1874 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

v. Rosenberg, Sec. Lt. vom7Kais. Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2, v. Trotha 11, Sec. Lt. vom 3. Garde-Gren. Regt. Königin Elisa- beth, zu Pr. Lis. befördert. Plüddemann, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 9, in das Inf. Regt. Nr. 85 verseßt. Frh. v. Schl einiß, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, zum Hauptm. und Comp. Chef, Ramier, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Petersdorf f, Port. Fähnrich von demselben Regiment, S p e- fermann, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 34, zu Sec. Lts, v. d. Often, Thiede, Sec. Lts. vom Inf. Regt. Nr. 54, zu Pr. Lts. befördert. Schumann, char Port. ähnr. vom Inf. Regt. Nr. 55, Hacke, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 57, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Koschibky, Pr. Li. vom Inf. Regt. Nr. 74, um Hauptm. und Comp. Chef, v. S er, Sec. Lt. von démsf. Negt. zum Pr. Lt,, v. Trümbach, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Busse, Boelcke, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts, Nordmann, v, Specht, Unteroffs. vom Inf. Regt. Nr. 82, Köchly, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 91, zu Pr. Lts. befördert. v. Winterfeldt, Pr. Lt. vom Train-Bat. Nr. 5, unter Versezung in das Train-Bat. Nr. 97 zum Rittm. und Comp. Chef befördert. Stegmayer, Pr. Lt. von der Großh. Hessischen Train-Compagnie, unter Beförderung zum Rittmeister und Com- pagnie - Chef, in das Train - Vataillon Nr. 1 verseßt und gleichzeitig behufs Führung einer vakanten Comp. zur Dienstl. beim Train-Bat. Nr. 2 kommandirt. v. Krosigk, Pr. Lt. vom Train- Bit. Nr. 4, behufs Führung einer vakanten Comp. zur Dienstl. beim Train-Bat. Nr. 5 kommandirt. Meridies, Sec. Lt. vom Train- Bat. Nr. 6, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstl. beim Garde-Train-Bat. und unter Verseßung zur Großh. Hess. Train- Comp., zum Pr. L. befördert. Glubrecht, Sec. Lt. vom Train- Bat. Nr. 6, in das Train-Bat. Nr. 14 verseßt. Anlike, Sec. Lt. vom Train-Bat. Nr. 9, zum Pr. Lt. befördert. Krüger, Sec. Lt. vom Train-Bat. Nr. 11, unter Entbindung von dem Kommdo zur Dienstl. beim Train-Bat. Nr. 15, in das Train-Bat. Nr. 4 verseßt. v. Treskow, Pr. Lt. vom Train-Bat. Nr. 14, zur Dienstl. beim Garde-Train-Bat. kommandirt. Schmidt, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 83, unter Beförderung zum außeretatsm. Sec. Lt.,, in das Feld-Art. Regt, Nr. 9, Div. Art., verseßt. Brennhausen, car.

ort. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Port. Fähnr., Becker, De Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, zum Hauptm. und Comp. Chef, Wolff, Seconde-Lieutenant von demselben Regiment, zum Pr. Lt, v. Ti hudi, Port. Fähnr. von dems. Regt, v. Massow, Port. Fähnr. vem Inf. Regt. Nr. 94 zu Sec, Lts, Bonhard, Sec. L. vom Inf. Regt. Nr. 117, zum Pr. Lt., Wilhelmy, Unteroff. vom Drag. Regt. Nr. 23, zum Port. Fähnr. befördert. v. Conrady, Gen. Maj. und Chef des Generalstabes XT. Armee-Corps, zum Commdr. der 59. Inf. Brig., Frh. v. Hilgers, Ob. Lt. und Abthl. Chef im Großen Generalstabe, zum Chef des Generalstabes XI. Armee- Corps ernannt. v. Kretschman I, Maj. vom Generalstabe des XIV. A Bi unter Ernennung zum Abth. Chef, in den Großen Ge- neralstab verseßt.

E 14. März 1874 v. Berger, Gen. L. und Kommandant von Hannover, unter Verseßung zu den Offizieren von der Armee, zum Gouverneur der Festung Ulm auf beiden Donau-Ufern ernannt. v. Barby, Gen. Ma. und Commdr. der 20. Kav. Brigade, zum Kommandanten von Hannover ernannt. v. Kleist, Oberst und Commdr. des Ulan. Regts. Nr. 9, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 20. Kav. Brig. beauftragt. v. Wright, Oberst und Chef des Generalstabes VIIT. Armee-Corps, unter Stel- lung à la suite des D der Armee, zum Commdr. der 30. Kav. Brig., v. Haenisch, Oberst-Lt. und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 23, unter Verseßung in den Generalstab, zum Chef des General- ftabes VIIT. Armee-Corps ernannt. v. Sch önfels, Major vom Großen Generalstabe, dem Drag. Regt. Nr. 23 aggreg., in welchem Verhältniß derselbe die Führung dieses Regts. übernimmt.

2) In der Reserve uud Landwehr.

Den 12. März 1874. v. Wartenberg, Vice-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Krech, Vice-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, zu Sec. Lts. der Res. des Kais. Franz Garde- Gren. Regts. Nr. 2, Deimel, Sec. U. vom 3. Garde-Landw. Regt., zum Pr. Lt.,, befördert. v. Krane-Matena, Sec, Lt. von der Kavall. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, in die Kategorie der Res. Offiz. / zurückverseßt und als solcher dem Kür. Regt. Nr. 2 ugetheilt. harisius, Vice-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. îr. 53, zum Sec. L. der Res. des öInf. Regts. Nr. 57, Ungnad, Pice-Feldw. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 69, Eitel, Vice-Wachtm. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Nr. 11, befördert. v. H üners- dorff, Sec. Lt. von der Kay. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, zum r. U. befördert. Klein, Vice-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. K, 116, zum Sec. L. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 83, Pricken, Vice-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 118, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, Rate, Vice-Wachtm. von demselben

Bat., zum Sec. Lt. der Reserve des Drag. Regts. Nr. 5 befördert.

3) Im Sanitäts-Corps. Den 14. März 1874, Pr Hillenkamp, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, mit einem Patent vom 9. Juli 1873 zum Stabsarzt der Landwehr befördert.

B, Abschiedsbewilligungen A. :

Den 10. März 1874. von Rosenberg-Gruszynski, Gen. der Inf. von der Armee, unter Entbindung von seinem Verhältniß als Gouverneur der Festung Ulm, in Genehmigung seines Abschieds- gesuches mit Pension zur Disp. gestellt.

Den 12. März 1874, von Schaevenbach, Pr. Lt. vom 3. Garde-Regt. zu Fuß als Hauptm. mit Pension und der Regts. Uni- form der Abschied bewilligt. Hartw ich, Sec. Lt. von der pi des 4. Garde-Gren. Regts. mit der Landw. Armee-Uniform, Feuersta ck,

r. Lt. vom 3. Garde-Gren. Landw. Regt., der Abshied bewilligt. êr ug, Rittm. von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, mit der Landwehr-Armee-Uniform, Triepcke, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. Krönig, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Ker. 13, zur Disposition der Ersaß - Behörden ént- sassen. Gr. von Haßfeldt, Seconde - Lt. à la suite des

usaren - Regts. Nr. 8, ausgeschieden und zu den Reserve- Sf ieren des Regts. übergetreten. Seiler, Sec. L. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 15, Behu s Auswanderung, Hermens, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, als Rittm. mit der Landw. Armee-Uniform, Wenders,-Sec. Lt. von der Kay. E Bats., Beckter, Pr. Lt. von der Infant. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 53, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. v. Heister, Rittm. a. D., zuleßt Eskadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 5 mit seiner Pension und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere ver- seßt. v. Holhendorff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79. als Haupt- mann mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied be- willigt. Schlüter I., Sec. Lt. von der Infanterie des Res. Landw. Bats. Nr. 73, Schliephacke, Mit scherlich, Sec. Lts. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 7(, ersterem als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. v. Roques, Haupt- mann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 32, als Major mit Bs nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts.

niform, Vollmar, Hauptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 81, mit Pension und der Regts, Uniform, der Abschied bewilligt. Arms\troff, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats, Landw. Regts.

\ Nr. 95, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. i Den 3. März 1874. Holm, interimist. Kasernen-Jnspektor in Münster, zum Kasernen-Inspektor ernannt. i Den 6. März 1874, Dittrich, Feldw., zum Zahlm. beim Ostpreuß. Feld-Art. Regt. Nr. 1, Corps-Art., ernannt. Den 7. März 1874. Maier, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. Leim Füs. Bat, Gren. Regt3. 110 ernaunt,

ynbute-Toneigorsonal. Durch Verfügung des Krîegs-Ministeriums. Den 3. März 1874. Bast, Roßarzt bei dem Remonte-Depot

in Wirsiß. Den 11. März 1874. Krause, Oekonomie-Inspektor bei dem Remonte-Depot in Neuhof-Treptow a. R., beide mit Pension in den

nachgesuhten Ruhestand verseßt.

Die heut ausgegebene Nr. 12 der Allgemeinen Ver- loo\sungs-Tabelle des Deutschen Reichs- und Königlich Preu- Fischen Staats-Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Pa- piere: Arnswalder, S A T R meztn Schivelbéiner Kreis - Obligationen. Bamberger mechanische Baumwollen- Spinnerei 2e.,, Prioritäts-Obligationen. Brüsseler Prämien- Anleihe de 1867. Bukarester Prämien - Anleihe. Düssel- dorfer, Leer'’er, Liegnigzer, Stolper Stadt-Obligationen. Gothenburger Güter-Hypotheken-Vereins-Pfandbriefe 1. Serie. Koslow - Woronesch - Eisenbahn - Obligationen de 1872. Mailänder Prämien - Anleihe de 1866. Oldenburgische Staats-Anleihen D. 2. de 1855, C. 2. de 1857 und 4 prozentige Eisenbahn - Anleihe de 1865. Orel-Griasi- Eisenbahn - Obli- gationen de 1872. Rolnische 4prozentige Liquidations-Pfand- briefe. Preußi#\ch{che Hypotheken-Versiherungs-Aktien-Gesellschaft, Hypotheken - Antheil - Certifikate. Stettiner Kaufmannschaft (Schauspielhaus-) Obligationen. Theiß -Eisenbahn-Prioritäts- Obligationen. Türkische 6 prozentige Anleihe de 1869. Vorarlberger Eisenbahn-Aktien und Prioritäts-Obligationen.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlih einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin au bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21/4 Sgr.

Nichtamlliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 21. März. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen vorgestern den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzogs und der Erbgroßherzogin zu Sachsen. ;

V Betteca wohnte Ihre Majestät die Kaiserin-Kö- nigin mit Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin von Baden und der Erbgroßherzogin von Sachsen-Weimar dem Examen in dem Kaiserin Augusta-Erziehungsstifte bei. Das Familiendiner fand bei Sr. Königlihen Hoheit dem Prinzen Friedrih Carl statt. Ihre Majestät die Kaiserin - Königin empfing Ihre Majestäten den König und die Königin von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe und geleitete Dieselben auf das Königlihe Schloß, wo Se. Majestät der Kaiser und König die Hohen Gäste bewilllommneten.

Heute findet die Familientafel auf dem Schlosse bei Sr. Majestät dem König von Sachsen statt. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte die Wohlthätigkeits - Verkäufe für die Diakonissen-Anstalt Kaiserswerth und den Lette-Verein.

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag dem als Dolmetscher für die Gesandtschaft in China designirten Herrn Feindel Audienz, nahm darauf militärishe Meldungen entgegen und epo um 1 Uhr de#—Wirklihen Geheimen Rath von Obfi- elder. | Um ÿ5-Uhr *Nächmittags nahmen Beide Kronprinzliche Herrschaften am Familien-Dinier bei Sr, Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrih Carl Theil.

Abends 7 Uhrwohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit einige Zeit der Vorstellung im Opernhause bei, begab Sich um 8 Uhr zum Empfange Ihrer alis des Königs und der Königin von Sachsen nah dem Anhaltishen Bahnhofe und begrüßte später die Abends 9} Uhr eingetroffenen Großhérzoglih \ächsischen

Herrschaften.

Mit Rücksicht auf das der Shonung noch immer be- dürfende persönliche Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs, werden die sonst üblihen Gratulationen bei der Allerhöchsten Geburtstags feier in diesem Jahre insofern beshränkt, als morgen Vormittag um 10/2 Uhr nur die zum engsten Königlichen Hofe gehörigen Personen, einshließ- lih der General- und Flügel-Adjutanten, um 10/4 Uhr die Mitglieder der Königlichen Familie und die zum Besuch hier anwesenden fremden Fürsten zur Gratulation bei Sr. Majestät erscheinen.

Vi 11 Uhr werden Se. Majestät der Kaiser und König dem Gottesdienst in der Kapelle des Kronprinzlihen Palais beie wohnen, welher von dem Hofprediger, Ober-Konsistorial-Rath Dr. Koegel L wird. E

Um 124 Uhr empfangen Se. Mäjestät die Generale, von denen nur ein kleiner Theil am Abend gesehen wird,

Die Fürsten und Fürftinnen werden um 1 Uhr nur bei Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin zur Beglückwünshung empfangen. : |

Die sonst noch üblichen offiziellen Gratulationen entgegen- zunehmen, müssen Se. Majestät Sih für dieses Mal versagen ; Allerhöchstdieselben werden aber bei der am Abend im Königlichen Palais stattfindenden Festlichkeit die betreffenden Personen zu begrüßen Gelegenheit haben.

Die Marschall stafel für den gesammten Königlichen

of und die Gefolge der fremden Allerhöhsten und Höchsten Le schaften am Allerhöchsten Geburtstage Sr. Majestät findet Nachmittags um 4 Uhr îm Königlichen Schlosse in der neuen Gallerie ftatt. i :

Am Montag Nachmittag um 5 Uhr findet im Weißen Saale des Königlihen Schlosses zu Ehren der hier anwesenden Allerhöchsten und Höchsten Gäste ein Gala-Diner statt.

Se. Großherzogliche Hoheit der Erbgroßher- zog von Oldenburg ist heute S aus Straßburg im Elsaß

hier eingetroffen und- im Hotel Royal abgestiegen.

Se. Großherzoglihe Hoheit der Prinz Ludwig von Hessen ist heute früh aus Darmstadt hier angekommen und hat im Kronprinzlihen Palais Wohnung genommen.

Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sißung zusammen.

In der heutigen (21.) Sißung des Deutschen

Reichstages, welher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats - Minister Delbrü und andere Bundesbevollmähtigte

beiwohnten, wurde zunächst die Interpellation des Abg. Fürsten Hohenlobe-Langenburg verlesen :

„0b von den verbündeten Regierungen beabsichtigt wird, die in Folge des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 als gesetzliches Zah lungémittel geltenden Vereinsthaler Oesterreihischen Gepräges dems

: nächst außer Cours zu seten?

Der Präsident des Reichskanzler -Amtes Staats - Minifter Delbrück erklärte, die Interpellation am Dienstag beantworten zu wollen.

Dann wurde der Antrag des Abg. Sonnemann angenommen:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) Auf- Grund des Art. 31 der Reichsverfassung zn verlangen, daß das gegen den Reichstags-Ah- geordneten Most (Chemniß) bei dem irte zu Leipzig bezichungsweise dem Obec-Appellationsgecich Beleidigung dur die Presse shwebende Strafverfahren für die Dauer der gegenwärtigen Sibungsperiode de* Reichstages aufgehoben werde, 2) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zur Ausführung dieses Be- schlusses das Nöthige zu veranlassen.

Es folgte die erste und zweite Berathung des Gesetent- wurfes, betressend die Erwerbung eines Grundstückes Behufs Err eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien:

Wir Wilhelm 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nah erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

: Einziger Artikel.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zum Ankaufe e'nes im ITIL, Bezirke Ca der Stadt Wien gelegenen Grundstückes behufs Errichtung eines Gebäudes tür die Kaiserliche Botschaft in Wien einen Betrag bis zur Höhe von 150,000 Thaler zu verwenden.

Die Mittel zur Deckung dieses Betrages sind vorbehaltlih der etatsmäßigen Regelung aus den bereitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen.

An der sehr lebhaften Debatte betheiligten fih der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Delbrück, die Abgg. Frhr. v. Hoverbeck, Dr. Windthorst, v. Ludwig, v. Mallinckrodt, Graf Frankenberg, v. Unruh (Magdeburg), Dr. Bamberger und Mosle. In namentlicher Abstimmung wurde dann das Geseß mit 169 gegen 133 Stimmen angenommen.

Bei Schluß des Blattes seßte das Haus die zweite Berathung des Preßgesehes fort.

In der Woche vom 1. bis 7. März 1874 sind geprägt wor- den an Silbermünzen: 879,894 Mark 1-Markstücke; 265,254 F Mark 20 Pf. 20-Pfennigstüke; an Nickelmünzen: 74,172 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 18,916 Mark 92 Pf. 2-Pfennigstücke; 5259 Mark 82 Pf. 1-Pfennigstüdte. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 : Mark 20-Markstücke, 201,784,890 Mark 10-Markstüke; an Silber- münzen: 7,165,085 Mark 1-Markftücke, 3,063,742 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 964,030 Mark 20 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 152,304 Mark 24 Pf. 2-Pfennigstücke, 30,341 Mark 81 Pf. 1-Pfennigftücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 Märk 20-Markstücke, 201,784,890 Mark 10-Markstücke = 1,021,093,950 Mark; an Silbermünzen : 8,044,979 Mark 1-Markstücke, 3,328,996 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke 11,373,975 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen : 1,038,202 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfer- münzen: 171,221 Mark 16 Pf. 2-Pfennigstüke, 35,601 Mark 63 Pf. 1-Pfennigftücke 206,822 Märk 79 Pf.

Tie Kommission zur Erörterung der Frage über das Dr. Scheiblershe Verfahren zur Bestimmung des Raffinationswerths des Rohzuckers, welche gestern unter dem Vorsiß des General-Steuer-Direktors, Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Raths Hasselbach, hier zusammengetreten ift, besteht aus folgenden Mitgliedern: Huber, Geheimer Regierungs- Rath, hier; Fleishauer, Regierungs-Rath, aus Straßburg; Pr. * Hoffmann, Professor, hier; Dr. Landolt, Professor, aus Aachen; Dr. Wichelhaus, Professor, Ea) Bernh. Freise, Fabrikant, aus Neutadt- agdeburg; D. Coste, Kommerzien-Rath, aus Mag- deburg; Dr. A. Seyferth, aus Braunschweig; Adolph Rheilen, E e 16 Pato i Schütze, Steuer-Inspektor, aus: Mag:

R rotollführer i - A von Ute, führer fungirt der Rechnungs-Rath

Die Kiniglih italienische i ir w'n- [enne L glih {he Regierung hat es für win in Deutschland Un font in Betracht kommende Behörden darau aufmerksam machen zy ute daß das Edikt N Rd Pacca, welches die A+gfuhr von Kunstantiquitäten aus Rom dge GOSLLA der Regierung bei \{chweren Strafen verbietet, für die Provi Rom noch in voller Geltung steht. Nach diesem Edikt hat €»e Komnission, zur Zeit die Herren Pompioni, Taddolini und de Direktor Rosa, über die Ausfuhr zu entscheiden, und kann dieswe, falls die Regierung die Kunst- gegenstände nicht selb| ankaUm will, gegen cinen Zoll von 20 Prozent vom Landesherrn Féuttet werden. Dem Zolle sind unterworfen antike Skulpturen, Mkijike Gemälde aus der klassi- hen Schule und seltene antike Ma, „olote.

Zu der gestern von uns veröfsvz; S des Finanz-Ministers vom 17. d. M, E e hang kurssezung der Landesgoldmünzen, 5 deren Einlösun durch die damit beau gn Königlichen Ka) C der Éinaies Minister noch folgende Bestimmungen getrof. ö

1) Die nur noch in sehr geringer Anzah. L e Us zeihnung „Neue oder Mittel-Friedrihsd'or“ vorko “inden Gold- münzen preußischen Gepräges mit“ den Jahreszahlen 2 5. 1756 1757 und 1759, die bisher {hon nicht zu dem iße dan 5 Thlr. 20 Sgr. angenommen werden durften, find zu ab gen Münzsorten zu rechnen, für. welche der von der Ml waltung festzuseßende Metallwerth vergütet wird. n

2) Die zum Werthe von 5 Thlr. 20 Sgr. in Zahlung a. genomméenen oder gegen Reichsgoldmünzen bezw. Landessilber- münzen eingelösten preußischen Friedrichsd'or und kurhessischen Pistolen find, wie dies in Gemäßheit der Verfügung vom 19. April 1873 seither schon geschehen ist, an die hiesige Reichs- Hauptkasse per Post unter portofreiem Rubrum gegen Erfay im Abrehnungswege abzuliefern, wogegen : ;

3) Diejenigen be Friedrihsd'or, welche ein geringe- res als das Passirgewicht haben, sowie die sonstigen Landesgoldmün- zen mit den von den Einzahlern eingereihten Berzeichnissen an die hiesige Königlihe Münze behufs Festsezung des zu vergütenden Metallwerths und zur Ausfüllung der Kolonnen 4, 5 und 6 der Verzeichnisse mindestens wöchentlih ebenfalls per Post unter portofreiem Rubrum abzusenden sind. r

4) Jeder Absendung ad 3. ist eine summarische Zusammen- stellung der einzelnen Berat nie beizufügen, welche zu enthal- ten hat: a, Laufende Nr., b. Namen und Wohnort des Ein- zahlers, c. die Gesammt-Stückzahl der von demselben eingelie- ferten Goldmünzen und d. die von der Münzverwaltung aus- senden Kolonnen 4, 5 und 6 der Spezial - Verzeichnisse. Iedes von den einzelnen Einzahlern gelieferte Gefammtpaquet (Beutel, Düten 2c.) i mit der Nr. diefer Zusammenstellung ¿1

versehen,

e zu Dresden, wegen F

erautet, die Verwaltungen von Kunstsammlungen F

_

5) Die Münzverwaltung is} beauftragt, nach Festsezung und Angabe des Metallwerthes in den Spezialverzeichnissen und in der summarischen Zusäitimenstellung, in welcher von ihr der Gesamintbetrag des zu vergütenden Metällwerths auch "mit Buchstaben zu schreiben und zu unterzeihnen i, diese Schrift-

Mee der Einlösungskafse sobald als irgend möglich zurückzu- enden.

6) Sodaun hat die Einlösungskafse durch das Regierungs- Amtsblatt und dur eine der gelesensten Zeitungen ihres Be- r oder auf sonst geeignete Weise bekannt zu machen, daß die

eträge des von der Münzverwaltung festgeseßten Metallwerthes

für die in der näher zu bezeihnenden Zeit bei ihr eingelieferten"

Goldmünzen gegen Rückgabe des mit ihrer Empfangsbescheini- gung versehenen ' Verzeichnisses nunmehr erhoben werden können.

7) Die mit den Quittungen der Empfänger des Metall- werths versehenen Spezial-Verzeichnisse sind neb|t der von der Münzverwaltung unterzeichneten summarischen Zusammenstellung an die Reichs-Hauptkasse ‘gegen Ersaß des vorshußweise gezahl- ten Metallwerths im Abrehnungswege einzusenden.

8) Mit dem 1. April d. I. treten alle bisher ertheilten E über Einziehung einzelner Landesgoldmünzen außer

raft.

Nath §. 35 des hannöverschen Gesehes vom 8. Mai 1838 über die Errichtung einer Wittwenkasse für die Kö- nigliche Hof- und Civildienershaft sollen die Beiträge der Mitglieder des Instituts in Vierteljahrs- oder Monatsraten durch diejenige Kasse, welche den ‘Mitgliedern ihre Besoldung zu

: Me hat, von den entsprechenden vierteljährlihen oder monat-_ I

en Besoldunásraten für Rehnung der Wittwenkasse in Abzug gebraht werden. Vielfach sind Ausfälle an den Beiträgen der Mitglieder dieser Kasse dadurch entstanden, daß die Beiträge von den Besoldungsquoten nicht rechtzeitig oder nicht in der vollen gesezmäßigen Höhe zum Abzug gelangt waren. Leßteres Er- ebniß ist namentlich dadurch herbeigeführt, daß bei Gehaltsauf- Mccunden die Direktion der Hof- und Civildiener-Wittwenkasse zu Hannover nicht dur sofortige und ershöpfende Mittheilung über die Art und Höhe der erfolgten Aufbesserung zu rechtzeitiger anderweiter Festseßung der nah Maßgabe der Aufbesserung \ih erhöhenden Wittwenkassenbeiträge in den Stand oder bei Ueber- gang in andere Dienststellen, sowie bei Versezungen dur ver- \säaumte Benachrichtigung über die fernerhin das Gehalt zahlende Kasse niht zu retzeitiger Requisition dieser Kasse in Betreff des Abzuges der Wittwenkassen - Beiträge in die Lage ge- seßt war. Auch sind der gcnanuten Kasse wiederholt Ver- luste daraus erwachsen, daß in Folge verzögerter Einziehung der Wittwenkassenbeiträge Rückstände sih gebildet haben, deren spätere Beitreibung wegen inzwischen stattgehabten Dienstaustritts des betreffenden Beamten und wegen Insolvenz desselben resp. seines Bride nicht zu erreihen war. Um für die Folge derartigen Mißständen möglihs\t vorzubeugen, haben dex Finanz- Minister úünd der Minister des Innern zur Beachtung Seitens sämmtlicher zur - Anstellung von Civilbeamten berechtigter Be- hörden ihres Ressorts bestimmt, daß bezüglich der Beamten, welche der hannovershen Hof- und Civildiener-Wittwenkasse als Mitglieder angehören, ohne Unterschied, ob. dieselben in der Pro- vinz Hannover oder in einer der älteren Provinzen angestellt find, der Direktion dieser Kasse fortan

1) bei--Verbesserungen- des Diensteinkommens, welche solchen Beamien zu Theil werden, \ofort eine erschöpfende Mittheilung über die Art und. Höhe der Aufbesserung zu machen,

9) bei einem Üebergang in eine andere Dienststelle, sowie bei Versehungen unverzüglich eine die Besoldungsverhältnisse der neuen Stelle vollständig erörternde Mittheilung, sowie eine Benalrichtigung über die Kasse, aus welcher der betresfende Beamte demnächst seine Besoldung zu empfangen hat, Seitens der- diefer Kasse vorgeseßten Behörde zuzustellen,

3) jede sonstige zur Berechnung und Sestsegung der Wittwen- fassenbeiträge- dienende Auskunft auf ergehende Rükfragen mit möglichster Beschleunigung zu geben und endlih -

4) bei Verheirathungen oder Wiederverheirathungen solcher Wittkwenkassen-Interessenten eine Mittheilung von der Eheschließung unter Beifügung des Geburts\cheines der Ehefrau zu machen ist.

Der General-Lieutenant und General à la suite Sr. Ma- jestät des Kaisers und Königs, Friedrih Wilhelm Prinz zu Hohenlohe-Ingelfingen, ift hiér angekommen und im Hotel du Nord abgestiegen, desgleihen der General-Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Obernitz, Commandeur der 14. Division, von Düssel dorf; derselbe ist im Thiergarten-Hotel abgestiegen.

Der Commandeur der 11. Division, General-Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Graf Brandenburg 1. ist heute früh aus Breslau hier ein- getroffen.

‘Der französische erste Botschaftssekretär in St. Peters- burg, Graf René de Favernay, hat gestern Abend seine Reise nah dort fortgesegzt.

Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg-Stolberg ist mit Gemahlin, / geborenen Prinzessin von Waldeck und Pyrmont, aus Stolberg hier eingetroffen und im Hotel

Royal abgestiegen.

Die in London erbaute deutshe Panzerfregatte „Kaiser“ ist vorgestern glücklih vom Stapel gelaufen. S. M. S. „Augusta“ ist am 19. d. früh in See gegangen.

Die hiesige Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlihen Sizung am 19. d. M. rücksihtlih der Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer die von uns in Nr. 66 d. Bl. mitgetheilten Anträge ihrer Deputation angenommen.

Posen, 20. März. Die Stadtverordnete n-Versamm- lung hat sich in ihrer heutigen Sizung mit der Aufnahme einer Anleihe von 750,000 Thlrn. aus dem Reichs-Invaliden- fonds einverstanden erklärt. Der Magistratsantrag ging auf eine halbe Million, die Finanzkommission hatte diesen Antrag auf 750,000 Thlr. erweitert, um mit ca. 250,000 Thlr. die alten Stadtshulden abzustoßen. und dadurch eine jährliche Er- \parniß ca. 11,000 Thlr. zu erzielen. Die 750,000 Thlr. wer- den der „Pos. Ztg.“ zufolge voräusfihtlih mit 4'/7 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent (in 39 Jahren) zu amortisiren fein. In Betreff des Thea 20.000 wurde beschlossen, die Bausumme tür denselben auf 120,000—150,000 Thlr. festzustellen, und

1e Konkurrenz zur Einreihung von Bauprojekten auszushrei- Die Bausumme soll aus dem vom Reichs-Invalidenfonds R währenden Darlehen entnommen, event. auf sonstige Weise Ur yufnahme eines Darlehns beschafft werden.

Lief Per nächste Städtetag der Provinz Posen soll in Neger Sqdt abgehalten werden, und hat der Magistra aa

das: Gesuch, zu diesem Zwecke ein entsprechendes Lokal zu be- willigen, fich bereit erklärt, einen Saal im Rathhause zur Be- nußung herzugeben. War hers werden die Versammlungen bald nah Ostern d. I. abgehalten werden.

Bayecn. München, 18.: März. Prinz Leopold hat in der Naht vom 16. d. M. mit seinér Gemahlin, Prinzessin Gisela die Reise :.ach Italien angetreten.

Der vom - Justiz-Ministerium ausgearbeitete Entwurf einer Vormundschaftsordnung liegt nun im Drucke vor. Dieselbe bezweckt eine einheitlihe Ordnung des Vormundschafts- wesens für das rehtsrheinishe Bayern und in Verbindung mit der zu erwartenden Verlassenshaftsordnung eine Ersparung an Richterpersonal durch Entlastung der Untergerichte.

Die vormundschaftlihen Organe sind nah dem Entwurfe: 1) das Vormundschaftsgerit; 2) der Familienrath; 3) der Vormund. Das Vormundschaftsgericht (Einzelngericht) hat die Aufficht über die Vor- mundschaften, wählt die Mitglieder des Familienrathes, nimmt die Verpflichtung derselben und der Vormünder vor, und der VBormund- schaftsrihter hat den Versiß in den Sißungen des Familienrathes. Der Familienrath tritt an Stelle der bisherigen Ober-Vormund- haft. Der - Vormund is in allen wichtigeren Fragen an dessen Zustimmung gebunden und hat demselben über seine Shätigkeit Rechenschaft zu geben. Der Familienrath wird aus den männlichen Verwandten und Vers{Gwägerten des Beyormundeten gebils det und besteht aus 2—4 Mitgliedern. Der Vormund hat die Be- \chlüsse des Familtenraths auszuführen, und es steht ihm hierbei, so weit nöthig, die Hülfe des Gerichts zur Seite. Zur Vormundschaft berechtigt sind in folgender Reihe : 1) der Vater, 2) wer vom Vater für den Todesfall als Vormund bestimmt ist, 3) die Mutter, und zwar die außereheliche, so lange sie sich nicht verheirathet, die eheliche, fo lange fie nit zu einer neuen Che schreîtet, 4) wer von der Mutter für den Todesfall als Vormund bestimmtist, 5) der väterliche und nah ihm dermütterlihe Großvater, Zur Vormundschaft über Verheirathete ist der andere Ehetheil vor allen übrigen Personen berufen. Die Vormund- haft kann innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt werden : 1) von der Mutter und der Ghefrau, 2) von Personen, welche das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, 3) von Personen welche bereits drei Vormundschaften verwalten. Die Vormuandi aft über Großjährige (wegen Wahnfinns 2c.) kann nur eingeleitet werden, wenn das Nezirks- E auf erhobene Entmündigungklage die Entmündigung ausge-

prochen hat. Für den Fall, daß eine Vertretung nur zur Vermögens- verwaltung nothwendig is (3. B für Abwesende), wird ein Güter- pfleger bestellt, welchem unter Umständen ein Familienrath vorgeseßt werden kann. Ungerechtfertigte Verweigerung der Uebernahme oder Fortführung einer Vormundschaft, ordnungswidrige Handlungen des Vormnnds oder der Mitglieder des Familienraths sind mit Geldstrafen bedroht. Bezüglich der Vormundschaften in \tandesherrlichen Familien tritt eine Aenderung nicht ein. Der Vormund wird in diefen Fällen nah §. 10 der 4. Verf.-Beil. vom Familienhaupt oder vom Appella- tionsgericht bestellt, die Obervormundschaft steht dem Finanz-Minister g: Die Vormundschaft bezügli der Dienershaft der Fürstlich

hurn und Taris\chen Familie bleibt der Fürstlichen Justizbehörde vorbehalten.

__— Der Gesehentwurf bezüglih der Zuständigkeit der Königlichen Polizei - Direktion und des Stadt - Ma- gistrats in München is nach eingehender Berathung nun- mehr soweit gediehen, daß er an den Staatsrath gelangen und dann den Kammern unmittelbar nah ihrem Wiederzusammentritt

, vorgelegt werden kann.

Zum Vollzuge der reihsgesehlihen Bestimmungen, nach welchen die in Umlauf befindlichen bisherigen Landesgoldmünzen in denjenigen Bundesstaaten, welche sie ausgeprägt haben, in den Monaten April bis Juni d. I. auf Rechnung des Reichs eingelöst werden, hat, dem „Corr. v. u. f. D. zufolge, das Finanz-Ministerium hinsichtlih der bayerischen Landes- goldmünzen folgende Anordnungen getroffen:

1) “Da für bayerische Landesgoldmünzen, als welche Hier insbe- fondere bayerishe Dukaten, dann ganze und halbe Goldkronen baye- rishen Gepräges in Betracht kommen, niemals ein aale ein- für allemal festgestellter Kassencours bestand, so können die elben auch niht zu einem im Voraus bestimmbaren Preise eingelöst, sondern es muß hierfür nach der Vorschrift im §. 4 der Bekannt- machung vom 6. Dezember 1873 der Werth ihres Gehaltes an feinem Golde durch das Königliche Hauptmünzamt noch im Einzelnen fest- feiest werden. Die Vergütung des Metallwerthes erfolgt erst nach einer Feststellung und N im Verhältnisse von 813 fl. 45 kr. für das Pfund Feingold. 2) Als Einlösungskasse für die bayerischen Landesgoldmünzen wird die Kasse des Königlichen - Hauptmün amtes in München bestimmt. Außerdem sind aber sämmtliche Rentämter verpflichtet, auf Wunsch Derjenigen, welche die bayerischen Goldmün- zen einliefern, die Uebersendung an das Hauptmünzamt und die Aus» zahlung der von leßterem festgeseßten Vergütung zu vermitteln. Vom 1. Juli 1874 ab dürfen weitere Einlieferungen vou Goldmünzen zum Zweckte der Einlösung niht mehr stattfinden.

Sachsen. Drésden, 20. März. Das Gesez- und Ver- ordnungsblatt für das Königreih Sachsen veröffentliht u. A. das Geseh vom 19. Februar d. I., einige prozeßrehtliche Bestimmungen betreffend.

_SHessen. Darmstadt, 18. März. Der Graf und die Gräfin von Flandern besuhten gestern, von Frankfurt kommend, den Prinzen und die Prinzessin Ludwig auf einige Stunden.

Am. 13. März Morgens verstarb in Büdingen nach längerem, \{chwerem Leiden die verwittwete Fürstin Thekla zu Ysenburg und Büdingen, geborne Gräfin zu Erbach- Fürstenau, nah kürzlih voUendetem 59. Jahre.

Oldenburg. Oldenburg, 20. März. Der Groß- herzog wird \sich în Anlaß des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers morgen früh in Begleitung der Flügel-Adjutanten Oberst-Lieutenants Zedelius und von Heimburg nah Berlin be- geben und dort für einige Tage im Hotel Royal Wohnung

nehmen. af, i ee

Desterreich-Ungarn. Pesth, 20. März. (W. T. B.)

. Das neue T MinilecGräf hat fich jeßt definitiv folgendermaßen

konftituirt: Minister-Präsident Bitto, Finanz-Minister Ghyczy, Handels-Minister Bartal, Minister des Innern Szapary, Minister am Kaiserlihen Hoflager Freiherr v. Wenckheim, Minister für Kommunikationen und öffentlihe Arbeiten Graf Zihy, Unter- richts-Minister Trefort, Justiz-Minister Dr. Pauler, Honved- Minister Szende, Minister für Kroatien und Slavonien Graf B eitectun Mokgen findet die Vereidigung der in das Ministerium neu eingetretenen Mitglieder statt. Der Reichstag \soll darauf an kurze Zeit vertagt werden.

Das Abgeordnetenhaus beendete die dritte Lesung der zweiten konfessionellen Geseÿvorlage über die Beiträge des

Pfründenvermögens zum -Religionsfonds und nahm das Gesetz

in endgiltiger Abstimmung mit 192 gegen 38 Stimmen an. E begann die Budgetdebatte und wurde hierbei das Ela- orat des Aus\{chu}es angenommen, nach welchem die Gegen- stände der Spezialberathung in 6 Kapiteln des Budgets geneh- migt werden.

Schweiz. Bexn, 20. März. (W. T. B.) Aus dem Berner Jura find weitere fünf Geistliche ausgewiesen und in “Delsperg und Laufen die Lokalitäten, in denen Privatgoti:s- dienst abgehalten wurde, geschloffen worden.

Die Genfer Regierung weigert fih, wie der „Augsb. A. 3. geschrieben wird, auf das “Anerbieten des Munizipal- raths, ftatt der vom Staate Genf verlangten Erbschaftssteuer

von 2,400,000 Fr. die gleihe Summe von fich aus für kanto- nale Wohlthätigkeitsanstalten und Institute zu verwenden, einzus treten, und beharrt auf Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes,

Großbritannien und Jrland. London, 19. März. Die Königin emfing. gestern auf Windsor Deputationen der Korporationen von London, Dublin und Edinburgh, sowie der Universitäten von Oxford und - Cambridge : und anderer Körper- schaften, die ihr anläßlih der Vermählung ihres Sohnes, des Herzogs von Edinburgh, mit der Großfürstin Maria Alexan- drowna von Rußland Glückwunsch-Adressen überreihten. Jhre Majestät beantwortete jede Adresse mit einer kurzen Ansprache, worauf die Deputationen in der Waterloo-Kammer zusammen dejeunirten.

_— Bei dem Premier-Minister Disraeli, Lord Derby, sowie bei Lord Granville, dem Führer der Opposition im Oberhause, fanden gestern die der jedesmaligen Eröffnung der A vorangehenden parlamentarischen Diners

a Der Minister des Innern, Croß, sowie Sir Massey Lopes, der Civillord der Admiralität, wurden gestecn, ersterer für Südwest-Lancashire, lezterer für Süd-Devon, ohne Opposi- tion zu Mitgliedern des Hauses der Gemeinen wiedergewählt.

Beide Häuser des Parlaments traten heute um 2 Uhr zu einer Sißgung zusammen, in welher vom Lordkanzler die Thronrede der Königin verlesen wurde. Dieselbe lautet:

„Mylords und Gentlemen! Ich bediene mich wieder Jhres

Rathes so zeitig, als es die Vorbereitungen in Folge des Rüdtritts der leßten Regierung gestatteten. Meine Beziehungen mit sämmtlichen auswärtigen Mächten fahren fort, die freuudli{sten zu sein. Ich werde nicht ermangeln, den aus diesen herzlichen Beziehungen entstehen- den Einfluß für die Erhaltung des europäifchen Friedens und die ge- wissenhafte Beobachtung internationaler Verträge auszuüben. Die Verheiraihung meines Sohnes, des Herzogs von Edinburgh, mit der Großfürstin Marie Alexandrowna von Rußland ist sowohl eine Quelle der Glüseligkeit für mich wie ein Pfand der Freundschaft zwischen zwei großen Yeihen. Der Krieg mit dem König von Aschanti hat in der Einnahme und Zerstörung seiner Hauptstadt und in Unterhandlungen geendet, die, ich hoffe, zu einer befriedigenderen Lage der Dinge, als bisher an der Westküste Afrikas vorherrschte, führen mögen. Der Muth, die Disziplin und Ausdauer, welche meine Streitkräfte des Land- und Seedienstes ent- falteten, haben, zusammen mit der in der Führuag der Expedition bekundeten Energie und Geschicklichkeit, den traditionellen Ruf der britishen Waffen unter den s{hwierigsten Verhältnissen glänzend auf- rechtgehalten. Jch bedauere in hohem Grade, daß die Dürre des leß- ten Sommers die volkreihsten Provinzen meines indischen Reiches bes troffen und über einen von vielen Millionen bewohnten Flächenraum äußersten Mangel, der in einigen Theilen auf eine wirtlihe Hungers- noth hinausläuft, erzeugt hat. Ich habe den General - Gouverneur von Indien angewiezjen, in dem Bestreben, dieses fürchterliche UnglüæÆ zu lindern, keine Kosten zu sparen.

Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Die Etats für die Aus-

gaben des kommenden Finanzjahres werden Jhnen unverzüglich unter- breitet werden.

___ Mylords und Gentlemen! Der Verzug und die Unkosten, welche die Ueberlragung von Grundbefiß in England begleiten, sind lange als ein Vorwurf für unser Geseßsystem und als ein ernstliches Hinderniß für Transaftionen in Grundeigenthum verspürt worden. Dieser Ge- genstand hat in früheren Sessionen die Aufmerksamkeit des Parlaments beschäftigt, und ih hoffe, daß die A die man Ihrer Erwäs gung nun unterbreiten wird, als darauf berehnet, viel von dem Uebel, über welches Klagen laut geworden sind, zu beseitigen, befunden werden dürften. Sie werden wahrscheinlich dec Meinung sein, daß die Reform der Gerichtébarkei: und die Vermischung der Handhabung von Geseß und Equity, die durch die Aktie der leßten Session für England bewirkt wurde, nach denselben Prinzipien auf Jrland ausgedehnt werden sollten, und Site- werden ersucht werden, einen Theil Jhrer Zeit der Ausführung dieses Gegenstandes zu wid- men. Der größere Theil der Veränderungen würde auf die Tribu- nale Schottlands unanwendbar sein; aber Sie werden in Betreff diefes Theiles meines Königreiches eingeladen werden, den befriedigendften Modus, um die eee mit der jüngsten Geseßgebung in Einklang zu bringen, in Erwägung zu ziehen, und unter anderen Maßregeln bezügli seiner besonderen Interessen wird Ihnen ein Geseßentwurf zur Amendirung des Geseßes mit Bezug auf Bodenrechte und für die Erleichterung der Uebertragung von Grundbefiß vorgelegt werden. Er: stliche Differeuzeu sind betreffs der Wirksamkeit der jüngsten Parlaments:Akte, welhe die Beziehungen zwischen Meister und Arbeiter berührt, der Akte von 1871, welche von Vergehen in Verbindung mit Gewerbe. handelt, und des Ver- \{chwörungsgesetes, insbesondere in dessen Verbindung mit diesen Ver- gehen SRGDA, und große Klassen dés Gemeinwesens haben dagegen remonstrirt. Was dieje Gegenstände ‘anbetrifft, so wünsche ih, daß Sie, che irgend eine neue Gesehgebung versucht wird, fich im Besiß aller wesentlichen Thatsachen und der genauen strei- tigen Fragen befinden sollten, und zu diesem Behufe habe ich eine Königlihe Kommission ernannt, um den Stand und die Wirksamkeit ‘des jeßigen Geseßes zum Behufe defsen baldiger Amendirung, falls solhe für nöthig befunden werden sollte, zu prüfen. Es wird eine Geseßvorlage eingebraht werden, die fich mit solchen Theilen der den Verschleiß von beraus{chenden Getränken regelnden Geseve, die zu Klagen, welche die Einmischung des Parla- ments zu vérdienen seinen, Anlaß gegeben haben, befaßt. Jhre Auf- merksamkeit wird auch auf die Geseße, welhe Begräbniß- und Spar- Kassen betreffen, gelenkt werden. Alle diese Dinge werden Jhrer ernst- lichen Erwägung bedürfen, und möge der Allinächtige Jhre Berathuugen für die Wohlfahrt meines Reiches leiten.

20. März. (W. T. B.) In der heutigen Sizung des Unterhauses machte Disraeli die Mittheilung, daß er glei nach den Osterferien, welhe vom 31. ‘März bis zum 13. April dauern sollen, am 16. k. Mis. das Budget vorlegen werde. Das Haus trat darauf in die Berathung eines von Mr. Isaac Butt eingebrahten Zusazantrages zu der auf die Thronrede erlassenen Adresse ein, welher unter Hinweis darauf, daß die Unzufriedenheit Irlands wesentlih dur das dortige Regierungs- \ystem veranlaßt werde, die Abstellung der Klagen Irlands dem Hause zur Berücksichtigung empfiehlt. Nachdem sih mehrere Redner, namntentlih Gladstone und der Staatsfekretär für Irland, Sir Michael Hick3s Beach, gegen die Annahme des Antrages ausge- \prochen hatten, wurde derselbe mit 314 gegen 50 Stimmen ab- ge Von der Regierung wurde dann noch eine Vorlage,

etreffend die Aufnahme einer Anleihe von 10 Millionen Pfd det Mau Veranlaffung der-Huugersnoth ‘in Bengalen ein- gebracht.

Im Oberhause machte der Staatssckretär für Indien, Marquis von Saklisbury, die Anzeige, daß die Regie- rung die Aufnahme einer Anleihe von 10 Millionen Pfund Sterl., wovon 3 Millionen sofort erforderlih seien, zur Be-

seitigung der Hungersnoth in Bengalen beantragen werde.