1899 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichle über die gestrigen Sigungen des Reich s- tages und dés Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten und Zweiten Beilage.

Jn der heutigen p Siv des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Fnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, stand die Fortseßung der ersten Berathung des Entwurfs eines Jnvaliden- versiherungsgeseßes auf der Tagesordnung.

Das Wort nahm zuerst der Aba. Hofmann - Dillen- burg (nl.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.

Das Haus der Abgeordneten nahm in der heutigen (19.) Sigung, in welcher der Vize - Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel und der Minister des Jnnern Freiherr von der RNecke zugegen waren, zunächst die Wahl des Präsidenten und der beiden Vize-Präsidenten für die Dauer der Session vor.

Aba. Stengel (fr. kons.): Ih glaube, daß wir alle ein Interesse daran haben, mit dem Wahlgeschäft schnell fertig zu werden, damit wir bald die Etatsberathung fortseßen können. à beantrage daher, den Abg. von Kröcher auch für die Dauer der- Session dur Akkla- mation zum Präsidenten zu wählen.

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Fch beantrage, den Präfi- denten durch Stimmzettel zu wäßblen.

Es werden im Ganzen 295 Stimmzettel abgegeben. Abg. von Kröcher erhält 259, Abg. von. Köller tons) 27, Abg. 8B E (kons.) 1 Stimme, unbeschrieben sind

ettel.

_ Prâfideni von Kröcher: Ih habe festzuftellen, daß ih zum Präsidenten des Haufes gewählt bin, und erkläre, daß ih die Wahl mit verbindlihem Dank annehme. j

Auf Vorschlag des Abg. Grafen zu Eg E (fons.) wird zum Ersten Vize-Präsidenten der Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.) und zum Zweiten der Abg. Dr. Kra use- Königsberg (nl.) durch Zuruf wiedergewählt ; beide nehmen die Wahl an. ; : i

Darauf wird die zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats für 1899 beim Etat des Ministeriums des Innern, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers“, fortgeseht.

_ Abg. Dr. van der Borght (nl.): Der Abg. von Jazdzewski berief sih gester auf die Verfassung. Die Polen im Lande und die polnische Presse gehen aber darauf ‘aus, die polnisch redenden Landes theile von Preußen loszureißen. Wir müssen die Garantie haben, daß die Herren auf jede Bestrebung verzichten, die - den Bestand des preußishen Staats berühren könnte. Der sogenannte Schieß- erlaß ist nicht vorsichtig genug redigiert, und ih bedauere, daß er erst dur den „Vorwärts“ bekannt geworden ist, Die Verzögerung der Bestätigung der Wahl des Ober-Bürgermeisters von Berlin ift ungewöhnlih und mit materiellen Shädigungen für die Kommune ver- bunden. Die Berührung der Frage der ftonfessionellen Friedhöfe durhch den Abg. Pleß beweisi, daß das Zentrum wieder die alten Wege be- tritt: ih hatte gedaht, daß wir endli Ruhe haben würden. Bezüglih des Nadfahrwesens sollte der Minister Beruhigung schaffen. Die mit der Ausführung der Radfahrberordnung betrauten Beamten müssen \sih in den Grenzen dieser Verordnung halten. Die meisten Radfahrer sind nit Sportéleute, foadern benußen das Rad aus gesundheitlichen Gründen oder zu gewerblichen Zwecken. Das Nad is heute kein Spielzeug mehr. Die Verordnung follte niht nach dem Wortlaut, sondern na ihrem Sinn angewandt werden. Der Radfahrer kann doch unmögli alle Vorschriften im Kopfe haben. Der ktzige Zustand muß geändert werden unter Heranziehung der Radfahrer selbst, und zwar unter Berücksichtigung nicht der einsettigen Interessen der Radfahrer, sondern unter gleihmäßiger Berüdtsihhtigung der Interessen der Radfahrer und der Intereffen des nichtradfahrenden Publikums. y

ba. Dr. Lotihius (nl.): Schon 1894 habe ih den Minifter- De Grafen Gulenburg gebeten, auf eine g!eihmäßige Regelung des Unterstüßungëwo nsites im ganzen Deutschen Reiche hinzuwirken. Das Deutsche Reich foll ein einheitliches wirthschaftlihes Gebiet darstellen. Thatsächlich baben aber die Bestim- mungen des Unterstüßungswohnsißgeseßes auf Württemberg, Bayern und Elsaß-Lothringen keine Anwendung gefunden. Diese verschieden- artige Behandlung des ünterstützungéwohnsißes führt zu großen Miß- ständen, deren Beseitigung dringend zu wünschen wäre.

(Schluß des Blattes.)

Nr. 6 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 10. Februar, hat folgenden Inhalt : 1) Konjulat-Wesen : Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstands-Akten ; Exequatur-Ertheilungen. 2) Bank-Wesen : Status der deutschen Notenbanken Ende Januar 1899. 3) Aus- wanderungs-Wesen : Erweiterung der Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern für die Hamburg - Amerika - Linie in Hamburg. 4) Zoll- und Steuer-Wefen : Bestellung cines Stationskontroleurs. 5) Polizei-Wesen : Autweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Gesundheitsweseu, Thierkrankheiten und Absperrung®8- Maßregeln.

Das Erlöschen der Maul- und Klauenseuce is dem Kaiserliden Gesundheitzamt gemeldet worden vom Viehbofe zu Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau, am 13. Februar.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln (Rhein) is die zweite englishe Post über Ostende vom 13, Februar ausgeblieben. Grund: Fahrt des Dampfers von Dover wegen Sturmes an der englishen Küste ausgefallen.

Bremen, 13. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd, Dampfer „Bayern“, n. Oft - Asien beft., 13. Febr. in Suez eingetr. „Sawsen“ 12. Febr. v. Bremen in Shanghai angek. „Karlsruhe“ 12. Febr. v. Antwerpen n. Australien abgeg. „Mark“ 12. Febr. v. Corunna n. d. La Plata abgeg. „Preußen“, v. Ost-Asien kommend 11 Febr. in Colombo angek. „Stuttgart* 11. Febr. v. Nero Yor n. Bremen abgeg. „Arensburg“, v. Brasilien kommend, 11. Febr. auf der Weser angekommen.

_ 14. Februar. (W. T. B.) Dampfer „Prinz Heinrich“, v. Ost-Asien kommend, 13. Febr. in Antwerpen angek. „Bremen“, von Australien kommend, 13. Febr. Gibraltar passiert. „Ems“ 13. Febr Reise v. Gibraltar n. New York, „Aller* nach Genua fortgeseßt.

_ Hamburg, 13. Februar. (W. L. B.) Hamburg-Amerika- Linie. Dampfer „Fürst Bismarck“ Sonnabend in New York, „Auguste Victoria" gestern in Nizza, „Sibiria“ in Genua, „Silesia“ beute in Shanghai, „Pennsylvania“ von New-York, „Rhenania“ v. St. Thomas gestern in Hamburg eingetr. „Christiania“ Sonn- abend v. Tambico, „Arabia“ v. Philadelphia n. Hamburg abgeg. „Arkadia“, v. Baltimore kommend, heute Dover pasfiert.

London, 13. Februar, (W.T B) Castle-Linie. Dampfer „Lismore Castle“ am Sonnabend auf Ausreise in Kapstadt angekommen. "Arundel Castle" Sonnaberd auf Heimreise in London angek. „Pembroke Castle" Sonnabend auf Ausreise v. Southampton abgeg.

Statistik und Volkswirthschaft.

Der BesiüweGfel land- und forstwirthshaftlicher Grundstücke in Preußen.

Bis vor kurzem fehlte es in statistishen Nachweisung des Besitzwehsels in der wirtbschaft und damit zuglei für die Beurtheilung einer der

wichtigsten lichen Wirthschafts» und 0

Soiialstatifstik , besißes auf dem platten Lande.

bis 1864 in dem bfannten Werk von kommen der preußischen Justizverwaltun

wehsels in der Land- und

mit Ausnahme derjenigen im

Grundstücken, welhe bauptsählih zur Land- dienen, sowie über dessen Ursahen N2hweisungen aufzustellen. Abgesehen von der durch die gegenwärtigen, im echtsgebietes von der Erhebung, ift freilich noch auf manche

worden, um die den Erhebungsbehörden

l erwachsenden M und Schwierigkeiten nah Möglichkeit

¡u vermindern.

reußen an jeder allgemeinen nd- und Forst- an einem zuverläsfigen Anhalte | nur

ragen der länd- Soi näâmlich derjenigen nah dem Grade der Beweglichkeit oder Ständigkeit des Grund- klasse von d s j Nur für einzelne Besißklafsen sind zeitweilig von privater_ Seite enitsprehende Aufstellungen gemacht worden, wie wir sie bezüglich der Rittergüter für die Zeit von 1835 ; , odbertus-Jageßow über die „Kreditnoth“- finden1). Erst in neuester Zeit ift, dank dem Entgegen- die amtlihe Statistik în die

Forstwirthshaft und über dessen Urfachen (Kauf, Vererbung u. f. w.) alljährlich gewisse Nachrichten zu erhalten, die im Laufe der Jahre werthvolle Aufs{lüsse über jené Frage zu bieten versprechen. Unter dem 11. Januar 1896 ift nämli eine Verfügung des Iustiz-Minifters ergangen, welche die Amt3gerichte t L Geltungsbereich des Rheinischen Rechts angewiesen hat, alljährlih über den Eigenthumswechsel an oder Forftwirttschaft

: Uebergange be- riffenen Grundbuchverbältnisse begtündeten Aus\ließung des rheinischen andere, vom statistischen Standpunli- aus-- werthvolle Feststellung Ventichtet ühen

o

fehlt der ganze Besißwehsel von Grundstücken mit weniger als

Erbgang u. f. w. mit einer Fläche von je

größeres G worden ist, klasse, niht au der

lächeninhalt des Grundstücks ersichtli s Lr

gemacht wird, iff auch die Gef \{hägungsweise - wäre die Gesammtzahl der durhshnittlihen Q

dies möglih, etwa

is unter 20 ha, welcher

Durchschnitte von 12,61 ha. Für eine Untersuhung des

befriedigende WVergleißung mit denjenigen der Agrarstatiftik zulassen würden. Die °

Landestheilen und Befigkl stehende ziffermäßige Angaben hierüber.

\{aftlich genußte Grund stüdcke infolge von: Kauf u. st. w. mit einer Flähe von je

2 ha Umfang; au diejenigen Fälle werden nit berü L uh dielenigen Fe E N L (L rolle Ina:

lich weniger als 2 ha groß find. Da ferner jedesmal nur die Größen- g igénthämer waNi ei aEe

j h N efammt-

flähe, welhe den Eigenthümer gewechselt hat, niht festzustellen ; g indem man

Wechselfälle“ in jeder Größenklafse mit einer

chengröße multiplizierte, so in der Größen- i nach der land- wirthschaftlihen Betriebsstatistik vom 14. Juni 1895 in Preußen 528 729 Grundstücke mit 6667 482,19 ha Gesammtflähe (nit bloß Anbaufläche) angehörten, mit dem sch hieraus ergebenden

Ra ‘ci Uwe E is DOengee j der Be- t altung, [ weise und anderen landw ihen Ver en wir Lage gekommen, wenigstens über die wihtigeren Fälle des Eigenthums- an keinerlei Anhalt geboten. Alle diese B E mgen A

einen jedoch auch vom Standpunkt der Statistik aus zur Zeit in- sofern weniger empfindlich, als bei den gegenwärtigen Unterlagen die Ziffern der Statistik des Eigenihumswechsels do vielfah noch keine allgemeinen j den _ foeben als Sonderabdruck aus der „Zeitschrift des Königlich preußifchen Statistishen Bureaus“ erschienene erfte Veröffentlihung über den Besißwechsel land- und forstwirth\haftliher Grundftüde in Preußen, welche die Zeit vom 1. April 1896 bis zum 31.- März 1897 in Betracht zieht, beschränkt sich daher auf die Mittheilung einiger besonders interessanter und dabei wohl völlig einwandfreier Zahlen über die Ursachen des lande wirthschaftlichen Besißwehfels und deren Verbreitung in den einzelnen assen. - Wir eninehmen derselben nach-

Es wechselten den Eigenthümer: land- oder forstwirth-

2 5 bis bis bis bis bis und unter | unter | unter | unter

Staat 9200} 9680| 4237| 1200 311

Ostpreußen . .. 7741 8441| 534 221 48 Westpreußen . 533) 617 300| 113 37 Brandenbürg . . . 719 910 494 158 25 ommern . 399} 608] 331 59 62 osen 645) 1041| 297 47 42 lesien . . . 1 1750| 1624| 477 45 R 53 Sachsen pi 9561 833| 3751 98 O 11 Schleswig-Holftein 290 4560 3488 118 3 l 868| 1143) 5921 225 17 i 837! 817 344 98 9 Hessen-Naffau . . . | 1158| 667| 125 14 4 Rheinland?) . 194 62 19 4 Hohenzollern . 77 58 l |

mächtnifi, enkungen von Todeswegen , Grundstücksüberlafsungen bei Lebzeiten der Eigenthümer in Berkaufsform an Abkommen, Stief- oder Schwiegerkinder, unter „Kauf“ au: Uebergänge durch Tausch, Enteignung, Zwangsversteigerung u. st. w. Die Ziffern über den Gesammtftaat (immer aus\{chließlich des Gebiets des Rheinischen Rechts) zeigen, daß als Ursache des Gigenthumswechsels der Erbgang beidem mittleren, der Ve r- kauf dagegenbeidem kleineren und größeren Besitze überwiegt. Die unterste Größenklafse der Erhebung, die von 2 bis 5 ha, wies nur 9200 Fälle von Vererbung, dagegen 17 607, alfo fast doppelt fo viel Verkaufsfälle na. Bei der nächst höheren Größenklasse von 5 bis 20 ha fommt der Erbgang (mit 9680 Grundstücken) dem Verkauf (mit 11 673) bereits ziemlih nahe; bei den beiden nähsten, von 20 bis 50 bezw. 50 bis 100 ha, gewinnt er gegen den Kauf ein beträcht- liches Uebergewiht, und zwar von 4237 zu 3072 und von 1200 zu 840. Bei den größeren Grundftücken tritt wieder der Verkauf in den Vordergrund, wenn auch nicht in dem Maße, wie bei der untersten Größenklafse; denn bei den Grundstücken von 100 bis 200 ha steben 352 Verkäufen immerhin 301, bei den noch größeren Grundstücken 422 Verkäufen 311 Erbfälle gegenüber. Die Gesammtzahl der Erbfälle (vererbten Grundstüde) betrug 24 948, die der Verkaufsfälle (Vers Senne 33984; das Uebergewiht des Verkaufes kommt fast ganz auf echnung der untersten Größenklafse, da die übrigen (einshließlih der Fälle mit unbekannter Fläche) 15 748 Erb- fälle und 16 377 Verkaufsfälle nahweisen. Bei der großen Verschiedenheit der Bedeutung ein und der- selben Flähhengröße in den vershiedenen Landestheilen ift eine Betrachtung. der Verhältnisse jeder der erwähnten Größenklafsen auch in den einzelnen Provinzen und Bezirken. unerläßlich. Schon bei der _untersten Gruppe, den Grundstücken von 2 bis 5 ha _Gesammitfläche, zeigen fich bedeutende Abweichungen einzelner westlicher Landestheile gegenüber dem Often und der Ge- fammtheit. Gs überwogen die Vererbungen in den Bezirken : Hilde3- heim mit 196 gegenüber 144 Verkaufsfällen, Minden mit* 298 gegen- über 224 Verkaufsfällen, Cassel mit 579 gegenüber 475 Verkauft fällen, Wiesbaden mit 583 gegenüber 202 Verfaufsfällen, Koblenz mit 152 egenüber 29 Verkaufsfällen, Sigmaringen mit 77 gegenüber 43 Ver- aufsfällen. Auh in einigen anderen Bezirken westlich der Elbe, wie Erfurt, Münster und Arnsberg, kamen die Vererbungs8- fälle den Verkauféfällen ziemli nahe. Es enispriht dies durhaus dem allgemeinen Ergebnisse der Erhebung, wonach der mittlere Besiß fich verhältnißmäßig _bâufig vererbt ; denn in den meisten der genannten Bezirke stellt ein landwirtbschaftlies Grunkstück von 2 bis 5 ha Umfang bereits ein axsehnlihes mittleres, oft sogar ein recht werth- volles Besißthum dar. In den östlichen Landestheilen tritt bei dieser Größenklaße, die hiec in der Regel die „Häusler“, „Büdner“ und ähnlichen kleinen Stellenbesißer enthält, die Vererbung noch ungleich mehr als im Staatsdurhschnitte gegenüber dem Verkaufe zurück. Bei der Größenklasse von 5 bis 20 ha Umfang, die im großen Ganzen theils dem kleinen, tbeils dem mittleren „Bauern- stande“ entspricht, treten ganz ähnlihe Unterschiede zwischen den ein- zelnen Landestheilen hervor. In dem ganzen Gebiete östlich der Elbe, mit Ausnabme der Regierungsbezirke Frankfurt und Oppeln, über- wiegt hier noh der Verkauf, zum theil, wie namentlich in Ost- und Westpreußen, sogar sehr erheblih. Dasselbe gilt von Schleswig- Holstein, in geringerem Maße auch von den Bezirken Magdeburg und Erfurt; in den übrigen Bezirken bildet die Vererbung die Regel, namentlich in denjenigen, in welchen sie sih schon bei den Besigzungen von 2 bis 5 ha verhältnißmäßig häufig zeigte. Die Besitgruppet+von 20 bis 50 ha stellt je nah den besonderen örtlichen und landschafilichen Verhältnifsen theils mittleren, theils großen „bäuerlihen“ Besitz dar. Hier überwiegt meist die Vers erbung; eine Ausnahme machen nur die Regierun sbezirke Danzig, Mariznwerder, Stralsund, Bromberg, Liegni und.Schleswig; do ist auch dort die Vererbung überall schr häufig und kommt mitunter, wie in Sigmaringen kam hier je ein Erb- und ein erfaufsfall vor. Ein erfreulies Bild ständiger Besigzverhältnisse bietet diese Gruppe namentlich in sämmtlihen Bezirken der Provinzen Hannover und Wesifalen; in der ersteren stehen 592 Vererbungen nur 202, in der lefteren 344 Vererbungen nur 106 Verkäufe gegenüber.

1) Vergl. Rodbertus-Jageßow, „Zuk Erklärung und Abhilfe der Heutigen Rreditnoth des Grundbesiges“ (Berlin 1868) S. 18 und Tabelle binter S. 143 des erften Theils

e

„Harlech Castle“ heute auf Ausreise in Mauritius angekommen.

2} Die Gebiete des Rheinischen N chts find, wie {hon oben er- wähnt ift, in dieser Statistik nicht berüdsihtigt.

20 50 | 100 [200 ha} ohne 20 50 100 |200 ha} oÿne Gröô- bis bis bis | und unter | dar- | ßen- 5 ha |20 ha | 50 ha |100 ha/200 ha| über jangäbe |

Unter „Erbgang“ find bier auch aufgeführi: Uebergänge dur Ver-

Marienwerder und Stralsund, dem Verkaufe fast gan glei. Im Bezirk -

Grô- unter | unter | unter | dar- | Hens 50 ha |100 ha/200 ha! über angabe

19 3072| 840 352 422 18

bli 453) 160 70 62

2 346| 110 92 99 308 98 35 96 206 61 29 61 288 61 44 75 477 85 40 66; 251 62 27 16 367 94 26 9 202 61 16 14 106 27 9 3 56 14 4 1! 11 7 4

S tan Dn d

In den Gruppen von 50 bis 100 sowie von 100 bis 200 ha vollzieht ih der Uebergang von dem großbäuerlichen Be- triebe zu den wirthshaftlich und fozial oberen Stufen, den größeren und großen Betrieben, dem „Gutsbesige“ und „Rittergutsbesize“, und zwar in der Weise, daß in der Gruppe von 50 bis 100 ha das bäuerliche Element noh stärker ift, während es si bei der Gruppe von 100 bis 200 ha au im Osten, meist shoa um kleine „ritterliche“ oder wie in Ostpreußen „köllmische* Gutsbetriebe, allenfalls um „Schulzen- güter“ oder andere bevorzugte bäuerlihe Besißungen handelt. In der ersteren Gruppe überwiegt meist noch die Vererbung; in den Bezirken Wiesbaden, Koblenz, Düfseldorf und Sigmaringen kamen in dieser und in den höheren Gruppen nur noch so wenige Fälle des Besiß- wechsels überhaupt vor, daß sie außer Betracht bleiben können ; eine Mehrzahl von Verkäufen zeigten fönst die Bezirke Köslin, Stralsund, Bromberg, Breslau, Liegniß, Oppeln und Erfurt. Ganz besonders günstig treten auch Hier wieder die Provinzen Hannover und Westfalen hervor, wie es nach den dortigen Verhältnissen des Erbrehis nit anders zu erwarten war. In Hannover wurden 225 bezw. nur 61, in Westfalen 98 bezw. nur 27 Besißungen dieser Größenklafse vererbt bezw. verkauft. Im Regierungs- bezirk Hannover stand 37 Erbfällen ein einziger Verkauf gegenüber. Die Besißgruppe von 100 bis 200 ha zeigt wieder ein meist allerdings nur geringes Uebergewicht der Verkäufe; in Schleswig- Holstein ist die Ziffer für beide 26, in den Gebieten westlich der Elbe, wo Grundstücke dieser Größenklasse hier überhaupt nur noch in den Bezirken Magdeburg, Merseburg, Lüneburg, Stade und Münster in erhebliher Anzahl auftretea, ist außer bei Merseburg die Vererbung meist der ungleih bäufigere Anlaß. ft

Bei den Grundstücken von 200 ha aufwärts euti welche die Hauptmasse der größeren und qroßen „Gutsbetriebe“ dar- stellen, tritt der Verkauf ncch etwas mehr in den Vordergrund als bei der vorigen Gruppe, jedoch bei weitem niht in dem Maße wie bei der untersten Besißklafse. Verhältnißmäßig sehr wenig Erbfälle wiesen namentlich die Bezirke Frankfurt , Stralsund, Bromberg und Liegniß nah; dagegen bildeten diese Fälle die Mehxzabl in Stettin (32 gegen 15), Breslau (28 gegen 24), Oppeln (11 gegen 8), Stade (4 gegen 0), Aurih (3 gegen 1), Münster (1 gegen 0), Minden (5 gegen 0) und Cassel (4 gegen 1). Es t sich gerade bei dieser Gruppe ein Urtheil über die Stetigkeit oder Ünstetigkeit des Besizes für die einzelnen Bezirke wobl erst nah einer Reihe von Jahren gewinnen. In einigen Ge- bieten, namentli in Schlesien, wo in dieser Klasse bei der großen Verbreitung der Fideikommisse verhältnißmäßig wenig Fälle des Be- sizwelhsels durch „Verkauf“ zu erwarten gewesen wären, haben si wenigstens für das Berichtsjahr die allodialen Rittergüter auffällig beweglich erwiesen. : /

eitere Mittheilungen über den Besißwehsel in kleineren Be- zirken, über die Einwirkung der Parzellierungen und dergleichen ein- \{lägige Punkte werden einer späteren, voraussihtlich die Ergebnisse mehrerer Jahre umfassenden Arbeit vorbehalten bleiben müfsen. Fedenfalls ist der amtlichen Statistik Preußens hier mit verhältniß- mäßig sehr einfahen Mitteln ein neues wichtiges Gebiet ershlofsen worden, welhem sie im Laufe der Jahre hoffentlich noch werthvolle Früchte abgewinnen wird.

Die Aus\chußsißzung des Verbandes deutscher Arbeits- nachweise wurde am 11. Februar in Berlin abgehalten. Die wichtigsten Punkte der Tagesordnung waren: 1) Maßnahmen des Ver- bandes bezüglich der Versorgung der Landwirthschaft mit Arbeitern und 2) Maßnahmen des Verbandes bezüglich der Einführung einer einheitlichen Arbeitsnahweisstatiftik. Es wurde beschlossen, an sämmt- lihe Arbeitsnahweise des Verbandes ein Zirkular zu senden, in welchem diese erfucht werden, den lokalen Verhältnissen entsprehend die Vermittelung von Arbeitskräften für die Landwirthschaft möglichst zu fördern und die im Laufe des Jahres fih ergebenden Erfahrungen der Zentralstelle mitzutheilen. In Betreff des 2. Punktes der Tages- ordnung war man von vornherein überzeugt, daß eine streng einheit- lie Arbeitsnahweiëstatifstik zur Zeit nicht durchgeführt werden könne auch nit als reine Geshäftsstatistik. Im Hinblick auf die Ver- \hiedenartigkeit der Verhältniffe wurde beschlossen, die Verbands- arbeitsnahweise zu ersuchen, die folgenden Punkte in ihrer Geshäfts- führung zu berüdsihtigen: 1) vor allem den Grundfa gugeen, wona sie ihre Statistik aufstellen, 2) männliche und wei liche Arbeit» nehmer getrennt in den Listen zu führen, 3) Pafsanten, selbs wenn sie nicht in die Listen eingetragen werden, wenigstens summarisch an- zugeben, 4) ihren Geshäftsberiht an die Verbandsschrift „Arbeits« markt“ mögli eingehend abzufafsen und die Gründe für etwaige auffällige plöglihe Aenderungen anzugeben, 9) ihrer Ges führung

Punkten abgeänderte und vereinfahte Formular der , hen Arbeitsvermittelungéftellen zu Grunde ¿u Tegen. - Endlich wurde übereinstimmend betont, daß es für die gedeihliche Ent- wickelung der Arbeitznaweise, namentlich im Interesse der Land- wirthschaft, unerläßlih sei, daß Post und Telephon mehr in ihren Dienst gestellt würden, entweder dadur, daß den unparteiishen Ar- beitsnaWweisen Gebührenfreiheit gewährt oder, nah dem Vorgang süd- deutscher Staaten, auch vom preußischen Staat ein entsprehendes Pauschquantum an die einzelnen Arbeitsnachweise gezahlt würde.

Der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohl- thätigkeit hat in seiner am 10. Februar d. I. in Berlin abge- haltenen Aus\hufßsißung besckloffen, die 19. Fahresversammlung in ber vorleßten oder Ilrßten Wowe des Septembers 1899 in Breslau abzuhalten. Auf die Tagesordnung sind folgende Ge enstände geseßt: 1) Bericht über die für die Armenvflege wichtigen orschriften des Bürgerlichen Gefeßbuches, 2) das Erstattuangswesen der Armenver- bände, 3) Arbeitseinrihtungen für Zwecke der offenen Armenpflege, 4) Dea eg der in Familienpflege untergebrachten Kinder, 5) Natural- und Geldunterstüßung, 6) Krankenpflege und Hauspfleg? auf dem Lande.

Arbeiterversiherung.

Bei der Hanseatischen Invaliditäts- und Alters- versiherungsanftalt find I. an Anträgen auf Gewährung von Renten eingegangen: a. an Altersrentenanträgen: im Laufe

1891 1105, 1892 404, 1893 381, 1894 353, 1895 354, 1896 351, 1897 314, E a an uet berenevs Januar 1B usammen 3546; b. an Invalidenrentkenan râgen: t des ahres 1892 181, 1893 301, 1894 550, 189 895, 1896 948, 1897 1172, 1898 1440 und im Monat Januar 1899 126, zusammen 5613; mithin sind seit Beginn des Jahres 1891 an Rentenanträgen im Ganzen 9159 eingegangen. Von den Ansprüchen auf Altersrente entfallen auf das Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck 619, Bremen 759, Hamburg 2168 und von denen auf Invalidenrente auf das Gebiet von Lübeck 608, Bremen 1737, Hamburg 3268. Von den Anträgen auf Zablung einer Altersrente sind ‘bis Ende &Fanuar 1899 erledigt worden * 3540, und zwar 3075 durch Rentengewährung, 417 durch Ablehnung und 48 auf sonstige Weise. Von den Altersrenten - Empfängern sind inzwishen aus- geschieden 1004, von diesen sind verstorben 953. Von den An- trägen auf Zahlung einer Invalidenrente sind bis Ende Januar 1899 erledigt worden 5507, und a 4228 durch Rentengewährung, 1114 durch Ablehnung und 165 auf fonstige Weise. Von den Invalidenrenten- Emvfängern sind inzwischen ausgeschieden 1239, von diesen sind ver- storben 1138. Auf die Gebiete der drei Hansestädte vertheilen ih die noch im Bezuge der Rente befindlichen Perfonen folgendermaßen : Lübeck 365 Altersrenten, 356 íFnyalidenrenten; Bremen 441 Alters- renten, 1043 Invalidenrenten; Hamb 1269 Altersrenten, 1590 In- validenrenten. Die Jahressumme der bis jetzt gewährten Renten macht insgesammt 1064 716,80 4 aus (Altersrenten 497 556,40 Æ, Fnvalidenrenten 567 160,40 4), von welhem Betrage 315 021,60 6 Altersrenten 158 469 und Pee 1e Le fas ir die inzwischen au8geschiedenen Rentenempfänger abzufeßen sind. Nah den Berufszweigen vertheilen ih diese 3079 Alters- und 4228 Invalidenrenten-Empfänger auf folgende Gruppen : Landwirthschaft und Gärtnerei 241 Alters- und 215 Inbalidenrenten- Empfänger, Industrie und Bauwesen 1307 Alters- und 1832 In- palidenrenten-Emvfänger, Handel und Verkehr 537 Alters- und 1016 Snvalidenrenten-Empfänger, sonstige Berufsarten 201 Alters- und 249 Invalidenrenten-Empfänger, Dienstboten 2. 789 Alters- und 922 JFnvalidenrenten-Gmpfänger. Il. Antrêge auf Rüerstatkung der Beiträge sind eingegangen: 8. Anträge gemä Geseßes: im Laufe des u res 1895 425, 1896 2302, 1897 3226, 1898 3798 und im Monat Januar 1899 298, zusammen 10 049 ; þ. Anträge gemäß § 31 des Gefeßes : im Laufe des Jahres 1895 83, 1896 377, 1897 609, 1898 754 und im Monat Januar 1899 71, zusammen 1894; im Ganzen sind also Anträge auf Rückerftattung der Beiträge eingegangen 11 943. Von diesen 11 943 Anträgen ent- fallen auf das Gebiet von Lübeck 934, Bremen 2827, Hamburg 8182. Davon sind erledigt: durch Rüdtzablung 10 711, dur Ablehnung 780, auf sonstige Weise 107, zusammen 11 598, mithin unerledigt 345.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg wird der „Frkf. Ztg." unter dem 11. d. M. gemeldet: Die Schauerleute erlafsen eine Erklärung, in der sie ibr Verhalten „egenüber dem Arbeitsnahweis der Arbeitgeber recht- fertigen. Sie verlangen eine Abänderung der Statutenbestimmung, die die Stauer ermähtigt, ohne Angabe von Gründen Arbeitskarten einzuziehen, wodurch den Betroffenen die Möglichkeit, wieder Be- schäftigung zu erbalièn, genommen ist. Sie verlangen ferner Be- theiligung der Arbeitnehmer bei der Oberaufsicht der Geschäftsleitung der Nachweisanstalt.

Literatur.

Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit. Heft 35 bis 39. Verlag von Duncker u. Humblot in Leipzig. Gefammtpreis 10,60 A Diese kürzlich ershienenen neuen Hefte bebandeln sämmtliche Gegenstände, die in der Ende September v. J. in Nürnberg abgehaltenen Jahresversammlung zur Verhandlung gekommen find. :

Im 35. Heft: „Das ausländishe Armenwesen"“" giebt Stadtrath Dr. E. Münsterberg - Berlin eine Uebersicht über die neueren Bestrebungen auf dem Gebiete der Armenpflege in den wichtigsten Staaten des Auslandes. Ueberall in der zivilisierten Welt zeigt sich danah eine erfreulihe Weiterentwickelung auf diesem Gebiete, die selbst durch die inneren und äußeren Bewegungen der einzelnen Länder nicht zurügehalten wird, allerdings hier ftärker, dort weniger stark und s{chnell fort- schreitet, auch ebensowohl Rihtiges - wie Unrichtiges zu Tage fördert. Charafteristisch für diese Entwickelung ift namentlih die allgemein hervortretende Tendenz zur öffentlihen Armenpflege, be- sonders in den romanishen und überhaupt in denjenigen Ländern, welche ibr Armenwesen zunächst auf freiwilliger Thätigkeit aufgebaut haben, fo in Frankreih, Italien, Belgien, der Schweiz. In ven Vordergrund \ch{teben sich dabei wesentli die Fragen der Organisation und der zweckmäßigen Ausgestaltung der Fürsorge, diejenigen der all- gemeinen geseßlihen Regelung mehr zurückdrängend. Ein besonders eingehend behandeltes Gebiet ist die Fürsorge für die heranwachsende Jugend ; bemerken8werth ift au, daß, namentlich in Amerika und der Schweiz, das Nationalitätsprinzip schärfer pn Ausdrûck gelangt. Als ein wesentliher Fortschritt ist sodann die chaffung von Armen-

entralbehörden hervorzuheben, welche insbesondere für diejenigen änder von Wichtigkeit sind, in denen die private und die VBerein®s- armenpflege die Grundlage bilden ; diese Zentralbehörden üben in der Regel die Aufsicht ¡unächst über die Anstaltspflege, dann aber auh über die ofene Armenpflege. In weiterem Maße bricht sih au das rinzip Bahn, daß leijtungsunfähigen Gemeinden die erforderlichen ittel zur Armenpflege gegeben werden müssen; in der Heran- ziehung der größeren erbände zur Armwenpfl?ge, welche entsprehende Zuschüsse zu gewähren haben, zeigt sich dies in erster Linie, so in Rußland der Schweiz, G, Ftalien. Fn einer gewissen Beziehung steht dazu die an sih am rksten Her- vortretende Tendens na cinem Zusammenfafsen und etner Bereinigung der verschiedenen Woblthätigkeitsorgane in der Richtung, daß sie mit einander Fühlung ‘gewinnen, gegenseitig ihre Thätigkeit im einzeluen beachten und thunlichst gemeinsam arbeiten ; es ersheint dies besonders lanmäßig in Steiermark, au ‘in Frankreih (Offico Central in aris), Gngland arie Organisation Society in London) und

em

nach engli

uster in Amerika. Der im Elberfelder System.

von Mens zu Mens und nit in nur formaler Weise vom grünen Tifch ausgeübt werden foll, findet immer mehr und durchgreifender Anerkennung; es tritt dies auch in- der eingehenden Behandlung des Elberfelder Systems in der Literatur des Auslandes zu Tage, wobei wieder der freiwilligen ehrenamtlihen_ Len des Armenpflegers uneinge- \{ränktes Lob gezollt wird ine Heranziehung des weiblichen Geschlects zur Armenpflege hat sh im Auslande in viel ftärkerem Maße als in Deutschland entwidelt, so namentli in England, Bern, Basel, auch in Oesterreich. Aus der ungemein _ roßen Zahl der Einzelbestrebungen, die sämmwilich zu berühren unmögli war, werden die Kinderpflege und die Krankenpflege als vorzuasweise die Aufmerksamkeit in Anspru nehmend heraus- gegriffen; die stärkere Entfaltung gerade dieser Zweige erscheint um fo segen8reiher, als si? auf die Begründung einer festen wirthsaft- lihen Existenz hinzielen und so auh vorbeugend gegen wettere Ver- armung wirken. Bis zum Ausgang des vorigen Jahrhunderts war die Armenpflege revressiv, in der Nufklärungsepohe wurde he philan- thropish, und jeßt stehen wir in der Epoche der sozialen Fürsorge. Man sucht aus den wirtbschaftlihen und sozialen Meral hen die Gründe der Verarmung zu kennen und dementsprechend diesec bor- zubeugen; das Bestreben geht dahin, das Volk zur sozialen Fürforge zu erziehen. _ A N Heft 36 enthält drei Berichte, über „Zwangsmaßregeln gegen näbrvflihtige Angehöôrige* von Dr. J. ‘Hirschberg, Direktorial-Assiteut im Statistishen Bureau der Stadt Berlin, Stadtrath Jakstein- Potsdam und Stadtrath Dr. E. Münsfter- berg - Berlin. Bekanntlich bat das Reichsgeseß vom 12. März 1894 die Verletzung der Unterbaltungspfliht unter Strafe gestellt, indem es dem § 361 des Strafgeseßbuchs folgende Bestimmung als Nr. 10 binzufügte: „Wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen. zu deren Gr- nährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, fi der Unterhaltungs- pfliht tros der Aufforderung der zuständigen Behörde der- art entzicht, daß dur Vermittelung der Behörde fremde ille in Anspruch genommen werden muß, wird mit ft bestraft. An Stelle der Haft kann auf Geldstrafe bis zu 150 4 erkannt werden." Nacpdem diese Bestimmung zwet Jahre in Kraft gewesen war, [eitete der Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit eine statistische Erhebung über ibre praktischen Ergebnisse ein. Die Erhebung war eine doppelte: einmal wurden Zakblen ermittelt, sodann aber au gutachtliche Aeußerungen der städtischen Verwaltungen eingezogen und hierbei niht nur die Ergebuijse der in den einzelnen Fällen angewandten Zwangsmaßregeln, fondecn au die einzelnen Umstände der Fälle se1bst (&rund der Pflichtverge} enheit, Beruf und Aufenthaltsort des Ehemannes, Alter der Gheleute, Zahl der Kinder u. \. w.) zum Gegenstande der Untersuhung gemaht. Das auf diese Ümfrage von 113 Städten mit mehr als 20000 Einwohnern eingegangene Material, welches sih auf die Zeit von 1. Juli 1896 bis dabin 1897 erstreckt, hat Dr. Hirschberg in seinem Bericht in eingehender und übersihtliher Weise verarbeitet. Es hat ich er- geben, daß seit der Geseßesänderung eine Besserung nicht eingetreten, vielmehr die beobahteten Fälle fogar eine Zunahme aufweisen. Der Verfasser, in dessen Bericht die Zusammenstellung der Ursachen der Pflichivergefsenheit von besonderem Interesse ist, hâlt daher § 361, 10 des St.-G.-B. für unpraktish, befürwortet indefsen zunächst noch weitere Erhebungen, bevor man an die Revision dieser wie der übrigen Bestimmungen des § 361 herangehen folle. Stadtrath Jakstein fordert in einem Bericht grundsäßlih andersartige Zwangs- maßregeln gegen nahlässige Unterhaltungspflichtige : geseßliwe Ein- führung eines Arbeitszwanges 1m Verwaltungëwege gegen Arbeits\cheue, Lobnbeshlagnahme gegen arbeitende Pflichtvergessene; von diesen Maßnahmen allein sei Abhilfe zu erwarten. _ Die gesegliche Grund- lage für den Arbeitszwang fei zur Zeit zweifelhaft; sie zu einer festen zu malen, müsse das Bestreben sein. Die Länder, welche bisher die Zwanggsarbeit im Verwaltungswege zur Einführung gebracht hätten, Fönnien von den günstigsten Erfahrungen berichten, jo Sachsen, Württemberg, Baden und Mecklenburg. An sich sci aber auch eine Gleihmäßigfeit in der Behazdlung wünschenswerth. Daß nur die Gerichte in dieser Frage sprechen follten, erscheine nicht ausreichend ; nah der ganzen Sathlage fei vielmehr eine Entscheidung durch die Nerwaltungsbebhörden hier angezeigt. Der Verfasser des dritten Berichts, Stadtrath Dr. Münsterberg, welcher die Ansicht der zur näberen Klarlegung des Gegenstandes vom Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit eingeseßten Kommission wiedergiebt, führt die Unwirkfam- keit der Gesetzeéänderung auf die Unzulänglichkeit der angedrohten Strafe und die dem praktishen Bedücfniß nidt entsprehende Formulierung zurück. Er is der Meinung,“ day man bei anderer Formulierung und Verschärfung der Strafandrohung, namentlih Zulassung der Ueber- weisung an die Landespolizeibehörde in gewi}en Fällen, zum Ziel fommen könne, befürwortet deshalb, in dem Rahmen der bisherigen Entwickelung und der bestehenden Geseugebung zu bleiben, und schlägt im einzelnen vor: 1) die Ausscheidung der bisherigen Strafvorschrist des § 361, 10 aus dem Rahmen der Strafvorscbriften des 8 361 und seine Behandlung als Sonderdelikt, 2) die Neanung der Armen- behörde als der für den Erlaß der Aufforderung zur Uzber- nabme der Nährpflicht zuständigen Behörde, 3) die Unterscheidung zwischen Verfäumniß der Nährpflicht gegenüber Kindern und der gegen- über Ehefrauen mit der Maßgabe, daß in den Fällen der ersteren Art eine shwerere Strafe zu verhängen und au die Ueberweisung an die Landespolizeibehörde zuzulassen fei, 4) den Auss{luß der Geldstrafe. Der Verfaffer giebt auch sür die neu zu erlassende Gesegeëvorsrift glei eine besondere Formulierung. ;

Das 37. Heft: „Hilfe in außerordentlichen Noth- ständen“ verdankt der Hochwasserkatastropbe des Jahres 1897 seine Entstehung. Sanitäts-Rath Dr. Oswald Baer -Hirschberg i. Sl. berihtet über den Nothstand im Riescngebirge nah dem Hochwasser vom 30. Juli 1897 und schildert}; wie si die Hilfeleistung in Schlesien gestaltet hat, unter besonderer Berücksichtigung seines heimathlihen Kreises Hirschberg. Ein zweiter Bericht, von Regierungs-Rath E. Fal -Stuttgart verfaßt, giebt eine Uebersicht über die vorhandenen Organisationen der Hilfe in außerordentlichen Noth- ständen, insbesondere über die segensreiche Thätigkeit des in Württem- berg seit 1817 bestehenden Woblthätigkeit8vereins für das ganze Königreich, dessen Zweck die Mobilifierung der gesammten freiwilligen Thätigkeit des Landes zu besserer, einheitticher und ausgiebigerer Für- sorge für die Armen und Hilfsbedürftigen im Zusammens{luß mit der Thätigkeit der Behörden auf diesem Gebiete ift. Auf Grund der gemahten Erfahrungen befürwortet der Verfasser eine Reihe von Vorschlägen, in, welcher Weise künftig bei außerordentlichen Nothftänden die Hilfeleiftun organifiert und zentralisiert, wie die Mittel aufgebraht und na welchem Maßstabe die Unterstüßungen vertheilt werden sollen

Heft 38 enthält zwei Berichte über Die wechjelseitige Unterstützung von Reichsangehörigen in den einzelnen Bundesstaaten" von Rathe-Assefsor Fleischmann - Nürn- berg und Rechtsanwalt Dr. H. Ruland - Colmar i. E. Bekanntlich bildet das Deutsche Reih hinsihtlih des Armenrehts noh fein ein- heitlihes “lin gut Das Gese über den Unterstügungêwohnsiß gilt niht in Bayern - und Elsaß - Lothringen. Hieraus er- geben sich bei der Unterstüßung von Angehörigen des etnen in cinem anderen Rechtsgebiete vielfach unliebsame Konsequenzen, namentli wenn Elsaß-Lothringen in Frage kommt, wo na fran- zösishem Muster eine erzwingbare Armenpflege nicht besteht. Fleisch- mann giebt nun eine Darstellung des bayerischen cimathsrechts und des Verhältnisses Bayerns zu den übrigen deutschen Bundesftaaten hinsichtlih der wechselseitigen Unterstüßung von NReichsangehörigen, während Dr. Ruland die Frage für das Rechtsgebiet Elsaß-Lothringen bespriht. Beide befürworten, daß für das ganze Reich ein cinheit- lies Armenreht geschaffen werde, welches alle Armenlasien auf

rößere S lege und de, Cor anan rtieet Ausweisung von RNReichsangehörigen m ganz beseitige.

T Heft endlich behandeln Beigeordneter Dr. Shmidt- Mainz und Stadtrath Cuno--Königsberg i. Pr. das „Existenz- minimum in der Armenpflege“ und die „Anrechaung der Leistungen der Privatwohlthätigkeit und -Invaliden-

zuerst zur Durchführung gekommene Grundsatz, daß die Armenpflege nur

renten“. Wer mit seinen Einnahmen unter dem bleibt, was zu

seinem und der Seinigen Unterhaltung nothwendig ift (Exiftenz- minimum), fällt der Armenpflege anheim. Es ift daher all von grundlegender Bedeutung festzu ellen, ob der Unterstüßung Fordernde wirkli das Gxristenzminimum niht mehr besigt. Die vorliegenden Berichre geben AufsGluß darüber, wie sh bei dem angel einer festen geseßlihen Vorschrift diese Feststellung unter Berück- sichtigung der Leistungen der Privatwohlthätigfkeit und der aus der Arbeiterver sicherung fließenden Renten îa einer Reihe von arößeren Ortsarmenverbänden praktis gestaltet hat, Heben die Verschiedenheit der hierbei in Betraht kommenden, zum theil sehr te fritish hervor und gelangen zn allgemeinen Sägen ü mäßige Art der Berechnung des Gristenz- minimums. Außerdem entbält das 39. Heft n einen Bericht über „Zufluchtsstätten für weiblihe Perfonen“ von dem Beigeordneten Ewald Ad ers- Elberfeld, in welchem die Errichtung solcher Stätten dringend empfoblen wird. ;

Laud- und Forstwirthschaft. Antwerpener Getreidemarkt im Januar d. I.

Antwerven, den 7. Februar 1899. Die Weizenvreise haben gegen den Vormonat keine erbeblihe Veränderung erfahren. Die Befürchtungen, daß das Zusammentreffen starker Angebote fremder mit den Angeboten einheimisher Waare die reise drüdcken könnte, baben fi als grundlos erwiesen. Die Müllerei ist aus ihrer vor- sichtigen Haltung nicht herausgetreten.

Die Preise stellten sich Ende Januar 1899, wie folgt: Weizen : nordamerikanisher .. « ++« Fr. 174—174 Sa S ao ene 20 167 Walla Walla . ¿Bs 177 Kurrachee, weißer 174

U rother 17 Plata 16§—174 Donau . 17 —18 rufsischer 17 —18 inländischer .- .ch + 16}—17 Donau und nordamerikanischer . 15 Li inländischer . E 13}—133 Gerste: zu Futterzwecken . 12 —125 M E a d et 123— 175 Bal: russisher und nordamerikanischer 181

ais: Odessa und Donau . . « - 11 —12è Plata und nordamerikanischer 11—105 Weizenmehl :' inländisches . . « + - 22‘x—23.

Die Vorräthe wurden Ende Januar 1899 ges{chäßt auf : Weizen: 250 000 dz Gerste: 20 000 , Mais: 25 000 ,„

Dn in erster Hand, nicht nennenswerth.

Im Januar 1899 wurden eing eführt in Antwerpen: Noggen: aus den Ver. Staaten von Amerika ;14 170 dz

Weizen: aus den Ver. Staaten von Amerika 477 350 dz f ea ee 138 620 der Türkei E é 28 000 Rußland . . « 16 290 Britisch-Indien . 5 900 den Niederlanden . U Ss 1 300 D O 800. 668 260 dz 155 730 dz 44 820 22 090 4 470

Noggen :

Rußland Rumänien . Spanien . . den Niederlanden Deutschland 2 670 E E Ee S S 1 160 A 640 231 580 dz E r ei S 20 dz den Ver. Staaten von Amerika . - E 40 dz

193 800 dz 188 490 , 82000 , 64810 ,„ 480 533 470 dz

240 dz

Gerste :

Hafer :

Mais: aus den Ver. Staaten von Amerika . M E L Argentinien Rußland Uruguay

Kartoffeln : aus den Niederlanden . . « « ch A us8gef ührt aus Antwerpen:

Roggen: nah Norwegen . « « » ooo

den Niederlanden

Deutschland

4 340 dz 23850 ,„ 1500 ,

i G Cat RES 8730 dz

57 350 dz 15430 , 72780 dz 2 800 dz

Weizen: nah Deutf{hland den Niederlanden

nav den Niederlanden nach England 40 dz

Ia L a e S eie 0E 47 690 dez den Niederlanden . « « + . 100 , 47 790 dz

Kartoffeln: nach England E 1340 dz Spanien S «e ° 630 den Niederlanden - . . . .+ 580 OLIRE as E L L 490 E E e E E S 280 n C E 90 U Les 20 3430 dz.

Gerste : Hafer : Mais:

Die Leinsaaternte Argentiniens im Jahre 1898/99.

Buenos Aires, den 17. Januar 1899, Die Anbauflächen von Leinsaat haben in den legten Jahren in Argentinien eine wesentliche Aenderung nicht erfahren. G , : i

Für die leßte Ernte waren in den einzelnen Provinzen mit Lein- saat angebaut :

Buenos Aires . 98400 ha 250 000 ,

Santa Fs Entre:-NRios 46430 , 97760 ,

Córdoba zusammen . 492 590 ha. Nah den bisher eingegangenen Nachrichten entspriht der Ertrag einer guten Mittelernte. : Als Durchschnittsergebniß wird angenommen : Buenos Aires . . 1090—1100 Kg per Hektar, Santa 1000—1100 ,„ L Entre-Rios . 690 -, 2 GCórdoba . .. . 750— 800 , Î sodaß von der leßten Ernte ein Gesammtertrag von etwa 458 000 & zu erwarten steht. i k Wieviel hiervon zur Ausfuhr kommen wird, läßt ih zur pee noh nicht angeben, da der Verbrauch von Leinfaat für den Kon)um des Landes je nah dem Verbrauch der einbeimischen Oelfabriken großen Schwankungen unterliegt. Auf eine Ausfuhr von wenigstens

900 000 {t darf jedo mit Bestimmtheit gerechnet werdén.