v. Rosenberg, v. Trotha 11, Sec. Lt. vom 3. Ga beth, zu Pr. Lis. befördert. Plüddemann, Gren. Regt. Nr. 9, in das Inf. Regt. Nr. Schleiniß, Pr. L. vom Inf. Regt. Nr. 21, Comp. Chef, Ramier, Sec. Lt. von dem). Regt, v. Petersdorf f, s Fähnrich von demselben Regime fermann, Port. Fähnr. vom Füs. E Nr. 34, zu v. d. Osten, Thiede, Sec. Lis. vom f. Lts. befördert. Schumann, har Port. Fähnr. vom Nr. 55, Hacke, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 5 Fähnrs. befördert. v. Kosch1bky, Pr. um Hauptm. und Comp. Chef, v. egt., zum Pr. Lt., v. Trúmbah, zum Hauptm. Und Comp. Chef, v. dems. Regt., zu Pr. Lts, Nordinann, nf. Regt. Nr. 82, Köchly, Unterofs. Pr. Lts. befördert. v. Winterfeldt, unter Versezung in Ghef lefördert. Stegmayer, Pr. Lt. von der Großh Train-Compagnie, unter Beförderung zum Rittmeister pagnie - Chef , in das Train - Nataillon Nr. gleichzeitig behufs ührung einer vakanten Comp. zur D Train-Bat. Nr. 2 ommandirt. v.
PinBet rain-Bat. Bat. Nr. 6, unter Entbindung Garde-Train-Bat nh A Comp., zum Pr. U. befordert. Bat Ne, 6 in das Train-Bat. Nr. 14 verseßt. vom Train-Bat. Nr. 9, zum Pr. Lt, befördert. vom Train ae NE Bai eig ienstl. beim Train-Bat. Ar. 19, L T restow, Pr. L. vom Train-Bat. Nr. 14, Garde-Train-Bat. kommandirt. Schmid Regt. Nr. 83, unter Beförderung zum außeretatêm. Sec. Feld-Art. Regt. Nr. 9, Div. Art., verseßt. ort. Fähnr. vom Inf. Regt. E E Inf. D en olff, Seconde-Lteutenan a O A Port. Fähnr. von dems. Regt, v. Mass Fähnr. vem Inf. Regt. Nr. 94 zu Sec. Ls, Bonhar vom Inf. Regt. Nr. 117, zum Pr. Lt., Wilhelmy, Drag. Regt. Nr. 23, zum Port. Fähnr. befördert. Gen. Maj. und ( Commdr. der 59. Inf. Brig., Frh. v. Chef im Großen Generalstabe, zum Chef Corps ernannt. v. Kretshman Armee-Corps, unter Ernennung zum Abth. Chef, i p verseht. Ä en 14. ; von Hannover, unter Versetzung zu den Offizieren von zum Gouverneur der Festung Ulm auf beiden Donau-Uf v. Barby, Gen. Maj. und Commdr. der | Kommandanten von Hannover ernannt. v. Kleist, Commdr. des uet Regis, Nr. 9, unter Stellung à la egts., mit der Führung der Di und Chef des Generalstabes VIII. Armee-Corps, lung à la suite des Generalstabes der Armee, ¿zum Kav. Brig., v. Haenisch, Oberst-Lt. und Commdr. des Nr. 23, unter Verseßung in den Generalstab, zum Chef ftabes VIII. Armee-Corps ernannt. v. S ch Großen Generalstabe, dem Drag. Regt. Nr. 23 aggreg., Verhältniß derselbe die Führung dieses Regts. übernimmt
2) In der Reserve uud Landwehr. Den 12. März 1874. v. Wartenberg, Vice- 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Krech,
‘andw. Regts: Nr. 90, zu Sec. Ls, der Ven Regts. Nr. 2, Deimel, Sec. L. Regt., zum Pr. Lt, befördert. v. Krane-Matena,
der u eili Ñ L isius etheilt. r 2 53, zum Sec. Lt. der Ref ice-F von demselben BDAk., E Na 69, Eitel, Vice-Wachtm. von demselben Sec. L. der Res. des uf. Regts. Nx. 11, befördert. dorff, Sec. Lt. von der Kav. des 1, Bats, Landw. Regts. r. Lt. befördert. Klein, Vice-Feldw. vom 1. Ke 116, zum Sec. L. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 8 Vice-Feldw. vor 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 118, zum Res. des Inf. Regts. Nr. 87, Racke, Vice-Wachtm. v
Bat., zum Sec. Lt.
ort. F
v. Specht vom Inf.
Pr. Lt, vom Train-
Nr. 5 kommandirt. Meridies, Sec. Lt. v
Verseßung zur Gro Sn Sec. L.
15, in das Train-Bat. Nr zur D
v.
Hilgers, Ob, Lt. des Generalstabes
zurüdckverseßt und als solcher dem Kür. Nice-Feldw. vom 1. des Inf. Regts. Nr.
3) Im Sanitäts-Corps. Den 14. März 1874. Pr Hillenkamp, der Landw. vom 1. Bat. Landw. vom 9. Juli B. AbschHiedsbewilligungen 2.
1874. von Rosenberg-Gruszynski, Gen. Mon 10, Mie seinem Verhältniß als
der Armee, untcx Entbindung von j der Festung Ulm, in Genehmigung sein zur Disp. gestellt.
der Inf. von Gouverneur, E esuches mit Pension “s Vai 12. Mes 1874. Garde-Regt. zu Fuß als Hauptm. mi form der Ubichied bewilligt. Hart wi 4. Garde-Gren. Regts. mit der Landw.
r. L. vom 3. Garde-Gren. Landw. Regt., fr ug , Rittm. von der Kav. des 1, Bats. mit der Landwehr-Armee-Uniform, Triepcke des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, Armee-Uniform, ber OIQIE bewilligt.
nf. Regt. Nr. 13, zur Dn ‘Gr. von Haßfeldt, Seconde - Lt.
usaren - Regts. Nr. 8, ausgeschieden und zu Sffi ieren des Regts. übergetreten. Seiler, Sec. Lt. des Qnf. Regts. Nr. 15, Behufs Auswanderung,
von der Kav.
. Armee-Uniform Bats. Betcker, e L. von der Infant. des 1.
Nr. 53, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, v. Heister, Rittm. a. D., zuleßt
ch, Sec. Lt. von
Sec. Lt. Krönig
der Abs
Kategorie der zur
: R Uniform in di d T
setzt. v. Holßendorff Pr Inf. Regt. N
willigt. Schlüter I, Sec. U. von der Infanterie de
. Nr. 73 li acke, Mit scherli h, Sec. Lts. von der Kav. Bais. Ne 1d) SA ep Nr. 7‘ en als Pr. Lt.
v. Roques, Nr. 32, als Major mit
des 2. Bats. Landw. Regts. : ter Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. mann uud Comp. Chef vom Inf. Regt. Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Uniform, Vollmar, Hauptmann und Comp. Che Nr. 81, mit Penfion und der Regts. Uniform, der
Abschied bewilligt.
Beauite der Militär-Verwaltung.
Durch Verfügung des
Den 3. März 1874. Holm,
Münster, zum Kasernen-Jnspektor ernannt.
Den 6. März 1874. Dittrich, Feldw., zum
Ostpreuß. Feld-Art. Reg Nr. 1, Corps-Art, exnannt.
Den 7. März 1874. Maier, Zahlm. Aspirant veim Füs. Bat, Gren. Regts. 110 ernaunt.
1 Nr. 99, der
Sec. Li. vom3 Kais. Frauz Garde-Gren. Regt. Nr. 2 L can i ‘Gren. Regt. Königin Elisa-
verseßt. zum Hauptm. und zum Pr.
Regt. Nr. 54,
Lt. vom Inf. Regt. ischer, Sec. Lt. von déms. r. L. vom Inf. Regt. Nr. 78,
Busse, Boelcke, Sec. Lts. von
ht, Unteroffs. vom
Regt. Nr. 91, ‘zu
Bat. Nr. 9, zum Rittm. und Comp.
1 verseßt
Krosigk, Pr. Lt. vom behufs Führung einer vakanten Comp. zur Dienstl.
von dem Kommando zur Dienstl. beim h. Hess. Train- vom Train-
Anlike, Sec. Lt. Krüger, Entbindung von dem Kommdo zur
midt, Port. Fähnr.
Brennhausen, char. Nr. 83, zum Port. Fähnr., 88, zum Hauptm. und Comp. von demselben Regiment, zum Pr. L.,
Unteroff. vom
Chef des Generalstabes XL. Armee-Corps, zum
I, Maj. vom Generalstabe des XIV. in den Großen Ge»
März 1874 v. Berger, Gen. L. und Kommandant 20. Kav. Brigade,
90. Kav. Brig. beauftragt. v. Wright,
Commdr. der 30. Drag. Regts. des General- önfels, Major vom
Vice-Feldw. vom 1. Bat. Res. des Kais. Franz Garde- vom 3. Garde-Landw. Sec. Lt. von
‘Kavall. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, in die Kategorie
Bat. Landw. Regts. 57, Ungnad, zum Sec. Lt. der Res, des Jnf.
v. Hüners- Bat. Landw. Regts.
der Reserve des Drag. Regts. Nr. 5 befördert.
Assist. egts. Nr. 16, mit einem Patent 1873 zum Stabsarzt der Landwehr befördert.
von Schhaevenb a, Pr. Lt. vom 3. mit Pension und der Regts. Uni-
Armee-Uniform, Feuer t a ck, der Absthied bewilligt. Landw. Regts. Nr. 42,
als Pr. L. mit der Landw. Port. Parte vom Disposition der Ersa - Bé
& la suite
Hermens, Pr. U. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, als Rittm. mit der Wenders,-Sec. Lt. von der Kay. E
Bats. Landw.
Eskadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 5
it fei d der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen wit feiner Penfep Disposition gestellten Offiziere ver-
: , r. 79. gs Hau t- mann mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied
Civildienst und der Regts. f vom Í Abschied bewilligt.
Armstroff, Sec. Lt. von der JInf. des 2. Bats. Landw. Regts.
Kriegs-Ministeriums. i interimist. Kasernen-Jnspektor in
ähnr. vom
Frh. v.
Lt.,
S p e- ec. Lts.,
nt
D Den 3. N
in Wirsiß.
Den 11. Mär
Remonte-Depot in nachgesuchten Ruhestand verseßt.
Verfügung
Remonte-Depotpersoual. 1874. Bast, Roßarzt bei
1874. Krause, Oekonomie-Jnspektor bei dem eubof-Treptow a. R., beide mit Pension in den
des Kriegs-Ministeriums.
dem Remonte-Depot
zu Pr. uf, ges
, zu Port. Nr T4,
Bat. Nr. 5, . Hessischen
und Com- und ienstl. beim Train- beim
om Train-
Scec. Lt. . 4 verseßt. ienstl. beim
vom Inf. Lt., in das
Becker,
Chef,
ow, Port. d, Sec. Lt.
Conra dy,
und Abthl. X1I, Armee-
der Armee, ern ernannt. zum Oberst und guite dieses
unter Stel-
in welchem
Feldw. vom
Regt. Nr. 2
Bat., zum Nr. 79, zum
3, Pricken, Sec. Lt. der on demselben
Arzt 1. Kl.
es Abschieds- der Vel des
von der Inf.
örden ént- des den Reserve- von der Ref.
egts. chied bewilligt.
8 Res. Landw. mit der Haupt-
Inf. Regt.
Zahlm. beim
loosung Fischen Staats-Anzeigers Arnswalder, Kreis - Obligationen. Bamberger me Spinnerei 2., Prioritäts-Obligationen.
Anleihe de 1867. dorfer, Gothenburg
piere:
Staats-Anleih Eisenbahn - Anleih gationen de 1872. briefe. Preußi#che Hypotheken- Hypotheken - Antheil - Certifikate. (Schauspielhaus-) Obligationen. Obligationen. 0E Vorarlberger Eisenbahn-Aktien und Prioritäts-Obligationen.
Die Allgemeine Verloosungs - d ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr.
Leer'er,
wöchentlih einmal un vierteljährlih durch alle Postanstalten zu auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Nummer 21/4 Sgr.
Die heut ausgegebene Nr. 12 s-Tabelle des Deutschen
Türkische
Br Bukarester Prämi-n - Liegnigzer, Stolp'er
er Güter-Hypotheken-Vereins- Koslow - Woronesch - Eisenbahn - Ob Mailänder Prämien - Anleihe en D. 2. de 1859,
de 1866.
6 prozentige
der Allgemeinen Ver- Kéli;s- und Königlich Preu- enthält die Ziehungslisten folgender Pa- A4 0D E N Me S ch
anishe Baumwollen-
Stadt-Obligationen.
C. 2. de 1857 und 4 prozentige e de 1865. Orel-Griasi- Eisenbahn - Obli- Polnische 4prozentige Liquidations-Pfand- Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, Stettiner Kaufmannschaft Thei f -Eisenbahn-Prioritäts- Anleihe
ivelbéiner
üsseler Prämien- Anleihe. Düssel-
fandbriefe I. Serie.
igationen de 1872. Oldenburgische
de 1869. Tabelle erscheint
beziehen, in Berlin Preis pro einzelne
Preußen.
Sachsen.
nigin mit Ihren Baden und der
empfing I
Heute findet
für die Audienz, nahm empfing um 1 felder.
Empfange Ihrer Sawsen nah die Abends
Herrschaften.
dürfende
Mitglieder der K
erscheinen. Um 11 Uhr
dem Gottesdienst wohnen, welcher
Die Fürsten
empfangen.
“
begrüßen Gelegen Die Mars
achmittags um Gallerie ftatt.
— Se. Gr
— In -der
, zum Zahlm.
Reichstages Staats - Minister
Familiendiner fand bei Sr. Friedrich Carl statt. — Ihre hre Majestäten den SaWhsen auf dem Anhalter Bahnhof das Königliche Schloß, wo Se. die Hohen Gäste bewillklommneten. : Familientafel auf dem Schlosse bei Sr. Majestät dem König Kaiserin-Königin besuchte Diakonissen-Anstalt Kaisers
— Se. Kaiserliche u Kronprinz ertheilte gestern Gesandischaft in
Uh Um 5- Uhr -Nachmittags nahmen Beide Kronprinzliche Herrschaften am Familien-Ditier bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedri Carl Theil.
Abends 7 Uhr wohnte
Zeit der Vorstellung im Opernhause bei, P 5 N! e N des N hat und der Königin von
dem An 93 Uhr eingetroffenen
— Mit Rücksicht auf persönliche Befin und Königs, werden die bei der Allerhöchsten Geburtstagsf insofern beshränkt, als morgen Vormittag ‘um 10!/2 Uhr nur die zum engsten Königlichen Hofe gehörigen Personen,
lih der General- i
anwesenden fremden Fürsten zur Grat
werden Se. Majestät der Kaiser und König in der Kapelle des Kronprinzlihen Palais beie von dem Hofprediger, Ober-Konsistorial-Rath Dr. Koegel Ae ün wird.
Um 124 Uhr empfangen denen nur eîn kleiner
zunehmen, müssen Se. Majestät Allerhöchstdieselben werden aber Palais stattfindenden Festli
of und die Gefolge D Herrschaften am Allerhöchste
— Am Montag Nah Saale des Königlihen Schlo} Allerhöchsten und Höchsten
zog von Oldenburg ist heute O hier eingetroffen und
— Se. Großherzogliche Hoheit der
eute früh aus Darmstadt
lihen Palais Wohnung genommen.
von Hessen ist und ‘hat im Kronprinz
Nichtamtliches.
Deutsches Nei
Berlin, Majestäten empfingen vorge Hoheiten des Erbgroßherzogs un
21. März.
Gestern wohnte Ihre Majestät di
Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzogin
die von Sachsen statt. —
begab
altifchen Bahnhofe
t
sonst
Theil am und Fürftinnen werden
Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin zur Die sonst noch üblichen offiziellen Gratulationen entgegen-
Sich für bei der am
eit haben.
alistafel für den gesammten Königlichen der fremden Allerhöchsten und Höchsten n Geburtstage Sr. Königlichen Schlosse in der neuen
mittag um 5 Uhr findet im Weißen lo}es zu Ehren der hier anwesenden
4 Uhr im
oßherzogliche Hoheit im Hotel Roya
— Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sihung zusammen.
heutigen
Delbruckx und andere
Beide Kaiserliche
stern den Besu Ihrer Königlichen d der Erbgroßherzogin zu
von. Sachsen-Weimar dem Examen in dem Kaiserin Augusta-Erziehungsstifte bei. — Das
Königlichen Hoheit dem Prinzen Majestät die Kaiserin - Königin König und die Königin von e und geleitete Dieselben auf Majestät der Kaiser und König
die Wohlthätigkeits - Verkäufe werth und den Lette-Verein. nd Königliche Hoheit der Vormittag dem als Dolmetscher China designirten Herrn Feindel darauf militärishe Meldungen entgegen und x den-Wirklichen Geheimen Rath von Obfi-
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit eintge
Großherzoglih sächsischen
das der Shonung noch immer be- den Sr. Majestät des Kaisers üblichen Gratulationen
und Flügel-Adjutanten, d óniglihen Familie und die zum Besúch hier ulation bei Sr, Majestät
Se. Majestät die Generale, von Abend gesehen wird.
chkeit die betreffenden Personen zu
Gäste ein Gala-Diner ftatt.
aus Straßburg im Elsaß abgestiegen.
(21.) Sißung des Deutschen welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts
e Kaiserin-Kö- Großherzogin von
Ihre Majestät die für die
Sich uur 8 Uhr zum
und begrüßte \päter
eier in diesem Iahre
cin\chließ-
um 1083/4 Uhr die
um 1 Uhr nur bei Beglückwünshung
dieses Mal versagen ; Abend im Königlichen
Majestät findet
der Erbgroßher-
rinz Ludwig iex angekommen
beiwohnten, wurde zunächst die Interpellation des Abg. Fürsten Hohenloße-Langenburg verlesen : E „ob von den verbündeten Regierungen beabsichtigt wird, die in Folge des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 als geseßlihes Zah lungsmittel geltenden Vereinsthaler Oesterreichischen Gepräges dems nächst außer Cours zu seßen? S Der Präsident des Reichskanzler - Amtes Staats - Minifter Delbrück erklärte, die Interpellation am Dienstag beantworten zu wollen. j Dann wurde der Antrag des Abg. Sonnemann angenommen: Der Reichstag wolle beschließen: 1) Auf- Grund des Art. 31 der Reichsverfassung zn verlangen, daß das gegen den Reichstags-Ah« geordneten Most (Chemniß) bei dem Bezirksgerichte zu Leipzig beziehungsweise dem Ober-Aypellationsgerihte zu Dresden, wegen Beleidigung dur die Presse schwebende Strafverfahren für die Dauer der gegenwärtigen Sibßungsperiode de? Reichstages aufgehoben werde. 2) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zur Ausführung dieses Be- \{lusses das Nöthige zu veranlassen. Es folgte die erste und zweite Berathung des Geseßent- wurfes, betreffend die Erwerbung eines Grundstückes Behufs | Gers eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien; M
ir Wilhelm 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim-
mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Einziger Artikel. j : Der Reichskanzler wird ermächtigt, zum Ankaufe e'nes im IIl, Bezirke (Landsirane! der Stadt Wien gelegenen Grundstückes behufs Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien einen Betrag bis zur Höhe von 150,000 Thaler zu verwenden. 8 Die Mittel zur Deckung dieses Betrages find vorbehaltlich der etatsmäßigen Regelung aus den bereitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen. L 4 An der sehr lebhaften Debatte betheiligten sich der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Delbrück, die Abgg. Frhr. v. Hoverbeck, Dr. Windthorst, v. Ludwig, v. Mallinckrodt, Graf Frankenberg, v. Unruh (Magdeburg), Dr. Bamberger und Mosle. In namentlicher Abstimmung wurde dann das Geseß mit 169 gegen 133 Stimmen angenommen. i Bei Schluß des Blattes seßte das Haus die zweite Berathung
des Preßgesehes fort.
— In der Wowhe vom 1. bis 7. März 1874 sind geprägt wor den an Silbermünzen: 879,894 Mark 1-Markstücke; 265,254 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstüke; an Nickelmünzen: 74,172 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 18,916 Mark 92 Pf. 2-Pfennigstüe; 5259 Mark 82 Pf. 1-Pfennigstüe. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 ‘ Mark
20-Markstüe, 201,784,890 Mark 10-Markstücke; an Silber-
Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 964,030 Mark 20 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 152,304 Mark 24 Pf. 2D 30,341 Mark 81 Pf. 1-Pfennigftücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 Märk 20-Markstücke, 201,784,890 Mark 10-Markstücke = 1,021,093,950 Mark; an Silbermünzen: 8,044,979 Mark 1-Markstüe, 3,328,996 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke = 11,373,975 Mark 40 Pf.; an Nickelnmänzen: 1,038,202 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfer- münzen: 171,221 Mark 16 Pf. 2-Pfennigstüce, 35,601 Mark 63 Pf. 1-Pfennigstücke = 206,822 Márk 79 Pf.
_— Die Kommission zur Erörterung der Frage über das Dr. Scheibler\she Verfahren zur Bestimmung des Raffinationswerths des Rohzuckers, welche gestern unter dem Vorsiß des General-Steuer-Direktors, Wirklichen Geheimen
Ober-Finanz-Raths Hasselbach, hier zusammengetreten ift,
Rath, hier; Fleischauer, Regierungs-Rath, aus Straßburg ; Hoffmann, Professor, hier; Dr. Landolt, Professor, aus Aachen; Dr. Wichelhaus, Professor, A Bernh. Freise, Fabrikant, aus Xcustadt-Magdeburg; D. Coste, Kommerzien-Rath, aus Mag- deburg; Dr. A. Seyferth, aus Braunschweig; Adolph Rheilen, Fabrikant, aus Stuttgart; Schüge, Steuer-Inspektor, aus Mag: deburg. — Als RProkollführer fungirt der Rechnungs-Rath Appelt von ier.
— Die Käniglih italienische Regierung hat es für win- \henswerth erauzet, die Verwaltungen von E iiffaiimi io in Deutschland unz font in Betracht kommende Behörden darauf aufmerksam machen zu lasse daß das Edikt des Kardinal Pacca, welches die A+gfuhr von Kunstantiquitäten aus Rom ohne Genehmigtkg der Regierung bei \{chweren Strafen verbietet, für die Provik Rom noch in voller Geltung steht. Nach diesem Edikt hat €»e Kommission, zur Zeit die Herren Pompioni, Taddolini und d« Direktor Rosa, über die Ausfuhr zu entscheiden, und kann diese, falls die Regierung die Kunst- gegenstände nicht selbst anka will, gegen ‘einen Zoll von 20 Prozent vom Landesherrn pittet werden. Dem Zolle sind unterworfen antike Skulpturen, Mike, Gemälde aus der klassi- hen Schule und seltene antike M3, grblôde. |
des Finanz-Ministers vom 17. d. M., y G Par afegAng der Landesgoldmünze lh derer Cinlbfung durch die damit S Königlichen Ka hat der Finanz- Minister noh folgende Bestimmungen getroffèi. ;
1) Die nur ynoch ‘in sehr geringer A Sv Mea zeichnung „Neue oder Mittel-Friedrichsd'or“’ vorkom. den Gold- münzen preußischen Gepräges mit den Jahreszahlen “55 1756 1757 und 1759, die bisher hon niht zu dem Wix, po L 5 Thlr. 20 Sgr. angenommen wérden durften, sind zu ‘eni gen Münzsorten zu renen, für. welche der von der M waltung festzusehende Metallwerth vergütet wird.
9) Die zum Werthe von 5 Thlr. 20 Sgr. in Zahlung genommenen oder geg Reichsgoldmünzen bezw. Landessilber- münzen eingelösten preußischen Friedrihsd'or und kurheff schen Pistolen , wie dies in Gemäßheit der Verfügung vom 19. April 1878 seither son geschehen ist, an die hiesige Reichs- Hauptkasse per Post unter portofreiem Rubrum gegem Ersay 1m Abrechnungswege abzuliefern, wogegen : :
H) Diejenigen preußishen Friedrihsd'or, welche ein geringe- res als das Passirgewicht haben, sowie die sonstigen Landesgoldmün- zen mit den von den Einzahlern eingereichten Verzeichnissen an die Bange Königlihe Münze behufs Festsegung des zu vergütenden
etallwerths und zur Ausfüllung der Kolonnen 4, 5 und 6 der Verzeichnisse mindestens wöchentlih ebenfalls per Post unter portofreiem Rubrum abzusenden sind. :
4) Jeder Absendung ad 3 ist eine summarische Zusammen- stellung der einzelnen Bergeinise beizufügen, welche zu enthal- ten hat: a. Laufende Nr., b. Namen und Wohnort des Ein c, die Gesammt-Stückzahl der von demselben eingelic
von ‘der Münzverwaltung aus ale cania Kolonnen 4, 5 und 6 der Spezial - Verzeichnisse. Jedes von den einzelnen Aa Fern “gelieferte Gesammtpaquet (Beutel, Düten 2c.) ist mit der tr. dieser Zusammenstellung ¿u
zahlers, ] serten Goldmünzen und 4d. die
Bundesbevollmächtigte
versehen,
münzen: 7,165,085 Mark 1-Markstücke, 3,063,742 Mark 20 F
besteht aus folgenden Mitgliedern: Huber, Geheimer Mng : T
— Zu der gestern von uns verösfugichten una :
4 mit Gemahlin,‘ geborenen
5) Die Münzyerwaltung is beauftragt, nach Festsezung und Angabe des Metallwerthes in den Spezialverzeichnîssen und in der summarischén Zusattimenfstellung, in welcher von ihr der Gesamintbetrag des zu vergütenden Metällwerths auch "mit Buchstaben zu \hreiben und zu unterzeichnen is, diese Schrift-
hee der Einlösungsfafse sobald als irgend möglih zurückzu- enden.
6) Sodaun hat die Einlösungskasse durch-das Regierungs- Amtsblatt und dur eine der gelesensten Zeitungen ihres Be- d s oder auf sonst geeignete Weise bekannt zu machen, daß die eträge des von der Münzverwaltung festgeseßten Metallwerthes
für die in der näher zu bezeihnenden Zeit bei ihr eingelieferten“
Goldmünzen gegen Rückgabe des mit ihrer Empfangsbeseini- gung versehenen Verzeichnisses nunmehr erhoben werden können.
7) Die mit den Quittungen der Empfänger des Metall- werths versehenen Spezial-Verzeichnisse sind nebst der von der Münzverwaltung unterzeihneten summarischen Zusammenstellung an die Reihs-Hauptkasse ‘gegen: Ersaß des vorschußweise gezahl- ten Metallwerths im Abrechnungswege einzusenden.
8) Mit dem 1. April d. I. treten alle bisher ertheilten “rgan über Einziehung einzelner Landesgoldmünzen außer
raft.
— Nag §. 35 des hannöver\chen Gesezes vom 8. Mai 1838 über die Errichtung einer Wittwenkasse für die Kö- niglihe Hof- und Civildienerschaft sollen die Beiträge der Mitglieder des Instituts in Viertelsahrs- oder Monatsraten durch diejenige Kasse, welche den Mitgliedern ihre Besoldung zu
| G hat, von den entsprehenden vierteljährlichen oder monat- .
Ö
lihen Besoldunásraten für Rechnung der Wittwenkasse in Abzug gebracht werden. Vielfah sind Ausfälle an den Beiträgen der Mitglieder dieser Kasse dadur entstanden, daß die Beiträge von den Besoldungsquoten niht- rechtzeitig oder nicht in der vollen gesezmäßigen Höhe zum Abzug gelangt waren. Leßteres Er- gepniß ift namentlih dadur herbeigeführt, daß bei Gehaltsauf- esserungen die Direktion der Hos- und Civildiener-Wittwenkasse zu Hannover nicht dur sofortige und ershöpfende Mittheilung über die Art und Höhe der erfolgten Aufbesserung zu rectzeitiger anderweiter Festseßung der nah Maßgabe der Aufbesserung sih erhöhenden O ien e in den Stand oder bei Ueber- gang in andere Dienststellen, sowie bei Versezungen durch ver- \säumte Benachrichtigung über die fernerhin das Gehalt zahlende Kasse niht zu retzeitiger Requisition dieser Kasse in -Betreff des Abzuges der Wittwenkafsen- Beiträge in die Lage ge- seßt war. Auch sind der gcnannten Kasse wiederholt Ver- luste daraus erwachsen, daß in Folge verzögerter Einziehung der Wittwenkassenbeiträge Rückstände sih gebildet haben, deren spätere Beitreibung wegen inzwischen stattgehabten Dienstaustritts des betreffenden Beamten und wegen Insolvenz desselben resp. seines Nachlasses niht zu erreihen war. Um für die Folge derartigen Mißständen möglihst vorzubeugen, haben der Finanz- Minister und der Minister des Innern zur Beachtung Seitens sämmtlicher zur - Anstellung von Civilbeamten. berechtigter Be- hörden ihres Ressorts bestimmt, daß bezüglih der Beamten, welche der hannovershen Hof- und Civildiener-Wittwenkasse als Mitglieder angehören, ohne Unterschied, ob dieselben in der Pro- vinz Hannover oder in einer der älteren Provinzen angestellt sind, der Direktion dieser Kasse fortan / 1) bei-Verbesserungen- des Diensteinkommens, welche solhen Beamten zu Theil werden, \ofort eine erschöpfende Mittheilung über die Art und. Höhe der Aufbesserung zu machen,
9) bei einem Uebergang in eine andere Dienststelle, sowie bei Vexsehungen unverzüglich eine die Besoldungsverhältnisse der neuen Stelle vollständig erörternde Mittheilung, sowie eine Benachrichtigung über die Kasse, aus welcher der betreffende Beamte demnächst seine Besoldung zu empfangen hat, Seitens der diefer Kasse vorgeseßten Behörde zuzustellen,
3) jede sonstige zur Berechnung und Fest\ egung der Wittwen- fassenbeiträge- dienende Auskunft auf ergehende Rückfragen mit möglichster Beschleunigung zu geben und endli
4) bei Verheirathungen oder Wiederverheirathungen solcher Wittwenkassen-Interessenten eine Mittheilung von der Ehes chließung unter Beifügung des Geburtsscheines der Ehefrau zu machen ist.
— Der General-Lieutenant und General à la suite Sr. Ma- jestät des Kaisers und Königs, Friedrich Wilhelm Prinz zu Hohenlohe-Ingel fingen, ist hiér angekommen und im Hotel du Nord abgestiegen, desgleichen der General-Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Obernißtg, Commandeur der 14. Division, von Düssel dorf; derselbe i im Thiergarten-Hotel abgestiegen.
_— Der Commandeur der 11. Division, General-Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Graf Brandenburg 1. ist heute früh aus Breslau hier ein getroffen.
— ‘ Der französische erste Botschaftssekretär in St. Peters- burg, Graf René de Favernay, * hat gestern Abend seiñe Reise nah dort fortgeseßt.
— Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg-Stolberg rinzessin von Waldeck und Pyrmont, aus Stolberg hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen. :
— Die in London erbaute deutsche Panzerfregatte „Kaiser“ ist vorgestern glücklih vom Stapel gelaufen. — S. M. S. „Augusta“ ist am 19. d. früh in See gegangen.
—- Die hiesige Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer / öffentlihen Sizung am 19. d. M. rüdsichtlih der Abschaffung der Mahl- und -Shlachtsteuer die von uns in Nr. 66 d. Bl. mitgetheilten Anträge ihrer Deputation angenommen.
Posen, 20. März. Die Stadtverordneten-Versamm- lung hat sich in ihrer heutigen Sißzung mit der Aufnahme einer Anleihe von 750,000 Thlrn. aus dem Reihs-Invaliden- fonds einverstanden erklärt. Der Magistratsantrag ging auf eine halbe Million, die Finanzkommission hatte diesen Antrag auf 750,000 Thlr. erweitert, um mit ca. 250,000 Thlr. dic alten Stadtshulden abzustoßen. und dadur eine jährliche G4 sparniß ca. 11,000 Thlr. zu erzielen. Die 750,000 Thlx. wer- den der „Pos. Ztg.“ zufolge vorausfihtlih mit 4'/5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent (in 39 Jahren) zu amortisiren sein. In Betreff des Theaterbaues wurde beschlossen, die Bausumme für denselben auf 120,000—150,000 Thlr. festzustellen, und
ge Konkurrenz zur Einreihung von Bauprojekten auszushrei- © Die Bausumme soll aus dem vom Reichs-Invalidenfonds t «währenden Darlehen entnommen, event. auf sonstige Weise urch yufnahme eines Darlehns beschafft werden.
Lief — Der nächste Städtetag der Provinz Pofen soll in Ne/iger ‘Sadt abgehalten werden, und hat der Magistra au
das Gesuch, zu diesem Zwecke ein entsprechendes Lokal zu be- willigen, bereit erklärt, einen Saal im Rathhause zur Be- nußung L Oa b Wahrscheinlich werden die Versammlungen bald nah Ostern d. I. abgehalten werden.
Bayern. München, 18.: März. Prinz Leopold hat in der Naht vom 16. d. M. mit seiner Gemahlin, Prinzessin Gisela die Reise nah Italien angetreten.
___— Der vom Justiz-Ministerium. ausgearbeitete Entwurf einer Vormundschaftsordnung liegt nun im Drucke vor. Dieselbe bezweckt eine einheitliße Ordnung des Vormundschafts- wesens für das rechtsrheinische Bayern und in Verbindung mit der zu erwartenden Verlassenshaftsordnung eine Ersparung an Richterpersonal durch Entlastung der Untergerichte.
Die vormundsc{aftlichen Organe sind nach dém Entwurfe: 1) das Vormundschaftsgeriht; 2) der Familiewcath; 3) der Bormund. Das Vormundschaftsgeriht (Einzelngericht) hat die Aufsicht über die Vor- mundschaften, wählt die Mitglieder des Familienrathes, nimmt die Verpflichtung derselben und der Vormünder vor, und der Vormund- schaftsrihtèr hat den: Vorfiß in den Sitzungen des Familienrathes. Der Familienrath tritt an Stelle der bisherigen Oberx-Vormund- haft. Der - Vormund ist in allen wichtigeren Fragen an dessen Zustimmung gebunden und hat demselben über seine Zhätigkeit Rechenschaft zu geben. Der Familienrath wird aus den männlichen Verwandten und Verschwägerten des Beyormundeten gebil- det und besteht aus 2—4 Mitgliedern. Der Vormund hat die Be- \{lüsse des Familtenraths auszuführen, und es steht ihm hierbei, so weit nöthig, die Hülfe des Gerichts zur Seite. Zur Vormundschaft berechtigt find in folgender Reihe : 1) der Vater, 2) wer vom Vater für den Todesfall als Vormund bestimmt i}, 3) die Mutter, und zwar die außereheliche, so lange sie sich nicht verheirathet, die eheliche, fo lange fie nit zu einer neuen Ehe fschreitet, 4) wer von der Mutter für den Todesfall als Vormund bestimmtist,, 5) der väterliche und nach ihm der mütterliche Großvater. Zur Vormundschaft über Verheirathete ist der andere Chetheil vor allen übrigen Personen berufen. Die Vormund- haft kann innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt werden : 1) von der Mutter und der Ghefrau, 2) von Personen, welche das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, 3) von Personen welche bereits drei Vormundschaften verwalten. Die Vormundschaft über Großjährige (wegen Wahnfinns 2c.) kann nur eingeleitet werden, wenn das Bezirks- E auf erhobene Entmündigungklage die Entmündigung ausge- prochen hat. Für den Fall, daß eine Vertretung nur zur Vermögens- verwaltung nothwendig is (z. B für Abwesende), wird ein Güter- pfleger bestellt, welchem unter Umständen ein Familienrath vorgeseßt werden kann. Ungerechtfertigte Verweigerung der Uebernahme oder Fortführung einer Vormundschaft, ordnungswidrige Handlungen des Vormunds oder der Mitglieder des Familienraths sind mit Geldstrafen bedroht. Bezüglich der Vormundschaften in 1tandesherrlichen Familien tritt eine Aenderung nicht ein. Der Vormund wird in diesen Fällen nach §. 10 der 4. Verf.-Beil. vom Familienhaupt oder vom Appella- tionsgericht bestellt, die Obvervormundschaft steht dem Finanz-Minister 10: Die Vormundschaft bezüglih der Dienerschaft der Fürstlich
hurn und Taris\chen Familie bleibt der Fürstlichen Justizbehörde vorbehalten.
_ — Der Gesezentwurf bezüglih der Zuständigkeit der Königlichen Polizei - Direktion und des Stadt - Ma- gistrats in München ift nah -eingehender Berathung nun- mehr soweit gediehen, daß er an den Staätsrath gelangen und dann den Kammern unmittelbar nah ihrem Wiederzusammentritt j R e kann.
— Zum Vollzuge der reihsgesehlihen Bestimmungen, nach welchen die in Umlauf befindlichen bisherigen Landesgoldmünzen in denjenigen Bundesstaaten, welche sie ausgeprägt haben, in den Monaten April bis Juni d. I. auf Rehnung des Reichs eingelöst werden, hat, dem „Corr. v. u. f. D. zufolge, das Finanz-Ministerium hinfichtlih der bayerischen Landes- goldmünzen folgende Anordnungen getroffen:
1)Da für bayerische Landesgoldmünzen, als “welche Hier insbe- sondere bayerishe Dukaten, dann ganze und halbe Goldkronen baye- rischen Gepräges. in Betracht kommen, niemals ein ae ein- für allemal festgestellter Kassencours bestand, o können dieselben auch niht zu einem im Voraus bestimmbaren Preise eingelöft, sondern es muß hierfür nach der Vorschrift im §. 4 der Bekannt- machung vom 6. Dezember 1873 der Werth ihres Gehaltes an feinem Golde durch das Königliche Hauptmünzamt noch im Einzelnen fest- S werden. Die Bergütung des etallwerthes erfolgt erst nach einer Feststellung und zwär im Verhältnisse von 813 fl. 45 kr. für das Pfund Feingold. 2) Als Einlösungskasse für die bayerischen Landesgoldmünzen wird dié Kasse des Königlichen - Hauptmün ¡amtes in München bestimmt. Außerdem sind aber sämmtliche Rentämter verpflichtet, auf Wuns Derjenigen, welche die bayerishen Goldmün- zen einliefern, die Uebersendung an das Hauptmünzamt und die Aus- zahlung der von leßterem festgeseßten Vergütung zu vermitteln. Vom 1. Juli 1874 ab dürfen weitere Finlieferungen von Goldmünzen zum Zwecke der Einlösung nicht mehr stattfinden.
Sachsen. Dresden, 20. März. Das Geseß- und Ver- ordnimgsblatt für das Königreih Sachsen veröffentlicht u. A. das Geseß vom 19. Februar d. I., einige prozeßrechtliche Bestimmungen betreffend.
_Sessen. Darmstadt, 18. März. Der Graf und die
Gräfin von Flandern besuhten gestern, von Frankfurt kommend, den Prinzen und die Prinzessin Ludwig auf einige Stunden. __— Am 13. März Morgens verstarb in Büdingen nach längerem, \chwerem Leiden die verwittwete Fürstin Thekla zu Ysenburg und Büdingen, geborne Gräfin zu Erbach- Fürstenau, nah kürzlih völlendetem 59. Jahre.
Oldenburg. Oldenburg, 20. März. Der Groß- herzog 1oird sich în Anláß des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers morgen früh in Begleitung der Flügel-Adjutanten Oberst-Lieutenants Zedelius und von Heimburg nah Berlin be- geben und dort für einige Tage im Hotel Royal Wohnung
nehmen. Mde iner
Oesterreich-Ungarn. Pesth, 20. März. (W. T. B.)
. Das neue TtinitteBräf hat sih jet definitiv folgendermaßen
konstituirt: Minister-Präsident Bitto, Finanz-Minister Ghyczy, Handels-Minister Bartal, Minister des Innern Szapary, Minister am Kaiserlihen Hoflager Freiherr v. Wenkheim, Minister für Kommunikationen und öffentlihe Arbeiten Graf Zihy, Unter- richts-Minister Trefort, Justiz-Minister Dr. Pauler, Honved- Minister Szende, Minister für Kroatien und Slavonien Graf Bieileriun — ‘Morgen findet die Vereidigung der in - das Ministerium neu eingetretenen Mitglieder statt. Der Reichstag \oll darauf E kurze Zeit vertagt werden.
— Das Abgeordnetenhaus beendete die dritte Lesung der zweiten konfessionellen Gesehvorlage über die Beiträge des Pfründenvermögens zum Religionsfonds: und nahm das Geseh in endgiltiger d mit 192 gegen 38 Stimmen an. S begann die Budgetdebatte und wurde hierbei das Ela- orat des Aus\{chufses angenommen, nach welchem die Gegen- stände der Spezialberathung in 6 Kapiteln des Budgets geneh-
migt werden.
Schweiz. Bern, 20. März. (W. T. B.) Aus dem Berner Fura sind weitere fünf Geistliche ausgewiesen und in Delsperg und Laufen die Lokalitäten, in denen Privatgoti:s- dienst abgehalten wurde, geschloffen worden.
— Die Genfer Regierung weigert fih, wie der „Augsb. A. 3.“ geschrieben wird, auf das “Anerbieten des Munizipal- raths, fiatt der vom Staate Genf verlangten Erb\haftssteuer von 2,400,000 Fr. die gleiche Summe von fich aus für: kanto- nale Wohlthätigkeitsanstalten und Inftitute zu verwenden, einzus treten, und beharrt auf Erfüllung der Vorschriften des Geseßes,
i Großbritannien und Jrland. London, 19. März. Die Königin emfing. gestern auf Windsor Deputationen der Korporationen von London, Dublin und Edinburgh, sowie der Universitäten von Oxford und- Cambridge - und anderer Körper- schaften, die ihr anläßlih der Vermählung ihres Sohnes, des Herzogs von Edinburgh, mit der Großfürstin Maria Alexan- drowna von Rußland Glückwunsh-Adressen überreihten. Jhre Majestät beantwortete jede Adresse mit einer kurzen Ansprache, worauf die Deputationen in der Waterloo-Karimer zusammen dejeunirten.
_— Bei dem Premier-Minister D israeli, Lord Derby, sowie bei Lord Granville, dem Führer der Opposition im Oberhause, fanden gestern die der jedesmaligen Eröffnung der “diu vorangehenden parlamentarischen Diners
a
— Dex Minister des Innern, Croß, sowie Sir Mass\ey Lopes, der Civillord der Admiralität, wurden gestern, ersterer für Südwest-Lancashire, leßterer für Süd-Devon, ohne Opposi- tion zu Mitgliedern des Hauses der Gemeinen wiedergewählt.
— Beide Häuser des Parlaments traten heute um 2 Uhr zu einer Sißung zusammen, in welher vom Lordkanzler die Thronrede der Königin verlesen wurde. Dieselbe lautet:
„Mylords und Gentlemen! Jh bediene mich wieder Ihres Rathes so zeitig, als es die Vorbereitungen in Folge des Rüdcktritts der lezten Regierung gestatteten. Meine Beziehungen mit sämmtlichen auswärtigen Mächten fahren fort, die frenudli{sten zu sein. Jch werde niht ermangeln, den aus diesen herzlichen Beziehungen entstehen- den Einfluß für die Erhaltung des europäischen Friedens und die ge- wissenhafte Beobachtung internationaler Verträge auszuüben. Die Gie meines Sohnes, des Herzogs von Edinburgh, mit der Großfürstin Marie Alexandrowna von Rußland ift sowohl eine Quelle der Glüseligkeit für mich wie ein Pfand der Freundschaft zwischen zwei großen Zeichen. Der Krieg mit dem König von Afchanti hat in der Einnahme und Zerstörung seiner Hauptstadt und in Unterhandlungen geendet, die, ih hoffe, zu einer befriedigenderen Lage der Dinge, als bisher an der Westküste Afrikas vorherrschte, führen mögen. Der Muth, die Disziplin und Ausdauer, welche meine Streitkräfte des Land- und Seedienstes ent- falteten, haben, zusammen mit der in der Führuag der Expedition bekundeten Energie und Geschicklichkeit, den traditionellen Ruf der britischen Waffen unter den s{hwierigsten Verhältnissen glänzend auf- rechtgehalten. Jch bedauere in hohem Grade, daß die Dürre des leß- ten Sommers die volkreichsten Provinzen meines indischen Reiches be- troffen und über einen von vielen Millionen bewohnten Flächenraum äußersten Mangel, der in einigen Theileù auf eine wirllihe Hungers- noth hinausläuft, erzeugt hat. Ich habe den General - Gouverneur von Indien angewiezen, in dem Bestreben, dieses fürchterliche UnglüE zu lindern, keine Kosten zu sparen.
Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Die Etats für die Aus- gaben des kommenden Finanzjahres werden Jhnen unverzüglich unter- Me A » Deni i Der V
; ylords un entlemen! Der Verzug und die Unkosten, welche die Ueberiragung von Grundbefiß in England begleiten, ou lange L ein Vorwurf für unser Geseßzsystem und als ein ernstlihes Hinderniß für Transaftionen in Grundeigenthum verspürt worden. Dieser Ge- genstand hat in früheren Sessionen die Aufmerksamkeit des Parlaments heschäftigt, und ih hoffe, daß die R die man Ihrer Erwäs gung nun unterbreiten wird, als darauf berechnet, viel von dem Uebel, Uber welches Klagen laut geworden sind, zu beseitigen, befunden werden dürften. Sie werden wahrscheinlich der Meinung sein, daß die Reform der Gerichtébarkei: und die Vermischung der Handhabung von Geseß und Equity, die durch die Aktie der leßten Session für England bewirkt wurde, nach denselben Prinzipien auf Irland ausgedehnt werden sollten, und Ste- werden ersucht werden einen Theil Ihrer Zeit der Ausführung diefes Gegenstandes zu wid- men. Der größere Theil der Veränderungen würde auf die Tribu- nale Schottlands unanwendbar sein; aber Sie werden in Betreff diefes Theiles meines Königreiches eingeladen werden, den befriedigendften Modus, um die BpeL Laaer mit der jüngsten Geseßgebung in Einklang zu bringen, in Erwägung zu ziehen, und unter anderen Maßregeln bezüglich seiner besonderen Interessen wird |Jhnen ein Geseßentwurf zur Amendirung des Geseßes mit Bezug auf Bodenrechte und für die Erleichterung der Uebertragung von Grundbefiß vorgelegt werden. Er: stliche Differenzen sind betreffs der Wirksamkeit der jüngsten Parlaments-Akte, welche die Beziehungen zwischen Meister und Arbeiter berührt, der Akte von 1871, welche von Vergehen in Verbindung mit Gewerbe handelt, und des Ver- E insbesondere in dessen Verbindung mit diesen Ver- gehen entstanden, und gros Klassen des Gemeinwesens haben dagegen remonstrirt. Was dieje Gegenstände anbetrifft, fo wünsche ich, daß Sie, ehe irgend eine neue Geseßgebung versucht wird, fich im aller wesentlichen Thatsachen und der genauen strei- ¡Frauen befinden sollten, und zu diefen Behufe habe i eine Königliche Kommission ernannt, um den Stand und die Wirksamkeit des jeßigen Geseßes zum Behufe defsen baldiger Amendirung, falls solhe für nôthig befunden werden sollte, zu prüfen. Es wird eine Geseßvorlage eingebraht werden, die fich mit solchen Theilen der den Verschleiß von beraus{chenden Getränken regelnden Gesetze, die zu Klagen, welche die Einmischung des Parla- ments zu verdienen scheinen, Anlaß gegeben haben, befaßt. Jhre Auf- merksamkeit wird auch) auf die Geseße, welhe Begräbniß- und Spar- A Den ee S P A E n L E ore ernst- ichen Erwägung edürfen, und möge der inächtige Jhre Berathuugen für die Wohlfahrt meines Reiches leiten.“ Mus — 20. März. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Unterhauses machte Disraeli die Mittheilung, daß er gleih nah den Osterferien, welhe vom 31. ‘März bis zum 13. April dauern sollen, am 16. k. Mis. das Budget vorlegen werde. Das Haus trat darauf in die Berathung eines von Mr. Isaac Butt eingebrachten Zusagantrages zu der auf die Thronrede erlassenen Adresse ein, welher unter Hinweis darauf, daß die Unzufriedenheit Irlands wesentlih dur das dortige Regierungs- \ystem veranlaßt werde, die Abstellung der Klagen Irlands dem Hause zur Berücksichtigung empfiehlt. Nachdem sih mehrere Redner, nantentlich Gladstone und der Staatssekretär für Irland, Sir Michael Hicks Beach, gegen die Annahme des Antrages ausge- \prochen hatten, wurde derselbe mit 314 gegen 50 Stimmen ab- elehnt. Von der Regierung wurde dann noch eine Vorlage, etreffend die Aufnahme einer Anleihe von 10 Millionen Pfd pri ans Veranlaffung - der-Huugersnoth ‘in Bengalen ein- gebracht.
Im Oberhause machte der Staatssckretär für Indien, Marquis von Saklisbury, die Anzeige, daß die Regie- rung die Aufnahme einer Anleihe von 10 Millionen Pfund Sterl., wovon 3 Millionen sofort erforderlih seien, zur Be-
seitigung der Hungersnoth in Bengalen beantragen werde.