1899 / 28 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

des Bodens im ganzen Lande kräftig |

es hier und in Taganrog ift, wie Aber auch aus inter über möglih der eten pätschen Märkte im i kommenden Frübjahr und enthalten sihch in der Hoffnung auf die äa e L est ver Rostoff in den Monaten Oktober und n E E

an Weizen 5 275 000 Pud

Theater und Musik. Deutsches Theater.

Gestern Ed d N s Komödie „Cyrano von Ber E: bercits ans fänfriaste Mut (ibrnng, Das Schicksal des gei

ebenso wie bei strahli doch der mit dem häßlihen Antliy und den ganzen Zauber des s{hnell Südfranzofen aus, der unter dem Einfluß der berrlichen Natur fonnigen Hzimath nicht- zu einem traurigen, mißmuthigen Gesellen wird, wenn er unglüdcklich liebt, sondern der gerade dann fih

\{chmerivolle

Im Königlichen Dorcibdale brung von Nicolai’s kom indfer* fiatt. Kapellnceistee S 53. Male das Dam

en Chriftians, Dberlaender und

: Die lusier Weie Strauß dirigiert. :

en Schauspielhause wird" „Auf der R unter a mg

der e s ie om Belun,

neues Werk von Mar Halbe, r Aufführung übergeben hat. v Sit “lele nehmen, die noch im Monat Februar stattfinden soll. Mar Belt L iay Weik ift ein moternes Drama, das auf Berliner Boden spielt. 5 Ee tragishe Mädchengestalt, soll Fräulein Meta

Im nächsten, ahten Symphonie - Ab | Kapelle, weicher unter Kapellmeister Wein ree: Geadai Ae dei f ftattfindet, werden zur Aufführung L s Jofeph Joowun, L

ncent d’Inty, eine „Karneval“-ODuver Beethoven?'s A-dur-Symphonie. Ee L MELIO INOTSE, AY

In dem morgen, Donnerêtag, Abends 7—s8 Uhr, in d ô Kreuz-Kirhe (am Blücherplaß) stattfindenden g Pelilig: des Organisten Herrn Bernhard Irr Fräulein Margarete Habrecht (Sopran), und Fräulein Emmy Voegeli (Violine). Auf dem Pr Eut a Patnt U

U Der Eintritt ift frei. ny

Die Stimmung des Kornmarkt nach Sch&hluß der Schiffahrt natürlich, Noworofsysk, von wo die Ausfuhr den

eine vermehrte Nawfe

andauernd fti Abend erlebte

reizte, gewann und rührte Herzen cheinen der Komödie auf dieser tollfübne und ritterliche

yrano dem leidenschaftli entflammten uge pem Lai dis

zu erzielenden „Die Heimathlosen® betitelt sih ein das er dem Le Augenblicklih

Vorbereitungen

ssing-Theat Cg ERE er ¡u

. J. betragen : zur erften Auffü

1 530 000 Pud. Ausfuhrziffern, die bis zum Schluß der Schiffahrt reichen, liegen noch

do schon jeut mit Bestimmtheit erk ahre 1898 binter derjenigen des d ist, während orjahr mehr als verdoppelt hat.

an Roggen 1 705 009 Pud

und gzadelt Herr Kainz stand in der Rolle des V

wieder auf der Höbe feines M den Corn on Bergerac auch geftern fih an ten flammenden

daß die Weiz Vo1jahres um mehrere Millionen

die Gerstenausfubr sich gegen das Die Roggenausfuhr ist im wesentlichen dieselbe geblieben.

Anu Vorräthen waren am 13. Dezember v. I. hier vorhanden :

Set E Mae en einer nen Seele iezlich mehr beraust, als an der äußeren Schönheit eines jugendfri Antli

spielte Fräulein Elsinger mit zierliher Munuth. Aen a:

Berliner Theater.

„Gewitternaht“, eine Tragödie in fünf Akten von

von Wildenbruch, ging ¿gin im | SEuE verkauftem Hause zum erften Mal in Scene. seinem neuesten Werk ein Bild aus den erften Regie- Friedrichs des Großen, aus der Zeit der Kämpfe König wird nit ff auhch E. geshidGtlihen

Gaeral vou Et s au: A niht unint-refsante Verfu gemacht, die Bedeutung Friedrih's des Großen faft [ledigli aus den E em Aeußerungen, nee Wider- j ie Handlung führt den Zu

daher nibt in das Berliner Schloß, fondern nah D den verrufenen Hof Friedrih Kurfürften von

eingartner's langen: „Julius Caefar“, eine : stra“, symphonishe Dichtung von gegen 2 250 000 Pud gegen 825 000 Pud. Die entsprechenden Zahlen n den 13. November v.

gegen 1950 009 Pud

959 000 Pud I. waren : Gerste

g?gen 600 000 Pud.

Die Preise find, abgesehen von Girka, seit Gnde vorigen Monats für fte in erhebliherem Maße.

Berliner Toeater vor aus-

Der Dichter giebt in werden mitwirken

450 000 Pud äulein Emmy Rintelen

weiter gestiegen, wenn auch Am 24. Januar wurde hier notiert (pro zehnpudiges Tschetwert) :

24. Januar d. I. s

rungéjahren E sohn und Blumner, eine

Der große insonate von J. S. Bach.

n 93 Dezember v. F. elmebr ift in dem Drama der

s |

0 bis 11,30 Rbl.

®

a. Winterweizen . bis 11,20 RbI.

Mannigfaltiges.

Der alljäbrliche große Kommers zur Feier. des Geburtst

dee fariten Dts Ad R e am 25. März g monie stattfinden und anläßlih des Hei ü

einen besonderen Gharafter erhalten. ns Dans, deG Basen

sacher hervocleuchten zu lassen.

RRSS

C A S i ba e von _Sachfen. orthin ih ein junger \s{lefisher Edelmann, Freiherr von Waltram, gewandt, be e B DE verließ, um dem Sieger von Mollwiyß niht huldigen zu müfsen. Durch Fürsprahe der ibn wohlgesiunten Königin Maria Josepha, der Todfeindin Friedrih?s, nimmt er als Major Dienste in der kur- sächsischen Armee und begiebt fich in das Feldlager na Schlefien, zurüdckbleibt.

Polen und

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungss Maßregeln.

Im Hörsaal der „Urania“ (Taukbenfiraße) sprah am Monta Abend Herr Oberleutnant Walter Me abe über eine von ibm unternommene „Reise nah Klondyke“. in leßter Zeit vielgenannten Goldkande erwies ih als fo groß, daß

fast bis auf den leßien Pla von dem Redner vorgeführten zahlreichen Lichtbilder veranshaulihten die Vorbereitungen zur Reise, diese selbst mit ibren mannigfachen Gefahren und Strapazen, sowie endlih das Leben in der Minenstadt. Der Vortrag, welcher lebhaften Beifall fand, wird am Sonnabend und an den beiden folgenden Tagen wiederholt werten.

_Der Ausbruch der Maul- und Klauenseu§e if dem Kaiserlichen Gesundbeitz2amt gemeldet worden vom E des Viebhofes ¡zu Berlin am 30. und der Ausbruch und das Er- [löschen der Maul-

Erfahrungen ; Das Interesse an diefem

TungeT er im Feldzuge malt, alten fäbsifchen Obersten von

off önberg einen warmen Verehrer des Preußenkönigs findet, und der Umstand, daß feine Slhwester R seiner Abwesenheit von Dresden einem Verführer zum Opfer fällt,

In Friedrich dem Großen erblickt unrechtmäßigen Eroberer Schlesiens, ? n zukünftigen Rette Aue diesem Grunde verräth er dem zum Ab- schluß des Friedens in Dresden weilenden General von Winterfeldt ten ihm von der Königin anvertrauten Pian eines geheimen Bünd- nisses ODesterreihs, Rußlands und Frankreihs wider den König von freiwilligen Tod.

und Klauenseuche vom Viebhofe für der Saal

Ueberständershweine zu Dresden am 31. Januar. L a

öffnen ibm aber die Augen.

Schweden. nit mehr

Nath einer Bekanntmachung des Königlich s{wedishen Kommerz- die Provinzea Oftpreußzr, Posen

zürnen Ursae hätte, Retter Deutichlands.

Kollegiums vom 24. d. M. find und Schlesien als von Wafsersheu (rabies) befallen erklärt worden.

nrt afer” 204200NS

Der alljährlich von hiefigen Bühnenmitgliedern veran „GesindebalIl“, dessen Gesammterträgniß für wohlthätige e bestimmt is, wird aub in dieser Saison, und zwar am Sonnabend, den 4. März, in den Festräum-n des Hotels Kaiserhof stattfinden. Der Preis für Theilnehmer beträgt 10 46, für Solo-Mitglieder hiesiger | / (shriftlid mit gerauer Namen- und Adressen-Angabe) für die nur G agen Eintrittskarten „SGenofsens@aft deutsher Bühnen- angehöriger*, Berlin SW., Charlottenstraße 85, bis zum 25. Februar zu rihten. Da des besränkten Raumes wegen nur einige Hundert E ut Ausgabe gelangen können, fo ift baldige Meldung zu

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 31. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Danes T gf E Me Ren, 29. Jan. Aden O „Tra . Jan. v. Genua in Gibraltar angek. „Preußen“, v. Oft- Asien kommend, 30. Jan. in Ho f victiaiad vi

1. Februar.

Diese hier nur kurz angedeutete Handlung führt, wie das sonst in Ernft von Wildenbruh?2 dramatischen b e _ und vor allem ist doch das Fehlen der Gestalt des großen Königs, um den sich èoch {ließli alles dreht und' der immer dec unsichtbare Held des Stückes bleibt, recht empfiadlich. Einen starken Erfolg errang nur der dritte, vor der Schlacht bei Hohbenfried- berg spielende Aufzug, in weldem der sächsische Oberft von Schönberg seiner ehrliden Bewunderung für den von ihm über alles geliebten Feind Ausdruck giebt; da war der Dichter so recht in seinem Element, wo es galt, cine [odernde, alles mit si forireißende Begeifterung zu erwecken. Weniger ist ihm dagegen die Schilderung der Sittenrerderbniß der da- maligen Dresdener Gefellichaft gelungen, hier bat er sih auf ein Gebiet begeben, das seiner Schaffensart bisher fremd war. So fanden denn die anderen Aufzüge nur einen sogar nit ganz unbesirittenen Ahtungserfolg. Unter den Darstellern ragten besonders Herr bon Waltram),

Herr Pittschau

rbeiten der Fall ift,

Theater 5 #& Anmeldungen

v

ngtong angetommen. („Dienfibücber“) sind

A Fi (W. T. B.) Dampfer „Bayern“ Reise von Southampton nah Genua fortgeseßt. „Lahn“, v. New York n. Bremen beft., 31. Jan. Lizard paffiert. - New York n. Bremen abgeg. 31. Jan. in Corunna angek. und Reise n. d.

Hambazrg,

„Halle“, v. Bremen kommend,

La Plata fortgeseßt.

E Ege Set. h | : New York, „Brasilia“ geftern in New Bork, „Flandria“ in St. Thomas, „Chriftiania“ in E (E. geftern v. . St. Thcemas n. mbarg abgegang 2 T e & G De „Afsyria“ geftern Scilly, „Pretoria“ und „Bengalia“ Dover passiert.

Castle-Linie. Dampfer

ring ros M gt I E C R R E T. t

31. Finuár. (W. T. B.)

Sonntag in

Bremen, 31. Januar. (W. T. B.) aus Rio de Janeiro wurde der deutsche Dampfer , am 28. Januar von dem englishen Dam»fer „Orocesa“ anfcheinend mit leidtem Maschinenschaden angetwonen, Angeboteae Hilfe wurde, | er Dampfer ging am 26. Ja

von Buenos Aires und am 27. oder 28. Januar E E

Nach einem Telegramm

li 1A L r Sommerftorff (Freiherr äulein Fravendorfer (Königin Maria Josepha), e berst von Schönberg) hervor. | des Freiherrn von Waltram wurde von Fräulein Schubert als Gast dargestellt, doh gelang es der Künstlerin nit, für diese Gestalt ein i 1 _Ausftattung und Inscerieèrung waren vortrefflich. Der anwesende Dichier wu: de namentlich nah dem dritten Aft und am Schluß wiederholt hervorgerufen.

Veracruz, „Sardinia“

E ; in Havre angek. New York, „Cheruskiax

Die Schwelter weil nicht erforderli, abgelehnt.

London, 31. Januar.

z (W. T. B.) „Dunvegan Castle“ heute auf Heimreise Madeira paisizrt.

tieferes Interefse zu erwecken. (Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, D und Vierten Beilage.)

S Œœ H L M)

. Februar, n 5.

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerêtag: Opern-

_ Die lustigen Weiber Komisch-phantastis

Lessing-Theater. Direktion: Otto Neumann- Hofer. Donnerstag: Jm weißen Rößl. Die Zeche. Ein Ehrenhandel.

Soanabend: Die Zeche. Eiu Ehrenunhaudel,

Philharmonie. Donnerstag, Anfang 8 Uhr : Ix. Konzert des Berliner Lehrer - Gesang- vereins. Direktion: Professor F. Schmidt.

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Unter blonden

30. Vorftellung. von Windsor. h B E Nicolai. n illiam Shalkespeare’'s gleihnamigem Lusispiel. Tanz von Gmil Graeb. 4

Schauspielhaus. Sonuenseite.

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Tert von Mosenthalk, j 0 G Unter bloudeu | Sgal Bechstein. Donnerstag, Anfang 8 Uhr :

ert von Fräulein Else Sternsdorff (Klavi äulein Martha Wolff Geor C O

Bestien.

in 9 Celsius

Temperatur H (C,

Bar, auf 0 @r. u. d. Meeressp.

red. in Millim.

Anfang Uhr. __33. Vorstellung. S f Lustsviel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal urd Gustav Kadelburg. Anfang 7ck Uhr. r E Vorstellung. Meifterfinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 62 Uhr.

34. Borftellung.

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Belmullet. | Auf der

Ghriftianfund | StoZholm . |

Haparanda .

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„des Th?ater. Direktion: Nuscha Buyge.

onnerSstag, Abends 74 Uhr: Ho . Lustspiel i

4 Akien vor Thilo E Lite E R Freitag: Der Sohn der Frau.

Belle-Alliance-Theater. Belle - Alliance- Der Schlagbaum.

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Opernhaus.

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Beethoven-Saal. Donnerstag, Anfang 74 Uhr:

(Klavier) mit dem r, Ee

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Schauspielhaus. Abonnement B. 5. Vorstellung. Trauerspiel in 5 Auf;ügen von William Shakespeare. Wilhelm von Swhlegel.

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Julius Caesar.

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straße 7/8. Anfang §8 Ubr. Freitag: Die Bluthochzeit. Sonnabend: Um eine Kleinigkeit. Sein altes p Bluth Sonntag: Die ochzeit. Natmitt 3 Ubr: Napoleon. s e

Refidenz - Theater. Lautenburg. Donnerêtag: Der Schlafwagen-Kon- wagons-lits.)

von Auguft Donnerstag :

Glertouzg . Arfang 7} Uhr.

Familien-Nachrichten,

Frl. Anna ‘Auguste Linck mit Hrn. Oberleut. d. R. Kari Frhrn. von Bredow-Wagenihz (Buenos Aires-——Wagenit). Frl. Ella Scheringer ¿zorg Sckbroeder (Hirsch-

Ircmgard von Lieres

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Verlobt:

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Deutsches Theater. Donnerstag: Die drei Reiherfedern. Anfang 74 Uhr. citag: Fuhrmaun Henschel. Sonnabend: Die drei Reiherfedern.

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mit Hrn. Oberförster vera ile mit Hrn. Senft un u m rn. Gecnst von - Wallenberg- Pahaly (Reppline—Breslau). M Verehelicht: Hr. Oberleut. a. D. Eugen vo ow E Berich BdS (Ba O Geboren: Ein Sohn: Engelberg (Falkenberg, stantin Grafen Clairon d’Hauffonville (Hannover). Neubrandenburg) E: PoeROI Dim ura). . Pro ; edel (Berlin), Etn 1 T0 Gestorben: Reichensachsen). arie Thiele, geb.

Berliner Theater. Donnerstag: Zaza. Freitag (25. Abonnements-Vorstellung): Gewitter-

Sonnabend:

: contrôleur Schwank in 3 Akten von Älerandre Bisson.

deutscher Uebertragung von Benno Jacobson. Vorher: Lustspiel in 1 Akt von Benno

D l s ie Ra C Nachmittags 3 Uhr : Zu halben Preisen:

n. Oberlehrer Richard

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Zum Eiufiedler.

/ Anfang 7#& Uhr. Freitag und folaende Tage:

Kontroleur. Vorher: Zum

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I) See s{licht. ?) Abends Schnee- See mäßig be-

Schiller-Theater. (Wallzer-Theater.) Donners- tag, Abents 8 Ubr: Die Leibrente. 5 Akten von Gustav von Moser.

Freitag, Abents s Uhr: Zum erfien Male: Die “Eier, Made 6 ibrc Ste Ming

ly : Die wahl. Unter vier Augen. E

Hr. Oberleut. Karl von Keudell Geheime Kanzlei-Rat idt (Berlin). Verw. . Garoline von Jacobi, geb. von Bohlen

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1 Nachts Vebersicht der Witterung.

ischen Gobtrudzebirtzz üher Sürof Norgftantimavien, mo ter Luftoruc

See cubi Thalia - Theater. Dresdenerstraße 72/73.

Donnerstag: Gastspiel von Gmil Thomas. Schidde-

W. Mannftädt. von Alfred Bender.) Anfang 7{ Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte. Sing-Akademie. Donnerstag, Anfang 7# Uhr:

Konzert Ludwig Str Also Schmidt: Badekow (Kla

in 4 Akten von

Hofe mit Ges

D A Har Hc aare: E É d I g

_ Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

(Scholz) in Berlin.

Theater des Westens. (Opernhaus.) Don- Laftspiel der Frau Luise

Wörther-See.

nerétag. Abend3 7 : Geller Wolier Eugen Zum ersten Male: des Liederspiel in 1 Akt von Thomas

reten Les Horrn Werner Albert)

Verlag der Exped

Drtfrtalt Berlin B, Wilbelmftraß

Zehn Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

tróem, vielfa nebliz-m Wetter, und Verlags- iedersHläge

Lent, wo Î Axzaahme des Norbwestens C ui

ch (Gesang) und atide Se )

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 1. Februar

M 28.

Auszug j aus den vom Kriegs - Departement in Washington unterm 17. Dezember 1898 erlassenen Zoll-Verordnuungen für die von den Vereinigten Staaten von Amerika beseßten Häfen auf Cuba, nebst Zolltarif.

Zollhäfen.

1) Der Hafen von Havanna ist der Hauptzollhafen von Cuba, die folgenden Häfen find zu Nebenhäfen erklärt worden: Matanzas, Cardenas, Cienfuegos, Sagua, Caibarien, Santiago, Manzarillo, Nenoitas, Guantanamo, Gibara, Baracoa, Trinidad, Santa Cruz, Zaza und Batabano. Der zum Zolleinnehmer bestellte Offizier în jedem der genannten Häfen ist im allgemeinen zuständig für die Gntscheidung über Erhebung von Zöllen in dem ibm unterstehenden

e Ae Lei Streitigkeiten in Nebenbäfen werden dem Zolleinnehmer in Havanna zur Entscheidung übersandt. Diese Entscheidung ift endgültig, ausgenommen in Fällen, in denen der Zolleinnehmer von Havanna die Sae zur Entscheidung dem Kriegssekretär übersendet.

Ein- und Ausklarieruna von Schiffen.

2) Jedes Schiff wird bei seiner Ankunft unter Zollaufsiht ge- tellt, bis es gelöst bat. Paffsagieren ohne zollpflihtiges Eigenthum soll unverzüglich die Grlaubniß zum Landen gegeben werden. i

Menn beim Löschen Güter oder Waaren sih finden, welche in dem Sciffemanifeft nicht vorschriftsmäßig deklariert find, so soll von ibnen außer dem gewöhnlihen Zoll ein Zuschlag8zoll von 29 °/o er- boben werden. Fehlen bei Ankunft des Schiffes in dem Manifest verzeichnete Kolli oder Güter und kann hierfür keine genügende Er- flärung oder Rechenschaft gegeben werden, so soll das Schiff eine Strafe von 1 § für die feblende Tonne zahle. __.

3) Innerhalb 24 Stunden nah Ankunft eines Schiffes muß der Kapitán bei Strafe von 1 § für die Registertonne dem zuständigen Beamten das Schiffsmanifeft, mit den Zeichen, Zahlen und der Beschreibung der Güter, sowie den Namen der Empfänger vor- zeigen ; dies Manifest muß, wenn das Swiff aus einem Hafen der Vereinigten Staaten kommt, von dem Zolleinnehmer dieses Hafens, wenn es von einem anderen Hafen kommt, von dem Konsul oder Handelsagenten der Vereinigten Staaten in diesem Hafen, oder falls ein foler niht vorhanden ift, von dem Konsul eines mit den Ver- einigten Staaten befreundeten Landes beglaubigt sein. Das Schiffs- journal soll bei der Ankunft in Cuba bei dem Konful des Staats, dessen Flagge das Schiff führt, oder wenn ein fol@er nit vorhanden ist, bei dem Hafenkommandanten niedergelegt werden, bis der Kapitän die in dieser Verardnung vorgesehenen Tonnengelder und andere Hafenabgaben bezahlt hat. i

4) Keinem Schiff wird erlaubt, na einem anderen Hafen aus- uklarieren, bevor niht entweder die ganze Ladung gelösht oder Rechenschaft über ihren Verbleib gegeben ift. Alle Güter , welche nicht innerhalb 10 Tagen nah ibrer Ankunft zur Zollzahlung an-

emeldet werden, müssen gelandet und unter Verschluß gebracht werden, r die Aufwendungen haften die Güter. i

5) Vor der Abfahrt eines Schiffes aus einem der vorher ge- nannten Häfen soll der Kapitän bei dem zuständigen Beamten ein Manifest über die mit dem Schiffe ausgehende Ladung unter Angabe der Zeichen und Nummern der Güter, einer Beschreibung ibres In- halts, der Namen der Exporteure und Empfänger und des Werthes jedes einzelnen Stücks, sowie der Namen und des Reiseziels der Pafsa- giere niederlegen. f E E

Ein Klarierungsschein wird hiernach dem Schiff ertheilt werden. Verbotene Güter oder Kontrebande dürfen niht ausgeführt werden.

Tonnengelder. : 6) In allen Häfen und Pläßen auf Cuba sollen folgende Tonnen-

elder bie auf weiteres erhoben werden: G f y Für die Neito-

__ Regiftertonne 2. beim Ginlaufen eines Schiffes von einem Hafen oder Play auferhalb Cuba8 . . . - « + § 0,20 b. beim Einlaufen cines für die Küstenschiffahrt be- stimmten Schiffes von einem anderen Hafen auf Cuba 0,02

«. von den vorgenannten Sägen wird nur die Hälfte erboben, wenn ein Schiff mit Ballast einläuft, und die Hälfte der bezahlten Tonnengelder wird zurückerstattet, wenn ein Schiff, das mit Ladung eingelaufen ift, mit Ballast ausläuft ; i : :

d. ein Schiff, welches Tonnengelder beim Einlaufen aus einem Hafen außerhalb Cubas bezablt bat, ift von der Zahlung von Lonnen-

eldern befreit, wenn es auf derselben Reise einen anderen Hafen oder laß auf Guba anläuft, es fei denn, daß es inzwischen einen Hafen außerhalv Cubas angelaufen bätte; i

s. Shnelldampfer, welWhe auf Grund einer Vereinbarung oder eines Verirages mit einer Regierung einen regelmäßigen Postdienft übernommen haben, und zwar halbmonatlich von einem außerhalb Gubas liegenden Hafen na einem auf der Südküste der Insel ge- legenen Hafen, und halbwöchentlih von einem außerhalb Cubas lie-

enden Hafen nah einem auf der Nordküste der Insel gelegenen Hafen, d von der Zahlung der Tonnengelder befreit, wenn sie eine Be-

une des Kriegtsekretärs über die Art ihres Dienstes bei- ngen; i:

f. die Tonnengelder, welhe ein Schiff, das von eircm Hafen außerhalb Cuba8 kommt, zu zahlen hat, follen in einem Jahre, vom Tage der erften Zahlung an gerehnet, S 2,— für die Netto-Register- tonne vit überschreiten. i

Die Tonnengelder, welhe ein Schiff, das von einem anderen Hafen auf Cuba kommt und lediglich Küstenshiffahrt betreibt, zu zahlen hat, sollen in einem Jahre, vom Tage der erften Zahlung an gerehnet, 40 Cents für die Registertonne niht überschreiten.

7) Befreit ven der Zahlung von Tonnengeldern find Schiffe, die

Regieruna der Vereinigten Staaten gehören oder in ihrem Dienst stehen; Schiffe einer fremden neutralen Regierung, wenn sie nicht zu Handelszwecken benutt werden; Schiffe in Seenotb; Yawten, welche einem organisierten Yachiklub der Vereinigten Staaten oder eines neutralen fremden Landes angehören.

8) Als Raumgehalt eines Schiffes werden die Netto- oder Regifiertonnen angesehen, die in dem von der Heimathöbebörde aus- gestellten Meßbrief rerzeichnet find.

J L26\ch- Abgaben.

Die Abgabe von s 1, welche bisher in Ermangelung von Tonnen- geldern für jede Tonne einer ein- oder ausgeführten Waare erhoben wurde, ift aufgehoben.

Kohle, die gegenwärtig von dieser Abgabe befreit ift, bleibt dies au Be biétes

ie bis ülti bgabe von 9 ts für die Brutto- dine Gre A 2 tige tines gabe Cents für die Brutto

; Besondere Abgaben in Santiago. _ Die Hafenverbesserungs-Abgaben in Santiago de Cuba werden, wie früber, weitererhoben, nämli : Für jeden einlaufenden Dampfer § 8,50 jedes einlaufende Segelschiff 4%

Für jede von einem Dampfer gelöschte Tonne der

una. S E e 0,25 jede von einem Segelschiffe gelöschte Tonne der

a C S G19 jede von einem Dampfer gelöschte Tonne Koble 0,125

jede von einem Segelschiffe gelöshte Tonne Kohle ,„ 0,10

Küstenhandel auf Cuba. j ; —... . Die Geseye, welhe den Küsterhandel auf der Insel spanishen Schiffen vorbehalten, werden dabin geändeit:

a. Schiffe der Vereinigten Staaten können im Küftenhandel auf der Insel Cuba verwandt werden.

b. Die Kommandanten in den von den Vereinigten Staaten be- seßten Häfen auf Cuba sind ermächtigt. einem Einwohner der Infel, der ein Schiff besitzt, eine shriftlihe Erlaubniß zum Küstenhandel zu geben : vorausgeseßt, daß der Eigenthümer und der Kapitän des Schiffes unter Eid vor dem Kommandanten jede Zugehörigkeit und Treue gegenüber dem König von Spanien, einem anderen fremden Fürsten, Staat ober Souverain, sei es wer es sei, vollftändig aufgeben und abschwören.

Diese Erlaubnißscheine sollen zunähst dem Höchsikommandierenden der Truppen der Vereinigten Staaten auf Cuva zur Genehmigung vorgelegt werden.

Schiffe, welhe nah den Vorschriften dieses Paragraphen zum Küstenhandel benußt werden dürfen, müfsen als Unterscheidungézeichen eine blaue Flagge führen, die an der Stelle, wo si bei der Flagge E G Staaten das Sternfeld befindet, ein weißes Feld enthält. :

Die Form und Art der in diesem Paragraphen vorgesehenen Erlaubnißertheilung wird von dem Kriegs\ekretär bestimmt.

Einklarierung von Waaren.

9) Alle eingeführten Waaren müssen bei dem Zollhaus des Ankunfts- hafens einflariert werden, sei zum unmittelbaren Uebergang in den freien Verkehr, sei es zum Zollvershluß, und zwar von dem im Konnofsement benazanten Empfänger oder seinem Indoffatar. Ein Banquier, welher das Konnoffement als Sicherheit für Vorschüfse auf Waaren in Händen hat, kann es durch Indofsament auf den wirklih:zn Imvorteur übertragen. Versicherer gelten als Empfänger ibnen abandonierter Waaren und Berger als Empfänger des von ibnen geborgenen Strandgutes.

Der Empfänger, der ein an scine Ordre oder auf seine Bevoll- mätigten lautendes Konnossement besigt, kann dieses auf jeden, der gesezmäßig die erforderliwen Einklarierungserklärungen abgeben kann, übertragen, und der Inhaber eines Konnossements, das in Blanko „auf Ordre“ ausgeftellt und von dem Verfrachter oder Absender indossiert ist, fann die in dem Konnofsement verzeihneten Waaren einklarieren.

Wenn jedoch der Zolleinnehmer auf Grund des Inhalts der Rechnung oder des Konnossements oder wegen des Geschästsbetriebes der Persönlichkeit, die die Waaren einklariert, Zollagenten und Spedi- teure, Ursache hat, anzunehmen, daß der in dem Konnossement be- nannte Empfänger thatsählich nur Mittelsperson für die Auslieferung der Waaren an den leßten Empfänger oder wirklichen Eigentbümer derselben ift, dann foll auf der Einklarierungserklärung eine Fest- stellung des leßten Empfängers erfordert und eine Sicherheit dafür gestellt werden, daß die erforderlihen Erklärungen des Eigenthümers oder wirklihen Importeurs beigebraht werden. Die Zolleinnehmer werden nah ibrem Ermessen die endgültigen Empfänger oder Eigen- thümer ersuchen, alle Fafturen oder @inkaufsrechnungen, welche sih auf die Einfuhr beziehen und welche sie im Besiß haben, bei- zubringen.

10) Waaren, deren Einklarierung nit innerbalb der in dieser Verordnung vorgesehenen Löschungsfrist stattgefunden hat, werden von dem Zolleinnehmer als „nicht reflamiert“ in Befiß genommen, im Zolllagerhaus untergebrawt und darüber nah Maßgabe der in diefer Berordnung vorgesehenen Bestimmungen verfügt.

Vorbebaltlih besonderer Bestimmungen, werden die Zölle bei Ankunft des Schiffes in dem als Löschungtplay gewählten Zollhafen

fällig.

11) Einklarierungen unter Zollvershluß können bewirkt werden, entweder um Waaren in Lagerbäusern unterzubringen oder um fie unmittelbar ohne Abschäßung in andere Häfen weiter zu befördern. Waaren fönnen aus den Lagerbäusern zurückgezogen werden, sei es um, sie in den freien Verkehr zu bringen, oder um sie wiederauszuführen, oder um sie in einen anderen Hafen zu überführen und fie daselbft wieder in ein Lagerhaus zu bringen.

Zwei vcn diesen Möaglichkeiten können bei einer Zurüziehun vereinigt werden. Wenn Güter in dieser Weise unter Zollverschluß ohne Abshäßung befördert werden, so müfjen sie an den Zolleinnehmer oder scinen Stellvertreter am Bestimmungshafen gesandt werden, welcher alédann die Eclaubniß ertheilen wird, daß die Einklarierung dur den wirklihen Empfänger in seinem Hafen stattfindet.

12) Einklarierungserflärangen sollen in doppelter Ausfertigung, nah vorgeshriebenem Muster, von dem Importeur oder |einem bevoll“ mächtigten Agenten unterzeichnet, schriftli abgegeben werden. Sie müssen die Namen des einführenden Schiffes und seines Kapitäns, den Herkunftshafen und das Datum- der Ankunft, die Anzahl und Zeichen der Güter oder bei Sturzgütern die Menge, feruer die Art der geladenen Waaren enthalten; außerdem noch den Werth der Waare, wie er in der Faftura, die der Einklarierungserklärung bei- zufügen ift, angegeben wird, näulih mit allen Kosten, welche für die Waaren bis zu ihrer Verschiffung nothwendigerweise aufgewendet werden müssen. ;

13) Jete Faktura darf nur für eine bestimmte Verladung an einen Empfängec oder eine Empfangéfirma auf einem heftimmten Schiff ausgestellt sein. Wenn wegen eines Unfalls oder wegen Zurüdck- ziebung vor Abgang des Schiffes ein Theil der Waare bei der An- funft feblen sollte, so kann ein vom Zolleinnehmer und Schiffffs- offizier beglaubigter Auszug aus der Urjchrift der Faktura benußt werden, um die Einklariecung der angekommenen Waare zu bewirken ; dagegen dürfen auf einer Faftura verschiedene Sendungen nit ver- einigt werden. Fafkturen müssen auf festem und dauerbaftem Papier in lesbarer Schri\t mit Tinte geshrieben sein und die Menge der Waare in Maß und Gewicht des Ausfuhrlandes enthalten. Preß- kopien werten für Zollzwecke nit angenommen. s

14) Die Beschreibung der Waare auf der Einklarierungserklärung soll in den Ausdrücken des Tarifs und in der Währung der Faktura gesheben, und die Werthe der verschiedenen Waarenklafsen sollen na dem betreffenden, vom Jmporteur beanspruchten Zollsay geordnet werden. Bei jeder Klasse is die Summe zu ziehen. Die auf der Einklarierungserklärung in dieser Weise aufgeführten Zollsäße binden jedoch den Zolleinnebmer bei der Feftsegung des Zolles nicht.

15) Bei der Festsezung der Zölle muß die Währung der Faktura in die Währung der Vereinigten Staaten umgerehnet_ werden, und zwar nah dem Satze, den der Schaßfekretär an jedem Quartalserften bekanat mat; maßgebend“ sür die Umrehnung ift das Datum des Konsulatsattestes. i E, :

Wenn der Währungswerth einer fremden Münze in dieser Weise nicht bekannt gemacht ist, so muß eine Faktura, die in solher Wäh- rung ausgestellt ist, von einem Konsulatsattest begleitet sein, aus welchem der Werth der fremden Münze in Golddollars hervorgeht.

16) Sobald eine Faktura eingeht, wird si: mit dem Datum des

Eingangs versehen und durch die Unterschrift des dienstthuenden Zoll-

1899.

einnehmers oder seines Gehilfen beglaubigt ; die Beamten, die hierzu bestimmt sind, werden alsdann die von dem Importeur aufgestellte Klassifikation mit der Beschreibung der Waaren in der Faktura ver- leihen und dafür sorgen, daß die Waare mit dem tarifmäßigen ollsag verzollt wird. Einklarierungserklärungen und alle dazu ge- dôrigen Papiere werden der Reikenfolge nah numeriert. J

Die für die Einfuhr zu zahlenden Zollfäße und der eingeführte Werth werden auf die Rückseite der Faktura geschrieben, nachdem auf dieser das Datum des Eingangs und der Name des Eixfuhr- \chiffes vermerkt sind. E :

17) Der auf dem Konnofsemert benannte Empfänger oder sein Indoffatar soll dem von der Militairbehörde bezeichneten Beamten beibringen: 1) das Konnofsement, 2) eine Faftura, entbaltend eine Beschreibung der Güter, aus der Art, Menge und Kosten hervor- gehen, ferner 3) eine Gingangserklärung in doppelter Ausfertigungs, enthaltend dex Namen des JImporteurs und des einführenden Schiffes, den Herkunftëort der Waare, die Marken und Nummern der Kolli, die Art und Menge ihres Inhalts, ihren Werth einschließli der Verpa@Eungskoften und die Währung, in der die Fafiura aufgemaht ift. Die Faktura muß auf die Währung des Landes, aus dem die Waare ausgeführt worden ift, lauten, und ihre Richtigkeit muß durh den Eid des Verladers beglaubigt werden. Die Einklarierungs-Er- klärung, die binsihtlich des Werthes und der Beschreibung mit den in der Faftura enthaltenen Angaben übereinstimmen muß, ift von dem Importeur zu unterzeihnen, weler durch eine \chriftliche cidliche Erklärung die Richtigkeit ¡ämmtlicher darin enthaltenen Angaben dar- zuthun bat. /

18) Na&bdem die Kolli und ihr Inhalt ordnungsmäßig mit dem Inhalt der Faktura veraliben und übereinftimmend befunden find, wird der zu entrihtende Zoll auf der Vorderseite der Einklarierungs- Erklärung zusammengerehnet. Nur nah Zahlung des Zolls und der Abgaben wird-der Befehl zur Auélieferung der Kolli und ibres In- balts von dem zuständigen Beamten ertheilt.

19) Einwendungen gegen die Festseßung der Zölle müfsen von dem Importeur vor der Zablung erhoben werden. Eine Zurück- erstattung des Zolles findet nur auf besonderen Befehl des fom- mandierenden Generals ftatt.

20) Der diensthabende Zolleinnebmer soll mindestens 10 °/9 der in einer Faftura aufgeführten Kolli untersuhen laffen und soll sich selbst von der Art und der Menge ibres Inhalts überzeugen. Der untersuchende Beamte foll auf der Rückseite der Faktura mit rother Tinte über dea zollamtlihen Charakter und den Wertb der Waare berichten ; diefer Bericht soli für den Zolleinnehmer die Grundlage der Zollerbebung bilden.

21) Güter, über welche in der Einfklarierung hinsihtilih des Werthes der Menge oder der Art betrügerishe Angaben gemacht worden sind, follen der Regierung verfallen, ebenso sollen Güter, deren Einshmuggelung versucht wird, veshlagnabhmt werden.

22) Einklarierungs. Erklärungen für Waaren, welche auf einer Fafktura verzeichnet sind, können zugleih sowobl für den Uebergang in den freien Verkehr, als auÿh für die Unterbringung in Lagerbäusern abgegeb:n werden. Wo die Absicht der Waarenauéfuhr aus dem Konnossement und der Faktura sei es im Ganzen oder nur zum theil hervorgeht, brauht nur ein Kollo zum £wecke „der Lage- rung und unmittelbaren Autfuhr“ eingeführt zu werden. In diefem Falle darf der Zolleinnehmer das Schiff beftimmen, in welches die Waare geladen wird, um so den direkten Uebergang der Güter auf das nedfbbéndé Schiff zu erleichtern. Dieselbe Maßnahme kann auf Güter, welhe zum Zweckde „der Lagerung und der unmittelbaren Weiterbeförderung“ eingeben, angewendet werden.

23) Güter oder Waaren, welhe niht innerhalb 99 Tagen nach ibrer Einfuhr ordnungsmäßig einklariert werden, sind auf Befebl des bôdstkfommandierenden Offiziers auf der Insel, nah öffentlicher Be- fanntmahung dur fünftägigen Anschlag im Hafen, zu versteigern. Diese Frist kann jedoch bis zu 6 Monaten vom Tage der Einfuhr ab durch den genannten Offizier ausgedehnt werden, wenn ihm aus- reibende Gründe hierfür nahgewiesen sind, und nah seinem Urtheil die Interefsen der Regierung eine folhe Ausdehnung gestatten. Der Ertrag der Versteigerung wird 10 Tage zu Gunsten des Importeurs aufbewahrt, na Abzug der auf die Güter zu erhebenden Zölle und aller Ausgaben für Lagerung und Verkauf.

24) Alle bes{hlagnahmten und fonfiszierten Waaren follen in gleider Weise verkauft und der Ertrag nah Abzug der Aufwendungen dem bierfür zuständigen Beamten übermittelt werden.

26 | betreffen die Zollverwaltung aus\chließlih.

27) Proviant und Materialien für den Gebrauch der Armee und Marine der Vereinigten Staaten sollen unter den von dem fomman- dierenden General für erforderlih erahteten Einschränkungen zollfrei zugelassen werden.

28) Güter und Waaren in Zollverschluß oder „under general order“ sollen bei Zurüdziehung daraus dem zur Zeit der Zurückziehung gültigen Zollsaß unterworfen fein.

Artikel 29—69 enthalten besondere Vorschriften für die Behand- lung der Waaren unter Zollvershluß; aus diesen Vorschriften inter- essieren die deutshen Exporteure im allgemeinen nur die folgenden:

36a) Der Zeitraum für die Lagerung von Gütern unter Zoll- vershluß Fa ein Sahr, fann aber von dem kommandierenden General beim Nachweis ausreihender Gründe auf zwei Jahre aus- gedehxt werden.

43) Alle Waaren, welche innerhalb 43 Stunden nah ihrer An- funft nicht einklariert sind, werden von dem Zolleinnehmer oder seinem SteUvertreter in Besiß genommen und in einem Lagerhause 3. Klasse als nit reflamierte Güter untergebracht. L

51) Waaren in Lagerhäusern unter Zollvers{luß können während der im Hafen üblichen Geschäftsstunden jederzeit von dem Importeur, Empfänger oder Agenten besichtigt werden; leßtere können angemessene Proben der Güter nah den Usancen des Hafens entnehmen, alle noth- wendigen Reparaturen an der Verpackung ausführen, die Güter um- packen, falls es für ihre Sicherheit oder Erhaltung erforderlich ift, doch müssen im Falle, daß der Originalinhalt in neue Umhüllungen erat wird, auf diesen die früheren Zeihen und Nummern ange- geben werden. Z Weine in Fässern können, wenn es zu ihrer Erhaltung erforderlich ist, nachgefüllt werden. Jedoh muß der zur Auffüllung benupte Wein zu derselben Sendung gehören und zuvor unter Zahlung des Zolls aus dem Zollvershluß behufs Uebergangs in den freien Verkehr ent- nommen sein. . .….

52) Alle einem spezifishen Zoll unterliegenden Waaren sollen nah dem Gewicht, Maß oder der Menge verzollt werden, die sie bei der Ausladung aus dem einführenden Swiffe gehabt haben. i

53) Wenn der Zolleinnehmer glaubhafte Kenntniß von ‘einem Retentiontrecht wegen nichtbezahlter Fraht an den eingeführten Gütern erhalten hat, so soll er die Auslieferung der Güter bis zum Nachweis der Zahlung der Fracht verweigern.

54) Waaren können in Waarenhäusern unter Zollvers{chluß auf die Dauer eines Jahres verbleiben ; diese Frist kana bei Angabe von ausreihenden Gründen von dem Zolleinnehmer in Havanna verlängert werden. Waaren, die nah Fristablauf niht aus dem Zollvershluß zurückgezogen sind, verfallen den Vereinigten Staaten und werden öffentlich versteigert. Aus dem Ertrage sollen alle dur die Lagerung