1936 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 May 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Tas

c). einem Bargeldbetrag von 716,77 RM,

d)’ einem Protokollbuch und einer Anzahl Belege, für den Preußischen Staat eingezogen.

Gemäß § 3 des Gesehes vom 26. Mai 1933 erlöschen alle an dem eingezogenen Vermögen bestehenden Rechte.

Diese Veröffentlichung tritt an Stelle der Zustellung nah L 6 des Geseges vom 26. Mai 19383.

Frankfurt (Oder), den 99, Mai 1936.

Der Regierungspräsident. J. A.: Neuberg.

É »

Itrichtamtliches.

Nr. 20 des Reichsministerialblatts vom 29. Mai 1936 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt:-1. Allgemeine Ver- waltungssachen: Bekanntmachung über den Bezugspreis des Reichsministerialblatts. Bekauntmachung über die Zulassung mechanisch betriebener Spielgeräte nah § 9 der Verordnung zur Durchführung des L 33 d dex Gewerbeordnung vom 22. Mat 1935 (Reichsgeseßbl, 1 S. 683) 12. Mitteilung —. Bekannt- machung über die Zulassung mechanisch betriebener Spielgeräte nach § 9 der Verordnung zux Durchführung des § 33 d der Ge- werbeordnung vom 22. Mai 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 683) 13, Mitteilung. Entscheidungen auf Grund der S8 2 und 4 des Gesehes zum Schutze der nationalen Symbole. Bekanntmachung über die Beitreibung wiederkehrender Leistungen für Siedlungs- kredite im Verwaltungszwangsverfahren. 2. Handels- und Gewerbewesen: Verordnung über die für die Pflanzeneinführ ge- öffneten inländischen Zollstellen. 3. Konsulatwesen: Ernennung. Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. 4. Maß- und Gewichtwesen: Bekanntmachung zu der Eichord- nung für Binnenschiffe auf deutschen Wasserstraßen. Bekannt- machung über die Zulassung von Stromwandlerformen zur amt- lihen Beglaubigung. 5. Medizinal- und Veterinärwesen: Be- kanntmachung über die Errichtung einer Geschäftsstelle der Reichs- ärztekammer. 6. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen Und anderen Abgaben im Monat April 1936.

amm)

Verkehrswesen.

Die Deutsche Reichspost eröffnet am 1. Zuni den Bildtelegraphenverkehr mit Polen.

Die Zahl der Länder, mit denen deutsche Bildstellen in bild- telegraphischem Verkehr stehen, wird sih am 1. Juni durch die Eröffnung des Bildtelegraphendienstes zwischen Deutschland und

Polen wiederum vermehren. Der deutsch-polnische Bildtelegraphen-

verkehr wird von den Bildtelegraphenstellen Berlin und Warschau abgewidelt. Für die UNebermittlung sollen Bildtelegramme bis zur Größe von 13 K 18 ecm zugelassen werden. Die Gebühren werden nach zwei Stufen berechnet: In Stufe 1 mit der Bildfläche bis zu 120 gem fostet die Uebertragung 22 RM, in Stufe 11 mit der Vildflähe von 120 bis 234 gem 27 RM.

Höchstbeträge für den Postanweisungs-, RNachnahme- und Auftragsverkehr mit Belgien.

Im Postanweisungs-, Nachnahme- und Auftragsverkehr mit

Belgien sind vom 1. Juni an die Höchstbeträge neu festgeseßt worden. -- Sie betragen für Postanweisungen und Postausträge

aus Deutschland n a ch Belgien sowie für inge ¡aus

Belgien n a ch Deutschland 2000 Belga, für Postanwèêisungen und Postaufträge a.u s Belgien na ch Deutschland sowie für Nach- nahmen aus Deutschland na ch Belgien 800 RM. |

Die Devisenbestimmungen bleiben auth weiterhin voll“ in Geltung. Insbesondere sind Nachnahmen und Postaufträge a us Belgien n a ch Deutschland bis auf weiteres nicht zugelassen.

us der Verwaltung.

Zum Aushau des Schutzes der Zivilbevölkerung: Technische Nothilfe wird enger mit der Polizei zusammenarbeiten.

Die dem Reichsinnenminister unterstellte Technische Nothilfe, die nah der Erklärung des Ministers Dr. Frick heute ein Macht- mittel des Staates ist, soll in Zukunft enger als bisher als wich- tiges Hilfsorgan der Polizei mit den staatlihen Behörden zusam- menarbeiten, um eine noch wirxksamere Ausgestaltung des Katastrophenshubes für die Zivilbevölkerung zu ermöglihen. Es kommt dabei auch engere Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Roten Kreuz in Betracht, Das ergab sih aus den Dar- legungen, mit denen namens der Reichsregierung Ministerial- dirigent Bra h t vom Reichsinnenministerium anläßlih der Ein- weihung der Reichsschule der Technischen Nothilfe auf Burg Eisen- hardt bei Belzig dieser Organisation den Dank aussprach für die wertvollen Dienste, die si» dem Vaterlande {hon in Abwehr marxistish-bolshewistischer Anschläge auf das Staatsgefüge 1m alten Regime geleistet habe. Er unterstrih die enge Verbindung der Reichsregierung mit der Technischen Nothilfe und erklärte, heute gelte es, die Schäden zu heilen, die von entfesselten Natur- gewalten Menschen und Menschenwerk drohten. Vor allem aber sei Aufgabe der Technischen Nothilfe, im Falle von Luftangriffen die in der Friedenszeit gesammelten Erfahrungen zu benußen, um mit Volizei und Feuerwehr zusammen die Wunden zu heilen, die dur feindliche Luftanariffe geschlagen werden.

Zu Beginn der Veranstaltung hatte der Reichsführer der Technischen Nothilfe, SA.-Gruppenführer Wein re i ch, die Gäste mit einem Bekenntnis zur Arbeit begrüßt. Fn der Tat kann sih der Außenstehende faum ein Bild von der opfervollen ehrenamt- lichen Arbeit der Nothelfer, der technish geshulten Volksgenossen machen, die mit bescheidensten Mitteln ihre {were Arbeit zur

Bekämvfung von Waldbränden, zur Hilfe bei Einstuxzunaglücken .

und Katastrovhenshäden aller Art leisten und auch in solchen Fällen für jedermann zur Verfügung stellen. Auf der neuen Reichs\hule werden die Führer der Jnstandseßungseinheiten der T N, in vierzehntägigen Kursen ausgebildet. Der stellvertretende Reichsführer H a m p e wies darauf hin, daß hier bautechnische und pioniertechnishe Arbeiten den Lehrstoff bilden und daß die Aus- bilduna in Sprenadienst, Gerätekunde. Brückenbau, Abstüßungs- und Aufräum1nnasarbeiten sowie Anlage von Schußzräumen bestehe. Das Ueberwältigende für die Teilnehmer an der Ein- weihungsfeier war die Beobachtuna, daß in den Schulungsk1rsen Männer aus allen Stönden der oberen Altersklassen bis hoch in die 60 freiwillig und ehrenamtlih ihre Zeit und Kraft für den Dienst an der Volksgesamtheit opfern.

—————_—

Weiterführung derFettverbilligungsmaßnahmen

Die von der Reichsregierung zur Verbilligung dèr Sveise- fette für die minderbemittelte Bevölkerung getroffenen Maß- nahmen werden für die Monate Fuli, August und September 1986 im bisherigen Umfange fortgeführt.

Die nicht verbrauchten Stammabschnitte sind entsprechend den bisherigen Bestimmungen bis zum 5. bzw. 10. Oktober 19836 zurüdtzugeben,

Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 124 vom 30. Mat 1936. S. S

S S

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 31. Mai bis 8. Juni

Staatsoper.

Sonntag, den 31. Mai. Gastspiel Jan Kiepura: Turandöot. Mutsikal. Leitung: Krauß. Beginn: 20 Uhr. s Montag, den 1. Juni. Die Meistersinger von Nürn- be L Musikal. Leitung: Furtwängler a. G. Beginn: 19 Uhr.

Dienstag, den 2. Juni. Unter Leitung des Komponisten: Die Zaubergeige. ‘Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 3. Juni. Gastspiel Jan. Kiepura; Rigolet.to. | Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1914 Uhr. h Donnerstag, den 4. Juni. Die Macht des SchidckLsals.

Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. : Freitag, den-5. Funi- D ie Entführungausdem Serail. Musikal, Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. i Sonnabend, den 6. Juni. Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Swarowsky. n 19% Uhr. Sonntag, den 7. Juni. Deutsche a Die Flamme. Musikal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. i Montag, den 8. Juni. Fidelt1o. Musikal. Leitung: Krauß. Beginn: 20 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus.

Sonntag, den 31. Mai. Hamlet. Beginn: 194 Uhr.

Montag, den 1. Juni. Hamlet. Beginn 19% Uhx. :

Dienstag, den 2. Juni. Geschlossen wegen der Genexálprobe zurmorgigen Erstaufführung: Der tolle Tag.

Zu den neuen Durchführungsbestimmungen zum Devifengeseß der im Deutschen Reichsanzeiger vom 27. 5. 1936 veröffentlichten Fünften Durchführungsverordnung des Reichswirtschafstsministers zum Devisengejey vom 25. 5. 1936 und der Fünften Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 26. Mai 1936, die am 1. Funi 1936 in Kraft treten, teilt das Reichs- und Preußische Wirtschastsministeriuni mit: j

Duxch die Durchführun sverordnung wird . das bereits be- stehende elSamartnotetein br und Annahmeverbot auf die Einfuhr und- Annahme von deutschen Scheidemünzen ausgedehnt. Weiter wird. die Freigrenze des Devisengeseßes für bestimmte Leistungen aufgehoben. Jnsbesondere kann die Freigrenze künftig niht mehr für die Bezahlung von Waren, für Unterstügungs- O mit Ausnahme von solchen an im Ausland ansässige terwandte in gerader Linie, Geschwister und Ehegatten und \hließlich für Reisezwecle mit Ausnahme der Mitnahme von in- und ausländischen Zahlungsmiteln, außer Reichsmarknoten, bis zu 10 RM beim Grenzübertritt in Anspruch genommen wevden. Eine weitere Vorschrift verbietet die Ausfuhr von Halb- und Fertigwaren aus Gold und Edelmetallen, die üblicherweise nicht aus diesen Metallen hergestellt werden. Schließlich verbietet die Durchführungsverordnung zux - Verhinderung der Kapitalflucht die Verwertung von . künstlexishen und. literarischen Urheber- rechten“ durch ausgewanderte* ersonen; ' sofern ‘dièse nicht selbst die Urheber: find, sondern die- Rechte durch Vertrag: oder Erbgang erworben haben.

Die Maßnahmen gegen den Mißbrauch der Freigrenze. Nach den Freigrenzenbestimmungen des Devisengeseßes ist es zulässig, gewisse Zahlungen im Verkehr mit Ausländern, die an sih der Genehmigung der Devisenstelle bedürfen, ohne eine solhe Ge- nehmigung vorzunehmen, wenn sie sih je Person und Kalender- monat im Rahmen eines Betrages bis ‘zu 10 RM (Freigrenze) halten. Jhrem Sinn nach ist. die Freigrenze nur zur Deckung fleinerer Bedürfnisse gedaht. Jm Gegensaß hierzu wurde die Freigrenze vielfah zur: Bezahlung von ausländischen Waren zu einem den Betrag von 10 RM erheblich übersteigenden Preise in Anspruch genommen, indem der Kaufpreis entweder in monat- lihen Raten bis zu 10 RM oder durch Ueberweisung von Frei- grenzenbeträgen durch mehrere Personen bezahlt wurde. Aehn- Tihe Mißbräuche und Umgehungen der Freigrenzenbestimmungen haben {ih bei der Fnanspruhnahme dexr Freigrenze für Unter- stüßungszahlungen und Reisezweke gezeigt. Da diese Mißbräuche angesichts der Devisenlage nicht geduldet werden können, mußten die Vorschriften über die Freigrenze eine Einschränkung erfahren. Dementsprechend ist die Freigrenze für die Bezahlung von Waren, für Unterstüßungszahlungen und für Reisezwecke- ausgeschlossen worden. Jm einzelnen ist hierzu folgendes Á bemerken: Da auh Zeitungen, Zeitschriften und Bücher als Ware anzusehen sind, fönnen ausländishe Zeitungen, Zeitschriften und Bücher künftig nicht mehx unter Ausnüßung der Freigrenzenbestimmungen be- zahlt werden. Jedoch gelten die Bestimmungen weiter, nah denen der Bezug von ausländischen Zeitungen und Zeitschriften durch die Post ohne Jnanspruhnahme der Freigrenze in ge- wissem Umfange zulässig ist, Unterstiëgungszahlungen bleiben insoweit zulässig, als die Zahlungen an im Ausland lebende Ver- wandte in gerader Linie (Kinder, Kindeskinder, Eltern, Groß- eltern) Geschwister und Ehegatten geleistet werden, Die Aus- nüßzung der Freigrenze für Reisezwecke .ist sowohl: in der Form der Vorauszahlung als der nachträglichen Abtragung einer im Ausland a Reiseshuld unzulässig. Auch is es ver- boten, daß Freigrenzenzahlungen ins Ausland geleistet werden, um einer anderen Person einen Reiseaufenthalt im Ausland zu er- möglichen. Zulässig bleibt jedoch die körperlihe Mitnahme von 2ahlungsmitteln bis zu 10 RM, außer Reichsmarknoten, ins Ausland beim Grenzübertritt. Personen, die durch die Post Freigrenzenzahlungen nach dem Ausland leisten wollén, erhalten am Postschalter ein Formblatt mit der Ueberschrift „Devisenrecht- lihe Erklärung“ ausgehändigt, in dem die bisher hon bestehen- den und die nunmehr neu eingeführten Beschränkungen der Frei- grenze im einzelnen aufgeführt sind. Die Zahlung wird nur an- genommen, wenn der Einzaghlende die devisenrechtliche Erklärung, in der er den Zahlungszweck angeben muß, ausfüllt und eigen- händig, in Uebereinstimmung mit der Unterschrift in seinem gleich- zeitig vorzulegenden Reisepaß unterschreibt. Da die Nichtbeahtung der Freigrenzenbestimmungen streng bestraft wird, kann dem Ein- zahlenden die sorgsamste Durchsicht der devisenrechtlichen Er- klärung niht dringend genug angeraten werden. Die Kredit- institute können ebenfalls die Abgabe der genannten Erklärung verlangen. Jnländische Zahlungsmittel dürfen im Rahmen der Freigrenze niht mehr ins Ausland versandt werden; Einzahlungen und Gutschriften auf freien Reichsmarkkonten eines Ausländers le im Rahmen der Freigrenze nicht mehr zulässig; juristischen

tersonen und Gesellschaften steht die Freigrenze nicht mehr u. Allgemein wird darauf hingewiesen, daß die Freigrenze nur für Zahlungen aus eigenen Mitteln des Zahlenden gilt. Sowohl die Vexwendung eines fremden Passes bei der Zahlung als auth die Leistung der Zahlung dur eine Person, der das Geld zu diesem Zweck übergeben wurde, auf Grund dés Passes der Mittél8person sind verboten und strafbar. Die neuen Bestimmungen treten ám

| 1, Juni 1936 in Kraft, L

‘deutsche’ Scheidemünzen. G

nah

Mittwoch, den 3. Zuni. um 1. Male: Der tolle Tag. Bes

ginn: 20 Uhr, (Figaros Ho eit.) Donnerstag, den 4. Vi Der tolt e Begiiin: 20 Uhr.

Ta g. (Figaros Hochzeit.)

Freitag, den 5. Juni. Der tolle Tag. (Figaros Hochzeit.)

Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 6. Juni. Hamlet. Bani: 19% uos, ilhelm I.

Sonntag, den 7. Juni. Friedri 20 Uhr.

Beginn:

MöWas, den 8. Zuni. Friedrih Wilhe lm I. Beginn:

Uhx.

Staat3theater Kleines Haus.

„Sonntag den 31. Mai. Das kleine Hofkonzer f. Beginn: S r a Dae

Moktag, den 1. Juni. Das kleine Hof fonzert. Beginn:

20 Uhr

Dienstag, den 2. Zuni, Sonne für Renate. 20

C

Beginn:

2 r. Mittwoch, den 3. Juni. Sonne für Renate. Beginn:

20 Uhr. Donnerstag, 20 Uhr

ag den 4. Juni. Sonne für Renate. Beginnt

Freitag, N 5. Juni. Der Minist erpräsident. Beginn: 920 Uhx. | 4 E Sonnabend, den 6. Juni. Das kleine Hofkonzert. Be-

ginn: 20 Uhx.

Gams dan 7. Juni. D as klein e H ofkonzert. Beginn:

0 Uhr. i

Montag, dén 8. Juni, Das kleine Hofkonzert. Beginn: 0 Uhr. E

Zu den neuen Durchführungsbestimmungen zum Devisengeseß.

Das Einfsuhrverbot für inländische: Scheidemünzen. Durch die am 1. Juni. 1936 in Kraft tretende 5. Durhsührungsver- ordnung zum Devisengeseß und die 5. Verordnung zur Aenderung der Devisenrichtlinien ist u. a. das seit dem 6 Dezember 1935

deutshen Scheidemünzen gilt daher mit Wirkung vom

1936 folgendes: Verboten ist sowohl die Einsendu bringung. Allgemein zulässig bleibt jedoch die.

sendun

…_ geltende Reichsmaxrknoteneinfuhrverbot auf deutsche S heidemünzen

ausgedehnt worden. Für die Einfuhr von Reichmartnoltn us

uni

ug wie die "Ein- Fin

von

Reichsmarknoten ‘und Scheidemünzen ‘an ein inländishes Kredits} institut, wenn sie mit der Weisung erfolgt, sie auf einem Sorten-

perrkonto gutzuschreiben. Des weiteren ist im J eiseverkehrs bis auf weiteres die Einbringung von

noten und inländishen Scheidemünzen 1m Reisever

nteresse des Reichsmarks kehr im fol-

enden Umfange zugelassen: Ausländer dürfen Reichsmarknoten is zum Betrage von 30 RM (in Stückelungen bis zu 20 R und ‘deutsche Scheidemünzen bis zum - Betrage von 60 RM, ins- gane also 90 RM, beim Grenzübertritt nach ringen. Juländern ist die Einbringung von ! bei der Rückehr von einer Auslandsreise gänzlich untersagt.

RM)

Deutschland ein- Reichsmaxrknoten Da-

gegen dürfen auch sie deut he Scheidemünzen bis zum Betrage

von 60 -RM beim- Grenzübertritt nah “Deutsch

sand einbringen.

Das Einfuhrverbot, wird. ergänzt eti ein ‘entsprechendes “An-

nahmévévrbot für vêrbotswi R BA n

eführte Reich3marknoten und ole Sendungen unmïttélbar

aus dem Ausland .eiu, so hat der Empfänger dies der zuständigen Devisenstelle ‘binnen 3 Tagen anzuzeigen. Dabei sind der Name

und die Anschrift des Abjenders, soweit sie dem Em kannt sind, anzugeben. Aus. der Anzeige. muß sih ergeben,

fänger 'be- welcher

Betrag in Noten und welhér Betrag in Scheidemünzen einge» sandt wurde. Bei Reichsmarknoten ist: die Stücktelung gleihfäll8

mitzuteilen. Die Devisenstellen haben bes

ondere Anweisungen

über die Behandlung solcher Fälle erhalten und werden dem

Anzeigenerstatter weitere Mitteilung Fugeren Lassen, Ee smaxknoten oder deute

von einem Ausländer im Juland Rei

“Werden

Scheidemünzen“ als Zahlung angeboten, so greift das Annahme-

verbot nur ein, wenn der Empfänger weiß, oder den Umständen na annehmen muß, daß die Noten odex Scheidemünzên verbotss widrig aus dem Ausland eingebraht worden sind. Grundsäßlich

werden Ausnahmen ‘von dem Reichsmarkfnoten- münzeneinfuhrverbot nicht zugelassen. Dies t daß die Noten oder Scheidemünzen au

und Scheide-

gilt auch für den

are Reichsmarkwechsel in Zahlung gegeben worden sind. D Einzelheiten für die Durchführung der Vorschriften ergeben si

aus einem Runderlaß der Reichsstelle für De

vom 27, Mai 1936.

f im Ausland zahl- Die

visenbewirtshaftung

_ Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrfteuer.

———

Gegenstand der Besteuerung -

April 1936

April: 1935

I. Gésellschaftsteuer: ': a) Aktiengejellshaîten und Kom- | manditge!ellschaften auf Aktien | 508 463 b) Gesellschaften mit beschränkter A Hastung... o ooo 2 262 837 c) Bergrechtlihe Gewerkschaften . | 609 022 4a) Andere Kapitalgejell\chaften 1/298 e) Andere Erwerbsgesell|chaften u. ; die übrigen juristi)hen Personen 6 383 f) Zinsen zu A0 aci 0060 3 588

“Il. Wertpapiersteuer:

a) Verzinsliche inländishe Schuld- und NReritenverschreibungen, Zwischenscheine und Schuldver- \{reibungen über zinsbare Dar-

lehns- oder Renten|chulden . |!) 3 626 b) Verzinsliche ausländische Schuld- und Rentenver1chreibungen und Zwischenscheine . . « » « - 7 688 c) Für ausländishe Aktien und antere Anteile sowie für aus- ländishe Genußscheine und T E e 49 966 d) Binsen zu a—c« o o... 151

[II. Börsenumsaßsteuer: An\sch{haffungsge\chätte über Aktien und andère Anteile sowie ver- zinbliche Werte « « . « «+ - - 11118 447

Rpî.

32 92

33

40 59

843 460 860 817 21 768 650

15 233 17 566

28 812

125 562

37 837 1117

1 316 453

RM'“_|NRpf.

85

74 70 20

70 84

Zusammen | 4 564 221

A —————————————

I) Erstattungen. Berlin, den 29. Mai 1936. Statistisches Reichsamt,

3 269 282

Neih8- und Staatsanzeiger Nr. 124 vom 30. Mai 1936. S. 3

Gold und Devisen in der Weltwirtschaft. Steigerung der Golderzeugung nicht gelöst werden kann, beson- 7 Devisenstellen die Anweisung faven, sih regelmäßig mit Affidavits,

ders deutlich veransHauliht. Die Knappheit an Bahlungs- | also mit „ausdrücklihen“ Versicherungen zu begnügen und die Ab-

Die Goldwährung besteht in der Weltwirtschaft niht mehr. bilanzreserven beherrsht nur die Schuldnerländer, und hier vor | gabe einer „eidesstattlichhen“ Versicherung nur dann zu verlangen,

Aber die Bedeutung, die das Gold in der Währungswirtschaft | allem den mittel- und osteuropäischen Wirtschaftsraum.

wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Erklärung be-

der Welt hat, hat ih dadurh nicht verringert. Allen Autarkie- Diese Untersuchung is auf umfangreihem Zahlenmaterial | stehen. Las gilt au für die Erklärungen inlöndisher Empfänger

bestrebungen zum Troy hat jedes mit der Weltwirtschaft ver- über die Gold- und Devisenbestände aller Länder der Welt auf-

flochtene Land einen Bedarf an monetären

Schwankungen der Zahlungsbilanz ausgleihend eingesezt werden vorshriften und ihrer geldwirtschaftli Bi i föónnen. Gold und Devisen, insbesondere soweit sie bei den Noten- | ) f Gia liGen Pirtungen VEBGIMENR,

banken zentralisiert sind, sind die wichtigste lungsbilanzreserven.

i i fet : inent i Sper 4 s Reserven, die bei | gebaut. Sie ist durch eine kritische Darstellung der Deckungs- HBOREGALIINEO DMINNNSeN AuA Saat APE

Aus dem Auslande geschenkte Wertpapiere. Zum Verbot der Einfuhr von Marknoten Das Reichsbank-Direktorium hat der Wirtschaftsgruppe

Form dieser Zah-

Fa seiner Einzelschrift Nr. 33: „Gold und Devisen in der und Scheidemünzen. Privates Bankgewerbe das nachstehend abgedruckte Schreiben vom

Weltwirtschaft in den Fahren 1928 bis 1934“

stellt das Statisti- 19. Mai 1936 11a 12171 mit der Bitte um Bekanntgabe

sche Reichsamt fest, daß die in der Welt vorhandenen Bestände an Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe gibt in Ver- | an ihre Mitglieder übersandt. Die darin erwähnte Verfügung

monetärem Gold durchaus genügen, allen Ländern der Welt aus-

reichende Zahlungsbilanzreserven zu geben.

bindung mit dem Vecbot der Einfuhr von Marknoten und Scheide- | vom 21. März 1936 sowie der Wortlaut der vom Begürstigten Eine echte Knapp-. münzen Kenntnis von einem an die Wirtschaftsgruppe gerichteten abzugebenden Erklärung wurde im Rundschreiben Nr. 49/1936

heit an Gold hat den im Jahre 1929 eingetretenen langen Schreiben der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung vom 27. Mai | abgedruckt.

bruch der Weltwirtschaft zweifellos nicht verschuldet. Ende 1928 waren 44,5 Mrd. RM monetär verwendbares Gold

vorhanden und zumeist bei den Notenbanken

1936 Dev, A 5/24379/36 : „Im Nachgang zu der Verfügung vom 21. März 1936 „Unter Bezugnahme auf Abschn. IIT Ziff. 3 des Runderlasses | Ila 7331/36 wird angeordnet, daß ausgeloste und gefündigie zentralisiert. Der 74/36 D. St. (24 Ue. St.) betreffend das Reichsmarknoten- und deutsche Wertpapiere, die auf Reihsmark, Goldmark oder einen

Denn schon

Welthandel, der gemessen an der Einfuhr im Jahre 1928 Scheidemünzeneinfuhrverbot ziche ih die den Devisenbanken mit Sachwert lauten und aus dem Ausland einer im Jnland wohnen- einen Betrag von 146 ug RM AieeiGt e E e Schreiben vom 19. Dezember 1935 Dev. A 5/66346/35 erteilte den Person geshenkt werden, ebenso behandelt werden wie ge=-

Goldvorrâte zu 31 %, also zu fast ein Drittel, gedeckt. Die relativ reihliche Versorgung der Weltwirtschaft mit monetärem », :

Gold hat sih bis zur Gegenwart dur die St

di Verfügung auszuhändigen, mit Wirk v 10, Juni 1936 erzeugung und den Abfluß aus den indischen Horten noch ver- | O C O, „Wirkung vom 10. Junt 1959 tärtt Für Ende oe Ola das Sale Reichsamt den zurück. Reichsmarknoten, die beim Einzug der Wechsel in ZaHh- ihtbaren Goldstock der Welt (ohne Horte) auf 56,2 Mrd. RM.

Ermächtigung, Reichsmarknoten, die beim Einzug von im Aus- \henkte Kupons oder Skrips, Fn der von dem Beaünstiaten ab-

e E „vel f i | n @ land zahlbaren Reichsmarkwechseln in Zahlung gegeben worden | zugebenden Erklärung ist an die Stelle der Worte „Kupons/Skrip“

eigerung der Gold- sind, einzuführen und an den inländischen Berechtigten zur freien | zu segen: „ausgeloste und gekündigte Wertpapiere“.

lung gegeben worden sind, unterliegen von diesem Zeitpunkt ab | Abtretung und Umlegung von Sperrguthaben.

Er ist damit höher als der derzeitige, durch den Sturz der Preise den allgemeinen Bestimmungen des Runderlasses 74/36 D. St. Der RE Nr. 70/36 DSt. über die Abtretung und Umlegung

und die Shrumpfung der Mengen \tark gesunkene Wert des ge-

samten Welthandels. Die Bedeutung, die neben dem Gold di

r

von Sperrguthaben, der eine erhebliche Erleichterung in der Ueber- tragung von Sperrguthaben auf einen anderen Gläubiger sowie in der Umlegung von Sperrguthaben zu einer anderen Devisenban?

(24 Ue. St.). Entsprechend Abschn. 1 Ziff. 2 und Abschnitt Il Ziff. 3 dieses Runderlasses werden die Devisenstellen Genehmi- e Devise als Zah- gungen zur Einfuhr und zux Annahme solher Reihsmarknoten

lungsbilanzreserve erlangt hatte, wird dadurch veranschau iht, | nach, Ablauf einer furzen Uebergangsfrist grundsäßlih niht mehr" | mit sih bringt, ist, wie die Wirtschaft Privates Bank- daß Ende 1928 die bei den Notenbanken und Währungsämtern erteilen. Jch bitte, Jhre Mitglieder hiervon zu unterrichten, da- ae mitteilt T Grund Dle Gocnellmigen bee

der Welt zentralisierten Devisenbestände einen alé 20 Mrd. RM erreicht hatten. Bis Ende

zentrale Devisenreserve um mehr als die Hälfte auf 9 Mrd. RM vermindert. Soweit die Weltwirtschaft überhaupt monetär be-

einflußt wird, sind die Veränderungen der Gol

mit diese bei der Hereinnahme von Reihsmarkwechs Ss Se L D I R T 4 t fd S ländishe Plähe dur be ee O Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung ergangen. n der Praxis hat sich diese daß die Einlösung der Wechsel nicht in Reichsmarknoten oder a hatten sich besondere Schwierigkeiten dadur _hérausgestellt, daß O Scheidemünzen erfolgt, soweit dies nicht bereits dur E es E N die Bestimmungen von Verrechnungsa N Sen I E N, n DISYETIA 101g ] , A s 9 Verrechnungsabkommen, Hahlunasabfom tatsächlih auf ihren Namen umschreiben zu lassen, da die Devisen-

dmenge von unter- | men und dergleichen ausgeschlossen ist. Die Devisenstellen habe

geordneter Bedeutung, wenn durch Schwankungen in der inter- | i entsprechend unterrichtet.“ stellen die Genehmigung zur Umschreibung nur zur langfristigen

nationalen Kreditverflehtung die Gesamtsun bestände um Beträge zu- oder abnehmen kann,

ime der Devisen-

t G / Anlage in Deutschland erteilten. Der Ausweg, daß das Guthaben die größer als die

dem neuen Gläubiger widercuflich zur Verfügung gehalten wurde,

—————————S

jeweilige Golderzeugung oder ihre Schwankungen sind. Eidessftattlicze Versicherungen gegenüber den enthielt das Risiko, daß das Guthaben als das des bisherigen

Die Ungleihmäßigkeit in der Verteilung der Gold- und

JFnhabers von dessen Gläubigern mit Beschlag belegt werden

Devisenreserven, die bereits bei Ausbruch der Weltwirtschaftskrise : / Devisenstellen. fonnte. Die neue Regelung eröffnet auch die Möglichkeit, zahl- bestand, hat sich bis zur Gegenwart beträchtlih vershärst. Diese Die Devisenstellen fordern bei Anträgen für Schenkungen reihe Sperrxkonten zusammenzufassen.. Die gleihzeitig gegebene

Ungleihmäßigkeit tritt besonders deutlih in

Erscheinung, wenn | oder Unterstüßungszahlungen in der Regel die Beibringung einer | Vorschrift, daß das Konto mit der Bezeihnung „Erworbenes

man die vorhandenen Gold- und Devisenbestände mit dem Bedarf | „eidesstattlihen“ Versicherung. Die Empfönger der Schenkungen Kreditsperrguthaben“ usw. versehen werden muß, ift die selbst-

an Zahlungsbilanzreserven vergleicht, Als Bedarf wählt das Statistishe Reichsamt, solan punkte fehlen, den Wert der Einfuhr. Dur

wird das monetäre Problem der Weltwirtschaft, das durh eine | (Schreiben vom 22. Mai 1936 Dev. 4/24154/36 —), da

Mearktverkehr mit Vieh vom 17. bis 23. Mai 1936. (Nach Angaben der 49 wichtigeren Vieh- und SWlachthofverwaltungen.)

Maßstab für den | usw. C jedoch L nur eine ausdrückliche Versicherung oder | verständlihe Folge daraus, daß nah geschehener Uebertragung das ge bésseréè Anhalts- | eine xrklärung nah bestem Wissen und Gewissen ab. Guthaben nit mehr éin „ursprüngliches“ Sperrguthaben ist und diesen Vergleich Die Reichs\telle für Devisenbewirtshaftung weist o hin | niht mehr die Vorzugshehandlung dieser Sperrguthabent genießen

die | kann. Hervorzuheben ist, daß die Regelung auŸ für Wertpapier=- \sperrguthaben gilt.

Kein ESlektroinstallationsbaumaterial mehr in

Warenhäusern und Einheitspreisgeschäften. Zwishen dem Reichsinnungêverband des Elektroinstallateur=-

Leb T handwerks, der Fachgruppe Beleuchtung und Elektrogerät und ebende Tiere Zufuhren der Facharuppe Eisen-, Stahl- und Metallwaren der Wirtschafts-

Zu- (4) bzw. von gruppe Einzelhandel, dem Elektrogroßhandel, der Fachgruppe

Tiergattungen Auftrieb davon unmittelbar davon Äbnahme (—) geshlahteten | Handelsvertreter und Handelsmakler und dem Reichsverband der

auf dem zum dem S{hlacht-| aus dem insgesamt gegenüber n Es Mittel- und Großbetriebe des deutshen Einzelhandels e. V: ist G ; fes

laut Pressedienst des Einzelhandels ein auch vom Reichswirt=-

Viehmarkt | Schlachthof | hof zugeführt Ausland ?) V Nor ode markt?) schaftsministerium genehmigtes Abkommen über Vertrieb und

in vH

14 2 6 1 29

123 12

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- _ —— Verarbeitung elektrotechnisher Artikel getroffen worden. Danach 323 10 237 4 785 3 943 19 108 l 2 901 machen es die unterzeichneten Organisationen ïhren Mitgliedern 945 -- 1592: 522, 494 ne 2467 54e : zur Pflicht, innerhalb des Deutschen Reiches nur noch_ elektro 509 2 205 91 29 2 600 tehnishe Artikel {u vertéeiben ünd zu“vêrérbeiten, die den jeweils 149 5221 4 096 3 460 12 245 gültigen Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker 472 1190 j 74 1 546 entsprehen. Der Reichsverband der Mittel- und Großbetriebe

j des deutschen Einzelhandels 'e. V. verpflichtet seine Mitglieder | 1056 (das sind also Waren- und Kaufhäuser, Einheitsvreisgeschäfte,

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248 69 2 —_ 250 707 25 126 430 30 137 787 99 122 5 802 1561 129 589 276 11 763 516 12 792

1 468 Versandgeschäfte usw.), auf den Vertrieb von eleftrotechnischen 179 Fnstallationsbaumaterialien zu verzihten. Die übrigen unter- zeichneten Wirtschaftsgruppen und Verbände verpflichten ihre Mit-

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1) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 167 Ochsen, 3456 Küße. ?) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in glieder, dieses Material nur an einen bestimmten Käuferkreis

den Zahlen mitenthalten. Berlin, den 29. Mai 1936.

abzugeben, d. h. nur an Angehörige des Elektroinstallateurhand- s E : werks und an Perfonen, die zur Ausführung elektrischer Stark» Statistishes Reichsamt. stromanlagen berechtigt sind.

Braustoffverbrauh, Bierversteuerung usw. im deutschen Zollgebiet im Rechnungsjahr 1935.

|

Landesfinanzamts- bezirke

Laufende Nummer

(Vorläufige Ergebnisse.)

D A S

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Nath den Brauereibetriebsgegenbüchern, Zuler- (arpelera) Vetnen Nan und Biersteuergegenbüchern sind im Rechnungsjahr 1935 in den Brauereien

verwendet worden steuerfrei abgelassen und versteuert worden S Einfachbier Schankbier Vollbier Starkbier Bier Ger stens anderes Zuer- Farbe- L

malz Malz stoffe *) bier ins- davon ins- davon ins- davon ins- | davon Un gejamt |untergärig| gesamt |untergärig gesamt untergärig | gesamt juntergärig ganzen

Doppelzentner Kilogramm Hektoliter A

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Zusammen im Rechnungsjahr 1935") « Dagegen im Rechnungsjahr 193412)

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*) In den Ländern Bayern und Würt im Monat März 1935 verwendeten Braustoffe 19. Februar 1935 (RZB S. 86).

Berlin, den 29. Mai 1936,

Ea e 6s s 60. E S s 6.0. S s S s

| 3449084 | 3308490 | 72074 | 71452 | 8729845

0 547 254 522 816 698 8 698 662 362 575 295 572 907 487 1 487 578 288 930 640 868 385 22 058 21 975 1 031 464 1 689 359 1 396 769 1 891 1 852 1 710 104 954 879 937 362 16 204 16 055 974 589 1 308 540 1 286 800 9 303 9 278 1 408 274 1 443 404 1 442 997 11 017 11 07 1 454 421 822 918 815 556 5 005 5 005 844 459 1 063 349 982 562 1317 1 272 1 079 795 606 202 558 986 9 971 9 829 639 701 1 309 904 1 283 061 5 963 35 963 1 380 893 1 636 300 1 548 958 24 825 24 742 1 729 937 5 804 020 5 606 648 61 653 60 569 6 035 240 3 095 043 2 993 378 5 276 5 276 3107 147 635 963 615 052 13 187 12 703 661 442 4 198 760 4 156 630 98 080 97 974 4 318 292 1 458 392 1 337 909 26 077 95 658 1 597 685 512 956 475 633 7759 7584 542 651 2 145 491 21838 579 1 804 1 804 9 149 175 957 262 926 527 18 488 18 488 1 028 945 ( 711 785 678 413 3219 2 790 719 086 423 415 1 265 1 746 19 378 155 842 2 174 828 9 161 122 19 852 19 852 92 369 900 117 968 49 1 746 673 255 672713 9176 9 176 682 431

7924 826 | 44306 | 7227285 | 273217 | 1000214 | 200 094 | 316645 | 198278 | 38 031628 | 36610540 | 405 908 | 401 319 | 39 753 695 6773413 | 44261 | 62198327 | 251670 | 960009 | 208 007 | 256332 | 145 375 | 35 287473 | 33 988 550 333 886 | 330611 | 36 837 700

651 719 5225 | 1130199 6662 | 170643 108 457 563 292 653 2768 | 105 686 110 921 8 18 459 6 685 1 506 170 881 2133 613 648 16 474 78 763 228 3 320 713 319 308 973 | 11922 18 854 170 012 24 391 724 3187 3470 36 234 727 1 193 185889 | 35 358 90 186 : 245 280 194 T5 _— 6 781 147 836 7 55595 | 11904 16 502 34 206 268 98 116 747 8412 15 129 118 539 2359 374 307 3491 22 481 | 1 047 244 247 462 252 371 11 002 34 208 39! 818 293 541 1187 784 252 | 14326 67 109 Of 1 703 1125494 | 23559 6656 | 166 937 8: 2 630 617 570 1 456 652124 | 42695 6 632 J 196 117 316 457 137 322 2511 11 798 494 805 604 2 426 _— 22 435 7 592 83 860 270 987 1 008 924 584 11 693 | 113 101 115 92 828 49 343 826 3 767 21 365 571 398 312 1 338 _— 9 581 1 692 188 187 661 376 216 819 23 100 30 095 127 584 887 426 051 C 4 082

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temberg ist die Verwendung von Zuckerstoffen zur Bierbereitung unzulässig. ) Vorläufige Ergebnisse. Y Einschließlich der im Hauptzollamtébezirk Saarbrücken und steuerfrei abgelassenen und persteuerten Biermengen. Vgl. Verordnung über Einführung des im Reich geltenden Verbrauchsteuerrehts im Saarland pom

Statistishes Reichsamt.