gemäßigt. Die A auf einen friedlihen Ausgang vergrößert fih auch dur den Glauben, daß die argentinischen Rüstungen und Panzerschiffe nicht gegen Brasilien gerichtet sind, sondern nur den Zweck haben, Chili zur Regelung der pata- gonishen Frage zu bewegen. Die Aussicht einer baldigen Kollifion ist groß, falls niht“ die gegenwärtige argentinische Mission nah Chili den Sturm beshwichtigt. Die brasilianische Regierung ergreift indeß Vorsihtsmaßregeln gegen Eventualitä- ten, da die Kriegsvorbereitungen der argentinischen Konföderation einen großen Offensiv- und Defensiv-Charakter tragen. Die ar- gentinishe Konföderation hat auch einen Gesandten nach Bo- livia gesandt, um dasselbe für die argentinischen Ansichten ge- \{chmeidig zu machen. Der öffentliche Gesundheitszustand in Rio bessert ih, obwohl die Erkrankungen am gelben Fieber ein we- nig zugenommen haben. Im Durchschniti kommt täglih ein Todesfall vor. In Montevideo hatte der Kongreß das Budget votirt und war im Begriff, zur Präsidentenwahl zu schreiten. In Paraguay neigten \ih die Angelegenheiten zum Frieden.
Asien. Nach einer offiziellen im Haag eingegangenen De- peshe aus Athin vom 16. d. M. war die Lage der Dinge daselbst unverändert. Es hieß, der Feind hätte {hon drei Mal den Entschluß gefaßt gehabt, einen allgemeinen Angriff auf die Niederländer zu machen, hätte aber denselben stets auf Betrieb der Häuptlinge wieder aufgegeben. Der Widerstand der Atchi- nesen ist ein volikommen passiver; im Innern des Landes sollen dieselben fortfahren, sch zu verstärken und zu konzentriren. Der Radja von Bandara hat den Niederländern seine Dienste an- geboten. Die Befestigungsarbeiten im Kraton \{reiten vorwärts. Der General van Swieten hält es für zweckmäßig, daß Groß- Atchin zum Freihafen erklärt werde.
Die Nr. 25 des „Amts-Blatt der Deutschen Neichs- Postverwaltung®“ hat folgenden Inhalt: Gereralverfügung : vom 16. März 1874. Wirksamkeit der für die Angehörigen der M P bestehenden Wohlthätigkeits- 2c. Institute pro i;
— Nr. 12 des „Justiz-Ministerialblatts für die Preu- ßishen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Allgemcine Verfügung vom 4. Februar 1874, betreffend den Arbeiteverdienst der gerichtlichen Gefangenen. — Allgemeine Verfügung vom 16. März 1874, betreffend den unmitteibaren Geschäftsverkehr zwischen den Königlich preußischen und den \chweizerishen Justizbehörden. — Erkenntniß des Königlichen Ober-Trivunals von 26. Februar 1874: Die im §. 1 des Gesebes über die Vorbildung und Knstellung der Geistlihen vom 11. Mai 1873 für die Uebertragung eines geistlichen Amts erforderte Bedin- gung, daß gegen die Anstellung von der Staatsregierung kein Einspruch erhoben worden sei, ist nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der Kan- didat dem Ober-Präsidenten benannt worden und die im §. 15 des S bestimmte Frist abgelaufen ist, ohne daß Einspruch erhoben wurde.
— Die Nr. 6 des Central-Blattes der Abgaben-, Gewerb e- und Handelsgeschßgebung und Verwaltung in den König- lih Preußischen Staaten hat folgenden Jnhalt: Cirkularver- fügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Bescheinigung der Einnahmeübersichten durch die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern betreffend, vom 26. Dezember 1873. — Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Postsendungen von Spiel- farten mit Berührung des braunschweigishen Gebiets betreffend, vom 9. SFanuar 1874, — Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Mini- steriums, die spezielle Revision der Waaren bei der Ablafsung aus Da, Mgen betreffend, vom 19. Dezember 1873. — Cirkular-
derfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Verzollung der inneren S etung ciner Waare betreffend, vom 22. Dezember 1873. — Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die im Großherzegthum H:\sen zur Ausfertigung und zur Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend, vom 8. Januar 1874. — Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die probe- weisen Revisionen betreffend, vom 16. Januar 1874.
Landtags: Angelegenheiten.
Berlin, 23. März. Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Ufer-, Ward- und Hegungs-Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glaß, vom 12. September 1763, vor- gelegt worden.
Statistische Nachrichten.
Aus der österreichischen Monarchie wurde im Jahre 1873 ausgeführt: 70,495 Ochsen und Stiere, 27,672 Kühe, 7733 Stück Sungvieh, 40,156 Kälber, 328,925 Schafe und Ziegen, 20,163 Lämmer und Kißen, 177,288 Schweine, 33,656 Spanferlel; aus Ungarn (und insgesammt aus der österreihish-ungarischen Monarchie) 3119 (73,614) Ochsen und Stiere, 1372 (29,044) Kühe, 27 (7760) Stük Jungpieh, 6620 (46,776) Kälber, 19,481 (348,406) Schafe und Ziegen, 8475 (28,638) Lämmer und Kißen, 3336 (180,624) Schweine, 83 (33,139) Spanferkel.
— Während der Betriebsperiode 1873 (d. i. vom 1. September 1872 bis Ende August 1873) standen in Böh men 948 Brauereien im Betriebe, welche nah offiziellen Daten 9,016,250 Eimer Bier er- zeugt und an vorgeschriebener Verzehrungésteuer 9,231,348 Fl. entrich- tet haben. Von dem erzeugten Bierquantum entfallen für die obige Betriebsperiode auf die Hauptstadt Prag 435,934 Eimer und auf das Land 8,850,316 Eimer.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 21. März. Nach demMonatsbericht der König- lich Preußischen Akademie der Wissenschaften lasen im Januar felgende Herren: Curtius, Ueber griechishe Inschriften aus Kyzikos. — Stenzler und Weber, Ueber Nilakantha's Rösselsprung. — Hofmaun, Ueber Synthese aromatischer Monamine durch Atomwan- derung im Molecv!, ferner über das ätherifche Oel von Tropaeolum majus, — vem Rath, Ueber die chemische Zusammensetzung der Plas- gioflase (trikliner Feldspathe). — Ketteler, Die Grenzbedingungen der Spiegelung und Brechung für den Hauptsck- nitt bewegter Mittel. — Peters, Ueber die Gehörknöchelchen und ihr V.rhältniß zu dem ersten Zungenbeinbogen bei Sphenodon punctatus. — Peters, Ueber die Ent- widelung der Caccilien und besonders der Caecilia compressicauda, — Poggendorff, Neue Beobachtungen an der Elektromaschine zweiter Art. — Kroneckè¿r, Ueber Schaaren von quadratischen Formen. — Haar- mann und Tiemann, Ueber die künstliche Darstellung des Vanillins. — Hagen, Ueber den Widerstand der Planscheiben. — Buchholz, Be- merkungen über die im Camaroongebiet vorkommenden Arten von Cha- maeleonen. —
— Das märkische Ehe-, Familien- und Erbrecht, ein- \chließlich des in Züllichau, Crossen and Cottbus gül- tigen Rechts in seinen Abweichungen vom Allgemeinen Landrecht, zusammengestellt und erörtert von A. Crome, König- licher Kreisrichter. Berlin, 1874, Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchoruckerei (R. v. Deer). 6 Bogen. 8. — Das kleine Werk enthält das gesammte für den Praktiker erforderliche Material in gedrängter und übersihtliher Weise, Es beginnt mit einer Ein- leitung, die besonderen Geseße und deren Stellung zum Allgemeinen Landre@t, römischen Recht, Sachsenrecht und Reichsgeseßen enthaltend,
kehandelt dann in drei Kapiteln von der Ehe das Vermögen der Ehe- leute, das Erbrecht der Ehegatten und die Vermögensabsonderung, um sich weiterhin über die Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder und diejenigen der übrigen Familienmitglieder zu verbreiten und in einem fernersn Abschnitt in konziser Weise das Ergebniß der Erörte- rungen zusammenzufassen.
— Das ‘Protektorat auf der Universität Jena wird mit dem 1. April laufenden Jahres auf den Professor der philosophischen Fa-
kultät Hofrath Dr. Geuther übergehen. -
— Aus Manila vom 7. Februar wird ges{rieben: Vor einigen Tagen hatten wir Morgens 6 Uhr ein sehr heftiges Erdbeben, welches sich um 1 Uhr stark und um 2 Uhr so wie um 7 Uhr Nach- mittags \{wächer wiederholte.
Landwirthschaft.
Im Regierungsbezirk Cassel ist der Stand der Winter- saaten ein so befri-digender, daß die Hoffnung auf eine reihe Ernte berechtigt erscheint. Der Mangel an ländlichen Arbeitern hat fi in der leßten Zeit in Folee der Stockung im Fabrikbetriebe weniger fühl- bar gemzcht.
— Die Ausstellung von Milch- und Käserciprodukten in Mailand, welche am 30. und 31. März und am 1. April d. J. stattfindet, wird 7 Gruppen umfassen und zwar: 1) Jede Gattung von Geräthen für die Milchwirthschaft, sowohl in der natürlichen Größe als auch Modell? eder Zeichnungen derselben." 2) Hülfsfubstan- zen zur Käsebereitung, Lab, Färbe- und Konservirungsstoffe u. dgl. 3) Instrumente und Substanzen zur Erprobung der Milch und deren e 4) Konservirte und kondenfirte Milch. 5) Butter von
ild, vom Obers, von der aus der Käseerzeugung restirenden Milch; gesalzene und ausgelassene Butter. 6) Käse jeder Sorte. 7) Modelle und Grundrisse von Milchwirthschaften und Käsereien. Für diese Ausstellung, welche dem Publikum von 2 bis 5 Uhr Nachmittags ge- öffnet sein wird, sind die in die obigen sieben Gruppen fallenden G egenstände anzumelden und sollen der Direktion der Königlichen Ackerbauschule in Mailand, Corso S. Celso Nr. 56, übergeben werden.
Die Aussteller haben zwei, die Natur des auszustellenden Gegen- standes bezeichnende Erklärungen zu verfassen, von welchen eine mit dem Zulassungégesuche einzusenden, die andere der Sendung beizulegen und von außen auf der Emballage zu befestigen ist. Diese Erklärung hat außer dem Vor- und Zunamen und der Wohnung des Ausstellers die Angabe der Gruppe, zu welcher der eingesendete Gegenstand ge- hört, zu enthalten, sowie auch darin anzugeben ift, welcher Flächen- raum und 2war in horizontaler und vertikaler Lage gewünscht wird, Es ist jedoch nicht gestattet, zwei identishe Gegenstände auszustellen, wenn sie mehr a!s 1000 Quadrat-Centimeter vertikalen oder horizon- talen Flächenraums einnehmen sollen. Auf jedem ausgestellten Ge- genstande find folgende Angaben -ersichtlich zu machen: 1) Vor- und Zuname, sowie Wohnungsort des Ausstellers, und ob er beabsichtigt zu konkurriren. 2) Die Benennung des ausgestellten Gegenstandes, so wie die detaillirte Angabe des Gebrauches, zu welchem er bestimmt ist. 3) Der Verkaufspreis in der Fabrik. 4) Ob die ausgestellten Gegenstände verkäuflich sind oder niht. 5) Angabe über die Wichtig- feit der Fabrikation. i j
Vor Eröffnung der Ausstellung wird eine Prüfung der aus- gestellten Gegenstände von ciner zusammengeseßten Jury, deren Mit- glieder, wenn fie selbst Aussteller find, außer Konkurs erklärt werden, vorgenemmen, um den Grad der Wichtigkeit der Gegenstände den Be- suchern anzudeuten. s : i
Bei gleichen Verdiensten werden jene Gegenstände den Vorzug erhalten, welche größece und vortheilhaftere Handelsbedingungen bieten,
Die Jury wird auch die Normen für das Verkosten der Pro- dukte feststellen, und wenn es die Verhältnisse gestatten, werden ver- gleichende Versuche mit den | verschiedenen Geräthen und Fabrikations- methoden der Butter. auf Kosten der Aussteller vorgenommen.
Zur Piämiirung der- Aussteller verfügt die Jury über eine gol- dene und sieben silberne Medaillen und werden außerdem jeder Me- daille Verleihungsdiplome beigegeben. E
Bei dem mit der gedachten Auéstellung verbundenen fahmänni- hen Kongresse wird über folgende Fragen berathen werden, und zwar: bezüglih der Bedingungen für Käsereiverträgez; bezüglich der Zustandebringung von Käsereigenossenschaften während der Alpenweide ; über den günstigsten Zeitpunkt für die Bereitung der einzelnen Käse- gattungenz über die Verwerthung der Milchreste, über Zeit und Art des Salzens von Käse und Butter; bezüglih der Errichtung von Niederlagen für die Erhaltung von Käse; über die Anforderungcn des Verkehrs bezügli der Molkereien, endlich bezüglich der besten Erzeugungsweise von Butter und Käse für entferntere Gegenden.
Gewerbe und Handel.
Berlin, 23. März. Zu der vorgestrigen G eneralversamm- lung der Aktionäre der Deutschen Hypothekenbank (Aktien-Gesellschaft) waren 43 Aftionäre erschienen, welche mit 2183 Stimmen ein Aktien-Kapital von 2,183,000 Thlr. vertraten. Nachdem der Vorsißende des Aufsichtsraths in warmen Worten des durh den Tod nah fkurzer Thätigkeit ausgeschiedenen Direktors Alexander Bertheim gedacht hatte, gelangte der Bericht der Revisoren zur Verlesung, und wurde hierzu auf Antrag eines Aktionärs von der Persammlung beschlossen, daß die Revisoren in Zukunft berechtigt sein sollen, nach ihrem Ermessen einen vécreidigten Bücherrevisor hinzuzu- E Auf Vorlesung des von der Direktion erstatteten Geschäfts-
erihts wurde Seitens der Versammlung verzichtet und demnächst dem Aufsichtsrathe und der Direktion ohne weitere Diskussion Decharge ertheilt. Zu Revisoren für das Geschäftsjahr 1874 wurden ernannt die Herren: Dr. £. Darmstacdter zu Charlottenburg, Bernh. Fried- heim in Berlin und Ad. Salomon in Berlin. Diefelben nahmen die Wahl an. Bei der demnächst erfolgenden Neuwahl an Stelle von 4 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsra{hes wurden durch Stimmenmehrheit die Herren Theodor Werther (wiedergewählt), Re- gierungs-Rath a. D. Ascher, S. Bertheim, Gustav Salinger, sämmt- lih in Berlin, gewählt, von welchen die erstgenannten 3 anwesend waren, und die auf sie gefall-nen Wahlen annahmere Dem Vorschlage des Vorsitzenden gemäß beschloß die Versammlung einstimmig, die bei starken Reserven (10% des Reingewinns = Thlr. 10,552. 27. 9, zum ordentlichen N servefond und außerdem Thlr. 37,210. 12. 6. Provisions- reserve) auf £% festgeseßte Dividende für das abgelaufene Geschäfts- jahr {on vom 2. April cr, ab zur Vertheilung zu bringäŒ=*—__
Breslau, 21. März. (W. T. B.) In der heute {tattgehabten Generalversammlung der Aktionäre der Breslauer Provinzial- Wechslerbank wurde die Reduzirnng des Grundkapitals der Ge- fellshaft um 250,000 Thlr. durch Rückauf der eigenen Aktien zum Maximalcourse von 72 beschiossen.
— Die „SBeitshrift für Gewerbe, Handel und Volks- wirthschaft", Organ des Oberschlesishen berg- und hüttenmänni- schen Vereins, redigirt von Dr. Ad. Franb zu Beuthen in Ober- \chlesien, enthält in Nr. 11 vom 19. März d. I.: Oberschlesfiens Handelskammer oder auch Handelskammern. — Zur Tariffrage. — Produktion, Handel und Verkehr. (Oberschlesische Aktiengesellschaften. Von der Börse. Kohlenproduktion Deutschlands. Russischer Handel und Verkehr mit den Auslande. Packetadressenfrage.) — Anzeigen.
Mit Nr. 12 beginnt die Veröffentlichung der tabellarischen Uebersichten sämmtlicher Berg- und Hüttenwerke Ober- \chlesiens (nah Ortslage, Besißer, Produftion, Materialien-Ver- e Arbeiterzahl, Maschinenkraft, Geldwerth u. st. w.) im Jahre
Die „Zeitschrift für Gewerbe 2." ist durch “alle Buch- handlungen (in ganz- und in vierteljährigem Abonnement) und durch alle Postanstalten (nur in vierteljährigem Abonnement) zu beziehen. Einzelnummern werden auf Verlangen als „Probenummern“ un- entgeltlich verabfolgt.
— Die Magdeburger Privatbank veröffentlicht ihren Ge-
\häftsbericht pro 1873, dem wir Folgendes entnehmen: Der Umlauf der Noten der Bank err-ichte mit 927,000 Thlr. pro Tag die Höhe
Von G. Willkomm
G e
des Vorjahres (966,000 Thlr.) nit ganz; eingelöst wurden 3,827,000 Thlr. in 1873 gegen 3,712,000 Thlr. in 1872. Der Gesammtumsaß von 21,698,000 Thlr. ist gegen 1872 um 3,469,000 Thlr. zurüdckge- blieben; der erzielte Bruttogewinn betrug 109,480 Thlr., ihm ent- \yricht ein Reingewinu von 76,079 Thlrn. Dem Reservefonds wur- den 13,105 Thlr. überwiesen, derselbe wird in der Bilanz vem 31. De- zember 1873 mit 185,291 Thlr. aufgeführt. 63,000 Thlr. kommen als 6,3% Dividende (31 Thir. 15 Sgr. pro Aktie) zur Vertheilung an die Aktionäre.
Frankfurt a. M,, 19. März. Ja der heutigen Versammlung vonBesißern vonRockford-Bonds, in welher 230 Bontsbesißer, die zusammen 845,200 Dollars Bonds vertraten, anwesend waren, wurde mit 819 Stimmen besclossen, die Propofition der Verwaltung der Rock- fordbahn und des New-Yorker Komites wegen der Konvertirung der Bonds in Prioritäts-Aktien abzulehnen, dagegen aber die durch die Hypothekens- Urkunde gesicherten Rechte der Bondsbesißer in ihrem vollen Umfange geltend zu machen und zunächst für die Einseßung eines Receivers zu wirken, event. den Verkauf der Bahn zu beantragen.
— Nr. 12 der „Deutschen Industrie-Zeitung“, Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chemniß, Dresden, Plauen und Zittau, (verantwortliher Redacteur: Max Diezmann) enthält: Handels- und Gewerbefammern: Plenarsißung der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau am 4. März 1874. Englands Handelsbewegung im J. 1873. Bon A. Totis. (Schluß aus Nr. 11.) — Teehnik: Die Eigenschaften der verschicdenen Wirkmaterialien und ihr Einfluß auf das „Wirken“. Die Dampfkessel auf der Wiener Weltausstel- lung. (Fortseßung aus Nr. 11.) Beitrag zur Kenntniß des Holzgeistes und dessen Fabrikation. Vou E. Dollfus. (Schluy aus Nr. 11.) Uebermangansäure als Entzündungsmittel. Brutapparat. — Indu- \triclle Briefe: Manchester: Wochenschau üker den englischen Maschi- nen- und Metallmarkt. — Technische Notizen. Fragen. Beantwor- tungen. Industrielle Notizen. Vermischte Notizen. Personaluach- richten. Patentertheilungen. Korrespondenz.
Hamburg, 21, März. (W. T. B.) Die Hamburg-ameri- kanische Packctfahrt-Gesellshaft hat die Dividende für das Fahr 1873 auf 12% oder 180 Reichsmark für die ganzen Aftien, für die Viertelaltien auf 45 Reich?mark festgeseßt.
Wien, 21. März. (W. T. B.) Die „Börsen -Korrespondenz“ meldet, daß von einer größeren Anzahl von Aktionären der Kredit- A für die am 16. f. M. stattfindende außerordentliche General- Versammlung der Antrag auf Umwandelung der vorhandenen 250,000 Akticn à 169 Fl. in 200,000 Aktien à 200 Fl. vorbereitet wird.
Brüssel, 21. März. (W. T. B.) Die hiesige Nationalbank Hat den D isfkont auf 6 pCt. erhöht.
London, 18. März. Gestern traten die Delegirten der ver- einigten Handelskammern (49 an Zahl) im Westminster-Palacc- Hotel zu ihrer jährlichen Generalversammlung zusammen. Unter dem Borsiß des Herrn Sampson Lloyd gelangte das Amendement zu den Bankerottgeseßen, das Bankgesch ' von 1844, sowie die Einkommen- steuer zur Diskussion. Es wurde beschlossen, in einer Eingabe an den Schaßkanzler die Zweckmäßigkeit ciner gänzlichen Aufhebung der leßt- erwähnten Steuer, sowie die Niederseßung einer Königlichen Kommis- sion oder eines parlamentarischen Sonderausshusses zur Untersuchung der Wirksamkeit des Bankgeseßes zu befürworten.
Verkehrs-Anstalten.
Berlin. Auf der Ostbahn sind in Betreff der Abstempe- lung der Retourbillets zur Rückfahrt vom 20. März c. ab noch folgende Bestimmungen in Kraft getreten:
Werden auf der Ostbahn zur Fahrt zwischen zwei Stationen, bei denen ein direkter Retourbilletve; kehr nicht besteht, welche aber durch Vermitelung von Retourbillet-Zwischenstationen in fortlaufender Fahrt mit Retourbillets zu erreichen sind, dergleichen benußt, so siud die sämmtlichen gelösten Reteurbillets auf der Station, auf der die Rück- fahrt angetreten wird, abstempeln zu lassen.
Für die Gültigfeitsdauer sämmtlicher Billets {st das für die leßte Strecke —- von der Anfangsstation der Hinfahrt ab gerechnet — gelöste Billet maßgebend.
Die sämmtlichen Billets werden erst vor der Endstation der gan- zen Fahrt abgenommen und sind daher sämmtlich so lange aufzube- wahren.
Triest, 22. März. (W. T. B.) Der. Lloyddampfer „Diana“ ist heute Nacht 1 Uhr mit der ostindisch- chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien h'er eingetroffen.
London, 19. Närz. Zwischen Liverpool und Brasilien ist nunmehr eine neue Dampflinie eröffnet. Sie heißt die „Liver- pool und Amazonenfluß Postdampfer-Linie“ und ihr Pionier-Dampfer „Mallard* verließ “am 19, ds. Liverpool en route nah Monars (Hauptstadt der Provinz Amazonas).
St. Petersburg, 18. März. Das Projekt der mittel- asiatischen @isenbahn wird, wie die „N 3." meldet, demnächst in einer besonderen Kommission unter dem Vorsiß des Hrn. Skern- wall behandelt werden.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 24. März. Opernhaus. (77. Vorstellung.) Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Eva: Fr. Mallinger. - Hans Sachs: Hr. Beß. Walter: Hr. Niemann. David: Hr. Sachse. Anfang 6 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (82. Vorstellung.) Was ihr wollt. Lust-
Anfang 7 Uhr. Mittel-
spiel in 4 Aften von Shakespeare. Preise.
Dienstag, 24. März. Im Saal - Theater des Königlichen Schaujpielhauses. Achtundvierzigste Vorstellung der französischen Sauspieler-Gesellshaft. Septième et dernière représentation (demandé) de: Le Demi-Monde. Comédie en cing actes, en prose, par Mr. Alexandre Dumas fils,
Mittwoh, 25. März. Opernhaus. (78. “ Vorstellung.) Viertes Gastspiel der italienischen DperngeseUschaft des Hrn. Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Désirée-Artôt, der Her- ren de Padilla und Marini, Der Barbier von Sevilla. Ko- mische Oper in 4 Abtheilungen. Musik von Rossini. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (83. Vorstellung). Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Iffland. Margarethe: Fr. Niemann- Raabe. Hierauf: Die Schwäbin. Lustspiel in 1 Akt von Castelli. Julie: Fr. Niemann-Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. ;
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Dpern- haus-, wie zu den Schauspielhaus-Vorstellungen) - in den Brief- kasten des Opernhauses, welcher fih am Anbau desselben, gegen- über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkaften ist täglih für die Vorstellungen des fol- genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater-Billets im Bureau der General- Intendantur odec an anderen Orten werden äls nicht cingegan- gen angeschen und finden keine Beantwortung.
Redakticn und Rendantur: S{wieg er. Berlint Verlag der Expedition (Kessel). Druck:! W. Elsner.
Drei Beilagen eins{licßlich Börsen-Beilage.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.
2 70.
Berlin, Montag, den 23. März
Königreich Preußen.
Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Jnhaber lau- tender Obligationen der Stadt Königsberg i. Pr. zum Betrage von 3,300,000 Mark Reichsmünze.
Vom 16. Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem der Magistrat der Stadt Königsberg i. Pr. im Einver- ständnisse mit der Stadtverordneten-Versammlung daselbst darauf an- getragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein behufs Rückzahlung der auf Grund des Privilegs vom 18. Mai 1870 (Gesez-Sammlung S. 389) gemachten Anleihe und zur Bestreitung der weiteren dur den Bau einer Wasserleitung entstehenden Kosten, von dem Reichs-Jnya- lidenfonds aufzunehmetdes Darlehn im i rew von 1,100,000 Thalern oder 3,300,000 Mark Reichswährung, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Juhaber lautende mit Zinsscheinen versehene Stadtanleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesehes vom 17. Juni 1833 (Geseß-Sammlung S. 75) dur gegenwärtiges Privilegium, der Stadt Königsberg i. Pr. zur
Ausgabe von, auf jeden Inhaber lautenden Stadt-Obligationen bis
um Betrage von Drei Millionen dreimalhundert tausend Mark eih¿münze, welhe nah dem anliegenden Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlih zu verzinsen und, von beiden Seiten unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungëplan durch Aus- loosung bis spätestens im Jahre 1912 zu amortisiren sind, mit Vor- behalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer efriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. Das der Stadt Königsberg i. Pr. gegebene Privilegium vom 13. Oktober 1873 zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadt-Obligationen zum Gesammtbetrage von 450,000 Thalern wird hle E R j Höchsteigenh änd Untersérif rkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 16, Februar 1874. (L. S.) : Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Könfgsberg. Litt Nr Stadtwappen, Anleiheschein g der Stadt Königsberg i. Pr. D e. Mark Reichswährung. Ausgefcrtigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegii vom (Amtsblatt der Königlichèn Regierung zu Königsberg 1874 Stüd- )
_ Der Magistrat der Stadt Königsberg urkundet nnd bekennt Hier- mit, daß der Jnhaber dieses Anleihe]cheins den Betrag von Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der Boe Stadtgemeinde zu fordern hat.
Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 3,300,000 Mark Reichswährung ‘genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit mindeftens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nah Maßgabe der R ge- nehmigten, umstehend abgedruckten Bedingungen vom 9. Dezember 1873. Für die Sicherheit des Kapitais und der Zinsen haftet die Stadt Königsberg mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Königsberg i. Pr., den . . . ten
| (Stadtsiegel.) Der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt. (Unterschrift des Magistrats-Vorsißenden und eines Magistrats- l Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen Fol, .. Eu ._. der Kontrole.
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. auf zune, menden Anleihe von 1,100,000 Thlr. preußisch Courant oder 3,300,000 Mark Reichêwährung.
Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Königsberg i. Pr. haben beschlossen, behufs Rückzahlung der auf Grund des Privilegs vom 18. Mai 1870 (Geseß-Sammlung S. 389) gemachten Anleihe und zur Feliee did der weiteren durch den Bau einer Wasserleitung entstehenden Kosten die Summe von 1,100,000 Thalern oder 3,300,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs- Invalidenfonds zu entnehmeude Anleihe der Stadtgemeinde Königsberg “ zu beschaffen, welche mit 4è Prozent jährlich ver- zinslih, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist, und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisation mit
hrli Eins vom Hundert des R nominellen Schuld- isen unterliegt, so daß
Lpita s unter Hinzurehnung der ersparten die Tilgung spätestens im Jahre 1912 beendet ift.
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs-Jnvalidenfonds lau- tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen, auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Anleihescheine der Stadt
Königsberg von einem Gesammt-Nominalbetrage, welher dem noch nicht getilgten Betrage ver Schuld gleihkommt, umzutauschen.
Für - diese event. auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stabtantepelene gelten die nachfolgenden Bestimmungen :
1) Die Anleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie gro ider dieser Gattungen sein soll, jedoch # cheine zu 300 Mark auszufertigen, daß
, Der Darleiher resp. die Zahl der Anleihescheine jedenfalls soviel Anleihe-
der von der Staatsbehörde
genehmi te Amortisationsplan ausgeführt werden kann.
2) Die Anleihescheine werden mit halbjährlich am 1. Juli und 1. Januar fälligen Zinscoupons für einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einer Anweisung zur Erneuerung der M oupou versehen.
Die E Zinscoupons werden in Königsberg bei der Stadt- hauptkasse nnd in Berlin bei dem vom Magistrat zu bestimmenden und öffentlih bekannt zu machenden Stellen eingelöst.
Die Ausgabe neuer Zinsscheine crjolgt bei den mit der Zinsen- aues betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins- cheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins. f
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs-Jnvalidenfonds lauten- den Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt-An- leihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt.
__ Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der NUNAen Tilgungsquote erforderlichen Beträges von Anleihescheinen un S Dins derselben zum Nominalwerthe. i
Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um esen? hs Prozent des ursprünglihen nominellen Schuld- kapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die Ausloosung erfolgt im Monate Jahres in einem ösöffentlihen Termin; die Bekanntmachung der durh das Loos gezogenen Anleihescheine geshicht min- destens drei Monate vor dem Anlage. Die Auszahlung des Nominalbetrages der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 31. Dezember bei der Stadthauptkasse ¿zu Königsberg und bei den dur den Magistrat der Stadt Königs- berg in Berlin zu bestimmenden Stellen gegen Auslieferung des An- leihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. Jn Ermangelung der leßteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. ei dem E hört die Verzinsung ausgelooster Anleihe- eine auf.
4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück- zahlungsiermine- nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem fie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen E zu Gunsten der Stadt.
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernihteter Staatspapiere §8. 1 bis 12, mit nahe enten näheren Bestimmungen in Anwendung:
a. die in §. 1 Luer Verordnung vorgeschricbene Anzeige muß dem Magistrate zu Königsberg gemacht werden, und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welhe nah der angeführten Verordnung dem un zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Königsberg E, j
b. das im 8§. 5 der Verordnung gcdachte Aufgebot exfolgt beim Königlichen Stadtgerichte zu Königsberg ;
c. die in den 88. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen dur die unter 6 angeführten Blätter geschehen.
Zinssceine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nah Ablauf der Ver- Pee der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge- ommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er- folgen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs-Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens ein in Königsberg und ein in Berlin erscheinendes öffentliches Blatt. Die leßteren Blätter wählt der Ma- gistrat der Stadt Königsberg und macht die Namen der gewählten L sowie ctwaige Aenderungen derselben, im „Reichs - Anzeiger*
etannt, : cat E
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte“ Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeide Königs- berg mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Königsberg, den 9. Dezember 1873.
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt. (Unterschrift.)
August jeden
Regierungsbezirk Königsberg. (Trockenstempel.) (Stadtwappen.) . . . Mark . . Pfennige. Zinsschein
Zu
Anleiheschein der Stadt Königsberg i. Pr. in E Nr
Mark Reichswährung.
Provinz Preußen. Reihe . S N.
Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Rückgabe am 18... an Zen Zinsen aus der Stadthauptkasse Mark . . Pfennige Reichswährung. Königsberg, den . . . . 18... Der Magistrat Königlicher Haupt- und Residenzstadt. (Facsimile dex Unterschriften des Magistrats-Vorsißenden und eines Magistrats-Mitgliedes).
Dieser Zinsschein verjährt nach Ï a Unterschrift des Kontrolbeamten dem Gefeß vom 31. März E Kontrolbuch Seite .….. Nr...
am leßten Dezember 1...
Auf der Rückseite. äflig am........ R arf Pfennige Reichswährung. zahlbar dur die Stadthauptkasse zu Königsberg, sowie in Berlin bei den vom Magistrat der Stadt Königsberg zu bestimmenden und öffentlich bekunnt zu machenden Stellen.
rovinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. f , (Trocktener Stempel.) Ï g (Stadtwappen.)
Anweisung
Sa imenaan i. Pr. r E ta s Mark Reichswährung.
0 pueargar act RI
Zulaher empfängt gegen diese Anweisung die . . , te Reihe Zins- scheine für die fünf Jahre vom bis . . . . bei der Stadt- Haupikasse zu Königsberg sowie in Berlin bei den mit der Zinszah- lung betrauten Stellen ofern von dem Inhaber des Anleihescheins nit rechtzeitig Widerspru erhoben worden ist. Königsberg, den E pu Der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt. L (Facsimile der Unterschriften des Magistrats-Vorsißenden und eines agistrats-Mitgliedes). Unterschrift des Kontrolbeamten. Kontrolbuch Seite .. .. Nr
Neichstags - Angelegenheiten,
Berlin, 23. März. In der Siyung des Deutschen Re ihstags am 21. d. M. motivirte der Präsident des Reichs- kanzler-Amts Staats-Minister Delbrü ck die Vorlage, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks zur Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Uet in Wien wie folgt:
Meine Herren! Es ist eine Erfahrung, die wohl der Mehrzahk von Ihnen persönlich Bn getreten ist, daß es je länger je mehr in großen Städten, in den Hauptstädten, s{wieriger wird, zu einem eini- germaßen erträglichen Preise ove passende Wohnungen zu bekommen.
Diese Lage hat sich_ in Wien ies in sehr dringendem Maße POrar gemacht. Die deutsche Botschaft in ien befindet
ch gegenwärtig in einem gemietheten Hause zu einem für Wiener Ber- belinife sehr mäßigen Preise, Dieses Verhältniß kann ind ß
1874.
jeder;eit gelöst werden und die e in die Lage verscht sein — welche sie mit der englischen Botschaft theilen würde — in der größten Verlegenheit sich zu befinden, wo fie sich etabliren soll, und genöthigt sein, sehr erhebliche Kosten für ein shließlich doch nicht genügend aus- reichendes Lokal zu verwenden. s ; L Diese Lage hat zu der Erwägung geführt, ob es niht zweckmäßi- ger sei, für die Botschaft in Wien ein eigenes Gebäude zu erwerben. s war dabei zunächst die Absicht, ein bereits fertiges Haus zu fau- fen, und es find längere Zeit hindur hierauf die Bemühungen gerichtet gewesen, sie haben indessen zu einem annehmbaren Ergebniß nit geführt. Die käuflichen Häuser, an denen es allerdings nicht fehlte, waren der Art, daß sie eine große und kostspielige baulihe Um- gestaltung erfordert haben würden, um für die Zwecke der Botschaft brauchbar zu werden; denn diese verkäuflichen Häuser gehören in die Kategorie derjenigen Häuser, welhe man in Wien Zinshäufer nennt: sie sind darauf berechnet, an eine große Menge von Pecfonen im Einzelnen vermiethet zu werden. Andere ältere, in der inneren Stadt gelegene Gebäude, welche an sich für die Botschaft sehr geeignet gewesen sein würden, wären nur zu Preisen zu erwerben ge- wesen, die von der Verwaltung für entschieden zu hoch gehalten werden mußten, und fo entschloß man sich endlih nicht ohne Widerstreben zu dem Gedanken, ein eigenes Gebäude auf eine zu erwerbenden Bau- laße zu errichten.
Œ3 bot sich da zunächst die Frage dar, ob das nicht in der reu sten und Aecatiesen Stadtgegend Wiens, an der Ringstraße zu gesehen habe, und die Kaiserlich Königliche österreihishe Regierung würde bereitwilligst ein geeignetes Terrain zum Taxpreise der deutschen Botschaft überlassen haben. Indessen au, diese Kombination wäre dadurch sehr theuer gewesen, da der Taxpreis für die Grundstücke an der Ningstraße der Natur der Sache nah ungemein hoch ift.
So hat man denn die Aufmerksamkeit zuleßt gerihtet auf ein Terrain in der Vorstadt Landstraße, in einer Gegend, wo die groß- britannishe Regicrung ein Botschaftsgebäude errichten läßt, in der Gegend des unteren Belvedère, und es ist gelungen, da ein vollklommen geeignetes, auêreichendes Terrain für einen relativ mäßigen Preis zu erlangen. Für unsece hiesige Auffassung wird es_ gewiß ein- leuchten, daß ein Preis von 400 Thlr. für die Quadratruthe, und darauf berechnet sich der in Ausficht genommene Preis, in einer an fih guten Stadtgegend kein zu hoher ist. Es sind deshalb vor- läufige Punktationen mit den es der Grundstücke abgeschloffen, Punktationen, von welchen die Verwaltung zurücktreten kann, an welche die Verkäufer nur gebunden sind bis zum 25. d. Mts. Die Kürze dieses Termins, — und dieser Termin hätte nur unter finan- ziellen Opfern verlängert werden können, — hat es nothwendig gemacht, den vorliegenden Gegenstand aus dem Nachtragsetat herauszuschälen, welcher dem Hause in diesen Tagen noch e werden wird, und in welchem für einige andere extraordinäre Ausgaben Summen werden erbeten werden. Es ist dieses auc der Grund, weshalb in der vorliegenden Vorlage in Beziehung auf die Deckungsmittel für die verlangte Summe bestimmte Dispositionen niht getroffen find es wird das ge]chehen durch den dem Hause in diesen Tagen zugehenden Nachtragsetat.
Ich habe unter diesen Umständen zu bitten, daß das Haus der Vorlage zustimmen möge.
Bw einige Bemerkungen des Abg. Frhr. von Hoverbeck ent= gegnete der Staats-Minister Delbrü ck:
Meine Herren! Ih habe mir die Beantwortung dieser Fragen, soweit ih sie geben kann, bis zur Spéezialdiskussion vorbehalten.
Was zuerst die Verzehrungssteuer betrifft, so erkenne ich bereit- willig an, daß das ein etwas sonderbarer Ausdruck ist für eine Steuer, die von Baumaterialien erhoben wird. Ich habe ihn aber nicht ge- macht, sondern das ist ein bestehender Ausdruck für ein Ofktroi, welches von den Baumaterialien und von anderen Gegenständen erhoben wird, und auf welches im jeßigen Momente verzichtet wird. Wenn der Herr Vorredner von mir den Nachweis verlangt hat, wie viel das nun ausmachen würde für den in Ausficht genommenen Bau, fo bin ih allerdings nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten; denn fie würde in der That nur beantwortet werden können, wenn ein Anschlag über den Bau vorläge, aus welchem sich ergäbe, wie viel tausend Ziegel, wie viel an Bausteinen, wie viel an Balken zu dem Hause verwendet werden sollen. Ebenso bin ich für heute nicht in der Lage, anzugeben, wie hoch die Grundsteuer von den jeßt angekauften Grundstücken ist, und wie viel das künftige Gebäude an Gebäudesteuer zahlen würde, was, wie ih vermuthe, präzis auch erst würde beantwortet werden können, wenn der Anschlag vorläge, aus welchem sich die Grundfläche des Gebäudes und die sonstigen Dimensionen ergeben.
Nach dem Abg. von Mallinckrodt nahm der Staats-Minister
j Del brück noh einmal das Wort:
Meine Herren! Ih möchte doch darauf aufmerksam machen, daß die Hoffnung, die der Herr Vorredner auf das Herabgehen der Grund- stückspreise in Wien ausgesprochen hat, wie mir scheint, nach der ganzen Lage der Verhältnisse eine sehr unwahr|cheinliche ist. Es sind jeßt infolge der bekannten Ereignisse an der Wiener Börse die Preise in der L at etwas herunter gegangen, und ich glaube, daß es ein ungemein glücklicher Mo- ment war, in welchem die Einleitungen zur Erwerbung dieses Grundstückes getroffen worden sind. Jch kann die feste Ueberzeugung aussprechen, nit blos aus meiner Anschauung heraus, sondern auf Grund von Thatsachen, daß es ungemein leicht sein würde, das Grundstück, um welches es sih jeßt handelt, heute hon zu einem höheren Preise wie- der los zu werden als zu dem es nah der Punktation jeßt zu erwer- ben ist. Die Verhältnisse in Wien find der Art, daß man eine vor- übergehende Preiserniedrigung, wie sie jeßt eingetreten ist, ja natürli auch einmal in Zukunft für möglich halten kann; fie find aber der Art, daß mit Sicherheit auf ein dauerndes Steigen der Preise zu rech- nen ist ; denn die große Entwicklungsfähigkeit der österreichischen Haupt- stadt ist durch den leßten Börsenkrach wohl ein klein wenig aufgehal« ten, aber in keiner Weise ernstlich in Beg! gestellt, und mit dieser Entwicklungsfähigkeit der österreihishen Hauptstadt wächst natürlich au der Preis des Grund und Bodens.
Nun möchte ich noch auf Eines aufmerksam machen, worauf es ja bei dieser Frage ankommt, daß es nämlich nichts weniger als gleih- gültig ist, ob ein solches Grundstück sehr weit entfernt vom Centrum der Stadt liegt. Jh meine dabei gar nit den Botschafter selbst oder sein Pérional, die werden am allerwenigsten darunter leiden, sondern ih meine alle diejenigen Deutschen, die nach Wien kommen und dort die Vermittelung und Hülfe der Botschaft in Anspruch zu nehmen haben, und für die es nicht gleichgültig ift, ob ein folches ot- chaftshotel weit an den äußersten Grenzen der Stadt liegt und für ie Is E ist, oder ob es in einer einigermaßen erreihbaren ähe fich befindet.
Was i in 0 auf die Erwerbung eines fertigen Hauses vorhin gesagt habe, kann ich nur auf das Entschiedenste aufrecht erhalten.
eine uen ih glaube, ein großer Theil von Jhnen kennt das neuere Wien aus eigener Anschauung, und ih glaube, Sie wissen zum roßen Theil, daß die neuen großen Wiener Häuser, so brillant ihre Eaoaden auch sind, völlig unbraußbar find für die Zwecke einer Bot- (haft, unbrauchbar, wenn sie nicht mit cinem Kostenagufwande umge- aut werden sollen, der weit über jedes vernünftige Maß hinausgeht. Die alten Paläste im Jnnern der Stadt würden wohl brauchbar felt fe find aber in festen Händen, und es wäre ein reiner Zufall, au en man verständigerweise nicht rechnen kann, wenn man abwarten wollte, bis der Moment eintritt, wo ein solcher Palast aus festen
Händen herauskommt und auch zu mäßigem Preise zu haben ist.