1874 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 1. März. Opernhaus. (56. Vorstellung.) Ioseph in Acgypten. Musikalishes Drama in 3 Abtheilungen. Mufik von Méhul. Berjamin: Frl. v. Bretfeld. Jacob: Hr., Schmidt. Ioseph: Hr. Niemann. Simeon: Hr. Beh. Hierauf: Der Geburtstag. Divertissement in 1 Akt von Hoguet. Musik von Blum. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (59. Vorstellung.) Die Journalisten. Lust- } Se 4 Aften von G. Freitag. Anfang halb 7 Uhr. Mittel- Preise.

Sonntag, den 1. März. Im Saal - Theater des König- lihen Schauspielhauses. Fünfunddreißigste Vorstellung der fran- zösishen Schauspieler-Gesellschaft. : Deuxième représentation de: La Papillonne. Comédie en trois actes, en prose, par Mr. Victorien Sardou. Deuxième représentation de: Un Mari qui

Montag, 2. März. Opernhaus. (57. Vorstellung.) Auf Allerhöchsten Befehl: Fantasca. Großes Zauber-Ballet in 4 Af- ten nebs einem Vorspiel (12 Bildern) von P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Zu dieser Vorstellung werden die Billets zum ersten Range, den Orchester-Logen, dem Parquet und dem zweiten Range mit dem dringenden Ersuchen verkauft, daß die Besißer derselben im Gesellshafts-Anzuge erscheinen.

_ Schauspielhaus. (60. Vorstellung). Der Spieler. Schau- spiel in 5 Abtheilungen von Iffland. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Dienstag, den 3. März. Opernhaus. Auf Allerhöhsten Befehl: Théâtre paré. mantishe Oper in 3 Akten von R. Wagner. linger. Ortrud: Frl. Lammert. Lohengrin: Hr. Niemann.

(58. Vorstellung.) Lohengrin. Ro- Elsa: Fr. Mal-

König Heinrich: Hr. Fricke.

Zu dieser Vorstellung gelangen nur die Billets zum zwei-

und zwar unter der Bedingung, daß die Besucher beider Ränge im Gesellshafts-Anzuge erscheinen. Ueber alle übrigen Billets ist Allerhöchst verfügt.

_ Sthauspielhaus. (61. Vorstellung.) Maria Stuart. Trauer- \piel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Mittel-Preise.

Dienstag, 3. März. Im Saal - Theater des Königlichen Schauspielhauses. Sechsunddreißigste Vorstellung der franzöfi- hen Schauspieler - Gesellshaft. Troisièmme représentation de: E Papillonne. Troisième représentation de: Un Mari qui pleure.

Meldungen um Theater - Billets im Bureau der General-

Telramund: Hr. Bez. Anfang

pleure. Comédie en un acte par Mr. Jules Prèvet.

7 Uhr. Hohe Preise.

Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.

Zusammenstellung abhauden gekommener, zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortifizirender Werthpapiere: 0

(Erescheint auf Grund amtlicher Mittheilungen Anfangs jeden Vierteljahrs. s. Circular-Verfügung vom 12. November 1869, Staats-Anzeiger No. S8 UNT 4385 und Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung 1869 No. 11 Seite 273.)

No. XWEE.

(No. XWE. s, Reichs- etc. Anzeiger von 1873 No. 271 erste Beilage. Staatsschnldsoheine: Lit. F. No. 193,714 über 100 Thlr. und | IV, Zinscoupons zu alilandsohastliohen 33Proz. Pfandbriefen: | Lât. G, No.-23,411 über 50. Thir. 7

B | über je | über je Schuldversohreibungen der Staats-Anleihe von 1852: Lit. C. | No. 7,875 lit. r.

. . |174 Thlr. [No. 34 Thir. No. 9746 über 200 Thlr. n BEL É, «A TEN E. 14 Thlr.

Schuldverschreibnugen der Staats - Prämien - Anleihe von | Me E 175 Thlr. [11/29 Thlr. 1855: Ser. §74 No. 87,302. Ser. 1092 No. 109,150. Ser. 1093 | " 26'358 « u. [105 Thlr. 264 Sgr. No. 109,269 und Ser. 1415 No. 141,406 über je 100 Thlr. R T E

21 Per.

7 33,47 D

Schaldversohreibungen der Staais - Anleihe von 1862: N S 154 Sz

Lit. D. No. 722 über 100 Thlr. ? N Dg 6

42,885 v... C,

Schbuldversohreibunugen der Staats - Anleihks von 1867 C.: 42,837 r—u. | do. 131/12 Sgr

Lit. D. No. 32,390 und 32,391 à 100 Thlr. Lit. E. No. 32,181 über | 104 Sgr. do

55,101 lit. r—u. ck- 0905 P—u. 100,792 Pp—u. 104,667 P—u. do. 105,857 0— U.

| 117,066 P—u. 120,447 Pr, 126,592 P—u.

129,954. 129,965 129,966 129,967

è 42,840 r-—u, ' do. 50 Thlr. und Lit. F. No. 29,605 und 31,332 à 25 Thlr. 92,227 p—u. | 315 Thlr. Schuldverschreibungen der oonsolidirten 4}% Staats-An- 99,089 U O leibe von 1870: Lit. D. No. 59,641 und 59,642 à 200 Thlr. und r—u, | d. Lit. E. No. 116,608 über 100 Thlr.

05,090" | 4 Do. E Do: Renutenbrieseo der Provinz Schlesien: y è 100 Thlr

Rentenbriefe der Provinz Posen: Lit. C. No. 5386 über 100 Thlr,

Rentenbriefe der Provinz Sachsen: Lit, A, No. 1095 über 1C00 Thle. Tit C No. 2016 iber 100 Thlr.

Schuldverschreibungen der Biohsfeldschen Tilgungskasse: YI, Pfandbriefe.

Tat B A. 4 Proz No, 1230 über 100. Thlr. No, 1281 über 50 Die Schlesisohen 41 proz. Pf: z ; á

E r Z . Pfandbriefs Lit, A, Ser. III

Thlr. No. 1232 über 29 Thlr. N No. 207, 208’ und 210 à 100 Thir. mit Talons. i Rheinisch-Wesifälischer Rentenbrief: Lit. B. No. 1937 à 500 Der 4proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. II. No. 19 à 500 Thlr.

Thlr. nebst Coupons Ser. 3 No. 12—16 und ‘Talon, Lit. D. No, Der 43proz. Pfandbrief Lit, C. Ser. V. No. 53 à 500

2540 à 25 Thlr. Coupons und Talon sind noch vorhanden, Neue Posener Pfandbriefe: Ser. I. oder VI, à 1000 Thlr. : Paderborner Sohuldverschreibung: Lit. D. No. 6259 à 200 | No. 193.

Thlr. Ser. 9 No, 4 und Talon, Ser. T: à 1000: Thlr: Noi T1, 5822.

j Ser E. à 200 Thl: No. 1375. T7779.

13, j 19,793. 3,400. 14,779 und Ser. TIL à 100 Thl»:

No. 1561. 30142. 7118. 11,223. 12,705. 12,770. 12,771 und 14,439. z os

| Ser. V. à 500 Thlr: No. 310-- 768, 1130: Departe- | | Ser. VI. à 1000 ThIr.: No. 6019. E A | Ser. VIII. à 200 Thlr: No. 7211 und 8393. | Bemerkungen. Ser. IX. à 100 Thlr. : No. 3689.

| No. SparKkasseubücker der Berliner Sparkasse: No, 90,203 lau-

l Pretóntis tend auf Losenitzer, Julie, Tochter des Kaufmanns, über 50 Thlr. it een e Pf. pes E Lohznitzer, Emma, Fräulein, über

Thlr, No. 41,513 auf Czerniewsky, Wilhelm, Gürtl ü

Thlr: 5 Ser 2 PE ; O

Schnuldbuch der städtischon Sparkasse zu Hersfeld: N

15,872 über 125 Thlr. auf Ziegelbrenner Christian Brandenstein 6

Heir« boldshausen lautend, - Bergisoh-Märkische Stammaktien à 100 Thir,: No. 265,8

bis 52. 427,996 —97. 431,470. Fed

___ Quittungsbogen Serie Q. No. 4 der Akilen, Emission de

1873, über die Einzahlung von 40% = 80 Thlr. auf 2 neue Ber-

gisch-Märkische Stammaktien.

Desgleichen Serie R. No, 15 über die Einzahlung von 40 %

=— 800 Thlr. auf 20 neue Bergisch-Märkiseche arien u

f g der Hessisohen Nordbahn à 100 Thlr,: No.

Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligati : à vi ieg L R A igationen II. Serie à 100

Bergisoh-Mä1 Kkisohe Prioritäts-Obligationen III, Thir, : No. 51,565. 77,139. 78,345. 110,468, 116,087. Serle à 100

Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligati : Thlr, : No. 5044. 8579. R L, 2OPIe S 10D

Bergisch-Märkische Prioritäts-Obli j Thlr: No. 5036. a4 gationen V, Serie à 200

Desgleichen à 100 Thir.: No. 21,756.

Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-AKkt L Thlr. : No. 3881. oritäts-Aktlen I. Serie à 100

Bergisch-Märkische-Noräbahn-Prioritäts-Obligationen à 500

P—u. P—u. ; pP—u. | do. P—u. do.

Tab: C No 58 . Zinscouponus zu alilandschaftlichen 4proz. Pfandbriefen: No. 47,649 lit. q—t. über je 18 Sgr.

T6 L A S Sor

2 L Q L p 18 SaE

02090 Pu 9 2 Bor

Osipreussische Pfandbriefe:

Bezeichnung der Pfandbriefe.

Gut oder

Läikttr.

| 47 pCt. | | 47. pCt. | 47 pCt. | E Ob

Littr. B.

L E E Kallischken B. No. 26

gestohlen,

| nebst Coupons pro | Johanni 1867 Æ. | | | und Talons in der | Nacht von 1. zum | 2. Februar | gestohlen.

Pfandbriefe der socohlesisohenLandsohaft. L Alilandschafiliche 33 proz. Piandbriefe:

Kre O ee ¿N Do Tia 000 hlr. In GS 56 à 100

E 6 à 100 N r O 38A 100 loco eg ie ete QME 15 à 300 S N 106 à 200 U A GE. 1 à 1000 S C A 3 à 1000 E Ce, 35 à 1000 Boldt, r See, L BN 36 à 1000

S BB. 14 à 1000

Schwéngfeld 82à 80 Thir. : No. 2749

Eckersdorf . ; 2 L Stänówità: Ober-, ia ”» ai ¿ AAMBLRES 1009 Thlr: No. 4665. 5499—500. 6781. 24,490.

L E E Berlin - Görlitzer Elsenbahn: Gurkau Kr Steinau, E ; 9 26,494. 35,996. O ino odd 7 E à d Stamm-Prioritäts-Aktie No. 16,320. E s n _ Berlin -Potsdam- Magdeburger Bisonbahn: Mallendorf, Klein- f E c 26 No. 72,827. 75.827—8. 80,397. 89,645 —83. Prioritäts-Obligation Waiosks Alt- und R S 08 à 90 Littr, D. neue Emission No. 34,867 nebst Coupons Nr. 3—12 und ao S 08 90 Talon, Coupons Ser. V. No. 6—12 zu den Prioritäts - Obligationen A E Sn L 960 Lit. A. No. 2691. 3757 und 4792, s0wie die Coupons Ser. II. No. Tiegchwilz O E LW. 26 à 200 9—12 zu den Prioritäts-Obligationen Lit, C. neue Emiss. No. 4718. Schmeledort E E 6 à 200 4720. 4721. 4722. 4723. 4724. 4725. 4726. 4727. 4728. 4738 und As a L S] 98 à 100 38,468. Coupons No. 1 bis 12 nebst Talon zur 44 % Prioritäts- Cine a / MG. 10A 05 Obligation Lit. D. neue Emiss, No. 29,426.

ral s Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbabn: Prioritäts-Obli- TL Altlandschaftliche 4 proz. Pfandbriefe:

gation : R O No. 6688 der Coupon-Bogen nebst Talon. lidicovtits Ko. Bi é N eue Stamm-Aktien: von No. 25,818 und No. 38,168 die bei- e E. / / f L 8 o : 68 Thlr. | den ganzen Coupon-Bogen mit Zins-Coupon No. 6, fällig am 1. Ja- E S E

») nuar 1872, und Dividendenscheinen No. 8, 9 und 10 pro 1872, 1873 E 00 499 à 200 » und 1874 nebst den beiden Talons. Moestichen . . as. 999 90

De / Neue Stamm-Aktie: von No. 25,817 der Zins-Coupon No, 6, e a Mr R 1A O fällig am 1. Januar 1872. do. S Er s E E O

Neue Stamm-Aktie: von No. 25,819 der Zins-Coupon No. 6, Muskau . . S G s e 0246 à 1000

fällig am 1. Januar 1872. Olto-Taditénde E * Ri 10 Berlin-Stettiner Eisenbahn: Aktien No. 38,840. 39,325. 39,376 E O 00 D LOO

und 51,089 über je 200 ThIr. E a E 76 à 100

Zins- und Dividendenscheine Serie IIT. No. 21. 29. 23 und ° 24, sowie der Talons zu den Aktien No, 23,708. 28,480 und 28,481 ITI. Nene schlesische 4proz. Pfandbriefe: Serie I. No. 605 . à 1000 Thlr,

à 200 Thlr. und No. 20,144 a., 20,272 b. und 20,973 b. à 100 Thlr. Zins- und Dividendenscheine Serie IV. No 1—24 und die S us Ö Talons zu den Aktien No. 21,087. 21,088 und 21,109 à 100 ThIr. e E 9 y à 500 No. 7776. 12,065. 24,870. 25,088. 25,376, 39,307. 39,308, 39,309. | 50 M E A O à 200 Thir. i e. A s B à 100

S E , Côöln-Mi ; e Ï ¡ . r T e Io A M ati r E PSERIAA Stamm-Aktien Lit. B, No. 47,520,

Redaktion und Nendantur: Schwieger Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

1867

Ez 8 Stamm - Aktien No. 26,493. | à 35,0997. 35,999. 35,600. 35,654 und 15,055 und

Stamm - Aktien

Zu

y 19€ à 100

No

1000 Thlr.

über 100 Thlr.

Tat Q No: 13,095

___ 44proz, Prioritäts-Obligationen ITI. Emission Lit. Ba. No. 34,544 à 500 Thlr.

No. 38,001. 38,002 à 200 Thlr.

Aproz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 2638 à 1000 ThIr.

No. 3729. 11,848. 13,910 à 500 Thlr.

No. 73. 5576. 7658. 12.776. 25,675. 25,676. 25,677. 25,678. 25,679. 26,802. 29,628. 29,629. 31,522. 42,5983 à 100 Thlr.

4proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 56,701. 57,154 à 100 Thlr.

Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn: Stamm-Aktien No. 3397. 28,431. 12,730. 21,391. 21,392, 21,393. 21,394. 21,395: 44470. 12,673 ‘und 1267.

Märkisoch - Posenecr Eisenbahn : 35,808 über 200 Thlr.

_ Magdeburg -Leipziger Eisenbahn: Talon der Stam m-Aktien Lit. B. No. 60,911. 60,912.

Stamm-Prioritäts-A ktie No,

Niederschlesisch-Märkisohe Eisenbahn,

BEEei Cn

es Kapital | dazu ge-

| hörigen

Î

| Bemerkungen, | Coupons

|

l

der Emission.

à Thl | Sgr.

Mit 100 | Coupons l Talon,

dito.

Durch Diebstahl ab- handen gekommen,

Angeblich verbrannt,

| 6,087. | 9,194. 117,246. . 19,921.

7,025. 12,286,

1 | 1 | | | { \ | \ |

dito. Angeblich verloren ge- gangen.

dito, Angeblich verbrannt.

Durch Diebstahl ab-

/ Coupons handen gekommen,

|6,215.) Qhie 90 | und |

S4 | Talon. |

Desgl, [II. (15,875. | Mit 50 | | | Coapons j

0nd |

Talon,

Desgl. III./14,304.| dito. [100 | | Angeblich verbrannt. Neisso - Brioger Eisenbahn: Stamm-Aktie No. 3977 über

Desgl.

100 Thlr.

¿ Oberschlesische Bisoubahu: Stamm-Aktien Littr, B. No. 4323,

1099 und 12,186 à 100 Thlr,

5proz, Prioritäts - Obligationen (Em, von 1869) No. 2345 über No. 27,089 über 100 Thlr. 41proz. Prioritäts-Obligation Litt. H, (Posen-Thorn-Bromberg)

No. 15,267 à 100 Thlr,

31proz. Prioritäts - Obligationen Littr. C. No. 4594 und 7911 Littr. D. No 16,173. 20,884. 16,168 und 13,665 über 100 Thlr. Littr. E. No. 836 über 100 Thlr.

Littr. H. No, 15,923. 22,078. 22,079. 22,080 à 100 ThIr.

Littr. F. I. Emission No. 689 über 500 Thlr.

Talon zur Oberschlesischen Eisenbahn - Prioritäts - Obligation

Littr. F. Vo. 982 über 1000 Thlr.

Talon der Oberschlesischen Eisenbahn-Prioritäts-Aktie Littr. B,

No. 1236 über 100 Thlr. ,

Niedersohlesisohe Zweigbahn. 100 THIF.

Rheinisohe Eisenbahn:

Stamm - Aktie No. 10,556

Stamm-Aktien sub Vo. 1201. 1202.

1826. 2185. 2186. 2404. 3926. 3934. 3965. 4074. 4501. 4665. 4679. 4680. 4967. 4993. 5008. 5037. 5305. 5440. 5467. 6191, 6196. 6299. 6389. 8049. 8757. 8899, 8900. 9521. 9613. 10,373. 10,384. 10,406. et 11,916. 12,122. 12,389. 12,444. 12.509. 13,321. 13.587 und 3,778. 19. Juli 1871 nebst Anweisung zur Empfangnahme des Zins-Cou- pons 1I. Serie, der Obligation No. 108,515 derselben Emission, der

5 proz. Prioritäts-Obligationen No. 107,678 ex priv. do

den Obligationen No. 107,679, 108,507 und 108,508 derselben

Emissiíon gehörigen Anweisungen zur Empfangnahme der Zins- Coupons II, Serie. 5proz. Prioritäts-OblI, IT. Emission No. 117,008 ex priv, de 19, Juli 1871 nebst Anweisung zur Empfangnahme neuer Zins-Coupons. 50,3801. 67,353 und - der Dividendenscheine pro 1871 zu folgenden Aktien: No. 10,110. 14,732. 26,526. 34,966. 58,546. 67,119. 70,193.

88,481. 92,977. 98,026. 106,606. 106,607. 106,608. 111,150. 113,355. 119,989. 134,129. 134,130, 134,131.

41proz. Prioritäts-Obligation II. Serie No.

134,132. Aktien zum Bau der Eifelbahn Call-Trier Littr. B. No. 21,441

und 21,442.

Rhein - Nahe - Biseubabu: Talons zu den Stamm - Aktien

. 3966. 3967. 3968. 3969, 3970. 31,037 und 31,038.

Thüringisohe Eisonbahn: Stamm-Aktie Littr. A, No. 58,361, (Gera-Eichicht).

Prioritäts - Obligationen IV, Serie Abtheilung B, No. 1725

à 200 Thlr.

Wilhelmsbahn: Stamm - Aktien No. 7690 und 21,870 über jo

100 Thlr.

e tg O MMgStios I. Emisesion II. Serie Nr. 1413 über r,

Die laufenden Zinscoupons nebst Talon zu der Prioritäts-Obli-

gation II, Em. No. 12,276 und die Prioritäts-Obligation II, Em. No. 17,752 über 100 Thlr,

Drei Beilagen (einshliezlih der Börsen-Veilage). s

ten und dritten Range, sowie zum Amphitheater zum Verkäuf

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

2 SL.

Königreich Preußen.

Revidirtes Statut der „Preußishen Hypotheken- Aktien-Bank.“ (S. Nr. 49 d. Bl.) X (Fortsezung.)

Pfandbriefe und Obligationen. §. 19. Die Bank ift zur Ausgabe von verzinslichen unkündbaren, durch Amortisation zu tilgenden Pfandbriefen (§8. 20 ff.), von verzinslichen kündbaren Pfand- briefen (§. 24) und von verzinslichen Obligationen (8. 27) berechtigt.

Die Gesammtsumme aller dieser auszugebenden Papiere darf s den zwanzigfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. z e i

Die unkündbaren und kündbaren Pfandbriefe, jowie die Obliga- tionen lauten auf Jnhaber. Sämmtliche drei Arten müssen äußerlich unterscheidbar sein und dürfen nicht in Stücken unter 50 Thalern aus- gegeben werden, Sie sind mit dem Facsimile der Unterschrift des

fi den Unterschriften von

Ehrenpräsidenten des Kuratoriums und mit zwei Mitgliedern der Haup: direktion auszufertigen j Für unkündbare und für fündbare Pfandbriere, 10wie Jur, Obli- gationen sind höchstens je 2 bestimmte, jedoch fünf Prozent für das Fahr nicht übersteigende Zinssäte nah Bestimmung der Haupt- direftiou unter Zustimmung des geshäftêführenden Präsidenten fest- useßen. E i E lebe Ausgabe von Pfandbriefen uad Obligationen zu einem an- deren Zinssaße kann nur auf Grund bejonderer Ermächtigung des Finanz- und des Handels-Ministers erfolgen. D Unter jedem Pfandbriefe ist vom Syndikus der Bank zu beschei- nigen, daß für denselben die vorschriftsmäßige Sicherheit (8. 25) nah den Bestimmungen des Statuts vorhanden ist. E Die Bestimmungen der §8. 10 und 11 in Betreff beschädigter oder verlorener Aftien, Interimsscheine, Dividendenscheine und Talons finden auch auf beschädigte und verlorene Pfandbriefe, Obligationen, Zinscoupons und Talons entsprehende Anwendung. Ÿ / Pfandbriefe, welche bei Ausreichung der Darlehns-Valata an die HypothekensGuldner zum Nominalwerthe statt baaren Geldes gegeben werden, dürfen zu keinem geringeren Zinssaße ausgefertigt ein, als welchen der Schulduer, abgesehen von Amortisations ugnd E waltungskosten-Beiträgen an die Preußische Hypotheken-Aktien-Bank zu entrichten hat. jet e M Unkündbare Pfandbriefe. §. 20. Unkündbare Pfandbriefe werden nah dem beiliegenden Schema E ausgefertigt. Sie dürfen innerhalb dec im §. 19 angegebenen Grenze zu feinem höheren Betrage ausgegeben werden, als derselbe duch den Bestimmungen des & 25 entsprechende Hypothekenforderung vollständig gedeck it. Für die halbjährlih zu zahlenden Zinsen werden den Pfandbrie- fen Zinscoupons, Schema F, auf höchstens 10 Jahre, sowie ein Ta- lon, Schema 6, beigefügt, gegen dessen Einlieferung seiner Zeit neue Binscoupons ausgegeben werden. : f 8, 21 Die Zinjen werden gegen Ausl:-ändigunz der Coupons an den bekannt gemachten Stellen ausgezahlt und verjähren im Falle der Nichterhebung zu Gunsten der Bank in 4 Jahren, vom 31. Dezember desjenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind. & 22. Die Einlösung der in Serien eingetheilten Pfandbriefe erfolgt durch Rückauf oder durch Baareinlösung nach vorgängiger Be- stimmung durch das Loos. Die gezogenen Nummern, sowie der Ort und die Zeit der Auszahlung werden durch die Gesellshaf!sblätter drei Mal in angemessenen Zeiträumen bekannt gemacht, das erste Mal mindestens 6 Monate vor dem Auszahlungstermine, an welchem die Verzinsung der Pfandbriefe E L L Die Feststellung der verschiedenen Serien, das Verfahren bei der Amortisation, sowie die Dauer der Amortisationsperioden wird durch ein von dem Kuratorium zu erlassendes Reglement geordnet (Z- 39 d,). C 23e Rüzahlung der ausgeloosten Pfandbriefe erfolgt gegen ihre Einlieferung nah dem Nennwerthe, / Die Bank ist berechtigt, auf jeden der ausgeloosten Pfandbriefe eine gleichmäßige, 20 Prozent nicht “übersteigende Amortisationsent- schädigung zu gewähren, welche in ihrem Gesammtbetrage = ohne jede Beeinträchtigung der für die Amortisation bestimmten Mittel“ aus Ersparnissen der Verwaltungskosten - Beiträge oder anderweiten iBeschäftserträgen zu decken ist. 1 2 | _— E findbare Pfaudbriese. §. 24. Die Gesammtsumme der auszugebenden kündbaren Pfandbriefe (Schema H) darf den Betrag des baar eingezahlten Grundfapitals nit übersteigen und muß dur Hypoth-kenforverungen, weiche die Preußische Hypotheken-Aktien-Bank mit gleicher Frist ihren Schuldaern zu kündigen berechtigt ist voll- ständig gedeckt sein. Kündbare Pfandbriefe können sowohl von dem Inhaber als auch von der Ge/ellschaft nah vereinbarter Frist ge- ündigt weiden. A : ; Das Kündigunge recht des Inhabers und der Gesellschaft ist nach der getroffenen Vereinbarung auf den betreffenden Pfandbriefen zu erken. a "BA einer von Seiten des Pfandbrief-Jnhabers erfolgenden Kün- digung muß der Pfandbrief bei der Gesellschaft vorgelegt Ans von derselben die erfolgte Kündigung auf demselben vermerkt werden. Erfolgt die Kündigung der Pfandbriefe von Seiten der Gesell- schaft, so muß He N e Bekanntmachung durch die esellschaftsblättec (§. 4) stattfinden. : daes Den E Ei werden Zinscoupons zur Erhebung der halbjährlich fälligen Zinszahlungen nach dem Schema T und Ta- lon zur Empfangnahme neuer Zinscoupons nach dem Schema K sür je 10 Jahre beigefügt. e N at Binsen veriährèn zu Gunsten der Gesellichaft in 4 Fahren vom 31. Dezember desjenigen Jahres ab gerechnet, in welchem sie fällig find. : Dies wird auf den Zinscoupons vermerkt. Beleihungsgrenzen. §. 29. Hvvothekenforderungen, welche als Unterlage für Pfandbriefe (§§. 19—24) dienen sollen, dürfen nur innerhalb der nachstehenden Beleihungsgrenzen erworben werden. Ländlicher Grundbesiß kann bis zu 5 des auf Grund von Taxen durch landschaftliche Behörden festgestellten Werthes beliehen werden. Die Beleihung desselben ist auch ohne diese Taxen zulässig, wenn der Kapitalsbetrag des Darlehns cinshlicßlich der vorangehenden Ver- »flichtungen A s My G vei Liegenschaften ohne Gebäude den Wfachen Betrag des ährlichen Reinertrages, M My H bei Liegenschaften mit Gebäuden die Summe

a. des 2Bfachen Betrages des jährlichen Reinertrages der Lie- enschaft, LABA : s 40fachen Betrages des jährlichen Nugtungswerthes der teuerpflichtigen Gebäude, / / : Ms a Sn als Unterpfand haftenden Liegenschaften und Gebäude behufs Veranlagung zur Grund- resp. Gebäudesteuer in Gemäyheit der Geseße vom 21. Mai 1861 abgeschäßt worden sind, abzüglich der in Rubrika zwei und drei des Hypothekenbuches eingetragenen Ver- bindlichkeiten, sowie des fünf und zw-nzigfachen Grundsteuerbetrages. Fn allen Fällen können Grundstüte, welche landschaftlich abge- {äßt worden sind, zu temje:ige Betrage belichen werden, zu welchem die betreffende Landschaft Pfandbrief-Darlehen zu geben berechtigt ist. Städtischer Grundbesiß kauu beliehen werden, wenn der Kapitals- betrag des Darlehns einschließlich etwaiger vorangehender Verpflich-

—— Fal v:

tungen innerhalb des 10fachen Betrages des vorbezeichneten Gebäude- |

steuer-Nußzungsw-rthes verbleibt.

i: L

Sonnabend, den 28, Februar

1874,

Für die in der Provinz Schleswig-Holstein belegenen Liegenschaf- ten gilt bis zur vollendeten Veranlagung der Grundsteuer die Bestim- mung, daß der Kapitalbetrag des Hypotheken - Darlehns, auf Grund dessen Pfandbriefe ausgegeben werden fönnen, einschließli der dem- selben vorangehenden Verpflichtungen entweder innerhalb des Land- steuerwerthes der Liegen!chaften zuzüglich des zebnfachen Betrages des jährlichen nah Maßgabe des Gesches vom 21. Mai 1861 ermittelten Nußzungswerthes der dazu gehörigen Gebäude, oder innerhalb zwei Drittel des von den zuständigen beeidigten Distrifts-Taxatoren nach Maßgabe der geseßlichen Vorschriften ermittelten Werthes bleiben muß. (Verordaung vom 15. Dezember 1802, Geseßz-Sammlung Seite 148, und vom 20. November 1811, Gesez-Sammlung Seite 326.)

In den Provinzen Hannover und Hessen-Nassau, sowie im Kreije Meisenheim ift, so lange die Ermittelung des Reinertrages der Liegen- schaften behufs anderweiter Regulirung der Grundsteuer nicht zur Aus- führung gekommen ift, an Stelle des Reinertrages die von den zu be- leilzenden Liegenschaften zu entricttende Grundsteuer dergestalt zum Anhalt zu nehmen, daß der Darlehnsbetrag, einschließli der demsel- ben vorangehenden Verpflichtungen, das 250fache, bei den der Exemten- Steuer in den vormals furhejsischen Landestheilen unterworfenen Lie- aenschaften das 500fache des Jahresbetrages der, Grund- (Exemten-) Steuer zuzüglich des 10fachen Betrzges des jährlichen, nah Maßgabe des Gejeßes voin 21. Mai 1861 ermittelten Nußzungswerthes der dazu gehörigen Gebäude nicht Übersteigen darf. : 5

Mit Ausschluß Preußens soll innerhalb des 1n der Verfassung des Deutschen Reiches bestimmten Bundesgebietes vor Eröffnuug des Hypotheken-Geichästs in dessen einzelnen Theilen nach Maßgabe der dorti entweder schon bestehenden oder zu erlassenden Geseße über die Veranlagung zur Grund- uud Gebäudesteuer den Vorschriften für Preußen möglih|t entsprechend die Beleihungsgrenze mit ministerieller Genehmigung von dem Kuratorium festgestellt und dur die Gesell- {chaftéblätter 4) veröffentlicht werden. S

Sicherheit der Pfandbriefe. §. 296. Die Sicherheit der Pfandbriefe und deren Zinson wird gebildet: i

a. dur die von der Preußischen Hypotheken-Aktien-Bank erwor- benen Hypothekenforderungen von mindestens dem gleichen Betrage,

b. durch das Grundkapital der Gesellschaft, E

c. überhaupt du:ch das gesammte Vermögen der „Preußisch-n Hypotheken-Aktien-Bantk“, welches fr die Verzinsung und Einlösung der Pfondbricfe unbedingt verhaftet ist. L

Obligationen. §. 27. Die Modalitäten dec nah §. 13e. an Kreise, Kommunen und Korporationen auh ohne hypothekarische Sicherheit zu gewährenden Darlehne und für die festzuseßenden Amor- tisation derselben, oder für de RNRückzah!ung ohne Amorti’ation, unter- liegen der jedeëmaligen besonderen Vereinbarung.

Die in Höhe dieser Darlehne und diesen en! e von der Bank. amortisir- oder in bestimmter Frist rüdck- zahlbar auszugebenden Obligationen werden nah dem anliegenden Schema L ausgefertigt. Sie werden mit dem Facsimile des Ehren- präsidenten des Kuratoriums und mit den Unterschriften von zwei Mitgliedern der H -uptdirektion versehen und von dem Syndikus der Bank bezügli der statutenmäßigen Deckung, sowie auc dahin be- \cheinigt, daß die als Deckung dienenden Anleihen mit Genehmigung der geießlichen Aufsichtsbehörde kontrahirt \izd. /

Zinecoupons und Talons werden, den Schemas M und N ent- sprebend ausgefertigt. LEBD N Î

Die Ausgabe der Obligationen darf mit den emittirten Pfand- briefen (§. 19) die Grenze des 20 fachen Betrages des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. e :

Für die Sicherheit der ausgeg?benen Obligationen, - der Zinsen und Amortisation haften außer den erworbenen Forderungen noh das Grundkapital, sowie das ganze Vermögen der Gesellschäft. :

Im Uebrigen gelten in analogen Fällen die für hypothekarische Darlehne und Pfandbriefe gegebenen Bestimmungen auch für diese Darlehne und Obligationen.

entsprechend

Vierter Titel. Organisation.

8. 28. Die Organe der „Preußischen Hypotheken-Aktien-Bank

ind: 1) die Hauptdirektion, 2) das Kuratorium, 3) die Generalver- mmlung. /

E H At iToltiod 8, 29, Die Hauptdirektion besteht nach

Bestimmung des Kuratoriums entweder aus zwei oder mehr Mit-

gliedern, welcbe vom Kuratorium zu notariellem oder gerichtlichem

Protokosl gewählt werden. : S :

Das Kuratorium kaun S E Mitglieder der Haupt- Direktion und Prokuristen bestellen. n s Dit O der | jeweiligen Mitglieder der Hauptdirektion und der für dieselben ernannten Stellvertreter werden vom Kuratorium dur die Gesellschaftsblätter veröffentliht. Die Mitglieder der Hauptdirektion und die Stellvertreter legitimiren sich dur ein Attest des geschäftsführenden Präsidenten des Kuratoriums, die Beamten der Gesellschaft dur ein Attest der Hauptdirektion. i:

Die Ge\chäftsvertheilung und die Art der Beschlußfassung unter den Mitgliedern der A wird durch ein vom Kuratorium 3 assendes Reglement festgese n S M in Syndikus für die Gesellschaft zu ernennen, oder ob ein Mitglied der Hauptdivektion oder ein stellvertretendes Mitglied mit der Funktion des Syndikus zu betrauen ist, beschließt das Kura- torium. Jn beiden Fällen ist für den Syndikus der Gesellschaft die Qualifikation zum Richteramte erforderlih. Die Mitglieder der Hauptdirektion und der Syndikus erhalten Gehalt. )

S. V0. Die Hauptdirektion bildet den Gesellschaftsvorstand in Gemäßheit des Art. 227 seq. des Handelsgeseßbuches. Sie vertritt die Gejellschaft in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten und leitet resp. führt deren Geschäfte innerhalb der statutenmäßigen Grenzen unter Beobachtung der von dem Kuratorium und von der Generalversammlung innerhalb des der leßteren zugewie)enen Ressorts gefaßten Beschlüsse. Die Hauptdirektion {tellt die Beamten der Ge- sellchaft, mit Ausnahme des vom Kuratorium zu ernennenden Syn- dikus an uad cntläßt dieselben. Sosern indeß das jährliche Ginkom- men eines Beamten 1000 Thlr. übersteigt, oder er mit länger als dreimonatlicher Kündiguug angestellt wird, bedürfen die, Anstellungs- verträge der Geneyatann ge? F E Präsidenten des Furatoriums oder dessen Stellvertreters. e R E Alle die Gei lichaft verpflichtenden Urkunden und die schriftlichen Erklärungen werden in ker Fs ausgestellt, daß der geschriebenen oder gedruckten Firma mindestens zwei Direktionsmitglieder oder ein Direktor und ein zur Vertretung der Gesellschaft bezehtigter Stellver- treter oder Prokurist ihre Unterschriften = “Feßtéré mit cinem die Stellvertretung andeutenden Zusaß hinzufügen. Für Korrespon- denzen und Erlasse genügt die Unterschrift auch nur eines Mitgliedes

irektion. E L M Mi Qisttungen über geleistete Zahlungen und Rechnungen über gelieferte Werthpapiere, Wechsel und dergleichen (Kassenquittungen) genügt die gemein sWaflie Uer ri cines Stellvertreters oder Pro-

isten (§8. 29) und eines Kassenbeamien. | j M Die Bilhidréktivn ist zur selbständigen Bestellung und Entlas- sung von Agenten berechtigt. Nerträge, durch welche der Gesellschaft besondere Lasten auferlegt werden, oder dur welche der Gesellschaft das Recht der Aufkimdigung auf längere Dauer als drei Monate ent- zogen werden foll, bedürfen der Genehmigung Des ges äftsführenden Präsidenten des Kuratoriums oder seines Stellvertreters, unbeschadet jedoch der Wirksauukeit solh.x Verträge zu Gunsten des anderen Kont1uäh(nten,

A A Bott fien

——— aat N E P R E: C

Dice Hauptdixektion erstattet alljährlich eigen Geschäftsbericht au das Kuratorium zur Vorlegung in der ordentlichen Generalver- fammlung.

8. 31. Der Hauptdirektion bleibt es vorbehalten, in den Pro- vinzen Organe zu 1chaffen, welche sie in ihrer Wirksamkeit zu unter- stüßen bestimmt sind.

S. 32, Die Mitglieder dec Hauptdirektion können durch Beschluß des Kuratoriums vom Amte suspendirt werden.

Die Entlassung kann nur auf Grund eines Generalversammlung erfolgen.

Kuratorium. §. 33. Das Kuratorium besteht aus fünf- ¿chn Mitglicdern, von welchen leßteren mindestens fünf ihr Domizil in Berlin haken müssen. Es werden 14 Mitglieder des Kuratoriums von der Generalversamznlung aus der Zahl der Aktionäre gewählt.

Diese 14 Mitglieder des Kuratoriums fungiren sieben Jahre in der Art, daß jährlih zwei ausscheiden. Das erste Ausscheiden beginnt nach Ablauf von fünf Jahren. :

Bis ih für den Austritt der Mitglieder des Puratoriums eine Reihenfolge gebildet hat, entscheidet das Loos, später das Dienstalter. Ausgeschiedene Mitglieder find wieder wählbar. Scheidet ein Mit- glied vor Ablauf der Wahlperiode aus, fo erfolgt die Neuwahl nur für den Rest derselben. Bis zur nächsten ordentlichen Generalver- fammlung hat jedoch der Ehrenpräsident des, Kuratoriums aus der Zahl der Aktionäre einen Ersaßmann zu ernennen, bei welchem die statutenmäßigen Erfordernisse vorhanden sind. i E

¿ Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten die im Gesellschafts» Interesse verwendeten Kosten und Auslagen erseßt. Sie erhalten eîne Tantième vom Reingewinn, aber kein Gehalt. Jedes Mitglied des Kuratoriums muß 10 Aktien eigenthümlich besißen.

edes Mitglied des Kuratoriums hat die von ihm besessenen zehn Üftien im Tresor der Bank für die Zeit der Amtsdauer nieder» zulegen.

8. 34. Die Mitglieder des Kuratoriums wählen alljäßrlih aus ihrer Mitte einen Ehrenpräfidenten. : E

Außerdem wählen die Mitglteder des Kuratoriums aus der Zahl der Aktionäre as 15. Mitglied einen ges{häftsführenden Präsidenten. Die Funktion des letteren dauert 10 Jahre. Ihm zur Seite wird ein Stellvertreter vom Kuratorium aus der Zahl der Mitglieder des leßteren auf die Dauer seiner Wahlperiode erwählt.

Die Wahlen des Ehrenpräsidenten, des geschäftsführenden Prä- sidenten und dessen Stellvertreters erfolgen zu notariellem oder ge- richtlihem Protokoll. Das Wahlresultat ift bekannt zu machen. Der geshäftsführende Präsident muß 10 Aktien eigenthümlich befißen. Die Aktien der Mitglieder des Kuratoriums, sowie der Präsidenten sind 1m Archiv der Gesellschaft zu deponiren.

8 35. Das Kuratorium übt die allgemeine Kontrole über den Geschäftsbetrieb aus und nimmt die Stelle des Aufsichtsrathes einer Aktiengesellschaft im Sinne des Art. 229 des Handelsgeseßbuches ein. Das Kuratorium faßt bindende Beschlüsse über alle die Gegenstände, welche weder der Generalversammlung noch der Hauptdi-ektion aus- drücklih vorbehalten sind.

Insbesondere gehören zum Ressort des Kuratoriums:

2. der Abschluß der Vecträge nit den Mitgliedern der Haupt- direktion und dem Syndikus,

b. die Festsetzung des Etats, N i

c die Bestimmung über die Einzahlung des Aktienkapitals,

d, die Erlassung von Reglements bei Amortisationen H. 16 Al. 5, 8. 22 Al. 2) : t :

e, die Feststellung der Termine und Beleihungêmodalitäten bei fündbaren Darlehen (8. 18), 2

f die Ertheilung der Decharge an die Hauptdirektion, ;

g. die Regulirung der Thätigkeit der Mitglieder der Haupt- Direktion dur ein zu erlassend s Reglement (S. 29 al: 3), :

h, Wahl des Ehrenpräsidenten, sowie des geschäftsführenden Prä- sidenten und seines Stellvertreters.

8. 36. Den Vorsiß im Kuratorium führt der Ehrenpräfident, falls derselbe nicht anwesend ist, der geschäftsführende Präsident oder dessen Stellvertreter event. das dem Lebensalter nach älteste Mitglied -

Beschlußfähig ist das Kuratorium, wenn einschließlih des jedes maligen Vorsißenden mindestens fünf Mitglieder anwesend find.

Beschlüsse werden nach absoluter Majorität gefaßt.

Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag. In dringenden Fällen ist \criftlihe Abstimmung zu- lässig. |

1 Die Mitglieder der Hauptdirektion wohnen den Sißzungen des Kuratoriums, jedoch nur mit berathender Stimme, hei.

Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Kuratoriums wird cin P. otofoll geführt und von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern vollzogen. 4

Die Erlasse des Kuratoriums werden von dem Ehrenupräsidenten oder gcshäftsführenden Präfidenten desselben oder dessen Stellvertreter

ezeichnet. i L N Die Berufung des Kuratoriums erfolgt durh einen der Präfi- denten. Dieselbe gilt als gehörig geschehen, wenn Poftscheine Über Absendung rekommandirter Briefe an sämmtliche Mitglicder des Ku- ratoriums vorgelegt werden.

Beschlufses der

Ehrenpräsident und geschäftsführender Präsident des Kuratoriums.

Esrenyräsident. §. 37. Der Ehrenpräfident des Kuratoriums ordnet außzrordentliche Kafsen- und Geschäftsrevisionen an und ift be- rechtigt, den Sitzungen der Hauptdirektion E O Ma A

Zeshäftsführender Präsident. er geschä* sführende Suite L, dessen Stellvertreter hat, sobald er in Vertretung des Ehrenvräsidenten handelt, mit diesem selbst überckffl gleiche Rechte.

Der geschäftsführende Präsident ist berechtigt, die Ges häftsfüh- rung der Hauptdircktion in allen Zweigen der Gesellschaft zu über- wachen, sih von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten und die Bücher und Schriften dexselben jederzeit einzusehen, auch den Sißzungen der Hauptdirektion beizuwohnen, sowie außerordentliche Sißzungen zu berufen. ; E E : /

Der geshäftsführende Präsident revidirt jährlich wenigstens vier Mal nach Ermefsen unter Hinzuziehung von zwei Mitgliedern des Kuratoriums mit einem Direktor die Kasse, das Portefeuille, die Ef- fekten und die Depositen.

Ueber die Revision ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem geschäftsführenden Präsidenten, sowie den bei der Revifion anwesenden Revisoren und dem Direktor zu vollziehen. Der geschäftsführende de Ube ist ed für fich niet ein Mitglied des Kuratoriums

ir Abhaltung der Revisionen zu deputiren. : D An der f alie balten Versammlung des Kuratoriums hat der geshäftéführende Präsident umfassenden Bericht zu erstatten.

Der Hzuptdirektion, dritten Personen und Behörden gegenüber, bedarf es für die Gültigkeit der von dem geschäftsführenden Präâsi- denten vollzogenen Verhandlungen und Erklärungen niemals des Nach- weises der Verhinderung des E T ALA

Der gescchäftsführende Präsident erhält neben tem UntyeSt A Der A U. ant fixirte Entschädigung, welche von dem Kura-

torium festgesetzt wird. M (Schluß folgt.)