1874 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der bisherige Baumeister Paul Röhnisch zu Cafsel ist zum Königlichen Kreis-Baumeister ernannt und demselben die neu freirte Kreis-Baumeisterftelle dortselbst verliehen worden.

Der bisherige Baumeister Shattauer zu Königsberg i. Pr. ist als Königliher Kreis-Baumeister in Neidenburg angestellt worden. :

Das 7. Stück der Gcsez-Sammlung, welches heute ausge- geben wird, enthält unter j

Nr. 8182 das Gese über die Beurkundung des Personen- standes” und die Form der Eheschließung. Vom 9. März 1874.

Berlin, den 16. März 1874. : | Königliches Gesey-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 16. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen auch in den legtverflossenen Tagen die laufenden Vorträge sowie militärishe Meldungen entgegen und machten Mittags die gewohnte Spazierfahrt. E eze - r L Her LÉBIERME I

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war vor- gestern in der 10. Vorlesung des Wissenschaftlihen Vereins an- wesend und wohnte gestern dem Gottesdienst in der St. Nikolai- kirhe bei. Das Familiendiner fand bei den Kaiserlihen Maje- ftäten statt. E :

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war in der Versamm- lung des Magdalenen-Vereins anwesend. Ï j

Den Kammerherrendiens bei Ihrer Majestät haben über- nommen die Königlichen Kammerherren Graf Fürstenstein und

i A S Es *

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag militärische Mel- dungen entgegen. Nachmittags 5 Uhr waren zum Diner bei den Höchsten Herrschaften Ihre Hoheiten der Erbprinz, sowie die Prinzessin Marie von Sachsen-Meiningen und Se. Durchlaucht

der Fürst Hohenlohe-Langenburg geladen. Ó Abends 7 Uhr besuchte Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz mit dem Prinzen Wilhelm, Königliche Hoheit, die Vorstellung im Opernhause.

Gestern früh um 8 Uhr fand in der Hauskapelle des Kron- prinzlihen Palais Gottesdienst statt, an welhem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit Höchstseiner Familie Theil nahm. Um 111/, Uhr wurde der Baurath Professor Adler und um 12 Uhr der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs- Rath und Direktor im Reichskanzler-Amt E zu Vorträgen empfangen. Mittags 1 Uhr besuchte Se. Kaiserliche und König- liche Hoheit die musikalishe Matinée im Opernhause und begab Sich mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron- prinzessin um 5 Uhr zum Familiendiner zu Ihren Majestäten.

Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen kommen am 19. d, Mts. 9 Uhr 5 Minuten Abends auf dem Anhalter Bahn- 5 doe hier an und werden im Königlichen Schlosse Wohnung

n?ymen.

Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wil- elm von Baden ift aus Karlsruhe hier eingetroffen und im Sotel Royal abgestiegen. ;

IhreDurc{hlauchten der Fürst und die Fürstin, fowie die Prinzessin Pauline von Waldeck und Pyr- mont treffen heute Abend 6 Uhr 11 Minuten Abends auf dem Potsdamer Bahnhofe hier ein und steigen im Königlichen Schlosse ab.

Gestern hielt der Bundesrath unter Vorsiy des Staats-Ministers Dr. Delbrück die 17. Plenarsizung.

Es wrourde ein Aus\chußberiht erstattet über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die aus dem Amte entlassenen Kirchen- diener, und hierauf eine Eingabe vorgelegt.

Die Ausschüsse des Bundesraths für Zoll: und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sizungen.

Im Verlaufe der Sißzung des Deutschen Reichs- tages am 14. d. M. wurde die Spezialdiskussion des Imp f- gesehes beendet. Die §8. 1—13 wurden fast ohne Debatte mit einer redaktionellen Aenderung im §. 7, wo für Vorstände der Lehranstalten „Vorsteher“ geseßt wurde, angenommen. Zu

“S 14:

j Î „Bei einem Ausbruche der Blatternkrankheit kann die zuständige Behörde anordnen, daß die Einwohnerschaft jedes von der Krankheit befallenen Ortes oder ein Theil derselben, ohne Rüdcksicht auf frühere Impfungen, binnen bestimmter Frist der Impfung fih zu unter- ziehen habe. Wer diese Frist ohne geseßlihen Grund versäumt und eine -amtlihe Aufforderung zur Nochholung der Impfung nicht be- folgt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.“

beantragte der Abg. von Unruh (Magdeburg) hinter dem Worte Ein- wohnerschaft einzuschalten: „bis zum Alter von 30 Jahren“, Abg. Dr. Bamberger dagegen: „bis zum Alter von 20 Jahren.“ An der sehr lebhaften Diskussion betheiligten sich die Abgg. Dr, Reichensperger und von Mallinckrodt, die gegen den Paragraphen \prachen, die Abg. von Puttkamer (Lyck), von Unruh (Bomst) und Dr. Löwe, die sich, wie auch der Präsident des Reichs- kanzler-Amts Staats-Minister Delbrück (S. unter Reichstags- Angelegenheiten) gegen die Amendements und für den Paragraph aussprachen. In namentlicher Abstimmung wurde derselbe mit 141 gegen 140 Stimmen abgelehnt.

5 19 lautet :

„Die Vorschriften dieses Gesehes treten mit dem 1. Juli 1875 in Kraft. Die einzelnen Bundesstaaten werden die zur Ausführung erforderlichen Bestimmungen treffen.

: Der Abg. Dr. Löwe beantragte, statt des 1. Juli zu seßen . den 1. April, und außerdem folgenden Zusaß:

„Die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Bestimmungen Über Zwangsimpfungen bei dem Ausbruch einer Pccken-Epidemie werden durch dieses Geseß uicht berührt.“

Im Gegensatz dazu beantragte der Abg. Dr. Windthorst:

: „Die in den einzelnen Staaten in Bezug auf das Impfwesen be- ftehenden Bestimmungen tretcn gleichzeitig mit Geltung diejes Geseßes außer Kraft.“

Nach einer längeren Diskussion, in welcher der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Delbrück den ersten Theil des Amendement Löwe empfahl, wurde der .Antrag des Abg. Löwe in namentlictcr Abstimmung mit 160 gegen 122 Stimmen angenommen. Schluß 4¿ Uhr.

In der heutigen (18.) Sißzung des Deutschen Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats - Minister Delbrückx und andere Bundesbevollmächtigte beiwohnten, wurde zunähst mitgetheilt, daß zur Kommission für die Vorbereitung zum Bau des Reichstagsgebäudes Seitens des Bundesrathes der Ministerial-Direktor Weishaupt, der Staats- rath Freiherr Pergler von Perglas, der Minister - Resident Dr. Krüger und der Ministerial - Rath von Bülow delegirt wor- den find.

Ati wurde in definiter Abstimmung das gestern zu Ende berathene Impfg ese endgültig angenommen.

Es folgte die dritte Berathung der Strandungsordnung, welhe beim Schluß des Blattes bis zum 8. 30 gedichen war; dieser Paragraph i} von der Kommisfion eingeschaltet und rief eine längere Debatte hervor, an welcher fich die Abgg. Dr. Römer (Württemberg), Dr. Beseler und Dr. Bähr (Cassel) betheiligten.

Die Verhandlungen der durch Beschluß des Bundes- raths vom 21. Dezember 1873 zur Vorberathung des Entwurfs einer deutschen Gemeinshuldordnug berufene Kommission wurde heute durch den Präsidenten des Reichskanzler - Amts Staats-Minister Delbrück eröffnet. Den Vorsiy in der Kom- mission führte der Präsident des Königlich bayerishen obersten Gerichtshofes Dr. von Neumayr, die übrigen Mitglieder sind: der Königlih preußishe Geheime Ober - Justiz- Rath Hertz, der Königlih preußisch?2 Geheime IJIustiz- Rath Harrassowiz, der Königlih preußishe Geheime Kommerzien-Rath R. Warschauer, der Königlich preußische Rechtsanwalt Makower, der Königlich bayerishe Ministerial- Rath Dr. Schmitt, der stellvertretende Vorsißende der Handels- kammer zu Leipzig P. Bassenge, der Königlich württember- gische Ober-Tribunal-Rath von E o, der Großherzoglich meckÉlenburgishe Ober-Appellations-Rath von Amsberg, der Präses des Handelsgerichts zu Hamburg, Albrecht und das Mitglied der Handelskammer zu Bremen F. Schütte; als Schriftführer fungiren der Königlich preußische Stadtgerichts- Rath R. Hagens und der Königlih preußische Landgerichts- Rath Lingen. Zum Berichterstatter wurde der Geheime Ober- Justiz-Rath Herz erwählt.

Der General-Major und Commandeur der 3. Garde- Kavallerie-Brigade, Freiherr von Loë, hat sih in dienstlihen Angelegenheiten nah Magdeburg begeben.

Der General-Major und Commandeur der 4. Kavallerie- Brigade, Graf von Roedern, iff auf einige Tage mit Urlaub von Bromberg hier eingetroffen.

Der 45. Kommunal-Landtag von Altpommern berieth in seiner 7. Sizung am 11. d. M. zunächst den Bericht des Direktors für das Landarmenwesen in Altpommern vom 92. März 1874, nah welchem derselbe bittet, zu beschließen: daß die Kosten der öffentlihen Armenpflege, welche die Fürsorge für heilbare Geisteskranke und gemeingefährlihe Irre verursacht, Seitens des Landarmenverbandes zu übernehmen sind. Der Referent von Kleist-Reßow hatte Anträge formulirt, die vom Landtag in folgender Fassung angenommen wurden:

__ 1, Der Landtag beschließt, die Landstube zu beauftragen, selbst- ständig alle diejenigen Schritte zu thun, welche zur Einrichtung der neuen Anstalt erforderlich find, um deren Eröffnung möglichst zum nächsten Frühjahr ficher zu stellen. Zu dem Zwecke beauftragt er die- selbe, die dozu erforderlichen :eglements, soweit nöthig, unter Auf- hebung des Rügenwalder Reglement, zu entwerfen“ und mit den Ressort-Ministerx“IW{ vereinbaren, den dirigirenden Arzt und das An- stalts-P:xsonal ‘zu “berufen , endlih den Etat für dieselbe aufzustellen und dem Kommunäál:Landtage vorzulegen. s

IT. Dabei der Landstube folgende Gesichtspunkte zu empfehlen: 1) Die Anstalt zu Ueckermünde ist dabei zunächst zur Unterbringung heilbarer, die zu Rügenwalde zur Unterbringung unheilbarer, aber gemeingefährliher Irren zu bestimmen; soweit es der Raum zuläßt, können leßtere jedoch E in Ueckermünde aufgenommen werden. 2) Ueber die Heilbarkeit wie über die Gemeingefährlichkeit bestimmt vorläufig nah Maßgake der desfallsigen Festsezungen des Reglements das Aitest des betreffenden Kreisphysikus, die definitive Entscheidung steht demnächst dem Landarmen-Direktor auf Grundlage des Gutachtens des Anstalts-Arztcs zu, ohne daß dagegen ein weiteres Verfahren "lässig ift. 3) Den nächsten Anspruch zur Aufnahme in beiden Anstal-en haben, soweit es der Raum zuläßt, die der öffent li chen JIrrenkrankenpflege anheimfallenden Jrren. Dazu gehören die Landarmen und die Ortsarmen des Kommunalverbandes von Altpommern und zu leßteren in diesem Sinne diejenigen, für welhe aus eigenen Mit- teln oder aus Mitteln der zu ihrer &ürsorge verpflichteten Angehörigen die Unteréringung in die Jrrenanf:alt niht ausführbar sein würde. 4) Die in die leßte Klasse beider Anstalten Aufgenommenen vergüten nur die auf den Kopf fallenden Verpflegungs- und Unterhaliungsko- sten, die in die vorhergehende Klasse Aufgenommenen vergüten auch die auf deu Kopf fallenden Verwaltungskosten. Sollte der Raum es zu- lassen, so kann noch cine erste Klasse mit cinem höheren Verpflegungs- saße gebildet werden. 5) Das Reglement bestimmt, unter welchen Vorautseßungen und Bedingungen überhaupt eine Aufnahme stattfindet. Die Aufgenommenen müssen von den Verpflichteten sofort auf ihre Kosten zurückgenomm-n werden, sobald die Vorausseßungen der Auf- nahme nicht mehr zutreffen. :

ITT. Für die landarmen Jrren trägt der Landarmenfonds die ycl- len Kosten, für die heilbaren und für die gemeingeführliehen ortsarmen RD des Kommunalverbandes bon Altpommern trägt leßterer die Kosten.

d Mon Landtag beschäftigte sih hierauf mit Rehnungen und ais.

Vayern. München, 13. März. Bezüglih der Bera- thungen der Kommission zur Begutachtung des Gesuches um Anerkennung des Bishofs Reinkens, melden bayerische Blätter, daß der Antrag des Refcrenten, Reichsraths Pro- fessor v. Pôzl, mit Einstimmigkeit zur Annahme gelangt ift. Das Gutachten der Kommission \oll demnächst zur Veröffent- lihung gelangen.

Sachsen. Dresden, 14. März. Die Hohen Gäste des Königlichen Hofes, der Graf und die Gräfin von Flan- dern, werden Dresden heute Abend verlassen und sich auf der Rücckreise nah Brüssel von hier zunähs| nach Frankfurt a. M. begeben. Das Unwohlsein Ihrer Königlichen Hoheit ift vollständig wieder beseitigt.

Sachsen - Weimar - Eisenach, Weimar, 14. März. Der Herzog Friedrich von Holstein war heute zu einem furzen Besuche am Großherzoglichen Hofe hier“ anwesend.

Das Regierungsblatt veröffentlicht einen Nachtrag zur Gebührentaxe für die Verhandlung in Strafsahen vom 20. Februar 1874, und eineu zweiten Nachtrag vom 28. Februar 1874 zum JIagdgeseÿ vom 17, Mai 1853.

_ In der nächsten Woche wird die Berathung des Volks- \chulgeschßes im Plenum des Landtags beginnen. Der Ausschuß .hat den Entwurf schr wesentlih modifizirt und ist

auch in Rücksicht auf die Besoldungen der Lehrer erheblih weiter | gegangen, so daß ein Mehr von etwa 20,000 Thalern und dar-

über erfordert wird. Wenn das Schulgeseß verabschiedet und der Etat vereinbart - ist, wird der Landtag geschlossen und dann im Herbst zu gaußerordentliher Session wieder berufen, um hauptsählich die neue Gemeinde-Ordnung und das Wahlgeseß zu berathen.

Braunschweig. Braunschweig, 14. März. Als vor einigen Wochen die Regentschastsfrage in Folge eines Schreibens des Herzoglihen Staats - Ministeriums an den Landtag von Neuem angeregt wurde, trat leßterer zu einer geheimen Sihung zusammen, in welcher das Schreiben einer zu diesem Zweck gewählten Kommission zur Prüfung überwiesen wurde. Nah der „Magdeb. Ztg.“ vom 13. März lautet der Bericht dieser Kommission folgendermaßen : :

„Nach dem Schreiben des Herzoglichen Staats-Ministeriums vom 9. Februar d. J. hat Se. Majestät der Deutsche Kaiser die erbetene Garantie des Regentscl,aftsgeseßes abgelehnt und folgeweise Se. König- liche F der Großherzog von Oldenburg die event. ertheilte Zusage der Regentschaftsübernahme zurückgezogen. Der Geseßentwurf hat dadur seine Vorausseßung verloren und ist in sofern hinfällig ge- worden. Das Herzogliche Staats-Ministerium glaubt indeß, daß ein Geseß, welches. die Anordnung einer interimistischen Regentschaft für den im Entwurfe bezeichneten Fall bezwecke, auch ohne Kaiserliche Garantie mit Zustimmung der Landesversammlung erlasscn werden könne, und richtet demgemäß an die Landeêversammlung die Frage, ob sie in weitere Verhandlungen über den Erlaß eines solchen Gesetzes einzutreten bereit sei, oder ob sie vorziehe, die Ausführung des vereinbarten Geseßes für jeßt ruhen zu lassen? Wir können der Laudesversammlung nur rathen, sich für die zweite Altcrnative zu entscheiden, in dem Sinne, daß der unternommecne Versuch, für den Fall der Thronerledigung eine Regentschaft einzuseßen, als gescheitert angeschen werde. Der BNusweg, unbekümmert um Kaiserliche Garan- tie mittelst der Landesgeseßgebung das vorgesteckte Ziei weiter zu ver- folgen, würde unseres Dafürhaltens {hon bei dem unmittelbar be- theiligten Faktoren auf nicht zu untershäßende Schwierigkeiten stoßen, überdies aber mit den der Reichsgewalt gebührenden Rücksichten kaum vereinbar und im leßten Erfolge völlig unzuverlässig sein. Bei deu über das Regentschaftsgeseß zwischen der Landesregicrung Und der Landesversammlung bisher gepflogenen Verhandlungen ist es nicht gelungen, über die in Betraht kommenden Rechtsfcagen jede Mei- nungéverschiedenheit auszugleihen, obgleich über den Zweck, den ruhigen Fortgang der Regierung zu fichern, vollständige Ueberein- stimmung herrschte. Unbestritten war zwar: erstens, daß der Thron des Herzogthums im Falle der Erledigung von Personen nicht be- stiegen werden könne, welche der Deutschen Reichsverfassung vom 16. April 1871 und fonach der Grundlage alles öffentlichen Rechts, wie überhaupt in ganz Deutschland, so auch insbesondere in unserem R ag die Anerkennung verweigern, daß folglih der frühere

nig von Hannover, Georg V., und der frühere Kronprinz von Han- nover, Ernst August, so lange fie in solhem Verhältnisse verharren, son aus diesem Grunde dem Throne fern bleiben müssen; zweitens, daß der Verlust des Augenlihts für den früheren König von Han- nover ein weiteres Hinderniß bilde, mithin alls die jüngere Linie des Braunschweig-Lüneburgischen Gesammthauses zur Erbfolge ge- langen sollte, niht den früheren König, sondern den früheren Kron- prinzen die Reihe treffen würde. Auseinaudergehend blieben die An- sichten aber insofern, als die Landesregierung mit Beziehung auf den 8. 14 der erneucrten Landschaftsordnung vom 12. Oktober 1832 die unmittelbare Nachfolge der jüngeren Linie des Fürstlihen Gesammt- hauses im Falle der Thronerledigung für unzweifelhaft erklärte, die Kommission der Landes3versammlung dagegen durch jene Verfassungs- bestimmung nicht für ausgeschlossen erachtete, daß theils der etwaigen Nachkommenschaft des ey der damaligen Verhandlungen noch lebenden Herzogs Karl, theils dem Könige von Preußen als gut -- fanntem Herrscher der größeren Hälfte desjenigen Gesammtgebietes, welches bis zum Jahre 18€6 unter dem Fürstlichen Gesammthause Braunschweig-Lüneburg zu einer gewissen Einheit verbunden gewesen und bei früheren Theilungen unter mehrere Linien nur vorübergehend mit der steten Hoffnung dereinstiger, dem allseitigen Bedürfniß sachlich allein entsprechender Wiedervereinizung getrennt worden war, vor- gehende Ansprüche zuständen. Der Nachkommenschaft des Herzogs Carl hatte ja derselbe Bundesbeshluß, welher den leßteren für regie- rungsunfähig erklärte, die Succes\sionsrehte ausdrücklih vorbehalten, und die etwa durch die Zusammengehörigkeit aller Terrainftücke des braunshweig-lüneburgishen Gesammtlandes für den anerkannten Jn- haber der hannoverschen Landestheile begründete Auwartschaft auf dea Anfall des Herzogthums würde jedenfalls einen Rechtsanspruch ent- halten, der nah seinem Ursprunge und Wesen dur ein einseitig für das Herzogthum erlassenes Verfassungsgeseß die Landschaftsordnung vom Jahre 1832 weder aufgehoben werden sollte, noch konnte. Wenn gleichwohl in Folge des beharrlichen Strebens der Herzoglichen Landes- regierung, auch den Schein fern zu halten, daß dur den in Verhand- lung ftehenbei Aft das Recht der jüngeren Linie des Hauses Braun- \chweig zur Succession in der Regierung des Herzogthums in Frage ge- stellt jei, der Geseßentwurf eine durch den Zweck des Gescbzes nicht mo- tivirte, den Agnaten des regierenden Landesfürsten günstige Färbung unter Zustimmung der Landesversammlung behielt, fo erläutert sich die- ses, abgesehen davon, daß von der Landesvertretung ein Werth darauf gelegt wurde, nah langen Verhandlungen zu einem Abschlusse zu ge- langen, einfach dadur, daß dur die in Ausficht genommene Garan- tie des Deutschen Kaisers, in welcher zugleich die der Reichsgewalt erblickt wurde, fihere Gewähr für eine dem Rechte und den Interessen des Landes zusagende Erledigung der Frage über die Thronfrage ge- geben war. Durch das in der Zwischenzeit erfolgte Ableben des Her- 309s Karl und besonders durch die Versagung der erbetenen Kaiserli- cen Garantie ist die Lage der Angelegenheit wesentlich verändert worden. Dem Lande, auch wenn Regierung und Landesvertretung in voller Uebereinstimmung handeln, steht niht die Macht zu, über seine Geschicke, so weit dicse über rein innere Angeleg-nheiten hin- ausreichen, selbständig zu gebieten. Welcher Erfolg würde also von einem unter diesen beiden Faktoren - vereinbarten neuen Regentschaftsgeseße, dem Knerkennung und Schus der _Reichs- gewalt nicht im voraus gesichert sind, zu erhoffen sein? Wir sehen davon ab, die {hon im Vorstehenden angercgte Frage, welche Beur- theilung ein solhes Vorgehen in dieser Angelegenhoit, die der politi» schen Tagespresse den Stoff zu mannigfacher meist nicht günstiger Kritik gegeben hat, in der öffentlichen Meinung finden würde, des Weiteren zu erörtern, können jedoch die Vesorgniß nicht unterdrücken, daß dasselbe dem Vorwurfe einer in ihm liegenden Mißachturg der hôchsten Autorität im Reiche verfallen und als eine, dur die Erklä- rung Sr. Majestät des Kaisers beanstandete Maßregel mehr geeignet sein würde, den ruhigen Gang der Regierung des Landes bis zun A g leng Ee des berechtigen Thronfolgers zu gefährden, als zu sichern. Aus ähnlichen Gründen halten wir für zwecklos, in eine Erörterung der Frage uns zu vertiefen, ob die duch die Reíchêver- fassung verbürgte Selbständigkeit des Landes das Recht in sich \hlicße, für cinen bei der jeßigen Lage der Thronfolgefräge demnach unzweifelhaft eintretenden Aw sGénzustäanb einseitig eine Regentschaft einzuseßen und mit denjenigen Attributen auszustattcn, deren fie zu ae Lappen na Vertretung des Herzogthums ün Deutschen Reiche

edarf.“ i

Hesterreich -: Ungarn. Wien, 14. März. Im Ab- geordnetenhause legte die Regierung heut cinen Gesky- entwurf vor betreffs Forterhebung der Steuern im Monat-April. Sodann wurde die Debatte über das Geseh betreffs der äüßeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche fortgesezt. Dié“ S8. 44 bis 59 wurden in der Ausshußfassung angenommen, “und die einzelnen hierzu geftellten Amendements abgelehut. Bezüglic) des S. 60 enispann fi. eme längere Debatte. Krzeczunowiß

O gegen denselben. Kowalski beantragte eine Resolution, welche | die Regierung auffordert, das Entsprechende zu veranlassen, daß die

Minister des Innern, neue Instruktionen crtheilt.

in dem vorliegenden Gesetze geregelten Kngelcgenheiten in den Wir-

- kFungsfk reis des Verwaltungsgerihtshofes einbezogen werden. Gegen - den Antrag des Aus\husses sprachen noch Kaczala und Czar-

torysfki, worauf §. 60 in der Aus\hußfassung unter der vom Unterrichts-Minister befürworteten Auslassung der Worte „und Strafen“ nebst der Resolution Kowalski's angenommen ward. Hierauf folgte die Debatte des Einführungsgeseßes. Hierüber sprachen Hormuzaki (für), Monti und Grocholski (gegen). Fux be- antragte einen Zusagz zu Artikel 11. lautend: „die rechtlichen Ver- hältnisse der Altkatholiken, ihre etwaigen Ansprüche an katholische Kirchen, Pfründen und Stiftungen werden durch dieses Geseh nicht berührt.“ EGine vom Abg. Heinz beantragte Reso- lution, womit die Regierung aufgefordert wird, die behufs Ausscheidung des österreichishen Theiles aus der Breslauer Diözese nöthigen Verhandlungen durchzuführen, wurde vom Be- rihterstatter befürwortet und vom Abgeordnetenhause angenoni- men. Petrino \sprach gegen und Kopp für diesen Antrag. Hier- auf wurden alle Artikel, sowie Titel und Eingang des Ein- führungsgeseßes in der Ausshußfassung angenommen und der Antrag Fux, sowie der weitere Antrag Kopps auf Zuweisung des Fuxschen Antrags an den konfessionellen Aus\chuß abge- lehnt. Hiermit war die zweite Lesung des Gesezes beendigt. Nächste Sikung am Montag. Tagesordnung : dritte Lesung des heute beshlossenen Gesehes und zweite Lesung des Gesehes be- treffs Regelung der Beiträge zum Religionsfonds.

Dem vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Ge- sekentwurfe über die Schonzeit des Wildes is die Aller- höchste Sanktion ertheilt worden.

(W. T. B.) Die von der „Presse“ gebrahte Meldung, der öôsterreihishe Botschafter bei der päpftlihen Kurie sei beauf- tragt worden, die Meinung des Kardinals AntonelUi über die österreichishen konfessionellen Gesetzvorlagen einzuholen, entbehrt, glaubwürdigem Vernehmen nach, jeder Begründung.

Graf Andras\\y ist heute Nachmittag von Pesth wieder hierher zurückgekehrt.

Pesth, 14. März. Die aus Anlaß der Weltausstellung dekorirten ungarishen Aussteller, Iurors und Kommissäre wurden unter Führung des Handels-Ministers Grafen Zichy heute Vormittags von Sr. Majestät empfangen. Zichy hielt

- eine ungarische Ansprache, in welcher er im Namen der dekorir-

ten Aussteller Sr. Majestät für die denselben gewährte Aus- zeihnung den Dank ausdrückte und die Versicherung hinzufügte, daß dieselben bestrebt sein würden, die ungarische Industrie aus allen Kräften zu fördern. Se. Majestät erwiderte hierauf eben- falls in vngarischer Sprache, daß i.n die Leistungen der unga- rischen IndustrieLlen freudigst überrascht hätten, daß es ilm wohl- gethan habe, einem Theil der Aussteller einen Beweis seiner Anerkennung geben zu können, und daß er die Hoffnung hege, daß die ungarische Industrie stätig fortschreiten werde. Die Ant-

wort Sr. Majestät wurde mit begeisterten Eljen gena )

Die „Pesther Korrespondenz“ \chreibt in ihrer Abend- ausgabe: Die Ministerkrifis geht sehr langsam ihrer Lösung entgegen. Der Minister-Präsident forderte in den leßten Tagen Coloman Tisza auf, die Bedingungen bekannt zu geben, unter welhen er geneigt wäre, in das Ministerium einzutreten, und

erklärte, daß ihm der Eintritt in die Regierung \o weit als

mögli evleichtert werden solle. Tisza formulirte hierauf seine Anträge, denen öftere und längere Verhandlungen folgten, die aber bisher noch zu keinem Resultate führten, da Szlavy keiñes- falls Bedingungen annehmen kann, welche bezüglih der gemein- famen Angelegenheiten prinzipielle Konzessionen involviren.

Die Verhandlungen werden deshalb noch immer fortgeseßt, und if daher die für heute Abends anberaumte Konferenz des linken Centrums, welche in der Vorausseßung, daß die Ver- handlungen heute zum Abschluß -gelangen werden, einberufen

. wurde, nach einer kurzen Erklärung Coloman Tiszas, daß

die Verhandlungen noch im Zuge seien, vertagt worden. Unterdessen wurden auch mit Ghyczy und Sennyey Ver-

handlungen gepflogen.

Bezüglich der Verhandlungen mit Baron Sennyey können wir fchreibt die erwähnte Korrespondenz gegenüber den Nachrichten einiger Vlätter versichern, daß dieselben noch keines- falls als abgebrochen zu betraten sind.

Die Verhandlungen mit den oben genannten Herren werden morgen fortgeseßt, und ist vor Montag kein Resultat zu er- warten. Auch in dem Falle, daß Tisza sich bereit erklärt, in das Ministerium einzutreten, werden die Vereinbarungen der einzelnen Modalitäten eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Großbritanuien nud Zrland. London, 16. März. (W. T. B) Gestern hat im Hyde Park zu Gunsten der Amnesti- rung der gefangenen Fenier eine Kundgebung stattgefunden, an welcher fih 2000 Irländer betheiligten, die in feierliher Pro- Zession aufzogen. Troßdem nah und nah eine sehr große

. Volksmenge herbeiströmte, verlief die Kundgebung doch ohne

jede Ruhestörung.

Frankreich. Paris, 18. März. Die geseßlihe Frist von sechs Monaten zur Wahl eiñes Nachfolgers für Herrn Ranc im Rhone-Departement endigt am 13, April, da der Ranc

- zum Tode verurtheilende Gerichts\pruch vom 183. Oktober datirt.

Die Wahlperiode muß demnach am 25. März cröffnet werden,

* und man erwartet deshalb täglih das Wahlausschreiben. Jm Ó e ait Be Made beschäftigen sich die “Republikaner hon ernst- i

mit der Wahl éines Kandidaten.

Im Lager von Chalons werden gegenwärtig unter der Oberleitung des Generals Douai zwei Gewchre probirt. Das eine, das Gewehr Beaumont, if von einem belgishen Ingenieur, das andere, das Gewehr Gras, von einem französishen Artillerie- Kapitän. Sobald die Kommission sich ausgesprohen hat, wird die Fabrikation des cinen oder des anderen beginnen.

In Folge des Beschlusses des Kassationshofes, welcher

den Blättern das Recht zuspricht, ihre Exemplare durch \pe-

zielle Träger vertheilen zu lassen, hat der Herzog von Broglie, Der Minister gestattei zwar, daß die Blätter spezielle Träger haben, jedoch unter der Bedingung, daß die Träger nur wirkliche Abonnenten bedienen und daß die Adressen dex Schleifen gedruckt sind. Die Blätter dürfen also sih niht ihrer Träger zum Umtragen von Probesendungen bedienen. Der Minifter stellt diese Bedingung, um zu verhindern, daß die Blätter bei Gelegenheit von Wahlen U. dergl. in größerer Anzahl vertheilt werden können. Versailles, 14. März.

fort und wird“ sch auch am Montag noch mit derselben bes{chäf- tigen. i : Die Bureaus haben zur Prüfung des in der Donnerstags-

Sigzung von dem Herzog von Broglie vorgelegten Gesegzent- wurfes, uh welchem die Amtsdauer der dermalen funftio- nirenden Vunizipal-Räthe provisorisch bis zum Erlaß des

neuen Munizipalgesetzes verlängert werden soll, eine Kominission

(W. T. B.) Die National- |

versammlung sehte heute die Beratgung über die Salzsteuer | j ührungen Herr er

: daß doch für eineu Theil des Bundeégebiets und insbe}onudere fir | denjenigen Theil, in welchem der Herr Abg. für Grefeid wehnt, die | Vorschrift, um die es sich hier handel, ctwas Neues nicht ist.

! niedergesezt; von derselben find 8 Mitglieder Gegner der Vor- lage, 7 günstig für dieselbe gestimmt.

Spanien. Marschall Serrano hat, wie ein Telegramm aus Bayonne, 15. März Abends, meldet, jeßt 34,000 Mann und 90 Geshüge zu seiner Verfügung, die Streitkräfte der Carlisten bei Bilbao sollen 35,003 Mann betragen, die Stärke ihrer Artillerie is nicht bekannt. General Loma hat ein Corps von etwa 8000 Mann bei Miranda konzentrirt und steht, wie es heißt, im Begriff, von der Rückseite aus einen Angriff auf die Carliften auszuführen.

Der „Agence Havas“ vom 16. März wird gemeldet, daß der General Nouvilas und seine ganze Truppenabthei- lung auf dem Marsche nach Olot von dem Carlistenanführer Saballs überfallen worden und von ihm gefangen genom- men sind.

Ftalien. Rom, 11. März. (It. N.) Wie bereits mit- getheilt, gedenken viele Städte das 25jährige Regierungs- Jubiläum des Königs am 23. März festlih zu begehen. In Rom werden der Bürgermeister und die Stadt- und Ge- meinderäthe in den alten Staatskarofsen in großer Gala vom Kapitol nah dem Quirinal fahren und dem Könige zum Andenken an das glüélihe Greigniß eine vergoldete Pergamentsrolle über- reichen. Die Nationalgarde und alle vom Munizipium abhän- genden Körperschaften werden vom Kapitol bis zum Quirinal Spalier bilden. Am Abend werden der Korso, das Kapitol und alle öffentlihen Gebäude auf Kosten der Stadt brillant erleuchtet werden. Jn jedem Stadtviertel wird eine aus je zwei Aristo- faten, Bürgern und Volksmänneru zusammengeseßle Kommission gebildet, welche freiwillige Gaben zu einem Geschenk für den König sammeln soll.

Amerika. Aus Buenos-Ayres wird der „A A. C.“ umterm 9. Februar gemeldet:

Die hier am 1. d. M. stattgefundenen Präfidentenwahlen wur- den von Unruhen begleitet, bei denen vier Personen getödtet und zwölf verwundet wurden." In den ländlichea Kreisen war die Unorduug und der Lebensverlust größer. Jun Saladillo wurden sieben Per- sonen getödtet und eine große Anzahl \chwer verwundet. Ge- neral Mitre und Dr. Alsina stehen hier in gleicher Gunst, aber in den Provinzen ist Dr. Awellanedo's Einfluß am größten. Die Cholera ist fast gänzlich aus Bucnos Ayres vershwunden und einige der Flußhäfen sind den Einwohnern wieder eröffnet. Montevideo wird, wie man erwartet, in Kurzem ebenfalls seine gesundheitlichen Beschränkungen aufheben. Die argentinische Regierung hat Dr. Uribune als außerordentlichen Gesandten bci Bolivia zur Regelung der Chaco- Grenzfrage afkkreditirt.

Durch den Dampfer „Moselle“ ist die Nachricht hier ein- getroffen, daß die Stadt Panama am 19. v. M. von einer großen Feuersbrunst heimgesuht worden is. Der dadurch verur- \sahte Schaden wird auf eine Million Dollars angeschlagen.

Nach in Lissabon eingegangenen Nachrichten aus Rio de Janeiro vom 22. v. M. ist der Bischof von Perna m- bufko wegen Ungehorsams gegen die Staatsgewalt vom höchsten Gerichtshof zu 4 Jahren Gefängniß verurtheilt worden.

Afffien. Ein Telegramm aus Nagasaki meldet, daß die Regierungs - Telegraphenleitungen, die während der jüngsten Unruhen zerstört wurden, wieder hergestellt und im Betriebe sind.

Dem „Reutershen Büreau“ wird über Penang aus Atchin unter dem 14. März gemeldet, daß der Oberbefehls- haber der niederländishen Truppen, General van Swieten, unter den fkleinen Rajahs an der Küste von Sumatra habe Proklamationen vertheilen lassen, in welhen er denselben die Unterwerfung der Atchinesen mittheilt, sie auffordert, sich gleichfalls zu unterwerfen und ihnen ungehin- derte Ausübung ihrer Religion zusichert. Die Ras jahs haben fast sämmtlih diese Aufforderung zür Unter- werfung zurückgewiesen und setzen den bewaffneten Widerstand gegen die niederländischen Truppen fort. Das Gerücht von dem Tode des atchinesishen Führers Panglimapolum is erfunden ; derselbe errihtet in der Nähe des Kratons starke Befestigungen. Wie man versichert, sind die Atchinesen damit beschäftigt, ihre Streitkräfte zu ftonzentriren, um einen großen Angriff auf die Position der Niederländer zu machen. j

Afrika. Nath einem Telegramm aus Cape-Coast-Castle vom 22. v. M. maren fast alle Truppen des britischen Expe- ditionscorps bereits nah England eingeschifft. General Wolseley sollte fich am 7. d. M. an Bord begeben, um die Rückfahrt an- zutreten. Er erwartete das Eintreffen des neuen Gouverneurs Berceley. Die Truppen hatten auf dem Rückmarsche von Ku- massi mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, welhc ihnen die in Folge der starken Regengüsse sehr angeschwollenen Flüsse bereiteten.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 16, März. In der Sizung des Reichstags am 14. d. M. erklärte der Präsident des Reichskanzler - Amts, Staats - Minister Del brück, über das Amendement des Abg. Grumbrecht zu §. 7 des Impfgesehzes: j

Meine Herren! Ich glaube in der Tl'at, daß die von dem Herrn Abgeordneten für Harburg vorgeschlagene Wortänderung eine Izer- besserung und eine Richtigstellung des Gedankens ift. Unter „Bor- ständen" von Lehransia!ten sind vielfach zu verstehen Behörden, die aus mehreren Personen zusammengefeßt sind. Die Verantwortlichkeit, welche hier und dur die späteren Strafbestimmungen den Leitern der Schulen aufgelegt werden joll, ist cine, welche die leitenden Per- sonen, also die „Vorsteher " treffen soll. Jh glaube, daß des- halb die von dem Herrn Abg-ordneten vorgeschlagene Aenderung richtig ift. z

Ueber die Amendements zu §. 14 a. a. D. äußerte der Staats-Minister Delbrü ck:

Meine Herren! Was trie beiden zu dem vorliegenden Para- graphen gestellten Amendements betrifft, fo bin ih nur in dec Lage, Sie zu bitten, sie abzulehnen. Dv ich in dieser Lage sein würde, wenn es den Herren Antragstellern beliebt Amendements entweder {on bei der zweiten Beratlzung cinzubringen oder für die dritte Lesung so zu stellen, daß faktisch möglich war, die wichtigen, darin berührten Fragea auch nur zu ervägen, das weiß ih nicht. T _Am zwölften Stunde zu stellen, cine jede tehnischch Erwägung von Seiten der verbündeten Regierungen auszuschließen, und- lediglich fon aus | diesem formellen Grunde muß ich Sie bitien, die Amendements ab- | zulchnen.

das bezicht sich mit auf dic Ausführungen ves leßten Herrn Redners

Im Jahre 1835, also vor beinahe 40 Jahren, ift in Preußyen eine Medizinal-Polizeivererdnung ergangen, welche durch cine Königlich- Kabinetêordre vom,8. August 183ò genchmigt ift und zwar, wie es in der Kabinelsordre Leißt, mit dem Befehl, daß dies-6 Regulativ von

hätte, | E e Eo : Et : welches der Bildhauer Gatalini in Nom modeltirt hat, in einzx nicht.

Sie haben es vorgezogen, diese Amendements in der | i al 2 c s A S Ÿ i a S | welches bereits gegossen ist und eben cijelixt und polirt wird, it

| widmet und wird in Massachusets zur Aufstellung kommen. | Modell zu diesem Denkmal ift von dew. amerikanijchen Bildhauer

Fch, mnß aber zugleich dabei darauf aufmerïsaur machen, und-

. Sedermann im yanzea Umfange Meiner Monarchie also auch in } }

der Rheinvrovinz bei Vermeidung dex atgedrohten Frciheits- und Gelditrafea befolgt uno von sämmtlichen dabei betheitigten Behörden danach verfahren werde.“ Diese Königliche Ordre und das Regulativ stehen in der preußis{en Geseßsammlung. Jun diesem Regulativ, welches sich au des Breit:ren mit der Schußpockenimyfung beschäf- tigt, befindet sih in §. 55, welcher lautet :

„Brecben in einem Hause die Pocken aus, fo ift genau zu unter-

suck&en, ob in demselben noch ansteckungsfähige Individuen vorhan- den sind, deren Vaccination alsdann in der fürzesten Zeit vorgenom- men werden muß. Bei weiterer Verbreitung der Krankheit find zugleich sämmtliche übrige Einwohner auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen und aufzufordern, ihre noch ansteckungéfähigen Angehörigen \{leu- nigst vacciniren zu lassen, zu welchem Ende von Seiten der Medi- zinalpolizei die nöthigen Veranstaltungen getroffca und erforderlichen Falls Zwangsimpfungen bewirkt werden müssen."

Diese Vorschrift deckt ih nicht vollständig mit dem §. 14. Im 8. 14 ist für den Fall, daß die Epidemie in einem Hauje nuc auê- bricht, nichts gesagt, der Fall ist nicht vorgesehen. Soweit es si wirklich um eine Epidemie handelt, unterscheidet sich der §. 14 von der in Preußen bestehenden Vorschrift dadurch, daß die in Preußen bestehende Vorschrift sich auf alle Einwohner des Orts erstreckt, während hier der Behörde überlassen bleibt, das, was sie anzuordnen für gut findet, auf einen Theil der Einwohner zu beschränken. Die Bestimmung unterscheidet sih ferner dadurch, daß fie in dem preußishen Regulativ beschränkt ist auf ansteckungsfähige Angehörige, während der §. 14 eine Unterscheidung zwischen ansteckungsfähigen und nicht ansteckungéfähigeu Personen nicht trifft. Ob diesec Unterschied der beiden Bestimmungen zum Nachtheil des vorliegenden Geseßent- wurfs gereicht, möchte ih bezweifeln. Der vorliegende Gesehentwurf spricht gauz allgemein, das preußische Regulativ st-llt einen Begriff auf, der nirgends definirt ist, au nicht zu definiren ist, der also mit andern Worten sagt: der Medizinalbeamte hat nach seinem Gutdünken zu befinden, wer nöthigenfalls zwangsweise geimpft werden foll, und wer nicht. Jch glaube, daß die Vorschrift, wie sie Jhnen hiec vorgeschla=- gen ist, den Vorzug verdicnt. Die zwangsweise Impfung, die in dem S. 55 des preußischen Regulativ steht, haben Sie erseßt durch eine Polizeistrafe.

Ich habe auf eine Diskussion der Materie eigentlich nicht ein- gehen wollen, indessen habe ich mich do für verpflichtet gehalten, darauf aufmerksam zu machen, daß ein recht erheblicher Theil der Herren, die in diesem Hause sißen, seit dem Jahre 1835 unter der Herrschaft wenigstens ganz ähnlicher Bestimmungen leben wie diejeni- gen, welche hier ins Leben treten sollen.

Zu §. 19 des Geseczes bemerkte derselbe Bundesbevoll- mächtigte :

Meine Herren! Was die zu diesem Paragraphen gestellten Amendements anbelangt, so darf ih annehmen, daz das Amendement, welchs si auf dea Einführungstermin des Gesetzes bezieht, bei den verbündeten Regierungen kein Bedenken finden wird. Ueber das Amendement des Herrn Akg?ordneten für Bochum, das auf Aufrecht- erhaltung der bestehenden Vorschriften sih bezieht, welche die Schußmaßregeln bei Ausbruch von Poenepidemien betreffen, bin ih nicht in dec Lage, mih im Namen der verbündeten Regi-run- gen aussprechen zu können Dagegen glaube ih ganz be!timmt mich gegen das Amendement des Hrn. Abgeordneten für Meppen aussprechen zu müssen; nicht weil ich den darin ausgedrückten Gedauken für uz- richtig hielte der Gedanfe ift vollständig richtig —, aber weil ich es für unrichtig halte, einzn sih von selbst verstehenden Gedanken auê- zusprehean. Ich habe darüber meinerseits gar keinen Zweifel, daß, wenn das Geseß, wie es aus der heutigen Berachung hervorgegangen ist, demnächst emanirt, die gesammte auf das Podcten - Jmpf- wesen sich beziehende Gescßgebung der einzelnen Bundesstaaten ipso jure beseitigt ist. Ein Geseß, welches die Ueberschrift hat „Impfgeseß", welches seinem ganzen Inhalte nah die bestimmte Nufgabe hat, die ganze Materie, um die es sich handelt, zu regeln, ein solches Geseß hebt nah Maßgabe der Reichsverfassung alle, die- selbe Materie regeluden Land-sgeseße von selbst auf. Jh würde es für durchaus unrichtig halten, dieiem Geseß einen solhena Zusaß anzu- hängen, den wir bei einec großen Reihe anderer ganz analoger Gesebe nicht für nöthig gehalten haben.

Landtags: Angelegenheiten.

Magdeburg, 16. März. (W. T. B.) In der heutigen Ersab- wahl zum Abgeorduetenhause an Stelle des verstorbenen Abgeordnete Kaufmann Zus{hwerdt ist, nah dem vorlicgenden offiziellen Wähl» ergebnisse, Professor Heinrich vou Svybei in Bonn einstimmig g?- wählt worden.

Statistische Nachrichten.

München, 13. März. Der Stand der Cholerakranken im hiesigen Militärlazaretlh) vom 1. bis 10. d. Vi. war: Verblieben waren 11 Kranke, hinzugekommen 4, mithin der Stand 15. Von diesen wurden 2 geheilt, 1 ist gestocben und 12 blieben in Vehaudlüung, wos von 5 in Rekonvaleszenz.

Kunst, Wissenschaft nnd Literatur.

Wie die „N. H. Zig mitrtheilt, ist am 14. d. M. dec Aitro- nom Joh. Heinr. von Mädler in Hannover verstorben. ;

München, 14. März. Aa Stelle des verstorbenen Universitäis Professors Dr Reischl wurde der Professor an der Würzburger Uni- versität, Dr. Wirihmüller, zum ordentliwen Professor der Moral hierselbst ernannt. L E

_—— In dec bekannten v. Millerschen Erzgießerei sind gegenwärtig vier bedeutende Monumente im Werke. Bon dem Denk- mal des Königs Maximilian, dessin von Zumbusch hergestell- tes Modell auf der Wiener Weltausstellung große Bewunderung er- regte, ist die Hauptfigur gegossen. Der Kopf mit den Schultern, der in den Kriegsmantel gchüllte Leib, die Beine und die Arme sind besondere Gußitücke, aus welchen die Figur fpäter zufammengeseßt wird. Das Ciseliren und Poliren dieser Monumenttheile wird eben vorgenommen. Vou den 4 Figuren, welche iu fißender Haltung an.

| die Ecken des Piedestals kommen, sind die Gestalien des Friedens,

der Weisheit uod der * Gerechtigkeit vollstêndig fertig; die Figur der Stärke wird demnächst gegossca werdeu, Das Denfmal, welches hier am Ende dec Maximilian}tranzze zur Aufstelwng kommen und eine Höhe von 45 Fuß erreichen wird, kann erst bis nädhstes Fahr vollendet werden. Ven der Reite:starne des Generals Belivar, welche die Stadt Carracas herîtellen Läßt, în)» einzelne Lheile bereits gegossen, von anderen ist dec Guß vocbereitet. Wegen der Schwierigkeit dcs Transportcs wird viefes 15% Fuß hehe Monument,

gewöhnlichen Anzahl von Theilen gegossen, welhe am Orte der Auf» itcfllung, dem Gipfel eines Berges bei der Stadt Carracas, nur zus iammengeschraubt zu wexden ‘brauchea. Ein weiteres Monument,

dem Antenken der Gefallenen im leßten amerikanishca Kriege ge- V2 Das

Rogers verfertigt. Die Hauptfigur ist ‘ein geflügetier Genius des Friedens, welher einen Palmenzweig in der Hand trägt. An die vier Een des Piedestas, auf wel{chem er emporrag-n wird, kommen. die etwa 12 Juß hohen Figurea eines Infanteristen, Kavalleristen, Artille- risten und Marinesoldatca u fstehea. Währead vcr Genius in {chwe- bender Haltung dargeïteflt ift und einen ideal veiflärien Gesicht8gusê- druck trägt, sind die Figurea der Soldaten äußerst chaxakteriftis{ und levendiq durdbgeftgrt. Ern viectes, Monument ijt nah Venedig be- timat und ilt den P:äsidenten, Nanin dar, wel.ber den venetian:- ¡Ben Œwvcy, zur Seite hat, uh) dieses Denkmal wird in 7inziney