1899 / 20 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jan 1899 18:00:01 GMT) scan diff

I E E S S A Fn N

E R

chrifilihen Eltern ihre Kinder aus meiner Schule heraus was soll ih thun? Wir haben uns garniht ein- gemischt, sondern haben das Einzige gethan, was man nach Lage der Sache thun konnte. Mein Rath erklärte an mih persönli if, wie gesagt, die Angelegenheit niht heran- getreten —: das is Ihre Sache; wir reden überhaupt in die Sache nicht hinein. Das ist auch vollständig meine Ueberzeugung.

Dabei will ih hervorheben: wenn eine Schulvorsteherin käme und wollte eine Konzession haben etwa auss{ließlich für jüdische Schülerinnen mit Freuden würde ih sie ertheilen, felbft für eine paritätishe Schule, wenn das Bedürfniß ih herausftellt. Aber weßhalb ih eine Schulvorsteberin hindern fol, wenn sie mit Rügssicht auf ihre Interessen, die ich Ihnen eben dar- gelegt habe, fagt: ich nehme feine jüdishe Schülerinnen mehr auf das i mir unerfindlih. Das if gaaz unabhängig von Semitismus und Antisemitismus. Das if die eine Sache.

Im Anschluß daran will ih gleih auf die andere kommen, auf die Frage der jüdischen Lehrerinnen in den Gemeindeschulen zu Berlin. Der Herr Abg. Richter hat diese Sache fo hingestellt, als wenn bier ein Angriff gegen die paritätische Schule vorläge. Meine Herren, das ift ganz verkehrt. Es giebt keine Bestimmung, auch nit aus dem Jahre 1875, durch welche die Berliner Gemeindeschulen für paritätishe Schulen erklärt werden. Sie sind in demselben Sinne konfessionelle Schulen, wie alle S{ulen im preußischen Staat, die nicht ausdrüdcklich für paritätishe Schulen erklärt worden find. Jh ftebe nun auf dem Stantpunkt, daß, wo das Schulinterefse garnicht anders zu befriedigen ift, als dur eine paritätiscke Schule, oder da, wo althergebrahte paritätishe Schulen bestehen, die sich bewährt baben ih weit entfernt bin, diese etwa anzugrcifen. Im übrigen ftehe i einfach auf dem Standpunkt der Verfassung, die von mir verlangt, daß die konfessionellen Verhältnisse bei den Schulen mög- lit berücksihtigt werden follen. (Bravo! rechts.) Das is mein Standpunkt von Anfang an gewesen, auf dem siehe ih beute noch.

Nun ift im Jahre 1895 dur das Provinzial-Schulkollegium cine Reihe von Beshwerden an mi herangebracht worden, worin chrift- li@e Eltern, deren Kinder biefige Gemeindeshulen besuchten, fich darüber beflagten, daß ihre Kinder in Klassen fih befänden, in denen kcin einziges jüdishes Kind, wohl aber eine jüdishe Lehrerin wäre, und daß diese jüdishe Lehrerin berufen sei, die christlizen Kinder dur alle Klassen der ganzen Gemeindeshule hindurzuführen. Nun, meine Herren, dafür habe ich in der That volles Verständniß gehabt, daß cristli%e Eltern nicht gerade wünschen können, daß ihre Kinder dur die ganze Shulzeit nur von einer jüdischen Lehrerin erzogen werden, auch abgesehen von der religiösen Seite.

Also was habe ih gethan? Ich habe an das Provinzial-S{ul- kollegium geschrieben: dieser Zustand ift nicht befriedigend; wenn ihr den jüdischen Lehrerinnen Ordinariate gebt oder wenn die Stadt- Squldeputation ihnen solche anvertrauen Wi, T0 Toll Tie wenigsten87 in folhen Klassen thun, in denen mebrere jüdische Kinder sind, kurz: nach eirem gewissen Verhältniß. Dieser Entscheid is au vom Provinzial - Schulkollegium der Stadt - Schuldeputation mitgetheilt, aber er ist niht so ausgeführt, wie ih es * gemeint habe. Bei ter Ausführung der Sache hat man die drei ältesten, feit vielen Jahren bewährten jüdischen Lehrerinnen einfa aus dem Ordinariat entlaffen, während es doch sehr leiht gewesen wäre, sie an eine Klafse zu verseßen, in der überwiegend jüdishe Schülerinnen waren. Dann wäre von einer Verlezung dieser Damen gar feine Rede gewesen. Ich kann nur sagen, ich habe von ibrer Treue und der ganzen Auffassung ihres Berufs einen aus8gezeihneten Eindruck gebabt (bört, hört! links), und es hat mir gänzlich fern gelegen, fie aus ihrem Ordinariat zu verdrängen. Sie hatten wohl einen gewissen Anspruch, daß ihnen die Rüksicht zu theil wurde, die man jedem gewährt, der infolge der Nothroendigkeit einer Organisationsänderung in ein anderes Amt geht. Man erseßt ihn an eine andere Behörde und muthet ibm nit zu, in Verhältnisse einzutreten, die seiner jeßigen Stellung gegenüber eiwas ODespektierlihes haber , wenig- fiens die Möglichkeiten bieten, als despyektierlich angesehen zu werden. Daß man ihnen das Ordinariat entzogen hat, ohne sie gleihzeitig an eine andere Schule zu versczen, hat die Damen verleßt. Fch habe inzwischen Fürsorge getroffen, daß jede pers5nliße S(ärfe in der Ausführung meiner Verfügung vermieden wird, aber die Verfügung selbst kann ih zu Liebe einer exorbitant heftigen Verhandlung in der hiesigen Stadtverordneten- Versammlung, die hauptsählih von zwei jüdishen Herren geführt worden ift, unmögli zurücknehmen. (Bravo! rets.) Ich habe rihtig, gewissenhaft und verfassungsmäßig gehandelt jede Tendenz hat mir ferngelegen —, ich habe geglaubt, rur im Sinne der Gerechtigkeit zu handeln; darauf werde ih mich berufea, und werde jede Konsequenz dessen, was ih gethan habe, zu tragei wifsen. (Bravo! rechts.)

Dann noh eins. Der Herr Abg. Richter hat gemeint, die jeßige Unterrichisverwaltung sei den Städten, namentli den großen Städten gegenüber, in der Bestellung der Kreis-Schulinspektoren nit blos außerordentlih zurückhaltend, sondern geradezu feindselig infofern, als wir ni&t einfah die Stadtschulrätbe, die diese Städte zu ibren Schul- beamten für ihren Schuldienst wählen, zu ftaatlihen Kreis-Schul- inspektoren ernennen. Meixe Herren, der Borwurf ift ganz unbegründet. Ich habe von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß man den Städten angesichts der großen Leistuncen, die man ibnen auf dem Gebiete der Schule zumuthet, und die sie felbst übernehmen und zum theil au8gezeihnet ausführen, nicht mit Nadelstihen kommen darf- welhe die Kompetenz betreffen, fondern daß man ihnen entgegen- kommen und fagen muß: wir wollen Hand in Hand gehen. Aber das muß man mir gerechter Weise au zubilligen: wenn eine Stadt einen Stadt-Swulinspektor wäblt, ohne mih auch nur im geringsten zu fragen, wenn sie dann nah Fahren seine Erncnnung auch zum staatlichen Kreis-Schulinspektor verlançt, und wenn si dann herauéstellt, daß die Persönlichkeit nicht geeignet ist oder Tendenzen verfolgt, die mit denen der Staatsregierung \sih.gerade widersprehen, dann kann man doch unmöglich von mir fordera, daß ich dem Manne noch ein ftaatlihes Amt übertrage. Auf die Beseßung der Staatsämter mvß ih doch einen Einfluß haben. Wir haben es in vielen Städten so gemacht, daß wir sagten: wenn ein neuer Schulaussichtsbeamter eingeseßt werten foll, so find wir bereit, euch Leute zu vräfentieren, einen, zwei, drei und noch mehr. Wir wollen uns verständigen; und wenn der Mann auch geeignet ift, die staatliche Kreis-Schulinspektion zu über- nebmen, fo werde ich ihm die staatliche Kreis-Schulinspektion über-

tragen und ih gebe ihm die Erlaubniß, daß er im Ne

die \tädtishe Schulinspektion übernimmt. Da, wo dies gemacht ist und es ift in vielen Städten gemaht geht es ausgezeihnet. Es ist kaum eine Beschwerde entstanden. Also au diesen Vorwurf

des Herrn Abg. Nichter glaube ih mit gutem Grunde zurückwzisen zu“

können.

Nun, meine Herren, will ich angesichts der geshäftlihen Lage über die Medizinalverwaltung völlig hinweggehen, auch über die ärztlichen Ehrengerihte, die nicht aus meiner Passion zu negieren vorgeschlagen sind, sondern lediglich auf Wunsch der Aerzte. Aber auf einen Punkt muß ih noch eingehen, auf den Fall Delbrück, aus dem mir der Herr Abg. Richter einen {weren Vorwurf maht.

Meine Herren, zunächst muß ih sagen: das Wort „Lehrfreiheit" bei diesem Anlaß auch nur in den Mund zu nehmen, s{chäme ih mi. (Bravo! reckts.) Von Lebrfreiheit ift in diesem Falle gar keine Rede, und der Herr Abg. Richter if ein viel zu logisher Mann, als daß er niht wissen solltz, daß hier von Lehrfreiheit und Beeinflufsung der Lehrfreiheit gar keine Rede sein kann und auch nicht gewesen ift. Der Fall Delbrück liegt niht auf dem Gebiéte der Lehrfceiheit, sondern auf dem Gebiete des Beamtenrechts und des Beamtentakts.

Die Profefsoren der Universitäten sind zweifellos Staatsbeamte; ih möhte den sehen, der gegen diese meine Behauptung einen begründeten Witerspruh erheben kann. Sie find als Staatsbeamte den Gesegen unterworfen und haben dieselben Pflichten wie die Staatsbeamten. Der Saß: „professor legibus solutus est“ gilt in Preußen nit und darf auch in Preußen nitt gelten. (Bravo! rechts.) Er darf namentlich im Interesse der Professoren nit in Preußen gelten. Es giebt zahlreiche Professoren, die vollkommen mit mir einverstanden sind, daß es wesentiih im Interesse der Univer- sitäten und der Professoren lag, daß die Negierung das, was hier im Falle Delbrück geschehen ift, nicht stillschweigend hinnahm. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, der Professor Delbrück is Herausgeber der „Preußischen Jahrbücher“, einer ernsten geschichtlich-politishen Revue, die im allgemeinen, wie ih wohl glaube sagen zu dürfen, mehr fon- servativen und selbs regierungéfreuntliwen als fritischen und regierungsfeindlihen Tendenzen zu folgen geneigt ist. Freilid, meine Herren, zuweilen und in Bezug auf gewisse grundsäßliße Maßnahmen der Regierung sind die „Preußishen Jahrbücher“ fehr kritisch gewesen ; ih erinnere Sie nur das wissen Sie ja alle an die ih darf wohl den Ausdruck gebrauchen einigermaßen seltsame Haltung in der Polenfrage. Die in den „Preußishen Jahr- büchern" gebrachte, sehr scharfe Kritik unserer Politik in der Polenfrage vertrat zweifellos das diametrale Gegentheil von dem, was wir thaten, und von dem, was wir wollten. Sie ließ auch an Schärfe und an Freimüthigkeit nihts zu wünschen übrig. Uber, meine Herren, ih glaube, das nicht nur von mir sagen zu können, fondern von meincn sämmtlien Kollegen im Staats-Ministerium: auch nicht einem von uns ift es in den Sinn gekommen, den Professor Delbrück wegen dieser Kritik von Regierungshandlungen zur NRechzn- schaft zu ziehen. Dazu lag gar keine Veranlassung vor.

Ueberhaupt, meine Hzrren, wir fürchten die Kritik nit und haben sie nit zu fürhten. Meine Herren, Kritik können wir ver- tragen; Kritik kann unter Umständen fer nüßlich fein; sie kann auch fehr vatriotish sein, au) Kritik an Regierungshandlungen.

Aber, meine Herren, um solche Kritik, um fachliche Kritik handelt es sich hier nicht. Wenn Sie die Güte haben wollen, ih den Artikel der „Preußishen Jahrbücher“ wieder anzusehen, werden Sie selbst fagen: das war nicht nur eine scharfe „arf“ ift noch lange nicht der ausreihende Ausdruck —, eine völlige Verur- theilung der Regierungsm- nahmen ; sondern diese Verurtheilung war auch in einer Form auétgesprohen, welche dieselbe Regierung, die den, der tiese Formverlctung beging, burch ihr Vertrauen in eine bobe Lehrthätigkecit, in die höchste, die es in Preußen giebi, berufen hatte, unmögli zulassen konnte. Wenn wir das rubig hingencmmen hätten, wenn ih darauf nicht hätte reagieren wollen diesen Eindruck babe ich wenigstens beim Lesen des Artikels mit tiefem Bedauern gehabt; ih mache kein Hehl daraus —, wenn das eine Regierung si sagen läft unter solhen Verhältnifsen wie bier, wo das Ausland Gift aus diesen Aeußerungen saugen mußte (schr richtig! rets) und gefolgert bätte, daß die preußiscke Regierung nit den Muth bcsäße, für ihre Politik einzutreten, weine Herren, wenn sih das eine Regierung gefallen kTieße, dann hätte fie überhaupt Teinen Anspruh mehr auf Autorität. (Bravo!) Ich bin deshalb au niht cinen Moment zweifelhaft gewesen. Jh babe im vorigen Jahre Professor Delbrück im Herrenhause vertreten. Er wurde dort \charf angegriffen. Ih habe damals unter dem Widerspru des größten Theils des Hauses feine wissenshaftlihe Be- deutung bervorgehoben. Ih konnte das thun und mußte das als R-fsort-Chef thun; denn ih war genauer informiert, als die meisten der Herren es sein konnten. Die wissenschaftliche Bedeutung des Professors Delbrück liegt zum theil auf Gebieten, die ait so popualâr sind, daß man sagen könnte, jeder Gebildete muß wissen, was der Mann wissenschaftlich bedeutct. Scine wissenschaftliche Bedeutung liegt zum theil auf seinem Lehrgebiet und auf cigen- artigen Gebieten, die nit jedermanns Sache sind. Ich bin ganz und gar damals für Professor Delbrück eingetreten in dem Gefühl, eine Pflicht zu erfülley, die ih gern erfüllt habe. Aber, meine Herren, dies ift etwas Anteres, und die Stellung des Professors Delbrück und meine Stellung zu ihm, meine Scäßung für ihn kann niht maß- gebend sein, wenn es sih darum handelt, die Autorität der NRe- gierung und des Staats zu wahren. (Sehr richtig!) Das war meine Pflicht und meine Schuldigkeit. Ich bin mir vollkommen bewußt gewesen, daf man auf der ganzen Linie des Liberalitmus über Reaktion \{reien würde (Widerspruch bei den Nationalliberalen), daß man mir vorwerfen würde: nun tellt dieser Kultus-Minister gar eine Disziplinar- untersuchung gegen einen Professor der Geschichte, den Nawthfolger von Treitschke, an übrigens eine Legente, die vôllig unbegtündet ift. Der Lebrauftrag von Treitshke ist nicht vergeben und wird so lange niht vergeben, ‘bis wir nicht die Ueberzeugung haben, daß jemand da ift, der Treitschke völlig erseßen kann. (Bravo!) Also den Vorwurf der Reaktion habe ich erwartet. Das konnte mi aber nit bindern, meine Pflicht zu erfüllen. Fh habe mir gesagt: daß feit 30 Jahren gegen einen Profefsor aus politishen Gründen keine Disziplinaruntersuchung eingeleitet ist, das ift nit das Verdient der Regierung, und daß seit sechs Jahren keine eingeleitet ift, ift au ni&t mein Verdienft, sondern das ift das Verdienst unserer Professoren, Unsere Profefsoren haben seit

30 Jahren und länger den Takt und das Pflichtgefübl gehabt, daß sie sih sagten: in der Weise, wie es bier geschehen ift, können wir uns unmögli gegen cie Behörden wenden, deren Autorität wir anerkennen müssen, und dur deren Autorität wir unser Amt verwalten. Darin meine Herren, und darin allein liegt der Grund. G Und . nun, meine Herren, fraze ich Sie, wenn die Regierung

gegenüber diesen maßlosen, ih kann wohl sagen beshimpfenden Aus-

drücken von seiten eines untergebenen Beamten die Hände in den Schoß gelegt hätte, woher hätten wir wohl die Kraft und Autorität bekommen sollen, um gegen die unteren Beamten vorzugehen, bei denen doch so manthe Erscheinungen hervorgetreten sind ih brauche niht zu erinnern, uach welcher Seite hin —, die uns dringend mahnen, die Disziplin in eiserner Hand - zu halten (Bravo!), ja, meine Herren, in gerechter Hand, aber in eiserner und ftrenger Hand (lebhaftes Bravo rechts), und das is der einzige Gesichtspunkt gewesen, der mich hier geleitet hat. Ich bin vorgegangen mit dem vollen Bewußtsein, den allershärfften Angriffen ausgeseßt zu werden, aber uuch mit dem allerruhigften Gemüth. Denn ih habe mir gesagt: wenn man ein gutes Gewifsen hat, so thut man seine Pflicht, da mag kommen, was da will. (Bravo!

reis.)

Ja, meine Herren, das sind im wesentlichen die Dinge, die ih dem Herrn Abg. Richter antworten möchte. Es werden ja noch eine ganze Reihe anderer Phasen kommen, wo i die Maßnahmen meines Ressorts zu vertreten haben werde, und ih werte sie vertreten.

SIch möchte nur noch auf eins zurückommen. Der Herr Abg. Richter fing seine Auëführungen zum Kultus-Etat damit an, daß er sagte, er käme nun zu dem Kultus - Ministerium, dem Minifterium des Geistes. Meine Herren, ih acceptiere diese Bezeichnung; sie rührt nit von mir ber, sie rührt von einem alten behangesehenen Herrn her ich kann ja au seinen Namen nennen —, dem Wirklichen Geheimen Nath Wiese, der früher dem Kultus-Ministerium angehört und die Bezeichnung, wie ih glaube, auch in S@riften gebraucht hat. Ih acceptiere diese Bezeihnung in vollem Maße, nicht in dem thôöriten Sinne, als wenn wir mit einem befonteren Maße geistreihen Sinnes oder geistreiher Rede unsece amtlihen Pflichten zu erfüllen hätten, wobl aber in dem Sinne, daß alles, was wir im Kultus-Ministerium zu thun haben, auf geistigem, auf kfulturellem Gebiete, auf dem Gebiete der Kirche, dem Geistigsten, was es giebt, liegt. Und, meine Herren, in diesem Sinne is dies Ministerium ein Ministerium des Geistes, und wenn es das ist, so liegt in der ganzen Bezeichnung nihts anderes für uns, die wir die Ehre haben, in diefen Dingen zu arbeiten, als ein lebendiges, antriebreihes Motiv zu idealer Auffassung unferes Berufs. Und darauf zu wirken bei allen Herren, die mit mir ar- beiten, das halte ih für meine cinfahe Pflicht, und in diesem Sinne, in diesem demüthigen Sinne acceptiere ich vollständig die Bezeihnung „Ministeriums des Geistes", und wenn sie auch sonst ncch so sehr ver böhnt werden follte. (Bravo! rets.)

Abg. Dr. Sattler (nl.): Der Finanz-Minister kann in der That sebr befciedigt sein über den Abschluß des Etats. 100 Millionen UeberiWuß vom abgelaufenen, 74 Millionen UVebershuß vom laufenden Etatéjahre, ein gutes Verhältniß zum Reiche, mehr kann er nicht verlangen. Der Etat ist äußerfl vorsichtig aufgestelit, und es werden fih wobl wieder Mehrerträge gegenüber dem Etatsanshlag heraus- stellen. Auch in formeller Beziehung ist der Etat jeßt ein durchaus reinlier ; sämmtliche Einnahmen und Ausgaben find jeßt der Ver- fassung gemäß eingestellt. Bezüglich der Besteuerung der Waaren- häuser muß untersuWt werden, ob die Regierungsvorlage au den Schuß der kleinen Gewerbetreibenden erreit und ob nicht die Offizier- und Beamtenvereine mit den Waarenhäusern gleihmäßig behandelt werden müssen. Auf die Regelung des Wahlrechts will ih nicht eingehen. Aber gegenüber dem allgemeinen Wahlrecht im Reih müssen wir dafür forgen, daß im Landtagswahlre{t der Einfluß von Besiy und Bildung gefichert und die proletarifche Entwicklung gehindert wird. Die größte Thorheit beim Wahlrecht iff gemacht worden mit der Drittelung innerhalb der einzelnen Bezirke, und dafür ist allein das Zentrum verantwortlich. Bezüglih der Gehälter der Beamten find wir wohl ncch nicht zu cinem Rubepunkt gekommen, wie es der Finanz - Minifter wünscht. Man könnte aber auf den Gedanken Tommen, daß mit dem Abs{chluß der Befoldungs- verbefserungen alle Bestimmungen in einem Beamtengeseß zusammen- gefaßt werden fönnten, damit Klarheit geschaffen wird. Die Ein- sübrung eines variablen Faftors ist niht ovne Bedeutung, denn die gleihmäßige Ordnung der Gehaltsverbältnifse für den ganzen Staat tit eigentlih verkfehri; man wird zur Gewährung von Stellenzulagen übergehen müssen, so {wer man auch daran geben mag. Wir billigen es, daß für die Beamten durch Ve'chaffung ron Wohnungen gesorgt wird. Wir möchten nur wünschen, daß diese Woh- nungen nihcht zu sehr im Kasernenitil angelegt werden. Wenn die Regierungs - Afsessoren nach zwei Jahren eine Remuneration erhalten _sollen, so liegt darin eine Bevorzugung vor den Geri@ts - Assessoren, die folhe Bezüge niht erhalten. Mit den Auégaben zur Hebung des Deutshtbhums find wir durchaus einverstanden. Darin liegt auch ein gutes Stück Sozial- politik. Wenn es uns gelingt, durch die _ anderweitige Vertheilung des Bodens einen Mittelstand dort zu schaffen, wird das Deutschthum bessere Fortschritte machen können. Bezüglih der Domänen hat Herr Richter den Finanz-Minister wohl mißverstanden. Die Domänen find da nothwendig, wo 1e ale Mufterwirthschasten gelten sollen. Die Beibehaltung der fleinen Domänen in Hannover ist niht nöthig. Die Domänen follten namentlich nad dem Osten verlegt werden und zwar im Anschluß -an den Grundgedanken des Ansiedelungt- werkes. Wir werden für die landwirthschastlizen Meliorationen eintreten, und dazu gebört in ersier Linie der Bau von Eisenbahren in den verkehr8armen Bezitken und der Bau von Kanälen, die die Aufgabe zu erfüllen haben, welde die Eisenbahnen nicht leisten können. Ih freue mi, daß sih Herr Richter freundlicher als früher dem Mittellandkanal gegenüberstelt, dem auch Graf Limburg nit vollständig ablehnend gegenüberfteht. Ih wünsche, daß wir bald eine Vorloge über den- Vau eines dringend nothwendigen und au rentablen Mittellantkanals erhalten. Für Uxnterriht8zwecke find ja mebr Auggaben bewilligt, aber für die Kunst hat der preußisde Staat au jeßt noch feine Mittel übrig. Für die Besoldung der Beamten und für die Verforgung threr Hinterbliebenen ift Vèanches geschehen. Aber befriedigt sind noch nit alle Bedürfnisse. Die Versorgung der Relikten der Volksschullehrer wird ohne staatliche Hilfe nit durh- geführt werden können. Auch die Medizinalreform wird noch mehr Geld erfordern, und bei der Regelung der SchulunterhaltungéEpfliht wird man {ließli den Staatsfäckel in Anspruch nehmen Wenn sich die Parteien über die Grundlagen der Sculunterhalturgépfliht verständigen, dann wird es leicht sein, die Frage ebenso zu regeln, wie die Lehrerbesoldungéfrage. Aber ih wünsche nicht, daß wieder die Gegen- sätze ins Land getragen werden, welche bei dem allgemeinen S@hulgeseß Fe herausftelten. Daß Tarifermäßigungen zur Verkehrssteigerung

ühren, hat der Finanz-Minister bestritten, aber in vielen Fällen trifft dieser Saß do zu; auch die preußische Staatsregierung hat si ja in legter Zeit für einige Tarifermäßigungen ausgesprochen.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

. auf diesem Gebiete gethan. b - ftügen, nit aber sie vor dem Auslande diékreditieren.

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M 20.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

So günstig die Verhältnisse sind, eine Stabilität kommt ‘do nicht zu stande, folange nicht unser Vechältniß zum Reih geregelt ist und solange kein Eisenbahngarantiegeseß geschaffen ift. Wir wollen nicht alle Uebershüsse dec Eisenbahnen der allgemeinen Staatéverwaltung entziehen. Wir haben es erlebt, daß der Finanz-Minister sih gar niht um die Eisenbahnverwaltung kümmerte; wir find tadurch zu Fehlbeträgen gekemmen. Wir haben es erlebt, daß in Zeiten hoher Preise erhebliche Bestellungen für Eisenbahnzweckte gemaht werden mußten, die man besser in ftillerer Zeit hätte auéführen können. Fh bin für die Schaffung eines bejonderen Bauten-Minifteriums cingetreten. Es iff wegen diefer Refsortvershiebung ein Streit zwishen Landwirthschaft und Industrie entstanden. Die Lands wirths{aft will die Bauten nicht dem Handels-Ministerium über- lassen. Unter diesen Umständen möhte - es wohl am beften sein, es bei dem Bestehenden zu belassen. Der Eisenbabnverwaltung ift es in diesem Jahre besser als früher gelungen, den Wagenmangel zu ver- hindern. Aber die Eisenbahnverwaltung hat auch in diesem Jahre besonderes Glück gehabt, und sie hat au sehr viel Geld verbraucht. Ih war erstaunt, als ih in der Eisenbahnkarte eine dovpelgleisige Bahn eingetragen fand, die wir niht bewilligt hatten; das zeugt davon, daß die Eisenbahn nit zeitig genug mit ihren Forderungen hervortritt, daß sie naher ohne Bewilligung \chleunigst vorgehen muß Die scärfere Beaufsichtigung der Bergwerke ist nothwendig; es wird sich aber fragen, ob nit au die Staatsbergwerke diejer Beaufsichtigung unterstellt werden müssen. Ueber die Verkehrtheit der Ausführungen des Hercn Delbrück, über die Unziemlichkeit des Tones seiner Aus- führungen kann- kein Zweifel sein. Aber es ift eine sckchwierige Frage, ob und wie weit den Professoren die Aeußerung threr Privat- meinung gelassen werden muß. Objektiv verdenke ih der Regierung die Einleitung des Disziplinarverfabrens nit, aber ih halte fie für inopportun, weil ih Herrn Delbrück als Politiker niht ernf nehme, und die Fraktion, der er angehört hat, thut es erfi reckcht nicht. Die Entrüstung über sein Verhalten würde vielfa în anderer Meise zum Ausöruck kommen, wenn die Regierung ihn der freien Beurtheilung überlassen hätte. Bei der Polizei liegen ja diesmal niht fo viele Mißgriffe vor. Aber positive Erfolge in der Er- mittelung von Missethaten liegen au nicht in erheblider Zahl vor. Wir wollen die Regierung gern unterstüßen in der Polizeireform ; wir werden der Vermehrung der Polizisten und der Aufbesserung ihrer Gehälter zustimmen. Es giebt aber au Leute, welche der Meinung find, daß die Gendarmen den Umgang mit Menschen mehr lernen Fönnten. Ih hâtte gewünscht, daß der Minifter des JFüänern vor mir esprochen hâtte, denn er muß doch sehnli@st wünschen, sich über den

claß, betreffend den Gebrauch der Schußwaffe, auszu- sprehen. Ich nehme - an, daß der Erlaß niht die pfliht- mäßige Erwägung der betheiligten Vorgeseßten verhindern wollte. Aber der Minister muß dies hier erklären. Warum ift diefer Erlaß als vertraulich bezeihnet worden ? Die Konservativen haben einen Vorstoß gegen die Nationalliberalen in der Provinz Hannover gemacht. Unter dem betreffenden Aufrufe stehen wiederum mebrere Beamte und zwar gerade sogenannte politishe Beamte. Ist das auf Anordnung des Ministers gesehen? Sind die Beamten, welche die Politik der Regierung zu vertreten berufen sind, auf- gefordert worden, gegen die Nationalliberalen vorzugehen ? Die nationalliberalen Hannoveraner find für die Einheit Deutschlands, für die Zugehörigkeit zu Preußen eingetreten. Wir find überall dafür eingetreten, daß Agitatoren unterdrückt werden, welhe die Losreißung eines Landtbeiles von Deutschland oder Preußen bezwecken oder den Gedanken erwecken, daß die Zugehörigkeit zu Preußen keine definitive fei. Herr Richter hat über die Aug- weisungen im Reichetage {hon gesprohen Mir wurde das Wort dur cinen Schlußantrag abgeschnitten. - Deshalb will ih hier darüber reden. Als die volnishen Ausweisungen begannen, spra man auch von der großen Schädigung, die eintreten würde. Aber wir haben niemals solde Schädigungen ermitteln tönnen. Die Aus8weisungen, die der Ober-Präsident von Köller vorgenommen hat, sind hart; sie follen * auch nur vorgenommen werden, wenn sie nothwendig sind. Zur Prüfung dieser Frage ist aber das Abgeordnetenhaus der r'chtige Play, nichr der Reichstag, vor dem Herr Richter vor \sechs Wochen eingehend darüber gesprochen bat. Bei Streitigkeiten zwischen einem Deutschen und cinem Ausländer nehme i an, daß der Deutsche die befieren Gründe hat, jedenfalls will ih die Gründe überhaupt erft kennen lernen. Aber freilich in gewissen Kreisen {eint man, wenn es fi um einen deutschen Beamten handelt, diesem unbedingt Unrecht zu geben. Herr Richter hat gemeint, die Ausweisungépolitik {wide ih nicht. Ein Mann aus der Fraftion des Herrn Richter, der auch deutsher Reichstags-Abgeordneter sein will, wendet si an die autländishen Geshäftsfreunde, um das Verfabren der deut|chen Regierung zu mißbilligen. Das erinnert an die Aeußerungen eines dänischen Blattes. Was thut der Deutsche niht für Geld? Wo find denn nun wirklich wirthshaftlihe Schädigungen vor- gekommen? Aus Chemniy und Brandenburg wird mir be- richtet, dafi keinerlei Schädigungen vorgekommen sind. Wie man als Deutscher fih verhalten soll, das hat die Handelskammer in Hamburg bewiesen. Das ift tas würdige Verhalten eines deutschen Kaufmanns,

err Richter und feine Freunde hätten sib doch bei ihren Landsleuten in Schleswig-Holstein «erkundigen sollen. Mir ift von allen Seiten gesagt worden, es könne wirklich nicht mehr so weitergeben. Ganz Nord- s{chleswig wurde mit einem Net von dänischen Vereinen überzogen, welche den Glauben erweckten, daß die Zugehörigkeit zu Deutschland feine endgültige sei. Gegenüber diefer nationalen Gefahr mußte die Regierung eingreifen. Einzelne Härten können vielleiht gemildert werden, aber die Regierunz hat nur ihre Pflihi und Schuldigkeit Wir werden die Regierung dabei unter-

Auf eine persönliche Bemerkung des Abg. Richter, daß er nit nationale Blößen aufgedeckt, sondern daß er aus nationalen Gründen die Blößen bedeckt habe, daß er mit der nationalen Gesinnung des Abg. Sattler, die Chauvinismus jei, michts zu thun haben wolle, wird um 5 Uhr die Weiter- berathung bis Montag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage is der naclst:-hende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Bankgesehes vom 14. März 1875, zugegangen:

Artikel 1.

Der § 23 des Bankgesezes vom 14. März 1875 (Reichs-Geseßtbl. S. 177) wird durch folgende S Ugng erseßt:

_Das Grundkapital der Reichsbank bestehr aus einhundert und fünfzig Millionen Mark, getheilt in fünfzigtausend auf Namen lautende Antheile von je dreitausend Mark.

Die Antbeilseigner haften persönli für die Verbindlichkeiten ter Reichsbank nicht. Gitt 0 ¿

el 2.

Der § 24 des Bankgeseyßes enthält unter Aufhebung des

Dritte Beilage

Berlin, Montag, den 23. Januar

Artikels 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1889 (Reichs-Geseßzbl. S. 201) nachstehende Fassung : i

Aus dem beim Jahresabschluß sich ergebenden Reingewinne der Reichsbank wird: ; j

1) zunächst den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von dreiundeinhalb Prozent des Grundkavitals berechne!, fodann

9) von dem“ Mehrbetrag eine Quote von iwanzig Prozent dem Reservefonds zugeschrieben, fo lange derfelbe nicht ¿wei Fünftel des Grundkapitals beträgt, j i

3) der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte an die Antheils- eigner und zur Hälfte an die Reicbékasse gezahlt, foweit die Gesammt- dividende der Antheilseigner niht fünf Prozent übersteigt. Von dem weiter verbleibenden Reste erhalten die Antheilseigner ein Viertel, die Reichskasse drei Viertel.

Erreicht der Reingewinn nicht volle dreiundeinhalb Prozent des Grundkapitals, fo ift das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänzen.

Das bei Begebung von Antheilsscheinen der Reichsbank etwa zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu.

Dividendenrüdckstände verjähren binnen vier Jahren, von dem Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank,

Artikel 3.

Der nach Maßgabe der Anlage ¿um §9 des Bankgesetzes der Reichsbank zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs, einshließlich der ihr inzwishen zugewasenen Antheile der unter Nr. 2 bis 11, 15 bis 17, 91 bis 23 und 25 bis 33 bezeichneten Banken wird auf 400 000 000 M festgeseßt, unter gleichzeitiger Erhöhung des Gesammtbetrages auf 491 600 000 Æ

Artikel 4.

Dem § 13 des Bankgeseges Ziffer 3 wird unter b. nach den Worten „des Kurêwerthes;" folgender Say beigefügt: diesen Pfandbriefen stehen gleih andere auf den SFnhaber lautende Schuldverschreibungen der bezeichneten Institute und Banken, welche auf Grund von Darlehnen ausgestellt werden, die an inländische kommunale Korporationen oder gegen Uebernahme der Garantie dur eine solhe Korporation gewährt sind. Artikel 5.

Der Bundesrath wird denjenigen Privatnotenbanken gegenüber, auf welche die beshränkenden Bestimmungen des § 43 des Bankgeseßes feine Anwendung finden, von dem vorbehaltenen Kündigungsrechte behufs Aufhebung der Befugniß zur Ausgabe von Banknoten zum 1. Sanuar 1901 Gebrauch machen, wenn diese Banken sich niht bis zum 1. Dezember 1899 verpflichten, vom 1. Januar 1901 ab nicht unter dem Prozentsag der Reichsbank zu diskontieren. E

Handelt eine solhe Bank diefer Verpflichtung entgegen, fo wird die Entziehung der Befugniß zur Notenausgabe gemäß §§ 50 ff. des Bankgeseßes dur gerichtliches Urtheil ausgesprochen. |

Mitglieder des Vorstandes, Vorsteher einer Zweiganstalt, sonstige Angestellte oder Agenten einer folhen Bank, welche für Nehnung der Bank, der von ihr eingegangenen Verpflichtung entgegen, unter dem Prozentsaßze der Reichsbank disfontieren, werden mit Geldstrafe bis zu fünftausend Mark bestraft

- Artikel 6.

Den bisberigen Antheilseignern der Reichsbank ist der Erwerb der auf Grund des Artikels 1 dieses Gesetzes auszugebenden neuen Antheilssheine mit der Maßgabe anzubieten, daß die Einreihung von je Ee QUR Antheils\heinen zum Bezuge eines, neuen Antheils\cheins berechtigt.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, diejenigen neuen Antheils- scheine zu begeben, hinsihtlich deren das Bezugsreht nicht ausgeübt wird.

Die Frist, innerhalb deren das Bezugsrecht geltend zu machen ist, die Höhe des bei dem Bezug oder bei der anderweiten Begebung der neuen Antheilssheine zu entrihtenden Aufgeldes und die Fristen für die Einzahlung des Gegenwerths bestimmt der Reichskanzler.

Artikel 7.

S L Die Reichsbank zahlt am 1. Januar 1901 an die Reichskasse einen Betrag, welcher dem Nennwerthe der dann noch im Umlaufe befindlihen Noten der vormaligen Preußischen Bauk entspricht. D: Di Das Reich erstattet der Reigzsbank diejenigen Beträge, zu welhen sie vom 1. Januar 1901 ab Noten der im § 1 bezeihneten Art einlôft oder in Zahlung nimmt oder mit welchen sie für dieselben nah § 4 des Bankgeseßzes Ersay leistet.

&: 3;

Vom 1. Januar 1901 ab werden die Noten der vormaligen Dreieen Bank bei Feststellung des Notenumlaufs der Reichsbank gemäß 88 8, 9, 10 und 17 des Bankgeseßes außer Ansaß gelaffen.

Artikel 8. °

Die Artikel 1, 2, 3 und 4 dieses Gesetzes treten am 1. Januar

1901 in Kraft.

Dem Reichstage ift ferner der Entwurf eines Invaliden- versiherungsgeseßes, mit dem Texte des Gesetzes, betreffend die íInvaliditäts- und Altersversicherung, vom 92, Juni 1889 (Neichs- Gesegbl. S. 97), zugegangen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Ergebnisse der Einkommensteuer-Veranlagung für 1897 und 1898. Dem Hause der Abgeordneten ift eine vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Einkommensteuer-Veranlagung für 1897 und 1898 nebst zugehörigen Erläuterungen zugegangea, der wir nachstehende Mittheilungen entnehmen.

1) Nicht physische und physische Personen zusammen. An Einkommensteuer is in Preußen (mit Ausschluß von Hohen- zollern und der Insel Helgoland) für das Steuerjahr 1898 (1897) bei 2 909 403 (2765 996) Zenfiten der Betrag von 146 738 875 (134 954 972) Æ veranlagt worden, sodaß fih gegen das Vorjahr ein

in den Einkommens- ftufen von

über 900 bis 3000 M

in den Städten auf dem Lande . . „1070132 überhaupt . . . . . 29537 895 in den Städten . 175 817 auf dem Lande . 62 675 überhaupt 938 492 in den Städten 52 997 auf dem Lande . 11 751 überhaupt . .. 64 748 über in den Städten 55 663 9500 M auf dem Lande . 10 481 überhaupt . .. 66 144

über 3000 bis 6000

über 6000 bis 9500 M

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1899.

Mehr an Zensiten von 143 407 (111 552) und an Steuern von 11 783 903 (7 874232) Æ ergiebt.

Zu diesem Mehr tragen in dem [laufenden Steuerjahre wie in dem Vorjahre beide Personengruppen bei: die physischen Perionen sind bet 2 907 279 (2 763995) Zenfiten mehr 143 284 (111 480) mit 136 411 925 (126 901 359) #4, also mit einem Mehr von 9510 566 (6595 381) A die ituristishen Personen 2124 (2001) Zenfiten, mehr 123 (72) Zenfiten mit 10 326 950 (8 053 613) , also mit einem Mehr von 2273 337 (1 278 851) 4 veranlagt.

2) Nicht physishe Personen. Die nicht physischen Personen (Aktien esellshaften u. \. w.) find (waren) nah ihren einzelnen Arten, wie folgt, veranlagi : 1517 (1417) Aktien- und Aktien-Kommandit- 4M Steuer gele ha mit 9693 800 (7 458 882) 104 (97) Berggewerkschaften mit . . . 496 597 (436 133) 313 (300) eingetragene Genossenschaften mit 63206 (60 706) 190 (187) Konsumvereine 1 Nr. 95 des Gesetes) mit. R M (07895 Das vieser Veranlagung zu Grunde gelegte, nach dem Durch- schnitte der leßten drei Geschäftejahre und nach Vorschrift des § 17 des Gesetzes berehnete steuerpflihtige Einkommen hat betragen davon _in Preußen fteuerpflihtig :

248 371 226 . (191 230 450) 11 802489 , (11 249084)

2 224 527 (2128 816)

3260912 ,„ (2 904 723)

bei den Aktien- und Afktien-Kom- manditgesellshaften 368 212 536 M (291 110 838) 12245 230 ,„ (11 254 204}

23731559 , (2237 453) ,

3393537 (2922 296) ,„ 386 224458 A | 265 699 194 M (307 524 791) 1 (207 513 073) 7 Das eingezahlte Aktienkavital bezw. bei den Beraggewerkschasten das Grundkapital und bei den eingetragenen Genossenschaften die Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mitglieder hat sih belaufen

bei den Aktien- und Aktien-Kom- manditgesellshaften auf ., 4422 975 224 (3 972 683 253) bei den Berggewerkshaften auf 327 547 667 ( 316 585 739)

bei den eingetragenen Geno fsen- A 22697957. ( 25667356)

schaften auf S

bei den Konsumvereinen 1 Nr. 5 des Gesetzes) auf . y i 6010875 ( 5799643) zusammen auf 4779 231 723 (4320 735 991) #.

Der von der Feststellung des steuerpflihtigen Einkommens als steuerfrei in Abzug zu bringende Betrag von 3# 09/9 erreichte 167 358 675 (151 303 964) M

3) Physishe Personen. a. Kopfzahl der eintommensteuerpflichtigen Bevölkerung und Zahl der Zensiten.

Die Bevsölkerungsziffer hat fich bei der zum Zwecke der Ber- anlagung stattgehabten Personenstandsaufnahme 1898 auf 32 348 765 (31 849 116) Köpfe gestellt. Cinkommensteuerfrei find hiervon ge- blieben als Exterritoriale und dergl. 6572 (9058), als folche, deren Einkommen 900 4 nicht überstieg, 21 208543 (21 199 738), zu- fammen 21 215 115 (21 204 796), und zwar in den Städten 7 683 867 T 878) und auf dem Lande 13 531 248 (13 625 918). Hiervon sind

inzelnsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 3 921 362 (3 858 416), auf dem Lande 4870 268 (4 880 111), zusammen also 8 791 630 (8 738 527), d. f. in den Städten 51,03 (50,91), auf dem Lande 35,99 (35,81) und überhaupt 41,44 (41,21)- Hunderttheile der Einkommensteuerfreien. n

Die einkommensteuerpflihtige Bevölkerung (cinshl. der Frei- gestellten und ihrer Angehörigen) betrug

in den Städten . 5 824 069 ( 5 517 363) Köpfe auf dem Lande . S 309 581 ( 5126957) , zusammen 11133 650 (10 644 320) Köpfe darunter Einzelnsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 1860 078 (1 753 157) auf dem Lande 1 284 987 (1 231 773)

zusammen . 3 145 065 (2 984 930)

Die veranlagten Zensiten ergeben 8,99 (8,68) Hunderttheile der Gesammtbevölferung; von ihnen entfallen auf die Städte 1 752 240 (1 654 156) das Land . 1155 039 (1 109 839) zusammen 2 907 279 (2763 995) Die veranlagte Bevölkerung betrug in den Städten 5 246 537 (4 996 729) Köpfe auf dem Lande . 4571 224 (4442191) zusammen . 9 817 761 (9 438 930) Köpfe oder auf einen Zensiten in den Städten 2,99 (3,02), auf dem Lande 3,96 (4,00) und überhaupt 3,38 (3,41) Köpfe. Es kamen also durh- \{nittlih in den Städten noch 1,99 (2,02), auf dem Lande 2,96 (3,00) Angehörige auf einen Zensiten.

Mit einem Einkommen von mehr als 3000 4 sind veranlagt 369 384 (345 328) Zensiten (physishe Personen), und zwar in den Städten 284 477 (263 453) in den Stadtkreisen insbesondere 187 287 (174 926) auf dem Lande 84 907 (81 875), mithin

v. H. der v. H. und aller Zenfiten

Bevölkerung

2,11 (2,01) 16,24 (15,93)

2,60 (2,53) 17,05 (16,85) 7,35 (7,38)

bei den Berggewerkschaften . . .

bei den eingetragenen Genofssen-

schaften

bei den Konsumvereinen (F Nr. 5 des Gesetzes)

zusammen . . .

in den Städten. . . .

in den Stadtkreisen insbesondere .

auf dem Lande N 0,45 (0,44)

o e E 1,14 (1,08) 12,71 (12,49) Gruppenweise nah dem Einkommen geordnet beträgt im Ver«

anlagungtjahre 1898 die Anzahl der Zensiten

1 027 964) (2418 667) oder 87,29 (87,51) 9% der Gesammtzahl (163 040) (60 464) (223 oes t (48 878 (11 439) (60 235 ù (51 535 (9 972) (61507) ,

(1 390 703)

8,20 (8,09) , 2,23 (2,18) ,

2,28 (2,23)