1899 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Der Staat hat ein so gewaltiges Interesse, daß die kleineren un- bemittelten Leute sich zusammenschließen, durch den Zusammenschluß Kredit gewinnen, daß ihnen so die Vortheile in ihrer Produktion zum Theil zutheil werden, welhe das Großkapital in der Großproduktion hat, daß dafür hier handelt es sich niht mal um Opfer -— es jedenfalls berechtigt ift, aus dieser Aufgabe keinen Gewinn für den Staat zu nehmen. Die Vortheile, die indirekt dem Staat und der Gesellschaft dur eine folhe Entwickelung zu gute kommen, find so groß, daß man selbs berechtigt sein könnte, Opftr dafür zu bringen, wie man fie bringt für jede andere Landesmelioration. (Bravo! rechts.) Sehen Ste sch unsern Etat an, alle Ministerien welde Summen stecken darin, um das Land zu meliorieren und die Lage namentlih der minderbemittelten Bevölkerungsklassen zu verbessern. Betrachten wir auch mal dieses staatliche Unternehmen fo, fo wird es ein ganz natürlihes Gesiht bekommen. Also das Verlangen, daß wir hier wie ein Banquier, der auf Gewinn arbeitet, mit der Bildung des Zinsfußes verfahren sollen, kann ich nicht anerkennen, wenn ih auch grundsäßlih allerdings zugeben muß, daß wir uns auf die Dauer nicht beiseitestellen können, wenn die ganze Weltmarktlage #ich ändert, daß wir da nicht ganz unberührt bleiben können.

Meine Herren, wir geben auch keinen Kredit auf drei Monate, wir geben Kredit na der Art, wie diejenigen Klassen den Kredit brauen, für welche er bestimmt ist. Die Landwirthschaft kann mit Dreimonatskredit garnichts anfangen, (sehr richtig! in der Mitte) sie bängt von den Ernten und den Jahreszeiten ab, und sie kann nur in gewissen Jahreszeiten Geld brauchen, in anderen nur Geld zurück- zahlen. Danach muß derjenige sich rihten, welher eine wirklihe Wohlthat den kleinen Landwirthen und namentlich unsern Bauern gewähren will. Das \chon verändert die Lage ganz, denn natürli mit den in kurzen Perioden \{wankenden Zins\säßen der Reichsbank kann ein auf längere Zeit gegebener Kredit überhaupt garniht parallel laufen ; das ift ja vollkommen ausgeschlossen.

Meine Herren, nun hat man von den Genofsenshaften der Hand- werker gesprohen, und ih glaube, Herr Dr. Crüger hat die Sache doch etwas zu ungünstig beurtheilt. Das allerdings hat sih heraus- gestellt, daß die Bildung von Genossenschaften im Handwerkerstande \{chwieriger ist als in der Landwirthschaft und sich auch langsamer vollzieht. Das liegt an vielen Gründen, die ich früher einmal hier entwidelt habe, und auf die ich jeßt nit näher eingehen will. Aber troy dieser S{wierigkeit ist doch diese Entwickelung in der legten Zeit eine immer ersfreulichere geworden. Ih habe uoch heute eine Eingabe bekommen über die Genofsenshaftsbildungen hier in Berlin, wo {hon ein besonderer Verband gebildet if von einer Reihe kleinerer Genossenschaften, Handwerkerverbände, Innungsverbände u. \. w., die fih durchaus dankbar ausfprehen für die erfolgreiße Förderung, die die Staatsregierung ihren Unternehmungen, deren Entwickelung sie mit vollem Vertrauen entgegensähen, gewährt habe. Auch in anderen größeren und kleineren Städten beginnen diese Bewegungen doch nach und nach stärker zu werden, und ih hoffe, daß auh in nicht gar zu langer Zeit {on eine sftattli*ge Zahl neuer Verbände auf solider Grundlage in die Erscheinung treten werden.

Meine}Herren, wir im Finanz-Ministerium sind zwar gelegentlich be- \{chuldigt worden, wir betrahteten die Dinge zu bureaukratisch und reglementierten zu viel. Das ift abfolut falsch. Wir baben die Ver- waltungs-Grundsäße mit den Herren von der Zentral-Genossen\schafts- fasse berathen und find ¿u einem Resultat gekommen, welches beide Theile vollständig befriedigt und allmähli*ß au die Genossenschastsverbände zu befriedigen scheint.

Diese letzteren hatten wohl die Befürchtung, daß, wenn die neuen Bestimmungen ausgeführt würden, wir nun zu sehr bureaukratisieren und ihnen ihre Selbstverwaltung, ihre Freiheit entziehen wollten. Von dieser Befürhtung scheinen die Verbände aber doh jet hon im Wesentlißhen abgekommen ¡zu sein. Wir haben hier nihis mehr gefordert als die Materialien, um die Sicherheit und einigermaßen die Geschäftsgebahrung der Verbände und der einzelnen Genoffenschaften beurtheilen zu können. Das muß jeder Kreditgeber haben. Wenn wir das nicht thâäten, dann müßten wir wie die Reichsbank Agenturen einrihten durchs ganze Land, die fortwährend fontrolierten und die Selbständigkeit der einzelnen Ver- bände erst recht nit aufkommen ließen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wir haben nur eine Zentralstelle

Unsere Garantie liegt darin, daß wir nicht mit jeder einzelnen Genossenshaft in Verkehr treten, sondern nur mit den Verbänden

Parlamentarische Nachrichten. Dem Reichstage if nachstehender Entwurf einer Fern- sprechgebühren-Ordnung Ln Begründung zugegangen:

8 . Für jeden Ans{hluß an ein Fernsprechneß wird eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr erhoben. Ñ ;

Die Grundgebühr ift die Vergütung für die Ueberlafsung und die Unterhaltung der Apparate sowie für den Bau und die Instand- haltung der Sprechleitungen. Sie beträgt in Neben von nicht über 1000 Theilnehmeranshlüfsen. . . 60 A bei bIAN als 1000 bis einschließlih 5000 Theilnehmer- 4

S R a bei mehr als 5000 Theilnehmeranshlüfsen bis einschließlich

20 000 Theilnehmeranshlüfn ........, . 90 bei mehr als 20 000 Theilnehmeranschlüfssen . . . . . . 100 , jährlich für jeden Ans{luß, welcher von der Vermittelungsstelle nit weiter als 5 km entfernt ift. Jn Neßen mit mehreren Vermittelung8- E ata diese Entfernung von der Hauptvermittelungsstelle gerechnet.

& 3.

Die Gesprähsgebühr if die Vergütung für die Herstellung der Gesprächsverbindungen. Sie wird auf Grund der Aufzeihnungen der Vermittelungsanfstalt festgestellt. /

Die Gesprähsgebühr is entweder eine Bauschgebühr oder eine Einzelgebühr.

8 4.

Die Höhe der Bauschgebühr (Gesammtgesprähsgebühr) richtet ih nah der durchshnittlihen Zabl der Gesprähsverbindungen, welche während eines Jahres auf jeden der zu einem Neß vereinigten Theil- nehmeranshlüfse entfallen.

Die Gesprächsgebühr beträgt für die ersten 500 Verbindungen 20 A,

bei mehr als 500 bis einschließli 1500 Verbindungen für weitere 500 Verbindungen & l bei mehr als 1500 bis einschließlich 3000 Verbindungen für weitere 500 Verbindungen ..... . „10 bei mehr als 3000 Verbindungen für die übershießenden Verbindungen insgesammt noch

Jede angefangene Reihe von 500

gerehnet.

Verbindungen wird für voll

8 5.

Die Grundgebühr und die Gesammtgesprähsgebühr sind für jedes Net von drei zu drei Jahren neu festzustellen und spätestens dret Monate vor ihrem Inkrafttreten bekannt zu maten.

Soweit auf Grund der neuen Feststellung eine Erhöhung der Gebühren eintritt, find die Theilnehmer berechtigt, ihre Anschlüsse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung mit einmonatiger Frist zu kündigen.

8 6.

Ieder Theilnehmer is berehtigt, an Stelle der Gesammt- gesprähsgebühr Einzelgesprähsgebühren für jede bergestellte Ver- bindung, mindestens jedoch für 400 Gespräche jährlich, zu zahlen,

Die Einzelgesprächs8gebühr beträgt 5 -Z für die Gesprähs- verbindung; jede angefangene Reihe von 100 Gesprähsverbindungen wird für voll gerehnet.

Der Theilnehmer hat die Erklärung, daß er Einzelgesprähs- gebühren entrihten wolle, entweder bei Gelegenbeit seines ersten An- \hlufses oder spätestens einen Monat vor Beginn eines neuen Rechnungsjahres abzugeben. Wenn er eine solche Erklärung nit ab- gegeben hat, so wird er zur Zahlung der Gesammtgesprächsgebühr herangezogen. :

Die gegen Einzelgebühren ausgeführten Verbindungen werden bei der Feststellung der Durhschnittszahl nah Maßgabe des § 4 Abs. 1 nicht mitgezählt.

Der Anschluß gegen Einzelgesprächsgebühren findet in Neten, in welchen die Sa Le 20 M beträgt, nit statt.

Wo Fernsprechneße neu errihtet werden, wird während der ersten drei Jahre nach der Errichtung für jeden Theilnehmeranschluß, welcher nicht mehr als 5 km von der Vermittelungéstelle entfernt ift, eine Grundgebühr von 60 Æ und eine Gesammtgespräh8gebühr von 20 4A für den Anschluß erhoben.

8&8. Die in den 1 bis 7 bestimmten Gebührensäße können durch den Reichskanzler ermäßigt E L

Für die Benußung der Verbindungsanlagen zwis®en verschiedenen Neten oder Orten mit öffentlihen Fernsprehstellen werden Einzel- gesprächsgebühren erhoben. Sie betragen für eine Gesprähsverbindung von nicht mebr als 3 Minuten Dauer

bei einer Entfernung bis zu a km eirxschließlich 5 5,

r uw o 500 é Ï

1 M 1000+ 5 " 1 2

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von mebr als 1000 km

y 50 - ‘Auf ‘die Berechnung der Entfernung finden die Vorschriften im

Größenklassen von 50 | 100 |

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Z ab l in den 5 20 zu-

8 2 Abf. 2 des Srtenes über das Posttaxwesen vom 28. Oktober 187 (Reichs-Gesetzbl. S. 358) at P LOORES: i

Auf die Einziehung der Tele ramm- und Fecnsprehgebühren findet § 25 des Postgeseßzes vom 28. Oktober 1871 (Reihs-Geseßbl. S, 347) Anwendung. e 11

Die Bedingungen. für die Benußung der Fernspreheinrihtungen und die Gebühren für den Fernsprehverkehr werden, soweit vorstehend pt Pa I getroffen sind, durch Anordnung des Reichékanzlers estgeseßt.

Der Reichskanzler bestimmt insbesondere:

1) die Zuschläge zur Grundgebühr für Anschlüsse, welche weiter als 5 km von der Hauptvermittelungsanftalt entfernt sind, für die Hergabe besonderer Apparate und für die Benußung besonders koft- spieliger Sprechleitungen ;

2) tie Zuschläge zur Gesprähsgebühr für dringende Gespräche und für Verbindungen zur Nahtzeit;

3) die Gebühren für Anschlüsse in Orten ohne Fernsprehneß, für Anschlüsse, welhe nur während eines Theils des Jahres benußt werden, und für solche Anschlüsse, welhe mehreren Personen unter Benutung einec und derselben Anschlußleitung gewährt werden ;

4) die Gebühren für die Benußung öffentliher Fernsprechstellen N die Uebermittelung von Telegrammen durch den Fern- precher ;

5) die Gebühren für die Verlegung oder die vorzeitige Aufhebung von Sprechstellen ;

6) die Gebühren für die Gesprähsverbindungen im Vororts-, Nachbarorts- und Bezirksverkehr ;

7) die Gebühren für die besonderen Telegraphenanlagen und die Nebentelegraphenanlagen ;

8) die Festseßung von Bauschgebühren für die Benußung ton Fernleitungen zur Nachtzeit ;

9) die Gebühren für die Benußung der Verbindungsanlagen na dem Auslande, unbeschadet der Bestimmungen im § 52 Abs. 3 der Reichsverfassung;

10) den Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren.

Die Anordnungen des BAM Nes find bekannt zu machen.

Dies Geseh tritt mit dem in Kraft.

Die erste Bekanntmachung der Grundgebühren und der Gesammt- gesprächsgebühren hat bis zum zu erfolgen.

Die im § 6 Abs. 3 erwähnte Erklärung ift seitens der vorhandenen Theilnehmer erstmalig bis zum abzugeben.

Theilnehmer, deren Jahresgebühren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes niedriger waren, als die Grundgebühr zuzüglihder Gesammt- gesprähsgebühr nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, sind befugt, ihre Anschlüsse zum zu kündigen. Die Kündigung hat

13. Auf den inneren Verkehr von Bayern und den inneren Verkehr von Württemberg finden die 88S 1 bis 9, 11 und 12 die'es Gesetzes keine Anwendung.

Statiftik und Volk8wirthschaft,

Die Zwangsversteigerungen land- und forstwirthschaftliher Grundstücke in Preußen während der Jahre 1886 bis 1896.

In der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ ist foeben die Veröffentlichung der Statistik der Zwangsversteigerungen derjenigen Grundstücke, welhe im Eigenthume eines „Landwirths im Hauptberufe“ hauptsählich zur Land- und Forstwirthschaft dienen, für das Iahr 1896 erfolgt. Wie in den Vorjahren wird in dieser Statistik jeder Einzelfall einer Zwangsversteigerung folchWer Grund- stücke, d. h. jede zur Zwangsversteigerung gekommene Besißung, einzeln gezählt. Die Grundstücke sind hierbei sämmtlih im Eigenthume des betreffenden Landwirths gewesen, von demselben zugepahtete Grund- stücke kemmen niht in Betraht. Die Grenze des Umfangs der Be- sizung bildet der jedesmalige Amtsgerihtsbezirk, sodaß Grundstücke desselben Besitzers, die in einem anderen Gerichtsbezirk liegen, auch wenn fie von derselben Stelle aus bewirthshaftet werden, einem bes sonderen Zwangsversteigerungsverfahren unterliegen und deshalb einen neuen Gegenstand der statistishen Zählung bilden. Andrerfeits kommen au verpachtete Grundftücke desselben Besißers mit den von ihm felbst bewirthshafteten zu einer Versteigerung. Grundlage dieser Statistik ift also der Besiy, Einzelgegenstazd der Aufnahme die ver- steigerte Besizung, belegen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts.

Einer in der amtlichen Publikation sih findenden vergleihenden uam Sg de Zwangsversteigerungen der im Eigenthume eines

andwirths im Hauptberuf hauptsählich zu land- und forstwirth- shaftlihen Zwecken dienenden Grundstücke von 2 und mehr Hektaren in den Jahren 1886 bis 1896 entnehmen wir die

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folgenden Zahlen. Es betrug im ganzen preußischen Staate die Zahl sowie die Gesammifläche der versteigerten Grundstücke:

Umfang in Hektar aus Größenklaffen von zu-

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ekommen nd, sodaß, wie die zweite Tabelle igt, er eei der Flä in dieser Größenklafse von 0,78 auf 5,98 % zurüdckgegangen ist. Im - Gegensaß hierzu ent- fallen auf Grundstücke von mehr als 200 ha 64,46 °%/% de versteige1ten Gesammtflähe gegen 57,56 9/6 im Jahre 1595 und 60 %/ im Durchschnitt der leßten Jahre, da entgegen dem allgemein beob- ahteten Rückgange der Versteigerungen in dieser Größenklasse zwar auch weniger Versteigerungssälle, aber mit einer größeren Flähe 41 321 gegen 38714 ha im Jahre 1895 vorgekommen sind.

Wenn man für 1896 das Bild der Betheiligung der einzelnenr Größenklassen an der versteigerten Fläche in den einzelnen Pro- vinzen überblickt, so kommt man unwillfürlih zu dem Schlusse, daß, e stärker der größere Grundbesiß an der Gesammtheit der landwirth- 1e aftlichen Hauptbetriebe betheiligt is, um so unverhältnißmäßig stärker die Betheiligung der oberen Größenklassen an den Versteige- rungen der Flähe nach anshwillt; man könnte in dieser Hinsicht eine aufsteigende Linie finden, welhe fas von Westen nah Osten, von Hohenzollern über die Rheinlande, Westfalen und Hessen-Nafsau nach Ost- und Westpreußen, Pommern und Posen führt; aller- dings müßte für 1896 die Provinz Brandenburg ausgeschieden werden, da hier bei einer Betheiligung der Größenklasse von 200 und mehr ha an der Gesammtflähe der landwirth|chaftlihen Haupt- betriebe mit 35,36% im leßten Jahre der auf diefe Größenklasse ent- fallende Antheil der versteigerten Fläche 87,02 9/0, die höchste Antheil- zifffer aller Provinzen, betrug, während fonst in den lebten Jahren die

rovinzen Pommern und Posen in diefer Richtung stets die O

iffern aufweisen in der Provinz Brandenburg sind 1896 154 Ver- steigerungen mit 20 968 ha Fläche, darunter allein in der obersten Größenklasse 9 Versteigerungen mit 18 246 ha, gegen 184 mit 7782 ha Fläche im Jahre 1895 gezählt worden. ;

Was überbaupt die Betheiligung der Provinzen an der Staats- summe der Versteigerungen anbetrifft, so waren ebenso, wie in den Vorjahren, die Oltproviazeu vorzugsweise sowohl an der Zahl der Versteigerungen wie auch an dem Umfange derselben betheiligt, und zwar, wie bereits erwähnt, Brandenburg mit 20 968, Posen mit 8818, Schlesien mit 7397, Westpreußen mit 7037, Pommern mit 6837 und Ostpreußen mit 6785 ha, die östlih der Elbe belegenen Provinzen zusammen mit rund 58 0090 ha, sodaß für alle übrigen Provinzen eine geringere versteigerte Fläche übrig blieb als für jede der genannten östlihen Provinzen. : s i

Ueber die Gesammtzahl und die Gesammiflähe der in dem elf- jährigen Beobachtungszeitraume in den einzelnen Provinzen versteigerten landwirthschaftlihen Besißungen giebt die nahstehende Uebersicht Aus- funft, nah welcher nahgewiesen wurden (ohne Abrechnung der mehr- maligen Versteigerungen) ; i

in Ostpreußen . , . 3727 Versteigerungen mit 121 802 ha Fläche,

Westpreußen . 2197 151 208 ¡

Brandenburg . . 1628 83301

Pommern . 966 L LOTNOT

2 058 158 074 E802 108 094 E 997 2 L j

Schleswig-Holstein 788 N nee S L088 16 395 Z estfalen . .,. 761 8191 Hessen-Nafsau . . 1314 j; z 5 618 Rheinland . . . 2342 ï 9 951 , Hohenzollern , . 106 ü 602 ,„ L im Staate . 22764 802732 , ¿ Mit Einrehnung der Zwangsverfteigerungen derjenigen Grund- stüûde, welche nur im landwirthshaftilihen Nebenbetriebe bewirth- schaftet werden (im Jahre 1896: 1759 mit 10041 ha Fläche und 107 241 A Grundsteuer-Reinertrag), und der Versteigerungen zu Auseinandersetzungs- (115 mit 917 ha und 19 114 A Gr.-N.) und EGrbtheilungszwecken (154 mit 923 ha und 15 227 Æ Gr.:-N.) erhöhte h im Jahre 1896 die Zahl der versteigerten landwirthschaftlichen Grundstücke auf 3545 mit einer Flähe von 75988 ha und einem Grundfteuer-Reinertrage von 682 432 M.

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Zur Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg meldet „W. T. B.“: In einer gestern ab- gehaltenen, zahlreih besuchten Versammlung der Schauerleute wurden 532 Stimmen für Anerkennung des Arbeitsnachweises der Arbeitgeber abgegeben, 259 dagegen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs®s Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deuishen Reich am 15. Februar 1899. (Nah den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.) 2 Nacstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in welhen Roß, Maul- und Klauenseuche, Lungen]euche oder Schweineseuhe (ein]|chl. Schweinepest) am 15. Februar bherrs{ten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind leßtere in Klammern —_ bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in welhen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

1.

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Pommern | Posen |

Schlesien

Sachsen Sehl.-Holstein

Westfalen | : Hessen «Nafsau{ i

Rheinland

Hobenzollern È

Bayern ]

Sawhsen

Baden

Hessen Oldenburg |

Sa(sen- | Cob.-Gotha

Lothringen

Elsaß- i :

1 (1), Kalau 1 Neustettin 2

s Hannover | :

| Württemberg 1 | ; |

84!

Arnswalde 1 (3),

tettin . Köslin . Stand s

e a o Bromberg . . Breslau . Liegniß . Oppeln . .. Magdeburg . . Merseburg . Erfurt . Schleswig Hannover . Hildesheim . Lüneburg Stade . Osnabrück Aurih Münster . Minden . Arnsberg. Caffel Wiesbaden . Koblenz . Düffeldorf . Ia 2 2s Trier Aachen ä Sigmaringen . Oberbayern . . Niederbayern .

Oberfranken. . Mittelfranken . Unterfranken Schwaben Bauten .

| Dresden .

| Leipzig M aue Neckarkreis . . Schwarzwaldkreis . Jagstkreis Donaukreis Konstanz . Freiburg . Karlsruhe

| Mannheim . Starkenburg Oberhessen .

| Rheinhessen .

Sachsen-Weimar . Melenburg-Strel Oldenburg . ; Ea | Birlenféld , | Braunschweig .

| Sachsen-Meiningen .

| Sachsen-Altenburg

G is f Gotha * . * E Oba s

| Schwarzburg - Sondersh. 3| Schwarzburg -Rudolstadt

| Waldeck .

5) Reuß älterer Linie

| Neuß jüngerer Lin

| Schaumburg-Lippe

Ee S | Lübe. L ! Bremen . | Hamburg S2! Unter-Elfaß Ober-Elfaß .

Betroffene Kr a.

6: Prenzlau

(1). 112: Jarotschin 1

30) Melenburg-Shwerin ;

Tothriñgen .….ch »

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| 98/100 4| 15| 46 7| 39/155

eise 2c. 1)

Maul- und Klauenseuche.

3: Marienburg i. Westpr. 1 (2). 1 (1), Shwey 3 (3). münde 1 (1), Charlottenburg Stadt 1 (1), Osthavelland 1 (1). 7: Landsberg a. Warthe 1 (1), l 8: Ueckermünde 2 (7), Randow 3 (3), Pyriß 5 (14), Sa 12 (23), Regenwalde 2 (5). 4). 2 (2), Posen West 1 (1), Birnbaum 1 (1), Fraustadt 1 (1), Schmiegel

4: Rosenberg i. Westpr 1 (1), Templin 1 (1), Anger-

Lebus 1 (1), Luckau

9: Dramburg 1 (1), (1), Sthroda 4 (4), Schrimm

Aichach. 6 (11), Bruck 1 (1), Dachau 2 (2), Ebersberg 16 (82), Erdin % (64), Freising 3 (4), Friedberg 6 (24), Miesbach 3 (3), Mühldo 4 (16), München 1 21 (46), München 11 7 (8), Pfaffenhofen 1 (2), Rosenheim 4 (8), Schongau 1 (1), Tölz 1 (2), Traunstein 2 (3 Wasserburg 47 (77), Weilheim 2 (3). 838: Landshut Stadt 1 3), Landshut 1 (1), Rottenburg 1 (1), Vilsbiburg 1 (1). 39: Germers- beim 5 (15), Kaiserzlautern 3 (3), Kirhheimbolanden 3 (5), Landau 4 (9), Ludwigshafen a. Rh. 2 (2), Neustadt a. H. 3 (9), Pirmasens 1 (2), Speyer 1 (1), Zweibrücken 1 (1). 40: Amberg 3 (4), Kemnath 1 (1), Neumarkt i. Bay. 1 (1), Neustadt a. W.-N. 8 (19), Regensburg 1 (7), Stadtambof 2 (4), Tirschenreuth 2 (2). 41: Dir (pin Stadt 1 (1), Bamberg 1 6 (17), Ebermannstadt 1 (1), orcheim 2 (3), Kronach 9 (56), Kulmbach _1 (4), Lichtenfels 5 (12), Rehau 1 (1), Staffelstein 4 (5). 42: Schwabach Stadt 1 (3), Dinkelsbühl 2 (5), Erlangen 2 (2), Feuhtwangen 3 (4), Fürth 1 (3), Neustadt a. A. 1 (1), Rothenburg a. T. 6 (12), Scheinfeld 1 (1), Schwabah 1 (1), Uffenheim 2 (2), Weißenburg 2 . 43: Alzenau 1 (1), Brückenau 3 (6), Ebern 1 (1), Gerolzhofen 3 (4), Hammelburg 3 (4), Haßfurt 4 (7), Karlstadt 1 (1), Kissingen 9 (2), Kißingen 1 (1), Königshofen 2 (8), Lohr 5 (6), Mellrichstadt 3 (3), Neustadt a. S. 1 (5), Schweinfurt 10 (42). 44: Günzburg Stadt 1 (6), Augsburg 6 (11), Dillingen 1 (1), Donauwörth 1 (1), Füssen 3 (3), Günzburg 14 (52), Illertissen 2 (2), Kaufbeuren 1 (1),

empten 2 (2), Krumbach 6 (10), Lindau 2 (2), Memmingen 2 (2), Mindelheim 1 (1), Neuburg a. D. 4 (6), Neu-Ulm 3 (5), Oberdorf 1 (7), Sonthofen 1 (1), Wertingen 3 (8), Zusmars8hausen 5 (24). 47 : Leipzig Stadt 1 (Schlachthof), Leipzig 3 (6), Grimma 3 (3), Oschatz 1 (1), Döbeln 1 (1), Nochliß 1 (1). 48: Annaberg 2 (3), Schwarzenberg 1 (1), Zwickau 1 (1), Oelsnig 1 (1). 49: Backnang 2 (2), Böblingen 1 (1), Brackenheim 1 (1), Cannstatt 3 (4), Heil- bronn 3 (7), Leonberg 4 (5), Ludwigsburg 5 (6), Marbach 1 (8), Neckarsulm 3 (3), Stuttgart Stadt 1 (1), Vaihingen 4 (4), Weins- berg 1 (1). 50: Balingen 1 (4), Calw 4 (14), Herrenberg 7 (53),

orb 2 (4), Nagold 2 (3), Neuenbürg 4 (6), Nürtingen 2 (2), Pherndorf 1 (1), Reutlingen 1 (1), Rottenburg 3 (3), Rottweil 4 (10), Sulz 12 (48), Tübingen 2 (2). 51: Aalen 1 (2), Crailsheim 1 (2), Ellwangen 1 (1), Gaildorf 1 (1), Gerabronn 9 (8), Hall 2 (2), Künzelsau 1 (3), Mergentheim 1 (2), Neresheim 3 (12), Oehringen 9 (31), Welzheim 1 (5). 52: Biberah 2 (5), Ghingen 2 (20), Geislingen 1 (4), Göppingen 3 (3), Kirchheim 2 (3), Laup- heim 4 (10), Leutkirch 3 (3), Münsingen 4 (78), Navens8- burg 2 (6), Saulgau 1 (12), Tettnang 1 (3), Ulm 2 (3), Waldsee 1 (1), Wangen 4 (8). 58: Engen 2 (6), Ueberlingen 4 (6). 54: Breisach 1 (3), Emmendingen 2 (2), Lörrach 1 (17), Kehl 4 (12), Lahr 3 (8), Offenburg 1 (1). 55: Achern 4 (20), Bühl 2 (4), Durlach 2 (3), Karléruhe 1 (1), Pforzheim 3 (16). 56: Schweßingen 1 (4), Weinheim 1(1), Eppingen 2 (12), Heidelberg 3 (6), Adelsheim 1 (1), Tauberbishofsheim 2 (4). 57: Darmstadt 1 (1), Bensheim 1 (2), Dieburg 4 (6), Heppenheim 1 (2), Offenbach 1 (1). 58: Alsfeld 1 (1), Büdingen 4 (19). 59: Mainz 1 (1), . Alzey 2 (2), ODppen- heim 1 (2), Worms 2 (9). 60: Rostock 1 (1). 61: Eisenach 1 (1), Dermbah 2 (6). 65: Fürstenthum Birkenfeld 1 (4). 66: Braunschweig 6 (9), Wolfenbüttel 2 (2), Holzminden 3 (9). 67: Meiningen 1 (3), Hildburghausen 11 (22), Sonneberg 11 (46), 68 : Roda 4 (7). 69: Coburg 24 (166). 70: Ohrdruf 2 (3). 71: Deffau 1 (1), Cöthen 4 (4), Bernburg 3 (4), Ballenstedt 1 (1). 73 : Rudolstadt 4 (49). S2: Straßburg Stadt 1 (4), Straßburg 9 (17), Erstein 3 (49), Hagenau 2 (2), Molsheim 2 (4), Sihlettitadt 1 (1), Weißenburg 4 (11), Zabern s (12). §83: Colmar 4 (10), Gebweiler 3 (4), Mülbavsen 7 (30), Thann 1 (2). 84: Meß 4 (4), Bol(en 8 (45), Château-Salins 4 (24), Diedenhofen 3 (8), Forbach 6 (34), Saarburg i. Lothr. 10 (21), Saargemünd 4 (19).

Zusammen: 1215 Gemeinden und 3073 Gehöfte 2c. b. Schweineseuche (einshließlich Shweinepeft). 4: Thorn 1 (1). 6: Prenzlau 2 (2), Westprigniz 1 (1).

*F ; Arnswalde 1 (1), Landsberg a. Warthe 1 (1), Lebus 1 (1), West- fternberg 1 (1), Kroffen 1 (5), Guben 2 (4), Kalau 1 (1). S : Regen- walde 2 (3). 9: Swlawe 1 (1). 10: Grimmen 4 (4). 1L: Schroda 1 (1), Posen Oft 1 (1), Samter 1 (1), Pleschen 2 (2), Adelnau 1 (1), Schildberg 1 (1). 12: Mogilno 1 (1), Znin 1 (1), Wongrowiß 3 (3), Gnesen 3 (3), Witkowo 1 (1). 183: Groß- Wartenberg 3 (3), Dels 1 (2), Trebnitz 8 (8), Militsch 5 (7), Steinau 2 (3), Wohlau 17 (20), Neumarkt i. Schl. 2 (3), Breslau 2 (2), Ohlau 3 (11), Strehlen 1 (1), Nimptsch 2 (2), Münsterberg 2 (2), Frankenstein 5 (6), Reichenbach 2 (3), Schweidniß 11 (13), Striegau 5 (5), Waldenburg 4 (4), Neurode 1 (1). 14: Sagan 1 (2), Sprottau 1 (1), Lüben 3 (5), Goldberg-Hainau 3 (3), Liegniß 2 (3), Jauer 1 (2), Landeshut 4 (4), Görliß 2 (2). 15: Groß-Strehlißz 1 (1), Zabrze 1 (1), Kattowitz 1 (1), Ratibor 1 (1), Leobshüß 1 (1), Pleß 1 (1), Neisse 1 (1), Grottkau 3 (3). 16: Wolmirstedt 1 (1), Aschersleben 1 (1), Halberstadt 1 (1), Wernigerode 1 (6). T7 : De- lißsch 2 (2). 18S: Langenfalza 2 (2), 19: Kiel 1 (1), Rendsburg 1 (1). 20: Hameln 1 (1). 21: Goslar 1 (2), Einbeck 1 (1). 22: Gifhorn 1 (1). 23: Zeven 1 (1). 28: Brilon 1 (1). 29: Cassel 1 (1), Homberg 1 (1). 30: Oberwesterwaldkreis 3 (3). 3S: Kleve 2 (2), Geldern 5 (5). 34: Trier Stadt 1 (1). 37: Berchtesgaden 1 (1), Freising 1 (1). 43: Gerolshofen 1 (1). 53: Bonndorf 1 (2). 58: Büdi-gen 1 (2). 60: Gadebusch 2 (2), Schwerin 1 (1), Güstrow 2 (3). 63: Jever 1 (1). 66: Wolfen- büttel 1 (1). S1: Geestlande 2 (2). §4: Mey 1 (1),

Jar bis | bis bis | und bis bis bis E A sammen Rot (Wurm). O O ie R) SAinkerc Ee 4 Zusammen : 182 Gemeinden und 223 Gehöfte.

und daß nah festen Grundsäßen verfahren wird, durch welche wir ‘die Sicherheit der Kredite beurtheilen und im allgemeinen die Uebersicht über die Art der Geschäftsgebahrung der Verbände erlangen können, Weiter wollen wir nichts,

Im übrigen kann das ganze Genessenshaftswesen nur in der freudigen Mitwirkung aller Betheiligten gedeihen, und dazu gehört vor allem freie Bewegung, dazu gehört vor allem Lust und Freude an der Selbstverwaltung. (Bravo! rets.)

Abg. Dr. Crüger: Es is niht richtig, daß die Schulze- Delitsch’ schen Kassen einen hohen Zinsfuß fordern müssen. Sie haben “im Gegentheil unter s{chwierigen Verhältnissen das Kreditbedürfniß ihrer Mitglieder sehr billig befriedigt. Erst die trüben Erfahrungen der Zentral-Genossenschaftskafse haben zur Befolgung fester Grundsäße geführt. Ich erinnere nur an den Wolsteiner Verband und die Vorgänge in Posen. Hat Herr von Huene hier als Abgeordneter oder als Staats- fommifsar gesprcchen ? Die Wechsel unserer Genossenschaften {ind niht liquid; die Sícherheit hat damit nichts zu“ thun. Ich hätte gewünscht, vom Regierungstisch zu hören, ob die Zentral-Genofsen- shaftékasse Giroverbindlihkeiten hat oder nit, freue mih aber über die Erklärung des Finanz-Ministers über die Sparkassen. Auch ih hoffe, daß das Genofsenschaftswesen beim Handwerk immer mehr Anklang finden wird. Soweit mir bekannt is}, fordern aber die Handwerker - Kreditgenossenshaften einen höheren Zinsfuß als die Schulze-Delißsch’schen.

Abg. Freiberr von Huene (Zentr.): Wir haben allerdings dem Wolfteiner Verband kündigen müssen, werden aber binnen kurzer Zeit unser Geld zurückerhalten. Ebento ift es in Posen. Von trüben Er- fahrungen ift keine Rede. Die Wechfel sind in drei Monaten bezahlt worden, ja in zwei Monaten; ih begreife also xicht, wie Herr Crüger bebaupten kann; es seien keine liquiden Wechsel. Wir können diese Wechsel jeden Tag liquid machen.

Nachdem noch die Abgg. Graw- Allenstein (Zentr.) und Dr. Hahn (B. d. L.) den Nuzen der Zentral-Genossenschafts- fasse und der Genofsenschaftsbildung horvorgehoben haben und Abg. Freiherr von Huene bemerft hat, daß er als Mitglied des Hauses und nicht als Präsident der La fmiaas: fasse gesprochen habe, wird der Etat der Zentral-Genossenschafts- kasse bewilligt. :

Schluß 4/, Uhr. Nächste Sißzung Montag 11 Uhr. (Etat der Justizverwaltung.)

2

bis | 5 50 | 100 | 200 | mebr ha | ha ha | ha

20

vis | F

ha

fammen 5 | ha

20

ha |

50 1 ha

00

ha

|

f 16 O | 100 0 a

20 h

Î | und

mehr

200 ha

361 276 286 208 180 190 |“ 69 | 54 287 | 1074 67 | 1 2319| N} M | 8 210 1. 16108 4 | 189 | 448 | 557 | 232| 96 | 48 | 77| 1458 1896 | 348 | 481 | 204| 82| 27 | 54 | 1196

Hiernah if im Jahre 1896 wieder ein Rückgang der Ver- steigerungen sowohl an Zahl wie an Umfang der versteigerten Be- fißungen zu verzeihnen gewesen, und zwar von 1895 bis 1896, wenn man nur die Besißungen von 2 ha aufwärts zunächst ins Auge faßt, ein folcher von 1458 auf 1196 der Zahl nah, von 66 802 auf 63 704 ha der Fläche nah. Der Zahl der Versteigerungen nach ist das leßte Jahr von allen 11 Jahren der Bericht3zeit das günstigste, günstiger noch als die Jahre 1891 und 1894; dem Umfange der versteigerten Flähe nach steht unser Jahr nur hinter den Jahren 1890, 1894, 1889 und 1891 zurück. Dasselbe Bild erbält man binsihtlich der Versteigerungen der Grundstücke überhaupt, d. h. wenn man auch die Zwangsversteigerungen der Grundstücke unter 2 ha berüd- sihtigt. Mit 1517 Versteigerungen (gegen 1834 bezw. 1566, 1998, 2299, 1536, 2220, 2014, 2446, 2355 und 2979 in den 10 Vorjahren 1895 bis 1886) und einer versteigerten Fläche von 64107 ha (gegen 67 259 bezw. 60 287, 69 327, 89 266, 62 351, 55 310, 61 801, 81 280, 81 681 und 110 063 ha in den 10 A deren Grundsteuer-Reinertra 540 850 M betrug, hat das leßte Jahr den Versteigerungsfällen na von allen 11 Jahren die niedrigste Zahl gebraht, während der Bas der versteigerten Fläche \ich im Mittel der leuten Jahre bält. Ueberhaupt s{wankt dieser Umfang feit 1889 wenig; nur das Jahr 1892 geht erheblich über den Durchschnitt hinaus. Die Zahl der Versteigerungen is seit 1889 im allgemeinen noch zurückgegangen. Die Gesammtzahl der während der in Frage kommenden 11 Jahre zur Zwangsversteigerung gelangten Besißungen verringert sih sogar nocch um die Zahl der mehrmaligen Verfteigerungen desselben Grundstücks, wie sie die amtliche Publikation allerdings nur für die- Gruxdstücke von 50 und mehr Hektar Fläche nahweist. An

1886 1887 1888 1889 1890

1891 1892 1893 1894

1948 1415 1538 1296 1179

450 759 669 506

2309 1691 1824 1504 1359

1197 1865 1623 1290

356 549 513 380

| | | | | J l | | | |

1164 1790 1693 1227 1458 1119

folchen Grundstücken find in der Berichtszeit 131 zweimal und 8

23 212 16 762 17 550 15 381 12935

4804 7912 6736 9129 9992 4948

n

6005 4 9850 7 6636 6538 9 7186 6 6979

807 9509

6212

020 636

5902 dreimal versteigert worden, und zwar am zahlreichften in der obersten

1 |

| |

85 978 64 261 63 107 45 887 41 713

amma Nem

7276 8140 6676 7078 7216 3835

| |

|

37870 53 505 40 891 34 949 38714 41 321

109 190 81 023 80 657 61 268 54 648

61 926 88 706 63 844 59 941 66 802 63 704

Größenklafse von 200 und mehr Hektar und in den östlichen Provinzen. Ebenso, wie in den früheren Jahren, überrascht au im leßten Jahre die si fast gleihbleibende Betheiligung der einzelnen

Größenfklasjsen an der versteigerten Gesammtfläche. entfizlen nämli von der leßteren Prozent auf Betriebe

von von bis 200 200u. mehr

unter 2

ha ha

0,79 0/81 0,77 0,86 1,20

0,68 0,63 0,70 0,57 0,68

0,63 Die

von

von

o 2 bis 5 5 bis 20 20

1,86 2,01 2,44 2,04 2,17 1,75

Größenklassen von 2—50 ha sind

ha

21,09 20,52 21,59 24,89

'-2338

7,70 8,86 9,72 8,51 8,31 7,72

von

bis 50 50 bis 100 160

ha

9,64 11,03 9,57 10,84 10,68 10,26

e

von

ha

7,71 8,41 8,96 8,33 9,87 9,21

‘demnach

ha

78,12 78,67 77,64 74,25 76,42

11,67 9,12 9,63

11,74

10,73

5,98

auch

Es

E

60,74 59,94 58,98 57,97 57,56 64,46 1896 wieder

mit rund einem Fünftel, die Größenklafse von 50 und mehr ha mit fast vier Fünfteln an der Fläche der versteigerten Grundstüde betheiligt. Eine erhebliche Verschiebung in dieser Richtung ist im leßten Jahre gegenüber den Vorjahren nur in der Größenklasse der Be 100-—200 ha eingetreten, indem 1896, wie die oben stehende erfte

Tabelle ersihtli®d macht, gegen 48 mit 7216 ha

nur

27 Grundfstücke im Jahre 1895

zur

mit

ungen von 3835 ha

Versteigerun

Preußen.

Soldin 1 (1), Züllihau-S{wiebus 1 (1), Kalau 1 (1).

Bez. Köslin: Stolp 1 (1).

Frauftadt 1 (1). Bez. Breslau: Strehlen 1 (1), Habelshwerdt 1 (1).

Oppeln: Kattowiy 1 (1).

Reg.-Bez. Stade: Minden: Halle i. W. 5 (6). Württemberg. Elsaf: - Lothriugen.

T E

Löbau 1 (1). Ulm 1 (1). stadt 1 (1).

Sachsen.

Neg.-Bez. Merseburg: Neuhaus a. O.

1: (1).

Zusammen : 24 Gemeinden und 27 Gehöfte.

Preußen. kreis Berlin: 1 (1).

Lungeuseuche.

Stadtkreis Berlin 1 (3). Neg.-Bez. Frankfurt:

Reg.-

Neg.-Bez. Posen: Obornik 2 (2), Reg.-Bez. Bromberg: Jnowrazlaw 2 (2). NReg.-

Neg.-Bez. Merseburg Reg.-Bez.

Kreishauptm. Bauten: Donaukreis: Ebingen 1 (1), Bezirk Unter-Elsaß: Schlett-

Neg.-Bez. Marienwerder: Kulm 2 (2). Stadt- Reg.-Bez. Posen: Jarotschin 2 (3), Pleschen

1 (1). Reg.-Bez. Bromberg: Strelno 1 (1). Reg.-Bez. Mag de- burg: Wanzleben 4 (5), Neuhaldensleben 2 (3), Aschersleben 1 (2).

Bayern.

Neg.-Bez. S ch

waben : Mindelheim 1 (1).

Zusammen : 15 Geme?inden und 19 Gehöfte.

Maul- und Klauenseuhe und Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Preußische Provinzen, ferner Bundes- staaten, welche in Negierungs- Bezirke gztheilt sind.

Regzierungs- 2c. Bezirke, * fowie Bundesftaaten, welche nit in Regierungs-Bezirke getheilt find.

Maul-

Klauen-

und

feuche

Schweine-

feuche

einshl. Schweine-

pest

1,

3.

ck | Kreise 2c.

2 | Gemeinden

= | Kreise 2c.

o | Gemeinden

Ostpreußen \ Westpreußen \

Brandenburg (

S E ator 1d Laufénde Mr.

Königsberg . Gumbinnen Q 4 Marienwerder . Berlin . entra rankfurt

orm! o!

o l

l ou !

1 (2), Pleschen 1 (1), Adelnau 3 (4), Sthildberg 4 (5). Wirsit 1 (2), Inowrazlaw 4 V Wongrowiy 2 (6), Witkowo 1 (1). 13: Namslau 3 (4), Groß-Wartenberg 9 (14), Oels 25 (40), Trebnitz 7 (17), Militsch 3 (4), Guhrau 1 (2), Neumarkt i. Schl. 2 (3), Breslau 12 (18), Oklau 11 (24), Brieg 7 (15), Strehlen 1 (3), Schweidniß 2 (2), Striegau 1 (1). 14: Glogau 5 (7), Lüben 1 (1), Bunzlau 1- (2), Schönau 2 (2), Hirschberg 1 (2), Löwenberg 1 (1). 15: Neustadt i. O.-S. 2 (2), Falkenberg 1 (1). 16: Gardelegen 3 (3), Jerihow 1 5 (5), Jerichow Il 1 (1), Kalbe 1 (1), Wanzleben 6 (11), Magdeburg Stadt 1 (2), Wolmirstedt 4 (8), Neuhaldensleben 6 (15), Oschersleben 5 (7), Aschers- leben 1 (1), Halberstadt 1 (l). L7: Liebenwerda 2 (4), . Torgau 5 (22), Schweiniß 1 (1), Bitterfeld 1 (1), Halle a. S. Stadt 1 (2), Saalkreis 6 (8), Delibsch 3 (3), Mansfelder Seekreis 9 (15), Querfurt 1 (1), Merseburg 4 (5), Weißenfels 5 (5), Naumburg 2

19), Zeiß 1 (1). 18: Weißensee 1 (1), Ziegenrück 1 (1), Schleu-

ngen 3 (20). 19: Süderdithmarschen 1 (1). 20: Hannover 2 (2), Hameln 1 (4). 21: Peine 4 (7), Hildesheim 3 (15), Gronau 2 (3), Alfeld 1 (2). 22: Gifhorn 1 (2), Burgdorf 4 (7), Uelzen 2 (2). 23: Osterholz 1 (1). 24: Lingen 1 (6), Osnabrück 1 (2). 26: Warendorf 1 (1), Lüdinghausen 2 (3), Coesfeld 1 (2), Ahaus 1 (1), Borken 1 (1), Recklinghausen 1 (1). 27: Bielefelo 3 (4), Wiedenbrück 9 (14), Warburg 1 (1). 28: Hamm 2 (2), Hörde 3 (3). 29: Frankenberg 1 (5), Frißlar 5 (11), Gelnhaufen 1 (2), Gersêfeld 1 (1), Hanau 2 (4), Homberg 1 (1), Rotenburg i. H.-N. 1 (1), Shlüchtern 2 (5), Schmalkalden 2 (2). 830: Ovderwester- waldfreis 1 (1), Oberlahnfkreis 1 (Q, Os 4 (6), Sankt Goars- hausen 1 (1), Rheingaukreis 2 (4), Wiesbaden 1 (1), Untertaunuskreis 2 (8), Obertaunuskreis 1 (1), Dost 4 (5). 3L: Kreuznach 1 (1), Simmern 2 (2), Zell 1 (1), Cochem 1 (6), Mayen 1 (2, darunter 1 Shafherde), Ahrweiler 3 (3), Neuwied 1 (1), Weßlar 1 (1). 3S: Kleve 5 (11), Rees 4 (9), Krefeld 5 (7), Mülheim a. Ruhr 1 (1), Ruhrort 2 (2), Mörs 12 (23), Geldern 8 (24), Kempen 7 (10), Düsseldorf 2 (2), Mettmann 1 (1), Neuß 3 (7), Grevenbroih 5 (6), Gladba 2 (3). 33: Gummeröbah 2 (5), Siegkceis 2 (5), Köln Stadt 1 (2), Köln 4 (7), Bergheim 6 (8), Euskirhen 10 (24), Rheinbach 2 (2). 34: Bitburg 1 (4), Bernkastel 1 (6), Trier Stadt 1 (1), Trier 3 (6), Merzig 2 (3), Saarlouis 7 (101), Saarbrücken 13 (34), Ottweiler 1 (1), Sankt Wendel 2 (4). 835: Etkelenz 4 (4), Geilenkirhen 3 (4), Jülih 4 (5), Düren 11 (26), Aachen 1 (1). 836: Haigerloch 2 (12). 37: München Stadt 1 (5),

1) An Stelle der Namen der Regierungs- 2c. Bezirke ift die

entsprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

Das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Viehhofe zu Frankfurt a. M. (Sachsenhausen) am 18. Februar und vom Schlachtviehhofe zu Köln an demselben Tage.

Egypten. ;

Infolge Auftretens der Beulenpest in Port Louis (Mau- ritius) ist für Herkünfte von dort das Pestreglement in Kraft gesetzt worden.

Handel und Gewerbe,

Das von der columbishen Regierung im Jahre 1897 dem Unternehmer Euripides Salgar ertheilte ausschließliche Recht zur Herstellung und zum Verkauf von Zündhölzchen und Zündkerzchen im Gebiet von Columbien ist durch Beschluß des columbishen Finanz-Ministers am 30. Dezember 1898 aufgehoben worden. Danach ist die Herstellung, die Einfuhr und der Handel mit Zündhölzern und Zünd- kerzhen in Columbien wieder freigegeben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 18, d. M. gestellt 15 299, nicht reht- zeitig geftellt keine Wagen.

In Obershlesien sind am 18. d. M. gestellt 4892, niht reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurseröffnung über das Vermögen des nicht protokollierten Kaufmanns David Meller in Lemberg, Haliczer-Straße Nc. 7, mittels Bescheides des K. K. Landesgerichts in Lemberg vom 13. Fe- buar 1899 S. 2/99. Proviforisher Konkursmasseverwalter Advokat Jabloúski in Lemberg. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des defini- tiven Konkursmafseverwalters) 23. Februar 1899, Mittags 12 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 14. April 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 8. Mai 1899, Vormittags 10 Uhr.

Berlin a2 Februar.

Marktpreise nah Ermittelungen des Kzaiglichen Pol

zet-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per