1899 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Allenftein Marggrabowa . Thorn *. .

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Glag . Grünberg Oppeln 24 Neustadt O Hannover 12,90 Hagen i. W. . . a e a S F 13,00 G a es Se A A 17,40 L E o o e o ata Engen Es Mülhausen i. E. . Saargemünd id

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Giengen . . : Waldsee i. Wtbg. Villingen Ó Engen Í «Mülbausen i. E. . Saargemünd 0 Greifenberg . Posen. . Bréélau . Waren i. M.

Bemerkungen.

11,80 12,80 12;10

13,00 13.70

16,00

13,00 11,40

7 . - - - e F” - - - - o - . -

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J

12,00

12,00 12,60 10,70 13,40 12,40 11,20

14,00 13/50

13,60 13,84 15,00 14,50 16,090

12,60 1180 12:00

= «U (Os z= Qa

Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preise bät die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift, ein

Grofehaudels - Durchschuittspreise von Getreide an außerdeutshen Börseu-Plätzen für die Woche vom 30. Januar bis 4. Februar 1899 nebft entsprehenden Angaben für die Vorwoche. 1006 kg in Mark.

(Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit nit etwas Anderes bemerkt.)

Wothe'| ¡Dagegen bis L ¡2.1 Bor- Î | wod

1899 145,62] 145,61 189,63

189,65) 111,74

110,91 150,70! 150,69 135,87

135,89| 175 74

175,43} 101, 17) 100,74 130,37

130; Ba

115, 72) 117,17

148,32| 150/01

114/26] 114,24 104,80

104 59| 119,09) 116,88 110,73

112,06! 137,11} 135,55

ríte, ungarisGer

Roggen, Mittelqualität Weizen, F

Dk Mealz-

St. "Petersburg.

Roggen, 71 bis 72 kg per

Weizen, Ulka, 75 bis 76 Kg per hl Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg per hl ..,

Weizen, 75 bis 76 kg per hl

15,17

16,19 15,60 15,00 15,99 14,40 18,50 16,4 40

18,10 18,00

14.50 14,60

13,25

13,50

13,60 14,00 13,90 13,80 13,60

14, 1,15

12,10

12,00

12,10 12,60 11,20 13,40 12,40 11,40

15,c0 13 50

13,89 13,84 15,00 14 50 16,00

12,90 12.10 12/50

Weizen / ima \

afer

Weizen | erfte

Weizen

15,59 14,50 15,50 16,20 16,10 15,50 15,90 15,60 15,20 19,50 16,68 17,00

19,00 17,20 15,70 15,30

15,59 | 14,00 | 15,50 | 16.10 15,60 15,50 15,80 15,40 15,20 18,50 16,68 17,00

19,00 17,00 15,70 14,90

14,13 12,60 13,60 13;50

13,30 14.00

13,90 13,90 14,60 15,05 15,50 14,06

14,80 13,75 13,20 13,40 13,40

14,13 12,90 13,80 13,60

13,30 14/50

13,90 14,00 15,00 15,05 16,00 14,06

14,90 13,75 13,40 13,60 13,60

12,00 13,50 13,00 13,10 13;10

13,50 14,20 15,00 15,00

16,80 17,00 17,00 16,20 13,50 13,90

11,60 13,50 12,50 13,10 12,60

13,50 14,10 14,09 14,00

16,80 17,00 17,09 16 00 13,39 13,60

12,40 11,20 12,60 12,10 13,10 11,20

12,50 11,80 14,50 15 50 13.75 14,09

14,40 15,38 14,80 17,50 14,50

13,20 1230 | 1260 |

12,40 12,00 12,70 12,20 13,10 11,70

12.50 12,09 15,00

16,00 13,75 14,60

14,49 15,38 14,80 17,50 14,59

13,50 12.60 12,90

Paris.

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Weizen.

16,00

15,60 16,20 16,10 16,09 16,20 15,70 15,35 19,50 16,96

17,39 15,90 15,50 ggen. 15,00 |

14,10 13,60 13,75 13,60 14,50 14,10 14,00 14,30 15,10 15,29 16,00 14,38 16,60 15,00

13,60 13/90 13.70

12,00 13,70

ojoen | lieferbare Waare des laufenden Monats {

Antwerpen.

Donaùü-, mittel

Red Winter Nr. 2 Californier, mittel

77 kg per hl 74 bis 76 kg ber Ll

Amsterdam.

1 Asow- Roggen j St. Petersburger Weizen, Odefsa-

a. Produktenbörse (Mark Lange).

Weizen ( engl. wei

O

b. Gazette averages.

englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

Western, Winter

engl. weißer Hafer | N gel Gerste, Shwarze Meer-

Northern Duluth N

16,00

18,59 15,50 18,0 00

16,40 15,60 12,80

13,10 12,39 13,60 12.20 13,80 12,60 12,60 16 30 13,90 17,00 14 00 15,00 14 00 14,80 15,69 15,00

15,50 12,00 13,00 13,35

94 30 39 90

300 200 27 125 10

13 10 1000

15

500

| 116,22 l 175,91

| 141,66 | 142,07 | 138,67 | 142,71 | 141,10

126,09 | 126,49 | 131,76

! 130,94 | 127/59

| 124,60 | 122,59 156,08

138,74 153,98 142,49 140,86 136,17 134,30 134,05 124,99 114,57 100,77

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p fk ree dee Pre jr

11,48 1203 12,89

393 13,10

12 88 13,10 12,50 11/80 13,60 13,67 13,80 1424 15,35 15.00 17,14 | 3LL 1481 | 3LL 13,19 3.2.

12,93 1.2, 300

481 12,50 1080 12,00 4110 13,70 2 750 13,75

370 14,00 1793 14,34 154 15,38 192 14,77 172 17,20

15 225 15,23

198 13,20 6315 12,63

30. 1. 31.1. 24.1. 30. 1.

Die veiladide Menge wird Lu volle Doppelzentner und der Berkaufswerth auf volle Mark abgerundet mige Ta Dur(hschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen

berehnet. in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Chicago. Weizen, Lieferungs-Waare per Mai

New Yorklk. Red Winter Nr: 2

Weizen | Lieferungs-Waare

116,85

130,22 . 128,32 per Mai 122,88

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen ift = 163,80, Moggen e 147-4. er =

98,28 angenommen; 1 Imperial Quarter ift für Quit

an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. A REEE ftorten

Gazette averages, d. b. die aus den Um ee an 196

des Königreichs ermittelten Dur@schnitts:

treide, ift 1 Imperial Quarter Weizen == Di = 31

= 400 Pfd. engl. angel l Busbel Weizen 60 8 A Í 2 kg. aus

und Staats-

engl. = 453,6 2; 14 gen = Bei der Umrehnun ung, der P Preise L 09, Walen = den euelèet A e Deutschen Anzeiger“ ermittelten ab ip 1 Dur idalts. Ee an der Berliner E i EN Grunde e ge leat, und zwar für Wien und Budapest die La Sre au D ien, für London und orrnos Be f Merle auf Es, für Chicago und e ort die Kurse Iv] Por für etersburg, Odessa iga die Kurse auf Sp urg, paris, twerpen und Seba die Kurse auf diese Pr

Deutscher Reichstag. 27. Sißung vom 7. Februar 1899, 1 Uhr. Uéber den An der Sigung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. iy M & Es die erste Lésung des Entwurfs eines Ge- jeges, es die Abäaderuna des Bankgeseßes.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf

von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Wie Sie sih aus der Vorlage zur Revision des Reichsbankgesetes überzeugen können, haben wir im allgemeinen an den bisherigen Grundlagen der Reichsbank feftgehalten, weil die ver- bündeten Regierungen der Ansicht sind, daß die Reichsbank, ent- sprechend den bestehenden wirthschaftlichen Verhältnissen, die ihr durh das Geseg überwiesenen Aufgaben thatsächlich erfüllt hat. Die Reichs- bank ift die Rechtsuachfolgerin der Preußishen Bank; im allgemeinen fird alle Rechte und Pflihten der Preußischen Bank auf das Reichs- institut übergegangen und mit diesen Rehten und Pflichten auch die Verfassung der früheren Preußishen Bank. Einen Unterschied aller- dings weift die Reichsbank von der Preußishen Bank auf insofern, als die Preußishe Bank auch einen verhältnißmäßig kleinen Antheil von Staatskapital hatte. Dieser - Antheil des Staatéekapitals der Preußischen Bank hat aber ledigli einen hiftorischen Ursprung ge- habt und keinerlei Rolle in der Finanzgebahrung der Preußischen Bank gespielt. Im Gegentheil, man bat nah shmerzlihen Erfahrungen im Jahre 1846 in Preußen auédrüdlich das Staatsbank system aufgegeben, und alle Anträge, welche bei Grlaß des Reichsbankgesezes dahin gingen

mindestens die Hälfte der Bankantheile im Staatsbesiße zu halten, wurden seiner Zeit abgelehnt; ebenso wurden bei der Revifion des Reichsbankgesetes die Anträge mit großer Majorität abgelehnt, welche

dabin gingen, die Reichsbank einfach zu verstaatlichGen. Man hielt auch bei der Revision des Bankgeseßes an den bisherigen Grundlagen der Reichsbank fest, und ih glaube, man hat für diesen Standpunkt gute Gründe gehabt. Wenn man selbs die Verwaltung der Reichs- bank als reiner Staatsbank von den Reichsfinanzen äußerlih und formell so weit schiede, wie das nur mögli is, so würde in der öfentlihen Meinung doch bei jeder Manipulation der Reichsbank auf dem Geldmarkt der Argwohn entftehen, daß finanzpolitishe Gründe der Reihs-Finanzverwaltung für derartige Manipulationen maßgebend gewesen sind. Gs wird auch kaum möglich sein, wenn man aus der Reichsbank ein reines Staatsinstitut macht, die Gesichtspunkte der allgemeinen Reichs - Finanzverwaltung von denen der Reichsbank- verwaltung volikommen zu trennen. Es würde sich auch nit ver- méíiten lassen, wenn die Reihsbank ein reines Staatsinftitut wäre, daß ihre ganze Verwaltung in allen Einzelheiten einshließlich jeder Aenderung des Diskonts Gegenstand eingehender Debatten innerbalb des Reichstages würde. Ob eine solhe eingehende Kontrole seitens einer parlamentarishen Vertretung gegenüber der Reichsbank der Entwickelung derselben nüylih sein wücde, ift mindestens höchst zweifelhaft.

Meine Herren, im Falle einer Umwandlung .der Reichsbank in ein reines Staatsinftitut würde aber selbstverständlih auch dec Srund- say der Kontingentierung fallen müssen. Die Kontingentierung hat den Zweck, dafür zu sorgen, daß die Reichsbank neben ihren geseß- lien Aufgaben ledigli verwaltet wird nah den Interefjen des Ver- kehrs und auch nur von diesem Gesihtspunkt aus eine Ausgabe von Banknoten statifindet. Würde die Reichsbank ein reines Staats- institut werden, so wäre es selbstverftändlih hinfällig, für dieses Organ der Staatsverwaltung die Steuerkautel der Kontingentierung zu be- lassen; ebenso würden aber dann neben der Reichsbank alle Privat- Notenbanken fortfallen müssen, denn die Gründe, die für die Um- wandlung der Reichsbank in ein Staatsinstitut sprehen, würden in noch viel höherem Grade für die Beseitigung der beftehenden Privat- Notenbanken sprehen. Jch glaube aber niht, daß bei der Stellung, welhe die Notenbanken immerhin in einzelnen Bundesftaaten Deut sch- lands noch haben, sich eine Beseitigung der Privat-Notenbanken zur Zeit durhführen ließe. Man kann auch zweifelhaft sein, ob die Reichskank als Staatsinftitut in der Lage sein würde, alle die Ge- shäfte, die fie in ibrer gegenwärtigen Verfassung besorgt, fortzuführen, Geschäfte, die sie zu hervorragendem Nuyen von Handel und Gewerbe besorgt: die Aufrechterhaltung des Girokontos, die Thätigkeit als Lombardbank, die Diskontierung von Wechseln, den ganzen Depositen- verkehr.

Meine Herren, ih habe in einem Aufsaßze über die Reichsbank- novelle den Gedanken ausgesprohen gefunden, man brauche aus der Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassung gar keine Staatsbank mebr zu machen, denn fie sei eigentlih bereits eine Staatsbank; ibatsädlih sei der Reichskanzler Herr der Reichsbank, und man könnte alle Forderungen, selbst die extremsten, erfüllt sehen, wenn man nur den Reichskanzler diesen Forderungen geneigt machen könnte. Jn einem

* gewissen Grade mag das richtig sein; ich glaube aber, jeder Reihs-

fanzler, au wenn er in diesem Sinne Herr der Reichsbank wäre, würde doch einen modus vivendi, eine gewifse Fühlung mit den maß- gebenden Kreisen von Handel und Industrie und den sonstigen Erwerbs- kreisen suhen müssen, so lange die gegenwärtige Betheiligung des Privatkapitals an der Reichsbark aufrecht erhalten wird. Aber nehmen wir selbst an, die Herrschaft des Reichskanzlers könnte so weit gehen, daß er den Bundesrath bewegt, die Reichsbank, insoweit sie mit Privatkapitalien arbeitet, aufzugeben und eine reine Staatébank daraus zu mahen. Was würde die Konsequenz daraus sein? Jn dem Bericht über die legte Reform der Bank von Frankreih findet fi das treffende Wort: la banque d’Etat c’est la politique mêlée aux afaires, d. h. eine Staatsbank wird \sih gewissen poli- tishen Einflüssen auf die Länge garnicht entziehen können. Jh meine aber, für eine Zentralbank fann es in erster Linie doch nur auf den Gesichtspunkt ankommen, unsere Währung aufrecht zu erhalten, den Geldumlauf zu regeln und die Bedürfnisse von Handel und Verkehr zu befriedigen.

* Man hat gegenüber dem jeßigen System vor allem eingewandt, daß ein Theil der Reichsbank-Antheilscheine sich im Besiß von Aus- ländern befinde, und daß das doh ein höchst unerwünschter Zustand sei. Zunächst ift ja deú Herren bekannt, daß die Betheiligung aus- ländishen Kapitals an der Reichsbank nur eine verhältnißmäßig ge- ringe ist. Aber abgesehen hiervon, ift eigentlih kein Unterschied, ob das ausländishe Kapital Reichsbank-Antheilsheine, oder ob es in großen Massen Reichéschuldscheine, oder einzelstaatlihe Papiere kauft ; im Gegentheil, in Zeiten der Krise kann ein großer Besiß von heimischen Staatspapieren in ausländishen Händen viel bedenklicher

sein, als der Besiy von Reichsbank-Antheilsheinen iu den Händen von Ausländern. (Sehr rihtig! links.) Abgesehen davon, ift doch die Körperschaft, die auf die Reichsbank einen gutahtlihen Einfluß übt, nur der Zentralaus\{huß; dem Zentralausschuß gehören aber keine Ausländer an, und daß sih dieses Verhältniß ändern wird, ist deshalb unwahrsheinlich, weil bekanntli nah den Vorschriften des Reichs3bankgeseßes jedes Mitglied des Zentralauss{hufses innerhalb des Deutschen Reichs seinen geseßlihen Wohnsiß haben muß.

Man hat zum Zweckec der Verstaatlihung oder einer fort- \hreitenden Verstaatlihung will ih lieber sagen darauf hingewiesen, daß das Reich, falls die Reichsbank ganz verstaatlicht würde, einen erheblich größeren Gewinn aus diesem Reichsinstitut ziehen könnte. Jn den Jahren 1876—1890 hat die Reichsbank einen durchshnittlicen Ertrag von 11 Millionen, in den Jahren 1891—1897 einen durfhnittlihen Ertrag von 15,2 Millionen Mark geliefert. Würde die Reichsbank verstaatliht, so hätten wir zuerst das Grund- kapital bherauszuzahlen mit 120 Millionen, und ferner den halben Reservefonds mit 15 Millionen. Die Antheilseigner müßten also eine Zahlung von zusammen 135 Millionen erhalten. Würden wir dieses Kapital aufbringen dur eine dreiprozentige Anleihe zum Kurse von 95, so wäre ein Kapital von 142 105 000 Æ und zu defsen Ver- zinsung eine Summe von 4 213 150 4 erforderlich. Dieser Zins- betrag plus demjenigen Betrage, der jeßt {hon dem Reich aus der Reichsbank zugeflossen ift, würde die Summe bilden, die wir abzu- ziehen hätten von dem Gesamnnt ertrage der Bank, um die Differenz zu finden, welche die reine Betriebs8einnahme zu Gunsten des Reichs in Zukunft darftellte ; es würden sih damit die Einnahmen des Reichs aus der Reichsbank etwa um 4185 000 4 erhöhen. Esfomptiert man aber {on die Ermäßigung des Gewinnstes der Anthéilseigner auf Gruad der Novelle, so würde sich dieser Mehrertrag des Reichs auf 3 385 000 4 ermäßigen. Gegenüber den Bedenken, die gegen die Reichsbank als reines Staatsinstitut sprehen, erscheint in der That ein Mehrertrag von etwas über 3 Millionen nicht so ausshlaggebend, daß man deshalb eine vollkommene Systemänderung vornehmen follte, um so weniger, wenn man erwägt, daß mit der Uebernahme der Bank auf das Reih au \chon in friedlihen Zeiten immerhin ein nicht unerheblihes Risiko verbunden ist, und dieses Risiko in kriege- rishen Zeiten aus Gründen, die ich für überflüssig halte, näher zu erörtern, sehr erheblich vers{chärft würde.

Ein zweiter Punkt, der auh lebhafter Gegenftand der Debatte ge- wesen, ift die Frage der Erhöhung des Grundkapitals. Die Vorschläge in dieser Beziehung gingen ja weit auseinander. Wir haben uns darauf beschränkt, das Grundkapital um 30 Millionen zu erböben, und zwar aus folgenden Gesichtspunkten, Es sind von den Fonds der Bank, wenn man hier einmal Grundkapital und Reserve- fonds zusammenwerfen will, etwa 35 Millionen in Grundftücken an- gelegt, und wir hielten es für richtig, diesen Betrag, der den kuranten Mitteln der Bank dadurch entzogen ift, durch Erhöhung des Grund- kapitals um rund 30 Millionen, zu erseßen. Die Forderungen aber, die in der Oeffentlichkeit an die Erhöhung des Grundkapitals geftellt sind, gingen, wie ih zugestehe, erheblich weiter, und zwar deshalb, weil man \ich von einer bedeutenden Erhöhung des Grundkapitals vorzugsweise zwei Folgen verspricht : erstens eine dauernde Verstär- kung des Metallschazes der Bank“ und ferner die Möglichkeit einer dauernden Ermäßigung des Diskonts im Interesse unferes Erwerbslebens. Meine Herren, ih glaube, daß diejenigen, welhe von einer derartigen Verstärkung des Grundkapitals der Bank solche Folgen erwarten, zunähst zwei Dinge vielleiht theoretisch verwechseln: das Grundkapital einer Bank und ihre Baarvorräthe; es sind das zwei Begriffe, die sich absolut niht decken und verhältnißmäßig wenig mit einander zu thun haben. Selbst Autoritäten auf dem Gebiete des Bankenwesens erkennen an, daß das Stammkapital, das Grundkapital einer Notenbank nur den Zweck hat, eine Garantie zu bieten den In- habern der Banknoten und den sonftigen Gläubigern der Bank, daß dagegen die laufenden Betriebsmittel einer Notenbank anderweit zu beshaffen sind.

Ein Verglcich mit anderen Finanzinstituten, welche nicht das Banknotengeschäft pflegen, in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals ist meiner Ansicht nah nihcht maßgebend, denn diejenigen großen Bank- institute, die niht das Banknotenreht haben, müssen große Kapitalien festlegen im Emijsionageshäft, in Effekten, was die Reichsbank nicht thut und im allgemeinen bei der Höhe ihres jeßigen Grundkapitals nicht nöthig hat. Außerdem if ganz unzweifelhaft durh das Verbot des Termingeshäfts eine erheblihe Entwicklung des Kafsageshäfts ein- getreten, und dieses Kassageschäft stellt selbstverftändlih an das Grund- kapital der übrigen großen Banken erheblich höhere Anforderungen wie früher zu der Zeit, wo noch das Termingeshäft erlaubt war. Einigermaßen vergleichen könnte man die Reichsbank mit den großen englischen Depositenbanken, die bekanntlich ganz besonders das Ched- geshäft pflegen und zu diesem Zweck fortgeseßt große mobile Bestände vorräthig halten müssen. Wenn Sie aber die Bilanzen dieser großen englishen Depositenbanken ansehen, so werden Sie finden, daß diese ihren ungedeckten Kredit, ihren Passivkredit, in unendlich höherem Maße anspannen, wie dies die Reichsbank thut; diese englischen Depositenbanken belasten ihren Passivkredit mit dem zehnfahen Be- trage ibres Grundkapitals. Meine Herren, aber auch die Vergleiche mit anderen großen europäischen Zentralbanken fallen ganz entschieden zu Gunften der Reichébank aus. Allerdings ift der Prozentsaß der Deckung durch Wesel und Baarbestände in der Englischen Bank noch günstiger wie in der Reichsbank, aber ein Urtheil zu Ungunsten der Reichsbank läßt fi daraus nicht ableiten, weil dort die Wechsel- bestände bekanntli nicht von den Lombard- und Effektenbeständen getrennt gehalten sind. Außerdem hat die Reihsbank keinen Theil ibres Grundkapitals und ihres Reservefonds in Effekten angelegt, während die Englishe Bank ihr ganzes Kapital dem englishen Staate geliehen hat. Auch in der Oesterreichish-Ungarishen Bank is s{chein- bar das Deckungsverbältniß etwas günstiger als bei der Reichsbank, aber die Oesterreihisch-Ungarishe Bank ift eben bisher noch keine Gold zahlende Bank. Sicht man deshalb von der Englischen Bank und von der Oesterreihis(-Ungarishen Bank ab, so hat die Reichs- bank ganz unzweifelhaft das beste Deckungsverhältniß. Aus dem Gesichtspunkt der Deckung der Banknoten wäre deshalb eine Ver- mehrung des Grundkapitals der Bank kaum zu rechtfertigen.

Der weitere Zweck aber, den, wie ich {on 'andeutete, man mit der Erhöhung des Grundkapitals verfolgt, ist der an \sih gewiß durh- aus berehtigte Wunsch einer fortshreitenden Verstärkung des Baarscha es. Wie können wir nun unseren Baarschaß in der Reichsbank bei Erhöhung des Grundkapitals verstärken? Doch

Sägen.

[okal nur auf zwei Weisen! - Entweder dadur, daß ein Theil dieses verstärkten Grundkapitals in Form der Antheilsheine im Ausland aufgenommen wird und uns dadur ausländishes Gold zufließt, oder indem wir das verstärkte Grundkapital aus dem Julande beziehen. Gestatten Sie mir, zunächst einen Augenblick bei der ersteren Alter- native zu verweilen. Es ift gerade ein Einwand gegegen die Be- theiligung des Privatkapitals bei der Reichsbank gewesen, daß sich ein Theil der Antheilsheine im ausländishen Besiß befindet. Wür- den wir also eine Verstärkung des Baarschaßes dadur suchen, daß wir neu auszugebende Antheilsheine im Auslande placieren und. so Gold aus dem Auslande heranziehen, fo würden wir einen Weg gehen, den man eigentlich vermeiden möchte und den man gewiß, so lange man kann, in der That besser vermeidet. Aber selbs wenn wir diesen Weg gehen, ist noch garnicht gesagt, daß dadur unser Baarschatz ;\ih wirklih verringern würde; denn wahrscheinlich würde die Arbitrage alsbald bemüht sein, durch Aufkauf deutsher Wechsel die Bank- antheils\heine zu decken.

Nun, meine Herren, bleibt noch der zweite Weg, die Deckung der Antheilscheine aus dem Inlande. Diese Deckung kann sih doch nur vollziehen, indem man entweder Baarmittel aus der Zirkulation zieht, oder indem man Baarmittel dem Bestande der Reichsbank entnimmt dur Diskontierung von Wechseln oder durch Verminderung der Giro- kTonten, eventuell auG durch Aufnahme von Lombardanleihen. Jch nehme an, man beschafft \sich also die Mittel aus dem Inlande, man ließe eine Steigerung des Grundkapitals eintreten eine Zahl, die ih gelesen habe um etwa 100 Millionen Mark. Aber selbst bei so erhebliher Steigerung glaube ih niht, daß dadurch der Zweck im wesentlihen Maße erreiht würde, unsere Metallvorräthe zu ftärken. Im Jahre 1897 bat die höhste Spannung zwischen dem höchsten und niedrigsten Bestande der vershiedenen Konten der Reichsbank 1109 Mill. Mark betragen. Meine Herren, was will gegenüber einer solchen Spannungsbilanz cine Vermehrung des Grundkapitals um 80 oder 100 Millionen bedeuten? Würden wir das größere Grundkapital im Inlande beschaffen, so würden wahrscheinlich als Folge zunähhst eintreten: eine Erhöhung der Wechhsel- und Lombardanlagen, eine ge- ringe Abnahme der Girokonten und eine Einschränkung des Noten- umlaufs, weil selbstverständlih, insoweit die Bankantheile in Reichs- banknoten gezablt würden, ein Zufluß von Banknoten aus dem Ver- kehr nah der Reichsbank hin fstattfände. Jh nehme an, daß dadur vorübergehend zwar eine Verftärkung unseres Baarbeftandes doch mögli ist; aber wahrscheinlich würde diese Verftärkung des Baar- bestandes auch noch eine andere Folge baben, d. b. eine Versteifung des Geldmarktes, eine Steigerung des Geldpreises innerhalb der Zirkulation eine Folge, die man gerade dadurch vermeiden will, daß man das Grundkapital der Bank erhöht. Aber au diese Er- scheinung würdc meines Erachtens nur eine vorübergehende sein, denn ih bin der Ansicht, daß der Diskont lediglich der Marktlage folgt, und daß das Wort wahr bleibt, daß eine große Bank nicht den Diskont fixiert, sondern daß sie ihn nur konstatiert.

Mit einer erheblichen Vergrößerung des Grundkapitals der Bank ist aber noch eine andere Gefahr verbunden. Jch entfinne mi noch der Zeit, wie ih Staatssekretär des Reihs-Schaßamts war, daß in der Reihs-Hauptkafse momentan ein solher Geldüberfluß war, daß man ih. in seinem Gewissen verpflichtet fühlte, irgendwie diese großen, müßig liegenden Summen anzulegen. Jch habe das damals versucht durch Vermittelung der Reichsbank und der Königlih preußischen Seehandlung; es ist mir das aber nur gelungen mit einer verhältniß- mäßig kleinen Quote des Bestandes und zu geradezu minimalen Der größere Theil war überhaupt nicht anzulegen, weil eben eine solhe Geldfülle vorhanden war, daß man das Geld nicht los werden konnte; feiner wollte es haben. Mi Ja, meine Herren, gewiß, manche wollten es wohl haben, aber nicht gegen Ent- gelt! (Heiterkeit und „Sehr gut!“) Würden wir also ein zu großes Grundkapital in der Reichsbank anhäufen, so würde in derartigen Zeiten, wo Kapitalien s{chwer zu placieren sind, immerhin die Ver- sfuhung an die Reichsbankleitung herantreten, diese Kapitalien, um fie nußbar zu mahen, in zinsbaren Effekten anzulegen, und wir würden dann den Weg gehen, den allerdings andere große Banken \{chon vor uns gegangen sind, der aber für kritishe Zeiten ganz außer- ordentli bedenklih ist. Jh gestatte mir nur, meine Herren, an die große Baring-Krisis zu erinnern, wo so außerordenlih große For- derungen und Ansprüche an die Reichsbank herantraten. Wie bedenk- lih wäre es in solchem Augenblick gewesen, wenn wir große Be- stände der Reichsbank in Effekten festgelegt hätten, zu einer Zeit, wo gleihzeitig das Reih und der preußishe Staat an den Geldmarkt mit 235 Millionen Anleihen herantraten. Wäre beispielsweise die Reichsbank in die Nothwendigkeit verseßt worden, falls sie ihre Kapitalien zu jener Zeit vorübergehend in Effekten angelegt hätte, diese Effekten zu realisieren, so würde ein ganz verhängnißvoller Druck auf die Reihs- und Staatspapiere, und vor allem auf die neue Emission des Reichs und des preußishen Staats ausgelbt worden sein.

Man hbofft von einer Vergrößerung des Grundkapitals auch eine stärkere Quotierung des Lombardverkehrs. Jh will mi hier nicht einlassen auf die theoretishe Frage, ob überhaupt der Lombardverkehr ein nothwendiges Accidenz einer Notenbank is. Selbst hoh- konservative Schriftsteller sind anderer Ansicht; sie glauben, daß eine Notenbank nur den Zroeck hat, andere Umlaufsmittel, d. h. Wechfel dur ihre Banknoten zu erseßen, daß eine Notenbank aber nicht die Aufgabe habe, autohthon sozusagen neue Umlaufsmittel zu schaffen. Dem sei aber, wie ihm wolle, so sind bisher Anträge auf Lom- bardierung meines Wissens nicht zurückgewiesen, und die Fonds, die die Reichsbank zu diesem Zweck besißt, haben sich bisher als durchaus ausreihend für das Lombardgeschäft erwiesen.

Wir haben aus allen diesen Gründen uns nicht entschließen fönnen, das Grundfapital der Bank in einem höheren Betrage rund zu erhöhen wie den Betrag, der zur Zeit vom Grundkapital und Reservefonds ungefähr in Grundstücken der Reichsbankverwaltung fest- gelegt ift,

Wir haben auch zwei weitere wesentlihen Aenderungen des be- stehenden Bankgeseßes vorgenommen. Wir haben erstens den Privat» notenbanken die Verpflichtung auferlegt, niht unter dem Reichsbank- diskont zu diskontieren, und haben damit jedenfalls nah dem Ziele der Einheitlichkeit des deutshen Bankwesens einen bedeutenden Schritt gethan; und wir haben ferner die Dividenden der Bankantheilsnehmer entsprehend dem gesunkenen Zinsfuß reduziert.

Wir glauben dur die Novelle bewiesen zu haben, daß wir weder dem Kapitalismus, noch dem Partikularismus dienen, sondern daß

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