1874 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, !6, März. Ao Schlachtvieh war a2nfgetrioben : Rindvieh 2534 Stück, Schweino 6073 Stück, Schafvieh 8753 Stfck, Kälber 1159 Stück.

Zerlin, 16. März. Fleischpreise auf dem Schlachtviebmarkt höchster mittel niedrigster

Q Thlr. 17 Thlr. 14-—-15 Thir, IBE s 18» 17» 85 sehr stilles

Geschäft,

Ri«dyvieh pro Ctr. Schlachtgew. Schweine pro Ctr. Schlachtgew. Hammel pro 290—23 Kilo. T i

Kälber: etwas lebhzfter, als vorige Woche Mittelpreise.

Würz C ;

Mehltheuer - Weidaer Eisenbahn - Gesellsohaît. Die letzte Einz, von 10% =10 Thlr. abzüglich Zinsen ist vom 22.—29. April er. bei der Gesellschaftskasse in Plauen i /V. zu leisten, ï

Braunkobhlenabbaag - Gesellsohast Friedensgrube. Die rück- atändige letzte Einz. von 20 Thlr. ist bis zum 31. März cer. bei der Gesellschaftskasse in Altenburg zu leisten. i

Schlesische Akt. - Ges. für Portland-Cement-Fabrikation zu Oppeln. Die letzte Einz. mit 30% = 60 Thlr, pro Aktie ist vom 1. bis 4, April cr. bei der Oppelner Bank: Sieg. Schück & Co. in Oppeln zu leisten,

A AZGFRIET@ Cm

Magdeburg-Halberstädter Eisonbahn-Gesellschaft. Die Ein- lösung der gekündigten 5 proz. Prior. - Oblig. im Beitrage von 100 Thlr. nebst 1 Thlr. 7 Egr. 6 Pf. Zinsen erfolgt vom 1, April cr. bei der Diskonto - Gesellschast und bei S. Bleichröder in Berlin; 8, Ins. in Nr. 63.

Preussische Boden-Eredit-Akilen-Bavuk. Die am 1. April ax. fälligen Coupons der kündbaren Hy frotheken-Schuldscheine wW:r- don vom 15. März cr. ab bei der Gesellzchaftskasse in Berlin ein- gelöst; s. Ins. if Nr. 63.

Cöln-Mindener Eisenbahn - Gesellsochaft, Die Einlösung der am 1. April cr. fälligen Zinscoupons der Prior.-Oblig, IIL, IV. und VI. Emis. erfolgt von da ab bei der Diskonto - Gesellschaft und S. Bleichrüer in Berlin; s. Ins. in Nr. 63

Essener Bergwerksvercin König Wilhelm. Die für das Ge- schäftsjahr 1873 festgesetzte Divid. von 10% wird mit 20 Thlr. per Aktie vom 16. Mäiz cr. ab bei der Diskontonto-Gesellschaft in Ber- lin ausgezahlt.

Internationale Bank in Luzemburg. Die auf 8}% für das Geschäftsjahr 1873 festgesetzte Divid, wird vom 1. April cr. ab mit 9 Thlr. 20 Sgr. bei Delbrück, Leo & Co. und 8. Bleichröder in Berlin ausgezahlt,

Preussische Hypotheken-Versicherungs-Aktion-Gesellsohaft, Die am 2, April cr. fälligen Zinscouzons der Hypotheken-Antheil- Certifikate werden vom 15. März cr. bei der Gesellschaftkasse in Berlin eingelöst,

Sohlosisohe AKtien-Gesollschaft für Portland-Cemont-Fabri- kation in Oppeln. Die Ausz. der Divid. pro 1873 von 10% = 13 Thlr. pro Aktie erfolgt vom 1. April cr. ab bei der Oppelner Bank, Sieg. Schück & Co. in Berlin.

C2OMRER R Â CFAZAEFARERÜVERR A; C Makler - Vereins - Bank für Waaren und Effekten. Ordentl, Gen,-YVers, in Hamburg.

23. März.

s _- E Langendreer Aktion - Gesellsokaft für Kohlen- und Koks-Industrie. Ordentl. Gen.-Vers. in Langendreer.

Pomerania. See- und Fluss-Versioheruugs-Gesell- sohaft in Stetin, Ordentl Gen.-Vers. zu Stettin; 8.

Berliner Emaille-Ofen- und Glasnr-Fabrik Arneburg.

Ordentl. Gen. - Vers. in Berlin.

Norddentsohe Gumnz:i- und Guttapercha - Waaren- Fabrik, vorm. Fonrobert & Reimann, AEt.-Gesellsoh.

Ordentl Gen.-Vers. in Berlin.

1 rRME. V T A

Ins, in Nr, 63.

Telegreplhiseie Witterungehertelzte

Ort,

8|Haparanda |335,3| |—-13,3 8[Christians. |

8|Hernösand

8 'Helsingfors 8 Petersburg ./336,0 —4,8 8/8tockholm ./336,3 | —5,1 8'Skudesnäs.

8/0xöe

8 Fredericksb 8 Helsingör. .

8 Moskau .

6'Memel. . L

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Tlezsbüus

7 Kärigaberg. 2040 —0,0 339;

6 Danzig. ..

6!Puttbus. N 7 Kieler Huf (339,2

7\Cöslin

6| Wescrieuch, 337,1 7Wilhelmsh. 6Blettia ... 8 Gröningen .1339,5 -— 6|Bremean 8 Helder...

v) 10801698 Vio 335,8 4-1,6

Torgea.., 3rerlan Brügge?

WFiegshacs Ratibo:

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339,8)

COMA A. eis

—_ ar. | Abw Temp. Abw | ; Hiramels- P. L, v.M, R. |v. M. Vind hninais

ansicht,

15. März.

N., schw. bedeckt. WSW., mäss.|bedecEt, Windstille. heiter. Windstille. lheiter. S., schwach. |bewölkt, ¡NW.,, schw.,

088A [04 (337,1) A0 334,4' —9,4

.1339,3 20,6 }

338,4' —0,5 N, mäss, heiter,

“—_] L NO., müssig. —!) | |NNO0, mäs3. 9

33812 8., Sturm. s|bedeckt.

(335,3 0,8 4,7|—2,4 O ,Windstille. hei! er.

O ¡NW,, lebhaft. |heiter.

--2,6 W., schw. heiter, —3,0; heiter, Reif. —1,0 N,, mässig. fjheiter.3)

NW.,, mäss. heiter. —1,7 80., schw. |trübe. 4)

'NNO,, s. heft. |trübs.*)

(N,, mäss, trübe, —0,3 W., schw. bedeckt. ®)

[|NNW,, schw.|bedeckt,

-— ‘NO,, mässig. |bewölkt,

N, schw. +3,1 N, mässig, [ganz bew,?) —0,18,, schw. trübe.

3 trübe., Regen 1, 0,

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6 —0,6 .1334,3|4-6,6

335,6 --0,4

b S jr T DD fa O O E i D O bO DO D D O O E

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336,0 ./335,2 —0,9

|

. 338,0, E 339,4 334,6 —0,4

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W, schw.

333,4 -1-0,1 . 330,3 2 L 0

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5 WNW,., stark. bedeckt. 8) 90., schw, 8 3 6

bed, Schnee. bed., Regen. [W., mäss. trübe.

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'SW,, schw.

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.1337,4' 42,8 Sg

.1326,7 —2,1 335,59 3,9

bedeckt, Schnee. trübe, Regen.

W, schw, SW., schw. ., TnüssSig.-

|

5 ,

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—| Allgemeine E

wenig bewölkt. NNO0., mäsa, [wenig bewölkt.

BHannoversohe Bank. Ordent]. Gen.-Vers, in Hanro- ver ; s. Ins. in Nr. 63. Interuationals Bank in Luxemburg. Ordentl. Gen. -

Vers. in Luxemburg.

Kkinmdigungen und Verloosungen.

Liegnitzer Stadtobligatlonen. Das Verzeichniss der ausge- Mary arn 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 63.

PrenssIsche Hypotkeken-Versicherungs-Aktien-Gesellsohaft, Das YVerzeichniss Ja gékündigten Hypotheken - Antheil - Certifikate

à 44% ; a. Ins. in Nr. 63.

Telegraphisehe Witterungsberielte.

E | Allgemeine Ort. B

Himrnels- 8|Constantin, |337,7|

angicht. 8 Haparanda .|338,6 8|[Christiansd. 339,4 Hernösand 338,3 Helsingfors 336,1 Petersburg ./334,9 Stockholm 338,0 Skudesnäs ./337,1 338,1

Bar. |Abw | Temp. Abw End P: Ly. M.) R. |v.M.; Wing.

15. März, 1,6| |NW,, 2], stark.|bedeckt. 16. März. N., schw. W,, schw, N0,, schw, Windstille 0, schw, S, 8tille. Nebel. 80,, lebh. Nebel, NW,, schw, [Nebel SW,, s8chwach, -—4) SW , schwach, 5 S, stark, bedeckt. NW., mäss. |trübe.3) SW., mäss, bezogen. W,, schw. trübe.

-—- heiter. NW „schwach.'bewölkt. |[SW z.S., mäss. |bewölkt. SW., raäss. |bewölkt.*) WSW., müäss |be?»eckt. WSW., mäss,|bedcckt. WNW., sechw wolkig. |W., atills, bedeckt, SW,, müss, [bcdeckt. Wz SW,, sch. _— SW,, schw, lheciter. W., schw, heiter. 3,6|W., schw. trübe, Nebel, W., mässig. |heiter.5) W., schwach. |völäig heiter. SW., schw. ‘sehr bewölkt.s) W, zieml.lebh, Regen. N,, schw. bedeckt. ?) N,, s. schw. bedeckt.

|

heiter, bedeckt. bedeckt. heiter,

bed,, Schnee.

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Fredericksh Helsingör ..| Moskau ,../330,8 Memel. .…..1337,8 Flensburg. ./338,8 Königsberg (338,0 Danzig .…../338,9 Putbas-. 338,2 Kieler Haf.|540,1 Cöslin .,.,/339,4 Wes. Lechtt./338,5 Wilbelmsh. |337,7 Stettin .…...|339,9 Gröningen ./339,7 Bremen .../339,5| Heldor . 340,1 Berlin ..../339,6 336,0 Münster ,,./337,6 Torgau ...…./337,4 Breslau .../335,2 Brüssel .../340,2 [Cöln 338,5 6 Wiesbaden ./336,4 S Ratibor .… 330,8

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M INNDNND D O D I N R N N C O O0 M0 O O O O

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“_ gnädigst geruÿt :

24. Á Berlin,

s Pommerensdorfer Seifen- und Chemikalien - Fabrik.

Ordentl. Gen.-Vers. in Stettin.

20. Altenburger Zuokerfabrik, Kohblenban und land- wirthsohaftliche Industrie - Gesellsohaft. O)» dentl.

Gen.-Vers. in Rositz.

26. Vermlitelungs- und Kredit-Bank. Ordentl. Gen -Vers.

in Betflinz;. s. Ins. in Nr; 63.

Marienhütte, Akt.-Ges. Ordentl. und ausserordentl.

Gen.-Vers. in Danzig.

Preussisocho Union-Banu-Bank,. Ordentl, Gen.-Ve!s. in

Cherbourg .|342,7 Havre ..,./342,2/ Karlsruhe, 339,4 s 7|8t, Mathieu|343,1i

N ODLILLIORNANOANER R No oon

00 00 CD M M G 00 Ca O M T

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schwach, Strom S, Strom N. 3)

7) Gest, Schnee, Nachts Regen. 9) Regen und Schnee.

|NW,, mäss. bedeckt. |NW,, lebhaft. bedeckt.

8 —- INNW, bew. 'ganz bedeckt,

i) Gestern Nachm, WNW, mässig.

Reif. 5) Gest, Nachmittag müässiger Regen.

W., Sturm. |bedeckt.v)

C ?) Gest. Nachm. NW., Gest. etwas Schnee. #) Starker s) Nachts Schnee. 8) Gest, Schnee und Regen,

Nachmittag N. 4) Starker Reif.

6'Trier 335,2 8 Cherbourg 342,4 8 Havre 342,2 7 Carlsruhe. ./336,2 7 St Mathienu |343,6 8|Constantin, (337,0

ï) Feiner Regen, gestern feiner Regen.

——+

SW., schw. [Nebel Regen. WNW., mäss |bedeckt. NW., mässig. ganz trübe, |SW., lebh, [bed., Regen. W,, bewegt, ganz bedeckt. [Windstille. |[schön.

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1) Gestern Nachmittag NO. schwach, ?) Strom O0. Gestein

mässig. Strom N. 3) Nachts etwas Graupeln. 5) Reif, gestern Regen. ®) Regen in Intervallen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

(M. 39] Bekauntmachung.

Die zu dem Neubau ven vorläufig 2 Kasernen- gebäuden der Centra.-Kadetten-Anstalt in Lich- terfelde erforderlichen Maurerarbeiten sollen im Wege der Suhmission verdungen werden.

Die Bedingungen und Kostenanshlag sind in un- serem Geschäftslokale, Michaelskirhplaß 17, ein- zusehen und versiegelte Offerien

bis zum Montag, den 23, d. Mts.,

Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. a, 795/3)

( Berlin, den 14. März 1874. Königliche Garnison-Verwaltung.

Verloosuug, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[M. 396]

4 Grande Société „des chemins de fer

E L Russes,

Wir sind beaustragt, die am 1./13, April d. J. fälligen Coupons der

4 pCt. Prioritäts-Obligationen

obiger Gesellschaft vom Verfalltage ab ein- zulösen.

Die Coupons sind in den Stunden von 9—12 Uhr einzureichen,

Berlin, März 1874.

Mendelss0hn & Comp. Jägerstrasse 1. (a. 776/3)

§. 43 der Statuten die Dividende pro 187

17 Thlr. für die Aktien Nr. 12 Thlr, 22. 6. für die Aktien Nr. 4001 bis 5000 incl.

Die Auszahlung erfolgt vom L, April cer. ab jederzeit bei unserer hiesigen Kasse und in der

festgeseßt. Zeit vom 1. bis 15. April

in Berlin bei unserer Filiale, Leipzigerstraße Nr. 59, Herren Gebrüder ied 1 - Herren Marcus Nelken & Sohn, Herren Baunmr & Liepmannu, errn S, Abel jun, Stolp Herru C. W. Dalcke.

, Breslan ,„

; Danzig Stettin

Coeslin, den 10. März 1874.

Die Haupt-Direktiou.

[M. 397] E Grande SoCIété des chemins de fer

L Russes.

Wir sind beauftragt, die am 1./13. April d. J. fälligen Coupons der

l % igen firioritäts-Ohligationen obiger Gesellschaft mit 12 Thlr. 1 Sgr. 9/19 Pf. pr. Coupon vom Verfaliage ab einzulösen, und zwar Yormittags von 9—12 Uhr.

EBerTlin, März 1874, (a: TTB/9)

Mendelss0hn & Comp.,

Jägerstrasse 951.

E É

Bekanntmachung.

[M. 342] Berliu-Stettiner Eisenbahu.

Die Zahlung der am 1. April cr auf unsere Prioritäts - Obligationen 11, und ITI, Emission gegen Einlösung der Coupons Serie IT. Nr. 14 und Serie II. Nr. 10, ferner auf nnsere Prioritäts-Obligationen VI. Emission gegen Ein- lôfung der Coupons Serie L. Nr. 13 erfolgt vom 1, April cer. ab und zwar bei unserer Haupt- kasse hierselbst nur des Vormittags, bei unse- rer Statiouskasse in Berlin in den gewöhn- lien Geschäftsstunden, und bei den Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frank-

furt a. M. (a, 3605/3)

Stettin, den 4. März 1874. der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gefsellsthaft.

M Pommersche Hypotheken-Actien-Bauk.

Das Curatorium der Pommerschen Fen Éteinhalb Pr Matin der gestrigen Sitzung gemäß auf achteinha rozent =

Direktorium Freßdörff. Zenk e. Stein.

1 bis incl. 4000 und

Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreis-Thierarzt-Stelle des Kreises Stolp, | aufgefordert, binnen 6 Wochen unter Einreichung

mit welcher ein Gehalt von 200 Thlrn. verbunden i ist noch nicht wieder beseßt. Qualifizirte Thierärzte, welche fih um diese Stelle bewerben wollen, werden

ihrer Zeugnisse fich bei uns zu melden. Cöslin, den

F März 1874. Köuiglihe Regierung, Ab- theilung des Innern, Schönemann.,

FIVEL A E 32

[M. 383] / An der hiesigen Realschale erster Ordnung ist zu

Michaelis dicses Jahres eine ordentliche

Lehrerstelle

zu beseßen. Erforderniß ist die Facultas in evau-

gelischem Religionvunterriht für alle Klassen, außer-

dem im Deutschen und Lateinischen oder neuercn

Sprachen. Gehalt 700 bis 800 Thaler jährlich. Caffel, am 11. März 1874.

Das Kuratorium der Realschule 1, Ordnung.

I BIO) AMuzeige. Am heutigen Tage habe ich die

Lutze’\che Klinik in Cöthen

als alleiniger Besißer und Inhaber übernommen.

Der gesammte Austalts-Geschäftsbetrieb, an dessen Spitze ich jeht trete, wird in der näm- lien Weise, wie bei Lebzeiten meines ver- storbenen Vater3, ves Sanitäts-Raths Wr. ALEe Luztze, in allen seinen Zweigen fort- geführt.

Cöthen, den 6. März 1874.

Pr. med. Brnest Arthur

Lautze, prakt. Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.

[M. 398] Sa Eh Behufs Beschaffung größerer Quantitäten von

sogenanntem russischen Haufpapier wünscht

mit Fabrikanten in direkte Beziehungen zu treten die

Direktion des Feuerwerks-Laboratoriums zu Spandau. [a 7964]

[AT, n Breslau-Warschauer Eisenbahngesellschaft, 4 E Abtheilung.)

Die Aktionäre der Breslau-Warschhauer Eisenbahn werden hierdurch in Gemäßheit des 8. 29 des Ge-' sellschafts-Statuts zu der auf Freitag, den 10. April d. I., Vormittag 10 Uhr, in Poln.-Wartenberg in Czesh's Hotel anberaumten ordentkihen Geueralversammlung eingeladen, in welcher statutenmäßig

1) der Bericht des Verwaltungsrathes über die

- Lage der Geschäfte und die Bilanz für das apo enne Geschäftsjahr,

2) die Wahl von 4 Mitgliedern des Verwältungs- raths an Stelle der Ausgeschiedenen,

3) S ONE von 3 Revisoren zur Prüfung der

ilanz,

4) der Bericht der Nevisoren über Prüfung und Decharge der Bilavz des Vorjahres und Be- \{lußnahme über die gezogenen Monita,

zur Verhandlung gelangen we: den. Ferner kommen zur Beschlußfassung

5) die Anträge des Verwaltungsraths: Die Versammlung wolle beschießen :

Pur: 7E D ON N G IIENCLO E [U N SIE E MP2 N CES

a. der Verwaltungsrath wird ermächtigt , uach

seinem Ermessen zur vollständigen Herstel-

luvyg der Bahn das nöthige Anlehen zu kontrahicen,

. die Generalversammlungen dürfen, außer- dem Poln.-Wartenberg auch in Berlin und Breélau abgehalten werden,

c. in dem Falle, wenn Mitglieder des Verwal- iungêrat{8 während der Zeitdauer ihr Amt freiwillig niederlegen und ihren Austritt er- klären, oder das Aut durch Todesfall er- list, ist der Verwaltungsrath ermächtigt, an Stelle der Ausgeschiedenen ucue Mit- glieder durch Cooptation zu wählen, welche alsdann für die Dauer der Amtsperiode der auêgeschiedenen Mitglieder in Funktion treten.

Der Verwaltungérath wird ermächtigt, nach den Be-

\chlüssen zu a. b, und c. die Abänderung des Sta- tuts zu §§. 28 und 48 zu bewirken.

6) Die Anträge der Aktionäre:

a. des Landraths Wocke und Genossen auf zeit- weise Uebertragung des Betriebes der Breslau- Warschauer Eisenbahn an die Direktion der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn;

. des Geheimen Rechnungs-Raths Bernhard auf Sas einer Kommission, welche dahin zu wirken hat, ra die Genehmigung des eyent. beschlossenen Anlehers \chleunigst beschafft wird.

Behufs Theilnahme an der Generalversammlung

müssen die Aktien, oder an Stelle derselben, amt- liche Bescheinigungen von Staats- oder Kommunal- Behörden über die bei ihnen erfolgte Deposit'on der betreffenden Aktien nah §. 34 des Statuts bis spä- testens drei Tage vor der Versammlung, also bis zum 6, April cr.,, 6 Uhr Abends, gegen Empfangnahme des Duplikat-Depositionsscheins bei unserer Gesellschafts-Hauptkasse hierselbst depo- nirt werden,

Wegen Vertretung der Aktionäre machen wir auf

§. 39 und 33 des Statuts aufmerksam, mit dem

inzufügen, daß die gehörig legalisirte Vollmacht rechtzeitig hier einzureichen ijt.

Poln. Wartenberg, den 5. März 1874.

Der Verwaltungsrath.

Mia Betriebs-Einnahmen nah vorläufigen Ermittelungen. E fue big ult. Personen Güter Szunmg Kifuar | Thlr. | Thlr. | Thlr. Thlr. 1, Für sämmtliche Haupt- und Zweigbahnen 7 exkl. Call-Trier, Sebruar 1874| 200,000 566,000| 766,000] 1,599,000 x 1873| 197,241 588,088 785,329) 1,623,174 pro nee | 2,009) Tae 1874 [weniger |_22,088| 19; 11. Für die Eifelbahn Call-Trier. Februar 1874 9,760 25,740 35,500 « 1873) 9,342 31,435| 40,777 pro smehr | 4181 1874 weniger | | 5,695| 5,277

Cöln, den 14. März 1874. E E Die Direktion.

__24,174

72,710 __76,789

4,079

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonuement beträgt 4 Thlr. 15 Sgr. für dos Vierteljahr.

InsertionspreisfürdenRaumeinerDrazeile 3 Sgr.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller-

den nahbenanuten Beamten vom Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens- Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürftlih lippishen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Kaiserlih deutshen Botschafter in London, Grafen zu Münster und dem Königlihen Gesandten in Oldenburg, Prinzen zu Ysenburg; - des Commandeurkreuzes des Königlich belgischen Leopold-Ordens: Â dem Wirklichen Legations-Rath Reichardt im Auswärtigen mt; des Ritterkreuzes des Herzoglich braunshweigischen Ordens Heinrihs des Löwen: dem Geheimen Hofrath Gasperini, Vorstand der Bot- \hafts-Kanzlei in Wien; und des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich \ähsishen Haus-Ordens vom weißen Falken: “e dem Dragoman des deutschen Konsulats in Jerusalem, urat. i

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

dem Kaiserlih russishen General-Lieutenant, General-Adju- tanten Sx. Majestät des Kaisers und General-Gouverneur von Turkestan, Constantin von Kaufmann, den Rothen Adler- Orden erster Klasse mit Schwertern; dem Licentiaten der Theo- logie und emeritirten Konrektor am deutshen National-Lyceum in Stockholm, Dr. philos. Frisch, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kaiserlich -russishen Garde-Kapitän W il- goßki zu Warschau den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse, und dem Sekretär des Kaiserlih deutshen Konsulats in Wien, Dr. Edlen von Vivenot, den Königlihen Kronen- Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König Zaben Allergnädigst geruht: Dem Stadtgerihts-Rath Schmiedel zu Breslau den Rüz- then Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dent Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Schrdò der genannt von verleihe zu Essen, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse zu verleihen.

Dents%cchbes Nei.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Carl Brandes zum Vice-Konsul des Deutschen Reiches in Montevideo zu er- nennen geruht.

Bekanntmachung, betreffend die Außercoursseßzung der Kronen- thaler, sowie von Münzen des Konventionsfußes. Vom 7. März 1874. Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 233) hat der Bundesrath die nah- stehenden Bestimmungen getroffen : 8. 1, Vom 1, April 1874 an gelten niht ferner als geseßliches Zahlungsmittel: G 1) die Kronenthaler deutschen, ssterreihishen oder brabanter epräges z : A die im Zwanzigguldenfuß auêsgeprägten ganzen, halben und viertel Konventions- (Spezies-) Thaler deutshen Gepräges. Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Ein- lôsuhg beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. §8. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im §. 1 bezeihneten Mlinzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den dur die Landes-Centralbelörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundes- staaten, welche diese Münzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben geseßliches Zahlungêmittel sind, nah dem in dem §8. 3 fest- gele Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landesmünzen umgewechselt. i __ Nach dem 30 Juni 1874 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. F. 3. Die Einlösung der in §. 1 bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthoerhältnisse: Kroncnthaler' zu . 2 Fl. 42 Kr. bezw. 1 hlr. 16/4 Sgr., 1/1 Konventions- (Spez.-) Thaler zu S - 24 e 6 1 o 11%6 F 1/2 Konventionsthaler (Konventionsguld.)zu 1 12 , E S '/4 Konventionsthaler zu 36 , M O . 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§8. 2) pin Ga durhlöcherte und anders, als durch den gewöhnlichen Um- auf im Gewicht verringerte, ingleihem auf verfälschte Münzstücke Feine Anwendung. Berlin, den 7. März 1874, Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

19. Plenarsizung des Deutschen Reichstages. Mittwoch, den 18. März 1874, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:

1) Fortsezung der zweiten Berathung des Gesezentwurfs über die Presse. 2) Erste und zweite Berathung des von den Abgeordneten Dr. Hinschius und Dr. Völk vorgelegten Entwurfs eines Gesezes über die Beurkundung des Personenstandes und

die Form der: Eheschließung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmeu | Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten |

anch die Expedition: Wilhe!mstr. Nr. 32.

1874.

Das 9, Stück des Reichs-Gesezblattis, welches heute ausge- geben wird, enthält unter ‘Nr. 992 die Bekanntmachung, betreffend die Außercours- seßung der Kronenthaler, sowie von Münzen des Konventionsfußes. Vom 7. März 1874. Berlin, den 17. März 1874. Kaiserlihes Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. März ct. den bis- herigen vortragenden Rath im Iustiz- Ministerium, Geheimen Ober-Justiz-Rath Dr. von Schelling auch für die Dauer des ihm neu verliehenen Amts als Präsident des Appellations- gerichts zu Halberstadt zum Mitgliede des Königlichen Gerichts- hofs für kirhlihe Angelegenheiten;

Den Kreisgerichts - Rath a. D. Hoffmann in Ober- Schüßzendorf bei Groß-Tinz im Kreise Liegniß, unter Wieder- aufnahme in den Justizdienst, zum Staatsanwalt in Liegniß ;

Den Vorsizenden der Eisenbahn-Kommission zu Kattowit, bisherigen Eisenbahn-Bau-Inspektor Otto Urban, und

Das technische Mitglied der Eisenbahn-Kommisfion (Ber- gisch-Märkische) zu Caffel, bisherigen Baurath Buchholz, zu

‘egierungs- und Bauräthen zu ernennen ; fowie

Dem Eisenbahn-Sekretär Heinrichs bei der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn hierselbst, .dem Eisenbahn-Sekretär Sch u ir- mann bei der Hannoverschen Eisenbahn Zu Hannover, dem Eisenbahn-Sekretär Mala chowih bei der Westfälishen Eisen- bahn zu Münster und dem Hauptkassen:Buchhalter Zickermann O hierselbst den Charaïter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

na ———

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf dew Juhaber lau-

tender. Kreisobligationen des “Danziger Landkceïfes im Betrage von 345,000 Reichsmark. v ; Vom 20. Februar 1874. |

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Danziger Landkreiscs auf dem Kreistage vom 20. Dezember 1873 beschlossen worden, die zur Ein- lösung der nach Unseren Privilegien vom 20, Dezember 1865 (Ges. Samml. 1866, S. 26) und vom 6. Mai 1867 (Gef. Samml. S. 804) emittirten und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreis- obligationen erforderlichen Geldmittel durch Aufnahme eines Darlehns von 115,000 Thalern oder 345,000 Reichsmark aus dem Deutschen Reichs-Inpvalidenfonds zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwal- tung des Reichs-Invalidenfonds auf jeden Inhaber lautende, mit Zins- coupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt-Nominal- betrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleich- fommt, alfo von höchstens 115,000 Thaler oder 345,000 Reichsmark aus- stellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner ctwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17, Juni 1833 zur Ausstellung von obe B bis zum Höchstbetrage von 345,000 Reichsmark, in Buch- taben :

Dreihundert Fünf und vierzig Tausend Reichsmark,

welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichs- währung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichs- währung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnach- folgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nah dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nah der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Aus- gabe der Obligationen ab mit wenigstens jährlih einem und höchstens jährlih fünf Prozent des ursprönglichen nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den bereits amortisirten Schuldbe- trägen zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rehtlihen Wirkung ertheilen, Daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Stgats nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874.

(L. 8,) Wilhelm. :

Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. A chenbach. Provinz Preußen.

Obligation des Danziger Landkreises

111, Emission über . . . . Reichsmark.

Auf Grund des untecm genehmigten Kreistags- beshlufses vom 20. Dezember 1873 wegen Aufnahme einer Schuld von 345,000 Reichsmark bekenut sich die Kreisaus\huß des Danziger Landkreises Namens des Kreises durch diese, für jeden S nbaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners un- kündbare Verschreibung, zu einer Darlehnéschuld von Reichs- mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

__ Die Rüzahllng der ganzen Schuld von 345,000 Reichsmark grSient now Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Be- ufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den ge- tilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht

Regierungsbezirk Danzig,

vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstörkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu.

Die jährlichen Amortisationraten werden auf 300, bezw. 200 Mark abgerundet.

Die FLolgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bcstimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre . ab in dem Monate jedes Jahres.

__ Die ausgeloosten Schuldver|hreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüczahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht.

__ Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem D ati S in dem Deutschen Reihs- und Königlich

reußischen Staats-Anzeiger oder dem an dessen Stelle treten- den Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Dan- zig oder dem an dessen Stell: tretendèn Organe und in je einem in Königsberg i. Pr. und in Danzig erscheinenden öffentlichen Blatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerehnei, mit vier und ‘einhalb Prozent jährlich ix Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der “Fnsgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

_Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals exfolgt gegen bloße Rückgabe der auêgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibutig bei der Kreis-Kommunalkasse in Danzig, sowie an den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Cinlösungs- stellen in Berlin und in Danzig und zwar auch in der nah dem Einiritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Jälligkeitétermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rüczahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder verniteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- ordnung ‘Theil L Titel 51 §, 120 segq. bei dem Königlichen Stadt- und Kreisgericht zu Danzig.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch foll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- meldet und den ftattgehabten Besiß -des Zinscoupons dur Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis Des nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind . . . . halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres . . . . ausgegeben.

Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Danzig gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jn- E O sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflihtungen haftet der Kreis mit feinem Vermögen und seiner Steuerkraft,

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Danzig, den .

(L. S.)

Der Kreisaus\{chuß des Danziger Landkreises. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichneu. Provinz Preußen. i Regierungsbezirk Danzig. Zinscoupon

zu _ der Kreisobligation des Danziger Landkreises. II1, Emission. Di Ae Mark zu vier und einhalb Prozent Zinsen über . . , . Mark .. . Pfennigen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen*Rückgabe in der Zeit vom ten bis

resp. vom i

späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das

Halbjahr vont ._, bis ; mit (in Buchstaben) E

Mark Pfennigen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Danzig, und

bei den in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen

Staats-Anzeiger, oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem

Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Danzig oder an dessen

Stelle tretenden Organe und in je einem in Königsberg i. Pr. und

in Danzig erscheinenden öffentlichen Blatte bekannt gemachten Ein-

lófestellen in Berlin und Danzig. Danzig, den . . ten ._ IBT a i Der Kreisaus\{uß des Danziger Landkreises.

___ Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren nach der en vom Schlusse des betreffenden

Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung. De Namensunterschriften der Mitglieder des Kreis- aus\chusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten verschen werden.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Danzig.

Talon

zur Kreisobligation des Danziger Landkreises. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu

der Obligation des Danziger Landkreises Littr, . . , Nr... . über

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