1874 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

um Verleihung einer Stelle in einer anderen Amtskategorie sind ohne Rücksicht darauf, ob fi dieselben auf eine bereits vakante Stelle be- ziehen oder nur den Fall einer künftigen Vakanz betreffen, unmittelbar an den Justiz-Minister zu rihten. In dem Gesuche sind die Gründe darzulegen, welche dem Bittsteller die Verseßung oder die Veränderung seiner amtlichen Stellung wünschenswerth machen. S

9) Um die Berücksichtigung von Bewerhungen zu ermöglichen, ohne die Wiederbeseßung der eriedigten Stellen zu verzögern, sind alle Gesuche um Verleihung eiuer Stelle binnen kürzester Frist na er- folgter Bekanntmachung der Vakanz durch das Justiz-Ministerial- Blatt einzureichen und, soweit dies nach Nr. 1 und 2 nöthig ist, von den Vorständen der Provinzial-Justizbehörden ohne Verzug weiter zu befördern t e :

Die Erstattung der vom Justiz-Minister „erforderten Berichte, beziehungsweise die Einreihung der Bewerbungsgesuche im Falle der Bestimmung zu 3 hat stets nah Ablauf von 14 Tagen seit Bekannt- machung der Vakanz durch das Justiz-Ministerial-Blatt zu erfolgen.

Berlin, den 20. März 107E

Der Justiz-Minister. Leonhardt.

An sämmtliche Gerichtsbehörden und Justizbeamte.

Zu Kreisrichtern sind ernannt: Der Gerichts-Affe}sor Klo #- sowski bei dem Kreisgeriht in Lyck, der Gerichts - Affessor Samoje bei dem Kreisgeriht zu Rosenberg in Westpr., der Gerichts - Affsessor Engels bei dem Kreisgeriht in Dramburg, mit der Funktion als Gerichts-Kommissarius in Schivelbein, der Gerichts - Assessor Selle bei dem Kreisgericht in Allenstein, mit der Funktion als Gerichts - Kommissarius in Wartenburg, der Gerichts - Assessor Lange und der Gerichts - Affessor Pr. jur. Neustädt bei dem Kreisgericht in Kempen, der Gerichts-Affessor Albrecht bei dem Kreisgericht in Leobschüß, mit der Funktion als Gerichts-Kommissarius in Bauerwiz, der Gerichts - Affessor Maaß bei dem Kreisgericht in Trzemeszno, der Gerichts-A}essor Collmann und der Gerichts-A}sessor von Goldbeck bei dem Kreisgeriht in Templin, der Gerichts-Afsessor Br öf el bei dem Kreisgericht in Sangerhausen, mit der Funktion als Gerichts- Kommissarius in Artern, der Gerichts-A}e}sor Winterfeldt bei dem Kreisgericht in Naumburg a. d. S., mit der Funktion als Gerichts - Kommissarius in Eckartsberga, der Gerichts - Assessor Plüter bei dem Kreisgericht in Eisleben, mit der Funktion bei der Gerichts-Kommission in Mansfeld, der Gerichts-Affe}sor B e- \choren bei dem Kreisgericht in Erfurt, mit der Funktion als Gerichts-Kommissarius in Ziegenbrück und der Gerichts - Affsefssor Blume bei dem Kreisgericht in Worbis.

Zu Amtsrichtern sind ernannt: Der Gerichts -.Affessor Dr. jur, von Michels bei dem Amtsgerichte in Norden, der Ge- rihts-Affsessor Ey bei dem Amtsgericht în Duderstadt, der Ge- richts-Assessor Stolÿ bei dem Amtsgericht in Burgwedel, der Gerichts-Assessor Imwalle bei dem Amtsgericht in Freiburg, der Gerichts - Afsessor Freiherr von Wangenheim bei dem Amts- geriht in Gifhorn, der Gerichts - Assessor Lindenberg bei dem Amtsgericht in Fürstenau und der Gerichts - Assessor Frank bei dem Amtsgericht in Blumenthal.

_ Abgereist: Der Präsident des Evangelishen Ober- Kirchenraths Dr. Herrmann nah Breslau.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 27, März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Meldungen sowie die regelmäßigen Vorträge entgegen und empfingen den diesseitigen Botschafter in Wien, General-Lieutenant und General à la suite von Schweinig.

Bei den Kaiserlihen Majestäten fand gestern Abend, zu Ehren der hier anwesenden Gäste, ein Konzert unter Mitwirkung der Mme. Artôt, des Herrn Padilla und der italie- nishen Künstler statt. Ihre Majestät die Kaiserin-

Königin besuchte in diesen Tagen das Augusta-Hospital, das |

Ursuliner-Erziehungsstift und die Kaiserin-Augusta-Stiftung. Heute fand das Familiendiner im Königlichen Palais statt. Beide Majestäten ertheilten dem Kaiserlih türkischen Bot-

Ne die in seiner neuen Stellung nahgesuhte Antritts-

udienz.

Se. gKaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz begleitete gestern Vormittag 113 Uhr Ihre König- lihe Hoheit die Großherzogin von Baden bei einem esu des Künstlerhauses und des Kunst-Gewerbe-Museums. Um 4+ Uhr Nachmittags empfing Ihre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin die Fürstin Hohenlohe und Frau von Könncrig. Familien - Diner im engeren Kreise fand um 9 Uhr statt. Um 6# Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit den deutschen Botschafter in Wien, General-Lieutenant von Schweinig. Abends 92 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften zur Soirée bei Ihren Majestäten.

Ueber die Feier des Allerhöchsten Geburtstages

liegen noch weitere Festberichte vor aus Mohrungen, Moschin,

Wreschen, Schneidemühl, Uscz, Schweidniß, Zobten a. B, Reichenbach, Nieder-Langseifersdorf, Bunzlau, Sprottau, Grün- berg, Deutsch - Wartenberg, Reihenbach O.-L,, Goshüßt, Falken- berg D.-S., Kattowiß, Pleß, Colonowska, Neisse, átschkau, Trebniß ; Diez; Ansbach, Speyer, Pforzheim, Liedolsheim, Königs- lutter, Ensisheim, Diemeringen 2c.

Zu den Mittheilungen über die Feier des 22. März in Darmftadt fügt die „Darmst. Ztg.“ ergänzend bei, daß zu Ehren des Geburtstages Sr. Majestät des Deutschen Kaisers im Weißen Saale des Großherzoglichen Residenzshlos}ses eine Gala-Tafel stattfand, wobei Se. Königliche Hoheit der Groß- ab einen Toast auf des Deutschen Kaisers Majestät aus- rate.

Der Gemeinderath von Constanz hat am 22. d. M. telegraphisch an Se. Königliche Hoheit den Großherzog in Berlin die ehrfurhtsvolle Bitte gerichtet, Sr. Majestät dem Kaiser die eiOe des Gemeinderaths darbringen zu wollen. Darauf erhielt der Gemeinderath folgende Antwort :

«Det Kaiser dankt dem Gemeinderath von Constanz recht herzlich für die patriotishe Gesinnung, in welcher er seine Glückwünshe Ihm dargebracht. J danke Ihnen für die Empfindung, welche Sie ge- leitet, mir die Uebermittlung so warmer Wünsche anzuvertrauen. Gott shüße den Kaiser und das Deutsche Reich!

: Friedri ch, Großherzog.“ _Auch in Moskau wurde der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers in verschiedenen Kreisen festlih begangen. Eine größere Feier fand im Slavjanski-Bazar in der Form eines Festmahles mit etwa 200 Theilnehmern statt, bei welhem Toaste auf Ihre Majestäten die Kaiser Alexander und Wilhelm ertönten und die

preußische und russische Volkshymne gesungen wurden, denen die Wacht am Rhein und wiederum Toaste folgten. Durch Vermitte- lung des Kanzlers des Deutschen Konsulats ging an Se. Mag- jestät den Kaiser ein Beglückwünshungstelegramm von den Fest- theilnehmern nach Berlin ab, welhes auhch der Freude an der vollkommenen Wiedergenesung Sr. Majestät Ausdruck gab.

Die vereinigten Aus\{hü}se des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Iustizwesen und der Aus\{huß für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 17. d. M. in Beziehung auf die zollamtlihe Behandlung der Gegenstände, welche aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebietes ver- mittelst der Eisenbahn oder der Post zu der im Laufe gegen- wärtigen Jahres in Bremen stattfindenden internationalen landwirthshaftlihen Ausstellung g-langen, folgenden atv FEAtE des preußishen Finanz-Ministers die Zustimmung ertheilt.

I, Die Gegenstände aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebietes, welche mittelst der Eisenbahn oder der Post zur Ausstellung nah Bremen gelangen, sind, sofern auf den Wunsch des Ausstellers ihre zollamtlihe Abfertigung nicht bei dem Haupt- amte des Versendungsortes nah Maßgabe der dieserhalb be- stehenden Bestimmungen (vgl. XV. General-Konferenz, Haupt- protokoll §. 59, Nr. 17, S. 103) bereits stattgefunden hat, in Bremen, bevor sie aus dem Gewahrsam der Eisenbahn oder der Postverwaltung gelangen, der betreffenden Kaiserlichen Zoll- abfertigungsstelle vorzuführen und bei derselben, soweit gleich- artige ausländische Gegenstäude ciner Eingangsabgabe unter- liegen, behufs des späteren zollfreien Wiedereingangs \chriftlih anzumelden.

11; Die angemeldeten Gegenstände werden speziell revidirt, um behufs Festhaltung der Identität, Gattung und Menge nah den Maßstäben des Zolltarifs festzustellen. Der Revisionsbefund wird, möglichst unter Anführung der besonderen Beschaffenheit und etwaigen Kennzeichen, in der Deklaration vermerkt.

11], Zur zollfreien Wiedereinfuhr der Ausstellungs-Gegen- stände wird eine Frist von drei Monaten, zu deren Verlänge- rung der Provinzial-Steuerdirektor zu Hannover befugt ist, unter der Bedingung gewährt, daß die zur Ausstellung ge- brachten Gegenstände derjenigen Kaiserlichen Zollstelle in Bremen zur Wiedereingangs-Abfertigung vorgeführt werden, welche die Ausgangs-Abfertigung bewirkt hat.

1V. Bei der Abfertigung zum Wiedereingange der aus- gestellten Gegenstände in das deutsche Zollgebiet richtet sich die amtlihe Ermittelung darauf, daß keine anderen Waaren, als die ausgeführten, zurücgebraht werden. Bestehen in dieser Bezie- hung feine Zweifel, so werden die Waaren unter Berülksichti- gung der Bestimmungen über die in Bremen in den freien Verkehr zu seßenden Waaren zollfrei abgelassen.

V. Dem Dirigenten des Kaiserlihen Haupt - Zollamtes zu Bremen und den von ihm mit Legitimationskarten zu versehen- den Beamten ist für die Zeit vom Eintreffen der Ausstellungs- Gegenstände bis zum erfolgten Rücktransporte derselben Ler freie Zutritt zu allen Lokalen, in denen Gegenstände ausgestellt sind, behufs der Zollkontrole zu gestatten; ebenso is diesen Beamten auf Erfordern Einsicht in die Bücher und Korresponzen des Aus- stellungs-Komites zu gewähren und ihnen jede durch das Zoll- Interesse gebotene Auskunft von dem Komite zu ertheilen.

VI. Rüdsichtlih der weder mit der Post noch auf der Eisenbahn nach Bremen gelangenden, zur zollfreien Wiederein- fuhr in das deutsche Zollgebiet bestimmten Gegenstände bewendet es bei den (auf der XV. General - Konferenz) vereinbarten Be- stimmungen.

Das Auswärtige Amt hat die \chmerzliche Nachricht von dem gestern erfolgten Ableben des Kaiserlichen Gesandten am Königlich belgischen Hofe, Wirklihen Geheimen Rathes von Balan in Brüssel, und des Kaiserlichen Botschafts-Rathes bei der Kaiserlihen Botschaft in London, von Krause, erhalten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung des Deutschen Reichstages \sprah zu dem Entwurf des Gesetzes über die Ausgabe von Reichskassensheinen nah dem Abgeord- neten Dr. Bamberger der Präsident des Reichskanzler - Amtes Staats-Minister Dr. Delbrü (S. unter Reichstagsangelegenheiten). Nach einer kurzen Erörterung- des Abg. Dr. Tellklampf wurde die Diskussion geschlossen. Die zweite Berathung wird im Ple- num stattfinden. Dann trat das Haus in die zweite Berathung e Gesezentwurfes über die Civilstandsregister ein. S L autet :

Die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle er- folgt aus\chließlich durch die von den einzelnen Landesregierungen be- Regi Standesbeamten mittelst Eintragung in die dazu bestimmten

egister.

Die Standeêbeamten verwalten ihr Amt im Auftrage der einzel- nen Bundesstaaten nach Maßgabe dieses Ge)etzes, sowie der vom Bundesrath und den Landesregierungen innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen.

Bus Der Abg. v. Sauen - Tarputschen beantragte folgenden usahÿ :

„Die Gemeindebeamten sind, wenn ihnen von der Landesregierung das Amt eins Standesbeamten übertragen wird, zu dessen Ueber- nahme verpflihtet. Geistlichen darf das Amt eines Standesbeamten nicht übertragen werden.“

Der Paragraph wurde mit dem Amendement des Abg. v. Saucken-Tarputschen angenommen, nachdem \ich die Abgg. v. Saucken und Mayer (Donauwörth) für das Amendement ausgesprochen. - j

L: 6 lautet:

Vie Führung der Standesregister und die darauf bezüglichen Verhandlungen erfolgen kosten- und stempelfrei, soweit nicht Ge- bühren oder Stempel nach den bisherigen Landesgeseßen gefordert werden können. Gegen Zahlung der nah dem ange- hängten Tar'fe zulässigen, von den Standesbeamten festzu- seßenden Gebühren müssen die Standesregifter Jedermann zur Ein- sicht vorgelegt, sowie beglaubigte Auszüge (§. 5) aus denselben ertheilt werden. In amtlichem Interesse und bei Unvermögen der Betheilig- ten ist die Einsicht der Register und die Ertheilung der Auszüge ge- bührenfrei zu gewähren. Jeder Auszug einer Eintragung muß auch die zu derselben gehörigen Ergänzungen und Berichtigungen enthalten.

Dieser Paragraph wurde fast ohne Diskussion mit Weg- lassung der gesperrt gedruckten Worte angenommen. Die fol- genden §8. 7—42 wurden ohne Debatte nah den Vorschlägen der Antragsteller genehmigt. Schluß der Sitzung 43/, Uhr.

In der heutigen (25.) Sißung des Deutschen Reichs- tages, welcher am Tische des Bundesraths die Bundesbevoll- mächtigten Staats-Minister Dr. Delbrück, von Stosch, von Ka- meke und von Fäustle, die Bundeskommissare General-Majore von Voigts-Rheez und von Tilly u. A. beiwohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Civil- standsregister fort, Die §8. 44 und 45, welche von der

Dispensation bei Ehehindernissen und von der Aufsicht über die Standesbeamten handeln, riefen eine sehr lebhafte Debatte hervor, an welcher sich die Abgg. Dr. Windthorst, Dr. von Schulte, Dr. Moufang, Dr. Kraegzer, Miquel und Dr. Völk, sowie

von Fäustle betheiligten. Bei der Abstimmung wurde der Pa- ragraph in folgender Fa}ung angenommen :

„Die zur Ausführung dieses Gesehes erforderlichen Bestimmungen werden, foweit dieselben nit durch eine vom Bundesrath erlassene Anusführungsverordnung getroffen werden, von den einzelnen Landes- regierungen im Wege der Verordnung erlassen. Die Landesrezierungen find inébesondere verpflichtet, diejenigen staatlih-n Behörden zu be- stimmen, welchen die Aufsicht über die Standesbeamten und deren Ge- \{äftsführung, sowi? die Verhandlung und Entscheidung über die Be- richtigung von Eintragung in die Standesregister zusteht. -

Nachdem die §8. 46—48 genehmigt waren, hatte bei Schluß s Blattes der Abgeordnete von Mallinckrodt zum 8. 49 das

ort.

Der General der Infanterie von Blumenthal, kom- mandirender General des 1Y. Armee-Corps, ist von Magdeburg hier eingetroffen.

Se. Erlaucht der L EaTe Graf zu Stol- berg-Stolberg mit Gemahlin, geborene Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont, haben sich nah Stolberg a./H. zurülbegeben.

Bayern. München, 24. März. Als Erwiderung der Glückwünsche, welhe aus Anlaß der Feier des Geburts - tags des Deutschen Kaisers die Versammlung im bayeri- {hen Hofe durch Vermittlung des Freiherrn von Werthern nah Berlin absandte, is gestern Mittag folgende Depesche der König- lihen Adjutantur eingegangen :

„Se. Majestät der Kaiser und König sagen den Mitgliedern der Festversammlung Allerhöchstihren Dank für die gestern übermittelten Glüdckwünsche.“

Augsburg, 24. März. Hr. Albert Hertel, der bei der Feier des Kaiserlichen Geburtstages hier als Vorsigzender des Fest- aus\{husses mit der Unterzeichnung der Depeschen an den Deuts hen Kaiser und an den König von Bayern beauftragt war, erhtelt heute folgendes Schreiben des Königs auf die an ihn ge- richtete Depesche :

„Sie hatten die Aufmerksamkeit, Namens der Theilnehmer an dem Feste, das vorgestern Abends in Augsburg staitfand, cin Tele- gramm an Se. Majestät den König zu richten, in welchem Sie der Versicherung unerschütterlißer Treue und Anhänglichkeit Ausdruck gaben. Jch beehre mich, Eue- Hochwohlgeboren im Allerhöchsten Auf- trage mitzutheilen, daß Se. Majestät von diefer Ovation sehr freudig berührt wurden, und daß Allerhöchstdieselben allen Festgcnossen huld- vollen Dank und Gruß entsenden, Mit gegenwärtigen Zeilen ver- bínde ich zuglei die Versicherung vorzüglicher E mit der ih bin Guer Hochwohlgeboren sehr ergebener Eisenhart, Minist,-Rath AEN e retar Sr. Majestät dcs Königs. München, den 23. März

Sachsen. Dresden, 26. März. Die Nachricht, der König habe Leshlossen, in Strehlen ein neues Residenz\hloß ae ae zu lassen, ist nah dem „Dr. Journ.“ vollständig unbe- gründet.

Der König hat gestern den Königlih preußischen Gene- ral der Infanterie und Präses der Ober-Militär-Examinations- Kommission v. Holleben empfangen, welher Dienstag Abend hier eingetroffen ist, um die Offiziersprüfung der Selektaner des hiesigen Königlichen Kadetten-Corps abzunehmen.

Württemberg. Stuttgart, 24. März. Der König hat sich heute für cinige Tage nah Bebenhausen begeben.

Wie der „St.-A. f. W.“ vernimmt, ist Professor Dorn an dem Gymnafium in Stuttgart zum Verweser der neuerrich= teten Rathsstelle bei der Kultministerial-Abtheilung für Gelehr- ten- und Realschulen berufen worden.

Meckelenburg. Schwerin, 26. März. Der Gro ß- herzog und die Großherzogin, sowie die Großherzogin- Mutter und die Herzogin Marie sind gestern Abend von Berlin hier wieder eingetroffen. i

_ Braunschweig. Braunschweig, 26. März. Das Schreiben des Herzoglichen Staats-Ministeriums an die Lan- desversammlung vom 22. d. M. wegen Zurülziehung der Wahlgeseße lautet:

„Auf das gefällige Schreiben vom 20. diescs Monats Nr. 251, das Gesetz über- die M TGlena der Landesvecsammlung und das Wahlgeseß betreffend, verfehlen Wir nicht, Folgendes ergebenst zu er- WiDErNn.

_ Nah Maßgabe der Beschlüfse, welhe von der geehrten Lar: des- verjammlung in Folge der stattgehabten Verhandlungen gefaßt worden sind, trägt Dieselbe Bedenken, denjenigen Bestimmungen die Zustim- mung zu extheilen, welhe sämmtlich die weseutlichen Grundlagen der gemachien beiden Vorlagen begreifen, ohne jedoch andere Bestimmun- gen an die Stelle der abgelehnteu treten zu lassen,

Es bleibt dahr bei gegenwärtiger Sachlage nichts weiter übrig, als auf die weitere Verfolgung der fraglichen Proposition zu verzichten.

Bei solcher Seitens der geehrten Landeëversammlung abgegebenen ablehnenden Erklärung sind mithin die Vorlagen in ihren wesentlichen f poits dergestalt lückenhaft und hinfällig geworden, daß eine Aus- ührung derselben völtig unthunlich ist, und sehn Wir Uns daher nah dem bisherigen Eugebnisse der stattgehabten Berathungen genöthigt, mit dem Vorbehalte, darauf in späterer Zeit zurückzukommen, die Zurüdziehung der fraglichen beiden Gesetzentwürfe hierdurch ausdrüdck- lich auszusprechen.“

Mit der heutigen 91. Sigung ist der 14. ordentliche Landtag dur ein vom Präsidenten verlesenes höchstes Reskript geshlossen worden. In demselben wird auf die Thätigkeit des Landtags im Allgemeinen hingewiesen und dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß die beiden wichtigsten Vorlagen, das Wahlgeseß und die Zusammensezung des Landtags betref- fend, niht die Zustimmung der Versammlung gefunden hätten.

Desterreich-Ungarn. Wien, 26. März. (W. T. B.) In der heutigen Sizung des Abgeordnetenhauses wurde unter Ande- rem au die Budgetposition für Universitäten und tehnifche Hochschulen berathen und dabei vom Minister-Präsidenten mit Entschiedenheit der Vorwurf zurückgewiesen, daß von Seiten der Regierung die Journale unterstüßt würden, die die Be- shimpfung der \lavishen Nation \ich angelegen sein ließen. Die Regierung könne aber nicht darauf verzichten, der \lavi- hen Bevölkerung mittelst der Presse das Verständniß der Verfassung zugänglih zu machen. Es wurde ferner eine vom Budgetaus\{huß beantragte Resolution angenommen, wonach die ectatsmäßige Summe von 250,000 Fl. zum Bau eines neuen Technikums in Lemberg bewilligt wird, sofern Ga- lizien auf das bezügliche Gesezgebungsreht zu Gunsten des Reiches verzichten werde. Bei“ der Debatte hierüber trat der

Kultus-Minister dem Antrage des Aus\Yhusses gegenüber für das staatsgrundgeseßlihe Gesehgebun4zsrecht der Einzel-Landtage

au der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister Dr F

in Bezug auf tehnische Hochschulen ein. Der Minister Ziemial- A bob hervor, daß die Polen durch den Antrag des Aus- {usses für die Anerkennung der vollendeten Thatsache der MWahlreform und für die direkte Beschikung des Reichsrathes durch Entziehung der Geldmittel für Bildungszwecke geradezu bestraft würden.

Der „Volksfreund“ veröffentliht die Erklärung der österreihischen Erzbishöfe und Bischöfe über die kon- fessionellen Geseßvorlagen. Dieselbe kämpft gegen die einzelnen Bestimmungen der gedahten Gesetzentwürfe Punkt für Punkt an und wendet sich namentlih gegen die auf Einführung der Civil- che gerichteten Bestrebungen, indem sie auf Frankreih hinweist, wo man geradezu bedauere, daß die Civilehe eingeführt worden sei. Die Erklärung \{chließt mit folgendem Saße: „Wir wieder- holen, daß wir die auf das Konkordat gegründete Forderung der Gerechtigkeit niht als erloshen ansehen, und wir sind bereit, den Anforderungen, welche die Staatsgewalt in dem Geseßent- wurfe über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholishen Kirche an uns stellt, in so weit zu entsprechen, als dieselben mit dem Konkordate sachlich im Einklange stehen. Einer Zumuthung, deren Erfüllung das Heil der Kirche gefährden würde, dürfen und werden wir uns aber niemals fügen.“

Vest, 26. März. (W. T. B.) Im Abgeordneten- hause gab der Minister für öffentliche Arbeiten, Graf Zichy, heute die Erklärung ab, daß der Ausbau der Eisenbahn von Raab über Oedenburg nah Ebenfurt nunmehr als gesichert be- trahtet werden könne. Eine Anzahl von Mitgliedern, namentlich Tulzsky, Tisza, Tichy, Czernatony und Uertnenyi, richteten hef- tige Angriffe gegen den Einundzwanziger-Kus\chuß und bezeich- neten die Beseitigung desselben als wünschenswerth. Die Wahl der Mitglieder der Delegationen wurde darauf nach Maßgabe der von der Deakpartei entworfenen Liste vorgenommen, und bei der sodann erfolgten Wahl eincs Vice-Präsidenten Karl Tormá

gewählt.

Schweiz. Bern, 26. März. (W. T. B.) Der Bun- desrath hat den von ultramontaner Seite gegen die Interni- rung der renitenten Geistlihen des Berner Jura erhobenen Rekurs abgewiesen.

Die Proklamation zu der am 19. April 1874 stattfindenden Abstimmung über die neue Bundes- verfassung laute:

Getreue, liebe Eidgenossen! Nachdem die im Jahre 1872 vor- gelegte abgeänderte Bundesverfassung am 12. Mai durch eine kleine Volfksmehrheit und hierauf durch 13 gegen 9 Stände abgelehnt war, mußten die eidgenössishea Räthe zunächst in Zweifel sein, wie sie diesen hoheitlichen Wahrspruh zu deuten hätten, Sie konnten fi fragen, ob damit überhaupt eine Revision des Grundgeseßes vom Volke habe zurückgewiesen werden wollen, oder ob mit dem Velks- votum nur gesagt sei, daß die vorberathenden Behörden den richtigen Weg nicht betreten und das vom Volke gewünschte Maß nicht einge- halten hätten.

Eine theilweise Lösung dieser Zweifel brachte die Erneuerting des Nationalrathes, welhe zu Ende des gleichen Jahres 1872 stattzufinden hatte. Mit dem Verirauen des Volkes wurden, des 12, Mai unge- achtet, in beiden Lagern diejenigen Männer wieder gewählt, welche_an- läßlih der Revisionsbewegung auf der einen oder der andern Seite in den vordersten Reihen gestanden hatten. Dies sien anzudeuten, daß im Volke nicht eine absolute Abneigung gegen jede, wenn au noch so dringlihe Abänderung der Verfassung walte, sondern daß die Vorlage den “Anschauungen des Volkes nicht völlig entsprochen habe. i

Diese Lehre aus den Oftoberwahlen von 1872 ziehend, konnte die Bundesversammlung sih {hon am 20./21. Dezember mit überwiegen- der Mehrheit auf den Beschluß vereinigen, den Bundesrath einzu- laden, zur me der Revision der Bundesverfassung Bericht und Anitrag vorzulegen. E L

In Ven hierauf folgenden, eben so sorgfältig als gewissenhaft durchgeführten Ve:handlungen mußten die geseßgebenden Räthe die Ueberzeugung gewinnen, daß, wenn man zu einem gedeihlichen, in höherm Grade befriedigenden Ziele gelangen wolle, der Weg freund- eidgenösisher Verständigung und bundesbrüderlicher Versöhnung betreten sei. Es konnte dem unparteiish prüfenden Blicke nicht ent- gehen, daß im Volke ungefähr zwei gleih große Hälften bestchen, welche beide das Wohl dcs Vaterlandes getreu im Auge haben, dasselbe aber in verschiedener Weise zu fördern hoffen, taß mithin beide Hälften als gleihberechtigte sich gegenüberstehen und daher auch eine gleichmäßige Verücksichtigung für sih in Anspruch nehmen dürfen.

Die Frucht dieser eingehenden Berathungen liegt nun vor Euch, ckgetreue, liebe Eidgenossen, die Ihr berufen seid, Sonntag, den 19. April, nächsthin darüber hoheitlich zu entscheiden, ob Jhr das abgeänderte eidgenössishe Grundgeseß mit Eurem Ja uud Amen N wollet, oh dasselve an die Stelie der jeßigen Verfassung treten feüe, unter deren Schirm sih für unser Vaterland unstreitig eine glückliche und ehrenhafte Periode vollendet hat, die aber in einer Zeit, welche in 25 Jahrea mehr als cinem Jahrhundert vorausgeeilt ift, auf die Dauer unmöglich mehr Stand zu halten vermag. E

Es kann nun nicht in unserer Absicht liegen, i eine nähere Er- örterung des Euch unterbreiteten Verfassungsentwurfes einzutreten. Wir beschränken uns daher darauf, einzelne wenige Punkte hervorzu- heben, an denen die Grundlage, auf wel{her gebaut worden ist, be- stimmter zu Tage tritt, oder die, um ihrer besondern Wichtigkeit willen, die Aufmerksamkeit in höherm Grade auf sih zu ziehen, geeig- net find. E

Dis unsere Wehrverfassung einer wesentlichea Umgestaltung be- dürfe, wenn die Schweiz mit der erforderlichen Fähigkeit ausgerüstet sein solle, des Vaterlandes Freiheit und Unabhängigkeit zu vertheidi- gen und unbere{tigten oder unwürdigen Zumuthungen mit Erfolg ent- gegenzutreten, darüber waren nit blos die Sachverständigen längst einig, sondern es ist diesfalls auch das Urtheil unserer mannhaften und waffenfreudigen Jugend bereits festgestellt.

Ohne dem eigentlichen Zwecke zu nahe zu treten und ohne dem Wesen Eintrag zu thun, sieht der gegenwärtige Entwurf, den Beden- ken der Kantone Rechnung tragend, von einer unbedingten Centrali- sation des Militärwesens ab, indem er den Ständen in E auf die Verwaltung eine gewisse Mitwirkurg auch für die Zukunft sichert. ; / ; Ls

Schwieriger waren die Verhandlungen in Bezichung auf die ein- heitlihe Gestaltung des Rechtes. ] | E

Bekanntlich ging der Entwurf von 1872 von einer vollständigen Centralisation aus, und es war vielfach zu einer Lieblingsansicht ge- worden, daß wie nur Ein Heer, fo auch nur Ein Recht bestehen, und daß die ganze Eidgenossenschaft dur dieses Eine Recht regiert wer- den sollte.

fer Anschauung trat jedoch ein großer Theil der Bevölkerung nicht bei. : U

: Um hicr den Widerspruch der Ausichten auszugleichen, vereinigte man sich dahin, dem Bunde die Geseßgebung nur in Beziehung auf solche Materien zuzuweisen, welche mit dem allgemeinen Verkehre in näherem Zusammenhange stehen und welche, da gerade hier eine gänz- lihe , Umgestaltung eing:treten ist, ohne größere Benachtheiligung des Nachbars dem einzelnen Kantone niht weiter überlassen bleiben Tonnen... s icin z

Die übrigen Rechtsmaterien und gerade diejenigen, mit denen persönliche oder örtliche Interessen aufs engfte verwachsen sind, blei- ven nah wie vor der kantonalen Geseßgebung anheimgestellt; so außer dem Strafrechte insbesondere auch das Erbrecht, das eheliche Güterreht und die Regelung des Hypothekenwesens im engeren Sinne.

Werden so wichtige Attribute und Ausflüsse der Souveränetät dem Bunde abgetreten, f war es um so mehr angezeigt, dem Volke in Beziehung auf die Bundesgeseßgebung cine gewisse Mitwirkung vorzubchalten und einer Anzahl von Bürgern odec von Kantonen ein Einspruchsrecht zu sichern. E S Bie e Bete ershien um so gerehtfertigter, weil in den meisten Kantonen die unmittelbare Theilnahme des Vo!kes an der Ge- seßgebung in dieser oder jener Form, in geringerem oder größerem Maßstabe, bereits hon Eingang gefunden ha d

Im Zusammenhange hiermit berühren wir die wihtigcre Stel- lung, welche dem Bundesgerichte angewiesen wird, dessen Wirksamkeit bedeutend erweitert ist und dem fortan eine Reihe von Geschäften zu- gewiesen werden sollen, welche bis anhin völlig unangemessen den po- litishen Behörden zur Erledigung übertragen 77 A e

Berühren wir die mehc persönlichen Rechte, so war in erster Linie darauf Bedacht zu nehmen, die Stellung der I iedergelassenen der Ge- rechtigkeit entsprehender einzurichten. Wenn bereits 300,000 Bür- ger in anderen als in ihrem Heimathkantone wohnen und dort ihre Kräfte zur Geltung bringen müssen, und wenn man si gestehen muß, daß bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen die Menschen immer weniger auf einen kleinen Raum einges{ränkt werdea können oder dürfen, so kann es feinem billig Denkenden entgehen, daß auch diese Klasse von Bürgern eine nähere Aufmerksamkeit durhaus verdiene, daß ihuen, welche alle Pflihten der Bürger tragen müssen, auch bessere Rechte, als es hier und da noch der Fall war, einzuräumen seien, soweit dies ohne Beeinträchtigung anderer Rechte immer nur gesche- hen fann. :

Von großec und tiefgehender Bedeutung ist der Abschnitt, welcher von den kirhlich-religiöjen Verhältnissea handelt. i

An die Spiße des Abscnittes wird die unbedingte Glaubens- und Gewissensfreiheit gestellt, womit in wenig Worten Alles gesagt sein möchte. Auf einem Gebiete, welches dasjenige umfaßt, was für das menschiihe Gemüth vom wichtigsten und theuersten Juhalte if, wo der Sterbliche dem Unendlichen sich anzunähern versucht, da sollen die zur Mündigkeit herangereiften Staatsglieder cinem unwürdigen äußern Zwange uicht mehr unter- liegen, da sollen sie nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlih sein. Aufgabe des Staates ist es aber, sie in diesem Heiligenthume zu hüben und nicht zuzugeben, daß irgend eine religiöse Körperschaft aus eigener, sih selbst beigelegter Machtvollkommenheit seinen Geseßen ihre Saßungen und Dekrete gegenüberstelle und für diese den Vorrang, wohl gar diehöhere Berufung, in Auspruch nehme. Jn einem solchen Zustande läge die Anarchie, mit ihm wäre ein nach heutigen Begriffen organisirter Staat unmöglich; er würde zu Folgen führen, welche mit einer geläuterten Staatsidce in unversöhnlichstem Widerspruche stünden.

Hiermit ist denn aber auch die wirkliche oder vorgebliche Beforg- nis, daß es auf die Verkümmerung dieser oder jener religiöfen Ge- nossenschaften abgesehen sei, in ihrer vollen Nichtigfeit erwiesen Jm vernünftigen Staate hat jede sittlih-religiöse Genossenschaft freien und ganzen Raum, sofern fie der Autorität des Alles in sich begreifenden, alle Lebensyerhättnisse durhdringenden und s{chüßenden Staates sich unterzieht, und sofern sie die übrigen ähnlichen Genossenschaften als ebenbürtig zu achten und anzuerkennen weiß. |

Endlich berühren wir noch den Umstand, daß der neue Eatwurf den Bund bestimmter als bisher ermächtigt, die höheren geistigen Interessen näher wahrzunehmen und nach Möglichkeit zu fördern. Insbe'ondere soll er darüber wachen, daß in allen Kantonen ein ge- nügender, unter staatlicher Leitung stehender Unterricht ertheilt werde, daß dieser Unterricht allgemein verbindlich und unentgeltlich sei. Dag- mit soll der heranwachsenden Jugend eine ihrer Bestimmung geumäße Erziehung gesichert, es sollen dem Kinde dcs Dürftigen wie dem Reich- sten die Mittel an die Hand gegeben werden, um sich auf den immer mehr sich vcrschlingenden Lebenspfaden zurecht zu finden und eine ehren- hafte Lebensstellung sich zu schaffen. ]

Getreue, liebe Eidgenossen! Wir sind nun weit entfernt, ob dec unleugbaren Vorzüge des Entwurfes die Schattenseiten zu vergessen oder uns zu rühmen, daß, wornach wir ringeu, bereits auch schon er- griffen und verwirklicht jei. Wir wissen wohl, daß auch dieses Werk den Stempel des Menschlichen an sih trägt: E

Dem Einen mag auch der Kreis der Bundesthätigkeit zu eng ge- zogen sein, während der Andere damit {hon die Grenzen des Zu- lässigen und mit dem Bundesstaate Vereinbaren überschritten sieht. Allein das wird Jeder zuzugeben kein Bedenken tragen, daß die Grund- lage, auf welcher ein so shwieriges Werk bei der Verschiedenartigkeit so vieler sich durhfreuzenden Jateressen allein zu Stande kommen konnte, nämlih eine ehrlihe offene Verständigung, eine brüderliche Selbstverleugnung in guten Treuen eingehalten worden ist. Ihr werdet dec Arbeit die Anerkennung nicht versagen, daß sie viele {ne und gesunde Keime enthalte, welche, mit Weis- heit und politischer Umsicht gèpflegt, zu erfr.ulichen Früchten herangedeihen können; daß fie mauhe s{chlummernde Kräfte entfeßle, welche der öffentlichen N e neue Wege zu erschlicßen die Verheißung haben; Jhr werdet ihr die Anerkennung nicht ver- sagen, daß sie redlih tcahte, ein Gebäude aufzurihten, .in welchem bei gegenseitig gutem Willen die 22 Familien des lieben Heimath- landes friedlich und behaglich neben einander wohnen, sich gegenseitig heben und fich befähigen können, in der Erstrebung und Erreichung der h{{sten Menschheitszwecke mit andern Nationen erfolgreich Schritt zu halten. / A

Wohl uns, daß auch diesmal die neue Schöpfung ganz und gar nur unser Werk sein durfte, daß wir, frei von äußern Einflüssen, nur unser Wohl und b Le zu Rathe ziehen, nux unserer

elbstbestimmung folgen konnten. i eln: : E Rei uns Aa Ns wenn wir, schon im Hinkblicke auf den nicht wolfeniosen politischen Horizont, bei den mannigfachen Wider- sprüchen im Völkerleben, welche, ¿Lösung harren, den Ruf der Zeit verstehen, dic uns dringend mahnt, unsere Geschicke wieder dem \hirmenden Horte fester verfassungömäßiger Zustände anheimzugeben und damit das offentliche Vertrauen zu beleben und neu zu kräftigen.

Von diesen Gedanken getragen, hat die Bundeêversammlung am 31. Januar dieses Jahres den vorliegenden Entwurf mit großer Mehrheit angenommen und uns beauftragt, denselben Eurer hoheit-

lichen Sanktion zu unterstellen. Wir treten unsererseits den Ansichten

Eurer Vertrauensmänner von ganzem Herzen bei und stehen nit an, Euch zu rathen, der Vorlage Eure Genehmigung nicht mehr zu ver- agen. ; , i N Mit gleichem Freimuihe bekennen wir, daß wir eine abermalige Verwerfung geradezu als ein öffentliches Mißge- \chick betrachten müßten, welhes vom Vaterlande abzuwenden, jeder Bürger auf seinen Sonderstandpunkt zu verzichten und der höheren Nothwendigkeit sih unterzuordnen um so mehr bereit sein wird, als wohl jeder das Gefühl in si trägt, daß es nachgerade an der Zeit und esprieslic sei, die Aufregung der leßten Jahre abzu- {ließen uud in die Bahn einec zwar stetigen, aber ruhigen Fortent- wickelung wieder einzulenken. Ï P :

Wohlan denn, eidgenössishe Männer, bereitet Euch, mit gutem Muthe, mit fester Zuversicht und gehobenen eidgenössishen Sinnes dem Tage entgegenzugchen, welcher die große Entscheidung bringen und uns cine neue, aussichtsvolle Zukunft eröffnen soll. E

Ein Jeder wird in jener ernsten und bedeutungévollen Stunde nur seinem Gewissen, seiner Ueberzeugung folgen und nur durch die Eine heilige Rücksicht ih bestimmen lassen: des Vaterlandes Ehre und Nußen zu fördern und seinen Schaden zu wenden, treulih und ohne Gefährde, so wahr er bittet, daß ihm Gott helfe.

Höffen wir, daß die Geschichte in das große Lebensbuch der alt- ehrwürdigen und immer jugendfcishen Eidgenossenschaft auch den 19, April des Jahres 1874 als einen Tag des Heiles, als cinen Tag einzeichnen werde, an den si noch die Geschlechter, die nah uns kom- men werden, liebevoll erinnern, dessen allezeit dankbar segnend sie g:- denken können. le

Gewähren Volk und Stände der Vorlage diejenige Aufnahme, welche wir ihr wünschen müssen, so können wir diese Ansprache wohl kaum würdiger \{ließen, als mit der Bitte, mit welcher die gegen- wärtige Bundesverfassung im Jahr 1848 den Weihegruß empfangen hat:

Daß der ewige Lenkec der Völkerschicksale auch das neue Grund- gesetz as einer reihen Segcnsquelle werden lasse für Kind und R. oa Mét, 1874

. Mär . Bn: BER \ Im Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundes-Präsident :

Schenk. Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schieß.

Niederlande. Haag, 23. März. Infolge der verän- derten Umstände und im Hinblicke auf die Haltung und die Handlungen Atchins is nun, nach diesbezüglihem Schriften- wechsel mit dem Generalgouverneur, der Beschluß gefaßt worden, eine bleibende Niederlassung in Atchin zu errichten, sowie die zubehörigen Lande zur Annahme einer niederländishen Flagge und zur Anerkennung von Niederlands Oberleitung (0opper- bestuur) zu zwingen. Herr Fransen van de Putte theilte ferner ein aus Atchin vom 16. d. M. datirtes Telegramm des General-Lieutenants van Swieten mit, welches am 20. in Penang aufgegeben worden und gestern Abend im Haag ein- getroffen is. Den Meldungen dieses . Telegramms zufolge war ia der politischen Lage keine Aenderung eingetreten. Tuku Kali hatte ein Adhäsions-Schreiben überschickt; er wurde jedo von feindlih gesinnten Häuptlingen überwacht und verhindert, in das niederlähdishe Hauptquartier zu kommen. Die Feinde, so hieß es, hatten bereits dreimal in Zusammenkünften be- \{lo}sen, einen allgemeinen Angriff zu unternehmen und diesen Beschluß durh Schlachten von Dpferthieren bestätigt; aber jedesmal waren die Hulubalangs und andere niht gekommen, und konnte deshalb der Angriff nicht stattfinden. Simpang Olim und Perlak haben, um eine Entschließung zu fassen, jener eine sechsmonatlihe, dieser eine dreimonatliche Frist verlangt. Der Radjah Bandara leugnet, der Verfasser des in der „Penang-Gazette“ vom 29. Januar erschienenen (gegen die B der Ansprüche und Beschwerden der Nieder- länder gerichteten) Schreibens zu sein, und hat sich erboten, seine Vermittelung bei den atchinesishen Häuptlingen ein- treten zu lassen, welches Anerbieten von van Swieten auch ange- nommen wurde. Die Befestigungsarbeiten am Kraton machen gute Fortschritte. Der Fluß wird beherrscht werden dur eine vor und auf der Ostflanke des Kratons gelegene befestigte Position, mit einer Brücke über den Fluß, ferner durch cin mit 100 Mann besetztes und mit 4 Kanonen bewaffnetes Fort zu Penajong, 1800 Meter unterhalb des Kratons, gleichfalls mit einer Brücke über den Fluß, und endlich durch eine Redoute für 50 Mann, 1500 Meter weiter unterhalb. Van Swieten hält es für rathsam, daß Groß-Atchin zum Freihafen erklärt werde. Für ein Kohlendepot ist ein- geeigneter Plaß an der Nordostseite von Pulu Bras (der größten Insel an der Nordwestküste von Atchin) gefunden worden. i

Großbritannien und Jrland.“ London, 26. März. (W. T. B) Im Unterhause kündigte Disraeli heute an, daß er am Montag ein Dankesvotum für die aus dem Ashantifeldzug heimgekehrten Truppen beantragen werde. Auf eine Anfrage Gourley's erklärte der Unterstaats- Sekretär im Departement des Auswärtigen, Bourke, es existire kein internationaler Vertrag betrefss des Suezkanals resp. be- treffs Benuzung desselben durch Kauffahrteischiffe. Die Pforte habe jedoch versprochen, daß sie Alles, was in ihren Kräften stehe, thun werde, um die Suez-Kanalgesellschaft dazu anzuhal- ten, daß sie nah dem Berichte verfahre, den die mit der Tonnen- gelderfrage beauftragt gewesene Kommission erstattet habe. Die englishe Regierung habe für jeßt nicht die Absicht, mit derx Pforte über die Frage der Benußung des Suezkanals dur Kriegs\chife in Verhandlung zu treten resp. die Entscheidung dieser Frage der Pforte anheimzugeben.

26. März. (W. T. B.) Die auf die central-asia- tischen Verhältnisse bezügliche Korrespondenz des auswär- tigen Amts mit der russishen Regierung ist dem Parlament vor- gelegt worden. Aus derselben is als besonders bemerkenswerth ein Schreiben des bisherigen Ministers des Auswärtigen Earl Granville vom 7. Januar d. I. hervorzuheben, in welchem leß- terer der von Rußland angeblich beabsihtigten Expedition gegen die Turkomanen erwähnt und darauf hinweist, welhe Verlegen- heiten eine solhe Expedition in Afghanistan hervorrufen werde. “In seinem Erwiderungs\chreiben vom 21. Januar d. I. erklärt Fürst Gortschakoff, daß Rußland nicht den Plan hege, diese Ex- pedition zu unternehmen, aber \sich genöthigt sehen würde, die Turkomanen zu züchtigen, wenn sie ihre räuberishen Angriffe fortsezen sollten. Fürst Gortschakoff betont im Uebrigen, daß zwischen England und Rußland das herzlichste Einvernehmen stattfinde, und wiederholt seine früheren Versicherungen über den friedlihen Charakter der russishen Politik in Asien.

Frankreih. Paris, 23. März. Lefèvre-Pontalis hat dem Dreißiger-Aus\huß heute den Bericht der Unter-Kom- mission dieses Ausschusses über das Projekt einer Zweiten Kammer vorgelegt. Dieses sehr umfangreiche Aktenstück faßt sih zum Schlusse selbst in folgenden Fragen zusammen, über welche das Plenum des Ausschusses nun entscheiden wird:

I, Ursprung des Senats (so nennt der Bericht das künftige Oberhaus: 1) Soll der Senat ganz aus Wahlen hervorgehen oder ganz von dem Präsidenten der Republik ernannt, oder theils durch Wahl, theils durch Ernennung mit besonderer Berüsichtigung gewisser Körperschaften zusammengeseßt werden? 2) Wenn der Senat ganz oder theilweise aus Wahlen hervorgeht, wer sollen dann die Wähl-r sein ? Dieselben, wie jene des Abgeordnetenhauses, oder besondere Wähler, seien es nun die General- und Arrondisseinents - Räthe oder Vertreter der Interessen auf Grund von C?nsus und spezieller Befä- higung? 3) Sollen die Wähler aus" gewissen Kategorien zu wählen baben; und welches sind diese? 4) Sell der Präsident der Republik, wenn dieser den Senat ernennt, an solhe Kategorien gebunden sein ? 5) Soll es Senatoren von Nechtswegen und neben ihnen auch Ver- treter besonderer Körperschaften geben? Welches sind diese Körper- schaften, und sollen fie eine Ernennungs- oder nur ein Vorschlagsrecht

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t II. Einrichtung und Ergänzung des Senats: 6) Soll das Mandat des Senators unentgeltlih, mit einem Staatsgehalt oder mit einer Entschädigung verbunden sein? 7) Aus wie viel Mitgliedern soll der Senat bestehen? 8) Soll es Senatoren auf Lebenszeit geben? 9) Soll dcr Präsident der Republik die Senatoren auf Lebensz:it oder nur auf eine gewisse Dauer ernennen ? 10) Analoge Fragen für die ge- wäkßlten Senatoren. 11) Soll der Senat, nachdem er einmal ge- bildet ift, sich selb ergänzen, und zwar aus freier Wahl oder nah Vorschlägen der exekutiven Gewalt? Kann der Senat aufgelöst werden ? i

111. Befugnisse des Senats: 13) Soll der Senat gleiche Be- fugnisse mit der Deputirten-Kammer, soll er das Recht haben, in Fi- nanz- und Budget Fragen mitzusprehen? 14) Soll er die Geseßze selbständig prüfen und auch noch andere Befugnisse haben, z. B. rih- terliche, oder welche sonst ? Soll ex berufen sein, über den P-äsiden- ten der Republik, die Minister eder andere Beamte, über Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates zu Gericht zu sißen? 15) Welches sind die Beziehungen des Senats zu der Deputirten-Kammer? Sollen