1874 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

mäßigen Sparsamkeit im erslen Jahre circa 300 Thaler, im zweiten Jahre circa 250 Thaler. Bei größerer Einschränkung gelingt es, mit 200 Thalern jährlich auszukommen. Logis und Kost nehmen die Akademiker nach freier Wahl in den Privathäusern und den Speise- wirthschaften des Ortes Proskau.

Nähere Nachrichten über die Akademie, deren Einrichtungen und Lehr-Hülfêmittel enthält die bei Wiegandt und Hempel in Berlin er- shienene und durch alle Buchhandlungen zu beziehende Schrift: „Die Königliche landwirthschaftlihe Akademie Proskau“, ferner die Schrift :

Der landwirth\{æFtlihe. Unterricht“ von H. Settegast. Breslau 1873; auch ist der unterzeichnete Direktor gern bereit, auf Anfragen weitere Auskunft zu ertheilen.

Proskau, den 7. Februar 1874. i z

Der Direktor der Königlichen landwirthschaftlichen Akademie

Geheimer Regierungs-Rath Dr. Settega st.

Nichtamtliches.

Dentsches Neis.

Preußen. Berlin, 3. März. Se. Majestät der Kaiser und König waren in Folge einer leihten Er- Täaltung in den leßten Tagen verhindert, die gewohnten Ausfahrten zu unternehmen. Allerhöchstdieselben konnten deshalb auch den Festlichkeiten, welhe zu Ehren der hier anwesenden fremden Fürstlihen Gäste im Schloß und bei Ihren Kaiserlißhen und Königlihen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin stattfanden, niht beiwohnen, und empfingen daher die Besuche der Höchsten Herrschaften in Allerhöchstihgrem Palais. Die militärishen Meldungen, fowie die Vorträge nahmen Se. Majestät täglich entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war am Sonnabend in der 8. Vorlesung des Wissenschaftlihen Vereins anwesend, und wohnte vorgestern dem Gottesdienste im Dom bei.

Bei dem großen Diner auf dem Schlosse am 1. März hat Ihre Majestät die Kaiserin-Königin im Austrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs auf das Wohl Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland und auf das Wohl Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin von Wales getrunken.

Den Kammerherrndiens bei Ihrer Majestät der Kaiserin- Königin haben die Königlichen Kammerherren Freiherr von Klin- korwstróm und Freiherr von Frankenberg übernommen.

Gestern Abend verabschiedeten ih Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales von den Kaiserlichen Majestäten. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte Ihre Sblofe Hoheit die Gräfin von Flandern auf dem Königlichen Schlosse.

Heute empfingen Beide Majestäten den Besuch Ihrer König- lichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flandern und Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh. Auf dem Königlihen Schlosse findet ein großes Diner zu Ehren der Hohen Gäste statt. 2a B

Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Vormittag 10!/; Uhr zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh nah N Ostbahnhofe und geleiteten Höchstdieselben in das Kaiserliche Palais.

Nachmittags 3 Uhr wohnte Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Schlußsißung des französishen Konsistoriums im alten Gymnasium in der Niederlagstraße bei. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlihen Palais Familiendiner statt. Abends 7 Uhr besuchten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales die Vor- stellung im Opernhause, von wo Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit Sih um 9 Uhr nah dem Anhaltishen Bahnhofe begab, um daselbst Ihre Königlichen Hoheiten den Grafen und die Gräfin von Flandern zu empfangen und nah dem Königlichen Schloß zu geleiten. Um 111/95 Uhr verabschiedet- Sih Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinz und der Prinzessin von Wales, Höchstwelche vour Lehrter Bahnhofe aus die Abreise antraten.

Se. Majestät der Kaiser und König haben unterm 24. v. M. Bekleidungs bestimmungen für die Offiziere, Aerzte, Militärbeamten 2c. der Marine, sowie Bestimmungen über die Uniform der Offiziere 2c. des Beurlaubtenstandes, zur Disposition gestellter und verabschiedeter Offiziere der Marine genehmigt. Dieselben treten am 1. April c. in Kraft und- sind in Nr. 5 des „Marine-Verordnungs-Blatts“ veröffentliht worden.

Der Ausschuß des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen trat heute zu ciner Sizung zusammen.

In der heutigen (12.) Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher am Tische des Bundesrathes der Rcihs-

kanzler Fürst von Bismarck, die Bundesbevollmächtigten, Staats-Minister Delbrück und von Fäustle, sowie der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Herzog beiwohnten, wurde nah einigen geshäftlihen Mittheilungen das Resultat der Wahl zur Kommission für den Bau des Reichstagsgebäudes mitgetheilt; es sind gewählt die Abgg. Graf von Malgan (Miliß\ch), Freiherr Schenck von Stauffenberg, Römer (Hildesheim), von Unruh (Magde- burg), Duncker, Dr. Reichensperger (Crefeld), von Forcade de Biaix.— Zunächst wurde dann der Antrag des Abg. Dr. Windthorst, betreffend die Aufhebung des Strafverfahrens gegen die Abgg. Majunke und Sonnemann mit sehr großer Majorität angenommen. Dann trat das Haus in die Berathung des Antrages der Abgg. Guerber u. Genossen ein, betreffend die Aufhebung des §. 10 des Geseges vom 30. Dezember 1871, welches die Einrichtung der Verwaltung Elsaß - Lothringens regelt. Der Antrag wurde vom Abg. Guerber in längerer Rede begründet. Nach Beendigung dieser Rede ergriff der Direktor der Abtheilung für Elsaß-Lothringen, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Herzog, das Wort, um den Standpunkt der Reichsregierung dar- zulegen. Für den Antrag \prah dann bei Schluß des Blattes der Abg. Winterer, der besonders auf die Schulverhältnisse in Elsaß-Lothringen einging.

Der Staatshaushaltsetat für das Jahr 1874, welcher dem im amtlichen Theile veröffentlichten Gese, betreffend die Fesistelung des Staatshaushaltsetats für 1874, vom 26. v: M., beiliegt, ist in diesem Blatt fast in allen Titeln bereits unter der Rubrik „Landtagsangelegenheiten“ mitgetheilt worden. Wir beschränken uns dábec jeßt auf eine Zusammenstellung dèr Ses und Ausgaben, nach den verschiedenen Ministerien geordnet :

Dauernde Ausgaben: Betriebs-, Staats- E verwaltungs- tungsfkosten ausgaben Thlr.

Thlr. Staats-Ministerium . 147,900 157,050 533,468 Minist. der ausw. Angel. 137,200 Finanz-Ministerium . . . . 126,575,766 21,463,950 31,951,804 Ministerium für Handel 2. 89,548,193 65,578,873 12,481,961 Justiz-Ministerium . . .. 14,175,000 19,772,350 Minist. des Innern 921,601 10,106,348 Minist. für die landw. Ang. 1,133,885 -— 2,913,783 Minist. f. die geistl. 2c. Ang. 255,672 -— 11,607,784 zusammen 232,758,017 87,199,873 89,504,698 Dazu Betriebs- 2. Ausgaben 87,199,873 Dotationen (Kronfideikommißfonds, öffentlihe Schuld, Landtag) 22,043,510 Summa der dauernden Ausgaben 198,748,081 Dazu einmalige und außerordentlihe Ausgaben (Staats-Ministerium 49,450 Thlr. ; Finanz-Mini- Ferium 2,581,635 Thlr. ; Ministerium für Handel 2c. 24,008,536 Thlr.; Justiz - Ministerium 2,059,690 Thlr.; Ministerium des Innern 1,008,502 Thlr. ; Ministerium für die landwirthschaftlihen Angelegen- heiten 1,049,794 Thlr. ; Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten 3,237,829 Thlr.; Herrenhaus 15,000 Thlr. ; zusammen . ¿

Einnahmen

Thlr.

E 34,009,936 Summa der Ausgaben 232,758,017

Der Minister des Innern hat aus Veranlafsung eines Spezialfalls kürzlich Veranlassung genommen, sih über die Kompetenz der Deputationen für das Heimathwesen dem Land- Armenverbande gegenüber wie folgt aus- zusprechen:

Die Zuständigkeit der Deputationen für das Heimathwesen bewegt sih innerhalb der Grenzen der, eine ausdehnende Aus- legung nicht zulassenden Bestimmungen des Gesehes vom 8. März 1871. Der §, 63 dieses Gesezes hat aber den Deputationen, an Stelle der Bezirksregierungen, nur die Entscheidung auf Be- \chwerden gegen die Vorstände der Orts - Armenverbände wegen verweigerter oder niht genügend gewährter Unter- stüßung übertragen. Da die Vorschriften der Geseße über die materielle Zuständigkeit der Behörden dem öffentlichen Rechte angehören, so erscheint {hon mit Rücksicht hierauf die Annahme nicht wohl ftatthaft, daß ein Land-Armenver- band, von welchem bisher, wenngleih in ungenügender oder angeblich ungenügender Weise die Armenpflege für ein Individuum thatsächlich geübt worden ift, \sich damit bezüg- lih des Maßes der zu gewährenden Unterstüßung der Auto- rität der betreffenden Deputation ftillschweigend unterworfen habe. Das Bedenklihe einer derartigen Auffassung dürfte sih sofort ergeben, wenn man erwägt, daß die von der Deputation erlassende, eine Erhöhung des bisher Gewährten anordnende Entscheidung ohne Weiteres rechtlich unwirksam werden müßte, \obald der Land-Armenverband nach Empfangnahme der qu. Entscheidung erklärte, nunmehr eine Verpflihtung überhaupt niht mehx anerkennen zu wollen.

Es wird unter \olchen Umständen davon auszugehen sein, daß ein Hülfsbedürstiger, venn er die nöthige Unterstüßung von dem angeblih verpflichteten Land-Armenverbande nicht er- langen kann —, in diesem Falle, wie wenn ein aus privatrecht- lihen Titeln Verpflichteter die Unterstüßung verweigert, lediglich (gemäß §. 28 des Reichsgeseßes vom 6. Juni 1870) an den betreffenden Ort s- Armenverband zu verweisen if, wel chem leßteren es dann überlassen bleibt, den Land-Armenverband in dem für Streitsahen der Armenverbände geseßlih geordneten Verfahren zu belangen.

In dem, durch Nr. 48 des „Deutschen Reihs- und Königlih Preußishen Staats-Anzeigers“ vom 25. Februar ver- öffentlihten Bescheide an den Vercin Berliner Kaufleute vom 20. v. M. hat der Finanz-Minister darauf aufmerksam gemacht, daß die Preußische Bank große Bestände an 1/; und 1/, Thaler- ftücken deutshen Gepräges besigt, und daß die Kassen derselben bereit sind, gegen Banknoten die gewünschten Summen in diesen Münzsorten auszuwechseln. Unter Bestätigung dieser Bereit- willigfeit theilt das Königliche Haupt-Bank-Direktorium uns mit, daß dieHaupt-Bank-Kasse angewiesen worden ist, (¿Thal er- stücke nicht blos in Beutéln à 500 Thlr. und 100 Thlr., fondern thunlihst auch in Rollen à 50 und 10 Thlr. dem Publikum gegen Banknoten zur Verfügung zu stellen. Es is dadur Jedem die Möglichkeit gewährt, sich den erforderlihen Bedarf an kleinen Zahlungsmitteln ohne Schwierigkeit zu verschaffen.

Der Lüneburger Silbershaß, der unter Zustim- mung des Landtags von der preußishen Staatsregierung er- worben ist, wird noch im Laufe der Woche im Deutschen Ge- werbemuseum hierselbst eintreffen. Die Ausstellung desselben erfolgt voraussichtlich um ‘die Mitte des Monats und wird seiner Zeit öffentlih bekannt gemacht werden.

Der General-Lieutenant von Colomb, Kommandant von Cassel, ist auf der Durchreise von Neisse nach Cassel zur Abstattung persönlicher Meldung hier eingetroffen.

S. M. S. „Augusta“ is vorgestern in Wilhelms- haven in Dienst gestellt.

Bayern. München, 1. März. Der Herzog Carl Theodor begiebt sich dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge morgen früh von Possenhofen mittelst Extrazuges hierher, um alsbald nah Brombach abzureisen, woselb in kurzer Zeit seine Ver- mählung mit der Herzogin Maria von Braganza ftatt- finden wird.

Der neuernannte zweite Vice-Präsident des Reichs-Ober- handelsgerihts Carl Hocheder, ist gestern Abend nah Leipzig abgereist, um seine neue Stelle alsbald anzutreten. Derselbe scheidet demnächst aus dem bayerishen Staatsdienst aus.

Der erwartete Armeebefehl is mit der Unterschrift Sr. Majestät des Königs heute Vormittag an das Kriegs-Mi: nisterium zurückgelangt und wird nun sfofort gedruckt und publi- girt werden.

Dur Entschließung des Staats - Ministeriums des Innern für Kirchen- und. Schulangelegenheiten ist der Stadtge- meinde Bamberg in Anerkennung der von derselben für das Volks\hulwesen mit großer Opferwilligkeit übernommenen Leistungen ein Vorschlag bei Besezung der Lehrstellen an den Volksschulen eingeräumt worden.

Zum Zwede der neuen Eintheilung der Staats- straßen nah 5 Kilometerzeichen -wird das Verseßen und die Umarbeitung der alten Stundensteine nunmehr nah und nah ausgeführt werden.

Nürnberg, 1. März. Die Tagesordnung des am 19. April dahier stattfindenden bayerischen Anwaltstages enthält

nachstehende Punkte: : S :

1) Antrag des Anwaltsrathes auf Abänderung einiger Bestim- mungen der Statuten des Anwaltsvereines, 2) Wabl des Vorortes für die nächstze Wahlperiode, 3) Bestimmung von Ort und Zeit des nächsten Anwaltstages, 4) Wahl der Vorstandichafl, des Ausschusses und der Ersaßmänner, 5) Festsegung der zu erhebenden Beiträge, 6) Bescheidung der Nechrungen für 1870—74, 7) Beiprehung und Bes \chlußfassung über eine Mittheilung des Vorstandes des deutschen An- waltvereins wegen eines Gutachtens, die Grundsäße bei Regelung der Gebührenverhältnisse der Anwalte im Deutschen Reiche betr. (Referent Advokat Gunzenhäuser in Fürth).

Württemberg. Stuttgart, 27. Februar. Der evan- gelishe Synodus hat heute seine diesjährigen ordentlichen Berathungen ges{hlo}sen. O

Heilbronn, 26. Februar. Das Komite für die Einfüh- rung der Tauerei auf dem Neckar verhandelte gestern in Gegenwart des Ministers des Innern von Sick und mehrerer Regierungs-Räthe über diesen Gegenstand. Es wurde bei dieser Gelegenheit die Mittheilung gemaht, daß die Ausführung der Neckarkorrektion an der Heilbronner Grenze bei Neckarsulm be- reits genehmigt sei und im Laufe dieses Jahres zur Ausfüh- rung kommen werde. Was das Gesuch um Konzession bei Ein- führung der Dampfschleppschiffahrt mit versenktem Drahtseil auf dem Neckar betrifft, so steht voraussihtlih einer -baldigen will- fährigen Entschließung nihts entgegen. Das Komite wird noch eine besondere Bitte um weitere angemessene Staatsunterstühßung dieses gemeinnüßzigen Unternehmens bei - den betreffenden Mi- nisterien einreichen.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 28. Februar. In der heutigen Sizung des Landtags ist bei der Berathung des Ausgabe-Etats die von der Staatsregierung proponirte Erhöhnng der Domänenrente des Großherzoglichen Hauses von 280,000 Thlr auf 300,000 Thlr. jährlich Gegenstand der Be- rathung und Beschlußfassung geworden. Die Majorität des Finanz-Aus\schusses empfahl die Genehmigung der Vorlage, denn man müsse anerkennen, daß nah den früheren Verabschiedungen eine Erhöhung der ausgeworfenen Summe nicht etwa ausge- \{lo}sen, und daß die Forderungen von 20,000 Thlr. mehr dur das Sinken des Geldwerthes und das Steigen der Lebens- mittel, infolge deren fih eine Umwälzung in allen wirthschaft- lihen Verhältnissen vollzogen habe, gerechtfertigt sei. Die Minorität ftellte sch auf den Standpunkt, daß die Verein- barung, nah welcher die Domänenrente auf 280,000 Thlr. be- bestimmt worden. sei, als bindend für alle Zeiten angesehen wer- den müsse, und daß man an diesem Abkommen zwischen dem Fürstenhause und dem Lande nicht rütteln solle. Nach einer furzen Debatte, in welcher hervorgehoben wurde, daß es nur gerecht sei, wenn mit dem sehr bedeutenden Steigen- der Ein- fünfte aus dem Kammervermögen auch die Domänenrente fteige, die zur Bestreitung der jeßt soviel fkostspieligeren Hofhaltung niht genüge, und daß umgekehrt, wenn die Einnahmen später beträchtlich sinken sollten, auch eine Herabseßung der Domänen- rente niht ausgeschlossen sei, wurde der Antrag der Aus\huß- Majorität, also die Erhöhung der Domänenrente um 20,000 Thlrn, von welher Summe Se. Königliche Hoheit der Groß- herzog jedoh bis zum Jahre 1878 nur die Hälfte in Anspruch nehmen will, mit allen gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Auhalt. Dessau, 1. März. Heute Mittag fand zu Ehren der Hohen Gäste Sr. Hoheit des Herzogs und Ihrer Hoheit der Herzogin, Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flandern, im Herzoglihen Palais ein Gala-Diner stati.

Vor dem Diner hatte der Königlih belgische Gesandte, Baron von Nothomb, die Ehre, von Sr. Hoheit dem Herzog in besonderer Audienz empfangen zu werden, um seine Kreditive zu überreichen, in welchen er als Gesandter Sr. Majestät des Königs von Belgien am diesseitigen Hofe beglaubigt wird. Gleich- zeitig überbrachte derselbe im Auftrage seines Souveräns Sr. Hoheit das Großkreuz des Leopold-Drdens.

Niederlande. Haag, 2. März. (W. T. B.) Von der Zweiten Kammer wurde heute der erfte Artikel des Gesetz- Entwurfs über die Einführung der Goldwährung mit 40 gegen 29 Stimmen abgelehnt und darauf die ganze Vorlage vom Ministerium zurückgezogen.

Sroßbritannien und Jriand. London, 28. Fe- bruar. Der neue Hofstaat der Königin is nah einer vom „Globe*® veröffentlihten offiziellen Liste wie folgt zusammen- gesetzt: Oberhofmeister Earl Beauchamp, Oberstkämmerer Marquis von Hertford, Dber-Hofstallmeister Earl von Brad- ford, Ober-Hofjägermeister Earl von Hardwicke, Kapitän der Yeomen der Garde Lord Skelmersdale, Kapitän der Gent- lemen-at-Arms Marquis von Exeter, Schahmeister Earl Percy, Vicekämmerer Viscount Barrington.

Die Königin isst gestern in Begleitung der Prinzesfin Beatrice von der Hauptstadt nah Windsor zurückgekehrt, nach- dem sie vorher die Ruinen des „Pantehnicom“ in Augenschein genommen hatte. Auf Windsor findet am nächsten Montag ein Ministerrath unter dem Vorsiße der Königin statt. Dem Hof- journal zufolge werden der Herzog und die Herzogin von Edinburgh in Begleitung der Königin am 12. März ihren öffentlichen Einzug in London halten.

Der Prinz und die Prinzessin von Wales wer- den am 5. März von St. Petersburg in Marlborough-House zurückerwartet. Die Osfterfeiertage werden der Prinz und die Prinzessin wahrscheinlih in Sandringham verleben.

Der Herzog von Charires hat sih nach Paris zu- rückbegeben. :

Lord Cairns, der neue Lordkanzler, wurde gestern in feinem Gerichtshofe in Lincolns-inn von dem Ober-Reichs- Archivar (Master of the Rolls) in Gegenwart der Lordrichter und Vicekanzler ‘in sein neues Amt eingeshworen. Am Schlusse der Installirungs - Ceremonie lud Se. Herrlihkeit Sir John Karslake und Sir John Baggallay cin, ihre Sigze als Attorney= General resp. Solicitor-General einzunehmen.

Frankreich. Versailles, 2. März. (W. T. B.) Aus der Mitte der Nationalversammlung ist der Antrag gestellt worden, diejenigen in Frankrei wohnenden Ausländer, welche in ihrer Heimath einer Militärdienstpflicht niht unterworfen find, zum Dienste in der französishen Armee heranzuziehen. Die Initiativ- kommisfion der Nationalversammlung beschloß, diesen Antrag in Erwägung zu ziehen. In der heutigen Sizung der Versamm- lung wurde nac) langer Debatte die Wahl von Swiney für das Departement Finistère bestätigt. ;

Spanien. Madrid, 1. März. (W. T. B.) Der „Gaceta“ zufolge beträgt der Verluft der Armee in der letzten Schlacht am Monte Albano etwa 800 Mann an Todten und Verwundeten; der Verlust der Carlisten is ebenfalls beträchtlich.

Der Marshall Serrano is gestern in Santander eingetroffen.

Wie dem „Reutershen Bureau“ in London aus Eli- zondo vom 1. März telegraphirt wird, ist nah eincr Mel- dung des Kommandanten von Vergara (Provinz Guipuzcoa bei Placencia) cine Abtheilung Regierungstruppen von 5000 Mann bei der Brücke Saint Pierre von Pomorotro (Somorroftro ?) von den Carlisten überfallen worden. Die Brücke wurde von den leßteren in die Luft gesprengt. Der größere Theil der Trup- pen wurde gefangen genommen, gegen 1000 Mann sind bei der Sprengung der Brücke ertrunken oder auf andere Weise um- gekommen.

Nach aus Madrid in Lissabon eingegangenen Mel- dungen haben der Gemeinderath und die Provinzial- deputation von Madrid am Sonntag Sitzungen abge- halten und mehrere Maßregeln genehmigt, durch welche die Regierung in dem Kampfe gegen die Carlisten unterstüzt wer- den soll. Die progressistishe Partei stellte dem Marschall Ser- rano telegraphish ihren ganzen Einfluß zur unbedingten Ver- fügung. Der Banktier Gandeara hatte eine Zusammenkunft mit den Vertretern der Presse und \{chlug die Ausrüstung und Or- ganisation von 10,000 Freiwilligen vor. Zu diesem Zwecke foll von den Bankhäusern und Kapitalisten von Madrid eine freiwillige Anleihe von 39 Millionen Realen aufgebracht werden, an der sich Gandeara persönlih mit 4 Millionen betheiligen will. Nach aus carlistisher Quelle stammenden Depeschen wäre die Uebergabe von Bilbao indeß bereits erfolgt.

ÎItalien. Rom, 24. Februar. (It.N.) Die Deputirten- Fammer hat, wie {hon telegraphish mitgetheilt wurde, ver- gangenen Sonnabend die Verhandlungen über den die Papier- geld-Emission regelnden Gesezentwurf geshlossen und ihn mit 199 gegen 63 Stimmen angenommen. Viele Abgeord- nete find am Sonnabend Abend und Sonntag Morgen in ihre Heimath gereist. Der Minister-Präsident is nach Neapel ge- gangen, um sih, dem „Piccolo Giornale“ von Neapel zufolge, mit dem Könige über die parlamentarishe Lage und die Auf- lôfung der Kammer zu besprechen, falls sie die von ihm vor- geschlagenen Finanzmaßregeln ablehnen follte.

Der „P-polo Romano“ \chreibt: Es bestätigt fich, daß der Kardinal Antonelli ein Cirkular an die Patriarchen gerichtet hat, worin er sie ersuht, ihre Weihbishöfe nah Rom zu ent- fenden, weil sie der Popst vor seinem Tode noh {prechen will. Ebenso \oll Pius 1X. den Wunsch ausgesprochen haben, daß fich die Bischöfe der verschiedenen Nationalitäten unter einander verständigen und nah einander nah Rom kommen mögen.

Nußland und Poien. St. Petersburg, 28. Februar. Der Regierungs-Anzeiger veröffentlicht einen ! Kaiserlichen Erlaß, welcher zur Verminderung der dur die Einstellung der diesjährigen Rekruten entstehenden Ueberzahl an Mannschaften eine sofortige Beurlaubung der älteren Jahrgänge anordnet. Auf zeitweiligen Uclaub sollen entlassen werden alle Mannschaften, welhe am 1. (13.) Januar d. I. aht Jahre oder länger gedient hatten und si bis jeßt noch in den Reihen der Linien- oder Lokaltruppen befinden. Von manchen Waffengattungen und namentlih von der reitenden Garde- und Linien-Artillerie, von der Garde-Divifion, den Gubernial- und Linien-Grenadieren, den Kreis-, Orts-, Lazareth- und andern Kommandos werden alle Mannschaften be- urlaubt, welche sieben Jahre gedient haben, d. h. welhe \pä- testens bis zum 1. (13.) Januar. 1867 eingestellt worden sind. Von den übrigen Waffengattungen wird auf zeitweiligen Urlaub nur ‘eine solche Zahl dieser Mannschaften entlassen, wie sie zur Beseitigung der Ueberzahl erforderlich ist. Stellt fich ungeachtet der Beurlaubung unter den angegebenen Bedingungen noch eine überkfomplete Zahl von Mannsciglien heraus, so foll von den Lokaltruppen nach dem 15. (27.) Mai und von den Linien- truppen nah Beendigung der Sommerübungen ein entsprechender Theil der Mannschaften von der Januar-Aushebung von 1868 entlassen werden.

Die erste russische Handelskaravane soll in die-

sem Jahre von mehreren russischen Kapitalisten nah Afghanistan abgesandt werden und zwar von Astrabad aus nah Mehsched, Kandahar und Kabul. ___— Die russish-österreihishe Konvention zum Schuße des literarishen Eigenthums is nah der „N. Z.° zu Stande ge- O und wird in kürzester Zeit die Allerhöchste Bestätigung erhalten.

Der „Golos“ bestätigt, daß die Regierung für die Ex- pedition an den Amu-Darja 20,000 Rbl. angewiesen und ôwar aus den von Chiwa zu zahlenden Kontributions\ummen. Die Expedition wird ihre Thätigkeit vorzugsweise auf das rechte Ufer des Amu-Darja beschränken und deshalb auch nur eine Bedeckung von einer Ssotnja Kosaken und 25 Schüßen crhal- ten. Auf das linke Ufer wird die Expedition nur dann hin- übergehen dürfen, wenn der Chef derselben im Einvernehmen mit dem Chef des Amu-Darja-Gebiets und den Autoritäten von Chiwa findet, daß hieraus keinerlei Komplikationen zu befürchten sind. Die Hauptaufgabe der Expedition ist, die Untersuhung des Amu - Darja in Bezug auf seine Schiffbarkeit, seine Wassermenge zu verschiedenen JIahres- zeiten, Ausführung meteorologisher und auch wahrscheinli magnetischer Beobachtungen, Erforshung der Bewegungen des Triebsandes in den benachbarten Wüsten 2c. Die Landschaft von Ssaratow soll, da sie im Interesse einer Eisenbahn auf die ge- nauere Erforschung der Steppen am Aral-See großes Gewicht legt, au ihrerseits bereit sein, der Expedition eine Subvention von 5000 Róbl. zu gewähren,. was übrigens vorläufig nur ein Gerücht ist. Die Streifereien der Turkmenen und Kirgisen an der Westseite des Aral-Sees erheishen auch in diesem Jahre die Absendung tleinerer Kosakenpartien nah dem Ust-Urt, die zur periode Herstellung der Ordnung im Mangysc(ßlakschen Bezirk beitragen dürfte. Kriegerishe Operationen in den Steppen wer- den aber wohl in diesem Jahre niht unternommen werden, es 1 denn, daß die Turkmenen dur ihre Räubereien solche pro- oziren.

Schweden und Norwegen, Stockholm, 25. Februar. In der Berechnung der Staatseinkünfte für 1875 ist der Staatsaus\{uß im Ganzen zu denselben Resultaten gelangt, welche die Königliche Proposition enthält; nur die ordentlichen hat er um 115,000 Kronen erhöht, auf 25,135,000 Kronen, die außerordentlichen aber bei 39,640,000 Kronen gelassen. Ueber die vermehrten Staatsausgaben im Jahre 1875 hat der Staatsaus\huß eine Berechnung aufgestellt, aus welcher hervor- gcht, daß die Regierung in ihrer Proposion über 21 Millionen

mehr gefordert hat, als das Budget für 1874 enthält; davon 6,280,000 für die Eisenbahnen (1874: 7,250,000, für 1875 vor- geschlagen 13,530,000) und 14,730,000 für die übrigen Staats- bedürfnisse.

Die Regierung hat dem Reichstage vorgeschlagen, zur Anlage einer Eisenbahn von Sunnana in Dalsland, am See Wetter, über Mellerud nach der norwegischen Grenze bei Högen, wo fie eine norwegishe Bahn treffen wird, zu welcher Aktien zu dem Betrage von 1 Million gezeihnet find und 3 Millionen durch Obligationsanleihen angeschafft werden sollen, eine Staatsunterstüßung von 1 Million zu bewilligen.

26. Februar. Beide Kammern des \chwedischen Reichstages haben gestern Abend die Eingabe des Staats- aus\chusses wegen Löhnungszulage, nämlich daß die Löh- nungen von 1875 ab eine Zulage von 20 Prozent erhalten, mit Ausnahme der zwischen 5000 und 9000 Kronen befindlichen Löhnungen, welche eine Zulage von 1500 Kronen erhalten, an- genommen. Dagegen haben die Kammern die Eingabe des Aus\chufsses, betreffend Einschränkungen in dem Budget des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, verworfen und den Regierungsvorshlag angenommen. Ferner haben die Kam- mern gegen den Antrag des Ausschusses die verlangte Summe, O Kronen, zur Ausftellung in Philadelphia be- willigt.

Christiania, 22. Februar. Die Thronrede, mit wel- cher der König Oskar den norwegischen Storthing am 18. Februar eröffnet hat, lautet in der Uebertragung wie folgt:

„Gute Herren und norwegische Männer! Mit Freuden trerre ih wieder mit dem Storthing zusammen im gemeinsamen Streben für das Wohl des geliebten Vaterlandes. Unsere Beziehungen zu den fremden Mächten find von der freundschaftlichsten Art. Jch habe cinen ncuen und lieben Beweis dafür durch die Fürstlichen Besuche erhalten, die Mir aus Anlaß Meiner und der Königin Krönung gemacht wur- den, Seitdem das Storthing zuleßt hier versammelt war, find die Verhältnisse stets für unsere Erwerb szweige günstig gewescn. Das Land ist mit starken Schritten in Thätigkeit und Wohlstand vorwärts ge- gangen. Gleichzeitig ist inzwischen eine allgemeine Preissteigerung cin- getreten, welche fo wesentlich die Lage der mit fester Besoldung angestellten Beamten verschlechtert hat, daß das Einschreiten der Regierung nothwendig geworden ist. Vorschläge zu zeitweiligen Gehaltêzulagen werden deéhalb dem Storthing vorgelegt werden. Jh habe forgfältig die durch den Storthingbcshluß im Jahr 1872 hervorgerufenen Fragen in Erwägung gezogen, wonach den Mitgliedern des Staatsraths das Recht eingeräumt werden soll, an den Verhandlungen des Storthings theilzunehmen. Meine Erwägungen haben mich zu dex Ueberzeugung gebracht, daß die betreffende Reform, um eine segensreiche zu werden, von gewissen Beränderungen im Grundgeseße begleitet sein muß. Eín Vorschlag, welcher dasjenige enthält, was Ich in dicier Hinsicht für nöthig halte, wird dem Storthing vorgelegt werden. Dem Storthing werden Vorschläge zu einem neuen Geseß für die Haudels- und See- fahrts-Verhältniss2 zwischen den vereinigten Reichen (Schweden und Norwegen) vorgelegt werden. Die Erleichterung für den Waagren- umsaß und die Schiffahrt, welche der Vorschlag bezweckt, wird beiden Völkern zu gute kommen, indem sie das Fcld der beider- seitigen Thätigkeit erweitern wird. Nachdem Jch gefunden habe, daß der Beschluß des leßten Storthings in Bezug auf Veränderungen in der Wehrpflichtsgesegebung, welher in mehreren wichtigen Punkten von Meinem dem Storthing vorgelegten Vorsclag abweichend war, nicht van Mir sanktionirt werden könne, habe Ich in Erwägnng ge- zogen, wie weit es zweckmäßig sein könnte, jeßt einen erneuten Vorschlag Über diesen Gegenstand vorzulegen. Jn Erwägung aber der herrschen- den Meinungsverschiedenheit habe ih gefunden, daß cs zweckdienlicher jein werde, ehe die Sache aufs neue beim Stcrthing eingebracht wird, vollitändig beleuchtet zu sehen, indem sie in Verbindung mit anderen die Armee betreffenden. Fragen berathen wird. Darauf abzielende Vorark eiten sind im Werke. Die Mittel, welche vom leßten Storthing bewilligt wurden zur Förderung von Norwegens Theilnahme an der Weltausstellung in Wien, sowie zu einer allgemeinen norwegischen Ausftellung in Druumen, sind gut angewendet worden, wenn guch die Gleichzeitigkeit dieser Ausstellungen in einem gewissen Grade für jede derselben hinderlih war. Ueker neue Eisenbahnanlagen und damit in Verbindung ftehende Untersuchungen sind Fragen in großer Ausdcl- nung in Anregung gebracht worden. Es liegt darin ein Beweis von den wachsenden Kräften der Nation. Die Miitheilungen an das Storthing, welhe durch das Eisenbahnwesen hervorgerufen sind, können erst in einiger Zeit gegeben werden. Indem Jch hierdurch die Verhandlungen des. Storthings für eröffnet erkläre, erbete ich des Himmels Seoen auf eure Arbeiten herab und verbleibe euch, gute Herren und norwegische Männer, in aller Kömglichen Huld und Gnade wohlgewogen.

Amerika. Aus Washington wird unterm 27. Februar per Kabel gemeldet: Der Senat hat die Vorlage angenommen, welche für die Bedürfnisse des Marine-Departements die Summe von 17,000,000 Dollars appropriirt

2. März. Der Schaßsekretär Richardson hat den Verkauf von 3 Millionen Gold angeordnet. Ein Ankauf von Bonds findet nicht statt.

New-York, 27. Februar. Die Inhaber von Obligationen des Staates Louisianz haben einen * temporären Einhaltsbefehl gegen die Inkraftsezung des Fundirungsgeseßes erwirkt.

Nr. 1- des “„Mitinistexrtäl-Blätts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staa- ten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des JInnecn, hat folgenden Inhalt: Cirkular, die Landestrauer um Jhr2z Majestät die Hochselige Königin-Wittwe Elisabeth betreffend, vom 19. Dezember 1873. Erlaß, die Veränderung der Kreis- resp. Regierungs- bezirks - Grenzen betreffend, vom 24. November - 1873, Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompe- tenz-Konflikte, vom 14. November 1873: Wenn in dem gegen einen Beamten wegen einer Vornahme einer Amtéshandlung angestrengten Entschädigungsprozesse der Konflikt auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 13. Februar 1854 (Ges. S. S. 86) erhoben werden soll, so ao vorx allen Dingen feststehen, daß jene Handlung von dem be- treffenden Beamten in der Absicht und mit dem Bewußtsein, einer Pflicht zu genügen, vorgenommen worden. Erkenntniß des Kön'g- lichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, vom 14. November 1873: Der §. 1 des Geseves vom 13. Februar 1854 (Ges. S. S. 86) bezieht fih auch auf mittelbare Staatsbeamte, z. B. Vorsteher einer jüdischen Synagogen-Gemeinde (efr, §8. 35 seq. des Geseßes vom 23. Juli 1847, Ges. S. S. 263). Cukular an die Königlichen Landdrosteien der Provinz Hannover, an das Königliche M Le bier und an das Königlich statistische Bureau hier- elbst, die Versicherung der Ehcfrauen der unmittelbaren Staats- beamten bei der allgemeinen Wittwen-Verpflegüungs-Anstalt betreffend, vom 15. Nevember 1873. Cirkular, das Verfahren bei Pensioni- rung auf Widerruf oder Kündigung angestellter Beamten betreffend, vom 23. November 1873, Cirkular, die Verrechnung der dcn Beamten zustehenden Wohnungsgeldzuschüsse betreffend, vom 24. No- vembér 1873. Bescheid, den Wohnungsgeldzushuß für Kreis- Schul - Inspektoren betreffend, vom 15. September 1873. Bescheid, die Anrechnung der freien Wohnung oder der Miethsentshä- digung bei Persionirung der Seminar-Lehrer und -Lehrerinnen be- treffend, vom 11. August 1873. Bescheid wegen Entrichtung des Wittwenkassen-Beitrags von Gehaltsverbesserungen, vom 27. Septem- ber 1873. Cirkular-Verfügung der Regierung zu Oppeln, betreffend den Religions-Unterricht der Elementarschulen, vom 1, Oktober 1873, Bescheid wegen Beschaffung konfessionellen Religions-Unterrichts für die Minderheit der Schüler, vom 11. September 1873. Be--

scheid, die freie Wahl der Schule in Beziehung auf das Glaubens- bekenntniß betreffend, vom 12. September 1873. Cirkular-Verfü- ging, das Verfahren bei Vereidigung der Lehrer betreffend, vom 6. Oktober 1873. Bescheid, die den Medizinalbezmten für Besor- gung gerihtsärztliher, medizinal- oder sfanitätêpolizeilicher Geschäfte zu gewährende Vergütung betreffend, vom 12. November 1873. Bescheid, die den Mcdizinalbeamten für die Beforgung gerichtsärztli- cer, medizinal- oder fanitätspolizeiliher Geschäfte zu gewährenden V-rgütungen betreffend, vom 21, Nevember 1873. Cirkular, die Taxpreise der Blutegel betreffend, rom 16. Dezember 1873. -— Cir- kular, die Bildung der Amtsaus\{chüss- betreffend, vom 18. Dezember 1873. Verfügung, betreffend die Erledigung der Anträge auf Ent- scheidungen, welche nach der Kreisorduung dem Kreisaus\{ufse zustehen, in der Zeit, wo die betr. Organe der Kreisverwaltung noch niht in Wirksamkeit sind, vom 25. Dezember 1873. Cirkular, die Ordizing des Geschäftsganges bei den Verwaltungsgerictean betreffend, vom 29, Dezember 1873. Erkenntniß des Königlichen Gerichtehofes zur Entscheidung der Kom- petenz-Konflifkte vom 14, November 1873: Etn Gemeindebes{luß, wodur das Gehalt des Ortsschulzen erhöht wird, kann von einem einzelnen Gemeindemitgliede, welches demgemäß zur Honorirung des Schulzen herangezogen worden ift, nicht mitteljt einer gegzn den lez- teren angestrengten Klage angefochten werden. Bescheid, das poli- zeiliche Einschreiten gegen verwahrloste Unmündige, resp. die Tragung der Kosten der betreffenden Maßregeln betreffend, voza 2. November 1873. Cirfular, die Paßbestimmunaen für den Reiscverkehr im Königreich Polen und in den Kaiserlich Russiichen Staaten betreffend, vom 24. Dezember 1873. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, vom 14. November 1873: gegen die von der Ortspolizeibehörde oder in deren Auftrag ausgeführte Wegschaffung eines, über die Baufluchtlinie der Dorfstraße hinaus er- richteten und den öffentlichen Verkehr beeinträhtigenden, Gartenzauns ist sofern nit ein entgegeustehender spezieller Rechtsartikel be- hauptet werden kann das Beschceiten des Rechtéw:ges unzulässig, insbesondere vermittelst einer Besißstörungéklage. Cirkular, die Be- willigung von Zehrgeld 2c. für zur Entlassung kommende Gefangene, für die Rückreise in die Heimath betreffend, vom 9. Dezember 1873. Cirkular, die Veröffeatlichung amtlicher Bekanntmachungen König- licher Behörden durch den Staats-Anzeiger betreffend, vom 18. No- vember 1873. Cirkular, die unfreiwiliige Verseßung von auf Kün- digung aygestellten Beamten in den Ruhestand betreffend, vom 12. No- vember 1873. Cirkular-Verfügung, die Berechnung der Miethen für Dienstwohnungen der Eisenbahn-Beamten betreffend, vom 16. De- zember 1873. Cirkular, die Einsendung von Todtenlisten an die Erbschaftésteuer:Aemter betreffend, vom 3. Dezember 1873. Cirkular, die Ansammlunz und Abführung älterer Thalerstückte be- treffend, vom 10. ODftober 1873. Cirfular, die Ansammlung und Abführung älterec Thalerstücke betreffend, vom 24. November 1873 Bekanntmachung, betreffend die Auégabe, sowie die Form und das Gepräge der Reichsmünzen, welche in Gemäßheit der Neichsgeseßzz vont 4. Dezember 1871 und 9. Juli 1873 ausgeprägt werden, vo1: 9. Februar 1874.

Landtags - Angelegenheiten. —- Am 28. Februar starb zu Wiesbaden der Königliche Mai Ï 28. 1 W Konigliche Major a. D. und Rechtsritter des Johanniter-Ordens, Leo Werner Graf von Scchlieffen auf Sandow (geboren 1802), welcher dem Herrenlzause als Vertreter des Grafenverbandes der Provinz Pommern angel)ôrte.

Statistische Nachrichten.

Berlin. Der Sollertrag der Steuer vom inländischen Tag- baksbau im Deutschen Zollgebiete für das Erntejahr 1873 ist auf Üderhaupt 624,021 Thlr. festgestellt worden, während er im Erntejahr 1872 nur 612,281 Thir. betragen hat. Es ergiebt si sonach für 1873 ein Mehr von 72,220 Thlr. oder 11,8%. Da der im Zoll- vereinêgebiet erzeugte Tabak nach Maßgabe der Größe der mit Tabak bepflanzten Grundstücke einer Steuer unterliegt, welhe durh Geseßz vom 26. Mai 1868 von je 6 Qu.-Ruthen Preuß. (oder nah Bundes- raths-Beschluß vom 29. September 1871 85 Qu.-Meter) mit Tabak bepflanzten Bodens auf 6 Sgr. jährli normirt ist, so läßt sich aus der Höhe der festgestellten Steuec mit ziemlicher G:nauigkeit- der Flächeninhalt der in fteuerpflichtigem Umfange mit Tabak bebauten Ländereien berehnen. Die nachfolgende Tabelle läßt näher ersehen, wie sih der Tabaksbau in den einzelnen Staaten des Reichs in den Jahren 1873 und 1872 gestaltet hat:

Staaten. M bebaute Fläche:

4 1872. Preußen . 8036,64 Hektar. 6948,28 Hektar. Bayern O 2E, S S S 5,98 Württemberg 208 2 254,16

- Baden. S1TG T x 7955,53 Hessen. 1400 T 2 1183,23 Thüringen 2200; 231,33 Medlenburg . 2A 194,47 Braunschweig T 90,03 A E 172,17 Elsaß-Lothringen . 3838,20 ,y 345910. 2

__ zusammen . . 29,070,89 Hektar. 26,217,141 Hektar.

Zu dieser Uebersicht ist vorweg zu bemerken, daß a für 1873 angegebenen Flächen nur nach Maßgabe der in den einzelnen Staaten aufgekommenen Tabaksfteuer berechnet worden find, während die für 1872 angegebenen den wirklichen Umfang der mit Tabak bestellten steuer- pflichtigen Ländercien darstellen. Abgesehen hiervon ergiebt sich aber, daß im Jahre 1873 der Tabaksban im deutschen Zollgebiete ein stär- kerer als im Vorjahr g-wesen ist; es sind ca. 2853 Hektaren oder fast 11 % mehr, als in 1872 mit Tabak bestellt worden. Der Haupt- grund für diese Zunahme des Anbaues dürfte ledigli in dem Um- stande zu suchen sein, daß die in Aussicht genommene Erhöhung der Tabakssteuer, welche in den Jahren 1872 und 1873 die Preije des inländisheu Tabaks auf eine nie dagewesene Höhe getrieben hatte. den Sen Veranlassung gab, den Anbau nah Möglichkeit aus- zudehnen,

___ Den stärksten Tataksbau hat Baden (hauptfählih in den Be- zirken Schweßingen, Mannheim, Lahr, Heidelberg, Bruchsal, Karls- ruhe, Offenburg) mit 8176,87 Hektar oder 28,1 % der gesammten mit Tabak bestellten Fläche. Jhm zunächst folgt Preußen mit 8086,64 Hektar oder 27,8 %, deren Haupttheil auf die Provinzen Brandenburg, (Ufermark und Gegend von Frankfurt a./O.), Pommern, (Bezirke Stettin und Stargard), Sachsen (Bezirke Stendal, Nordhausen, Burg), Hannover (Bezirk Münden), Rheinland (Bezirke Coblenz und Cleve) und Schlefien (Bezirke Oels, Breslau und Ratibor) sich ver- theilt, wogegen der Tabaksbau der übrigen Provinzen von geringerer Bedeutung ist. Die Vertbeilung- des mit Tabak bestellten Areals in den einzelnen preußischen Provinzen läßt die folgende Uebersicht

näher ersehen. x vei % der Ge- % der Ge- 1873. sammtfläche. 1872. ammtflà Brandenburg . 2457,29 Hektar 30 Y 2204,50 Heftar ira Dometeen 5. O à 190 13000 19,5 Wt 950,8 11,8 796,76 11,5 annover . . . 695,09 538,74 7,7 heinprovinz 683,99 599,93 ? Schlesien... . 577,87 959,63 übr. Provinzen 10998 , e R zusammen . 8086,64 Hektar. 6948,28 Hektar. Bayern partizipirt an dem Tabakêbau von 1873 mit 6508,76 Hektar oder 22,4%, deren Haupttheil auf dic Rhein falz (Bezirke D und Kaiterslautern) entfällt, während in Altbayern nur in den Bezirken von Nürnberg und Fürth Tabak in nennenswerthem Umfange produzirt wird. Auch in Elsaß-Lothringen, besonders in den Bezirken Schlettstadt, Straßburg und Hagenau, wird vie

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