dem Vernehmen nach sehen mehr als 700 Gefangene ihrem Prozesse entgegen. Am 28. finden die Wahlen für das House of Assembly statt.

Nr. 9 des Just iz-Ministerial-Blatts für die preus- ß ische Geseßgebung und Rechtspflege enthält folgendes Er- fenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte vom 9. Januar 1874: Ueber streitige Ansprüche an den Staat, welche als Piovinzial-Staatsschuldea anzusehen sind, haben nicht die Gerichte, sondern die Hauptverwaltung der Staatsschulden zu

entscheiden.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin. Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Ent- wurf eines Gesetzes, betreffend die Kosten, Stempel und Gebühren in Vormundschafts\sachen, vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Gottes Guaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folat : l: :

Art. 1, Die 88. 41—46 des Tarifs zu dem Geseße über den Arsat und die Echebung der Gerichtskosten vom 10. Mai 1851 (Geje-Samml!. S. 622), der Artikel 19, Nr. 1 des Ges ‘hes, betreffend

einige Abänderungen des Gesetes vom 10. Mai 1851, vom 9. Mai 1854 (Geseßz-Samml. S. 273), der S. 13 Litt. A. B. C. der Berordnung vom 830. Auguit 1867, betreffend den Ausaß und die Erhebung der Gerichtskostcn 2c. in den Herzog- thümern Holstein und Schleswig (Geseßz-Samml. S. 1369), der §. 13 der Verordnung vom 30. August 1867, betreffend den An- saß und die Erhebung der Gerichtskosten 2c. in dem vormaligen Kur- fürstenthum Hessen (Gescß-Samml. S. 1385), -der §. 16 der Ver- ordnung vom 30. August 1867, betreffend den Ansaß und die Erhe- bung der Gerichtskosten 2c. in dem vormaligen Herzogthum Nassau 2c. (Geseß-Samml. S. 1399), der Artikel XIV. des Geseße3, betreffend die Gerichtsfosten im Bezirke des Appellotionsgerihts zu Wiesbaden vom 7. März 1870 (Geseßz-Samml. S. 193), werden, mit BVorbe- halt der ferneren Anwendung des bisherigen §. 43 des Tarifs zu dem Gesche vom 10. Mai 1851 im Falle des §. 47 desselben, durch nach- stehende Paragraphen erseßt : ; S 8, 41. A. Bei den zur Wahrnehmung einzelner Geschäfte ein- geleiteten Güterpflegen sind nah dem Werthe des Gegenstandes zu erheben: 1) von je 50 Mark des Betrages bis zu 300 Mark, 2) von je 150 Mark des Mehrbetrages bis zu 600 Mark, 3) von je 300 Mark des Mehrbetrages bis zu 1500 Mark, 4) von je 500 Mark des Mehrbetrages bis zu 3000 Mark, 5) von je 1000 Mark des Mehrbetrages bis zu 15,000 Mark eine haibe Mark,

6) von dem Mehrbetrage bis zu 30,000 Mark, 7) von dem Mehr-

betrage bis zu 60,000 Mark je drei Mark, 8) von dem Mehrbetrage sechs Mark.

Diese Säße kommen jedoch nur insoweit zum Ansaß, als nichi rücksichtlih der Personen, in deren Interesse der Güterpfleger bestellt wird, eine Vormundschaft oder Güterpflege eingeleitet odec einzuleiten ist, auf welche die folgenden Bestimmungen Anwendung finden.

. 42, B. Bei anderen Güterpflegen und bei Vormundschaften ist von dem Kapitalbetrage des Vermögens der Pflegebefohlenen, auf welches sich die Güterpflege oder Vormundschaft erstreckt, insofern dasselbe über 150 Mark beträgt (§. 7, Nr. 5, des Ges:ßes vom 10. Mai 1851), zu erheben: 1) von je 50 Mark des Betrages bis zu 300 Mark, 2) von je 100 Mark des Mehrbetrages bis zu 600 Mark, 3) von je 150 Mark des Mehrbetrages bis zu 1500 Mark, 4) von je 300 Mark des Mehrbetrages eine halbe Mark.

8. 43. Außerdem ist zu erheben C. von den jährlichen Revenüen desjenigen Vermögens, über desscn Verwaltung dem Vormundschafts- ritter Rechnung gelegt werden muß: 1) von je 20 Mark des Revenüen- Betrages ’bis zu 300 Mark, 2) von je 30 Mark des Mechrbetrages kis zu 600 Mark, 3) von je 60 Mark des Mehrbetrages bis zu 1500 Mark, 4) von je 120 Mark des Mehrbetrages eine viertel Mark.

Dabei werden statt der Verechnung die jährlichen Revenüen zu 3 Prozent des Kapitalvermögens nah Abzug der Schulden angenom- men und das angefangene Kalenderjahr sowohl am Anfang als am (Ende der Verwaltung voll gerechnet.

8 44. D. Für Verhandlungen und Verfügungen, welche von den Vormundschaftêgerichten a1s solchen oder behufs Sicherstellung, Verwaltung oder Beaufsichtigung des Vermögens der Pflegebefolhleneu von den Erbtheilungsbehörden vorgenommen oder erlassen werden, in- gleichen für die Auseinanderseßung über den Nachlaß des Vaters oder der unehelichen Mutter oder deëjeuigen, dur dessen Tod die Vor- mundschaft oder Güterpfleze nöthig geworden ist, einschließlih der Ermittelung des Nachlasses und ' des Erbeslegitimationsverfahrens, dürfen bei Vormundschasten und bei Güterpflegen außer den vor- stehenden Kostenbeträgen nur die etwa entstehenden baaren Auslagen und Kalkulaturgebühren und die Kosten eines etwa gerichtlich aufge- nommenen Inventars angeseßt werden.

8. 45. E. Für die Ermittelung und die Theilung eines anderen Nachlasses uud für das Ecrbeslegitimationêvezfahren zu demselben Dire besondere Kosten nah Maßgabe der geltenden Vorschriften in Ansaß.

8. 46. Sind bei einzelnen Geschäften, für welhe den Pflege- tefohlenen besondere Kosten nicht angeseßt werden dürfen, uichtbevor- vormundete Personen betheiligt, so müssen diese die für solche Ge- \hâfte in anderen Fällen bestimmten Kosten nach ‘dem Verhältniß ihres Antheils entrichten. ;

Art. 2. Die Vorschriften des §. 7 des Geselzes vom 10. Mai 1851 finden in dessen Geltungsbereihe auch auf die unter Vormund- schaft stehenden tauben, 1tummen und blinden Personen Anwendung,

Art. 3. Die nah Artikel 1 abgeänderten §F§. 41 bis 44 des Tarifs zu dem Gesche vom 10. Mai 1851 treten auch für die Hohen- zollernschen Lande an Stelle der bisher geltenden Vorschriften als Theile des Geseßes vom 10. Mai 1851 in Kraft.

Art. 4. Die nah Artikel 1 abgeändertcn §8§. 41 bis 46 des Tarifs zu dem Ge)eße vom 10. Mai 1851, der nah Artikel 2 aus-

gedehnte §. 7 des Gesetzes vom 10. Mai 1851, soweit derselbe auf |

die in Vormundschaftssachen zu erhebenden Kosten sich bezieht, und der §. 10, Nr. 3 desselben Ge]eßes (Anlage) treten au füc die Pros folgenden Bestimmungen in Kraft. c E

8& 1, Die Berechnung der Kosten nah den Säßen des Tarifs

crfolgt dergestalt, daß die vollen Säße, welche für Beträge von 20, |

30, 50 Mark u. st. w. bestimmt sind, au für die nur angefangenen Beträge ent: ihtet werden.

§8. 2. Neben den nach diesem Geseße zu erhebenden Kostensäßen ;

sind weder Schreibgebühren, noch Gebühren oder Porto für Zustellun- gen oder Behändigungen, noch Gebühren für Einfache auf Anfrage er- gehende Bescheide, für die wegen Beseitigung“ vorläufiger Austände er- L Zwischenverfügungen und für die Abhaltung vou Terminen zu entrichten. j f E i;

Für Be'cheide anf unbegründete Gesuche od-r Beschwerden außer-

halb einer eingeleiteten Vormundschaft * oder Güterpflege und für {

vereitelte Termine werden die Gebühren nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungcn besonders erboben.

& 3. Durch die Tarifsäße werden zugleich die Stempelabgalen gedeckt, welche auf Grund der nah dem eseße wegen Ac nderung der Stempelsteuer vom 21. Februar 1869 (Geseß-Samml. S. 366) 88, 1, 2 und dem Gesebo, betreffend die Aufhebung 2c. gewisser Stempel- abgaben vom 26. März 1873 (Geseß-Samml. S. 131) §. 2, in Kraft gebliebenen älteren Vorschriften zu erheben waren.

8 4. Hinsichil,cch der Zahlung von Kostenvorschüssen, der Kosteu- stundung und der Kostenbefreiung, sowie hinfichtlih der Erledigung von L'eschwerden über den Ansaß und über die verweigerte Stundung oder Niederschlagung der Kosten kommen die bisher in Vormund- schaftssachen geltenden Vorschriften zur Anwendung, soweit dieselben nicht dur §. 7 des Gescß.s8 vom 10. Mai 1851 abgeändcrt werden,

8. 5. Insoweit nach den verstehenden Bestimmungen Schreib- und Zu- stellungsgebühren von den Betheiligten nicht zu entrichten find, werden d.n auf dea Bezug ¡olcher Gebühren angewiesenen Beamten aus der Staats- fasse ohne Rücksicht auf den Eingang des Kostenpauschquantums vergütigt :

1) an Schreibgebühren für jeden Bogen eine viertel Mark, dabet werden 96 Zeilen Schrift, die Zeile zu 12 Silben gerechnet, einem Bogen Schreibwerk gleih geachtet und nur angefangene Bogen, in- gle:chen Schriftstücke von geringerem Umfange als einem Bogen wie volle Bogen vergütigt ; i

2) für die Vornahme von Behändigungen oder Zustellungen eine viertel Mark. Diese Gebühr wird um eine fünftel Mark erhöht, wenn die Zustellung an die Partei außerhalb des Ortes, wo das Ge- richt scinen Siß hat, bewirkt werden muß. Diese Gebühren wer- den nicht gezahlt, wenn der Pflegebefohlene Me Zeit der ausge- führten Schreibarbeit, Behändigung oder Zust llung nicht mehr als das ihm n.ch §. 7, Nr. 5 des Geseßes vom 10. Mai 1851 zu be- lassende Vermögen hat. Bis zur Höhe der gezahlten Gebühren wer- den die nach. den §8. 42, 43 des Tarif3 zu erhebenden Kosten nach Maßgabe des zur Zeit vorhandenen Vermögens des Pflegebefohlenen

jofort erhoben. ; Art. 5, Jn dem bisherigen Geltungsbereiche des Gesehes vom

10. Mai 1851 mit Ausnahme des Bezirks des Justizsenats zu Ehren-

breitstein und der Hohenzollernschen Lande kommen die Vorschriften dieses Geseßes zur Anwendung, seweit nicht die zu crhebenden Kosten bereits festgeseßt sind, oder die Vormundschaft oder Güterpflege de? betheiligten Pflegebefohlenen bereits beendigt ist.

vinz Hannover an Stelle der bisher geltenden Vorschriften mit den

Der von den Revenüen des Vermög-us der Pflegebefohlenen erhebende Kost-nbetrag wird jedoch bei den vor Ei die Gesetes eingeleiteten Vormundschaften oder Güterpfl ‘gen für die Zeit bis BDE des laufenden Jahres nah den bisherigen Vorschriften be- T n ;

Art. 6. In dem Bezirke des Justizsenats zu Ehrenbreitstei in den Hohenzollernschen Landen und in der Provinz Siliova pen bei den noch nit beendigten Vormundschaften oder Güterpfl-gen der Betrag der nach den bisherigen Vorschriften in Ansaß gebrachten Stempel und Kosten auf die nah den §8. 41, 42 d:s Tarifs zu dem Geseße vom 10. Mai 1851 zu erhebenden Kosten in Anrechnung, so- weit jene Stempel und Kosten nicht ledigiih bei der Revision und Abnahme der von dem Vormunde gelegten Rehnung entstanden sind oder nach den Vorschriften der §8. 44 bis 46 des Tarifs durch die in den S§. 42, 43 desselben bestimmten Koften nicht gedeck werden.

Art. 7. Die Gebührentaxe für die Friedensgerihte im Bezirk des Appellationsgerichtshofes in Cöln vom 23. Mai 1859 (Geseßz- Samml. S. _ 309) wird dur folgende Vorschriften ergänzt. j

__S§. 1. Der Friedensrichter erhält die in Artikel 1 der Taxe be- ftimmte Vakationsgebühr bei den Entscheidungen 1) über Ertheilung der nach §. 44 des Gescßes über das Bormundschaftsw-sen vom

g _… erfordertihen G?nehmigunzg des Vormundschaftscichters, 2) über die Ginseßung eines Familienrathes (ebenda §. 65), 3) über die Großjährigkeit des Pflegebefohlenen (ebenda S. 73), sei es, daß die Entscheidung nah dem Antrag des Vormundes erlassen oder der Antrag dess:lven durch Verfügung zurückgewiesen wird.

R E Der Friedenêrichter erhält die in Artifel 2 der Taxe be- stimmte feste Gebühr von einer vnd einer halben Mark für die Ver- pflihtung des Vormundes oder des Gegenvormundes oder der Mikt- glieder eines Familienrathes. -

Für die bei Einleitung der Vormundschaft erfolgende Verpflich- tung mehrerer Vormünder oder des Vormundes und des wegenvor- mundes und für die bei Einseßung des Familienrathes erfolgende Ver- »flihtung der Mitglieder desselben crhält der Friedensrichter die Ge- bühr nur einmal.

8. 3. Der Friedensgerihts\{reib er erhält für seine Theilnahme an den in den §8. 1, 2 bezeichneten Geschäften zwei Drittheile der dem Friedensrichter bewilli gten Gebühren.

Art. 8. In dem Bezirke des Appellationsgerichts zu Frank- furt a. M. find die nah dem Stempclgeseße vom 26. Oktober 1852 (Gesctz- und Statuten-Sammlung Bd. 11 S. 235) Tarif Nr. 11 zu den Approbationsdekreten der Kuratelrechnungen erforderlichen zwei- maligen Stempel nach dem Betrage deêj:nigen Vermögens, über dessen Verwaltung dem Vormundschaftsrichter Rechnung gelegt werden mus, am Ende jedes Kalenderjahres, in welhem die Verwaltung be- standen hat, zuleßt bei Beendigung derselben, zu den Akten zu ver- wenden.

In demselben Bezirk cht dem Fiskal die nah der Taxordnung des Gesetzes über das Fiékalat vom 3. Dezember 1861 (Geseß- und Statuten-Sammlung Bd. 15 S. 79) bisher für den Vorschlag eines eden Vormundes bestimmte Gebühr bei j:der Verpflichtung eines 3ormnndes zu, soweit sie niht für den Vorschlag in Ansaß ge- Ffommen ift.

Art. 9. Dieses Gesetz tritt am 1, Oktober 1875 in Krcaft.

Urkundlich 2c.

Statistische Nachrichten.

Berlin. Die preußische Staatsfcrstverwaltung ist bemüht, das Interesse der Landeskultur auch dadur zu förd rn, daß sie zum Holz- anbau für Privatwaldungen gutes Pflanzenmaterial erzieht und Pflanzen an Privatbesißer, Gemeinden 2. zum Selbst-

- kostenpreise überläßt.

Es sind auf diese Weise im Jahre 1873 aus den Staatsforsten an Private abgegeben: i Bau- Nadel- im

holz. holz. Ganzen. Hunderte Hunderte Hunderte 2,716 69,989 72,705 3,666 168,402 172,068 1,415 429,348 430,763 Dost v 472502 118,267 (122/992 S 1/639 27,904. 29/193 Sa 973 24,569 25,042 Schleswig-Holstein. 3,630 7,705 11,3835 Hannover . 2716830 87/028 ‘93/698 estalt R: S 5,433 7,020 Hessen-Nassau 648 9,620 10,268 Rheinprovinz . 1/359 9,033 10,392 in Summa 28,988 - 956,948. 989,936, während in den früheren 4 Jahren abgegeben sind: 1872 = 382,519 1871 = 319,491 1870 = 210,664 1869 = 204,275. Nach dem Verwaltungêbericht der städtischen Sparkasse zu Magdeburg für das Jahr 1873 betrugen am Schlusse d.s Jahres 1872 die Einlagen der Interessenten 3,842,918 Thlr. 28 Sgr. I Pf., im Jahre 1873 sind neu belegt 2,192,274 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf. und den Interessenten an Zinsen gut geschrieben 126,332 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf., woraus sich als Gesammtsumme ergeben 6,121,526 Tblr. 6 Sgr. 3 Pf. Zurückgencmmen sind im Laufe des Jahres 1873 1,760,645 Thir. 13 Sgr. 9 Pf., mithin am 31. Dezember 1873 be- legt geblieben 4,360,880 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. Die Einlagen haben ih daher gegen ultimo Dezeiaber 1872 vermehrt um 517,961 Thir. 4 Sgr. 4 Pf. Ausstehende Kapitalien besaß die Sparkasse am Schlusse des Jahres 1873 4,521,357 Thlr, 23 Sgr. 10 Pf.,, Zinsen tanden aus 13,057 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf, baarer Bestand war 169,006 (lr. 16 Sgr. ò Pf., überhauvt 4,703,421 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. Davon gehen ab: noch nicht abgeführte U?eberschüsse 2420 Thlr. 3 Sgr. § Pf, schuldige Dienst-Kautionen 1200 Thlr, zusammen 3620 Thlr. 3 Sgr. 8 Pf., mithin bleibt Vermögen ultimo 1873 4,699,801 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf. Von dieser Summe gehören, wie oben berechnet, den Interessenten 4,360,880 Thlr, 22 Szr. 6 Pf., so daß ein Ueberschuß verbleikt von 338,920 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf., weleher si nah Abzug des Reservefonds mit 262,689 Thir. 5 Sgr. 11 Pf. für das Jahr 1873 festgestellt auf 16,231 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. Von diesem Ueber- \chusse werden 20% zur Verstärkung des Reservefonds entnommen mit 15,246 Thle. 9 Sgr. -2 Pf, wodur derselbe auf 277,935 Thlr. 15 Sgr. 1 Pf. erhöht wird und 60,985 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. zur Ver- wendung für öffentliche städtische Zwecke disponibel bleiben. London, 24. Februar. Einem Resume der in Gemäßheit des Lebensversicherung8geseles von 1870 erforderten Jahresausw«ise der euglischen Lebensversiherungsgesecllshaften zufolge find die Gesammteinkünfte dersclben für Prämien u. f. w. im abgelaufenen Jahre 15,535 581 Lstr, und die Auêëgaben für Polizenforderungen, fallengelassenen Polizen, Kommissionen, Verwaltvngs]pesen, Divi- denden u. st. w. 12,125,292 Lstr. Jhre Rese: veronds belaufen fih im Ganzen auf 113,437,829 Lstr., und die in Kraft befindlichen Versiche- rungen repräsentiren eine Summe von nahezn 353 Millionen Lstr

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 27. Februar. Gestern starb der Hofrath Dr. George Hesekiel in seinem 59. Lebenéj4hre an einem Herzschlaye. München, 25. Februar. Dr König hat am heutigen Tage au den Professor Dr. Fr. v. Kobell folgendes Handschreiben gerichtet : „Mein lieber Professor Dr. v. Kobell! Wie Sie aus der Ihnen verliehenen Auszeichnuna des Komthurkreuzes vom Orden des heil. Michael ersehen, habe Jh beim Herannahen Ihres 50jäh1igen Doktorjubiläums aufs Neue der reichen Berdienste gedacht, welche Sie sich während einer langen Reihe won Jahren als Lehrer und Schrift- Be erworben haben. Ihnen ist die dovypelte Gabe beschieden die atur mit dem Geiste des Forschers zu erfassen und das Volfsleben zum Gegenstand eines gemüthvollen, von frishem Humor durchdrun-

in der Provinz Preußen Brandenburg

v y Powmern .

A L UVMASY [Q ULTGaTUSR T UQUVARUSV

genen dichterischen Schaffens zu machen. Deshalb sende Ih Jhnen zu dem Ehrentage, an welchem Sie freudig auf ein dur glükliche Verbindung von Wissenschaft und Kunst vershöntes L-ben zurück- blicken können, Meine wärmsten Glückwünsche, der Ich mit fert- daueradein Woblwollen bin Jhr schr gewogener Ludwig. München, 25, Februar 1574.

Die achte Kurliste von Meran zählte bis zum 5. d, M. 626 Parteiea mit 1196 Personen.

Laudwirth\chaft.

Berlin, 27. Februar. Am zweiten Verhandlungötage beschäftigte sich der landwirthschaftliche Kongreß, dess n Verhandlung n auch der Handels-Minister Dr. Acenbach beiwolnte, mit der Frage dc8 landwirthshaftlihen Unterrichts. Ueber die Frage, betreff-nd die Ver- bindung der laydwirthsaftlichen Lehranstalten mit den Universitäten, referirte zunächst Piofessor Dr, Birnbaum (Plagwihßz), dann Direktor Settegast. Folgende Thesen gelangten nah längerer Debatte zur An- nahme: 1) die bisherigen Gcfahrungen über Ecfolge der dem höheren landwirthschaftlichen Unterricht dienenden Jnstitute reihen nicht aus, um schon jeßt über die zweckmnäßigste Organisation derselben in allen Punkten endgültige Entscheidung zu treffen; 2) die jelbständige Hoch- schule (landwirthschaftliche Ak1dem e), deren Lehrmethode auf die Reife der Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule 1. Ordnung be- rechnet sind, ist für die überwiegende Zahl studirender Landwirthe un- entbehrlich; 3) die (Finfügung des landwiithschafilichen Jnjtituts in die Universität als integrirender Tveil derselben erscheint nur dann heilsam, wenn die Studirenden der Landwirthschaft den gleichen Grad allgemein wissenschaftlichec Vorbildung besitzen, als die übrigen Univer- sität?-Studeaten ; 4) dem wissenschaftlichen Studium an der landwirth- schaftlichen Hochschule sind mindestens zwei Jahre zu widmen; 5) die Unterweisung in der Praxis des Landbaues ist mit dem Wesen und den Zielen der landwirthschaftlichen Hochschule nicht vereinbar; 6) ein Landgut «1s Theil des Demonstrations-Apparats der landwirthschaftlichen Hochschule muß als wünschenswerth angesehen werden; 7) Regierungen, gemeinnüßigen Gesellschaften und Förderer des Gemeinwohls ift zu em- pfehlen, durch geeignete Maßreg-ln (Stiftungen, Stipendien, Freistellen 2c.) dahin zu wirken, daß auch unbemittelten Landwirthen dec Besuch ge- eigueter landwirth\hafiliher Lehrinstitute ermöglicht, beziehentl'ch er- leichtert wird. Anlaß zu einer längeren Diskussion gab der Antrag des Landes-Oekonomie-Raths Griepenkerl (Braunschweig) auf Einfühy- rung landwirthschaftliher Mittelschulen. Die Versammlung nabm folgende Resolution an: „Der Kongreß deutscher Landwirthe erklärt die landwirthschaftlichen Mittelschulen, d. h. diejenge Art von Realichulen, welche dem besonderen Bildungsbedürfniß des Landwirths Rechnung tragen, zugleich aber den Anforderungen allgemeiner Bildung, in d-m die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst bedingenden Maße Genüge leisten und damit die Erreichung höherer Bildungs- zwecke ermöglichen wollen, als ein dringendes Bedürfnißz der Landwirth- \haft und nothwendiges Glied in der Kette der öffentlichen Bildungs- anstalten, Die ländlichen Fortbildungsschulen betreffend, referir!e der Abg. Sombart. Die Versammlung nahm folgenden Antrag an: „Die (Errichtung von obligatorischen Fo:tbildungéschulen für die männliche Jug nd, auch auf dem Lande, zur Befestigung und Erweiterung des in der Volksschule Gilernten ist ein staatliches und volkswirthschaft- liches Bedürfniß.“

Am dritten Verhandlungêtage (Donnerstag) motivirte Herr v. Treskow-Grocholin einen Dringlichkeitsantrag, die Zustimmu“"g zu den Grundwahrheiten des Ygrarprogramms auszusprechen, welches schon mit 140 Unterschriften bedeckr sei. Der Direktor Noodt erklärte dem gegenüb-r, daß von den 140 Unterschri ten nur 12 dem Kongresse angebören. Herr v. Treskow zog danach seinen Aútrag zurück, und das Niendorfsche Programm wird erst später zur Diskussion gelangen.

Auf der Tagesordnung, welche zunächst die Steuerfrage enthielt, stand in erster Reihe das Referat des Ober-Appellationsgerichts-Raths v. L.nthe (Hannover) über die Doppelbesteuerung bei den direkten Steuern. Der Referent empfahl die Annahme folgen“er These :

I. Die Slteuerfrage kann nur dann eine befriedigende Lösung finden, wenn in der gesammten Steuergeseßaebung das Prinzip der strengsten Gercchlizkeit zur Durchführung kommt.

II, Die bei der direkten Bestéterung“ in fast allen deutschen Staaten bestehende Ueberlastung des Einkommens aus Grundbesiß gegenüber dem Einkommen aus Kapitalvermögen widerstreitet dem Prinzipe der Gerechtigkeit und ift daher zu beseitigen.

Besonders verwerflich erscheint die“ im preußishen Staate, in welchem bereits eine allgemeine Einkommensteuer (die Klasfen- und klassifizirte Ginkommensteuer) besteht, im Widerspruch mit den Artikeln 4 und 101 der Verfassungeurkunde noch bestehende besondere Besteuc- rung einzelner Klassen der Bevölkerung dur die Grund-, Gebäudes, Gewerbesteuer u. \. w.

__ 111, Von allen anderen Steuern widerstreitet die Grundsteuer rihtigen Grundsäßen der Besteuerung, da es weder eine Bodenrente giebt, welche nicht das Produkt von Arbeit und Kapital wäre, noch einen feststehenden Reinertrag des Grund und Bodens, viele Giund- stücke sogar überasl feinen Reinertrag lieferr; da ferner dieïe Steuer niemals, namentlich für größere Bezuke und auf längere Zeitdauer, gleichmäßig veranlagt werden kann; und da der Pcrozentsalz, welchen

diese Steuer von dem reinen Einkommen des Steuerzahlers hiuw-g- -

nimmt, mit der zunehmenden BVer)\chuldung, also mit der abuelhmenden Steuerfähigkeit, steigt.

Ganz bedeutend vermehrt werden die Härten der Grundsteuer da, wo dieselbe neben anderen Steuern, welche gleihfalls {n das Ein- fommen aus Grundbesiß belasten (z. B. Klassen- und klassifizirte Ein- kfommensteuer) und bei welcher dieses leßtere hon shàärfer getroffen wird, als das Einkemmen aus Kapital allen Acten von Kommunal- lasten ohne Röcksicht auf die etwaigen besonderen ?o.theile des Grund- besißes zum Maßstabe dient.

Am deutlichiten tritt dics hervor in denj?-nigen kleinen Landstädten,

wo den Grundbesizern entweder überhaurt kein Vorth il oder wenig- stens kein entsprechender Vortheil aus dem Kommunaly-rbande erwächst und dennoch die Grundsteuer neben der Pirsonalsteuer und noch dazu mit einem weit höheren Prozentsaß als die leßtere der Kommunal- besteuerung zu Grunde gelegt wird. ____LV, Die Einführung einer Reichsgewerbesteuer, durch welche die in mehreren Staaten des Deutschen Reichs noch bestehende Dop- pelbesteuerung einzelner Klassen der B völkerung eine neue Stiübße er- halten würde, kann nicht befürwortet werden.

V. Jn gerechter Weise kana der Eisaß für die bei Modifikation des Steuersystems nach den obigen Grundsäßen sich ergebenden Aus- fälle nux durh eine allgemeine alle Einnahmequellcn in gerechter Weise tr fende Einkommenst. uer beschafft werden.

Dabei ist das unfundirte, au* körperlicher und geistiger Arbeit entspringende Einkommen (z. B. Beämtengeh.lte) mit einem geringeren Prozentsaß heramuziehen, als das fundirte aus Grundbesiß und Ka- pital herrührende Einfommen.

__ Für datjenige Einkommen, welches sih der zutreffenden Ein- shäßung duch Einschäßungs-Kommissionen entzieht, ist die Selbst- einshätzung mit erheblicher Bestrafung unrxichtiger Angaben einzuführen. ___VI. Als selbstverständlich erscheint es, daß da, wo für die Heran- uns früher befreiter oder bevorzugter Grundstüfe zur Grund- teuer Entschädigungen gezahlt siad, dics Verhältniß bei einer unter Wegfall der Grundsteuer erfolgenden Steuczreform in angemessener Weise berücksichtigt werde, etwa durch Rüzahlung der Eatschädigungen oder dercn Verzinsung.

VII. Die vorst: henden Erklärungen sind durh den Au*schuß des Kongresscs an das Bundeékanzler-Amt, die einzelnen deutschen Re- gierungen und die Volfsvertretungen in Form von Petitionen, mit kurzen Motiven versehen, mitzutheilen.

Der zweite Referent, General - Sekretär Bueck (Düsseldorf) referirte spezi ll über die Frage der Grundstener und G webesteuer. und suchte in Uebereinstimmung mit seinem Vorredner auszuführeu, daß nur eine allgemeine, alle Einnahm quellen treffende Einkommen- steuer im Stande sei, die Ungercchtigkeiten in der Steuerv ranlagung zu beseitigen. Dex dritte Referent v. Wedemeyer schleß si gliich- falls seinen Vorrednern an. Nach längerer Debatte wurden die oben mitgetheilten Thcsen angenommen, eine redattion.lle Revision indeß

dem Autshuß übertragen. Außerdem wurde noch ein Antrag des Dr. Hecht angenommen, welcher die Nothwendigkeit einer Revisiou auch der Kommunalbesteuerung bchandelt.

Gewerbe und Sandesl. _ Wien, 26. Februar. (W. T. B.) Die Kreditanstalt hat wie dic Abendblätter melden, ihren Zinsfuß im Kontokorrent von auf 7 Prozent herabzuseßen beschlossen.

Verkehrs: Anstalten.

Stuttgart, 26. Februar. (W. T. B.) Die gestern und heute

bier versammelt gew-sene Eisenbahnkonferenz war von etwa 50 Cisenbahnverwaltungen beschickt resp. von 85 Vertretein derselben be- sucht. Es ist von derse'ben, dem „Süddeutschen Börsen- und Han- delsblatte“ zufolge, im Wesentlichen die Beibehaltung des seitherigen Somm-erfahrplans beschlossen worden; nur der zu Gunsten der Wiener Weltausstellung im vorigen Jahre eingelegte Schnellzug soll wegfäslig werden. __ Karlsruhe, 24. Februar. Die „Karlsr. Ztg." berichtigt die in verschiedene badishe Blätter übergegangene Mittheilung, daß vom 1. Juli an Eisenbahn-Fahrbillette nah der neuen Marfkwäh- rung regulirt ausgegeben werden jollen.

Christiania, 22. Februar. Die außergewöhnlich milde Tem- peratur, welche während des ganzen dicsjährigen Winters geherrscht hat, hat fast gar keine Unterbrcchung der Schiffahrt stattfinden lassen, denn wenn der Hafen auch von Zeit zu Zeit mit Eis belegt war, ift dass-1be doch nie so stark gewesen, als daß es wirklih dem Einlaufen der Sch ffe Schwierigkeiten hätte bereiten können. Die Dampfschiffslinien beginnen daher bereits ihre Fxhrten wieder zu er- öffnen und das erste Dampfboot für Hamburg, der „St. Olaf“, soll am 2s. d. M. von hier abgehen.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 28. Februar. Opernhaus. Die luñtigen Weiber von Windsor. in 3 Akten. Musik von Nicolai. Fluth: Fr. Mallinger.

(55. Vorstellung.) Komisch-phantastische Oper Tanz von Haguet. Frau Frau Reich: Fcl. Lammert. Fallstaff: Hr. Fricke. Herr Fluth: Hr. Beß. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (58. Vorstellung. ) Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Aufzügen von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonnabend, 28. Februar. Im Saal - Theater des König- lihen Schauspielhauses. Vierunddreißigste Vorstellung der fran- zösischen Schauspieler-Gesellschaft. Première représentation de: La Papillonne. Comédie en trois actes, en prose, par Mr. Victorien Sardou. Premiéère représentation de: Un Mari qui pleure. Comédie en un acte par Mr, Jules Prèvet,

Sonntag, 1. März. Opernhaus. (56. Vorstellung.) Joseph in Aegypten. Musikalishes Drama in 3 Abtheilungen. Musik von Méhul. Ber jamin: Frl. v. Bretfeld. Jacob: Hr, Schmidt. Joseph: Hr. Niemann. Simeon: Hr. Bez. Hierauf : Der Geburtstag. QLivertissement in 1 Akt von Hoguet. Musik von Blum. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (59. Vorstellung.) Die Journalisten. Lust- Beite 4 Akten von G. Freitug. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-

reise.

Sonntag, den 1. März. Im Saal - Theater des Königs lihen Schauspielhauses. Fünfunddr.ißigste Vorstellung der fran- zösishen Schauspieler-Gesellschaft. : Deuxième représentation de : La Papillonne. Comédie en trois actes, en prose, par Mr. Victorien Sardou. Deuxième représentation de: Un Mari qui pleure. Comédie en un acte par Mr. Jules Prèvet.

Es wird ersut, die Meldekarten (\owohl zu den Opern- haus-, wie zu den Schauspielhaus: Vorstellungen) in den Brief- kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen- über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Brieftasten ist täglih für die Vorstellungen des fol- genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater - Billets im Bureau der General- Intendantur oder an anderen Orten werden als nit eingegangen angesehen und finden keine- Beantwortung.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei deu Hauspolizei - Juspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff- meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurüforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Telegrapnhicachie WitierungaTericlhtte

u | Bar. |Abw | Temp.| Abw A | Ork, P. L\v.M.| R. |v.M.| Mia) Î

Allgemeine Himmelgs- ansicht.

‘2236

27. Februar. 3,7 S, lebh. 2,6 080., schw. 5,3 0., mäss. 10,1 - |8S0., mäss, —0,1 80... lebhaft. bedeckt. 2,4 0SO,, stark. |Regen.!) S SSO0,, lebh. —?) SO0., lebhaft, —3) Di S., stark. bedeckt. 0,2 S0), mässig, |[trübe. 4 80, lebhaft, |bewölkt, 0.4 S0, schw. [(bewölkt, —-0,8 s bed: ckt, 0,4 SO., stark, bezogen. 12 S0, heftig. |zieml. heiter, 0,0 SO., mässig. |bedeckt. 30,, stürm, |bedeckt, S, lebh. bedeckt, 030., stark. |bedeckt, 0SO., schw. |Regen. S0., lebh. leicht bewölkt, SO0., schw, ias S0., schwach.|bedeckt, neblig. S0., mässig. heiter, 4) »8, chw, zieml. heiter.) ¡0., lebh, heiter, Reif. 0., schw. wolkig. S0., lebh, sehr bewölkt. ©) SSO. z. lebh. |bedeckt. NO,, s. schw. |bedeckt, S, 8chw. |wolkig. »,8|3., mässig. |[trübe. 80, müs3, |bedeckt. 80., lebh. sgehr bewölkt, 80., s, schw. |bedeckt. WSW,, lebh., bedeckt.) NO., schw. |Wenig bewölkt,

Haparanda 345,6 tiernösand (242,9 Helsingfors [313,6 Petersburg .|445,7 Stockholm 311,1 OX06. 1805,80 Fredericksh| Helsingör ..| Moskau ...1338,8 Memel. .…. 340,2 Flensburg, ./534,1 Königsberg (339,5 Danzig ....1338,6 Putbus .. 385,1 Kieler H4f.1337,6 OOSUS L UBEUA Wes. Lehtt (331,5 Wilhelmsh. [531,4 Stettin ..../336,9}- Gröniugeu .|331,8 Bremen 339,1 elder .….. 330,3 Berlin ....[349,0 Posen .…... 332,9 Münster .../328,2 Torgau .…../332,3 Breslau .../331,2 Brüssel .../329,6 331,2 Wiesbaden .|/329.,0 6 Ratibor .….,1327,9 6 Trier 326,6 8 Cherbourg .|329,2 330,3 7 Carlsruhe. .1328,7 8 St Mathien |329.3 8 Constantin 339,1]

|bedeckt. bedeckt, bedeckt, ¡wenig bewöllt,

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1) Sehr heftige Windstösse. ?) Gestern Nachmittag S0. leb- haft, 3) Strom S8, Gestern Nachm, S0. mäss' g, Strom S, ) Gestern Schnee, *) Nachts Regen, *) Regen. ") Gestern Abend sehr heftüger 8,