1899 / 29 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg. Hoyermann (nl.): Jch halte es für nothwendig, die Seu@en- gefahr zu vermindern; aber an der großen Ausbreitung der Seuche flod die Viehzüchter zum theil selbs |chuld, weil sie bei der Ver- walturg die einfachsten Grundsäye der Hygiene verna(wlässigen. Die Zuckerindustrie hat deshalb eine große Ds für die Landwirth- schaft erlangt, weil bei den anderen landwirth chaftlihen Produkten nihts mehr zu verdienen war Deshalb darf der Schuß der Zudcker- industrie auch nicht vernachlässigt werden Wenn vor 20 Jahren Peleor Reuleaux von der deutschen Industrie das Wort „billig und

chledt* gebrauten konnte, wenn man sieht, welche Wirkung {eßt das made in Germany ausübt, dann muß man mit Stolz auf die Fort- schritte der deutiWen Industrie blick n. Das ift nur dur die An- wendung der Wissenschaft im industriellen Betriebe möglich gewesen, Tes die Landwirthschaft vorwär!s will, muß sie denselben Weg

etreten. mebr thun, als bisher geschehen ift.

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Meine Partei bringt der Landwirthschaft alle Sympathien entgegen; wir sind bestrebt, durh die Genossenschaften den Landwirthen die Vortheile des intensiven und extensiven Betriebes zuzuwenden. Wir sind an sich keine Gegner des Großgrundbesiges. Aber die ershreckende Zunahme des Absen- tismus bei den Latifundien zeigt, daß es für den Großgrundbesiß eine Grenze giebt, wo die Biwirthshaftung von einer Hand nicht mehr wöglich ift. Der Bund der Landwirthe scheint allerdings mit seinen Genossenschaften keine glärzenden Erfolge erzielt zu haben. Die Genoßenschasten sollten die Landwirthe befreien von dem unreellen gwis enhandel. Die Grenze wird dabei sehr s{hwer zu ziehen fein.

ie Königsberger Betrieb8genossenschaft war eine bedenkliche Grün- dung. Sie hat schnell Fiaëko gemacht, und das ist gut, denn fie bätte sonst vielleiht bei den Landwirthen zu ihrem Schaden Nah- ahmer gefunden. Die Bäckereigenossenshaften, die Kornhausgenossen- schaften 2c. sind nicht bloß für die betheiligten Gutsbesitzer bestimmt, Ja sollen direkt mit dem Konsumenten in Verbindung treten. Jeden- alls soll der Staat als solcher niht in diesen wirthschaftlichen Kampf der Landwirthe gegen die Konsumenten landwirths{aft- licher Produkte eingreifen. Deshalb nehmen wir auch Stellung gegen alle Geschäftsbetriebe der Landwirthschaftskammern. Wesroegen mischt sich denn die Landwirthschaftskammer in den Bezug von Dünge- mitteln 2c. ein? Mögen: do die kleinen Landwirthe sich zusammen- thun und waggonweise von den Fabrikanten etnkaufen. Die Kanal- bauten dienen den allgemeinen Inter ssen; von dem Mittelland- Karal haben auch sließlich die Landwirthe Vortheil. Ob die Entwicke- lung des Genossenschaftswesens unter staatlicher Förderung eine gürstige ist, werden wir abwarten müssen. Jedenfalls follte man dafür sorgen, daß eize gute Statistik aufgestellt wird, nicht blcß eine nackte Bilanz, damit wir prüfen können, ob die staatlich zur Verfügung gestellten Gelder auch nußbringend angelegt sind. Die Kornhausgenofsenswaft in Halle treibt ein lukratives Geschäft über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus, und zwar auch mit Futter- mitteln. Man sagt: die Gelder müßten mit 3 9/ verzinst werden; das sei keine staa!lide Subvention mehr. Die Verzinfung beträgt aber erft dann, wenn Uebershüsse si ergeben, 3 9/0; fonst beträgt sie im ersten und zweiten Jahre 1 °% und steigt von Jahr zu Jahr um # 9%, das sind nah 5 Jahren erft 24 ©/o, im Ganzen also 8% in 5 Jahren. Die Zentral - Genossen- \chaftékafe fing mit 5 Millionen Mark an; sie arbeitet jeßt {on mit 40 Milliouen Mark Staatékapital. So dehnen sich die Ver- fuche aus. Uebrigens, wer keine Subvention haben will, der bittet nit den Finanz-Minifter darum, daß ihm das Geld billiger gegeben wird, wie dies Herr von Mendel gethan hat. Wenn der Wunsch aus- gesprochen -worden ist, die Schulbildung auf dem Lande herabzusetzen, jo würde ih dagegen Widerspruch erheben. Denn die Vorbildung für den Landwirth muß eine gute fein, Namentlich für das Genofsen- \chafïtswesen ift die Bildung eine Lebensfrage, fe ist von größerer Bedeutung als die Staatsgelder, welche den Genofssen|chaften von Staatawegen zur Verfügung gestellt werden.

Abg. von Mendel-Steinfels (kons.) dankt Herrn Gothein dafür, daß er si größerer Ruhe und Sachlichkeit beflzißigt habe als ín der vorigen Session. Bei der Erörterung der Fleishnoth ver- wechselt man immer Fleishpreise und Viehpreise. Die Viehpreise find nicht erheblih gestiegen. Aber man kann mit Recht fragen: wer hat die Fleishpreise gesteigert? Wenn der Schlächter den Fleishpreis um 5 4 erhöht, so denken die Leute in den Städten: dahinter stecken die bô!en Agrarier, während diese für ihr Vieh nicht einen Pfennig mehr bekommen. Die Schlächter und die Vieh- bändler verschiedener Provinzen hätten auch erilärt, daß von eirer Fleishnotb, von übermäßigen Steigerungen der Fleishpreise durhaus nicht die Rede sein kann. Wenn die G nossenschaften den Ginkauf von Futter und Düngewitteln in die Hand nehmen, fo liegt das daran, daß die Mißbräuche auf diesem Gebiet zu groß find. Nur wenn eine Genossenschaft größere Mengen bezieht, kann fie eine Analyse vornehmen lassen, ob die gelieferte Waare auch den An- forderungen entspriht. Die Subventionierungen der Landwirthscaft kann i nit als Liedesgaben bezeihnen. Wenn die Zentralgenofsen- \chaftékasse au vielleiht anfangs * einen Zinéverlust erleiden sollte, fo wird doh ihre Thätigkeit dur Hebung des Genossenschafts- wesens die Steuerfähigkeit des Landes steigern. Bezüglich der in der Luft shwebenden F:agen des Bauten-Viinisteriums habe ih namens

meiner Freunde folgende Erfläuung abzugeben: 1) Wir werden niemals, soviel an uns liegt, zugeben, daß bie Ver- waltung des Landes - Meliorationswesens und der -Landesfkultur

auf dem G-cbiete des Wasserwesens vom Ministerium für Land- wirtbscaft. Domänen und Forsten genommen wird. 2) Wenn eine Aenderung der gegenwärtigen Verbältnifse eintreten foll, fo können wir derselben nur infofern unsere Zustimmung ertheilen, als dann die \ämm!lihen Wasserangeleger h: iten niht in einem eigenen Bauten- Minifterium fonzentriert werden, sondern auf das landwirthschaftliche Ministerium übertragen weiden Ich berufe mich hierüber rur auf die sehr klare Darlegung des Grafen Limburg in seiner Etctsrede; wir werden auch päter noch über diese Angelegenbeit svrechWen können.

Abg. von Wangenheim (kons.): Ich freue mi, daß von der Linken jegt ruhig und sahlih verhandelt wird, aber ih bitte, daß auch der Ton in der Presse ein anderer wird. W:nn man fo, wie ich, in einer perfizen Weise von der Preffe angegriffen wird, so ist das nit fehr \{chön. (Zuruf links: Sagen Sie das nur auch Ihrer Presse !) Auf den Unterchied zw!shen Vietpreisen und Fleischpreifen ist schon hiogewiesen worden. Die Viehpreise waren |{chon im Fallen be- griffen, während die Fleishpreise noch stiegen, Es ist unser dringender Wuns, zu einer Regulierung unseres Bank- und Geltw-sens zu fommen, welde ter Geldvertheuerung ent- gegenarbeitet. Die Landwirthschafttkammern wollen sich mit der Förderung der Lantwirtbschaft auf allen Gebieten beschäftigen. Das Wichtigste aber ist die G1ündung von Gerossenscaften, die nit erft ein2 neuere E1fiadung sind. Durch die Genossenschaften sollen die fleinen Besiz-r in die Lage gebraht werden, gememsam «uroße Quantitäten Dünger und Futtermittel zu beziehen. Die Unkosten dieser Geschäfte werden nit aus den staatlihen Suty ntionen gedickt Die darauf bezüglihen Behauptungen stehen im Widérspruh mit dem Vormnurf, der dem Bund der Landwirthe wegen der Lieferung von Thomaêmehl gemaht wurde. Das Genossenschaftewesen ist uns oaufgezwungen als Kampfmittel gegen den Zwist en- bándel, der durdaus nicht billiger arbeiten wollte. Wir woliea nur Mafsenartik:l beziehen, wir wollen in feiaer Weise Müllera- und Bäckerei-Genossenschaften errihten ¿um Schadzn des Mittelstandes auf diesem Gebiete. Die Wirth,shafts- politik, die die Linke unterstützt, führt zum Latifundienb sig, weil die Landwtitkte, die felbst ibren Betrieb leiten, niht mehr fic) halten föonren und verkaufen müssen. Vom unreellen Zwischenhandbel habe ih niht gesprochen, so-dern nur davon, daß die werthshaffenden Protuftionszweize unterstüßt roerden sollen. Der Königsberger Fall wird als typischer bezeichnet, weil dabei eintge Landwirthe betbciligt find. Da fönnten wir die verschkedenen großen Bankbrüche auch als typisch bezeichnen. Für die deutschen Landwirtbe ist die Regelung der MWasserfrage sehr wihttiz; wir werden von diesem Standpunkte aus zu weiteren Vorschlägen Stellung nehmen.

Fn dieser Richtung sollte der Landwirthshafsts-Minister "

Abg. Ehlers (fr. Vaa.): Meine Ausführungen find durchaus mißverstäanden worden. Die Herren von der Rechten werden ent- täust sein, wenn i erkläre, daß ih nit für die Erböhung der Viebzöôlle plaidiert babe. Die „Breslauer Morgenzeitung“ und die „Freisinnige ie L ‘doch beides Organe der uns benachbarten Nolksvartei, haben das Gegentheil ausdrüdcklih hervorgehoben. Das fann nur an der s{chlechten Akustik des Hauses liegen; denn hätte ih wirklich davon etwas gesagt, so würde mich Herr Langerhans zu meiner Rede kaum beglückwünsht haken. tei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

ein:

Meine Herren! Der Herr Abg. Ehlers hat die Frage an die Staatsregierung gerid;tet, ob und eventuell wann eine Mittheilung an den Landtag über die Vertheilung der Nothstandegelder erfolgen werde. Es gehört das zum Ressort des Ministers des Innern und zu dem meinigen. Es liegt eine Denkschrift, welche eine vollständige Darlegung der Verhältnisse giebt, bereits vor, und sie wird in aller- nächster Zeit, nachdem sie die nöthigen Stadien der Staatsregierung durhgemacht hat, dem hohen Hause vorgelegt werden.

Abg. Wallbrecht (nl.) tritt für die Landwirthschaft und deren Schuy ein und wendet sich gegen die von Gothein vorgeschlagene Auf- bebung der Zuckerprämien, durch welche die deutsche Zudckerindustrie ruiniert werden würde. Der Landwirthshaft könne besonders geholfen werden durch billige Tranéportkosten. Dazu dienten aber besonders die Wasserstraßen. Redner befürwortet die Errichtung eines besonderen Bauten- Ministeriums, aber shließlich könne auch der Landwirth\chafts- Minister die Sahe machen; denn er habe als Staats-Minister die Verpflichtung, auch die allgemeinen Interessen dabei wahrzunehmen.

Abg. Gothein: Als der Vorredner zu sprechen anfing, ertönte in meiner Näbe die Frage: Seit wann ist denn der unter die Agrarier gegangen? Das liegt eben an dem Mittelland-Kanal. Diese An- nabme hat mih nicht getäusht. Redner berichtigt verschiedene Mißverständnisse seiner früheren Ausführungen bezüglih der Zucker- prämien und der Neuordnung der Wasser - Bauverwaltung. In leßterer Beziebunyg, führt er aus, stehe ih auf dem Standpunkt, den der Finanz-Minister als Ober-Bürgermeister im Herrenhause vor zehn Jahren eingenommen hat. Ehe der Minister mih wider- legt, sollte er ers hören, was ih gesagt habe. Den bei der Domänen- verpahtung beschäftigten Beamten habe ih keinerlei Vorwürfe aewacht Herr von Wanaenheim hat mih gebeten, auf unfere Sresse einzuwirken. sen Sie doh Ihre eigene Presse, die „Deutsche

ageszeitung“ u. s. w. Ein Breslauer konservatives Blatt hat erft neulich cinen heftigen Shmähartikel gegen mi gebrat. Die Flugblätter des Bundes der Landwirtbe enthalten fo viel Lügen und Verleumdungen, daß starke Nerven dazu gebören, um so etwas überhaupt zu lesen. Also fegen Sie (rets) etwas vor Ihrer eigenen Thür! Der Handel is nit unproduktiv; er bringt erst die geshafenen Werthe an die rihtige Stelle. Bei den Landwirtbschaïtskammern und den landwirthschastlihen Genofssen- {aften handelt es sih nicht bleß um den Handel mit Dünge- und Futtermitteln, sondern alles Mögliche wird gehandelt, sogar Bett- tellen und Kaffeemühlen. Diese Konkurrenz mit dem Kleinhandel zu fördern, dazu ist die Zentralgenossenschaftskafse do nicht gegründet worden. Den Unterschied zwishen Vieb- und Fleishpreisen braucht mir Herr von Mendel nit klar zu machen. Fei Minister für Landwirthschaft 2e. Freiherr von Hamme r- ein:

Meine Herren! Ih bedauere, Sie noch einmal beläftigen zu müssen; ich bin aber genöthigt, ausdrücklich zu erklären, daß ich von meiner Behauptuna, die ich früher Herrn Abg. Gothein gegenüber aufgestelt habe, leider nichts zurücknehmen kann. Meine Herren, wenn ein Domänenvorwerk neu verpachtet wird, so wird in der Regel fo verfahren, daß zwishen der Regierung und der Staatsregierung also der landwirths{aftlichen Verwaltung darüber verhandelt wird, welches Pachtminimum wohl angemessen fein dürfte. Dabei ift es doch naturgemäß, wenn man si einmal klar maht, was eine öffentli% meistbietende Verpachtung für einen Zweck hat, daß sole Verhandlungen absolut vertraulich behandelt werden müfßsen. Denn wenn die bei der Lizitation Mitbietenden hon vorher wüßten, ob und wie hoch ein Pachtwminimum festgestellt sei, so werden sie natürlih möglihst alle nit über dieses Pachtminimum herauägehen und damit wäre der Zweck der Lizitation {chwer geschädigt.

Nun sagte der Herr Abg. Gothein in seiner ersten Rede, und wenn mi die Akustik des Hauses nicht getäuscht hat (Heiterkeit), hat er mit Umschreibung auch in seiner zweiten Rede daéselbe wiederholt, die Feststellung dieses Pachtminimums werde den Bietenden befanrt (Abg. Gotßhein: nein!), und infolge dessen sei ein Rückgang in den Paten eingetreten. (Erneuter Widecspruch des Abg. Gothein.) Der \tenographishe Bericht der ersten Rede wird das wahrs{heinlich ausweisen; jedenfalls habe ih es bei der Akustik des Hauses so verstanden und verstehen müssen. Meine Herren, is das aber irgendwo der Fall gewesen, so kann nur durch eine Iffdiskretion der Domanialdepartements-Räthe eine solhe Sache in die Oeffentlichkeit kommen, und dann ift es eine Pfli&tverletzung, die ich den Beamten einer Verwaltung nit zutraue, Hat Herr Gothein etwas Anderes gesagt, so erkläre ich mich sehr gern bereit, den Vorwurf, den ih habe erbeben zu müssen gezlaubt, zurückzunchmen. Ih werde mich also im stenographishen Bericht unterrichten.

Meine Herren, dann habe ih Gelegenheit genommen, die Rede, die der Herr Finanz-Minister im Jahre 1889 gehalten hat, durh- zusehen. Ich muß vollständig aufrehterhalten, was ih vorhin be- hauptet habe. Wenn der Herr Finanz-Minister damals zunächst aus- führte, er halte es für erwünsht, daß die ganzen wasscrwirthshaftlichen Angelegenbeiten. in der obersten Instanz. in eine Hand gelegt würden, urd dann hinzufügt, er fei der Meinung, baß zweckmäßig eine General- Direktion des Wasserbaues einzuführen sei (Zuruf links) der Ausdruck steht in der Rede: „cine General-Direktion* —, so kann doch unmözlih ein Mann, wie der Herr Finanz-Minister von Miquel so falsche Ausdrücke gebrauchen, daß er, wenn von einem Wasserbau - Ministerium oder einem technischen Ministerium die Rede sein soll, das*als eine General- Direktion bezeihret. Das is undenkbar, und ih habe gerade üter diese Frage früher und in neuester Zeit so wiederholt mit dem Herrn Finarz-Minifier gesproher, daß ih genau weiß, was er mit diesem Avsdruck hat sagen wollen, Er hat an eine Einrichtung gedat, die im frübherenKönigreih Hannover bestand, wo die ganzen wasserwirthschaftlihen Angelegenheiten, scwohl BVerkehrs- wie auch kulturtehnishen An- gelegenheiten, beim Ministerium des Innern vereinigt waren. Dabei war - aber unter diesem Minifterium cine General-Direktion des Wasserbaues eingerickch;tet, wel: die tcchnishen Argelegenheiten für die Entscheidung des Ministers- vorbereitete. Das is das, was dzr Herr Fiazanz-Minister mit diesen Bemerkungen gemeint hat, also etwas ganz Underes, wie ein selbständiges Wasserbau-Ministerium. Ich muß daher meine frühere Behauptung in der Richtung vollständig aufreckcht erhaltesa.

Abg. von Arnim (konfs.) : Die Verkaufsstelle der brandenburgischen Lantwüithschaftekammer ist durha1s kein g-oßartiges Unternehmen. Es arbeitet nur ein Beamter in derselben. Es werden dafür au

keine Gelder aus der Staatssubvention verwendet. Gegen die Ver- faufs\telle läßt sih, das haben die Untersuhungen ergében, niht das Geringste einwenden ; das hat auch Herr Sobernheim nach Besichtigung der Verkauféêstelle anerkannt, Der Verkehr beschränkt fih auf Dünger und Futtermittel. : h

Damit schließt um 21/2 Uhr die Diskussion über den Titel „Gehalt des Ministers“. Derselbe wird bewilligt, ebenso die Übrigen Ausgaben für das Ministerium.

Bei den Ausgaben zur Förderung der Viehzucht

nt e Heimburg (konf.) N ie Förderur . von Heimburg (konf.) für en-Na

der Rintviebzuht; in Aadecei Staaten Sa e Os

vierfahe Summe dessen aufgewendet, was Preußen für diesen Zwêck

ausgegeben babe Auch für Ausftellungëzweck2 gäben die anderen

Staaten mehr Geld aus als Preußen.

Bei den Ausgaben für das Landesmeliorations- wesen befürwortet

Abg. Schall (kons.) eine Besserung der Wasserverbältnisse des Hayelluchs. stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

ein:

Meine Herren! Jch kann ganz kurz dem geehrten Herrn Vör- redner erwidern, daß die Frage, wie bessere Verhältnifse im havel- ländishen Luch zu hafen sind, feit Jahren Gegenstand sehr eîin- gehender sorgfältiger Erwägungen ist. Als ih die landwirthschaftliche Verwaltung übernahm, wurde mir bereits ein fertiges Projekt vor- gelegt, gegen das aber mit Rücksiht auf die Umstände, die auch der geehrte Herr Vorredner hervorgehoben hat das sind die Wasser- verhältnisse an dèr Elbe —, an \ich sehr erheblihe Bedenken zu er- heben waren. Daneben erschienen auch die Unterlagen für das Projekt

als ungenügend. Infolge dessen is derzeit eine umfangreiche Auvfstelung von Pegeln und Pegelbeobachtungen im ganzen Luthgebiete angeordnet wyrden. Daneben findet durch das

Arbeits-Ministerium, welhes an der \chiffbaären Havel und schiffbaren Elbe ressortmäßig betheiligt und daher bezüglih des Meliorations- projekts mit zuständig ift, ein genaues Präzisionsnivellement über die ganzen Wasserverhältnisse im Havelgebiet und in Verbindung mit der Elbe stati. Erst wenn diese Beobachtungen und Untersuhungen zum Abschluß gelangt sind, wird man dem Projekt näher treten können.

Fch will aber {hon hier darauf hinweisen, daß vielleiht von allen Meliorationtprojekten, die wir in der preußishen Monarchie zu bearbeiten haben, nach meinem Dasürbalten dies. die {chwierigfte Aufgabe sein wird. Sie wollen sich wvergegenwärtigen, daß die ganzen Wiasserstandsverhältnisse in und um Potsdam, beim Neuen Palais und bis herunter nach Havelberg mit dem Wasserstand im Luch aufs engste verbunden sind, und däß es im höchfien Grade bedenklich ift, in di:se Verhältnisse hineinzugreifen. Würde man ich will nur ein Beispiel berausgreifen leichtfertiger Weise den Wasserstand in den Seen bei Potsdam um è m senken, dann würde das Wachsthum von Wald und Park ünd damit die \{chöne Umgebung in und um Potsdam und beim Neuen Palais ge- fährdet werden. Man wird hier also mit der größten Vorsicht vor- gehen müssen. Der Herr Vorredner ftimmt dem zu. J kann aber die Versicherung abgebcn, daß ih dem Wunsche des Herrn Vorredners thunlich Rechnung tragen werde, und sobald es möglich ift, den Wünschen der Interessenten nahzukommen gewillt bin.

Bei den einmaligen Ausgaben von 260 000 F (60 000 mehr als im vorigen Jahre) zur Förderung der Land- O in den westlihen Provinzen pri j

Abg. von Christen (fr. kons.) den Dank dafür aus, daß für die westlichen Provinzen etwas mehr geschehe.

Abg. Humann (Zentr.) {ließt s ibm an und spricht sein Bedauern darüber aus, daß für den Westen nicht noch mehr gesh2he.

___ Bei dem Fonds zur Förderung der Landwirthschaft in den östlihen Provinzen, 740 000 M, weist

_ Abg. Freiherr von der Golß (kons.) darauf hin, daß die Lande wirtve unter den {lehten Verbältrissen vielfah ihr Holz herunter- geshlaagen hätten und niht in der Lage seien, wieder aufzuforftea. Der Staat könne nur größere Komplexe mit Nutzen aufforften; er solle aber die kleinen Grundbesißer unterstüßen bei der Aufforjtung L Oedländereien, und zwar durch Bereitstellung der technischen

râfte. - i

Die einmaligen Ausgaben werden genehmigt.

Es folgt der Etat-der Forstverwaltung. Bei den Einnahmen beschwert sich

Abz Seer (nl.) daüber, daß im Often in den leßten Jahren so wenig Klobenbo!z geschlagen und daß es meift in großen Poften, namentlich an Cellulosefabriken, verkauft worden sei, sodaß die Land- wirtbe ih1en Arbeitern kaum tas nöthige Deputat Holz geben könnten.

Auf eine Anregung des Abg. Me yer-Riehmelohe (Zentr.) erklärt der Landforstmeister Waechter, daß bei den Holzverkäufen die Wünsche der Interessenten berücksihtizt werden sollen.

Die Abgg. Wintermeyer (fr. Volksp.) und Schaffner (nl) bes ebenfalls Klagen über die Art des Holzverkaufs in ihrer Hei- math vor.

Die Einnahmen werden bewilligt.

Bei den Ausgaben für die Förstergehälter empfiehlt

Abg. de Witt (Zentr.) eine EGrhöôhurg der Dienstaufroendungé- ents{chäd1gungen der Förster in dec Rheinprovinz.

Abg. von Wangenheim weist darauf hin, baß die Förster aus der Lantwirtbschaft fast gar keine Erträge mehr erzielen Iönuten, weil sie kein Gesinde fänden; sie bätten ferner Schwierigkeiten bei Erziehung ibrer Kinder. Redner befürwortet eine Berücksichtigung der Waldwärter.

Land-Forstmeister Waechter: Die Wünsche der beiden Vorredner gehen {on jet ihrer Erfüllung entgegen durch die Gewährung der Stellenzulagen.

Aba. Beinhbauer (nl.) empfiehlt. die Förster dem weiteren Wokhlroollen der Regierung.

Für den Ankauf von Grundstücken zu den Fornen werden im Ordinarium 1050000 4, im Extraordinarium 2400 000 A6 verlangt.

Abg. von Arnim (kons.) bemängelt, daß aus diesen Fonds

Gelder zur Aufforstung abgeholzter Flähen verwendet worden feien. Dadurch werde der Fonds z: m Ankauf von Dedländereien verkürzt. __ Land-Forstmeister Waechter erklärt, daß seit Jahrzehnten fo vere fahren worden sei und nit anders verfahren werden fônne; auch für die Aufforstung abgeholzter Flähen müsse dieser Fonds verwendet werden Tênnen.

Der Rest des Forst-Etats wird genehmigt.

Schluß 41/4 Uyr. Nächste Sißzung Freitag 11 Uhr. (Etat der Gestütsverwaltung; erste Beratyung des Lehrer- wittwen-Geseßzes und des Geseßes über die ärztlihen Ehrench gerichte und Aerztekammern.)

eines Geseßes über die Ergänzung

Lasten bei K d Provinzen Preußen neuer Ansiedelungen in en rovinzen_ :

, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen un Bran ars Do. August 1876,

Westfalen, vom bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in

der Provinz H y , betreffend die Nertheilung der öffentlichen Lasten bei des Gesebede ilangen und die Gründung neuer Ansiedelungen in

der Provinz S Provinz Hessen -Nassau, vom 11. Juni: 1890,

L Preußen,

| Parlamentarische Nachrichten. Dem Hause der Abgeordneten is nachstehender Entwurf

t d die Vertheilung der öffentlihen Me GesePes, a cksthetlungen und die Gründung

des Geseges, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten

annover, vom 4. Juli 1887,

leswig- Holstein, vom 13. Juni 1888, und es Gesetzes, eni die Gründung neuer Anfiedelungen in der

nebft Begründung zugegangen : e B cth lng der öffentlichen Lasten bei etz, betceffend die Ber eilung der ôffen l air Ne Siteltungen L die Gründung neuer Ansiedelungen in den Brandenburg, Pommern, Pofen, lesien, {sen und Westfalen, vom 25. August 1876, Geseß-Samml. S. 405, erhält folgende Zusäße und Abänderungen. 1) Nach § 15 wird tingpld altes: s e Ansiedelungsgenehmigung kann fernec versagt werden, wenn ¿Ri A elne von dem Besißer eines Bergwerks, édgót: unter dem zu besiedelnden Grundstück oder in dessen Nähe be é ist, Einspruch erboben und dur Thatsach@en begründet wird, wele tfertigaen, s 4 Ang hs E Betrieb’ des Bergwerks in absehbarer Zeit Be- \{ädigungen der Oberfläche des zu besiedelnden Grundftüdcks s können, benen im íInteresse der persönlichen Sicherheit und des E lien Verkehrs dur bergpalite T A BEHOe Stehenlafsen von i ifern vorzubeugen sein wUrde, j z Se Lr V etbrchafitihe Bedeutung des uneingeshränkten Abs baues der Mineralien die der Ansiedelung überwiegt, 2) In § 16 wird als Abjaß 2 cingeshaltet: 5 ¿8 Geht Bergbau unter dem zu besiedeluven Grundilüct 0 der in dessen Nähe um, so ist yon dem Antrag auch der zuständige : era revierbeamte in Kenntniß zu seen. Dieser hat den S g f Bergwerksbesitzern den Antrag unter Hinweis auf die G innerhalb der im vorstehenden Advsayz bestimmten Frist QUIPEN ; a) Grund des § 15a bei der Ortt-Polizeibehörde zu erheben, bekann

en. : i m8 16 wird als Absatz 4 hinzugefügt:

Wi n I Einfveud auf Grund des § 15a erhoben wird, fo ift die Orts- Polizeibehörde zur Einholung einer gutachtlihen Aeußerung der zuständigen Berg-Polizeibehörde verpflichtet. j

4) Der Eingang des S 17 erbält folgende Fassung:

Die Versaguna der Genehmigung auf Srund des § 14 oder auf Grund erhobener Einsprüche (S§ 15, Iba) u. sw.

5) Dem § 17 wird als Absaß 4 hinzugefügt:

Grfolgt dite Versagung der Genehmigung auf Grund eines nah § 15a erhobenen Einsprachs, so findet auï die Ansprüche des Antrag- itellers § 150 Absaÿ 2 des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865, Geseysamml. S. A T O

r é e im Artikel 1 bestimmten Zusäße und Akänderungen werden

E das Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Arsiede- lungen in der Provinz Hannover, vom 4. Juli 1887, Geseh-

mml. S. 324, ;

2) u Geseg, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen uxd die Gründung neuer Apnsiede* lungen in der Provinz Sleswig-Holstein, vom 13. Juni 1888, Geseßz-Samml. S. 243, L / i

3) in das Gesetz, betreffend die Gründung neuer Anficdelungen in der Provinz Hessen-Nassau, vom 11. Juni 1890, Geseß- Samml. S. 173 ? Í '

an den entsprehenden Stellen in sinngemäßer Fassung aufgenommen.

Jn dem zu 3 aufgeführten Geseg werden im Absay 2 des 54 vor

„der Orts-Polizeibehörde“ die Worte „dem Landrath, in Städten

und im Absay 4 daselbst vor „die Orts-Polizeibehörde“ dic Worte „der Landrath, in Städten“ eingeichaltet.

Artikel TIT.

Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind der Minister des Innern,

der Minister der öfentlichen Arbeiten, der Minister für Landwirth-

haft, Domänen und Forsten und der Minister für Handel und

Gewerbe beauftragt

Die diesem Gesetzentwurf beigegebene Begr uündung lautet:

Gemäß § 196 des Allgemeinen Berggeseßzes vom 24. Juni 1865/1892 erstreckt sich die polizeiliche Aufsicht der Bergabehörden u. A. auf den Shuy der Due N der persönlichen Sicherheit und des öffentlihen Bertehrs. i i

Sn Erfüllung dieser Aufgabe sind die Bergbehörden verpflichtet, die Wirkungen des Abbaucs der Mineralien auf die Erdoberfläche zu über- wachen und auf den geseßlih vorgesehenen Wegen (§§ 68, 197 ffffl. a. a. O.) die Vornahme foicher aa sich ftatthasten, aus dem Ge- wiunungsrehte des Bergwerks vesizers (Z 54 a. a. O.) sich ergebenden Betriebseinrihtungen und Arbeiten niSt zuzulassen, welche mit Sicerbefkt Gefahren in Beziehung auf diesen Gegenstand der berg- polizeilihen Fürsorge zur- Folge haben. Eine umsihhtige Handhabung dieser polizeilihen Befugnisse wird aber, wenn der Sachverhalt dazu angethan ist, das Eingreifen der Behörden s{chon dann erfortern, wenn die Wahrscheinlichkeit, in besonders gearteten hen sogar, wenn die Möglichkeit des Eintritts der in Rede ebenden Gefahren vorliegt. Aus di-:fem Grunde wird die Berg- bebörde besonders den Zustand des mit Wohn-, Wirthschafts- und Fakrikgebäuden bebauten Grund und Bodens und das Fortschreiten des in deren Nähe umgehenden Bergbaues îm Auge behalten müffen, da Beschädigungen der mit solchen Baulichkeiten _bedeckten Theile der Erdoberflähe meistens sich auf diese Baulichkeiten selbst auédehnen werden, woraus wiederum Gefahren für die persônliwe Sicherheit der Hausbewohner oder sonstiger dort verkehrender Personen eintreten können. ; j j Das Maß dieser vorbeugenden Thätigkeit der Bergpolizci stuft Rh je nah der Ve schiedenheit der Mineralien, auf die der Bergbau eführt wird, und nah dem Verhalten ihrer Lagerstätten ab. Während beim Gangbergbau die Beschädigungen der Oberfläche nur unter ganz besonderen Umständen einen folhen Umfang anzunehmen rflegen, daß die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Be- chädigung von Baulichkeiten unter Gefährdung der Sicherheit von ersonen anzuerkennen sein wird, tritt dieser Fall beim Hlöôpbergbau

insbesondere beim Steinkohlen began viel häufiger ein und bildet an einzelnen Stellen fogar die Regel. Wo Stetnkohlerflöße von geringerer Mächtigkeit gebaut werden,

und Versatmaterial zur Ausfüllung der dabei entstehenden Hohlräume in ausreihender Menge vorhanden oder zu beschaffen ist, oder wenn

s iten überlagert ist, die im allgemeinen verhindern, daß die Wir- e des Abbaues sich in plöglicheu Senkungen und i Le fortsetzen, kann chränken,- zur

3 guf die Oberfläche die Anwendung von Ab lek dec eiger anderen geeigneten Abbaumethode anzuordnen oder unter

von \olhen Präventivmaßregeln überhaupt absehen.

O e e wie in Oberschlesien, die gebauten Steinkohlen-

flôge eine große Máäcßtigkeit haben, sodaß der Abbau mit Bergeversaß aus

technischen und wirthschaftlichen Gründen fast regelmäßig ausgeschlossen d .,

M arbenen untectebischen Hohlräume bei der Beschaffenheit des Ded-

gebiraes fich

beifläche fortpflanzt. 1 Gr L orst A Grtola versprecenden Sicherungsmittel versagen,

i übrig, in solchen Fällen, d s Me itotfe versönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs erfordezlid wird, durch Anordnung von Sicherheitspfeilern die unter den zu {chüßenden Gebäuden u. f. w. anstehenden Flößtheile voll-

ständig vom Fortschreiten des Steinkohlenbergbaus nah der Tiefe sowie bei der zu-

®

Zweite Veilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 29.

Berlin, Donnerstag, den 2. Februar

Brüchen bis

die Bergpolizei sch entweder darauf bes

ü bichwächung der Einwirkungen des ehütung oder Mm En bau mit Berge-

Zufammenbruch der durch die Gewinnung der Kohlen

in gewaltigen Tagebcüchen, Spalten und Nissen bis M ior 5 Da En Umstänven auch alle

wo ein Shuy der Oberfläche

bbau auszuschließen. ; Als in Oberschlesièn mit der räumlihen Ausdehnung und dem

enden Dichtigkeit der Bevölkerung und der stetig wachsenden Zahl ne I iitteA die Gefährdung der Sicherbeit. von Perssvnen in immer weiterem Umfange zu befüz{hten stand, ist von dem zuständigen Ober-Bergamt im Wege drr Polizeiverordnung dabin Fürsorge getroffen worden, daß, wenn si die Grubenbaue Gebäuden und anderen Tage8gegenständen nähern, es zur Fortseßung des Betriebes der \ckriftlichen Genehmigung des Revierbeamten bedarf. (Berg- Polizeiverordnung vom . Dezember 1869, Amtsblatt der Regierung zu Oppeln 1870, S. 3.) Diese Vorschrift, die mit geringer Nenderung in den § 9 der zur Zeit geltenden Allgemeinen Berg- Polizeiv-rordnung vom 2. Januar 1888 (a. a. O. Extra-Beilage zu Stü 10, S. 4 ff.) übergegangen ist, hat zur Folge gehabt, daß eine große Anzahl von Sicherheitéepfeilern angeordnet worden ist, weil die durch den Revterbeamten vorgenommene besondere Prüfung bei Fort- sezung des Abbaues ohne besondere Sicherheitsmaßregeln eine Gefahr für die in einem Gebäude wohnenden oder aus anderen Gründen dort verkehrenden Personen wahricheinlich oder möglich erscheinen ließ. Während anfänglich für diese Sicherheitspfeiler eine Größe von 20 m, von der Grenze des zu shüßenden Gegenstandes ab na allen Seiten gemessen, für ausreichend erachtet werden konnte, haben auf Grund der gemachten Erfahrungen entsprehend der zu- nehmenden Tiefe des Abhaues und der Zähl der na etnander ge- bauten Flöß: immer größere Abmessunge verlangt werden müssen, um einen wirksamen Schuß für die Sicherheit in den _ an der Ober» fläche liegenden Gebäuden herbeizuführen. _ Erhellt son hieraus, daß für den in Rede stehenden Schuß der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs an der Erdoberfläche sehr beträhtlihe Kohlenmengen dem Abbau entzogen werden mußten, deren Gewinnung in fommenden Jahrzehnten und Fahrhunderten, wenn der übrige Abbau der Kohlenfelder beendet sein wied, nicht mehr mögli ist, so ist eine Erschwerung dieser Ver- hältnisse ferner dadur eingetreten, daß, wie vorgenommene Er- mittelungen ergeben haben, einzelne Bauunternehmer und kleinere Grundbesißer in Oberschlesien, von dieser Zwangslage des Berg- baues Gebrau machend, vielfach außerhalb bebauter Ortschaften mitten in den Grubenfeldern auf Spekulation ; Gebäude er- richtet und die Bergwerksbesiger genöthigt haben, um, den vor- g-\childerten Abbauershwerungen zu entgehen, ihre Grandstüe zu un» verhältnißmäßigen Preifen zu erwerben. Es gewinnt den Anschein, als ob in einzelnen Fällen von dem Ertrage der auf diese Weise zu übermäßigen Preisen verkauften Grundstücke sozleih neue Erwerbungen zu dem gleichen Zwecke stattgefunden haben, sodaß diese Art der Geschäftsthätigkeit niht obne Grund als eine gewerbämäßtge bezeihnet worden ist. Die Bergwer: kebesißer sind unter diesen Umständen häufig nicht mehr in der Lage, sämmtlichen in den Grenzen ihrer Felder außerhalb bebauter Ortschaften zu dem erwähnten Spekulationtzwecke erfolgenden Ansiedelungen dur Ankauf der Grun-\tücke wirksam ent-

gegen iner {hon im Jahre 1892 von dem Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännishen Verein auf zuverlässigen Unterlagen vorge- nommenen Untersuchung hat fi ergeben, daß von denjenigen Gruben, welche dem Zabrze-Myslowiger Flegguge angehören und etwa 92 9/0 der gesammten Kohtlenförderung Se M en, E Een, blesten ionen 3 ratmeter an icherhei r b i s E Sett 174% der Gesammtfeldeéfläche dieser Hiervon exutfieklen über Millionen rund 4,79% der Gesammt etn gui icherbeitspfeiler für Bahnbauten;, der le on run 23 linen Quatratmetern 12,8 %/o der Gefammt - feldesflähe verbleibt für die Oberflächenbebauung dur Ansiede- lungen: und Wohnstätten, und es ist nicht zu bezweiteln, daß wiederum ein erhebliher Theil hiervon auf die zu Spekulation8zwecken erfol- gende Neuansiedelung außerhalb bebauter Ortschaften zurückzuführen ist. Können diese Zahlen nah Lage der Sache au nur ein unge- fähres und ungenaucs Bild der Ershwerunzen bieten, denen das \taatsseitig anerkannte Recht des Bergwerksbesißers, das thm vec- liehene Mineral aufzusuchen und zu gewianen, unter folhen Um- ständen, wie sie hiernach in einzelnen Theilen des Staatsgebiets vor- liegen, ausgesegt ist, fo ist dabei die Erwägung niht von der Hand zu weisen, daß gleiGzeitia aud gewichtige staatliche Inter - i etraht fommen. : Me lbe S elaaveelase, wie sie zur Zeit {on eingetreten sind, und wie sie mit der fortschreitenden Bebauung in den Industrie- bezirken bei unveränderter Lage der Gesetzgebung an Umfang zunebmen müssen, eine, wenn au heute und in den väâchsten Jahrzehnten noch nicht unmittelbar fühlbare S{chmälerung des Nationolvermögens dar- stellen, und den Eintritt des Zeitpunkts, wo eine gewinn- bringende Auébeutung der inländischen Bodenschäße zum s{chweren Schaden der beimathlen industriellen und kultureüen Entwickelung nit mehr möglih fein wird, beschleunigen müssen, leg auf der Hand. Der Frage, wie hier tm Wege dec Gesetzgebung bhilte zu {afen sei, muß daher eine über die privaten SJuteressen der Berg- werfsunternehmer higgudgc eee das offentlihe Interesse lebhaft be- ü e Bedeutung beigemesjen werten. : an bee Landesvertretung isstt die Angelegenheit mebrfach zur Sprawe gebracht und der Wunsch nah einem wirksameren Suß der bergbaulihen Interessen ausgesprochen worden. (Stenogr. Berichte des Hauses der Abgeordneten 1894 S. 609 ff., 1895 S. 1185 Me 7 S. 1717 ff. ; 199 Mittel it Abhilfe der geschilderten Unzuträglichkeiten ist vereinzelt das Verlangen gestellt worden, daß die Bergpolizei fortan von der Anordnung von Sicherheitspfeilern absehen, und daß den O ctspolizeibebörden eine allgemeine Anweisung ertheilt werden möge, jeglihem Ersuchen der Bergpolizeibehörden, die Räumung von Ge- bäuden im Interesse der Sicherheit der Bewohner zu veranlassen, Folge zu geben. Yean hat auch eine Erweiterung der Zuständigkeit der Bergvolizei dahin vorgeslagen, daß diese die im Interesse der persönlihen Sicherheit u. \. w. erforderliche Räumung von Gebäuden selbständig auch gegen den Grundbisißer anordnen fönne.

mußten, was eiwa Gruben ausmackt. Quadratmeter oder

1899.

i nvermeidlihe Kollision zwischen Grund- und Bergwerk8- euen T allen Umständen von dem Gesihtépunft r größeren wirtbschaftlihen Bedeutung des Bergbaues aus zu ra \heiden sei. Es ift j A Me L ar Fd f ei emeinschaftlihe Wurzel der in den , 64, ( 148 e ien Beragesetzes enthaltenen Vorschriften ein up bedingtes Beschädigungërecht des Bergwerksbesißers auch gegeuller den im § 136 Absaÿ 2 daselbft bezeichneten Tagekanlagen, sowe t e Durchführung des Bergbaues es erfordert gegen volle En f haltung —, in Anspruch genommen und dementsprehend die rar der Bergpolizeibehörden, zum Schuße der Ober fläche im öInteresse der persönlichen Sicherheit der Bewohner von At L l M E E Sicherheitópfei angen, a 2 lassen von Sicherheitspfeilern zu verlang A nbi cunbreatts

i übereinstimmende Beeinträchtigung f

n, Ein unbedingtes Beschädigungsreht gegeuer den in Rede stehenden Tagesanlagen wird jedo dem Bergwerks- besiger durch das Gesey nicht eingeräumt, und seine

ebiete des Privatrechts liegende Befugniß, das in der A S rlonde n Mineral in dem verliehenen Fe a : zusuhen und zu gewinnen, findet naturgemäß seine Begrenzung V In öffentlih-rechtlichen Befugnissen, deren Wahrnehmung im 8 A B Allgemeinen Berggeseßzes den Bergpsolizeibebörden anvertraut lt. Si

würde sich von diesem öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkt a a, rechtfertigen lassen, die Räumung bewobnter Häuser dort rege mäßig zu verlaagen, wo der Abbau der Mineralien eine zunächst private Erwerbsthätigkeit die persönliche Sicherheit der Bewohner ge- fährdet. Z : Géeitetd enn auÿ in einzelnen Fällen die Anordnung von S1@ër eitss vid zur P trbaaa der in Rede stehenden Gefahren aus Hen Ursachen nicht ausgereiht hat, und unter solchen außergewöhnlihen Verhältnissen als leßtes Mittel die zeitweise oder dauernde BtmLo der Häuser die unmittelbar nur von der Octspolizei, nich A der Bergpolizei veranlaßt werden kann in Frage kommt, so darf do nicht davon abgesehen werden, daß zunächst die Bergpolizei nah pslihtmäßigem I dem Eu pE im Sicherheitsinterefe un-

gänglihen Einschränkungen autertegk. E

ai n L iris erscheint der bei Berhandlungen der Königlichen Staatsregierung mit den betbeiligten bergbaulichen Kreifen empfohlene Ausweg gangbar, nah dem Vorgange des Berggesetzes für das Ls, reih Sachsen vom 16. Juni 1868 in Abänderung des S 136 Aan 2 des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 unter Umitänden dem Bergwerksbesiger das Recht auf Enteignung des mit Wohns,

i 1ftSs äad ebauten Grund und Bodens zu Wirthschafts- u. |. w. Gebäuden bebaute A tiibnag - Des

ähren. In Uebereinstimmung mit der E Abjab F d d. D. In „der Motiven zum All- Berggeseße (Druckjahen des Herrenhauses 1869,

emeinen TTeRN| 4 5. Band, Anlagen S. 206) ist anzunehmen, daß die Gewährung des Rechts auf É cteloüinia von Grundstückcn, die mit Gebäuden be- deckt sind, ohne Rücksicht darauf, ob die Erhaltung der Gebäude zu landwirths{a|tlihen odec gewerblihen Zwecken oder als Wohnstätte des Eigenthümers nothwendig ist, und ob dur deren Beseitigung für thn Beeinträchtigungen entstehen, die auch dur Erfüllung des vollständigen Schadensersaßzanspruchs nit gänzlich wieder aufgehoben werden kônnea, eine zuweitgehende, für die Ausgleichung des vor» liegenden JInteressenstreits nicht unbedingt nothwendige Maßregel enthält. i aaegen ift die Frage entstanden, ob der drohenden Vermehrung der A E A des Staatswohls aus bedenklichen Kohlen- verluste niht dadur wirksam entgegengetreten werden kann, daß eee Bergbau unter gewilen Boraussegungen N Einsvruthsrecch en neue Anstiedelungen etngeraum rd. i f S Die zur Eeriblung eines Wohnhauses oder zur Einrichtung eines {hon vorhandenen (Gebäudes zum Wohnhau)e_ außerhalb einer im usammenbange gebauten Ortschaft von der Orts-Polizeibehörde zu ertbeilende Ansiedelungsgenehmigung kann unter den im § 15 des Ge-

seßes, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Laften bei SD

itüdstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen _ Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Pofen, Ce, tin del

Sachsen und W:stialen, vom 29. August 1876 und svrehenden Paragraphen der später für die Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein und Hessen-Nafsau erlaffenen Gesetz? desselben Inhalts näher E Voraussetzngen versagt werden. Die in der Fassung des § 15: i : Be n die Ansiedelung von dem Eigenthümer, dem Nut ings- oder Gebrauchsberechtigten oder dem Pächter eines benahbarten Grundftücks oder von dem Vorsteher des Ge- meinde: (Guts-) Bezirks, zu welem das zu besievelnde Grund- \tück gehört, oder von einem der Vorsteher derjenigen Gemeinde- (Guts-) Bezirke, an welche daéselbe grenzt, infpruch erhoben und der Einspruch durch Thatfachen begründet wird, welche die Aanahme rechtfertigen, daß die Ansiedelung den Schuy der Nugzungin benachbarter Grundstücke aus dem Feld- oder Garten- bau, aus der Forstwirthschaft, der Fagd oder der Fischerei efährden werde.“ Y E Ea Vorausseßungen werden damit begründet, daß isoliert gelegene Ansiedelungen in der Nähe von Forsten zur Ecleichterung des Forst- und Jagdfrevels dienen, und daß nicht selten die Gelegenheit hierzu für die Errichtung ciner neuen Ansiedelung bestimmend sei.

„In solhea und ähnlichen Fällen steht dem Recht aus freie Niederlassung der ebenso begründete Anspruch der Eigenthümer und Nutnießer von Forft-, Feld-, Garten- und Wasßfergrundstücken gegenüber, in der Nußung dieser Grundstücke gefun zu werden“. OHiernah liegt dem dur § 15 a. a. D. vorgesehenen Einspruchsrechte nicht nur E wesent- lichen öffentlih-rechtlihe Erwägung zu Grunde, die Begehung von Fo: st-, Feld-, Iagd- u, |._w. Delikten zu verhüten, fondern der Ge- setzgeber hat auch die Absicht verfolgt, den Gigenthümer, Nußungs- oder Gebrauchöberehtigten oder Pähter benahbarter Grundstückde gegen reGtéwidrige Eingriffe in die Nußungen ihres Grundeigenthums oder sonstigen Rechts zu shüyen ; das Geseß will keine unbeschränkte und unbedingte Befugniß zur Ansiedelung an jeder beliebigen Stelle der Feldmaik anerkennen, sondern beshränkt die Niederlassungéfreiheit aus Gründen des öffentlichen Interesses, die gleichzeitig insoweit da3 Ge- biet des Privatrehts berütren, als dadurch Nachtheile von den Nutzungen des Grundeigenthums abgewendet werden sollen.

Diese Erwägungen können auf den hier vorliegenden Fall der Störung des uneingeschränkten Abbaues --der Bergwerksmineralien, sofern dieser, wie dargethan wurde, au im öffentlichen Interesse liegt, unbedenklih ausgedehnt werden ; insbesondere ist nicht zu bezweifeln, daß die bisher dus: & 15 a. a. O. geschüßten _Privatinterefsen der Feld- und GartenMhyer, Forst-, Jagd- und Fischerei - Berechtigten nach ihrer wirthscha}ftlihen Bedeutung über diejenigen, welche der Bergwerksbesißer unter Umständen gegen neue Ansiedelungen außer- halb im ammen aare gebauter Ortschaften geltend zu machen haben

ird, niht hinausgehen, Z N E E sih die im Eatwurf vorgeschlagenen Zusätze zum Geseß vom 2. August 1876 und zu den diesem nachgebildeten Gesetzen. Ein Einspruchsrecht des Bergwerksbesißers gegen neue Ansiedelungen lediglih in der Provinz Schlesien einzuführen, wo das Bedürfniß wegen der oben erwähnten lögverhältnifse besonders dringend ift, erscheint aus dem Grunde nicht rathsam, weil nit ausgeschlossen ift,

Qieses Verlangen beruht in seinem leßten Grunde auf der Annahme,

wie im größten Theil des niederrheinisch-westfälischen Steinkoblen- bezirks das Steinkohlengebirge von mächtigen jüngeren Gebirgs8-

daß die durh die Trennung der Bergbauberehtigung vom Grund-

in anderen Landestheilen ein gleiches Bedürfniß entsteht. DO ‘ad "Standpunkte der Grundeigenthümer aus werden berehtigte