Oesterreich-Ungarn. i
Das „Neue Wiener Tagblatt“ meldet aus Eger: Die Bezirkshauptmannschaft habe dem Bismaärckdenkmal - Comité mitgetheilt, daß fie die Errichtung eines solchen Denkmals in Eger verbiete. Der Erlaß erkenne die Größe des Fürsten Bismarck als Staatsmann an, erkläre aber die Errichtung eines solhen Denkmals vom Standpunkte des österreichischen Patriotismus aus für unzulässig.
Großbritannien und Frland.
Das Unterhaus seßte gestern die Debatte über die E R Ueber den Verlauf der Sißung berichtet W. D. D.“ Afhmead Bartlett brachte einen Zusaßantrag ein, in weldhem baldige effektive Maßregeln verlangt werden, um China bei der Auf- rechterhaltung der territorialen Unabhängigkeit des Reichs und speziell der Mandschurei beizustehen. Walton beklagt: die Weglafsung eines inweises auf China in der Thronrede und meinte, die der Hongkong-
Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. Kaiserin Augusta“ am 8. Fe- bruar von Hongkong nach Manila in See gegangen; S. M. S. „Bussard“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Mandt ift am 8. Februar in Colombo angekommen und beabsichtigt am 13. d. M. nah Aden in. See zu gehen.
Krossen, 8. Februar. Dem „Krossener Wochenblatt“ zu-
feige sandte Jhre Majestät die Kaiserin und Königin
riedri nachstehendes Beiléids-Telegramm an den General von Müller:
Ich nehme aufrihtigen Antheil an dem unerwarteten Hinscheiden Ibres Onkels, des Generals der Infanterie Grafen von Caprivi, dessen segenbringendes Wirken Ls auf alle Zeiten einen ehrenbollen Denkstein in der ruhmreichen GesGichte unseres Volks erworben bat,
und bitte Sie, den beifolgenden Kranz als Zeichen Meiner Theil- L y ; hanghai - Bank bei der Niu - tschwan - Eisenbahn hinsichil remde dat Wyal def R IEER Nt: Ss» FER E A E der Hypothek auferlegten Be (bobrtaugen L ues a Aufgabe da Seine Königlihe Hoheit der Prinz-Kegent von Bet rEN li er in Lr S E E ‘Redner Bayern hat, wie die Münchner „Allgemeine Zeitung“ | wünschte zu wissen, ob die liche Regierung Schritte gethan habe meldet, an den Neffen des verstorbenen Grafen Caprivi, | daß dieselben Bedingungen in die eking-Hankau-Konzessionsurkunde Landrath von Lamprecht, ein Beileids-Telegramm gesandt. | aufgenommen würden, wie die russishe Regierung die hinefishe Regie- Auf Befehl Seiner Majestät des Königs von Sachsen rung gezwungen habe, in die Niu-tschwan-Bahn-Konzessioneurkunde solche
hat fich der Generalmajor Hing| heute zur Beiseßung des aufzunehmen, damit keine fremde Macht nach der britishen Sphäre, der
ivi S «tse-Provinz, kommen könne. Falls es si bestätige, daß britishe Grafen Caprivi nah Skyren begeben, um im Allerhöchsten | 2b 4 : : e Auftrage einen Kranz am Sarge niederzulegen. Ó und deutsche Kapitalisten gemeinsam den Bau der Tientsin-Tschinglian
Eisenbahn unternähmen, fo sei dies eine erfolgreihe Errungenschaft An der Beisezung werden, dem „W. T. B.“ zufolge, chen
der britischen Regierung im Interesse des britishen Handels und der als Vertreter des Kriegs-Ministeriums der Generalleutnant | Bebauptung der britishen Rehte in China. Yerburgh sprach feine von Viebahn, ein Oberst und ein vortragender Rath theil-
Freude darüber aus, daß die Regierung bemüht sei, in Betreff Chinas nehmen. Die Marine entsendet den Kontre-Admiral Oldekop | S; Einvernehmen. wit Rußland. herbeizuführen. Vex und den Leutnant zur See von Trotha.
Sekretär des Aeußern‘Brodrick bekämpfte den Zusaßantrag Ashmead Münster, 8. Februar. Der Provinzial-Landtag
Barilett?s, der eine Garantie der Integrität Chinas gegen die Gin- für die Provinz Westfalen, welcher seit dem 29. v. M. hier
mishung jeder Macht bedeuten würde. Die Regierung erkenne die absolute Nothwendigkeit des Schuyzes der britischen teressen in
tagte, ist nah Beendigung der heutigen Plenarsizung dur den
Königlichen Landtagskommissar, Wirklihen Geheimen Rath,
China an, aber der Shuß der britishen Interessen, die Aufreht- erhaltung des britischen Handels und die Berwirklichung der britischen Ober-Präsidenten Studt, in herkömmlicher Weise mit fol- gender Ansprache geschlossen worden :
Bestrebungen würden nicht durh Reden gefördert, die vom Geist der oGgeehrte Herren!
Feindseligkeit, selbst des Hasses gegen andere Mächte erfüllt seien. Es habe die Idee vorgeherrs{cht, daß Großbritannien aus China Die Ergebnisse der abgelaufenen Tagung liegen vor uns in einer
hinausgedrängt werde; aber seit Januar 1898 habe man Monat für Monat l. os Es On mera eer ¿Fomelhanen Fortschritte i nl}e 1 emacht. e Zusage China tse» Reihe von L eshlüfsen, welhe den Bedürfnifsen der Landwirthschaft E der LiAgad E T Uo Dante ae Westfalens in gleihem Maße, wie denen seiner hoh entwickelten | gesehen. Die Regierung beabsichtige, einen Offizier die Ver- Ss insbesondere aber den wichtigen Verkehrsinteressen Rehnung messung des Thales vornehmen sowie feststellen zu laffen ragen. i i: E wie weit eine Schiffahrt möglich sei. Vier neue Vertra sbäfen Die zur Erreichung der Ziele des westfälishen Anerbenrechts- | seien geöffnet worden oder würden in cinem bis zwei Monaten Söffnet eseßes wünshen8werthe Errichtung einer Kreditanstalt für die Ab- | werden. Die Eröffnung Nannings, welhe Großbritannien den ge- ösung der Erbabfindungsrenten hat durch den dem Provinzial- | sammten Westfluß auf mehrere l wat Meilen hin erschließe, fei in den leßten Tagen zugestanden worden. Außerdem seien die von Deutschland und Rußland beseßten Häfen geöffnet worden, und die Gesammtzabl der Meilen, für welhe den britischen Konzessionären Konzessionen gemacht seien, betrage 2800, durch welche eine Ausgabe von etwa 20 Millionen Pfund bedingt werde. Es fei nicht überrashend, daß das Tsung-li-Yamen es für nôthig befunden habe, zu sagen, daß es, bevor man mit dem Bau dieser Bahnen begonnen habe, keine weiteren Konzessionen gewähren wolle. Es könne nur der Wunsch der britishen Regierung sein, daß keine Gebiets-Veräußerung erfolge, aber Großbritannien babe es mit einer Regierung zu thun, die selbft einen Theil ihrer Besitzungen nicht kontrolieren könne. Jedenfalls sei die britische Regierung entschlossen, die britiscen Interessen und das britische Prestige gehörig zu wahren. Sir Edward Grey trat für eine Verständigung mit Rußland ein; er hoffe, beide Regierungen hätten einsehen gelerxt, daß zur Erreichung eines folhen Einverftändnifses mehr Offenheit und Freimuth erforderlih sei. Der’ Unterantrag Bartleit’s wurde sodann zurückgezogen und die Debatte vertagt.
Frankreich.
Die Deputirtenkammer berieth MIT zunächsl ohne Zwischenfall über das Budget des Handels-Ministeriuums. Dann betrat der Deputirte Renault-Morlière, der Berichterstatter über den Gesegentwurf, betreffend die Abänderung des Revifions- verfahrens, die Tribüne ‘und legte seinen Bericht nieder. Der Berichterstaiter {hlug vor, die Berathung auf Freitag an- zusezen. Die Kammer nahm diesen Vorschlag an. Der Kammer-Präsident Des hanel theilte mit, daß der Bericht und die Akten der Untersuhung des Präsidenten des Kassationshofes Mazeau, wenn irgend möglih, heute früh offiziell würden veröffentliht werden. Hierauf wurde die Be- rathung des Budgets des Handels-Ministeriums wieder auf- genommen.
Mit Bezug auf eine Behauptung Quesnay de Beaurepaire's, er wisse durch zwei Offiziere, daß ein sehr vertrauliches Aktenstück der geheimen Akten, welches der Kri- minalkammer mitgetheilt worden sei, am gauen Tage zur Kenniniß eines offiziellen Agenten des Dreibundes gelangt sei, richtete der Kriegs-Minister de Freycinet an den Senator Trarieux einen Brief, in welchem er sich dafür verbürgt, daß der General Chanoine, Hauptmann Cuignet sowie sämmt- ge anderen aktiven Offiziere der Angelegenheit völlig fern- tänden.
Die Regierung hat die Nachricht erhalten, daß die Ex- pedition Marchand's, den Sobat Henn ren, am 11. Ja- nuar in Jtcop (?) eingetroffen sei, dort die Fahrzeuge zurüdck- gelassen und über Land den Marsh nah Addis Abeba ange- geirSen habe. Der Gesundheitszustand der Mitglieder der
ission sei gut gewesen.
Spanien.
__ Die Königin-Regentin hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern die Dekrete unterzeichnet, durch welche die Cortes zum 20. d. eee und die verfassungsmäßigen Garantien wiederhergestellt werden.
Türkei.
Wie das Wiener „Telegr.-Korresp.-Bureau“ aus Kon- stantinopel meldet, haben der Präsident und zahlreiche Mitglieder der National versammlung der JnselSamos telegraphish bei dem Großvezir Beschwerde über den General- SCPELIent Musurus Bey geführt und dessen Abseßung verlangt.
In Jpek fand, demselben Bureau zufeige, eine Ver- sammlung der Führer der Albanesen statt, welcher etwa 500 mohamedanische Vertreter von Ortschaften der Vilajets Kossowo, Monastir und Skutari beiwohnten. Die Vertreter der Städte Skutari und Dibre e lärten telegräphisd ihre Zustimmung zu den Beschlüssen der Vers lung. Ohne Entschuldigung waren Suleiman Riza Bey von Diakoviga Ferowitsh von Gusinje ausgeblieben. Sämmtliche Vertreter O zwei Schrifistücke; das eine derselben enthält eine Loyalitäts-
L uß ertheilten die8bezüglihen Auftrag eine wefentliGße Förderung erfahren.
Für die Zwecke der Urbarmahung von Dedländereien, sowie der Bildung von Rentengütern aus den legteren haben Sie weitere Mittel bereit gestellt.
Den gesteigerten Anforderungen des Verkehrs an die Instand- baltung der Wege kommt Ihr Beschluß entgegen, nah welhem die zur Unterstüßung des Kreis-, Gemeinde- und Genofsenshaftswegebaues bestimmten Provinzialmittel durch den nächsten Haushaltsplan eine erbheblihe Verstärkung erbalten follen.
Zur wirksamen Hebung des Kleinbahnwefens haben Sie dem Provinzial-Ausshuß etnen7außerordentlicen Kredit eréffnect und die pee “ra Betheiligung der Provinz bei Kleinbahnunternehmungen genehmigt.
Als besonders erfreulich und dankentwerth darf es bezeichnet werden, daß Sie mit einer der Einstimmigkeit nabekommenden Mehr- beit die für die staatsseitige Herstellung des Mittellandkanals und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln von der Königlichen Staatsregierung geforderten Garantien, gemeinsam mit der Stadt Minden, zu übernehmen beschlofsen haben, Lafsen Sie mi der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch die weiteren Verhandlungen über den , Ausbau von Wasserstraßen einen den Interessen des gesammten Vaterlandes ebenso wie der Provinz entsprehenden Fortgang nehmen werden.
Sie baben, meine verehrten Herren, Gelegenheit gebabt, dem um die Verwaltung der Angelegenheiten des Provinzial-Verbandes in erfolgreiher hingebender Wirksamkeit hochverdienten Landeshauptmann der Provinz, Geheimen Ober - Regierungs - Rath Overweg dur seine Wiederwahl auf die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer erneut Shr Vertrauen zu beweisen, wozu ih Sie nur aufrihtig beglück- wünschen kann. J Z
Unter dem berzlichsten Dank für Ihre au in der gegenwärtigen Tagung zum Segen der heimathlihen Provinz bethätigte ODpfer- willigkeit erkläre ih im Allerböchsten Austrage den 40. Provinzial- Landtag von Westfalen für ges{loffen.
Nach dieser Ansprache ergriff der stellvertretende Vor- sißende des Provinzial-Landtages, Königliche Kammerherr, Landrath a. D. von Landsberg das Wort und brachte am Shlusse ein dreifahes Hoh auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Mitglieder des Provinzial-Landtages lebhaft einstimmten.
Oldenburg.
H) Dur landesherrliche Verordnung ist der Landtag des Großherzogthums auf den 28. d. M. zu einer außerordent- lihen Session einberufen worden.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Gestern Nachmittag um 41/2 Uhr wurde, wie „W. T. B.“ meldet, die Leiche Seiner Königlichen Hoheit des Erbprinzen in Martinsbrunn eingesegnet und darauf nah dem Bahnhofe in Meran überführt. Die Ueberführung geshah auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph unter militärishem Ehrengeleit. —Seine Königliche Hoheit der Herzog trifft heute Abend in Gotha ein. Die Beisegung in Gotha erfolgt morgen früh um 1101/7 Uhr. Da nur eine stille Feier im engeren Kreise statifinden wird, find Deputationen von außerhalb des Landes abgelehnt worden. Für die Beisezung sind folgende Dispositionen getroffen worden: Der Sarg wird am Bahnhof auf den Leichenwagen gehoben ; demselben folgen Jhre Königlichen Hoheiten der Herzog, der Großherzog von Hessen sowie die anderen anwesenden Fürstlichkeiten und das in Gotha garnisonierende 1. Bataillon des 6. Thürin- gis en Infanterie-Regiments Nr. 95. Der Zug begiebt sich dur
ie Bahnhofstraße und die Schloß-Allee nah Schloß Friedenstein, woselbsi Zhre Kaiserliche und Ee Hoheit die Herzogin denselben am Viadukt erwartet. Dort findet eine kurze Feier ftatt, und sodann erfolgt unmittelbar die Ueberführung nah der Gruft. Das Bataillon giebt im Schloßhofe während der Versenkung des Sarges drei Ehrenfalven ab. Die Gothaer Vereine bilden Spalier.
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Parlaments- -
fundgebung, das andere bezieht sich auf Vertheidigun andere Von dem Jnhalte des os E n
Fragen. bekannt, daß sich die Für er der / Albanesen verpfli haben, im Falle des Ausbruchs irgendwelcher Uerabe in Macedonie 17 000 bis 20 000 Mann unter albanesischen Führern zu stellen und bei cinem großen Kriege das allgemeine Aufgebot bis zu 200 000 Mann zu steigern. Der Präsident der Versammlung, Mula Zeka, gab bekatint, daß im Kriegsfalle dem Sultan innerhalb dreier Tage Waffen in Feritowitsh, Pristina, Vutschitera und Mitrowiga bereitgestellt werden würden. :
Nach einer Meldung aus Monastir verwundeten am Sonnabend zwei Bulgaren in Prilep einen serbischen Agitator. Héerbeigeeilte Türken tödteten einen der Angreifer, wobei auh zwei Mohamedaner fielen und mehrere verwundet wurden. Zahlreiche Verhaftungen sind vorgenommen worden.
__ Nach einer Depesche aus Yemen sind in den Distrikten Bilad-el-Eschref und Beni-Kelib zehn Ortschaften und ein befestigter Ort, welche sih in den Händen der Aufständischen Den, von den türkishen Truppen genommen und beseßt
orden.
Amerika.
Die Londoner „Morning Post“ meldet aus New York, daß die Marin ekommission des Repräsentantenhauses sih dahin s{lüssig gemacht habe, die Zahl der Shlachtschiffe um drei zu erhöhen, sodaß die amerifanishe Flotte über 16 Schlahtschiffe verfügen könne. ;
Asien.
Einer in Washington eingetroffenen Depesche des Generals Otis zufolge hat Aguinaldo um eine Unterredung mit dem Befehlshaber der amerikanischen Truppen nachgesuht. — Nach einer weiteren Meldung aus Manila wurde am Dienstag eine Abtheilung des Kansas-Regiments auf einer AE N N im Dickicht an der Grenze von Caloocan von den Aufständischen ace Nach dem Eintreffen von Verstärkungen wurden die Aufständishen nach einem heftigen Gefechte zurückgeworfen. Zwei Amerikaner sind gefallen, sechs wurden verwundet.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sißung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage. B Maa
— Jn der heutigen (15.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für LandSirtbiWaft A. Se tcee von Hammerstein und der Minister des Jnnern
eiherr von der Recke beiwohnten, wurden zu Mitgliedern der statistishen Zentralkommission die Abgg. von Man- teuffel, Dr. Friedberg und Gold\chmidt und zu Mit- gliedern der Staatsschuldenkommission die Abgg. Kreitling und Dr. Paasche durch Zuruf wiedergewählt.
Zur ersten Berathung stand der Antrag des Abg. Dr. Langerhans auf Annahme eines Gesezentwurfes, betreffend die Verpflichtungen der bürgerlihen Gemeinden bezüglich der auten und Reparaturen von Kirchen-, Pfarr- und Küstergebäuden.
_ Nach B 1 des Gesegentwurfes sollen die auf dem märkishen Provinzialreht, insbesondere der Visitations- und Konsistorialordnung des Kurfürstcn Johann Georae von 1573 und der Flecken-, Dorf- und Ackerordnung vom 16. Dezember 1702 beruhenden Verpflichtungen der bürgerlihen Gemeinden bezüglich der Bauten und Reparaturen von Kirchen-, Pfarr- und Küstergebäuden aufgehoben werden und die Verpflichtungen auf die Kirchengemeinden übergehen.
Abg. Dr. Langer hans (fr. VBolksp., auf der Journaliftentribüne wegen der herrshenden Unruhe shwer verständlih) weist zur Begrün- dung seines Antrages darauf bin, daß bereits vor 2 Jahren derselbe Antrag dem Abgeordnetenhause vorgelegen habe und von demselben an- genommen worden sei. Berlin sei durch Erkenntniß des Reichsgerichts zur Beitragsleistung für -evangelishe Kirchen verurtheilt worden, obgleih flar sei, daß die Kirchengemeinden für u selbft sorgen müßten. Nach der Verurtdeilung der Sta erlin habe das Konsistorium mit dem Magistrat verhandelt und von seinem Rechte keinen Gebrauch machen wollen, wenn Berlin eine Abfindungs- summe von 20 Millionen Mark zahle, und diese Summe sei dann auf 5 Millionen ermäßigt worden. Die Stadtverordneten- Bes habe dieser Zablung nit zugestimmt, weil dur solche Verhandlungen das Geseh selbst nicht Me werde. Die kirchlichen Gemeinden in Berlin seien reih genug, um hre kirchlien Bedürfnisse selbst befriedigen zu können.
Abg. Dr. Stockmann (fr. kons.) hält es für eine Ungerechtigkeit, daß au nihtevangelishe Bücger der Stadt Berlin zu den Lasten der evangelishen Kirhengemeinden beitragen müßten. Diesem Uebelstande fönne niht dur eine andere Interpretation der bestehenden Verord- nung, fondern nur durch Aufhebung dieser Bestimmung abgeholfen werden. Aehnlihe Zustände herrshtien aber auch im früheren Kurfürstenthum en, in Frankfurt a. M., ohne daß dort ein Bedür g M nach eiaer solhen Aenderung vorliege, wie sie der Antrag Langerhans vorshlage. Warum beschränke der Antragsteller seinen Geseßentwurf nicht auf die Stadt Berlin? Ex, Redner, sei der Meinung, daß die Visitationsordnung nit auf-
ehoben werden- dürfe, ohne daß den kirchlihen Gemeinden eine Ent- châdigung gezahlt werde; eine solhe Verpflihtung hätten auch die Kirchengemeinden von Fraue a. M. anerkannt. Mit dieser Aende- rung und mit der Be Mräaung des Gesetzes auf Berlin würde das Gesey für seine Freunde annehmbar sein. Cine Kommissionsberathung sei niht mehr nothwendig, nawhdem der Gesetzentwurf beréits vor 2 Jahren eingebend décátbei worden set.
Abg. Gorke L vop Ber dem Antrage im allgemeinen sym- pathish gegenüber. Die Rehts- und Entshädigungsfrage müsse indeß sorgfältig geprüft werden.
Abg. Wolff-Gorki (kons.) führt aus, daß die Verordnung von 1573 stets zu Recht bestanden habe. Für die Stadt Berlin hätten fi aLerdings im Laufe der Zeit unerträglihe Zustände auf Grund dieser Verordnung herausgebildet. Eine Entschädigungspflicht gegen- über den Kirchengemeinden Berlins fei aber niht von der d 9 weisen. Auch in anderen Landestheilen änden ähnlihe Verhält- nife- ohne daß sie zu Beschwerden Anlaß gegeben hätten. Es sei auch nit anzunehmen, daß die Staatsregierung und das Herrenhaus een vor zwei Jahren geltend eian Standpunkt aufgeben würden.
Abg. Dr. Krause (nl.): Neues if heute weder für noch gegen den Antrag vorgebraht worden. Es muß geprüft werden, ob die Wünsche der Betheiligten berechtigt find oder Ä t. Sind sie berechtigt, so müssen fie erfüllt werden, ganz glei, ob es um einen Wuns Berlins oder einer kleinen östlihen Gemeinde handelt, Daß der heutige Zuftand unhaltbar is, ift auch von der zeiten Seitezugegeben worden, nur über die Gutshädigungéfrage bestehen Zweifel. Da es niht um ein Privileg, sondern um ein all es Gese handelt, so istdie Aufhebung der Verordnung ohne Entshädigung möglich. Bis in die 1260er Jahre ist überhaupt von der Verordnun Gebrauch a worden, und {hon deshalb wäre eine GatiGädigung unbillig.
ist ganz unrichtig, daß das Reichsgericht festgestellt die Ver-
*
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Kirlhen zugezogen worden sind. Wird “dies aber anerkannt, so muß man au arerkennen, L Katholiken und Juden zur Entschädigung nicht zugezogen werden. Nehmen Sie den Antrag an und beseitigen Sie cine Unzufriedenheit, die mit Recht in den betreffenden Kreisen bestéht. “Abg. Shall a, Ih will mi auf die’ juristishe Seite der e nit einlassen. Die Verordnung von 1573 war ein Aft landesväterliher Fürsorge im wohlverstandenen Interesse der Unterthanen, und sie hat ihren Werth auch heute noch. Sie ist allerdings wieder ausgegraben worden, aber ihre Anwendung hat nur eine Unterlafsungs\ünde der städtischen Behörden Berlins wieder gut gemaht. Es ist zu bedauern, daß die Stadt Berlin sich auf den kommunal. fiskalishen Standpunkt in dieser Frage versfteift. Es handelt sich um ein ideales Interesse. Ich (ee “gern zu, daß die Berliner Kommune den Schulen eine weitgehende Fürforge widmet. Konsequenter Weise sollte sie dann aber auch für die kirhchlihèn Interessen eintreten und zu den Kirchenbaulasten subsidiär beitrager. Berlin sollte überhavpt diese Verpflichtung nit als Last, sondern als nobile officium betrahten. Was in der leyten Zeit für den Berliner Kirchenbau geschehen ift, is der Fürforge der Allerböchsten Gols insbesondere Ihrer Majestät der Kaiserin, zu danken, denen
ier öffentlih zu danken wir uns verpflichtet fühlen. Die Stadt Berlin g auch Andersgläubigen ie warum sollten also niht au atholiken und Juden zu den Kirchenlasten steuern? Die Kurfürst- lie Verordnung mag den modernen Anschauungen nit mehr entsprehen. Dann kann sie umgearbeitet werden. Ohne Entschädigung aufgehoben werden darf sie auf keinen Fall; Berlin bat die moralishe Verpflichtung, die ihm obliegende Last abzulösen. Wenn man bedenkt, wie enorme Summen Berlin für Schulzwecke ausgiebt, so wird man es nicht T finden, wenn es eine ver- hâltnißmäßig nicht zu hohe Summe als bfindungssumme zahlen foll.
Damit \{ließt die Diskussion. Das Schlußwort erhält
Aba. Munckel (fr. Volksp.): Ich wäre begierig, - zu erfabren, welhe Stellung der Minister des Geistes in dieser Frage gegenüber seinem Vorgänger Herrn von Wöllner einnimmt. Aber ih kann es begreifen, daß der Herr Minifter heute nicht anwesend ift. Er hat geglaubt, einer Trauerpfliht folgen zu müssen, der auch der Reichstag sich nicht entzogen hat, und ih bedaure lebhaft, daß dieses Haus keinen Weg gefunden hat, es ebenso zu machen. Do das hängt mit dieser Frage garnicht zusammen ; wir verständigen uns auch ohne ihn,' und vielleiht giebt es einen Weg, uns. über diese Frage selb ohne, das Herrenhaus zu verständigen, wenn wir den Antrag als Amendement zum § 87 des neueingebrachten preußishen Ausführung8geseßes zum Bürgerlichen Gefeßbuch vor- \chlagen. Da ftehen ungefähr 20 Nummern v9 theils antiquierten, theils zu antiquierenden Gesegen, die aufgehoben werden sollen. Und es hätte gar keine Bedenken, diese ehrwürdige Ruine von 1573 in diesen Kreis mitaufzunehmen. Wir wären dann in der günstigen Lage, daß das amendierte Aus- führungsgeseß angenommen werden müßte oder übzrhaupt nit zu
ande kâme. Es if zweifelhaft, wie diese Visitationsordnung aus-
gelegt werden muß, ob sie noh besteöt, oder ob sie {hon ein oder mehrere Male aufgehoben worden ist, ob es noch andere Dinge von gleichem Werth giebt, die wir auch beseitigen müssen. Die Gegner meinen,- weil es ähnliche oder andere Dinge giebt, die beseitigt werden müssen, dürfe der Antrag niht auf Berlin beschränkt bleiben, aber erade deshalb müssen wir ihn auf Berlin beshränken. Es handelt ch um provinzielles Ret. Das provinzielle Recht ellt in der Auslegung das Kammergeriht unabwendbar fet. Jedenfalls ift die Sache zweifelhaft. Wenn anerkannt und zugestanden ift, daß dieser Zustand der jeßigen Rechtsauffassung und Rehts- entwidelung widerjpriht, so hätte das Ministertum selbst mit einer Vorlage kommen“ müssen, um diesen Zustand zu be- seitigen. Vielleiht führt der Antrag Langerhans dazu, daß au in Frankfurt und an anderen Orten, wo ähnlihe Bestimmungen bestehen, dieser Zustand beseitigt wird. Wie kann man jeßt von Berlin, nachdem cs solange durh diefes ungeheuerlihe Geseß gesbädigt worten is, noch verlangen, daß es für die Aufhebung noh bezahlen fol? Zur Mildthätigkeit und zu großherzigen Liebe8gaben hat die Stadt keine Veranlassung. Jede Mildthätigkeit, die man einklagen kann, hat ihren \chönen, sittlihen Charakter verloren. Wir müssen entshieden einen Zuftand, der der Neitsaylsüssung und Rechts- Os widerspricht, beseitigen, er hätte längst beseitigt werden ollen.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath Steinhausen: Der Vor- redner hat eine Erklärung der Regierung gewünsht. Die Regierung hat keinen Anlaß, von ibrem bisherigen Standpunkt abzugehen. Der Rechtszustand betreffs der kirhlihen Baupflicht ist sehr verschieden. Die kirhlihe Baupflicht beruht vielfah auf früheren geseßlihen Be- stimmungen, die überkommen sind, so in Hessen, Schleswig: Holstein und im früheren Herzogthum Paderborn. Von der dortigen evangelishen Synode if der Antrag gestellt, daß, ähnlich wie im Antrage Langerhans, das bestehende Reht, wona katholische Kirchen von den politishen Gemeinden gebaut und unterhalten werden müssen, obne weiteres aufgehoben werde. Die Regierung hat sich diesen Bestrebungen gegenüber ablehnend verhalten, und vielfa find durch Vereinbarungen die Verhältnisse zur Befriedigung aller Be- theiligten gelöst, und es ift ein Rechtszustand hergestellt worden, den wir auch als den idealen anerkennen, daß die kirchlihen Laften ven den Kirdjen- interessenten getragen werden. iner Aufhebung des gegenwärtigen Rechtszustandes fteht au die Regierung freundlich gegenüber, aber niht einer Aufhebung, die ohne Entschädigung erfolgt. Die Herren Langerhans und Munckel beziehen sh nur auf Berliner Verhä tnisse. Nach dem Antrage soll die Verordnung aber nichi nur für Berlin, sondern für die ganz? Mark aufgehoben werden. Dort is die Ver- ordnung ftets geübt worden, ohne da jemand beschwert hat. Daß nun ohne Entschädigung für diefen Theil die Verordnung vollkommen aufgehoben wird, kann die Regierung niht als gerechtfertigt anfehen und bleibt bei dem Standpunkt, den sie früher eingenommen hat.
Durch den Regierungskommissar ist die Debatte wieder aufgenommen worden, sie wird aber sofort wieder auf einen Schlußantrag geschlossen, wodurch dem Abg. Dr. Langerhans das Wort zur Erwiderung entzogen wird.
Ein Antrag auf Kommissionsberathung ist nicht gestellt. Der Antrag wird demnächst im Plenum in zweiter Berathung erledigt werden.
(Schluß des Blattes.)
Ausstellung im Königlichen Zeughause.
Seit der großen Pape Taae am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Königs ist im Lichthofe des Zeughauses wiederum ein Theil der Erw ex anen des leßten Jahres ausgeftellt. Darunter befinden sih folgende Stü: i
1) Als Ueberweisung Seiner Majestät des Kaisers: Zwei chinesishe Hauschwerter und uer defüleshen Sturmgabeln. iese
en waren bisher zur A s Volkes vor dem Yawren des chinesis Kommandanten - von utshou aufgestellt. Formen, die vor der christlichen Zeitrehnung bis heute in GebrauG geblie en sind.
2) Ueberweisung des Kirchenvörstandes von Groß-Ptachnow: Die Waffen des Karbrandenburgif en Generals Otto von Schlabrendorff, 1650 bis 1721, bestehend indem Degen mit Portepee und Scheide, dem Kommandostab, dem Ringkragen mit dem pen von Anhalt Nene! von Anhalt, Nr. 3 der alten Stammliste), den Ritter-
ndshuhen und Sporen.
3) GesŒÆenk des Pabst von Ohain, Oberst und Komman- deur des Infanterie-Regiments Großherzog Friedrich Franz IT. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenburgisches) Nr. 24: Säbel und Krüdkstcck des General-Feldmarschalls Freiberrn von Manteuffel.
4) Geschenk des Herrn W. von É enthal-Berlin: Ehrensäbel des General- Feldmarschalls Fürsten Blücher von Wahlstatt, gewidmet von der City of London. Die Widmuna lautet in freier Ueberseßung: „Durch einstimmigen Beschluß des Raths der Stadt London, gehalten in Guildhall am 8. Juni 1814, wurde dieses Shwert im Wertbe von 200 Guineen dem Fürsten Feldmarschall Blücher , Ober- kommandeur der Preußischen Armee, überreiht zum Ausdruck der Ver- ehrung für seine glänzeadea Talente, szine Unershrock-nheit und Tapferkeit in den gewaltigen, der Freiheit, der Ruhe und dem Glück Europas geweihten Kämpfen. Woodhorpe.®
5) Geschenk des Herrn von Neumann-Cosel, Hauptmann und Kompagnie-Cbef im 2. Garde-Regiment z. F.: Säbel eines Husaren- Offiziers; Griff und Klinge verziert mit dem Namenszug Friedrich Wilhelms I. und dem Stern des Schwarzen Adler-Ordens.
6) Geschenk wie vor: Dffizierdegen ; auf der Klirge der zur E Mgenns Mler mit Devise non soli cedit und der Jahres§- zahl 1723.
7) Geschenk wie vor: Offizierdegen von ungefähr 1740. Die Verzierung des Gefäß23 zeigt statt des üblihen Blattornaments den zur Sonne fliegenden Adler nebst Devise non soli cedit.
8) Geschenk des Herrn A. Zetsche-Berlin: Däunishe Wallbüchse. Beutestück von Düppel, 18. April 1864.
9) Geschenk des Herrn von Dreyse-Sömmerda: Gewehr, sogenannte Kurländer Tschinke, mit reih verziertem Schaft, Schloß und Lauf. Um 1600. |
10) Drei große bronzevergoldete Siegel Napoleon's I. Siegel 1 zeigt den Adler auf der Welikugel und die Umschrift Sigillum Caesaris; Siegel 2 den Kaiserlichen Adler, in der Kralle einen Stab mit der Inschrift Napoléohn Empereur; Siegel 3 den Kajferlichen
Namenszug N mit Krone. Aus dem Besiß des Herrn von Neumann-
Cosel. Beuteftück von 1815. j
11) Regimentsfiegel des Infaaterie-Regiments von Kalckreuth (Nr. 1 der Stammlifte), 1778. L
12) Wie vor: des Infanterie-Regiments von Kleist (Nr. 4 der Stammliste), 1758 bis 1761. '
13) Ein preußischer Offizier-Ringkragen sowie die Emailleplatte zu einem Rinakragen. Um 1800. L A
14) Emailleplatte nebst Armaturumrahmung zu einem preußischen Offizier-Ringkragen. Um 1787. : /
15) Kuvfernes Mittelshild eines Ringkragens; darauf gemalt ein Wappen, oben den aufsteigenden preußishen Adler, unten roth-weiß geshahtes Feld. Unbekannter Herkunst.
16) Französischer Offizierdegen, am Griff Neu e Wappen Nayoleon's III. und die Inschrift Gards, Imperials. eutestück aus Straßburg 1870. e
17) Steinshloßgewehr mit Magazin für die Pulverladung. Auf dem Rohr der Kaiserlich öfterreihishe Doppeladler; bezeihnet Joh. Franziskus Karg, In8prugg. Mitte 17. Jahrhunderts.
18) Zwei Steinschloßpistolen, ausgezeichnet durch kunstvolle Aen B größte Leichtigkeit ; bezeichnet Lazzarino Cominazzo. Italien um n
19) Zwet Steinsloßpistolen von Thuraine in Paris. Bezeich- nung auf dem Schloßblech. Um 1660. :
20) Zwei Taschenpistolen mit einfallendem Abzug; bezeichnet Mortimer, London. Um 1800. :
21) Patronenbüchse, aus Eisen getrieben, mit Wappen und Namenszug des Herzogs Julius von Brauns{weig, S{hwiegersohns des Kurfürsten Joachim 11: von Brandenburg. Mit Jahreszahl 1571.
92) Ein Paar Steigbügel, in Eisen gesnitten und mit in Gold und Silber tauschierten Verzierungen. Italien um 1550.
b E Gothisches S@wert mit fkreuzförmigem Griff. 14. Jahr- undert.
24) Schwert mit 1,08 m langer Hauklinge und eifengeshnittenem Korb. Um 1500. : /
25) Degen mit 1,24 m langer Klinge; der Griff in Eisen ge- s{hnitien und mit Silber tauschiert. Deutshe Arbeit von un- gefähr 1550.
26) Säbel eines preußishen Husaren-Offiziers; ziert mit dem gekrönten Namenszug F. R. Um 1730. z
27) Zwei fiamesishe Hzuschwerter- mit reich verzierten silbernen Griffen und Scheiden. Uralte noh heute gebräuwlihe Formen.
28) Türkischer Säbel mit gewurmter Damascenerklinge, verziert mit Koransprüchen in Gold. Griff später. 16. Jahrhundert.
99) Pracktsäbel des Sultans Selim 1L., 1566 bis 1574, des Nafolgers Soliman?'s des Großen Die Klinge trägt den Namen des Sultans und ist bedeckt mit in Gold tauschierten Koransprüchen, BVer- zierungen und Diamanten. Griff spätere Zuthat. Bezeichnet: Ver- fertigt von Mahomed, dem Münzmeister des Sultans, 1566.
30) Kleines bronzenes Kanonenrohr mit dem Oraniscben Wappen. Um 1710. von Ubisch.
die Klinge ver-
Nr. 5 des „Eisenbahn-Verordnungsblatts“, hberaus- gegebzn im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, zom 7. Februar, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlihen Arbeiten : vom 20. Januar 1899, betr. Vertretung der Handelskammer in Brandenburg ia den Bezirks - Gifenbahnräthen zu Altona und Magdeburg; vcm 29. Januar 1899, betr. Bestelluag von Prüfungs- fommissionen; vom 30. Januar 1899, betr. Abänderung der gemein- samen Bestimmungen für alle Beamte im Staatseisenbahndienft ; vom 1. Februar 1899, betr. Nahweisungen über den Zu- und Abgang von Dampfkefseln. — Nachrichten.
Kunft und Wissenschaft.
Die Februarsigzung der Arhäologishen Gesellschaft eröffnete Herr Conze mit nescbäftlichen Mittbeilungen und dem Hinweis auf die eingegangene Literatur. achdem dann Freiherr Hiller von Gaertringen die: von Herrn Wilski nah tachymetrisher Véethode hergestellten Aufnahmen der Infel Thera kurz erläutert und Herr Kekule von Stradoniß auf die Bedeutung des Werkes vor Omont über die Zeichnungen der Parthenon-Skulpturen aus dem 17. Jahrhundert aufmerksam gemaht hatte, sprach Herr H. Schmidt über die Syntax der geometrishen Ornamentik, Herr von Wilamowiß über die carmina figurata und zum Schluß Herr Conze über drei antike Gemmen mit identisher Darstellung,
die in ihren Einzelbeiten leiht verständlih, in ihrer Gesammtbedeu- -
tung räthselhaft erscheint.
Im Gemälde-Salon von Ernft Zaeslein (Leipziger- ftraße 128) wird für den einmaligen Besuch jeyt ein Eintrittspreis von 50 A erboben; die Jahreskarte kostet 1 A Außer zablreichen anderen Werken in- und ausländischer Maler sind zur Zeit Arbeiten von Böcklin, Liebermann und Franz von Lenbach daselbst ausgestellt, von Lehterem u. a. zwei hervorragende Bildnisse des Fürsten von Bismark.
Literatur.
Arzneiverkehr für Krankenkassen. Anleitung zur Ersparniß bei Verordnung von Arzneien, herausgegeben von Dr. Dronke (Mitarbeiter von Ewald's Arjneiverordnungslehre). Dritte, vermehrte Auflage. Unter besonderer Berücksichtigung der auf Grund neuer Normen äufgestellten Königlich preußischen Arzneitaxe für 1898. Verlag von Paul Neubauer in Köln a. Rh. Preis 2,90 46. — Auf Grund eingehenden Studiums der im Deutschen Reiche noch be- stehenden sieben verschiedenen Arzneitaxen, sowie der besonderen Ham- burger und Lübecker Modifikationen und genauer Kenntniß der
therapeutishen Arzneiformen zeigt der Verfasser an der Haud viel- facher B-ispiele, wie der ordinierende Arzt unnüge Koften vermeiden und dem erkrankten Kafsenmitgliede doch ftets das gewünschte und von ihm als nothwendig erfannte Arzneimittel darreihen kann. Von besonderer Wichtigkeit sind die von dem Verfaffer gegebenen Hinweife und Anleitungen über Anwendung und Verordnung der fabrikmäßig her- geftellien Arzneien. Nachdem in der auf Grund neuer Normen aufgestellten Anni preußishen Arzneitaxe die Preise für einen Theil der Arznei-
mitte
zwar ermäzigt, dagegen die Arbeitslöhne nicht unwefentlih er»
böht sind, wird es dem- ordinierenden Arzte unter Benugung der Be-
stimmungen über den L
möglicht, die für die
böbungen der Arbeits[öhne we Auch die von der Armen-
bang, enthaltend :
reis der fabrikmäßig hergeftellten Arzneien er- ankenkafsen empfindlihen Folgen dieser Er- nigstens etwas herabzumindern.
Direktion in Berlin herausgegebenen „Formulae Magistrales Berolinenses“ mit einem An-
die Handverkaufs-Preise in den Apotheken und
eine Anleitung zur Kostenersparniß bei dem Verordnen von Arzneien, find in neuer Ausgabe für 1899 in R. Gaertner?s Verlagsbuhhandlung
hierselbft erschienen.
— Marx Kregzer's kürzli im Neuen Theater zu Berlin mit Grfolg aufgeführtes Schauspiel „Der Sohn der Frau“ ift, wie fast alle Werke dieses Schriftstellers, in E. Pierson's Verlag zu
Dresden erschienen.
— Deutscher Seefischerei-Almanach für 1899, Her- ausgegeben vom Deutschen Seefishereiverein. Mit 98 in den
Text gedruckten Abbildungen, von I. F. W-°ber in Leipzig.
“E
entafeln und 2 Karten. einwand gebunden Preis 4 Æ
Verlag
50 4. — Dieser neue Jahrgang is gegen den vorangegangenen nah vershiedenen Richtungen verbessert und erweitert. „ein Statistik der deutshen Fischerfahrzeuge enthält der Almanach die für die See- und Küstenfisherei im Reihe und in feinen Küstenftaaten geltenden Gesetze und Verordnungen sowie auch im übrigen alles, was für den deutschen Fisher und für die deutschen Fischereiinterefsenten.
wichtig und wifsens8werth ist.
Außer einer
— „Junge Welt* betitelt sh cine von Hans Ludwig Thilo herausgegebene illustrierte Wochenschrift für junge Mädchen,
welche seit Anfang des Jahres im Verlage des Genannten (Tauenzien-
ftraße 11, Berlin) ersheint. Für die Begründung des Blattes war die Erfahrung maßgebend, daß es eine große Anzahl Unterhaltungs- blätter für Erwachsene, aber wenige für Kinder, namentlih für junge Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren, giebt. Den. eigentlichen Kinderzeitshriften sind diese kleinen Damen entwahsen, und die Familienblätter bieten im allgemeinen eine für unentwidelte Gemüther
passende Lektüre auch dazu bestimmt, diese
nicht. fühlbare
Die Lüde
„Junge
Welt“ auszufüllen. Bei der
ift daher
Auêéwabl des Stoffes ift besonders auf eine Lektüre Bedacht genommen, die die jungen Mädchen zum eigenen Denken anregt, ihren Gesihts- kreis erweitert und die allgemeine Bildung fördert. lihe Wissenswertke, das außer dem Bereich des Lehrplans der Shule
liegt, wird bier in einer ftändlich ist, aber auch dem
orm gesprochen,
Ueb
er alles môgs-
die zwar leiht ver- rwachsenen manche Anregung geben wird.
Das ift auch bei den novellistishen Beiträgen schon in den ersten drei Nummern zu erkennen; es wird ein einfacher, guter Unterhältungsftoff geboten, den jeder auch diesem Alter Entwachsene gern lefen wird. Der Prospekt weist eine Anzahl beliebter Autoren als Mitarbeiter auf, fo Peter Nofegger, Hans Hoffmaun, Marie Bernhard, A. Gräfin Klinckowstrôöm u. A und Gemüth, sondern auch für das Auge will die „Junge Welt“
eiwas bieten. Sie
hat ein handliches
Format,
Heinrich Steinhausen, Nataly von Eschstruth, Nicht nur für Herz
und hübsche
Jllustrationen in zwei Farben, die jedesmal wechseln, s{chmüdcken das J4 Seiten starke Heft. Der Bezugspreis ift ein billiger; er beträgt 15 4 die Woche, oder 1,95 # vierteljährlich.
— Von der Zeitschrift: „Der daktion und Verlag von Mablau & W: erschien Nr. 1 des XL. Jahrgangs für 1899 mit folgendem JIn- halt: Der Goldfisch und andere Zierfishe Japans, aus dem Englischen des Kamakichi Kishinouye übersezt vom Herausgeber. — Ein Ausflug na den zoologishen Gärten von Holland und Belgien, von Leopold Epstein in Heidelberg. — Allerlei aus dem Kriechthierleben im Käfig 11, von Dr. Franz Werner in Wien (mit einer Textabbildung). — Sagvbilder aus Livland, von Oskar von Löwis of Menar in Kudling. — Nachrichten aus dem Zoologishen Garten zu Amtsterdam. — Kleinere Mittheilungen. — Literatur. — Eingegangene Beiträge.
— Bücher und Zeitschriften.
Land- und Forstwirthschaft.
oologishe Garten“ (Re- aldschmidt in Frankfurt a. M.)
Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.
Nicolajew, den 1. Februar 1899.
Die anhaltend warme
Witterung hat die Entwickelung der Pflanzen wefentlih gefördert, und der Saatenstand wird bis jeßt recht günstig beurtbeilt. Die Lage des biefigen Marktes ift im allgemeinen wenig verändert, obglei \ich die Preise etwas verflaut baben; das Geschäft bleibt aber unregel-
mäßig, wie seit längerer Zeit.
Geschäft zu kommen.
Offerten zu ermöglichen.
darin au2ges{lofsen.
Angeführt wurden seit 1. Januar bis 25. Januar 1899 u L 1899 3523547 ,„ Lagerbestand ftellt fich, wie folgt, auf
8 855 047 Pud
Ausgeführt , j
Der augenblickiiche 6 038 000 Pud, und zwat:
Bestand am 1. Januar 1899.
Angeführt per 25. Januar 1899
Ausgeführt per 25. Januar 1899 Bestand
In Weizen ist noch am ehesten zum Roggen fehlt in genügenden Quantitäten, um Gerste if auch sehr knapp und Offerten
706 500 Pud
706500 ,
9 561 547 Pud 3523547
6 038 004 Pud
Ernteergebniß Canadas im Jahre 1898,
Montreal, den 19. Januar 1899. Nach den amtlihen Er- bebungen ftellt sih in den für den Welthandel mit Getreide in Be- traht fommenden canadishen Provinzen das endgültige Ernteergebniß
des Jahres 1898, wie folgt:
In Bushel :
Ontario
Manitoba
zusammen
im Verglei zum Vorjahr 1897
Hafer eizen, Herbsft-
” Frühlings-
Roggen . ..,. Buchweizen . .. Mais (außer für
Futterzwecke)
86 858 293 . (25 158 713 6 873 785 st 12 663 668 2 673 234 2 273 645
. [23 442 593 oder in beiden Provinzen zusammen
17 308 252
95 318 745 4 277 927 63 860
in Dovpelzentnern :
1898
rund
104 166 545+ 71/5 Mill. 57 346 243+ 104 ,
16 941 595+ 1 2 737 094 — F 2 273 645|— 11/5
23 442 593|— 11/5
im Vergleich zum Vorjahr 1897
Hafer (1 Bsh. = L Pfund englis)
Weizen (1 „, = Gerste (1 ,„ 48 Roggen (1 ,„ 56 Buch-
= 48
wroeizen ( Mais (1 ¿ =%6
16 043 731 15 586 708 3 683 780
694 346
494 381 5 946 917
+1 +2 4e
rund 1/10 Millionen
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E A E C E A E S i Ri A V E