1899 / 40 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

32. Sißung vom 14. Februar 1899, 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortseßung der ersten Berathung des Ent-/

wurfs eincs Jnvalidenversiherungsgeseßes. Abg. Hofmann - Dillenburg (nl.): Der Staatssekretär babe gestern von der Nothwendigkeit der Dezentralisation gesprochen, die nothwendig sei, wenn man zu ciner Vereinheitlihung der gesammten Versicherungsgeseßgebung kommen wolle. Auf welhem Wege das CIGE solle, darüber gingen die Meinungen noh sehr auseinander. ber man werde \ch{ließlich zu einer solhen Zusammenfassung kommen müfsen. Es werde dazu freilih nothwendig sein, das gesammte Personal, welches der Jnvalidenversiherung unterworfen sei, auch der Kranken- versiherung zu unterwerfen. Redner erklärt sih für die anderweitige Definition der Erwerbsunfähigkeit, die eine starke Vermehrung der Invalidenrenten mit fih bringen werde, fpriht sich aber dagegen aus, daß denjenigen, welhe sh cinem Heilverfahren niht unterwerfen wollten, die Rente ganz entzogen werden folle. Bezüglich der örtlichen Rentenstellen bemerkt der Redner, daß er si von der Leitung derselben dur einen Beamten im Nebenamt nichts verspreche; das Nebenamt habe alle Nachtheile der Bureaukratie obne deren Vortheile. Für Preußen würden die NRentenstellen für-den Kreis eingerihtet “werden: - Solle nun der Arbeiter seine Rentenansprühe vor dem Vorsitzenden der NRentenstellen in den Kreis\tädten vertreten? Oder solle der Vorsigende dorthin geken, wo der Arbeiter wohne, um mit ihm die Sache mündli pu führen? Meistens werde also auch bei Einrichtung der Renten- tellen eine direkte mündlihe Verhandlüng geführt werden. Nach der Rentenstelle entscheide der Anstaltsvorstand, das Schiedsgericht und {{ließlih noch das Reichs-Versicherungsamt. Die Zuziehung des Laienelements fei nur dann zweckmäßig, wenn die Laien die persön- lihen und örtlichen Verhältnisse genau kennen. Zur finanziellen Aus- FeiQung führt der Redner aus, daß eine dauernde Einrichtung der heilung in ein Gemein- und Sondervermögen nicht mögli set. Wenn vorübergehende Schwierigkeiten bestehen, so könne durch. eine einmalige Maßregel fehr wohl geholfen werden, und wenn \ich nach einigen Jahren herausstellen follte, daß die Maßregel nit ausreiche, so könne man immer noch weitere Schritte thun; man werde dann aber wiederum einige Erfahrungen gemacht haben. Die Ausführungen der Begründung und der besonderen Denk- schrift über die Prägravation der landwirthschaftlihen Ver- fiherungsanftalten bestreitet Redner; wenn aut zugegeben werden könne, daß die Zahl der Altersrenten bei diesen viermal, der Invalidenrenten zweimal so groß sei als bei den industriellen An- stalten, so müsse man doch E bedenken, daß von den Versicherungs- pflichtigen der Landwirtbschaft die meisten während ihrer ganzen Lebenszeit versicherungspflihtig bleiben, während bei der Industrie fehr viele Versicherungspflichtige ausscheiden, sodaß die Zahl der Renten sih nachher auf eine kleinere Anzahl von Versicherungépflich- tigen vertheilte. Ein Vermögensautgleih müsse allerdings gesucht werden; aber wenn man gleichzeitig die Beiträge der untersten Klafsen von 14 und 20 auf 12 und 18 4 ermäßige, so heiße das nichts Anderes, als das Loh, welhes man zus stopfen wolle, vorher erst noch weiter aufreißen. Denn die noth- [eidenden Anstalten hätten ibre Haupteinnahme aus der ersten und zweiten Klasse. Wenn für Ostpreußen die niedrigeren Beiträge von Anfang an bestanden bätten, fo würde das Defizit für Ostpreußen sich um 3 Millionen Mark höher stellen. Die Einnahmen würden eschmälert durh die Auss{liefung der Versiherungspfliht für die uéländer. Wenn man nun auch sage, die ganze Versihhe- rung bätte durch eine Reichzarstalt durchgefübhrt werden können, bei welher nur ein allgemeines Vermögen vorhanden gewesen wäre, so werde man doch niemals erwarten können, daß die industriellen Arbeiter sich zu diesem Gedanken aufshwingen. Sie würden immer das Gefühl haben, daß ihnen etwas entzogen werde, um den landwirthscaftlihen Arbeitern etwas zuzuwenden. Man könnte das Heimathêeprinzip einführen, wona alle Angehörigen einer Provinz von Anfang bis zu Ende immer derselben Versiherungsanstalt an- ehören follten. Die einzelnen Versicherungsanstalten könnten eine ückversiherung nebmen; es würde nihts dem entgegenstehen, daß män die Rüversicherung ovligatorisch mate, indem ein bestimmter Prozentfaß der Bruttoeinnahmen in einen Ausgleihsfonds eingezahlt würde, bis das nöthige Deckungskapital vorhanden wäre. Wenn der Beharrungs8zustand erreiht sein werde, dann würden die Beiträge zur Deckung der Ausgaben vollauf genügen. Endlich könnte man auch den Reihszus{huß abitufen und nit für jede Rente einen gleichen Zuschuß von 50 Æ zahlen. Es seien ja au noch andere Vorschläge gemacht worden. Wenn man sie eingehend prüfe, dann werde man {ließli zu einem Ergebniß kommen, welches die Selbständigkeit der einzelnen Anstalten und die Sicherheit ihrer Vermögentbeftände nicht antaste. Abg. Roesicke-Defsau (b. k. F.): Auch ih bin damit einver- standen, daß die verbündeten Regierungen ih darauf beschränkt haben, im Rahmen der bestehenden Organisationen Verbesserungen vorzu- \{lagen, daß: sie rit auf eine Vereinheitlihung der ganzen Ver- fiherung8geseßgebung eingegangen find. Ih freue mi, daß nicht wieder ein Antrag wie der des Abg. von Ploeg eingebraht ist, welcher nicht dem Grundfaßz von Leistung und Gegenleistung entsprach. Ich bedauere nur, daß die verbündeten Regierungen uns niht {on früher diefen Geseßentwurf vorgelegt bezw. den ersten Gesetzentwurf, der dem Bundesrath vorgelegt worden ist, veröffentliht haben, weil die Prüfung durch ein ganzes Labyrinth von Zahlen erschwert wird ; ih bedauere ferner, daß die eigentlihen Träger der Versicherung, die Versicherungsanstalten, nit früher gehört worden sind, sodaß sie erst naträglich in Eisenach fich mit einem ledigli referierenden Beschluß begnügen mußten. Die wichtigste Frage ist für die Re- terungen die Ausgleihsfrage. Das hat der Staatssekretär von Zoettiher hon im Jahre 1897 ofen erklärt; er hat damals die Absicht ausgesprowen, auf dem Verwaltungswege mit der Zusammenlegung der Anstalten vorzugehen. Ih hoffe, daß die preußische Regierung von diesem Vorschlage keinen Gebrauch machen wird; denn dadurch würde das ganze Gebäude zerstört werden. Nach der Kaiserlihen Botschaft sollte die Versicherung aufgebaut werden auf Grundlage forporativer Genossenschaften. Als eine fole Genossenschaft kann man aber eine preußishe Anstalt niht betrachten ; dazu wäre sie zu zentralistisch. Die verbündeten NRegierurigen sind der Meinung, daß überall, wo die Landwirth- schaft überwiegt, die Verhältnisse sid so \{lecht gestaltet baben und noch weiter fo s{lecht gestalten werden ; ih habe diese Ueber- zeugung niht. Dafür spriht der Umstand, daß die Unfallversicherung für die Landwirthschaft weniger Lasten erfordert, als für die Industrie; erstere bringt jährlich 17, leßtere 48 Millionen auf, d. b. auf den Kopf des Arbeiters 1,50 4 bezw. 8 A Wenn sih jeßt gewisse Mißstände für die landwirthschaftlichen Anftalten herausgestellt haben, so ist das die Folge davon, daß man die versihherung3- technishen Grundsäße nicht befolgt, daß man alle Beiträge gleih- máßig bemessen hat, mögen sie in jungem oder späterem Alter gezablt sein. Der Hauptgrund liegt aber in den Uebergangs- bestimmungen, daß mit dem Tage der Geltung des Gesetzes nrag Alterêrenten bekommen habén, die überhaupt feinen fennig bezahlt hatten. 130 009 Personen haben vom ersten Tage an eine dauernde Rente erhalten. Auch die Invalidenrente is nah wenigen Jahren {on in einer Höhe geleistet worden, welche durchaus den Beiträgen nit ertsprah. Je weiter wir kommen, desto mehr werden fih die Verhältnisse bessern. Gegen den Vorschlag des Ministers von Boetticher, die Rentenlast zur Hälfte auf die All- gemeinbeit zu vertbeilen, . wurde geltend gemacht, daß dadurch die Sparsamkeit der einzelnen Anstalten gefährdet würde. Jett will man weitergehen und eine Theilung des Vermögens eintreten lassen. Für die Vergangenheit kann man folche Vorsbläge niht machen. Wenn fie von den Sozialdemckraten gemaht worden wären, würde ih mich nicht wundern, aber ich wundere mi, daß die Konservativen diesen Vorschlägen zustimmen. Herr Molkenbuhr hat durchaus nicht bestritien, daß hier eine fozialistishe Theilung vorliegt; wenn nicht

laffen Ni@t nur durch die Theilung der Vermögen, so auch du:ch die Steigerung ‘der Grundrent N A teressen der Anstalten geschädigt; denn dur die Ab-

-[-Mufung der Grundrenten - wird das Interesse der Arbeiter am Markenkleben vermindert. Denn es". kann fogar vorgekommen. fein,

daß die Arbeiter, wenn fie Marken weiter kleben, \ich in threr Rente vershlechtern. Gin Mann der fünften Lohnklasse bat nah vier Jahren Markenkleben Anspruch auf eine Rente bon 242 4 K!rebt er dann, durhch

mindert sich seine Rente fortwährend, weil die Grundrente nach dem Durchschnitt der Wochenbeiträge berehnet wird, der ih dadurch ver- \{lechtert, daß er später in niedrigerer Lohnklasse klebt, als zu Anfang. Er klebt fi dann gewissermaßen langsam herunter. Die ganze Beweis- führung der Vorlage |tügt fih auf die Verhältnisse in Ostpreußen. Deshalb hat sie gar keine Bedeutung zur Begründung einer anz allge- meinen Maßregel. Es muß auffallen, daß in Ostpreußen so viele Alters- renten bewilligt find, obgleich doch in Ostpreußen die Zahl der un- ständigen Arbeiter so groß ist. Jn Ostpreußen haben 19 9% der Bevölkerung Altersrenten erhalten, in Westpreußen nur 10 9%, ob- wohl es do ziemli dieselben Verhältnisse hat. Man kann also nit umhin, anzunehmen, daß die vorgeseßlihe Wartezeit dort sehr abweihend vom Geseye berehnet ist; 141 Wochen versiherungs- Eer Arbeitszeit müßtea nahgewiesen werden; aber nah den

rbeitsverhältnifsen in Ostpreußen könnte man höchstens 75 Arbeits- wochen annehmen. Es ist also dort sehr wohlwollead verfabren worden. Man spriht immer von einem Defizit. Es handelt ih aber nur um ein rechnungsmäßiges Defizit, Wenn man den Grund- saß „Leistung gegen Leistung“ anwendet, dann kann man nit die Vermögen einfa anderweitig vertheilen. Will man die großen Ver- mögensanfammlungen verhindern, dann kann man die Beiträge der höheren Lohnklasse herabseßen, aber überall, Die Regierungsvorlage seßt aber die Beiträge der unteren Lohnklasse herab und ver- slechtert damit die Lage der ungünstig gestellten Anstalten. Man könnte auch die Leistungen erhöhen, z. B. die Krankenfürsorge schon von der dreizehnten Woche ab auf die Versicherungsanstalten über- tragen oder die Invalidität ausdehnen auf die Folge von Gewerbe- krankheiten. Dann könnte man die Seeleute aus der Invaliden- versicherung ausscheiden und dur die Seeschiffahrts-Berufsgenossen- schaften eine Wittwen- und Waisenfürsorge für sie einführen. Daß die Landes-Versicherungéanstalten sich mit den örtlihen Rentenstellen niht befreunden können, is begreiflih, denn jede Behörde will nichts von ihren Befugnissen abgeben, fondern lieber neue Befugnisse übernehmen. Aber die Vorlage {haft eine sehr große Verschiedenartigkeit, weil sie es in das Belieben der Landes- Versicherungsanstalten stellt, ob sie Rentenstellen einrichten will oder nicht. Die Vorsitzenden der Rentenstellei müssen aber ebenso unabhängig sein wie die Versicherungsanstalten. Jedenfalls sollte man aber die politis@en Beamten, die Landräthe, von diesen Dingen fernhalten. Redner {ließt mit dem Wunsche, daß das Gesey so ge- staltet werden möge, daß es den Wünschen der Arbeiter entsprede und dem Zwecke diene, für welchen es bestimmt worden sei.

Abg. Gamp (Rp.): Jch bedauere, daß der Vorredner \sih nicht enthalten hat, in feiner fonjt sehr objektiven Rede die Angriffe auf die Verwaltung der Landes-Versicherungsanstalt Ostpreußen zu wieder- holen. Im vorigen Jahre behauptete der Vorredner, daß die Arbeit- geber betrogen hätten. (Widerspruch des Abg. Roesicke.) Diese Angriffe haben Sie jeßt niht wiederholt; Sie haben sie also fallen lassen, weil keine Spur von Begründung dafür zu finden ist. Das beweist die Begründung der Vorlage ganz deutlih. Ob in den ersten Jahren niht bei tea Arbeit, gebern, sondern bei den Gemeindevorstehern ein größeres Wohl- wollen geherrst hat, lasse ih dabingestellt. Der Der hatte ja selbst den NRechtéstandpunkt verlassen, indem er sogar Leuten Renten bewilligte, die gar nihts gezahlt batten. Es besteht gar kein Gegen- faß zwischen Landwirthschaft und Industrie in dieser Beziehung; denn einzelne Anstalten in landwirthschaftlihen Bezirken, z. B. Hessen- Nassau stehen ganz gut da und an der Aufrechterhaltung der ost- preußishen Anstalten haben die Arbeiter dasselbe ebenso große Inter- esse wie die Arbeitgeber. Die Bedenken gegen das Markenkleben will ich nicht wiederholen; es find in der Vorlage einige Erleichterungen vorges{lagen, die die Bedenken abschwäcen. Die NRentenstellen sind auf allen Seiten einer gewissen Sympathie begegnet; ich halte diesen Gedanken ebenfalls für berehtigt, aber man müßte dann die Schiedsgerichte ganz be- seitigen. Die Wittwen- und Waisenfürsorge ift für die Landwirth- schaft viel wichtiger als die Altersversiherung. Da man die Alters- versicherung niht beseitigen kann, wird man auf die Wittwen- und Waisenfürsorge verzihten müssen. Die Art und Weise, wie Herr Hiße dieselbe einführen will, könnte ih nit billigen. Mit folchen Ausgaben können wir die Zukunft - niht belasten, weil wir nicht wissen, ob die Zukunft, insbesondere die Landwirthschaft, die Lasten tragen kann. Seyßen Sie die Landwirthschaft in eine bessere Lage, dann wird sie folche Lasten gerne tragen. Aber das Zentrum hat durch die Bewilligung der Handels- berträge die \chlechte Lage der Landwirthschaft mit vers{uldet. Für die hohgelohnten Arbeiter wird gesorgt, aber für die kieinen Arbeit- geber nit. (Zuruf: Wer foll das bezahlen!) Die Gesammtheit soll es bezahlen, wie der Reiszushuß füc die Arbeiter gewährt wird. (Zuruf : Stebt ja in der Vorlage!) Ja, es soll erst geaen werden ; aber mit der Selbstversiherung is es nicht aethan, denn da werden nur diejenigen, die si krank fühlen, in die Versiherunng eintreten. Die Krankenfürsorge für die landwirthschaftlihen Arbeiter braucht niht in die Vorlage bineingearbeitet zu werden, denn diese haben {on jeßt mehr Krankenfürsorge als die industriellen Arbeiter. Sie fte en im Jahresdienst und beziehen auch während einer Krankheit ibren Lohn und ihre sonstigen Kompetenzen fort. Die Leute wandern nit aus dem Osten fort, weil sie s{lechter bezahlt find. Rechnen Sie 1200 1 Milch à 20 4 = 240 M, die Wohnung, eine zweifenstrige und eine einfenftrige Stube, kostet in der Stadt mindestens 180 4; der Arbeiter bekommt Kartoffeln, eine Kuh 2c. Bei mäßiger Schäßung kommt er auf 909 A (Zuruf: Da muß man wobl in der vierten Lohnklasse kleben!) Das nun nicht. Denn das Einkommen wird niht nah den Berliner Preisen berechnet. Herr Molkenbuhr hat behauptet, daß Herr von Korn im Abgeordnetenhause die Prügelstrafe gegen den Kontraktbruch verlangt habe; er hat aber nur von der Prügelstrafe gegen die Minderjährigen wegen der Nohbeitsvergehen und -Verbrehen gesprohen. Etwas Aehnliches hat ja auch Herr Lütgenau gefagt (Zuruf: Er ist hinaus- geflogen !), fo haben Sie ihn hinausgeworfen? Das freut mich! Daß die Altersrenten gemeinsam getragen werden könnten, ift von verschiedenen Seiten anerkannt worden. Es wäre möglich, einen Ausgleich zu schaffen durch Verwendung des Reichszuschusses. Man müßte prüfen, welhe Lasten den nothleidenden Anstalten zu Unreht aufgebürdet sind; dafür müßten sie eine Ent- schädigung für die Vergangenheit erhalten, und für die Zukunft könnte dann nach der Vorlage verfahren werden. Wenn wir nicht einen Ausgleih schaffen, dann müssen wir s{chließlich in Preußen zur einbeitlihen Versiherungsanstalt kommen, die durchaus niht der Kaiserlihen Botschaft vom 17. November 1881 widerspriht. Wir werden wohl mit Dank anerkennen, daß das Reichsamt des Innern mit ingevender Liebe an der Borlage gearbeitet hat. Jch weiß aus eigener Anschauung, wie in dem Reih2amt des Innern bis zur Ge- fährdung der eigenen Gesundheit gearbeitet wird. Jch derke, wir werden zu einem gedeihlihen Abschluß unserer Berathungen gelangen. Abg. Naab (Reformp.): Wenn der Staatssekretär Graf Posadowéky bei der Einleitung der Berathung meinte, daß der Staat fih mehr als_ bisher mit dem Wohl und Wehe der Arbeiter beschäftigen müfse, so bat mi das umsomehr erfreut, als man draußen im Lande der Meinung war, daß nah dem Strike- erlaß des Staatssekretärs eher das Gegentheil der Fall sein würde. Redner empfiehlt die Einrichtung der örtlichen Rentenstellen, verlangt aber deren vollständige Unabhängigkeit von irgend welchen staatlichen Behörden. Den Landesversiherungsanstalten würde dann nur nohch die Verwaltung des Vermögens bleiben. Wir haben, fährt Redner

ci: die industriellen Arbeiter darunter leiden würden, so würden ite Sozialdemokraten sich gern einen solhen Präzedenzfall gefallen

en werden die

Krankheit 2c. gezwungen, eine Zeit lang inder ersten. Klasse,..so_ver- -

nnt, wie nothw erwobnungen i e will Tie e „dieser B eziehung fséhr viel “ent in Ausalei

ge R LE R Dab dabet die e O S n Anspruch genommen würden, flan dur die Rede des Herrn Hitze hindur. Jch bin nicht der a denn E t zugeben, daß die angesammelten Gelder der einzelnen Anstälten Eigen- thum dieser Anstalten und -ihrer- Versicherten sind. - Hier herrscht die Solidarität der Arbciter; das können bei diesem Gegenstande au

die Sozialdemokraten beweisen. Es wäre mir sehr erfceulid. wenn aud die Kapitalisten und die en Banquiers, die wenig Personal beschäftigen, zu den Kosten der Versicherung mehr herangezogen werden könnten. Sie haben das größte Interesse daran, daß nit revolutionäre Be- wegungen entstehen. Es wünschen jeßt viele Schichten der Bevölke- rung, die nit unter das Geseh fallen, demselben unterstellt zu werden, so die Lehrer und Lehrerinnen, die Werkmeister, die Handlungs- gehilfen 2c. Die Wittwen- und Waisenversorgung wäre fehr erwünscht ; insbesondere für die Seeleute, die von der Alters- und Invaliden- bersiherung wenig haben. Bei der Wahl der Beisißer der Renten- stellen könnte man ebenso verfahren, wie bei der Wahl der Beisißer der Gewerbegerihte. In der praktishen Arbeit wird die s\ozial- demokratisché Gesinnung niht zu Tage treten. Redner bemängelt vershiedene Bestimmungen über die Beitragserhöhung und spricht die Hoffnung aus, daß die Invalidenversiherung direkt an die Krankenversiherung anschließen möge. Die Aussichten der Vorlage schienen ja keine glänzenden zu sein; die Sozialdemokraten würden ja diese Vorlage verwerfen, wie alle für die Arbeiter bestimmten Vor- lagen ; an einer Ausêrede ihren Wählern gegenüber habe es ihnen ja noch nie gefehlt. Sie pflegten dann zu sagen, wie das Bâäuerlein, das einen Topf zerbrohen zurückgegeben habe: / „Erstens habe ih den Topf nicht geliehen, zweitens war er {hon zerbrohen und drittens habe ich ihn heil zuröckgegeben.“ So sagten die Sozialdemokraten auG: Erstens habe man den Arbeitern nihts gegeben, zweitens habe das, was man ihnen gegeben hat, nichts getaugt, und drittens müßte man ih bei den Sozial» demokraten bedanken, wenn die Arbeiter überhaupt etwas erbalten hätten. Die Regierung wolle die Versöhnung der Arbeiter mit der lener) eo für cite teocttN Unter diesen Umständen halte er (Redner) es für richtig, theoretishe Bedenken zurückzustellen und die Regierung zu unterstützen.

__ Nah einigen persönlichen Bemerkungen wird um 51/5 Uhr die weitere Debatte bis Mittwoch 1 Übr vertagt. (Avzgar-

dem Jnterpellation Johannsen, betreffend“ die Ausweisung, ix Nordschleswig.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

19. Sißung vom 14. Februar 1899.

Das Haus seßt die zweite Berathung des Staats- hausho’#4s-Etats für 1899 beim Etat des Ministeriums des Zern, und zwar bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Miniérs“ fort.

Ueber den Beginn der Debatte ist {hon berichtet worden.

__ Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Zur Frage der Bürgermeisterwahl in Berlin môchte ih erklären, daß meine Freunde im Großen und Ganzen si auf den Boden des Abg. von Kardorff stellen. Handelt es si bei der Polenfrage um die Erhaltung des preußishen Staats, fo brauchen wir uns darüber garnicht aufzuregen. Die Intakterhaltung des preußishen Staats wünschen wir alle und, ih glaube, auch die Polen; denn polnishe Prefäußerungen fallen nicht ins Gewicht, mit Preßäußerungen kann man alles beweisen. Wir bedauern, daß die Regierung zu Maßregeln gegriffen hat, die man in einsihtigen polnischen Kreisen beklagt. Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Miquel hat gesagt: die polnishe Sprache gentert uns nicht. Nur hade, daß diese Sprahe nicht immer regierung8feitig geführt worden ist. Jn Oberschlesien wird dies sehr angenehm berühren. Der Wunsch nach einer konfessionellen Regelung der Friedhöfe am Rhein hat mit dem Kulturckampf und dergleichen absolut nichts zu thun. Wir beshweren uns nur darüber, daß die Friedboffrage am Rhein nit so geregelt ist, wie im übrigen - Preußen, z. B. im Osten, wo die Evangelischen auch gesonderte Kirhhöfe haben und haben wollen. Der Ausfall des Abg. van der Borght war also überflüssig. Daß mein Antrag auf gesonderte Behandlung des Antrages Wiemer berechtigt roar, / hat der Verlauf der Diskussion bewiesen. Bis jeyt iff über die Sache Klarheit nicht geschaffen. Au ih bin der Meinung, daß gegen Störung der Ordnung arf vorgegangen werden muß. Daraus folgt aber niht, daß man den Erlaß des Ministers für korrekt und die Rechtslage für geklärt erahten kann. Es kommt nicht darauf an, wie. der Minister seinen Erlaß auffaßt, sondern wie die untergeordneten Organe ihn auffassen Zwischen dem Erlaß des Ministers und den geseßlichen Vorschriften für die Gendarmen bleibt ein un- [ösliher Widerspruch bestehen. Soll der Gendarm fortan scharf shießen oder nit? Jh beantrage, den Antrag Wiemer an die Kommission zu verweisen. Dort kann der Minister au das ver- \sprohene Material geben. Uns isst nicht einmal der authentische Wortlaut des Erlasses bekannt; wir kennen nur Preßauszüge. Das Logierhauswesen, namentlich im Gebirge, bedarf dringend einer \härferen Inspektion in der Richtung eines giößeren Schutzes von Leben und Gesundheit der Kurgäste gegen Feuersgefahr. Hat die Zentralstelle dieser Frage {hon ihre Aufmerksamkeit zugewendet? Die Breslauer Polizei, deren guten Willen ih im übrigen anerkenne, hat bei der leßten Neichstagswahl in einigen Bezirken Plakate konfisziert, welhe die Vertrauenémänner zur Kennzeihnung ihrer Partei trugen, und es sind die Vertreter aller Parteien mit Ausnahme der Konservativen angeklagt und verurtheilt worden. Einige legten Berufung ein und wurden freigesprochen, weil das Ober-Landesgericht annahm, daß diese Plakate nicht Druck- schriften im gewöhnlichen Sinne sind. Jedenfalls haben die Leute eine Menge von Scherereien gehabt, und außerdem weiß man nicht, ob die anderen Gerichte ebenso urtheilen und nit in fünf Jahren das Ober-Landesgericht anders entscheiden würde. Es wäre doch lächerlih, wenn man verlangte, daß auf dem Plakat „Zentrums- partei" Verfasser und Drucker anaegeben werden tollen. Das Plakat- wesen bedarf dringend einer Revision, und ich möhte {on jeßt den Minister auf diese Sache hinweisen. Es kann uns passieren, daß wir strafrehtlich verfolgt werden, wenn wir an unserer Thür eine Karte anbringen lassen: Mitglied des Vereins gegen Verarmung und Bettelei, Solche Maßregeln sind dem gesunden Menschenverstand unverständlich, sie verstärken niht das Ansehen der Strafrehtépflege. Abg. von Czarlinsfki (Pole): Auf ungestßlihem Wege ver- langen wir überhaupt nichts, wir verlangen Gleihhberehtigung mit allen übrigen Staatsbürgern. Preßstimmen beweisen nihts; die pol- nifche Bevölkerung steht auf demselben Standpunkt wie wir, sonst würde sie uns niht hershicken. Die Prozesse der früheren Zeit be- weisen, daß man uns mit Recht nihts hat vorwerfen können. Jn wirthschaftlihen Fragen verständigen wir uns gern.

Abg. Freiherr von Zedli und Neukirch (fr. kons.) : Die Re- ierung wird gut thun, an i rer jeßigen Polenpolitik festzuhalten. ie Begründung des Antrages Wiemer kann mich nit reranlafsen, nur einen Schritt von meiner bisherigen Auffassung abzuweichen. Der Erlaß des Ministers und die Gendarmerie-Instruktion sind vollkommen konform. Es liegt auf der Hand, daß bei der Tragfähigkeit unserer Gewehre von einem Schießen über die Köpfe hinweg gar keine Nede mehr sein kann, weil man dann Unschuldige und nur Unschultige verleßt. Durch den Erlaß ist nit ausgeschlofsen, daß in Auêsnahme- fällen auch von der flahen Klinge Gebrauch gemaht werden

fort, auf diesem Gebiete manches zu wünschen. Jn Schleswig-Holstein

kann. Dieser Auslegung hat die Regierung gestern niht wider- sprochen, sie besteht also nah dem Grundsaß „qui tacet, consentire

einzelne Firmen für diese Zwecke- M Die. rhei Ade Anstalt iti cdnfommeoder Ein muß Ar M E R Oitelbiern

das aber der Fall, so stebt der Erlaß nit

im Wider r A Geseßen und der Tradition. Darum i

Widersvruch

e Kommissionsberathung überflüssig, und wir werden gegen Se A ur den Antrag Wiemer purs ablehnen. Die Beunruhigung des Publikums rührt weniger von dem Erlaß selbst her, als von der Agitation der freisinnigen Partei im Bunde mit der Svkltettökratie: Man hat nihts unversucht ge- lassen, um das Volk” gegen die Regierung zu wver- hegen. Herr Wiemer mag die löblihe Absicht verfolgen, be- rubigend zu wirken, aber sein Antrag trägt einen agitatorishen Charakter, weil er Uebertreibungen enthält. Aus Wiemer's Aus- führungen müßte man \{ließen, daß der AUN vorschriebe, es solle ofort geshossen werden. Das ist aber ein Irrthum. Der Freifinn 1e auch in diesem Falle den Sozialdemokraten Vorspanndienste ge- leistet. Die lange Verzögerung der Bestätigung der Wahl des Dber- Bürgermeisters von Berlin ift von allen Seiten als unerwünscht für alle Theile bezeichnet worden. In der Auslegung der bezüglichen Ver- fassungsbestimmungen ftehe ich ganz auf dem Standpunkt der Abgg. Krause und Porsch. Die Anregung des Abg. Schmiß betreffs der Sonntagsruhe und der Maßregeln gegen die BVerrohung der Jugend berührt mehr das Handelsressort und den Antrag Gamp über - die Arbeiterfrage. Die Breslauer Fee hat ein seltenes Beispiel von Ungeschicklichkeit

egeben; sie sollte den Grundsaß verfolgen: minima non curat T TaSlEs, Mi bas Brbretkemmisston it auch die Auswahl der NRe- gierungs-Referendare zur Sprache gebracht worden. Man hat geglaubt, daß dem Adel der Vorzug gegeben werde. Wäre das wirklich der Fall, so wäre das zu bedauern; eine solde Bevorzugung würde auch den Traditionen des preußishen Staats durhaus widersprehen. Bei der Auswahl der höheren Beamten soll nur die Tüchtigkeit und die Ehrenhaftigkeit des Charakters maßgebend scin, Es wäre auch ein s{chwerer Fehler, wenn nur die oberen Zehntausend berüd- sichtigt würden ; denn die Verwaltung muß Füblung behalten mit den breiten Schichten des Volkes. Die Regierungs-Referendare sollten nit mehr von dem Regierungs-Präsidenten, sondern von der Zentralstelle ausgewählt werden. In unserer praktischen Zeit reiht auch die ein- seitig juriftishe Ausbildung niht mehr aus. Der Kandidat muß eine ründlihe staatswissenschatliche und volkswirthschaftliße Vorbildung aben. Wie fteht es in dieser Beziehung mit den Absichten der Regierung? Die bisherige juristish-praktishe Vorbildung kei den Gerichten is Zeitvers{wendung für die angehenden MRegierungë- Referendare. Dafür follte die Vorbereitungezeit bei den Landräthen auf ein ganzes Jahr und damit auf den ganzen Geschäftsbereih der inneren Verwaltung ausgedehnt werden.

Minister des Jnnern Freiherr von der Recke:

Meine Herren! Die völkerrechtlihen und staatsrechtlichen Auf- fafsungen, von denen die Königlihe Staatéêregierung hinsihtlih der polnischen Frage geleitet wird, und die Ziele der Politik, welche sie hierbei zu verfolgen gedenkt, find in diesem hohen Hause chon fo oft vorgetragen worden, daß ih es nicht für rihtig halten würde, namentlich angesihts der gestrigen au?gedehnten Polendebatte, heute noch einmal auf diefe Sache zurückzukommen. Die Herren von der polnischen Partei find über die Absichten der Königlichen Staats- regierung genau unterrihtet, und ich kann dén Herren nur rathen, ihr Verhalten dana einzurihten.

Meine Herren, wenn ih mich jeßt zu den Ausführungen einiger der Herren Vorredner wende, so möchte ih zunähst einen Wunsch des Herrn Abg. van der Borght berühren, der nicht nur hier, sondern au schon in der Budgetkommission betont hat, daß möglihft bald eine einheitliße Regelung des Fahrradwesens in der Monarchie eintreten möge. Ich habe {hon früher die Zusicherung gegeben, daß ih es mir angelegen sein lassen würde, diese Angelegen- beit zu fördern. Wenn ih Ihnen heute noch niht mit der Antwort gegenübertreten kann, daß diese Angelegenheit vollständig geregelt ist, so kann ich Ihnen doch sagen, daß ihre Erledigung bevorsteht. Die Sache hat in der geschäftlichen Behandlung sehr viel mehr Zchwierigkeiten aufzuweifen gehabt, als wir ursprünglih angenommen haben. Sie ift aber doch soweit gefördert, daß ein vollständiger Ent- wurf bergestellt is, der noch einer leßten Redaktion unterworfen werden foll.

Der Herr Abg. van der Borght hat bei dieser Gelegenheit noch das Verhalten der das Fahrradwesen beaufsihtigenden Polizeibeamten und Gendarmen berührt und den Wunsch ausgesprohen, es möchten die Polizeiorgane dahin angewiesen werden, bei Kontraventionen, die ja leiht vorkommen fönnten, nicht gleich mit Bestrafungen vorzugehen, fondern erf Warnungen eintreten zu “lassen. Darauf erlaube ih mir zu erwidern, wie ich annehme, daß jeder ver- ständige Peolizeibeamte in diesem Sinne verfahren wird, ohne daß er noch einer besonderen Instruktion nah dieser Nichtung hin meiner- seits bedarf. i

Wenn der Herr Abgeordnete dann hervorgehoben hat, im Publikum sei die Meinung verbreitet, daß die Polizeibeamten und Gendarmen für Anzeigen von Fahrradkontraventionen Denunzianten- antheile erhielten, so freue ih mich, daß er selbst schon ausgeführt hat, er könne diese Auffassung unmögli für zutreffend halten. Meine Herren, eine derartige Einrihtung würde den preußishen Grund- säßen fo wenig entfprechen, daß ih meinerseits erkläre, ih halte es eigentli für unmöglih, daß diese Meinung im Publikum Verbreitung ge- funden haben kann. Ich will aber nit verfehlen, hier ausdrücklich noch zu konstatieren, daß selbstverständliß von einer derartigen Ein- richtung keine Rede ift.

Der Herr Abg. Lotichius hat sodann hier eine interessante An- gzlegenheit zur Sprache gebracht, die von der Thatsache ausgeht, daß das Unterftüßungswohnsißgeseß bis jeßt weder in Elsaß-Lothringen noh in Bayern eingeführt worden is. Er hat geglaubt, auf manche Uebelstände aufmerksam machen zu follen, die sich hieraus er- geben. Soweit wir bekannt ist, haben sch mit Bayern bis jeßt keine besonderen Schwierigkeiten ergeben, sodaß wir also noch nicht in die Lage gekommen sind, auf Abhilfmaßregeln Bayern gegenüber Bedacht zu nehmen. Dagegen muß ich zugeben, daß sich gewisse Uebelstände auf diesem Gebiete Elsaß-Lothringen gegenüber herausgestellt haben, und ich freue mi, dem Herrn Abg. Lotichius mittheilen zu können, daß wir uns jeßt mit dem Ministerium in Elsaß-Lothringen in Verhandlungen befinden, welche darauf ab- zielen, durh ein Uebereinkommen Abhilfe zu shaffen. Jh glaube, daß in nit zu ferner Zeit auch zwishen Preußen und Elsaß-Lothringen bezüglich der Unterstüßung bedürftiger Elsaß:Lothringer bezw. Preußen ein ähnlihes Abkommen abgeshlossen werden wird, wie das {on vor einem Jakre zwishen Baden und Elsaß-Lothringen geschehen ist.

Wenn ich mihch dann zum Herrn Abg. Dr. Porsch wende, \o möchte ih zunächst noch auf eine Angelegenheit kommen, die gestern hon vom Herrn Abg. Pleß berührt worden ist; das ist die Frage der Einrichtung konfessioneller Kirhhöfe in Rhein- land. Ich brauhe wohl niŸt ausdrücklich zu betonen, daß die Königlihe Staatsregierung den konfessionellen Kirchhöfen an sih in keiner Weise feindlih gegenübersteht. Es is das {on in

y

Ausdruck gekommen. Wenn den im vorigen Jahre von dem Herrn

Kultus-Minister abgegebenen Erklärungen zufolge davon abgesehen worden

ist, hon jeßt eine Regelung der Sahe in der Rheinprovinz und der

Provinz Hessen-Nassau, die dann gleihmäßig zu behandeln gewesen

sein würden, in dem Sinne des Antrages des Zentrums eintreten zu

lassen, so ift das dadur veranlaßt worden, daß die Behörden, von

denen unsererseits Aeußerungen erfordert worden waren, einstimmig erklärt

haben, sie wären der Meinung, daß die augenblicklihen Verhältnisse

in der Rheinprovinz und in Hessen-Nafsau es niht gerathen erscheinen

ließen, die Regelung fon jeßt vorzunehmen.

Der Herr Abg. Dr. Porsch hat meine Aufmerksamkeit sodann auf den

bekannten Brand in Flinsberg gelenkt und {hon seinerseits hervor-

gehoben, daß von dem Regierungs - Präsidenten in Liegniß die

erforderlidßen Maßnahmen getroffen seicn, um wenigstens für seinen

Bezirk die Sache in der wünshenswerthen Weise anderweit zu regeln. Er hat aber auh an mich die Frage gerichtet, oh meinerseits Ver- anlassung genommen fei, einer besseren Beaufsichtigung der Hôtels in Ansehung der Brandsicherheit im allgemeinen näher zu treten.

Darauf habe ich Herrn Dr. Porsch zu erwidern, daß diese An- gelegenheit in erster Linie das Ministerium der öffentlichen . Arbeiten berührt, daß ih aber sehr gern Veranlassung nehmen werde, mich dana zu erkundigen, ob man dort hon die gewünshten Maßregeln in Ausficht genommen hat.

Der Herr Abg. Dr. Porsch ift daan, und zwar in ziemlicher Aus- führlihkeit, auf Breslauer Vorgänge gekommen, die ih gelegentlih der lezten Reichstagswablen auf dem Gebiete des Plakatwesens ab- gespielt haben. Ih nehme keinen Anstand, zu erklären, daß auch nach meiner Auffassung das polizeilihe Eingreifen befser unterblieben wäre; namentlich {hon aus dem Grunde, weil infolge der Einschränkung der Maßregel auf einen Polizeibezirk und gegenüber der Thatsache, daß diese Plakate meines Wissens früher unbeanstandet geblieben find, durch das polizeilihe Eingreifen zu mancherlei mißverständlihen Auf- fafsungen Anlaß gegeben werden mußte.

Veber die rechtliche Seite der Frage will ich mi bier nit näher aus\prehen; es steht ja noch das leßte Erkenntniß aus. Daß die Nechtsfrage niht ganz unzweifelhaft ist, ergiebt sich s{chon daraus, daß die gerihtliden Instanzen verschieden erkannt haben. Aber das ist für mich kein Grund, meine Meinung, die ih vorhin ausgesprochen habe, irgendwie zu modifizieren : meines Erachtens wäre die Sache sehr viel besser unterblieben. Jh habe au Veranlassung genommen, den betreffenden Behörden diese meine Anschauung zum Ausdruck zu bringen.

Dem Herrn Abg. Dr. Porsch kann ich auch darin beipflihten, daß aus praktishen Gründen vielleiht zu erwägen sein möchte, eine Zusammenstellung der Grundsäße über das Plakatwesen eintreten zu lassen. Die Materie ist bekannilich in vershiedenen Geseßen zer- streut; im Reichéprefigeseß hat man zu Gunsten landesrehtliher Be- stimmungen über das Plakatwesen einen Vorbehalt gemacht; in Gel- tung befinden sich daher noch die alten Bestimmungen des preußischen Preßgeseßes von 1851; außerdem sind noch cinige Bestimmungen der Reichs - Gewerbeordnung, namentlich der § 43 derselben, zu berück- sichtigen. Do kann ich dem Herrn Abg. Dr. Porsch in der Aus- legung dieser leßteren Bestimmung ohne weiteres niht überall bei- stimmen.

Wende ih mich nun zu dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedliß, so kann ich. manchen, ja vielen Ausführungen, die er bezüglich des sogenannten Waffenerlasses hier gemacht hat, meinerseits ohne weiteres beipflihten. Ich halte mich aber doch für verpflichtet, um einer Mißdeutung meiner früheren Ausführungen vorzubeugen, noch aus- drüdlich darauf hinzuweisen, daß meines Erachtens der Gebrauch der Waffen zum Zweck des Flachshlagens und des Blindschießens kein Gebrau, fondern ein Mißbrauch is (hört! hört! links), und daß, wenn also bei Dämpfung von Tumulten darauf bezieht sich ja der erwähnte Erlaß seitens der berechtigten Persönlichkeiten der Befehl zum Waffengebrauh gegeben wird, dann unter keinen Um- ständen den einzelnen Leuten gestattet sein darf, flach zu {lagen oder blind zu schießen. Wenn einmal der Befehl zum Waffengebrauch gegeben ist, dann, meine Herren, muß zur Unterdrückung des Tumultes scharf zugehauen und scharf ges{chossen werden, und nicht über die Köpfe der Tumultuanten hinweg. (Sehr richtig ! rehts) Das \chließt ja selbstverständlih niht aus ih will das no@mals wiederholen —, daß seitens des Befehlshabers, der die Aktion zu leiten hat, auf das gewissenhafteste geprüft wird, in welcher Weise einzushreiten is. Er wird also ¿z. B., wenn er einen derartigen Gebrauch der Waffe für ausreihend hält, fagen können: jeßt wird nur mit der Hiebwaffe eingeshritten dann aber natürlich auch \charf; oder er wird, in der Ueberzeugung, daß ein Einschreiten mit der Hiebwaffe niht zum Ziele führen würde, gleih anordnen fönnen: jeßt wird zur Schußwaffe gegriffen ; in diesem Falle muß selbstverständlich auch \sharf ges{hofsen werden. Ich kann mir aber schr wohl auch den Fall denken, daß der Befehls- haber sagt: wir sind zwar genöthigt, mit der Schießwaffe einzu- schreiten, ih wünsche aber, daß hierbei maßvoll und “mit Schonung vorgegangen wird, und daß er beispielsweise anordnet, tief zu halten und nur auf die unteren Extremitäten zu schießen. (Heiterkeit.) Aber auch in diesem Falle muß unter allen Umständen {arf geschossen werden.

Der Herr Abg. Freiherr von Zedliß if dann von diesem Thema auf ein sehr viel zivileres übergegangen. Er sagte: wenn es wahr wäre, daß in der Verwaltung der Adel bevorzugt würde, würde er das für sehr bedauerlih halten; er hat also, wie ich annehme, fi dem Vorurtheil, daß in der Verwaltung der Adel bevorzugt würde, nicht anschließen wollen. Vollständig mit Reht. Denn ich kann ihm versichern, daß derjenigen Verwaltung, der ih vorzustehen die Ehre habe, eine derartige Bevorzugung vollständig fern liegt. Jh kann nur wiederholen, was ih hier schon öfter erklärt habe, daß die preußishe Verwaltung ihre Leute lediglih nah der Tüchtigkeit aussucht, niht nah der Konfession und auh nicht nach dem Kriterium, ob sie adlig sind oder niht. Das gilt insbesondere au von der ersten Aufnahme in den Verwaltungs- dienst. Es ift ja richtig, daß in der leßten Zeit die Zahl derjenigen Herren, die sich zum Verwaltungsdiens melden, und die vom Adel sind, ziemlih zugenommen hat. Aber wenn man daraus den Vor- wurf erheben wollte, daß diese Vermehrung auf Maßregeln der Verwaltung zurückzuführen sei, dann müßte man doch erst den Beweis führen, daß andere nihtadlige Persönlichkeiten seitens der Verwaltungs- behörden zu Unreht zurückgewiesen worden sind. Dieser Beweis ist von keiner Seite versucht oder erbracht worden und kann meiner Ansicht nah auch überhaupt nit geführt werden. Die Gründe, aus

natürlich nur vermuthen, Meiner Meinung nach spielt dabei

die Tradition eine große Rolle. Es iff seit langen Zeiten immer der Wunsch der Herren aus den adligen Familien ge- wesen, gerade in die Verwaltung einzutreten, wahrscheinlih auh des3- wegen, weil fie glauben, daß sie darin eine ganze Reihe Verwandter, Bekannter und Standesgenossen finden; vielleiht wird {on aus diesen Gründen die Verwaltung ihrerseits vor der Jurisprudenz bevorzugt. Es ist auch möglich, daß folgende Erwägung mit aus- \chlaggebend ist. Sie wissen ja, meine Herren, daß wir bei der Beseßung der Landrathsämter zunächst einen Vorschlag der Kreise zu erfordern haben, und es rihtet ch der Wunsch der Kreise, was ih ganz begreiflich finde, in den allermeisten Fällen auf solche Persön- lichkeiten, von denen fie annehmen, daß fie mit den Verhältnissen des betreffenden Kreises vertraut sind, und vaß sie auch durch Grund- besi eine gewisse Garantie bieten, daß fle den Kreis \o bald nicht verlassen werden, fondern ihm möglichst lange er- balten bleiben. Nun is aber der Grundbesiß, wenigstens in sehr vielen Fällen, noch in den Händen adliger Familien, und es kann sehr wohl sein, daß diejenigen jungen Leute, die vor der Frage stehen: follst du in die Verwaltung eintreten oder follst du bei der Justiz bleiben —, sich durch die Ausficht, später einmal auf Vor- chlag des Kreises in ein derartiges - Landrath8amt berufen zu werden, zum Uebergang in die Verwaltung bestimmen lassen.

Der Herr Abg. Freiherr von Zedliß hat sich dann über die Frage verbreitet, ob die jeßige Vorbildung der Verwaltungsbeamten aus- reichend scheine, um auch für die Zukunft ein ordentlihes tüchtiges Verwaltungspersonal zu sichern. Der Herr Abg. Freiherr von Zedliß weiß sehr genau, da er der betreffenden Kommission felbst angehört hat und noch angehört, daß die Königliche Staatsregierung es für nôthig befunden hat, eingehende Ermittelungen darüber anzustellen, ob die jeßigen Vorschriften über die Vorbereitung der Verwaltungs-

beamten zureihend find oder nit.

Ich kann mich mit vielen Ausführungen des Herrn Abg. Frei- herrn von Zedliß perfönlih sehr wohl einverstanden erklären, muß es mir aber versagen, auf die Einzelheiten einzugehen, weil die An- gelegenheit augenblicklich zur Berathung des Königlichen Staats- Ministeriums steht. Ih hoffe, daß die Berathungen dort in nicht ferner Zeit abgeschlofsen sein werden.

Bei dieser Gelegenheit wird auch eine Reibe anderer Fragen, die der Herr Abg. Fretherr von Zedliß hier angeschnitten“ hat, zur Er- örterung Tommen, insbesondere au die, ob es etwa wünschenswerth erscheint, behufs Erzielung größerer Garantien wie der Herr Abg. Freiherr von Zedliß wenn ih nit irre sagte die An- nahme der Referendarien nit den Regierungs-Präfidenten, sondern dem Ministerium zuzuweisen. Ich nehme keinen Anstand, meine Herren, zu erklären, daß ich diese Maßnahme doch für einiger- maßen bedenklih halten würde. Jch glaube, man würde den Ne- gierungs-Präsidenten eine Art Mißtrauensvotum ertheilen, wenn man ihnen diese Annahme entzöge, und zwar auf Grund völlig unerwiesener Thatsachen und Behauptungen ; mir ist wenigstens bis jetzt kein einziger Fall bekannt geworden, der auch nur zu dem Schein der Vermuthung führen könnte, daß fh die Herren Regierungs-Präsidenten bei der Aufnahme der Referendare von anderen Rüdtsichten leiten ließen, als von denen des Dienstes.

Meine Herren, auf diese Bemerkungen möchte ih mich vorläufig beshränken.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Der Minister hat gemeint, ih hätte dessen Erlaß in der Budgetkommission vorbringen sollen. Er muß es uns überlassen, welches Kampffeld wir uns ausfuchen wollen. Dafür halten wir einzig und allein das Licht der Oeffentlich- keit für geeignet. Der Minister meinte weiter, ih hätte seinen Erlaß noch garniht verstanden. Der Verlauf der Diskussion hat gezeigt, daß au die anderen Parteien \sih über den Erlaß niht klar geworden sind. Herr Porsh hat darüber {hon das Richtige gesagt. Kein Beamter wird nach diesen Verhandlungen wissen, was er zu thun hat. Die Erklärungen des Ministers haben uns eben mit dankenswerther Offenheit gezeigt, daß hier blutiger Grns gemacht werden foll, daß wir den Minister richtig verstanden haben, und daß die Be- unruhigung des Volkes vollständig begründet war. Soll das etwa eine S{onung sein, wenn auf die unteren Extremitäten * geshossen wird? Das Mißtrauen gegen die Polizei zu {üren, liegt uns fern, wir wollen nur Klarheit \{chaffen. Ebenso fern liegen uns agitatorische Zwedke. Allerdings steht die „Post“ auf dem Standpunkt des Herrn von Zedlitz, andere Zeitungen, wie die „National-Zeitung“, stehen auf unserer Seite. Der Vorwurf der Verhetzung und die Nebeneinander- stellung mit der Sozialdemokratie lassen uns kalt. Wir haben die

fliht, gegen die konservative Mehrheit die liberalen Grundsäße zur nerkennung zu bringen. ;

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.): In der Vorbildung der höheren Beamten stehe ih nicht ganz auf der Seite des Herrn von Zedlig. Wann follen denn die Referendare zum Assessor kommen, wenn sie allen diesen Anforderungen genügen ? Wir können nur wünschen, daß die Herren nach dem Assessorexamen sih mit solhen Fragen be- schäftigen. Meine Freude muß ih darüber ausdrücken, daß die Regierung in der Polenpolitik jeßt eine so maßvolle und fstetige Haltung einnimmt. Auf die Stetigkeit legen wir das größte Gewicht. Man soll nit gehässig, aber stetig vorgehen. Wir wünschen, mit den Polen in den beften Beziehungen zu stehen, denn die Herren sind lieben9swürdig. Ich finde übrigens, daß die Polen sich unter dem preußishen Regiment recht wohl fühlen. Nur die polnishe Presse verlangt Dinge, die nicht gewährt werden können. Auf wvölker- rechtliche Bestimmungen dürfen sie sih nicht berufen, fondern nur auf die Geseßze. Jn Bezug auf den Waffenerlaß hat der Vorredner bestritten, daß seine Partei aufregen und verheßen wolle. Ihre Presse thut dies aber, und dann beschwert fie sih über Aufregung im Lande. Die Sache ist durch die Diskussion so geklärt, daß eine Kommissionsberathung vollständig überflüssig erscheint. Man hat behauptet, der Erlaß des Ministers stehe im Widerspruch mit der Gendarmerieverordnung, die eine Schonung vorsieht. Das flache Hauen ist kein richtiger Waffengebrauch; die möglihste Schonung liegt darin, daß man möglich#| wenig von den Waffen Gebrauh macht, wenn es aber geschieht, mit Ernst und Strenge. Die Erfahrung zeigt, daß viel mehr Blut vergossen wird, wenn diese Regel außer Acht ge- lassen wird. Danach können wir uns nur auf den Standpunkt des Ministers tellen. Sein Erlaß is kein Akt der Schneidigkeit. Jch hoffe, daß die Regierung sih durch den Widerspruch hier im Hause in ihren Bestrebungen nicht irre machen lassen wird.

Abg. Wamhoff (nat. lib.) wünscht eine Revision der bau- polizeilihen Vorschriften unter besonderem Hinweis auf die ländlichen Verhältnisse in der Provinz Hannover.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Maubach sagt eine wohl- wollende Prüfung der Beschwerden zu.

Abg. Hornig Gou) beshwert sch darüber, daß im Regierungs- bezirk Liegniß über Dienstboten verhängte Polizeistrafen in dem be- nachbarten Sachsen nicht vollstreckt würden. Dadurch werde der Kon- traktbruch befördert, während es doch angebraht wäre, daß die R Bundesftaaten in solhen Dingen einander die Hand reichten.

Abg. Motty (Pole): Man spriht immer \o viel von einer polnischen Agitation, niemals aber von einer deutshen. Herr van der

den wiederholten Verhandlungen früherer Jahre sehr deutli zum

denen die Herren vom Adel die Verwaltung bevorzugen, kann man

Borght, ein ganz junges Mitglied des Hauses, gab zu verstehen, daß

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