1899 / 32 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Staatssekretär des Reihs-Postamts von Podbielski:

F möchte dem Herrn Abg. Stödcker betreffs des Sonntags- dienftes dieselbe Antwort geben, die ich dem Herrn Abg. Lingens auf feine Anregung gegeben habe. Ih habe im vorigen Jahre bereits erklärt, es Liegt wir schr am Herzen, die Sonntagsruhe für meine Beamten immer weiter auszudehnen, ibnen möglihst einen freien Sonntag zu verschaffen. Nach dieser Richtung ift au cine Verfügung erlaffen, die bereits im „Amtsblatt“ im Druck ist und vorauésihtlich heute Abend erscheinen wird. Konform den An- reaungen des Herrn Vorredners is darin bestimmt, daß der Schalter- dienst der Regel nah am Sonntag spätestens zwischen 19 bis 2 Ubr. sein Ende findet. Ih kann nicht un- bedingt für alle einheitliÞ fagen, es soll kein Nach- mittagsdiensst am Sonntag sein, weil wir au mit den überseeisen Posten zu thun haben; die Schiffe sind eben nicht in der Weife regelmäßig und treffen nicht fo regelmäßig cin und gehen auch nit so regelmäßig hinaus, das hängt von Fluth und Ebbe ab. J kann alfo nit unter allen Umständen absolut für das gesammte Deutsche Reich sagen: es ist von 12 bis 2 der legte Dienst am Sonntag am Swhalter. Ebenso ifi die Bestimmung ergangen, daß über 12 Uhr hinaus Sonntags Packete nicht besorgt werden sollen. Wir werden vielleicht auc in der Folge eine weitere Einschränkung nah dieser Richtung

bin vornehmen können.

Ablehnen aber muß i die Anregung des Herrn Abg. Stöcker, daß wir am Sonntag Zuschlag nehmen. Es ist dies nach verschiedenen Richtungen hin in der Budgetkommission erörtert worden. Der Zuschlag würde lediglich cine Begünstigung der Reichen und eine Be- nachtheiligung der Armen sein. Die Postverwaltung hat aber der Allgemeinheit zu dienen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Wir wünschen nit, daß die Post- beamten gegen die vorgeseßte Behörde agitieren, wir wünschen aber auch nit, daß fie für die Bebörde agitieren. Die Postbeamten, wie die Beamten überhauvt, abgeseben von den leitenden politischen Bcamten, sollten fh jeder politischen Agitation enthalten, um volle Unparteilibkeit wahren zu fênnen. Aber wir können unmöglich damit einverstanden fein, taß die Gesinnung des Beamten zum Maßstabe gemacht wird. Die Gefinnung des Beamten ist fein staats- und reihsbürgerlidzes Menschenrecht, in welches sih die Regierung nit einzumischen hat, so lange der Beamte nicht agitatorisch hervortritt. Wo kämen wir mit einer derartigen Gesfinnungsrieherei hin! Wir im Zentrum haben es am eigenen Leibe erfabren, was es heißt, auf der \chwarzen Liste geführt zu werden. Es fommen dabei oft Leute auf die Liste, die ledigli das Opfer gemeinster Denunziation sind. Es iff sehr s{chwer, dem Antrage Müller- Sagan bei- zutreten; denn wir würden damit in die Disziplin eingreifen. Aber wir fönnen mit allen Nachdruck dem Staatssekretär unsere Meinung sagen, unv ih sage daher bezügli des „Postboten“, man matt rur Reklame für ibn, wenn man ihn verbietet. Auw der zweite Theil des Antrages ift bedenklih wegen feiner Allgemeinbeit. Einverstanden bin ich mit dem Antrag Bassermann wegen der Berück- sichtigung der Ansprüche der Militäranwärter, der aber nad den Er- flärungen tes Staatésekretärs nicht einmal yöôthig ist. Wir wollen die Diéziplin balten, aber wir wollen auch die menschlichen und bürger- lichen Nechte der Beamten wahren.

Aba. Bebel (Soz.) führt aus, daß die Post-, Eifenbahn- und Telegraphenbeamten in anderen Staaten ihre Organisationen bildeten, obne daß man darin etwas Staatsgefährliches erblicke. Die Be- amten wollten ibre staatébürgerlihen Rechte wahren und das Organ balten und lesen, welches sie mit ibrem Gelde bezahlen. In dem

„Postboten“ seien außerdem keine sozialdemokratishen Grundsäße ent-

balten. Wenn die Sozialdemokraten von alien Aemtern und von aller Arbeit ausgeschlofsen werden sollten, dann müßte wan au konfequent sein und fie von allen Steuern und staatlicen Pflihten entbinden. Daß jemand eine Gefinnung haben, aber sie nicht betbätigen dürfe, sei eine sonderbare Sache. Die Betbätigung der Gesinnung seî das Lesen eines Blattes. Keinerlei Agitation im Dienit : damit fei auch er (Redner) einverstanden. Aus den großen Reihs- und Staatée- betrieben könne man die sozialdemofratishen Arbeiter niht ent- fernen: das zeige die Stimmenzahl in den betreffenden Ortschaften. Die Sozialdemokraten wollten den Staat nit umftürzen, sie 'eien aber der Meinung, daß der beutige kapitalistishe Staat sih natur- aothwendig zzm Sozialismus entwideln müsse. (Zuruf: Post-Etat !) Sine maßlose republikanische Agitation trieven sie nicht, weder im Reichstage ncch außerhalb deéselben. Auch fei von der Jnter- nationalität der Arbeiter keine Rede. i E Abg. von Kardorff (Rp.): Die gestrigen Worte des Staats- sekretärs lafsen uns hcffen, daß die Regierung von der unseligen Schwähe, die sie bither den Sozialdemokraten gegenüber beobachtet hat, nurmehr mit der Zeit loskommen wird. Der Abg. Bebel sagte, die Sozialdemofratie spiele dieselbe Rolle wie das Christenthum in der erften Zeit. Das Christenthum ift die Religion der Liebe, Sie (zu den Soiialdemotraten) sind die Religion des Hasses gegen jeden, der mehr besttt als Sie. Das Christentbum s{ärft jetem, der ein hristliches Leren führen will, ein, daß er gewisse Pfl:hten zu erfüllen hat; Sie wissen nichts von diesen Pflichten, Sie lagen den Arbeitern : Du haft die und die Rechte zu vertreten, Pflichten hast Du gegen niemand, gegen Bott nit, d-nn den giebi's nit, und gegen den Nebenmenshen nit, deun das sind Deine Bedrücker. Wie wollen Sie sih mit den ersten Christen veralzihen 2 Sie leiden wirklih an der Großmannéfucht. Sie glauben, weil Sie 56 Siye erobert baben, wären Sie die allmädtigen Herren im Deutshen Reich; foweit find mir, Gott sci Dank, noch rit. Die konservativen Par- teien zusammen ft¿llea noch mehr Abgeordnete für den Reichstag als Siz, und niht mit so s{lechten Mitteln wie Sie. Der Abg. Bebel sagt ferner, in allen anderen Staaten genießen die Beamten in der Kritik ibrer Vorgs-gten eine größere #Freibeit, und er hat dabei auf die Schweizzexemplifiziert. Hat er denn nit in der Zeiturg gelesen, daß fürzlih der Bundesrath auéedrücklich verfügt kar, daß Petit:onen an ihn erst den Instanzenweg durchzmachen müssen? Díese Lehre hâtten unsere Regierungea son längst teberzigen sollen. Die Agitation, die sih der Gehaltsaufbesserung der Beamten benmädtigt hat, hat die Beamten geradezu demoralisiert. In vielen Tländliczen Kreisen ist man der Meinung, daß die Beamten gerade genug befommen haben. Die fleinen ländliden Besiger befiacen h in einer viel ungünftigeren Lage ais etn großer Theil der Beamten. Glapyben Ste etwa nicht, daß diese kleinen Leute im Glend sint ? Daun sehen Sie sih de einmal die Subhastationen der letzten Jahre an. Nan müunt der Abg. Siôöcker, man müsse alimpjlic verfahren mit den Beamt n, ihnen Vertrauen senken, dann würde alles aufs beste gehen. Nach diesem Rezept haben die verbündeten Regierungen seit dem Fortgang des Fürsten Biémaick die Soijialdemoftiatie bebandelt, und die Folge war, daß die Sozialdemoiratie auf 2 Millionen Sti:nmen angewachien tft, troy der Tätigkeit des Herrn Sitoedzr, tefen Anhänger in Berlin, wie nur erzählt worden ift, fast fämmtliéó jur Sozialdemokratie übergegangen sind. Ich bin auch

o würden seine Mitglieder \{leunigft in der Besse- api T1 og utt Bie S ollten sch e garniht beklagen, wenn sie mit ibren eigenen Waffen geschlagen werden. Das einzige, was uns weiterbringen kann, ift die Wieder- erweckung des seiner Zeit dur einen Zufall oder ein Versehen ab- gelehnten Sozialistengesezes. Daß wir es bekommen werden, is meine feste Ueberzeugung. Entweder Sie (zu den Sozialdemokraten) behalten die Oberhand oder wir behalten sie; aber ih glaube, daß wir si: behalten werden. Wie es in der sozialdemokratishen Preffe autsieht, dafür will ih Ihnen aus der heutigen Nummer des „Vorwärts“ etwas mittheilen; da beißt es in einem Bericht über- die gestrige Sitzung: „Herr von Podbieléki war überaus s{chwach, er schien das Bewußtsein feiner Schwäche zu haben, und in diesem Bewußtsein sih etwas zu viel gestärkt zu haben.“ Das is doch eine so s{hamlose Verdächtigung, wie sie mir überhaupt noch kaum vorgekommen ift. Jedermann, der um die Dinge Bescheid weiß, weiß, daß der Staatssekre!är von Podbielski seit Wochen {wer an der Gicht leidet und sih gestern hat hierher \{chleppen müssen, um den Etat zu vertreten, und jeßt wird diese Insulte ibm entgegengehalten. So lange wir eine solhe Presse besizen, werden wir niht umhin können, das Sozialistengeseß wieder herzustellen. Der Staatssekretär von Podbielski wird mit seinen Maßnahmen den Kampf gegen die Sozialdemokratie niht durchführen können, ebe dieses Gese nit wieder in Kraft tritt. Abg. Graf von Klinckowstroem (d. konf): Herr Bebel hat für die Beamien gesprochen. Haben wir nit dasselbe warme Herz für die Beamten wie die Sozialdemokraten? Dadurch, daß Sie sih zur Vertretung der Beamten vordrängen, {aden Sie den Beamten am meisten. Redner verliest ein Gedicht aus dem sozialdemokratischen Wigtblatt „Der wahre Jakob“. 5 i Aba. Dr. Müller-Sagan (fr. Volksp.): Der Staatssekretär babe geftern geiagt, daß gezen die Veröffentlihung des Dienst- stundenvlans nichts einzuwenden sei, Heute bezeiwne er den Dienftstundenplan als geheimes Schriftstück. Die betreffenden Be- amten in Saalfeld hätten sih zunächst erfolglos beshwert und seien dann erst zur Veröffentlibung aeshritten. Der Staatssekretär wolle erfabren haben, was die Postassistenten hirter vershlossenen Thüren verhandelt bäâtien. Wie wolle er das wissen, wenn er nicht Spigel unterhalte? Staatssekretär des Reichs-Postamis von Podbielski: Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Müller, der fo warm als Anwalt für die betreffenden Herren eintritt, ist zweifellos ebenso wenig wie ih in Saalfeld gewesen. Er kann fih nur auf Matecial berufen, was ihm zugegangen ift; ih kann mich auf das Material der Untersuchung stüßen. Sie, Herr Abgeordneter, glauben alles, was ge- druckt ist; ich habe als Beamter zunächst unbedingt an dem festzuhalten, was durch die Untersuchung festgestellt ist. Jedenfalls können Sie mir nit den Vorwurf machen, daß ih etwa falsches Material zu Grunde lege, wenn ih mich des Aktenmaterials bediene. Weiter, meine Herren, ih habe gestern erklärt und wiederhole es beute, ih babe gegen die Veröffentlitung des Dienststundenplanes an sich keine Bedenkzn. Anders liegt es mit der Frage: war der betreffende Beamte berechbtigt, das Material an die Zeitung zu senden, obne ih vorber der Zustimmung seines Vorgeseßten zu vergewissern! Darin liegt der Schwerpunkt. JIch habe Ihnen nun bereits vorher na- gewiesen, daß die Beamten nach Maßgabe der von ihnen ausgestellten Erklärung ohne Genehmigung nichts Amtliches ver- öffentlihen dürfen, Jn diesem Falle haben die Beamten nicht fo gehandelt; infolgedessen habe ih mich verpflichtet gefühlt, einzugreifen. Ih möchte nun noch aus dem Aktenmaterial ganz kurz anführen:

Es ist festgestellt, daß die „Verbandszeitung" behufs Veröffent- lihung um Einsendung besonders ungünstiger Stundenpl äne ersucht bat. (Zuruf links.)

Also, meine Herren, die Einsendung des Stundenplans is nicht aus freiem Entshluß hervorgegangen, fondern infolge Aufforderung geschehen und keiner der beiden Beamten hat weder die Genehmi- gung seiner Vorgesezten zur Einsendung des Stundenplanes nach- gesucht, no ist er zuvor zur rechten Zeist und in erschöpfender Weise beshwerdeführend an seine vorgeseßten Behörden herangetreten. Zwar hat der eine aber erst nach Absendung des Stunden- planes seinen Poftdirektor um Erleichterung des Sonzutags- diehnstes gebeten; außerdem hat er sich bei dem erhaltenen ab- shlägigen Bescheide begnügt. Das bätte er nicht thun sollen. Ich gehe noch gar nit so weit, daß ih sage, er hâtte müfsen an die Ober-Postdirektion gehen. Sie wissen, meine Herren, daß die Ober- Postdir:ktionen revidieren lassen und bei der Gelegenheit Tönnen die nahhgeordneten Beamten ihre Angelegenheiten bei dem Bezirks- Aufsichtsbeamten anbringen. Also auch an den Postinspektor, der oft in Saalfeld ist, hâtte er ih wenden können. Der andere hat weder hier ncch bei feinem Postdirektor irgend eine Beschwerde geführt. Wenn also eine Unrecztmäßigkeit, die ih zugebe, oder Uns billigkeit vorlag, so waren beide Beamten verpflihte® ¿zunächst ihrer vorgeseßzten Behörde Kenntniß davon zu geben. Das haben sie nit gethan, fondern es ift der Nachweis durh die Unterfuhung erbracht worden, daß es sih bier um eine Beeinflufsung durch außerhalb der Verwaltung stehende Organe handelt, und in solhem Falle halte ih mich verpflichtet, im Interesse des Gauzen einzuschreiten.

Meine Herren, es is mir seitens des Herrn Abg. Bebel vor- geworfen, ih wäre so nervös gewesen. Die Erklärung hierfür ift {on gegeben. Ich kann versihhern, es ist mir nit mal möglich ge- wesen, stehend zu sprehen. Jh bin krank und bin nur gekommen, weil ih mich verpflichtet gefühlt habe, mein Ressort selbst zu vertreten, aber nicht mich mit Krankheit zu entshuldigen und Veranlaffung zu geben, daß man sage: ber verantwortliche Leiter hat gefehlt. Wenn man leidend ift, kann man nervös sein. Aber an und für \sich kann ic dem Herrn Abg. Bebel nur die Versicherung geben: der liebe Gott hat mich mit einem gut Theil Nerven auëgerüstet, die Nerven hab:n mih ncch nicht verlassen, die Nerven werden mich auch nit verlassen, und ich bin auh bereit, dem Herrn Abg. Bebel zu antworten. Wenn der Herr Abgeordnete vorher zurief: „wollen Sie ein Tänzchen mit mir wagen“, fo anfworte ich ihm: ih bin bereit! Wenn der Zeithunkt kommt, Sie werden mich sitber auf dec Stelle finden, wo ih Ihren Rede und Antwort stehe, viclleiht aber au Sie mir! Und da möchte ih immer nur darauf hinweisen: Sie berufen s\ch immer auf das große Sittlichkcitémoment, und treßdem, Herr Abg. Bebel, s\prehen

nth: der Meinung tes Herrn Stoeckter, daß ein Beamter nur dann von seinem Posten entfernt werden solle, wenn er für die Sozialèemokiatie agiticrt. W r eine 1ozaldemofratiche Gesinnung dokumentiert, sest fi j Widerspruch mit dem Diensteid und iît as der Ve:waltung zu entfernen. i |

werden, wenn überbaupt ncch Ordnung im Deutschen Reiche erhalten werden sol. Das blope Agi ieren wird selten vorkommen. Der Staat hat aber tas Recht und vie Pfl.cht, den Beamtenna»d von der Sozialdewokratie durchaus zu säub-ro, wo er es irgend vermag. Iffft denn das Verjahren aegen die Beamten wirkli so außero’tentlih hart? Würde der fozial- demotrati]ch- Zukanttéstzat verwirklicht, und es bildete ih ein Bereia mit monarizischer G.siaaung, der die ieitinden Führer dec Poftver-

An diesem Grundsaß muß festgehalten |

Sie beute nur von einem Lokal, in dem- das Begegnen passiert | sei, während es sich, wie der Herr Atg. Singer, hinter | Shnen, der gestern das Erkenntniß der Disziplinarkammer be- | züglich dieses Beamten in der Hand hatte, angeführt hat, nicht um ein einfahes „Lokal“, sondern um Vergehen und Verstöße im Wahllokal handelte. Dadurh bekommt die Sade ein ganz anderes Biid, als das ift, was Sie uns vorgeführt haben. (Zurufe vei den Sozialdemokraten.) Es handelt sich um ein Wahl lokal. (Wiederholte Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

handelte es sich nicht. ;

Dem Herrn Abg. Lieber gebe ih vollständig Necht: ih habe keine Gesinnungsriecherei getrieben und werde fiz niht treiben; ih bin ein Mann und erwarte, daß mir au in der Verwaltung Männer gegen- übertreten. *

Nün kommt der Herr Abg. Bebel jedesmal daher und fagt: was ihr thut, is Wasser auf unsere Mühle! Ih glaube nit darau ; denn, wenn ih bequemes fremdes Wasser bekommen und dafür eigene Arbeit sparen kann, dann fage ih es gewöhnli nit gern. Würde man mit ruhiger, fester, aber, meine Herren, au. unbedingt gerechter Hand Jhnen gegenüber aufgetreten, Sie säßen lange niht mehr da. Die Erfolge, die Sie haben, liegen eben nux in den Fehlern der bürgerlihen Gesellshaft, die manchmal vor Ihnen ershreckt zurückgewichen ift. An dem Tage, wo die bürgerliche Gesell- chaft sh wieder auf sih besinnt, wo man Jhnen gerecht und ofen gegenübertritt, an dem. Tage werden zwar noch Vertreter aus Ihren Kreisen und ih halte das auch für berechtigt ecsheinen, aber die werden sich niht wieder rühmen können: es kann der Tag des Sieges niht mehr fern sein! Nein, meine Herren, der Tag ift nicht fern, wo Sie wieder wie jede andere Partei im als eine folche angesehen werden, die mit zum Wohle des Vaterlandes arbeitet, oder aber von den übrigen als eine quantitó négligeable zurüdgewiesen wird. (Lahen und Zurufe bei den Sozial- demefraten.)

Weiter hat der Herr Abg. Bebel immer versuht, mir unterzu- schieben, ih ginge gegen ein von den Unterbeamten geshaffenes Organ vor, es wäre ein Verbandsorgan. Ih habe geftern darauf hin- gewiesen, daß in den Generalversammlungen der Beamten der Beschluß gefaßt ist, es solle niht ihr Verbands organ sein. Das Blatt ift nur der Ausfluß der Meinung eincs entlassenen Poft- Assistenten. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) So liegen die Ver- hältnisse, und ih möchte dem Herrn Abg. Bebel empfehlen, die Dinge fo darzustellen, wie fie thatsächlih sind, und wie ih sie ofen und ehrlich dem Reichstage bereits bei der gestrigen Verhandlung dargelegt habe. Es ist so häufig und mit Recht gesagt worden: die Poft ist des Publi- kFums wegen da. Gewiß, meine Herren, aber die gesamnrte Beamtenschaft kommt dur diese Art der Aufreizung sehr Teicht in die Lage, zu sagen : der Staat is der Beamten wegen da. Das is doch nicht die richtige Position. Der Staat ist die Summe aller Parteien und aller Einwohner, und wir haben alle daran theil, die Beamten zu bezahlen. Infolge dessen dürfen wir uns auch nit zu Wächtern und Hütern nur einer bestimmten Klasse von Beamten aufspielen und dadurch ih kann es niht anders be- zeihnen Stimmenhascherei für die Wahlen treiben. Jch kann offen sagen: ginge es nah meinem ehrlichen Herzen, würden die Poft- beamten nicht an den Wahlen theilnehmen. Darin stimme ih voll- ständig mit dem Herrn Abg. Dr. Lieber überein. Jh weiß, daß man auf irgend einen gebeimen Erlaß bei den Wahlen von mir gewartet hat, aber i habe die Hoffnung getäuscht, weil ih auf dem ehrlichen legalen Standpunkt stehe, daß ih mich nit in die Politik zu mischen habe. Ih babe das ja auch in dem Falle mit dem Grafen Pourtalòs in Insterburg bewiesen, daß ih bier niht scheide zwishen Freund und Feind, sondern immer den Standpunkt vertreien habe: die Poftver- waltung hat mit der Politik nichts zu thun. Auf der andern Seite aber, davon können Sie überzeugt sein, wenn ih einen Beamten als un- geeignet für den Kaiserlihen Dienst ansehe und ihn, so s{chwer es mir au gefallen ist, entlassen habe, so trete ich auch mit meiner Person voll dafür ein. (Beifall rets.)

Abg. von Staudy (d. kons.): Es if mir unerfindlich, wie Herr Müller dazu kommen kann, von einem Herunterwirthschaften der Postverwaltung durch den gegenwärtigen Staatsfekretär zu sprechen. Der Staatssekretär kann mit boher Befriedigung auf die Debatte zurückblicken. Die Verwaltung ift eine das Vatecland be- friedigende; es sind nur unwesentlihe Dinge geltend gemacht worden. Ich habe einen Theik der Ausführungen des Herrn Lieber garniht verstanden und daher nicht für ] Von Gesinnungsrieherei will der Staatssekretär nichts an Ih bofe auch, daß G-sinnungsrieherei und schwarze Listen für immer vershwunden sein mögen. Die Bethätigung einer soztal- demotratisden Gesinnung hat der Staatsfekretär als mit einem Amte niht vereinbar bezeihnet, und darüber habe ih mich mit Herrn Lieber, wenn er anderer Meinung ist, niemals verständigen können. Die vorgefübrten Disziplinarfälle sind von fozialdemokratisher und freisinniger Seite sehr aufgebausht worden, in einer Weise, die man nit veisteben fönnte, wenn nit ein politisher Hintergrund vor- handen wäre. Die Oppositicn wollte damit Stimmenfang ireiben. (Präsident Gzuaf von Ballestrem: Sie meinen doch nichr Mitglieder dieses Hauses ?) Goit bewahre! Wie können sich die Sozialdemokraten mit den ersten Chriften vergleihen? Das Christenthum beruht auf Wahrheit. Be- ruht die Sozialdemokratie auf Wahrbeit? (Zuruf links: Ja !) Lesen Sie die Flugblätter, die auf dem Lande vertheilt find und voller Heuchelei die Ziele der Sozialdemokratie verbeimlichen. Aeußern Sie sih doch einmal über den Zukunfroftaat. Den E Krieg mit den Sozialdemokraten fürchten wir nicht. Wir find ihre unver- \öhnlichen Gegner; für uns hat niemals ein Sozialdemokrat geftimmt. Die Gnergie in den Worten des Grafen Klinckowstroenm war Ihnen unbequem. Diese Energie lebt in uns allen, und wäre man in dec Regierung ebenso energisch gewesen, «s wäre mit den Sozialdemokraten niemals soweit gerne _Die Neso- lution Bassermann halten wir niht mehr für erforderli, aber wir haben kein Bedenken, ihr zuzuftimmen. Dagegen mühjen wir uns aus sahliden und formellen Gründen gegen die Anträge des Aba. Müber erkiäcen. Von einer Verleßung des Briefgeheimnifses ist gac keine Rede; dafür ift nicht das Geringste vorgebracht worden. Wenn die Tendenzen des „Poftboten“ Unzufriedenheit in die Kreise der Unterbeamten verbreiten, dann wird dadurch der Betrieb der Postverwaltung bedroht, und der Leiter der- selben b¿findet si h im Recht, wenn er das Lesen eines solchen Blatts verbietet. Das sollte Herr Müller der Gerechtigkeit wegen au an- erfennen. Formell ist der Antrag au unzuläisig, denn ec überschreitet die Befugnisse des Reichétages. Der Reichskanzler wird über die einzelnen Fälle uns jedenfalls Auskunft geben; aber in die EGinzel- heiten de A via e Ld Postverwaltung einzugreifen, dazu at der Reichstag kein Ret. 2 : ; , Abg. Dr. T Poi: Ich halte die Bethätigung einer politishen Gefinnung bei einem Beamten niht für unzulässig. Als der Bürger meister von Bonn gefragt wurde, ob er die Maigesege ausführen wolle, antwortete er: Ja. Man fragte weiter, ob er das gern thäte, darauf bethätigte er seine ultramortane Gesinnung und sagte: Ne Er wurde nicht bestätigt. Ungerechtigkeit.

Damit schließt die Diskussion. j t

Das Gehalt des Staatssekre:ärs wird bewilligt, ebenso die übrigen Fuge hai: das Reichs-Postamt und die Ausgaben für die Ober-Postdirektionen.

Um 51/4 Uhr wird dic weitere Berathung bis Montag

berechtizt gehalten.

Ganz gewiß, aber der Herr Abg. Bebel sagte, die Leute seien ganz

1 Uhr vertagt.

zufällig in ein Lokal gekommen, wo Sozialdemokraten waren. Darum

Lande

“Ih verstehe nun

Das halten wir für eine himmelschreiende

| nichts anderes bewirkt haben, als daß

die Pfuscher unter den Aerzten

4

zum Deutschen Reichs-A

M 32.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 12. Sizung vom 4. Februar 1899.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des C E - betreffend die ärztlihen Ehren- gerihte, das Umlagereht und dit Kassen der Aerztekammern.

Abg. Dr. Virchow (fr. Volkäp.): Die Regierung beruft fich für diefe Vorlage gewissermaßen auf den consensus omnium. Das Volk hat aber viel weniger Interesse daran als die Aerzte; es handelt sich um ein Gese, welhes wesentlich im Standesinteresse erlassen wird. Jch verkenne nit, daß die Aerzte viel Grund haben, \ich zu beklagen, und daß man ihnen wünschen kann, aus dem gegenwärtigen Zuftande herauszukommen. Wenn man indessen dieses sehr sor. fälttg und weitläufig ausgearbeitete Gesey ansicht, so sollte man wirkli fast meinen, man hâtte eine höchst gefährlihe Klasse von Leuten vor sih, auf die mit aller Vorsicht gefahndet werden muß, die than auf der, anderen Seite auch mit allerlei Kautelen für ihre persönliche Sicherheit versehen möchte. Aus den Motiven erfahren wir, daß im Laufe von 10 Jahren im Ganzen 265 Fälle vorgekommen find, die zum Einschreiten ‘Veranlassung gegeben haben Auf die 12 Aerztekammern in Preußen kommen im Ganzen 26,5 Fälle auf das Jahr, und wenn Sie das nohmals durch 12 dividieren, dann bleiben 2 Fälle übrig, die auf die einzelnen Provinzen fallen würden. Diese Zablen an sich genügen nit, um zu bestätigen, daß den Aerzten gegen- über ein Geseß gegeben werden müßte, welches sie in der Weise be- drobt, wie das gegenwärtig vorliegende. Ih würde das auch kaum anerkennen können, wenn beweisfräftigere ‘Zahlen vorlägen, als in der gegenwärtigen Vorlage, die doch in der That cine Erniedrigung des arztlihen Standes im Ganzen bedeutet. Von den 26% Fälle find 160 Fälle durch Ablehnung der betreffenden Kammern entschieden worden Es bleiben alfo in 10 Jahren in 12 vershiedenen Kammern 105 Fälle übrig. Die Regierung hat mit keinem Wort angedeutet was eigentlich der nächste Grund für das Gefeß war. Die erste Aufgabe der Kommission müßte sein, die Regierung um ihr weiteres Material zu: bitten, um ih ein Urtheil darüber zu bilden. Die Definition, die in dem § 14 über die „Berufspflichten“ des Arztes gegeben wird, genügt niht. Die Regierung bat denn auh selbst in den Motiven gejagt: „Die Faffung. des § 14 foll zwar die Möglichkeit offen lassen, einen Arzt, der sich durch sein außerberuf- lihes Verhalten dec Achtung und des Vertrauens unwürdig macht, welche der ärztlihe Beruf erfo: dert, zur ehrengerihtlichen Bestrafung zu zichen; sie soll aber zualeich durch die ausdrücklihe Be- grenzung, welhe dem Begriffe der ärztlihen Standesehre ges gegeben ist, die Annahme beseitigen, daß die ebrengerichtliche Bestrafung eines Arztes wegen seiner politijchen, wissenschaftliien oder religiösen Ansichten oder Hindlungen angängig fei.“ Da- gegen wird dann gesagt: „Die Feustellung des Begriffs der ärztlichen Standesehre und der berufliten Pflichten des Arztes dur eine ins Ginzelne gehende Standeéotdnung erscheint geg?nwärtig nicht aus- führbar.* Dieser Zwischensaßz verdunkelt doch ein w:nig den Sinn der früheren Worte. Wenn man die Wahrheit herauëschält, fo heißt es doh nur: „Die Feststellung des Begriffs der ärztliwen Standes- ebre und der beruflihen Pflichten des Arztes is nit ausführbar.“ nit, wie die Regierung der Meinung sein kann, taß ein Geriht ohne folche Defiaition in der Lage sein würde, Recht zu spre@en. Es wird sagen: Jch kann nit sagen, wa8 damit ausgedrückt ist. Wenn man nicht Finger- zeige giebt, dann überläßt man das alles der Willkür. Nun wird man aber sagen: Das ift ja ein GeriWt aus Standesgenofsen ! Ich will das nicht ganz verkennen. Wir haben erfahren, daß unter 7 Richtern mindestens 4 wirkliche Aerzte sein sollen, aber immer noh drei, die keine Stande8genossen sind. Diese drei, die dur die Staats- regierung getragen werden, können {on stark ins Gewidt falleu; einer davon is boher Beamter, die beiten anderen twerden speziell für den Zweck von der Regierung ernannt. Daß cin solches GeriŸt eine etwas {chwählich2 Konstitution hat, liegt auf ver Hand. Wenn von den 4 Standesgenossen auch nur einer wadelig wird, dann ift die Sache schon verloren; dann wird jedesmal im Sinne der Regierung -entschieden. Der Ober-Präsident soll be- rechtigt sein, sich entweder persönlich oder dur cinen Vertreter an der Verhandlung zu betheiligen. Die ganze wirkliche Verhandlung steht ganz wesentli} unter dem Druck des Ober-Präsidenten oder seines Vertreters. Ein folhes Gericht wird niht dazu beitragen, die Sicherheit zu mehren, die man von ihm erwartei. Die höchsten Gerichtshöfe haben in Bezug auf die Frage, wer eigentlich Arzt ist, die widersprehendsten Ürtheile gefällt. Die Definition, die nah dem Meichsgeseg gegeben werden muß, daß fich niemand Arzt nennen darf, der nit ordnunçcsmäßig die Prüfung gema%t hat und niht ordnungemäßig approktiert ist, ist auf die mannigfacste Weife abges{chwäht worden, fodaß an eirzelnen Stellen die Anklage gegen Pfuscher zurückgewiesen worden is. Für die Aerzte ist dieses Nachgeben um so empfindlicher, als historisch der gegenwärtige Zustand wesentlih auf Anregungen entfianden ist, welhe aus dem Kreise der Aerzte selbst hervorgegangen find, speziell aus dem Kreise der biesigen Medizinishen Gesellshaft. Die alte preußischGe Medizinal- verfassung legte dem Arzt cine Reihe von Pflichten auf, welhe sehr unbequem waren. Er war verpflichtet, allen Reguisitionen bis ¿zum Aeußerften zu entsprehen, und andererseits war er durch die allgemeinen Bestimmungen über das Honorarwesen fo sehr be- \{hränkt, daß er selbst bei großen Opfern nur cin sehr geringes Ent- gelt bekommen konnte. Diese beiden Mängel wünschte die hiesige Medizinishe Gesellshaft zunächst beseitigt zu sehen und richtete eine Petition an den Le: Der Reichstag ift in voller Würdigung der Gründe auf die Sache eingegangen. Man hat alle die verschiedenen Beschränkungen, die dem Arzte auferlegt waren, zu mildern versucht. Auf der anderen Seite hat man die Bestimmungen, welche in Bezug auf den Schuß der ärzt- lichen Praxis bestanden, aufgehoben, sodaß eine gewisse Frei- heit im Pfuschereiwesen entstanden ist, Sie können nit er- staunt sein, wenn man die Schuld für diese Veränderungen fowohl bei den Aerzten, wie auch im Publikum auf die Reichsgeseßgebung geworfen hat. Jch glaube aber nicht, daß eine wesentlide Aenderung möglich ift. Es hat mich gefreut, daß in den neuesten Verhand- Ungen der Aerztekammer für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin offen anerkannt worden ift, daß, wie man si auh dreben und wenden möge, cine bessere Fassung, als gegenwärtig im Reichsgesez besteht, niht gefunden werden konnte. Es ist eine ganze Reibe von anderen Anträgen geftellt und erôrtert worden. Ich möchte daher auh glauben, daß dieses Haus nit etwa yon vornherein mit ungünstigen Urtheilen vor- geht und denkt, man müsse durch irgend welche Kunstmittel, Gewalt- maßregeln mit einem Mal die Pfuscherei unterdrücken. Wir Aelteren, wir noch unter der Herrschaft der alten Pfuschereigeseze gelebt baben, wissen, daß diese Geseze, so guten Willen sie auch verriethen, sie die Aufmerksamkeit auf sewisse Pfuscher hinlenkten und das Publikum in größeren Strömen nen zuführten. Der - verurtheilte Pfuscher hatte die Auétsiht,

er reihere Praxis bekam, und das Publikum wurde

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 6. Februar

Aerzte dafür haben können, muß in ihren eigenen Assoziationen liegen, und zwar in Vereinen auf freier Grundlage, die unter ibrem eigenen Präsidenten stehen und fih nah ihren eigenen Geseßen regieren. So ist es beispielsweise, wie ein mir eben zugegangener Brief besagt, in Nord-Amerika. Die Aerztekammer bezieht Strafgelder, die von den unglücklichen, dur die Chrengerihte verurtheilten Personen eingezogen werden, und die auch in ganz ungebührliher Höhe vorgeshrieben find. Wegen leiter Vergehen kann jemand sofort mit einer Geldstrafe bis zu 3009 Æ belegt werden. Wenn diese Gelder nun nah 50 für nothleidende Standesgenossen und deren Hinterbliebene verwandt werden, fo ist das doch eine Form der Yteliktenversorgung, die über das Maß dessen hinausgeht, was wir in den übrigen . Geseßen kennen gelernt haben, und die niht zu billigen ift. Jh habe wiederholt darauf hingewiesen, daß der Staat dem notbleidenden Aerztestand mehr beistehen müßte, als es jeßt der Fall ist. Bei allen Epidemien sterben Aerzte in ihrem Beruf, auf dem Felte der Ehre. Aber der Staat thut dann nichts dazu, den Hinterbliebenen zu helfen. Hö&stens wird auf dem Gnaderwege etwas bewilligt, und diefe Bewilligungen sind nicht reih. Das Recht der Umlage, das den Aerziekammern zusteht, geht ¿u weit. Wenn die Festsezung der Höhz des Beitrags der Ge- nehmigung des Ober-Präsidenten bedarf, fo kann dieser auh einmal auf den Gedanken kommen, eine Erhöhung vorzu’hreiben, denn nirgends ift ihm das verboten. Wenn Sie die Geschichte der Leiden durh]ehen, welche die Aerte haben tragen müfsen, namentlich dur die Judikatur des hödsten Gerihtebofs, so werden Sie finden, daß alles möglich ist. Die preußishe Rezierung hat es sh nit nehmen lassen, von allen deutshen Staaten die hôhste Strafe gegen Aerzte vorzuschlagen. Ein armer SHlucker unter den Aerzten, der, in der Noth gezwungen, einen faux pas tóut, fann durch eine fo hohe Strafe geradezu ruiniert werden. Umgekebrt wird jemand, der ein hartgesottener Sünder ist, durch seine Pfuscherei auch so viel verdienen können, baß er die Geldstrafe ertragen fann. ch finde, daß man in der Be- urtbeilung, ob ein Arzt sih geaen die Würde seines Standes ver- gangen hat oder nit, dem Chrengeriht2hof eine zu große Voll- macht giebt. Ein solhes Vorgehen muß ih absolut als eine Erniedrigung des ärztlihen Standes beklagen. Die Ghrenhaftizkeit des Standes wird dadurch am besten ge- wahrt werden, daß Sie die freie Assoziation begünstigen, und wird sih um so mehr befestigen, je mebr Sie die freie Disku'sion in der O-ffentlichkeit gestatten. Die Oeffentlichkeit korrigiert unendlih viel. J tann hier vollgültiges Zeugniß ablegen. Wir haben in Berlin den größten medizinishen Verein, der einige Tausend Mitglieder hat. Wir haben Versammlungen, in welche 180 Personen gehen, sodaß der Saal sie kaum alle fassen kann. Wir baben eine große Rede- und schriftstellerishe Thätigkeit und Standesvereine, die auh eine große Aufmerksamkeit auf die Ehre der einzelnen Perfonen legen. Von den Aufnahmekommissionen unserer Vereine wird jeder einzelne Arzt auf feine Ehrenbaftigkeit geprüft, alle Momente wecden erwcegen, welche nöthig find, um die Ünantastbarkeit des Mannes festzusielien. Es ift ganz selten, daß das Urtheil der Aufnahmekommission durch spâtere Thatsachen vershoben wicd. Ueber Geldstrafen hinaus giebt es cigentlih teine Strafe mehr. Wird eine harte Geldstrafe auf- erlegt, so weiß man, was man von dem Mann zu halten hat. Ih vermisse auch ein Charakteristifum für die Grundlazen, nah denen die Vergehen gegen die Standesehre beurtheilt werden sollen. Ich fürdte, diefe Chrengerihtshöfe werden kaum unanfehtbare Urtheile geben, wenn ih au nit ihre Gutgläubigkeit bezweifeln will. Werden die angeregten Befserungen in dem Geseß nicht vorgenommen, so muß ih mich gegen den Entwurf erflären. Jh bin jedoch gern bereit, an der Bessecung mitzuwirken.

Minister der geistlihen, Unterrichts- Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Troß meines nahen Playes is es mir doch nit ganz gelungen, den Herrn Abg. Dr. Virchow vollständig zu ver- stehen. Aber soviel habe ih doÿ aus seinen Ausführungen entnehmen können, daß er gegen die Vorlage eingenommen ist, daß seine Ge- danken und seine Îdeale vielmehr nah der Seite der vollständig freien Assoziation der Aerzte gehen, daß er auh gegen die Organisation der Aerztekammer, die bereits bei uns gescßlih auf Gruad Königlicher Verordnung besteht, {were Bedenken hat, die namentliß auch aus der Einwirkung der Staatsgewalt, des Ober- Präsidenten, entspringen, und daß er in dem ganzen Entwurf doch eine gewisse politishe Tendenz erblickt. Dieser Auffassung möchte ih gern entgegentreten. Meine Herren , Gepräge, namentlih gar fein garniht daran gedacht, uns die Aerzte aneignen zu wollen, Wenn man diesen Gesetzentwurf vom politishen Gesichtspunkt aus betrahtet, meine Herren, èann könnten wir ihm fühl bis ans Herz hinan gegenüberstehen. Wir haben keine Interessen daran gehabt, fondern die Aerzte sind es ge- wesen, die uns aufs dringendste gebeten haben, doch endlich diesen Weg zu beshreiten. Meine Herren, ih bin fest überzeugt und habe es vielfach erfahren, daß wîr ja auch noch wichtigere Aufgaben haben. Aber wenn ein ehrenhafter freier Berufsfstand in seiner großen Mehrheit das Bedürfniß empfindet, sich vor dem Eindringen unehrenhafter Elemente z4 fchüßen und seine Gemeinschaft rein zu halten nah Kräften, soweit das unter menschlichen und irdishen Verhältnissen möglich ift, so er- scheint mir das als cin so gesunder Gedanke ehrenhafter Gesinnung und korporativen Gemeinschaftssinnes, daß s{choa deshalb auh die Staatsgewalt allen Grund hat, wenigstens ihre Hand zu bieten, um tas zu erreihen. Daß bei einer folhen staatlihen Ordnung Rück- fichten auf die Staatsgewalt niht völlig aus dem Geseßentwurf weg- bleiben konnten, ergiebt sih {on daraus, daß die Aerite ja natürlich einen staatlihen Zwang zuk Erreihung gewisser Ziele, die hier er- reiht werden follen, gebrauchen.

So erklärt sich das Zuftaadekommen des Gesetzentwurfs. Der- selbe hat eine ganze Reihe von Vorstadien durhzemacht, ehe er die Gestalt geroonnen hat, die er jeßt erhalten hat. Das kann ich aber sagen: wir sind von vornherein davon ausgegangen, ihn beruhen zu lafsen auf dem Grundgedanken freier Selbstbestimmung der Aerzte, einer freien und staatlicherseits unbeeinflußten Selbst- verwaltung der Berufsgenossen. Wer den Entwurf unbefangen liest, wird mir auch zugeben müssen, daß der Gedanke, daß wir hier eine staatlicze Beeinflussung versuchten, absolut ausgeschlossen ist. Der Abg. Virchow hat zwar gesagt: Ja, man sieht doch, daß das kein judicium parium ift, daß namentlih der Ehrengerihtshof, wie er in dem Entwurfe vorgesehen wird, kein Gericht der Berufsgenossen ift. Denn da seien ja nur vier Aerzte, die frei gewählt sind, und drei, die nicht

und Medizinal-

der Entwurf hat absolut kein politisches parteipolitisches. Wir haben irgend eine Gewalt über

nicht abgeshreckt. Dieses Gesetz richtet wissermaßen nur gegen elbft De, gi i bjs n, den, die

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1899.

reines judicium parium, und fein Gerichtshof von bloßen Berufsgenoffen. Ja, meine Herren, so steht aber die Sache gar nit, sondern in dem Ehbrengerihtshofe sind außer den vier von den Aerztekammern ge- wählten Aerzten auß noh zwei Aerzte, die aktiv und passiv die Wähl- barkeit haben müssen, und die follen vom König ernannt werden. Die Majorität ift also ganz unbestritien und frei bei den Aerzten. Wie da eine Beeinflufsung gefunden werden kann, ift mir unver- ständlich; daß die staatlihe Autorität dabei au zum Ausdruck kommen muß, ist selbstverständlich, ift auch in keiner einzigen Aerztekammer beanstandet.

Wenn wirklich die Dinge so lägen, wie der Herr Abg. Dr. Virhow anzunehmen \cheint, so wäre es ganz undenkbar, daß zehn Aerzte- kammern sich mit einer ganz überwiegenden Majorität dringend für den Entwurf, wie er ihnen jeßt vorgelegt ift, ausgesprohen haben. Die beiden anderen Aerztekammern, die sich niht dafür ausgesprochen haben, haben mit einer ganz winzîgen Majorität diesen ablehnenden Beschluß gefaßt und haben eine so starke Minorität für den Entwurf aufzuweisen gehabt, daß, wenn man die Minori- täten dieser beiden ablehnenden Kerztekammern zusammen- faßt und mit den anderen Agerztekanimern vereinigt, man unbedingt sagen tann, daß 11/12 aller preußischen Aerzte eifrig für die Annahme und das Zustandekom:nen des Entwurfs in seiner jeßigen Gestalt ein- getreten sind. Das ift das einzige Moment, das für uns entscheidend gewesea ist. Wenn die Aerzte den Entwurf nicht wollen, wir können au ohne ihn exiftieren; wenn sie ihn aber wollen, fo s{hzint es mir ein fo richtiger und fo gesunder Gedanke zu sein, daß unmögli die Staats- gewalt erklären konnte: ich will mit dem Geseß nihts zu thun haben.

Nun hat der Herr Abg. Dr. Virchow namentlich zulegt hervor-

gehoben, es wären dcch auch manche Mißgriffe in den Vorschlägen, die der Entwurf macht, enthalten, so z. B. der, daß die Ehrengerichte auf Geld- strafe bis 3000 M erkennen sollten. Ja, wir baben das einfach der Recht8- anwaltsordnung nachgebildet, die uns überhaupt hierbei vorge[chwebt hat. Die Nechtsanwalte haben die EGhrengerichisbarkeit, und sie wirkt nach der allgemeinen Ueberzeugung geradezu ausgezeichnet. Das ifft ein Grund, weshalb au viele Aerzte dazu gekommen sind, daß sie für ihren Beruf eine analoge Justitution gewünscht haben. Für uns ist es ebenfalls ein Grund gewesen, diese Bestrebungen zu fördern und uns ihnen nit ablehnend gegenüberzustellen. Wenn die 3000 ÆÆ für die Aerzte zu hoch sind, seßen Sie sie auf 2000, 1500, auf 1009 herab, uns ift das völlig gleih; das können Sie mahen, wie Sie wollen. Wir sind da nur den Vorschlägen der Aerzte gefolgt ; übrigens mache ih darauf auf- merksam: wie wird wohl ein Gerihi aus Berufsgenossen in die Lage kommen, einen Arzt, der nit in sehr glänzender Lage ift, von vornherein mit 3000 S zu befirafen, wenn es in der Lage ist, mit einer Mark anfangen zu können? Ehe folche Ungeheuerlichkeiten eintreten, müßte man ja das Zutrauen verlieren, daß die Leute, um deren Interesse es {ih hier bandelt, die Sahe doch auch am besten ver- steh:n und maten werden. Die Sade fordert volles Vertrauen zum ärztlihen Stande. Deshalb kann ih diese allgemeinen Ein- wentungen des Herrn Dr. Virhow nicht für begründet halten; im Gegentheil, ih habe die Empfindung gehabt, hier ift ein gesundes Streben der Aerzte. Diesem gesunden Streben wollen wir die Hand nicht versagen, und so if der Entwurf entstanden. Jch kann Ihnen nur empfehlen, ihn gründlich zu prüfen. Wir sind bereit, in allen Einzelheiten keine Schwierig- keiten zu maWen, sobald wir uns überzeugen, daß die Aerzte selbft eiwa noch Aenderungen wollen, oder daß Aenderungen, die hier vor- geshlagen werden, den ärztlizen Interessen entsprehen, in Gottes Namen, mag da an Einzelheiten geändert werden; wir haben kein Interesse, uns dem entgegenzuseßen. Wenn aber der Entwurf in der wesentlihen Gestalt, wie er jeßt vorgelegt ift, angenommen wird, fo haben wir dem ärztlihen Stande davon bin ich überzeugt einen großen Dienft erwiesen. (Bravo!) Abg. Dietrich (konf.): Die Ausführungen des Abg. Virchow, dessen Autorität ih nicht bestreite, haben mi nicht überzeugt, Die Vertretung der Stande8genossen bei der Besetzung der Ehrengerichte ist genügend garantiert. Gegen die Zuziehung eines Juristen hatten wir allerdings Anfangs Bedenken, sind aber zu der Ueberzeugung gekommen, daß diese Bestimmung auch manche sachlichen und formellen Vortheile hat. Doch läßt sih darüber reden. Die Befürchtung, daß der Ober- Präsident irgendeinen unheilvollen Einfluß ausüben könnte, ist unbe- gründet. Herr Virhow verlangt eine genaue Definition des Begriffs der „Standeëpfliht“. Dieselbe Bestimmung besteht aber auch für die Rechtsanwaltskammern, ohne irgendwelze Schwierigkeiten der Beurtheilung der Berufszenossen zu be- reiten. Vielleicht könnte im Gesetzentwurf ausdrücklich bestimmt werden, daß wissenschaftlihe, politishe und religiöse Ansichten eines Arztes niemals Gegenstand cines ehrengerichtligen Verfahrens werden können. Die Aerzte brauchen ein folches Geseß niht nur im Interesse ihrer Standesehre, fondern auch in ibrem Kamvfe um die Existenz gegen unlautere Elemente. Ueber die Höhe der Strafe läßt sich reden. Die Ausschließung aus dem Aerztestande, alfo die hwerste Strafe, ist durch Neichsgesey ausgeschlossen. Daß diefer Entwurf au eine soziale Fürsorge für die Aerzte anbahnt, ist mit Freuden zu begrüßen. Jch beantrage namens meiner Freunde, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedera zu überweisen.

Abg. Dr. Langerhans (fr. Vp.): Ohne eine durchgreifende Medizinalreform is ein solches kleines Gese völlig wirkungélos, ja es ist unnüß und s{chädlich. Wenn die Aerzte wirklih ihre Pflicht verleßen, so giebt es Strafbestimmungen genug gegen fie, es bedarf eines solhen Gesetzes niht. Die Entziehung der ärztlihen Praxis ift ohnehin durch die Gewerbeordnung unmöglich gemacht. Ueberhaupt wäre es rihtiger gewesen, die Regelung dieser ganzen Materie der Reich8gefeßgebung ¿u überlaffen, wie es mit der Bekämpfung der Viehseuhen 2. geschehen it. Die Aerztekammern beruhen überhaupt nicht auf Gescy, sondern auf Verordnung. If denn ein solches Geseg gegen einen so ehrenhaften Stand nothwendig? Es wird zur Folge haben, daß eine Menge von Denunziationen von Privatpersonen gegen Aerzte erhoben werden, die mit ihnen nicht zufrieden sind. Eine besondere Standesehre für die Aerzte, die besonders geschüßt werden müßte, giebt es gar niht. Wozu also einen Ausnahmezustand für die Aerzte schaffen? Von den Aerztekammern haben sih_ zehn nur mit geringer Majorität für das Gefeß erklärt. Eine hat sih gegen dasfelbe aus-

frei gewählt, sondern crnannt, darunter auch ein Jurist, folglich sei das kein

E weil die beamteten Aerzie dem Chrengericht niht unter- iegen follen. Und wen will mana mit dem Gefe eigentlich treffen 2

S E E Bi d er Ber Seri Ht Sd Aa