1874 / 74 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

sie in gewissen Fällen zusammentreten uud gemeinsam abstir1men ? Sollen etwaige Konflikte gemeinsam oder dur Lbciderseitige Kommis- sionen beigelegt werden? 16) Soll der Senat das Recht haben, auf Antrag der vollziehenden Gewalt die Deputirten-Kammer aufzulösen ? Soll ibm bis zum Zusammentritt einer n.uen Deputirten-Kammer ein Theil der geseßlihen Gewalt zustehen? 5 i

25. März. Das „Iournal officiel“ veröffentliht den zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossenen Vertrag über den Anschluß der neu zu bauenden Eifenbahnen von Lille nach Comines und von Tourcoing nach Menin an die vorhandenen belgischen, bez. französfishen Bahnen an der bel- gish-franzöfishen Grenze. i:

Vor zwei Tagen wurde der wegen seiner Theilnahme an der Kommune zum Tode verurtheilte und dann zu lehens- längliher Deportation begnadigte Kapitän Mathuzewitch degradirt. Der Degradirung, welhe in dem großen Hof der „Écôle militaire“ stattfand, wohnten -drei Infanterie-Regimenter, ein Jäger-Bataillon, ein Artillerie- und ein Kürassier-Regiment bei. Außerdem mußten 300 Offiziere der Garnison von Paris auf Befehl anwohnen. Ein Oberst führte den Oberbefehl.

Versailles, 26. März. (W. T. B.) Dice Interpellation

elletans betreffs der Civilbeerdigungen wurde heute nah dem Be- chlusse der Nationalversammlung auf 6 Monate zurück- gestellt. Hierauf begann die Berathung über die in der Umge- bung von Paris auszuführenden neuen Befestigungswerke. Der Präsident der Armeekommission, Lasteyrie, bekämpfte das System, wonach in weiterer Entfernung vou Paris Forts errihtet werden sollen, weil der Zweck, dadurch mehr Truppen in Paris zu im- mobilisiren, niht erreiht werde. Auch hob er den großen, da- durch herbeigeführten Kostenaufwand und die Schwierigkeiten der Vertheidigung hervor und empfahl, die Befestigungen in mehr begrenztem Raume anzulegen. Brunnet \priht für die Vorschläge der Kommission und will dieselben noch weiter er- gänzt wissen durch Errichtung von 4 großen verschanzten Lagern in der Nähe von Paris. Oberst Denfert? \prah sich aus ähn- lihen Gründen wie Lasteyrie gegen die Vorschläge der Kom- mission aus. Die Debatte wurde sodann auf morgen vertagt.

Die für die Dauer der Ferien der Nationalversammlung gewählte Permanenzkommission ift aus 16 Mitgliedern der Rechten und 9 Mitgliedern der Linken zusammengeseßt.

Spanien. Somorrostro, 27. März. (W. T. B.) Die Regierungstruppen haben heute weitere Fortschritte gemaht und das unmittelbar an San Pedro de Albanto be- legene Docf Pucheta durch einen Bajonnetangriff genommen. Der rechte Flügel der carlistishen Position wird von den Trup- pen heftig bedrängt.

Îtalien. Rom, 24. März. Die „It. N.“ melden Fol- gendes: Mehrere in Neapel erscheinende Zeitungen haben beun- ruhigende Gerüchte über den Zustand Ihrer Königlichen Hozeit der Herzogin von Aofta, verbreitet, welhe infofern unbe- gründet sind, als im Befinden der Hohen Frau keine außer- ordentliche Berschlimmerung eingetreten is, obwohl es noh immer viel zu wünschen übrig läßt.

Türkei, Konstantinopel, 26. März. (W. T. B.) Die Journale veröffentlihen das vom Sultan genehmigte Bu d- get für 1874—1875. In demselben sind die Einnahmen auf 24,800,000, die Ausgaben auf 25,600,000 türkishe Lire veran- \{lagt. Darnach ergiebt sich ein Defizit von 800,000 Lire, wel- ches dur eine Verminderung der Ausgaben beseitigt werden soll. Die eingesezte Spezial - Kommission hat die Amortisirung von 14î Millionen der \{hwebenden Schuld beantragt.

Ueber die Beziehungen zwishen der Türkei und Per- sien wird russishen Blättern aus Konstantinopel gemeldet, daß

. der dortige Vertreter Persiens demnächst mit der Pforte Unter- handlungen wegen des Handelsvertrages anknüpfen dürfte, dessen Grundzüge {hon vor einigen Jahren durh den persi- {hen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Mirza-Hussein- Khan ausgearbeitet sind. Der Minister, der nah kurzer Un- gnade im Januar d. I. wieder in sein Amt eingeseßt worden ist, scheint die auswärtige Politik wieder kräftig in die Hand nehmen zu wollen ; denn man hört des Weiteren, daß au die Verhandlungen zwischen Persien und der Pforte, welche in Konstantinopel seit mehreren Jahren in Bezug auf das Reglement der Rechtspflege shwebten, jeßt geshlossen und daß die obwaltenden Differenzen, die sich der endgiltigen Redak- tion des Projektes entgegenstellten, nunmehr als beseitigt zu be- traten sind. Die Konvention ist auf den Brief Rehid-Pascha's an Mirza-Hussein-Khan gleih nach der Anwesenheit des Schah in Konstantinopel basirt und wird gleih na der Auswechselung der betreffenden Noten zwischen beiden Regierungen in Kraft treten. Nach der in Rede stehenden Konvention sollen türkische Individuen dieselben Rechte in Persien genießen, w!e die eigenen Landeskinder, und umgekehrt.

Numänien. Bukarest, 26. März. (W. T. B.) Nah dem Berichte des Budgetaus\{chus#\es betragen die Staats- ausgaben pro 1875 voranshlagsmäßig 97 Millionen Franken ; das Defizit beziffert sich demzufolge auf 6 Millionen Franken,

Nußland und Polen. St. Petersburg, 25. März. Der Kongreß der Vertreter russisher Agrarbanken hat am 10. März um 8 Uhr Abends im Saale des Konseils des Finanz-Ministers seine Sizungen eröffnet.

Nachdem der Vorsißende, Staats-Sekretär Fürst Obolenski, den Zweck der Versammlung dargelegt und auf die Bedeutung der Fragen hingewiesen, deren Erörterung nach dem vom Finanz-Minister be- stätigten Programm den Mitgliedern des Kongresses anheimgestellt worden, sprah er am Schluß feiner Rede die Hoffnung aus, daß durch die vereinten Anstrengungen der Bankvertreter diese Fragen eine ihrer Bedeutung entsprechende Lösung finden werden.

Darauf machte der Vorsißende Mittheilung über die an die Mit-

glieder vertheilte Sammlung von Material und Ausweisen über die zur Berathung vorliegenden Fragen und über die Zusammenseßung des Kongresses. Der Justiz-Minister hatte es zweckmäßig gefunden, daß an dea Arbeiten des Kongresses in Bezug auf die Hypothekenfrage auch Vertreter seines Ne®orts theilnehmen, und so waren der Wirk- liche Staatêrath Markow und der Staatsrath Golubew zum Kon- greß delegirt worden.

Der Vorsißende stellte darauf den Antrag, den Kongreß in drei Sektionen zu theilen, um die in den Plenarversammluxngen aller Mit- glieder zur Erörterung kommenden Fragen einer Vorberathung zu unterziehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und sogleich zur Bildung der Sektionen geschritten. Die erste Sektion wird si mit den in den Bereich der Artikel 1 und 2 des Programms gehö- renden Fragen, die zweite Sektion mit den durch Artikel 3 und 4 an- t und die dritte Sektion aus\cließlich mit dem Artikel 5 be-

äftigen.

Die „Mosk. Ztg.“ \chreibt, daß die Meinungsäußerun- gen des Justiz-Ministeriums in Bezug auf die Reform der Gerichtsinftitutionen in Westsibirien, sowie au die von der besonderen, beim Justiz-Ministerium kofstituirten Kom- misfion entworfenen Projekte nebs Bemerkungen der Il, Ab- theilung der eigenen Kanzlei Sr. Majestät des Kaisers und des Finanz-Ministeriums und ein Memoire des General-Gouver- neurs von Weftfibirien zur Begutachtung zugegangen sind. Dem erwähnten Projekt zufolge beabfichtigt man zu- nächst das Hauptaugenmerk auf die Verbesserung des gegenwärtigen Gerichtsverfahrens durch Kreirung von Untersuhungsrichtern und bebieda des Gehalts der Beamten der gegenwärtigen Gerichtsbehörden zu rí{chten. Ferner \foll die Einführung der friedensgerichtlichen Institutionen in Sibirien mit vorheriger Reorganisation der Gerichte für Bauern und nit einheimische Völkerstämme, die Ernennung der Friedensrichter in volkreihen Städten dur die Krone, wie dieses bereits im Kau- kasus und in den westlihen Gouvernements geschieht, die Reor- ganisation der Prokuratur 2c. in Betracht gezogen werden. Falls von Seiten des Finanz-Ministeriums keine Schwierigkeiten vor- liegen, soll die Gerichtsreform noch in diesem Jahre zur Aus- führung kommen, andernfalls aber spätestens zu Anfang des

| nächsten Jahres.

Schweden und Norwegen. Christiania, 22. März. Das Lagthing hat jeßt, gleihwie vordem das Odelthing, den Regierungsvorshlag zum sogenannten „Mellemrigslov?* ein- stimmig ohne Diskussion angenommen, und diese, für den ge- meinschaftlihen Verkehr und die materielle Entwickelung der Brüderceihe so wichtige Reform ist somit jezt norwegischerseits gesichert, während anzunehmen is, daß auch der \{chwedis{che Reichstag seine Einwilligung geben wird.

Am 25. d. M. soll dem Vernehmen nah noch der Konsti- tutions-Komite-Antrag, betreffend die Staatsrathsangele- genheit, zur Verhandlung im Storthing kommen.

_ Dänemark. Kopenhagen, 24. März. Die „Mini- sterialtidende“ theilt mit, daß zufolge Berichts der Königlichen Münze an das Finanz-Ministerium bis zum 16. d. M. 285,000 Zwei-Oerestücke gleih 5700 Kronen oder 2850 Rigs- daler Rigsm. geprägt worden sind. i

Der betreffende Folkethingsausschuß hat heute sein Gutachten über die Folkethingswahl am 14. November 1873 für den zweiten Wahlkreis des Amtes Aalborg, laut welcher der Justiz-Minister Klein mit 850 Stimmen gegen 841 zum Folke- thingsabgeordneten für den genannten Kreis gewählt wurde, abgegeben. Die Mehrzahl des Aus\hu}ses (Alberti, Boisen, I. A. Hansen, Holm und Högsbro, sämmtlich Mitglieder der ver- einigten Linken) beantragen, das Thing möge die Gültigkeits- erklärung der Wahl des Justiz-Ministers verweigern.

Amerika. Washington, 27. März. (W. T. B.) Der Senat hat eine Bill angenontmen, durch welche der Betrag E ENNUN en Greéenbacks auf 400 Millionen beschränkt wird.

Nr. 13 des „Justiz-Ministerial-Blatts“ hat folgenden Den Allgemeine Verfügung vom 20. März 1874, betreffend die Gesuche der Justizbeamten um Anstellung, Verseßung oder Beförde- rung. Allgemeine Verfügung vom 19. März 1874, betreffend die Berechnung von Gehältern und anderen fort!gufenden Kompetenzen für Theile eines Zeitabschnittes. Erkenntniß des Königlichen Ge- ROONoe zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 9. Fanuar

Verordnung über die Ergänzung des Offizier- Corps der Kaiserlihen Marine nebst Allerhöchster Ka- binets-Ordre vom 10. März 1874 ist fceben im Verlage der Königl. Geh. Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Deer) erschienen. Alle älteren entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 16. Juni 18614, find hierdurch aufgehoben.

Statistische Nachrichten.

München, 25 März. In einem nah amtlichen Mittheilungen aufgestellten Verzeichniß über die täglichen Cholera-Fälle in München, welches das heute erschienene „Aerztliche Intelligenzblatt" enthält, sind in der Zeit vom 9. März, an welchem Tage die Ppolizei- lichen Berichte über den Tagesstand eingestellt wurden, bis zum 22. März 39 Erkrankungen und 28 Todesfälle an Cholera vorgekommen. Die höchsten Ziffern weist. der 18. März mit §8 Erkrankungen und 6 Todeëfällen auf. Für die übrigen Tage sind nachstehende Ziffern mitgetheilt: 9. März 2 Erkrankungen, 2 Todesfälle; 10 März 2, 2; 11. März 2, 1; 12, März 1, 1; 13. März 3, 4; 14. März 2, —; 15. März 2, 2; 16. März 2, 3: 17. März 2, —; 19. März 2/21 20. März 3, 2; 21. März 2 Erkrankungen, 1 Todesfall.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 27. März. Im Wissenschaftlihen Verein in der Singakademie wird der diesjährige Kursus der Vorlesungen am

Sonnabend, den 28. d. M. 5 Uhr mit dem Vortrage des Hauptmanng im Großen Generalstabe, Helmuth, über „die Schlacht bei Sedan® beschlossen w-rden.

Die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins versam- melten sich am 24. d. M. unter dem Vorsiße Sr. Excellenz des Ge- neral-Jntendanten Kammerherrn v. Hülsen im Saale des „Hotel Hauffe" zu Leipzig zu der aStibrliGen geshäftlihen Besprechung.

Goslar, 23. März. ie im vorigen Herbft die südliche Seite des Daches der Kaiserpfalz durch einen Sturm abgedeck wurde, so riß ein heftiger Windstoß am Freitag Nachmittags 3 Uhr aud das alte Dah auf der Nordseite nieder. Uebrigens reitet die Restauration des Kaiserhauses rüstig vor. Mit der Vollendung deg neuen Daches auf dem westlichen ‘h ist leßterer bis auf den Bo- den des Saales vollständig hergestellt, und man hat den Mittelbau, sowie den nördlichen Flügel in Angriff genommen.

Aus Laibach wird nach Wien gemeldet; „Am 21. d. um 8 Uhr Morgens hat in der Südbahnstation in Sanct Peter und in Dornegg bei Jllyrish - Feistriß ein starkes wellezförmiges Erdbeben stattgefunden. Es war von Getöse begleitet und hatte die Richtung von Süd nah Nord. Nachmittags um 2F Uhr erfolgte ein zweiter aber s{chwächerer Stoß." Wie aus Fiume gemeldet wird, hat si daf-lbst am 21. d. Mts. gegen 8 Uhr früh ein ziemli starker Erd- stoß fühlbar gemacht.

Wie die Sternwarte zu Pola an die Wiener Sternwarte telegraphisch berichtet, wurde am 18. März um 14 Uhr 26 Minuten mittlere Sternzeit ein bisher unbekannter Plan et entdeck. Derselbe ist 11. Größe und rccht hell. Weitere Beobachtungen über dieses Gestirn werden auch von Wien aus aagestellt werden und die Resultate dann bekannt gegeben werden.

Gewerbe und Handel.

Paris, 26. März. (W. T. B.) Gegexüber den an der Börse verbreiteten anderweitigen Gerüchten wird von unterrihtetec Seite mitgetheilt, daß das Vorschußgeschäft im Betrage von 49 Mill, Sres., über welches für die Türkei mit einer- aus der Banque d'escompte, der Banque ottomane und den Bankhäusern Hentsch und Hirsch bestehenden Gruppe verhandelt wird, zwar noch nicht unter- zeichnet, aber dem Abschlusse nahe sei. Die Ratifikation der Kon- vention mit dem Crédit mobilier ist von Konstantinopel noch nicht

eingelangt. | Verkehrs-Anftalten.

Swinemünde, 27. März. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Franklin“ ist gestern Abend von New-York wohlbehalten hier eingetroffen.

Mannheim, 23. März. (Mnnh. Anz.) Die RNhein-Damp f- \ch iffahrt ist eröffnet; von morgen an werden die Boote der Cöln- Düsseldorfer Gesellschaft ihre regelmäßigen Fahrten nah Cöln, Arn- heim und Rotterdam wieder aufnehmen. Auch die Niederländische Damypfschiff-Rhederei hat e A wieder begonnen.

St. Petersburg, 25. März. Das Konsortium M Muna

Der russish-indiscchen Eisenbahn, mit anderen Worten des Lesseps'schen Vroj-kts, welches in Paris zusammengetreten ist, besteht nach der „Rufj. Eisenb. Ztg." und dem „Engineering" aus folgenden Personen: Ferdinand Lesseps, Erbauer des Suez-Kanals, Fürst Scha- chowsfoi, Gouverneur von Estland, dessen Reise nah Paris wir vor Kurzem meldeten, K. Lesseps, J. Elphinstone, W. Lesseps, Antur-de- Bragar, Baron Dijon, den Ingenieuren Cotard und Stuart, endlich dem Sckretär Delamarre. __ Neue Telegräphenlinien sollen dem „G=los zufolge im Laufe dieses Jahres zwischen folgenden Orten angelegt werden: 1) von Wologda nah Usstjug-Weliki; 2) von. Pskow nah Porchow; 3) von Lipezk nah Lebedjan; 4) von Älatyr nach Ardatow (Gou- vernement Ssimbirsk); 5) von Kerensk nach Spassk (Gouvernement Tambow; 6) von Meshibushje nach Letitschew; 7) von Wiburg über Kexholm nach Sserdobol; 8) von Wiburg nach dem Hafen von Tran- sund; 9) von Exenas nach der Fiskars\chen Fabrik: 10) von- Taurog- gen nach Tilsit; 11) von Pernau über die Insel Moon nach Axers- burg auf Oesel und dann nah dem Gute Grossenhof auf Dagden; 12) im Kaukasus. von Signah über Lagodehi nach Sakataly und Nucha. Sobald diese Linien sowie einige projektirte Leitungen und Stationen hergestellt worden, wird unser Telegraphenneßz 58,415 Werst Linien, 112,205 Werst Leitungen und 703 Stationen umfassen.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.

Pest , Freitag 27. März, Morgens. Im weiteren Ver- laufe der gestrigen Sizung des Abgeordnetenhauses wurde der Anirag des Abg. Pulsky, den Bericht des Subcomites des Ein- undzwanziger-Aus\{hu}ses direkt vor das Haus zu bringen, an- genommen, wodurch der Einundzwanziger - Aus\{chnß selbst be- seitigt erscheint.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 28. März. Opernhaus. (81. Vorstellung.) Romeo und Julia. Große Oper in 5 Akten mit Tanz. Musik von Gounod. Julia: Fr. Mallinger. Stefano: Frl. Haupt. Tybald: Hr. Woworsky. Romeo: Hr. Schott. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

__ Schauspielhaus. (86. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt: Pitt und Fox. Lustspiel in 5 Aufzügen von Ru- dolph Gottshall. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonnabend, 28. März. Im Saal-Theater des Königlichen Schauspielhauses. Fünfzigste Vorstellung der französishen Schau- spieler-Gesellschaft. Première représentation de: La Dame aux Camélias. Pièce en cing actes par- Mr. Alexandre Dumas fils,

_ Sonutag, 29. März. Opernhaus. (82, Vorstellung.) Die Afrikanerin. Oper in 5 Aften von Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. Ines: Frl. Grossi. Se- lifa: Fr. v. Voggenhuber. Vasco de Gama: Hr. Niemann. Nelusko: Hr. Bey. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

_ Schauspielhaus. (87. Vorstellung). Pitt und Fox. Lust- spiel in 5 Aufzügen von Rudolph Gottschall. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonntag, 29. März. Jm Saal - Theater des Königlichen Schauspielhauses. Einundfünfzigste Vorstellung der französischen Sqauspieler-Gesellschaft. Deuxième représentation de: La Dame Camélias. Pièce en cing actes par Mr. Alexandre Dumas fils.

Königliches Schauspielhaus.

Der gestrigen ersten Aufführung des fünfaktigen Lustspiels „Pitt und Fox“ von Rudolf Gott\chall durfte ein gün- stiger Erfolg um so fiherer prognostizirt werden, als dasselbe bereits vor mehreren Jahren auf einer hiesigen größ Privat- bühne fich in wiederholten Darstellungen bewährt Vat Auch gehört das Stück bereits seit einem Dezennium dem Repertoire des Wiener Hof-Burgtheaters an, und erfreut sih eines beson- deren Vorzuges seitens des dortigen Publikums.

„Pitt und Fox“ und die „Diplomaten“ gehören ohne Zwei- fel nah Erfindung und Ausführung zu den besten Leistungen der neueren deutschen Dramatik heiteren Genres. Der franzöfischen Lustspieldichtung, namentlich der neuesten fran- zöfischen L e in Deutschland geistvolle Nahahmung ge- funden hat, feindlich gesinnt, nimmt Gottschall eine selbständige Stellung ein. Er hat die Aeußerlichkeit des französischen Theaters wohl durchs{chaut, wenn er in einem seiner Sonnette an die deutsche Bühne, die seinen Standpunkt kennzeichnen, sagt: „der geiftige Kern ift hohl und eitel Lüge“, und daß ex diese Klippe

zu vermeiden weiß, davon zeugt sein „Pitt und Fox“. Der Dich- ter giebt uns darin nit nur ein Lustspiel, sondern als geistigen Kern auch ein lebensvolles Bild der englischen Zustände aus dem Jahre 1783 am Hofe, aus dem Pärlament, von d:n Kämpfen zwischen den beiden Staatsmännern um die India-Bill und aus den Kreisen der aristokratishen Gesellshaft. Und mit origineller Erfindung verbindet das Stück die Vorzüge aller Dichtungen Gottschalls: eine blendend geistvolle Sprache, die in den Scenen des Zusammentreffens der Titelhelden gipfelt; hier sprühen nicht Blite aus geladenen Fläschen“, sondern wahre Geistesbligze, die ihre zündende Wirkung nit verfehlen.

, Was die -gestrige Darstellung betrifft, so dürfte fi{ch für die Rolle des liebenswürdigen, leihtsinnigen Lebemannes Fox niht leiht ein geeigneterer Darsteller finden als Hr. Liedtke, der, sollte das Lustspiel, was wohl anzunehmen, fd auf dem Re- pertoire erhalten, damit seinen vortrefflichen Lustspielcharakteren eine neue erheiternde Leistung eingereiht haben würde. Ihm gegenüber suhte Hr. Ludwig dessen Pendant, den konsequen- ten, tüchtigen Pitt in angemessener Weise zu charakterisiren.

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Der berühmte Redner und Dichter der „Lästershule“, Sheridan, ist nur in den Umrifsen angedeutet, so daß Hr. Kahle in dieser Rolle nur wenig hervortrat. Hr. Wünzer gab den polternden indischen Nabob Snoughton, Hr. Berndal den König, eine Rolle, die in den Details \ehr fleißig E ist. Aus dem Dialog scheint hervorzugehen, daß der Dichter die Spuren der späteren Krankheit Georgs 111. hat andeuten wollen, welcher Umstand eine entsprehende Auffassung der Rolle Seitens des Künstlers be- dingt hätte. Die anmuthige Pußmacherin Harriet, \pätere Nabobstochter, wurde durh Frl. Meyer, die Herzogin von Devonshire durch Frl. Keßler dargestellt. Beide Damen errangen nach der ländlichen Maskerade im 4. Akte nebst Hrn. Liedtke lauten Beifall und erschienen vor der Gardine. Das Lustspiel fand eine allseitig wohlwollende Aufnahme.

Redaktion- und Rendantur: Schwieg ec. Berlint Verlag Fer AEDAAGE (Kessel). Druck: W. Elsner. Zwei Beilagen einshließlich Börsen-Beilage.

M 73.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten- der Anleihescheine der Stadt Görliß bis zum Betrage von 500,000 Thaler oder 1,500,000 Mark.

Vom 20, Februar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem der Magistrat der Stadt Görliß im Einverständnisse mit der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten für außer- gewöhnliche Gemeindebedürfnisse von dem Reichs-Jnvalidenfonds auf- unehmendes Darlehn im Betrage von 500,000 Thalern oder 1,500,000 arf, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt-Anleihescheine ausgeben zu dürfen, er- theilen wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsvecpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur eventuellen Ausstellung von „Fünf Hundert Tausend Thaler oder Einer Million Fünf Hundert Tausend Mark“ Görlißer Stadt-An- leihescheine IIT. Serie, welche nah dem beigefügten Muster mit den dazu gehörigen Bedingungen auszufertigen sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch da- durch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beis gedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874. L. S Wilhelm. r, A chenbach.

(L. S.) Camphausen. Graf zuEulenburg.

Preußische Oberlausißt. Regierungsbezirk Liegnitz. Serie III. Littr. .…. S iwappen) Nt: 4 Anleiheschein der Stadt Görliß _ über Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ¿i j 1874, (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegniß vom . 1874, Stü...)

Der Magistrat der Stadt Görliß beurkundet und bekennet hier- mit, T: der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat.

Diese Summe bildet einen Theil der in He von 1,500,090 Mark Reichswährung genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals exfolgt mit Bier und ein halb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit Eins vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten nachstchend abge- druckten Bedingungen. ; /

Jür die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt E mit ihrem gesammten Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

rliß, den i Der Magistrat. Ea i i (Eigenhändige Unterschrift des Vorsißenden und eines Mitgliedes des Magistrats unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen Fo1, . . Nr. . . der Kontrole. N. N. Kontrolbeamter.

Bedingungen zu der von der Stadtgemeinde Görliß aufzunehmen- den Anleihe von 500,000 Ri eib Courant oder 1,500,000 Mark eichswährung.

Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt SZrliß haben zur Deckung der Geldmittel für außergewöhnliche Ge- meindebedürfuisse die Aufnahme einer Anleihe von- 500,000 Thlr. oder 1,500,000 Mark Reichswährung" aus dem Reichs-Jnvalidenfonds be-

Inseraten-Expedition des Deutsheu Reichs-Anzeigers and Königlich Preußischen Staatz-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

Steckbriefe uud Untersuchungs - Sachen.

Der von der Königlichen Staatsanwalts{ft hinter dem Wirthschaftsshreiber Stanislaus Kacz- markiewicz unterm. 16, Juni 1873 erlassene Steck- brief wird hierdurch erneuert.

Der am 11. April 1872 wider den Schiffer August Heiurih Fischer erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Alt-Laudsberg, den 19, März 1874. Königliche Kreisgerichts-Deputation. kés

Oeffeutliche Vorladung. Wider die nachstehend aufgeführten Personen: 1) den Wehrmann Stanis- laus Dobroczyúski, 41 Jahre alt, aus Chlewo; 2) den Wehrmann Johann Stempniak, 40 Jahre alt, aus Kuznicastara; 3) den Wehreiter ans Góresfi, 40 Jahre alt, aus Skupia; 4) den Wehrmann Anton Kinastowsfki, 39 Jahre alt, aus Schildberg; 5) den Wehrreiter Leon Ignaß Baranowski, 38 if alt, aus Kempen; 6) den Wehrmann Michael Blachowski, 38 Jahre alt, aus Grabów; 7) den Wehrmann Er Locke, 36 Jahre alt, aus Strcyzew; 8) den

ehrmann Andreas Kuénik, 36 Jahre alt, aus Ottos- berg; 9) den Wehrmann Martin Grzeskowski, 39 Jahre alt, aus Schildberg; 10) den Wehrreiter Simon Ogonelski, 37 Jahre alt, aus Biadaszki; 11) den Reservist Johann Woysala, 37 Jahre alt,

zu geben.

Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dounerftag, den 26. März

1874,

s{lossen. Diese Anleihe ist von beiden Seiten unkündbar, mit 4} Prozent jährlih zu verzinsen und vom Jahre 1874 ab mit jähr- lih einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurehnung der ersparten Zinsen nah dem festgestellten Tilgungs- plane bis spätestens im Jahre 1911 zu tilgen.

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs - Jnvalidenfonds lautende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Reichs-Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolger das Recht einge- räumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihe- scheine der Stadt Görliß von einem Gesammt-Nominalbetrage, wel- Ga ton noch nicht getilgten Betrage der Anleibe gleihkommt, um- zutauschen. *

Für diese eventuell auszufertigenden, auf jeden Inhaber lautenden Anleibescheiae gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Anleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher, resp. dessen Rechtsnachfolger, bestimmt, wie groß die Zal;l der Anleihescheine jeder Gattung sein soll. /

2) Die auf jährli vier und einhalb vom Hundert festgestellten Zinsen werden am 1. April und 1. Oftober gegen Rückgabe der aus- gefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Stazdt-Hauptkasse in Görliß, sowie in Berlin bei der vom Magistrate zu Görliß zu be- stimmenden und öffentlih bekannt zu machenden Stelle gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für cinen zehnjährigen Lun und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beige- geben. : Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen- zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der Anweisung; geht leßtere verloren, so erfolgt die H A der neuen Zinsscheine segen rechtzeitige Vorlegung des Anleihescheins an den Inhaber des eßteren.

3) Dur den Umtausch der auf deu Reichs-Jnvalidenfonds lau- tenden Schuldverschreibung gegen Stadt-Anleihescheine _wird die Un- fündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt.

Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlihen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nennwerthe. Dem Magistrat bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglihen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die hierdurch ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.

Die Ausloosung erfolgt im Monate Mai jeden Jahres.

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihe- scheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungs- termine. Die Auszahlung des Nominalwerthes - der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt am 1. Oktober desselben Jahres bei der Stadt- Hauptkasse zu Görliß und bei der durch den Magistrat zu Görliß u bestimmenden Zahlungsstelle in Berlin, gegen Auslieferung des

nleihescheines und der nit verfallenen Zinsscheine. Jn Ermangelung der leßteren wird deren Werth vom Kapitalbetrage abgezogen. Mit iei P hôrt die Verzinsung ausgelooster Anleihe- eine auf.

4) Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück- zahlungstecinine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem fie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Görliß. :

9) Bezüglich der verlorenen oder vor ihrer Einlösung vernichteten Anleihescheine kommen dic Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §8. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Be- stimmungen in Anwendung : i i :

a, Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate in Görliß gemacht werden, Diesem stehen alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu, welche nah der angeführten Verordnung dem Schaß-Ministerium zukommen; gegen die Ver- fugung E d enen findet Rekurs an die Königliche Regierung zu

iegniß statt.

b, Das im §8. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei

Preußische Oberlausitz,

benen Bekanntmachungen geschehen durch die unter Nr. 6 bezeichneten

Blätter.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortifirt werden; doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine dur Borzeiguug der Anleihe- scheine oder sonst in glaubhafter Weise darlegt, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. 6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er- folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs-Anzeiger oder durch das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt dec König- lichen Regierung zu Liegniß oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Berlin und in Görliß er- Ade öffentlihes Blatt. Die leßteren Blätter wählt der

agistrat zu Görlis und mat die Namen der gewählten roh el sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs-Anzeiger ekannt.

Görliß, den 9. Dezember 1873.

Der Magistrat.

Regierungsbezirk Liegnib. Zinsschein Nr.

R E. a. Di zum Anleiheshein Serie III. Litte, . . . Nr... der Stadt Görliß A as Mark Reichswährung.

Fällig am

Inhaber empfängt am . . . ten 18 .. die halbjähr- lichen Zinsen à 43 Prozent mit . .. , Mark . . . . Pfennige Reichs- währung bei der Stadthauptkasse zu Görliß oder in Berlin bei der von dem Magistrate zu bestimmenden und öffentlih bekannt zu machenden Stelle. ;

O 5

Görliß, den . (Stempel.) Der Magistrat. : (Facsimile der Unterschriften des Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Magistrats.) Controlbuch Seite ...….

Controlbeamter, Auf der Rücksfeite. Dieser Zinsschein verjährt, wenn dessen Betrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Fälligkeitssahres erhoben wird.

Preußische Oberlausist. Regierungsbezirk Liegnitz. : i Anweisung

zum Anleiheschein Serie II1. Littr. ,. . Nr. . . . der Stadt Görlitz Über Mark Reichswährung.

Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die . . . te Folge Zins- scheine für die zehn Jahre vom . ten bis

bei der e zu Görliß oder in Berlin bei der mit der Zinsenzahlung betrauten Stelle, sofern von dem Inhaber des Anlecihe- - scheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ift.

Görliß, den (Stempel.)

/ j _Der Magistrat.

(Facsimile der Unterschrift des Vorsißenden und eines Mitgliedes

des Magistrats.)

Anmerkung: Zu den Schemas für die Zinsscheine und Anweisun- gen. Die Namens-Unterschriften des Magistrats-Vorsißenden und des Magistrats-Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimile- empers gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede

nweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kon-

1. Steckhriefe und Untersuchungs8-Sachen.

2. Konkurse, Subhastationen , ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 3c.

4. ¿Verloursung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentli

bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbei- geschafft werden können. wird mit der Untersuchung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden. Königliches Kreisgericht. Kommissarius für Uebertretungen.

Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 29. Zanuar 1874 sind nachstehende Kantonisten: 1) Weihßgerbergesell Johann Carl Schramm, geb. den 12. Dezember 1852 zu Zobten, Kreis Schweidniß, Sohn des Nglbesigers Anton Schramm, 2) Carl Heinrih He 31, Januar 1853 zu Ober-Weistriß, Kreis niß, Sohn des Bauergutsbesißers August Heilmann, wegen Umgehung des Militärdienstes durch uner- laubtes Auswandern zu je 50 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer einmonatlichen Gefängniß- strafe verurtheilt worden. enthaltsort der Kondemnaten ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, von den- selben im Betretungéfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit Schweiduig, den 11. Königliches Kreisgericht.

dém Königlichen Kreisgerichte zu 1 verle ; c, Die in den 88.6, 9 und 12 derselben Verordnung vorgeschrie-

6, Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8, Familien-Nachridten.

Uufgebote, Vor-

rater Beilage.

chGen Papieren.

einstellung auf

Im Falle des Ausbleibens feftgefeht worben.

Kempen, 7. März 1874. I, Abtheilung.

gefordert, in dem auf

vor dem Kommi Ferdinand

lmaun, S den w

Der gegenwärtige Auf- Gegenstände

iervon Nachricht ärz 1874.

Erste Abtheilung. liefern.

pleiWyereGtigle Gläubiger des )

aus Lipie, ist die Untersuhung wegen Auswanderns als beurlaubte Reservisten resp. Landwehrmänner ohne Erlaubniß auf Grund der Anklage des L Anwalts vom 20. Februar 1874, gemäß §. 360 ad 3 des Strafgeseßbuches eingeleitet worden. Zur Ver- | [950] antworiung und zum mündlihen öffentlihen Ver- fahren in der Sache ist cin Termin auf den 2, Okto- ber 1874, Bormittags 10 Uhr, vor unserem Kom- mifsarius für Uebertretungen hierselbst anberaumt worden, Die oben genannten Angeklagten werden zu diesem Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur NEDA Stunde zu S und die zu ihrer ertheidigung dienenden Beweismittel über ganz be- stimmt anzuführende Thaisachen mit zur Stelle zu

t

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

(Konkurs-Ordnung 88. 123, 1 ; Instr. §S. L410).

Konkurs -Eröffuung.

Königliches Meter zu Friedeberg N./M.

den 41, März 1874, Vormittags 10 Uhr. Ueber däs Vermögen des Kupferschmiedemeisters Wilhelm Waldow zu Neuwedell ist der kaufmän-

stücken nur Anzeige zu machen.

Masse Ansprüche

D IRBRD

148, 329;

dem dafür verlangten Vorrech

und demnächst zur alb der gedachten owie i

Verwaltungspersonals auf

rsstte Abtheilung, rist angemel

s IndustrielleEtablifsemeuts Fabriken u. Großhandel.

9, Central-Handels-Register. Erfcheint in sepag-

nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- den 3. März 1874

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann L. Rosenberg zu Neuwedell beftellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf-

den 23, März 1874, Bormittags 10 Uhr,

: sar Kreisrichter | Terminszimmer Nr. I. anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, id ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und eld” | welche Personen in denselben zu befreien seien.

Allen, welche von dem Gemeinschulder etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul- den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem

bis zum 1, Mai 1874 eivschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der asse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer | bu! etwaigen Rechte, ebendahin zur Our Uragale abzu- e worden, Pfandinhaber und andere mit de

aben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfand-

ugleich werden alle Diejenigen, welche an die e e A als Konkursgläubi R machen | Wer jene Anmeldung schriftli einreicht, hat zuglei wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An)prüche, die- | Ÿ selben mögen bereits re angig sein oder nicht, mit j Die __ bis zum 15. April 1874 En ents bei uns \criftlich oder zu Protokol 1 rüfung der jen, inner- eten Forderungen,

Befinden zur Bestellung des definitiven

trolbeamten versehen werden.

1 Deffentlicher Anzeiger. ——————

udolf Mofse in Berlin, Leipzig, Zamburg, Fraunk- furt a. M., Breslau, Holle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

M,

vor dem Kommissar M Kreisrichter Kröniß hier im Terminszimmer Nr. T. zu erscheinen. s Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten gegen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft Nth wer- den die Rechtsanwalte Massow (Justiz-Rath), Ben- necke und Schurich hier, Nodt und v. François in Arnswalde, zu Sachwaltern vorgeschlagen. Friedeberg N./M., den 11. März 1874. Königliches Kreisgericht, Erfte Abtheilung.

röniß hier im

725] Aufforderung der Erbschaftsgläubiger und Legatare im erbschaftlichen Liquidatiowaverfahren. Ueber den Nachlaß des am 17. August 1873 zu Salzburg verstorbenen Bäckermeisters und Stadt- raths Johann Carl August Behm aus Charlotten- burg ist das erbshaftlicye Liquidationsverfahren Es werden daher die sämmtlichen nselben | Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht is zum 11. April 1874 einschließli bei uns \ch{riftlich oder zu Protokoll anzumelden.

esiß der

Gemeinschuldners

bshrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. rbshaftsgläubiger und Legatare, welche ihre

: Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist ! anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestakt ausgeschlossen werden, daß fie u wegen threr Befriedigung nur an Dasjenige halten Fêénnen, was nach vollständiger Berichtigung «ller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nach- laßmasse, mit Aus\{luß aller seit dem Ableben des

eine Y

anzumelden

den 7, Mai 1874, BVormitrags 9 Uhr, | Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.