1899 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Liffa . Rawitsch. . 12,00 I L aro h A è 12,00 E eam e d op a 12,30 T a ian avi «Lie dre U pie 11,75 Schönau a. K. 11,40 Halbersiadt . 14,30 Eilenburg 14,50 Marne . 13,20 Goslar .. 14,C0 Duderstadt . E a : 13,00 R erne ac C A 13,25 Paderborn . . A E L U a L E -—— M L E E Ege s T O 2: Cs rect D E E 14,40 s e E S Le S6: 12,60 T E «n N C TRE e 14 50 c L 14,00 Breélau . . 11,80

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Nohh: Hafer, 12,70 12,80 12,60 13,00 12 40 12,40 12,80 12,80

12,30 12,30 12,60 12,009 1220 12,20 12,30 12,60 12,60 12,009 12,00 12,60 12,60 12,00 12,25 12,50 12,75 13,00 11,60 11,70 11,80 12,00 12,20 14.60 14,60 14,90 14,90 15,30 14,50 15,009 15,00 15,50 15,50 h 13,20 13,40 13,40 13,60 13,69 600 14,50 14,60 15,00 15,10 16,00 q 13,33 13,33 13,67 13,67 14,00 14 13,90 13,50 14,00 14,09 15,00 120 S 14 50 14,80 ? 14,50 14,80 37 13,00 14,00 20 15,00 15,20 31 14,60 15,20 309 15,40 15,40 s 15,00 15,00 ò 12,80 13,00 0

14,60 14,60 14,90 13,80 14,00 14,40 1450 | 15,00 15,00 “| 1400 | 14,40 14,40 | 12,10 |: - 12,30 12,60 |

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

Der Durhshnittspreis wird aus den unabgerundeten

12,75 12,75 2, 10 12,50 12,40 2 8 12,20 12,21 p f

13,40 1340

13,50 13,52 14/50 14,50 14/60 1451 536 14.70 14,57

267 13,35 13,40

452 |. 1483 14,95 4408 | 14 14,38

blen berechnet.

Ein liegènder Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den leßten ses Spalten, daß entsprehender Berichti feblt.

Deutscher Reichstag. 33. Sißzung vom 15. Februar 1899, 1 Uhr.

Die erste Berathung des Entwurfs eines Jnvaliden- versicherungsgeseßes wird fortgeseßt.

Abg. Payer (d. Volksp.): Für die Lösung der Streitfrage bezüglich des finanziellen Au8gleihs haben ih nur die Vertreter der Rechten ausgesprochen, alle anderen Parteien haben lebhaften Widerspruch erhoben, Allerdings waren die anderen Parteien unter sh nit einig; da waren fo viele Sinne wie Köpfe. Eine Uebereinstimmung hat sih nur in der Weise bekundet, daß der Nothstand der oftpreußishen Anstalt nicht ganz unvershuldet zu stande gekommen ist. Der Staatsf\ekretär hat felbst zugegeben, daß tbeils durch Unkenntniß, theils durch die edle Absicht, das Gesetz einzuführen, viel gesündigt worden ist. Auch Herr Gamp hat von einem Wohlwollen bei der Rentenbewilligung ge- sprohen. Mag der Notbstand ein mehr oder weniger vershuldeter sein, er muß beseitigt werden. Aber sehr verschieden find die dazu gemachten Vorschläge. Mit dem Abwarten allein kann nicht

ebolfen werden, obgleich \fich die Verhältnisse von Jahr zu Sahr verschieben. Durch eine Vers®iebung des Reichszushusses zu helfen, hat etwas Besteherdes, weil dabei jede Konfiskation ter angefammelten Gelder unterbleiben kann. Sn der Kommission können die Vorschläge besser erörtert werden, auch der Vorschlag, für den ih mi auésprehen möchte, dur eine baare Auszahlung zu helfen, durch eine einmalige Unterstüßung der Nothleidenden, weil wir damit auf einmal fertig werden. Allerdings wird es fich dabei um einige Millionen handeln, die aber die anderen Anstalten zahlen könnten aus dem Ueber- \huß, den fie über ihre eigenen Deckungskapitalien haben. Dann sind wir frei von dem Vorwurf der Zwangstheilung, des Eingriffs in be- stehende Vermögensrehte und von dem Vorwurf, daß alle anderen leiht und {nell gezimmerten Vorschläge s{ließlich auf die Mediatisierung der einzelnen Anstalten hinauslaufen. Maßgebende Erfahrungen konnten noch nicht gemaht werden, weil sich die Grundlagen von Iahr zu Jahr verschieben. Nedner wendet sih gegen die ört- lihen Rentenftellen, die von dem Bestreben aus vorgeschlagen seien, die Lasten von den kleineren auf die größeren Verbände abzuwälzen, und fährt dann fort: aber dur eine solche Abwälzung vershwindet doch die Last an sich nicht aus der Welt. S@ließlih würden die Rentenstellen nur den Er- folg haben, daß di-e Schiedegerihte mehr in Anspru genoinmwen werden und daß sebr viele Nachprüfungen stattfinden müfsen. Sollen die Rentenstellen die ihnen weiter zugedahten Aufgaben außer der Rentenfeststellung übernehmen, dann müssen fie für sehr kleine Bezirke geschaffen werden, um die beabsiGtigten versöhnlichen Wirkungen zu erzielen. Die Rentenstellen wachsen nicht organisch aus dem Gesetze heraus, fondern find willkürlihe Schöpfungen, mögen die Vorstände Landräthe oder pensionierte Offiziere sein ; beide werden nicht als Organe der Versicherungsanstalten fich be- traten, und {ließli wird das Schreibwerk nur vermehrt werden, ohne daß Ersparnisse eintreten. Selbst wenn die Widerwärtigkett des finanziellen Auêëgleichs aus der Vorlage beseitigt werden könnte, bleiben immer noch zahlreihe Punkte, die einen Eingriff in tie Selbstverwal- tung darstellen. Redner bespricht die einzelnen Punkte: die Genehmi- gung des Etats der Versicherungsanstalten u. f. w. Die Selbstyer- waltung müfse aufrecht erhalten werden, denn fie habe alles das ger schaffen, was in der [eßten Zeit an gediegenen Leistungen hervorgetreten sei, namentlich auf dem Gebiet der Invalidenversiherung. Deshalb müsse die Vorlage fo gestaltet werden, daß die Selbstverwaltung er- halten bleibe.

Abg. von Loebell (d. kons.): Wir stellen uns auf den Boden der Vorlage, tie manches Gute für die Arbeiter enthält, namentli die Verkürzung der Wartezeit, die Ausdehnung der Versicherungs- pfliht und die freiwillige Versicherung. Der finanzielle Ausgleich, wie er vorges{lagen ift, ift der einzig gangbare. Ein Vergleich der Ausgleihung mit einer sozialistischen Theilung if durchaus unzulässig. Es handelt sich in gèwisser Beziehung um Arbeiter- vermögen, aber nicht um Vermögen der Arbeiter einzelner Bezirke; denn das würde der A aEeN widersvrecen. Die Einrichtung der örtlichen Renterstellen i#t in gewisser Be- ziehung zu billigen; denn jeyt findet eigentlih kein mündlihes Ver- fahren, keine Augenscheinnahme statt. Der Gemeindevorstand nimmt die ai des Anspruchs entgegen und beschafft die erste Unterlage; das Landrathtamt sucht die fehlenden Unterlagen zu beschaffen. Entscheidungen erfolgen dann rein bureaufratisch von der Versicherungéansia!t; die Hauptsache bleibt immer das ärztliche Attest. Die Versiherungsanstalten find nit bureaukratisch verfahren, denn 93% aller Berufungen \ind als unbegründet anerkannt worden und nur 3,16%) ihrer Ent- scheidungen find von den Schiedêgerihten abgeändert worden. Durch Auskunftéeertheilungen könnten die Rentenftellen dem Arbeiter näber treten, aber damit würde ißre Thätigkeit nit ausgefüllt werden ; für diese Thätigkeit giebt es auch andere Staatébehörden. Wird die Rentenstelle mit der Kontrole betraut, so wird ihre Thätigkeit der großen Mehrzahl der Bevöikerung sehr bald unangenehm empfind- bar werden. Das Experiment würde sehr kostspielig werden, und Experimente soll man auf dem Gebiete der Sozial- politif am allerwenigsten mahen. Man lasse es also beim bis- herigen Verfahren. Entshließt man sich zu einer Verschmelzung der Invaliden» und Krankenversiherung, dann wird der Moment zur Shaffung solcher örtliden Stellen gekommen sein. Die Tor servative Partei ift bereit, an der Weiterauëgestaltung der Arbeiter- versicherung und des Arbeitershußzes mitzuárbeiten; aber wir danken der Regierung, daß sie ein langsames Tempo beibehalten will. Wir wünschen, daß billige Rücksicht genommen wird auf die Arbeitgeber, insbefondere auf den Mittelftand, auf die Handwerker und kleinen Lantwirthe. Wir müssen Sozialpolitik tréiben für den Mittelstand. Dieser werden meine Freunde \sih immer anschließen. Der Hand-

werker muß für den Lohn seiner Arbeiter sorgen und für

seine Familie; die Ve!siherung8geseßgebung hat ibm in dieser Beziehung schwere Lasten auferlegt. Eine versöhnende Wirkung der Sozialpolitik wird niht eher eintreten können, als bis man mit der nöthigen Umsihht der Agitation entgegentritt, welhe in Stadt und Land die Sozialpolitik beeinträhtigt. Es wird alles versuht, um die guten Wirkungen der Sozialpolitik in den Schatten zu stellen. Herr Molkenbuhr \prach von dem sogenannten Wohlwollen gegen die Arbeiter, von dem Zuchthauskurs gegen die Arbeiter. Die Sozialdemokraten dürfen niemals mit einer Maßregel der Regierung zufrieden sein, obne ihre Selbftberechtigung zu verlieren. Nicht jeder Arbeiter ist Sozialdemokrat; vor dieser Beshuldigung müssen wir den Arbeiterstand energish beschüßen. Selbst wenn der Arbeiter sozial- demokratisch stimmt infolge der Agitation, ist er noch lange nicht Sozialdemokrat. Herr Molfenbuhr hat von der Prügelstrafe als Strafe für den Kontraktbruh gesprochen; es war aber schon längst die Berichtigung ergangen, daß die Prügelstrafe für Rohheits- verbrechen angewendet sein sollte. Ih enthalte mich jeder Bezeichnung etner sol@den Handlungsweise; jedenfalls ift es niht hübsch, in solher Weise Agitation zu treiben. Jh billige die Ausführungen des Herrn von Korn durchaus und werde fie vor meinen Wählern vertreten. Mit jeder sozialpolitishen Maßnahme sollte die Regierung cine energi|che Bekämpfung der Sozialdemokratie und ihrer maßlosen Agitation im Lande verbinden. Dabei wird die ganze Be- vôlferung auf seiten der Regierung stehen. Eher werden wir nicht zur Versöhnung und zum Frieden im Lande kommen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Ich muß im Ans{luß an die Ausführungen vom gestrigen Tage auf eine Anzahl von Einzelheiten, welche von den Herren Vorrednern gegen die. Vorlage eingewendet find, zurückommen. Der Herr Abg. Noesicke hat behauptet, die ganze Frage des Ausgleihs stüße sh lediglih auf die Berbältnisse in Oftpreußen. Ich gestatte mir dem- gegenüber auf die Motive Bezug zu nehmen, in denen ausdrücklih 4 [landwirthschaftliche Anstalten: Oftpreußen, Pommern, Posen und Niederbayern, 4 vorwiegend industrielle Anstalten: Westfalen, Rhein- provinz, Mittelfranken und Königreih Sachsen, und 2 fast ausshließ- li gewerblihe Anstalten: Berlin und die Hansastädte in die Unter- suhung einbezogen sind; es ergiebt fich für diese einzelnen Bezirke nach den neusten Ecfahrungen, das beißt für die Zeit vom 1. Oktober 1897 bis 1. Oktober 1898, daß bei ihnen die relative Anzahl dex NRentenbewilligungen genau dieselben Abweichungen in diesen drei Gruppen zeigte wie in den entsprechenden Berufszweigen im ge- sammten Umfange des Reichs.

Man hat gesazt, die Verbältnisse in Oftpreußen beruhten einer- seits darauf, daß man zu leichtfertig Renten bewilligt hat, und andererseits wurzelten fie in ten natürlihen Verbältniffen der Uebers- gangsperiode. Man hat sch in erster Linie hierbei sogar auf mein Zeugniß berufen. Wenn die Herren die Güte haben wollen, wein Stenogramm nachzulesen, so werden Sie finden, daß ich nur gesagt habz:, man hakte gewünscht, daß man in der Uebergangéperiode nicht zu engherzig mit der Bewilligung von Renten sei, daß man nicht zu ängstlih in der Uebergang8zeit, wo es für die Rentenfucher {wer war, alle Atteste, alle Nachweise zu beschaffen, bei der Entscheidung sein follte, und daß dabei vielleiht manche Rente bewilligt wurde und ich meine, zum Besten der Sahe —, die nach dem strictum jus ni6t bewilligt worden wäre. Das i aber ein Koeffizient, dec nicht nur in Ostpreußen gewirkt bat, sondern der meines Ecachtens in den Bezirken aller Versiherung8anstalten gewirkt hat. (Sehr rictig! rechts.) Man wollte fofort der breiten Mafse der Versichzrten klar machen, daß es H hier wirklich um einen großen Schritt staatlicher Fürsorge handle. Und nun bitte ih, doch zu erwägen, daß in den Jahren 1893 bis 1896 auch in Ostpreußen die Uebergangéperiode fast überwunden war, daß die Bewilligung der Nenten schon auf Beitrags- zahlunzen si gründete und niht auf Aiteste, Troßdem entfallen von 100 Versicherten auf Ostprevßen 1,76, auf Pommern 1,24, auf Schleéwig-Holstein 125 und auf Niederbayern 1,29mal so viel wie im Reichsdurhschnitt, während Berlin mit 0,40, die Hansestädte mit 0,48 und Mittelfranken mit 0,66 erhebli# unter de:n Reiché- durchschnitt verbleiben.

Man bat infolge dieser Zustände, deren Kalamität ja eigentlich von allen Seiten anerkannt ist, {were Vorwürfe gegen diejenigen erhoben, die die mathematischen Grundlagen des Gesetzes von 1889 beschafft haben; aber vergegenwärtigen Sie sich doch einmal, vor welcher vollkommen fremden Materie wir damals ftaznden, und daß wir damals über das ganze ftatiftishe Material, über das wir jeßt seit 10 Jahren verfügen, n icht verfügten! (Sehr richtig! rehts.) Da- mals mußten wir annehmen, daß der Reichédurhschnitt der Verhält- nisse auch für alle Theile Deutschlands maßgebend wäre; tas war, wie wir nunmehr genau wissen aber wir kommen jeßt vom Nath- haus berurter (Heiterkeit), allerdings ein error in calculo. Aber sagen Sie mir doch, auf wellem Rechtszebiet maht denn ein orror in calculo definitives Recht? Und darauf beruht meines Erachtens die innere sittliche Begründung des Anspruchs der verbündeten Negie-

rungen, einen Ausgleih zwishen den Anstalten, die Ueberdeckunga, und den Anstalten, die Untérdeckuag haben, zu fordern, daß diese Verhält- nisse nur die Folge. einer irrthümlihen Auffassung von zahlen- mäßigen Verhältnifszn sind. Außerdem sind die Zustände, die zur Unterbilanz von einzelnen Anstalten geführt haben, zum theil erft nachträglich entstanden. - Diese Massenatwanderurig der jungen Leute nah den industriellen Zentren hängt erst mit dem erheblichen Aufschwung zusammen, den die deutshe Industrie cenommen hat. (Sehr richtig! rets.) Es sind alfo Ursachen, die erft später entstanden find und die damals die Mathematiker unmsglih prophetisch voraussehen konnten. (Sehr wahr! rechts.) Wir befinden uns in einer absoluten Nothlage; denn nah den Bestimmungen des Gefeßes wuß durch die Beiträge jeder Versiherungsanstalt das vorgeschriebene Deckungskapital auf- gebracht sein, und da wir jeßt unmittelbar vor der neuen Beitrags- periode stehen, so müssen die Anflalten, die Unterbilanz haken, ihre Beiträge verdoppeln, ja vielleicht vervierfahen, während die Anstalten, die Ueberdeckung haben, in der Lage sind, ihre Beiträge wefentlih zu ermäßigen oder ganz zu erlafsen, und das, meine Herren, fann i sagen, ist ein Zustand, der für die verbündeten Regierungen absolut unannehmbar ist aus Gründen der allgemeinen Staatsraison. (Sehr richtig! rechts.)

Auf die Einwendungen, daß unser Verfabren einen fozialistishen Charakter trägt, gehe ih nicht ein; das find nur Dekorationen einer Nede; ih glaube, keiner der Herren ift innerlich so recht davon dur- drungen, daß wir hier sozialistishe Experimente machen wollen, wir stehen vielmehr auf dem Standpunkt, es handelt sich nicht um Vermögen der Anstalten, nicht um Vermögen der Ver- sicherten, scndern um Verwaltungéstellen, die diese Fonds zu einem allgemeinen Reih3zweck angesammelt haken, und diese Fends müssen insoweit zur Verfügung stehen, daß dieser Reichtzweck e in- heitlich durhgeführi werden kann. (Sehr rihtig! rechts.) Wenn wir uns von dieser Idee entfernen, so zerstören wir die Institution, die in einer großen Zeit geschaffen wurde.

Es ift uns nun vorgeschlagen worden, man erkenne ja die Kalamität und die Nothwendtgkeit ihrer Beseitigung an, aber die Sade ließe si viell-iht mit einer einmaligen Zahlung, mit einem Pauschquantum machen. Man befindet sich in einem Irrthum; die ungleihe Alterêgruppierung ift ein fortwirkender Uebelstand, und nah unseren Berehnungen erhöht sh in Oftpreußen das Defizit in jedem Jahre um 900000 Æ, fo daß also mit einer cinmaligen Regelung der Fehlbetrag nicht beglihen werden köunte.

Zu meiner Freude kat auch der Herr Redner der süddeutschen Volkspartei erkannt, daß der Weg ungangbar sci, die Beiträge zu diffferenzieren. Gestern aber ist ausgeführt worden, man brauche ih vor der Differenzierung der Beiträge gar nit zu scheuen, viel s{chlimmer sei die Differenzierung der Renten. Ja, worauf beruht denn die' Verschiedenheit der Renten? Doch auf der verschiedenen Hôöke der Löhne. Wer in Ostpreußen einen böberen Lohn bekommt, bekommt dort natürlih au eine entsprehend höhere Rente; aber es sivd eben Landestheile in Deutschland, wo die Löhne allgemein riel höher sind als in anderen Landestheilen. Dieser Umstand ift {on die innere Ursahe dafür, daß in besorgnißerregender Weise die Abwanderung von gewissen Theilen Deutschlands nach industriellen Zentren erfolgt. Wir haben doh bei diesen Verbältnissen unmöglich Grund, nachdem sou die höheren Löbne und eventuell hößeren Renten eine derartige elementare Vers&iebung der Bevölkerung innerhalb Deutschlands herbeiführen, diese Ursachen noch eventuell dadurch zu verstärken, daß wir auch verschiedene Beiträge bei den vers schiedenen Versicherungsanstalten zulaffen. Wir würden zu zwei Ursachen noch eine dritte sebr bedenkliche für die Verschiebung der Bevölkerung herbeiführen.

Es ift auch der Vorschlag gemacht, man solle doch den Ver- siherungswerth der Beitragsleistung an Stelle des thatsächlihen Bei- trags der Vertheilung zu Grunde legen, ein Grundfag, der sich ja bekanntlih bereits in dem Gescßentwucf von 1888 befand. Wenn

man aber den Versicherungëwerth der Beitragsleistung anstatt des

thatsählihen Beitrages der Vertheilung zu Grunde legte, so würde auch die Einzelrente nah der Beitragsleistung des Empfängers ver- theilt werden müfsen. Wenn Sie die Motive nachlesen , werden Sie meines Erachtens den \{lüssigen Nachroeis finden, daß diefes Verfahren tehnisch unauéëfüßrbar ift, und selbs wenn man es durchführen könnte, dadur ein Ausgleih nit herbeigeführt würde.

_ Man hat au das System der Novelle angegriffen, welches die Grundrenten erhöht und die Steigerungsbeträge ermäßigt. Durch die jeßige Methode der Beiträge und der Rentenfteigerung wird erreicht, daß die Grundbeträge und die Rentensteigerungssäße in den einzelnen Lohnklafsen in genau demselben Verhältniß stehen wie die Beiträge.

Es wird ferner dadur erreicht, und das war unser Zweck, daß hoch- gelöhnte Arbeiter, die in gefährlichen, gesundheits\{ädlihen Betrieben arbeiten und infolge dessen eine kurze Aftivitätsdauer haben, s{hneller in den Besiß einer höheren Rente kommen wie bisber; ih glaube, das ist ein Prinzip, das man vom humanitären Standpunkt aus durchaus anerkennen muß; denn je größer die Betrieb8gefahr, je ge- sundheits\{ädliher die- Wirkungen eines Betriebes, desto kürzer die Aktivitätsdauer und desto mehr is dem Manne, wenn er invalide wird, zu wünschen, daß er s{chnell zu einer verhältnißmäßig hohen Rente gelangt, weil er sein Kapital an körperliher Arbeitskraft schneller verbrauht hat, wie ein anderer Arbeiter, der unter gesunderen Verhältnissen lebt. Es" hat aber diese Konstruktion der Sahe ncch einen anderen Vortheil, nämlich den, daß die Kapitalien in der Gegenwart s{chneller aufgebraußt werden, daß die Zukunft weniger belaftet wird und infolge dessen auch vermieden wird, daß einzelne Anstalten so große müßige Uebershüfsse ansammeln, die sie niht ret verwenden können. Ich glaube, es ift gerechtfertigt, diese Uebershüsse zu Gursten der Arbeiter s{hneller zu mobilisieren.

Der Herr Aba. Roesicke hat allerdings gegenüber dieser Kon- struktion einzelne Fälle angeführt, die man in der Steuerverwal- tung als Zolikuriosa bezeichnet. (Widerspruh.) Er hat nahgewiefen, daß in gewissen Fällen, die er sih konftruiert hat, jemand dadur, daß er Marken klebt, eine geringere Rente bekommen fann als die- jenige, auf die er bereits früher Anspruch erheben konnte. Aber diese Berechnungen ftellen wirkli gegenüber dem Gros der Fälle ganz außerortentlich seltene Ausnahmefälle vor; es is hierbei davcn ausgegangen, daß jemand aus der 5. Klasse in die 1. Klasse gelangk. Ein folher plößliher Uebergang von der höchften in die niedrigste Klasse wird wohl selten stattfinden; umgekehrt ist doch die Regel die, daß jemand mit der niedrigeren Klafse anfängt und sich in eine höhere Klasse hinaufarbeitet. Außerdem darf aber auch nicht überfchen werden bei diejen Beispielen, daß bei längerer Beitrags- dauer ftets die 600 Marken der höchsten Lohnklassen für die Berech- nung des durhschnittlißen Grundbetrages der Invalidenrente in An- saß kommen. Außerdem liegk der Berehnung des Herrn Abg. Roeficke, die ja natürlih sehr frappant war, die Fiftion zu Grunde, daß {on Invaliditätsfälle nach 200 und 400 Beitrag8wocben eintreten; aber auch diese Fälle werden, nahdem jeßt bereits seit 10 Jahren das Gese in Geltung ist, jedenfalls eine unendlich seltene Ausnahme bilden. Ich behalte mir vor, auf diefe Fälle im Einzelnen zahlen- mäßig in der Kommission zurückzukommen.

Der Herr Abg. Dr. Hitze hat gestern einen Gedanken angeregt, der uns allen gewiß sehr sympathisch ift, nämlich den Gedanken, daß man die Invaliditätsversicherung verbinden solle mit einer Wittwen- und Waisenversicherung. Wenn wir das unserer Industrie, unserer Landwirthschaft und auch unferen Arbeitern durch Erhöhunz der Bei- träge zumuthen könnten, wäre es gewiß die Erreihung eines edlen und verständigen Zwveckes. Ich gestatte mir aber Folgendes zu be- merken: Wenn man nur die Hälfte der Invalidenrente ohne Neichs- zushuß als Wittwenrente und ein Sechstel der Invalidenrente als Waisenrenie gewähren wollte, so würde die Grundrente für die Wittwen 50 97 s betragen und sih jährlich um 80 4 steigern, die Grundrente für die Waisen würde jährlih 17 Æ betragen und jährlih um 27 S fteigen. Um aber diese doch minimalen Reaten zu beschaffen, müßte durchschnittlich der Beitrag pro Kopf der männ- lichen Versicherten um 9 H&A 60 & Z pro Jahr gesteigert werden, während jeßt im Durchschnitt die ganze Belastung nur 9 4 30 F beträgt. Es wäre also eine Verdoppelung der bisherigen Beträge erforderlich.

Noch dringender vielleicht, wenn man?'3 finanziell leisten könnte, wie die Wittwen- und Waisenversiherung wäre es meines Er- achtens, wenn man die gefährlihe Lücte, die zwishen dem Aufhören der Krankenversiherung und dem Beginn der Fnvaliditätsversiherung liegt, diese 13 Wochen, die dabin führen, daß ein Mann, der nicht gebeilt ift, der nit erwerbsfähig ift, doch die 13 Wotben ohne ge- ordnete Subsistenzmittel sich und seine Familie durchbringen muß ih sage, wenn man diese gefährlihe Lücke durch die Gesetzgebung aus- füllen könnte; denn darin liegt au eine große Gefahr für die Familie des Invaliden, die in diesen 13 Wochen mit ihrem ganzen Haushalt unter U5ftänden bherunterkommen kann. eines Erachtens ist dieser Zweck noch wichtiger als die Wittwen- und Waisenversorgung. (Sehr rihtig! in der Miite.) i

Es ift auch bemängelt worden, daß man eine gewisse Saison- arbeit, d. h. Arbeiter, die nicht länger als 12 Wochen ständig arbeiten und im übrigen selbständig sind, von der Versicherungsxfliht ganz frci lassen will; ih meine, diese Bestimmung ist doch eine abfolut logische, da bei ten Vorschriften der Wartezeit und bei den Vor- schriften über das Erlöschen der Anwartschaft diese Personen nie in den Besitz einer Rente kommen könnten, obgleih sie Beiträge be- zablen müfsen. Außerdem haben ja alle diese Personen das Recht der freiwilligen Versicherung, und wenn sie von diesem Nehte Gebrauch machen, muß der Arbeitgeber auch seinen Antheil zu dieser Ver- sicherung beitragen. Aehnlich is es mit den unständigen Arbeitern. E53 handelt sich da um Arbeiter, die namentlich Accordarbeit ver- richten, deren Zeitdauer und deren Zeitpunkt ihnen überlassen ist. Da will man zur Erleichterung des ganzen Markenverkehrs diesen unständigen Arbeitern die Verpflihtung aufeclegen, sh ihrerseits zu versichern ; aber fie haben das Recht auf Heranziehung des Unternehmers, und der Unternehmer hat die Pflicht, seinen Beitrag zu bezahlen, und wennisie sich richt versichern, fallen sie selbftverständliß auch unter die Straf- bestimmung des Gesetzes.

Es ift dann zum Schluß auch heute wieder auf èie NRentenstelle eingegangen worden. Ich bitte doch über die kleinen Einwendungen im einzelnen, die sh gegen diese Rentenstellen erheben lassen, den einen Gedanken niht zu vergefsen: die opinio publica in Deutshland unter allen praktischen Leuten, möchte ih fast sagen, geht dahin, wenn die Parlamente und wenn die Presse überhaupt ein Bild unseres öffentlihen Lebens sind, die drei großen Versicherungs- anstalten zu vereinigen. Auf einmal kann das abecr keine Menschenkraft leisten. Jh möchte das Funktionteren dieser drei großen Versicherungsanftallen vergleihen mit dem Arbeiten einer großen komplizierten Maschine, die man im Interesse des Betriebes nicht stillstehen lafsen kann. | Da ist man gezwungen, wenn man eine solde Maschine reparieren oder verbessern will, vorsichtig einen Theil nach dem anderen auszuwechseln, um nicht den ganzen Betrieb zu stôren. Ganz ebenso liegt e8-mit den Versicherungsgesellshaften. Wir können niht mit einem Schlage, mit einem Zauberstabe diese drei großen Einrichtungen mit einander verbinden, wir müssen shrittweise

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und vorsihtig damit vorgehen. Wer aber dies will, muß: an irgend einer Stelle einen Anfang mit der Dezentralisation maHen, und man muß auf diesem Wege allmählih versuchen, zu einheitlihen Organen zu kommen. Wer das niht will, muß si auh klar machen, daß seine Wünsche auf Vereinigung und Vereinfawung der großen Ver- sicherungsanstalten niht erreiht werden können, daß der status quo erhalten bleiben muß.

Gegenüber dem Herrn Borredner möchte ih erwähnen, daß nie- mand mehr als ich überzeugt sein kann von dem yorzüglihen Funktionieren der Selbstverwaltung in Preußen, besonders der pro- vinziellen Selbstverwaltung und der Versiherungsanstalten. Ich selbst habe diese Verwaltung in einer Provinz organisiert, ih bin aus ihr hervorgegangen. Es liegt mir fern, das nicht offen anzuerkennen, und ih habe auch in meiner Einführungsrede betont, daß das, was auf dem Gebiete der sozialpolitifhen Gefeßgebung geleistet worden ist, nur von der freier dastehenden Selbstverwaltung überhaupt ge- leistet werden konnte.

Aber andererseits {ließt das nicht aus, daß man von einer guten Organisation zu einer besseren übergeht,

Ueberdem isst ja die Sache nichts Neues, In der vorigen Vor- lage stand bereits auf Grund der Anregungen, die in diesem hohen Haufe elb gegeben waren, daß man die Versiherungeanftalten auch in Sektionen theilen könne, und in den Motiven werden Sie finden, daß vorgesehen war, diesen Sektionen auhch die Festsezung der Renten zu übertragen. In der Vorlage is auch ausdrüdcklich dem Staate die Fakultät hierzu ein- geräumt. Dadurch, glaube ih, erledigt fih das Monitum des Herrn Vorredners, daß Instanzen, an denen das Laienelement betheiligt ift, \{chließlich au die Entscheidung überlassen werden muß. Der Herr Vorredner hat freilich ausgeführt, daß der Vorstand die Frage der Invalidität besser beurtheilen könne. Das ift zwischen uns eben die Differenz der Auffassung. Ich bin der Ansiht, daß die Frage und das ift das Entscheidende fowohl gegenüber demjenigen, der einen berechtigten Anspru hat, wie gegenüber demjenigen, der eine Rente ershleihen will —, daß die Frage, ob jemand erwerbsfähig ist, unter den lokalen Verhältnissen, um die es sih handelt, auch von einer lokalen Stelle besser beurtheilt wird als von einer Provinzialanstalt oder Landes-Versicherungsanstalt, die in der entfernten Hauptstadt ihren Siy hat.

Der Herr Vorredner hat mit Recht gesagt: entscheidend ist das Attest des Arztes. Es handelt sich aber in den Versicerungsanftalten [eider nicht immer um ein Attest, sondern häufig um viele si widersprechende Atteste, und die Versiherungsanfstalt muß \ich entsheiden, welhem Attest sie ¿lauben will. Daß das für eine Instanz, die den Rentenfuher nie gesehen hat, eine fehr schwierige, ja unter Umständen geradezu eine zufällige Entscheidung darstellt, das, glaube i, brauche ih nicht nahzuweisen. Eine bessere Garantie wird jedenfalls da vorliegen, wo durch den beamteten Arzt vor der Renten- stelle eine körperlihe Untersuhung des Rentensuhers vorgenommen und der Mann felbf gehört werden kann. Eine folche Entscheidung hat größere Wahrscheinlichkeit der Gerechtigkeit für sh als eine Ent- scheidung, die man in einer großen Zentcalstelle trifft, wo über An- sprüche von Menschen entschieden wird, die man nie gesehen hat, mit denen man nié felbst verhandelt hat. Wenn der Herr Vorredner ih auf einen Artikel der „Kölnischen Ztg." über die Jnvalidenversiherung bezogen' hat, so bin ih mit diesem Artikel vollkommen einverstanden ; aber der Artikel plaidiert niht gegen die Nentenstellen, sondern im Gegentheil f ür die Errihtung von Rentenstellen.

Außerdem gestatten Sie mir, noch zwei Beispiele anzuführen. Auf dem Gebiete der landwirths{haftlißen Unfallversicherung , die meines Erachtens ganz vorzüglich wirkt, hat man doch die Dezentrali- sation bereits eingeführt. Da entscheidet niht der Vorstand der Berufêgenofsenschaft, sondern die Sektion in den einzelnen Kreisen. Auf dem Gebiete der Armenpflege, wo es si{ um Fesisezung der Entschädigungen für Landarme handelt, entscheidet niht der Landes- hauptmann, der Landeêdirektor als Vorsitzender des Landarmen- verbandes, fondern der an Ort und Stelle zuständige Landrath ent- scheidet darüber, ob ein Mann erwerb3unfähig ifff und welhe Ent- schädigung er bekommen muß. Wenn dem Landarmenverband diese Entscheidung nicht recht ift, hat er ledigli das Recht der Klage. Ganz ebenso würde si hier eventuell das Verhältniß bei den Renten- stellen gestalten.

Man vergißt auch vollkommen und ich habe das auch bereits ausgeführt —, daß alle Einwände, die gegen die Konstruktion der Nentenstellen erhoben werden, in viel höherem Grade zu erheben sind gegen die Konstcultion der Schiedsgerichte, und die Schiedsgerichte maden doch endgültiges Neht auf materiellem Gebiete, während die Rentenstellen nur vorläufiges Recht machen und noch in einer weiteren Instanz ihre Entscheidungen angegriffen werden fönnen.

Daß sfelbstverständlich die Kontrole der Karten kein angenehmes Amt ift, ift klar. Aber gerade die ganze Frage des Ausgleihs hängt auch mit der Kontrole der Marken zusammen. Gerade, wenn wir einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Versficherungsanstalten \cchafffen, muß die Kontrole eine bedeutend wirksamzre, eine bedeutend \chärfere werden, damit nicht die Anstalten mit Ueberdeckung das Gefühl haben, daß sie für das Defizit anderer Anstalten zu bezahlen haben, die angebli keine genügende Kontrole haben.

Meine Herren, ih halte an der Auffassung fest, daß ohne den vorgeshlagenen finanziellen Ausgleich die Gesundung derjenigen An- ftalten, die an Unterbilanz leiden aus Ursachen, die sie nicht aus eigener Kraft beseitigen können, vollkommen unauéführbar ist, und ih halte auch ferner daran fest, entgegen allen Einwäaden, daß die Nenten- stellen eine wesentlihe Verbesserung des bisherigen Verfahrens sein, und einen Krystallisationépunkt bilden würden zu einer weitergehenden, systematischen Reform der gesammten sozialpolitishen Gesetzgebung.

_ Abg. Herrmann (Zzntre.) vertheidigt die Versicherungsanstalt Ostpreußen, die hauptsählich unter der ungünstigen Aitersgruppierung und der starken Abwanderung za leiden habe; wenn k-in Ausgleich geshafen werde, würden die Verhältnisse, die nicht Ostpreußen ver- schuldet habe, sondern die Reichsgesezgebung, si noch viel mehr ver- \chlechtern. Die Invaliditätsversiherung habe die Begehrlichkeit der Arbeiter gesteigert und ihre Abwanderung vermehrt.

Abg. Wurm (Soz.) weist auf die „Jahrbücher für Verwaltung und Statistik“ hin, welche die Erleichterung der Armenpflege durch die Invalidenver sicherung konstatierten. Zu dieser Entlastung der Armenpflege hätten die Arbeiter beitragen müssen. Wenn troßdem die Armenlasten noch gestiegen seien, so liege das daran, daß die Renten noch nicht ausreihten, daß die Armenpflege noch nachhelfen müsse, namentlich in den Städten. Mit der Freizügigkeit habe die Versiherung nihts zu thun. Sozialiftish fei der Vermögens-

ausgleich nicht. Hätte man früher die Anträge der Sojial- demokraten angenommen, so wäre der ganze Mißftand nicht entfianden. Sie hätten beantragt, die Sache als Gemeinlaft zu betrahten und die Einkommen über 3000 # progressiv dazu heran- zuziehen. (Zuruf: Antrag Ploetz!) Dieser habe den Antrag nur abge- schrieben und vershlehtert, indem er auf die Steuergrenze von 600 #4 hâtte berabgehen wollen, wobei die Arbeiter auch noch belastet worden wären. Habe die Lardwirthshaft mehr Altersrenten und Jnvaliden- renten, so müsse sie sie tragen, fie habe dafür eine geringe Unfall- versiherungslast. Redner geht sodann auf die Einzelheiten der Vorlage ein. Die neue Begrenzung der Erwerbsunfähigkeit reiche nicht aus: man müsse die Verminderung der Erwerbsfähigkeit um die Hälfte als Invalidität bezeihnen und die Invaliden- rente nach der 13. Woche der Krankheit beginnen lassen. Redner wendet \sich ferner gegen die zwangsweise Unterbringung der Arbeiter in die mit Reht als „Rentenquetschen“ bezeihneten Heil- anstalten. Die ganze Arbeiterversiherung, mit Ausnahme der auf der Haftvfliht beruhenden Unfaliversicherung, sei nur eine Ausgestaltung der Armenpflege. Die Rentenstellen könnten eine Bedeutung nur er- langen, wenn man die Arbeiter ordentlich dazu heranziehen wollte, namentlich auch die Frauen. Von der Versöhnung dur diese Vor-

Tage fei nit allzuviel zu erwarten. Die Vorlage habe im Ganzen

wenig Freuncke. Er (Redner) hoffe aber, daß fie der Kommission überwiesen würde. Seine Partei würde dann beweisen, daß auf dem Boden der beutigen Gesellschaftsordnung dieselbe noch ganz gut aus- gestaltet werden fönne.

Abg. Hilbck (nl): Die Vorlage wird als eine rein agrarishe bezeihnet. Jh weiß aber, daß die Konservativen auf eine agrarishe Seite der Vorlage, nämlich auf die Ermäßigung der Bei- träge der untersten Lohnklafsen verzihten wollen. Der Nachweis, daß die Abwanderung an der Nothlage der oftpreußishen Anstalt s{chuld ist, ift durchaus nicht gelungen, wie aus der Begründung felbst direkt bervorgeht. Die Nothlage wird hauptsächlich dadurch hervorgerufen, daß die Leute bis zu einem böberen Leben®galter versiherungepflihtig bleiben und mehr Alterêrenten beanspruen. Bei den industriellen Betrieben und bei den Knappschaften konnte man die Versicherungs- vflibtigen leichter ermitteln vom ersten Tage an als unter den weit» lâufigen Verhältnissen des platten Landes. Es kann durch ein vorüber- gehendes Mittel geholfen werden; ein Ausgleihsfonds von 10 bis 12 Millionen Mark würde gegenüber den 770 Millionen auf- gesammelten Kapitals vershwindend klein fein. Die Vorschläge der Borlage find, nach der Anschauung der Arbeiter im Westen, Raub an ihrem Eigenthum. Die Knappschaftskafsen haben mehr zu leisten als die Invalidenversicherung. Was auf Gruzd des In- palidenversicherung8geseßes geleistet wird, ist nur der zehnte Theil dessen, was die Knappschaftskafsen überhaupt leistzn. Deshalb kann man den Kassen nihts von ihrem angesammelten Vermögen nehmen, umsomehr als die Knappschaftskassen z:m theil keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen, da der Bergbau zurückgeht, .fo z. B. im Königreich Sachsen. Um der 10 Millionen Mark willen würde man den fozialen Frieden zweier Provinzen gefährden und den nah dém englischen wichtigsten Bergbau der Welt s{hädigen. L

Direktor im Reichèamt des Innern Dr. von Woedtke: Fur einen guten Rath sind die verbündeten Negierungen jeder Zeit empfänglih und sie sind gern jeder Zeit bereit, einen guten Rath zu befolgen, soweit nämlih der Rath thatsählih gut ift. In dem vor- liegenden Falle ift aber der Nath, den der Herr Abgeordnete uns ge- geben bat, nit! ein folher gewesen. daß man ihn hâtte befolgen können. Denn was die Verficherungsarstalten über den Entwurf zu fagen ge- habt bâtten, das haben wir vorher gewußt, und was wir sonst hâtten erfahren kôanen, haben wir ebenfalls vorher gewußt, hat sih doch neuerdings bereits herauëgest-llt, daß die Versicherungsanstalten im Großen und Ganzen auf dem Standpunkte des Entrourfs stehen mit Ausnahme derjenigen Bístimmungen, die vorautsihtlich doch ein- gestellt worden wären, auch wenn die Anstalten vorher gefragt worden wären und abgeratbea hätten. Wenn fodann dec Herr Vorredner mit großer Emphase gesagt hat, wegen der „Lapralie" von 10 Millionen, die einer Anftalt fehlen, shafffe man jeßt ein Werk, welhes geeignet sei, den sozialen Frieden in zwei Provinzen zu gefährden, fo muß ich doch sagen, daß er mit einer folchen Behauptung zu weit geht. 10 Millionen balte ih nicht für eine Lappalie; der Herr Vorredner mag anderer Meinung sein. Außerdem handelt es sih aber gar nit einmal blos um 19 Millionen, fondern um ein fortwährend und andauernd steigendes Defizit für längere Zeit. Der Herr Abgecrdnete hat zutreFend darauf hingewiesen, daß 10 Millionen derjenige Betrag sei, der der Versicherungëansftalt Dstpreußen gegen- wärtig fehlt. Andererseits ift aber bereits darauf hingewiesen, daß auch dann, wenn diescr Betrag bezahlt und nicht zuglei ein weiterer Ausgleich geshaffen würde, iroßdem von Jahr zu Jahr ein neues Defizit von je rund 8 bis 9 mal hunderttaufend Mark anwacsen werde. Wenn man ¿a von Lappalien sprechen kann, so sind allerdings die Begriffe über daëjenige, was eine Lappalie if, zwischen uns beiden verschieden. Nun hat der Herr Abgeordnete in lebhafter Weise für Kafseneinrihtungen, die ihm besonders nahe stehen, plädiert und sih dahin ausgesprochen, daß es seiner Meinung nah nicht be- retigt sei, diese Kasseneinrihtungen in den allgemeinen Ausgleich mit einzubeziehen, den unsere Vorlage bezweckt. Diese Ausführung halte ih nit für rihtig. Wie liegt die Sache? Die Bergindustrie, die Knappschaftsindustrie is keineswegs allgemein, sondern nur zum theil in diese besonderen Kafseneinrihtungen zusammengethan. Auf Grund der §S 5, 6 und 7 des Invaliditätsge/eßes haben einzelne Knapp- schaftskafsen von der Befugniß Gebrauch gemacht, neben die allge- meinen Versich:rungsanstalren ih zu ftellen und neben diefen die JInpaliditäts- und Altersversiherung auf eigene Rehnung dur{hzu- führen. Das geschah hauvtsählih aus zwei Gründen: einmal, um ihre eigene Organisation beizubehalten und nit gleihzeitig neben der Kafse noch der öôrtlih zuständigen allgemeinen territorialen Versiche- rungs8anstalt anzugehören; sodann aber wesentlih aus dem Grunde, um thunlichst die niht immer günstigen Vermögensverhältnisse ih will mih einmal sehr zurückhaltend ausdrücken —, unter denen die Knappschaftskassen meist wirthschaftlich gearbeitet haben und arbeiten, zu verbessern, und leßteres ift zum theil auch gelungen. Der Herr Vorredner hat von einem Küttner’shen Gutachten ge- \prohen, welches sich der Bochumer Allgemeine Kaappschaftsverein im Jahre 1892 habe geben lassen, ein Gutachten, welhes damit abge- schlofsen hat, daß der Knappschaftsverein Bochum damals ein Defizit von rund 12,0 Millionen gehabt habe. Wir haben nicht einmal fo viel au®gerehnet, sondern das Defizit etwas weniger hoch ermittelt. Immerhin ist solhes Defizit fehr erheblih,. Wenn aber der Herr Abgeordnete meint, daß inzwishen dieses Defizit ver- ringert worden sei, so stehe ich auf einem andern Standpunkt : na den Rechnungen, die wir haben aufmachen laffen, is das Defizit seither nicht geringer, sondern im Gegentheil größer geworden. Dieses Defizit, meine Herren, bezieht sich nun aber keineswegs auf die reihs- gejeylihen Leistungen, die der Knappschaftsvecein übernommen hat, fondern lediglih auf die bergrechtlihen Leistungen, die nebenher gehen, und das bitte ich im Auge zu behalten. Die Kassen, von denen der Herr Vorredner sprach, haben nämlich in zwei besonderen Abtheilungen einmal die bergrechtlichßen Leistungen und fodann die reihsgeseßlihen Leistungen zu erfüllen; für beide Abtheilungen werden Beiträge nnd Leistungen besonders berechnet. Die bergrehtlihen gehen fehr viel weiter als die reihsgeseßlihen. Bei den bergrechtlichen Leistungen hat man zwar keine Altersfürsorge, wohl aber eine Jnvaliditätsfürsorge, und zwar nicht bloß für die ab- ftrafte allgemeine Inyaltdität, die nah dem Reichsgeseß berücksihtigt wird, sondern weitergehend für die besondere Berufsinvalidität als Bergmann; und nebenher geht noch manche andere Leistung, wie Wittroen- und Waisenfürsorge, Schulgeld und eine Reihe anderer \{chöôner und anerkennenswerther Wohlfahrtseinrihtungen. Diese berg- rechtlihen Leiftungen sind volikommen unberührt geblieben davon, daß die Inpaliditäts- und Altersversiherung in reihsgeseßliher Bezichung auf die Knappschaftskafse übernommen worden ist und hier in befonderer Kassenabtheilung durhgeführt wird. Die beiden Abtheilungen für die berg- rehtlihe Verficherung einerseits und für die Alters- und ÎInvaliditätsver- sicherung nah Reichsrecht andererseits sind in der Sache völlig selbftändige