1874 / 59 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

meister F. Pleßner ausführen ließ, Nah diesen Vorarbeiten wird die Bahn éingeleisfig ausgeführt, \chließt fich in Kohlfurt an die Nie- derschlesis-Märkische Eisenbahu an, berührt weiterhin die Stationen Horka, Ct Mücka, Uhyst, Lohsa, Hoyerswerda, Hohenborka, Ruh- land, Müdenberg, Elsterwerda, Liebenwerda und schließt in Falkenberg sich an die Berlin-Anhalter und Halle-Sorauer Eisenbakn an. Für die 20 Meilen lange Bahn ergab der Kostenüberschlag 6,000,000 Thlr., alîo pro Meile rot. 300,000 Thlr. Am 11. Oktober 1871 wurde dann die Konzessionsurkunde Allerlöch# vollzogen. Verschiedene Abänderun- gen des ursprünglichen Projektes, die bei der landespolizeilihen Berei- jung der Linie für nöthig oder zweckmäßig erachtet worden, haben es unmöglich gemacht, die Bahn bis zu dem in der Kouz: ssionzurkunde be- stimmten Termine (1. Januar 1874) fertig zu stellen ; doch ist die Eröffnung des Betriebcs um Ostern zu erwarten, Die Bahn hat bis Ende Januar Einnahmen gehabt: 6,223,925 Thlr. 21 Sgr. und Ausgaben rot. 5,189,497 Thlr.; über den Resi von rot. 1,104,428 Thlr. ift bereits verfügt. Es werden jedoch überdies die Mittel feh- len für die Dotirung des Reservefonds mit 60,000 Thlrn, für Bau- ten, die in der Konzessionsurkunde nicht vorgesehen waren, -509,000 Thlr., für Bildung eines Betriebsfonds 40,000 Thlr. -Es wird da- her bei der Generalversammlung Seitens der Direktion die Kontra- hirung einer Prioritäts - Anleihe in Höhe von 600,000 Thlrn. zu be- antragen sein. Die Kosten der Bahn werden sich demnach pro Meile auf 330,000 Thlr. stellin.

Weimar, 9. März. (W. T. B) In der heutigen Sißung des. Verwaltungsraths der Weimarischen Bank wurde die Rest- dividende für 1873 auf drei Prozent festgeseßt, so daß die Gesammt- dividende für das Vorjahr jest fünf Prozent beträgt und ferner be- \{chlofsen, einen Betrag von 96,600 Thalern al? Spezialreserve zurück- zulegen.

Wien, 10, März. (W. T. B) Das Direktorium der Kre- ditavstalt hat sich, dem „Neuen Fremdenblatt* zufolge, dahin ent- schieden, die Summe des erzielten Gewinnes dem Reservefonds zuzu- führen und #fcine Superdividende auszuzahlen. Entgegen den Mittheilungen des „Neuen Fremdenblatts" wird versichert, daß der Verwaltungsrath der Kreditanstalt beschlossen hat, eine Su-

Berliner Kunstausstellungen. (Vergl. Nr. 46 d. Bl.)

A. v. Werners, in dem vorigen Aufsay besprochenen Ge- mälde und Zeichnungen haben inzwischen die Säle des Künst- lervereins verlassen. Statt ihrer hat derselbe ein besonders effektvolles und eigenthümlihes Zugstück an einem neuen Werk von Hans Makart in Wien gewonnen. Es ift eine weibliche Porträtgestalt (Kniestück) in etwas seltsam gewählter Stellung und Auffassung, gekleidet in das Kostüm einer Venetianerin aus dem 16. Iahegundeti. Das Bild zeigt die Figur durhaus von der Rückseite; vom Gesicht nur das tief beschattete rechts- seitige Halbprofil. “Auf dem zum Theil in einem Ney aus Gold- fäden geborgenen, blonden Haar trägt fie ein breites, dunkles Barett mit \{chwarzen Federn. Ihr Gewand von tiefdunklem Sammet, der in den Aermeln von weiten weißen Puffen unter- brochen wird, läßt den {hönen vollen Nacken bis fast zum un- tern Rande der Schulterblätter unbedeckt. Den Hintergrund bildet ein dunkler, warmer, feingestimmter Ton. Das Ganze, mit größter und freiester malerischer Virtuosität in \{chöner Harmonie, Kraft und Feinheit des Kolorits breit und kühn hingemalt, gipfelt in Bezug auf seine Wirkung in jenem leuhtenden Stück Nacken mit dem zarten Genick und den blonden Haaren darüber. Ein seltener Grad von körperlicher, plastisher Wirkung ist in dieser reizenden und prächtigen, aber nicht eigentlih üppigen Form erreicht, die fich leuhtend aus der dunkel getönten Um- gebung heraushebt. Das Gesicht i leider ziemlich unbedeutend und charakterlos.

Noch mehrerer Bildnisse von ungewöhnliher Tüchtigkeit ist unter den ausgestellten zu gedenken. Vor allen G. Gräf's Porträt eines Mannes (Brustbild), in \{chmuckloser, moderner Tracht, von höchst geistreiher Auffassung und Behandlung, Le- ben digkeit und Frische der Malerei. C. Sohn folgt mit rühm- lihstem Erfolg den Spuren seines Vaters, des bekannten Pro- fessors C. Sohn, einer der Größen der älteren Düsseldor- fer Schule. Er stellt zwei Bildnisse aus: das einer jungen Dame mit charakteristishem, tiefbrünettem Kopf, ganz in Schwarz gekleidet, der sich so energisch von dem lichten gelben Ton des Hinter- grundes abhebt, und das einer älteren Frau, in deren Auge und Zügen \ih ein tief innerlihes Seelenleben aus\priht. Schauß (in Berlin) is durch zwei trefflihe Bildnisse von \{höner Feinheit des Kolorits vertreten: das eines ältern Herrn und das der Königlichen Hofschauspielerin Frl. Cl. Meyer. Teschen- dorf malte eine junge Dame in {warzem Sammetkleide, in grünem Lehnsessel sizend, das edle Gesicht mit liebenswürdigem, gewinnendem Ausdruck dem Beschauer zugewendet; Frau Wieg- mann das Brustbild eines blondhaarigen Mädchens in weißem Kleide; Paul O N A das eines Kardinals in rother Robe, ein \charfgeschnittner, durchgeistigter Kopf mit klugen Augen und graublondem Bart; Prof. Otto Heyden das lebensgroße Bildniß eines Herren, einer bekannten Persönlichkeit Berlins, stehend, in einfaher s{chwarzer Tracht, tüchtig, von harafkteristishem Gepräge, \prechender Aehnlichkeit und solider Behandlung.

Von der Wiener Kunsthalle der Weltausstellung bekannt sind einige hier ausgestellt gewesene Bilder von Stückelberg und von A. Corrodiî, beide {chweizer Künstler von hervorra- gender Bedeutung. Leßterer ist der Maler zweier historischer Genrestücke: „Venetianishe Scene“, und „Petrarca am Hofe des Königs von Neapel“. Jenes zeigt das Vorgemach des Sißungs- \aales jenes gefürchteten Raths der Zehn, den man dort zur Rechten neben dem Vorsig des Dogen versammelt sieht, um über einen hohen Staatsverbrecher abzuurtheilen. Gebunden wird der greise, weißbärtige Nobile eben von draußen dur die Sbirren in jenes Vorzimimer hineingeführt. Die daselbst wachthaltenden gepanzerten Hellebardiere blien neugierig auf den Kommenden; ihr Offizier wendet sh zur Thür des Sißzungssaales und scheint den Senatoren das Eintreten des Angeklagten zu melden. Der Zeitcharakter, alles Sitten- und Kostümgeschihtlihe if wohl studirt und getroffen darin. Die Gestalten leiden an etwas zu großer Länge; die Bewegungen an einem etwas gesuchten Schwunge. Noch mehr als von den Figuren dieses Bildes gilt das von denen des anderen. Hier ist der große italienishe Poet im Moment der Rezitation einer Dichtung vor dem Könige und den laushend um ihn in der Palasthalle versammelten Großen und hohen Dienern feines Hofes, Kriegern, Staatsbeamten und Geistlihen dargestellt, in deren Köpfen und Haltung sich die Theilnahme an dem Ge-

örten in mannigfaltigen Abstufungen je nach Charakter, Alter, ürden kund giebt,

Stückelberg is in der Behandlung idealer mythologischer Stoffe, wie hier die Nymphe Echo auf dem einen, Narziß sich in der Quelle spiegelnd, auf dem zweiten Bilde, troy des gefälligen, feingebrochenen kühlen Tons seiner gut gézeihneten nackten Ge- ftalten, niht so glücklih, wie im modernen realistishen Genre. Seine, einem jungen ländlihen Paar wahrsagende, zigeunerische Alte giebt den Beweis davon: eine innige, liebenswürdige Dar-

perdividende von 1 Fl. zu bezahlen und den Reservefonds mit 104 vom Reingewinn zu dotiren. L

Kopenhagen, 10 März. Der Verwaltungsrath der däni- \chen Landmannbank wird, dcin Vernehmen na, der General- versammlung die Verth:ilung einer Dividende von 52 für das Vor- jahr vorschlagen.

Verkehrs-Anstalten.

Die Baulinie der Berliner Nordbahn von Neddemin über Neubrandenburg, Mecklenburg, Stargard, Neu-Streliß, Alt- Streliß, Fürstenberg bis Danneowalde (gegen 9 Meilen es ist von den Großherzoglich \trelißschen Staats-Kominissarien einer speziellen Bereifung unterworfen worden, und hat sich ergeben, daß voraussichtlich die Eröffnung der Bahu von Berlin bis Neubrandenburg in diesem Sommer statifindea kann.

Eine Vergleichung der Arbeitsleistung der Lokomotiven in Amerika mit denen in Großbritannien ergiebt das Resultat, daß erstere mehr leisten; so läuft auf der Jllinois-Central-Linie jede Lokomolive per Jahr 29,590 Meilen, auf der Baltimore-Ohio-Linie 27,276 Meilen, auf der New-York-Central-Linie 25,075 Meilen. In Großbritannien da- egen nur 18,000 Meilen und speziell auf der London- und North- MWestern-Bahn nur 15,000 Meilen, wobei noch zu beachten, daß auf der Illinois-Central-Bahn die Geschwindigkeit geringer als auf den englishen Bahnen und außerdem der Bahnkörper auf den amerika- nischen Bahnen dem Bahnkörper auf dea englishen Bahnen an Güte nachsteht. Nimmt man an, daß die amerikanischen gemischten Züge 15 engl. Meilen per Stunde durhlaufen, alle Maschinen täglich in Betrieb find, so muß jede 54 Stunde von 24 Stunden und zwar 82 Meilen mit voller Ladung laufen. Auch is es bemerkenswerth, daß die amerikanischen Maschinen eine größere Fracht als die englischen, fortbewegen, da erstere troß der geringeren Tarife mehr einbringen als leß- tere. So ist der mittlere Einnahme-Durchschnitt per Meile auf den ameri- fanischen Bahnen 7 s. 4 d, auf den englischen aber nur 5 s. 8 d, Da nun die Tarife in Amerika fast um 30% billiger find als in Großbritannien, so muß die geförderte Last um circa 50% mehr be- tragen. Jn Großbritannien könnea die Lokomotiven jährlih das

stellung voll freundlicher, anspruchsloser, natürliher Poesie. Herr v. Deut\ch (in Berlin) malte in lebensgroßen Drittels- figuren eine junge Schône, die von einem hübschen kühnen Jüngling in. mittelalterliher Jägertraht mit lieben- der Zudringlihkeit mit Hand und Mund bestürmt wird. Die Sprache des Ausdrucks is lebendig und wahr; die gewählte g:üßende Sonnenuntergangsbeleuhtung, welche die bei- den Gesihter ganz von der Seite her trifft, sieht mehr künstlich gemacht, als natürlih aus.

Cretius stellte zwei Bilder aus, das eines- alten unheim- lihen Zigeunerweibes, welches neben dem weinenden, vershüchter- ten, hübschen kleinen blonden Kinde, das sie geraubt hat, in düsterer Gewitterluft auf brauner Haide \ißend ausruht; und das eines englishen Touristen im italienishen Waldgebirge, der sh plôglih, vor einem Felsenvorsprung liegend, einer sehr fragwürdigen Eingeborenengestalt von echtem traditionellem Briganten - Habitus gegenüber befindet. Von Schüße ist eines anmuthigen Bildes zu erwähnen: „Süße Kinderzeit“, Knaben und Mädchen guter Famile, denen von den Eltern auf einer Landparthie im Walde der Tish mit manchen \{önen, lockenden und erquicklihen Dingen besezt is, Gegenftänden des sehnsühtigen Verlangens der armen kleinen Dorffinder, welche verlegen ' in einiger Entfernung von den Glückliheren stehend darauf hinblicken. Es sind dem Malex darauf manche Kinder- figuren von glücklichster Naivetät gelungen.

Hugo Kauffmann beweist in zwei kleinen zierlichen, mit liebevollem Behagen durchgeführten E 1d eine fehr erfreuliche Befreiung von einer: gewissen, beinah {hon zur Ma- nier gewordenen Art der Malerei. Auf dem einen Bildchen sehen wir eine Waldwiese im hellen Sonnenschein im Mittel- grunde; im ersten Plan Jäger neben ihrer Jagdbeute beim Frühstück, welhe den über den frisch grünen Teppich daher fommenden Genossen winken und zurufei. Das andere giebt den tragikomishen Gegensaÿ zu dieser Situation: eine Jagd- gesellshaft völlig eingeregnet im Walde, . im ärgsten Unwetter vergeblih unter den Zweigen breiter Tannen am hohen Rande des Waldweges Schuß suchend, um in der Resignation das Aufhören dieses allgemeinen trostlosen Regengusses abzuwarten. Eine Gruppe Pappenheimer Kürassiere von Kuppelmayr; ein lesendes oder vielmehr vom Blatt wegblickendes, lachendes junges Mädchen von Kops; eine breit und mit energischem Vor- trag und Effekt geinalte hübsche Dirn, die einen Apfel hält, von Hasemann; eine junge Frau in hübschem elegantem stahl- blauem Promenadenkleide, die sinnend gesenkten Köpfhens dur ein Kornfeld geht, von Kutteroth; eine Gruppe von Pferden und jenen rusfishen Steppen-Windhunden mit langhaarigem Schweif, ihren Wärter zwischen sich, von Frey; ein kleines Bild oon Kaiser mit einer großen Menge der kleinsten Figürchen, den Rückzug der bayerishen Truppen von Orleans (November 1870) \childernd, find hier noch unter den Genrebildern zu nennen.

Ebenso wenig wie an solchen fehlt es der gegenwärtigen Ausstellung im Künstlerverein an guten Landschaften. Wir füh- ren nur die bedeutendsten derselben auf: v. Kamecke ein großes Gemälde vom Ufer des Comersees bei Menaggio; vorn dort die keck auf der, steil aus dem See aufragenden, Klippe erbaute pittoreske Kirche; drüben, vom zarten Duft der Ferne umwoben, erheben sich die riesigen Felswände des jenseitigen Ufers. Sal manns Bild einer hollänvishen Strandlandschaft zeihnet sich dur ein \chöônes, klares, sonniges Tageslicht von seltener Energie und Wahrheit aus, das die Luft dacin dur{hstrômt und das Meer beglänzt. Wilbergs außerordentliG stim- mungsvolles ernstes und poetishes Bild eines römischen Parks bei beginnender Abenddämmerung, die sih über den gan- zen Vorgrund legt, während die Gipfel der hohen Cypressen noch von der leßten Gluth leuten, hat hon in Wien lebhafte Anerkennung gefunden. Es bildet einen interessanten Gegensaß zu desselben hohbegabten Künstlers Venedig, vom Giardino publico aus gesehen, im Licht eines jener Frühlingstage, in deren zartumflortem Silberliht die Lagunenstadt ihren ganzen Zauber entfaltet. Oskar Eschke, der junge Sohn des hohgeshäßten Marine- und Landschaftsmalers, hat das Bild eines Sonnen- untergangs über der Ostsee ausgestellt, dessen goldglühender Glanz von der, durch Gewölk dem Beschauer verborgenen, Sonne aus der Luft durhstrahlend und vom Meere zurügestrahlt dur die \{chöne Wahrheit und Wirkung, die darin erreicht wird, eben so von dem Talent, wie von dem Studium des Künstlers zeugt. Unter den Bildern von Bennewißg v. Löfen is beson- ders die eine kleine Waldlandschaft mit dem sonnenhellen Durhblick zwischen den dien alten Stämmen auf die entlegenen Häuser eines Gehöftes mit rothen Dächern, von großer Schönheit und origineller M a As . Berninger: Straße in Neapel; Spitta: kleine Strandlandschaft; Buchholÿ: Herbstlandschaft; Douzette: märkishe Landschaft in der g Dämmerung blaushwarzen, aufsteigenden Gewittergewölks; A. Biel: Fischer- haus am Strande; H. Danz: Park von Tiefurt, und Breit-

doppelte, seltener das dreifache ihrer eigenen Kosten einbringen, in Arnerika e einer durchs{chnittlißen Einnahme von 7348 * fd. das dreifache der Anschaffungskosten, auf der New-York-Central-Linie bei einer Einnahme von 10,000 Pfd. selbst das vierfache.

Bristol, 9. März. (W. T. B.) Der Dampfer „Great Western ist hier eingetroffen.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 11. März. Opernhaus. (64. Vorstellung.) Auf Begehren: Flik und Flock. Komisches Zauber-Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Mufik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. L

Schauspielhaus. (69. Vorstellung.) Die Realisten. Lust- spiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Donnerstag, 12. März. Opernhaus. (65. Borstellung.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantishe Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elisabeth: Fr. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Grossi. Landgraf : Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Bey. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise. -

Schauspielhaus. (70. Vorstellung.) Dorf und Stadt. Sqauspiel in 2 Abtheilungen und 5 Akten von Charlotte Birch- Pfeiffer. Fr. Niemann-Raabe : Lorle, als Gast. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. d

Donnerstag, 12. März. Im Saal-Theater des aen Schauspielhauses. Einundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler-Gesellshaft. Deuxième représentation de: L'Vté de la Saint-Martin. Deuxième représentation de: Le Brésilier. Septième représentation de: La veuve au Camélia,

bachs* sehr gelungene Aquarelle, einen traulichen westfälischen Bauernhof in der Stunde der Mittagsmahlzeit getreulih \childernd, mögen den Schluß dieser Reihe mahen. Von Wer- fen der Thiermalerei aber sei noch Ockels Hochwildrudel, in der Schorfhaide auf die Lichtung tretend, und Heimerdin gers mit minutiöser Sorgfalt bis zu täushender Naturtreue ausge- führtes Stillleben : ein todter Kibiß an einer hellen Holzwand hängend, rühmend erwähnt. Die Malerei des Holzfladers ist so virtuos, daß es für manchen Beschauer einer sehr genauen Prüfung bedarf, um \ich darüber klar zu werden, daß dies Holz nicht die wirklihe unbemalt gelassene Holztafel des Bildes sei.

Wissenschaftlicher Kunstverein.

In der Sißung am 18. Februar legte der Landschaftsmaler Alexius Geyer eine neue Serie seiner Studien vor, welche sih an Le {bne Vorlage ans{chloß, durch welche derselbe vor vier Jahreu

ie Gesellschaft erfreut hatte. Die damalige Vorlage zeichnete si dur die Großartigkeit der dargestellten Gegenstände meist landschaft- lichen und architektonishen Jnhalts aus, während die diesmalige, von umfangreicheren und P e Studien absehend, durh die Man- nigfaltigkeit und Heiterkeit der Sujets vorwiegend der Unterhaltung zu dienen bestimmt war. Vor vier Jahren lag es offenbar in der Absicht des Künstlers, durch Vorführung einer ausgewählten Samm- lung seiner Studien ein möglichst deutliches Bild von den Zwecken und Zielen zu entwerfen, welhe er auf seinen langjährigen Studien- reisen erstrebt hatte, namentlich aber in einigen glanzvollen Lei- stungen die ruhmreichen Erfolge zu geigen, welche ihm seine große zehnjährige Orientreise eingetragen jotte, auf welcher er, wie in dem betreffenden Berichte erwähnt wurde, Sicilien, Griechenland, Aegypten, Palästina, die Türkei und Kleinasien gründlich durchwandert und Vlae in das Innere Armeniens vorzudringen gewagt hatte. Heute in der Karnevalsißung des Vereins schien es dem Künstler mehr darum zu thuy gewesen zu sein, die Versammlung durch die Viel- seitigkeit seiner Produktion zu erfreuen, weswegen diesmal die Land- schaft niht vorherrshte, vielmehr durch allerhand Staffage, Thier- bilder und Stillleben fast in den Hintergrund gedrängt wurde. Was die technische Ausführung dieser Studien betrifft, so bestanden sie fast aus\{ließlich in Crayon- und Tuschzeichnungen und in Aquarellen ; von Oelstudien war nur eine, E allerdings ziemlich ausgeführt, eine Palmgruppe darstellend, vorhanden, Das {ließt er eta aus, daß sich unter den Zeichnungen und Aquarellen auch solhe befanden, welche mit der ganzen Tüchtigkeit des durchgebildeten Künstlers auss- geführt waren. Hierbei verdient jedoch hervorgehoben zu werden, daß es der Künstler mit feinem Geshmack vers{chmäht hatte, nuc solche Sachen hervorzubringen, die als eine Art Bravour-

#stüd gelten könnten, er vielmehr allein darauf bedaht géwesen war, *

unter seinen Studien eine solhe Auswahl zu treffen, die ficher darau rechnen konnte, die Neigung jedes einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft nicht unbefriedigt zu lassen. Außerdem verstand er es, durch die Art und Weise, in welcher er die Vorlage cirkuliren ließ, die Abwechselung darin so zu vermehren, daß- sich die Versammlung mit lebhaftestem Antheil, ohre zu ermüden, nahezu zwei Stunden mit derselben beschäf- tigte und die für die Arbeitssißzung bestimmte Zeit damit ausfüllte. Bei der mehrfach erwähnten eihhaltigkeit und Manni(hfaltigkeit der Vorlage ift es selbstverständlich unmöglich, in kurzen Worten ein Ge- sammtbild derselben zu entwerfen oder gar das Einzelne besonders hervorzuheben. Es g-nüge, einige Gruppen namhaft zu maten, in die sih die einzelnen Studien vertheilen ließen. Zunächst war die Staffage, nxmentlih in größeren Blättern, reihlich vertreten, dazu bestimmt, den Vordergrund landschaftlih:r Bilder abzu- geben. Die hierher gehörigen Vorwürfe stammten theils aus dem Abcndlande theils aus dem Oriente; zu leßteren gehörten, um nur wenige namhaft zu mächen: arabishe Schauspieler, Markt- scene in Syout, Landpartie eines Harems in Konstanti- nopel. Eine andere ähnlichen Zweken dienende Gruppe bestand aus Thierstudien, bie theilweise ebenfalls aus dem Oriente stammten, namentlich aber in Repräsentanten unserer mecklenburgischen, holsteiner, oberbayerischen und ungarischen Thierwelt bestanden. Unter den La n d- \chafts\tudien waren wohl alle Gegenden vertreten, die der Künstler bereist hatte. Neben zahlreihen Bildern aus der Mark fanden ih solche aus der Schweiz, Italien, Griechenland, Palästina, Aegypten, Nubien (Nilfälle von Wady - Halfa), den Donauländern, Syrien, Kleinasien, Armenien. Gänz befonders R au3geführt waren einige landschaftliche Vordergründe, z. B. Palmengruppen Maronenhain von Gennazzano und Detailstudiên aus dem Par

higi. Die “Architektur war durch einige prachtvolle An-

dien alter Tempelreste vertreten, wie deren von Theben,

jilae u. a. m. Neben allerhand Geflügel (Hühner, Enten) er-

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Philae Bilder der kleineren Vogelwelt (unsere Sperlinge, Koli- bris) mit bewunderungswürdiger Keckheit und Feinheit ausgeführt. Besonders anziehend waren auch einige Stillleben, Früchte und Blumen, meist aus der Heimath, denen man es ansah, daß sie auf einer behaglichen Villegiatur (in Guben, Wolfshagen i. M. und zn- - deren Orten) entstanden waren.

Redaktion und Rendantur: Schwieger,

Berlin: Verlag der Expedicion (Kessel). Druck: W. Elsner, Drei Beilagen (einschlielich Börsen- ‘und Handelsregister-Beilage Nr. 28.)

Berilagst

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

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Dienstag, den 10. März

Königreich Prenfen.

Privilegium, wegen eventueller Ausgabe auf den Jnhaber lau- tender Obligationen der Sammtgemeinde Malstatt-Burbah-Rußhütte im Kreise Saarbrücken zum Betrage von 180,000 Mark Reichsmünze.

Vom 31. Januar 1874.

Wir Wilhelm von Goites Gnaden König von Preußen 2c. ertheilen , nachdem die Gemeindevertceiuung der Sammtgemeinde Malsftatt-Burbah-Rußhütte im Kreise Saarbrücken darauf angetragen hat, der Gemeinde zu gestatten, über ein, behufs Errichtung einer Gasanstalt in Malstatt, von dem Reichs-Juvalidenfonds aufzunehmen- des Darlehn im Betrage von Einhundert und achtzig Tausend Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Jnhaber lautende mit Zinscoupons und Talons versehene Obligationen aus- geben zu dürfen, in Gemäßheit des- Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen Auéstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflih- tung an jeden Juhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur eventuellen Ausgabe der ge- dachten Obligationen unter nastehenden Bedingungeu:

Es werden ausgegeben : Obligationen zu 3000, 1500, 600

und 300 Mark Reichswährung. Dec Darleiher, die Verwaltung des

Reichs-Jnvalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolger wird seiner Zeit Seen wie groß die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen ein soll.

__ Die Obligationen werden mit viec und einem halben Prozent fährlih verzinst und die Zinsen halbjährlih am 15. Juni und 15, Dezember von der Gemeindekasse zu Malstatt fowie in Berlin uud Saarbrücken bei den von dem Bürgermeister der Gemeinde Malstatt-Burbah-Rußhütte zu bestimmenden ukd öffent- lih bekannt zu machenden Stellen gegen Rückgabe der betreffenden Coupons gezahlt.

Zur Tilgung der Schuld wird jährli Ein Prozent von den Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst einer den Zinsen der schon eingelösten Obligationen gleichen Summe verwendet, so daß die ganze Schuld in fieben und dreißig Jahren, vom Jahre nach der Kapitalaufnahme. an, getilgt sein wird. Es soll jedo der Gemeinde vorbchalten bleiben, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver- erch die Gemeinde muß aber, falls diese Absicht vorliegt, \päte- tens im November des vorhergehenden Jahres der Verwaltung des Reichs-Juvalidenfonds hiervon Anzeige machen. Die dur solche ver- E ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs-

Den Obligations-Jnhabern steht kein Kündigungsreht gegen die T u A

. 2. Zur Leitung der die Ausstellung, Verzinsung und Tilgun der auszugebenden Obligationen L Geschäfte wird eine de sondere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und zwei Mitgliedern des Gemeinderathes, welche von diesem leßteren zu wählen find. H

§. 3. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern und zwar: die Obligationen von 3000 Mark mit Littera A,, von 1500 Mark mit Littera B., von 600 Mark mit Littera C., von 300 Mark mit Littera D. versehen.

Die Obligationen werden nach dem beigefügten Schema aus- gestellt, von der Kommission (§. 2) unterzeichnet und von dem Ge- meinde-Einnehmer kontrafignirt. O ist ein Abdruck dieses Privilegiums auf. der Rückseite der Obligaticn beizufügen.

__§. 4. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre Zinscoupons und Talons nah dem beigefügten Schema beigegeben. Mit Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nah vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (§. 13) neue Zins- coupons und Talons an die Vorzeiger der Talons, oder, wenn leh- tere abhanden gekommen sein sollten, dem rechtzeitigen Vorzeiger der Obligationen ausgereiht. Daß dies geschehen, wird auf den. Obliga- tionen vermerkt.

Die Coupons und Talons werden mit der wirklichen Unterschrift des Gemeinde-Einnehmers, dagegen nur mit der facsimilirten Unter- {rift der Kommission versehen.

. 9, Die fälligen Coupons werden bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse zu Malstatt, namentlich bei Entrichtung der Kommu- nalsteuern, în Zahlung angenommen.

_§. 6. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nah dem Verfalltage zur Auszahlung prä- sentirt werden. Die dafür ausgeseßten Fonds verfallen zum Vor- theile der Gemeindekasse.

__§. 7. Die Nummern der zu tilgenden Obligationen werden jähr- lich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.

_§. 8. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsiße des Bürger- meisters durh die Kommission (§. 2) in einem 14 Tage vorher dur die im §. 13 angeführten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu brin- genden Termine, zu welhem das Publikum Zutritt hat. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den übrigen Mit- gliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen,

§. 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den hierzu bestimmten Tägen nach dem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse, sowie dur die von dem Bürgermeister zu bestimmen- den und_ öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin und in Saarbrücken an den Vorzeiger der Obligation gegen Ausliefe- rung derselben.

Mit dem zur Zahlung bestimmten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit leßteren find zugleih die gus- gereichten nach dem Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag dek fehlenden Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons benußt.

_§. 10. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor- egen Obligationen werden in der nah der Bestimmung unter 8. 7 ährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung gebracht.

Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekannt- machung ungeachtet nicht binnen 30 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch niht als verloren oder vernichte, zum Behufe der Ertheilun neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen na deren Ablauf die Obligationen als getilgt angeschen werden und die falen deponirten Kapitalbeträge der Malstätter Gemeindekasse anheim

§. 11, Die Nummern der etwa aus freier Hand von der Ge- meinde angekauften und uicht verloosten Obligationen sollen ebenfalls durch die im §8. 13 R Wlätter publizirt werden.

8. 12. Für die 2 “us und Tilgung der Schuld haftet die Gemeinde Malstatt mit ihrem Vermögen und ihren gesammten Ein- fünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von den Gläubi- gern gerichtlich verfolgt werden. :

. 13. Die in den §8. 1, 4, 7, 8, 9, 10 und 11 vorgeschriebenen Bekanntmachurigen erfolgen durch das Amtsblatt der Regierung zu Trier, oder das an defsen Stelle tretende Drgan, dureh den in Berlin erscheinenden Reichs-Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende

Organ und durch mindestens je ein in Saarbrücken und St. Johaun

ersc einendes öffentlihes Blatt. Die leßteren Blätter wählt der ürgermeister und macht die Nameu der gewählten Blätter sowie etwaige Aenderungen derselben in dem „Reichs-Anzeiger“ bekannt. §. 14. Jn Ansehung der verloren gegangenen und vernichtêten Obligationen finden die auf die Staats\chuldscheine bezughabenden

Vorschriften der Verordnurg von 16. Juni 1819 wegen des Aufge- bots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere 8. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmurgen Anwendung: a. die im S. 1 sener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der im §. 2 dieses Privilegiums genannten Kommission gemaht werden. Dieser werden alle g prt Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nah der angeführten Verordnung dem Schaß-Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Trier statt ;

b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte, zu dessen Bezirke die Gemeinde Malstatt gehört;

c. die in den 88. 6, 9 und 12 derselben Verordnung vorgeschrie- benen Bekannimachungen sollen dur die im §. 13 dieses Privilegiums angeführten Blätter geschehen ;

__ d. an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8. er- wähnten achten Zinszahlungstermines soll der fünfte treten.

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amortisirt wer- den. Doch soll für den Fall, daß der Verluft der Zinscoupons vor Ablauf der Ser bei der Kommission (§. 2) angemeldet, und der stattgehabte Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligatio- nen oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung gezahlt werden.

Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, mit Rücksiht auf das Geseß vom 10. April 1872 durch das Amtsblatt der Regierung in Trier zur öffentlichen Keuntniß zu bringende landesherrliche Privilegium, welhes an Stelle des von Uns der Gemeinde Malstatt-Burbach-Rußhütte unterm 3. September 1873 ertheilten Privilegiums (Nr. 50 des Amtsblattes der Regierung zu Trier pro 1873) tritt, Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Inserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu Ne

Gegeben Berlin, den 31. Januar 1874.

(L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zuEulenburg. Dr. Achenba ch.

Rheinprovinz. : Regierungsbezirk Trier. Malítatter M Eon ir (Gemeindestempel)

Mark Reichswährung.

Die Endesunterzeichneten, durh das Allerhöchste Privilegium vom 31, Januar 1874 hierzu ausdrüdcklich ermächtigt, beurkunden und be- fennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von N Mark Reichswährung, deren Empfang als Darlehn sie bescheinigen, von der Gemeinde Malstatt zu fordern hat. Die auf vier und einhalb Prozent jährlich festgeseßten Zinsen find am 15. Juni und 15. Dezember jeden Jahres mit {jedesmal Mark fällig, werden aber nur gegen Rükgate der aus- gegebenen Zinscoupons gezahlt. Die näheren Bedingungen find in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. Malstatt, den . . . . ten Die Kommission. Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinderaths-

- Mitglieder. Eingetragen Koulrolbuh Fol... . Nr...

l l Beigefügt sind die Der Gemeinde-Einnehmer. Coupons Serie 1 bis Auf der Nükseite.)

10 nebst Talon. Privilegium wegen Auêgabe auf den Inhaber lautender Obliga- tionen der Gemeinde Malstalt-Gurbah-Rußhütte im Betrage von 180,000 Mak. Vom j s (Abdruck des Privilegiums.)

Rheinprovinz. Serie I. Zinscoupon

zur Meta Me on

Inhaber dieses Zinscoupons empfängt am . ten 18 . . die fälligen halbjährlichen Zinsen der oben genannten Malstatter Gemeinde-Obligation für die Zeit vom . . . ten bis atr gten . . aus der Gemeindekasse zu Malstatt, sowie in Berlin und Saarbrücen bei den von dem Bürgermeister zu bestim- menden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen mit... . Mark Reichswährung. H Malstatt, den . . . ten h __ Die Kommission. Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinderaths- : : Mitglieder. : Der Gemeinde-Einnehmer. _ (Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag nicht binnen fünf Jahren nah dem Verfalltage erhoben wird.)

Rheinprovinz. G Regierungsbezirk Trier. alon.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Malstatter Gemeinde-Obligation Littr E über , L Mark Reichswährung die . . .te Serie Zinscoupons für die Jahre

._ bis 18 . . bei der Gemeindekasse zu Malstatt.

Malstatt, den . . . ten. S Die Kommission.

Die kommitirten Gemeinderaths- i Mitglieder. i Der Gemeinde-Einnehmer.

A Aushändigung der Coupons bleibt bis I Nachweise der Empfangsberehtigung ausgeseßt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aus- händigung der Coupons an den Präsentanten des Talons bei der Gemeindebehörde protestirt.)

Der Bürgermeister.

Neichstags - Angelegenheiteu.

Berlin, 10. März. In der gestrigen Sißung des Deuts \chen Reichstags erklärte in der Diskussion über den Gesehz- entwurf, betreffend den Impfzwang, der Bundesbevollmähtigte Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister- Delbrü ck, zu dem von der freien Kommission beantragten Zusaß zu § 20 (Die Oberaufsicht über das Impfwesen steht dem Reiche zu):

Meine Herren! Ih möchte Sie bitten, den Zusaß, den die freie Kommission zu dem §. 20 der Regierungsvorlage gemacht hat, abzu- lehnen. Jch bitte Sie darum nicht deshalb, weil ih gegen den Ge- danken wäre, der durch den Zusaß ansgedrückt - werden fol, fouderg

Ar(siv der Redaktion (Geswndheitsbäder).

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ÉST7A, weil ich glaube, daß der Gedanke, der hier udhets üdt werdéa sel,

L “U Hte, c :) gedrüd WeTdeä i, sich von selbst versteht, und weil ih es für einen groszen legislativen Fehler halte, Dinge, die si von felbst verstehen, ausdrücklich zu sagen,

für einen Fehler deshalb, weil die ausdrücklibe Hervorhebung

eines solhen Gedankens in einem Geseße ganz natürli u der Frage führt: wie steht es denn mit den anderen Geseges die rehtiich genau cbenfo liegen wie diescs, und wo man es nit für nöthig gehalten hat, den Gedanken positiv auszudrücken? Daß die Oberaufsicht über die Ausführung des Gesehes dem Reiche und zwar in dessen verschiedenen Organen zusteht, folgt aus der Reichsverfassung nach meiner Ansicht ganz von selbst. Der Art. 17 stellt die Ueber- wachung der Ausführung dor Reichsgescße unter den Kaiser. Der Art. 7 überweist dem Bundeérath die Beschlußnahme über Mängel, welche bei der Ausführung der Reichsgesebße hervortreten; er legt ferner dem Bundes- rathe die Befugniß bei, die zur Ausführung der Reichsgesebe erforder- lichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Einrichtungen zu be- schlicßen. Alles, was nah meiner Ansicht dur den Zusaßz hat aus- gedrückt werden sollen, ist in diesen klaren gam äßigen Bestim- mungen bereits klar ausgedrückt. Der Herr Vorredner hat speziell hervorgehoben das Interesse, welches sih für die Medizinalstatistik au die Ausführung dieses Geseßes knüpft; ih erkenne dieses Interesse vollkommen an, ih finde aber, daß in der von mir zitirten Vorschrift des Art. 7 der Verfassung diesem Jnteresse vollkommen Genüge ge- leistet wird, indem der Bundesrath ermächtigt ist, allgemeine Anord- nungen, die sich an das Geseß knüpfen, zu treffen. Ein Mehreres m E E S delbarb Punet Be den vorgeschlagenen Zusatz icht beigelegt; er ift deshalb überflüssig, und wei iberflüssig ijr, bitte ih, ihn abzulehnen. vis S 0e

Ueber die von der freien Kommission beantragte Refolu- tion in Betreff des Reihs-Gesundhcit3amts S der Staats-Minister Delbrück nah dem Abg. v. Buß das Wort:

Meine Herren! Was der Herr Antragsteller sich unter dem Reichs- Gesundheitsamte gedacht hat und in wie weit das Bild, welches der Herr Vorredner von der Vorstellung des Herrn Antragstellers entwor- fen hat, von dem Herrn Antragsteller acceptirt wird, lasse ih dahin- gestellt. Jch habe meinerseits nur einige Worte darüber zu sagen, wie S RB R T A f E E bei S Besprechungen, die im

undesrathe stattgefunden haben, die Aufgabe eines fol Reichs- Gesundheitsamts aufgefaßt ift. 8 L Es is von vornherein darüber meines Wissens gar kein Zweifel gewesen, daß einem feclhen Organ irgendwelche verwaltenden Befugnisse gar nicht beizulegen sind, es würde also auch fich nicht in der Lage befinden, ein Neß von ver- waltenden Beamten über das Reich auszubreiten und dadurch die Aktion der berufenen Behörden der einzelnen Staaten zu durkreuzen. Das, was als ein Bedürfniß betont ist, welhes zum Theil schon her- vorgetreten ist, und dcffen dringend:s Hervortreten für die Zukunft er- wartet werden konnte, war das, daß sowobl für das Reichskanzler-Amt als für den Bundesrath cin ftändiges berathendes Organ geschaffen würde, welches einmal das WMeichékanzler - Amt in der ihm zugewiesenen Aufgabe der Beaufsichtigung der Ausführung der in den Kreis der Medizinal- und Veterinärpolizei fallenden Maßregeln zu unterstüßen, welches ferner das Reichskanzler-Amt und den Bundes- rath zu unterstüßen habe bei der Vorberathung legislativer Maß- regeln, welches endli als Ceutralstelle zu dienen habe für die medi- zinische Statistik. Für die Statistik ist bereits eine Centralstelle vor- handen in dem statistishen Amte; indessen ist die Medizinal- statistik vermöge ihrer Eigenthümlichkeit der Aktion eines statistischen Amtes, wie es das Reichsamt ist und die statistischen Aemter der meisten Einzelstaaten find, dadurch entzogen, daß zu einer wirksamen Bearbeitung einer Medizinalstatistik Techniker gehören, welche diesen Organen in der Regel nicht zu Gebote stehen. Nun ist ja - jeßt schon wiederholt ih erinnere nur an die Maßregeln wegen Ausführung des Geseßes über die Rinderpest das Bedürfniß fühlbar geworden, in einzelnen Fällen sich eines sachverständigen medizinishen Gutachtens bedienen zu können. Hat es keine Eile, handelt es fich um allgemeine Verwaltungs-Ein- rihtungen, 0 hat das Reichskanzler-Amt sih zu wenden gehabt an die Centralstellen der Bundesstaaten, namentlich der Les Bundes- staaten, und es ist dann, troß der ganz in der Natur der Sache liegenden Verschiedenheit der Ansichten, die hervorgetreten sind, doch immer möglich gewesen, zu einer Verständigung zu kommen. War die Sache etwas eiliger und wir haben solche Fälle beîi Ausführung des Rinderpestgeseßes wiederholt gehabt dann war für das Reichskanzler-Amt, welches selbst von der technischcn Seite der Sache nichts versteht, nihts anderes übrig geblieben, als die Güte des Königlich preußischen Herrn Kultus-Ministers in Anspru zu nehmén, der seinerseits wieder auf die preußische Deputation des Medizinalwesens oder auf das Lehrkollegium der Thier- arzneischule rekurrirte, und auf diefe Weise hat fsich das Reihskanzler-Amt s{ließlich seine tehnischen Autoritäten verschafft. Es wird an sich möglich sein, auf diesem Wege auch fernerhin weiter zu gehen; indessen wenn sih der Kreis der Reichsgeseßgebung für die Veterinär- und Medizinalpolizei erweitert, so tritt, wie ih glaube, doh au mehr das Bedürfniß hervor, daß die technische Bera- thung des Reichskanzler-Amtes in diesen Dingen von einem Reichsorgan ausgeht, in welchem auch die praktischen Erfahrungen nicht blos des preu- Lien Staates und der preußischen Medizinalbehörden vertreten find. n diesem Sinne, wie gesagt, ist bei den bisherigen vorbereitenden Schritten für die Sache die Aufgabe eines Reichs - Gesundheitêamtes aufgefaßt worden. Wenn bisher ein eigentli. entscheidender Beschluß darüber noch nit gefaßt ist, so lag dies in der That darin, daß ein ganz besonderer eminenter Grad des Bedürfnisses noch nicht bervorgetretcn ist und man sich deshalb im Bundesrathe zunächst darauf beschränkte, die Médizinalstatistik vorbereitend in die Hand zu nehmen und von dem Ergebnisse dieser Vorbereitung die weitere Beschlußnahme über e ian des hier in Rede stehenden Organes abhängig zu machen.

Gewerbe und Handel.

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks- wirth\chaft", Organ des Oberschlefischen berg- und Hüttenmän- nischen Vereins, redigirt von Dr. Ad. Franß zu Beuthen O. S,, ent- hält in Nr. 9 vom d. März d. J.: Oberschlesiens Berg- und Hütten- werke (Montanbefiß des Grafen von Ballestrem auf Ruda und seiner Gewerken, des Fürsten von Pleß, der Schlesishen Aktien - Gesellschaft ak Bergbau und Zinkhüttenbetrieb), Die Penfions- und ¡Unte.- tißung&Æasse für e dgen und Salinenwerksbeamte in den Oberbergamtsbezirken Breslau und Halle. Produktion, Handel und Verkehr (Oberschlesiens Galmei-, Zink- und Bleierz - Pro- duktion îm Jahre 188. Sieinkohlenverkehr aue dem König- reihe Sachsen. Meuselwißer Braunkohlen. Oestec-ch&#-Kehlen- und Metall-Cin- und Ausfuhr im Jahre 1873. Verkehr der Galizischen Eisenbahnen; Kohlenverkehr. Frankreihs Eisen-JIndustrie-Situation. Vom englischen Eisenmarkt.) Geseßgebung, Verwaltung, Justiz Sonntagsarbeit in Bergwerken. Set f. Bergreht) Likerarische und te e MO Loe (Wochenschriften; Zeitschr. d. berg- u. Bn Vereins f. Kärnten; Polytechn. Journal ; Pr. Masch.-Constr. ;

eitschr. d. Vereins d. Jugen.; Verh. des Vereins zur Beförd. d. Ge-

| werbefleißes; Bergmannsfreund; Gasfühigkeit oberschlesisher Kohle).

Auntliches. Berichtigungen. Anzeigen. Humoristische,

H Eo ume tr mit Rd Ame dtited dis Se E E qu