1899 / 31 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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wie wir fie keute glüdliberweise gehört haben, und ich hoffe, daß wir e fg au von anderen Ressorts hören werden, Wohin sollte es hren, wenn in einer Armee, wie sie die Reichs. Postverwaltung ift, Disziplinlosigkeit einrifse! Die Herren Sozialdemokraten halten ja selbt die beste Disziplin unter sih. Bei ibnen fliegt ein Genosse binaus, auch wenn er in ganz ceringen Dingen gesünzigt hat, und fie haben kein Erbarmen, wenn er tadurch in feinem Einkommen ge- schädigt wird. Hier handelt es fi um das allgemeine Wohl, und da muß die I isziplin unter allen Umftänden aufreckcht erhalten werden, au mit starken Mitteln. Ih boffe, daß alle übrigen Refsorts sich den Staatssekretär des Reichs-Postamts in dieser Richtung zum Muster nehmen werden. y Nbg. Werner (Reformp.) bes{chwert sich da:über, daß in einer ganzen Reite von Einzelfällen die Sonntagéruhe noch niht vollständig durchgeführt sei. Der Staatssekretär werde aber hoffentlih die Sade im Auge behalten. Wenn die Postverwaltung den Einwand der Verjährung den Militäranwärtern gegenüber gebrauchen würde, so würde man das niht schön finden. Erfreulich fei, daß den Uater- beaziten eine leihtere Sommerkleidung gewäbrt werden folle, aber bedenklich sei die Vermehrung des weiblih-n Personals und die Ein» ftellung von canz jungen Leuten im Telegraphendienst. Die Maßregeln gegen den Post- Assistentenverband häiten aufg-hört; aber warum werde dem Verbande der Poftunterbeamten gegenüber eine andere Stellung eingenommen, dessen Bestrebungen durchaus loyal seien, defsen Press: aub keixe sozialdemokratishe Tendenz gezeigt habe ? Die Entlassung der 19 Unterbe»mten in Hameln sei wohl in der Erregung erfolgt, denn es seien 18 davon wieder angest:[lt worden. Daß bei einem so großen Beamtenapparat strenge Disziplin berrshen müsse,

fei selbstverständlich; aber es müsse auch ein gewi} 8 Wohlwollen und

eine gewisse Loyalität herrschen. 2 /

Abg. Baudert (Soz.) beschwert fich tarüber, daß die Post- getäude mchr und mehr in die Nähe der Bahnhöfe aus dem Mittel- punkt der S'ädte wegverlegt worden seien. :

Nach 51/2 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonn-

abend 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 11. Sißung vom 3. Februar 1899.

Ueber den ersten Theil der Sißung ist gestern berichtet worden. j

Das Haus geht zur ersten Berathung des Geseß- entwurfs, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlihen Volksschulen, über.

Abg. Knobloch (nl.): Meine Freunde halten diese Vorlage für ein dringendes Bedürfniß. Die Schuluntergaltungspflichtigen haben allerdings das Achtfache des ftaatlihen Betrages zu zahlen, und es ist zweifelhaft, ob sie dies werden tragen fönnen. Bei der günstigen Finanzlage des Staats wäre es angängig, die Deckung durch Staats- mittel vorzunehmen. Die Landkreise kommen überhaupt besser weg als die Stadtkreise. Ih beantrage, den Gesetzentwurf einer Kom- mission von 21 Mitgliedern zu überweisen. :

Abg. von Kölichen (kons.): Dieser Gesetzentwurf bildet zu dem Lehrerbesoldungtgeseß eine nothwendige Ergänzung, er bedeutet einen entschiedenen Fortschritt aegen den jeßigen Zustand. Wir werden uns freuen, wenn die Wittwen und Waren sicher geftellt werden, und hofen, daß es gelingen wird, dieses Gese zu verabshieden, obwohl auch wir gegen datselbe erhebliche Bedenken haben, namentlich deshalb, weil dur dasselbe die Gemeinden erheblich belastet werden in dem Verkältnifse, in welhem \ih im Laufe der Jahre die Ge- hälter der Lehrer erböhen und neue Schulen und Schulstellen ge- gründet werden. Das hängt zusammen mit dem neuen Lehrerbesol- dungsgese8, das den kleinen Gemeinden eine Belastung gebracht hat, wie wir es nit erwartet haben. Die Kreise und Gemeinden werden durh Scbulen, Eisenbahnen und andere Lasten immer mehr beschwert. Darum find wir mit dem Vorredner der Meinung, daß der Staat für die Hinterblit benen der Lehrer, die er als Staatsbeamte betrachtet, auch die Kosten trägt. Weitere Bedenken werden wir in der Kom- mission vortragen. h Í y :

Aba. Kopscch (fr. Volksp.): Dieser Gefezentwurf entspricht einer Resolution dieses Hauses über die Regeluna der Verbältnifse der Reliften der Lebrer nah dem Vorbilde des Reliktengeseßes für die unmittelbaren Staatsbeamten. Er is von der gesammten Lehrer- {haft mit Freude begrüßt worden, obwohl bei ibm die jüngeren Lehrer etwas shlechter wegkommen als die älteren. Die Lehrer verlassen damit ihre bieberige Aschenbrödelftelung und treten als gleihbereckchtigte Mitglieder in die große Beamtenfamilie ein. Der Staats;uichuß entspricht dem Maßstabe des Lehbrerbescldung8aesetes; es ist aber auffallend, daß die Stadtkreise von dem Zuschuß des Staates auszenommen sind. Die Stadtkreise find im allgemeinen durchaus nicht so glänzend gestellt, ‘wie die Motive annehmen, ja fie bleiten fogar zum tbeil binter dem Dur(hschniit des Einkomrnens des vla!ten Landes zurück. Mit der Zeit wird sich die Zahl der Wittwen der Lehrer bedeutend erböhen. Die großen Städte find überbaupt im Laufe der Jahre vom Staate immer un- freundliher behandelt worden, obwokl sie 55 9% der Einkommensteuer des Staates aufbringen. Diese Zurückseßung hat zu einer Verfstimmung geführt; man ift zu der Meinung gekommen, die Regierung glaube, ein Gesez um fo leihter und s{chneller durchbringen zu können, je \{lehter sie die großen Städte behandele. Berlin ift seinerseits weit über den Rahmen dieses Gesetzes hinauëgekommen. Wir hoffen, daß iîn der Kommission gleiches Recht für Alle geihafen wird. Das Kapital der Lebrerwittwerkassen foll zwishen Staat und Gemeinde getheilt werden, obwohl es zum weitaus größten Theil aus den Bei- trägen der Lehrer selbst gebildet ift. Man hat f. Zt. die Lehrerwittwen darben lafsen, um Kapitalien zu sammeln. @s wird Aufgabe der Kommission sein, das Kapital denjenigen zu erbalten, von denen es aufgebracht ist, und ¡war zu Gunften der Wittwen, die von den Wohl- thaten dieses Gesezes ausgeshlossen sind und sells rach den Motiven unzulänglich verfor,t sind; denn dieses Geseh soll erst mit dem 1. April 1900 in Kraft treten. Die argesammelten Kapitalien müßten auch zum Ausgleih der Härten dieses Gesetzes verwentet werden

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) ertfennt ebenfalls in dem Geseh einen materiellen Fortschritt für die Lehrersbaft. Andererseits sicht er in demselben einen weiteren Schritt zur Verstaatlihung der Schule und eine weitere sehr bedentlihe Belastung der Gemeinden, die schoa durh das Lehrerbesoldung8geseß Þp:ägraviert seien. Im allgemeinen Fônnen die L:hrer mit diesem Gesetz zufrieden fein.

Aba. Knörcke (fr. Volksp.): Dieses Gescy bätte {on viel früber eingebraht werden müssen; es ift leider an einflußreier Stelle auf Widersrruch gestoßen. Um so mebr freuen wic uné, daß es end- lih an uns gelangt if. Jch habe mih gefreut, daß auch die kon- servative Partei zu diesem Gese eine so freundlide Stellung ein- genowmen bat. Auh wir glauben, daß das Lehrerbesoldungêgeseß nicht so durchgeführt ift, wie wir es erwartet haben. Die großen Städte werden auch iu diesem Geseß zunückuzeseßt. Hoffentlih gelingt es der Kommission, den Finanz-Minister zu bewegen, etwas zuzugeben, damit wir alle dem Geseg freundlihen Herzens zustimmen könren.

Abg. von Tzshoppe (fr. kons.): Wir begrüßen dieses Gesetz mit Freuden im Interetse der Lehrer und danken dem Mirister dafür, daß er vrseren früheren Wünschen damit entgegengekommen ift. Die jetzigen Bezüge der Wittwen und Waisen der Lehrer stehen nicht mebr im Cinflang mit dem MRubegehalt, welhes die Lehrer nach vollkommener Dorhfüßrurg des Lehrerbesoltung8gesezes beziehen werden, und mit dec Reliktenversorguïg der übrigen Staatébeamten. Hier soll eine Aenderung eintreten. Gegen die Höhe des Staatskbeitrages wird sh taum eiwas einwenden laffen, da er in richtizem Verbältni s\teht zu dem Beitrage des Staates zu dem Rahegehalte der Lebrer. Der Auétsckluß der Stadt-

Jh kann nicht zugeben, daß die großen Städte bei jeder Gelegenheit zurückgeseßt werden, und hätte gewünsbt, daß die Re ierung jeden Schein einer Zurückjeßung vermieden hätte. Wollen aber die kreis- freien Städte Änspruh machen auf den Staatsbeitraa. so müssen sie fih auch eine Einbeziehung in die Vezirkskafse gefallen lasszn, denn auch hier heißt es: Gleiches Ret für Alle. Die finanzielle Besserung dur dieses Gese bedeutet für die Wittwen ein Mehr von durds{nitt- lid 375, für die Halbwaisen ein Mehr von 450 Ein Achtel Pro- zent der Relikten kommt allerdings nah dem neuen Geseß s{hlechter weg. Dieser Mißstand könnte aber dur andere Fonds au*geglichen werden. Die Gemeinden werden allerdings durch diefes Geseß ganz erbeblich mehr belastet. Wir werden in der Kommission zu prüfen haben, ob nicht der Staatszushuß erhöht werden kann. Außerdem könnten die Härten, welhe durch dieses Geseh entstehen, durch Er- böbung des Unterstüßungsfonds für die Relikten gemildert werden.

Minister der geistlihen, Unterrichis- und Medizinal- Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren, die Regierung kann mit dem Gange, den die erste Lesung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs genommer hat, im allgemeinen gewiß ganz zufrieden sein. Von allen Seiten sind die Ziele des Gesezentwurfs als erstrebenswerth und wünschenswerth anerkannt worden, wenn auß im einzelnen noch manche Differenzen übrig geblieben sind. Jedenfalls können wir nur dankbar sein, wenn das Gese in die Kommission kommt; wir werden da mit Ihnen in gemeinsamer Arbeit gern bereit sein, im einzelnen noch zu verbessern, was etwa noch zu befsern is, wenn uns Vorschläge gemacht werden, mit denen wir einverstanden sein können. Ih möchte deéhalb in dem beutigen Stadium der Berathung auf einzelne Parazraphen des Ent- wurfs noh nit tiefer eingehen; wohl aber glaube ih, daß es richtig ift, wenn ih mi über einige allgemeine Bemerkungen äußere, die im Laufe der Erörterungen gefallen sind.

Es ift zunächst hervorgehoben worden, daß der neue Geseßentwurf die Gemeinden stärker belastet. Das ist rihtig. Im Beharrungszustande wird die Belastung der Gemeinden um etwa 8 Millionen wachsen. Nicht zu übersehen ist, daß wir ja für die Gemeinden, die nicht lcistungsfähig sind, einen sehr großen Unterstüßungsfonds im Etat haben, und daß selbstverständlih, wenn bei einer Gemeinde die Leistungsfähigkeit festgestellt ist, sodaß fie die Lasten diefes Gesetzes nit tragen kann, diese Gemeinde entlaftet wird durh Zuschüsse, die sie vom Staat empfängt.

Meine Herren, wir haben uns in erster Linie gesagt, daß wir auf dem Boden der Verfassung stehen bleiben müssen. In erster Linie soll nah der Verfassung und auch nah meinen Wünschen und Idealen die preußische Sthule Gemeindeshule bleiben, und erst in zweiter Linie foll der Staat suktsidiär eintreten. Wenn man das aber will, kann man unmögli von vornherein alle diese Lasten, um die es sih hier handelt, der Staatskasse aufhalsen wollen, sondern man muß zuerst die Ge- meinden heranzieben und dann feststellen, ob sie leiftungsfähig find oder nicht. Wir haben uns ja darüber schon früher vielfah unterhalten. Jh will auch gar nicht leugnen, daß in Bezug auf die Feststellung der Leistungs- fähigkeit gewiß früher mannigfaße Mißgriffe gemacht worden sind, Das ist cine sehr \chwierige Sache, doh glaube ih, daß wir im all- gemeinen auf diefem Gebiet einen Schritt weiter gekommen sind, und daß die Anweisungen, die wir an die Regierungen erlaffen haben, uns vorwärts gebraht baben. Ih glaube auch, fo mannigfahe Klagen hter über die Ausführung des Lehrerbesoldung8geseßes laut ge- worden sind, daß do anerkannt wezrden muß, daß die Regierungen im Großen und Ganzen mit den Fonds, die ihnen zur Ausführung übergeben worden sind, gut gewirthschaftet haben.

Ich will hierauf nicht näher eingehen; wir kommen darauf wohl noch einmal zurück. Jch glaube, daß in- manther Beziehung bei den Klagen üder die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesezes do über- sehen worden ist, daß die Gemeinden selb in allen Fällen diefe Be- soldungen Seschlofsen haben, über die sie jeßt klagen. Es ift dabei vielleidt nit immer ganz mit rechten Dingen zugegangen, und ih bin selbs in der Lage gewesen, gegen den Wunsch der Gemeinden einzugreifen, weil zuweilen Maßlosigkeiten verlangt und beshlossen worden waren, die über das Bedürfniß weit hinausgingen. Aber im Großen und Ganzen, wenn auch mit manchen Härten und manchhzn Mißügriffea in Einzelheiten, glaube i, kann man dcch sagen, daß die Sache gut genug gegangen ist, namentlih wenn man berüdsichtigt, daß überall da, wo die Gemeinden sih beshwert ge- fühlt baben, die Beschlußbehörden entshieden haben und in leßter Stelle der Provinzialrath sich über die Sache {lüfsig gema@ckt hat.

Nun glaube i, wenn man im Auge behält, daß in den ersten Fahren die Gemeinden niht nur nit stärker belastet werden, sondern daß die Belastung einigermaßen heruntergebt dadurch, die jeßigen Kassenbeiträge allmählich wegfallen, daß die Sache ganz gut gehen wird. Sollten die Gemeinden später als nit leistungsfähig sich er- weisen, so muß der Staat ebenso gut belfend eingreifen, wie er es in jedem anderen Falle der Nichtleistungéfähigkeit au thut.

Weiter ift gesagt worden, die großen Städte würden durch den Entwurf unfreundlih behandelt. Wenn wir die großen Städte aus den Kassen des Entwurfs herausgelafsen haben, glauben wir, in erster Linie dem eigenen Interesse der kreisfreien Städte damit entsprochen zu haben. Die kreisfreien Städte sind {on an sih frob, wenn sie mit dem platt-n Lande nit in eine gemeinsame Kassenorganisation zu treten brauen. Wir haben das bei früheren Gelegenheiten wieder- bolt erfahren. Die kreisfreien Städte wollen fehr begreiflich ihre Verwaltung für sch führen und wollen niht, daß ihnen von anderer Seite hineingeredet wird. Das können fie auch in diefem Falle sehr gut; denn s ftebt statistish fest, wie Sie aus den An- lagen des Entwurfs ersehen werden, daß die Heirathsfrequenz der Lehrer in den großen Städten eine ziemlich erheblih niedrigere ift als auf dem flachen Lande. Und schon daraus ergiebt ih ein ge- wisses nicht zu untershäzendes Interesse für die großen, kreis- freien Städte, daß sie für si bleiben und daß sie ihre eigene Für- forge für die Lebrer behalten. Wenn hier von einer Seite auf Berlin exemplifiziert worden i, so kann ich das garnicht verstehen. Berlin hat mit der Sade garnihts zu thun; €s sorgt jet für seine Lehrer und wird es künftig thun, ohne daß dabei über- haupt der Staat einzutreten hat.

M338 die Belastung der Stadtgemeinden anlangt, fo baben wir ausgerechnet, was kei Eintritt des Bebarrunçszustandes die Städte zu zahlen haben. Da hat si herausgestellt ich muß einen etwaigen falfulatorishen Irrthum natürlih vorbehalten, denn das find Dur(- shnittsrechr ungen —, durhshzittlih für je 100 e des Dienst- einkommens, soweit es §00 Æ übersteigt, die Städte zu zahlen haben würden, wenn sie allein bleiben, 6,85 Æ, und wenn sie einen Staats-

| beitrag erhalten und in die Kasse aufgenommen werden, 6,60 A Das

Zreise sheint uns in ten Motiven nicht hinreichend begrüntet zu sein, ¿ ift also ein ganz verschwindenter Unterschied. Und davon, daß die

kreisfreien Städte für diesen Unterschied ihre Selbständigkeit und ihr Freibleiben von den neuen Kafsen vollständig gern mit in den Kauf nehmen wetden, bin ih vollkommen durchdrungen.

Also, meine Herren, eine unfreundlihe Behandlung der kreisfreien Städte hat durchaus nicht stattgefunden und hat auch nicht stattfinden sollen; das ift garnicht von uns beabsichtigt cewesen.

- Dann i} gesagt worden: ja, die jeßigen Kaäpitalbeftände, die müßten doch eigentlih den Lehrern zu gute kommen, denn die Lehrer hätten ja die bestehenden Kapitalbestände angesammelt. Meine Herren, das ist nun in der That ein großer Irrthum; die Lehrer haben ja {on lange aufgehört mindestens zehn Jahre, seit 1889 Beiträge zu den Kassen zu zahlen, und hätte der Staat nit die Pensionen gedeckt, die nah den jeßigen Kassenstatuten ge- geben werden müssen, und hätte die Gemeinde nicht die Kassen- beiträge gelefstet, so wären längst die aufgesammelten Kapitalien auf- gezehrt. Dazu kommt no, daß diese Kapitalien zuerst duïrch Staat2- dotationen fast in allen Fällen begründet worden find. Also, daß der Staat, der ja die Garantie dafür übernimmt, daß alle Wittwen und alle Waisen einen verbesserten Bezug nah dem neuen Gesetz be- kommen, auf die Kapitalien zurückgreift, die garniht mehr gebrauht werden, da die Kassen in Zukunft: nicht mehr bestehen werden, das ift niht mehr wie billig, das ift ganz selbstverständlich.

Es ist der Wunsch ausgesprohen worden, es möchte doch ein Weg gefunden werden, daß keine Waise und keine Wittwe unter keinen Umständen jemals weniger bekäme als das, worauf fie jeßt Anspruch hat. Ja, meine Herren, das geht einfah niht. Wenn man das machen wollte, würde man zu ganz exorbitanten Ergebnissen kommen. JFch will nur daran erinnern, daß es ja vorkommen kann, daß eine Vollwaise jeßt 250 M jährlich bekommt, also viel mehr, als der Durckh- schnitt für eine Vollwaise, den wir jeßt aus der Staatskasse bezahlen, beträgt. Das können wir den Relikten der Lehrer nicht garantieren. Aber jeder, der das Gese gelesen hat, und der sich klar macht, wie es wirken muß, wird sih doch sagen müssen, daß der Gesammtzustand ein fehr viel besserer ist als der, in dem sih jeßt die Lehrerwaisen be- finden. Und darauf kommt es an. Die Fäkle, wo eine Lehrerwittwe statt jezt 250 ( künftig nur 219 4 bekommt, und die Fälle, wo eine Lehrerwaise statt 84 4 80 erhält, sind ganz vershwindend wenige. Außerdem ift in § 9 ausdrücklich vorgesehen, daß in dem Falle, wo ein Lehrer noch keinen Pensiontanspruh gehabt hat, die Unterstüßung des Staats eintreten soll.

Also, meine Herren, im Ganzen und Großen das empfindet auch die ganze Lehrerwelt is diese Regelung ein großer, un- zweifelhafter Fortschritt für die Hinterbliebenen der Volks\hul- lehrer, und wenn ih jeßt die Sache in die Hand genommen habe, so ist das namentlich aus dem Grunde geschehen, damit, nachdem wir nun einmal das Volks\{ullehrerbesoldungsgesep gemat haben, endli einmal diese Frage bei den Volkss{ullehrern aus der Welt kommt. Es muß hier einmal ein Strich gemacht werden, wir müssen Ruhe auf diesem Gebiete bekommen und endli einmal damit fertig werden. Wenn wir es heute niht maten, so werden die Klagen niht aufhören, wir würden doch immer darauf hingedrängt werden, hier einzugreifen.

SIch glaube auch materiell garnicht den Nachweis erbringen zu müssen, daß gegenüber den beutigen Besoldungen und Pensionen der Lehrer es kaum mögli ift, die Wittwen und Waisen bet den jeßigen Säßen besteben zu lassen. Ift das aber rihtig, meine Herren, dann habe ich den guten Muth, daß wir ein gutes Geseß machen, wenn wir im Ganzen und Großen den Entwurf zur Sanktionierung bringen, wie er hier vor uns liegt.

Abg. Ern st (fr. Vagg.), auf der Journalistentribüne sehr {wer verständlich, ist im Großen und Ganzen mit dem Geseh einverftanden, behält fich aber eine Prüfung einzelner Bedenken in der Kom- mission vor.

Abg. Geisler (Zeutr.) billigi ebenfalls die Grundzüge der Vorlage. i :

Abg. Ebl ers (fr. Vgg.): An dem Grundsay, daß in erfter Linie die Gemeinden, soweit sie leistungsfähig sind, die Mittel für die Schulen aufbringen müssen, ift festzuhalten. Die Ausgleichung, welche der Kultus-Minister vorgeshlagen hat, daß nämli aus seinem Dispositionsfonds die nichtleistungsfähigen Gemeinden unter- stüßt werden sollen, will mir nicht behagea Auf der anderen Seite ist der in der Vorlage gemachte Unterschied zwischen freisfreien und anderen Städten ein mechanisher. Es giebt freitfreie Städte, die viel weniger leistungsfähig find als Landgemeinden. Ih für meine Person glaabe gern, daß eine ganze Anzahl arcßer Städte über diese Ungleichheit hinwegseyen wird. Man sollte aber den fkreisfreien Städten, die nicht leistungs- fähig find, die Befugniß gebzn, den Bezirkskassen beizutreten und fo an den Wohltbaten des Gesetzes theilzunehmen. :

Abg. Hoheisel (Zentr.) hält es ebenfalls für nothwendig, das Berhältniß der kreisfreien Städte zu den kleinen und mittleren Städten genau zu regeln. Die verfassungsmäßigen Rechte der Ge- meinde auf ihre Schule dürfen unter keinen Umständen verkürzt werden.

Atg. Dr. Friedberg (nl.): Wir sind Alle darin einig, daß die Bedenken gegen dieses Gesey besser in der Kommission geprüft werden können. Ich sehe niht ein, warum die fkreisfreien Städte ausge» nommen find, da sie in den einzelnen Frooluzen ganz verschieden bebandilt werden. Man bätte auch den Anschein einer differentiellen Behandlung von Stadt und Land vermeiden follen. Die kreis- freien Städte werden mehr als bisher gezwungen werden, möglichst junge Lebrer anzustellen, um nicht für die Relikten sorgen zu müssen. Es wäre viel befser, wenn der Begriff der Leiftungs- fähigkeit ganz fallen gelaffen würde und der Staat die ganze Sache auf seine Kosten übernähme. Das wäre jür ihn gar keine unershwing- lihe Last. Eine Verfafsungëänderung wäre bis zum TA OTE allgemeinen Schulgesez28 nicht erforderli. Gewiß, die ulen sollten den Gemeinden gehören; bis jeßt baben diese aber eigentli nur das Recht, zu bezahlen. Eine forgfältige rechnungsmäßige Prü- fung der Vorlage is nah den Erfahrungen, die wir mit dem Lehrer- besoldungtgefez gemacht haben, durhaus am Plage. Die ärmeren Gemeinden dürfen jedenfalls nicht überlastet werden.

Die Diskussion wird geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Hierauf vertagt sih das Haus.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 11 Uhr. (Erste Berathung des Giseßentwurfs, betreffend die ärztlichen Ehrengerichte, das Umlagereht und die Kassen der Aerzte- kammern.)

Gesunudheit8weseu, Thierkrankheiten und Absperruugs- Maßregeln.

Das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheiteamt gemeldet worden vom Schlachtviehhofe vnd den Viehmarktstallungen an der Kumpstraße zu Hamburg am

| 9. Februar und vom Viehhofe zu Meh an demselben Tage.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich (Na den Berichten der Votuialen Abiarietis zuf est

erihten eamteten Thierärzte zusammengestellt im

Nachfichend sind vie Namen derjenigen Kreise (Amts- x. Bezirk en ie Namen enigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke verzeihnet, in welchen Roy, Maul- und Klauenseuche, Ee oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 831. Januar chten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte d lehtere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie s alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder auch nur wegen verdahts gesperrten Gehöfte, in welchen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch it En erklärt werden konnte.

o8 m).

E Stadtkreis Berlin 1 (3). M Vel Frankfurt: üllihau-Schwiebus 1 (1), Kalau 2 (3). g.-Bez. Köslin: tolp 1 (1), Reg.-Bez. Posen: Obornik 2 (2). Reg.-Bez.

Bromberg: Jnowrazlaw 2 (2). Reg.-Bez. Breslau: Breslau Stadt 1 (1), Strehlen 1 (1), Habelschwercdt 1 (1). Oppeln: Kattowiß 1 (1). MReg.-Bez. Merseburg: Merseburg 1 (1). Reg.-Bez. Stade: Neuhaus a. O. 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldorf: Düsseldorf Stadt 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Baugzen: Löbau 1 (1). Württemberg. Jagstkreis: Neres- beim 1 (1). Donaukreis: Ehingen 1 (1), Ulm 1 (1). Schaum- burg - Lippe. Bükeburg-Arensburg 1 (1). Elsaß - Lothringen. Bezirk Unter-Elsaß: Schlettstadt 1 (1).

Zusammen : 22 Gemeinden und 25 Gehöfte.

Lungenseuche.

Preußen. NReg.-Bez. Marienwerder: Kulm 2 (2). Stadt- kreis Berlin: 1 (1). Reg.-Bez. Posen: Jarotschin 2 (3), Pleschen 1 (1). MReg.-Bez. Bromberg: Strelno 1 (1). Reg.-Bez. Mag de- burg: Wanzleben 3 (4), Wolmirstedt 1 (2), Neubaldensleben 2 (4). Bayern. Neg.-Bez. Schwaben: Mindelheim 1 (1).

Zusammen : 14 Gemeinden und 19 Gehöfte.

Maul- und Klauenseuche und Schweineseuche C(einshl. Schweinepest).

d

Shweine- Maul- seuche

S Regierungs- 2c. Bezirke, u eins. des» fowie auen» | Slhweine- ferner Bunde seuche dne

staaten, Bundesftaaten, welche in __ welche nit Regierungs- in Regierungs-Bezirke

Bezirke 3 getheilt find. getheilt sind.

fende Nr.

o | Gemeinden

o | Gemeinden

[1 l [2 | Gehöfte

9 | Gehöfte 2 Kreise 2c.

Lau | Kreise 2c.

D

3.

Königsberg . Gumbinnen Danzig . i: Marienwerder . Berlin . En rankfurt Stettin . Köslin . . Stralsund . Posen Bromberg . Es ¿ iegniy . Oppeln .. Magdeburg . Merseburg“ . Erfurt . Schleswig Hannover . N en ; : üneburg Hannover (|53| Stade . 24| Osnabrück 25! Aurih 26| Münster . Westfalen {127| Minden . D C S N 2 E Hessen Nafau/ 30} Wiesbaden . 31| Koblenz . . 32| Düffeldorf . Rheinland (/33| Köln . . 34| Trier . 35| Aachen . Hohenzollern 136] Sigmaringen (1137| Oberbayern . 38! Niederbayern j e falz 3,

L erpfalz Bayern 41] Oberfranken. . 42| Mittelfranken . 43| Unterfranken 44| Schwaben

45| Bautzen .

46| Dresden .

47| Leipzig

48| Zwickau . .

49} Neckaikreis . z 50} Schwarzwaldkreis . 51} Iagstkreis .

52} Donaukreis .

53| Konstanz . 54 (b 56 57 | 58 59 60 51

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Freiburg . Karlsruhe Mannheim . Starkenburg Oberhessen . Rheinhessen. . . Mecklenburg-Schwerin . Sachsen-Weimar . . 162] Mecklenburg-Strelitz . 63| Oldenburg . . Oldenburg 68 be. #5 65| Birkenfeld . 66 A Les 67| Sachsen-Meiningen . 68| Sachsen-Altenburg Satsen- 88 Gobirta Cob.-Gotha 1170| Gotha . E e 72} Schwarzburg -Sondersh. 73| Schwarzburg -Nudolstadt E a oe 75] Reuß älterer Linie 76| Reuß jüngerer Linie . 77| Schaumburg-Lippe 78 UPpe Ut 79| Lübeck. . z 80} Bremen . 81! Hamburg . (8 Unter-Elsaß

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Vetroffene Kreise 2c. !)

a. Maul- und Klauenseuche. 3: Marienburg i.- Westpr. 1 (2). 4: Kulm 1 (1), Shwe 3 (3). 5: Stadtkceis Berlin 1 (1). 6: Zauh-Belzig L (1), t bavelland 2 (2), Ruppin 2 (2). 7: Arnswalde 1 (1), Lebus 2 (2). 8: UedZermünde 1 (2), Greifenhagen 1 (3), Pyriß 7 (16), Saaßig 11 (20). 9: Neustettin 1 (1). 11: Séroda 3 (3), Schrimm 1 (1), Sosen West 1 (1), Gräß 1 (1), Schmiegel 1 (1), Koften 1 (1), awitsch 2 (2), Gostyn 3 (3), Krotoschin 1 (2), Adelnau 1 (2). 12: Jnowrazlaw 2 (2), Mogilno 1 (1), Wonarowiy 1 (1). 13; Namslau 2 (3), Groß-Wartenberg 8 (9), Dels 17 (30), Trebniß 4 (10), Militsch 3 (3), Wohlau 1 (1), Neumarkt i. Schl. 9 (7), Breslau Stadt 1 (1), Breslau 19 (26), Ohlau 9 (32), Brieg 15 (41), Nimptsch 2 (4), Striegau 1 (1). 14: Glogau 9 (5), Bunzlau 1 (2), Schönau 2 (2). 15: Rofenberg i. O.-S. 1 (2), Neustadt i. O.-S. 1 (1). 16: Gardelegen 1 (1), Wanzleben 4 (5), Magdeburg Stadt 1 (3), Wolmirstedt 3 (4), Neuhaldens- leben 7 (19), Dscheréleben 2 (2), Prins 1.3). At Torgau „2 (3), S{hweiniy 1 (1), Halle a. S. Stadt 1 (1), Saalkreis 4 (5), Deliysh 1 (1), Mansfelder Gebirgékreis 1 (1), Manéfelder Seekreis 5 (6), Merseburg 3 (6), Naumburg 1 (3). 18 : Müblbausen 1 (1), Weißensee 3 (3), Ziegenrück 1 (1), Schleu- fingen 2 (?). 20: Hannover 1 (1), Springe 1 (1), Hameln 2 (2). 21: Peine 3 (5), Hildesheim 1 (9), Marienburg t. Han. 1 (1), Alfeld 7 (21). 22: Uelzen 1 (1). 23: Geestemünde 1 (1). 24: Meppen 1 (1), Lingen 2 (6), Bersenbrück 2 (2), Osnabrück 1 (1). 26: Lüdinghausen 1 (1), Coesfeld 1 (2), Recklinghausen 2 (3). 27: Halle i. W. 4 (4), Wiedenbrück 6- (7), Warburg 2 (2). 28: Soest 1 (2), Hamm 1 (1), Hörde 2 (2), Hattingen 2 (2). 29: Frankenberg 2 (41), E 1 (1), Gelnhaufen 1 (1), Hanau 2 (6), Hersfeld 1 (1). 30: Limburg 9 (16), Sankt Goarshausen 1 (1), Rheingaukreis 1 (2), Untertaunutkceis 2 (4), Höchst 3 (3), Franffurt a. M. Stadt 1 (1). 31: Sanft Goar 1 (1), Kreuznah 3 (19), Simmern 3 (3), Zell 1 (2), Cochem 1 (5), Mayen L (5), Ahrweiler 1 (1), Neuwied 1 (1), Weßlar 1 (1). 32: Kleve 7 (11), Rees 4 (14), Krefeld Stadt 1 (1), Krefeld 8 (12), Mülbeim a. Ruhr 1 (1), Ruhrort 2 (2), Effen 1 (1), Mörs 16 (42), Geldern 11 (44), Kempen 7 (16), Düffeldorf 2 (2), Neuß 2 (5), Grevenbroich 3 (3), Gladba 2 (3). 33: Wipperfürth 2 (4), Gummersbah 2 (18), Siegkceis 1 (3), Mülbeim a. Rb. 1 (1), Köln Stadt 1 (1), Köln 7 (10), Bergheim 12 (20), Eusfirhen 6 (26), Rheinbah 2 (2). 34: Bitburg 3 (14), Wittlih 2 (2), Bernkastel 1 (12), Trier Stadt 1 (1), Trier 4 (10), Saarburg 2 (22), Merzig 1 (2), Saarlouis 8 (22), Saarbrüden 14 (46). 35: Erkelenz 11 (11), Heinsberg 1 (2), Geilentirhen 5 (6), Jülich 5 (6), Düren 2 (4), Aachen Stadt 1 (1), Aachen 2 (3), Malmedy 1 (1). 36: Haigerloch 5 (41). 37: München Stadt 1 (9), Aichach 4 (9), Bruck 3 (9), Dachau 3 (4), Ebersberg 12 (39), Erding 9 (18), Freising 7 (10), Friedberg 7 (24), Landéëberg 1 (2), Laufen 1 (1), Miesba 3 (4), Mühldorf 2 (6), München 1 19 (39), München IT 4 (16), Pfaffenhofen 2 (2), Nofenheim 4 (7), Swongau 4 (5), Tölz 1 (5), Traunstein 1 (1), Wasserburg 11 (11), Weilheim 2 (2). 838: Landshut Stadt 1 (6), Landshut 3 (3), Vilsbiburg 2 (2). 39: Bergzabern 1 (1), Germers- heim 5 (6), Kaiser: lautern 3 (3), Kirchheimbolanden 4 (6), Kusel 2 (48), Landau 9 (14), Ludwigshafen a. Rh. 1 (1), Neustadt a. H. 4 (8), Pirmasens 1 (1), Speyer 2 (9). 40: Regensburg Stadt 1 (3), Amberg 2 (3), Eschenbach 2 (3), Kemnath 1 (1), Neustadt a. W.-N. 10 (26), Regensburg 1 (3), Stadtambof 2 (4), Tirschen- reuth 3 (3), Vobenstrauß 1 (1). 4L: Bamberg I 1 (2), Bam- berg II 2 (2), Bayreuth 1 (2), Forhheim 2 (2), Hödstadt a. A. 1 (1), Kronach 5 (31), Uchtenfels 1 (1), Rebau 3 (3), Staffelstein 2 (2), Teuschniy 2 (3), Wunsiedel 1 (1). 42: Schwabach Stadt 1 (1), Eichstätt 1 (3), Feuchtwangen 6 (6), Fürth 3 (9), Gunzen- hausen 1 (1), Hersbruck 1 (1), Hilpolifiein 1 (1), Rothenburg a. T. 2 (2), Scheinfeld 3 (9), Schwabah 2 (2), Uffenheim 4 (4), Weißenburg 1 (1). 43: Brückenau 1 (2), Gerolzhofen 1 (2), * Hammelburg 3 (4), Haßfurt 4 (4), Karlstadt 5 (6), Lohr 8 (11), Marktbeidenfeld 2 (3), WMellrichstadt 2 (2), Neustadt a. S. 1 (2), Shweinfurt 7 (16), Würzburg 95 (6). 44: Augsburg 10 (20), Dillingen 9 (22), Donauwörth 2 (4), Füfsen 6 (12), Illertissen 1 (2), Kaufbeuren 2 (2), Kempten 1 (1), Krumbach 5 (8), Lindau 2 (9), Memmingen 4 (8), Mindelheim 4 (7), Neuburg a. D. 5 (6), Neu-Ulm 3 (7), Nördlingen 1 (2), Oberdorf 3 (4), Sonthofen 2 (3), Wertingen 8 (24), Zusmarshausen 5 (33). 47: Leivzig Stadt 1 (Schlachthof), Leipzig © (8), Grimma 4 (4), Oschay 2 (2), Döbeln 1 (1), Rochhliß 1 (1). 48: Annaberg 1 (1), Zwickau 1 (1), Plauen 2 (2), Oelsniy 1 (2). 49: Backnang 1 (2), Besig- heim 1 (1), Böbäingen 5 (17), Brackenheim 2 (2), Cannstait 3 (4), Heilbronn 4 (7), Leonberg 5 (5), Ludwigsburg 6 (14), Marbach 2 (18), Maulbronn 1 (2), Neckarsulm 5 (15), Stuttgart Stadt 1 (1), Stuttgart 5 (9), Vaihingen 5 (8), Waiblingen 1 (1), Weinsberg 2 (7). 50: Balingen d (1), Calw 11 (31), Freudenstadt 1 (7), Herrenkerg 12 (53), Horb 4 (9), Nagold 3 (9), Neuenbürg 6 (12), Nürtirgen 2 (6), Oberndorf 9 (41), Reutlingen 4 (13), Nottenburg 4 (10), Rottweil 11 (31), Sulz 15 (54), Tübingen 1 (1). S5L: Aalen 2 (3), Crailsheim 2 (2), Ellwangen 2 (6), Gaildorf 4 (4), Gerabronn 2 (4), Künzelsau 2 (5), Mergentheim 1 (9), Neresheim 6 (26), Dehringen 11 (33), Schorndorf 1 (1), Welzheim 1 (4). 52: Biberach 2 (2), Gbingen 2 (10), Geiélingen 2 (6), Göppingen 2 (3), Kirchheim 3 (12), Laupheim 2 (8), Leutkirch 4 (4), Münsingen 4 (75), NRavens- burg 3 (11), Saulgau 1 (34), Tettnang 3 (5), Ulm 2 (3), Waldsee 1 (1), Wargen 2 (10). 53: Engen 2 (8), Ueberlingen 5 (9). 54: Breisach 1 (4), Löcrach 1 (13), Schopfheim 1 (5), Kehl 3 (8), Lahr 6 (14), Offenburg 1 (1), Wolfah 2 (2). 55: Achern 7 (35), Bühl 3 (4), Raîftatt 2 (2), Bruchsal 1 (1), Durlach 2 (3), Ettlingen 1 (13), Karlérube 1 (1), Pforzbeim 5 (49). 56: Schweßtingen 1 (3), Eppingen 2 (7), Heidelberg 2 (4), Acelsheim 1 (1), Buchen 2 (3), Tauberbishofeheim 1 (2). 57: Darmstadt 2 (2), Bensheim 1 (6), Dieburg 4 (4), Groß-Gerau 1 (1 Viebhof), Heppenheim 2 (21). 58: Alsfeld 3 (6), Büdingen 8 (20). 59: Alzey 1 (11), Bingen 2 (2), Oppenheim 3 (5), Worms 5 (14). 61: Eisenach 2 (2), Dermbach 2 (3). 63: Brake 2 (2). 66: Braunschweig 8 (14), Wolfenbüttel 2 (3), Helmstedt 1 (1), Holzminden 3 (16). 67: M LRE 3 (8), Sonneberg 5 (16), Saalfeld 2 (3). 68: oda 3 (9). 69: Coburg 22 (121). 70: Gotha 1 (1). 71: Cöthen 2 (2), Bernburg 1 (2), Ballenstedt 1 (1). 783: Rudolstadt 3 (51). §0: Bremen Stadt 1 (?). SL: Hamburg Stadt 1 (2). 82: Straßburg Stadt 1 (2), Stcafburg 11 (65), Erstein 1 (8), Hagenau 3 (6). Molsheim 5 (14), Weißenburg 4 (9), Zabern 8 (17). §3: Alifircch 1 (1), Colmar 6 (15), Gebweiler 2 (2), Mülbausen 10 (45), Rappoltsweiler 1 (2), Thann 3 (5). 84: Mey Stadt 1 (1), Meß 2 (2), Bolchen 6 (27), Château- Salins 6 (19), Diedenhofen 2 (6), Forbach ò (24), Saarburg t. Lothr. 6 (23), Saargemünd 6 (19, darunter 1 Wanderherde). Zusammen: 1226 Gemeinden und 3211 Gehöfte 2c.

b. Schweineseuche (einshließlich Schweinepest). 1 : Gerdauen 1 (1). 6: Prenzlau 2 (2), Teltow 1 (1), West- havelland 1 (2), Westprignitz 2 (2). #: Arnêwalde 1 (1), Lands- berg a. Warthz 1 (1), Lebus 1 (1), Weststernberg 1 (1), Krossen 4 (10), Guben 2 (3), Kalau 1 (1). S: Regenwalde 1(1). D: Belgard 1 (1). Sdlawe 1 (1), Lauenburg i. Pom. 1 (1). 10: Grimmen 2 (2). 11: Schroda 2 (2), Posen Oft 1 (1), Samter 2 (2), Pleschen 4 (4), Ostrowo 1 (1), Adelnau 1 (1). 12: Wongrowiy 1 (1). 13: Namsiau 1 (1), Groß-Wartenberg 2 (2), Trebnitz 2 (2), Militsch 4 (4), Guhrau 2 (2), Steinau 2 (2), Wohlau 17 (19), Neumarkt i. Schl. 1 (1), Ohlau 4 (12), Nimptsch 1 (2), Frankenstein 4 (5), Reichenbach 2 (3), Sc@&weidniy 4 (4), Striegau 2 (2), Waldenburg 3 (3), Neurote 1 (?), Habelschwerdt 1 (1). 14: Sagan 1 (1), Lüben 1 (1), Goldberg-Hainau 3 (4), Liegniß 1 (2), Jauer 1 (1), Bolkenhain 1 (1),

1) An Stelle der Namen der NRegierungs- 2c. Bezirke ist die

entsprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

Görliß 3 (3). 15: Groß-Strehliß 1 (1), Beuthen 2 (2), Königs- bütte Stadt 1 (1), Zabrze 2 (4), Kattowiß 3 (4), Ratibor 1 (1), Leobshüz 1 (1), Pleß 1 (1), Neisse 3 (3). 16: Wolmirstedt 1 (1), Wernigerode 1 (11). 17 : Bitterfeld 1 (4). 18S: Grafschaft Hoben- ftein 1 (1), Langenfalza 2 (2) 19: Hadersleben 1 (1). 20: Nien- burg 1 (1), Springe 1 (1), Hameln 2 (2). 21: Goslar 1 (2), Einbeck 1 (1). 22: Gifhorn 1 (3). 23: Buen 1 (2). 26: Tedck- lenburg 1 (1), Lüdinghausen 1 (1). 28: Brilon 1 (3), Lippstadt 1 (1). 30: Oberwesterwaldkreis 2 (3). 31: Kreuznach 1 (1), Neu- wied 1 (1). 32S: Kleve 2 (2), Geldern 5 (5). 37: München Stadt 1 (1), Ber(tesgaden 1 (1), Freising 1 (1), Friedberg 1 (1). 40: Eschenbach 1 (1). 51: Ellwangen 1 (1). 53: Bonndorf 1 (2). 58: Büdi-gen 1 (2). 60: Gadebusch 2 (2), Schwerin 2 (2), Güstrow 2 (3), Malchin 1 (1). 62: Neustreliß 1 (1). 64: Sueiemdan übedck 1 (1). 66: Wolfenbüttel 1 (1). 77: Büde- urg Stadt 1 (2). 78: Detmold 1 (1). S1: Geestlande 1 (1). 84: Mey 1 (2). Zusammen : 167 Gemeinden und 217 Gehöfte.

Handel und Gewerbe.

Niederlande.

Vor nachstehend aufgeführten Firmen in Amsterdam wird gewarnt:

Acier u. Co. (identisch mit H. Staal jr.),

Agentschap Ned. Algemeene Verzekerings-Bank (v. Dolder),

Algemeene Groothandel (Eichhorn),

W. Badhorn u. Co., Oosterparkstraat 192,

Betrekking-Maatschappy „Esdras“ (v. Dolder),

Bernard J. M. Clicteur,

H. van den Dool,

Gebing u. Co. O. Z. Achterburgwal 47,

Holling u. Co. Grand Magasin du Louvre (identisch mit der Firma van Dyk),

Huwelyks-Bureau „Figaro“ (v. Dolder),

International Bureau de Placement (v. Dolder),

G. G. Klaassen, Fruchthändler,

M. Le Large,

Mey u. Co. (identisch mit v. Dolder),

Karel Gerard Maris,

Neêrland\{ch Hoofd-Bureau van Jnformatie (v. Dolder),

A. Panhuze,

Pitt u. Co.,

Smitt u. Co,

C. Sierrenberg,

J. G. Smits,

Maurice van Straaten,

Vonck u. Co. (identisch mit van der Hun),

Mej. H. Vonk,

Verfkoop-Maatschappy „Vitus“/ (v. Dolder).

Ferner warnt die Polizeibehörde in Mastricht vor einem gewissen Victor Rivière, früher in Mastricht, jeßt un- bekannten Aufenthalts.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. _ An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 13 458, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen. __ In Obverslesien sind am 3. d. M. geftellt 4987, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht 1 Berlin is die Zwangs-

versteigerung des Schubert? schen Grundstücks, Kottbuser Ufer 57, aufgehoben worden. - Beim Königlihen Amtsgeriht zu Charlottenburg ist das Verfahren der Zwangsverfteigerung des im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg, Band 135 Blatt Nr. 4879, auf den Namen des Tischl-rmeisters Hermann Rohde eingetragenen, in Char- lottenburg, Weimarerstraße 31, belegenen Grundstücks aufgehoben worden. Die Termine am 28. und 29. März 1899 fallen fort.

Beim Königlichen Amtsgericht zu Rirdorf ift das Ver- fahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von Rirxdorf Band 74 Blatt Nr. 2219 auf den Namen des Eigenthümers He i.n- rich Bröcke in Berlin ge, zu Rixdorf, Hobrecht- straße 11, belegenen Grundftücks8 aufgehoben worden, da in dem Ver- steigerung8termin vom 31. Oktober 1898 ein Gebot nicht erfolgt und ein Antrag auf Fortseßung des Verfahrens innerhalb der geseßlichen Frist voa drei Monaten n cht gestellt ift.

Konkurse im Auslande.

Galizien,

__ Konkurseröffnung über das Vermögen der nicht protokollierten Kaufleute Salomon Linker und Abraham Dörfler in Kolomea mittels Bescheides des K, K. Bezirksgerichts in Kolomea vom 5. Januar 1899 Nr. 8. 2/99. Provisorisher Konkursmasse- verwalter : Advokat Dr. Haczewski in Kolomea. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 31. Ja- nuar 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 6. März 1899 bei dem genannten Geriht anzumelden ; in der Anmeldung ist ein in Kolomea wohnhafter Zuftellungösbevollmächtigter ramhaft zu mahen.- Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 16. März 1899, Vormittags 9 Uhr.

Konkurseröffnung über das Vermögen der Kaufleute Chaim Birnfeld und Schabse Schwarzbard in RNzeszów mittels Bescheides des K. K. Bezirksgerihts in Rzeszów vom 10. Januar 1899 Nr. S8. 1 und 2/99. Proviforischer Ra a er aler: Advokat Dr. Morthe Wachtel in Rzes8;6w. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 23. Januar 1899, Vormittags 10 Uhr. Die R find bis zum 10. Februar 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liquidierungstag- fahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 2. März 1899, Vor- mittags 10 Uhr.

Bukowina.

Konkurseröffnung über das Vermögen des Goldarbeiters Franz Müller in Radauß mittels Bescheides des K. K. Kreisgerichts, Abtheilung 1V in Suczawa vom 16. Januar 1899 Nr. 8. 1/99. Provisorischer Konkurëmasseverwalter: Advokat Dr. Emanuel Kübel in Radauß. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverroalters) 31. Januar 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen \ind bis zum 9. März 1899 bei dem K. K. Kreisgerihte îin Suüuczawa oder bei dem K. K. Bezirksgerichte in Radauyt anzumelden. Liquidierungétagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 23. März 1899, Vormittags 9 Uhr.

Berlin, 3. Februar. Marktpreise nah Ermittelungen ves Königlichen Polizet-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 16,60 #4; 15,80 A Roggen 14,90 M; 14,00 A *Futtergerste 13,90 4; 12,90 A *Hafer, gute Sorte, 15,40 4; 1490 A Mittel-Sorte 14,80 (4; 14,30 M =— geringe Sorte 14,20 4; 13,70 A Richtstroh —,— K; —,— M Heu —,— M; —,— Á “Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 4; 20,00 *Speisebohnen, weiße 59,00 „4; 24,00 A **Linjen 70,00 M; 30,00 «6 Kartoffeln 6,00 4; 4,00 4 Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 X; 1,20 46 dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 A; 0,90 A Shweinefleish 1 kg 1,60 A; 1,20 6 RKalbfleisch 1 kg 1,70 A; 1,00 A Hammelfleish 1 kg 1,60 4; ,00 Butter 1 kg 2,60 4; 2,00 A Eier 60 Stüd ,00 M; 2,80 6 Karpfen 1 kg 2,00 M; 1,20 Aale 1 kg

1,00

5,00 A L

300 M; 1,40 A Zander 1 kg 2,40 A4; 1,00 A Hechte 1 k 1,80 A; 1,00 A Barsche 1 kg 1,80 4; 0,80 X Schl