1899 / 46 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

einem Abs{chluß zu Gclaiten. Ih frage den Staat / e ; ' Berbaubkungen eintelettet Unk tio frage ge aatésekretär, ob diese | stimmig angenommen sei. Die Ent j e i gedichen sind. Sd E Fe R Io ire Ton Bd ris | B L S (i t S ; / 1 genügend. Besond In das Bibliothek - Kuratori i ares Sama etage E Aen im vorigen Jndes “ania die Vorlage ‘la dmbglichst eingebracht s i : Dambas, enb @ Me Ster (i | : wei i c B c ï l a g uhandwerker betrifft, so hat . Troÿdem liege sie heute noch nit vor. _&n einmaliger S ut ¿ ; : . 0

der Herr Vorredner die Sachlage zutreffend dahin geschildert, daß von Abg. de Witt (Zentr.) tritt für die Ba Bervribellung ein grn den RinsGifabrts Bonelima Eni das Haus die | - L 9 E 9 l en i en Staats-An cl Cl

seiten der preußishen Regierung unter Zuziehung der betheiligten anau Ie bt T R ureden wie gegen die bedingte aden , - Bayern, Hessen, Elsaß - Lot G DOS zul d!) en cl - nzeiger un omg l E S

Reichsressorts eine Kommission berufen worden ift, mit dem Auftrage, | walkungswege fehr oft in der Rithtang e ebiet bätte on A vereins U TA VEEMRA Jer Mes 4 | | i

einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der ten Bauhandwerkern de bis Vize-Président Dr. von Frege: Jh mu Ml, itt. A. des Schlußprotokolls zu Art. 15 d 4G6 Berlin Mittwoch den 22 Februar 1899.

dabin so f@merzlih vermißten Schuß zu gewähr dwerk n bis 1 6, Srabnaucr zurkcklamutea ege: O nus auf die Rede des | dierten Rheinschiffahrtsakte er revi- 4 ® ? , ; e.

Die Kommission hat diese Aufgabe erfüllt ar G E net Ae A lassen. Danach hat der C ee L E tober 1868, d. d. Mannheim, den 4. Juni 1898. po :

von dem sie allerdings sich selbst ; sagte, daß Ee A Urt en eine brutale Gewalt genannt. Dieser Ausdru ift Referat hat für den verhinderten Herrn Küper der Ober- (Fortseßung aus der Ersten’ Beilage.) es sich selbstverständlih nur darum handeln kann, den Charfreitag als | fand, daß hier am Rhein ein unsicherer Rechtsboden für den Schuß

der Prüfung an der Hand der praktische “E 0 MERI Dabeara lécneite E “a0 Abg. Gradnauer einen Ordnungsruf. gem tier Büchtemann übernommen. Der Antrag des einen staatlichen Feiertag festzulegen und anzuerkenner, nicht als kirh- | des Charfreitags bestände; sie legte in ihren Blättern, die, wie Sie ja

und aus diesem Grunde ist der Entwurf AUFZAIE t bedürfe, } der Redefreiheit nur pon dieier S T daß Mißbräuche Deli geht dahin, der Vereinbarung die verfassungsmäßige Meine Herren, ih möchte’ zunächst darauf aufmerksam machen, welhe | lien. Ich weise den Gedanken weit von mir ab, daß wir auch nur | wissen, zu hunderttausenden verbreitet werden, die Rechtslage dar und

Beröffentlihung hat nun, ih kann wohl \ i worden. Diese | wie dies hier soeben geschehen ist, und daß der Fall biemit fn sind, | Fr Anforde zu ertheilen. Die Vorlage hat eine Steigerung Jeußerungen über die Stimmung, um diesen Ausdruck zu gebrauchen, | yoa ferne hätten daran denken können, den Katholiken einen kirhlihen | forderten ihre Anhänger döfen!lih und ungescheut auf, gegen die her-

Deutsblands großes Interesse erregt und hat a E rv ivo IRNOSEE Gn Da, O H his: rief i das Schifferpatent zum Gegenstande. in katholishen Kreisen uns vorlagen. Ih muß zu diesem Zwecke Feiertag zu oftroyieren. Das ist ain unmögli, das können wir nicht | kömmliche Feier des Charfreitags Front zu maten. Im Jahre 189%

D E Lei: S O C Gei tiE fe bie MbeinsPiftadet sictaiert für reformbebüettüe auf vie parlamentarische Vorgeschichte des Entwurfs eingehen, r | und wollen wir nit, E B wirkli Ten “eine große Lhor- | ging 1- B. die sozlaldemokratihe Freie Pres” i Loe wresbyterien

Vorschläge zu der Frage eingebracht. Das Resultat kann ih dahin Meine Herren! Ich bitte nur um einige Augenblicke Gebör. f: E ap Ava Kanälen Abgaben erhoben würden, L roisse dies E Mute ie: Prior dge s E A ae beit, unh wénn wie diese Thorheit wie bagedes wolien, l were} De L a e a R, a

¡ufammenfassen, daß die Kommission. sih hat auf Grund dieses Ma- Ich habe nicht die Absicht, auf die Ausführung des Herrn Vorredners | fei, ay S in pi hon enge feine natürlihe Wasserstraße mehr G E e A Mo L “Bp lie ein G L li e Ie s Brod A O E ia us L ban

terials überzeugen müssen, daß der Entwurf so, wie sie ihn aufgestellt nochmal des weiteren einzugehen, weil ih glaube, daß ih im wcsent die Lage der östliche Landi eruft si für seine Forderung speziell auf gangen, dem Charfreitage, der A E onarie ängst | sein. Dagegen würde uns auch unsere Erfahrung shüßen, ih brauche | bisher in frommer Sitte der Charfreitag von Evan-

hat, nit haltbar und wirthschaftlih voraus sitlich au nit wirk, lichen das shoa vorher gesagt babe, was ih erwidern könnte. ‘Auch noch mehr hédröbentien L Ee S eebcauts müsse M angeblich und ohne daß jemals Beschwerden darüber von irgend einer | jg nur von ferne an den Kulturkampf zu erinnern. Nein, meine gelishen und Katholischen, ganz glei, ob er geseßlih

fam sein würde (sehr ri&tig!), daß es daher einer Umarbeitung des die mit einer gewissen, auf seiten der Justizverwaltung nicht verdienten bei Ablauf der Handeldversräge erfolgen. alls müsse die Revision Seite erhoben worden wären als geseßlichec Feiertag gilt, Herren, eine . solche Nelleität haben wir nicht machen , wollen, | geshüßt war oder nit, äußerlich heilig gehalten wurde,

Entwurfs bedürfen würde. Um diese Umarbeitung vorzubereiten, hat Ironie durhtränkten Bemerkungen des Herrn Vorredners lasse ih zwei P E O von der Hagen bittet, nit au für das leyte Achtel des Stüaatsgebiets den Charakter eines | wir wollen keinem Katholiken mit dieser Borlage auch nur | sie baten uns, nun endlih Ernst zu machen und den Charfreitag zu

die Kommission sich nun zunächst an die systematische Durch- iat sich beruben. Jh glaube nicht, daß eine solche ironishe Be- | bein bleibe im Sinne, a Pte a4 zu verquicken. Der o Mie A 47 e de a S den geringsten Gewissenszwang ober etwas anthun, was gegen die | süßen. Da muß ich sagen, daß i eas E G N

| urtheilung des guten Willens, den die Regierungen bei ihrem Erlaß rekturen eine natürliche Wasserstraße pi e seinen Kor- und es liegt lediglich an äußeren Umständen, namentlih auh mit | Gebote seiner Kirhe und fein religiöses Gewissen streite. Was be- | habe, daß wir uns dieser Verpflihtung nicht entziehen könnten, und

y L MCDRNTERTEEIGS B Rücksicht auf die Ergänzung gewisser thatsähliher Ermittelungen über | p,utet praktis die Erklärung des Charfreitags zu cinem staatlichen | damit i die Staatsregierung einverstanden gewesen. Wir wollten nicht die ofene Verhöhnung des allen Christen, Katholiken wie

arbeitung des vorliegenden Materials machen müssen. Diese 4

Arbeiten sind noch nicht beendigt. Die He «Viele } gezeigt haben, geeignet ist, die Verständigung zwischen herrschen habe. u VEE wissen, wie die Landes-Justizverwaltung in dem A abi ú und den verbündeten Regierungen zu erleihtera N E ten E Manteuffel will zwar die Vorlage nicht be- die gegenwärtige verworrene Rechtslage, daß die Einbringung der Bor- | Feiertag? Wenn man si darüber flar werden will, dann muß man iy Anspruch genommen war dur die Ausführungsgeseße zum Bürger- und darauf, meine Herren, kann es uns doch nur ankommen ' | von Kliping ein; Ae L Ee der Anregungen des Herrn lage fo lange verzögert ist. So ist 8 gekommen aus, infolge | unterscheiden zwischen den unmittelbaren Wirkungen der Vorlage und | Evangelischen, gleich heiligen Tages gesehen lassen und diesen Unfug, x Der Herr Vorredner hat hier eine Anzahl von Fällen aus der | 9d vor einer Abänderung Vér Rei Gs A nicht anders gebe, zahlreicher Anträge, die aus den verschiedensten Landeëtheilen an Uns | jhren indirekten Wirkungen. Unmittelbar hat die Vorlage, wenn sie | von dem Sie ja au sont wobl gehört haben selbs in Berlin

L Mer i erfassung niht scheuen. gelangt sind —, daß diese Frage bei der Berathung des | Geseg wird, eine Wirkung auf dem Rechtsgebiet im engeren Sinne. | hat man ähnliches versucht mit verschränkten Armen zulassen.

bause \chon früher besprohen ist. | Der" Herr Berichterstatter ha! dies treffend hervorgehoben; sie hat Meine Herren, man kann aber auf diesem Gebiete das Ziel nur wenn man eine geseßliche Unterlage

lien Gesepbuh, werden sih darüber ni@t wundern. In j : neuester ; r D preußischen Praxis angeführt und an die ä ' Ober-Bü! germeister Beck er- Köln bit j E N) sen Fällen nachzuweisen ver- | zu approfondieren. Die Gebübrenfreibeit aue uu ape p og 14 G pit e A f im Jahre 1896 ges b Damals G zuerst, soweit ih lee, 1m Jagre ge]@eHen. unmittelbare Bedeutung auf dem Gebiete des materiellen Rechts und | dann mit Sicherheit erreichen, haft, und diese geseglihe Unterlage

Zeit sind die Arbeiten aber mit verstärkten Kräften aufgenom i R zjenommen w ; i : Die Kommission wird demrächst mit der ‘Ausstellung U LE i O E sie in Preußen getroffen sind, sich | halten wissen will, komme beiden Theilen, dem Verkch / ren können, Er hat ; 7 t ehf , , dem Verkehr wie der Land- ferner die Einrichtungen Preußens wirthschaft, zu gute. j hatte der Herr Abg. von Eynern die Sache zur Sprache gebraht. Ec | des Prozeßrehts, für Termine und Fristen, und wo Vorschriften | für das polizeiliche Vorgehen über Sonn- und Feiertage ohne weiteres in Kraft treten, für die | ist die Erklärung des Charfreitags zu einem staatlichen Feiertage. Von

abgeänderten Geseyentwurfs fich befassen müssen ú 1 und es e "1 í T ° generell Fritisiert. In beiden Beziehungen möchte ich ihm er- E tate mebr, M aide agr daß der Rhein keine natürliche sagte: A r 2 é: 222 nterhaltung foste jährli Millionen, „Fc möchte an den Herrn Minister die Bitte richten, taß dem | Aufnahme gewisser rechtliher Akte. Ich erinnere nur an die Vor- | vornherein aber Me ih betanèn und ejném S dtine c ithgeienivetén, n hat: dem Gedanken, als

wird dann von seiten der Megierung zu prüfen seir

e ; L A ; c

auf Grurd der weiteren Vorschläge der Kommission ® | widern: wirksamer würde seine Kritik sei i

E 2 * F zu thun i G2 ¿ ritik sein, wenn er die | von d : ;

ifi. Ih kann nur hinzufügen, daß die Regi : Güte hâtte, sie im preußische on denen nichts wieder einkomme.

ita: Uibeic vidse C L a L C vdr T bagen: been VME, alldin E E, Le Die Vorlage wird angenommen. Wunsche, den Charfreitag als allgemeinen Feiertag zu erklären, in der | riften über Wehselproteste. Daß aber der Charfreitag in dieser | per vielleicht auf katholisher Seite bestande

führen, daß sie si aber durhaus niht die großen Schwie igl 2 Einwürfe erfolgen. Ih kenne die Intentionen der preußisch E __ Ueber den Gesezentwurf, betreffend die Aufhebun Abgrenzung, wie es hier vorgeschlagen wird, gewillfahrt werde. Ih | Beziehung gerichtlih als Feiertag behandelt wird, dagegen hat, \o | ob es unsere Meinung gewesen wäre, nun ohne Noth \{ablonenmäßig

verbehlen, die wirthschaftlich und juristisch der Lösung alize idé, waltung bei den dort getroffenen Einrihtungen nicht so wit L Lo (A n den Bezirken der Ober-Landesgerichte 2 habe au die Ueberzeugung, daß die Mitglieder der anderen Kon- viel ich weiß, au die katholische Kirche nit das mindeste einzu- | vorzugehen, obne Noth Lestehende Volksgewohnheiten zu beseitigen ; E die Frage der internationalen Anerkennung der Sthiffsver- La au E d nit kennen, um hier zu erwidern, und daß mir Volt een C G, rc O iter jagd- L R sich is a0 ans(ließen werden. wer, und diefer wichtige Punkt is auffallenderweise in der | oder in sie einzugreifen. Daran haben wir gar nit gedacht ; wir pfändungen anlangt, so hat das ihs - j ie einzelnen Fälle, die der Herr V j F S F ; gen, berichiet err arauf erwiderte mein Kommihjartu®- Erklärurga, die uns der Perr Erzbischof von Köln vorgetragen ändli d als S der Geseßzes- L G Aelt bie Leideaban E R A vor | ständig unbekannt fein A vat wi 2 E hat, voll- 268 E ege Berichterstaiter beantragt die M al „Die Königliche Staatsregierung verkennt nicht die volle Bedeutung | hat, indriét worden. Aieciibt haben wir dies in der Becebing e Af E E R D (Bs daß is welcher nah feiner Anshauung die internationalen Verb dl rund | kann also nicht erwarten, daß ich nah dieser Richtun; A i Ohne Debatte wird a Lin dage den T, Oftober 1899, derjenigen Wünsche, denen der Herr Abg. von Eynern Ausdruck ge- | nicht genügend hervorgehoben. Fh will das dahingestellt sein lassen. | bei der Ausführung dieser Bestimmung die örtlichen und kon-

zu führen sein werden. Au hier hat der Herr Sotrebüee entgegentrete. ung. Vin M Jn einmaliger Scplußberaibinti: wis fernes der G E das: 1E s au [Nes s Ae Zeit 0s Verhandlungen | Meine Herren, dieser Gesichtspunkt, die Wirkung des Gefeßes auf die | fessionellen Verhältnisse berücksihtigen mußten. Wir wollten dabei

zutreffend hervorgehoben, daß die Verhältnisse bezügli der einzelnen | B Der Herr Vorredner hat dann aber zurüdgegriffen auf eine at t betreffend die Vergütung der aaa aadolen vittbät H De Nin e ide via 14 2 Rechtspflege, bat in der That eine erhebliche staatliche Bedeutung. | uns an cinen Vorschlag anlehnen, den damals der Herr Ober-Präsident

Stromgebiete wegen ihrer verschiedenen staatlihen Angehörigkeit und emerkung, die ich meinerseits gemacht habe, als ih die Erwart er Geistlihen im Konsistorialbezirk Wiesbaden mittheilen, daß dieselben gegenwärtig fo wel Ne e no. | Es liegt auf der Hand, wenn In einem Theile des Staatsgebiets | der Rheinprovinz gemacht hat. Dieser hat befürwortet, man möge ver- ibres vershiedenartigen Nehtes nicht gleihartig liegen id da aus\prah, daß die Richter geneigt sein würden, im Inte Fe E nah dem Referate des Obver-Bürgermeisters Dr. von Jbell e Auesicht zu der Annahme vorhanden Ul, es werde noch im | hierüber rechtlihe Zweifel bestehen und die können bestehen, wenn schieden vorgehen mit den Polizeiverordnungen, je nachdem es

meisten Aussichten nah der gegenwärtigen Rechtslage Verh Ar E ganzen Institutioa zu Gunrslen der Verurtheilten von den Befugnissen E R Fi Tat s Dane dieser Session gelingen, einen darauf bezüglichen Geseßentwurf | die Gebiete, in denen der Charfreitag als Feiertag gilt, und wo er | sich um rein fatholishe, um gemischte oder um überwiegend

t N Dee TgA den bieten dürften. In der That weisen auch vollauf Gebrauch zu machen, die ibnen die geltenden Verordnungen ge- | entwurf Arend die G E über den Gese he E ff hat sich damals nit erfüllt. D f erhielt ais as Meléctag gh e WaANE der 1 vaugeliigas Bene handels und ga E anae mische Gde dai P 54A und Verkehrsinteressen vor allem darauf hin E A Vorredner kat dicsen meinen Appell an die | tines allg emeinen Feiertags A D Lan S 1s das Wo t "inbolisher Geifiligher ‘ver Pete Abg A S E E ie Meer 4 fellagtiater ee N biaher, hon beslantes L ape

zwischen euti{land und den Niede ; E E ewissenhaftigkeit der deuts j tj : : 4 . n ganzen Um- r Gd L e : | heit, die zu beseiti der Staat cin hervorragendes nteresse hat, | so di i d inhaltli

i Niederlanden eine Verständignug | Auesicht stellte, die Richter S aid A E 2 Gikee R Er Sue S R i ; Mitglied des Zentrum, und sagte Folgendes: und ra Bisitinii ebenso im iter R E A die zu erlassende Po s es Berhältuis

isher r von Wedel verweist auf die Begründung L „Ich bin ‘ap L G 5 O Ani 24 E Staatsbürger Liegt wie der evangelishen. Sie liegt überhaupt | sehr verschieden gestalten können und müssen. Das ift unsere Absicht, ynern einverstanden und habe mih au gé\réu über die Auê- | i,n Interesse aller Staatsangehörigen. Eine bloße Polizeivorschrift | weiter will die Vorlage nihts. Sie will nur die formale Möôg-

herbeizuführen. Die Aeußerung der Reichs: Justi V wonach m R m vorm ch nicht m hes D erbeizufüh ( s: Justizverwaltung ist an ; B issen G E Geri diejenigen Ressorts gegangen, die an der internationalen Verhandlung V Men N, NENI L MIMR Nh, M Ba S Kur rier sowie in heile ‘her Proviazen Poien und Westialen, auf ch mad} F a Theilen der Provinzen Posen und Westfalen, auf lassungen vom Regierungetische ; dasselbe aber, was Herr vou Eynern | reiht hier nicht aus, die erite können und dürfen fi nicht mit | lichkeit für ein derartiges f\taatliches orgehen bieten. Nuf T T Gebiete der gewerblichen Sonntagsruhe bietet der

zunächst betheiligt sind. Ich bin nicht in der Lage, zu erklären, wie in denen die Gewährung der bedingten Begnadigung an und für sh | dem Eichsfeld din d , \ elde und” in drei â 3 Negi q t i Städten des Negierungsbezirks Erfurt vom Standpunkte seiner Konfession aus beklagt hat, bin ich leider | ¿iner bloßen Polizeivorschrift begnügen, sondern müssen eine geseglihe | dem

, gnißstrafe sondern uf i V d it: ü e p er Charf:citag aiht als bürgerlich reterta i iese nf e nur a etnen Ye er it. i P S gg Dief u cherheit in der Lage, vom St I 1 in f j à L h \ rif oen, If e i L 4 El / : | ; Le i i Ï ï fesi nellen und die Ör [i n Verhältni 1e zu erü tig

find. Diese Direktive sehen wir als maßgebend an.

weit die weiteren Arbeiten gediehen sind. Jch ; S ' glaube au nit, daß ; es der Sache nüßli ; ¿ tw weis erkennen, w i ; 7 plih fein würde, wenn man über das jeweilige | JchH kann nicht ala n die aa Benadigung umgehen. n Gute nit babe zu Unzuträglihkeiten geführt, denen die Vorlage e e deutschen Richter auf dem Stand- nde machen soll. Er habe auch der Vorlage unbedenklich seine Ich gebe mi der Erwartung hin, daß der Herr Minister b-i der | wix, glaube ih, fundatam intentionem das Gesey zu machen. in Aussicht gestellten Regelung fo freundlid fein wird, nihi bloß Es ist richti : D L g, daß, wie auch der Herr Referent erwähnt hat,

Stadium folher Verhandlungen sih hier aué prehen wollte. Ich : : | punkte stehen, daß sie sich bei der Bemessung gesecßliher Strafen von D E teen non seien von fatholisher Seite er- 2 ì emaht worden, die niht ohne weiteres bei Besti ü i j f / Bestimmungen darüber zu treffen, taß der Charfreitag mit Rücksiht | dur die Kabinetsorde vom 92. Juni 1839 bestimmt worden ift daß s : ? Wenn hiernach die praktische Tragweite des Entwurfs nicht fo

bitte also, zur Zeit mit dieser meiner Erklärung, di i {f E g, die, wie ih glauke vis bi

erkennen läßt, daß die Regierung fortdauernd Intere i - } solchen nebensählichen Gesihtspunkt i i

; H e an der Sache i punkten bestimmen lassen. Ich glaube, | seite geshob

n sih zu begnügen. | n Od pr rig anes LIEUS nah Lage des Falles im Sine lrifsarische Berathung. Se B CMITENIE, DNIO In EOMe auf die evangelishe Konfession zum Feiertage gemaht werde für die | in denjenigen Theilen d Rheinprovinz, in welchen der Charfreit

Aba. - S : j a 7 ; : 40 A l É enjenige eilen de einprovinz, in welhen der Charsfre ; ; ai ¿ à

Abg. Dr. el (b. k. F.) tritt für eine Erlcihterung der Nehts- } nöthigen könnte, von iber S A darauf, ob ihr Urtheil sie A Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Rheinprovinz, daß man auchso gut scin werde, für die Katholiken ähnliche 10 eulkler DatdG Salztds bestebt, doch enfalls U geUt Ie gENTE N Midi See E Us gniß, für bedingte Begnadigung sich ngelegenheiten D. Dr. Bosse: G Bestimmungen zu treffen, daß man diejenigen Tage als allgemein | hinsihilch ber Amtshandlungen der Behörden und einzelner reau I A E n n Pra

zu haltende Feiertage festsebe, welche die Kirche als folhe begeht, | Beamter die in dem Gesep für die Festtage gegebenen eo n Len f i“ E ae E N F RC A ie Ihr Herr Berichterstatter vorgeschlagen Hal. ieße mi

vflege cin, insbesondere für die Ausdehnun ? : | g der Kompetenz der Amt gerihte und eine bessere Regelung der Zwangsvollft m18- } auszusprehen, Geb j A ; x e ang reckung. Er : , Gebrauch zu machen. Meine Herren! G Bs L weise auf tas Treiben des Trödler-Ninges in den Blas dbamindent Der Herr Vorredner hat dann nohmals eb i übe T idt e trägt vielleicht zur Abkürzung unserer Dit kussion ; if n i ebenso wie die Herren r diese Frage bei, wenn Sie mir gestatten kur Cer an denen von seiten der evangelisien Konfession den Katholiken | 6; ç Z ; , fo kurz als möglich die bäufig genug Anstoß gegeben wird.“ Bestimmungen auf den Gharfreitag angewendet werden sollen. Aber, | dem Vorschlage Ihres Herra Berichterstatters vollkommen an und au 2 1 . 2 Ç e , ç L 1 meine Herren, das bezieht sich nur auf die Vornahme behördliher x ; f ; ; wäre dankbar, wenn das Haus dies beschließen wird. Es wird dann Wir sind bereit, bei

Berlins hin und mache auf den Aufsaß von D j i G S „Sozialen Praxis“ über diese Verbältni f on O. Weigert in der Abgeordneten Roeren und Müller hervorgehoben, es sei ei edanken da i i W sse aufmerksam. Die Stellung | Mißerfolg mit dieser Einrichtung in den einzelnen B Ai stellung und Sat HRE A E h Mei in prinzipi i i i: Die S e gui dieses: Geseverntivurfs cutabácünen M Meine Herren, ein prinzipieller Widerspruch gegen die Absicht, | Akte und solcher Akte, die einzelne Beamte vornehmen, aber nicht auf | [eit sein, eine Verständigung herbeizuführen. den Charfreitag zu einem staatlih anerkannten geselichen Feiertag | die Berechnung der Fristen; da bleiben die Zweifel nah wie vor be- | allen Einzelheiten die offenste Autkunft ¿u geben und die ganze Frage

der Gerichtsvollzicher sei ebenfalls unhaltbar. Si ü S ; At . Sie müßten fest- ; Z O e Ned Ler Metau i ieg! f sie A gu A A A konstatieren Sie niht in den | muß dabei gestehen, in einem Punkte is die Regierung mit ih tet alte und von ihren nzelnen Bundeéstaat j j ¿0s j ; : ren staaten diesea Mißerfolg? Mir if | Ännahmen bei und vor Einbringung diefer Vorlaze, die fo einfach, zu machen, lag offenbar in der Absicht des Vertreters der Zentrums- | stehen, und diese Zweifel find nur dur eine geschliche Anerkennung | in demselben versöhnlichen Sinne weiter zu behandeln, dem sie : Rz; : C4 : : . , 1! Y s fraktion niht. Wir glaubten an eine Opposition, wie sie jeßt gegen | des Charfreitags als Feiertag zu beseitigen. ursprünglich entsprungen ist. Wenn das geschieht und wenn ein weiterer

Austraggebern. i al nicht bekannt, daß nah dieser Rich! i übri i Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Ni : ; ichtung bin in den übrigen Buntes- | #0 kurz und anscheinend so dursichtig ist, im I | i ; S 1. Nieberding: | staaten außer Preußen Einwend Ï tel eil, ee B05 Gherfrig w | Die Gefahren, welhe mit der Verschleuderung des Ei J Wäre in der That die Ei ungen erhoben worden wären. hatten angenommen, daß dieser Entwurf, der den Charfr-itag zu d I F e dée l era 5E mienmangen aus dem Zahre 1839 in Begs uf vijeigen | 9 | der Armen bei Zwangsvollftreckungen verb a 7 genthums } |y würden Si finrihtung fo unwirksam, dann, glaube einem ftaatlihen Feiertage für das ganze Gebiet der M j ahibarer fatholisher Geistlicher war, 9er E L A nacl ai A dae pel S . er Versßfeuberung des Eigenthums Be e Le Gen, tas el S j er D onarchie ? ' : i t ieser Bestimmungen aus dem Jahre 839 in Bezug auf diejenigen und, ich glaube werthyoller, Schritt vorwärts auf dem Wege / rfolgen, ' eite, auch niht auf der Seite “der Sinne außgesprochen hat. Man konnte in diesem Zusay, | Vorschriften, die erst nach 1839 bei uns in unseren Justizgeseßen eingeführt | des konfessionellen Friedens im Vaterland, und es it zuglei} ein vielleicht eine gewisse | sind, zweifelhaft fein kann und zweifelhaft ift, und daß es jeden- | Stuk Anwendung und Ausbau des Artikels 14 der Verfassung,

Gesetzgebung nit verkannt. Gerade die Erkenntniß; E i : enntniß davon hat é besser thun, die Regierungen der ei i i i iderfi bat Ver g r einzelnen Staaten, auf die es doc katholishen Kirhe einem Widerstande würde begegnen können. den der Herr Abg, Daujenberg gema falls wünschenswerth if, au in dieser Beziehung volle Rechtssicher- | nämlich eine staatliche Anerkennung des großen, heiligen Erinnerungs-

anlassung gegeben, die Bestimmungen der Zivi ; im Bund j G: bi2 utt fn Len B E E undesrath ankommt, von dem Fiasko zu überzeugen als alle Der Entwurf is aber, wie Ihnen Ibr Herr Berichterstatter bereits Hinweisung darauf finden, daß man auf katholischer Seite auf eine Art p Kompensation in Bezug auf einige fatholishe Feicrtage rechnete. Ih | heit zu schaffen. tages der gesammten Christenheit, eine Anerkennung die ebenso werth-

E s A dre, Wi, rel Me aber in den einzelnen Staaten mitgetheilt hat, nit nur in der fatholishen Presse, sondern auch bei gesprochen hat, werden sich erledigen, fobald diese Bestimm aus- | yreußishen Abgeordnetenhavs R die allerdingg im a Herren Bischöfen auf ernste kirhli&e Bedenken gestoßen. Dies# will auf diese Frage nicht eingehen, sie wird vielleicht in der Kom- Das ift der rehtlihe Gesichtépunkt, der Anlaß gegeben hat, die K en ; 5 in Kraft getreten sein werden. Jedenfalls werden ol inf O Lo bis au e gemaßt wurden, so E sind in amtliher Form durch den Herrn Erzbischof von mission zur Sprahe kommen. Ein prinzipieller Widerspruh aber, | Vorlage aufzustellen und einzubringen. A is aue Des fis en: evangilisert A ere Erfahrungen, die mit diesen Bestimmungen gemacht E Mikßerfolg, von dem der Herr “ois anti daß der S n, den Herrn Kardinal Krementz, der Staatêregierung vorgetragen ; cin dogmatish-kirhlihes Bedenken dagegen, daß der Charfreitag als Die Vorlage bietet ferner die Möglichkeit, gemäß der Kabinets- R A Us E vak ¿u V abzuwarten haben, bevor wir an meine legiélatori}chen Wwlaun t nicht so arg ift Der Here. Abe, b e sprach, do ah or auh ich glaube das annehmen zu dürfen von etnem staatlicher Feiertag anerkannt werden sollte, war aus den Worten des | ordre vom 7. Februar 1837 die äußere Heilighaltung des Z Ih bitte E hohe E ‘pg O unseren Ee uns herantreten könnnen. gen Recteciunüen nibidini Ld dés eutilia a E hat gebeten, die “vid dieses hohen Hauses, dem Herrn Kardinal-Fürstbishof von Herrn Abg. Dauzenberg gewiß nit zu entnehmen. Charfreitags dur Polizeiverordnung zu regeln, und die Be- e ragt cis ved t ori versagen s jh Ich Die Organisation des Gerichtsvollzieherwesens, die der Herr Vor- trauen schenken. Ich bitte umgekehrt, ch G er etwas mehr Ver- i reslau, vertreten werden. Mit Ihrem Herrn Berichterstatter be- Nun ift die Angelegenheit nohmals im Jahre 1897 besprochen. | stimmungen der Reichsgewerbeordnung über die gewerb- A Ba Se au rats redner bemängelt hat, {eint mir für ibn nur so weit in Frage doch auch einiges Vertrauen, das N enken Sie den Regierungen rate ih es als selbstverständlich, daß wir uns mit--diefen Bedenken Damals war es wiederum in katholischer Geistlicher, der Herr Abg. | liche Sonntagsrvhe auf den Charfreitag zur Anwendung weisen würden. ; kommen, als preußishe Verhältni ei Vrage zu ; L , das Bertrauen, daß sie in redlicher auseinantersezen, daß wir sie auf das sorgfälti : ärte: L Kut tf MY ; ; ; Kardinal-Fürstbishof Kopp: Wir sind völlig von der optima ; h sse betheiligt sind. Es liegt nicht Weise bemüht sind, auf dem diskutierten Gebi ; wir bestrebt sei s sorgfältigfte erwägen, daß Dasbach, der Folgendes erklärt zu bringen. Diese Wirkung, meine Herren, ift, wenn ih recht sehe, | ¿gos des Kultus-Ministers überzeugt Die Mitalieder des Klerus, die im Rahmen der Kompetenz des Reichs: Justizamts, hier einzugreifen. sahgemäßen Regelung zu kommen, und gehen Si E zu einer seitige 2 0 sein müssen, sie womöglih zu zerftreuen und zu be- „Der: Herr Minister hat dem Herrn Abg. von Eynern ver- | der Punkt, wo die von firlicher Seite erhobenen Bedenken einseßen. Ac im anderen G Ae außext Laban; find nit e tmarlliche Mei Ich kann bis Herrs Vorcérues zur HGtS feine Winsde ‘bem fd weit Lie Wiutiibbinges, 5 es V L och niht glei 2 C L eine Herren, es is niemals au nur entfernt die Absicht sihert, daß er \{leunigst Maßregeln ergriffen habe, um den | Aber auch bier beruhen, wie ih glaube, die erhobenen Bedenken zum treter der BrD of gewesen, auh fasse ih ihre Aeußerungen anders preußishen Herrn Justiz-Minister vorzutragen. von sachverständigen Männern, die die S ae E De V O dur LOOSN gewesen, und es konnte ihre Absicht nit sein, Wunsch, auch den Charfreitag überall im preußisen Lande als | großen Theil, vielleicht ganz, auf einer mißverständlichen Auffassung auf als der Minister. Der gemachte Vermittelungövorshlag wird Das Gleiche muß ich fagen bezügli der Einrichtung der Berliner übersehen in der Lage sind aetiolfen E nisse einigermaßen zu Dit us Vorlage die gläubigen Katholiken irgendwie zu beunrubigen. gesetzlichen Feiertag einzuführen, auszuführen. Ih bin erfreut über | der ‘Absichten und Wirkungen, die die Vorlage verfolgt, und ihrer e Jones A y A [eden ü N ti adi e dito e Pfandkammern. Diese Einrichtungen find mir niht bekannt. Es ist und bureaukratisch Wablón clit e tiliten, sind, hier gleih monströs Hi at T und soll nah unserer Auffassung nit ein Kampf- die Eile, die der Herr Minister in vieser Sache, die uns übrigens | praftishen Bedeutung. i ein, s E Me Díic P ita: ci e 2e niht meines Berufes, von ibnen Kenntniß zu nehmen. Meine Herren, mit solchen hyperkritishen Bemerk bèn- Cha reli ein Friedensgeseß sein. Schon der bloße Gedanke, ziemlich gleichgültig ließ, entwickelt hat. Ih bitte, mit derselben Was zunächst die polizeilichen Verordnungen über die äußere | Charfreitag au ein Gedenktag, aber fein Festtag. Der Unterschied enn dort Uebelstände vorliegen, wird, wie ih nicht zweifle, d Sie nah meiner Meinung nihts für di i N ten e E M G, tief ernsten, heiligen Grinnerungstag der Gile möge er zur Beseitigung der imparitätishen Behandlung der | Heitighaltung der Sonn- und Feiertage anbelang! 9 E ea n Der pro A d buesreta An aren drciag für as "Staatsbür: 2 ‘als preußishe Herr Justiz-Minister ge E, ifle, der i ius f sur die Sache. Wohl aber ver- gesammten Chriftenheit aller kirchlihen Bek ; 5 ; 7 io f L Wt c À f so ist der Charfreitag gesetzlicher Feiertag für alle Staatsbürger, also gern seine Hilfe eintreten laffen, um stimmen Sie unter Umständen die Regieru punkt ei enntnisse, zum Ausgangs- fatholishen Volksschule eingreifen ia den Fällen, die ih jet vor- | Mitte diefes Jahrhunderts, în den fünfziger Jahren, Versuche gemaht, in rein katholishen Gegend Davon kann der Minister nicht e M Was endlich die Frage der Erweiterung der Moa Justizverwaltungen, deren Wohlwollen Sie ür e E E Gelieiss ali A O Streit, auf Unfrieden oder gar Gewissene- legen werde.“ durch einfache Polizeiverorduung die Feier des Charfreitags zu schüßen. r at ber Gendarm hätte U L Band: bie “völlige E wirt obi “a betrifft, so erkenne ih die große rechtliche und \{ließlich nit entbehren fönnen. ache doch Christen G abi he d E n machen, der Gedanke ift für jeden Auch da war, meine Herren, von cinem prinziptellea Widerspru Es ist dies auch gesehen. Ein Erkenntniß des Rheinischen Dber- Sa zu erzroingen. Darum sind die Bewohner der katho- (éattliche A, N dieser Frage, namentlich auch die wirtkh- : Um 51/4 Uhr wird darauf die weitere B : sinnung sein daß Sie. L würde der Ausfluß einer so rohen Ge- gegen die Regelung, die wir in Aussicht gestellt hatten, mit keinem | tribunals vom 95. Oktober 1855 besagte aber, daß eine Polizei- dee Sab E (7 r O Vie S n Oa, ra N die der Herr Vorredner hier Mittwoch 1 Uhr vertagt. re Berathung bis | s [Her Gedanke der Le L glauben müssen, daß ein Wort die Rede, hôstens konnte man heraushören, daß die Zentrums- | verordnung, die über den Schuß der rein gottesdienstlichen Feier Beacaubina’ heißt, so ist das dob ir ein Sein. Für den dieser ‘Fra e beschäfti ir haben uns seit Jahren mit fern. gelegen hat. : g g und mir persönlih vollkommen fraftion niht gerade ein lebhaftes Interesse in dieser Sache hatte. ordnungen gegen die Störung der äußeren | katholischen Christen ist es niht Vorschrift, den Gottesdienst am ge beshäftigt, sie i aber von so fkomplizierter . eine Herren, ih hoffe auch, daß es uns Auf Einwendungen fo ernster firhliher Art, wie sie jet gegen den Heilighaltung des Charfreitags träfe, am Rhein, wenigstens in ge- Charfreitag zu besuchen. Fehlt es hieran, so fehlt es ja an dem lischen konnten wir hiernach umsoweniger | wifsen Distrikten, wo der Charfreitag nicht dur Staatsgesey als Haupterforderniß enes orpathish. Pie eexdónten Stdrungen wir j ey n

hinauêginge und weitere An

niht leiht ift, sie in einer nah allen Seiten . befriedigenden Preußischer Landrag. gung, daß wir es li / f ehrlih meinen, und daß wir nicht bereits ein ftaailih anerkannter gesehlicher Feiertag ift, und niemals, | gesezlihe Feiertage auf Grund der K. O. vom 7. Februar 1837 | nöthig, die Polizei hat Mittel genug. dieser Störungen Herr zu vornehmen mußten, ausgeschieden, weil wir uns kei ns keine Aussicht machen Der Präsident Fürst zu Wied eröffnet die Si « LEA | womit auch das politische Einheitsband fester geschürzt würde. aebi: bob wie die Sache im Auge bédal gung mit | dem Boden dieser Ueberzeugung kann man s{chließlich zu einer un- und dei der Erwägung des Geseßentwurfs optima fido gewesen sind, | seine Wirkung geübt. : ge behalten werden, und ih erkenne | entgegengenommen und das Präsidium beauftragt hat, dem he zung E a gefilihes alien Vort I uf die religtdsen En shen Christen : i ttishe Bedeutung des Ent- Scuy des Charfreitags in der allerdringendsten Weise angegangen. L Abg. Beckh- Cob Í ; ; welches ifft denn in Wirklichkeit die pra diesem Tage gewöhnliche Arbeit verrihten wolle, da er für ihn kein urg (fr. Volkép.) empfiehlt die Annahme des | lichen Vertrauen Herr Birkner-Cadinen und als Ver- l L aDie Ver i n der übershägt. Als Fundamentalgesichtspunkt muß man festhalten, daß demokratie ih dieser Frage bemäthtigte, die sehr bald heraus- | Kommission.

Natur, greift in so viele soziale Verhältnisse hinein, daß es gelinyen ‘wird, Sie und insbesondere auch unsere katho- Gesezentwurf erhoben worden find, A 4 azile: Wir! baben hol ber Revision des Geri Feiertag anerkannt is, ungültig sei; die Polizeibehörden könnten nur jeder Katholik mißbilligen; aber dazu i ein folhes Ge es Gerichts- erren diesen A Ó H haus. U E E wollen, um hier einen Kampf hervorzurufen, auch nit von katholischer Seite, darüber eine Beschwerde oder da- | durch Polizeiverordnung \chüßen, sie könnten aber nicht dur | werten, Eventuell hätte dann die ganze Sesttagdordnung, wie in Süd- konnten, über diese F ; erständlich die erste Voraussegung für eine ruhige und sach- gegen eine auch noh so leise Einwendung erhoben worben. ift. e E e rage mit dem Reichstage zu einer Verständigung | der Mittheilung, daß Seine Majestä das Erkenntniß vollkommen Recht. Es hat auch gegolten und auch O WOA Bem esgs ßt als Evangelischer , eine Majestät der Kaiser und König | befangenen Verständigung über die Vorlage, auf die ih hoffe, gelangen Diese unsere bona fides und dieses u ser gutes Gewissen wird auch bestärkt Infolgedessen wur rei N Vorle E O ti O , / ese unsere bona fides und dieses unjer 6 ewissen wird auch bestärkt, nfolgedessen wiederholt an, daß sie eine Bcdeutung hat, die einer sehr ernsten | Hause Seinen Dank zu übermitteln liken, dagegen wirke es auf das Gemüth des evangelischen Christen Gc A ¿ollten Antrages, dec von det Fontuniitioa, : bie - über die wurfs, wenn er Gesey wird? Diese praktishe Bedeutung des Ent- | In neuerer Zeit haben diese Klagen und Bitten eine Feiertag sei. Die Vertreter der katholischen Kirche sollten der Vor-

itbürger hiervon zu überzeugen; die Ueberzeu- gefaßt sein, als im größten Theil des Staatsgebiets der Charfreitag verfafsungsgesezes, die wir aus Anlaß des Bür : gerlichen Geseßbuches ; j De 3. Sipung vom 21. Februar 1899. l - Polizeiverordnung neue Feiertage schaffen. Darin hat, glaube ih, | deutshland, eine, entsprechende gesepliche Gestaltung erfabren müssen, E E ie aliz d ihe Erwägung der gegen die Vorlage erhobenen Bedenken; nur auf F glaube sonach dargethan zu haben, daß wir bei Aufstellung . r de m Herrn Vorredner die Versicherung | die Glückwünsche des Hauses zu Seinem Geburtstage huldvoll dort jede Rüc vo w di vorlegt, die wir uns natürli t haben: li Kreisen, von Behörden und Gemeinden, um den geseßlichen Prüfung werth ift. Neu in das Haus b : enn man sich die Frage vorlegt, vie wr un eir hau vorgelegt haben: | & iden Sten O geseblih wie eine Beleidigung, wenn s. B. der fkatholishe Untergebene an erufen find: aus besonderem König- (Fortseßung in der Zweiten Beilage.) Gntshädigung der unschuldig Verurtheilten verhandelt habe, ein- wurfs wird nach meiner Ueberzeugung auf katholisher Seite weit besondere Verschärfung dadur erhalten, daß die Sozial- | lage entaegenkommen, niht ibr Schwierigkeiten bere ten, au in der

“gi Geschlechts derer von der Osten Graf von der