1936 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jul 1936 18:00:01 GMT) scan diff

E A

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 1“Jüli 1936. S: S

Bekanntmachung.

: DIE Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Juni 1936 werden auf Grund von § 5 Absag 1 Saß 2 des Umsaßsteuergeseßes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesegbl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaß- steuergeses vom 17. Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 947) wie folgt festgeseßt: i

Staat Einheit NM 12,79 68/74

42,06

13,99 3,05 2/48

55,74

46,85

68,00 5,50

16,40 2,36

12/49

168,33

15,51

5,99

19/52

73/08 5/66

81,00

41/84 2/57 62,74 49/00 46,85 11,34

9/49 64,36 80/63 33,96 10,98

1/98 73/42

1/25

2,49

Lfd. Nr.|

1 Pfund

100 Papierpesos (= 44 Goldpefos8) 100 u L = D00be res.)

100 Milreis Gs 100 Lewa

1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark zFrantre!ch 100 Francs Griecbenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Iran 100 Nials Island 100 Kronen Ftalien 100 Lire VFapan 100 Yen íúFugoslawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 500 Francs Norwegen 100 Kronen Oesterreich 100 Schilling Poien 100 Zloty Portugal 100 Céfudos Numänien 100 Lei Schweden Schweiz Spanien 100 T \chechosl owakei 100 Türkei 1 Ungarn 100 Pengö Uruguay 1 Peto Vereinigte Staaten 1 Dollar

von Amerika

Die Festseßung der Umrechnungssäße für die nicht in 2EN as ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am

Berlin, den 1. Juli 1936.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

| Aegypten 2 | Argentinien

8 Bien

4 | Brasilien 5 Bulgarien ) (Canada

7 } Dänemark 3 1 Danzig E\stland Finnland

100 100

Kronen

Franken Peseten

Kronen

Pfund

Verordnung

zur Regelung des Marktes für Nadelgrubenholz bis zum 30. September 1936.

Vom 29, Funi 1936.

Auf Grund der L8 1, 5 und 6 des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (Reichsgeseybl. 1 S. 1239) wird ver- ordnet:

S 4:

(1) Für den marktmäßigen Absaß von Nadelholz, das als Grubenholz ausgehalten ist, sind die im § 2 dieser Verordnung aufgeführten Preisspannen bindend.

(2) Als marktmäßiger Absaß ist jede Betätigung anzusehen, durxh die das Eigentum an Nadelgrubenholz in nicht weiter bearbeitetem Zustande von einem Erzeuger, Verteiler oder son- stigem Eigentümer gegen Entgelt einer anderen physishen oder juristishen Person unmittelbar oder mittelbar überlassen oder verschafft wird, ohne Rücksicht darauf, ob es sih um eine einmalige, laufende oder zeitweilig ausseßende Betätigung handelt. Die Preis- bindung gilt sowohl für den Veräußerer wie tür den Erwerber.

8 2.

(1) Aufgearbeitetes Nadelgrubenholz darf nur unter Fnne- haltung der nachfolgend aufgeführten Preisspannen in den markt- wirtschaftlichen Verkehr gebracht werden.

Für geschältes, geschipptes, gereppeltes Fichten- und Kiefern-Grubenlang olz, ohne Rinde Seemeilen;

Berechnet auf einer Frachtbasis frei Bahnhof

Reichsmark

b ; Jm Verbrauchsgebiet je Festmeter

Rheinland-Westfalen Saargebiet Niederschlesien*) Oberschlesien*) Sachsen Fichte unter 15 cm Mitten-F Á o 15—19 Kiefer unter 15 y von 15—19 "” , " "

*) bei 9 cm Mindestzopsstärke.

(2) Bei Veräußerung ab Wald sind von den beim Verkauf frei Empfangsbahnhöfen der Verbrauchergebiete jeweils nah Abs. 1 zu zahlenden Preisen nur die Kosten für die Abfuhr (einschl. etwaiges Rücken im Walde) zur nächsten Bahnstation oder Wasserablage und die Bahnfrachtkosten oder Kahnfrachten einschl. Nachfrachten abzuseven, niht aber die Kosten für das Zertrennen, das Stapeln, das Verladen der fertigen Stempel, die Lagerplaÿ- mieten und Sonstiges.

(3) Für Grubenkurzholz (Stempel) erhöht sich dex nah Abs. 1 und 2 maßgeblihe Preis um die Einschnittkosten in Höhe L 0,70 RM je Festmeter.

(Q Wird Gru in Mengen von unter 200 Festmetern zum Verkaufe gebracht, so kann ein Preisnahlaß von 0,50 RM je Festmeter gewährt werden,

83. __ Abweichungen von den Bestimmungen diesex Verordnung können von dem Reichsforstmeister oder einer von ihm hierzu er- mächtigten Stelle zugelassen werden.

4.

entgegenstehende Vereinbarungen

Essen Saarbrücken Waldenburg Beuthen

17,30—17,75 16,30—16,75 15,30—15,75 17,30—17,75 Zwictau 17,30—17,75 18,80—19,25 15,30—15,75

s Halle oder Zwickau

16,80—17,25

Diesex Verordnung sind

85. y

(1) Mit Geldstrafe bis zu 10 000 RM wird bestraft, wer der durch diese Verordnung getroffenen Regelung zuwiderhandelt. Als Zuwiderhandlung gelten auch Maßnahmen und Vereinbarungen, die eine Schaffung von Scheintatbeständen zwecks unmittelbarer oder mittelbarer Umgehung der durch diese Verordnung getroffenen Absaz-, Preis- und Marktregelung zur Folge haben.

(2) Liegen erschwerende Umstände vor, so fann -auf Geld- strafe bis zu 100 000 RM und auf Gefängnis oder auf eine dieser Strafen erkannt werden. Js mehrere Male rechtskräftig oder einmal untex ershwerenden Umständen rechtskräftig auf Strafe erkannt worden, so können bei einer weiteren Zuwiderhandlung außer ‘der sonst verwirkten Strafe Betriebe der Erzeugergruppe E den marktmäßigen Absaß ihres Grubenholzes unter staatliche terwältung gestellt, Betrieben der Bearbeiter- und Verteiler- gruppé die Fortführung untersagt werden.

8 6. Die Verordnung tritt mit Ablauf des dritten Tages nach ihrer Hs im Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in raft. i Berlin, den 29. Juni 1936. Dex Reichsforstmeister. J. V.: v. Keudell,

._ e

Verordnung über die Bildung von Preisgebieten und Preisspannen für den Absay von Eichengerbrinde,

Vom 29. Funi 1936.

Auf Grund der 88 1, 2, 5 und 6 des Geseßes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirt- haft vom 16. Oktober 1935 (Reichsgeseybl. T S. 1239) wird verordnet: 1

Jm Rahmen der durch den § 1 Abs. 1 dex „Verordnung Über die Preis- und Absaßregelung von a3 8h E as vom 18. Fe- bruar 1936“ (veröffentliht in Nr. 45 des Deutschen Reihs§- anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger vom 22, Februar E er- folgten Marktregelung für Eichengerbrinde werden Preisge iete ebildet und für jedes Preisgebiet die folgenden Preisspannen festgesevt: :

Preisgebvbiet A: Odenwald, Land Hessen, Baden, Württemberg 4,60 bis 5,— RM je Zentner Preis gebiet B:

Siegerland, Mosel. . . . « « 4,40 bis 5,— RM je Zentner Preis gebiet C: Westerwald, Bayern 4,40 bis 4,60 RM je Zentner Preisgebiet D: Eifel, Schlesien,

übriges Deutschland . « « « « 4,— bis 4,40 RM je Zentner

8 2,

Die Verordnung tritt mit Ablauf des dritten Tages a Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preu ischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 29. Juni 1936. Der Reichsforstmeister. J. V.: v. Keu dell.

Anordnung 25

der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft

(Höchstzulässige Preise für Felle und Häute der Zolltarif- Nr. 153).

Vom 30. Juni 1936,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4, September 1934 (Reichsgesebßbl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Zweiten Verord- nung zur Verhinderung von Preissteigerungen VO. Nr. 3 auf dem Gebiete der Lederwirtschaft vom 14. No- vember 1934 E I S. 1162) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes angeordnet:

Artikel [.

Der Absay 1 des § 7 der Anordnung 20 (Deutscher Reich8- anzeiger Nx. 8 vom 10, Januar 1936 und Nr, 62 vom 13, März 1936) erhält zu a) bis c) folgende Fassung:

a) für den Verkauf seitens des Großhändlers: san Ner

Preis gemäß § 1 Abs. 1 zuzüglih eines Zuschlages, der beträgt , je kg

ür Kalbfele ¿5 «r 3% Pfg.

ür Großviehhäute (Rindshäute) bis 39,5 kg 2 Pfg.

über 390 kg «- « .. - «un 80 1% Pfg.

für Schaffelle und Lammfelle z u 11/11/14 Psg.

L Se

für Roßhäute: unter 180 ecm « x g: von 18—219 cm . «u 13 50 Pfg. 75 Pfg.

von 220 ecm und mehx . . 5

b) für den Verkauf seitens der Firmen: Verwertung für Schlahhtprodukte (Verpro) G. m. b. H., Berlin, Breslau, Halle: Höchstzulässiger Preis gemäß 8 1 Abs. 1 u, 4.

c) a alle anderen Verkäufe: Höchstzulässiger Preis gemäß 1 Abs. 1 abzüglih eines Abschlages von: bei roten Kalbfellen «ao at bei s{chwarzen Kalbfellen . A ü bei roten Großviehhäuten (Rindshäuten) . z bei schwarzen Großviehhäuten (Rindshäuten) bei Schaffellen und Lammfellen x » « x 3

und L)

2222 ABEERR

C ck C9 ck ck C

Q 2: Bs

bei Roßhäuten: unter 180 ecm von 180—219 cm , , 4 9 von 220 cm und mehr 5 z #34 35

L 7 der Anordnung 20 erhält ferner folgenden Absay 4:

„(4) Bei Lieferung ab Ostpreußen ermäßigen I die sih gus Abs. 1 zu a)—e) ergebenden Preise um 14 Pfg. je kg. Lie Vorschrift des Abs, 3 Say 2 findet keine Anwen- ung.“

T CS Do SAS S

22

P

Artikel 11. Der Abs. 1 des § 11 der Anordnung 20 erhält zu T 4, 11 bis V folgende Fassung:

4. Ziegenböcke: 2 kg und mehr . RM 4,25 M Di E L N RM 3,25 Sämtliche Preise gelten für volltrockene Ware.

IT. Trockene Kalbfelle (ohne Knochenteile):

je kg RM 2,— RM 1,80 RM 1,50.

RM 3,75 RM 2,75

T e A Ca L R

Baäuexis(lle

nichtig.

ITT. Trockene Schaffelle (ohne Horn und Knochenteile): RM 1,20 RM 140g

IV. Prima 1. Hirsche: rote Sommerfelle 5 z knapphaar., graue Herbstfelle langhaarige Winterfelle für 2. Rehe:

rote Sommerfelle 5 ; . 5 knapphaar., graue Herbstfelle RM 1,10 RM 0,90 langhaarige Winterfeklle Sekunda 4 der Preise für Primafelle,

V. Schhweinefelle:

i je kg e kt getan ohne Kopf, e ¿7 _RM 0,32 K (9 ür Schuß-, Ferkel- E M Set beträgt der höchst zulässige Preis die Hälfte wertige Ware.

Artikel II1

RM 1,40 RM 1.10 i iterse __. _RM 1,— RM 08 amhirsche ist ein Zuschlag von 25 % zulässig,

e Stück je Stück

durch die Gewichtsbezeihnung „kg“ erseßt.

Artikel IV. __Fm Abs. 2 des § 19 der Anordnung 20 treten an Stelle Worte „am 1. Juli 1936“ die Worte y e i „ám 1. Januar 1937‘, Artikel V.

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli f Deutschen Reichsanzeiger in Krast. Q öffentlichung im

Berlin, den 30. Juni 1936. 2 Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft, : Steinbedckck.

Anordnung 26

der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft (Einkaufsgenehmigungen)., Vom 30. Juni 1938,

mung des Reichswirtschaftsministers folgendes angeordnet:

Folgende Bestimmungen der Anordnun inigungen) vom 28. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger vom 81. März 1935) erhalten nachstehende neue Fassung:

8 2.

x. 76

bis 31. Dezember erteilt.

8 3, Abs. 1. ; Die Grundlage für die Einkaufsgenehmigung bildet der Normalbedarf des Betriebes, der nach Maßgabe der im ahre 1933 und im 1. Vierteljahr 1934 verarbeiteten engen folgendermaßen berechnet wird:

8 4. j ür 160 Genehmigungszeitraum 2) wird dur eine besondere Anordnung bestimmt, welche Prozentsäße des Normalbedarfs der einzelnen Gruppen der Berehnung der ea Einkaufsgenehmigung zu Grunde zu legen sind. Von dex sih danach ergebenden Menge werden Vor- griffe 7) sowie Ueberschreitungen der Einkaufsgench- migung, die ohne Zustimmung der Ueberwachungsstelle erfolgt sind, abgeseßt. 8 7, Abs. 1, Sat 1.

Jeder Vevarbeiter ist berehtigt, nah voller Fnan- spruhnahme der für den laufenden Genehmigungszeitraum erteilten allgemeinen Einkaufsgenehmigung bis zu 10% der für den S Genehmigungszeitraum er- teilten allgemeinen Einkaufsgenehmigung, soweit dieselbe

8 8, Abs. 1, Saß 1,

aru Normalbedarfs (§3) die chriftlihen Bescheid gemäß §

einkaufen dürfen. 8 12.

Die 88 1 bis 11 finden keine Anwendun Pecsten der

niht mehr als die

kaufen.

jahr getätigten Abschlüsse der Ueberwachungsstelle

melden.

Hälfte der in Absay 1 genannten Mengen nicht übersteigt.

Artikel 11.

_ Dex allgemeinen Einkaufsgenehmigung für die Zeit vom 1. Zuli bis 31. Dezember 1936 werden zugrunde gele 75 % des Yas Normalbedarfs für die

(Schaf- und Hiegenfelle), 60 % des halbjährlihen Normalbedarfs für die übrigen im 8 3 Abs. 5 dex Anordnung 13 genannten Gruppen.

Die Verarbeiter sind bis zum Erhalt des \{chriftlihen Be- |

monat 13 % des halbjährlihen Normalbedarfs für die Gruppe F,

Gruppen einzukaufen oder zur Lohnveredlung in Auftrag zu nehmen.

__ Artikel IIL, Die Anordnung tritt am 1. Fuli 1936 in Kraft. Berlin, den 30. Funi 1936. 4

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft Steinbedck.

Schuß und Brack , A : : RM 1,—

If GS-1. M IRE Rg A Ae E GA P d BORREE; R SARROE L O ENR R T F Ap I e R T E TTE: "BTEE L T" IETITED A Je P E I M I EE T Ir VIT E O M O B] i O R L E i A E G TE A P T E

T4

R O L As it z L AEST 1

Pomm

Fn den der Anordnung 20 als Muster I und I…1 beigefügten * Vordrucken wird die Gewichtsbezeichnung „Pfd.“ bzw. Ege x

wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- |

Vor Beginn eines jeden Genehmigungszeitraums wird f dur eine besondere Anordnung bestimmt, welchen Prozent- enigen Verarbeiter, die einen F

L noch nit erhalten haben, F bis zum Erhalt dieses Bescheides in jedem Kalendermonat f

U 1 B oder zux Lohnveredlung în Auftrag nehmen M Ostpreußen und

\cheides über die Einkaufsgenehmigung befugt, in jedem Kalender- |

“F

Eut und brackfrei . . . . « Schuß und Brack ; z z » « « RM 0,76 RM 0,62 F

RM 1,80 RM 1,39 |

M 1,60 RM 140 F

RM 0,70 RM 0155 f

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 1. Juli 1936. S. 3

Die Neichsinderziffer für die LebensHhaltungskosien im Funi 1936.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt ih für den Durchschnitt des Monats Suni 1936 auf 124,5 (1913/14 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (124,3) um 9,2 % gestiegen. :

Die Indexgzisfer für Ernährung hat sich um 0,3 Æ a 122,8 und die Jndexzifsex für Bekleidung um 0,4% au 119,5 erhöht; dagegen hat sich die Judexziffer für Heizung und Beleuchtung infolge jahreszeitlih gewährter Preisab- schläge [Ee Hausbrandfkohle um 0,8 % auf 124,1 ermäßigt. Die Jndexziffern für „Verschiedenes“ (141,3) und für Woh-

iung (121,3) blieben unverändert. Das Anziehen der Fndex-

Paiffer für Ernährung ist hauptsächlih auf die Berücssichti-

es Preises für voll« |

2 #6

Einfluß einiger tehnischer Merkmale: B lastung am Geldmarkte zu

Auf Grund dexr Verordnung über den Warenverkehr F

vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. I S. 816) in Ver- Ÿ

bindung mit der Verordnung über die Einrichtung von Ueber- F

19

8

anzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustims- F

L

F Sparkasseneinlagen im Mai. Artikel I _ E Muag verzeichnen, die auf Käufe

° ; Æ gewannen. 13 Ene :

F bekannten Gründen. weiter gesuht und 124 %

S i E B leßte Notiz 144 % Allgemeine Einkaufsgenehmigungen werden jeweils für Gg MLREN i 4 93 gedrû : die Zeit vom 1. Januar bis 30. ini und Do 1. ult E jeden Ley eten Ns E

E ¡1EA fh

F Verlage Walter de Gruyter & Co. # Woyrschstx. 38, zu beziehen.

» 8

5 Ausführun

gung der höheren Preise für Gemüse neuer Ernte zurüdl-

E zuführen.

Berlin, den 30. Funi 1936. Statistisches Reichsamt.

Srichtamtliches.

Die Nr. 1 der Veröffentlihungen des Reichsaufsichts-

F amts für Privatversicherung 1936, enthaltend den Geschäfts-

ist soeben erschienen und vom

bericht des Amts füx 1935, Berlin W 35,

Berliner Börse am 1. Zuli.

Aktien und Renten freundlich.

Die Entwicklung des Börsengeschäfts stand heute unter dem Einesteils wax eine Ent- beobachten; andererseits fehlten zum Teil noch die Limiterneuerungen. Fufolgedessen war bei wieder auftretender Nachfrage die Kursentwicklung ziemlich unausgeglichen, was vereinzelt zu L ärkoen Kurssprüngen führte. Die Grund- tendenz bleibt nah wie vor freundlich, zumal verschiedene wieder vorliegende Wirtschaftsmeldungen diese Tenveng unterstüßen. U. a. verwies man auf die weiter befriedigende Entwicklung der Eine Sonderbewegung konnten von bestimmter Seite 274 % Die Gerüchte über irgendwelhe Transaktionen wollen nicht verstummen. Am gleihen Markt waren Orenstein auf die en in der Generalversammlung um 14 % fester. agen niht ganz einheitlich. e waren aus den

ester, Laurahütte dagegen waren Havpener

Montane

Fast völlig umsaßlos blieb es am Markt der Braunkohlen-

J und Kaliwerte. Jn dex hemishen Gruppe vermochten sich Farben

nicht ausgenußt war, in Anspruch zu nehmen (Rückgriff). F

auf Ver- |

arbeiter, welhe im Jahre 1933 höchstens 5000 kg Salz- |

e ruppen A bis E zusammen und außerdent f

öchstens 1000 Stück der Gruppen F und G zusammen ver- |

arbeitet feder solange sie in einem Genehmigungszeitraunt F e

älfte der vorgenannten Mengen ein- J ven Gold gewannen auf die Ausführungen in der General-

Diese Verarbeiter haben jedo jeweils eine Woche nah Y s Schluß eines Kalendervierteljahres die in diesem Viertel- andert belasenen zu n Das gleiche gilt in Abweichung von § 11 Absaß 1 | für Verarbeiter, deren allgemeine Einkaufsgenehmigung die f

Gruppe F :

10 % des halbjährlihen Normalbedarfs für die übrigen 4

raft

om übrigen sind noch

Ï Geschäft an sih nur eng begrenzt

| gla

nah einem um 4 % höheren Anfangskurs sogleich weiter um 4 auf. 170 zu befestigen. Von Elektro- und Tarifwerten fielén Siemens mit 1%, Schuckert und Licht- mit je + 1 und ‘HEW mit —+ 24% auf. konnten auf die Vertragsverlängerung hin erneut Sehr fest lagen wieder Daimler mit + 1% %. Aschaffenburger, die erstmals ohne Divi- ende gehandelt wurden, mit + 14, Zellstoff Waldhof mit + 14, etallgesellschaft und Braubank mit je + 1 und Hamburg-Süd it + 1%, andererseits Engelhardt mit 2 und Rheinmetall- orsig (ex Dividende) mit 1% zu erwähnen. : Auf Grund der freundlichen Gesamtverfassung konnten sich n Verlauf weitere Kursbesserungen durhseßen, wenn auch das blieb. Bei Daimler war aller- ings ein Rückgang von 4 % zu verzeichnen, der jedoch nur auf 3lattstellungen des berufsmäßigen Börsenhandels beruhte. arben zogen gegen den ersten Kurs um 1% auf 17014 an. Rheinstahl gewannen nochmals 4, Klöckner 3, Berger 4, Holz- ann 14 und Waldhof 1/4 %. B : Renten lagen sehr ruhig. Altbesiß kamen % % niedriger mit 1254 zur Notiz. Die Umschuldungsanleihe blieb unverändert, Reichs\huldbuchforderungen waren zum Teil —% % fester. Am Kassarentenmarkt machte sih der Koupontermin in etner etwas N Nachfrage als sonst bemerkbar. Von Hypotheken- en konnten Disch. Hyp Serie 38 4 % gewinnen, dto. iq.-Pfandbriefe kamen 24 % höher an, wie denn überhaupt für leytere Gattung wieder besonderes Fnteresse vorhanden ist. Aber auch Stadtanleihen kamen meist etwas höher zur Notiz, so Eisenacher um 3, 8ter Dresdner um 4, Il. Breslauer um 2% %, Duisburger um 10 Pfg. Von landschaftl. Goldpfandbriefen sind : Pommern Abfindung mit je + % % zu er- wähnen. Provinzanleihen waren vielfah #—% % höher, so 9er Brandenburg und 28er Niederschlesien (leßtere + % %). Länderanleihen verharrten auf Vortagsbasis. Die 34er Reichs- anleihe ermäßigte sich um 4 %, wobei jedoch der Abschlag der Zusaßverzinsung zu berücksihtigen ist. Von Fndu trieobligationen notierten Farbenbonds ausschl. Zinsschein (6 %) 1304 na 13514.

essauer Gas 1% gewinnen.

versammlung 3 %. E Blanko-Tagesgeld wax Heute {hon unter den zunächst unver-

äßen von 3—3%4 % zu haben. i: :

Am Valutenmarkt errechnete sich das Pfund in Berlin mit

12,4624, der Dollar mit 2,48%.

I A

Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen verlängert.

Bern, 30. Juni. Mit Rüsicht darauf, daß die zur Zeit in Bern zwischen der deutschen und der shweizerischen Regierung eführten Verhandlungen noch nicht att M abgeschlossen sind, haben die beiden Regierungen vereinbart, das Abkommen über en euti Glveizerishen errehnungsverkehr vom 17. April 1935 mit seinen Anlagen noch bis zum 7. Juli 1936 zur Anwên-

ding zu bringen. 5 : Reisezahlungsmittel für den Aufenthalt in Schweizer Sana- torien, Erziehungsinstituten oder für Studienzwecke werden für den Monat Juli wieder abgegeben. Die für den d en Reise- verkehr erforderlihen Anforderungen ergehen nach Ab chluß des

neuen Reiseverkehrsabkommens.

Stand und Entwicklung der größeren gewerb- lichen Kreditgenoffsenschaften Mai 1936.

p Zei Gey Genossenshaftêverband e. V., Berlin, wird eschrieben:

Die zusammen mit dem Statistischen Reichsamt aufgemachte

Statistik der größeren städtishen Kreditgenossenschaften, die ca.

60 9s der Zahlenergebnisse aller gewerblicher Kreditgenossenschaften

uns

J umfaßt, läßt für Anfang Mai 1936 eine bemerkenêwerte Entwick-

|

Berichtigung.

Jun der in Nummer 144 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußishen Staatsanzeigers veröffentlichten „Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat Mai 1936“ muß es in dex Spalte „Januar bis Mai, Preßkohlen aus A E (ns Naßpreß-

19 628,

teine)“ für Erhebungsbezirk Halle nicht 919 628 heißen. e 9 2

sondern

VerkehrSwesen.

Wo gibt es Postwertzeichen zum Rennen um das Braune Band von Deutschland ?

Die mit dem Vertrieb der Sondermarke beauftragten Post- anstalten können damit erst nah und nah beliefert werden, weil die Herstellung des handgeshöpften Papiers und des Drues be- trächtlihe Zeit erfordert und noch über einige Wochen andauern O Bestellungen werden in beshränktem Umfange

ie Versandstelle für Sammlermarken in Berlin W 30 das Kuratorium für das Braune Band von Deutsch-

wird. allein durch und dur

land in München, Residenz-Kaiserhof, ausgeführt.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 2. Juli.

Staatsoper: Eugen Onegin. Musikalishe Leitung: Jäger.

Beginn: 20 Uhr. Die Staatlichen Schauspiele sind geschlossen.

lung be L ausgeliehenen Kredite und der flüssigen Mittel

einen leichten A Fortgang der Einlagenstetgerung und derx

eitiger leihter Zunahme der aaen von Anfang

Mittel um 5 auf 207 Millionen RM zurüd, lichkeiten (einschl. der weiterbegebenen Wechsel) um lionen RM sich erhöhten. Zugenommen hat noh eigenen Wertpapieren um

samtkapital von 1211 (1200) Millionen RM.

Vörsenkennziffern

woche wie folgt: Woghendurchschnitt vom 22. 6. vom 15. 6. Aktienkurse (Index 1924 bis 27. 6, bis 20. 6. bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 108,59 109,86 Berarbeitende Industrie « 94,54 95,21 Handel und Verkehr 104,73 105,42 100,895 101,67

Gesamt . « «

Kursniveau der 43 sigen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- akftienbanken « Ptandbriese der öffentlich- rechtlichen - Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . « Anleihen der Länder und Gemeinden . . « -

Durtschnitt. » «

Aufierdem: 6 9/gige Industrieobligationen 49%ige Gemeinde- umsculdungsanleihe . « «

96,78

95,82 94,50

94,40 95,85

96,83

95,84 9447

94,44 95,87

102,07 88,80

102,26 89,56

verbindlichkeiten einen Rückgang aufweisen, lassen die insofern exkennen, als erstma Zunahme der Kredit- ausleihungen ein leichter O der flüssigen Mittel bei gleich- erbindlichkeiten festzustellen ist. Es März bis Anfang Mai 1936 die Einlagen um 7 auf 967 Millionen RM, die ausgeliehenen Gelder um fast 12 auf 872 Millionen RM. Zum Ausgleich dafür gingen die liquiden Verbind- 3 auf 46 Mil- der Bestand an Anfang Mai 1936 umfaßten diese größeren Kreditgenossenshaften ein Ge-

rend die

2 auf 84,2 Millionen RM.

für die Woche vom 22. bis 27. Funi.

Die vom Statistishen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sih in der Woche vom 22. bis 27. Juni im Vergleich zur Vor-

Monats- durchschnitt

erkennen. Während vordem bei Zunahme der. Einlagen, der lediglich die Bank- ahlen ig bei

t

Mai 107,71

92,29 103,58

99,25

96,48

95,41 94,09

93,99 95,49 103,27 87,70

1 Ausstellung in

Generalversammlungs kalender für die Woche vom 6. bis 11. Juli. Montag, 7. Juli.

Dienstag, 7. Juli,

Bad Ems: ÀA.-G. für Bergbau, Blei- und Stolberg und in Westfalen, Aachen, 18 Uhr.

Bauten: Vereinigte Baugner Papierfabriken,

Hamburg: Ruberoidwerke A.-G., Hamburg, 15 Uh

Kaiserslautern: Kammgarnspinnerei lautern, 15 Uhr.

Mittwoch, 8. Juli.

Donnerstag, 9. Juli.

München: Jmmobiliengesellshaft München-Berlin Münster i. W., 11 Uhr. Freitag, 10. Juli.

Dresden: Hartwig & Vogel A.-G., Dresden, 11 Uhr.

Nürnberg: „Demerag“ Nürnberg, 10 Uhr. Wuppertal-Elberseld: Solingen-Ohligs, 17 Uhr.

Sonnabend, 11. Juli. & Co.)

Bart A .-G., Berlin, 11 Uhr.

Ekberfeld, 11 Uhr.

Berlin: Kammgarn-Spinnerei Düsseldorf, Düsseldorf, Berlin: Oberschlesishe Eisenbahn-Bedarfs-A.-G./ Gleiwi

Berlin: A.-G. C Gewerkschaft i. L., Fal 4 U

Berlin: Adler & Oppenheimer A.-G., Berlin, 11 Uhr. Berlin: Berliner Paketfahrt-Speditions- und Lagerhaus (vorm.

11 Uhr. 11 Uhx.

inkfabri ation zu

Bauyen, 12 Uhr. r

Kaiserslautern, Kaisers-

Mannheim: Brown, Boveri & Cie. A.-G., Mannheim, 10 Uhr.

Berlin: Gustav Genshow & Co. A.-G., Berlin, 12 Uhr. Essen: Norddeutsche Hütte A.-G., Bremen-Oslebshausen, 1614 Uhr. Ludwigshafen: Pfalzwerke A.-G., Ludwigshafen, 11 Uhr. Donau-Main-Rhein-Schiffahrts-A.-G.,

„Kronprinz“ A.-G. für Metallindustrie,

Wuppertal-Elberfeld: Rheinische Textilfabriken A.-G., Wuppertal- Zürich: Continentale Linoleum-Union, Zürich, 11 Uhr.

Mün-

hen, 12 e 5 : Müuster i. W.: Portland-Zementwerke Höxter-Godelheim A.-G.,

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Auslandsaufträge für die deutshe Funkinduftrie,

Jn diesen Tagen sind zwei bedeutende Aufträge für ausläns dische Senderbautena n die deutsche Fndustrie erteilt worden. Die belgishe Regierung hat die Errichtung einer großen Kurzwellen- station beschlossen, die im Südwesten des Landes bei Ruysseled@ stehen soll. Der Sender, der mit einer Leistung von 85 kW von allem dem amtlihen Nachrichtenverkehr und der Verbindung Bels giens mit seinen afrikanishen Besißungen dienen soll, wird vou der Telefunken GmbH. erbaut werden. Gleichzeitig hat Teles funken auch den Auftrag auf Errichtung eines 59 kW starken Kurzwellensenders vom Vatikan erhalten. Die Station wird neben dem bisher vorhandenen schwahen Sender auf dem Gebiete der päpstlichen Stadt errichtet werden. Sie wird mit Richtstrahlern und Rundantennen für die hauptsählih von katholischer Bes völkerung bewohnten Gebiete und Erdteile ausgestattet werden,

Deutsches Sisenbahnmaterial für die Türkei.

Fstanbul, 30. Juni. Kürzlich sind in der Türkei drei von dex Staatseisenbahnverwaltung in Deutschland bestellte Schnellzugs- lokomotiven und zehn Waggons eingetroffen. Die Lokomotiven werden auf der Taurus-Expreß-Strecke eingeseßt, wodur dis Fahrtdauer zwischen Fstanbul, der größten Hafenstadt der Türkei, und der Hauptstadt Ankara von vierzehn auf elf Stunden verkürzt werden soll,

Noch mehr Maschinen in der Landwirtschaft ?

Der Absatz landwirtschaftliher Maschinen ist in den leßten Jahren ganz E a & gegen, Auf der Reichsnährstands« rankfurt a. M. konnten manche Firmen ihre ge- B Erzeu BeE für viele Monate verkaufen. Wir ersehen araus, daß die Landwirte und Bauern die Mehreinnahmen, dick N während der lezten Monate zugeflossen sind, vor allem zue erbesserung und Ausgestaltung ihrer Betriebe verwenden. DiesE Entwicklung ist sehr ¿euti® enn sie bringt uns der Selbstver4 sorgung aus eigener Scholle näher. Welche Bedeutung hat nun ie Landmaschinenverwendung in der deutschen Landwirtschaftz und welhe Möglichkeiten bestehen noch, um die Verwendung von Bali u erhöhen? Zu dieser Frage gibt uns die landwirt4 \chastlihe Betriebszählung des Sommers 1933 gewisse Anhalt84 punkte. Wenn die für 1933 gemachten Angaben bei der außere ordentlihen Steigerung des Absaßes an Landmaschinen auch nicht mehr ganz dem heutigen Stand entsprechen, fe sind doch die Ere gebnisse dieser Erhebung von größtem Jnteref}fse. Damals ‘hatten von 3,047 Mill. land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit mehx als 0,5 ha Gesamtfläche 1,8 Mill. Häselmaschinen, 1,22 Mill. bes saßen Dreshmaschinen, Von diesen waren 973 000 mit Krasfts antrieb versehen, während 244000 durch Göpel angetrieben wurden. Jn 950 000 landwirtschaftlichen Betrieben wurde mit Mähmaschinen gemäht. Etwa 670 000 Betriebe arbeiteten mil Drillmaschinen, 440 000—460 000 besaßen Schrotmühlen, Kreis4 sägen, Heuwender und Rechen. Kartoffelerntemaschinen fonnt€ man in 340 000 Betrieben und Düngerstreuer und Hackmaschinen in 154 000 landwirtschaftlihen Betrieben feststellen. Aus diesen Ziffern geht hervor, daß noch beträchtlihe Möglichkeiten für eine vermehrte Anwendung von Landmaschinen bestehen.

Die Welt-Zink-Hüttenproduktion im Mai 1936,

Nach den Berechnungen der volkswirtschaftlihen Abteilun der Metallgesellshaft A.-G. betrug die Zink-Hüttenproduktion de Welt im Mai 1936 nate 125 502 t gegenüber 120 145 t im April und 111 422 t im Monatsdurhschnitt 1935. Davon entfielen auf Europa ohne England insgesamt 52 407 (51 206 bzw. 47 327) k, auf Deutschland allein 11773 (11194 bzw. 10350) t. Ameriká erzeugte 55 462 (52 276 bzw. 47039) t, Australien und England 11304 (10415 bzw. 10 802) t, Asien 4500 (4500 bzw. 4508) t und Afrika 1829 (1748 bzw. 1746) t.

Wirtschaft des Auslandes.

Musweis der Niederländischen Notenbank. Entspannung auf dem holländischen Geldmarkt.

Amsterdam, 1. Juli. Die auf dem niederländishen Gelds markt eingetretene Entspannung kommt auch im leßten Ausweis der Niederländishen Bank zum Ausdruck. Der Goldbestand zeigt mit 469,59 (465,31) Mill. hfl. Me eine Zunahme um 428 Mill. hfl. Die Jnlandswechsel zeigen mit 45,84 (48,65) Mill. hfl. einen Rückgang, während die übrigen Ausleihungen dexr Bank mit 144,09 (132,73) Mill. hfl. eine Zunahme um 11,36 Mill. hfl. aufweisen. Der Notenumlauf zeigt mit 766,91 (742,38) Mill. hfl. eine ae e att um 24,53 (72,03) Mill. hfl., was der üblihen Beanspruhu@g in den leßten Tagen des Monats ents

riht. Die Giroeinlagen verminderten sich auf 61,53 (72,03)

ill. hfl., also unv. 10,50 Mill. hfl. Hierbei werden die Einlagen des Staates mit 13,46 (26,84), die Einlagen Privater mit 48,07 (45,18) Mill. hfl. ausgewiesen.

Der Versuch einer Außenmarktregelung.

Die Neuordnung im britischen Wirtschaftsraum,

Der Ausgang des Weltkrieges hatte in wirtshaftspolitisher Hinsicht England um die Vorteile gebracht, die es erhofft hatte. Zwar war Deutschland als shärfster Konkurrent auf dem Weslts- markt für längere Zeit ausgeshaltet worden, dieser Erfolg aber wurde wettgemaht duxch die Anarchie, die auf dem Weltmarkt eintrat. 1924/25 wurde das englische Pfund stabilisiert, und zwar im Einklang zum Dollax auf Vorkriegsparität. Durch die zu hohe Stabilisierung lag das Preisniveau englischer Waren weit über Weltmarktpreisen. Stark betroffen wurde vor allem die englishe Exportindustrie, so sank die gesamte englische Ausfuhr in der Zeit von 1913—1931 wertmäßig um 26 %.

Diese Verhältnisse führten dazu, neue Wege in der Handel8s politik einzushlagen, um den erlangten Rang in der Weltwirt- haft nicht weiter einzubüßen. Der erste und natürlichste Schritt war, die innerhalb des Empire stehenden Dominions und Kolo nien stärker in eine wixtschastlihe Verbindung mit dem Mutter- land einzubauen. Ershwert wurde diese Neuordnung durch die Geschichte und Tradition der englishen Handelspolitik, die, auf dem Prinzip des Freihandels Ee: England einen immer größeren Anteil am Weltmarkt sicherte. Exst in der Nahkriegs- zeit konnte man sih entschließen, S ußzölle gegen Währungs= dumping und zux Sicherung der Sehlü selindustrie einzuführen.

Die Dominions hatten hon vor dem Krieg versucht, dur Präferenzen eine engere wir ant le Os herzustellen, dod scheiterte dieser Versuch an dem Festhalten Englands an der libe» ralen Freihandelspolitik. Erst seit 1919 galt bei zollpolitischen Maßnahmen Englands den Dominions gegenüber das Präferenz« prinzip. Die gewährten Vergünstigungen waren jedo so mins mal, daß auf den Empirekonferenzen 1923, 1926 und 1930 von den Dominions die Forderung gestellt wurde, Lebensmittelzölle zu erheben und für die Dominions Präferengen einzuführen. Vor allem war es Kanada, das Zölle für Weizen forderte oder eine Kontingentierung der Einfuhr verlangte. Kanada forderte Jur

ih natürlih Präferenzzölle und wollte bei der Einfuhr englischer Waren alle Zolltarife um 10 % senken. Da die Labourregierung