1899 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

G E E E PP EENIRE

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E aa R I E t E

E I ai S ito

der Petition aber, cs wäre lediglih die zu enge Notengrenze daran {uld, trifft - nicht zu. Jene Kölner Herren seinen zu glauben, wenn man die Notengrenze auf 8 bis 9 Hundert Millionen beraufrückte, könnten wir den Diskont ftets niedrig halten und do beliebig viele Noten aus- geben. Das kann ih nit zugeben. Das ift es aber eigentlih nit, worauf der Herr Abg. Gamp hinaus wollte. Er will daraus deduzieren, daß das Stammkapital noh viel höher, als im Entwurf vorgeschlagen ift, zu vermeoren sei; baß dies mit dem Diékont nicht zusammenhbängt, glaube ih wohl dargethan zu haben. Was die Noten- fontingentierung felbst anlangt, auf die die Kölner Adresse fich bezieht, fo ift fie freilih von verschiedenen Seiten bekämpft worden; fie gehört aber imwerhin zu den Grundlagen des Bankgeseßes, von denen man, nachdem die Probe fast 25 Jahre lang gemacht ist, doch va. meinen Erfahrungen niht obne weiteres zugeben kann, daß sie sid nickt bewährt haben. Für die Pricatbanken hat fie ihren Werth ebabt; sie hat sie genöthigt, fih innerhalb der Grenze zu alten; für die Reichsbank hatte sie au einen gewissen Werth, denn sie war wenigstens eins der Momente, die bei Diskontverände- rungen mit erwogen wurden. Wir. haben uns freilid nit daran ge- bunden, wir sind bei 4, selbft bei 34 9/6 gelegentlich aeblieben, obwohl wir die Notengrenze weit überichritten batten. Die Verhältnisse lagen aber im übrigen so, daß eine Diskonterhöhung vermieden werden fonnte. Abir die Verschi:bung der Grenze ift doch ftets cine Art Signal, ein Warnunyéruf; die Geshäftswelt draußen sieht, wenn wir uns ibr nähern, sie hält de: halb alsdann mit ihren geschäftlichen Unternehmungen zurück und versteht auch leichter nothmendige Disfkont- erhöhungen. Ein Hauptgrund dafür, daß der Diskont im leßten Winter so boch stieg, ist fa der, daß die Geschäftéwelt so kühn vor- gegangen war, die Industrie sich weit aus„edehnt hat, zahlreiche Kapitalien in Erweiterungen ihrer Unternehmungen, in Ma*chinen u. f. w. festzelegt hat; darum ift das Geld theuer. Meine Herren, wir find in der Kapitalbildung ncch nit so weit vorgescritten, daß wir das ohne Gelèvertßeuerung können. Die Kontingentierung wollen die verbündeten Regierungen daher beibehalten, obglei sie für die Reichsbank. Verwaltung selbst nickt die Bedeutung hat, wie für die Privatrentenbanken. Nur eine Erhöhung if erforderlih nach Maßgabe des gefticgenen Bedürfnisses. Das Kontingent wäre von vornherein zu klein gewesen, wenn es nit bald gelungen wäre, mit Hilfe des Giroverkebrs Hunderte von Millionen den Betriebsmitteln der Reichsbank zuzuführen. Und si: hat sih in den legten Jahren als zu flein erwiesen durch die überauë bhâufien und dauernden Ueber- \hreitungen der Grenze. Nun i das keine Prinzipienfrage, ob 400 oder 450 oder selb 500 Milltonen; aber ich sollte meiner, daß 400 Mil- lionen doch ausreichen Eine zu hohe Gienze hat leiht den Nawtheil, daß, wenn diese renze noch nicht erreicht ift, die Erwerbêswelt glautt, sie ift unter allen Umständen gegen Disfkonterböbung ge\{üpt, si: verlangt vielleibt gar eine Herabseßung des Diekonts, au wenn die sonstigen Verbältnisse sie nicht rechtfertigen. Ich habe neulich in den „Hamburger Nachrichten“ einen ansheinend von sahbver ständiger Seite stammenden Artikel gelesen, wonah fogar jede Kontingenterböhung verworfen wmde. Freilich wurde stat deffen weitere beträchtliwe Erböbung des Stammfapitals empfohlen. I verlasse diesen Gegen- ftand. Weiter handelt es sch im Entwurf um einz betiäht- liche Verkürzung der Rente der Antheiléeigner, und d.m- gegezüber hat ihnen der Ertwurf eine fleine Entschädigung dadurch bieten woll-n, daß er ihnen das Bezvgsre&t auf neue An- theile zuweist, aber, wohblvecrftanden, riht etwa zu cinem besocnders niedrigen Preise, sondern zu einem Preise, der sich nach den Ver- hâltnifsen des Geldmarfts richten wird, nach Maßgabe des Ku! ses zur Zeit der Emission. Die Anth:ilseigner werden niht weniger zu bezahlen haben, alé jedermann font zu zahlen Haben würde. Bet dem Uebergang der Preußisen Bank auf das Neih war es anders: da bekamen die preußishen Bankantheileeigner das Recht, ihre Anthe!le obne weiteres gegen MReichsbankantheile umzutaus%en zum Nennwerth. Hier fol nur zu einem vom Reichskanzler zu bestimmenden Preise gekaut werden. Das ift ein großer Unterschied, aber cin Puynft, der ven keiner wesentlichen Bedeutung if. Es if weiter noch von den Privat-Notenbanken ge- sprowen worden, namentlih von dem Herrn Adbg. Grafen von Kaniß. Es war in der That nicht recht vernändlich wie der Herr Abgeordnete, wenn- er für die V rstaatlihung ter Reichsbank eintritt, sih dafür aussprechen kann, daß die Privat - Notenbanken weiter bestehen bleiben sollen; er mußte doch in Konsequenz feines Anttags alle Privat - Notenbanken, so zu fagen, auch verftaatlicen zu Gunsten des Reichs. Der Entwurf bescheidet fih aber daßei, die Einbeitlichk it des Notenwesens weiter dadu'ch zu fördern, daß alle Notenbanken an den le:iglich im öffentlihen Inter se beftimmten Disfkontsay der Reichsbank gesctlid gebunden werden, und ihnen, wenn sie dem zuwider handeln, vom Bundesrath gekündigt werden kana. Bei dem Herrn Abg. Gawy {einen in dieser Hinsicht einige Verwecselungen unterzulaufen. Gerade um die Einheitlichkeit zu fördern also, soll die Praxis der Privat Notenbanken geändert werden. Rück chritte in der Einheitlichkeit zu machen, indem wir au das Kontingent dieser Banken erhöhen, ift nicht einmal von den Partikular- ftaaten, die an dem Gedeihen ter Prioat-Notenbanken ein Juteresse haben, verlangt worden. Zu meinem Erstaunen hat der Herr Abg. Graf Kanitz, wenn ih recht veiftanden -habe, einer folhen Erweiterung der Privai-Not-nbanken das Wort geredet. Was eine Abweichung der Privat - Notenbanken von dem etwaigen Privatdiskontsaß der Reichsbank anlangt, fo gestatte ich mir roch einige Worte. Die verehrten Herren sind vielleiht über den sogenannten Privatdisfonisaß nit genau orientie:t; ih will das jetzt hier nit eingehend erö t-rn— es ift eine außerorden!tlich schwierige, tewnisde Frage. die besser wohl in der Kommission besprochen wird. Ich möchte nur roh temerken, daß der Privatjsay {hon lange vor meiner Amts;eit beftanden hat : er ist Ende der 70er Jabre eingeführt, um dem fortwäbrenden Unter- bieten der Privat-Rotenbankén die Spiye zu bieten. Die Einrichtung wurde damals von den Abasg. Sonnemann und Dr. Bamb-.rger in außerordentlich lebhafter W.ise angegriffen in zwei Reich:t 198- sizungen der Jahre 1880 und 1881; men Amt!svorgänger bat sich dagegen vertheidigt und so bat der Privatsaß zu Zeiten billigen Geldes fortbeftarden. Seit dem Eintreten des tbeuren Geldftandes, also |eit fast 3 Jahren, hat er bei der Reihébank aufaetôr'; es steht dahin, ob und wann er wieder aufgenommen wird. Sollte es aber gescketen, so braucht man nur telegrapbi\ch dicéseits die 6 Privat-Notenbanken ron jedem Wechsel darin zu unterrihten. Das 1 nicht unausführoar. Es giebt noch eine ganze Reibe von F-agen, die sih an den Entwurf knüpfen, bie man aber im Rabmen ter Generaldebatte nidt erletigen fann. Ih möôdzie also zurn Schluß nur noh die Bitte an den hoben Reichstaz richten, sernerseits dazu beizutragen, taß der deutsben Nation cin so vorzüglibes Instrument des Verkchrêlebens, wie es die gut gan ieate Reichsbank bisher gewesen ist, uicht verkümmert werden möge. Darauf wird um 51/g Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

14. Sißung vom 7. Februar 1899.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Antrags der Abzg. Mies (Zentr.) und Genossen auf An-

nahme cines Gesegentwurfs zur Abänderung der S8 54, ;

55 und 77 des Kommunalabgaben gesetz ?s in Verbin-

Resolution weg?n Vorlegung eines G. schentwurfs zur Av- änderung der Ñ 54, 55 und 77 des Kommunalabgaben-

gesezes. Beide Anträge b-:zwcck-n eine Abänderung der Be-

O über das Verhältniß der Gemcinde-Einkommen- | wird urzd ih kann mir do nicht denk:n, daß das hohe Haus 2

uer zu den Realsteuern im Sinne einer Erleichterung der Realsieuern.

Abg. Mies (Zentr.) weist zur Begründung sein2s Antrags darauf bin, daß seit dem voriaen Jahre die Klagen über ung?-rehte Verthei- lung der Kommunallasten auf die Real- und die S now zugenommen hätten, verzihtet indessen darauf, die behauptete hohe prozentuale Belastung des Grundbesizes infolge der Besteuerung nah dem Bruttoertragë ziffermäßig zu belegen. Redner bleibt im einzelnen, obwobl seit gestern ein Vorhang an der Niscbe über dem Präfidialtisch an- gebracht ist, der die Akustik verbessern sollte, auf der Journalisten- tribüne {wer verständlih. Er führt ‘aus, daß nur folche Auiwendungen der Gemeinde, die in überwiegendem Maße dem Geundvesiß und dem Gewèrbebetriebe zum Vortheil ge- reihen, dur die Realfteuern, Aufwendungen dagegen, die in über- wiegendem Maße der Allgemeinheit zu gute kommen, durch Einkommen- fteuerzushläge und Aufwendungen, bei denen ein überwiegender Vor- tbeil nah der einen oder anderen Seite nicht erkennbar is, durch gleihe Prozentiäße der Realsteuern und der Einkommensteuerzushläge zu decken seien. Je nach dem verschiedenen Vortheil der Gemeinde- aufwendungen dürfe die Grund- und Gebäudesteuer höchstens dreimal so stark herangezogen werden wie die Gewerbesteuer. Dadurch werde Cs E Vertheilung der einzelnen Realsteuern herbeigeführt

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Hzrren! Ich glaube: es wird zur Erleichterung der Diskussion führen, wenn ih gleih jeßt die Steklung der Staats- regierung zu diesen beiden Anträgen kurz bez?ichne.

Meine Herren, die Staatsregierung erkennt kein Bedürfniß einer Aenderung der bestehenden Gesetze und einer Revision der §§ 54 ff. an. Namen!lih aber erkennt sie das nit in dem Sinne der Herren Antragsteller an.

Meine Herren, da ja jeßt in diesem Hause viele Mitglieder der Berathong der ganzen staatlichen und kommunalen Besteuerung niht beigewohnt haben, so möhte ih nur kurz an die Grundgedanken der damaligen Reform erinnern. Was die jtt vorliegende Fcage betrifft, so beruhen die Fundamente der Reform auf folgenden einfachen Gedarken: wir konnten atf der einen Seite, wenn wir die Real- steuern preiégaben als Staatésteuern, im Interesse der Allgemeinheit niht mehr dulden, daß wilikürlich und namentliß nah lokalen JIuteressen die Gesammtbesteuerung der Gemeinden oder wenigstens in ganz übirwiegendem Maße auf die dem Staat allein verbleibende Einkommensteuer geworfen wird. Wir haben gerade in Rheinland und W fstfalen Beispiele, wo große Kommunen mit gewaltiger Industcie, mit wacbsendem Werth des Grund und Bodens und Aus- dehrung der Gewerbe L[ediglih ihre Kommunalsteuer durch Zuschläge zur Staatsfsteuer bis 3, 4, 5°%/ deckten. Dadurh mußte die Staats- steuer, auf welche nun in Zukunft der Staat allein verwiesen war, vollständig degeneriert werden. Das war die eine Seite der Sache. (Sehr richtig!)

Die andere Seite war die Ungerechtigkeit, die in dieser Art von Besteuerung innerhalb der Kommunen lag, auch der mußten wir fteuern. Meine Herren, das Wesen der Kommunen, diefer nahbar- lihe Verband läßt es geboten sein, niht bloß nah der Leistungs- fähigkeit wie beim Staat die Steuern umzulegen, sondern au unter Berücksichtigung von Leistung und Gegenleistung. Grundbesiß und Gewerbebetriebe, welche den Kommunen wesentlich die Laften zufügen und denen aus der Gesammttbätigkeit, aus dem Wachsen der Kom- munen und den daraus hervorgehenden Ausgaben wesentlich höhere Vortheile entstehen solhe Objekie von der Besteuerung frei zu lassen oder nur gering zu besteuern, ist die ofenbarste Ungerechtigkeit.

Aber weiter, diese Ungerechtigkeit wird auch zu einer großen Ge- fahr für die Budgets der Kommunen selbst, ja für die Leistung8- fähigkeit und den Bestand der Kommunalvertände; denn wenn die- jenigen Obi kte, welhe mit der Kommune auf Gedeih und Verderb verbunden sind, welche nicht fortgetragen werden können, welhe man nicht in die Tasche stecken kann, um in eine andere Gemeinde zu geben, in allzu geringem Maße herangezogen werden, fo werden die Kommunen von den Zufälligkeiten, die in dem Besiß vielfah nur ganz weniger Steuerpflichtiger liegen, abbängen, und das ist eine kapi- tale Gefahr für fihere Gemeindeeentwidelung.

Meine Herren, gerade in solchen Orten, die heute am meisten ih beshweren ich nenne Barmen und Elberfeld —, lehrt jegt \{son die Erfahrung, daß die reich gewordenen Leute, die sih zur Ruhe setzen, vielfa binautziehen und einen Wohrsig etwa in Wies- baden oder einem anderen angenehmen Ort vorziehen. Je höher Sie das Einkommen dieser Leute besteuern, die in der Kommune keine Geschäfte mehr haben, desto stärker wird dis nah meiner Meinung im höchsten Grade beklagenëêwerthe Verbältniß. (Sehr richtig !)

Alfo vor allem vom Standpunkt der kommunalen Interessen ist eine solhe Reform nothwendig gewesen und vom Standpu kt der Einkommen- steuerpflibtigen und der Grundsteuer und Geæerbesteuer zahlenden Per- sonen keine Ungerechtigkeit. Bei all den Rehaungen, die diese Fes \hwerdeführer namentlich aus dem Stande der Grundbesißer und Häuserbeßter anstellen, wird immer vergessen, daß sie 100 9/6 der bis- berigen Staaté-Grund- und Gebäudefteuer erlaffen bekommen haben.

Meine Herren, wenn Sie Ihre Gesammtbelaftung, die heute stattfindet, in der Kommunalsteuer, vergleihen mit der Gesammt- belastung, die Sie vor der Reform hatten, so müssen Sie doh natür- lih diese 100% in Abzug bringen. (Sehr richtig! rechts.) Gewiß, Herr Bachem, darüber können Sie nit lachen; das ift ein ganz ein- fahes Recenexempel. Meine Herren, es is nie die Absicht gewesen, als der Staat auf die Hebung der Realsteuer ver- zihtete, diese den Grundbesißern und Gewerbetreibenden ein- fah zu senken; eine solhe Absicht hat. nie bestanden, man wollte bloß den Ort, wo diese Objekte besteuert wurden, ver- ändern. Das habe ih nit einmal bei der Berathung des Kommunal- steuergeseßzes und beim Gesch über den Verzicht auf die Hebung der Realsteuer gesagt, sondern unaufhöclih wiederholt. Man hielt eben die Realsteuer als Staatssteuer nit geeignet, weil von den Real- steuern ein Shuldenabzug niht möglih ift und dabei eine Besteuerung des Reinertrags nicht ftatifinden karn. Man hielt die Besteuerung derselben für geeigneter und ganz geeignet innerhalb der Kommunen, weil die Gesammtarbeit der Kommunen, die Gesammtausgaben und die Gesammtvortheile daraus diesen Objekten zu gute kommen, ob fie verschultet sind oder niht, Wenn Sie ein-n Kanal , vor einem Grundfiück berzichen, dann wird das H1us, welches verschuldet ift,

dung mit der vom Abg. Weyerbusch (fr. kons.) beantragten | dadurh ebensowohl im Werth steigen wie ein nit vers{ultetes Haus.

Da ift also das reine Prinzip der Besteuerung des Reinertrages

| durhaus nicht angemessen.

Meine Herren, wenn die Sache an die Kommission verwiesen

einen so s{wierigen und bideutsamen Geseßgebungépunkt einfah per

| plenum verhandeln könne ohne kommiffarishe Vertretung und ohne

.

genaue Kenntniß der Saghlage, der Thatsachen, der Statistik wenn

die Sachen dann weiter en détail berathen werden, werden wir seitens der Staatsregierung zeigen, wie die Beshwerden wegen Be, lastung und Ueberbürdung des Grundbesißes und der Gewerbe dur dieses Gesetz in keiner Weise begründet sind. Ja, troh dieser Bestim. mungen in dem Kommunalabgabengeseß geht die Nichtung dur die Maht, die die Hâäuserbesizer in den kommunalen Verbänden aus, üben, doch schon wieder nah der Mehrbelastung der Einkommen, steuer (sehr rihtig), und wir haben auch üÜnsererseits das nicht ganz verhindern können. Die Staatsregierung wollte ja bei der Vorlage des Kommunalabgabengeseßes noch weiter gehen als dieser angefohtene Paragraph, wie er jeßt in diesem Geseg steht, der durch ein lang und gründlih berathenes Kompromiß \{ließlich zu stande ge- kommen ist; er entspriht der Auffassung der Staatsregierung nicht eiamal vollständig.

Nun ift doch auffallend, daß zwar Bes{werden von Grundeigen- thümern, d. bh. von direkten JInterefsenten an uns gekommen find, aber keine Beschwerden von den Kommunalbehörden selbst. (Hört! hört!) Wenn die Kommunalverwaltungen glaubten, diese Bestimmung führe zu den größten Ungerehtigkeiten und Unzuträglichkeiten, so wäre es

doch deren Sache gewesen, sh zu beschweren. (Sehr rittig 1) |

Spricht man aber privatim mit manchen Bürgermeifiern oder anderen

Mitgliedern der Kommunalverwaltung, so wird man oft vertraulick

hören: um Gotteswillen, ändert doch nicht an diesem Geseßl (Sehr rihtig!)) So liegt die Sache.

Ez hat der Herr Abz. Mies gemeint, die Staatsregierung bätte neuerdings eine noch schâcfere Handhabung des beir. Paragravhen angeordnet. Jch kann ihm darauf erwidern, daß mir wenigstens nicht das Geringste davon bekánnt ift. Er hat fih scharf geäußert gegen die Bestimmung, daß eine Belastung der Einkommensteuer über 100 9% der Genehmigung bedürfe. Wir haben m. W. in dem ganzen leßten Jahre nit eine Genehmigung verweigert. Die Kommunal- behörden und Provinzialbehörden fühlen aber ganz rihtiag, daß man in dieser Beziehung dem Andrängen der Inter- essenten nicht allzusehr nahgeben darf. Wir haben troßdem in manchen Fällen die Mehrbelastung der Einkommensteuer geftattet, wo die provinziellen Behörden davon abriethen. Also daß von unserer Seite besonders nach diefer Richtung hin übermäßig {arf vorgegangen wäre, ift gänzli irrig.

Nun hat der Herr Abg. Mies gesagt und das würde mi ja sehr berühren —, daß durch diese Besteuerung der Häuser die Ver- besserung namentlih der Arbeiterwohnungen verhindert würde. Ganz und gar nicht. Die Kommunen follen nur von ihrer Berechtigung der Autonomie den rihtigen Gebrauchß maten, fo werden fie in der Beziehung bei mir und der Staatsregiecung die kebhafieste Unter- stüßung finden. Aber ob die Hausbesitzer, die doch cine so hervor- ragende Matt in den Kommunen haben, deêwegen die Beschwerden erheben, weil ihnen der Bau von Arbeiterwohnungen eine stärkere Konkurresz machen möchte, das muß ih doch bezweifeln. (Sehr richtig! links.) Ich glaube zwar nicht, daß in der Beziehung, wie das bisher auch ganz fruhtles geblieben ift, durch die Autonomie fehr viel gebolfen werden wird, aber ih hoffe, daß die Hausbesißer in Zukunft hier etwas weitherziger sein werden: fie würden, wie ih wiederholen kann, wenn derartige Bestimmungen getroffen würden, bei der Staatsêregierung die lebhafteste Unterstüßung finden. Es wird sogar der Staatsregierung nur sehr erwünscht sein, wenn noch in manthen anderen Punkten die Gemeinden in Bezug auf die zwcckmäßige Umgestaltung der staatlichen Gezbäude- und Grundsteuer und Gewerbesteuer ihre Autonomie lebhafter in Bewegung seßten.

Ein Gese, welches erft 5 Jahre in Kraft ift, schon zu revidieren, ift an und für ih im allgemeinen bedentitw, co müssen {Bon ganz schreiende Zustände eintreten, um dazu überzugehen. Wir können weder bei den Provinzialbehörden noch bei der Zentralregierung der- artige Voraussetzungen einer Revision finden. Eine Revision, wie sie gewünscht wird, würde aber zuglei in die ganze Stellung des Grund- besitzes zu der Gemeinde eingreifen, namentlich auch in das politische und kommunale Wahlrecht. Wenn, wie in Elberfeld, lediglich die Einkommensteuer herangezogen würde: womit wollen Sie das vorzugê- weise Ret der Vertretung in der Stadtverordneten-Versammlung seitens der Grundbesißer motivieren? (Sehr wahr! links.) Der Grundgedanke beruht do darauf, daß diejenigen, welche das wesent- liste, dauerndste Interesse haben an der Gemeindeverwaltung, au den wesentlichsten Einfluß haben sollen. Aber dieses dauernde Inter- esse muß auch bethätigt werden, wenn das nichts kostet, ja, ein bloßes ideelles Interesse kann dabei nicht entsheidend sein. Wenn es gelänge, die Heranziehung von Grund- und Gebäudefteuer so zu reduzieren, daß sie gegen die Belastung der Perfonalfteuer ganz zurückträte, so könnte man ja kaum was ich sehr bedauern würde von meinem Stand- punkte aus dem Verlangen, die Vorrechte der Vertretung des Grundbesitzes fallen zu lassen, Widerstand leisten, Aber nit bloß auf den Vortheilen, welhe die Gewerbebetriebe und das Grundeigen- thum, bebaut oder niht bebaut, aus der Gemeinde ziehen, beruht das

Recht, sie angemessen heranzuziehen. Ih will nebenbei bemerken, -

daß die Herren Antragsteller ble von den Vortheilen \sprehen, die die Gemeinden unmittelbar den Realobj:kten zufügen, und ganz vergessen die Lasten, die sie den Gemeinden verursahen. Ein großer Gewerbebetrieb, der plöglih in ciner bäuer- lihen Gemeinde sich niederläßt mit einen paar hundert Arkeitern, verursaht der Gemeinde durch Schuls und Armenlasten u. \|. w. ja so bedeutende Ausgaben, daß es die größte Ungerechtigkeit wäre, ihn nicht vorzugsweise angemessen zu besteuern durch Heranziehung zur Gewerbesteuer.

Aehnlich ist es aber auch bei dem Grundbesiß, obwobl es da nicht so klar und \{chroff hervortritt; die Gemeinden in Westfalen und Rheinland haben in der Beziehung auch vielfah das Richtige getroffen, indem fie mit unserer Zustimmung eine sch{arfe besondere Gewerbesteuer für diese großen Betriebe beschloffen haben. Aber ich, sage niht bloß, das reine, {rofe Prinzip der zahlenmäßigen Aufrehnung von Vortheil und Belaftang, nicht bloß dieses kommt in Betracht, sondern man kann au sagen: die Werth- steigerung, die dér ganze Grundbesiß ohne eigene Thätigkeit bei einer sich gut entwickelnden Gemeinde erfährt, diese Thatsahe ermöglicht es dem Grundbesiß, dementsprehend auch wieder an die Gemeinde zu steuern, weil eben das Fortschreiten der Gemeindeentwidckelung überall mit einer bedeutenden Wertherhöhung des Grundbesitzes, aber auch einer Steigerung der Ausgaben verbunden ift. (Sehr richtig! links.) Das kann gar keinem Zweifel unterliegen. Meine Herren, wenn man die ih möchte fal den Auëdruck gebraußen Milliarden zusammenrechnet,

um die der Grundbesiß in den Städten und neben den Städten an Perth gewonnen hat allein dur die Entwickelung der Gemeinden, yd welche Mehrausgaben den G-meinden dur diese Entwickelung «wachsen sind, fo wird es als billig erahtet werden können, daß die

eindeverwaltung dann zu diesen Grundbesißern, deren Besißthum

eben dur die Entwickelung der Gemeinten so im Werth erhöht at, kommt und sagt: es ift do billig, daß ihr dann in angemefsener Peise auch der Gemeinde, die die großen Ausgaben von dieser Ent- wideluxg hat, entgegenkommit dadurch, daß ihr eine besondere Vorsteuer zahlt. Das ift ja natürli etwas, was man nicht zablenmäßig berechnen fann, aber es giebt viele Dinge, die man nit auf Ziffern reduzieren fann, die aber doch jeder anerkennt, die jeder sieht, wo kein Beweis erforderli ist; sie beruhen eben auf der Notorietät.

Meine Herren, auf die einzelnen Anträge wlll ih nicht eingehen, man föante sie sehr scharf kritisieren; dazu würden aber in vielen Punkten zahlenmäßige Beweise erforderlich scin; wenn Sie die Sache überhaupt in eine Kommission verweisen, so können die thatsächlihen Verbältnifse dort ja geltend gemacht werden. Nur tas eine möhte ih hervorheben: beide Anträge, aber namentlih der Antrag des Herrn Abg. Mies, führen nothwendig zu einem wahren Kriege innerhalb der Gemeinde (sehr rihtig! links). Eize Grundsfteuerbelastung, die

ch oft ändert, ist b: sonders bedenklih; die Steuer gleiht si dur

Pe:kauf, Tausch u. #. w., wobei die Gemeindegrundsteuer abgezogen wird vom Kaufpreis, allmählih aus. Aber eine permanente Aenderung, und zwar obne höhere Kontrole einer neutralen Staatsbehöcde, wie das hier verlangt wird, das würde einen steten Kamps Aller gegen Alle ver- ucsahen; und noch mehr, dabei wäre die Mehrheit der Stadtver- tretung fast überall lediglih ihr eigener Richter in eigener Sache.

Fh kann nur dringend bitten, daß Sie einen bestimmten Be- {luß faffen, in dem Sie entweder das Bedürfniß der Revision direkt anerkennen dann wird die Staatsregierung einem folchen Beschluß dabin stattgeben, daß sie die Sachlage noch einmal nah alla Richtungen hin prüft, obwohl eine folche Prü- fung nah meiner Ueberzeugung nicht nothw-:ndig ift, denn wir prüfen diese Frage an der Hand „, einer jeden Beschwerde, wir sind vollständig unterrichtet oder dur cinen ent- gegengeseßten klaren Beschluß fagen: wir balten zur Zeit die be- stehenden geseßlihen Bestimmungen nit für revisibel, wir lehnen also diese Anträge ab, damit endlich Ruhe in diese Dinge kommt. Es wäre im höchsten Grade erœünscht, wenn die Betheiligten sih selb überzeugten, daß eine Ungerechtigkeit gegen sie nicht stattfindet, und daß was ich nit verfenne, und worüber ich noch ein Wort fagen will da, wo’ besondere Härten in der jeßigen Kommunal- befteuerung für einzelne Fälle vorkommen, die Gemeinden in der Lage sind, sh selbst zu helfen. Gewiß, es kommen Fälle vor und das sind ja die Zahlen für die einzelnen Fälle, die uns hier vor- geführt find —, wo die Verschuldung des einzelnen SBrund- besizers neben einer dani ben laufenden sonstigen Berlirftigkeit oder Leistung8unfähigkeit wohl dahin führt, daß im einzelnen Falle eine Erleiht-rung ge\chaffen werden müßte. Das hat aber die Gemeinde in der Hand, und wir würden in dieser Beziehung einen G meinde- beshluß, welher solche Grundsäße aufstellt , durhaus nit unbedingt ablehnen. Das sind aber Sachen, die auch in der Staat: fteuer vor- kommen, wo man im einzelnen Fall mal helfen muß, wo zu helfen es au billig ist. Das ändert aber nichts an dem Prinzip der Gesetze? gebung und an der Regel, die im Kommunalabgabengefey auf-

geftellt ift.

Es würde, wie gesagt, der Königlichen Staatsregierung nur er- wünscht sein, wenn in diefer Beziehung nach der einen Seite oder nah der anderen Seite ein klarer und bestimmter Beschluß gefaßt würde. sm was fonen wir von dem Standpunk1, auf tem die Staatsregierung fteht, mit dem Antrog Weyerbusch mahen, der besagt, wir sollen eine neue geseglihe Be- stimmung erlasser, welche die Uebeibürdung verbinder1? Wir be- streiten, daß eine allgemeine Ueberbürdung stattfindet, aber wir hätten dann doch auch Fingerzeige erwarten müssen, wie die Ueberbürdung zu verhindern sei. Wenn der Herr Abg. Weyerbush uns sagen kann, wie man das machen foll, ohne wieder nah der ar deren Seite Un- gerehtigkeiten ‘zu begeben, so würde das sehr nüßlich sein.

Die Königliche Staatsregierung muß zwar das Interesse an der nicht übermäßigen Belastung der staatlihen. Einkommensteuer ver- treten, aber für mich tritt dieses Interesse des Staats doeh noch zurück gegenüber den Rülksihten und Sorgen für das wahre Wohl der Gemeinden. Bevor wir reformiert hatten, wurde allgemein über die große Noth in der Ge- meindebefteuerung und über die unerträglihen Zastände geklagt. Wie diese sih ohne die Reform bei dem mächtigen Steigen der Aus- gaben der Gemeinde entwidelt haben würden, brauche ich wohl nicht augeinanderzuseßen. Der damalige Zustand war abfolut nicht mehr haltbar. Man kann sagen, der Mangel eines Gesetzes und fester Gesichts- punkte führten auch in der Obveraufsichtsinftanz geradezu zu anormalen Zuständen. Auch die Staatsregierung selbst in der höchsten Aufsichts- instanz hatte keine festen Grundsäße und Prinzivien, wona verfahren werden sollte. Die ganze Kommunalbesteuerung war ein so bunt- \ÿeckiges, von Zufälligkeiten, Majoritäten und fubjef:iven Anschauungen der einzelnen Regierung abbhängiges Wesen. Ich bitte, meine Herren, nit Beftimmungen zuzulassen, die wieder zu ähnlihen Verhältoissen in dem Kommunalsteuerwesen führen würden. (Bravo!)

Abg. Weyerbu \ch (fr. kons.) führt aus, daß die Ausgestaltung seines Antrages rubig der Regierung überlafsen werden köane. Die Unzufriedenheit mit den Realsteuern sei von Jahr zu Jahr ge- sticzen. Das Ungerechte liege darin, daß die Grundfteuern vom Bruttoertrage erhoben würden und den rershildeten Besiß mehr belasteten als den unve:shuldeten. An Erfabrungen über den Druck der Realsteuern fchle es nicht. obwohl das Meley erst kurze Zeit bestehe. In seiner Vaterstadt Elberfeld habe die Steuerkommission gefunden, daß eine Gruad- und Gebäudesteuer keine besonders hohen Erträge ergebe. Dasselbe fet au von der Bauplatz- und Umsaßsteuer zu erwarten. Alle diese Steuern, auch die Gewerbesteuer, könnten die ungerechte Belastung des Grundbefiges nicht beseitigen, Die Absicht des Kommunalabgaten- grie e6, eine gerechte Vertheilung der Kommunallasten herbeizuführen, ei in Wirklichkeit geradezu in das Gegentheil verkehrt worden.

Abg. von Dallwißtz (kons.): Aus der Begründung der Anträge babe ih fein Moment dafür entnehmen können, daß die Antiäge ihren Zweck erreihen werden. Nach den Ant: ägen würden große Schwankungen in der Vertheilung der Steuern eintreten, u: d die ?6t im Geseg liegenden Kautelen gegen eine einseitize Belastung inzelner würden vermindert. Dem Antrage Weyerbush könnte man n cher zustimmen, als dem Antrage Mies, da er niht so wesentlihe Aenderungen , wie diefer, vorschlägt, son-

die Regierung zu Vorschlägen auffordert. Gine einseitige

s

Belastung der Realsteuern durch das Kömmunalabgabengeseß fann nit anerkannt werden, im Gegentheil, diese Belastung ift fogar geringer geworden. Dagegen würde eine weitere Erhöhung der Ein- kommensteuer in den Landgemeinden die Entvölkerung des Platten Landes noch mebr fördern. Der Steuerbedarf in vielen Gemeinden ist neuerdings so stark gewasen, daß die direkte Besteuerung über- haupt iht mehr genügt, sondern die Einführung indiréekter Stän in den Kommun-:n ins Auge gefaßt werten muß. Um alle diese Verbäitnifse geaauer zu prüfen, beantrage ih die Ueberweisung der Anträge an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Hausmann (nl.) kann nicht zugeben, daß eine Ueber- lastung des Grundbe sißes in allen Landestheilen vorhanden sei, wenn fie au in maren Gegenden vielleiht vorkomme. Aber das Kommunalabgabengeseß enthalte bei richtiger Ausführung bereits genügende Kautelen gegen einseitige Ueberlastung. Indessen sei er geneigt, für den Antrag Weyerbush zu stimmen, damit die Verkbält- niffse einer eingehenden Untersuharg unterzogen werden könnten. Die Konsequenzen des Antrages Mies seien dagegen noch viel s{limmer als die Bestimmungen des Kommunalabgzabengeseßzes. Dem Antrag auf Kommissionsberathuna {ließt Redner sich an.

Geheimer Ober-Finanz- Rath Dr. Struß: DieGründe gegen diese {on seit Jahren wiederholten Anträge haben fich in leßter Zeit eher noch vermehri duich gewisse unliebsame Vorkommnisse. Der 8 55 des Gesetzes läßt die nothwendige freie Bewegung in ge- nügendem Maße zu. Die Bestimmungen des Antrags Mies über die Aufbringung der Lasten je nach dem Vortheil, den die Be- treffenden von den Gemeindeeinrihtungen haben, können zu für den Antragsteller selb| sehr unerfreulihen Konséquenzen führen, Der Antrag Mies sicht auch vor, die Zustimmung der Regierung zu der Auf- stellung der Gemeindehaushalte, wie sie das Kommunala?Lgabengeseß vor- reibe zu befeitigen. Diese Bestimmung ift aber absolut unentbehrlich. Die Hausbesitzer wissen ihre Vortheile {oa elbt wahrzunebmen, das Kommunalabgabengejey bietet ihnen in dieser Hinsicht vollkommenen Schutz. In der vorjährigen Kommissiontsigung hatten die Antrag- steller kein ausreiwhendes Material vorgebracht, um die Anträge zu be- gründen. Der Redner legt ftatistishes Material vor, welches die Be- haupndung ciner zu großen Belastung der Realsteuern widerlegt.s

Regierungs-Assefsor Gerlach legt als Kommissar des Ministers des Innern die Gründe dar, welche dieses Ressort zur Ablehnung der Anträge veranlaßt habe. Ein Bet ürfn1ß zur Aenderung der Geseyz- gebung liege nit vor, und die Anträge beschränkten die Kontrole des S'aates. Bei der Aufstellung der Steuerordnungen habe es tie Re- gierung niemals an Woh!wollea für den Grundbesig feblen lassen und die Ueberlastung des Grundbesitzes wiederholt verhindert. Die Aufhebung der staatlicen Kontrole nah dem Antrage Mies würde die Steuerordnungen in das Belieben der die Stadtverordneten- Versammlungen beberrshenden Grundbesißer stellen.

Abg. Wolff-Biebrich (nl.) \spriht sih gegen die Anträge aus,

Abo. Schmit - Düsseldorf (Z ntr.) führt aus, daß die fo viel be- wuvnderte Steuerreform ibren Zw ck nit erreiht habe; die Doppel- besteuerung des Grundbisiges have sie nicht beseitigt. Seine Freunde bâtten bei der Berathung des Kommunalabgabengeseßes den Antrag gestellt, daß in den Gemeinden bôbstens 509% Grund- und Gebäude- teuer erboben werden dürft: n. der Finanz-Minister habe aber das ab- gelehnt, um nit in das Selbstb-stimmungsrecht der Gemeinde ein- zugreifen. Daß das Kowmunalabgabenge!ez eine Entlastung des Grundbesizes gebraht habe, treffe niht zu, im Gegentheil, in maren Gemeinden seien erst infolge des Geseyes Real- steuerzushläge eingeführt worden, wo bis dahin fole nicht be- standen hätten. Namentlih den ver'chuldeten Grundbesiß drüdcke die jezige Besteuerung, und mindestens 2/3 deë Grundbesiyges seien doch vershuidet. In den westlichen Landestheilen handle €s sih kei den Hausbesizern niht um gewerbömäßige Wohnungsvermiether, fondern zum großen Theil um Handwerker, welche ein eigenes Haus für ihre gesdäntliden Zwecke brauchen. Für alle Einrichtungen der Städte, welche dem Hausbesiß zu gute kommen, zahle dieser noch besondere Abgaben, ja, die Wass-rleitangen Kanalisation, Gas u. f. w. seien in der Regel fogar fo eingerichtet, daß die Städte daraus noh eine Ein- nahme zôgen. Nothwendi.e Verbesserungen könne die Kommission ja noch an dem Antraze Mies vornehmen.

Abg. Dr. Sattler (nl.) stimmt der Kommissionsberathung zu,

dem Antrage etwas freundlicher gegenüber, als sein Freund Wolff, wenn er auch in dem Grundgedankên der Steuerreform auf demselben Sta»dpunkt stehe, wie der Finanz-Minister, Mit den Ausführungen der Regierungskommissare kônane er sih leider niht beschäftigen, da er davon nicht ein Wort habe verstehen können. Eine angemessene Vorbelafstung des Grundbisi sei richtig und nothwendig, aber es stehe nicht fest, wà8 eine angemessene Vorbelastung sei; das babe auch der Finanz - Minister nit dar- gelegt In vielen Fällen liege alle1dings eine zu große Belastung des Grundbesizes vor Die Kommission müsse ernstlih prüfen, ob nicht die hematishen Bestimmungen des § 54 erseyt werden können durch feste geseglihe Vertheilung der Steuern.

General-Direktor der direkten Steuern Burghart: Daß eine solhe Regelung nicht mö,licþ ift, hat der Herc Finanz-Minister {on nachgewiesen. Eine Grenze für die Vorbelastung des Grundbesißes liege im Gesey allerdings n'cht, wohl aber sei sie in den Ausführungs- bestimmungen angegeben. Einzelne Fälle, in denen eine U?berlastung des Grundbkesißes vorliege, werde die Regierung mit Wohlwollen prüfen.

Abg. Freiherr von Dobeneck (konf) erinnert daran, daß das Haus dem § 54 nur deshalb zugestimmt habe, weil er nicht zwirgende Bestimmungen für die Gemeinden enthalte, sondern nur einen Antalt geben folle. Nachcem aber ver § 54 do als zwingend angesehen ‘worden sei, lasse die Regierung nirgends mebr als 1009 °%/ Einkommen- steuer zu. Für den Antrag W yerbush werde ein Theil seiner Freunde stimmen. Dre Kommission werde hoffentlih aus dem Antrage Weyer- busch die ausführbaren Vorschläge herauszufinden wissen.

Regierungs- Assessor Gerlach legt nohmals dar, daß die Re- gierung den speziellen Wün1cen der Gemeinden in Bezug auf die Steueraufstellung immer wohlwollend entgegengekommen fei.

Abg. Ehlers (fr. Vgg) bält eine Kommissionsberathung der Ant äze für wünschenswer1h. Die Steuerreform sei ‘allerdings ein großes Verdienst des Finanz-Ministers, aber er wolle leider nun au nicht einen Fehler daran anerkfenren, Der Verzicht des Staats auf die Realfteuern habe den Grundbesiß rn nicht die erboffte Erleichte- rung gebra{t, sondern gerade das Gegentheil. Daß man sich gegen Steuern sträube, sei doch niht wunderbar; er habe allerdings einmal in einer Versammlung in Danzia den Gedanken ausgesproen, daß das Steu-rzablen, wie die Militärpflicht, eine freudig erfüllte Ehrenpfl:cht werden müsse; der Erfolg war, daß mir die Versammlung ihr tiefes Mißfallen aussprah. Solange die Realsteuern Staatssteuern gewesen seien, hâtten diese von der Einfommensteuer in Atzug gebracht werden können; nad der Steuerreform gehe das nit mehr. Bei der Steuerreform seien die Gewerbe1reibenden und die Grundbefißer s{chlechter weg- gekommen, als vorher. Die Anträge müßten endlich einmal in irgend einer Form erledigt werdez; die Gemeinden seien jeyt in einer s{limmen Lage, weil die Frage der Grleichterung der Realsteuern so lange in der Sckwebe bleibe. Mindestens solle man endlich untersuchen, ob nit in einzelnen Fällen eine Gntlastung der Realsteuern eintreten müs}s:. Man kônne das nicht für den ganzen Staat behaupten, aber für marhe Orte tréffe das sicherlih zu. Die mechanische Ausfübrung der Bistimmungen des § 54 seien ja für die Bebö den, sowohl Staatebehörden wie Gemeindebehörden, sehr bequem; aber nah der Bequeml1chfkeit der Kämmerer dürfe man doch nicht Geseße malen. Mit der indireften Besteuerung sei in den G-meinden nicht viel an- zufangen. Die Biersteuer sei in ihrer Höhe beschränkt, sie könne höchstens } A für das halbe Liter betragen, d. h. die Brauereien müßtea entweder die Steuer felbst tragen oder tas halbe Liter gleich um 5 S vertheuern. Das Beste sci, daß die Regierung nach dem Antrage W:yervu!h die Dinge noch einmal eingehend prüfe.

General-Direktor der direkten Steuern Bur ghart weist noch- mals darauf hin, daß der Finanz-Minister nicht eine Revision des

Geseyes überhaupt abgelehnt, sondern nur gesagt habe, daß in den

warnt aber die Kommission vor allzu grundstürzenden Ideen. Er ftehe *

vier Jahren des Bestehens des Kommunalabgabengesetzes keine Um- stände eingetreten seien, welhe cine Abänderung des Geseßes nothe wendig machten. E ;

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) befürwortet den Ant:ag Mies. Die Entlastung des Grundbesitzes sei einer der leitenden Gesichtspunkte der Kommunalsteuerreform gewesen, sei in Wahrheit aber nicht ein- etreten. f Abg. von Knapp (nl.) bemerkt, daß in feiner Heimatbstadt Barmen die Schullosten immer unerträgliher würden, und bittet, dieje steigenden Gemeindelasten in der Kommission darauf hin zu prüfen, ob sie nidt der Staat übernehmen müfse.

Die Diskussion wird geschlossen. R

In seinem Schlußwort für den Antrag Mies führt

Abg. Dr. Bachem (Zentr.) aus, daß der Antrag faft durhwea eine günstige Aufnahme im Hause_ gefunden habe, der Finanz-Minister habe sich aber mit großer Schärfe gegen denselben erklärt. Die Antragsteller seien nit Mitglieder von Haus- und Grundbesigervereinen und müßten es auch ablehnen, sih ¡um Sprachrohr ihrer Bestrebungen zu machen. Aber sozial- volitish sei die Ueberbürdung des Grundbesißes äußerst bedenklich, denn sie ftele in der That eine NVorbelaftung dar. Die Ueberbürdung des Grundbesitzes sei ja der Aus- angspunkt des ganzen Kommunalabgabengeseßes gewefen; das Zier sei gewesen, diese zu beseitigen. In der größzren Hälfte der Städte sei aber feine Erleichterung, sondern theilweise sogar eine Mehr- belastung des Haus- und Grundbe sitzes eingetreten. Die gänzliche Abschaffung der Realsteuern habe niemand im Hause verlangt. Ab- gesehen von Berlin, sei in den Städten der Bürger, der etn Haus besiße, der normale Bürger, und mit diesem müsse die Gesetzgebung renen. Wegen einer Erböhung der Einkommensteuer werde kein Bürger aus seiner Stadt fortziehen. In sozialer Beziehung fei es sehr wichtig, den Arbeitern eigene kleine Wohnhäuser zu beschaffen ; diefe würden aber genau so besteuert, wie andere Häuser. Er würde es mit großer Freude begrüßen, wenn in der Kommunalbesteuerung den Arbeiterwohnhäusern eine Erleichterung verschafft werden könnte. Ueber die Anträge müsse diesmal entschieden ein endgültiger Beschluß des Hauses zu stande gebracht werden.

Beide Anträge werden einer Kommission von 14 Mit-

gliedern überwiesen. . :

Schluß nach 41/2 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 11 Uhr. (Antrag Langerhans; Interpellation Szmula, betr. den Arbeitermangel auf dem Lande.)

Handel und Gewerbe.

8 Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 14246, nicht reht- zeitig gestellt keine Wagen. Fn Obers@lesien sind am 7. d, M. gestellt 5107, nit reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurteröffnung über das Vermözen des vrotokollierten Kaufmanns AntoniOlszewskiinPrzemyvél, Eigenthümers der Finma „, Antoni Olszewéki, Handlung von Kirchengeräthen, Silber, Chinasilber und Thee in Przemyál“, mittels Bescheides des K. K. Bezirksgerichts in Przemyál vom 27. Januar 1859 Nr. s. 1/99. Proviforischer Konkurs- masseverwalter Advokat Dr. Angermann in Przemysl. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmafseverwalters) 15. Fe- bruar 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 8. März 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liguidierungs- tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 10. April, Vor- mittags 10 Uhr.

Konkurseröffnung über das Vermögen des niet protokollierten Kaufmanns Jotef Blitz in Podgórze mittels Bescheides des K. K. Landesgerihts in Krakau vom 28. Januar 1899. Proviforisher Konkursmasseverwalter Advokat Dr Isidor Feuereisen in Podgórze. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasse- verwalters) 10. Februar 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 28. März 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden : in der Anmeldung ift ein in Podgórze wohnhafter Zustellungsbevoll- mäwtigter zu nennen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 24. April 1899, Vormittags 10 Uhr.

Berlin, 7. Februar. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 16 50 #4; 15,90 4— *NRoggen 14,90 4; 14,00 A *Futtergerste 14,00 #4; 12,80 # *Hafer, gute Sorte, 15,40 A; 14,90 A Mittel-Sorte 14,80 #46; 14,20 4 geringe Sorte 14,10 4; 1350 f Richtstroh 4,16 4; 3,50 A Heu 7,40 4; 4,00 A **Erbfen, gelbe, zum Kocher 49,00 4; 20,00 A *Speisebohnen, weiße 59,00 6; 25,00 A *?Linsen 70,00 A; 30,00 A Kartoffeln 6,00 4; 4,00 4 Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 4 dito Bauifleish 1 kg 1,20 A; 0,90 A S(weinefleish 1 kg 1,60 A; 1,20 A Kalbfleisch 1 kg 1,60 A; 1,00 A Hammelfleisch 1 kg 1,60 4; 1,00 4 Butter ‘1 kg 2,60 4; 2,00 A Eier 60 Stück 480 M4; 2,80 (G Karpfen 1 kg 2,00 4; 1,20 A Aale 1 kg 309 M; 1,40 A Zander 1 kg 2,60 4; 1,09 A Hechte 1 k 200 #; 1,00 A Barsche 1 kg 1,80 4; 1,00 A Seite l 2,80 4; 1,20 A Bleie 1 kg 1,40 „46; 0,80 4 Krebse 60 Stück 12,00 #; 4,00 4

® (Ermittelt yro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthscaftskammern Notierungsstele und umgerechnet vont Polizei-Präsidium für den Doppelzentner.

** Kleinhandelspreise.

In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der National - bank für Deutschland in Berlin wurde von der Direktion das Bilanz- und das Gewinn- und Verlust-Konto für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt, welhes, nahdem vorweg eine entsprechend niedrige Bewerthung der Aktiven eingetreten ilt, einen Brutto- gewinn von 7 696 664 A glei 14,66 %/9 auf das dividendenberech- tigte Durchschnittskapital von 524 Millionen ergiebt und \sih aus folgenden Posten zusammenseßt: Gewinn auf Wechsel und Zinsen 3575 389 (1897 3197239) # Gewinn auf Pro- visions - Konto 1752495 (1897 1474646) #Æ, auf Effekten und Konsortial - Konto 1931120 (1897: 908278) Æ, auf Sorten und Kupons-Konto 33 991 (1897: 37240) Æ, Gewinn- vortrag aus dem Vorjahre 403 668 (1897: 364 363) „A Nach Abzug der Verwaltungskosten von 1194890 (1064418) 4 und Steuern 319 170 (232 066) 4, ferner von Abschreibungen auf Konto-Korrent-Konto 30 037 (107 818) A und auf Inventar-Konto 17 748 (18 897) M verbibt ein verfügbarer Meingewinn von 6134817 A = 11,69 %/%. Auf Antrag der Direktion wurde beschlossen, der für ben . 18. März 1899 einzuberufenden Generalversammlung die Vertheilung ciner Dividende von 84% (wie 1897) vorzuschlagen, dem Konto-Korrent-Reservefonds zur Erhöhung auf 1 Million Mark den Betrag von 216 259 4, sowie dem Beamten - Pensions- und Unterstüßungsfonds 50 000 A zuzuweisen und den nah Abzug der statuten- und vertragsmäßigen Tantiömen und Gratifikationen ver- bleibenden Rest von 484 052 A auf neue Rehnung vorzutragen. Die bilanzmäßigen Reserven belaufen sih demna auf 12 000 000 4 = 20 9%/o des Aktienkapitals. Das Bilanz-Konto vom 31. Dezember 1898 stellt sich wie folgt : Aktiva: Kassa-Konto 4 880 219 (1897 6 588 630) #4, Gut« haben bei Banken und Banquiers 7042457 (1897 4 602 416) A, Sorten und Kupons-Konto 1 816 606 (1897 1 378 886) A, Wechsel- Konto 37 864 976 (1897 30 932089) 4, Effekten-Konto (eigene) 6412512(1897 4680007) (, do. in Prolongation genommene 31 863 320

(1897 30 215 428) M, Ronsortial-Konto 13 995 988 (1897 11247730),

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