1899 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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E Dram ti E dia L E Or E 2 PLE r r c S r A

/ Shritt weiter. Sie will den Landesregierungen au das Recht über-

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daß er garnicht in der Lage ift, dort seinen Anspruch selbst geltend zu machen, tritt dieser sozialpolitishe Zwek vollkommen in den Hinter- grund. (Sehr rihtig!)) Wenn man manthe- Aeußerungen in den Zeitungen über die Wirksamkeit: der sozialpolitishen Geseßgebung-und insbesondere des Juvaliditätsgesezes liest, hat man eigentli den Gin- druck: es ift allés in {chönster Ordnung, es brau@ßt nihts geändert zu werden. Das ift allerdings eine recht bequeme Theorie, und wenn man auf diesem Standpunkt auf anderen Gebieten stände, so würde allerdings jeder sittlihe und kultürelle Fortschritt der Welt aufhören, wir würden in bureaukratische Verknöherung versinken. Ih habe ¿. B. den Einwand gelesen, wenn man die Rentenfestsegung oder oder auch nur die Begutachtung der Anträge auf die Rentenstellen übertrüge, so würden die Versiherungsanstalten nur noh eine Zahl- stelle sein. Es ist dies nit rihtig; dea Versicherungsansftalten bleiben vielmehr no& sehr wichtige Befugnisse. Aber ih meine. au, bei jeder großen Organisation muß man sich fragen: wie wird der Zweck am besten und vollkommensten erreiht? Die Behörden sind da, um ihrem Zweck zu dienen, und der Zweck darf sih nicht der Organisation der Behörden unterordnen. (Sehr richtig !)

Wie soll nun jeßt die Sache gestaltet werden? Der Grundsatz des Geseyes ift, daß die ôrtlihe Rentenstelle, die unter dem Vorsitz eines vom Staate ernannten Beamten fungiert, unter Zuziehung eines Mitgliedes aus dem Stande der Arbeitgeber und der Arbeit- nehmer, ein Gutachten über den Rentenanspruh abgiebi, das heißt, thaisählih wird sch das Gutachten immer nur darauf beschränken: ist der Rentensuher wirkliß in dem Maße in seiner Erwerbsthätigkeit beshränkt, daß er cinen An- spru auf Rente mit Reht erheben kann, oder is er in der Lage, mit feiner ihm verbliebenen Arbeitskraft sich noch einen Broterwerb, wie er seiner bisherigen Beschäftigung ungefähr entspricht, zu be- hafen? Wenn es aber irgend eine Frage giebt, die meines Er- ahtens in einer ôöôrtlihen Instanz zu entscheiden ist, so dürfte es diese Frage sein. (Sehr richtig!) Und wenn es eine Frage giebt, die man nit von einer Zentralstelle aus, von einer Landes- oder einer Provinzialhauptstadt aus entscheiden karn, fo ist es ebenfalls diese Frage. (Sehr rihtig!) Und dann tritt eben bei dem jeßigen Verfahren die Folge ein, daß die Grundlage für die Renten- festseßung eigentli nur das Attest des Arztes bildet. Mir stehen auf diesem Gebiete eigene Erfahrungen zur Seite ; ih bin mehrere Jahre Vorsitzender eines Schiedsgerichts auf dem Gebiete der Unfallversiche- rung gewesen, und ih gestehe es ohne Steu, daß ih mir sehr häufig ein Urtheil auf Grund der Akten gebildet hatte, was ih aufgeben mußte, fobald ich mit dem Rentensucher persönli verhandelt und die Sahhlage im mündlichen Verfahren erörtert hatte. (Hört, hört!) Meine Herren, man hat von manchen Seiten ih habe das zu meinem Ecftaunen gelesen geradezu die Auffafsung : nur nit ört- lie Inst:nzen hôren! Die Gemeindebehörden find {on gaefährlih; aber nun gar die Rentenftellen, wo ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber sigt und ein Staatébeamter den Vorsiß führt, der nit nah der Weisung der Anstalt zu verfahren hat, das ist das Allershlimmste ; dann wird man niht mehr selbständig entscheiden können, weil {on eine gebundene Marschroute in den Akten vorliegt. Gewiß wird das Gutachten, was abgegeben wird von der Rentenstelle, eine große Schwerkraft haben; ih bin aber der Ansicht, daß diese Nentenstelle die Sache besser beurtheilen wird nah beiden Seiten hin, als fie jeßt von der Versicherungsanstalt beurtheilt werden kann. Sie wird da, wo Rentenschroindelei getrieben wird und der Fall kommt vor —, wo die Gemeinden fahrlässige Guiahten abgeben, Nemedur schaffen können, sie wird aber auch auf Grund der persönlichen Ein- drüde und der mündlihen Verhandlungen, auf Grund Anhörung eines beanit:ten Arztes, auf Grund einer ärztlihen Verhörung oder Untersuchung des Rentensuhers in Gegenwart der Mitglieder der Rentenstelle den Thatbestand mit größerer objektiver Sicherheit fest- stellen können ; fie wird au Widersprüche zwischen verschiedenen ärzt-

lichen Attesten aufklären können. Solche mündlihe Verhandlungen, folie Anhôrung des Mannes, der eine Rente nahsucht, die \chließlich die Grundlage seiner kommenden Existenz bildet, wird ganz anders belebend und versöhnend wirken auf das Verhältniß zwischen den Organen der Versicherungsanftalt und den Arbeitern, fie wird den Staatsbeamten, der den Vorsiß führt, in lebendigere Be- ziehungen bringen zu der Arbeiterwelt, als das bis jeßt geschieht und geschehen kann bei dem aftenmäßigen schrifilihen Verfahren.

Man hat au den Einwand erhoben: daß, wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer in der Rentenstelle fißen, der Arbeitnehmer immer zu Gunsten des Arbeiters \sprehen wird, da er unter dem Druck der Arbeiterbevölkerung fteht; auch der Arbeitgezer würde viel- [leiht nit den geraden Rücken haben, um der Wahrheit die Ehre zu geben, und s{ließlich dem gegenüber vielleiht auch der Vorsigende \sih niht immer ftark genug erweisen. Die Erfahrungen, die man in dieser Beziehung mit den Schiedsgerihten gemacht hat, bestätigen diese Befürhtungen zunächst nit. (Sehr rihtig!) Wenn ein Organ der Staaisverwaltung und wenn ein Arbeitgeber so den Boden ver- [ieren könnten, daß sie sich von einem Arbeitnehmer, der an der Verhandlung Theil nimmt und eventuell ih will den Fall einmal annehmen unter dem Druck der übrigen Arbeiterbevölkerung ftebt, in ihrer Ueberzeugung beugen ließen, so muß ih sagen, wäre das ein trauriges Zeichen für den Standpunkt, auf dem bereits gegenüber den Arbeitermassen die bürgezrlihe Gesellschaft angelangt wäre ih halte das für ein künstlihes Bild, für eine Fata morgana, die man vorgemalt hat, die aber den Thatsachen sicher nicht ent- \pricht. Ih glaube weder, daß der Staatsbeamte \ih in seinem Urtheil beeinflufsen lassen wird, noch der Arbeitgeber. Sollte aber einmal der Fall eintreten, daß wirkli diese Organe ihre Pflicht nicht scharf genug auffaßten, daß sie Renten befürworten, die sahlih nicht berechtigt wären, so hat der Vorstand der Versicherungsaxstalt immer noch das Recht, wenn er Bedenken hat, die Rente abzulehnen und neue Erhebungen anzustellen. Hätte man wirkli die Befürch- tungen bei der Organisation öôrtliher Rentenstellen, daß das Laien- element seine Pflicht in dieser Weise vernahlässigen würde, so tnüßten wir die Schiedsgerihte auh abschaffen, denn die Schiedsgerichte haben eigentli ganz dieselbe Kompetenz, ja sie entscheiden sogar endgültig über die materielle Frage in zweiter Justanz. Wird eine Rente von dem Vorstand abgelehnt, so hat jeder Rentensucher das Recht, an das Schiedsgericht zu gehen und alle Bedenken, die man gegen die örtlichen Rentenftellen geltend maht, müßte man gegen die kleinen Schiedsgerichte aus demselben Gesichtspunkt geltend maten.

Nun, meine Herren, gebt ja die Fakultät des Geseßes noch einen

Rentenstellen zu übertragen, nit nur die Begutahtung. Ich bin der Ansicht und darauf beruht die Vorlage —, daß vielleit in

Lañdgemeinde-Verwaltungen sind, eine solhe Organisation nit er- forderli ist. Andererseits aber glaube - ih au, daß in größeren Staaten, und namentlih in einem-Staate wie Preußen mit seinen großen Gebieten der Versicherungsanftalten, es nüßlich sein könnte, au die Festseßung der Renten den örtlichen Rentenstellen zu über- tragen. Ob das geschieht, hängt natürli von den Erwägungen der einzelnen Staatsverwaltungen selbs ab. Die Führung des Nechts- streits würde sh dann ia folgender Weise vershieben. Wo die Rentenftellen nur das Recht der Begutahtung haben und der Vor- ftand von dem Gutachten abweihen und die Gewährung der Rente ablehnen kann, is der Rentensucher gezwungen, beim Schiedsgericht die Rolle des Klägers einzunehmen, während umgekehrt, wenn die Rente von der Rentenstelle festgeseßt und nah der Auffassung des Vorstandes der Versicherungsanstalt diese Festseßung zu Unrecht er- folgt ift, die Versicherungsanstalt, also die ftärkere Partei in dem Streit, ihrerseits-gezwungen. ist, beim Schiedsgericht die Rolle des Klägers zu übernehmen.

Mit einer derartigen fakultativen Organisation dücften erhebliche Vortheile verbunden sein. Zunächst hören die ganz kleinen Stgieds- gerihte auf. Es würde, wenn ich an preußishe Verhältnisse an- knüpfen darf, für jeden Regierungsbezirk etwa ein Schiedsgericht zu errihten sein. Diese Schiezsgerichte, die auch Rehtsfragen zu ent- scheiden haben, würden dann natürlich nach der juristishen Seite hin viel wirksamer komponiert werden können, als das jeßt der Fall ift. (Sehr richtig! in der Mitte.) Sie würden mehr den (harakter einer ständigen Behörde bekommen, die ganz anders die Tradition der Rechtsprechung aufrecht erhalten kann, wie das jeßt bei den kleinen Schied®gerihten mit den wechselnden Vorsißenden der Fall ift. (Sehr richtig !)

Aber außerdem würde ein erhebliher Vortheil für die Ver- sicherung8anstalten selbst erwahsen. Die Versicherungsanftalten selbst find jeßt garnicht in der Lage, \ih vertreten zu lassen bei den vielen kleinen Schiedsgerihten im Lande. (Sehr richtig!) Würden nur Schiedsgerichte für jeden Regierungsbezirk ecritet werden, \o könnten in allen zweifelhaften Fällen die Versicherungsanstalten ihre Rechte dur ihre eigenen höheren Beamten wahrnehmen und würden damit auf die Nechtsprehung der Schied8gerihte einen ganz anderen Einfluß gewinnen, wie das bisher möglich ift.

Man hat auch angeführt, daß diese Rentenstellen, soweit man ibnen fakultativ die Festseßung der Rente überläßt, wahrscheinli sehr ungünstig auf die Nehtsprehung einwirken würden, weil die Rechtsprechung dann vollkommen auseinanderfiele. Bei der Alters8- versiherung handelt es \sih im wesentlihen nur um Berechnung der Beitragsmarken und der Wartezeit; da können eigentli große Zweifel nit entstehen. Bei der Invalidenversiherung freilih kann man viel juristische Haarspalterei treiben ; die Grundlage aber der Entscheidung ift do: ift der Mann im Sinne des Gesetzes körperlih Invalide oder nit? Und das wird die Rentensteklle, meines Erachtens, immer noch zutreffender beurtheilen, als der Vorstand der Versicherungs- anstalt. Hat man aber bei der Festseßung der Renten Irrthümer be- gangen in der Anrehnung der Beitragsmarken, der Krankheitszeit, der Militärdienstzeit u. st. w. um alle diese kleineren Fragen drebt sh die Rehtsprehung zum theil —, so wird man im schied8gerihtlihen Verfahren dem leiht abhelfen können; denn das sind ja Thatfachen, die sich aus den Akten, dem Kartenmaiterial, den Zeugnissen voll- kommen klar ergeben, da kann einer Auffassung des Borstandes der Versicherungéanftalt nie vorgegriffen werden, jeden Augenblick kann er auf Grund des Urkundenmaterials feststellen: liegen die formalen Vorausfetzungen zur Rentenbewilligung in den Beziehungen, die ih angedzutet habe, vor oder nihi? Hatte der Mann wirkli {on fo viele Karten bezahlt, die Wartezeit u. \. w. erfüllt, um formell anspruhsberechtigt zu sein ?

Ich glaube, daß, wenn erst einmal folche örtlichen Rentenstellen eingerihtet find, für die Arbeiter daraus eine Quelle des Vertrauens gegenüber der grofen sozialpolitishen Einrichtung der Invalidenversiche- rung überhaupt entftehen wird. Die Rentenstellen werden nit nur einen Vorfißenden haben, sondern mindestens au eines Bureaubeamten bedürfen, der sich in die Materie vollklommen einarbeitet und die laufende Verwaltung führt. (Zuruf.) Gewiß, Herr Abg. Gamp, ein Byreau- beamter muß dabei sein; denn die Rentenstellen werden recht erbeblide Geschäfte zu besorgen haben. Die Arbeiter werden in den Renten- stellen naturgemäß den Ort finden, wo sie \sih über die Fragen der Alters- und Inbvaliditäteversiherung jeder Zeit Raths bolen können. Und selbs wenn man den Bezirk der Rentenstellen so groß abgrenzt wie einen preußischen Kreisbezirk, so sind heut zu Tage unsere Verbin- dungen doch der Art, daß jeder Arbeiter, wenn er an die Rentenstelle gelangen will, auch -wirklich ohne große Kosten dorthin gelangen kann. Ich meine aber au, daß die Kartenkontrole dur die Rentenstellen wirksamer bewirkt werden kann als jeßt. Die Versicherungsanstalten haben ja meines Wissens allerdings zum theil bereits ständige Kontrol- beamte, die im Lande wohnen, oder sie \Hicken fliegende Beamte in

ihrem Bezirk herum; der Uebelstand liegt aber darin, daß namentli

leßtere Beamte doch immer nur einen sehr geringen Theil der zur Marken-

entrihtung verpflihteten Personen revidieren können. Demnächst kom-

men die Karten zu einem bestimmten Zeitpunkt des Jahres zu Haundert-

tausenden in den VersiFerungsanstalten zusammengeftrömt. Gegen-

über diesem umfafsendeu Material ist es ganz unmögli, die Revision

so {nell vorzunehmen, daß man da, wo die {huldigen Marken nicht

geklebt sind, die Zahlungépfliht niht erfüllt ift, mit der nöthigen

Schnelligkeit hinterhergreifen könnte. Aber vor allem fehlt den Ver-

sicherungsanstalten ein Vergleihungsobjekt. . Sie wissen. niht, wie

viel Arbeiter eine Fabrik, wie viel ungefähr ein Gut beshäftigt, und

können deshalb, selbft wenn sie die Karten eines Orts, die in einem

Jahre eingehen, zusammenlegen, sh doch kein Bild davon machen, ob

au nur für einen Theil der Arbeiter, die dort beschäftigt werden,

die Zablungspfliht wirklih erfüllt if. Da28s wird bei den örtlichen

Rentenstellen ganz anders werden, Wenn die örtliche Rentenstelle auch begrenzt ift auf das Gebiet eines preußischen Kreises, wird doh

die laufende Kontrolinstanz den Zablungépflihtigen so nahe sein, daß

der Rentenschreiber ungefähr ermessen kann: is aus der Gemeinde,

dem Gutsbezirk die entsprehende Anzahl von Karten entsprehend der

Anzahl der Arbeiter eingegangen oder haben in größerem Maße De-

[lafsen, versuch3weise die Festseßung der Renten den örtlichen

kleineren Staaten, selbst in Mittelftaaten, wo die Gebiete der Vex. fiherungsanstalten viel enger ‘begrenzt - sind, wo größere geordnete

Ort und Stelle eine spezielle Nahkontrole auf Gxund der Bevöl- kerungs8liften vornehmen können; es wird so einer Defraudation ganz anders nahgegangen werden Fönnen, als es bisher mögli ift.

Auch. für „die. Kartenkontrole liegt also ein erheblicher Fortschritt in-den örtlihen Renteristellen. ;

Man hat auch von dea Koften gesprochen, und man hat diese wohl absihtlich etwas übertrieben dargestellt. Schaffen Sie örtliche Rentenftellen, bei denen zunächst die Karten eingehen, - die im Gtoßen und Ganzen die. Kartenrevisionen vornehmen, - die-die- Renten begut- achten und eventuell, wenn die Landesregierungen es für nüßlich halten, die Renten selbst feststellen, so ift es unzweifelhaft, daß ein erhebliher Theil des Personals bei den Vorständen der Versiherungsanstalten frei wird. Außerdem wird ein weiterer erheblicher Theil des Personals frei werden, wenn Sie entsprehend den Vorschlägen des Gesetzes eine Vermögensausgleihung zwishen den verschiedenen Versicherungs8- anftalten vornehmen. Diese freiwerdenden Beamten wird man meines Erachtens praktischerweise zu Beamten der Rentenstellen machen.

Ferner wird daran zunähst niht gedaht werden Eöônnen, daß man

zum Vorsitzenden der Rentenstelle einen Beamten im Hauptamt macht. Ich glaube, das wäre verfrüht; sondern man muß erst sehen, ob diese Reutenstellen einen Krystallisationspunkt bilden können für weitere Aufgaben auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebang über- haupt. Ic glaube, daß man da einen so weiten Rahmen hat, daß man in absehbarer Zeit allerdings dahin kommen kann, aus dem Beamten im Nebenamt einen Beamten im Hauptamt zu machen. Ich will bier nur eine persönliche Ueberzeugung aussprechen, nit die Auffassung der verbündeten Regierungen. Ih glaube, meine Herren, wie die wirthshaftlihen Fragen in unserem ôffentlihen Leben einen immer breiteren Raum einnebmen, werden es au die fozialpolitisch-n Fragen (sehr ritig!), und je mehr wir von Amts- und Staatswegen diese sozialpolitis{en Fragen in die Hand nebmen, je mehr wir Staatsorgane im Lande schaffen, die die sozial- politisGen Aufgaben verfolgen, die den Arbeitern plastisch nahe bringen, daß Vertreter der Staatsverwaltung für ihre be rechtigten Wünsche, für ihre hbeilbaren Leiden ein Herz haben, daß sie fie hôren, daß sie ihre Interessen verfolgen, defto mehr werden wir die Bestrebungen des Umsturzes untergraben und desto mehr wird die Staatsverwaltung in Konkurrenz treten bei den Arbeitern mit den umsftürzlerishen Bestrebungen von Parteien. (Sehr rihtig!) Wir müssen von Staatswegen noch ganz anders die sozialpolitischen Fragen verfolgen, wie bisher. Wir müssen uns in ganz anderem Maße um die Lebensbedingungen der Arbeiter, die Arbeitsverbhältnisse, die Ursahen von Aussperrungen und Arbeiter- ausftänden bekümmern, wie es bisher gesehen ist. (Sehr ritig !) Wir können niht mit einer lässigen Handbewegung diese Fragen, die an uns Tag für Tag herantreten, bei Seite fchieben mit dem Motto: noli turbare circulos meos. Wir müssen in die Fragen hineinsteigen, denn sonst werden Andere das Terrain und den Einfluß gewinnen, den die Staats- verwaltung und ihre Organe gegenüber den Arbeitern baben müssen. In diesem Sinne meine ih, daß örtliche Vertwoaltungs stellen für die sozialpolitishe Gesezgebung einen sehr wesentlihen Faktor auf dem Gebiete sfozialpolitishen Fortschritts und für die Stellung der Staatsverwaltung überhaupt gegenüber den Massen der Arbeiter bilden können. Die große Masse der Arbeiter is zur Zeit kaum in der Lage, mit den Organen der Staatéêverwaltung in unmittel- bare Beziehung auf diesem Gebiete zu treten, weil die Aus- führung der sozialpolitishen Geseßzgebung gar niht in das Ressort der staatlihen Behörden fällt. Es if wor kurzem in dieser Beziehung ein beahtenswerther Artikel dur die Zeitungen gegangen; ich nehme nah den Ausführungen an, es hat ihn ein preußischer Landrath geschrieben. Es wird da ausgeführt : die lokalen Verwaltungsbehörden haben jeßt niht den Einfluß, den fie auf fozialpolitischem Gebiet haben sollen, weil sie nur ganz mechanishe Vermittler von Anträgen sind und infolge dessen kaum das Interesse haben fönnen, was eigentliß die Sache erfordert. Und fo wie es mit den Kreisbehörden liegt, ist es ähnli mit den Gemeindebehörden. Wir müssen dethalb entweder neue Organe schaffen, oder den bestehenden Organen gewisse Aufgaben dur das Gesez überweisen, und ich glaube, daß dur eine solche Organisation nicht den Bestrebungen der Sozialdemokcatie Vorschub geleistet, sondern daß dadurch wesentlich die Autorität und der Einfluß der staatlichen Beamten gestärkt werden wird. Aber, wie gesagt, es kann sich zunäßst meines Erachtens nur um die Thätigkeit von Beamten im Nebenamt handeln. Man muß erst schen, wie fich die Organisation entwickelt. Die Organisation muß mit ihren Aufgaben selbst allmählih wachsen.

Ich komme jeßt auf einen zweiten Punkt, das ist die Frage des Vermögensausgleihs. Jh bin in dieser Beziehung vielfa einer geradezu privatre@tlichz:n Auffassung der Sathe begegnet. Wenn wir nit einen Vermögenéeausgleich in dieser oder jener Form berbei- führen, so ist doch die Konscquenz die, daß eine Anzahl von An- stalten in absehbarer Zeit ihre Beiträge verdoppeln oder vervier- fahen muß, während andere Anstalten ihre Beiträge auf ein Minimum ermäßigen oder ganz aufheben werden. Das würde aber dem Sinne, in dem das Reichsgeseß erlaffen ist, strikte widersprecheu. Man hatte ja zuerst den Gedanken, eine große Reichsanstalt zu be- gründen; man ift wesentliÞh deshalb von dem Gedanken ah- gegangen, weil man sich sagte, eine Reichsanstalt würde ‘ein solch kolofsaler Apparat sein, den kein Mens mehr übersehen uud leiten könnte. So isst man zur Dezentralisation in Landes- und Provinzialanstalten übergegangen und hat damals den Schritt gegenüber den Provinzen und Einzelstaaten gemacht, den wir jetzt mit den Rentenstellen gegenüber den Kreisen und anderen kleinen Verwaltungsbezirken mahen wollen. Bei dieser Konstruktion der Sache, bei dieser Einrichtung, die auf dem allgemeinen Reichs- gesep beruht, hat man doch aber nie daran denken können, daß die Beiträge, die von einzelnen Verwaltungsstellen an- gesammelt werden und die provinziellen Versiherungs- anftalten, die Landesanstalten sind nichts als Verwaltungsftellen dieser großen Reichseinrihtung Vermögen der einzelnen Versiherungs- anstalten der einzelnen Staaten oder sogar Vermögen der einzelnen Versicherten werden, die zufällig in diesen örtlihen Bezirken wohnen. Die Vermögen, welche die Versicherungsanstalten angesammelt haben, find weder Landesvermögen, noch Vermögen der einzelnen Versiche- rungsanstalten, sondern es sind Rücklagen, die auf Grund eines Reichs- geseßes für einen Reihszweck angesammelt sind, der in Deutschland

fraudationen ftattgefunden? Eventuell wird der Rentenbeamte an

einheitlih erfüllt werden muß. Verläßt man diese Grundlage, so

giebi man meines Erahtens ‘der ganzen Organisation den Todesftoß. (Sehr richtig! rets.) * an |

Und, meine Herren, warum ‘wollen ‘wir denn den Vermögensaus- gleich? Die Forderung, die wir stellen, daß die Versih?rungsanstalten eine gemeinshaftlihe Rückversicherung bilden, ist doh nihts als das Korrelat der aligemeinen Freizügigkeit. (Sehr wahr! rechts.) Es würde ein allgemeiner Widerspruh darin liegen, wenn wir die Frei- zügigkeit mit allen ihren Folgen aufrecht erhielten und diejenigen Landestheile, die unter der Freizügigkeit leiden und unter der ungünftigen Altersgruppieruag der Arbeiter, fodaß ihnen nur die alten Leute bleiben und ein Leutemangel eintritt, der vielleiht eine viel größere Kalamität bildet als die niedrigen Getreidepreise, dadur strafen wollten, daß wir den Versicherten und den Arbeitgebern dort noch größere Beiträge auferlegten und das Uebel so noch vermehrten. (Sehr wahr! rechts.) Denn das if doch selbstverständlih: sobald Sie in diesen Landestheilen die Versicherungsbeiträge für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch erhöhen, so werden die leßteren noch mehr aus diesen Landestheilen fortgehen, und Sie werden die Verhältnisse dort noch verschärfen.

Jch glaube also, unsere Forderung ift eine sahlich durchaus be- gründete, sobald man die privatre{@tlihe Auffassung von einem be- sonderen Vermögen der Versiherungsanstalten oder Landetanstalten oder von einem Vermögen der Versicherten, die sch zufällig in den dortigen Landestheilen aufhalten, verläßt und von der Ansiht aus- geht: es handelt sh um zu Reihszwecken gebildete Fonds, um die Reichsversicherung einheitlich durchzuführen.

Gelöôst muß diese Frage werden. Die Gefahr liegt ja nit nur darin, daß die ärmeren Versiherungsanstalten ihre Beiträge erhöhen müßten, sondern auch darin, daß die reihen Versiherungs- anstalten ihre Beiträge ermäßigen oder fallen lassen könnten. (Sehr rihtig! rechts.) Würde man also jeßt diese Aufgabe niht lösen, so. würde die Konsequerz eintreten, daß die reihen Versiherungs8- anstalten, die nicht wissen, was sie mit dem Gelde mahen follen, ihre Beiträge ermäßigten und daß die übrigen Anstalten, um das Deckungskapital entsprehend dem Geseß zu {hafen , ihre Beiträge wesentliß erhöhen müßten, oder der andere Fall wenn ihnen das geseßlich erreihbar wäre —, daß reihe An- stalten zwar dieselben Beiträge erheben, aber ihre Leistungen ganz außerordentlih erhöhen man könnte ja denken, daß man diesen geseßli&en Weg zu gehen versuchte —, oder daß die armen Ver- siherungsanstalten ihre Beiträge beibehalten und ihre Leistungen wesentlih reduzieren. Wenn man innerhalb einer Reichsinstitution, die doch vou einem großen nationalen Gedanken getragen ift, eine folhe Differenzierung eintreten ließe, so würde das für die Bewegung unserer Bevölkerung verhängnißvolle Folgen haben.

Meine Herren, man bat gesagt, Ostpreußen habe scine Ver- pflihtungen in Bezug auf die Markenkontrole niht erfüllt. Jh habe die Organisation des Gesetzes felbft mit dur@geführt und kenne die Verhältnisse ich versihere Sie ganz genau. Wie war denn die Sache bei Einführung des Gescßes? Uns wurde die Aufgabe in den Provinzen gestellt, diese selten {chwierige Organisation innerhalb einer fehr kurzen Zeit dur{chzuführen, eine vollkommen fremde Einrichtung, die noch kein Staat probiert hatte. Es ift bewundern3werth, und ih behaupte, nur die freiere Selbstverwaltung konnte diese Aufgabe lösen, daß man diese Organisation in Form von Provinzanstalten in dieser kurzen Zeit geschaffen hat. (Sehr wahr! rechts.) Zuerst, und das las man in allen offiziellen Zeitungen, wünschte man, daß mit der Bewilligung der Rente nicht ängftlich bureaukratischß vorgegangen würde, um das Geseß populär zu machen, um den Betheiligten das Gefühl zu geben, es werde eine große staatliße Wohlthat ihnen er- wiesen. Ich gestehe zu, daß in der ersten Zeit theils aus diesem Gesichtspunkte heraus, theils infolge Unkenntniß der Bestimmungen seitens der Gemeindebehörden den Rentenempfängern manche Renten bewilligt wurden, die nah dem strictum jus vielleicht nicht bewilligt werden follten. Es war das in jener Zeit aus diesen Gründen kein besonderes Unglück. Ich glaube aber auch dur das Zahlenmaterial, das ich Ihnen hier unterbreitet habe, in {lüssiger Weise nahgewiesen zu haben, daß davon gar keine Rede sein kann, daß etwa in Ostpreußen 5 Millionen dadur defektiert worden \ind, daß die Marken nit in vorschriftsmäßiger Weise geklebt sind. Es kann fich immer nur um eine verhältnißmäßig geringe Summe handeln; jene Summe von 5 Millionen if absolut unzutreffend, dafür ift, glaube ih, der Beweis mathematish erbracht.

Will man also die Folgen, die ih hier bezeihnet habe, nit herbeiführen, so muß cin Vermögensausgleih erfolgen. Nun ge- \tatten Sie mir, mit ein paar Worten auf die anderen Folgen zu kommen. Wird der Vermögensauëgleiß niht gemacht, tritt eine Differenzierung der Beiträge ein, dann if es ja klar, daß die Arbeiter in den Cfstlihen Landestheilen oder überhaupt in denjenigen, wo höhere Beiträge erhoben werden, darin geradezu einen Anreiz sehen werden, nah dem Landestheil hinzu- gehen, wo die Beiträge niedriger sind oder vielleiht garniht erhoben werden. Das ift aber eine absolute nationale Gefahr. Wünschens- werth ifi es doh nit, daß fortgesezt über unsere Grenzen fremde Arbeitermafsen ftrömen, die niht durch unsere Schulen gegangen sind, unsere Sprache niht verstehen, die jeden Augenblick in die Lage ommen können, wieder nach ihrer Heimath zurückgehen zu müssen. Wir müssen doch wünschen, daß der Arbeitsmarkt, den unser Vaterland bietet, grundsägliÞh auch unseren Arbeitern erhalten bleibt. (Sehr rihtig! in der Mitte.) Und wenn wir es jeßt gestatten müssen, daß große Massen fremder Arbeiter über unsere Grenzen kommen, so thun wir das doch nur der Noth gehorHend, der absoluten landwirthschaftlihen Noth. Schaffen wir aber den Ausgleich niht, so würde in einer Reihe von Landestheilen die un- zweifelhafte Konfequenz eintreten, daß der Abzug von Arbeitern in noh ftärkerem Maße stattfindet wie bisher, und daß wir in noch _ höherem Grade auf Heranziehung von Arbeitern außerhalb unserer Grenzen angewiesen sind. Jch glaube, cin wünschenswerther Zustand ift das nicht, und man kann vielleicht sogar in vielen Beziehungen . einen bedenklihen Zuftand darin finden.

Man hat gegen den Vorschlag des Gesetzes auch eingewandt, man wäre ja selbs von dem ftrengen Prinzip abgegangen, daß die Reichs- leistung eine einheitlihe sein muß, indem man, auf Antrag der Ver- siherungsanftalten und mit Zustimmung des Bundesraths, nachgelafsen . habe, daß unter Umftänden auch Nebenleistungen von den Anstalten ge- währt werden können. Meine Herren, diese Bestimmung trägt ja selbftver-

ih darin nicht erkennen; denn es wird feftgehalten, daß die geseglihen Leistungen aus Gemeinvermögen und Sondervermögen im ganzen Reih die gleichen scin müfsen und Nebenleistungen, z. B. die Errichtung von Heilanstalten, vielleihi die volle Rückerstattung der | Beiträge im Falle der Verheirathung u. \. w., bessere Gewährung

der Fürsorge bei der Krankenpflege, nur da gestattet werden,

wo es das Sondervermögen der einzelnen Anstalten zuläßt.

Man ift allerdings damit den Anstalten, die über größere Fonds

verfügen, bis zu einem gewissen Grade entgegengekommen, aber ih

meine, auch mit einer gewissen Berechtigung; denn die Anstalten, die

folWe großen Fonds angesammelt haben, find belegen in Landes-

theilen, wo in der Regel niht nur die Arbeitslöhne höher \ind,

sondern au die Lebenshaltung eine tbeurere ift. Daß man in diesen

Fällen den Anftalten erlaubt, aus ihrem Sondervermögen gewisse

Nebenleistungen zu gewähren neben den gefeßlihen Leistungen, {eint

mir cin Verlafsen des allgemeinen Prinzips nit zu sein.

Meine Herren, ich will nun noch auf die dritte große Frage mit

einigen Worten eingehen, das ist die Markenfrage. Wem von uns

kflänge es denn nicht wohlthuend in den Ohren, wenn man sagt, daz

Markenkleben soll abgeshafft werden ? Aber ih habe bis jeßt aus den

zahllosen Vorschlägen, die mir gedruckt und geschrieben zugegangen

sind, noch nicht einen Vorschlag herausgefunden, der die Frage der

Beitragerhebung praktischer und billiger regulieren könnte, wie es jeßt durch

das Kleben der Marken geschieht. Der Hauptvorschlag ist ja der, allgemein

das Einziehungsverfahren durchzuführen. Das Einziehungsverfahren

aber seßt die Aufstellung von Listen voraus. Nun stellen Sie

{ih einmal vor, au nur bei ständigen Arbeitern Listen aufzustellen, so schnell, daß, wenn die Einziehung der Beiträge auf Grund der Liften erfolgt, der Arbeiter immer noch an seiner Stelle ist und

nicht irgendwo im Lande gesuht werden muß wegen seines Beitrags. Wie wird aber die Einziehung auf Grund von Listen dort erfolgen, wo eine große Zahl von unständigen Arbeitern arbeitet? Und leider führen ja die Verhältnisse immer mehr dahin, daß die Landwirthe mit großen Massen unständiger Arbeiter arbeiten müssen, daß die Sa(chsengängerei immer mehr zu- nimmt. Wie soll es nun möglih sein, bei der großen Masse un- ständiger Arbeiter denken Sie einmal an große Fabriken, die bäufig mit ibren Arbeitern für rein mechanishe Handreihungen wechseln, denken Sie an Güter, die einen großen Kartoffelbau, einen großen Rübenbau treiben! wie foll es möglich sein, für diese wechselnde Arbeiterbevölkerung fortgeseßt fkorrekte Listen aufzustellen und auf Grund derselben mit solch:.r Schnelligkeit die Einziehung zu bewirken, daß der Arbeiter auch noth an Ort und Stelle ift, wenn die Grchebung des Beitrags auf Grund seiner Listen erfolgt? Wir würden dann in einen ähnlihen Zustand gerathen wie bei der alten preußischen Klassensteuergesezgebung. Da hat man bekanntli die unteren Steuerstufen desweg?n aufgehoben, weil bei der Einhebung dieser kleinen Steuerbeträge die Kosten, die dadur entstanden, in gar keinem Verhältniß mehr zu dem zu erhebenden Betrage standen. Würden wir zu einer Erhebung der Invaliditätsbeiträge auf Grund einer derartigen Listenführung kommen, fo würde fich ganz derselbe Vor- gang vollziehen, wir würden die Arbeiter, die seit Aufstellung der List:n Gott weiß wohin in das Land gegangen sind, \chriftlich ver- folgen müssen, wir würden ein Maß von Schreibwerk bekommen, dem gegenüber die jeßige Einklebung von Marken noch ein vereinfahtes und erleihtertes Verfahren ift.

Und in der That, meine Herren, is das Markenkleben ein erleihtertes Verfahren, denn beim Markenkleben fallen die beiden entscheidenden Handlungen zusammen : Festftellung der Verpflichtung und Erhebung des festgestellten Beitrages, während beim Einziehungs- verfahren diese beiden Handlungen auseinanderfallen. Man könnte ja sagen, die Einziehung des ganzen Beitrages erfolgt nicht vom Arbeiter, sondern vom Arbeitgeber, und es bleibt Sache des Arbeitgebers, die Beitragshälfte des Arbeiters ih selbst einzuziehen. Da erreicht man gerade das, was man vermeiden will, was ‘bei dem Marken- kleben lästig empfunden wird, daß nämliY der Arbeitgeber der Er-- heber für die Versicherungéansialt sein foil, und, meine Herren, es bleibt der Zustand, daß der Arbeitgeber gleihzeitig den Theil für den Arbeiter mit zu erheben hat, indem er die Marken zu kleben hat. Da ist es doch viel einfaher, daß man nicht erf den Arbeitgeber zroingt, eine Lifte aufzustellen, und auf Grund der Liste ein Ein- ziebungsverfahren in Bewegung seßt, sondern daß der Arbeitgeber selbs die Einziehung bewirkt, indem er die Marken klebt und den Beitrag des Arbeiters leistet.

In Süddeutschland, wohl auch in Sachsen, hat sich freilih das Einziehungsverfahren bewährt, aber ih glaube, soweit ih mir die Verhältnisse habe darstellen lassen, doch vorzugsweise nur gegenüber ständigen Arbeitern bei einer viel dihteren Bevölkeruna, bet der man auch mehr geeignete Personen findet, solde Einziehungsstellen zu ¡leiten Jch glaube, gegenüber einer häufig wechselnden unständigen Bevölkerung stellte sich auch in Süddeutschland die Sache ebenso s{chwer, wie sie sih bei uns ftellen würde; in Süd- deutshland hat man aber nicht die großen we{selnden Arbeitermassen, mit denen namentlich unsere Größgrundbesizer im Osten zu rehnen haben. Jh will keineswegs sagen, daß man nit bei einer fort- \hreitenden Organisation auch einmal dahin kommen wird, die Marken fortfallen zu lassen. Das würde aber eine Dezentralisation der ganzen Verwaltung vorausseyen, die weit über die Dezentralisation hinausginge, die wir in der Form von Rentenstellen vorgeshlagen haben.

Meine Herren, ih will weiter nicht auf Einzelheiten eingehen. Ich möchte nur mit den Worten s{ließen, daß wir glauben, bei der Ausarbeitung dieser Novelle den Weg eingeshlagen zu haben, den Fürst Bismarck seinerfeits einst für die sozialpolitishe Geseßgebung vorgezeihnet hat, d. h. durch die s\ozialpolitishe Geseßgebung die Existenz des Arbeiters zu sichern, in der Form, daß er die Wohlthaten und die cristlihe Hilfsbereitshazf der Staatsgewalt für sich und seine Interessen spürt, und in dem Sinne,- daß dabei die Macht des Staats- gedankens wächst! (Bravo! rechts und in der Mitte.)

Abg. Schmidt- Elberfeld (fr. Volksp.): Die Vorlage, die dritte ihrer Art, nachdem eine erfte niht zu un}erer Kenntuiß ge- kommen, eine zweite niht von uns erledigt worden ift, bringt wiederum wie die zweite Vorlage den finanziellen Ausgleich und den neuen Gedanken der örtlihen Rentenstellen. Die Rentenftellen sollen jeden-

falls wiederum als Vorspann dienen für den anderen Punkt der Vor- lage, den sogenannten Vermögensausgleich. Jede Versicherung muß

Das. if erfreuliGz. Die Berehnungen d damals nur im Ganzen ausgeführt worden nah den Absterbeordnungen, aber nah dem Durlhschnitt im ganzen Reich, während die Verhältnisse in den einzelnen Bezirken sehr verschieden sein können. Es hat sh er- aeben, daß die einzelnen Lohnklassen vershiedenartig belastet sind. ge ein finanzieller Ausgleih statt, dann verläßt man den Ver-

ungsstandpunkt und gebt davon aus, daß der Starke dem: Schwächeren elfen muß. Die Vermögensinfuffizienz einzelner An- stalten wird in der Begründung allein auf die ungünstige Alters- gruppierung zurückgeführt. Es giebt aber auch andere wihtige Ursachen, die auf die Ausgabe von Einfluß sind. Für die Gemeinlast der Grundrenten soll ein Gemeinvermögen gebildet werden, für die Ver- waltungskosten und die sonstigen Leistungen foll ein Sondervermögen ebildet werden. Man könnte höchstens die späteren Beiträge als emeinvermögen betrachten, aber eine Art Kommunismus einzurichten, eine Art Konfiskation vorzunehmen, ist niht berechtigt. Es handelt ih im wesentlihen nur um Ostpreußen. (Zuruf: Niederbayern.) Wenn man ganz Bayern zusammenfaßt, so würde das Defizit dort vers&winden. Eine fo folgenshwere Aenderung wie dieser Vorschlag, der die Selbstverwaltung in Frage stellt, darf niht dauernd festgelegt werden, wenn niht der zwingende Beweis dafür erbraht wird. Dieser Beweis ift troy alles Zahlenmaterials niht erbracht worden. Die Zahlen von 1895, 1897 und die jt vorliegenden Zahlen weisen große Verschiedenartigkeiten nab, sodaß die Grundlagen noch fehr unsicher sind und auch noch mehrere Dezennien unsicher bleiben werden. Die Aenderungen bezüglih der Grundrenten werden auch einen tiefen Einfluß ausüben. Es geht jeßt {on aus den Zahlen hervor, daß die Beiträge in den oberen Lohnklafsen zu boch, in den unteren zu niedrig find; es iff auch durchaus noch nit festgestellt, daß die Arbeiter in Ostpreußen auch alle in der rihtigen Lohnflafse beitragen. Die im Jahre 1888 aufgemadbte Berehnung paßte nicht für Ostpreußen mit feinen 60% Versicherten der erften Lohn- flafsse und mit seiner viel größeren JInvaliditätsgefahr. Es sind in Ostpreußen dreimal so viel Leute in der ersten Lohnklasse als im Durchschnitt des Reichs. (Zuruf des Abg. Gamp (Rp.): Das ift bedauerlih!) Es ift doch aber merkwürdig, ß in den benahbarten Provinzen Westpreußen, Posen und Pommern die Zustände nicht so s{chlimm sind. Es zeigt fich aus den Zahlen ; je größer die Zahl der Versicherten erster und zweiter Klasse, um fo weniger Vermögensansammlung; je größer die Zahl der Ver- sicherten der dritten und vierten Lohnflasse, um so größer die Ver- mögensansammlung. Also die letzteren zahlen zu viel, die ersteren zu wenig. 1892 kamen in Ostpreußen auf eine Invaliden- rente 3 Altersrenten, in der Rheinprovinz 2; jeßt kommt in Ostpreußen auf 4 Invalidenrenten erst eine Altersrente, und im Rheinland if das Verhältniß ebenso. Die Zabl dec Invalidenrenten steiat mehr als die Zahl der Altersrenten. Ofipreußen leidet daran, daß 1891 12000 Altersrenten bewilligt wurden, dreimal fo viel als sonst nah dem Verhältniß der Bevölkerung. Welchen Cinfluß die Altersgruppierung ausübt, läßt sich nicht feststellen, da es an einer Statistik derselben nah den einzelnen Lohnklafsen fehlt. Es empfiehlt sh also, vorübergehend Abhilfe zu {hafen für Ostpreußen und einige andere Anstalten. Die örtlihen Rentenstellen verdienen Beach- tung wegen der mündlihen Verhandlung. Aber bedenklich ist die Art, wie die Vorlage die Rentenstellen konstruieren will. Wenn der Anstaltsvorstand eine Art zweite Instanz bilden foll, dann könnte man die Schiedsgerichte ganz aufheben. Bedenklih ist die Einrich- tung der MRentenanstalten als sftaatlihe Veranstaltungen im Kreise, die sich doch wieder der Gemeindebehörden bedienen müfsen und \{ließlih auch aus den Akten entscheiden. Der Landésrath Meyer hat sh deshalb gegen diese Einrichtung in der „Kreuzzeitung" aus- gesproch2:n. Es fehlt hon jeßt nicht an Reibereien zwischen den Staatsfkommifsarien und den Schied8gerichtsvorsißenden einerseits und den Vorstandsmitglicdern andererseits. Bei den Rentenstellen werden die Reibereien fh vermehren, oder die Leiter derselben müßten reine Beamten der Versicherungsanftalt werden. Fakultativ kann die Ein- rihtung niht getroffen werden, und zwar im Interesse der Einheit- lichkeit der Ausführungen des Gesezes. Eine Zusammenlegung aller Versicherungsarten ist nicht gut dur{führbar; wohl aber wäre eine Zusammenlegung der Kranken- und Invalidenversiherung möglich. Die Ausscheidung derjenigen Personen aus der Inyvalidenversicherung, welche jeßt niht gegen Krankheit versichert sind, würde sehr {wer sein. Es wird ih fragen, ob die Krankenkassen so geordnet werden Fönnen, daß sie als ausführende Organe der Invalidenversiherung dienen können. Berechtigt ist das Bestreben, den Invaliditäts- verfiherungsanstalten möglich\ zeitig einen Einfluß auf die Kranken- bebhandlung zu gewähren Es wird wohl erwogen werden müssen, ob nicht die vorgeshlagene Erhöhung der Grund- renten die Vermögensansammlung und ob niht die Ver- ringerung der Wochenbeiträge der unteren beiden Lohnkkafsen die Leistungsfähigkeit der Anstalten gefährdet. Die Scheidung zroishen dem Gemeinvermögen und dem Sondervermögen gefährdet auch die Aufgaben der Anstalten, namentlih der industriellen Bezirke. Die gesunde frische Luft, die die ländlichen Arbeiter gesunder macht, \foll durch die Einrichtungen der industriellen Anstalten, dur die Ge- nesungsbäuser 2c. den Industriearbeitern zugeführt werden. Ich hoffe, daß man in der Kommisfion eine gute Lösung finden wird. Allerdings wird dadur ein großes Entgegenkommen der verbündeten Regierungen nothwendig sein. Redner beantragt \{chließlich die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Wir waren seiner Zeit gegen eine Ein- beziehung der landwirthschaftlihen Arbeiter in die Versicherung, weil sie im Westen nicht ein kleines Eigenthum besißen, und wegen der großen Belastung der Arbeiter und der Arbeitgeber, ferner gegen die Einbeziehung der Handwerker, die doch einmal selbständig werden wollen, der Handlungsgehilfen uud Dienstboten, weil au diese in ab- sehbarer Zeit aus der Versicherung ausscheiden. Die Landwirthschaft kann die Lasten niht mehr tragen, deshalb der Vorschlag der finan- ziellen Ausgleihung. Man merkt die Absicht und man wird verstimmt. Aber eine Abhilfe muß geschaffen werden. Wenn Ostpreußen besonders unerträglihe Verhältnisse hat, dann könnte man zunächst daran denken, dur den Reichszushuß einen Ausgleich herbeizuführen. Daß die Altersrente eine Begünstigung für die ländlihen Arbeiter war, hat man vorausgesehen, aber niht vorausgesehen hat man, daß au die Invalidenrente mehr den landwirthschaftlihen Arbeitern als den induftriellen zu gute kommt. Die Ausgleihung wird auf dem vorgeshlagenen Wege aber niht möglih sein. Die Zusammenlegung des Gemeinvermögens kann nur für die Zukunft erfolgen; rüdck- wirkend über die erworbenen Vermögen zu verfügen, würde eine Verlegung des Eigenthums sein. Die Ausdehnung der Ver- sicherung auf die Lehrer und Lehrerinnen, die Erleichterungen der Uebergangsbestimmungen, die Einführung von Marken für längere Zeiträume, die Annäherung der JInvalidenversicherung an die Krankenversiherung find sehr [Pee Verbesserungen. Die Invaliden, welhe frühzeitig die Rente erhalten, müßten, wenn sie unversorgte Kinder haben, eine age erhalten. Auch für die Arbeiterwohnungen müßte mehr gesorgt werden; es sind einzelne In-

validitätsanstalten in dieser Beziehung etwas störrish geworden. Sollten die Rentenstellen Organe der Versicherungsanstalten sein, dann müssen diese leßteren den leitenden Beamten ernennen. Sollen die Nentenstellen aber sich ausgestalten, dann uus ein Staatsbeamter an der Spiße

tehen. Ich lege mich bezüglich dieser Frage niht einmal für meine Person fest. Ob die Rentenstellenu mit den Krankenkassen Fühlung ge- winnen können, laffe ih mgen aber sie sind jedenfalls geeignet mit den Versicherten persönlich Fühlung zu gewinnen, namentlich wenn die Krankenbebandlung seitens der Versicherungsanstalten so er- heblih ausgedehnt werden soll. Ein Wort möchte ich noch einlegen für die Einführung der Wittwen- und Waisenversorgung. Eine Ab- . \chlagszahlung liegt in der Beitragserstattung im Falle des Todes des Vaeisicherten. Diese Lösung ift sehr unbefriedigend. Die Wittwen- und Waisenversicherung würde die Popularität des Gesehes mehr fördern, als die Alters- und Inyvaliditätsversicherung; jedenfalls ift sie viel dringender, als die N BE der Altersgrenzè auf 65 Jahre.

\ftändlih den Stempel des Kompromifses an der Stirn, aber eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Sache und ein Verlassen des Prinzips kann

ibre Kosten in sich selbst decken. Jett zeigt sich, daß im Ganzen fer Beiträge ausreichen i Deckung der Renten.

Abg. Freiherr von Richthofen (d. konf.): Wir würden uns freuen, Hie Wittwen- und Waisenversicherung einzurihten, wenn sie