1936 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jul 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs-+ und Staatsanzeiger Nr. 156 vom 8. Juli

L A4. Zuwiderhandlungen. ; N gy „145 ola 9 rd Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften diejer Ans a fallen unter die Sirafvorschriften der ZF 10, 12 bis 15 dex Ver ordnung über den Warenverkehr vom 4, Septem®?t1 1934. S B. Fukrafttreten. E Diese Anordnung tritt am Tage nach der De g S eut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger ¡in Kraft. Der Reichsbeauftragte für Wolle. Feremias.

laordnung 12

der Ueberwachungsfstelle für Eisen und Stahl (Schrottmarktregelung) vom 8, Juli 1936.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesebbl. 1 S. 816) 1n Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsminuisters angeordnet:

Abschnitt T (Entfallgebiete). S L Es is verboten, folgende Eisen- und Stahlschrottsorten :

Hochofenschroti,

Siemens-Martin-Schroti,

Elektroofenschrott,

Späne,

Kupolofenschrott,

Sperrschrott,

Mischschrott, 5 l aus dem durch die nachstehende Grenzziehung entstehenden öst- lichen Entfallgebiet nah dem westlihen oder vom westlichen nah dem östlihen Entfallgebiet zu liefern.

Verlauf der Grenze:

Unterlauf der Elbe von der Nordseeküste bis zum 10. Län- gengrad, 10. Längengrad bis zum Scnittpunkt mit der Bahnlinie Gerstungen/Bad Salzungen bei Philipps- thal,

Schnittpunkt des 10. Längengrades mit der Bahnlinie, Bahnlinie Philippsthal/Bad Salzungen/Meiningen bis Schweinfurt,

Uebersicht der Prägungen von Reichsmark- und Reichspfennigmünzen bei de

1936. S. 2

des Main von Schweinfurt bis Marktbreit, Bahnlinie Marfibreit/Stemas R Rothenburg, Lustlinie Rothenburg/Rot am See, i; Bahnlinie Rot am See/Crailsheim/Hessental/Gaildorf/ Backnang/Waiblingen bis Fellbach, E Luftlinie Fellbach/Mettingen/Wangen/Degecloh/Möhrin- gen/Vaihingen, ; Bahnlinie Vaihingen/Horb, Rottweil bis Marbach, Bahnlinie Marbach/Donaueschingen/Fmmendingen Waldshut. - i Die auf der Grenzlinie liegenden Gemeinden zählen zum öst- lihen Entfallgebiet. g 2

Dem Verbote des § 1 unterliegen nicht i 1. Gußbruch, mit Ausnahme des für den Hochofen bestimm-

ten Gußschrotts. S : 2. Sperr- und Mischschrott, der 15 km östlih und westlich von der Grenze 1 Abs. 2) entfällt, joweit er Schrott- zerkleinerungs- und Sortierungslägern innerhalb der 15-km-Grenzzone (sog. kleines Grenzgebiet) zugeführt wird. : í 8 3. Maßgebend für die Zugehörigkeit des Schrotts lichen oder östlichen Entfallgebiet ist der Ort, von dem der

versandt wird. n : L gemäß § 2 Ziff. 2_ einem Schrottzerkleinerungs- und

Sortierungslager zugeführte Sperx- und Mischschrott gilt als am Orte des Lagers entfallen. 8 4.

Empfänger von Schrott (Händler oder Verbraucher) haben Schrottsendungen, die ihnen aus Orten außerhalb des für sie jeweils in Betracht kommenden Entfallgebietes geliefert werden, unverzüglich der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl in Berlin (Abteilung Schrott) zu melden. Die Meldepflicht umfaßt nit die im § 2 vorgesehenen Ausnahmen.

Abschnitt T1 (Lagerhaltung). 85

FMlußlauf

bis

zum west- Schrott

Entfallstellen und Händler dürfen Eisen- und Stahlschrott einex der nachstehenden Sorten: chargierfähiger Hochofenschrott, unchargierfähiger Hochofenschrott, hargierfähiger S Sa unchargierfähiger Siemens-Martin-Osenschrott, Eisen- und Stahlspäne,

Mischshrott, : Gu Pie jeder Art, fupolofenfertig, Gußbruch jeder Art, unchargierfähig, Kupolofenschrott,

0 90 I 5 O 1 D DO ja

10. Spezialschrott, 11. Gußspäne für chemishe Zwecke, 12. Edelstahlabfälle, : 13. Kup ee (verzinktex, Schrott), 14. verzinnte Abfälle einshließlich Konservendosen, nit länger als 8 Wochen auf Lager halten, wenn in den unter Ziffer 1— 6 genannten Sorten 100 t, unter Sie 7—11 genannten Sorten- 50 t, unter Ziffer 12—14 genannten Sorten 830 t erreiht sind. : i 5 §6. 7 Die im § 5 vorgeschriebene Begrenzung * der Lager p t in jedem Falle alle Mengen, über die die ine fallstelle oder der einzelne Händler verfügungsberehtigt ist unh war sowohl Bestände, die auf eigenem Pager oder im eigen etriebe, als auch Bestände, dié auf fremden Lägern odex { fremden Betrieben aufbewahrt werden. l Für räumlih getrennte Teilbetriebe oder Zweigniedw lassungen eines Unternehmens werden“ die nah § 4 zulässigy Höchstmengen gesondert berechnet. !

Abschnitt I11 (Gegengeschäfste). 8 7.

Es -ist verboten, bei Abschluß. von Verträgen auf Lieferuy oder Abgabe von den in § 5 genannten Eisen- und Stahlschrti en oder bei dex Erfüllung dieser Verträge als Gegenleistuy

arenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen anzubieten o zu verlangen.

Für die im

Ausnahmen. Abschnitt 1V (Schlußbestimmuugen).

8 8,

Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl kann in hy sonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Ly schriften dieser Anordnung zulassen. |

Allgemeine Ausnahmen sind nux mit Zustimmung hi Reichswirtshaftsministers zulässig.

8 9.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter dh Strafvorschriften der §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über de Warenverkehx vom 4. September 1934,

§ 10.

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrex Veröffentlichun im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 8. Juli 1936. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl: Dr. Sheer-Hennings,

§ 2 bezeihneten Fälle gelten insoweit kin

n deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1936.

E

——

1, In den April, Mai, sind geprägt

Monaten Juni 1936 worden in:

Drei- RNeichsmark- stüde

RM

Fünf- Neichsmark- stüde

RM

Reichs

Silbermünzen (alt) Zwoei-

stüde RM

Silbermünzen (neu) Fünf- Zweis- Neichsmark- | Neichsmark- stüdke stüde RM RM

Ein- Reichsmark- stüde

RM

Ein- Neichs mark: stüde

NM

mark-

Nickelmünzen Fünfzig- Neichspfennig- \stüde RM

Kupfermünzen Zwoet- Ein-

Reichsptennig- | Reichspfennlp \üde stüde RM

Aluminiumbronzemünzen Zehn- Fünk- Neichspfennig- | Reichéptennig- \tüde {tüde NRM RM

Berlin

München i Muldenhütten Stuttgart ,-« Karlérube « « Hamburg « -

40 879 950

12 920 000 5 300 000 9 622 000 5 076 0005 5 830 000

1812771

“385 973,50 107 124,—

100 000,—

RM 166 647,4

749 326,20 475 950,95 11 800,

292 000, 7 43 631, 90 000,— 294 862,70 _

7 800 16 20

Cu s

AEVIOGL ) 20 761 950 000} 272 174 184

. Vorher waren

913 743 000

1.812 771 242 529 028

79 627 950

996 000 000] 660 626 000 | 12 600 000

593 097,50 83529 849,—

202 4974 5 048 800,02 | 7810190.

1 395 819,90 75 655 207,20

600 450,95 30 735 458,55

761 950 000| 532 792 955

272174 184

3. Gesamtprägung 964 533 676 9264 53: )

. Hiervon sind wieder eingezogen «

213 743 000 288 720

244 341 799

995 000 000] 740 %3 950 | 12 600 000 i ; 15 871

250 272 481 60 780 2 834

84 122 946,50 75 827,50

31 335 909,50

77 051 027,10 13 356,49

5 048 800,02 8 01262111 54 730,30

6 051,08 297740

229 157 045 *) Vgl. den Reichsanzeiger vom 4. April 1936 Nr. 81.

Berlin, den 7. Juli 1936.

. Bleiben

Bekanntmachung KP 162 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 7, Juli 1936, betr, Kurspreise für unedle Metalle,

1, Auf Grund des § 3 dex Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24, Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 171 vom 25. Fuli 1935), werden für die nachstehend auf- geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekaunt- machungen KP 157 vom 26. Juni 1936 (Deutscher Reichs- anzeiger Nx. 147 vom 27. Juni 1936) und KP 161 vom 6. Juli 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 155 vom 7. Fuli Miet festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise sest- geseßt:

Aus3: Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X): Bronzelegierungen (Klasse TX C) RM T75,— bis 78,— Ziun (Klassengruppe XX) :

Zinn, nicht legiert (Klasse XXA) „. « « RM 219,50 bis 239,50 Banka-Zinn in Blöcken «p 241/500 291,50 Minn (Kal XB) 4 ooo ooo QUONO 280/90

je 100 kg Sn-Jnhalt RM 2960 bis 20,50 é # Linn (Q Do ooo aas RM 219 20 4 2r020 je 100 kg Sn-Jnhalt RM 19,50 bis 20,50 i ie 100 kg Rest-Juhalt. ‘2, Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrex Ver- öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 7. Juli 1936.

Dex Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Bekanntmachung über. das Verbot einer ausländischen Drucsschrift.

Auf Ersuchen des Reichsministers für Volksaufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuy von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Jnlande die Verbrei- tung der in Toulouse erscheinenden Zeitung „La dépêche“ bis einshließlich 30. September 1936 verboten.

Berlin, den 2. Juli 1936.

Preußische Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.

7 640 508] 213 454 280

J. At NTET U.

14127 519] 740193 170 |- 12 597 166 | 244 325 928

84 047 119,—

76-996 296,80 31 322 553,05 ] b 042 748,94 | 8 009 643/41

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Damm.

Bekanntmachung.

Wir geben unter Bezugnahme auf die 88 17 und 48 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgeseß vom 91. August 1919 die nachfolgende Aenderung unseres Syndi- katsvertrages, die durch Beschluß der Werksbesierversamm- lung am 2. Juli 1936 sowie nachträglich durch den Reichs- fohlenrat ihre Genehmigung erfahren hat, bekannt:

8 16, Abs. 2, Say 2 des Syndikatsvertrages erhält folgende Neufassung:

Bruchbriketts und Brikettspäne dürfen nur für indu- strielle Verbrauher abgegeben werden.

Leipzig, den 7. Juli 1936.

Mitteldeutsches Braunkohlen-Syndikat 1932, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wolff. Zöllner.

Preußen.

Vetanutmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 16 der Preußischen Ge- seßsammlung enthält unter

(Nr. 14 336.) Erlaß über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Geheimen Staatspolizei. Vom 29. Juni 1936.

(Nx. 14 337.) Vierzehnte Verordnung über Wohnsiedlungs- gebiete. Vom 16. Juni 1936.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Verjandgebühr von 3 Rpf. F O

Zu beziehen dur: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 8. Fuli 1936.

Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Gesandte der Union von Südafrika Gie ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft am

6, Juli. wieder übernommen.

aut

Nr. 19 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Zuli 1936 (heubP

egeben vom Reihhs- und Preußischen Arbeitsministerium, Verlil V 8, Verlagsanstalt Otto Stollberg G. m. b. H., Berlin V 1h Bernburger Straße 14) hat folgenden Ae eil I, Anl liherx Teil: I. Allgemeines. Geseße, Verordnungen, Erlessl Vierte Duxhführungsbestimmungen zur Verordnung Über die währung von Kinderbeihilfen an finderreihe Familien (Viel KFV. DB.). Vom 10. Zuni 1936, 11. Arbeitsvermitiln Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Geseße, Verol nungen, Erlasse: Hexanziehung auswärts beschäftigter Notjtan® arbeiter zur Diel, Anordnung über die Anzeig Y Bedarfs an Arbeitskräften bei Durhführung öffentlicher N arbeiten. Vom 26. Juni 1936. 111. Sozialverfassung, Arbe! recht, Lohnpolitik. Geseße, Verordnungen E Berordit über die Heimarbeit in der Gemüse- und Obstkon erven-Jnd Vom 18. Juni 1936, Verordnung über den Vertrieb von À laubskarten und Urlaubsmarken sowie über die Auszahlung l Urlaubsgeld. Vom 20. Juni 1936. Ausnahmegenehmigung P Anordnung übex Entgeltbüchex in der Denen Textilindustrit. IV. Arbeits\{chuß. Geseve, Verordnungen, Erlasse: Gesey Uber Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien. Vom 29. Zun! d Mit Begründung. Verordnung zux Durflührang des Gh über die Arbeitszeit in Bätereien und Konditoreien. Vom 30. J 1936. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Sti Geseße, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über die V Landesbürgschaftsaus\hüssen. Vom 17. Juni 1936. eie H planung; Mitarbeit der P S der Dak Bweite Verordnung über die Änderung der Verordnung zul lung des Mietwesens im Saarland. Vom 283. Juni 19 id Preußen. Vierzehnte Verordnung über Wohnsietlungs} Vom 16. Juni 1936. Personalnachrichten.

Verkehrswesen.

Zahl der Rundfunkteilnehmer am 1. guß

Die Ga der Rundfunkteilnehmer im Deutschen qu betrug am 1. Juli 1936 7 430 319 gegenüber 7 517 240 am 0 Jm Laufe des Monats Juni ist mithin eine Abnahme von id Feilnehmern (= 1,16%) eingetreten. Unter der Gesam dd 1. Juli befanden sich 570 591 Teilnehmer, denen die R gebühren erlassen sind. '

b

Sonderpostamt aus Anlaß des Welt-Keglt

‘turniers 1936. ad

Die Deutsche Reichspost richtet aus Anlaß des Well

turniers in der Deutschlandhalle für die Zeit vom 21.— 10

eine Postanstalt ein. Sie befaßt sih-mit dem Verkauf Æ Wf wertzèihen und Formblättern, der Annahme und Ausg0

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 156 vom 8. Juli 1936. S. 3

eder Art und von Telegrammen sowie mit der

| en j N ostsendung Ferngesprähen. Das Sonderpostamt verwendet

ermittlung von t ; é t inen hesonderen Tagesstempel mit der Fuschrift: n Perlin-Charlottenburg 5 Welt-Keglerturnier 1936.

Mus der Verwaltung.

53 qlufbaugeseze im ersten Halbjahr 1936. Das Reichsgeseßblatt, das ein getreues Spiegelbild der

eti Aufbauarbeit des Dritten Reiches liefert, soweit sie in

Handelsteil.

Gesehen und Verordnungen ihren Niederschlag findet, gibt eine Uebersicht der Geseßesarbeit des ersten abe 1956 bekannt. Die Zahl der in dieser Zeit erlassenen Reichsgesee betrug 53, die Zahl der Verordnungen und Durchführungsbestimmungen, soweit W im Reichsgeseßblatt amtlich bekanntgegeben werden, 312. nter den Geseyen befanden sih wieder zahlreihe von größerer Bedeutung. Es sei nur an das Patentgesey, das Urkundensteuec- eseß, an das Tierzuchtgeses und das Geseh über den Reichs- remdenverkehrsverband, an die Reichstierärzteordnung, das Ge- ey über den Volksgerihtshof, das Amnestiegeseß, das Familien- unterstüßungsgeseß und das Geseß über die Vereinheitlihung der Haushaltsführung in Reih und Ländern erinnert.

Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft.

Degzentralifierung Stärkung der

Der Reichswirtschaftsministec hat durh einen Erlaß an die teichswirtshaftskammer eine Reform der Organisation der ge- erblichen Wirtschaft in Kraft geseßt. Durch die bisherigen ge- glichen Bestimmungen war das srüher freie Verbandswesen in neue Organisation überführt und eine Verbindung zwischen ammern und Gruppen augebahnt. Nunmehr soll in Aus- hrung von N iet A des E Schacht eits in seiner Rede vor der Wirtschastskammer Berlin-Bran- nburg im Dezember 1935 dargelegt hat, diese Verbindung bei on Virtihostsfammern durchge/ihrt werden. Gleichzeitig wer- 1 Bestimmungen erlassen, welhe Vereinfahung der Or ani- M Nr Beitragseinziehung und Koutrollen De der Soriver: jung der Mitgliedsbeiträge vorsehen.

Jn dem Erlaß wird zunächst die Notwendigkeit einer selb- ändigen Organisation der gewerblichen Wirtschaft betont. Diese rganisation soll das Fnstrument der Reichsregierung für die urdführung ihrer N Lis wishen Regierung un irtschaft sein. Soweit da- i bisher selbständige landschaftliche Organisationen, wie die Be- rfsgruppen der Reichsgruppe Jndustrie und der Wirtschafts- ruppe des Handels, ihr zum Teil auf alte Tradition aufgebautes igenleben aufgeben müssen, soll dies keinen Verzicht auf die be- ndere landwirtschaftliche Prägung bedeuten. Vielmehr wird ei einer Zusammenfassung dieser Gruppen mit den entsprechen- en Wirtschastskammern der landshaftlihe Charakter in den ein- elnen Bezirken gefördert werden.

Die Verbindung von Gruppen und Kammern hird zunächst bei den irtshaftskammern erfolgen. Die bis- erigen Bezirksgruppen der Reichsgruppe Judustrie werden in \ndustrieabteilungen der Wirtschaftskammern und die Bezirks- ruppen der Wirtshaftsgruppen der Reihsgruppe Handel (Groß-, Fin- und Ausfuhrhandel, Einzelhandel, Gaststätten- und Be- rbungsgewerbe und ambulantes Gewerbe) in Unterabteilungen (r Wirtschaftskammern überführt; die Unterabteilungen können

einer Abteilung Handel zusammengefaßt werden. Diese Abtei- ngen und Unterabteilungen erhalten Leitung, Beirat und Ge- hästsführer, bei deren Berufung die zuständige - Reichsgruppe der Wirtshaftsgruppe mitwirkt. Die Fndustrie- und Handels- ammern des Bezirks werden in einer Kammerabteilung der Pirtschaftskammer zusammengefaßt, die an die Stelle der auf- julösenden [anda ibe Zweckvereinigungen oder e nd Handelstage tritt. Die beteiligten Reihsgruppen und Wirt- haftsgruppen erhalten fernerhin Einfluß auf den Haushalt der euen Abteilungen und Unterabteilungen, der für diese gesondert on dem allgemeinen Haushaltsplan der Wirtschaftskammern fgestellt wird.

Hinsichtlich der Beitrags- und Haußshaltsregeluugen unter- heidet der Erlaß entsprechend der bei der Organisation des Ver- rs getroffenen Regelung zwischen Fa O Fachmit- liedern und Listenmitgliedern. Eine nternehmung wird Haupt- itglied bei ihrer Betreuungsgruppe, das ist diejenige Wirtschafts- ruppe, bei der das Schwergewicht ihrer fachlihen Betätigung egt. Wenn sie darüber hinaus auch noch im Gebiet einer anderen Virtschaftsgruppe tätig ist, so wird sie Fachmitglied bei dieser. dandelt es sich bei ihrer gewerblihen Tätigkeit außer derjenigen s Hauptmitglied um einen Hilfsbetrieb oder um sogenannte nerheblihe gewerbliche Nebentätigkeit, so wird sie lediglich als istenmitglied erfaßt und braucht in diesem Falle an die be- teffende Wirtschaftsgruppe keine Beiträge zu zahlen. Sie wird ann mit einem entsprehend höheren Beitrag bei ihrer Be- teuungsgruppe beitragspflihtig. Unerhebliche gewerbliche Neben- itigfeit liegt dann vor, wenn die Betätigung neben der die Pau, f eioast begründenden Tätigkeit ausgeübt wird un alle E en zusammen ein steuerpslichtiges Jahreseinkommen unter

RM erbringen oder wenn die Tätigkeit innerhalb einer von en Reihsgruppen festzuseßenden Unerheblichskeitsgrenze liegt. ie Beiträge sollen innerhalb jeder Wirtschaftsgruppe nah ein- itlichen Maßstäben und in eînem Betragè eingezogen werden. 3 kann also eine Unternehmung, die nux einer Wirtschaftsgruppe Ingehört, in Zukunft niht mehr von einzelnen Fachgruppen oder hahuntergruppen zu verschiedenen Terminen zu mehreren Bei- lgen herangezogen werden, sondern die Heranziehung erfolgt nur y einheitlihen Terminen für alle der Wirtschaftsgruppe ange- enen Untergliederun en. Für die Haushaltspläne der Gruþ- als der Rei sgruppen ist jeweils Genehmigung der ihtung E Gruppe angeordnet worden. Ferner ist die Ein- f ptecblhen Werts ft vorgbichen, die die Finanzzeberung de: “pen oder Kammern prüfen ioll.

R e e Feu E Sn E anten A Verein- dn, rhöhung des rlungsgrades der Organisation vor. if peihsgruppen und Wirtschaftsgruppen sollen ihre Organisation Pun a ithfeit der Vereinfahung von Dienststellen und der als A von Fachgruppen Und Fachuntergruppen _noch- Erhebun (prüfen und hierüber terminmäßig berichten. Statistische Dun gen der Fachgruppen und Fachuntergruppen bedürfen in Niterh der Zustimmung „der zuständigen “Wirtschastsgruppe. : Êftéfüh, macht der Reichswirtschaftsminister den Leitern und Ge- hren. Mitt (Ame Gruppen zur Pilicht, engste Fühlung mit dberitell1 gliedern zu halten und ihnen in unmittelbarer Gegen- Reithes a und Aussprache die Wirtschaftspolitik des Dritten jon der: Me Schwierigkeiten und Erfolge vor Augen zu führen und L Buden auf vere miachle Möliteien der Ubhalentg ven Bo S ereinfahte Möglichkeiten der Abhaltung von VDe- Y ersammlungen hingewiesen werden, j

Ehrenae „ueichswirtshaftsminister stellt ferner die Scháffung eines amme. Otshofes der deutschen Wirtschaft bei der Reichswirtschafts- fu von Ehrengerihten bei den Wirtschastskammern zur Einsegung in R eas Giua is L S N t d : usschusses unter Leitung echtsanwa be 0 n dex Golß bei der Reichswirtschaftskammer zur Aus-

n von Vorschlägen an. ruppen erithen wird shließlich noch einmal, daß die Reichs- Wirtihaîtäc Wirtschaftsgruppen und ihren Untergliederungen die j ergruppen Fen den Fachgruppen und die Fachgruppen den Fach- muer 4 übergeorduet sind und daß die Bezirkswirtschafts- n ga ihren körperschaftlihen Mitgliedern Auskünfte aller

"ordern könne« und auf die Beteiligung und rechtzeitige

und Bindeglied

Selbstverantwortung der Wirtschaft.

Unterrichtung bei der Behandlung von Fragen von grundsäßlicher Bedeutung Anspruch erheben tönnen, e R

Der Reichswirtschastsminister bringt zum Schluß _ zum Aus- druck, daß er nah Durchführung diejer Reform die Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die nunmehr ‘eine in Gruppen und Kammern gegliederte Einheit ist, in stärkerer Weise als bisher in die Tagesarbeit der Wirtschaftspolitik einschalten werde, Schon jegt sollen die Kammern und Gruppen auf ihre Mitglieder dahin einwirken, daß sie Einzelanträge nah Möglichkeit nur über die Organisation der gewerblichen Wirtschaft an das Reichs- und Preußische Wirtschaftsministerium leiten.

_5n dem Schreiben des Reihs- und Preußischen Wirtschafts- ministers an die Reichswirtschastskammer wird u. a. noch aus- geführt, daß die Verbindung zwishen Handelskammern und Gruppen, für die durch das Geseß vom 27, Februar 1934 und die Durchführungsverordnungen vom 27. November 1934 und 25. September 1935 die geseßlihen Grundlagen geschaffen worden waren, nunmehr unter Anwendung der hierfür in der Ersten Durchführungsvevrordnung vorgesehenen Möglichkeiten vollendet werden soll. Gleichzeitig sollen gewisse Mängel, welche sih aus dem auf das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft gründenden Totalitätsan pruch durch zu starke JFnanspruhnahme der Mit- glieder der Vrganisationen ergeben, behoben werden. Schließlich wird es als erwünscht bezeichnet, die Ueberordnungs- und Unter- ordnungsverhältnisse im Aufbau der gewerblichen Wirtschaft derart fklarzustellen, daß sich für die leitenden Persönlichkeiten klare Verantwortung und zugleich die Befugnisse zur Erfüllung ihrer Verantwortung gegenüber ihren Untergliederungen ergeben.

Mit dem Hinweis darauf, daß der Reichswirtschaftsminister bereits ‘mehrfah Bedenken gegen eine schon vorhandene odex dro- hende Ueberorganisation geaußert habe, wird dann in dem Schreiben weiter zum Ausdruck gebracht, daß alle Arbeiten an der Organisation der gewerblihen Wirtschaft einen einfachen, über- sihtlihen Aufbau zum Ziel haben müssen, welcher zwischen Kammern und Gruppen, bezirklihen und fahlichen Aufgaben klare Grenzen zieht und die verschiedenen Gesichtspunkte organish zusammenbringt. Die gewerblihe Wirtschaft zerfalle niht in regionale und faliche Unternehmungen, sie f vielmehr eine Einheit. Demgemäß müsse auch ihr organisatorishex Ueberbau einheitlih sein. Gruppen und Kammern bilden die einheitliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Dieser Aufbau könne nur erreicht werden, wenn ihm das Eigenleben einzelner Orga- nisationen, die zum Teil auf eine gute Tradition zurückblicken, untergeordnet wird.

Das Wesen sozialistischer Wirtschaft.

Die Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP. hielt auf der Plassenburg bei Kulmbah einen wirtschaftspolitishen Rednerkurs ab. Der Leiter - der Kommission für Wirtschafts- politik der NSDAP., Bernhard Köhler, sprah über die „Sozialistishe Wirtschaft“. Ex wies dabei auf die Notwendigkeit hin, durch dauernde Schulung Propagandisten und Kämpfer auch auf dem wirtschaftspolitishen Abshnitt unserer Bewegung zu gewinnen.

„Wir sind verpflichtet, uns dem Führer als geschulte Mann- schaft zur Verfügung zu halten. Der Nationalsozialismus wird so lange leben, als begeisterte Kämpfer für ihn leben. National- sozialistishe Wirtschaftspolitik unterscheidet sich nur in einem von jeder anderen Wirtschaftspolitik: sie ist sozialistish, d. h. sie sieht ihre Aufgabe darin, dem Volk und jedem Volksgenossen Ehre und Freiheit seines Lebens zu ermöglihen. Jede wirtshaftspolitische Handlung muß vor diesem Ziel bestehen können, sonst ist sie nur die Handlung von Jnteressenten. Die sozialistische Wirtschaft, die wix anstreben, besteht niht darin, daß man dem einen das gibt, was man dem anderen nimmt. Wenn das Schicfsal des deutschen Arbeiters - darin bestanden hat, daß er entrehtet wurde, dann wird dieses Recht nicht daduxch wieder hergestellt, daß man Anderen ihr Recht nimmt, sondern nux dadurch, daß man dem deutschen Arbeiter sein Recht gibt. Solange auch nur ein Volksgenosse gezwungen ist, seine Arbeitskraft auf dem Markt zu versteigern, damit er niht verhungert, untergräbt er die Lebens- möglichkeiten seiner Kameraden. Es war der Kapitalismus, nicht bloß dex Mißbrauch des Kapitalismus, der den Einzelmenschen und das ganze Volk in der Gewalt gehabt hat. Nichts kann das erseßen, was der einzelne Mensch zu arbeiten versäumt hat. Durch die Verwirklihung des Rechtes auf Arbeit bleibt der Arbeiter nit länger bloßes Objekt der Wirtschaft. Er wird ihr Träger. Man kann nicht das Recht auf Arbeit teilen, man kann es nicht ergänzen: hier durch ein Stück Recht auf Siedlung, hier durch ein Stük Recht auf Familie, auf Altersversorgung. Das sind alles erst Folgerungen ‘des Rechtes auf Arbeit.“

Längere als gesezliche Garantiefristen sind verbotene Zugaben.

ein Handwerksmeister eine Empfehlungskarte versandt hatte, 1n der er für seine Leistungen eine zehnjährige Garantie anbot, während nah dem Geseg höchstens eine fünfjährige Garantie in Betracht fam, hat der Reichswirtschaftsminister nach der „Rhein-Mainischen Wirtschafts-Zeitung“ folgende Stellung eingenommen: „Die Ga- rantie von 10 Jahren übersteigt die durch § 638 B. G.-B. bestimm- ten Garantiefristenz ih evblicke daher in der genannten Zusage einen Verstoß gegen die Zugabeverordnung.

M5

Fn einem Streitfall, dem der Tatbestand A ha lag, daß

Berliner Börse am 8. Zulí.

Aktien still, später befestigt. Renten stetig.

Die vereinzelt von der Kundschaft eingegangenen Kaufaufträ vermochten der Gesamttendenz kein einheitlihes Gepräge B va da die Kulisse namentlich in den stärker vorgekauften Werten man-

els ausreichender Gefolgschaft des Publikums wieder zu Glatts lellungen schritt. Gegen den Vortag ergaben sich daher nur in Einzelfällen stärkere Abweichungen. Auch in den gestern besonders gefragten Werten, wie Waldhof und Aschaffenburger Zellstoff, vera mochten die noch vorliegenden Käufe einen Kursrückgang um 1 bzw. 2% nicht zu verhindern, da der berufsmäßige Börsenhandel ange- sihts der vorangegangenen Steigerung Gewinnrealisationen vor=- nahm. Am widerstandsfähigsten blieben Montanwerte, insbesondere Ver. Stahlwerke, die bei größerem Umsaß % % gewannen, diesen Gewinn allerdings später niht voll behaupten konnten. Klöckner zogen um 4, Hoesch um 2% % an, bröelten später aber ebenfall3 ab. Nahezu umsaßlos und daher meist gestrichen waren Braunkohlen- werte und Kaliaktien. Von hemishen Papieren. erlitten Farben einen kräftigen Rückgang um 1/4 % auf 16774 %, zogen dann aber leiht um 4 % an. p

_JIm Gegensag - zur Allgemeintendenz lagen Linoleumaktien ret fest, namentlich Conti-Linoleum, die mit Plus-Vorzeichen er- schienen und dann 2% höher notierten. Von Elektro- und Tarifs werten sind nur RWE und Siemens mit je 1 % sowie Char- lottenburger Wasser mit + 1% als stärker verändert zu erwähnen, Chade-Anteile waren kräftig erholt. Von Kabel- und Drahtaktien ermäßigten sih Deuishe Telefon und Deutsche Kabel um 14 bzw. um 14 %. An den übrigen Märkten fielen mit fräftigeren Abs weichungen gegén den Vortag auf: Berlin Karlsruher sowie Schu- bert & Salzer mit je 1, Hamburg-Süd mit 24, anderer« jeits AG. f. Verkehr mit + 1% und Südd. Zucker mit + 22

Zu Beginn der zweiten Börsenstunde war wiedererwachendck Unternehmungslust zu beobahten. Bei umfangmäßig allerdings be- grenzten Käufen zogen die Kurse an und überschritten bei den meisten Werten die Anfangsnotiz z. T. beträchtlih. Buderus waren um insgesamt 214 % gebessert. Schuckert zogen bei kräftigerer Nach= frage um 14 % an; Farben erholten si bis auf 1684 und ers reihten damit fast den Vortags-Schlußkurs. Von Montanwerten sind neben den erwähnten Buderus nah. Mannesmann mit + 154 und Ver. Stahlwerke mit + 76 % hervorzuheben. Dagegen ers mäßigten sich Waldhof weiter um 1%, Aschaffenburger um # %z

Am Rentenmarkt wurden Altbesiy 2/4 Pfg. niederiger mit 112,60 angeschrieben. Die Umsch. Anleihe gab erneut um 724 Pf6gz auf 8814 % nah. Von Auslandsrenten waren Bosnier gedrüdt,

Am Kassa-Rentenmarkt war keine einheitliche Linie der Kur8s entwicklung festzustellen. Von Hyp.-Pfandbriefen zogen Brauns s{chweig-Hannovershe um % bis 4% an. Mittelboden-Liqu.s Pfandbriefe und dto. Rheinish-Westfälische verloren % bzw. % %, während Preußishe Centralboden und Preußishe Hyp.-Bank Liqu.-Pfandbriefe 4 bzw. 0,3224 gewannen. Stadtanleihen waren nur wenig verändert. Von landshaftlihen Goldpfandbriefen bea festigten sih einzelne Pommernserien um s bis 4 %, Ter Sachsen um % %. Provinzanleihen waren auf Vortagsbasis gut be- hauptet. Von Länderanleihen sind Lübecker Auslosung mit 1% % als stärker gedrückt zu nennen. Jndustrielle Schuld- vershreibungen konnten sich mit Ausnahme von Aschinger (— 24) und Arbed P 1/4) behaupten.

Am Geldmarkt nannte män unveränderte Säße von 3 bis 38% %, vereinzelt war auh darunter anzukommen.

Von Valuten errechneten sich Pfunde und Dollar nahezu una verändert mit 12,46/4 bzw. 2,482.

E S I N E E S A E

Vörsenkennziffern für die Woche vom 29. Funi bis 4, Zuli.

Die vom Statistishen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen si in der Woche vom 29. Juni bis 4 Juli im Vergleich zud

Vorwoche wie folgt: Wotendur{\{nitt Monats- i; vom 29. 6. vom 22. 6. dur{chschnitt Aktienkurse (Index 1924 bis 4. 7. bis 27, 6. Juni bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 110,16 108,59 109,96 Verarbeitende Industrie . 95,04 94 54 95,10 Handel und Verkehr 105,09 104,73 105 41 101,58 100,85 101,64

Gesamt . « »

Kursniveau der 423 °sigen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- altend e s 2+ Pfandbriefe der öffentlich- rechtlihen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen ; Anleihen der Länder und Gemeinden . . « «

Dur@(schnitt , « - Außerdem : : 6 °/oige Industrieobligationen 4% ige Gemeinde- umschuldungsanleihe . « «

96,78

95,77 94,40

94,42

95,82

96,78

95,82 94/50

94,47 95,86

96,78

95,82 94,590

94 40 95,89

102,39 89,26

101,87 88,37

102,07 88,80

Tagung der Autogentechnik.

Der Deutsche Azetylenverein e. V. und der Verband füx autoaene Metallbearbeitung e. V. hielten anläßlih des vom Bund Deutscher Chemiker veranstalteten Reichstreffens Deutscher Chemiker in der Zeit vom“5. bis 7. Juli in München ihre diesjährige gemein=- ame Hauptversammlung ab. Die gemeinsame Vortragsveran=- taltung beider Verbände eröffnete der Vorsißende des Deutschen

zetylenvereins, der Direktor der Chemisch-Technishen Reichs* anstalt Dr. Rimarski, mit einer Begrüßungsanusprache, in der er darauf hinwies, daß die Vorträge des Tages einen Ausschnitt über die Forshungstätigkeit auf den Fachgebieten und übex dié Anwendungsmöglihkeiten der Autogentehnik in der Praxis geben sollten. „Forshung tut. not“, solle das Motto der Vor- träge sein.

Der erste Vortrag von Dr.-Jng. Zimmermann, Frankfurt a. M., über Autogenschweißung des Reinaluminiums und ihré praktische Bedeutung für den chemishen Apparatebau“ behandelts nah einem Ueberblick über die Entwicklung des Aluminiumvera brauchs in den leßten Jahren die Vorzüge, die diese Schweißver- bindung gegenüber anderen Verbindungsverfahren aufweist.

Ingenieur de Ridder, Bitterfeld, erläuterte in seinem Vors tra „Hydronalium und Elektron und ihre shweißtechnis{h# Weiterverarbeitung“ nah einem einleitenden Ueberblick über dia verschiedenen von der Firma J. G. Farbenindustrie A.-G., Bitters feld, hergestellten Hydronalium- und Elektronlegierungen Uünd ihre Verwendung die zweckmäßige konstruktive und werkstatta tehnishe Behandlung dieser Werkstoffe.

Dipl.-Jng. A. Ru p p, Karlsruhe, verbreitete sich in seinent Vortrag „Praktische Beispiele der Shweißtechnik aus dem chemi«