1899 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

sie ihre Heimathstadt Danzig plöylich verlassen und i} nach Berlin geflüchtet. Bitten und Drohungen seitens ihrer Mutter, zurückfehren, fruhten niht; so wird der Bruch unheilbar und Char- lotte gehört fortan ebenfalls zu jenen Heimathlosen, bei denen sie Schu suchte. Aber sie gehört niht wie ihre Cousine zu den Starken, sondern Nachstellungen eines Verführers und

erliegt fast ohne Kampf den scheidet {ließli

fasser, troß ihrer Alltäglichkeit, namentlich dur weit er dem Realismus in der Schilderung des Z

Fröhlihkeit und bitteren Err zu erzielen. Aber das Mittek wollte n

ersheinen ließ, störend bemerkbar.

{ugendlich genug in Gabe, wo es \sch um die Frötl des den

aber nit ganz zu erreichen. Me Verführer, einen ostelbishen Mil \vezifisch norddeutshe Schneidigkeit, welGhe das

beiden Gestalten an Glaubwürdigkeit manches ein.

Sona, die Herren Halm, Waldow, Pfeil u. A. aus.

Die nächste Neueinstudierung, welhe das Deutsche Theater errn Kainz aus Berlin- vorbereitet,

üdin von Toledo“ mit dem Genannten als König Alfons

aus Arlaß des Fortgangs von ist „Die ten und Frau Reisenhofer in der Rolle der Jüdin. führung ist auf Mittwoch, den 1. März, angeseßt.

Der Vorverkauf zum Agnes Sorma-Gastspiel ist an der Kasse des Lessing-Theaters eröffnet worden. Trog der Opfer, welhe die Direktion bringen mußte, um die gefeierte Künstlerin für dieses Gastspiel zu gewinnen, ift keine Preiterhöhung der Plätze ein-

getreten.

Mannigfaltiges.

In Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs fand heute Vormittag in der Hedwigs- Kirche eine Trauerfeier für den verstorbenen Präsidenten der Französischen Republik Felix Faure statt. Das Gotteshaus hatte ernsten Trauer- \&muck angelegt: schwere Florgehäñge verhüllten die mächtigen Kandelaber, und die kerzenreihen Kronen sowie die vor dem Altar hängende ewige

Lampe; zu beiden Seiten der Orgelempvoren

Säulen leuhteten weiße Kreuze auf chwarzem Grunde ; der Altarplaß, die Kommunionbank und die Pfeil-r waren mit grünen Pflanzen ge- \{chmüdckt. Jeder Blumenshmuck war vermieden ; auch von der Auf- ‘tellung eines Katafalks war abgesehen worden. Links vom Altar | des

ch, zu s{chwach, um die Folgen ihrer Handlungsweise u tragen, reiwillia aus dem Leben. Diese Vorgänge hat der Ver- f R d die Charakteristik der handelnden Personen, recht interessant auszumalen verstanden, \o- uständlihen treu blieb, welhem er seinen dramatishen Ruf im wesentlichen verdänkt. Befremdend war es hingegen, daß er im vierten Akt, welcher die tragishe Wendung bringt, zu rein äußerlichen und verbrauchten Mitteln seine Zuflucht nahm, indem er die Ereignifse Maskenfeste vollziehen ließ, um mit dem Kontrast auëgelafsener rnstes eine leviens theatralishe Wirkun

cht recht verfangen un

zungen erwün j ellung war_ im allgemeinen zu loben; sie verhalf nur infofern nicht dem Stü zu vollster Wirkung, als die beiden Hauptrollen den künst- lerishen Eigenschaften ihrer Vertreter nicht ganz entsprachen. Fräukein Jaeger war zwar als Charlotte Buürwig anmuthig und

it und Zukunftshoffnung csseln der Erziehung entronnenen Mädchens nichts \{uldig; die später erforderlihe tragishe Größe vermochte sie

ttergutsbesißer, lici fehlte jene esen dieses Lebe-

tnannes ausmachen foll. Durch diese Unzulänglichkeiten büßten diese Eine vorzügliche Leistung bot dagegen Frau Bertens in der Rolle der Pianistin Regine Ee sowie ferner Herr Bonn als dichtender Bureaubeamter. In eineren Aufgaben zeihneten \sich die Damen Meyer, Waldegg und

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sie môge zu Hohenlohe, der Staatssekretär General- und gel iautew

Armee und arine bei. Neuber mit der Geistlichk

si auf einem | und Sonneck zelebriert wurde.|

cht | versammlung ab.

auch die

handelte,

gegangen Von der

Die erste Auf-

Seit dem 1.

der Kaffeeausgabe

auch ein Beweis , . daß der hier

zwischen den

suchern des

Frauenasyls 25638 in

stand der vergoldete, mit grünem Sammt bezogene Sessel für Seine | besezt is bei den Männern

Majestät den Kaiser, rehts waren die Siye für die Herren der fran- Korps war die deutshen Be-

diplomatischen

Botschaft. Dem Spiyen der

2 ey Hofstaaten, den

rechte, den bör"en und

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Wetterber

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vom 23, Februar, Morgens.

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Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p

red. in Millim.

in 9 Celsius

on ol m i O L I THIIOIIRNO |OPINRON 59C.=4"R.

Temperatur

bedeckt halb bed. wolkenl.1) bededckt bedeckt bedeckt

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Belmullet. . | 765 Aberdeen .. Christiansund | 769 Kopenhagen . | 770 Stocktholm . | 773 Haparanda . | 772 Cork, Queens-

town .., 766 Cherbourg . | 767

E a6 772

P s (00) ura ¿e O

winemünde | 769 Neufahrwasser| 768 Memel ... | 767

Mos e709 ünster W\tf.| 770 Karlsruhe . . | 771 Wiesbaden . | 771 München . . | 769 Chemniy .. | 7709 Bli 769 Wien .... | 766 Breslau... | 7679 Ile d? Aix . 766 O

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bedeckt bedeck12) Nebel3)

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bedeckt

wolkenlos Nebel heiter wolkenl.5) heiter 6) bedeckt Nebel wolkenlos 2bedeckt 3\wolkenl.7) Nizza .... | 765 ¡O 1\wolfenl.8) Viet «1 100] till wolkig

1) See mäßig bewegt. I) See mäßig bewegt. 3) See ei 4) See {chlickt. *) Reif. 6) Rauh- frost. ?) See {chlicht. ®) See rubig.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrisch@e Maximum liegt, langsam süd- wärts {h fortpflanzend, über der südlichen Nordsee;

Go M9 s o É 5 hD m] bD A D U s É O P

ein anderes Maximum lagert über Nordost-Eúropa.

ÜVeber Nordwest: Europa iît das Barometer im Fallen begriffen. In Deutschland ist das Wetter rubig, im Norden trübe, im Süden heiter, ohne meßbare Nieder- schläge; die Temperatur zeigt wenig Aenderung. Deutsche Seewarte.

der Generalität die linke Seite \ch(ff8, dem Offizierkorps das linke, der franzöfischen Kolonie das rechte Seitens{hiff eingeräumt. Hier nahmen auch die Mitglieder des Gran Vereins Plat, die einen kostbaren Kranz aus Beilhen und Schneeglöckchen nebst einer Schleife in den französischen Farben überbrachten. Der französische Botschafter Marquis de Noailles und der Botschafts-Sekretär Delarohe-Vernet maten die Honneurs. Allmählih füllte ih die Kirhe mit einer bochansehnlichen Trauer- gemeinde. Es ershienen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Fried- xich Heinrich von Preußen und der Herzog Albreht von Württem- berg, Ihre Hoheiten die Herzoge Adolf Friedrih und Heinri zu Mecklenburg, Seine. Hoheit der Prinz Bernhard von Sachsen-Weimar,

des Mittel- worten.

Asyle gemacht.

2% 478 Bücher entliehen worden. tung wurden u. A. wiedergewählt

Jhre Dur@hlauhtea die Prinzen Ernst zu Sachsen-Altenburg, Aribert don Ankalt, Albert zu Schleswig-Holstein, der Erbprinz Prinz Karl von Hohenzollern. In Vertretung der Reichs- und Staats- behörden nahmen an der Trauerfeier theil der Reichskanzler Fürst des Auswärtigen Amts, Staats- Minister von Bülow, und der Minifter des Necke; ferner wohnten derselben zahlreihe Mitglieder der offtaaten,

Nahezu vollzähl diplomatishe Korps. Megty 11 Uhr begab

Seiner Majestät des Kaisers, Allerhöchstwelcher bald darauf in offenem Wagen an der Kirche vorfuhr. Hierauf begann das Traueramt, wel@es von dem Propst Neuber unter Assistenz der Kapläne Barthel Der Chor fang unter Wecker's Im Litung das Requiem von Haller und den gregorianischen Choral.

Der Berliner Asylverein für Obdachlose hielt gestern wurde auch vom Publikum als Effekthascherei empfunden. Im erigen (Mittwoch) im Bürgersaale des Rathhauses seine diesjährige General-

t ma Breite im Dialoz, die einige Kür moe sid mens Die Darste

Dem dabei erstatteten Bericht mit dem abgelaufenen Jahre ein volles Menschenalter feit der Begründung des Vereins dahingegangen. seines Bestehens hat der Verein im Garzen 302 216 Perfonen } gelb gegen Obdachlosigkeit und Hunger Schuß gewährt, und wenn s ilfe E r N sein B, trete so ele der Erscheinung, blieb auch ihrer Auf- e -doch in ni eltenen en Verzweifelte von Selbsi- 18 ichte M und Verbrechen zurückgehalten und ihnen ermöglicht haben, zu einer geordneten Exiftenz zurückzugelangen. Die Frequenzstatistik ergab im abgelaufenen Jahr für das Männerasyl ein lediglich durch bau- Jarno, der den oben erwähnten | lie Veränderungen und deren unvermeidlihe Störungen hervorgerufenes geringes Nachlassen der Besuchsziffer gegen die vorangegangenen ; es wurden im Jahre 1898 232 555 Besucher verzeihnet gegen 247 446 im Jahre 1897. Im Frauenasyl war eine Steigeruug zu beobachten: 1898 zählte man 36 007 Frauen und Kinder gegen 28 154 im Jahre 1897. Der Kassenberiht für das verflossene Vercinéjahr schließt in Ein- nahme mit 170 732,50 4, in Ausgabe mit 98 295,70 4 Die Ver- mögensverhältnisse haben ‘sich insofern gebessert, als die Jahres beiträge und die einmaligen Beiträge eine ansehnliche Steigerung er- fahren haben. Die E der Legate is aber gegen 1897 zurüdck- ufnahme in das Asyl sind außer den von anstcckenden Krankheiten Befallenen und daber in ein Spital und nicht in das Asyl Gehörigen nur noh Betrunkene ausgeshlessen. Seit der Mitte des vorigen Jahres wird eine Zählung der aus dem lezten Grunde Abgewoiesenen vorgenommen. Dabei ftellt daß vom 12. Juni bis 31. Dezember 1898 674 Betrunkenen der Zutritt verweigert werden mußte, d Februar 1898 wird auch eine Statistik darüber geführt, wieviel Asylisten vor der üblichen Stunde sich wecken lassen und, ohne das Frühstück einzunehmen, das Haus verlafsen, um noch vor Morgengrauen auf die Suche na Arbeit zu gehen. Die festaest-Ute Zahl ist recht beträhtlich. Im Männerasyl zählte man vom 1, Februar bis 31. Dezember 10 644 Personen, die es vorzogen , vor bungrig fortzugehen, um nicht Gefahr zu laufen, daß sie etwa ih darbietende Arbeitsgelegenhriten versäumen:

habe es mit arbeits\{euem Gesindel zu thun, für die Asylisten nicht zu- trifft. Nach den Erfahrungen des Vereins sind sie zum allergrößten Theil unvershuldet Arbeitslose; das bildet eine um so \{merzlihere Th:1tsache, als die Statistik der Altersklassen \sowobl für die Besucher des Männer-, wie für die des Frauenasyis zeigt, daß die weit überwiegende Zahl in dem fkräftigsten und leistungsfäbigsten Alter von 20 bis 50 Jahren La befindet. Im Jahre 1898 waren von 232559 Be-

Männerasyls 198 572 und von den 36 007 Besucherinnen

50 Jahren: mit 11592 Personen. i C fann man die in dem gedruckten Bericht ausgesproheze Biite des Vereins, ibn mit weiteren Zuwendungen zu unterstüßen, nur warm befür- œn Ergänzung des Berichts wurden gestern auch eine Reibe weiterer Mittheilungen über -die inneren Verhältnisse der Als auffällig rourde vor allem das sich stetig steigernde Lesebedürfniß der Asylisten bezeichnet. n I find aus der nur Unterhaltungs\chriften enthaltenden Bibliothek

Bürgermeister Kirschner und Professor Virhow; neu in den Ver- waltungsrath traten . Frau Edith Fränkel, sowie die Herren Marx Meyer, Louis Paderstein und Dr. Julius Stern.

nd der

Innern Freiherr von der

sowie andere hohe Offiziere der | ab zur Ausgabe.

vertreten war das sh der Propst

ih mit genauer zu richten.

hôörnchen

zufolge

heranf{chleppen.

gestrigen

„genommen

e si heraus, das find 0,5 9% aller Besucher,

und da geäußerte Verdacht, man

diesem Alter. Am, stärksten die Altersklasse von 20 bis

Angesichts diefer Thatsache

jedo zur Im lehten Jahre

Bei der Wabl der -Verwal- der Vorsißende Gustav Thölde,

Für den ,„ Einödshöfer einen Walzer „Süße Stunden“ und Herr Gustav eiren „Lischen-Rheinländer“ C POnte, die von der italienischen Kapelle „Banda musicale“ (Dir es oen [he Orchest Tanz spielen, Die bis jegt be

ormann? er zum Tanz en. e 2 stellten Eintrittskarten ( D

Gesindeball“ * hat Herr Kapellmeister Julius

nda Dirigent Rocco Giordano) zum Vor- Außer dieser Kapelle wird auch noch das

«Dienftbücher“) gelangen vom 2. d. M. Der Preis für Theilnehmer beträgt 10 #4, für

Solo-Mitglieder hiesiger Theater 5.4. Anmeldungen nur: schrift-

ch dem Hauptportal zum Empfange ört fltigen Bure fi G ee o eriaft r sb id nach dem al zum n nd an die „Gen eutsher Büh nen- angehöriger“ (Berlin SW., Charlottenstraße 85) bis zum 28. Siber:

oologishen Garten leben jeßt sibirishe Streifen- Tamias striatus), welhe wegen ihrer großen Baden- tashen wohl auch „Backtenhörnchen“ genannt werden, aus dem westlihen Sibirien, kommen aber auch im nördlichen europäishen Rußland vor. Es find fehr zierlihe Thiere, die so aussehen wie kleine Eihhörnhen; uur der Schwanz ift viel weniger buschig behaart, und der Rück In diesen 30 Jahren bung: dadur, daß fünf \{chwarze Sans

raunen Pelz abheben. Die Streifenhörnhen leben am Boden und hausen in Wäldern weitverzweigte Gänge graben. Hier sammeln zeit Vorräthe an, wie unsere Hamster, indem fie Getreide, Zirbelnüsse, Ahornkörner, Mais, was sich ihnen eben bietet, in ihren Backentaschen

ie fiammen

en hat eine sehr hübshe Fär- sbinden ih von dem röthlih

unter Baumwurzeln, wo sie sih Ke für die Winter-

So lange Schnee liegt, halten sie fich in ihren

unterirdischen Wohnungen verborgen. Sie leben gesellig und werden hier und da durch ihre Menge {ädlich.

St. Petersburg, 21. Februar. tiftungsfest der Universität fanden zwischen der Polizei und Kosaken einerseits und Stu denten andererseits Zu- fsammenstöße stati, bei welhen zahlreihe Verhaftungen vor- wurden. Die eine. Verordnung des Rektors, strenger Strafen die üblihen Straßenumzüge verboten wurden. Laut polizeilihem ‘Befehl waren für die Studenten alle öffentlichen Lokale geshlossen. Eine Demonstration, welche vor dem Winterpalais statt- finden jollte, wurde von Kosaken verhindert.

Stonehaven, 22. Februar. Der Sheriff fällte heute sein

Urtbeil in Angelegenheit des Fishdampfers „Craigievar“ aus Aberdeen, dessen Besiyer auf deutscherseits gestellten Antrag der Beschädigung und Fe drovuns des deutshen Fischer- bootes „Werra“ (vgl. Nr. 41 d. Bl.) Urtheil lautete dahin, daß der Kapitän des „Craigievar“ durch das Aufzieben der Netze der „Werra“ und auch dur fein weiteres Ver- halten das Gesez übertreten und 10 £ Geldstrafe zu zahlen habe, daß aber die deutsche Flagge nicht beleidigt worden sei.

New York, - 23. Februar. . (W. T. B.) Der Minga 368 „Vittoria“ is mit vier Personen von dem Damp „Bulgaria“, welche in einem Boote treibend aufgefunden wurden, in Baltimore eingetroffen. Die gereiteten Mannschaften sind der zweite Maat Sarges, die Quartiermeister Luedtke und Schulß und der Matrose Starke. Dieselben wurden am 5. Februar unter 40 Grad nördl. Br. urd 43 Grad westl. Länge aufgenommen, nachdem fie 34 Stunden getrieben worden waren. Die „Vittoria“ sichtete die „Bulgaria“, welche bewegungsunfähig war, am d. d. M. früh; in der Nähe der „Bulgaria“ befand sich, mit derselben Signale austauschend, der Dampfer „Weehawken". Die „Bittoria" wurde fortgetrieben, später aber wieder zurückgetrieben. Die „Lulgaria“ ließ ein Boot herunter, welches mit vier Insassen forttrieb und nit wieder zur „Bulgaria“ zurückgelangen konnte. 30 Jahren: - mit 80 955, bei den Frauen dagegen die von 40 bis | Die „Vittoria“ war mit Vorbereitungen zur Herunterlafsung eines Bootes beschäftigt, als das treibende Boot an ihre Längéfeite kam ; die Insassen desselben wurden darauf an Bord genommen. Scharges mit sechs Mann der „Vittoria“ bestiegen darauf wieder des Boot und versuchten zur „Bulgaria“ zu gelangen, der heftige Orkan zwang sie Umkehr. Bei Anbruch der Nacht trieb die „Vittoria“ mehrere Meilen weit fort; am nächsten Morgen war von der „Bul- garia* nichts mehr zu sehen, und die „Vittoria“ seßte deshalb ihre Fahrt fort. Scharges berichtete ershütternde Einzelheiten.

(W. T. B.) Bei dem

Ursahe der Ausschreitungen war durch welchz unter Androbung

beshuldigt worden ist. Das

er

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten

und Vierten Beilage.)

E irr zie Ü G Ü L E E E E E Le

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 50. Vorstellung. Bass. Oper in 1 Auf- zuge. Dichtung von Axel Delmar. Musik von Oscar von Chelius. Zum ersten Male: Die Abreise. Musikalishes Lustspiel in 1 Aufzug. Dichtung von Steigentesch, bearbeitet von Ferdinand Graf Sporck. Mußk von Eugen d’Albert. Jn Scene gefeßt vom Ober-Reaisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Vergifßimeinnicht. Tanz? mär&#en in 1 Akt (3 Bildern) von Heinri Regel und Oito Thieme. Musik von Richard Goldberger. Anfang 7# Uhr.

Schauspielhaus. 55. Vorstellung. Sonder- Abonnement B. 8s. Vorstellung. Neu einstudiert: Liebe für Liebe. Schauspiel in -4 Aufzügen von Ge Spielhagen. In Scene erp vom Ober-

egisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 51. Vorftelluag. Der Maurer. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Text nach dem Französishen vom Freiherrn von Lichtenstein. Vergißmeinniht. Tanzmärchen in 1 Akt (3 Bildern) von Heinrich Regel und Otto ga Musik von Richard Goldberger. Anfang

E;

Schauspielhaus. 56. Vorstellung. Auf der Sounenseite. Lustsviel in 3 Busigen von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 72 Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Romeo und Julia. Anfang 74 Uhr. i Sonnabend: Fuhrmann Henschel. Sonntag, NaŒœmittags 2} Uhr: Johannes. Abends 7x5 Uhr : Pauline.

Berliner Theater. Freitag (28. Abonnements- Vorstellung): Zum erften Male: Das Recht auf sich selbs, Hierauf: Herbst.

onnabend: Zaza.

Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Maria Stuart. Abends 75 Uhr: Das Recht auf fich selbft. Hierauf : Herbst.

Schiller-Theater. (Wallner-Theater.) Frei- tag, Abends 8 Uhr: Der Dorueuweg. Schauspiel in 3 Akten von Felix Philippi.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Dornenweg.

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Die BVürger- meifterwahl. Schueider Fips. Abends 8 Uhr: Hasemannu’s Töchter.

Theater des Westens. (Opernhaus.) Frei- tag (24. Vorstellung im Freitags-Abonnemeni): Gastsviel von Reinh. Wellhof und Friß Werner. Am Wörther Ske. Kärntnerishes Liederspiel in 1 Akt von Koshat. Hierauf: Der Husfar. Komische Oper in 2 Akten von Ignaz Brüll.

Sonnabend : VolksthümliWe Opern-Vorstellung zu halben Preisen: Zar und Zimmermann.

Sonntag: Ganspiel von Reinh. Wellhof und Friy Werner, Am Wörther See. Der Husar.

Lessing-Theater. Direktion: Otto Neumann- Hofer. Freitag: Die Heimathloseu.

Sonnabend: Jm weifßieau Röfi’l.

Sonntag: Die Heimathloseu.

Neues Theater. Direktion: Nusha Buye. Freitag: Der Sohn der Frau. Schauspiel in 4 Akten von Max Kretzer. Anfang Uhr.

Sonnabend: Losguun. i i

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Zu halben Preisen: Die Barbaren. Abends 74 Uhr: Hofgunft.

BNelle-Alliance-Theater. Belle - Alliañce- straße 7/8. Freitag: Das Milchmädchen von Schöneberg. Anfang 8 Uhr.

Sonnabend: Zu volkéthümlihen Preisen: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Sonntag: - Das Milchmädchen von Schöne- berg. Nawmittags 3 Uhr: Die Bluthochzeit.

Montag: Der Nachruhm.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Der Schlafwageu-Kon- troleur. (Le contrôleur des wagons-lits.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. deutscher Uebertragung von Benno Jacobson. Vorber:

um Einfiedler. Lustspiel in 1 Akt von Benno

acobson. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend und F iganbe Tage: Der Schlafwagen- Kontroleur. Vorher: Zum Einfiedler. ; Guaons, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

ugend.

Thalia - Theater. Dresdenerstraße 72/73. Freitag: Gastspiel von Emil Thomas. Schiddc- bo!d’s Engel. Posse mit Gefang in 4 Akten von W. Mannstädt. Musik von demselben. (Kuplets von Alfred Bender.) Anfang -7F Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Sing-Akademie. Freitag, Anfang 8 Uhr: Konzert von Frau Adelina Sandow-Herms und Eugen Sandow. Mitwirkung: Fräulein Mar- garete Liebig (Klavier).

Saal Bechstein. Freitag, Anfang 74 Uhr : LL. Klavier-Abend von Atfred Reisenauer.

Beethoven-Saal. Freitag, Anfang 8 Uhr: Konzert von Fräulein Valerie Hanquet (Kiavier). Mitwirkung: Professor Robert Hausmann.

ECSTPE S

Familien-Nachrichten,

Verebeliht: Hr. Major Eduard Max Adriani mit Frl. Else Shack (Meyß—Blankenburg a. H.).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Koenig (Glaß). Hrn. Gerichts-Assessor Arthur Goebel (Swinemünde). -

Gestorben: Hr. Oberstleut. z. D. Wilhelm Heye (Bad Oeynhausen). « Hrn. Oberst Leonhard Grafen von Schwerin Tochter Jlsabe (Plön). Fr. Louise von Uslar, geb. Blum (Hannover). Stiftsdante Florentine von Dithfucth (Rinteln). Fr. Postdirektor Else Hawrda, geb. Siebert (Kattowiß, O.-Swl.).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag? Anftalt Berlin en MWilhelmsträße Nr. 32.

Neun Beilagen

(einshließlich Börsen-Beil age).

Erste Beilage

zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 47

Berlin, Dounerstag, den 23. Februar

Königreich Preufen.

Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Stredcke einer vollspurigen Nebeneifenbahn von Gerlebogk über Löbejün nah Nauen- dorf durch die Nauendorf-Gerlebogker Eisenbahn- Gesellschaft. :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellsbaft unter der Firma: „Nauendorf-Gerlebogker Eisen- bahn-Gesellshaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ift, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Bes- trieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlihen Verkehre bestimmten, den Vorschriften der Babnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Gerlebogk über Löbejün nah Nauen- dorf für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der geseßlien oen unter den nahstebenden Bedingungen hierdurch er-

eilen.

Ti

Die Gesfellshaft bildet sh unter der Firma Nauendorf-Gerle- bogker Eisenbahn - Gesellschaft und nimmt ihren Siß in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers ‘der öffenilihen Arbeiten an einem anderen, im preußischen Staatsgebiete gelegenen Orte.

Die Bestimmungen des zwischen Preußen und Anhalt wegen des Baues und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staatsvertrages vom 23. April 1898 follen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlichkeit haben, als wenn sie ausdrüdcklich in diese Konzessions-Urkunde auf- genommen wären. ;

Die Gesellschaft is ferner den bestehenden, wie den künftig er- gehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.

IL,

Das zur plan- und anshlag8mäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag vor 1 600 000 M festgeseßt. :

Der Nennbetrag der von der Gefsellshaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur vlan- d, An GTIIABRNGeR Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver- wenden.

Es bleibt der Gesellshaft überlassen, einem Theile der auszu- genen Aktien (Vorzugs-Aktien) ein Vorzugsreht vor den übrigen

ftien (Stamm-Aktien) hinsihtlich der Vertheilung des Reinertrages des Unternehmens bis zu 44% des Nennbetrages dieser bevorzugten Aktien sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Vnhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen ers nach der Betriebseröffnung der Bahn E werden.

Den Aktionären kann na der vollen Gs des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahres, in welhem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nit über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welhem die im Artikel 3 des Staatsvertrages festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel folches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 %% des Nennwerths ihrer Aktien zugesihert werden.

TII.

Die gesammte Leitung der Bau- . und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellshaft mit den ge- seßlihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlihzn Beaufsihtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver- antwortlich ift. : :

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Been bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technishen M bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Geneh- migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. ;

Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorstand selbst erfolat, finden die vorstehenden Bestimmungen au auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

IV.

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öfentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnfig haben.

V,

Die Staatsregierung if berechtigt, ih in den Fällen, wo sie das staatlice Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalver- fammlung der Aktionäre dur einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Staats- regierung von allen diefen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Be- Faun gögegea ns enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

__ Der Minister der öffentlichen Arbeiten ift berechtigt, in den Fällen, in welhen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI.

__ Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gefellshaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Se S [V per rages, welhe nach dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entsheidenden Ermessen der Staats- regierung den Vorausseßungen nit entsprehen, unter denen die Kon- zession ertheilt ift, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats- regierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellshaftsvertrag betreffenden Generalversammlungébeshlüfffse, bevor fie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeihnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent- [fung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellshaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Ge- PdeI oder die Vershmelzung mit einer anderen Gesellshaft aus- prechen, oder dur welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrich aufgegeben werden foll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König- lichen Staatsregierung.

__ Diese Bestätigung ift auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge- nehmigt waren.

VII. / Für den Bau insbefondere gelten folgende Bestimmungen,

1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten :

die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung dur alle Zwischenpunkte,

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Dem Staat bleibt für alle dur die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines igenthums oder seiner [0amgen Rechte der Anspruh auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gescßlihen Bestimmungen gegen den Konzesfionar vorbehalten.

___ 2) Der Konzefsionar hat allen Anordnungen, welhe wegen polizei- lier Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden inögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß S nes der ira Artikel 3 des Staatsvertrages bestimmten

rist erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe, fowie für die Jnangriffnahme, die Sor B drung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezügli des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 %/o des auf 1 600 009 f festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ift, ml As des Rechtsweges dem Minister der öffentlihen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflihtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 80000 4, in Worten : „Achtzigtausend Mark“ baar oder in preußishen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen unter Berehnung aller diefer Werth- papiere nah dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zias- scheinen und Zinésheinanweisungen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Ver- wendung oder Veräußerung der verwendeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall- terminen, kann jedoch von dem bezeihneten Minister untersagt werden, wenn nah seinem allein entscheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Ah ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution {hon vor völliger BHLe uns des Baues und - der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesezte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann niht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durh landesherrlihen Erlaß zurückgenommen, und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet“ werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Wersteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsihtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession R vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Shußfrist erfolgen.

VIILE Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen dur© die staatlihe Aufsihts- behörde. Der Konzessionar soll niht verpflichtet sein, zur Vermitte- lung des Persfonenverkehrs mehr als zwei Wagenklafsen in die Züge einzustellen. Auch foll derselbe, solange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliwer Bedeutung ift, niht angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren.

Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Kon-

zessionar freiwillig über die Zahl 3 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Kon- zessionars überlaffen. ___ 2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Perfonen- als für den Güterverkehr über- lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkebrs werden jedohch nach Ablauf jenes 5jährigen Zeitraums, so_ lange die Bahn nach dem hierfür allein entsheidenden Ermessen der Aufsihts- behôrde voëkwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höôchsttarifsäße für die einzelnen Güterklafsen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minifter der öffentlihen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlafsen, nah Maßgabe der reihs- und lande8geseßlichen Vor- schriften innerbalb der Grenzen diefer Höchstsäße die Sätze für die Tarifklafsen nah eigenem Ermessen festzusegen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklafsensäße ohne die Zustimmung der Auf- sichtsbehörde vorzunehmen.

Auch if der Konzessionar verpflihtet, das jewétilig auf den preußishen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin- sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußishen Staat8- bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erahtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln 239 b und 185 b des Handelsgeseßbuhs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgefellshaften auf Aktien und die Aktiengesellshaften, vom 18. Juli 1884 (R.-G.-Bl. S. 123 ff.) vor- geschriebenen Meservefonds (Bilanz - Reservefonds) einen Spezial- Reservefonds _ nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der lehteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten aufzuftellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und der Spezial - Reservefonds sind sowohl Con O als auch von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel- wh wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs- mittel.

Fn den Erneuerungsfonds fließen : J

a. der Erlôs aus den entsprehenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rü- lage, deren Hufe durch das Regulativ festgeseßt wird ;

c. diè Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial - Reservefonds dient zur Bestreitung von solhen durch außergewöhnlihe Elementar-Ereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlih werden, damit die Beför-

1899.

derung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprehenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Reservefonds fließen :

a. der Betrag der nah dem Gesellshaftsvertrage verfallenen, nit abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulativ festzuseßende, alljährlich den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rüklage;

c. die Zinsen des Spezial-Reservefonds.

Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 25 000 Æ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds niht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ift.

Die Werthpapiere, welhe zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nit sofort zur Berwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

WVßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ift das Fehlende aus den Uebershüfsen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge- nehmigung des Minijters der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rülagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Reservefonds vor.

LX. À

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den O Betriebsrehnungs- abs{chluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

___ b. der Aufstellung der Re{nung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des ‘folgenden Kalenderjahres als Rech: nungsjahr zu Grundèé zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwedken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgeseßten Fristen einzureichen.

X.

Der Konzessionar is} verpflichtet, hinsihtlich der Beseyung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, weit sie das 40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt haben, die für die Staats- Eisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch er- gehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternehmens nah Maß- gabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Geseßes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben, und für die Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße Pensions-, Wittwen- und Unterftüßungskafsen einzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

XI…L.

_ Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusepende Fraht- oder Bahngeldsäße vor-

XTE

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen Arbeiten solhes im Verkehrs- interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlih erahtet. Soweit diese An- forderungen ledigli im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, find die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Geseßgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vgl. Artikel T) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zür Last.

XIII,

Sollten nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Neichs - Aufsihtsbehörde die Vorausfezungen weg- fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An- wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar verpflihtet, auf Er- fordern des bezeihneten Ministers die baulichen Einrihtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerbalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nah, fo har er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn net allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, þ und c des § 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn ver- wendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staats- regierung zu bezeihnenden Dritten abzutreten.

XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an den Konzessionar sowie ihre Am in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßz-Samml. S. 357) erfolgt erft, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktien-Kapitals durch Vor- legung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minifter der öffent- lihen Arbeiten nachgewiesen, und zugleich die Kreditfähig- keit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt be- funden ist, nahdem der Staatsregierung der mit den Konzessions- Bedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nahdem ferner die Hinterlegung der unter Artikel VI14 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs-Urkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschast rehtzeitig und rehtsgültig errichtet ist.

In letterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sech8monatigen Ausslußfrist die Ein- tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über- einstimmend befundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregifter bewirkt werden muß, zu welhem Zweck dem Handelsgericht eine be- glaubigte Abschrift der Konzessions-Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungs- Comité vorzulegen sind.

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, fo ift die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben n enl ch unter Unserer Höchsteigenh

rkundlih unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel. (Gri

Gegeben Wilhelmshöhe, den 6. August 1898.

(L S.) Wilhelm k. Fürst zu Hohenlohe. Thielen. Schönstedtz Freiherr von der Necke. von Goßler.

behalten.

E E E S E E A S