1899 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

E E E : E E R

O R A I S e

E Ler Ee Eta Et E

\chließlih doch nur im Fall der Noth verwendet. Bei der Be- rathung der Vorlage wollen wir hauptsählich im Auge halten, da der r ot! ans möglichst geschont wird; denn dieser trägt die La am s{hwerften. i:

Aba, Bräsicke (fr. Volksy.): Die Ausdehnung des Gesetzes auf die Wittwen und Waisen wäre viel wichtiger als die Herabseßung der Grenze für die Altersrente. Denn die Leute, die Altersrente er- halten, find noch in gewissem Sinne erwerbsfähig; für fie ift die Altersrente eine Zugabe zu ihrem Verdienst, und diese Zugabe Fönnte wegfallen oder geringer bemessen werden, wenn dafür die Wittwen- und Waisenversorgung durWchzuführen wäre. Den alten Leuten follte man die Erlangung der Altersrente nicht erschweren; es wird ihnen s{chwer, die Arbeitsbesheinigungen zu erlangen. meiner Heimath Ostpreußen hat das Geseß sid niht nur keine Sympathie erworben, fondecn zu großen Zwistigkeiten Anlaß gegeben. Ich stehe auf dem Boden der Vorlage. Bevor nicht ein anderer besserer Vorschlag gemacht ift, bin ih dafür, daß ein größerer Garantieverband für die Dans der gemeinsamen Lasten aesaffen wird. Die Lasten des Gesetzes find bei uns im Often ganz auf die Sgultern des Arbeitgebers gefallen. So s\chwerfällig unsere Arbeiter sind, so s{chwerfällig sind sie niht, daß sie nit den Vor- theil, der ihnen aus dem Mangel an Arbeitskräften erwächst, zu benußen wüßten, Es is selbstverständli®, daß die Arbeit- geber sagen: ir müssen die Last des Gesetzes allein tragen; wozu nun noch die Ünbequemlichkeit des Klebens? Von einer Unregelmäßigkeit in der Versicherung8anstalt Ostpreußen s{heint man noch feine Kenntniß zu haben: für die weiblihen Arbeiter ift über- haupt niht geklebt worden. Ohne die Arbeiterfrauen können wir überhaupt nit wirthschaften. Die alten Hofgänger sind verschwuaden, theils sind sie ausgewandert, theils find die dazu sih anbietenden Kräfte so minderwerthig, daß die Frauen felbst den Dienst thun. Für viele Tausende von Frauen find Hunderttausende von Wochen Marken nicht gekllebi worden. Endli*Þß wurde in cinem Memorandum von 1897 an die landwirthschaftlihen Vereine kund- gegeben, daß für die Frauen geklebt werden sol. Der Grund, weshalb das bisher niht geschehen sei, warde darin gesucht, daß sonst das Geseß noch unbeliebter geworden wäre. Das ift aber durchaus nicht der Fall; im Gegentheil, die Frauen beshweren \sich jeßt darüber, daß für fie niht geklebt worden ist; aber ih kann Ibnen fagen, es wird auch jeßt noch nit geklebt, weil man sagt, die Frauen arbeiten ja s{ließlich bloß zwei oder drei Tage die Woche. Ich hoffe, daß das Geseg fo ausgestaltet wird, daß derartige Dinge in Zukanft ver- mieden werden.

Abg. Stötel (Zentr.) geht ebenfalls auf das Verhältniß ter Knappschaftskassen zu der Vorlage ein. Die Bergleute Rheinlands und Westfalens würden sehr ungehalten darüber jein, wenn man in die Vermögen der Knavpschaftskassen eingreifen wollte zur Unter- stüßung Oftpreußens. Wenn es in Oftpyreußen so zugegangen sei, wie der Vorredner mittheilte, dann brauche man ih überhaupt über nichts mehr zu wundern! Wenn bei den Rentenstellen aller Bureaukratiémus fernbleiben würde, fo könnten sie sehr segentreih wirken. Hoffentlih komme das Gesetz in einer Form aus der Kommission heraus, daß es für das praftishe Leben brauchbar werde.

Abg. Lanzinger (b. k. F.) führt aus, daß das Gesez in Süddeutschland deshalb schr unbeliebt sei, weil die Arbeiter eine Zeit lang zablen müßten und nachher, weil fie selbständig würden, keine Rente bekämen. Redner empfiehlt au für die Unfallversiherung eine baldige Verbesserung.

__ Abg. Freiherr von Stumm (Neichsp.): Ih stimme darin mit einigen Vorrednern überein, daß_ die Vorlage mit großem Fleiß ausgearbeitet ist und mehrere Verbesserungen enthält. Aber die Vorlage hat nur deshalb Arbeit gemacht, weil fie den Ausgleich auf künftlihem Wege sucht. Der ganze Ausgleich, den ih für nothwendig halte, kann nur dadurch eriielt werden, daß man frei und ofen zur Reichsanstait oder mindestens zur Landesanstalt übergeht. Daß man scheidet zwischen Sovderlasten und Gemeinlasten, das if nur Palliativmittel. Die Versihherungéanstalten baben gar kein Interesse mehr, billig zu wirth- schaften, wenn das Meiste auf die Gemeinlast angewiesen wird. Dazu kommt, daß Organe die Rentenfestitellung Übernehmen follen, die in keiner Beziehung zu den Versiberungsanftalten stehen. Ob die Aus- eidung eines Gemeinvermögens ein fozialdemokratifches+ Prinzip ift, will ih dahingestellt sein lassen. Selbst die Versicherungsanftalten stehen nit auf diesem Standpunkt, auch nicht diejenige von Berlin, die doi das meiste Kapital angesammelt hat. Die Frage wird ver- einfaht, roenn man das Gemeinvermögen ausscheidet zu Gunsten einer Reichsanstalt oder einer Landesanfstalt. Wer die großen Schwierig- keiten erkennen will, welhe die Trennung von Gemein- und Sonder- vermögen mit fi bringt, den verweise ih nur auf das Gutacten der Landesversiherungsanstalten, deren Vertreter in Eifenah ver- sammelt waren. Wenuü die Industriearbeiter in Königsberg zu dem Ausglei beitragen, weshalb soll der rheinishe Industrieackeiter ih sträuben? Da beißt es doch: „Gleice Brüder, gleihe Kappen“. Oder man muß besondere Anstalten einrihten für die einzelnen Industrien und für die Landwirthschaft, ja für die einzelnen Gegenden. Gefahrenklafsen find undurchführbar für die Invaliden- versiherung. Man sagt, die Reich8anstalt würde zu kostspielig fein. Wenn die Rextenstelen die Renten unabhängig fest- stellen, dann wird die Sache ncch viel kostspieliger werden. Laß eine Anstalt für Preußen zu umfangreih wäre, kann ih nicht anerkennen, die preußische Eisenbahnverwaltung hat doch auch cinea fehr großen Umfang. Herr NRoesike hat sih auf die Kaiserlide Botichaft bezogen. Das balt- ih nicht für zweckmäkig. Man sollte sich bei der Diskussion auf die inneren Gründe bes@ränken. Ja der Botschaft von 1881 ift von korporativen Genossenschaften die Rete. Ist Herr rote der Ansicht, daß ein Provinzialverband eine korporative Genossenschaft ist ? Damals verstand man darunter Berufsgenossenschaften, aber nicht die korvorativen Verbände. Wenn die Reichsregierung und der Reichstag sih zu meinem Bedauera von dieser Grundlage der Be- rufszenofsenschaften éntfernt haben, so mag Herr Roesicke daraus eriehen, daß man dabei praktischen Gründen gefolgt ist. Warum ver: langt denn Herr Roesike nicht eine andere Forderung der Botschaft durhge{ührt? Das Tabackmonopol! Der nothwendige Ausgleich ift nur zu erzielen durch einen Uebergang zur Staats- oder Reichsanfstalt. Wenn der vorgeschlagene Autgleich scheitern sollte, ift die Regierung ver- vflichtct, in Preußen die Zusammenlegung der versiedenen provinziellen Anstalten herbeizuführen. Jch böre, daß im Landtage ein derartiger Antrag vorbereitet wird. Wenn die Wittwen- und Waisenver- sorgung wichtiger ist, als manche anderen Formen der Versicherung, dann muß man unter allen Umständen damit vorgehen. Selbst wenn die doppeiten Kosten erfcrderlich wären, so würde mih das nit \chrecken; es wird aber auh xoch Mittel geben, die Verdoppelung der Kosten zu vermeiden. Lieber könnte die Alteréversorgung auf- gegeben werden, um einen Theil der Mehrkcosten zu decken. Herr Gamp hat ach anerkannt, daß die Landwirthschaft, wenn sie etwas befser steht, die Ausgaben für die Wititwen- und Waisenversorgung gern tragen werde. Wenn die Belastung dur die Altersversorgung aufhört, roird h die Sache also leiht maten lassen. Jh wollte ja ursprünglih nur die Induftriearbciter in die Ve:siherung briogen; nachdem man die Wersiherung gegen meiuen Wunsch auf alle Lohnarbeiter ausgedehnt hat, fann man daran nicht3 mehr ändern. Für mich find alle Einzelheiten unbedeutend neben dem Avsgleih und der Relikten- versorgung. Ich habe nicht die Hoffouna, daß ih mit meinen Ansichten dur{dringen werde. Ich habe bisher allen Kommissionsverhandlungen beigewobnt: ih will der Regierung aber keine Schwierigkeiten machen und deshalb den Kommissionsverhandlungen fernbleiben. Ich boffe, daß die Kommission zu einer Verständigung kommt in Bezug auf die beiden von mir angeführten Hauptpunkte. Ih wöchte die Kornmi:sion warnen vor der Zusammenlegung der Kranken- und Inyvaliden- vérsiherung. Die leßtere geht auf große breite Schultern, die erstere kann, ohne der Simulation Vorschub zu leisten, nicht in weiteren Kreijen erledigt werden. Ferner möchte id) warnen vor einem Noth- gefes tezüglih des finanziellen Auëgleihs, Für die Versicherung intéressieren mich die niedrig gelohnten Arbeiter mehr als die höher gelohnten, die chec Ersparnisse machen und sich selbst versichern können. Redner wendet sih gegen die Ausführungen des Abg. Sachse bezüglich

der Knappschafiskassen und fährt dann fort: Daß. alles aus Furht vor der Sozialdemokratie geshaffen ift, ift unrihtig. Ih habe 1869 die ng. beantragt, als die damals aufgetretenen Sozial- ah auêgelacht wurden. Jch habe die Anträge damals nit aus Furt vor der Sozialdemokratie eingebraht. Als ih 1878 meinen Antrag wiederholte, ging ih allerdings davon aus, daß man den Arbeitern, denen man anscheinend dur ein Sozialistengeseß einen Nachtheil zugefügt hatte, au zeigen müßte, daß s etwas für fie thun wolle. Wenn ein Hausbesißer \sich vor den Einbrehern fürchtet, so wird er Sicherheitsmaßregeln treffen. Aber haben die Einbrecher dadurch das Verdienst, daß Schkosser und Schreiner 2c. bei der Befestigung der Thüren und Schlöfser Arbeit gefunden haben ? Die Sozialdemokratie suht aus allem, was wir für die Arbeiter thun, nur das Gift herauszusaugen. Wir thun aber nur, was wir für unsere Pflicht halten. Aber es muß endlih der Hetarbeit von jener Seite ein Ziel geseßt werden zum Schuße des Wohlbefindens und der Freiheit der Arbeiter und der Gcundlagen des Staats.

Abg. Lucke- Patershausen (b. k. F.): Die Gesetzgebung hat auf diesem Gebiete einen volkswirtbschaftlihen Fehler gemacht, weil es für die Versicherung, die ein Wohlfahrtszweck is, nur die Arbeit, die L i belastete, aber nit die Allgemeinheit, das mobile G-coßkapital. Es müßte die Last durh eine Einkommensteuer auf- gebraht werden; alle diejenigen, welhe gearbeitet haben, müßten unter möglihster Erleihtezung des Nahweises die Rente E. etl, Gedanken follte die Kommission bei ihrer Berathung im Auge

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i Be Graf von Bernstorff-Uelzen (b. k. F.): Wir haben die christlihe Grundlage unseres Volkslebens, den patriarcalischen Aufbau unseres Staatslebens verloren. Es muß also alles geschehen, um den Staat aufrecht zu erbalten und die Armenpfl2ge in neuer Form wiederherzuftellen, damit nicht diejenicen, welhe erwerbsunfähig geworden sind, der Allgemeinheit zur Last fallen, Wir ftehen hon tief in der sozialen Gefepgebung, das is weiter kein Borwurf.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.) spricht den Wunsch aus, daß man sich einmal mit den Militärinvaliden so eingehend beschäftige wie mit den Invaliden der Arbeit, und wendet

ch dann gegen eine Aeußerung des „Vorwärts“ über seine persön- lihe Bemerkung aus der gestrigen Sitzung.

Abg. Singer (Soz.) erwidert auf die Ausführungen der Abgg. Freiherr von Stumm und Dr. Oertel-Sa&hsen und verbreitet sich insbesondere über den Begriff von „Robheitsvergehen“. Als „roh“ bezeihne er jz¿den Aagriff auf das Koaltitionsrecht der Arbeiter. Zum Schluß kommt Redner auf die Beftrafungen infolge der be- kannten Löbtauer Vorgänge zu sprechen und suht aus anderen Ver- urtheilungen zu beweisen, daß diejelben zu hart ausgefallen seien.

__ Abg. Eßlinger (b. k. F.) führt aus, daß für Niederbayern die Invalidenversiherung nur Lasten g-bracht habe, aver keine Vor- theile; denn ie kleinen Arbeitgeber hätten die Lasten zu tragen für ihre Arbeiter, wäbrend fie selbft sebr s{lecht lebten.

Mili einer Reihe von persönlichen Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Stumm, Dr. Oertel-Sachsen, Roesicke- Dessau (b. k. F.), Langer (Zentc.) und Singer schließt die erste Lesung. Die Vorlage wird einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die Verlesung der folgenden Fnterpellation der Abag. Johannsen (b. k. F.) und Gen.:

„Erachtet der Herr Reichskanzler die außerordentlichen Maß- regeln und die damit in Verbindung ftehenden Ausweisungen

dänischer Unterthanen, welche von der preußishen Staatéregierung *

in den nordschle8wigshen Kreisen ergriffen worden find, für gereht- fertigt und den Interessen des Reichs entsprechend ?*

Präsident Graf von Ballestrem: Ich rihte an den Hzrrn Neichskanzler die Frage, ob er bereit ist, die Interpellation fofort zu beantworten.

Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfür st:

Auf die Anfrage des Herra Präsidenten gestatte ich mir, das Folgende zu erwidern:

Das Ret der Ausweisung von Ausländern ifl der Auéfluß eines Landeshobeitsrechtes der einzelnen Bundesftaaten, dessen Ausübung weder nah der Reichsverfassung noch nah den Reihsgeseßzen der Be- aufsihtigung seitens des Reiches unterliegt. Die Bestimmung des Act. 4 Nr. 1 der Reih8verfassung, wonach die Fremdenpolizei der Be- aufsihtigung seitens des Reiches und desszn Gesetzgebung untersteht, kann auf die Ausweisung von Ausländern nicht bezogen werden. Diese Be- stimmung ift im Jahre 1867 auf Antrag des Abg. Michaelis in die Verfassung des Norddeutschen Bundes aufgenommen worden. Die Ab- iht des Antrages ging lediglih dabin, die Möglichkeit auszuschließen, daß etwa auf dem Wege der einzelftzaatlihen Fremdenvolizei reihs- g:feßlihe B-stimmungen übzr Indigenat und Freizügigkeit illuforis{ gemaht werden könnten. Dagegen ift eine Einschränkung des Rechts dzr Einzelstaaten zur Au8w:isung von Ausländern aus dieser Bes stimmung niht abzuleiten. - Der Geschäftskreis des Reichskanzlers wird mithin durch die von dec Königlich preußishen Regierung ver- fügten Maßregeln, welh2- den Gegenstand der Interpellation bilden, nit berührt. Aus diesem Gcunde muß ich es ablehnen, die Suter- pellation zu beantworten und auf dieselbe fahlich einzugehen. Sollte eine Besprechung derselben stäittfinden, so würden sh die Vzrtretzr der verbündeten Regierungen daran nit betbeiligen können.

Abg. Singer beantragt die Besprehung der Jnter- pellation.

Präsident Graf von Ballestrem: Die Befprechung einer Interp:llation, deren Beantwortung die verbündeten Regierungen ab- gelehnt haben, ift zulässig. Sie kann aber nur erfelger, wenn der Antrag auf Befvrehung von mindestens 50 Mitgliedern unterftüßzt wird. Ich frage also, wer den Antrag unterftüßt.

Der Anirag wird unterstüßt von den Sozialdemokraten, den beiden freistnnigen Gruppen und der deutshen Volkspartei, vom Zentrum, den Polen und den Welfen.

Präsident Graf von Ballestrem: Die Unterstüßung reicht aus. Die Besprechung findet also statt.

Nach diesen Worten verlassen der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Staatssekretär Graf von Posadowsky und die anderen Regierun gsvertreter den Saal.

ur Begründung der Interpellation erhält nunmehr das Wort der

Abg. Johan nsen. Redner bespriht den Hergang der Aus- weisungen, die nah seiner Behauptung nicht erfolgt seien, weil die betreffenden Personen si felber lästig gemacht hätten, sondern um andere Personen dadurch zu benahtheiligen. In früheren Jahrea seien die Dänen in großzn SHaren ausgewandert, die kleine Einwanderung, die in den lezten Jahren stattgefunden - habe, sei dafür nur ein {water Erfat gewesen; es sei geradezu eine Leutenoth entftanden. Redner beruft si auf die Bestimmungen des Wiener Friedens von 1864 bezüglih des Rechts zur Option. Wenn die preußische Regierung bebaupte, daß 20000 Dänen in Nordschleswig wohnen, fo verstehe Jeder darunter, es handle ch dabei um in Dänemark geborene Dänen, während es sich um geborene Nocdschleswiger handele, die ein vertrags- mäßiges Recht hätten, dort zu wohnen, die auch das deutsche Indigenat besäßen. Die Ausgewiefenen, fährt Nedner fort, standen meistens in dieustlihen Verhältnissen; es siad Knechte, Mägde, Handlunasgehilfen, Tagelöhner 2c., jedenfalls friedliche, ruhige Unter- thanen eines befreundeten Staates; fie werden ausgewiesen, nicht ihrer selb wegen, fondern derentwegen, in teren Dienften fie stehen. Dadurch wird nit bloß Unzufriedenheit, sondern auch

Leutenoth geshaffen. Halten wir einfah Versammlungen mit

unseren Wählern und berihten über unsere }pa-lamentarishe Thätigkeit, so wird das als dänish?: Agitation ausgelegt, wir werden als Landesverräther verdächtigt. bezeichne alle Diejenigen, die solhe Behauptungen aufftellen, als sere Landwirthschaft- lihen Vereine, envereine, itè werden als dänische Organisationen bezeihnet, obglei man ibnen nichts nahweisen kann. Die preußishe Regierung benußt die Gelegenheit, um über die Sache hinwegzugehen und Persönlichkeiten anzugreifen. Es wurde die Per- sönlihkeit des Abg. rung als verdächtig hingestellt. !

Präsident Graf von Ballestrem: Vorbin hat der Herr Ab- geordnete Diejenigen, welhe Beschuldigungen gegen die Abgeordneten aus Nordschleswig aussprechen, mit großer Emphase als Lügner be- zeihnet. Nunmehr trägt er vor, daß E der Königlich preußi- sen Regierung dieser Vorwurf erhoben fein soll. Das ift nicht zulässig; er darf nicht Mitglieder einer Bundebregierung Lügner nennen. Ich rufe daher den Abg. Johannsen zur Ordnung !

h Johannfen: Ih muß darauf erwidern, daß ih nicht ge- sagt babe, daß die preußishe Regierung die Abgeordneten des Landes- verraths bezichtigt hat.

Präsident Graf von Ballesirem: Das ganze Hus wird den Eindruck haben, daß der Abgeordnete in geshickter Werse der preußi- sen Regierung diesen Vorwurf zu unterstellen versudt hat. Der Herr Abgeordnete wird in feinem Innern felbst davon überzeugt sein.

Abg. Johannsen: Im Abgeordnit:nhause hat man mit Kalendern und allen möglichen A das Gruseln zu erregen gesuht. Solche Stegreifdichtungen follen die Unterlage für die barten Maßregeln bilden. Sogar die Minifter begnüzten sih mit diesen Unterlagen. Wenn auf die, Vereine hingewieïsen wurde, fo stehen sie doch unter dem Vereinsgeseß und werden zur Genüge bewaht. Wenn das genügt, um harte Polizeimaßregeln einzuführen, da möchte ich ausrufen: O tempora, o mores! Den Ge- brau der dänishen Muttersprache konnte man nicht unter- drüccken, aber man unterdrückte nah Möglichkeit den Gebrauch der dänischen Sprache in der Schule. Die Dänen haben ih felbst geholfen durch Gründung von Sprachvereinen, von Bibliotheken 2c. Das soll auch agitatorisch sein. Weil in unseren dänischen Privat- schulen ja der dänische Privatunterriht verboten war, sandten die Dänen ihre Kinder auf die dänisWen Schulen. Das wird jeßt als etwas Strafbares hingestellt. Zwei Amtsrichter entziehen jegt den- jenigen Eltern, die so etwas thun, ihr Erziehungsrecht. Solde NRechtéwidrigkeit \chafft natürlih Beunrubigung in Nordschleswig. Die Sprache, mit der ein Volk entsteht und lebt und aufhört u sein, will das Volk in Nordschleswig bewahren. Und das wird als [andesfeind- lies Treiben dargestellt. In diesem ungleihen naticnalen Kampfe lassen wir den Muth nicht sinken. Der Glaube, der politische wie der religiöse, wächst durch Verfolgungen und dadur, daß man für feinen Glauben leidet. Der Glaube is eine gewisse Zuversicht dessen, was man hofft. Herr von Köller hat gemeint, ih fei meines bôsen Gewifsens wegen niht zu ihm gekommen ; niht mein bôses Gewissen hat mich v-rbindert, sondern mein franfer Fuß. Andere haben ibm die Verhältnisse nit richtig dargestellt, z. B. der Deutsche Verein in Nordshleswig, und die find an den ftrengen Maßregeln s{uld. Nicht die dänishe Agitation hat die dänischen Dienstboten nah Nordschleswig gelockt, sondern der hohe Lobn. Die Amtévorsteber haben selber zablreiche dänische Dienst- boten, die natürlich nicht au2gewiesen werden. Der neue Ober- Präsident von Köller will Rubte haben; er {afft aber die Unruhen. Sind folhe Verbältnifse des deutshen Volkes würdig? Die Be- antwortung dieser Frage überlasse ich Ihnen, den Vertretern des deutsden Volkes. :

Darauf wird um 6 Uhr die weitere Besprehung bis Freitag 1 Uhr vertagt. (Außerdem Anträge aus dem Hause.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

21. Sißung vom 16. Februar 1899.

Auf der Tagesordnung fteht die erste Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgeseßes zum Bürger- lihen Geseßbuch und des Entwurfs eines preußischen Geseßes über die freiwillige Gerichtsbarfkeit.

Ueber den Beginn der Debatte ist shon berihtet worden.

Abg. Dr. Weihe (konf.) ve:tritt folgenden Antrag seiner Partei : die Königliche Staatsregierung aufzufordern, ibren Eirfluß bei den geseßgebenden Faktoren der Reichsregierung dabin geltend zu machen, daß mit Rücksicht auf die unzulänglih kurze Zeit, die ter Bevölke- rung und den Behörden zur Aufnahme und Verarbeitung des zum theil noch garniht abgeshlossenen, in dem Bürgerlihen Geseßbuch und seinen Nebengesetze-n enthaltenen umfangreichen geseßgeberishen Materials bleibt, die Ginführuna dieses Gesches bis zum 1. Januar 1901 binausgeshoben wird. Mit den Geseßen ist Redner im all- gemeinen einverstanden. :

Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Meine ‘politishen Freunde bätten geœünscht, daß in dem Autführur.gsgeseß noch manche anderen geseßzeberishen Materien geregelt worden wären; da wir einen Torfo des allgemeinen preußishen Landrechts zuückbebaiten, so wäre es uns lieb, wenn dieser Torso etwas klarer hervorgehoben würde. Auch die Erziehung der Kinder aus gemishten Eben bätte klarer geregelt werden müssen. Ueber den Begriff der Sonntagsrube berrsht eberfalls noch große Unklarheit Dem Antrag auf Komumissionsberathung {ließen wir uns an. Wir wünschen, daß etwaige Anträge und sonstige Wünsche schon in der Kommission erledigt werden. damit wir uns hier in der zweiten und dritten Lesung nur über die Haupifstreitpunkte zu unterhalten brauchen. u dem Antcag?z Busch hab:n wir noch nicht Stellung gznommen. Ih erkenne an, daß wir eine gewisse Ehren- vfliht hateo, das Bürgerlihe GesezbuH bis zum Jahre 1900 einzu- führen. Aber vom nationalen G-\i%tspunkt allein darf man die Sade nicht anseben, es kommt darauf an, ob man wirkli bis zum 1. Januar 1900 fertig werden kann, und das können wic noch nit übersehen. Eine Entscheidung hierüber muß allerdings fobald wie mögli fallen. j Z - ;

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp): Wir sind für ein möglichst einbeitlihes deutshes Recht, darum bâätten wir es gern gesehen, wenn auch die Gesindeordnung und die Wildschadenregulierung, ebenso die Haftung des Staats für Versehen der Beamten, deren Nothwendigkeit die Verhandlungen über den Waffenerlaß gezeigt baben, darunter g-fallen wären. Zu den wittigften Abschnitten dieses Gesetzes gehört die Regelung des ehezlihen Güt:rrehts. Das ift eine überaus \chwierige Materie. Die Stellung der Frau ift billigen Anforderungen entsprehend geordnet. Ihre Rechte gegenüber den Kindern sind erweitert worden. Daß die Regierung bei der Anlegung der Mündelgelder hat WBorsiht walten lassen, ift nur zu billigen, do glaube au id, daß man die Hypotheken-Pfant- briefe als mündelfähig hätte zulassen sollen. Mit Rücksicht auf das Einführung8gefeß wird eine Reihe anderer Justizgeseze einer redak- tionellen Revision unterworfen werden müssen. In dem Geseh über die freiwillige Gerichtsbarkeit ift man dem Interesse des Pubuikums dadurch sehr weit entgegengekommen, daß man die Befugnisse der Notare erweitert hat. Die Entscheidung über den Einführungstermin muß auch nach unserer Meinung möglihst bald erfolgen. Jn der Praxis werden fih alle Schwierigkeiten leihter überwinden laffen, als man es jeßt glaufkt.

Nbg. Krause- Waldenburg (fr. kons.): Ih mödte unsere An- erkennung aussprechen für das Zustandekommen diefes großen nationalen Werkes, insbesondere den Männern, die si in jahrzehntelanger Arbeit darum verdient gemacht haben. Ein Vorwurf für die späte Vor- legung dieses Gesetzes trifft die Zustizverwaltung niht. Soviel an uns liegt, werden wir keine Mühe und Arbeit s{heuen, um das Werk bis zum 1. Januar 1900 fertig zu stellen. Wir bezweifeln aber, ob die Behörden: bis dahin die Arbeit bewältigen werden. Daß die Re-

ffen auf Grund einer protokollari]ch:n Erfklä- -

ganze Anzahl von Materien einer späieren gesonderten E De cdebatten hat, ift zu billigen. Wir stimmen ebenfalls für eine ng in einer Kommis von 28 Mitgliédern.

Abg. Peltafohn (fr. Vgg. wünscht, daß die noŸH geltenden Bestimmungen des Allgemeinen Landrehts zusammengestellt werden möchten. Bezug auf das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit sei mit e zu begrüßer, daß die Gebühren der Notare geregelt worden seien, er bedauere aber, daß die Gebühren für die tê- anwalte nicht Mes gere elt ge n EEA e E

ission n nur au en zusammenge erde, fond Fr Männer des praktisch:zn Lebens aus allen Landestheilen

LOn täten:

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Es liegt in der Natur der Sache, daß die erfte Lesung von Gesetzen, wie die Ihnen beute vorliegenden, nicht in den eigentliten Inhalt der Geseße eingehea, sondern sich nur mit ihrer geschäftlichen Behandlung befassen kann. Ich have es mir deshalb au versagt, meinerseits diz Entwürfe, die nun seit 14 Tagen sich in Jhren Händen befinden, feit zwei Tagen sogar vermöge der Munifizenz des Herrn Präsidenten in zwzi Exemplaren, noch mit weiteren einleitenden Bemerkungen hierzu zu begleiten. Ich kann nur meinen Dank aus- sprechen, daß die Vertreter aller Parteien, die bis jegt hier zum Mort: gekommen sind, si den Vorlagen so wohlwollend und freund- li graznübergeftellt haben, und glaabe daraus fch{ließen zu dürfen, daß die Gesege au in der Kommission, an die sie verwiefen werden müssen, eine freundliße Behandlung finden werden.

Meine Herren, ih \chliefic mib dem Wunsche des leßten Hzrrn Vor- redners an, daß diese Kommission nicht lediglich aus Juristen zusammen- gesest sein möge; denn soviel Technisch-Juriftishes in den Gefeßent- würfen drinsteckt, so vieles enthalten sie do au, wa3 unmittelbar in das praftishe, wirthihaftlihe Leben eingreift. Ich halte cs des- halb für im böchsten Grade wünshenswerth, daß au folhe Herren, die im praktisGen Leben bewährt sind und reihe Erfahrungen haben, ihre Mitwirkung der Kommissioneberathung dieser Geseze nicht ent- ziehen werden.

F darf hierbei tarauf aufmerksam machen, daß diesen beiden ersten Geseß:n noch eine größere Anzahl von Gesezentwürfen folgen wird, die wzgen ihres engen Zusammenbangs mit ten beiden vor- liegenden vorauésihtlich derseiben Kommission werden überwiesen werden müssen. Es werden Ihnen noch zugehen Ausfüh- rung8geseze zur Zivilprozeßordnung, zur Grundbuchordnung, ¡um Zwangsverstcigerung8geseßz und zum Handelegeseßbuch, und es wird auh der voa dem Herrn Vorcedner vermiß;te Entwurf einer Gebührenordnung für die Rehtsanwalte und Notare bezügli terjenigen Geschäfte, die niht unter die Reich8geseße fallen, nit ausbleiben. Alle diese Geschz nahen ih ihrer Vollendung; theilweise find si vollständig fertig gestellt, und Sie haben sie in allernäHfter Seit zu erwarten.

Niemand mebr wie ih kann die große Schwierigkeit der Aufgaben ermessen, die dem Hohen Haufe, insonderheit feiner Kommiffion, in der Berathung dieser Geseze gestellt sein werden; diefe Schwierig- Feiten baben ja son vielfah au die éffentlihe Meinung beschäftigt, und es ist nit lange ber, daß in den Zeitungen ti? Befürchtung ausgesprohen wurd?: es werde nothwendig sein, zur Verabschiedung dieser Gesetze eine Nothsession, eine Herbstiession statifindea zu lassen. Eine solche Befürchtung ist seitens der Königlihen Staatêregierung nicht getheilt worden. Die Gescye haben ja allerdings einen außerordentlich reihen Inhalt, und fie beschäftigen sich mit überaus \{chwierigen Materien, sie find außerdem in threr Begründung fehr umfangreich; aber gerade aus dem leßteren Umstand ergiebt fi, wie ih glaube, do eine wesentilihe Erleichterung für die Behandlung der Entwürfe in diesem bohen Hause.

Fch alaube, ohne Ueberhebuag sagen zu dürfen, daß felten Geseßze eingebracht worden find, die mit einer so eingehenden, nach allen Richtungen hin auffklärenden und orientierenden Begrü ndung verseben sind roie die vorliegenden. (Sehr richtig!) Und wean das gesehen ist, so ift dafür gerade maßgebend gewesen der Wunsch der Königlichen Staatsregierung: der Kommission die Nachprüfung zu erleichtern, und der weitere Wuns, bei der Anwentung dieser Gesezz ia der Praxis den Richtern, Anwalten und Notaren und au der Bevölkerung selbft eine Handhabe zu geben, die es ibnen ermöglichen foll, mit den- selven ohne zu große SHwierigkeiten fertig zu werden.

Dieser Auffassung gegenüber hat mi der Antrag einigermaßen überrascht, der heute ganz unvorbereitet hier in tas Haus von der fon- sercativen Fraktion hereingebraht ist: es möge die preußishe Staats- regierung ihren Einfluß bei den Bundesregierungen und dem Reichs- tage dahin aufwenden, daß das Jakrafttreten des Bürgerlichen Gesebuchs bis zum 1. Januar 1901 hinauêges{oben werde.

Meine Herren, der Antrag hat mih im ersten Augenblick er- schreckt. Wie fich diz Königliche Staatsregierung in ibrer Gesammt- heit dazu fiellen wird, kann ih felbstverständlih auch nit andeuten, da die Staatsregierung von dem Antrage bisher noch keine Kenntniß hat. Was meine perfönlie Stellung zu dem Antrag angebt, so möbte ih es für im hohen Maße unerwünsht balten, daß der Staatsregierung eine folche Anforderurg gestellt wind. (Hört, bört! Links.) Ich glaube, daß, wenn die verbündeten Regierungen in Uebereinstimmung mit dem Reichstage ihrer Zeit nach eingehender forgfältiger Prüfung es für angemessen und möglich gehalten haben, daß die neue einbeitlihe Gesezgebung mit dem 1. Januar 1900 ins Leben treten möge und werde, dann müssen sehr zwingende Gründe vorliegen, die zu cinem Abgehen von dieser einmal beschlossenen Zeitbestimmung führen fkönnten. SolGe zwingende Gründe die Begründung des Antrags selbst fehlt uns ja, und insoweit weiß ih niht, wohin ih etwa meine Gegenbemerkungen zu rihten habe seinen mir niht vorzuliegen. Die Shwierig- keiten, die zunächst den mit der Anwendung der Geseße zu betrauenden Behörden und Beamten erwachsen werden, wenn die Geseze am 1. Januar des näâchsten Jahres in Kraft treten, sind gewiß nit zu unterscäßen. Aber ih glaube kaum, daß sie sich vermindern werden, wenn noch eine weitere Frist von einem Jahre gegeben wird. (Sehr richtig !) Ich habe sogar die dringende Befürhtung, taß tas Zustandekommen, die Verabshiedtung dieser Gesetze selbst wesentli werde ers{chwert werden, wenn mit dem Hinausschieten ihres Inkrafttretens ge- rechnet wird.

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung kat sih bei der Ausarbeitung dieser Geseße große Beschränkungen auferlegt, und sie ift davon auêgegangen, daß - die Häuser des Landtages sich von dem gleihen Gesichtspunkt leiten lassen würden, Die Voraut- sezung einer raschen Verabschiedung der Geseße is naturgemäß die, daß Sie sih im wesentlichen nur mit dem beschäftigen, was in

den Gesetzen drinsteht, und nicht mit dem, was nicht darinfieht. Es fteht in der That sehr vieles nicht darin. Wznn wir die Paragraphen des Ausführungsgeseßes zum Bürgerlichen Geseßbuch durhgehen und die großen Gebiete überschauen, die darnah der Landes- gesegebung vorbehalten geblieben sind, so könnte ja viel- [Leiht die Versuhung nahe liegen, zu sagen: ja, warum ift denn nun nicht auf allen diesen Gebieten im Wege der Landesgesezgebung au für eine einheitlihe Regelung geforgt werden? Der eine von Ihnen wird das ift heute hon angedeutet worden vielleiht die Regelung der Gesindeordnung für die ganze Monarchie vermissen, ein anderer möchte wünshen die Regelung des Lehns: und Fideikommißwesens, der Dritte die Regelung des Berg- rehis oder des Wasserrechts; Andeutungen sind heute gefallen, daß auch eine Revision der Bestimmungen des Land- rech1s in Bezug auf Kirhen- und Sqhulwesen und be- züglih des Feieriag8wesens erwünscht gewesen sei; ferner die Regelung der Haftung des Staats für Versehen seiner Beamten. Ja, meine Herren, wenn alle diese Fragen dem vorliegenden Gese ein- verleibt werden sollten, dann ift es ganz siher, daß wir niht fertig werden; dann werden wir auch bis 1901 nicht fertig. Und folche ‘Fragen, solhe s{hwierigen zweifelhaften, umstrittenen Fragen, wie die eben von mir angedeuteten in ein - Geseß hineinzu- bringen , für dessen Verabschiedung eine gewisse Zwangslage gegeben is, das zu einem gewissen, nicht zu weit hinaus- zushiebenden Zeitpunkt fertig sein muß, das würden Sie, glaube ich, au vom pokitishen Standpunkt aus in Ihrer großen Mehrheit niht für angezeigt und erwüns@t halten.

Deshalb glaube ih, vorläufig die Meinung jedenfalls der Justiz- verwaltung dahin aussprechen zu müfsen, daß es erwünsht wäre, wenn die fonservative Fraktion, die den unter dem Namen des Herrn Abg. Busch gestellten" Antrag heute eingebraht hat, noH einmal erwägen möhte, ob sie in der That an diesem Antrag festhalten und darüber zunäSst jedenfalls eine größere parlamentarishe Diskusfion noch herbeiführen will, die auch wieder etwas von Ihrer kostbaren Arbeitszeit verloren gehen läßt. Ih kann nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß, wenn Sie in solche Erwägung eintreten, diese zu dem Ecgebniß führen möge, daß Sie von einer weiteren Verfolgung ihres Antrages absehen. Im übrigen fann ih nur einen Wunsh und die Bitte ausfprehen, daß Sie bei der Berathung der vorliegenden Geseyentwürfe sh auch leiten lassen von dem Grundsaße : In der Beschränkung zeigt sich der Meister. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Schhettler (kons.): Es ist zu begrüßen, daß die Zu- ständigkeit der Notare einheitlih geregelt worden ift. Dagegen ist zu bedauern, daß man nit mit den alten, den jeßigen wirt schaftlichen Verhältnissen nicht mehr entsprehenden Taxvorschristen aufgeräumt hat. In der Kommission werden wir noch weitere Wünsche äußern bezw. Anträge tellen. Die Schwierigkeiten der Penfionierung der älteren Richter, welche an der Auéführung dieser Gesetze nicht mitarteiten können oder wollen, liegen niht nur, wie der Abg. Krause meinte, auf finanziellem Gebiet, fondern auch auf dem Gebiet der Verfassung. Die Meinung if bei den Ri&tern weit verbreitet, daß die Regierung eine Vorlage bringen will, nach der die Richter niht gezwungen werden, ibren Abschied zu nehmen, sondern auf längere Zeit zur Dis- position gestellt werden.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Zu der soeben von dem Herrn Abg. Süetiler eingehender angeregten, von einigen anderen Herren bereits gestreiften Frage, ob älteren Richtern aus Anlaß des Inslebentretens der großen neuen Gesetzgebung der Uebertriit in den Nubestand erleihtert werden könnte, hake ih mi deshalb niht geäußert, weil zu dieser Frage die Königliche Staatsregierung überhaupt bisher noch keine Stellung ge- nommen hat.

Die Schwierigkeiten, die in dieser Frage liegen, hat der Herr Abg. Schettler {on angedeutet. Es handelt si in der That ja nicht um eine neue Organisation, es handelt sich nicht wie im Jahre 1877/79 um dée Aufhebung einer großen Zahl von bestehenden Be- hörden und um ihre Umgestaltung in andere Behörden, und deswegen können diejenigen Verfassungsbestimmungen, die für den Fall einer Orgaräsation die Verseßung von Richtern, unter Umständen ihre Ver- sezung in den Ruhestand ermöglichten, auf den vorliegenden Fall überhaupt feine Anroendung finden. Das einzige, was möglicherweise gesheben fönnte, wäre nur, daß denjenigen alten Richtern, die in ih niht mehr die Kraft fühlen, den großen, bedeutenden Aufgaben zu genügen, die nunmehr an sie gestellt werden, während sie vielleiht rebus sic stantibus noch eine Reihe von Fahren hätten mitgehen können, vorübergehend noch ihr volles ‘Gebalt telafsen werden fTönnte auf einige Jahre, um ibnen so die Entschließung, zurückzutreten, die ihnen mit Rücksicht auf ihre Familie vielfah recht schwer werden mag, zu erleihtern. Auch dicse Frage ift eine solche, daß ih heute nit in der Lage bin, dazu Stellung zu nehmen. i

Fh gebe Ihnen noch weiter zu, daß dabei niht nur die Interessen der älteren Richter in Frage kommen, sondern au die Interessen der Recht suchenden Bevölkerung, welher der Staat do solhe Richter zur Verfügung stellen muß, die in der Lage sind, die neuen Geseye rihtig zu verstehen und anzuwenden. Wo das nicht der Fall ift, können ganz erhebliche Schädigungen der Bevölkerung entstehen.

Diese Gesichtspunkte werden, wie ich glaube, auch wohl ter Königlichen Staatêregierung no0ch Anlaß geben, in eine Erwägung der Frage einzutreten, die dann aber im wesentlichen eine Etatsfrage sein und deshalb vielleiht am besten bei der Berathung des Etats ihre eingehende Erörterung finden würde. In unmittelbarem Zusammen- hang mit den vorliegenden Geseßen steht sie nicht. Auf diese Be- merkungen glaube ih mich beschränken zu dürfen. (Bravo!)

Abg. Schmitz (Zentr.): Daß diz Vorlage fich auf das Wesentliche beschränkt hat, ist selbstverständlih. Nachdem auch die vermögensreilihe Haftbarkeit der Vormundschaftsrihter dur das Bürgerlihe Geseßbuch geregelt worden is, muß es überraschen, daß die vermögensrechtlihe Haftbarkeit der übrigen Beamten hier nit zur Regelung vorgeslagen wird. Ich hoffe, daß die Regierung uns {on in der nächsten Se!sion cinen Gesehentwurf wegen Aenderung der Gebühren und Gerihtékosten bringen wird. Für die einzelnen Landes-

theile sollcn vershiedene Sonderrechte bestehen bleiben. Warum legt man denn aber an die rheintsche Notariatsordnung nicht die Axt? Abg, Bröôse (konf.): Wir alle begrüßen mit Freude, daß die Rechtseinheit in Deutschland und in Preußen endlih zur Wahrheit werden soll. Die Regelung der Kostenfrage is wünschenéwerth, namentlih die Erhöhung der Do!metiGgrgebühren, die dazu beitragen wird, daß sich die preußischen Staatsbürger vor Gericht mehr als bisher der deutsch-n Sprache bedienen. Was in g noch geltendes Recht ist, is {wer zu sagen. Die Richter sind dazu

berufen, dem Volk tarüber Klarheit zu verschaffen. Meine politischen

reunde rihien deshalb an die Staatsregierung die Bitte, die hter, die mit dieser Sache zu thun haben, möglichft zu entlaften. Damit schließt die Diskussion. Beide Geseßentwürfe werden einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. Shluß 31/4 Uhr. Nächste Sißung: Freitag 11 Uhr. aeria des Minijteriums des Jnnern und der Zentral-Genofsen- chaftsfasse.)

Nr. 7 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- sundheit3amts* vom 15. Februar hat folgenden Inhalt: Gesund- heitsftand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maren egen Pest. Bevölkerungsbewegung und medizinische Statistik Badens, 1896. Gesezaebung u. f. w. (Deutsches Reich.) Geflügel- beförderung auf Eisenbahnen. Oberflähenwasser 2c. (Ungarn.) Chemische und mikroskopishe Laboratorien. (SchHweiz.) Zünd- bölzhen. (Kanton Bern.) Epidemishe Krankheiten. (Ceylon.) Desgl. Gang der Thierseuchen in Sbweden. 4. Vierteljahr. Desgl. in Norwegen. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Dänemark.) Verhandlunaen von gesetzgebenden Körperschaften. (Preußen.) Äerztlibe Ehrengerichte 2c. (Îtalien.) Gesundheitspolizei der

austhiere. (Norwegen.) Staatshaushalts-Entwurf, 1899/1900.

ermishtes. (Bayzrn.) Tuberkulinimpfungen, 1897. (Rußland, Anzob ) Pest, 1898. (Kapland.) Geburten und Todesfälle, 1897. Geschenkliste. Wechentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. Deftgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenbäusern deutscher Großftädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Januar. Beilage: Gerichtlie Entscheidungen auf dem Gebiete der öoffentlißen Gesundhetiteyflege (Zahnärzte, Thierärzte, Apotheker, Hebammen).

Literatur.

Das S treitverfahren in den Reicbsversicherungs8- geseßen, syftematisch dargestellt von Hans Seelmann. Berlin, Verlag der „Arbeiter-Versorgung“ (A. Troschel). Preis 1,20 4 Diese Schrist verdankt ihre Entstehung dem Umstande, daß bei der Bielbeit der Institutionen und Behörden, welhe mit der Durchführung der Arbeiter - Versicherung8geseze betraut find, jede der drei Versicherungsarten den Arbeiter wie den Arbeit- geber zur Geltendmachung feiner Ansprüche an eine andere Stelle weift und bei der instanziellen Verfolgung eines Anspruchs fich eine noch größere Mannigfaltigkeit der zur Entscheidung berufenen Behörden und Gerichte geltend maht. Es sind dies: ordentlihe und Verwaltungs- gerihte, Reihéversiherung8amt, Landesverfiherungsämter, Seemanns- ämter, Schiedsgerichte, Geroerbegerihte, Gemeinde- und Polizeibehörden, Landräthe, Regierunas - Präsidenten, Ober - Präfizenten, Minister, Bundesrath u. a. Der Verfasser vorgenannter Schrift giebt darin eine flare und übesihtlihe jystematishe Darstellung, des Streit- verfahrens nach den Reichsversicherungsgeseßen, welhe über die bei jedem Streitgegenstand in Frage kommende Instanz zuverlässig orientiert. ; )

Elektrizitätswerke, elektrishe Kraftübertragung und elektrishe Beleuhtung. Gemeinverständliße Darstellung nebft cinem Nachtrage : „Die Nernsti’sche und die Auer’she Erfindung“. Von Dr. W. Bermbacch, Oberlehrer am Königlihen Gymnasium ¿zu Münftereifel. Mit 64 Abbildungen. Wiesbaden, Verlag von Lützenkirhen und Brödtiag. Pr. 2 4 Diese kleine Schrift giebt eine vopulâre Darstellung der Grundgeseßze des elcktrishen Stromes und der vershiedenen Systeme sowie eine gemeinverständliwe Beschreibung der Dynamomaschinen, Accumulatoren und anderen Apparate zur Er- zeugung von elektrisher Kraft. Näher eingegangen wird dabei auf die von der Firma Siemens u. Halske ausgeführte Zentrale Münster- eifel, welche als erfte städtische Zentrale in Deutschland, bei der das Zweileitersystem mit Gleichstrom von 220 Volt Betriebespannung zur Anwendung kam, von besonderem Interesse ist. Die Schrift wird allen Laien willkommen fein, die gegebenenfalls über die Wahl eines Systems für Kraftübertragung oder Beleuchtung mit zu entscheiden haben und si über den Werth derselben unterri&ten wollen.

Rathschläge über den Blißshuß der Gebäude, unter besonderer Berücksibtigung der landwirthschaftlichen Gebäude, von F. Finde isen, Baurath im Königlih württembergischen Ministe- rium des Innern, Abtbeilurg für Hochbauwesen, in Stuttgart. Mit 142 in den Text gedrucktien Abbildungen. Berlin, Verlag von Julius Springer. Pr. 2 #6 50 Z, nach dem 31. März d. I. 4 A Der Verfasser giebt Anleitung, wie man in zweckmäßiger Weise verschiedene, bereits an den Gebäuden vorhandene Metall- theile, wie z. B. die Blehverwahrungen der Dahkanten, metallene Dahhrinnen und Abfallrohre unmittelbar als Blig- ableiter benußen oder zu folchen ergänzen kann. Kleinhandwerker, Stblosser, Klempner, Schieferdecker 2c. werden dadur in den Stand gesetzt, brauhbare Bligableiter selbständig auszuführen. Auch wird gezeigt, daß manche vertheuernte Bestandtheile, die bisher viel- fah als unvermeidlich gegolten haben, wie z. B. hohe Auffang- stangen mit vergolteten Kupfer-, Silber- oder Platinspißen, Kupfer- leitungen und fupferne Erdplotten, ohne Beeinträchtigung der Wirk- famfkeit der Bligableiter entbehrt werden können. Besonders die landwirths{chaftlihe Bevölkerung, die am meisten unter den zerftören- den Wirkungen des Blitzes zu leiden hat, wegen der großen Kosten der üblichen Blitableiter aber bieher häufig auf jeden Blißschuß ver- zichtete, wird aus den Nathschlägea dieser Schrift Nußen ziehen.

Die jüngsten Ereignisse im Sudan haben die allgemeine Auf- merksamkeit aufs neue auf Slatin Pasha’s Werk „Feuer und Schwert im Sudan“ (F. A. Brockhaus, Leipzig) gelenkt, das in fesselnder Weise zuverlässigen Aufschluß über die jcht zusammen- gebrochene Herrschaft des Mabdi und seiner fanatishen Scharen giebt. Das mit Jüustrationen und Karten ausgestattete Werk des ehemaligen österreihishen Leutnants, welher 17 Jahre im Sudan zugebracht, in 297 Shlachten und Gefe&ten gegen die Heere des Mahdi gekämpft hat und s{ließlich 11 Jahre lang dessen werthvoUster Gefangener war, ift soeben in 9, Auflage erschienen (Preis geb. 10 4). Wir haben {on bei seinem ersten Erscheinen über den Inhalt desfelben aus- führlih berichtet. i e

„Das Wetter“, meteorologishe Monatsschrift für Ge- bildete aller Stände, herausgegeben von Professor Dr. R. Aßmann in Berlin. Jährlih 12 Hefte, Pr. 6 (6. Verlag von Otto Salle in Berlin W. Getreu dem Programm, mit welchem diese Zeit- {rift bei ihrer Begründung im Jahre 1884 an die Deffentlichkeit trat, hat sie seitdem unentwegt dem Zweck gedient, weitere Kreise in allgemein verständlihen Aufsäßen über die wichtigeren Borgänge in der uns umgebenden Atmosphäre zu unter- richten und Lust und Liebe zu eigenen Beobachtungen zu erwecken. Mit denselben Zielen tritt die Zeitshrift jeyt bereits in den 16. Jahrgang. An längere Aufsäße über wichtige Tagesfragen und sorgfältige Erläuterungen über bemeikenswerthe meteorologische Er- eignisse der jüngsten Vergangenheit reihen fh monatliche Witterungs- übersihten, Notizen über tateressante Vorkommnisse, Besprehungen neuer Erscheinungen in der Literatur und Instrumentenkunde u. st. w. Eine allmonatlich beigegebene folorterte Karte veranshauliht die Niedérshlagsmengen sowie die Vertheilung von Luftdruck und Temperatur. Das kürzlich erschienene erste Heft bringt einen im Hinblick auf den L d (an milden Winter sehr zeitgemäßen und bemerkenswerthen Äitikfel über den mitteleuropäishen Winier und seine Beziehungen zum Golfstrom von Dr. Meinardus. Dann folgen Aufsätze über dite Zunahme der Blißgefahr (mit kolorierter Karten- beilage) und über den Regen. Si {ließt fich die monatliche Uebersicht über die Witterung in Zentral-Guüropa im November 1898 und ein Artikel über das Polarliht vom 9. September 1898. Die ständige Rubrik „Meteorologishe Notizen und Korrespondenzen" bildet den Schluß des vielseitigen Inhalts. Ein Probeheft wird

seitens der Verlagshandlung auf Wunsch gratis und postfrei zugesandt.