1920 / 288 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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“Ag. Neumann - Magdeburg (Soz.) verweist al3 BeriGt- erstatter auf den von ihm über die Pork {hon im April des Jahres erstatteten ausführlichen richt. Die Landes- versammlung habe sih die Nachprüfung der Einzelheiten des damals verabschiedeten und am 7. Mai publizierten Geseßes vorbehalten, und der Ausschuß für die Beamtenbesoldungsfrage habe si dieser Prüfu: in andauer angestrengter Tätigkeit unterzogen. Das vom Nei erlassene P ertgeies hat den Ländern die Art der Regelung der Besoldungen Dos en und die Selbständigkeit der Länder schr beshränkt. Im Rahmen dieser reibsge A Bindung hat der Auss{uß versucht, dasjenige, was im alten Diensteinkommensgeseß den Wünschen der Beamten nit entsprach, in ihrem Sinne zu ändern. Man ist auf den Gedanken der Äusgleihszulage gekommen, die si den wirtshaftliben Gesamtverhältnissen anpassen 41 um den Beamten über die Not der Zeit hinwegzuhelfen. Es st notwendig, daß sich Preußen mit dem Reiche schleunigst ins Be- nehmen seßt, um die Ausgleihszulage zu erhöhen. Um so dring- licher muß die Regierung aufgefordert werden, darin Wandel zu schaffen und die s{leunigste Auszahlung der Beträge zu bewirken. Au das wird immerhin zu einer gewissen Beruhigung der Beamten- saft beitragen. Da man die analogen Reichstagsbeshlüsse abzu- warten hatte, sind im leßien Augenblide noch eine Reibe von Ab- änderungen und Berichtigungen in der Eingruppierung und in den Säten der Befoldungsordnung nötig geworden, die der Ausschuß nahträglih aufzunehrzen beantragt.

Abg. Paul Lo Im ana (U. Soz.): Die in der neuen Be- solduncSordnung für die unteren und mittleren Beamten vorgesehenen Gebälter find vollig ungenügend und entsprehen keineswegs den wirflihen Teuerungsverhaltnissen. Wir verlangen für die unteren und mittleren Beamten und für die Stellenanwärter dieselben Zu- {läge wie für die oberen Beamten.

Abg. Müller - Hannover (Soz.): Der Abgeordnete Paul Hoffmann ist im Auss{uß nur bis zur 28. Sißung zugegen gewesen, nachher hat er nicht mehr teilnehmen dürfen. Jch beantrage, das Geseß en bloc anzunehmen.

—— Abg. Paul Hoffmann (U. Soz.): Die Unabhängigen find nach der 28. Sißung aus diesem Auetbuß wie aus allen übrigen Ausschüssen ausgeschlossen worden.

_ Da niemand dem Antrage auf Blockabstimmung wider- spricht, wird das Geseß in zweiter Lesung ohne Einzel- beratung en bloc und sofort darauf auch in dritter Lesung endgültig einstimmig angenommen. (Beifall)

Es folgt die zweite und dritte Beratung des Ge E entwurfs, welher die für die Leiter und Lehrer an den staatlihen höheren Lehranstalten geltenden Geseße über das Beamtendienstein- kommen und über das Beamtenaltruhegehalt auch s die Leiter und Lehrer der kommu- nalen höheren Lehranstalten ausdehnt. Die Vorlage wird in der vom Beamtenbesoldungsaus|chuß vor- geshlagenen Fassung nah dem Referat des Abg. Oel zee (D. Nat.) ohne Erörterung in zweiter und dritter Lesung en bloc angenommen und außerdem folgende Ent- schließung gefaßt:

„Akademish gebildete Lehrer (Lehrerinnen) dürfen nur an höhere Lehranstalten verseßt werden.“

Die Geseßentwürfe über die Versor- gungsbezüge der bis zum 1. April 1920 pensionierten unmittelbaren Staatsbe- amten und der Lehrer werden in zweiter und dritter Beratung einstimmig angenommen. Die Alt- und Neupensionäre werden danach gleichgestellt.

Die R R O E über die Aufbesse- rung des Diensteinkommens der evange- lishen und katholischen Geistlihen werden gegen die Stimmen der Unabhängigen, Neukommunisten und eines Teiles der Mehrheitsfozialisten angenommen:

Das olk Gulletrerbtienfeintomaena aeseß wird in zweiter und dritter Beratung gleichfalls angenommen.

Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs T e ae beihilfen und zu den rtszushlägen der nicht planmäßigen Beamten und Volksschul-

léehrpersonen.

Finanzminister Lüdemann: Die Regierung dankt den Mitgliedern der Landesversammlung für die Verabsciedun der Befoldungsvorlagen, die vielen Beamten wesentliche Auf- besserungen bringen. Wir haben den Verbesserungsanträgen des Parlaments troß mancher Bedenken zugestimmt. Leider ließ ich die Sahe niht fo beschleunigen, daß die Beamten {on zum Weihnachtsfest in den Genuß der erhöhten Bezüge treten fonnten. Ich habe darum bestimmt, daß das erste Quartal- bzw. Monat3gehalt von 1921 schon vor Weihnachten ausgezahlt wird. Wir hoffen, daß die Beamten damit bis zum nätsten Zahlungstermin aus- kommen werden. Auch die erhöhten Gehälter können natürlih nit mit der immer steigenden Preisentwicklung Schritt halten. Darum hat die Regierung den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, der für Notzuscläge 155 Millionen auswirft; voraussi{tlich wird diese Summe noch überschritten werden müssen, und wir können vielleicht mit 200 Millionen rechnen. 7

Abg. Rosebrock (Soz.): Wir beantragen Ueberweisung der Vorlage an den Hauptaus\Guß. Sämtliche Parteien sind mit dem Geseßentwurf nur deshalb einverstanden, weil das Reichs- \perrgeseß uns hindert, den Beamten mehr zu gewähren.

Die Vorlage geht an den Hauptaus3schuߧ.

Aus den Reihen des Zentrums, der Demokraten und der Sozialdemokraten sind in der pa vom Mai bis Dezember dieses Jahres acht Ie ervorgegangen, welche die Gewährung der den Reichsbeamten in den beseßten Gebieten bewilligten Besaßungszulagen auch für die preußishenStaat3beamten, Lehrer und Geistlichen sowie für die Beamten der Selbstverwaltungskörper bezwecken, bezw., nach- dem die Staatsregierung diese Ausdehnung T be- {lossen hatte, die alsbaldige E dieser Besazungs- ¿ulage fordern. Der Auss\chuß für die Beamten- besoldungen hat diese Anträge beraten und dem Plenum jolgende Beschlußfassung empfohlen:

die Staatsregierung zu ersuchen,

A. 1. den preußisben Beamten, den Geistlihen und Lhrern, den Angestellten und Lohnempfängern der Staatsbetriebe der beseßten Gebiete die Besaßungszulage nah den Grundsäßen des Reiches mit rüdckwirkender Kraft vom Tage der Besaßung ab, frübestens bem Januar 1920 an unverzüglih auszuzahlen,

_, 2. die Besabungszulage n alle Gmpfänger von Ruhegehalts- und interbliebenenbezügen entsprechend auszudehnen, A

3. auf alle Kommunalverwaltungen einzuwirken, daß bei diesen

inngemay verfabren wird,

4. dur scfortige Verhandlungen mit dem Reih dahin zu wirken, daf sämtliche Besaßungszulagen als dur den Krieg 2csene nots wendige Ausgaben dur ReiSamittel ededckt werden;

_B. den im beseßten Teile der Stadt Düsseldorf wohnenden und im unbeseßter Jeile beschäftigten Beamten die Wirtschafts- beihil re (Besaßungszulage) zu zahlen;

C. allen Beamten der ersten und zweiten Abstimmungszone in N ord\chTleêwig eine gleihmäßige Zulage in Höhe des bödisten Betrages, der ciner Beamtengruppe dort gezahlt worden ist, zu ge-

währen und diese Zulage wie die Besaßung8zuläge au den Empfängern von halt- und Hinterbliebenenbezügen zu ren sowie ent- sprechende Verhandlungen mit den Kommunalverwaltungen und wegen der Deckung mit dean: Reitie zu führen.

__ Ohne Erörterung aelangt dieser Ausschußantrag -ein- stimmig zur Annahme.

Es folgt der Bericht des Rechtsausshusses über den G e - seßentwurf über die Vermögensausein- anderseßzung zwishen dem preußischen Staate und dem preußishen Königshause sowie über die Anträge der Sozialdemokraten auf P ISCuns dieses Geseßentwurfs und der Unab-

ängigen Sozialisten und Kommunisten auf

Enteignung des Vermögens der ehemaligen Fürstenhäuser.

Der A uss\chuß beantragt die Annahme folgender Entschließung:

„Das Staatsministerium wird ersucht, in eine erneute Prüfung des Vergleihs und seiner Unterlagen einzutreten, bei der, unbeshadet des Grundsaßes des Artikels 159 der Reichs- verfassung, die Ergebnisse der Verhandlungen des Rechtsausschusses berüdsihtigt werden.“

Der Antrag der Sozialdemokraten soll als erledigt betrachtet, die Weiterberatung des Gesetzentwurfs und der anderen Anträge bis zur Erledigung der Nachprüfung ausgeseßt werden.

Abg. Oppenhoff (Zentr.): In der Aus\{ußberatung Eaben sch über die Frage des Privateigentums des E preußischen Aonghan es fo große Meinungsverschiedenheiten und so lebhafte rechtlihe Bedenken ergeben, daß die Ausshußmehrheit der Meinung geworden ist, daß bei dieser Sachlage zwar nicht eine Zurücziehung des Vergleichs in Frage komme, dagegen eine erneute Prüfung des Vergleichs und seiner Ünterlagen durch das Staatsministerium nit nur wünsSenêwert, sondern auch nötig sei.

._ Abg. Kilian (Neukomm.): Wir können dem Aus Guyana nicht zustimmen. Wir müssen darauf bestehen, daß der Antrag Adolf Hoffmann auf Enteignung angenommen wird. Die Re- volution hat die früheren Rechtsverhältnisse aufgehoben, sie hat neues Recht geschaffen, die politisben Verhältnisse nah der Révo- [lution müssen nach den neuen, von der Revolution zum Erfolg geführten Grundsäßen durhgeführt werden.

Abg. Dr. Dole z y ch (D. Nat.): Wir haben keine Veranlassung, unsere Auffassung von der Sacblage zu ändern, gaben auch aus den Auss{ußverhandlungen keine Notwendigkeit tnehmen fönnen. Wir werden den Ausschußantrag ableFnen.

_ Abg. Hauschild (Soz.): Dur die Auss{ußverhandlungen ist die Nechtsgrundlage für den Vergleih eine wesentli andere ge- worden. Die Fraktion erwartet, daß die Staatsregierung mit allem Ernst alle neu aufgetauhten Rechtsfragen und re{tlicen Bedenken unterfubt. :

Abg. Ludwig (U. Soz.): Der Verglei rührt doch niht von Dr. Rosenfeld ber, er stammt erst vom 26. 5 ebruar 1920, wo Rosen- feld son seit über einem Jahre aus dem Ministerium ausgeschieden war. Daß die Herren, welche den Verglei unterzeichnet ben. nit mehr Minister sind, ist zweifellos eine Folge auch dieses Vergleichs. (Sehr wahr! links.) Die Volksbeauftragten haben am 13. November 1918 das Privateigentum bes{lagnahmt und das weitere der Zukunft überlassen.

Finanzminister Lüdemann: Zur Peatnag der Bildung von Wakhlmärchen bemerke ih: es ist rihtig, daß Möbel aus dem ftönig- lichen Sloß abtransportiert sind. Ich sebe gar nit ein, was darin gefunden werden kann; es fragt sich dod, wohin sie transportiert worden sind. Es haben Zimmer für andere Zwecke, für Einrichtung des Museums usw. freigemaht werden müssen; irgendein Moment der Beunruhigung wird darin wobl nicht zu finden sein.

Abg. Stendel (D. V): Wir sind nicht davon überzeugt, da die Erledigung der Vorlage auf Grund der vorhandenen ae s nicht hätte erreichen lassen. Wir bedauern aufs tiefste die Nichterledigung. Wären die Meinungsverschiedenbeiten im Schoße der Regierung zur rechten Zeit ausgetragen worden, so hätte der Vergleih die Billigung des Hauses gefunden. ?

Abg. Adolf Hoffmann (Neukomm.): Als ih hier den Ab- tranêport von 40 bis 50 Möbelwagen erwähnte, batte Dr. Südekum die Stirn, zu behaupten, das wäre Hintertreppenklatsch, das wäre alleë erlogen. Ich erkläre beute zum dritten Male, daß ih alles aufrechterbalte, was: ih gesagt habe. f

Der Ausschußantrag wird gegen die Deutschnatio- nalen angenommen.

Die Verfügung des Justizministers vom 16. Juni 1920 über die Dienstverhältnisse der Justizsekretäre und Registratoren wid ge- nehmigt.

Es folgt die erste Beratung des Gesehentwurfs über die Regelung der Hochwajser-, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder.

Abg. v. d. Osten (D. Nat.) begründet die Vorlage und be- antragt ihre Ueberweisung an den Hauptaus\&uß.

Abg S@&Sulte (Zentr.): Wir werden im Ausschuß für eine wesentliche Erböbung der von der Regierung auêsgeworfenen Beträge eintreten.

Die-Abgg. Held (D, V), Frit ch (Soz.) und Dr. Grund Dem.) treten DiSfans für die Vorlage ein.

Der Geseßentwurf wird dem Hauptausschuß überwiesen. Zur ersten Meno fommt hierauf der Geseßzent- wurf zur Verstärkung des Beamtenstandes des Provlkiatidaltollegiums in Berlin.

Abg. Dr. Kaufmann (D. Nat.): Die Vorlage is für uns unannehmbar. Sie erfordert einen jährlihen Kostenaufwand von über % Million, aber sie is ganz mangelhaft begründet. Wie kommt der Kultusminister dazu, kurz vor seinem politishen Tode mit dieser Vorlage eine organifatorishe Umgestattung des Provinzial- \{ulkollegiums zu versuhen. Er will noch kurz vor Tores\hluß die christlibe Volksfchule treffen und eine Reibe außerordentli® ge- finnungstüchtiger Personen an die richtige Stelle bringen. Wir kennen diese Personen, auch diejenigen innerhalb dieses Hauses. Wir machen das nit mit.

Abg. Shüner (D. Dem.): Der Vorredner mat \sih die Ab- lebnung der Vorlage sebr leit. Wir beantragen Ueberweisung an en HauptanésuK, damit wir dort ihre Notwendigkeit prüfen ênnen.

Die Vorlage geht an den Hauptaus\chu ß.

Abg. Rippel (D. Nat.): Vir beantragen jeßi Ver-

tagung. __N Ne Er (Soz.): Wir schen in dem Antrag den Versu einer Vers leppung der Selbstbewirts{aftung der Domänen.

Aba. v. d. Osten (D. Nat.): Von einer Vershleppung ist keine Rede. Auth unsere Arbeitékraft hat eine Grenze.

Aba. Rieb l (Zentr.) shließt s dem Vertagungsantrag an.

Der Vertagungsantrag wird abgelehnt.

__Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Selbstbewirtshaftung der Do- mänen.

Der Aus\chu seht die Mitiel zur DurGführung des Geseßes von 180 auf 60 Millionen herab und ann von der Selbstbewirishaftun diejenigen Domänen aus, die sich zur Neu- oder Anliegersiedlung eignen, und solche, für die bei bèr Neuausbietung ein angemessener Pachtzins geboten wird.

Aba. Kaulen (Zentr.): Wir lehnen die Vorlage ab. Sie i nicht fo dringlich, daß ihre Verabschiedung nid dem neu zu wählenden

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Landtag überlassen werden kann. Auch der sachlide Inhalt des 6», seßentwurfs if so, daß wir uns nit damit befreunden köoïnen. Wir seben in der Verlage den ersten Versu, das Ctatsreht des Land. tags zu durchbrehen. Dem werden wir uns entschieden . widersetzen (Beifall rechis und im Zentrum.)

Abg. Sck reibe r - Halle (Dem.): Aus dem Domiänenbesiß wird Feine folhe Rente mehr erzielt; der Pachtzins beträgt pro Morgen im Dur&scnitt nur 5,50 Mark, ein bei dem heutigen Geldwert dur. aus unangebrahter Saß. Der Versu der Regierung, böbere Er. träge zu erzielen, müß daher unterstüßt werden. Der Siedlungs. gedanke muß aber im Vordergrunde bleiben, und es soll die Ver. pachtung au erfolgen, sobald ein angemessenes Angebot erfolgt.

i; . Weissermel (D. Nat.): Uns erscheint das Geseß nas jeder Gun, bin bedenklid. Es soll hier tatsachlich der erst Schritt zur Sozialisierung des Grund und Bodens getan werden. Wir lehnen die Vorlage rundtweg ab.

Präsident des StaatsminffMeriums und Minister für Landwirt, schaft, Domänen und Forsten Braun: Gerade in der jeßigen Zeit ist die Annahme der Vorlage dringli®. (Heiterkeit.) Wenn Abg. ZBeisfermel meint, es sei der erste Schritt auf dem Wege zur Soziz- lisierung, so übersieht er effenbar, daß es sich bei der Vorlage” darum handelt, Mittel für die Selbstbewirtshaftung {on sozial; sierten Grund und Bodens, d. h. im Staatseigentum befindliden Grund und Bodens, zu beschaffen. Dieser Boden braut nit \ozias; stert zu werden, er befindet sih bereits im Staatseigentum. J biz allerdings nit der Auffassung, daß nur dann Selbstbewirtscafture eintreten soll, wenn ein Pächter, dem der Grund und Boden z; Bewirtschaftung übergeben ist, die Domänen vollständig devastz; beruntergewirtschaftet hat. Dann kann, wie Herr Kaulen mei» der Siaat au nur zeitlih begrenzi dieses Grundstück dur Selb, bewirtshaftung wieder boch bringen und viele Hunderttausende daf auégeben und es dann wieder einem Pächter übergeben, der die Frü der Arbeit des Staates erntet. Das verträgt fih wobl kaum mi einer pflibtgemäßen, gewissenhaften Verwaltung des Staatsr mögens. Daher ist der Staat verpflichtet, diesen seinen wertvollstez Vermégensteil, den Domänenbesiß, im Interesse des Staates uni nit einzelner Personen zu bewiriscaften.

Es kommt aber auch weiter darauf an, daß gerade die beutiæ Zeit es erheischt, daß der Staat über scinen Grund und Boden fra verfügen kann. Domänenbetriebe haben den Zwet, durch vorbild: liche Beiriebsführung volkswirtscaftlihe Beispiele zu geben. Daz kann der Staat auf seinen Domänen nur tun, wenn er die freie Verfügung über sie hat. Darüber ist kein Zweifel. Wir baben eine Reibe tüchtiger Domänenpächter, die Gutes geleistet und ein gutes Beispiel gegeben haben. Wir haben aber leider auch eine Anzahl von Pächtern, die das ihnen zur Bewirtshaftung übergebene Staats gut in der s{limmsten Weise beruntergewirtschafiet und der Vol?D ernährung nit so gedient haben, wie es ihre Pflicht gewesen ist. (Sehr richtig! links.) Wollte man jeßt gerade dieses Geseß nit machen, das dem Staat die Möglichkeit geben soll, wenn aus der Pacht ihm anfallende Domänen sich nicht zur Siedlung eignen, sie selbst zu bewirtshaften, dann würde das in der Tat ein Monopol der jeßigen Domänenpätter schaffen. Denn die hohen Beträge, die jeßt zur Uebernahme eine Domäne erforderli sind, bringen es mit sib, daß die Zahl der Bewerber sehr gering ist, daß letzten Entes also der Päcbter, der auf der Domäne sitt, ein erheblibes Verrekt hat, diese Domäne in den näbsten 18 Jahren gegen eine bei: de jeßigen Geldentwertung nit gerebtfertigte Pabtsumme auszubeuten. Das kann vom Siaat nicht länger mit angesehen werden, daß einer kleinen Gruppe von Domänenpäbtern es handelt si um einige bundert Personen dieser wertvolle Domänenbesiß zu für den Staat ungünstigen, für die Domänenpäcter überaus günstigen Bedingungen überlassen wird. (Sehr richtig! links.)

Es ist davon gesprodben worden, daß das politiske Moment bei der Auswahl der Domänenpäcter früher keine Rolle gespiel: babe. Diese Frage ist früher im Abgeordnetenhaus fehr cft aué führlih erörtert worden. Ih mochte dazu nur das eine bemerke Es kommen wobl in den Domänenakten früherer Zeit Bemerkungz wie folgende vor: Der Bewerber soll an liberalen Versammlungs ieilgenommen haben (lebhaftes bört, hört! links), er ist deshalb Domänenpächter vêllig ungeeignet. (Lebhaftes Hört, hört! lirt) Also das politisGe Moment, Herr Abg. Weissermel, ist bei der L wahl von Domänenpäctern nie ganz ausgescaltet worden. Es pn ja auch die Spaten von den Däcern, nah welden Grundsäten, niëi nur rein wirtschaftlichen, sondern einseitig politishen die Ausret! der Domänenpätter, in früheren Jahren erfolgt ist. Sie wünsder, daß diesem kleinen Kreis die Ausnußung des wertvollsten Staaté- besißes weiter überlassen wird. (Abg. Weissermel: Ausnußung?) Jawobl, diese Herren haben die Domäne zu einer Pat (Ag, Weissermel: Rectlih gepactet!) das bestreite ih nit —, abe zu einer Pachtsumme, die beute in weitesten Kreisen Empörung auë- löst. (Sehr richtig! links.) Die Durtschnittépactsäße sind p: Hektar 46 4. Die niedrigsten Pachtsäße z. B. in Ostpreußen be- tragen 22 # pro Hektar, d. bh. 5,50 4 für einen Morgen. (Hört, hört! Links.)

Wenn Sie weiter berücksihtigen, daß diese Herren Pächter oft, um das Landbedürfmis der Anlieger, der kleinen Bauern zu bÞ- friedigen, im Wege der Unterpabt abvervahten und für diese Fläden von den kleinen Bauern das at- und zehnfabe fordern, was fit selbst an den Staat zablen, dann werden sie es verstehen, daß da in den Kreisen dieser kleinen Landwirte Empörung hervorruft. (L hafte Zurufe im Zentrum und rechts: Einverstanden!) Meine Herren, diese Empörung ribtef si nit allein gegen die Domáânen- pächter, sondern dann auch gegen den Staat, der es leidet, daß mit seinen Domänen ein solcher Wucher getrieben wird. (Große Unruhe und Zurufe rechts.) Jch habe keine Pachts&ußordnung erlassen, sondern diese ist vom Reich erlassen worden, und wenn die Pat- schubßordnung so ausgefallen wäre, wie ih sie gewünscht habe, dann hätten Sie keinen Grund, solche Zurufe hier zu machen. Das Reid hat gegen meinen Willen die Pahtshußordnung so gestaltet. (Zuru?? rechts.) Da oft die bere{tigten Ansprüche der Ansiedler, der tleinen Landwirte auf Land mcht befriedigt werden können, ist es et! dringendes Bedürfnis, daß der Staat das Verfügungêrecht über scin? Domänen wieder erhält, sofern sie aus der Pat berausfallen. bekomme vielfach Beschwerden von kleinen Landwirten, die in de: Nachbarschaft von Domänen liegen und Land verlangen. Der Staat: fam es ibnen nit geben, weil er durch Pachtvertrag gebunden ilt,

- (Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

tr. 288.

Zweite Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Sonnabend, den 18. Dezember

(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

wenn es nit gelingt, im Wege gütliher Vereinbarung Land aus der Pat berauszubekemmen. In den ersten Monaten, ja in dem ersten Jahre nah der Novemberumwälzung ift allerdings die Neigung zur Abgabe. von Land wie bei den Großgrundbesitern au bei den Domänenpähtern größer gewesen. Aber in dem Maße, wie fi die Nerhälinisse beruhigt und stabilisiert haben, hat diese Neigung ab- enommen und sie ist jeßt in manchen Teilen des Landes bis auf ten Nullpunkt berabgegangen. Die Kleinbauern verstehen aber rict, daß der Staat nicht soviel Verfügungsreckt über seinen Grund Bcden hat oder ih verschafft, daß er die berechtigten Land- bedürfnisse befriedigen kann. Aus diesem Grunde ist es nohwentig, daß der Staat das Verfügungsreht über seine Domänen fo {nell rie mögli wieder in seine Hände bekommt. (Sehr richtig! links.) Noch eins bezüglih des finanziellen Ergebnisses. Wenn mir z. B. unsere Weinbergsdomänen nit selbft bewirtschaftet, fondern ver- vafiei hätten (Zuruf rechts: Das ift ganz eiwas anderes!), wenn ‘¿r unsere Weinbergsdomänen au derartig verpachtet Hätten, wie jz übrigen Domänen, so wären die ganzen Millionenergebnisse der (zjórigen Weinkonjunktur nicht in die Kasse des Staates, fondern ir die Taschen der einzelnen Pächter geflossen, ohne daß der Staat ¿em Pfennig Anteil daran gehabt batte. Sie mögen daraus er- ben, wie volkawirtsdaftlih falsd es ist, wenn der Staat fein Eigen- ium chne Not zur privatwirtschaftlichen Ausnußung an_ einzelne, an ¿ne kleine Gruppe von Personen überantwortet. (Sehr rictig! snké.) Soviel nur grundfäßlih zu diefer Frage. Nun ist in langen Ausführungen die Art kritisiert worden, in der tie Selbstbewirtshaftung der Domänen in Zukunft betrieben werden joll. Meine Damen und Herren, ih will Ihnen ganz offen gestehen, dieser komplizierte Weg ist auch mir nit sieb. Ich wäre lieber einen sehr viel einfaderen Weg gegangen, wenn ih da mit dem Finanz- ministerium zu einer Verständigung gekommen wâre, und wenn eben die Schwieriakeiten unserer etatéretlicen Verhältnisse nit im Wege slanden. Soll aber die staatlicbe Selbstbewirtschaftung Erfolg baben, so muß sie sich freimaben von der bürokratishen Form, die jet dem staatlichen offentliden Betriebe innewohnt und seine Miß- erfolge zum Teil vershuldet. Es muß eine wirtschaftliche Beweglich- / fit für unsere Betriebéverwaltungen geschaffen werden, die aus richtiger Erkenntnis von einer großen Anzabl von Kommunalbehörden ‘eit Fahren bercits geshaffzn worden ift, obne dadur die Kommunal- vertretungen iracndwie in ihrem Eitatsrecht zu beschränken. Man teanügt sih in allen großen Städten, bei elektrischen Bahnen, Gas- anstalten usw. damit, daß der Gemeindeveriretung der kaufmännische Betricbéabs{luß vorgelegt wird, so daß sie jederzeit in der Lage ist, 5er die Wirtschaft ¿zu beraten und entscheidende Beschlüste zu fassen. Sorauf es aber ankommt, meine Herren, üt das: es soTen die Er- 4 erie, die sih aus den ctatéretsihen Bestimmungen für die Selbsbewirtschaftung ergeben, vermieden werden. Damit wird das Ctatieht des Hauses nit angetastet. Denn eine Wahrung des Giurechts ist es doch wahrlich nit, wenn alliäßrlih au für die bévenvaltungen in Ausgaben und Eingaben Zahlen hinein-

ft werden, die mit der Wirklichkeit zumeist gar nichts zu tun haben. chr richtig! [inks.) Diejenigen Vennalter derartiger Beiriebe, Be diese Zahlen ein bis eineinhalb Jabre vorber angeben müffen, werden in ibrer Gewissenhaftigkeit vollständig demoralisiert. Sie wissen cznau, das, ras sie angeben, find fingierte Zablen, die längst nit mehr stimmen, wenn fie in der Wirtschaft zur Geltung kommen. Sehen Sie sib dot unsern Forstetat, unsern Bergetat, unsern früheren Gisenbabnetat an, wo es au fo ist, daß Einnahmen an AULE en, tis eingeseßt sind, nit im geringsten mit den Zahlen der Wirklichkeit öbereinstimmen. Gerade in den leßten Jahren ist das in die Er- sheinung getreten. Wenn Sie also diese fingierten Zahlen später taben und darüber beraten, damit ist doch Jhr Gtatsreckt nit gewahrt. Der Administrator einer Domäne kann sich bei seinen wirtschaftlißen Maßnahmen wirklich nidt dana ribten, wel&e Summen im Giat

stehen. Wenn seine Roggenshläge ausgewintert sind, kann er nit | sagen: i fann nit umpflügen und Sommergetreide ansfäen, weil | der Etat mir dazu nit die Mitiel berciigestellt hai. Der Mann

achôrt dann eben nit auf seinen Posten, wenn er so handeln wollie. Im Gegenteil, er muß den Erfordernissen der Wirtschaft entsprehend kandeln. Das kann er aber nihti machen, wenn man ibn an den Etat bindet. Soll er aber daran nidt gebunden fein, dann ijt es fals, derartige Betriebsverwaltungen etatsreili in der alten Form zu E haben nun, um, chne die etatsretliden Bestimmungen zu verleken. ehras beweglicher von bürokratis{en Hemmungen befreit wirtschaften zu können, wie es im Reibe und au in vielen kommu- talen Körperschaften bereits gesehen ift, die Form einer Treuhand- gesellschaft gewählt, in der der Staat der entsheidende Faktor ift, der alle Einnahmen nimmt und alle Ausgaben det. (Sebr ritig! links) Die Kritik des Herrn Abgeordneten Weissermel an den Einzelheiten des Entwurfs, worauf ih nicht eingehen will i möchte nit soviel von der kostbaren Zeit wegnehmen - ist ganz abwegig. Sie hätte nur ZweZ, wenn diese AktiengesellsGaft ein ganz fremdes, finanziell selbständiges Unternehmen wäre, das als dritter dem Staat, d. h. dem landwirtschaftlicen und Finanzressort, gegenüber- tritt, Sie haben aber selbst gesagt, die Treuhandgesellscaft ist nichts weiter als die Vertretung des Landwirtscaftsministeriums. Deswegen ist die weitere Kritik darüber, was diese AktiengefellsGaft in ihrem Verhältnis zum Staat für Rechte und Pflichten hat, vollständig ab- wegig, und es verlohnt sh nit, darauf im einzelnen einzugehen. (Zuruf des Abgeordneten Weissermel.) Nein, 4 Herr Abgecrdneter Weissermel, es ist keine Verwirrung, es ist, offen gesagt, cin Weg gewählt worden, der es ermöglit, si in dieser Beziehung den wirt shafilihen Erfordernissen anzupassen und leßten Endes zum Besten des Staates, der fiskalischen und im weiteren der volkswirtschaftlichen Interessen zu Handeln. (Zurufe rechts: Ostpreußen!) Das is nicht xfährli, weil es nichts Nèues ist, sondern es ist eiwas, was an ver- schiedenen Stellen der öffentlihen Verwaltung {on mit grog2m

binweisen, daß, 2. B., menn es mir re&t in Erinnerung ist, seiner- zeit der Ansiedlunaskommission für Posen und Westpreußen gleich- falls eine sehr viel größere Freiheit bei der BewirtsHaftung der Güter gegeben wurde, weil man {on damals einsah, daß, wenn man fich an das formale Etatsre&t bindet, eine ordnungësmäßige Wirtschaft nici möglich ist. Damals baben Sie zugestimmt, chne H in Ihren Etatsrehten eiwas zu vergeben, daß gewisse NeFte auf die Ansiedlungs- fommission übergingen. Außerdem sind die Instruktionen für die Oberrenungskammer keine geseßliben Bestirimungen, mie ib Herrn Abgeordnetem Weissermel sagen möchte. Soweit sie aeseglide Kraft baben, werden sie dur dieses Geseh geändert. Es handelt sh um einen ganz legalen Weg. Soviel mêdte ih nur sagen über die Art, vie die Selbstbewirtisbaftung ausgeführt werden soll.

Meine Herren, i6 möchte also zum ‘SHluß nochmals bervorheben, es handelt s{ nickt um eine Einschränkung des Etatêrechtes dieses Hauses. Sie laben beim Domänenetat ohne weiteres das Ret, in die Domänenmvirtshaft bineinzuleußten und Ihre Wünsche dur Anträge, durch Interpellationen, dur alle parlamentarish vor- gesehenen Mittel laut werden zu laNen, Ihre Auffassung über die Wirtschaft zur Geltung zu bringen. Das Etatsrecht wird niGt im gerinasten beschränkt. Es wird nur vermicden. daß Tur fingierte Summen, durch derartige nominelle Aufiteliungen der Vetrieb in seiner Eigenart, in seiner Anpassungsfäbigkeit ersckweri, Lürcfkratlisck \chwerfällig gemacht wird, so daß die Staatéverwaltung nitt tas Ergebnis erzielt, das wir alle im Interesse des Staateë wünschen müssen, und das au erzielt werdcn fann wenn die Sade ribtig angefaßi wird. (Lebhafter Beif.ll vei den Sozialdemokraten.)

Auf Antrag Graef (D. Nat.) wird hierauf die Weiter - beratungaufSonnabend, 12 Uhr, veriagi. Auf der Tagesordnung stehen außerdem kleine Vorlagen.

Sghluß 634 Uhr.

Varlamentarische Nachrichten.

Dêm Reichstag ist der Entwurf eines Geseßzes, beireffend die Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät, nebsi Begründung zur Beschlußfassung zugegangen. :

Der Vertrag von Versailles (Teil V Abschnitt T, Bestimmungen über das Landheer) verbietet im Artikel 170 Abs. 1 die Einfuhr von Waffen, Munition und (anderem Landheer-) Kriegsgerät jeder Art nach Deutschland. Abs. 2 desselben Artikels untersagt die An- fertigung und - Ausfuhr von Waffen, Munition und Kriegs- gerät jeder Art für fremde Länder. Im Abschnitt TT (Be- stimmungen über die Seemacht) wird durch Artikel 192 Abs. 4 die Herstellung von Waffen, Munition und (anderem) See- friegSgerät auf deutihem Boden für fremde Länder oder ibre Aus- fubr dorthin verboten. Die in diefen Artikeln enthaltenen Ein- und Ausfuhrverbote sind durch- die Veröffentlibung des Friedens- vertrags im deutschen Neichs-Geseyblatt Bestandteil des inneren deuten Nets geworden; die Besirafung bon Zuwider- handlungen ift durG § 131 des Vereinszollgeseßes gesichert. Es fehlt jedo, un cine gleichmäßige Handhabung der Vor- schriften zu gewährleisten, an einer Beskimmung darüber, welche Gegenstände unter den Begriff „Waffen, Munition und Kriegs8gerät im Sinne der Artikel 170 und 192 fallen. Diese Bestimmung, die au von den alliierten Regierungen wiederbolt mit Nachdruck ge- fordert worden ist, soll dur die Vorlage geseßlih festgelegt werden.

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Der Entwurf eines Gesetzes

Besteuerung des Wanderlagerbetriebes,

lung zugegangen. Er lautet, wie folat: Arti tel L L 4 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Besteuerun; Tagerbetriebes, vom 27. Februar 1880 (Geseßfamml. S. folgende Faffung : Die Steuer beirägt für jede Wocße der Dauer d: betriebe in den Orten i der ersten Gewerbesteuerabteilung . . . . « «3 ter zweiten und dritten Gewerbesteuerabteilung . 400 4, der vierten Gewerbesteuerabteilung . - « « « « 300 .

Artikel 2.

Die Steuersäße des Artikels 1 finden keine Anwendung, wenn

der Zeitabschnitt, für welchen die Steuer zu entrichten ist, bei In-

frafttreten dieses Geseßes bereits begonnen kat.

In der beigegebenen Begründung wird aus@ühri:

Nat den geltenden Bestimmungen ift der Betrieb cines Wander-

lagers neben der bier wenig ins Gewicht fallenden Steuer vom Ge-

werbebetirieb im Umkberziehen mit einer Sondersteuer belegt. Die

Manderlagersteuer wird zugunsten der Gemeinden bezw. Kreise oder

Amtsverbände, in deren Bezirk der Wanderlagerbetrieb stattfindet, er- boben und beträgt bisher für jede Woche des Betriebs:

“in den Orten der ersten Gewerbesteuerabteilung (das sind

na § 1 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes die Städte

mit mehr als 50000 Einwohnern) . . . « « -

in den Orten der zweiten und dritten Gewerbesteuer-

abteilung (Städte mit 2000 bis 50 000 Einwobnern)

in den Orten der vierten Gewerbesteuerabteilung (alle

übrigen Orte) sowie in den Hohenzollernschen Landen 30 #.

Diese Steuersäte steben mit den heutigen, infolge der Ent- wertung des Geldes gesteigerten Erträgen nidt mehr _im Einklang. Während die von den stehenden Gewerben erhobene Steuer, insbe- fondere infolge der Anspannung der Zusbläge dur die Gemeinden, im allgemeinen mit dem Ertrage diefer Gewerbe Schritt hält, werden die Wanterlager noch jest nach den vor dem Kriege in Geltung gewescnen und an fich nur mäßigen Säßen, die aus praktishen Rücksichten nit nah _ Ertrage der Betriebe bemessen werden können, ‘zur Steuer heran- gezogen. Hierin liegt etne der Hauptursa@en für die starke Ver- inebrung der Wanderlager, die in leßter Zeit besonders in den dicht bevölkerten Teilen des Staatsgebiets beobachtet worden ift. Die Manderlager sind zu einer empfindlichen Konkurrenz für das stehende Gewerbe geworden, das bei ter herrschenden Stockung des Warenumsatzes schon an sich mit großen Schwierigkeiten zu fämpfen hat und durch die Demcbilmaungsbestimmungen an der erwünschten Verringerung des Personals verbindert ist, während bei den Wanderlagern die Einstellung von Hilfskräften nur nah dem

50 M, 40 d,

Erfolg erprobt ist. (Zurufe: Oberrechnungskammer!) Ih nößte

Sie, die Sie an die Rechte der Oberrechnungékammer erinnern, darauf

augenblicklihen Bedarf erfolgt.

1920

Mit NRücksicht hierauf \@lägt der Entwurf, zablreiGen An- regungen folgend, cine nambafte Erhöhung der Steuersäße vor.

În den Hobenzollernshen Landen wurde auf Grund der Er- wägung, daß die Wanderlager dort im Gegenfaß zu den übrigen LandeSteilen {on der allgemeinen Gewerbesteuer unterlagen, bisher nur cine einbeitlide Steuer von 30 4 erboben. Nachdem aber durch die Hobenzollerns@e Gemeindeordnung vom 2. Iuli 1900 und durch das Gesetz, betreffend die Umgestaltung der direkien Staatssteuern iîn den Hohenzollernsden Landen, vom gleidhen Tage (Geseßsamml. S. 189 und 252) die allgemeine Gewerbesteuer für die Wanderlagerbetriebe beseitigt worden ist, liegt für die Beibehaltung der Bevorzugung kein autreihender Grund mebr vor. Es ift deéhalb geboten, die in dem übrigen Staatêgebiet geltenden Steuersäße au in den Hohbenzollerns@en Landen eins zuführen.

E

Der Preußischen Landesversammlung find ferner der Entwurf eines Gesezes über die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an den Lde mitt- leren Schulen (Mittelshullehrer-Diensteinkommens- geseß) und der Entwurf eines Geseßes, betreffend da s Diensteinkommen der Gewerbe- und Handelslehrer und -lehrerinnen an den gewerblichen, faufmänni- schen und hauswirishaftlihen Berufsschulen, sowie

der Entwurf eines Gesetzes, betreffend staatliche Förderung Königsberger Hafenanlagen, und der Entwurf eines Gesezes über die Errichtung eines Amtsgerichts in Hamborn nebst Begründungen zugegangen.

Verkehrswesen.

VonHamburg nach Amerika finden im Monat Dezember außer den bereits veröffentlichten Postabgängen nock folhe mit den nachbezei{neten Dampfern statt:

A 1 Dampfer „Mystic*, „Katrina LuckenbaG*“ und „Jowan" nah

New Yocork von Hamburg am 24., 29. und 30. Dezember; Postshluß beim Postamt 1 in Hamburg am 23., 28. und 29. Dezember 12 Uhr Mittags für eingeshriebene, 9 Uhr Abends für gewöhnliche Brief- sendungen. : : Mit dem Dampfer „Stockbolm®“ am 31. Dezember von Goten- burg nach New York (Posis{luß beim Postamt 1 in Hamburg am 28. Dezember 8 Uhr Vormittags für eingeschriebene, 7 Uhr Nach- mittags für gewöhnlide Briefsendungen) werden nur Sendungen mit entspreGendem Leitvermerk abgesandt. S /

2. Dampfer „Argentina“ nach Montevideo und Buenos Aires von Hamburg am 30. Dezember ; Postihluß beim Postamt 1 in Hamburg am 29. Dezember 12 Uhr Mittags für cingefcriebene, S Ubr Abends für gewöhnlihe Briefsendungen. Dem Dampfer „Argentitia“ werden nur folche Briefsendungen nach den La Plata- Staaten und Durchgang zugeführt, die einen entsprechenden Leitvermerk tragen. . E Nacträglihe Aenderungen der vorstehend angegebenen Abfahrt- zeiten der Dampfer „Mystic“, „Katrina Luckenbah“, „Joroan“ und „Argentina" find nit ausges{lossen. Die Abfahrt des Postdampfers „Garibaldi" von Genua nach Santos und Buenos Aires, dic für den 20. Dezember vorgeschen war, ist auf den 23. Dezember ver- s{oben worden (Postschluß beim Postamt I in Frankfurt a. Main am 20. Dezember, 12 Uhr Nachts, beim Postamt 1 in Hatnburg am 19. Dezember, 12 Ußr Na@dts.

Auf Grund ciner telegraphischen Mitteilung der österreichischen Postverwaltung hat in Deutschland die Annahme von Poft- fendungen jederArt nachWien gesperrt werden müssen.

ist nebst Begründung der preußischen Landesversamme |

Gkenso dürfen in Deutschland bis auf weiteres Pakete nach solchen

Aend H | Ländern nicht angenommen werden, die auf ihrer Beförderung Oester- zur Aenderung Des ; Geseßes vom 27. Februar 1880, betreffend die

rei pasfiecren müssen.

Eine Paketbeförderung mit norwegishen Dampfern ist nah einer Mitteilung der norwegishen Postver- waltung zwischen Hamburg und Bergen mögli. Postpakete und Postfrabtstücke mit und ohne Wertangabe nah Norwegen werden daher zur», Leitung über Hamburg wieder ange- nommen, erleiden jede cinstweilen noch Verzögerungen. Die übrigen Leitwege nah Norwegen über Schweden und Dänemark bleiben no&% gesperrt. Alles Nähere ist bet den Postanstalten zu erfahren.

Der Postanweisungsverkehr mit den portu- giesishen Kolonien ist in der Richtung aus Deutsland nah den portugiesischen Kolonien wieder aufgenommen worden. Jn der Nichtung aus den vortugiesishen Kolonien nah Deutscbland ruht der Postanweisungsverkehr bis auf weiteres no.

Technik.

Herrn Auer von Welsbach, an dessen Namen S der beispies- lose Aufs{wung der künftlihen Beleuchtung knüpft, wnrde in ciner Fest- fißung des Vereins deutscher Ingenieure der Siemens-Ring als besonders bobe Auszeihnung deutscher Technik und Wissenschaft ver- liehen. Die Miemens- Rug S begründet am 100. Geburtstag von Werner Siemens, will das Andenken an diefen großen deutschen Forscher, Gestalter und Industriebegründer dadur in Ehren kalten, daß sie Männern, die sich durh Förderung der Wissenschaft und Praxis ausgezeichnet haben, den fünstlerish kostbaren Ning verleiht. In der oben erwähnten Festsigung, an der (9 hervorragende Vertreter der Wissenschaft und Technik, darunter der erste Trâger des Siemens-Ringes, Dr. von Linde aus München, ein-

efunden hatten, gab der Vorsißende Warburg, der Präsident der

bysikalis(-Technishen Reichsanstalt übrigens auch ciner Gründung von Werner Siemens —, cine anziehende Schilderung der Lebens- arbeit Auers.

Nr. 63 des „Zentralblatts für dasDeutsheNecich“, berausgegcben im Reichsministerium des Innern am 10. Dezember 1920, hat folgenden Inhalt: Steuer- und Zollwesen: Verordnung, be- treffend Abänderung der Ausführuu C Muntes zum Umsaßsteuer:

eseße vom 24. Dezember 1919. erordnung über Befreiungen von

ér Umsaßsteuer nah dém Umsaßsteuergeseze vom 24. Dezember 1919, Verzeichnis der Annahmestellen für Schuldverschreibungen usw. gemäß Geseg üher das Reichsnotopfer. i