1920 / 287 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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infolge Ablebens aus dem Vorstand aus- haft ihre Namensunterschrift bine

eschieden. G Karlsruhe, den 6. Dezember 1920.

Badisches Amtsgericht. B 2 K3In. [93501] In das Genofsensdhaft8regifter des un- tecieiGneten AmtsgerihW8 ! Le 3. Des zember 1920 eingetragen worden : “Nr. 30. Bei dat Deug- Kalker- Volksbank, eingetragene Genosfsen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Köln-Deuz. Die RVertretungêbefugnts der Liquidatoren Rechtêanwalt Meynen und Prokurist Schönherr in Köln ist in- folge Amtsniederlegung erloschen. Amtsgericht Köln. Abteilung 22a.

Labiau. [93503] Sussemilker Spar: und Darlehns-

Fassenverein, €. G. m. u. H. in

Sussemilken. Besizer Friedrich Kentrat m e ist an Stelle des Besitzers Meyhöfer als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Eingeiragen Gen.-Neg. 14. Labiau, den 6. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Lauenb, Or. [93506]

m Genossenschaftsregister Nr. 89 ist bei der Kartoffel-Trocknungsgeno} Ge: reHaït Chottschow, e. G. m. 9. W-- [9 Cpottschow am 3. Dezember 1920 eingetragen: Die Geno) enschaft ift dur Generalversammlungsbes [üsse vom 6. und 16. November 1920 aufgelöst. Liquidatoren sind Hermann Senfft von Pilsah und (Serhard Fließbach. Amtégericht Lauen- burg (Pomm.).

Licbhenwerda. : ___ [93507]

Sn das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 22, Rohstoff - Einkaufsgenossen- schaft der Schuhmacher, Sattler und Tavezierer des Kreises Liebenwerda und Umgegend, eingetragene Ge- no‘senshaft mit beschränkter SHasft- pfliht, Licbenwerda, eingetragen worden : Die Genossenschaft ist durch Be- luß der Generalversammlung vom 91. November 1920 aufgelöst. Zux Liqui- cation sind bestellt der Sattlermeister Karl Böhmichea in Falkenberg und der Tapezierermeister Karl Müller in Lieben- werda. Die Willenéerklärung und Zeich- nung für die Genossenschaft erfolgt dur die beiden Liguidatoren.

Liebenwerda, den 3. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Lindlar. [93504]

m hiesigen Genossenschaftsregister ist zu Nr. 14 Schmithöher Bezugs- und Absatzgenossenschast e. G. m. b. H. in Schmizhöge am 28. August/20. No- vember 1920 eingetragen worden: Der Landwirt Johann Hohnrath zu Schmißz- höhe ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seine Stelle ist der Landwirt Josef Baumbof in Müllemih getreten. Das Vorstandêmitglied Baron von Landsberg zu Georghausen ist zum Vereinsvorsteher ernannt.

Lindlar, den 3. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Wlehetstnadi. [93511]

In unser Genossenschaftsregister wurde veute bei dem Vorschuß- und Credit- me ein, eingetragene Genessenschaft geit unbeschränlter Haftpflicht, ein- Btragen. Die Genossenschaft wurde dur 2 eschluß der Generalversammlung vom h Mai 1920 in eine Genossenschaft mit beschränlter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jeßt: Vorschuß;- und Creditverein, cingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Vielbrunn i. O. Die Haftsumme be- trägt für jedes Mitglied 1000 4. Jedes Mitglied kann bis zu fünf Geschäftsanteilen erwerben, der Geschäftsanteil des einzelnen Genossen ist auf 500 # festgeseßt.

Michelstadt, den 2. Dezember 1920.

Hessisches Amtsgericht.

München. [93512]

1. Vaugenossenschaft Obermenzing eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht. Siz Ober-

'

Die Firma lautet nun: „Orag““ Ober- bayerishe Nohstoff- und Arbeits- genossenschaft für das Schneider- gewerbe eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. al- thasar Wehdanner aus dem Vorstand aus- geschieden. Neubestellte Vorstandsmit- lieder: Ulrich Rindle, Schneidermeister (bisher stellvertretendes Vorstandémitglied), Julius Het, Kaufmann, und Hugo Nud- dard, Schneidermeister, alle in ünchen. München, den 7. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Naugard. [93509]

Bei Nr. 955 unseres Genossenschofts- registers Ländliche Spar- und Dar- lehnsfasse e. G. m. b. H. Gr. Benz ift beute eingetragen worden, daß Land- wirt Karl Hartwig aus" dem Vorstande eshieden und Landwirt Hermann Blaese in Gr. Benz in den Vorstand ge- wählt ist.

Naugard, den 4. November 1920.

Das Amtsgericht.

Neustettiîn. ___ [93510] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 32 Spar- und Darlchnskassen- Verein eingetr. Gen. m. u. H. Dallenthin eingetragen: Das Statut ist dur Beschluß der Generalversammlung vom 18. November 1920 geändert. Der Beschluß der Generalversammlung vom 18. November 1920 befindet sich Blatt 91 der Registerakten. Neustettin, den 7. De- ¿ember 1920. Das Amtsgericht.

Vordenmham. s ___ [93479] In das Genossenschaftsregister Nr. 24 Seite 522 ist heute zur Genossenschaft „„Ruhwarder Hengsthaltungsge- uossenschaft, e. G. m. u. H. in Süll- warden“, folgendes eingetragen : Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 16. Oktober 1920 ist ein neues Statut errichtet. Die Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen und der Willenserklä- rungen des Vorstands sowie die Ver- tretungébefugnis und das Geschäftsjahr sind nicht geändert.

Amtsgericht Butjadingen. Nordenham, den 9. Dezember 1920.

Regensburg. [93513] In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen :

Bei der „Baugenofssenschaft Eigenheim, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Regensburg: Dr. Joachim und Dr. Wegel sind aus dem Vorstande aus- geschieden ; an deren Stelle wurden Lud- wig Zettler und Franz Xaver Moser, beide in MNegensburg, als Vorstandsmits glieder gewählt.

11. Bei der „Oberpfälzischen Liefe- rungsgenossenschaft für das Schuh- machergewerbe, ecingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft: pflicht in Liqu.“ in Regensburg: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet und die Firma der Genossen- saft erloschen.

Negensburg, den 9. Dezember 1920.

Amtsgericht Negenéburg.

Reichenbach, Schles. [93514] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 9, betreffend den Nicder-Laung- seifersdorf’'er Spar- und Darlehns- fassenverein, eingetragene Genossen: schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, eingetragen worden: Der Förster Rein- hold Katscher ist au dem Vorstand aus- eschieden und an seiner Stelle der Gast- ausbesißzer- Adolf Gottfried in Nieder Langseifersdorf in den Vorstand gewählt worden.

Amtsgericht Reichenbach i. Schl,

den 2. Dezember 1920.

Reichenbach, Schles. R,

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 45, betreffend den Klein- gartenbauverein Langenbielau, e. G. m. b. H. Langenbielau eingetragen worden: Paul Hilse ist aus dem Vor-

menzing. Die Generalversammlung vom 25. Ottober 1920 hat Aenderungen des Statuts na% näherer Maßgabe des ein- gereichten Protofolls beschlossen, besonders folgende: Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung von gesunden und zweck- entsprechenden Cigenheimen (Einfamilien- häusern und Gärten) und Förderung nah jeder Nichtung von Obst-, Gemüsebau und Kleintierzuht. Die Bekanntmachungen erfolgen nur noch im ggliger Würm- talboten“. Haftsumme 3000 4. Hermann Oberhofer aus dem Vorstand auëgeschieden. Neubestelltes Vorstandsmitglied: Anton Maier, Maschinenmeister in München.

2. Oberbayerische Ein- und Ver- raunfsgenossenschaft für das Schneci- dergewerbe eingetragene Genossen: schaft mit beschränkter Haftpflicht. Sig München. Die- Generalversamm- lung vom 21. September 1920 hat Aende- rungen des Statuts nach näherer Maß-

abe des eingereichten Protokolls beschlossen

esonders “hinsichtlich der Ana der Go! nossensdast und folgende: Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinsame Einkauf der zum Betrieb des Schneidergewerbes erforderlichen Rohstoffe, Werkzeuge und Maschinen und die Abgabe an Mit lieder und Men igeaes. Ferner die UÜeber- nahme von Arbeiten des Schneidergewerbes und Verkauf der von den Mitgliedern an- gefertigten und eingelieferten Befleititngs- stücke. Die Bekanntmachungen erfolgen in der „Nundschau für das gesamte Deutsche Schneidergewerbe München“ ersatzweise in der „Bayerischen Staats:

stande ausgeschieden und an seiner Stelle Fabrikarbeiter Paul Kampanett in ODber- C TieIau in den Vorstand gewählt worden. Amtsgericht Reichenbach i. Schl., den 4. Dezember 1920.

Schweidnitz. [93519]

Im Genossenschaftsregister is heute bei Nr. 53 CEinkaufsgenossenschaft der Buch- und E Eo zu Schweidnitz, E. G. m. b. H,) ein- getragen : Durch Beschluß der General- versammlung vom 11. und 22. September 1920 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Hugo Reiße und Erich Tschoerner sind Liquidatoren.

Amtsgericht Schweidnitz, den 9. Dezember 1920.

Schwerin. 93520 _In das hiesige Genossenshaftlregister ist zur Firma Lieferungsgenossenschaft für das Sattlergewerbe zu Schwerin eingetragene Genossenschaft mit be- \{chränkter Haftpflicht heute einge- ggen ü Die Pes A t rohen. Die iquidation und die’ Vertretungsbefugni der Liquidatoren ist beendigt. Uan Schwerin, 4. Dezember 1920. Das Amtsgericht. Stallupönen. [93516 In unser Genossenschaftsregister Nr. 11, betr. die Konsum: und Spargenossen- schaft für Stallupönen und Umgegend in Stallupönen, in eingetragen : Die uínme ist auf 200 M erhöht,

zeitung“. stahl der Geschäftsanteile gehn. Die Zeichnung für die Genossen- chaft geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu ‘der Firma der Genossen-

durd Beschbluß der Generalversam ( | bom i September 1920. | nd | Amtsgericht Stallupönen,

| den 2. Dezember- 1920.

] | gerichtet, unter

Steinau, Oder. ___ [939517] In unser Genossenshaftsregister f heute unter Nr. 93 eingetragen die „Gemein- nüßzige Wohnungsbau - Genofssen- schaft Steinau a/O., eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft- flicht ¿zu Steinau a/Oder““. Gegen- tand des Unternehmens is die Ueber- nahme oder Erwerb von Grundstücken und zusammenhängenden Ländereien na bodenreformerishen Gesichtspunkten zwecks Schaffung von Pen und Erwerbs- siedelungen, Bebauung der Grundstücke nach einem äinbeitlichen Bebauungsplan mit Wohn-, Werk- und Wirtschafts- gebäuden, die unter Ausfchaltung jeglicher Spekulationsmöglihkeiten an Genossen verkauft oder vermietet werden sollen, Verwaltung der Häuser und Ländereien der Genossenschaft, Bebauung von Grund- stücken zwecks Schaffung von NRentengütern, Beschaffnng von Baumaterialien, Bürg- schaften, Darlehen oder MNestkauffummen für die Genossen. Die Haftsumme be-

.| trägt 200 .46. Die höchste zulässige Zahl

der Geschäftéanteile beträgt eintausend. Die Mitglieder des Vorstandes sind: Arthur Küllmer, Heinrich O , Emil Knappe und Hermann Fellgiebel, sämtlich zu Steinau a/Oder. Statut vom 15. April 1920. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma im „Steinauer Kreis- und Stadtblatt“. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die Willens- erklärungen des Vorstandes erfolgen durh zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden der Sa ihre Namensunterschrift beifügen. Die Ein- sicht der Liste der Genossen is während Len, D UIRNDes des Gerichts jedem ge- stattet.

Amtsgericht Steinau (Oder), 3. 12. 20.

Stendal. / (a0

VIn unser Genossenschaftsregister ijt heute bei der unter Nr. 34 eingetragenen Ge- nossenshaft Allgemeiner Konsumver- ein in Arneburg und Umgegend, eingetragene Genoffenschaft mit be- schränkter Haftpflicht eingetragen : Der Invalide Johann Hübner ist aus dem Borstande ausgeschieden und an seiner Stelle der Arbeiter Otto Noßnick in Arneburg ¿um ordentlichßen Vorstands- mitglied bestellt. Stendal, den 8. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Stepenitz. [93518] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 6 an Stelle ‘des verstorbenen Heinrich Poppendick als Vorstandsmitglied - der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Köpitz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftflicht, Otto Klinkhardt in Köpit eingetragen.

R Stepenigz, den 3. Dezember

Stollberg, Erzgeb. Auf Blatt 13 des hiesigen Genossen- schaftêregisters, den Spar-, Kredit- und Bezugsverein Jahnsdorf, einge- tragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Hastpflicht betr., ist heute eingetragen worden: l er Wirtschaftsbesißzer Hugo Eckert in Falnsdorf ist aus dem Vorstande aus- geschieden. Der Gutsbesißer Max Becher in Jahnsdorf ist Mitglied des Vorstandes Stollberg i. E., am 8. Dezember 1920 Das sächsishe Amtsgericht. Striegau. h [93522] In unser Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 11 bei der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Ns e: Der Gutsbesißer Alfred Scholz ist aus dem Vorstand ausgetreten und an seine Stelle der Fahrradhändler Paul Sauer in ssig ewählt. Striegan, den 18. November 1920. Das Amtsgericht.

Trachenberg, Schles. N bean In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 22 eingetragenen Flachs8- genossenschaft Trachenberg, einge- tragenenGenossenschaft mitbeschränk- ter Haftpflicht eingetragen, daß der Herzogliche Domêänenpächter Leo L nge, Herrnkashüß, aus dem Vorstand aus- geschieden und an seine Stelle der Frei- gutsbesißer Georg Würfel in Borzenzine etreten ift. mtsgeriht Trachenberg, 27. 11. 1920.

Uelzen, Bz. Hannover. [93524] In das Genossenschaftsregister ist zu der „Rohstoffgenossenschaft für das holzverarbeitende Gewerbe, e. Gen. m. b. S. heute eingetragen, daß die Firma der Genossenschaft jeßt lautet : Holzgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, Uelzen.

Uelzen, den 16. November 1920.

___ Das Amtsgericht.

Unna. A

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 26 die Genossenschaft in Firma „„Baugenossenschaft des Mieterschutz: vereins in Fröndenberg a. d. Nuhr und Umgegend eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht““ mit dem Siße in Fröndenberg eingetragen worden. Das Statut is am 17. Oktober 1920 festgestellt. Der Zweck der Genossenschaft ist aus\{ließlich darauf 1 Aus\{luß jeder Partei- olitif minderbemittelten Familien oder ersonen, soweit diese oder die Familien- vorstände Mitglied der Genossenschaft sind, zweckmäßig eingerichtete ohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. Vor- \tandsmitglieder sind: Fabrikarbeiter Fried- rich Müller, Sparkassenbuchhalter Friedrich

Düings und Kanfmann Hermann Scpeve,

d) | eines jeden

[93353] | Ÿ

sämtlih zu Fröndenberg, Bekannt- machungen ergehen unter der von min- destens zwei Vorstandsmitgliedern unter- zeichneten Firma der Genossenschaft im „Westfälischen Anzeiger" in Hamm. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen nur dur. gemeinschaftlide Namensunter- rift von zwei Vorstandsmitgliedern. Die höchste E der Geschäftsanteile

enossen beträgt fünfzehn. Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Unna, den 4. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Wildeshausen. 0 Pre

In das Genossenschaftsregister ilt heute zu Nr. 12 zur Molkerci-Genofsen- schaft Wildeshausen, e. G. m. u. H. in Wildeshausen, eingetragen: Der Landwirt Heinrich Flege in Mahlstedt ist an Stelle des ausgeschiedenen Vollmeiers Herm. Stolle, Thölstedt, in den Vorstand gewählt.

4. Dezember 1920.

Ámtsgericht Wildeshausen.

Woldenberg. __ [93527] Jn unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 29 eingetragenen Elek- trizitäts- und Maschinengenossen- schaft, - eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Läm- mersdorf, am 27. November 1920 foluende eingetragen worden: er Geschäftsanteil ist auf 300 A er- höht. Die höchste Zahl der Geschäfts- anteile beträgt 50. Woldenberg N.-M., den 27. No- vember 1920. Das’ Amtsgericht.

Woldenberg. __ [93528]

Jn unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 24 eingetragenen Elektri- zitäts- u. Maschinen-Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpfliht, Shwachen- walde, am 1. Dezember 1920 folgendes eingetragen worden:

er Geschäftsanteil beträgt 100 .4.

Die höchste Zahl der Geschäftsanteile be- trägt 100. :

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März.

Woldenberg N.-M., den 1. De- zember 1920.

_Das Amtsgericht.

11) Konkurse.

Cottbus. [94765]

Veber das Vermögen des Kaufmanns Paul Herzog in Cottbus, Inhabers der Firma: Paul Serzog, Woll- pinnerei und Zwirnerei, in Cottbus ift heute, am 13. Dezember 1920, Nach- mittags 13 Uhr, der Konkurs eröffnet. Ver- walter: Kaufmann Georg Trauschke in Cottbus, Promenade Nr. 7. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. De- zember 1920. Anmeldefrist bis zum 12. Februar 1921. Erste Gläubigerver- sammlung den 11. Januar 1921, Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prü- fungstermin den 8. März 1921, Vor- mittags 11 Uhr.

Cottbus, den 13. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Dresden. [94764] Ueber das Vermögen der Werkzeug- Vertriebs-Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung in Dresden-A., Moritz- straße 15, wird heute, am 13. Dezember 1920, Nachmittags #2 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Konkursverwalter : Rechtsanwalt Hauffe in Dresden, Mar- schallstraße Nr. 43. Anmeldefrist bis zum 11. Januar 1921, Wahltermin: 11. Fa- nuar 1921, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin: 25. Januar 1921, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 11. Januar 1921. Amtsgericht Dresden. Abteilung IL

Linen. [94766] Ueber das Vermögen der Firma Loh- mann u. Comp., Gesellschaft mit be- schränkter Haftung zu Lünen ist heute, 114 Uhr Vormittags, der Konkurs er- öffnet. Konkursverwalter ist der Rechts- anwalt Coers in Lünen. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis zum 10. Januar 1921. Anmeldefrist bis zum 31. Januar 1921. Erste Gläubigerversammlung am 10. Jannar 1921, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 22. Prüfungstermin am 11. Fe- bruar 1921, Vormittags 11 Uhr, daselbst. Lünen, den 13. Dezember 1920. Bürgel, Gerichtsaktuar.

Neubrandenburg, MeckI1b.[94767] Ueber das Vermögen des Gärtnerei- besißers Hermann Denstädt in Neu- brandenburg wird heute am 10. De- zember 1920, Nachmittags 124 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. onfursver- walter: Kaufmann Rudolf Mejo, hier. Offener Arrest mit Anzeigepflicht 10. Ja- nuar 1921. Erste Gläubigerversammlung: 29. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin: 12. Januar 1921, Vormittags 10 Uhr. Anmelde- frist: 31. Dezember 1920. Mecklenburg-Streliß\hes Amtsgericht Neubrandenburg.

Walle, Saale. [94768] Jn dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der Halleshen Wäschefabrik Kurt Seyer in Halle a-S. is zur Abnabme der Schlußrechnung des Ver-

walters sowie zur: Anhörung der Gläubiger

über ckie Gewährung einer Vergütung ay die Mitglieder des Gläubigerausfchusses der Schlußtermin auf den 12. Januar 1921, Vormittags 10 Uhr, vor dey Amtsgerichte hierselb, Poststraße 13 Zimmer 45, bestimmt. Y Halle a. S., den 8. Dezember 1920. Der Gerichts\chreiber des Amtsgerichts, Abteilung 7. Halle, Saale. [94769] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Bauunternehmers Eduard Götter in Halle a. S. wird nah ey.

dur aufgehoben. Halle a. S., den 11. Dezember 1920, Das Amtsgericht. Abteilung 7.

Königsberg. Pr. Besfchluf. [94770 Jn dem Konkursverfahren über das Ver: mögen der Königsberger Schweine: mastanstalt wird auf Antrag der in de Gläubigerversammlung vom 6. Dezember 1920 Cn Biorienen Gläubiger eine Gläubiger: versammlung auf den 5. Fanuar 1921, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 123, neues Gerichtsgebäude, anberaumt. «Tagez ordnung : Neuwahl eines Konkursverwaltez an Stelle des vorhandenen Verwalter? Königsberg, den 6. Dezember 19, Das Amtsgericht. Abteilung 29.

Mainz. [9477] Das Konkursverfahren über den Nab laß des Dentisten Rudolf Theodor August Stahn in Mains wird nah erfolgter Ahaltung des Schlußtermin hierdurch aufgehoben. Mainz, den 10. Dezember 1920. Hessisches Amtsgericht.

Neukölln. pen

Sn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Neumaun u. Dr, Pieper in Neukölln, Kottbuser Damm 79, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüctsichtigenden Forderungen fowie zur Anhörung der Gläubiger über die Cr- stattung: der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de Gläubigerauéshusses der Schlußtermin auf den S. Januar 1921, , Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselb, Berliner Straße 65/69, Zimmer 70, stimmt.

Neukölln, den 11. Dezember 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Radeberg. . [94773] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des früheren Kinobesitzers, jeßigen Eisendrehers Otto Sennewald in Radeberg wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Kon- fursmasse niht vorhanden ift. Amtsgeriht Radeberg, den 9. Dezember 1920.

Sangerhaunusen. [94774]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Meßer- schmidt in Sangerhausen ist zur Prü- fung der nachträglih angemeldeten Fotde- rungen Termin auf den 21. Januar 1921, Vormittags 10 Uhr, vor iem Amtsgericht in Saugerhausen, Zimmer 13, anberaumt.

Sangerhausen, den 7. Dezember 190 Liebmann, Just.-Anw., als Gerichts schreiber des Amtsgerichts. Abteilunel

12) Tarif- und Fahrplanbekanunb

machungen der „„„ Sisenbahnen.

Tfv. 53. Binnentarif der Bentheimer KreiSbahn. d Mit Gültigkeit vom 15. Dezember 192 weiden die besonderen Zuschlagéfracten geändert bezw. erhöht; sie betragen [ur 100 kg in Pfennig uf eine ilg. Stüdtg. ladungen nt\ernung Eilg. Stückg. ladunge Von : s ® übrige) (Kohlen) 1—10 km 70 40 9 11—20 km 100 70 21—50 km 150 100 über 50 km 200 150 40 E Das alsbaldige Inkrafttreten der I höhungen gründet sich auf die vorüber- gehende Aenderung des § der E.-V.-

94761 ; Ba erischer Sächsischer Tierverkehr- o

Mit sofortiger Gültigkeit treten vere schiedene Aenderungen im Abschnitt E sondere Bestimmungen zum Nebengebü Le tarif“ und im Abschnitt „P. Del “t Bestimmungen“ in Kraft. Näheres A aus unserem Verkehrsanzeiger zU eno z auch gibt unser Verkehrsbüro hier, ien Straße 411, Auskunft. oh Dresden, am 13. Dezember 1920. Eisenba n-Generaldirefti0o!t als geschäftsf. Verwaltung-

94763

| on sofort ab führt der Bahnhof 9, Klasse Laudenbach MNB. die Bezei 7 Laudenbach (Bergstraße) Und

Be-

nun ! Bahnhof Priencidsjel MNB. Veit:

zeichnung Friedrichsfeld (Baden) Beide Bahnhöfe liegen an der aue Frankfurt—Heidelberg.

Mainz, den 11. Dezember 1920. Eiseubahndirektion-

folgter Abhaltung des Schlußtermins hier. |

Deutscher Reichsanzeiger

v,

Preußischer Staatsanzeiger.

j

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 Mt. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berltn außer den Postanstalten und Zeitung8vertrieben für Selbstabholer

ußerdem wird auf

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rs eile 2 ML., elner Auna enen Einheit8zeile 3,50 Mt | ersfin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Junhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Bekanntmachung vom 4. November 1918 über den Ankauf von Menschen- haaren im Umherziehen.

Erste Beilage.

Uebersicht über die Prägungen von Reihsmünzen in den d Münzstätten bis Ende November 1920. ; h

Preuften.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Ausführungsanmweisung zu dem Geseße über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 26. April 1920.

Verordnung über Schrotmühlen.

Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Referenten im Reichsamt iür Arbeit3vermittlung und bisherigen ständigen Mitarbeiter heim Statistischen Neichsamt, Regierungsrat Dr. Krause unter Belasung der Amtsbezeichnung Regierungsrat zum Mitgliede des Neichsamts für Arbeitsvermittlung ernannt.

Der rechtskundige Erste Bürgermeister in Würzburg Grieser und der preußishe Amtsrihter in Tarnowiß Dr. Westphal sind zu Oberregierungsräten im Versorgungs- wesen ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt: der bisherige Direktor der Neichsbanknebenstelle in Berlin-Schöneberg Hasse, die bisherigen Reichsbankräte Stahn und Knaack in Berlin zu Direktoren bei der Reichsbank, unter Uebertragung der Stelle cines Hilfsreferenten des Reichsbankdirektoriums.

Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. November 1918 über den An- kauf von Menschenhaaren im Umherziehen (Reichs- Geseßbl. S. 1299). Vom 8. Dezember 1920.

Die auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 31. Oktober 1918 erlassene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. No- vember 1918, betreffend Ankauf von Menschenhaaren im Um- herziehen (Reichs-Geseßbl. S. 1299), wird hiermit unter Zu- stimmung des Reichsrats aufgehoben.

Berlin, den 8. Dezember 1920.

Die Reichsregierung. Fehrenba c.

Preußen.

Ausführungsanweisung zu dem Geseze über die Bildung einer neuen Stad|t- gemeinde Berlin vom 26. April 1920.

I. 1. Durch das Geseß über die Bildung einer neuen Stadt- gemeinde Berlin vom 26. April 1920 s{eidet eine große Zahl von Ortschaften aus dem Regierungsbezirk Potsdam und der Provinz Brandenburg aus und tritt in den Verwaltungsbezirk Berlin ein. Damit endigt au die Zuständigkeit der Sculbehörden des MNe- gierungsbezirks Potsdam (Regierungspräsident, Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen), soweit nicht durh das, Gesek selbst oder durch besondere Anordnung etwas anderes bestimmt wird. Desgleichen die Zuständigkeit des HBolizeipräsidenten in Berlin für das Fa®- und Fortbildungs\hulwesen, soweit fie auf Z 42 Absatz 2 des Landesverwaltungsgesekes vom 31. Juli 1883 (G.-S. S. 195) beruht. An ihre Stelle tritt als Schulaufsichtsbehörde für fämtliche öffentlihen und privaten Schulen der neuen Stadtgemeinde Berlin das Provinzialschulkollegium zu Berlin, au für die durh Verordnung, betreffend die Ausführung dec Bestimmungen der Bundesratsbekannt- machung vom 2. August 1917 (RGBl. S. 683) auf weitere Unter- rihtéfäher vom 5. Mai 1919 und den dazu gegebenen Runderlaß vom 5. Mai 1919 JI.-Nr. U II1 B 6630 U IV (3.-Bl. f. d. Unterrichtsverwaltung S. 431 ff.), dem Polizeipräsidenten zu Berlin übertragenen Zuständigkeiten. ¿

2. An Stelle der für den Regierungsbezirk Potsdam zuständigen Beschlußbehörden treten hinfort auch für die aus dem Negierungs-

einschließlich des Portos abgegeben.

bezirk Potsdam au8gesGiedenen Landesteile die für die neue Stadt- gemeinde Berlin zuständigen.

3. Die für die Führung der S(hulaufficht in der neuen Stadt-

gemeinde Berlin notwendigen Akten der Regierung in Potsdam und des Polizeipräsidenten zu Berlin find an das Provinzialschulkollegium zu Berlin abzugeben. __ 4. Die Kreis\hulinspektionsbezirke bleiben zunäGst noch unver- ändert. Die bisher für die nach Berlin eingemeindeten Ortschaften zuständigen Kreisshulräte, deren dienstlißer Wohnsiß innerbalb der neuen Stadtgemeinde Berlin liegt, treten vom 1. Oktober 1920 ab unter die Dienstaufsicht des Provinzialschulkollegiums zu Berlin mit Ausfch{luß der kreis\{ulaufsichtlichen Tätigkeit, . die . sie noch für Teile des Regierungsbezirks Potsdam Gabriele Raben.

9. Alle Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen, die in dem Gebiet der neuen Stadtgemeinde Berlin liegen, treten, soweit Fie nit bereits bisher unter dem Provinzialshulkolegium gestanden haben, unter die Dienstaufsicht des Provinzialshulkollegiums. Die an nichtstaatlihen öffentlihen höheren und mittleren Lehranstalten und an öffentlichen Volksschulen des zur neuen Stadt- gemeinde geschlagenen Gebiets angestellten oder beschäftigten Lehrer und Lehrerinnen gelten, soweit diese Shulen von politischen Ge- meinden oder Schulverbänden unterhalten wurden, als in der neuen Stadtgemeinde Berlin angestellt oder beschäftigt. Ihre Ansprüche auf Zahlung von Diensteinkommen usw. gegen die bisherigen Schul- Tastenträger bat in Zukunft die Stadt Berlin zu erfüllen.

6. Die Verpflißtung zur Gewährung von Ackernußung, Naturalien usw. oder sonstigen baren Dienstbezügen in Anrechnung auf das Dienst- einkommen der Volks\{ullehrer gemäß &S 29 und 30 des Lehrer- besoldungtgesezes vom 26. Mai 1909 - wird durch die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin nicht aufgehoben und bleibt bis zu ibrer ordnungsmäßigen Ablöfung oder Aufhebung bestehen.

7. Für die Leistungen der bisberigen Volkss{ullebreralterszulage-, Nukhegehalts- und Witwen- und Waisenkassen des Regierungsbezirks;

Potsdam gilt folgendes 49 des-Geseßes) :

Der neue Schulverband Berlin übernimmt die Zahlung der Alterszulagen an die in ihm angestellten Lehrkräfte, ferner für alle diejenigen ehemaligen Lehrkräfte, die zuleßt in einer nunmehr zum neuen Schulverband Berlin gehörigen Schulstelle endgültig angestellt waren, die Zahlung der Nubegehälter mit Ausnahme - des geseßlichen Staatsbeitrags zu jedem Ruhegehalt sowie die Zahlung der Hinter- bliebenenbezüge mit Ausnahme der von der Glementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse in Potsdam zu zahlenden Witwen- und Waisen- gelder.

Diejenigen Witwen "und Waisen, denen bei Inkrafttreten des Geselzes Witwen- und Waisengelder aus der Staatskasse auf Grund des 8 14 Absatz 1 des Geseßes vom 4. Dezember 1899 (G.-S. S. 587) gezablt werden, erbalten dieselben Bezüge aus der Staatskasse weiter. Auständig für die Auszahlung dieser Beträge bleibt in dem bisherigen Umfange die Negterung in Potsdam.

Alle diese Bestimmungen über die Auszahlung der Dienstbezüge an die Volksschullehrer und -lehrerinnen im Dienst oder im Nuhe- stand und der Hinterbliebenen von Volks\(Gullehrern gelten nur mit der Einschränkung, die si ans der acfeß!iden Neuordnung des Volks- [O Gr der Nubegehälter und der Neliktenbezüge ergibt. f Die Zahlungen für die an die Volksf{ullehreralterszulage- und die Nubegehaltsfasse angeshlofsenen öffentlichen mittleren Schulen hat die neue Stadtgemeinde ebenfalls voll zu übernehmen.

Die neue Stadtgemeinde Berlin übernimmt die Zahlung der Rubegebälter sowie der Witwen- und Waisengelder für die Direktoren und Lehrer, die an Fac- und Fortbildungsschulen der Gemeinden im Gebiete der neuen Stadtgemeinde angestellt waren, soweit diese Bezüge nit infolge Einkaufs und Beitragszahlung in eine Nuhe- gehalts- usw. Fasse von dieser zu tragen sind. R

8. Hinsichtlich der Glementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse in Potédam verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen. n ihrem Geschäftsbereihe bildet die Regierung in Potsdam auch ferner die Verrechnungs- und Zablstelle für die an die neue Stadtgemeinde Berlin fallenden Städte und Ortschaften.

T1. 1. Die neue Stadtgemeinde Berlin bildet einen eigeuen Schulverband im Sinne des Volks\Gulunterhaltungêgeseßes vom 98. Juli 1906 (G.-S. S. 335). Es gelten deshalb aud für sie alle für Eigenschulverbände bestehenden Vorschriften, insbesondere die Be-

stimmungen des Volksshulunterhaltungsgesetßzes, foweit uicht das.

Geseß vom 26. April 1920 etwas anderes bestimmt.

Diese Abweichungen sind folgende: , A A. 1. An Stelle einer für das ganze Stadtgebiet zuständigen Stadtschuldeputation tritt für jeden Bezirk 14 Abf. 1 und An- Tage IT des Gesetzes vom 26. April 1920) je eine Schuldeputation. Für den Bezirk der bisherigen Stadt Berlin eins{ließlich des (Gults- =ezirkes Berlin-S{loß und der Gemeinde Stralau „außer der Abtei wird bis zur anderweitigen Regelung durch Gemeindebes{luß eine einheitliche Bezirkéshuldeputation gebildet. 58 Nr. 13 des Ge- setzes: über ihre Zusammensetzung vergl. besonders § 58 Nr. 13 A b- fat 2 des Gefeßes.) I i ; “9. Die Bezirksschuldeputationen gelten als Schuldeputalionen im Sinne des BVolksschuluuterhaltungsgesebes. In allen \{ulaufsicht- liden Angelegenheiten haben fie u n m ittelbar mit dem Provinzial- \{ulkoleaium als der Schulanfsichtsbehörde zu verkehren. „Das ProvinzialsGulkollegium hat indessen vor der Entscheidung über An- träge und Anregungen der Bezirks\huldeputationen in . allen Fragen, die in ihrer Bedeutung über die Interessen eines einzelnen Ver- waltungsbezirks hinausgehen, den Magistrat 311 höre p i 3. Auf die Zusammensetzung der Bezirksschuldewutationen finden die für städtisde Schuldeputationen geltenden gescßlihen, Vorschrifteu (gegenwärtig § 44 des Schulunterhaltunasgeseßes) mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Bürgermeisters der Vorsitzende

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des Bezirksamte3, an die Stelle des Gemeindevorstands das Bezirks- amt und an die Stelle der Stadtverordnetenversammlung die Bezirks- versammlung tritt.

4, Soll die Zahl der in § 441 Nr. 1— bezeichneten Mitglieder einer Bezirksfchuldeputation anderweit festgesegt werden, fo ist dazu ein von der Schulaufsichtsbehörde zu genehmigender Gemeindebes{luß der neuen Stadtgemeinde Berlin, uiht der Bezirksversammlung, erforderli, es sei denn, daß eine derartige Beschlußfassung im Nahmen der von den städtishen Körperschaften gemäß § 22 des Gesekzes vom 26. April 1920 aufgestellten Grundsätze der Bezirks- versammlung überlassen ist. Im letzteren Falle bedarf der Beschluß der Bezirksversammlung der schulaufsichtlihen Genehmigung. : 5, Al3 Ortspfarrer im Sinne des § 441 Nr. 4 Absay 1 des Sg@ulunterhaltungsgeseßes gelten für die Bezirks\{huldeputation uur die Pfarrer, deren Pfarrsprengel ganz oder teilweise in dem einzelnen Bezirke liegen.

6. För den Eintritt eines Nabbiners in eine Bezirksfhul- deputation gemäß § 44 T Nr. 5 des Schulunterhaltungsgeseßes muß die vom Geseßze verlangte Voraussczung (Vorhandensein von mindestens 20 jüdischen VoUssMhulkindern) in dem einzelnen Bezirke vorliegen.

7. Wegen der Bestätigung von Mitgliedern der Bezirks\{ul- deputationen wird auf § 4411 Absatz 3 des Schulunterhaltungsgeseßzes verwiesen.

8. In - weiterer AbweiGung von den Bestimmungen des Sul- unterbaltungsgeseßes beträgt die Wahlperiode für die gewählten- Mit- glieder der NBeztirks\huldeputationen fiatt fes Fabre nur vier Jahre, und die Gewählten find berechtigt, ihr Amt nacl) zwei Jahren nieder- zulegen.

9. Nah § 43 Absatz 1 des Gesetzes von: 26. April 1920 sind die Bezirks]huldeputationen au - für, - die üffentlihen mittleren Sqhulen zuständig. Es wird si empfehlen, hierauf bei ihrer Zu- fammenseßung ‘und namentkih bei der Auswahl der nah § 441 Nr. 3 des Schulunterhaltungsgescßes zu Mitgliedern zu wählenden Perfonci Rücksicht zu nehmen.

B. 1. Die Bestimmungen über die Anstellung der Volksscul- lehrer und -lehrerinnen enthalicn zunächst die Abweichung, daß die Wahl durch das betreffende Bezirksamt, nicht durch den Magistrat zu erfolgen hat.

9, Außerdem ist im § 51 des Gesetzes vom 26. April 1920 die Sonderbestimmung getroffen, daß in allen Fällen, in denen eine Stelle durd den Tod des Inhabers in den Monaten Juli und November frei wird, die Besetzung dur Wahl aus drei von der Schulaufsichtsbehörde als befähigt Bezeichneten oder, soweit es sich um eine mit Leitungsbefugnissen verbundene Stelle handelt, durch die Schulaufsichtsbehörde zu erfolgen bat. Das Provinzialschul Eollegium wird bei den von ihm zur Wahl vorzufchlagenden Personen und für die von ibm frei zu beseßenden Stellen vornehml1ch au? Lebrer und Lehrerinnen anderer Schulaufsichtsbezirke Bedacht zu nebmen haben.

3: Infolge der Bildung der neucn Stadtgemeinde Berlin ommen auch einige mit einem Kirchenamte organisch verbundene Sculstellen in den Eigenschulverband Berlin. Wegen der Beseßung dicser Stellen wird auf §& 62 Absatz 5 des Volksschulunterhaltungs geseßes und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen verwiesen,

[iT, 1. Mit dem 1. Oktober 1920 sind alle Nechte und Pflichten dér im §8 1 des Geseßes vom 26. Avril 1920 genannten Gemeinden und Gutsbezirke im Wege der Gesamtrehtsnahfolge auf die neuc Stadtgemeinde Berlin übergegangen 2 des Gesetzes). Dies gilt auch für das Schulzwecken gewidmete Gemeindevermögen. Da fich indessen im Gebiete der Bolkss{ulverwaltung Schulverband und Gemeinde vielfa nicht decken, insofern Träger des Vermögens auch Gesamts{ulverbände und Gutsbezirke als Eigenschulverbände find, hat das Gesetz im § 47 ausdrüdlich bestimmt, daß das Vermögen der innerhalb der neuen Stadtgemeinde Berlin belegenen bisherigen Schul- verbände und Gesamtschulverbände als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf den Cigenschulverband Berlin überzugehen hat.

d Gesamtschulverbände, die nur mit einem Teil ihres bisherigen Schulbezirks innerhalb des Stadtbezirls der neuen Stadtgemeinde Berlin belegen sind, werden aufgelöst. Darüber, ob die Restbezirke cigene Schulverbände bilden oder mit anderen Schulverbänden zu neuen Gesamtshulverbänden vereinigt werden, jowie über die ver- mögensrechtlibe Auseinanderseßung zwischen den beteiligten Schul- verbänden bezw. Gesamtschulverbänden beschließt nah Maßgabe der 8&8 3 und 4 des BRolksschulunterhaltungsgêéseßes die Regierung in Potödam als Schulaufsichtsbehörde auch da, wo der neue Schul- verband beteiligt ist. Diese Auseinaudersetzungsbeschlüsse werden bald zu erlassen sein. ;

3. Auch bei dem Uebergange des Vermögens der Schulverbände und Gesamts@ulverbände auf die neue Stadtgemeinde Berlin bleiben die Rechte und Pflichten der Kirchengemeindeu und sonstiger Dritter (§8 27—-32 des Volksshulunterhal tungégeseßes) bestehen.

4. Das für Zwecke des öffentlichen Schulwesens gewidmete Ver- mögen der bisherigen Schulverbände und Gefamtschulverbände bleibt feinen bisherigen Zwecken erhalten, sofern nicht die zustäfdige Be- zicköschulveputation mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde einer anderweiten Verwendung zustimmt. Die Vorschriften der §§ 29 und 26 des Volksschulunterhaltungegeseßes finden sinngemäß Au- wendung. Es ist daher für das gesamte auf den neuen Schulverband Berlin übergegaugene Vermögen eiu genaues Verzeichnis (Matrikel) nach Bezirken geordnet baldigst aufzustellen und dem Provinzialf{ul- Follegium vorzulegen.

5. Soweit bisher gemäß § 14 des Volksfhulunterhaltung8geseßzes Beträge für Kosten von Volks\{ulbauten angesammelt sind, 1st der neue Swhulverband Berlin mit Zustimmung der zuständigen Bezirks- \huldeputation zu ihrer freien Verwendung auch für andere als Baut« zwecke berechtigt. Jedoch foll die Verwendung tunlichst für Zwecke

erfolgen, die denen, für die sie gesammelt find, ähnlich. find. Dié