1920 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

oder die gemäß § 6 Abf. 2 von ibm erforderte Auskunft nit erteilt oder wissentlich unrihtige oder unvollständige 3. wer ber Vorschrift des & 7 zuwider VersGwie wer orshri w beobachtet oder A Mitteilu oder N E Geschäfts- oder Betriebsgebeimnissen \ich nitt entbält, 4. wer den im § 8 vorgeschriebenen bang unterläßt. A Neben de Eirale fan auf E ISRTEEne erkannt erden, auf die sich die strafbare Handlun ieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täâter gehören oder nit. q a ai 8 11. Diese Verordnung tritt mit dem 15. De 1920 in Kraft. Süßigkeiten, die sh bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Handel befinden, dürfen bis zum 2. Januar 1921 zu den bis herigen Höchstpreisen abgeseßt werden.

Die Verordnung ü Verkebr mit ü i D A d (NGBLl. S. 512) tritt mit dem u eia 1999 außer Kraft.

Berlin, den 13. Dezember 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwi E F, V.: Dr. Hub er. Ql

Bekanntmachung,

betreffend einen Zuschlag zu den Gebühren für seemätnistés Veâiunctk ) f

Vom 10. Dezember 1920.

_ Auf Grund des § 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich und des § 4 der Seemannsorînung vom 2. Juni 1902 (RGBl. S. 175) sowie des Artikels 179 Abs. 2 der Reichs- verfassung wird mit Zustimmung des Reichsratsa folgendes bestimmt;

Zu den Gebühren für die Ablegung der Prüfungen zum SeesÄitien und Seesteuermann (§8 E der a vom 16. Januar 1904, RGBl. S. 3), zum Führer von Fahr- zeugen in der Hochseefischerei 13 der Bekanntmachung vom 5, Mai 1904, RGBI. S. 163) und zum Schiffsingenieur und Seemaschinisten 16 der Bekanntmachung vom 7. Januar 1909, RGBl. S. 210) wird mit Wirkung vom 1. Januar 1921 ab ein Zuschlag in Höhe von 100 vom Hundert der festgeseßten Gebühren erhoben, s

Berlin, den 10. Dezember 1920.

Der Neichswirtschaftsminisier. J, A.: von Jonquidres.

Verordnung über die Verfütterung v-n Hafer. Vom 11. Dezember 1920.

Auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Neich3getreide- ordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (RGBl. S. 1028) wird in Abänderung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Ver- ordnung zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 26. August 1920 (RGBl. S. 1620) mit Zu- stimmung des Reichsrats bestimmt:

8& 1.

Unternebmer landwirts{aftliher Betriebe dürfen ihren selbst- gebauten Hafer aus der Ernte 1920 an. das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern, soweit sie ihn nit nach den Bestimmungen der Neich8getreidestelle Über die Mindestablieferungss{uldigkeit von Hafer abzuliefern haben.

8 2, Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1920, Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

Verordnung

über die Einfuhr von Buchweizen, Hirse, Lupinen und Wien.

Vom 10. Dezember 1920.

Auf Grund des § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16, Januar 1917 (NGBl, S, 41) / 22. März 1920 (RGBIl. S. 334) wird bestimmt:

der Ein-

fuhr vom 16, Januar 1917 (RGBl. S. 41) / 22, März 1920

E f 334) vorgeschriebene Bewilligung wird die Einfubr ge- ür:

S 1. Ohne die nach § 1 der Verordnung über die Regelung

Einfuhrnummer

des Siatistiichen

/ : Warenverze.chnisses Buchweizen (Heidekorn) rob, ungeschält, nit bearbeitet 5 irse, roh, ungeschält, nicht bearbeitet. .. . . . « aus 6

upinen

Wicken . 126

8 2. Diese Bekanntmac ung tritt mit dem mb in Kraft. g Tage der Verkündung

Berlin, den 10, Dezember 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr, Hermes.

. . . . * . , 6 .

Die am 1. Juli 1921 zur Nückzahlung gelangenden Gruppen der agauslosbaren 4!/ ligen Schag- anweisungen des Deutschen Reichs von 1917 und 1918 (6. bis 9. Kriegsanleihe) Gde eine Serie der özinsigen Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1915 (2, Kriegsanleihe) werden am Donnerstag, den 6. Januar 1921, Vorm. 19 Uhr, in unserem Dienst- ebäude, Oranienstraße 92/94, 1 Treppe, öffentlich durch das 08 bestimmt. Berlin, den 15. Dezember 1920.

Reichs\chuldenverwaltung.

e ——A

Dresden.

M T E S T ms It Deonaen werden mit

. Januar unter der i erjor -

amt Dresden“ vereinigt. Af egungs Berlin, den 16. Dezember 1920.

Der Reichsarbeitsminister. Y. V.: Dr. Gai

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Den Lech-Elektrizitätswerken in Augsburg war mit Entschl. vom 2B. Februar 1920 Nr. 6085 und vom

dem Preußischen Landtage ernannt worden.

hannisburg, Negierungsbezirk Allenstein, ist zu beseßen.

12b H

Mooshake, Bachmann und Dr. Badt sowie der Landrat Dr. Moll zu Ministerialräten,

Prüß

gierungsräten ernannt worden.

ernannt worden: der Polizeiobersefretär Engelhardt von der staatlichen Polizeiverwaltung in Magdeburg, der Regierungs- obersekretär Siemokat vom Oberpräsidiuum in Königsberg i. Pr., der Polizeiobersekretär R öfe von der staatlichen Polizei- verwaltung in Stettin, der Polizeiobersekretär Peters von der staatlichen Polizeiverwaltung in Hannover, der ehemalige elsaß- lothringishe Kreissekretär Klein aus Colmar i. Els, der Polizeiobersekretär Paschke vom hiesigen Polizeipräsidium, der Ansiedlungskommissionsobersekretär W oscidlo von der hiefigen naar bag der Ansiedlungskommission für Westpreußen und

osen, der hiesigen Geschäftsstelle der Ansiedlungskommission für West- preußen und Posen, der Regierungsobersekretär Fornagçon D Ministers und Vau lanen in

andjägerobersekretär Lesch in von der neunten Landj Zusammenlegung der Versorgungsämter T und T in K Lana gee Teltow 11, der Polizeidistriktskommissar a. W. von Bodungen aus Schwersenz bei Posen, der Kreisobersekretär Kreuter aus è Essen, der Ministerialkanzleisekretär Pet er vom Ministerium des Innern, der Polizeiobersekretär Nadlow vom hiesigen Polizei- präsidium, der Oberintendantursekretär Bayer von der Reich3- abwicklungsstelle, der Polizeiobersekretär Rößler vom hiesigen Polizeipräsidium und der Zahlmeister Geyersbach vom Heeresabwicklungsamt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

ist zum außerordentlichen Mitgliede® des Landesveterinäramts ernannt worden.

Die Oberförst ersielle Breiter Heide im Regierun bezirk Allenstein ist zum 1. Februar 1921 zu beseyen. Be, ingen fet Ober T

erfor igs- walde wird zurückgezogen. , E oE

Die Forstrentmeisterstelle bei der Forstkasse in Caffel ist zum 1. April 1921 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis 10. Januar 1921 eingehen. s S n i E

auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 2000, 1000 und 500 4 eingeteilte Schuldverschreibungen in den ‘Verkehr- zu bringen, nämlich 30 Millionen Mark und 10 Millionen Mark 41/5 9e ige hypothekarisch gesicherte, binnen 40 Jahren zu 103% tilgbare, vom 1. Juli 1925 an mit dreimonatlicher Frist künd- bare Inhabersuldverschreibungen. In teilweiser Aenderung der vorbezeichneten Entschließungen wird genehmigt, daß die beiden Anleihen zu insgesamt 40 Millionen Mark zu einem Zinsfuße von 5% und zu 102%, rüdzahlbar ausgegeben werden.

München, den 15. Dezember 1920.

Staatsministerium i E Eagusirie und Gewerbe, Landegpolizeilihe Anordnung,

„L: n

A.: Schenk. betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

Auf Grund des Reichsgeseßes vom 7. April 1869, h treffend Maßregeln gegen die Roaderpest (RGBl. S. 105) as der zu diesem Geseß ergangenen revidierten Jnstrufktion vom 9. Juni 1873 (RGBL. S. 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. Dezember 1916 Nr. 14 36 8833 (Ministerialblatt für Landwirtschaft 1917 S. 24) wird zur Verhütung ' der Ein- \{! g und Verbreitung der in Polen herrschenden Rinder- pest für den Umfang des Regierungsbezirks Marienwerder, d. h. die Kreise Marienwerder, Marienburg, Stuhm, Rosen- berg, Elbing, Land- und Stadtkreis Elbing, folgendes ver-

net:

__& 1. Die Ein- und Dur@hfuhr von allen nußbaren Hausti eins{ließlich der Hunde, der Kagen und des Geflügels, e ui Au nahme der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel aus Polen, Litaux dem Memelland und dem Freistaat Danzig ist verboten.

8 2, Die Ein- und Durchfuhr

#) von allen von Wiederkäuern (Nindvieh, Schafen, Zieger) stammenden tierishen Teilen und tierishen Erzeugnissen in frisbem oder trodenem Zustande mit Ausnahme von Butter, Milch, Sahne und Käse,

b) von Dünger, Raubfutter, Stroh und anderen Streu- materialien, gebrauchten Stallgeräten, Geschirren und Lederzeugen,

c) von unbearbeiteter (bew. feiner Fabrikwäshe unterworfener) Wolle, Haaren und Borstert, d) von gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel und Lumven aus Polen, Litauen, dem Memelland und dem Freistaat Danzig ist verboten. Heu und Stroh, das lediglih als Veryackungsmittel verwendet D ee Salem dem Einfuhrverbot nit, ist aber am Bestimmungsort §3. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit den in § 1 genannten Haustieren mit si bringt, d. h, Fleischer, Vieh- händler und deren Personal sowie Landwirte und landwirtschaftlide Arbeiter, dürfen die im Süden des Regierungsbezirks Marienwerder gelegene polnische Grenze nuran den Grenzübergängen inRussenan, Garnsee-Dorf, Garnsee - Bahnhof, Niodartabren, - Bischdorf, Bischofswerder, Schönerswalde, Deutsch - Rod- onne, Prengaat- Sand ol und Deutsch Eylau- T kd , fibers@reiten und baben fich dort einer Desinfektion rien. 2 1B : 4. Das Weiden von Wiederkäuern (Rindvieh, Schafen, Ziegen) „Nr. 7877 eine Bekanntmachung, betreffend den Bezug des | innerMlb einer Entfernung von 500 Metern von der is Süden de Reichs-Gesetblatts, vom 11. Dezember 1920, unter # Regierungsbezirks gelegenen polnishen Grenze ist verboten Nr. 7878 eine Verordnung über den Verkehr mit Süßig- & 5. Ausnabmen von dem im § 1 angeordneten Ein- wn) keiten, vom 13. Dezember 1920, unter Dur{fuhrverbot sind nur mit Genehmigung des Landwirtschafté- N an E g A Maa F betreffend einen Zuschlag E Le den in des 2 und 4 getroffenen Verboten nur 1 den Gebühren für seemännishe Rrü L mit meiner Genehmigung zulässig. zember 1920, und unter A atn H e Futblberbandlungen ge prift g des & 328 bes Relgostraf. Nr. 7880 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt s gen Le E Griechenlands zur revidierten Berner internationalen Urheber- CIERDUES E Men a ber None Laa

A vom 13. November 1908, vom 11. De- Birbeietuhrverblio, e ie ur 279 MGBl S. go M zember 1920,

& 7. Vorstehende landespolizeiliche Anordnung tritt mit dem Berlin, den 18. Dezember 1920. Tage ibrer Veröffentlißung in Kraft, mit Ausnahme der in § 3 Geseßsammlungsamt.

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Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den LIO y

Mit Ministerialents{hließung vom 27. September 1920 Nr. 35114 13 wurde genehmigt, daß die Kreisgemeinde Pfalz mit 4!/, vom Hundert verzinslihe Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamtbetrage von 30 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 20 000, 10 000, 5000, 2000 und 1000 M in den Verkehr bringe.

München, 15. Dezember 1920. B. Staatsministerium des Jnnern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung. E Auf Grund der Bekanntmaßung des Neißs?anikers vom 23. September 1915, betr, Fernha!ltung unzuverläfsiger ersonen yom Handel, wird dem Händler Erwin Senf zu .miede- hausen der Handel mit Nahrungs- und Futter- mitteln aller Art untersagt. Die Untersagung hat den Verlust des erteilten Wandergewerbescheines obne weiteres zur Folge. Camburg, den 16, Dezember 1920.

Die Verwaltung der Kreisabteilung: Für den Landrat in Saalfeld : | Kraft Auftrags: Johannes, Kreisassessor.

Bekanntmachung. Dem Gemüsehändler August Zimmermann, Gotha, Querstrafie 28, is auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915 (RGBlI. S. 603) der Handel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und anderen Lebens- mitteln wegen Unzuverlässigkeit untetsagt worden. Gotha, den 14. Dezember 1920,

Der Stadtrat. Dr. Scheff…ler.

Die von heute ab zur Au8gabe gelangende Nummer 234 des Neichs-Geseßblatts enthält unter

vorgeschriebenen Desinfektion von Personen an den Grenzübergängen, die erst nach Schaffung der hierzu erforderlihen Einrichtungen zur Austührung zu gelangen hat.

Sleidbzeitin werden meine landekpolizeilißen Anordnungen, be- treffend Maßregeln gegen die Ninderpest, vom 2. und vom 8. No- Es N F. (Amtsblatt S. 319 Ziff. 521 und S. 322 Ziff. 533) aufgehoben.

Marienwerder, den 6. Dezember 1920. Der Negierungspräsident.

Krüer.

Vrenfen.

Verfassunggebende Preußische Landesversammlung. Der Geheime Rechnungsrat Marßy ist zum Direktor bei

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle der Kreiskasse in Jo-

Bekanntmatbung.

Die unterm 23. November d. I, gegen den Fabrik- arbeiter Anton Drilling von vér ausgesprochent Handelsuntersagung wird bis zur Entscheidung über dit s B Regierungpräsidenten eingereihte Beschwerde aus- gese

Hörde, den 6. Dezember 1920.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Smidt.

S—EDRE

BekanntmaGung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Parionan vom Handel vom 23. September 1915 ( GBl. S. 603) habe ich dem Drogisten Max Swröder in Berlin- Niedershöneweide, Berliner Straße 109, durh DersGgung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen det täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 29. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

hei

Ministerium des Jnnern. : Fm Ministerium des Innern find die Regierungsräte

die Ministerialsekretäre, Rehnungsräte Wiegand und sowie der Regierungsassessor Dunkelbeck zu Re-

Zu Ministerialsekretären im Ministerium des Jnnern find

Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung ige T onen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) abe ich dem Pee aus Lui Iosef in Berlin, Bülowstraße 63, durch Verfügung vom beutigen Tage den Han del mit Aae des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Nerlin, den 6. Dezember 1920. ; I. V.: Froißheim-

ane der Ansiedlungskommissionsobersekretär Scholz von

erlin, der

iel, der Rentmeister Stockmann von der Kreiskasse Die Polizeipräsident. Abteilung W.

m —————

Bekanntma@bGung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un uverlässiger

ersonen vom Handel vom 23. September 1915 ( (GBl. S. 609)

abe ih dem Filmshauspieler Helmuth Dose 11

Charlottenburg, Lutherstraße 13, durch Verfügung po

beutigen Loge dan 1 andel mlt Ge A QNRES p es en edar wegen uverlässigkeit in ug au

Handelsbetrieb untersast L E

Berlin O. 27, den 6, Dezember 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froihheim

S ————_

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhal uverläfsiger ersonen vom Handel vom 23. (dai d-l 1 R SBl. aas)

und Forsten. Der Veterinärinspekteur Generalveterinär, Dr. Gram mlich

—————

10. Juli 1920 Nr. 17487 die Genehmigung erteilt worden,

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be ich dem Lokalinhaber Walter Rosenhagen in

mit

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, KnesebeÆsiraße 54/55, durH Verfügung vom beutigen Zage den Handel mit Gegenständen des täg- lihen Be arfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diejen delsbetrieb untersagt. Berlin, den 6. Dezember 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Froißtßbeim.

Gee

Charlottenbur

BekanntmaMGung.

Auf Grund der BelanntmaVung zur Fernbaltung unzuverklässiger rfonen vom Pomte vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) be ich dem Schankwirt Oswald Glatz in Berlin,

Charlottenstraße 4, dur Verfügung vom heutigen Tage den Han del mit Gegenständen des täglihenBedarfs wegen Unzu- verlässigfeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin den 6. Dezember 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Froißheim.

Bekanntmadckhung.

Auf Grund der Bekanntmahung zur Fernbaltun sässiger Personen vom Handel vom 23, September 1915 babe ih der Ehefrau des Arbeiters Alfons Corthals, gisette geb. Lazarus aus Cassel, den Handel mit Gegenständen des rfiware! Bedarfs, insbesondere

UnzUBer-

mit Fleisch- und Wursiwaren fowie jeglide mittelbare oder Int iedam Beteiligung an einem schen Handel unter ag

Cassel, den 13. Dezember 1920. j Dex Polizeipräsident. Haak.

l anmmarai

Bekanntmachung.

Dem GBemüsehändler Jean Lehr und feiner Eh e- au, Bertha geb. Markloff, ersterer geboren am 24. August 1878 in Köppern, Kreis Obertaunus, leztere geboren am 30. Mai 1885 daselbst, wohnhaft in Frankfurta. M. Elbestraße d1, Geschäftslokal Moselstraße Nr. 34, wird bierdurch der Handel Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere aller Art, ferner rohen Naturerzeug- nissen, Heiz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittel- are Beteiligung an einem folhen Handel wegen Unzuver- lässigkeit in bezu “t diesen Gewerbebetrieb untersagt und das Geschäftslokal geschlossen.

Frankfurt a. Main, den 13. Dezember 1920,

Der Polizeipräsident. I. A.: Dr. Auer bah.

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Nahrungs- und Futtermitteln

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) aben wir dem Bäckermeister Karl Flemming, bier,

Breiteweg 10, dur Verfügung vom heutigen Tage die Her-

ellung von Brot und Backwaren jowie den

P damit wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen ndelsbetrieb untersagt.

Halberstadt, den 13, Dezember 1920.

Die Polizeiverwaltung. Weber, Erster Bürgermeister.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverläisiger Personen vom Handel, wird dem Emil Kern, Köln, Blumenthalstraße 3, der Handel mi (ämtlichen Gegenständen des täglichen Be- darfs, insbesondere Lebens- und Futtermitteln aller

art untersagt. Unter diefe Untersagung fällt au die Tätigkeit # Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des élihen Bedarfs betreffenden Geschäfte. Die durch das Ver- ¿tren entstandenen baren Ausla gen, insbesondere die Kosten ur die Feröffentlihung des Handelsunter|agu ngsbeschlusses, sind von Kern j tragen. .

Köln, den 13. Dezember 1920. : | Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Billstein.

L

BekanntmacGung, i rund dec Bundesratêverordnung vom 23. September 1915 de f Neralattan unzuver!ässiger Personen vom Handel (RGBIl. 1915 S. 603) habe ich dem Konditor Erich Kunert hier- selbs und seinen Familienangehörigen durch Ver- fügung vom heutigen Tage die Herstellung und den Hand el mit Backwaren, MoR orm aren, F ua Trink eaen Unzuverlässigkeit in vezug auf dielen S L "9. ‘Dueinder 1920 db his zum 12. Januar 1921 untersagt. Unna, den 9. Dezember 1920. Der Polizeiverwalter. Brüller, Erster Bürgermeister.

E O E I E E I E E E E A E E

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsr ats für innere Verwaliuna und für Steuer- und Zollwesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung un für Volkswirtschaft, der Ausschuß für innere Verwaltung, die vereinigten Ausschüsse für Verfassung und Geschästsordnung und für Haushalt un Rech- nungswesen sowie der Ausschuß für Verfassung und Geschäfts- ordnung hielten heute Sizungen.

E E

Aus amtlicher Quelle erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“, daß die diatifitation des deutsh-niederländischen Kohlen- und Kreditabkommens nunmehr endgültig bevor- sieht. Der Austausch der Bestätigungsurkunden wird voraus-

sichtlich in dieser Woche im Haag stattfinden.

Vreußen.

Mie der amtliche preußische Pressedienst mitteilt, bedarf eine in einzelnen Zeitungen erschienene, als amilich gekennzeichnete Notiz zu der Erklärung des Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr. zur Frage der behördlichen Selbst \chub organisation in Ostpreußen, einer Richtigstellung: Reichs- und Staats- regierung halten trop der ablehnenden Noîe des Generals Nollet an der Hoffnung fest, die allüerten Mächte von der Notwendigkeit des einstweiligen Fortbestehens der behördlichen Schußorganisationen in Ostpreußen zu Überzeugen. Das Er- gebnis erneuter Verhandlungen wird abzuwarten sein.

Großbritannien und Jrland,

Nath einer Reutermeldung sind am Freitag die Do- fumente über die Seeshlacht von Jütland (Skager- vat) veröffentlicht worden, u. a. eine Depesche vom 18. Januar 1916, in der Admiral VFellicoe hervorhebt, der Kommandant der Schlachtkreuzerflotte hätte das einzig Richtige getroffen, in- dem er den Feind angriff. Der Admiral hebt die große Prä- zision des deutschen Schießens hervor und erklärt das {lehtere Schießen der britischen Einheiten damit, daß die Sichtverhält- nisse nicht gleih gut waren.

Das Unterhaus hat am Freitag in dritter Lesung den Geseßentwurf, betreffend Einfuhr von Farbstoffen, mit 111 gegen 25 Stimmen angenommen.

Nach amtlichen Angaben über die Verluste des Militärs und der Polizei in Jrland sind vom 1. Januar bis 11. Dezember 169 Volizisten -und 52 Militärpersonen t 245 Polizisten und 1108 Militärpersonen verwundet worden.

ö Frankrei.

Der König und die Königin von Dänemark find |

gestern nah Dänemark zurütckgereist.

Das „Echo de Paris“ stellt fest, daß an dem Wider- stand der italienischen Regierung der Plan gescheitert ist, die Gesandten Frankreichs, Englands und Jtaliens in dem Augenblick aus Athen abzuberufen, in dem Konstantin dort seinen Einzug hält.

In der Deputiertenkammer interpellierten am Freitag der General de Castelnau und der royalistishe Deputierte Léon Daudet über die Demission des Kriegsministers André Lefèvre.

Laut Bericht des „WolffGen Telegraphenbürcs“" erklärte der General de Castelnau die vom Kriegsminister Lefèvre gehegten Befürtungen für gere®tfertiat, wenn Deutschland nit entwaffnet sei, Er frage deshalb den Ministerpräsidenten, ob Deuts{land ent- wafnet oder die Eptwaffnung auf gutem Wege sei. Man müsse auf möalidst lange Zeit die deutsche Militärmacht beseitigen. DeutsWland sei eine scikanierende Matt, die sicher ‘der Ausführung des Friedens8- vertrages Widerstand entgegensfeße. Die Reyparationsfrage sei neo nidt geregelt. Erst wenn Deutschland entwaffnet sei, könne Frank- reib seine militärishen Lasten verringern. Der Ministerpräzident Levaues erwiderte, er begreife durhaus die Bewegung im Lande anae\its der Demission des Kriegsministers. Diese Beunrubigung dirfe nidt fortbestehen. Andrs Lefèvre habe, nachdem er den Geseß- entwurf unterzeidnet habe, geglaubt, sein Amt aus Gewissensbedenken niederlegen zu müssen. Die neue Lage wolle er nit erörtern, aber er frage, ob die neuen Militärgesetze die nationale in Gefabr bringen fönnten. waffnet, aber auf dem Ministerpräsident führte die n Munition an und erklärte, Deutschland müsse sein Heer 100 000 Mann berabseßen. Es tue das nit ohne Widerstand. fubr fort: Die Entwaffnung Deutschlands schreitet tro seines Wider- standes, der nur unsere Festigkeit ermutigen kann, vorwarts. Gegenüber einem Deutschland, das kein Material besißt, ist Frankrei mit einem ungebeuren Material ausgerüstet. Deutscland, das 150 000 Mann Sol- daten unter den Waffen hat und, wenn es will, das Doppelte, steht cinem Frankrei mit 800 000 Soldaten unter den Waffen gegenüber. Wir halten die Mainlinie und alle Brückenköpfe, die Kanäle, die Eisen- babnen. Unsere Sicherbeit läuft

Mege zur Entwaffnug.

aus

Dex

der aber auf die wirtsGaftliche Notwendigkeit Nücksicht nimmt. Finanzaus\{Guß der Kammer aufgefordert, die Koften zu erklärte sich befriedigt. Hierauf kam die zur Verhandlung. : : Louis Bart hbou erklärte, daß DeutsGland sich weigere, den Friedensvertrag auszuführen, ob es sich um Koble oder um die Ent- waffnung handele, und erinnerte an die Neden, die der deutsche Neichsfkanzler und der Minister des Aeußern im besetzten Nheinland gehalten bätten. Auf die Note Franfkreihs habe Deutschland mit einer Note geantwortet, die eine wahre Herausforderung bedeute. Bartbou wünschte zu wissen, ob Deutschland nicht den Friedens- vertrag von Versailles verleßt habe, und ob man _nicht geheime Maffenlager gefunden habe. Des Ministerpräfidenten Sr- fiärung, daß das Land feinen Krieg zu befürchten habe, stimme für den Augenblick, aber werde auh im Frühjabr keine Gefabr besteben? Franfreich allein forge dafür, daß in Europa «le Vertragéklauseln ausgeführt würden, und stebe an den Ufern des Rheins fast allein. Die Fristen für die 1 könnten nur berechnet werden von dem Tage an, an dem Deutschland den Friedens vertrag ausgeführt babe. Der sozialistise Abgeordnete Sema führte aus, die Erklärung des Ministerprä}identen Uber die Ent- waffnung Dentschlands sei duraus beruhigend. Er glaube nit an die Entwaffnung, die man selbst einem besiegten Volke nit auf- ¿winaen könne, wenn man nit selbst entwaffne. Der Ministervräfident Leygues antwortete Barthou, indem er die Waffen und die Munition bezeichnete, __die im Gegensaß zum Monat Juli am 1. Dezember von DeutsWland ab- geliefert seien. Für die Konferenz in Brüssel seien den französisGen Delegierten klare, bestimmte und kategorisde An- weisunaen gegeben. Frankreich wolle nur Vernünftiges verlangen, ob in Goldmark oder in natura, die «Sculd mühe gezablt werden. Man wolle nit, daß die Welt Frankrei Mißbrauch feiner Kraft

vorwerfe. Levgues sprach dann gegen eine Propaganda in Amerika, die Frankrei

ch als militaristisckG und im- verialistisch binstelle, und

verringern. General Castelnau

Interpellation Léon Daudets

M5 1A22107 Besetzuna8zeiTt

erklärte, daß das Einveriändns wi «land und Frankrei niemals fester geweten sei als pee e Veiban E müßten gemeinsam für die Sicher- stellung des Friedens einsteben. s

Vorgestern nahm die Kammer mit 417 gegen 188 Stimmen ven Geseßentwurf über das neu Rerwaltungssystem für die französischen Eisenbahnen an.

_— Der Finanzaus\chuß für auswärtige Ange: legenheiten nahm vorgestern mit Bezug auf die Hoe Frankreihs in Syrien und Citicten eine Tagesor L Ÿ ing an, in der zum Ausdruck kommt, daß die Sorge, ran” reih seine Handlungsfreiheit für die Verteidtgung einer Grenzen und für die Ausführung des FriebenSaam ragen Le Versailles zu erhalten, es notwendig mache, in weitestem Bois und in einer möglichst kurzen Frist die Opfer, 2 die Politik in Syrien und Cilicien Frankreich auferlege, herabzuseßen.

Rußland.

Die russishe Negieruna hat der rumänischen nach einer M B des “Wolffschen Telegraphenbüros" mitgeteilt, daß sie von ihrem Entschluß, keine, Verlepung der teu- tralität Rumäniens, 1m strengsten Sinne des Wortes zu f statten, Kenntnis nehme, jedo genaue Mitteilungen Mae bewaffneten Kräfte der Gegenrevolutionare erbitte, die von en rumänischen Behörden entwaffnet worden sind. Die “e he Negierung werde, indem fie in diesen Fragen die Aufri hig, keit ihrer Friedens- und Freundschaftsgefühle zum Ausdru bringe, ein günstiges Urteil der von Rußland vorgeschlagenen Konferenz erleichtern. Ein Grund, die Zahl der zwischen Rußlan und Numänien zu prüfenden Fragen einzuschränken, wie von

König |

: Verteidigung nicht | Deutschland sei niht völlig ent- | Der | My K K olf f rt I F 7 D ! A Anzak bgelieferten Waffen und | ns L 6 A ages U Un S0 i : | da die Meinungsaußerung des Senats es

Gr |

keine Gefahr. Die | Negierung bat ibre Schuldigkeit getan dadur, daß sie einen Geseg- | entwurf eingebracht bat, der die nationale Verteidigung nit s{hwädt, !

| dargelegt, | bringen würde,

Numänien vorgeshlagen wurde, bestehe nit, da keine ernsten Schwierigkeiten ciner für beide Parteien zufriedensiellenden Lösung entgegenstünden. Obgleich die politische und militärische Lage der russischen Republik f erheblih e habe, sei ihr Friedenswunsch und ihre feste Entschlossenheit, freundschaft- liche Beziehungen mit den anderen Staaten anzuknüpfen, derari, daß sie bereit sei, in breitem Maßstabe die Wünsche zu er- füllen, welche die rumänische Negierung äußern könnte. Es hänge also einzig von leßterer ab, die Herstellung von dauer- haften guten Beziehungen zwischen beiden Ländern zu ve- schleunigen, und die russische Regierung wiederhole ihre Bitte, befanntzugeben, ob die rumänische Regierung bereit sei, den Ort und das Datum der Verhandlungen zwischen Nußland und Numänien festzusezen.

Der 10. Kongreß der fommunistishen Paricei ist auf Anfang Februar angeseßt. Auf der . Tage3ordnung siehen u. a.: Die Gewerkschaftsfrage und ihre Rolle im wir schaftlichen Leben, die Sowjetrepublif und ihre Beziehungen zu den fapitalistishen Staaten, die Organisation der Jndustrie, die Alrbeiterdemokratie, die Nationalfrage, die Frage des öffent- kfichen Unterrichts usw.

Ftalien.

Jm Lauf der Verhandlungen über den Vertrag von Rapallo im Senat führte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf Sforza laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus: i :

Sn Rapallo leisteten die Südslawen zäben und lebhaften Wider- stand; wir haben indessen nit gefeilsGi. Wir baben Südslawien welhe Gefahren die FeindsWaft Jtaliens m1 ic “und weld@e Vorteile aus cinem aufrichtigen Einvernebmen zwischen Nom und Belgrad \sich ergeben würden. Die Südslawen verstanden das und man kam zu Einer Ber ständigung über die gegenseitige politishe und, diplomatische Unter- stüßung gegenüber habsburgischen Wiedereinsegungöbestrebungen. Selbst wenn es zu einer Krise in Kroatien tommen sollte, und wenn Züdslawien vor grausame Brüfungen gestellt würde, so wird Ftalien, das seiner Zukunft gewiß ist, troßdem gut daran getan baben, daß es sich gegenüber cinem jungen und gesunden Volke, das ibm benackbart ist, edelmütig zeigte. Im Gegensatz zu den Rednern, die den traditionellen Haß der Kroaten und Slowenen gegen Italien bervorboben, vertraut Sforza auf den Triumph des liberalen Geistes Italiens. Er fügte Linzu: Mir wollen das Programm der Ausdehnung des italienischen Ein-

¿3 verfolgen, die nirgends Unterdrückung fremder Rechte bedeutet.

- alauben an ein besseres Europa; nur darum fühlen wir in uns die Kraft; die Verwirklichung des Friedens “und der menschliden Etn- tradt Lerbeizuführen. Vermöge dieser Kraft haben wir in Napallo die Einheit des Vaterlands geopfert und den Weg vorgezeichnet, den als erster beschritten zu haben, Italiens Nuhm fein wird.

Vor der Abstimmung erklärte Giolitti, die Ab- timmung müsse ein klares Ergebnis zum Ausdruck bringen, ] f in Fiume deutlich daß Italien über allem stehe. Giolitti erklärte Tagesordnung: „Jn der Ueberzeugung, daß

Beginn aufrichtigen, dauernden Friedens Vertrag und geht zur Tages-

machen müsse, nh für folgende der Vertrag den bedeutet, billigt der Senat den i ordnung über.“ Bei der namentlichen Abstimmung wurde diese Tagesordnung mit 262 gegen 22 Stimmen an- genommen. Sodann wurde der Gejeßentwurf, hetreffend Ratifizierung des Vertrag, mit 215 gegeu 99 Stimmen angenommen.

Die Finanz- und Sd aßkommission

Die

ixat vor-

und der des Senats baben die Regierung | gestern zusammen, um die Beratung des vorläufigen Budgets » 1 | Torizu}eßen,

Der Minister teilte obiger Quelle zufolge mit, daß das sebène Defizit von 14 Milliarden um herabgeseßt sei. Der Umlauf an Geldmitteln für Rechnung Staates babe etwas zugenommen, der Umlauf für Nechnung d Banken habe si lediglih im Verhältnis zu den erforderliben Naß- runasmittelfäufen vermehrt. Giolitti sagte, das Defizit könne allmäbli, baupsälih mit Hilfe des vorgeschlagenen Geseßzes üher die Brotversorgung, ausgeglichen werden. Indem der Staat auf diese Weise seinen ausländischen Kredit wiedergewinne, werde die Lage nch béMern. Auf die F ?

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i Frage Luzattis erwiderte Giolitti, daß die Ne- gierung nit beabsichtige, Erklärungen abzugeben.

Belgien.

In der Sißzung der Brüsseler Konferenz am 17, Dee ¿ember führte der Staatssetretär Bergmann in seiner Rede, fiber die bereits vorgestern kurz berichtet ist, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:

Deutschland könne seinen guten Willen besser in der Frage der Entschädigungsleistung durch Sachleistungen be- weisen. Solche Leistungen seien durch den Friedenévertrag im An- hang 3, 4, 5 und 6 Titel VILI vorgeschrieben. Die Frage der Koblenlieferungen sei für den Augenblick in Spyaa geregelt worden und die Leistungen fänden auch in der vorgesehenen Höhe statt, abaeseben von augenblicklichen Berkehrés{wierigkeiten. Nach Ab- lauf des Spaa-Abkommens müssen die Fragen der späteren Lieferungen geregelt werden. Dabei seien zwei Punkte zu becrück!ichtigen: einmal diejenigen , welde von QDeutsclands »irtscaftlicher Fähigkeit abhängen, und zweitens die Preise, die in vernünftiger Weise festzulegen seien. Daun käme in Frage die Lieferung von Chemikalien und Farbstoffen, welhe gleidfalls durch Vereinbarung geregelt sei und zufriedenstellend vonstatten ginge. Es blieben nur noch die Leistungen nach Annex 4, welche ein ganz besonderes Interesse nicht nur für Frankreih und Eng- land, sondern auch für Deutschland hätten. Es handele si um die Materiallieferungen für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete. Deutschland set fest entslossen, soweit es ihm irgend mögli sei, dabei mitzuhelfen. Geld habe Deutschland “nit, aber es habe seine Arbeit und dic Erzeugnisse seiner Industrie. Deutschland sei bereit, an jeder praftishen Lösung mitzuarbeiten, und hoffe, eine Verständigung erreichen zu können, mit dem Ziel eines \@nellen Wiederaufbaues, der notwendig sei für die wirts{aftliche Wiederz herstellung von Europa. Er sei nit in der Lage, im Augenblick einen Plan “in seinen Einzelheiten dafür zu entwickdéln, aber er könne si vers önlih vorstellen, daß etwa die Deutsche Regierung einen gewissen Marfkkredit eröffne, der freilit innerhalb der Zablungsfaäbigkeit Deutschlands liegen müsse, um einen Fundus zu schaffen, auf welchem franzöfische und englische Bestellungen bei deutschen Lieferanten bezahlt werden würden. Dies würde mit den Hauptschwierigkeiten des Annex 4 aufräumen. Er meine, daß die Einzelßeiten in einer besonderen Kommission festzustellen sein würden, deren Einsegzung er vorslage. In Beantwortung einer Frage des italienishen Dele-

ierten sagte Bergmann, daß er meine, Deutschland würde auch bereit sein, die Méglichkeit eines ähnlichen Arrangements auch mit NRückEsicht auf die zerstörten Gebiete von Norditalien zu erwirken.

Staatssekretär Bergmann fam nun auf die Frage der B e- zablung in Geld zu sprehen, und erklärte, daß Deutschland natürlich nicht in Papiermark zahlen - könne, Andererseits habe es zurzeit niht genügend fremdes Geld, um für die Einfuhr von Noh- materialien und Nahrungsmitteln zu sorgen, und dieser Zustand stebe im engsten ursäclihen Zusammenhäng mit dem Währungsproblem. Es ser notwendig, die deutshe Währung auf einein etwas böberen Niveau als jeyt zu stabilisieren und wiederherzustellen. Aber er ¡waifle, daß Deutschland imstandé sein würde, das aus eigener Kraft zu vollbringen. Er “stelle sih die Möglichkeit einer Kredit- operation in großem Umfange vor, die allerdings die Wiecder=- herstellung der finanziellen Ordnung und der Arbeit în Deutschland