1899 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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r mißlih, fortwährend Aenderungen der Gesetzgebung herbeizuführen. wer empfundener Uebelftant VrLanbes E geme

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man sih über diese Bedenken hinwegsezen. Es wird aber zu prüfen

sein, ob nit einige Aenderungen der Vorlage nothwendig sind; es

darf niht vorkommen, daß der Richter einen Zeugen als unglaub- würdig ohne weiteres unvereidigt läßt, weil dem Zeugen dadur der Stempel als Lügner aufgedrückt würde. Auh die Befreiung der Redakteure von der Zeugnißpfliht würde, wie bei den Aerzten und Geistlihen, nothwendig sein. Zahlreiher als bei dem Zeugeneide Tommen die Meineide bei den Parteieiden vor; nah dieser Richtung Hin sollte die Gefeßgebung vorgehen. Abg. Herzfeld (Soz.) empfiehlt die Einführung des Nacheides und die Einführung uneidliher Aussagen in dem Vorverfahren, ferner eine Reform der Vereidigung der Beamten. Die Polizei- beamten gäben die Quelle ihrer Kenntnisse, die Behauptungen der Polizeivigilanten, nicht an. Eine Reform auf diesem Gebiete wäre zur Förderung der Wahrheit ebenfalls dringend nothwendig, ebenso die Befreiung der Nedakteure von der Zeugnißpfliht. Der Grund- saß, den die Vorlage aufftelle, daß als Wahrheit dasjenige gelten folle, was das Geriht einstimmig als fol{he anerkenne, könne nicht gutgeheißen werden. Denn die Richter gehörten alle der besizen- den Klasse an und kämen leicht zur Einstimmigkeit ; sie seien einseitig erzogen und hâtten keine Kenntniß von den Gefühlen der arbeitenden Klasse. (Vize-Präsident Dr. von Frege: Der Redner greift den deutshen Richterstand in einer Weise an, die ih als parlamentarisch nicht anerkennen kann.) Wenn die Richter eine Aussage als unwahr oder unerbeblich erklärten, so würde auch das Schwurgericht dadurch beeinflußt werden. Aber das Schwurgericht müsse als Volksgericht erhalten werden, in dem alle Volksklafsen vertreten sein müßten. Abg. Graf von Bernstorff - Lauenburg (Np.): Ich bin mit dem Vorredner nur einverstanden in Bezug auf feinen Antrag auf Ueberweisung in die Kommission und auf Einführung des Nacheides. Was er sonst ausgeführt hat, rührt wohl nur daher, daß noch kein Richter Sozialdemokrat geworden ist. Wir haben alle Ursache, dankbar zu sein für die Vorlage, die nicht unerwartet kommt; denn wir hatten in Aussicht genommen, die Frage durch ein besonderes Geies ragen dg En fie Au E Ie e allen Umständen ggestellt wird. Mit der Berufung, welche die sechste Kommi beschäftigt, ist es anders. G ! M Ms Abg. Riff (fr. Vgg.) ist mit dem Inhalt der Vorlage ein- verstanden, spricht aber sein Bedauern darüber aus, daß die Regierung die nothwendigen Reformen der Rechtspflege so stückweise bringe, und empfiehlt ebenfalls die Ueberweisung an die sechfte Kommission, Abg. von Salish: Ih habe mich vorhin kurz ge- faßt, weil ih der Meinung war, daß die Vorlage keinen Widerspruch fiaden würde, nachdem wir uns zwei Jahre lang mit ihr beschäftigt hatten. Redner wendet sich gegen die Gegner der Vorlage und be- fürwortet die s{leunige Erledigung der legteren, damit man endli zu dem erwünschten Ziele komme.

Die Vorlage wird der sechsten Kommission überwiesen. (Etat) S 51/4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 1 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 24. Sizung vom 20. Februar 1899. Die zweite Berathung des Staatshaushalts- E 1899 wird bei dem Etat der A Va en Uma ortgeseßt. . Bei den Einnahmen aus den Kosten und Geldstr (60 890 000 M) regt ; E

Abg. Noelle (nl.) Herabseßungen des Gerichtskost stärkere Degression der ider Skts an: rihtskostengeseßes durch

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Jch habe dem Vortrage des Herrn Abg. Noelle nicht vollständig folgen, wenigstens nicht alles verstehen können. Darüber besteht kein Zweifel, daß die Anregungen, die der Abg. Noelle gegeben hat, bei einer Revision des Gerichtskostengesees eingehende Würdigung finden werden. Aber, wie Sie bereits von dem Herrn Referenten gehört haben, und wie auch der Herr Abg. Noelle wiederholt hat, sind die nothwendigen Grundlagen für eine sfolche Revision, die in den statistishen Aufstelungen zu suchen sind, noch nit zum Abs{luß gelangt, und der Abschluß steht au niht unmittel- bar bevor. Selbstverftändlich werden diese statistishen Ermittelungen in der näthsten Session zu Ihrér Kenntniß gebraht werden, und wenn si daraus die Nothwendigkeit und die Berechtigung einer Ne- vifion der Kostengeseße ergiebt, so hoffe i, daß gleichzeitig mit ihnen auch eine Novelle zum Gerichtskostengeses Ihnen vorgelegt werden kann.

Abg. Krause- Waldenburg (fr. kons, ali ibÿ {wer Berftändlit) beschwert P über n G ae Unrecht die Lösung eines doppelten Stempels verlangt worden sei.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Der von dem Herrn Abg. Krause vorgebrachte Fall ist mir nicht bekannt. Ich habe auh aus seinem Vortrage nicht entnehmen können, wo die Sache gespielt bat, und ebenso wenig, ob in der Sache der Instanzenzug durchgeführt worden ift, ob etwa gegen die von dem Herrn Abg. Krause bemängelte Entscheidung Beshwerde und mit welchem Erfolz erhoben worden ist. Wenn die Sache so liegt, wie der Herr Abg. Krause vorgetragen hat, nehme ih keinen Anstand, zu erkläten, daß ich das Verfahren für materiell ungereht- fertigt halte; ob auch formell, darüber vermag ich im Augenblick ohne die nöthigen Unterlagen niht zu urtheilen. Wenn ih richtig verstanden habe, hat die Sache so gelegen, daß zu einem Kaufvertrag über ein Grundstück, der der vormundshaftlihen Genehmigung be- durfte und der erst mit der obervormundschaftlichen Bestätigung ftempelpflichtig wurde, der Stempel sofort verwendet wurde. Dem- nächst ist es zur Auflassung gekommen, und später ist auf Grund eines Monitums des Rechnungsrevisors der Auflafsungsstempel nahgefordert worden. Ob formell das Verfahren des Rechnungs- revisors begründet war, darüber muß ich -mich mangels genauer Kenntniß der Sache des Urtheils enthalten. Mateériel würde ih das Verfahren unter allen Umständen für bedauerlih und ungereht- fertigt halten. Wenn eine Beshwerde in der Sache erhoben wird, habe ih keinen Zweifel, daß dem Mann die 130 Æ, falls er sie zweimal gezahlt hat, werden erstattet werden.

Im übrigen s{heint es mir, als wenn der Appell, den der Herr Abg. Krause hier an den Justiz-Minister gerihtet hat, mit größerem Recht an die Gesammtheit seiner Kollegen im Amte zu rihten gewesen

wäre. Diese haben es in der Hand, daß sie von den Eingesessenen ihres Bezirks als Freunde und Berather betrahtet werden und nicht in ein unfreundlihes Verhältniß zu ihnen gelangen. Seitens der obersten Justizzerwaltung geschieht alles, dahin zu wirken, daß in solcher Weise seitens der Richter verfahren wird. Jch kann insbesondere hervorheben, daß auch die Amtsrichter ausdrückiih an- gewiesen sind, in Kosten- und Stempelfragen das Publikum überall nach Möglichkeit zu belehren und dahin zu wirken, daß das Publikum

Umfange Folge gegeben werde.

fangenen weist

Abg. Pleß (Zentr.) auf die Shädigung des Kleingewerbes durh den Fabrikbetrieb in den Strafanstalten hin und Deportation der Gefangenen nah n A E N ARPPE Le

Justiz-Minister Schönstedt: i Meine Herren! Jh glaube annehmen zu dürfen, daß Herr Abg. Pleß von mir nit erwartet, daß ih in diesem Augenblick und an dieser Stelle auf den von ihm angeregten Gedanken einer Einrichtung von Strafkolonien eingehe. Ich glaube mih beshränken zu dürfen auf diejenigen von ihm erwähnten Punkte, die mit dem vorliegenden Titel unmittelbar in Beziehung stehen, mit dem Arbeitsverdienfst: der Gefangenen. Nach dieser Richtung hin habe ih zunächst thatsählih zu erklären, daß im Bereih- der der Justizverwaltung unterstellten Gefängnisse eine Druckerei sih niht befindet, und daß die von dem Herrn Abg. Pleß erwähnte Statistik von dem Ministerium des Innern ausgegangen ift, welches im Augenblick noch nit ver- treten ift, Jch habe aber Nachricht geben lassen an das Ministerium des Innern; es wird vorauësihtlich noch ein Vertreter desselben hier ersheinen und über den Punkt Aufklärung geben. Au nur der Ver- treter des Ministeriums des Innern würde Aufklärung geben können, zu der von dem Abg. Pleß hervorgehobenen Thatsache, daß der Arbeits- verdient der Gefangenen erheblich zurückgegangen sei; denn auch in dieser Beziehung haben die vorgetragenen Zahlen nur auf die Gefängnisse Bezug, die dem Ministerium des Innern unterstellt sind. Soweit mir die Verhältnisse bekannt sind, is in den Gefängnissen der Justizverwaltung ein folcher Rückgang nicht eingetreten, vielmehr soll dort sogar der Verdienst der Gefangenen ein größerer geworden sein als früher. Was nun den Hauptpunkt angeht, den Herr Abg. Pleß angeregt hat, daß ‘die Gefangenenarbeit dem Privatgewerbe, der Privatindustrie keine Konkurrenz machen solle, so ift ja das ein Punkt, der hier {hon sehr oft erörtert und fast in jedem Jahre zur Sprache gebracht worden ist. Es sind nah dieser Richtung hin, wie ih glaube sagen zu dürfen, ganz erheblihe Fortschritte in den leßten Jahren gemacht worden, Die neue Gefängnißordnung der Justizverwaltung enthält in §71 die ausdrücklihe Vorschrift : „Die dauernde Beschäftigung der Gefangenen if thunlichst dur Arbeiten für Staatsbetriebe zu sihern. Wo eine andere Beschäftigung der Gefangenen nit zu vermeiden ist, foll eine Regelung dahin erfolgen, daß die Interessen des Privatgewerbes möglihste Schonung er- fahren ; insbesondere ist der Arbeitsbetrieb auf zahlreihe Geschäfts- betriebe zu vertheilen und die“ Arbeit, soweit angängig, in Stück- oder Tagelohn zu vergeten. Eine Unterbietung der freien Arbeit ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Gefangenen- arbeit zu vermeiden.“ Meine Herren, seitens der Justizverwaltung geshieht alles, was gesehen kann, um dahin zu wirken, daß diese Vorschriften niht auf dem Papier stehen bleiben, sondern daß sie au zur praktishen Aus- führung gelangen. In vollem Umfange, in einem Umfange, der die Privatindustrie vollkommen befriedigt, wird allerdings das kaum dur- zuführen fein. Nun war, wenn ih mich recht erinnere, bei früheren Verband- lungen in dieser Frage darüber immer allgemeine Uebereinstimmung, daß dahin gestrebt werden müsse, die Arbeitskraft der Ge- fangenen thunlichst für die Zweke der Staatsverwaltung und der Staatsbetriebe selb nuÿbar zu machen. Das i} auch in dem von dem Herrn Abg. Pleß vorgetragenen Fall “geschehen, wenn in der Druckerei eines unter dem Herrn Minister des Innern stehenden Gefängnisses für Staatszwecke eine Statistik hergestellt ist. Daß dadur der Privatindustrie mittelbar au Konkurrenz gemacht wird, ja, meine Herren, das ift allerdings niht zu leugnen; aber eine Konkurrenz in dieser Form is bisher meines Wissens in diesem Hohen Hause niemals beanstandet worden. Niemals dürfen wir außer Betracht lassen, daß es unbedingt noth- wendig ist, die Gefangenen zu beshäftigen; daß es hier- bei außerordentlich schwierig ift, für sie überall passezde und solche Beschäftigung zu finden, deren Erzeugnisse niht irgendwie mit dem Gewerbebetrieb der Privatpersonen in Konkurrenz treten, das ift eine bedauernéwerthe Thatsah-z. Aber die Arbeit bleibt das wesentlichste Erziehungs8mittel für die Gefangenen. Und wenn Herr Abg. Pleß hervorgehoben hat, daß es eine der höhsten und ersten Afffgaben der Gefängnißverwaltung sein müsse, dafür zu sorgen, daß die Gefangenen die Strafanstalt gebessert verlassen, daß die Zabl der Nückfälligen sih-vermindere, so, glaube ih, muß der Weg hierzu am allerersten in der angemessenen Beschäftigung der Gefangenen gesucht werden. Daß die Beschäftigung der Gefangenen auf dem Gebiete der Landwirthschaft und eventuell, wenn Gelegenheit sih dazu ergeben möchte, für große öffentlihe Bauten, Kanalbauten und Eisenbahnbauten eine sehr erwünschte sein würde, wird seitens der Staatéregierung in vollem Umfange aneikannt. Auch iu dieser Beziehung geschieht alles, um die Arbeitékräfte der Gefangenen soweit als thunlih, namentli der Land- wirthshaft zur Verfügung zu stellen. Das ift insbesondere seitens der Justizverwaltung in sehr umfassendem Maße im vorigen Jahre in Slesien geshehen aus Anlaß der großen Ueberschwemmungsschäden, und es ist seitens der Negierungs-Präsidenten und des Ober-Präsidenten ganz befonders anerkannt worden, daß die Gefängnißverwaltung in dieser Richtung das allergrößte Entgegenkommen bewiesen und dadurch sowobl zur raschen Beseitigung des Nothstandes mitgewirkt als auch verhindert habe, daß die Gefangenenarbeit mit der Privatindustrie in nachtheilige Konkurrenz trete. Jch kann die Versicherung geben, daß das Bestreben der Justizverwaltung dabin gerihtet fein wird, auf dieser Bahn weiter fortzuschreiten, und ih hoffe, daß die Klagen, die noch immer hier alljährlih erhoben werden, n dieser Richtung im Laufe der Zeit mehr und mehr verstummen werden.

Abg. Rickert (fr. Bag): Die Beamten in den Kolonien haben ih einstimmig gegen die Deportation der Gefangenen ausgesprochen. Auch die Justizverwaltung if gegen diese Idee. Die Beschäftigung der Gefangenen in der Landwirtbschaft halte i für- ein wichtiges Befserungsmittel. Auf die Kosten kann es dabei niht ankommen, au nit darauf, daß die Strafe dur diese Beschäftigung gemildert wird. Es würde sih au empfehlen, die Gefangenen in größerem Maße ¡u den Kanalbauten heranzuziehen. Bei den Ausgaben für das Gehalt des Ministers da ä

2. Träger (fr. Vp., bei seiner s{hwahen Stimme {wer verftändlih, weil er der Journaliftentribüne E Rücken e s

nit aus Rechtéunkenntniß in Schaden geräth. Meinerseits kann ih

nur dringend wünschen, daß dieser Anregung überall in möglichstem Bei den Einnahmen aus der Beschäftigung der Ge-

petitionen dieser Beamten seien vbn der vorgeseßten Bes

der Disziplin niht im Einklang stehend, Li e P y m fügung stehe im Widerspru " mit Art. 32 der Verfassung. Wenn einer im Namen eines ganzen Standes eine Petition an den Landt rihte, so mache dies niht den Eindruck, als wenn sih Viele B folhem Verlangen vereinigten. Der Landtag babe die Verpflichtung,

die Verfassung zu hüten und gegen jede Verkü rechts Verwahrung ériguleoet a erkümmerung des Petitioas-

E Schönstedt:

eine Herren! Ih erkenne selbstverftändlich vo

Befugniß jedes Mitgliedes dieses hohen Hauses r e aE Staatsregierung zur Rede zu stellen, wenn es der Meinung ist daß die Staatsregierung sich gegen Vorschriften der Verfassung vergangen N A ih E bestreiten zu dürfen, daß ein solcher Vorwurf m vorliegenden Fall gegen die Juftizverwa 1

erhoben werden kann. E PRC e L e

Der Herr ‘Abgeordnete hat gemeint, es sei in der Verfügun auf meine Weisung durch den Ober Siübeacetbbts. See E Hamm und au durch andere Ober-Landesgerichts-Präsidenten an die Gerichtsvollzieher ihrer Bezirke ergangen ift, ein Wechsel in der An- shauung der Justizverwaltung hervorgetreten gegen das Vorjahr; im Vorjahre seien Gesamntpetitionen der Gerichtsvollzieher : un- beanstandet geblieben, die mit sehr zahlreichen Unterschriften bedeckt gewesen seien, und in diesem Jahre habe man das plöglih für niht mehr zulässig erahtet. Ja, meine Herren, ih glaube, da liegt ein Mißverständniß zu Grunde: nicht in den Anschauungen der Justizverwaltung, sontern in der Art der Vertretung ihrer Interessen seitens der Gerichtsvollzieher ift ein Wechsel eingetreten. Die im vorigen Jahre hier eingebrahte Gesammtpekfion der Gerichtsvollzieher bewegte sich in angemessenen, ruhigen Formen, sie hatte keinen agitatorischen Charakter, sie war sahlich und objektiv gehalten. Das Gegentheil gilt von der Petition, von der ih zuerst Kenntniß bekommen habe aus der „Deutschen Gerichtsvollzieherzeitung“ zu einer Zeit, wo sie noch nit eingereiht war, sondern sich noch in Vorbereitung bes fand, und nunmehr dafür Progaganda gemacht wurde in den Kreisen fämmtliher Gerichtsvollzieher. Wie ih mir diese Petition angesehen habe, bin ich zu dem Urtheil gekommen, daß sie in durchaus un- S agitatorishen Tone gehalten sei.

Nun, meine H?:rren, hat ja jeder Beamte also au Gerichtsvollzieher das ihm verfafsungtmäßig s. f v Ma ret; daßer das hat, babe i in der von mir erlassenen und von dem Herrn Abgeordneten verlesenen Verfügung ausdrüdcklih anerkannt. Aber meine Herren, für die Beamten erleidet dohdie Ausübung der v-:rfassungsmäßigen Rechte gewisse Modifikationen, die \ih- ergeben aus den ibnen ob- liegenden Amtspflihten; ein Beamter darf nit in jeder Form und in jeder Weise sein verfckssungëmäßiges Reht au€üben, er muß immer dabei im Auge behalten feine amtlihe Stellung, die Rüsicten, die ihm sein Amt auferlegt. Meine Herren, Sie alle wissen, wie getabé in Beamtenkreisen die Agitation in “den legten Jahren einen immer größeren Maßstab angenommen hat auf Verbesserung ihrer äußeren Verhältnisse Jh erkenne die Berechtigung solcher Wünsche durchaus an; aber ich stehe auf dem Stand- punkt, daß die Beamten verpflihtet sind, ihre Wünsche in einer rüdsihtevollen, angemessenen Weise zur Sprache zu bringen. Meine Herren, das if im vorliegenden Fall niht geschehen; die Petition, die als Gesammtpetition beabsichtigt war, ift Ibnen jeßt in zablreihen Exemplaren vorgelegt worden als Einzel-Petition mit der Bezeihnung auf der linken Seite: „ehrerbietigste Petition der gehorsamst unterzeiGneten Gerihtevollzieher“. Meine Herren, die Ehrerbietung, wie sie darin zum Ausdruck gebraht wird gegenüber diesem hohen Hause, die ja durhaus am Plaße ift vermisse ih in dieser Petition durhaus, insoweit darin die Maß- regeln der Königlichen Staatsregierung einer Kritik unterzogen werden. Es finden sich in dieser Petition Ausdrücke dahin, es seien An- ordnungen getroffen von der Staatsverwaltung, die eines Subaltern- beamten durhaus unwürdig seien, es seien Maßnahmen getroffen worden, von denen man im preußishen Beamtenthum kein Beispiel aufweisen könne; die Maßregeln gingen darauf hinaus, die Gerichtsvollzieher uuver- dientermaßen zu demüthigen; das seien Akte der Erniedrigung, die das Standesbewußtsein zerstören und alle Berufsfreudigkeit vernichten ; der ganze Stand werde entwürdigt dur die Anordnung der Justiz- verwaltung. "Es heißt dann endlich:

Es ist mit dem Prinzip der Gerechtigkeit, welche die Grund- lage der Staaten bildet, unverträglich, Beamte von gleicher Kategorie und gleihem Range in fo wesentlih verschiedener Weise zu - be- handeln u. f. w.

Ja, meine Herren, das is nach meiner Meinung nit ein Ton, den Beamte, wenn sie Beshwerde erheben über die vorgesezte Verwaltung, \sich gestatten dürfen, und nur gegen diesen Ton, gegen diese Art richtet sih meine Verfügung. Darin liegt gerade der Punkt, den der Herr Vorredner übersehen hat: es ist keineswegs den Gerichtsvollziehern die Einreichung von Gesammipetitionen überhaupt verboten, sondern der Nachdruck liegt auf dem Wort derartiger Petitionen, wie sie hier vorliegen, daran sollen sie sich nit bec- theiligen in dieser agitatorischen Weise: (Sehr richtig! rets.) Wenn das von dem Herrn Vorredner berücksihtigt worden wäre, so würde er vielleicht Bedenken getragen haben, gegen mich den Vorwurf zu erheben, daß ih das verfassungsmäßige Ret der Beamten irgends wie habe beschränken wollen. Auf den Inhalt der Petitionen heute einzugehen, ift selbstverständlih kein Anlaß; aber ih wiederhole, daß in die verfassungsmäßigen Rechte der Gerichtsvollzieher niht ein- gegriffen worden. ist. Das beweist hon die Thatsache, daß Hunderte von Gerichtsvollziehern nunmehr diese Petition als Einzelpetition eingebraht haben, ohne daß irgend etwas deshalb gegen sie veranlaßt worden ift.

Es ift ein sehr großer Unterschied, ob s\olhe Petitionen als Einzelpetitionen kommen oder ob sie als das Ergebniß großer agita- torisher Versammlungen mit zahlreihen Unterschriften eingereiht werden. Gerade“ durch folche große Versammlungen wird der Geist der Unzufriedenheit und Auflehnung in die Beamtenschaft hinein- gebraht. (Sehr richtig! rechts.) Dem muß die Staatsregierung, die das Ruder fest in den Händen halten will, mit aller Kraft entgegen- treten, und das werde ih, soweit es in meinen Bereih fällt, mit aller Entschiedenheit thun. (Lebhaftes Bravo rets.)

Abg. Schmitz - Düsseldorf (Zentr.) be Ü

der Kosten der E diger Belg gent) Mert n Lee eue Ee

Die Vorgänge in Frankreih legen uns die Wichtigkeit eines unab- bängigen Richterftandes nabe. Die Staatsanwalte legen \ich in ihren

einheitlihe Regelung der Bezüge der Gerichtsvollzieher. Gesammt-

Strafverfolgungen niht die nöthige Beschränkung auf, ih denke namentlich an die Majeftätébeleidigungsprozesse. Den Wunsch nach-

einer Vermehrung der Richterftellen hat der Finanz - Minister als er- füllt bezeichnet, aber diese Vermehrung fteht niht im Verhältniß zu der Zunahme der Bevölkerung und der Rechtssahen und zu den Auf- Tvendungen für die Regierungsbeamten und Landräthe. Die Jufstiz- verwaltung wird in einer Weise zurückgestellt, wie es mit ihren Auf- gaben nit vereinbar ist. Die Gerichte, namentlih die Obergerichte, find so überbürdet, wie es das Publikum kaum vermuthet. Jn Düsseldorf bilden die Hilfsrichter die Hälfte der ordentlichen Ritter. land, z. B. in Stuttgart, München und Mannheim,

In Süddeuts i t find diese Verhältnisse viel befser als bei uns. Redner weist ferner

auf den beklagenswerthen Rückgang der schiedsrihterlihen Thätigkeit und auf die Zunahme der ohheitsverbrehen hin. Es sei zu erwägen, ob niht die bedingte Verurtheilung ein Mittel zur Verminderung der Rückfälle sei. Ein Einbruch in die Kronrechte würde diese Maßregel nicht sein. In dem starken Anwachsen der Referendare und Affsessoren liege eine große Gefahr für die Iuris- prudenz. Die Affessoren sollten mehr als bisher zu Amtsanwalten ver- wendet werden, damit sie Fühlung gewönnen mit den praktischen Be- dürfnissen des Lebens. Die haarsträubtenden baulichen Zustände vieler Gerichtsgebäude seien großentheils durch eine Reibe von Neukauten beseitigt worden. Es bleibe aber noch Manches zu thun übrig in der würdigen künstlerishen Ausshmückung unserer Gerichtsgebäude.

ZFustiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Der Herr Abg. Schmit hat ein fo reihhaltiges Bouquet von Wünschen und Anregungen hier vorgetragen, daß es mir {wer sein wird, ihm in allen Einzelheiten zu folgen. Ich bitte also von vornherein um Entschuldigung, wenn meine Antwort niht überall eine erschöpfende ift.

Der Herr Abg. Schmit hat zunächst eine Bemerkung gemaht in Bezug auf die Zunahme der Gerichtskosteneinnabme und daraus die Folgerung gezogen auf die Nothwendigkeit einer Vermehrung des Personals. Er hat dabei bemerkt, daß die Zunahme der Gerichts- kosten, wie sie sich aus den Etats der leßten Jahre ergiebt, wesentli zurückzuführen sein werde auf das Gerichtskostengeseß von 1895. Meine Herren, diese Thatsache ist niht vollkommen ridtig. Schon vor Erlaß des Geseßes von 1895 befanden sih die Gerichtskosten in stetigem Wachsen, und zwar dergestalt, daß fast jedes Jahr einen Mehrertrag von 2 Millionen Mark brachte. An diesem Verhältniß if seit Erlaß des Gefeßes von 1895 nichts ges ändert. In dem ersten Jahre nah dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsfostengesezes ist sogar die Zunahme eine geringere gewesen, und wenn mit einer Fortseßung des früheren regelmäßigen Anwahsens gerechnet werden könnte, dann würde die Gesammteinnahme der Ge- rihtskoften auh ohne Inkrafttreten des Geseßes von 1895 heute mindestens dieselbe geworden sein, wie sie in Wirklichkeit jet ist.

Meine Herren, der Abg. Schmit ift dann auf die Behandlung der Strafsachen gekommen und hat gerügt, daß zu viel Anklagen erhoben würden, von denen ein erhebli@er Theil mit Freisprehung ende. Er hat, wenn ih ihn richtig verstanden habe, die Bemerkung gemaht, daß eine forgfältigere Prüfung seitens der Staatëanwalte erwünscht fei vor Erhebung der Anklage, damit nit dieses immerhin nit er- freulihe Ergebniß zu Tage tritt. Ich ftehe vollständig auf dem Standpunkt des. Abg: Schmitz: ih halte es auch für wünschenswerth, daß keine Anklagen erhoben werden, bei denen von vornherein mit

einem boben Grade von Wahrscheinlichkeit zu ersehen ist, daß fie feinen Grfolg haben werden. Inwieweit die Staatsanwalte im ein- zelnen ih dessen bewußt werden, das läßt ih außerordentlich |chwer nahprüfen. Ein gznerelles Urtheil läßt sich aus der Statistik der Freisprehungen nah der Richtung hin nit entnehmen. Wir haben aber zu rechnen mit dem au von dem Herrn Abg. S@hmitz erwähnten Legalitätsprinzip, das nun einmal unsere Strafprozefß- ordnung beberrscht, das vielleiht etwas zu weit getrieben ift, weiter als nothwendig. Es is ja seitens der Staatsregierung der Versuch gemaht worden, dieses Legalitätëprinzip bei der Novelle, die vor einigen Jahren vorgelegt und im Reichétage abgelehnt ist, ein- zus{ränken und das Gebiet der Privatklage zu erweitern. Dieser

Versuch hat nicht zu einer Verständigung im Reichstage geführt; wir -

müssen deshalb mit dem bestehenden Zustand weiter renen, wobei ich allerdings voraussetze, daß jeder Staatsanwalt die Ergebnisse der ihm vorgelegten Vorverhandlungen mit praktishem Blicke prüft, um nicht unnüße Anklage ohne Noth zu erheben.

Der Herr Abg. Schmit hat dann besonders hingewiesen auf die Zunahme der Bestrafungen wegen Majestätsbeleidigung. Das ift s{einbar eine Art von Dogma in der Bevölkerung, daß diese Sachen zugenommen hätten; man liest alle Tage in den Zeitungen und hört in den öffentlihen Versammlungen von der ershreckenden Zunahme der Majestätsbeleidigungssahen;- das wird überall ohne Widerspruch geglaubt, und infolgedefsen sind auch {on ein paar Gesetzentwürfe in den Reichstag gebracht, die diesem ershreckenden Zustand Abhilfe schaffen sollen.

Wie liegt nun die Sache thatsählich? Das Gegentheil ist richtig. Die Verurtheilungen wegen Majestätsbeleidigung befinden sih seit einer Reibe von Jahren in fortgeseßter Abnahme. (Hört! hört!) Ich habe bezügli der Verhältnisse in Preußen ganz genaue ftatiftische Ermittelungen anstellen lassen. Daraus ergiebt sich, daß ih will nur von den leßten Jahren die Zahlen vorlesen die Zahlen der verurtheilten Personen in den Jahren 94 bis 97 zurückgegangen find von 429 auf 398, auf 375, auf 305. 205 ift die Zahl für das Jahr 1897 ; das ift die áeringste Zahl seit 1886. Soweit muß man zurück- geben, um zu einer geringeren Zahl zu gelangen. Und wenn die Zahl dieser Verurtheilungen verglihen wird mit der Zahl der strafmündigen Bevölkerung, dann ergiebt ih ein immer abnehmenderer Prozentsaß. Im Jahre 1894 war dieser Prozentsaß der Verurtheilungen 1,98, er ist zurückgegangen auf 1,81, 1,69, 1,37, ein Prozentsaß, wie er, wie g:\agt, seit dem Jahre 1886 niht so niedrig ge- wesen ist. Sie können daraus ersehen, wie leiht solche Fabeln im Volke sich bilden. Das geht zunähst von sozial- demokratishen Blättern aus, die eine förmlihe Statistik über alle Verurtkeilungen wegen Majestätsbeleidigungen führen; sie wissen es sehr geshickt anzufangen, ein und dieselbe Sache kehrt so- undsoviel Male wieder, tas wird von den bürgerlihen Zzitungen auf- genommen, und überall verbreitet st|ch die Meinung: es wird mit unerhörter Strenge in der Majeftätsbeleidigungssahe verfahren, und da muß nothwendigerweise eingeshritien werden.

Die von mir vorgetragenen Zahlen werden Ihnen beweisen, daß die Sate nicht so liegt. Nun will ih keineswegs verkennen, daß es recht wünschenswerth wäre, wenn die Zahl dieser Verurtheilungen noh erheblich geringer wäre, und niemandem würde damit ein größerer Gefallen gesehen als den Gerichten und den Beamten der Staats- anwaltshaft; aber diese haben es doch nicht in der Hand. Wenn die Zahl dec Majestätsbeleidigungen als solhe niht ab-

nihts Anderes übrig als pflihtgemäß einzuschreiten. Dabei gebe ih allerdings weiter zu, daß gerade auf dem Gebiet der Majestätsbeleidigungen vielleiht zuweilen mit größerer Vorsiht bei Erhebung der Anklage vorgegangen werden könnte. Gerade hier find die Fälle keineswegs selten, wo Denunziationen naÿ langer Zeit aus offenbax unlauteren Beweggründen frivoler Weise, um jemand ins Unglück zu bringen, erhoben werden, und ich würde es für recht wünschenswerth halten, wenn bei Prüfung derartiger Denunziationen alle bier mitfprehenden Verhältnisse sehr sorgfältig seitens der Be- amten der Staatsanwaltschaft geprüft werden, ehe fie zur Erhebung einer Anklage übergehen. Meinerseits habe ih dieser Auffassung hon früher Ausdruck gegeben, und ih kann, nur wünschen, daß danach ver- fahren wird. Jm übrigen liegt die Verminderung der Majestäis- beleidigungsanklagen niht in den Händen der Behörden.

Meine Herren, ih darf bei dieser Gelegenheit vielleicht, weil i eben von der Unzuverlässigkeit derartiger Preßmittheilungen gesprochen habe, einen anderen Punkt beiläufig erwähnen, obglei er heute hier noch nihcht zur Sprache gekommen ift. Ich glaube, der Abg. Richter war es, der bei der Berathung des Etats des Ministers des Innern von der s\ystematishen Begnadigung der Schußleute, der Erxekutivbeamten sprach. Wenn das ein Mann von der Be- deutung des Abg. Richter von dieser bevorzugten Stelle aus sagt, dann mat das natürlich auch im ganzen Lande einen großen Eindruck und wird geglaubt. Meine Herren, da liegt die Sache ebenso umgekehrt. Im Jahre 1898, im vorigen Jahr, haben von den Gaadenpgesuhen, die ton Erekutivbeamten, die wegen Ueber- \hreitung ihrer Amtsbefugnisse verurtheilt waren, eingereiht worden sind, 15 9/6 Erfolg gehabt und 85 °/o sind zurückgewiesen. Kann man das eine systematishe Begnadigung der Erekutivbeamten nennen? Ich glaube nicht.

Meine Herren, bezügli der Stellenvermehrung, die der Herr Abg. Smit nicht für ausreihend bält, fann ich im allgemeinen diesem Urtheil, in gewissem Maße wenigstens, zustimmen; auch ih glaube, daß eine stärkere Stellenvermehrung durch das Bedürfniß geboten ift. Aber ih möchte doch davor warnen, bei der Beurtheilung des Be- dürfnisses die Bevölkerungszahl zu Grunde zu legen, wie das seitens des Herrn Abg. Schmiß geschehen ift. Bevölkerungszahl und Umfang der Geschäfte decken \sih in keiner Weise, und das tritt ganz eklatant hervor, wenn man einzelne Provinzen miteinander vergleiht. Es hat vor einiger Zeit eine Vergleihung der Beseßung der rheinischen Gerihte mit denen in der Provinz Stlesien in den Zeitungen gestanden, aus der die Folgerung gezogen wurde: wenn der \{lesiche Maßstab zu Grunde gelegt würde, dann müßten in der Rheinprovinz, wie ich glaube, mindestens 150 Richter sofort eingestellt werden. Das entfpriht der Bevölkerung8zahl, aber in keiner Weise dem Geschäftsumfang. Ich habe auch diese Sache genau nahprüfen lassen, und da ergiebt sih, daß auf den meisten Ge- bieten, namentlich auf dem Gebiete der Strafrehtspflege der Umfang der Geschäfte in der Provinz Schlesien ein so unverhältnißmäßig viel größerer ift als in der Rheinprovin?, daß s{ließlich die Rheinprovinz beser au8geftattet ift als Schlesien felbst. Dasselbe trifft zu bei den Vergleichen, die heute der Abg. Shmiy mit den Gerichten in anderen Bundesftaaten gezogen hat. Es ift dabei das Landgericht Karlsruhe erwähnt worden. Nun weiß ich zufällig von diesem Land- gerit, daß, wenn da der Maßstab der Geschäfte zu Grunde gelegt wird, der in Preußen maßgebend ist, das Landgericht in Karlsruhe noch etwas stärker beseßt sein müßte, als es thatsählich ist. Also mit diesen Zahlen können wir niht renen, sondern wir müssen einen anderen Maßstab zu Grunde legen, und das if der Umfang der Geschäfte.

Dann ifff der Herr Abg. Schmi auf die Schiedsmänner gekommen. Das isst ein Thema, das regelmäßig in den leßten Fahren bier zur Sprache gebraht is durch den leider inzwischen verstorbenen Abg. Knebel, der immer ein warmes Interesse für das Swiedsmanns-Institut an den Tag gelegt hat. Ih habe, als im vorigen Jahre diese Sache hiét verhandelt wurde, die Erklärung ab- gzgeben, daß über das gewiß sehr bedauerlihe Zurückgehen der Wirk- samkeit der Schied8männer auf dem Gebiete der bürgerlihen Rechts- streitigkeiten noch einmal Berichte von den sämmtlichen Ober: Lan des- geriht8s-Präsidenten eingefordert werden sollten, um danach zu prüfen, was etwa zur Hebung dieses Instituts geschehen könnte. Diese Berichte sind inzwischen eingegangen, haben mir aber [eider keinen Finger“ zeig gegeben, wie diesen Uebelstande abzuhelfen wäre. Es ergiebt sih daraus, daß die Jnanspruhnahme der Schiedsmänner auf diesem Gebiet in der ganzen Monarhie fortgesezt zurückgeht. Am meisten und lebhaftesten ist dies hervorgetreten in denjenigen Landes- theilen, in denen 1879 das Schiedsmanns-Institut neu eingeführt wurde. Da hat es zuerst den Reiz der Neuheit gehabt, und es find

Streitigkeiten zu einer gütlihen Erledigung zu bringen. Da ift aber sehr bald ein starker Rückshlag eingetreten, stärker als in den älteren Provinzen, in denen das Institut {hon länger bestanden hatte. Der Rüdckgang if aber eingetreten unabhängig von den Personen der Schiedsmänner. Ich bin selbst früber der Meinung gewesen, es könne vielleiht mit größerer Sorgfalt auf die Auswahl geeigneter Persönlichkeiten hingewirkt werden. Ich selbst habe den Gedanken angeregt, daß es zweckmäßig sein könnte, vor der Bestätigung eines Sciedsmanns. der ja präsentiert wird von der Gemeindebehörde, noch einmal den zuständigen Amtsrichter des Be- zirks darüber zu hören, ob der vorgeshlagene Herr sih auch zu diesem Amte eigne. Fast sämmtlihe Ober-Landesgerihts-Präsidenten haben sich gegen diesen Vorschlag als nußlos ausgesprochen und haben ge- meint, daß auch der Amtsrichter in vielen Fällen den Verhältnissen niht so nahe stehe, um ein maßgebendes Urtheil aussprechen zu können. Sie haben aber auch darauf hingewiesen, daß da, wo kein Wechsel in der Person des Schiedsmanns eingetreten sei und wo die besten, angesehensten und zuverlässigften Leute andauernd in ihrem Amt als Schiedsmänner geblieben seien, diese Abnahme der Geschäfte sih ganz ebenso gezeigt hat wie anderswo. Vielleicht liegt die Erklärung - dieser Thatsachen darin, daß das Mahnverfahren, welches seit 1879 einen immer größeren Umfang angenommen hat, es dem Gläubiger ermöglicht, rasher zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen als dies bei Anrufung des Schiedsmanns geschehen kann. Im übrigen sind inzwisch:n auch andere Einrichtungen ins Leben getreten: Gewerbegerihte, Schiedsgerichte u. M eine ganze Reihe von Umständen hat zusammengewirkt , daß

die Leute massenhaft zu den Schiedsmännern gegangen, um da ihre °

die Schiedsmänner sih niht mehr auf dem Gebiete der bürgerlichen

gehabt haben und auf die man vielleicht gehofft hat. Aber ih möchte do bemerken, daß schon bei Einbringung der Schiedsmann8ordnung in der Begründung der Zweifel ausgesprohen worden ift, ob dieses Institut, soweit es niht obligatorish ift, sih einbürgern werde, und diesen Zweifel scheint die Erfahrung beftätigt zu haben. Wenn etwas gesehen kann, um das Institut wieder zu heben, so würde das, wie ih glaube, hauptsähli4 ausgehen müssen von den Gemeinde- vertretungen, durch öfteren Hinweis darauf, vielleitt auch durch periodishe Bekanntmahung in den Lokalblättern, daß der Schieds- mann berufen ift, in bürgerlihen Rechtsftreitigkeiten das Amt eines Vermittlers und Versöhners zu übernehmen. j

Die Frage der bedingten Verurtheilung bezw. der bedingten Be- gnadigung if von dem Herrn Abg. S{mihß nur so flüchtig gestreift worden, daß ich glaubé, mich eines näheren Eingebens auf diese \chwierige Frage im Augenblick enthalten zu sollen. Ich darf nur das Eine sagen, daß die Erfahrungen, die mit der bedingten Begnadigung gemaht worden find, noch keineswegs abgeshlofsen find, daß sie aber, soweit wir sie bisher übersehen, keineswegs das Urtheil rechtféttigen, diese Einrichtung sei eine nicht befriedigende und habe sich weniger bewährt als die in anderen Ländern eingeführte bedingte Verurtheilung, gegen die auch recht erheblihe Bedenken vor- liegen. Aber, wie gesagt, ich will auf die Materie vorläufig niht weiter eingehen, weil ih glaube, daß au das bobe Haus damit einverstanden sein wird, daß eine Einrichtung, die erft vor drei Jahren ins Leben getreten ift, während eines längeren Zeit- raums bestehen muß, ehe man ein Urtheil darüber fällen kann, ob fie beizubehalten oder durch eine ‘andere gleichfalls nicht unanfetbare Einrichtung zu erseßen fei.

Der Herr Abg. Shmig is dann {ließlich noh gekommen auf die Frage der Verwendung der Gerichts-Afsessoren als Amtsanwalte. Auch das ist eine Frage, die schon sehr häufig hier erörtert worden ist. Neues dazu vorzubringen, wird ziemlih {chwierig sein. Ih habe {hon gelegentlih in früheren Jahren hervorgeboben, daß Assefsoren nur in geringem Maße geneigt sind, das Amt eines Amtsanwalts zu übernehmen, daß auch die Bestellung eines Amtsanwalts für eine größere Zahl von Amtsgerichten erheblihe Bedenken hat. Wenn in Baden Affefsoren in größerer Anzahl als Amtsanwalte beshäftiat werden, fo ist die Einrichtung dort fo, daß die sämmtlihen Affessoren ihren Amteësiß am Siß des Landgerichts haben und von dort aus in ihre Bezirke reisen. Bei den Amtsgerichten, die außerhalb des Landgerichtefigzes liegen, ist daher ein Amtzanwalt nit zur Stelle. Das führt zu mannig- fachen Verzögerungen, und jedenfalls ift eine solche Einrichtung au nit geeignet, den Amtsanwalt in eine besonders enge Fühlung mit der Bevölkerung zu bringen und ihn tiefer eindringen zu lassen in ihre Verhältnisse. Ich glaube, daß die mit einem solchen System ver- bundenen Nachtheile die Vortheile, die dasselbe zu bieten vermag, aufheben würden. Also auch diefer Anregung Folge zu geben, {eint mir faum rätblich zu fein.

Schließlich theile ih den Wunsch des Herr Abg. Schmitz, daß es in größerem Umfange gelingen möge, unseren neuen Geriht8gebäuden eine \hönere, fünstlerishe Aus\{mückung zu geben, deren ästhetische und ethishe Wirkung ih keineswegs gering {äßze. Die Mittel hierzu stehen wesentlich dem Herrn Kultus-Minister zur Verfügung, der aber seinerseits freundlihes Entgegenkommen nah dieser Richtung schon be- wiesen hat; es wird nächstens eins. der rheinishen Landgerichte mit {önen Wandgemälden von einem Düfseldorfer Maler auêgeschmüdt werden, und wenn demnächst das große neue Berliner Justizgebäude vollendet sein wird, so hoffe i, daß zur künstlerishen Aus\{müdckung auch dieses Gebäudes die nöthigen Mittel gefunden werden.

Geheimer Ober-Finanz-NRaih Belian weist den Vorwurf zurüdck, daß der Finanz-Minister die Bedürfnisse der Justiz nicht genügend be- rüdsibtigt habe. Die Ausgaben des Erxtraordinariums nicht nur, sondern au die des Ordinariums seien in den leßten Jahren ver- mehrt worden. Seit 1890/91 seien 593 neue Richter- und Staats- anwaltsstellen geshaffen worden. Wo ein Bedürfniß nach neuen Richterstellen nahgewiesen sei, erhebe die Finanz-Verwaltung keinen Widerspruch.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) beschwert sh darüber, daß ein Amtsrichter in seiner Heimath einen Termin auf einen katholishen Feiertag gelegt habe, und daß man bei der Anstellung der Nichter niht auf die fonfessionellen Verhältnisse der betreffendea Gegend genügend Rücksicht nehme.

Abg. Dr. Rewoldt (fr. konf.) beklagt, daß in Berlin ebenfo viele junge Leute Jura studierten wie auf sämmtlichen übrigen Universitäten Preußens und so dem Rechtsleben ihrer Heimathsprovinz entfremdet würden. Bei der Beurtheilung von Denunziationen in Majeftäts- beleidigungéfachen sollten die Staatsanwalte sehr vorsihtig sein. Die Richter könnten das ihnen zugewiesene Pensum kaum bewältigen, und der Finanz-Minister scheine nur diejenigen neuen Stellen zu bewilligen, die er für nothwendig halte. Die neuen Aufgaben des Bürgerlichen Geseybuches könnten nur mit einem kompletten Richtermaterial erfüllt werden. :

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich kann es nur dankbar anerkennen, wenn aus der Mitte des Hauses sich eine Zustimmung äußert für die Vers - mehrung der Richterstellen da, wo sie erforderlih erscheint. Ich kann aber nicht zugeben, daß die Ausnahmeverhältnisse, auf die der Herr Abg. Rewoldt am Schlufse seines Vortrags hingewiefen hat, eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen rechtfertigen. Es ist feslstehender Grundsay der preußischen Verwaltung, und ih glaube, ein gerehtfertigter Grundsaß, daß dauernde etatsmäßige Stellen nur da bewilligt werden, wo au ein dauerndes Bedürfniß nachgewiesen ist. Es ist dem Landgericht Greifswald, auf das speziell Bezug genommen ist, ein Hilfsrichter hon vor zwei Jahren bewilligt worden. Eine erbeblihe Vermehrung der Geschäfte bei diesem Landgericht ist ers in den leßten Jahren hervorgetreten. Eine Vermehrung des etatsmäßigen Personals if für dieses Landgeriht bisher überhaupt nicht beantragt worden und also noch garniht in Frage gekommen. Es wird dabei der Grundsaß für den Herrn Ober-Landesgerichts-Präsidenten maßgebend gewesen sein, daß zunähst dur die Erfahrung festgestellt sein muß, daß das Geschäftsbedürfniß ein dauerndes ift, und daß erft dann daraufhin Anträge geftellt werden können. Diesen Grundfaß habe ih au in der Justizkommission als den maßgebenden hingestellt, und Herr Abg. Rewoldt ist wohl niht ganz rihtig informiert worden, wenn ihm gesagt worden ist, ih habe dort die Erklärung abgegeben, daß die von mir als nothwendig erachtete Stellenvermehrung lediglich an finanziellen Bedenken des Herrn Finanz-Ministers ge- scheitert sei. . Ih habe im Gegentheil anerkannt, daß der Herr Finanz-Minister in den lezten Jahren in ret erheblihem Umfange den Wünschen der Justizverwaltung entgegengekommen ist, und ih

nimmt, so bleibt den zur Handhabung berufenen Behörden

Rechts\treitigkeiten derjenigen Popularität erfreuen, die sie früher

kann das auch heute nur wiederholen. Allerdings muß ih von meinem