1874 / 68 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Art. 9, Eine Kopie dieses Vertrages soll vom König von Aschauti unterzeichnet und binnen 14 Tagen von dato dem Administrator Ihrer Majestät Regierung in Cape Coast{Castle übersandt werden.

Art. 10. Dieser Vertrag soll‘ a1s der Vertrag von Fommanah gekannt fein.

Gegeben in Fommanah am 13. Februar: 1874. Í

Wie eine Depesche an den Minister für die Kolonien meldet, hat Gencral Wolseley auf Grund des befriedigenden Endes des Krieges mit dem König von Aschanti den am 12. Juni 1873 über Elmina und Umgegend verhängten Belage- rungszustand aufgehoben.

Die Nr. 23 und 24 des „Amts-Blatt der Deutschen Neichs -Postverwaltung* habeu folgenden Jnhalt: Geveral- Verf : vom 17. März 1874. Versiegelung der Geldbriefe. Vom 16 März 1874. Waarenproben nah Griecenland via Jtalien. Vom 17. März 1874. Behandlung der Vorschußsendungen, welche nach Postagenturcn gerihtet sind. Bescheidung: vom 13. März 1874. Beförderungskosten für Extrapostreisen in Staatsdienstangele- genheiten. General-Verf.: vom 19. März 1874. Warnung vor einem aus dem Gefängniß entsprungenen Postdiebe.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Königliche Reiierung zu Münster bringt zur öffentlichen Kcuntpih, daß na ang:stellten Ermittelungen auch der bei Diez hergestellte sogenannte hydraulishe Lahnkalk mit gutem Erfolge zur Fabrikation von Schwemmsteinen verwendet werden kann und benußt wird. Vorausseßung für die Erlangung solidek Shwemms- steine ist jedoch, daß nur scharfer und harter Bimsteinsand unter Aus- {luß alles von verwitterten Bänken herrührenden sog. „faulen und erdigen“ Materials verwendet werde, daß der Bimsteinsand einen auêreichendten Zusaß von gutem hydraulishen Kalk erhalte und die Mischung beider Theile recht sorgfältig und innig erfolge, daß die Steine gut gepreßt und daß sië eine der Bindekraft des Kalks ent- sprechende Zeit lang nach ihrer Herstellung abgelage:t werden.

Mainz, 17. März. Die näheren Bestimmungen über das am 4., 5. und 6. Juli hier stattfindende große Musikfest sind in der am Mittwoch abgehaltenen Delegirtenversammlung der verbündeten Städte festgestellt worden. Zunächst ward der Dirigent der hiesigen Liedertafel, Kapellmeistec Lux, einstimmig zum Dirigenten des Festes erwählt. Für das Programm der Aufführungen wurden endgültig folgende Nummern festgeseßt: das Oratorium „Paulus“ von Men- delssohn, die Ouverture zu „Oberon“, der dritte Theil der Faustmusik ven Robert Schumann und als Kröaung des Ganzen Becthovens neunte Symphonie. Das Orchester bilden das hiesige Theaterorchefter und bedeutende auswärtige Orchester, während der sanglihe Theil die impo}anten Kontingente sämmtlicher Gesangvereine und verbündeten Städte zur Verfügung hat. F =— D Datee t

London, 18. März. Ver „Times" wird von, Andrew Mac Callum aus Koroësco in Nubien unterm 16. Februar geschrieben : „Es wird interessiren zu erfahren, daß ih an der Südseite des enes Tempels von Abu Simbel den Eingang zu einer in den Felsen gehauenen gemalten Kammer fand, Dieselbe ift 21 Fuß 25 Zoll lang, 14 Fuß 8 Zoll breit und bis zum Beginn des Bogens 12 Fuß hoch, reih ausgehauen und im besten Style der besten Periode der ägyp- tischen Kunst gemalt, zeigte die Porträts von Ramses tem Großen und befindet sich in vorzüglich erhaltenem Zustande, Ob diese gemalte Kammer | das irnere Heiligthum eines kleinen Tempels oder Theil eincs Grabmals, oder, wie die wohlbekannte Gruppe in Jbrim, nur ein Speos ist, wird ven künftigen Forschern festgestellt werden müssen.“

Oxford, 12. März. Wie die offizielle „Oxford University Ga- ette vom 10. März ankündigt, liegt dem Senat der Universität ein

utrag vor, dem zufolge Herrn Professor Reinhold Pauli in Göt- tingen die akademishe Würde eines „Doctor of Civil Law“ honoris causa am 15. April d. J. zuerkannt werden foll. R. Pauli hat die Geschichte Englands von Lappènkerg (Bd. 4 und 5) fortgeseßt und sih dur seine „Bilder aus Alt-England“ (Gotha 1860). und in neue- rer Zeit durch seine „Aufsäße zur englischen Geschichte“ (Leipzig 69) sowie durch einen kleinen Beitrag zur älteren Geschichte der Universität Oxford bekannt gemacht.

Aus Rom schreibt man der „K. Z.“: Das neue Jahr ift an Kesultaten der Ausgrabung von antiken Kunstgegenstän- den bisher außergewöhnlih ergiebig gewesen. Kaum vergeht eine Woche, daß nicht beachtens,certhe Skulpturen, Thongeräth oder me- tallene Gegenstände zu Tage kommen. Auch auf Straßenpflaster und Reste von Wohnhäusern ist man in dem Bereich der neuen Quartiere häufig gestoßen, und die Zahl der Fragmente von Inschriften auf Stein hatte im vorigen Monat im Ganzen bereits das zweite Tausend

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Stiftungen zur Unterstüßung der Invaliden und hülfsbedürftigen Krieger der Armee

Ueber die Abgrenzung der Wirksamkeit derjenigen Stiftungen, welche sih die Unterstüßung der Invaliden und hülfsbedürstigen alten Krieger der vaterländishen Armee zur Ausgabe gestellt haben, bestehen vielfah irrthümlihe Vorausseßungen. Jede die‘er Stiftungen hat ihr bestimmt abgegrenztes Feld der Thä- tigkeit, aber es wird von vielen Seiten angenommen, daß die Wohlthaten aller Stiftungen jedem der Hülfe und Unterstüßung bedürfiüigen invaliden Krieger ohne Ausnahme zu Theil werden fönnen. Die nächste Folge diescr Unkenntniß ist, daß die Unter- stüßungsanträge oft niht an die rihtige Adresse gelangen, wo- dur Weiterungen, Zeitverlust und vermehrte Portoausgaben entstehen. Die Grundgeseße und Statuten der einzelnen Stif= tungen bestimmen über den Wirkungskreis derselben Folgendes: Die im Jahre 1852 gegründete Stiftung „National- Dank für Veteranen“ if errichtet: „zur Unterstüßung der würdigen ergrauten Krieger, welhe am Abend eines langen und ehrenwerth geführten Lebens der Hülfe und des Beistandes bedürfen.“ Das Grundgesch bestimmt, - daß „Anspruch auf Be- willigung von Unterstüßungen“ haben follen „hülfsbedürftige und erwer“sunfähige alte Krieger vom Feldwebel oder Wacht- meister abwärts, welche Feldzüge in der preußishen Armee oder doch in deren Gemeinschaft mitgemacht haben und weder eine Invalidenpension beziehen noh geseßlih „beanspruchen können.“ Für die zu gewährende Unterstüßung {oll „die ältere Periode der Dienstzeit“ entsheidend sein und zwar dergestalt, daß „die Krieger neuerer Feldzüge erst berücksichtigt werden können, wenn Labes b Krieger eines ältern Feldzuges niht mehr vor- anden sind.“ Im Wesentlichen i} hiernah die Nationaldank- Stiftung für Veteranen zur Zeit auf diejenigen alten Krieger, welche an den Feldzügen von 1813 bis 1815 Theil genommen haben, eine Invalidenpension aus der Staatskasse jedoch nicht beziehen, beshränkt. Die Zahl derselben hat nach speziellen Ermittelungen zu Ende des Ighres 1872 noh 12,926 betragen, Das hohe Alter die- ser Wötfämpfer für Deutschlands Unabhängigkeit macht dieselben jet sämmtlich erwerbsunfähig und in höherem Grade unter- I hee Afrfou Außer den Kriegern selbs wendet die Stif- tung ihre Fürsorge au den hinterbliebenen Wittwen derselben zu. Innerhalb der Jahre 1854 bis 1872 ein\schließlich hat die Nationaldank - Stiftung, soweit darüber Buch und Rechnung geführt worden is, die Summe von 1,527,799 Thlrn. als Un- terstühung vertheilt. E: i Schon vorher war im Jahre 1850 der Verein „Vol ks- _ dank für Preußens Krieger“ entstanden. Nach dem Statut

überschritten. Die Inschriften, abgesehen von denen auf Sarkophagen vnd Cippen, sind freilich meist solcher Weise fragmentirt, daß für die Wissenschaft nur ein verhältnißmäßig kleiner Ectrag herauéfommen möchte. Alle diese Funde beziehen fih auf das heidnische Alterthum. Aber auch die Kenntniß des christlichen Alterthums scheint nit leer ausgehen zu sollen. Außerhalb der Stadtmauern rechts von der Via Ar- deatina bei Tor Marancia, haben die Arbeiten in der Katakombe der h. Domitilla jüngst zur Entdeckung einer miitelgroßen Basilica geführt, die bisher vollständig unter der Erde verborgen wat und jeßt unter de RNossi's Leitung ausgegraben wird. Sie ist dreischiffig: die Basen der Säulenrèihen zwishen dem Mittelshiff und den Seitenschiffen stehen noch auf threr Stelle. Mit der Katakombe hat fie direkte Verbin- dung, und ein Gang der Katakombe zieht sich unter der Sohle der Basitica durch. Man hat denselben theilweise aufgedeck, und dabei sind mehrere Reiben von Lokuli, Einzelgräbern, zu Tage gekommen, noch mit dem ursprünglichen Kalkverpuß der Verscblußplatten und im üFnnern ganz unversehrt. Der Bau, dessen Seitenmauern roh aus Ziegeln aller Art und mit untergemishten Marmorstücken aufgeführt sind, mag etwa bis zu einem Drittel aufgedeckt sein; mau ist eisrig beschäftigt, ihn ganz frei zu legen.

Professor Pal mieri, Direktor des Observatoriums am Vesuv, berihtet im „Giornale di Napoli“ vom 14. d. M.: Seit dem denk- würdigen Ausbruch voin 27. April 1872 blieb auf dem Gipfel des Vesuv ein weiter und tiefer Krater zurück, der durch cine cyktopische Mauer as großen Lavastücken in zwei Abtheilungen geschieden war, Der Durch- messer dieses Kraters betrug 200, die Tiefe 250 Meter. Der obere Theil der Kraterwände war sehr brüchig, der untere kom- pakt. Vom Rande stürzten sehr häufig Schlacken und Steine in den Kraters{lund hinunter, ohne dessen Tiefe merklich verringert zu haben. Seit wenigen Tagen ist nun die cyklopishe Scheide- wand vershwunden und der Krater beinahe ausgefüllt. Db die Wände eingesunken sind, oder der Kratergrund sich gehoben hat, läßt der Rauch und auch das Wetter gegenwärtig nicht recht erkennen. Hat sih der Grund des Kraters gehoben, so ist das ein Zeichen eines nahen Ausbruches.

Landwirthschaft.

Berlin, 20. März. Der Klub der Landwirthe beging am Dienstag Abend die Gedächtnißfeier für seinen langjährigen Vor- fißenden, den am 22. Februar d. J. zu Mentone verstorbenen Wirk- lichen Geheimen Kriegs-Rath Menzel. Professor Dr. Thaer aus Gießen zeichnete in großen Zügen das Wirken des Verstorbenen. Menßtel, am 6. August 1801 zu Waldenburg in Schlesien geboren, erhielt, durch Schule und Praxis vorgebildet, seine weitere Ausbildung auf der landwirth s{chaftlichen Akademie zu Möglin, und nachdem er einige Jahre bei Thaer's Großvater die Schäferei geleitet, trat er 1824 in den Staatsdienst und wurde beceits im Jahre 1829 zum Direktor der sämmtlichen Nemonte-Depots ernannt, Außer dieser Thätigkeit im Kriegs-Ministerium hat Menzel als Mitglied des Lan- des-Dekonomie-Kollegiums | seit dem Jahre 1846 durch Schrift und Rede für die Landwirthschaft eine segensreiche Wirksamkeit entfalt-t. Erkschrieb außer zahlreichen Aufsäßen cin Handbuch über die ratio- nelle Schafzucht und gab lange Jahre hindurch den bekannten land- wirthschaftlichen Kalender heraus.

Gewerbe und Sandelsl.

Der vorliegende Geschäftsbericht der Berliner Papier- fabrik, Aktien-Gesellschaft, enthält folgende Daten: Die Erhöhung sämmtlicher Arbeitslöhne verursachte eine Mehrausgabe von 4200 Thlrn, ferner wurden durch die Steigerung der Lumpenpreise von 5,7 auf 7,2 Thlr, pro Ctr. bei einem Verbrauch von 11,973 Ctr. sehr er- heblihe Mehrkosten herbeigeführt. Die Bilanz der Fabrik vom 31, Dezember 1873 \chließt auf beiden Seïten mit 904,782 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. Der Gewinn des Jahres 1873 beläuft sich auf 45,293 Thlr., von diesem soll nah den inzwischen durch die General- versammlung genehmigten Anträgen des Auffichtsrathes 33,000 Thlr. als 6prozentige Dividende auf das Aktienkapital (550,000 Thlr.) ent- fallen, von dem Rest gchen 762 Thlr. 10 Sgr. an den Reservefonds, 1303 Thlr. 17 Sgr. als Tantièmen an Beamte,der Gesellschaft, 382 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. werden auf neue Rechuung vorgetragen. Die Bilanz wird im Jnseratentheil v-röffentlicht.

P a, M., 19. März. (W. T. B.) In der heutigen Genétalversammlung der ODesterreichish-deutschen Bank wurde beschlossen, eine Dividende von 5 Thlr, pro Aktie zu vertheilen, eine Sypezialreserve von 200,000 Fl. für das Konsottialge{chäft auszuscheiden und 51,240 Fl. pro 1874 zu überiragen, Gleichzeitig wurde mit- getheilt, daß das Appellationëgericht die vom Handelsgericht ver- weigerte Eintragung der Kapitals - Reduktion verfügt“ habe und die Reduktion des Kapitals auf 6 Millionen nunmehr gerichtlich anerkannte Thatsache sei.

der Stiftung sind „die gesammelten Beiträge zu einem Unter- stüßungsfonds für die in den Kriegsbegebenheiten der Jahre 1848 und 1849 verwundeten preußischen Krieger und die Hinter- bliebenen der Gefallenen“ bestimmt.

Ein Verwaltungsrath, dessen ges{häftsführendes Mitglied geacnwärtig der Kommerzien-Rath F. Vollgold i}, führt die Geschäfte dieser Stiftung, welche letztere am Schlusse des Jahres 1872 noch einen Vermögensbestand von etwx 20,000 Thlr. be- saß. Unterstüßungen daraus werden lediglih den in den Jahren 1848 und 1849 verwundeten preußischen Kriegern, die in Baden und Holstein gefohten haben, und den Hinterbliebenen derselben gewährt.

Aus Anlaß des Krieges mit Dänemark im Jahre 1864 wurde die „Kronprinz - Stiftung“ errihtet. Aus den Mitteln derselben können nur Krieger, welche diesen Feldzug mitgemacht Haben, oder die Angehörigen derselben unterstüßt werden. Die Verwaltung wird vom Königlichen Kriegs-Mi- nisterium, Abtheilung für das Invalidenwesen, geführt. Ende Februar 1869 besaß die Kronprinz-Siftung einen Vermögens- bestand von 364,540 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf.

Der Kricg gegen Oesterreih im Jahre 1866 rief die Er- rihtung der „Victoria-National-Invaliden-Stiftung“ hervor. Zweck und Aufgabe derselben ist nach ihrem Statut: „an die in jenem, für Preußens Ehre und Deutshlands Neu- gestaltung geführten Kriege durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe bedürftigen Krieger und die Familien der entweder im Kriege gefall-nen oder erwerbs- unfähig gewordenen Personen Hülfe und Unterstüßung zu ge- währen.“ Die Wirksamkeit dieser Stiftung erstreckt sich hiernach lediglih auf die Invaliden des Feldzuges von 1866 und die Angehörigen derselben. An Unterstüßungen wurden aus Central- mitteln der Victoria-National-Invaliden-Stiftung, seit Errihtung derselben bis zum 3. August 1873 überhaupt 418,388 Thaler vertheilt.

Die Kaiser Wilhelms-Stiftung endli, die in Folge des Krieges von 1870—71 errichtet ist, bezweckt „die Unter- stüßung der im Kampfe gegen Frankreih oder in Folge des- selben durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig ge- wordenen Krieger und deren Angehörigen.“ Die Wohlthaten dieser Stiftung können also lediglih Denjenigen, die den leßten Krieg gegen Frankreih mitgemaht haben, oder den Hinter- bliebenen derselben zu Theil werden. -

; Das Protektorat über die Kaiser Wilhelms-Stiftung führen des Kaisers und Königs Majestät Allerhöchstselbst; das Protektorat über die Stiftung „Nationaldank für Veteranen"

Der zwanzigste Jahresbericht der Weimarischen Bank kann, obgleich das Jahr 1873 keine so erfreulichea Resultate geliefert hat wie das Vorjahr, dech konstatiren, daß das regelmäßige Ge- ihâft in den meisten Geschäftszweigen Fortschritte gemacht hat. Der Bestand der Bank an eigenen Effekten und das Conto-Correntzeschäft blieben von Verlusten niht ganz vershont und veranlaßten eine sondere Reservelegung von 96,690 Thlrn. Die Noten- mission war durcscnittlih etwas höher als im Vorjahre, ging aber gegen Schluß des Jahres sehr bedeutend zurück Noten waren täglich und durch- shnittlich im Umlauf 3,443,700 Thlr. in 1873 gegen 3,383,250 Thlr. in 1872. DieMetalldeckung betrug dur{chschnittlich 1,296,580 Thlr. gegen 1,287 920 Tblr. in 1872. Die Bilanz vom31. Dezember 1873 ergiebt einen Wechselbestand von 3,528,251 Thlr., einen Banknoten-Einlöjungsfonds von 1,300,000 Thlr., anderweitige Kassenbestände in Höhe von 427,581 Thlr. 2c. Das Aktienkapital wird unter demselben Datum auf 5,000,000 Thlr., der Reservefonds auf 329,792 Thlr. angegeben. Der Gesammtumsaß betrug 264,179,515 Thlr. und führte zu einem Bruttogewinn von 593,256 Thlr. Von diesem verbleiben nah sämmt- lichen Abschreibungen, Abgaben und Zahlung ven 4% Zinsen an die Aktionäre weitere 61,391 Thlr., von welchen nach Abzug von 4321 Thlr. zur Dotirung des Reservefonds und 4321 Thlr. Tantièmen cine Superdividende von 1% zur Vertheilung kommt.

Verkehrs-Anstalten.

London, 18. L Eine die Interessen _ der Haupteisen- bahnen des Vereinigten Königreiches repräfentireide Deputation machte gestern dem L ihre Aufwartung, um die gänzliche Aufhebung der Eisenbahn-Passagiersteuer zu befürworten. Der Minister räumte in seiner Erwiderung auf das Ansuchen der cinflußreichen Deputation ein, daß die Frage an sich von nationaler Wichtigkeit sei, und versprach, daß bei der Ausarbeitung des Budgets die Ansichten der Deputation die ernstlichste Aufmerksamkeit der. Re- gierung finden würden. : i

New-York, 19. März. (W. T. B.) Der Dampfer der Ham- burg-Amerikanischen Gesellshaft „Thuringia“ ist gestern Nach- mittag 5 Uhr hier eingetroffen. i:

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 21. März. Opernhaus. (74. Vorstellung.) Der Freishühß. Oper in- 3 Abtheilungen. Musik von C. M. von Weber. Agathe: Frl. Reinmann, vom Stadttheater in Lübe, als Gaft. Aennchen: Frl. Haupt. Caspar: Hr. Fricke. Max: Hr. Diener. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (79. Vorstellung.) Die Maler. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolph Wilbrandt. Elsa: Fr. Niemann- Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonnabend, 21. März. Im Saal-Theater des Königlichen Schaupielhauses. Sechsundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler-Gesellschaft. Quatrième représentation de: Christiane. Comédie en quatre actes, en prose (du théâtre français), par Mr. Edmond Gondinet.

Sonntag, 22. März. Opernhaus. Zur Feier des Aller- höchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers und Königs: (75. Borstellung.) Prolog von Friedrih Adami, gesprochen von Hrn. Berndal. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. - Ortrud: Frl, Lammert. König Heinrih: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telra- mund: Hr. Beß. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

S&auspielbaus. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtfestes Su. Majestät des Kaisers und Königs: (80, Vorstellung.) Prolog von Friedrih Adami, gesprochen von Hrn. Kahle. Jubel- Ouvertüre von C. M. von Weber. Hierauf: Torquato Tasso. Schaufpiel in 5 Aufzügen von Göthe. Anfang halb 7 Uhr.

Mittel-Preise.

Sonntag, 22. März. Im Saal-Theater des Königlichen Schauspielhauses. Siebenundvierzigste - Vorstellung der fran- zösishen Schauspieler-Gesellshaft. Troisième représentation de : L’Eté de la Saint-Martin. Comédie en un acte, en prose, par M. M. Meilhac et Halévy. Première représentation de: Histoire anciennne. Comédie en un acte, par M. M. Edmond Aboute et E. de Najac, L’homme à marier, Le monde tel qu’il est, chansonnettes comiques par Mrs. Edmond Lhuillier et Bourget. Sixième représentation de: Les forfaits de Piper- mans. Comédie-Vaudeville en un acte, par M. M. A. Duru eft H, Chiyot.

wird im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs von des Kronprinzen Kaiserlihe und Königliche Hoheit geführt, Höchst- welcher auch Protektor der Victoria-National-Invaliden-Stiftung und der Kronprinz-Stiftung ist. An der Spitze der Verwaltung der Nationaldank-Stiftung für Veteranen steht ein Kuratorium. Der Präsident desselben, General-Lieutenant von Maliszewski, Gouverneur des Invalidenhauses, leitet die Geschäfte. Die Bictoria-National-Invaliden-Stiftung wird verwaltet von dem Central-Komite und dem „ges häftsführenden Aus\chuß“, «ls dessen Vorfißender der General-Lieutenant von Stosch, Staats-Minister und Chef der Kaiserlihen Admiralität, fungirt. Stellvertreter desselben ist der Stadtrath M. Magnus in Berlin. Die Geschäfte der Kaiser Wilhelms-Stiftung leitet der „Verwaltungs-Aus\{chuß“, dessen Vorsizender zur Zeit der General - Lieutenant z. D. von Borke ist. |

Unterstüßungen aus dem Centralfonds dieser drei Stiftungen wurden gewährt : von der Nationaldank-Stiftung für Veteranen im Jahre 1872 in 2788 Fällen 17,592 Thlr. ; von der Victotia-National- Invaliden-Stiftung in dem Verwaliungsjahre vom 3. August 1872 bis dahin 1873 an 1250 Empfänger 50,845 Thlr. und von der Kaiser Wilhelms-Stiftung im Jahre 1872 an 3977 Empfänger 107,765 Thlr. Der Vermögensbestand belief sch am Schlusse dieser Verwaltungsjähre bei dem Centralfonds der Nationaldank-Stiftung für Veteranen auf 183,182 Thlr., bei der Victoria-National-Invaliden-Stiftung auf 877,917 Thlr. und bei der Kaiser Wilhelms - Stiftung auf 1,428,978 Thlr. Nur etwà ein Drittel des Kapitalbestandes der Nationaldank-Stiftung steht zur freien Verfügung des Kuratoriums. Die übrigen, den

Spezial- nnd Regimenter-Stiftungen angehörigen Kapitalbestände

dürfen niemals angegriffen werden, es kommen davon nur die Zinsen zu Unterstüßungen zur Verwendung.

Die Central - Verwaltungskosten haben im Iahre 1872 bci der Nationaldank-Stiftung für Veteranen 2446 Thlr. betragen, wovon jedoch 1240 Thlr. aus dem Ertrage des Ver- waltungsblattes „der Nationaldank“ gedeckt und nur 1206 Thlr. aus anderweiten Stiftungsfonds bestritten sind; bei der Victoria- National-Invaliden-Stiftung beliefen sich diese Kosten im Ver- waltungsjahre den 3. August 4872—73 auf 3135 Thlr. und bei der Kaiser Wilhelms-Stiftung im Jahre 1872 auf 6501 Thlr.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Veclag der Exrpedicion (Kessel). Druck: W. Elsuer.

Vier Beilagen (einshließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage Nr. 35.)

Sfffentliher Magistratésißung.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

¿2 G68.

Königreich Preußen.

rivilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Antheil- heine der Stadt Potsdam, Regierungsbezirk Potsdam, zum Betrage von 300,000 Thalern oder 900,000 Mark.

Vom 20. Februar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat der Stadt Potsdam im Einverständ- nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf angetra- gen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten von außergewöhnlichen Gemeindebedürfnissen von dem Reichs-Jnvaliden- fonds aufzunehmendes Darlehen im Betrage von 300,000 Thlrn. oder 900,000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt-Anleihescheine aus- geben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs- verbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthaltea, durch gegenwärtiges Pri- vilegium zur Ausstellung von Drei Hundert Tausend Thalern oder Neun Hundert Tausend Mark Potsdamer Stadt-Anleihescheinen nach beiliegendem Schema und nach Maßgabe der vom Magistrate unterm 8. Dezember 1873 festgestellten, ebenfalls beigefügten Bedingungen mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unjierer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874.

L. S.) Wilhelm. .Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. Läittr (Stadiwappen.) N Nene

er Stadt Potsdam über L Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 20. Februar 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, B E.

Der Magistrat der Stadt Potsdam urkundet und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von Mark Reich3währung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von ter hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital - bildet I der in Höhe von 9000 Mark Reichswährung genehmigten

nleihe.

Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert, und die Tilgung der Anleihe mit Einem Prezent der Kapital\chuld unter Hinzurehnung der ersparten Zinsen nah Maßgabe der Allerhöchst genehmigten umstehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Potsdam mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögen und mit ihrer Steuerkraft.

Potsdam, den . . ten O

(Stadtsiegel.) __ Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats-Vorsißenden und zweier Magistrats-Mitglieder.)

Hierzu find Zinsscheine Nr i bis Controlbuch

te. . . . nebst Anweisung ausgereicht.

Kontrolbeamter.

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Fen aufzu- neh menden Anleibe von 300,000 Thaler preußisch Courant oder 900,000 Mark Reichswährung.

Der Magistrat und die Stadtverordneten - Versammlung der Stadt Potsdam haben beschlossen, die Mittel zur Bestreitung der Kosten von außergewöhnlichen Gemeindebedürfnissen im Gesammtbe- trage von 300,000 Thalern oder 900,000 Mark Reichswäbrung durch eine aus dem Reichs-Invalidenfonds zu entn:-hmende Anleihe der Stadtgemeinde Potsdam zu beschaffen, welche mit 44 Prozent jährli verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkünd- bar ist, und vom Jahre 1874 ab eine: regelmäßigen Amortisation mit sährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuld- kapitals unter Hinzurehnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist.

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs-Jnvalidenfonds lau- tende Schnldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu- biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Bintsibeiven versehene Anleihescheine der Stadt Potsdam von cinem Gesammt-Nominalbetrage, welcher E niht getilgten Betrage der Schuld gleih kommt, umzu/ tauschen.

Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautende Stadtanleihescheine gelten die- nahfolgenden Bestimmungen:

1) Die Stadtanleihescheine werden je nah Verlangen des Dar- leihers, resp. dessen Rechtsnachfolgers in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark oder auch von 5000, 2000, 1900, 500 und 200 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Dees, resp. dessen Rechts- nachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch find jcdenfalls so viel Anleihescheine zu 500 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 500 Mark auëgestellte,” von der Staatêbehörde genehmigte Amortisations- plan ausgeführt werden kann.

2) Die Zinsen werden mit jährlich vier ein halb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb- jährlichen Zinsscheine durch die Stadt-Hau ikasse in Potsdam, sowie in Berlin bei der vom Magistrate der Stadt Potsdam zu bestim- menden und öffentlih bekannt zu machenden Stelle gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Fe und eine. Anwcisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei- gegeben, fa Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinszah- lung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine anf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins.

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs-Invalidenfonds lau- tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lgutende Stadt- anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarfeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Ausloofung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betra- ges von Anleihesheinen und Einlösung dersellen zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um Mea fünf Prezent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals ür jedes Jahr zu verstärken. Die dur solche verstärkte Amorti}ation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu. |

Die Ausloosung erfolgt im Monate August jeden Jahres in Die Bekanntmachung der dur das

Freitag, den 20. Mz

Loos gezogenen Aneilhescheine geshieht mindestens drei Monate vor

dem Auszahlungêtermine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der

ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgen-

den 2. Januar bei der Stadt-Hauptkasse in Potsdam und bei der

durch den Magistrat der Stadt Potsdam in Berlin zu bestimmenden

Ss gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen inssceine.

In Ermangelung der eren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. it dem Einlösungstermine hört die Ver- zinfung ausgelooster Anleihescheine auf.

4) Kapitalsbeträge, welhe innerhalb 30 Jahren nah dem Rück- zahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. j

5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorenec oder vernichteter Staatspapiere, §S. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung: 7

a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Potsdam gemacht werden und werden s alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welhe nah der ange- führten Verordnung dem Schah - Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam stattfindet; i

b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Potédam ;

c. die in den 88. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen

sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.

Zinéscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine ver Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung au?gezahlt werden.

6) Sämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er- folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs-Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Potsdam, oder das an dessen Stelle tretende Organ, und dur mindestens {e ein in Potsdam und Berlin erschei- nendes övffentliches Blatt. Die leßteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Potsdam und macht die Namen der gewählten Blätter, sowié etwaige Aenderungen derselben im Reichs-Anzeiger bekannt.

7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie sür die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen “haftet die Stadtgemeinde Pots- dam mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Potsdam, den 8. Dezeinber 1873.

Der Magistrat.

Reihe s P A f : rovinz Brandenburg.| Mark . .. Pf... Schein Nr (Trockener Stempel.) Regierungsbezirk Potsdam, (Stadtwappen.) Zinsschein

4 zum Anleiheschein der Stadt Potsdam.

Lit, ,, . Nr. . . . über .… . . Mark Reichswährung.

Inhaber empfängt am ten lichen Zinsen aus der Potsdamer Stadt-Hauptkafse ... . Pf. Reichêwährung. Potsdam, den . . ten / __ Der Magistrat. (Facfimile der Unterschrift des Magistrats-Vorsißzenden und zweier Magistratê-Mitglieder.)

Dieser Zinsschein verjährt na dem Geseße vom 31. Sa März pg ici De- Kontrolbeamter.

Kontrolbuch

Auf der Nückseite. Fällig am L :

. ., _, Mark . .… . Pf. Reichswährung, i zahlbar durch die Stadt-Hauptkasse zu Potsdam, sowie in Berlin bei der von dem Magistrate der Stadt Potsdam zu bestimmenden und

sffentlih bekannt zu machenden Stelle.

Yrovinz Brandenburg. (Trockener Stempel). Regierungs- bezirk Potsdam. (Stadtwappen) Kontrelbucch Seite . . Kontrolbeamter. Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Potsdam . Ti a2 Nr über . .. . Mark Reichswährung.

JFnhaber emyfängt gegen diese Anweisung die... . te Reihe.

Zinsscheine für die fünf Jahre vom s O,

bei der Stadt-Hauptkasse zu Potsdam, sowie in Berlin bei der mit

der Zinszahlung betrauten Stelle, sofern von dem Inhaber des An-

leihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist,

Potédam, den . . ten i 18+ i Der Magistrat.

(Facsimile der Unterschrift des Magistrats-Vorfißenden und zweier Magistrats-Mitglieder)

j Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine und Anwei-

ungen :

Die Namensunterschriften des Magistrats-Vorsißenden und der beiden Magistrats-Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile- stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anwei- sung mit der eigenhändigen Itamensunterschrift eines: Kontrolbeamten versehen werden.

Nachdem Jh dur Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen des Saalkreises, Regierungsbezirk Merseburg, bes{losse- nen Bau einer Kreischaussee ven der Saalfähre im unteren Theile der Stadt Wettin über Neuß und den an der Hale ernwatrger Staatsstraße belegenen Gasthof zum Roß-im Anscbluß an die fiska- lishe LWbejüner Kohlenstraße im Dorfe Naundorf am Petersberge ur Verbindung mit dem in dessen Nähe belegenen Bahnhofe gleichen

amens der Halle Ascherslebener Eisenbahn genehmigt habe, verleihe Jch hierdurch dem Saalkreise das Expropriationsrecht für die zu die- ser O erforderlichen Grundstücke, imgleihen das Recht zur Entnahme der Chausscebau- und Unterhaltungs - Materialien, nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jh dem genännten Kreise gegen Ueber- nahme der künftigen- chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaufssecgeldes nah den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegelt-Tarifs, einschließli der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-

1874.

freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von un angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen - wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die gedahte Straße zur Anwendung kommen. Berlin, den 9. Februar 1874. Wilhelm. Camphausen, Dr. Ahéènbac. An den Sinans Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

P

Statistische Nachrichten.

In den amtlich? festgettellten Bevsölkerungszahl?:n für das Deutsche Reich nach der Zählung vom 1. Dezember 1871 find vom Kaiserlichen statistishen Amt nachträglih noch einzelne Unge- nauigkeiten entdeckt und berichtigt worden. Es ift jeßt ermittelt: die ort8anwesende Bevölkerung von Elsaß-Lothringen auf 1,549,738 (statt 1,549,587) Einw., vom Deutschen Reich folglich auf 41,010,150 (statt 41,009,999) Einw.; ortsanwesende Bevölkerung des deutschen Zollgebiets, Preußen 24,507,536 (statt 24,507,526) Einw., LI Lothringen 1,549,738 (statt 1,549,587) Einw., daher gesammtes Zoll- gebiet 40,677,964 (statt 40,677,803) Einw. ; ortsanwesende Bevölke- rung der Zollaus\{lüsse, Preußen 96,815 (statt 96,825) Einw., daher Deutsches Reich 529,931 (statt 529,941) Einw.

Der eben erschienene neue (36.) Jahrgang von dem Schulz- \chen Adreßbuch für den deutshen Buchhandel u. \. w., herausgegeben von Herm. Schulz, hat dur die den Berliner Fir- men „beigefügte Angabe der nach den Himmelsgegenden geordneten Postbezirke und durch eine übersichtlihe Zusammenstellung der soge- nannten Eisenbohn-Buchhandlungen neue praktishe Bedürfnisse befrie- digt. Der „Statistischen Uebersicht, des Adreßbuches enfnehmen wir folgende Netizen: Jm Ganzen enthält dasselbe 4369 Firmen; davon beschäftigen sich 1074 nur mit dem Verlags-Buchhandel, 173 mit dem Verlags-Kunsthandel, 95 mit dem Verlags-Musikalienhandel, 118 mit dem Sortiments-Kunsthandel, 146 mit . dem Sortiments-Musika- lienhandel, 86 mit dem AntiquariatshandelZund 2608 im Allgemeinen mit dem Sortiments-Buch-, Autiquar-, Kunst-, Musikalien-, Landkar- ten-, Papier- und Schreibmaterialienhandel; doch befinden sih unter leßteren viele, welche ebenfalls bedeutenden Verlag befißen. Von den auswärtigen Handlungen halten 1439 Auslieferungslager in Leipzig; 796 Sortiments-Buch- u. st. w. Handlungen nehmen unverlangte Neuig- feiten an, wogegen 2303 ißren Bedarf davon selbst wählen. Der ge- sammte Verkehr aller dieser Firmen konzentrirt fich auf 7 Haupt- Kommissionspläße mit 214 Kommissionären, wovon auf Leipzig 104 (mit 4034 Kommittenten), Berlin 34 (312 Kommittenten), Stuttgart 17 (569 Komm.), Wien 32 (475 Komm.), Prag 15 (94 Komm.), Pesth (Buda-Pesth) 7 (74 Komm.) und Zürich 5 (mit 92 Kommittenten) kommen. An neuen Etablissemeuts sind im vorigen Jahre bis Mitte Februar d. J. 256 erstanden, und 82 ältere. Hand- lungen traten in nähere Verbindung mit dem Gesammtbuchhandel, so daß das Adreßbuch im Ganzen 338 neue Firmen aufzunehmen hatte. Von den oben angeführten“ 4369 Firmen mit 124 Filialen (in 1085 Städten) kommen 3373 (in 755 Städten) auf das Deutsche Reich, 5 (in 1 Stadt) auf Luxemburg, 553 (in 185 Städten) auf Desterreich, 485 (in 117 Stôödten) auf die übrigen curopäischen Staaten, 74 (in 24 Städten) auf Amerika, 2 auf Asien (Jeddo und Tiflis), und end- lich 1 auf Australien (Tamunda).

Nach offiziellen Mittheilungen betrug die Einfuhr Ruß- lands bei den wichtigsten Handelsartikeln im Jahre 1873 (im BVer- gleich mit 1872): Rohzucker 119,869 (1872: 494,466 Pud, raffinirter Zudcker 923 (3413) P., Cantonthee 729,985 (790,444) P., Oel 1,392,405 (1,423,486) P., Wein 1,074,958 (1,074,958) ÞP., in Flaschen 377,182 (389,034) Fl., Champagner 1,205,135 (1,195,970) Fl., Salz 12,412,253 (11,712,537) P., rohe Baumwolle 3,393,812 (3,393,002, P., Farbe- höôlzer 363,700 (584,437) P., Peiroleum 2,716,114 (1,790,336) P., rohe Gußwaaren 2,332,002 (1,624,547) P., façonnirtes und altes Eisen 4,829,351 (3,655,007) P., Eifenblech 1,632,456 (1,050,624) D Schienen 7,617,651 (6,002,167) P, Blei 921,765 (708,730) P., Steinkohlen 49,479,188 (64,782,600) P., Lokomotiven und Maschinen 2,172,378 (2,193,974) P., leinene Gewebe 2,567,848 (2,455,032) Rubel.

Die Ausfuhr betrug : Cerealien 21,562,911 (19,950,449) Tschetw., Lein- und Hanfsaat 2,639,380 (2,228,705) P., Sprit und Branntwein 707,083 (655,763) P., Leinen 9,041,204 (7,238,£37) P., Hauf S2 221 (3,790,080) P., Knochen 908,455 (1,014,723) P., Wolle 923,767 (1,316,866) P, Eisen 938,461 (737,476) P, Lumpen 702,558 (623,234) P., Segeltuch und dexgl. 6,839,517 (7,604,171) Stück, Holz 29,966,779 (22,404,229) Rubel.

Die „St. Petersb. Z.* enthält statistische Mittheilungen über die Ausgaben, welche in Rußland für den öffentlichen Unter- rit geleistet werden. Nach denselben beläuft fich das Budget des Ministeriums der Volk»aufklärung pro 1874 allerdings nur auf 13,135,089 Rub. (inkl. Nebenkosten); es ist aber hierbei zu berücksi- tigen, daß in Rußland das Unterrichtswesen nicht in diesem Ministe- rium centralisirt ist, vielmehr sih auch in den Budgeis fast aller an- deren Ressorts Auëgaben für Untercichtszwecke befinden. So sind in dem Etat des Kricgs-Ministeriuums pro 1874 4,782,994 R. und in den Etats 8 anderer Verwaltungen 3,607,508 R. für Unterrichtszwecke ausgeworfen, so daß der Staat im Ganzen 21,525,601 R. = 4,01% sämmtlicher Staatsauësgaben darauf verwendet, wovon nur 61,02% auf das Ministerium der Volksaufklärung, 22,22% auf das Kricgs- Ministerium und 16,76% auf die übrigen Verwaltungen fallen. Auch die Gouvernements- und Kreis-Landstände, die Gemeinden und die Privathülfe leisten Bedeutendes für das Schulwesen, die Landschaften allein unterhielten“ Anfangs 1873 8000 Volkéschulen. Was die Staats- ausgaben für dasselbe betrifft, so_bildeten sie von ‘den gésammten Staatsausgaben 1866: 3,27%, 1871: 3,88, 1872: 3,89, 1873: 3,95, 1874: 4,01%; sie vermehrten sich 1871/2 um 1,8, 1872/3 um 95,7, 1873/4 um 5,4, 1866/71 um 44,1, 1871/4 um 13,4, 1866/74 um 63,8%.

Gewerbe und Handel.

Dem Geschäftsbericht der Direktion .der Westfälischen Bank zu Bielefeld für das Gesa lo aue 1873 entnehmen wir folgende An- gaben: Die Geschäfte der Bank haben im verflossenen Jahre abgesehen von den vorgekommenen, nicht unbedeutenden _Verlusten ein erfreuliches Resultat ergeben und den Beweis geliefert, daß auch das verdoppelte Aktienkapital eine befriedigende Rente aufzubringen geetgnet ist. Das an der Dividende partizipirende Grundkapital betrug im leßten Jahre 2,000,000 Thlr. gegen 750,090 Thlr. in 1872; der Gesammt-Un.saß betrug in 1873 96,393,907 Thlr. gegen 86,658,841 Thlr. in 1872. Das Gewinn- und Verlust-Konto ergiebt einen Bruttogewinn von rot. 196,900 Thlr., dem nach Abzug der Verwaltungskosten ein Reingewinn von 174,892 Thlrn. entspricht. Von diesem sind nah den Vorichlägen der Direktion dem Delkredere- Konto zu überweisen 44,892 Thlr. ; von dem Rest von 130,000 Thlr. beziehen die Aktionäre eine 6prozentige Dividende (120,000 Thlx ), während fernere 10,000 Thlr. zu den statutenmäßigen Dividenden ver- wandt werden. Das Delkredere-Konto besteht gegenwärtig aus der erwähnten Ueberweisung von 44,892 Thlrn. und einer Summe von rot. 3509 Thlrn., die dem Reservefond als über den statuten- mäßigen Betrag von 20 Prozent des Aktienkapitals hinausgehend entnonimen ist.