1936 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 May 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über den: Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirtschaft über

die Zulassung von Anzeigenmittlern.

Bekanntmachung über die Ümjaßsteuerumrehnungssäße auf

Reichsmark für die Umsäße im Monät April 1936.

Bekanntmachung K P 134 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Mai 1936 über Kurspreise für unedle

Metalle. :

ae Odier für die Lebenshaltungskosten im April

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsbank über den Aufruf, Vernichtung der Banknoten der

die Einziehung und die Bayerischen Notenbank.

Bekanntmachung der Sächsischen Bank zu Dresden über den

Umtausch der Sächsischen Banknoten.

Bekanntmachung der Württembergischen Notenbank über den

Umtausch der Württembergischen Banknoten.

Amtliche

Deutsches Reich.

. Der Führer und Reichskanzler empfing heute den neuen «Jacques Da- [vignon zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.

Königlich belgishen Gesandten Vicomte

Der Führer und Reichskanzler empfing heute den neuen Gesandten von Nicaragua Tomas Francisco Medina zur

Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und Feingold (Goldmark)

sonstigen Ansprüchen, die auf lauten (Neichsgesezzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1936 für eine Unze L E E _= 140 sh 10 A, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- furs für ein englisches Pfund vom 2. Mai 1936 mit NM 12,30 umgerechnet . . = RM 86,6125, für ein Gramm Feingold demnah . « « = pence 54,3347, in deutsche Währung umgerechnet. « . « = RM 2,78465.

Berlin, den 2. Mai 1936.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Zulassung von Anzeigenmittlern.

Auf Grund des. § 7 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Geseßes über Wirtschaftswerbung vom 27. Oktober 1933 (Reichsgeseßbl. Teil I S. 791) wird folgen- des bekanntgegeben: s

Die nachstehend aufgeführten Anzeigenmittler haben schriftlichen Bescheid über ihre: Zulassung zur Vermittlung von Anzeigenaufträgen für in Deutschland erscheinende Druckschriften erhalten:

L (a Lens E. Loesdau erlin-Wilmersdorf, Eugen Dankhoff, Halle.

Die nachstehenden Unternehmen a he a Aber ugelassen:

ax Weinsziehr, Düsseldorf, Carl Pottier, Berlin.

Die nachstehend aufgeführten, bereits zugelassenen Anzeigen- mittler führen in Zukunft die folgenden geänderten Firmen- namen:

«F. Dahlgrün & Schoeler, amburg, Annoncen-Expedition Edwin Müller K.-G., Fachbüro für Anzeigenwerbung und Plakatanschlag, Dresden-A. 1.

Berlin, den ‘24. April 1936. Der Präsident des Werberates der deutshen Wirtschaft. Reinhard.

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sind künftig nicht mehr als

Senatsbiblíothek

Nuitscher Reichs __ Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatli 2,30 ÆK einschließlich 0,48 ÆKÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 &XK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: A 9 (Blücher) 3333.

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Verlin, Sonnabend, den 2. Mai, abends

Bekanntmachung.

Die Umsaßsteuerumrechnungssäte auf Reichsmark im Monat April 1936 werden auf bsaß 1 Say 2 des Limsasteuergesehes vom

) ia Verbindung

für die E Grund von 85° 16, Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 94

mit 40 der Durchführungsbestimmungen

wie folgt festgeseßt:

Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer lt 3 66 mm breiten Zelle 110 M, eteee enen 2 mm hohen und

Berlin 8W 68, Wilbeluftiaße erlin , Wilhelmstraße 32, Alle Druckaufträge sind auf ein- seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, E ist darin au anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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zum Umsaßz- steuergeses vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesebbl, F S. 942)

Ad. Nr. Staat Einheit RNM 1 | Aegypten 1 Pfund 12,60 2 | Argentinien 100 Papierpesos 68,47 3 Belgien 100 Belga (=500 Frs.) 42,11 4 | Brasilien 100 Milreis 13,92 5 | Bulgarien 100 Lewa 3,05 6 | Canada 1 Dollar 2,48 7 | Dänemark 100 Kronen 54,93 8 Dc nig 100 Gulden 46,85 9 | E’“and 100 Kronen 68,00

10 S land 100 Mark 5,42 11 Frankreich 100 Francs 16,40 12 Griechenland 100 Drachmen 2,36 13 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 12,30 14 | Holland 100 Gulden 168,97 15 | Fran 100 Rials 15,29 16 Island 100 Kronen 55,17

17 | Italien 100 Lire l 4967

18 aan 100 Yen 74 80 19 | Iugoslawien 100 Dinar 9,66 20 | Lettland 100 Lat : 81,00 21 | Litauen 100 Litas 41,93 22 | Luxemburg 500 Francs 52,63 23 | Norwegen 100 Kronen 61,81 24 | Oesterreich 100 Schilling 49,00 25 | Polen 100 Zloty 46,85 26 | Portugal 100 Eskudos 11,16 27 | Numänien 100 Lei 2,49 28 | Schweden 100 Kronen 63,41 29 | Schweiz 100 Franken 81,06 30 | Spanien 100 Peseten 33,98 31 | Tschehoslowaket 100 Kronen 10,28 32 | Türkei 1 Pfund 1,98 33 | Ungarn 100 Pengs 73,42 34 | Uruguay 1 us 1,17 39 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,49 von Amerika

Die Festseßung der Umrechnungssäße für die nicht in e *aiiana ausländischen Zählungsmittel erfolgt etwa am

Berlin, den 2. Mai 1936.

Der Reichsminister der Finanzen, J. A.: Hedding.

Bekanntmachung KP 134

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Mai 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- ivachungsstélle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in dex Bekannt- machung KP 133 vom 29. April 1936 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 100 vom 30. April 1936) festgeseßten Kurs- preise die folgenden Kurspreise festgeseßt: v

Zink (Klassengruppe XIX):

Feinzink (Klasse XIXA) «L RM 22,50 bis 23,50 Rohzink (Klasse XXXO) u

18,50 19,50 2, Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver-

öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger iu Kraft,

Berlin, den 1. Mai 1936.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Díe Reichsinderxziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1936. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt

sih für den Durchschnitt des Monats April 1936 auf 124,3 (1913/14 = 100); sie hat sih gegenüber dem Vormonat (124,2) laum verändert.

Die Fndexziffer für Ernährung hat sich um 0,2 vH auf

122,4 erhöht, und zwar haben die Preise für Gemüse, Kar- toffeln und ee Me D im Durchschnitt etwas angezogen. | Die Aerusser für §

teilweisen Ri

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, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und

Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande)

Postscheckkonto: Berlin 41821 1936 s E ay

zurückgegangen. Die Indexziffern für die übrigen Bedarfss gruppen waren unverändert: sie betrugen für Bekleidung 118,7, Wohnung 121,3 und für „Verschiedenes“ 141,3, Berlin, den 30. April 1936. Statistisches Reichsamt.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom 21. Dezember 1935 wurden sämtlihe von der Bayerischen Notenbank ausgegebene Banknoten zur Einziehung aufgerufen und haben mit dem Ablauf des 2. April 1936 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren.

Die Besizer der Noten können sie aber noch bis zum 2. Juli 1936 bei den Kassen der Bayerischen Staatsbank als der Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Notenbank in Zahlung geben oder gegen Reichsbanknoten umtaushen. Mit diesem Zeitpunkt werden die aufgerufenen Noten sodann kraftlos Und es erlischt damit auch die Einlösungspflicht der Baye- rischen Staatsbank. München, den 2. Mai 1936, Bayerische Staatsbank München Zweigstelle Ludwigstr. 1 (vorm. Bayerische Noten anf) Hoffmann. v. Enhuber,

Bekanntmachung. Die Sächsischen Banknoten ausgestellt am 11. Oktober 1924 werden bis zum 2. Juli 1936 bei Unseren Kassen in: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen i./V, Zwickau i. Sa, Reichenbach i./V., Zittau und Annaberg i./Erzgeb. in Zahlung ge- nommen oder in Reichsbanknoten umgetäuscht. Nach dem 2. Juli 1936 werden die Noten kraftlos; es erlischt damit auch unsere Einlösungspflicht. Sächsische Bank zu Dresden. Dr. Dehne. Heuschkel.

Bekanntmachung.

Am 30. Dezember 1935 haben wir sämtlihe von uns ausgegebenen Reichsmarknoten zur Einziehung aufs gérufen.

Diese Reichsmarknoten haben am 2. A pril 1936 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren, werden aber an unserer Kasse noch bis zum 2. Fuli 1936 in Zahlung ge- nommen oder gegen Reichsbanknoten umgetauscht. /

Nach Ablauf des 2. Juli 1936 werden die aufgerufenen Noten kraftlos, es erlisht damit auch unsere Einlösungspflicht.

Hiervon geben wir gemäß § 3 der Verordnung des Reichswirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten dex Privatnotenbanken vom 21. Dezember 1935 Kenntnis.

Stuttgart, den 2. Mai 1936.

Württembergische Notenbank. Der Vorstand.

Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Oesterreichishe Gesandte Stefan Tauschitß ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt- schaft wieder übernommen.

Der Königlich shwedische Gesandte C. E. Th. af Wir- \ón hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Pousette die Geschäfte der Gesandtschaft.

*# Nummer 20 des Ministerialblatis des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 29. April 1936 hat folgenden Fnhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 20. 4. 36, Kohlenbeschaffung 1936. RdEr!l. 21. 4. 36, Benutzung v. Akten diplomatischer Herknnft f. Forshungszwecke.

| 18. 4. 36, Neuabgrenz. d. Personenkreises d. | RdErl. 18. 4. 36, OELWAI E R. Woche f. Kommunal-

RdErl. 23. 4. 36, e, . Leistungen. Komma4- nalverbände. RdErl. 17. 4, 36, Lohnsummensteuer. RdErl. Sonderaktion. 1935.

beamie. RdErl. 21. 4. 36, Steuerverteilungen f.

| eizung und Beleuchtung is infolge | RdErl. 24. 4. 36, Angleih. d. Besold. d. Beamten d. Gemeinden ückgangs der Kohlenpreise um 0,6 vH auf 126,3 | (GV.) usw. an die Besold. d. Reihsbeamten. Beschl. 31. 3, 36,

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