1899 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

E

E

eo az i A C E A C E R R IEA ay Ä MI E Lie Tr irie) irh 9 U R ari F Af I mr p A trr r A As G

Terrorismus gegen ihre Kollegen, um die Aufrehterhaltung gewisser Verkaufsbedingungen 2c. zu erzwingen? Die Gewerkschaften hinderten die Ausschreitungen, aber die Störung der Organisation durch die Untecnehmerverbände reize dazu.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Was die Zulässigkeit der Beurtheilung geseß liher Bestimmungen bezügli ihres Sinnes und ihrer Tragweite in der Anwendung auf einen bestimmten Fall der Rechtspflége betrifft, so stehe ih ungefähr auf dem Standpunkt, den der Herr Abg. Noeren hier vorhin dargelegt hat. Jh halte es für zulässig, daß der Reichstag aus Anlaß eines bestimmten Falles den Sinn und die Tragweite einzelner geseßliher Bestimmungen diskutiert, nicht in dem Sinne, wie es gestern der Herr Abg. Heine anzudeuten sien, damit die. Richter dann auf die Stimme des Reichstages, was in diesem Falle wohl heißen soll auf die Stimme einzelner Abgeordneten, die da meinen, im Namen des Reichstages zu sprehen, hören; im Gegentheil, meine Herren, was hier bei solher Gelegenheit gesprohen wird, kann den Richter nicht bestimmen, is für den Richter gleih- gültig. Der Richtec hat in solhen Fällen auf das Votum des Reichstages, oder vielmehr auf die Reden einzelner Mitglieder des Reichstages, ebensowenig zu hören, wie auf die Stimmen einzelner Mitglieder der Regierung oder einzelner Behörden. Der Richter urtheilt un- abhängig von der Regierung, aber auch vom Reichstag, einfach nach Maßgabe des Gesezes und nah seinem Gewissen. (Bewegung und Zurufe links.)

Aber, meine Herren, es kann immerhin unbedenklich und sogar nüglich sein, wenn ein Fall Anlaß giebt, das be- stehende Gefeß auf seine praktishe- Bedeutung und Brauch- barkeit zu prüfen; denn das is unter Umständen werthvoll für die Geseßgebung und für die Fortbildung unseres Rehts. Jn diesem Sinne stimme ih dem zu, was der Herr Abg. Roeren gesagt hat, und ich glaube auch niht, daß die Auffassung meines säcfischen Herrn Kollegen ous dem Bundesrath im wesentilihen eine andere ist. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Wo- gegen er sich wehren wollte, das war eine andere Auf- fassung; darauf komme ich jeßt, und, meine Herren, da muß ih do sagen, die Art und Weise, wie hier versuht worden ift, die Rechtsprehung der Gerichte in Vergleich einzelner Fälle dem Hause vorzuführen, zu beurtheilen und zu verurtheilen, muß ich auf das entshiedenste zurückweisen. (Bravo! rechts.) Meine Herren, wenn diese Art und Weise fortgeführt wird, so stehe ih nit an, zu erklären, daß derartige Verhandlungen für jeden Mann, der die objektive Wahrheit ermittelt und festgestellt sehen will, ein- fah unerträglih werden. (Sehr gut! rechts.) Ih verwahre im Namen der verbündeten Regierungen die Justiz davor, daß sie in folher Weise vor das Forum des Reichstages, gewissermaßen als [egtes Tribunal, gezogen wird. (Sehr richtig! rechts.)

Der Herr Vorredner hat Ihnen nit nur einen, sondern mehrere Prozeßfälle vorgeführt, so wie er sie sich denkt, von seinem nach meiner Meinung einseitigen Parteistandpunkt aus. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Ich rede jet über den leßten Herrn Redner, überlassen Sie mir, zu befinden, wann ih mich zu Herrn von Stumm wenden will. Also der Herr Abgeordnete hat die einzelnen Vorgänge, die in den Gerihtsverhandlungen vorgekommen sind, Ihnen dar- gestellt, obwohl er sie zum theil, weil fie binter vers{Wlossenen Thüren sich abgespielt baben, garnicht kennt. Er hat Ihnen zugemuthet, nachträglich Kenntniß von einzelnen Gerihtsverhandlungen zu nehmen, die monatelang hinter uns liegen, die meines Wissens in der Prefse keine große Rolle gespielt haben, die jeßt aber von der fozial- demokratishen Presse wieder hervorgeholt worden find, um Vergleiche mit dem Urtheil im Löbtauer Prozeß zu ziehen. Er charakterisiert Ihnen die Persönlichkeiten, die im Prozeß betheiligt gewesen sind, er beurtheilt die Richter, - beurtheilt die Geshworenen, er ist derjenige, der über alle diese Dinge unbefangen zu urtheilen fich den Schein giebi, und von Ihnen, meine Herren, verlangt er, daß Sie auf Grund seiner Darstellung seinem Votum beitreten sollen. (Heiterkeit reBts.)

Wenn die Gerichte über einen Fall urtbeilen, so thun fie das das hat der Herr Abg. Noeren schon angedeutet nach Maßgabe des Geseßes in einer festges@lofsenen Verhandlung nach An- hörung des Angeklagten, unter dem unmittelbaren Ein- druck seiner Persönlichkeit, nah mündliGer Vernehmung der Zeugen auf Grund richterliher Gewissenpfliht. Hier, meine Herren, wird geurtheilt, ohne daß der Thatbeftand klargestellt werden kann, ohne daß Sie die Persönlichkeiten der Angeklagten wie der Zeugen kennen; Ihnen i} der ganze lebenêvolle Vorgang, wie er \ih vor dem Gericht entwickelt, unbekannt, und doch foll der Reichstag in die Lage verseßt werden, maßgebend für die öffentliße Meinung über den Gegenstand der gerihtlihen Verhandlung zu urtheilen und, was bes- deutungsvoll ift, zu verurtheilen das Votum des Gerichts. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, darin liegt doch ein Widerspru mit dem Geseß und mit der Gerechtigkeit, wie er tiefer nit gedaht werden kann,

Ich gehe natürlih auf die einzelnen der verschiedenen hier in Frage stehenden Prozesse niht ein. Ih kann das garnicht, weil fie mir nit so bekannt sind, wie sie anscheinend dem Herrn Vorredner bekannt geworden sind. Ih würde aber auch, wenn ich die Akten kennte, mich hier enthalten, ein Urtheil auszusprehen ; denn ih kann es niht in der Art thun, wie die Richter es konnten, die in Gegenwart der Betheiligten mündlich verhandelt haben. Jedes Urtheil aus den Akten is nach dem Sinn unserer Gesetzgebung ein einseitiges und gefährlihes. Es darf von den Gerihten nur auf Grund der mündlihen Verhandlung geurtheilt werden, und diese Herren wollen urtheilen ohne Akten, ohne Verhandlung. (Sehr richtig! rechts.)

Nuf diese Weise kommt natürli der Herr Vorredner dazu, daß er es unbegreiflih fiadet und mit harten Ausdrücken belegt, wenn die Geschworenen den Angeklagten in dem Löbtauer Prozesse mildernde Umstände nicht zugebilligt haben. Auf diese Weise kommt der Herr Abgeofdnete dazu, sih das Urtheil der Richter nur so zu erklären, daß sie geurtheilt haben, weil sie Feinde der Klasse sind, der die An- geklagten angehören. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, ih verwahre entshieden die Richter gegen den Vorwurf (lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten), daß fie wider das Recht und gegen ihr eigenes Gewissen gehandelt haben. Sie sind nicht berechtigt, einen derartigen Vorwurf zu erheben. (Zurufe und Unrube bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, die Sie nicht auf Seiten des Hercn Vorredzers

fiehen, ih brauhe Ihnen nicht auseinanderzusezen, welcher Gefahr .

y

des Irregehens Sie sich selbs und auch die öffentliche Meinung aus- seßen, wenn Sie fortfahren wollten, wie es dort drüben geschehen, einzelne Prozesse hier zu diskutieren, sich ein Urtheil über deren Aus- gang zu bilden und dur die Auffassungen, die Sie hier ausdrüden, die Meinung des Volkes zu beeinflussen. Wenn niht mehr im einzelnen Falle für die döffentlihe Meinung maßgebend ift das, was der Richter endgültig und rechktskräftig ausgesprochen hat, wenn es- mögli ist, daß hier im Reichstage unter Jrreführung der öffentlichen Meinung eine andere Ansicht als die des Richters Ausdruck und Oberhand gewinnt, dann is unsere Rechts- pflege verloren. (Sehr richtig! rechts; Zurufe und Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Ja, die Gefahr ist bei solhen Debatten vor- handen, das werden Sie nicht leugnen können. (Zurufe.)

Meine Herren, ih hoffe, in der Weise werden die übrigen Parteien ih an der Beurtheilung von Vorgängen, die in einzelnen Prozessen vorgekommen sind, nit betheiligen; in der Weise hat sich der Herr Abg. Freiherr von Stumm an der Beurtheilung auch nicht betheiligt. (Sehr richtig! rechts.) Hätte er es gethan, so würde ich ihm in derselben Weise erwidert haben, wie ich Ihnen erwidere. (Zurufe bei den Sozial- demokraten.)

Sie, meine Herren, bitte ih: Helfen Sie niht dazu, daß in solWher Art und Weise die Urtheile dex Gerichte hier erörtert und kritisiert werden, Sie würden nur helfen, die öffentliche Meinung bezüglih der Bedeutung der Richtersprüche und der Autorität der Rechtspflege zu verwirren. Wir, die Vertreter der verbündeten Re- gierungen, werden niht mitthun. Wir wollen nit mit Schuld tragen, daß die Autorität der Gerichte, dieses fundamentum regni, ershüttert wird. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Meine Ausführungen sind nur hervorgerufen durch die Auélafsungen des Abg. Singer über die sächsishe Rechtépfleae. Es versteht si wohl ganz von selbst, daß ih niht auf alle Einzelheiten der Stadthagen'’shen Ausführungen ein- gehe. Er hat von einer großen Verbreherbande von Arbeitgebern außerhalb des Hauses gesprohen. Der Terrorismus der Arbeiter erfordert solhe ODefensivvereinigungen der Arbeitgeber. Man möge diese Organisation der Arbeitgeber noch fo {arf tadeln, aber als Verbreherbanden kann man sie niht bezeihnen. Der Abg. Stadthagen hat die Freikonservativen als die Auf- wiegler bezeihnet. Jh muß das zurückweisen, daß in der „Post“ gestanden haben foll, daß streikende Arbeiter mit Knüppeln niedergeschlagen werden sollen. Mit welchem Eiertanz darf man ja nit sagen mit welcher Geschicklichkeit hat Herr Gradnauer die Löbtauer Excedenten vertheidigt. Sie werden also wobl nêchstens in der Ehrentafel der Sozialdemokratie ersheinen. Herr Lenzmann hat auch das Urtheil als nit übertrieben bezeihnet. Ein härteres Urtheil habe ih niht verlangt Die Todesstrafe habe ich für die Sozialdemokraten niht verlangt, sondern nur die Aus- weisung der Agitatoren und die Entziehung des aktiven und passiven Wablrehts für die notorishen Sozialdemokraten. Bis zu dem Moment, wo der Mann in die Bude zurück- gedrängt wurde, kann man von Todtshlag reden; bis dahin will ih auch mildernde Umstände gelten laffen; aber von da an fängt der Mordversuh an. Der Eislebener Fall, den ih nit kenne, ift weiter nichts als dasselbe, was fonst in reihstreuen Versammlungen vor- kommt, in welhe die Sozialdemokraten eindringen. Eine Analogie mit den Löbtauer Bestialitäten liegt durchaus nicht vor. Ein Todt- {lag oder Mordversuh lag dabei niht vor, während es in Löbtau nur ein reiner Zufall war, daß der Klemm nicht todtgeshlagen worden is. Ich will Herrn Klewm nicht vertheidigen, der mir weder als Parteigenosse noch persönlich nahesteht. Mich hat nur mein mens{liches Gefübl geleitet. Herr Fink ift keineswegs mein Protégé. Als Herr Bebel mir Dinge aus der amerikanischen Presse vorlegte, die verdächtig wa-en, habe ih jeden Verkehr mit Herrn Fink abgebrochen. Aber ein gerihtlihes Urtheil liegt niht gegen ihn vor. Er ift allerdings nach Ost-Asien abgereist. Die Vertbeidigung der Organisation der Bauhäandwerker als einer ganz harmlofen is Herrn Gradnauer doch niht gelungen. Die Quittungskarten der Gewerk- schaften finden ihr Pendant nicht in den Organisationen der Arbeit- geber, sondern in der Bestimmung der Gewerbeordnung, welhe den Arbeitgebern verbietet, auf die Arbeitskarten der Arbeiter irgendwelche Kennzeichen zu machen.

Sächsisher General-Staatsanwalt Dr. Rüger: Ih habe den Eindruck, als ob das hohe Haus der Erörterung des Löbtauer Falles, und zwar mit Recht etwas müde wäre; ich werde mich mit diesem Gegenstand au nicht weiter beshäftigen, sondern meine Worte sollen fih nur bezieben auf die Veröffentlihung im „Dresdner Journal“. Ih habe gestern gesagt: diese Veröffentlihung enthält Wort für Wort eine richtige Darstellung des Verlaufs des Prozesses; und ih habe alle diejenigen, welhe es besser wissen könnten, aufgefordert, das zu beweisen. Bis zu dieser Stunde habe ich aber noch keinen Beweis bekommen, und ich behaupte noah wie vor, daß die Da: stellung vollständig und ershöpfend und rihtig ist. J bemerke das mit besonderem Nachdruck, weil die sozialdemo- kratiihen Zeitungen, wie ih das schon gestern erwähnte, nahdem die Veröffentlichung erschienen war, \sih darüber erregten und debaupteten, diese Darstellung wäre ledialich der Anklageshrcift entrommen. habe das schon gestern richtig gestellt: die Darstellung ift ¿unter Be- nußung der Anklageschrift gegeben, wie das ja garnicht’ anders fein kann, und für diejenigen Herren, die einmal Akten gelesen haben, ohne weiteres veritändlich sein wird. Es handelt fsih in diesem Fall um neun Angeshuldigte und im Ganzen um ungefähr 30 Delikte; da ist es ganz selbstverständlih, daß man für eine wahrheitsgemäße Darstellung eines fo umfangreichen Prozesses er hat ja drei Tage in der Hauptverhandlung gedauert einen be- stimmten Anbalt an den Aften nimmt. Wenn also die fozial- demokratischen Zeitungen behaupten, es wäre an sich falsh, die Anklage- {rift zu benugen, so ift das ganz irrthümlich. Was macht man sich überhaupt von Anklazeschriften für eine Vorstellung? Für was halten Sie uns denn, uns, die wir die Anklageschrift mahen? Glauben Sie, daß wir nur Lügen in die Anklageschrift {reiben ? In einem Verfahren, wo eine VoruntersuGßung war und das hatte ja in diesem Verfahren stattgefunden —, wird der Anklagestof} vollständig ershöpft, und die - Anklage- schrift ist nihts als das, was die Voruntersuhung ergeben hat. Die Voruntersuchung wird geführt von einem Richter, keineswegs einfeitig von der Anklagepartei. Ich kann Ihnen außerdem sagen, meine Herren, daß das Ergebniß der Beweisaufnahme in dem Prozeß und die Verut1theilung wesentlich beruhen auf den eigenen glaubhaften Geständnifsen der Angeschuldigten. Wenn dem gegenüber noch jemand behaupten fann, daß die Daritellung unrichtig sei, so begreife ih das niht. Bei der Gelegenheit hat der Herr Abg. Dr. Gradnauer si au gemüßigt gesehen, immer wieder die alten Angriffe auf die sächsische Regierung zu erneuern. Er hat gesagt, die sähsische Regierung sei be- strebt, das Reichsrecht zu unterminieren. Jh möchte diese Bemerkung doch niht ganz ohne Erwiderung lassen, obwohl sie in ihrer Allgemeinheit eigentli feiner Widerlegung bedarf. Die sächsische Regierung hat, fo lange das Reich bestebt, zum Reich gestanden, treu ihrer Pflicht in Gemäßheit der geshlossenen Verträge, und ih möchte denjenigen fehen, der mir beweisen könnte, daß die sähsishe Regierung in einem Fall dieser Pflicht nicht treu gewesen wäre. Und was von der sähsishen Regierung im allgemeinen gilt, das gilt von den sächfishen Behörden. Zunächft ftehen mir persöalich am meisten die nahe, diejenigen, deren Sand ih zur Zeit angehöre. Immer wieder wird die Behauptung aufgeftellt, Polizei und Staatsanwali sind bestrebt, ihre Scala unnöthigerweise zu verfolgen; wenigstens wird sehr bäufig versucht, diefen Cindruck hervorzurufen. In dem Sinne unserer Geseze ift die Staatsanwalt-

schaft allé#dings in erster Reihe berufen, das Unreht zu verfolgen; aber sie t unter dem allgemeinen Geseß, das auch ihr obliegt: Erforshung der Wahrheit. Das ist niht nur der Sinn unserer Ge- seße, fondern die Strafprozeßordnung Qn auch wiederholt Be- stimmungen, die das deutlih zum Ausdruck bringen. Und nun möchte ih bitten, daß mir ein einzelner Fall vorgelegt würde, wo die fähsishen Staatsanwaltschaften diese ihre Pfliht nicht in jedem einzelnen Punkte getreulich erfüllt hätten. Was aber von den Staatsanwalischaften gilt, das gilt in ebenso hohem Grade auch von den Richtern. Wenn behauptet wird, daß die \ähsishen Ribter nah Gunst entschieden, daß fie niht nah ihrer freien Rehtsüberzeugung urtheilten, so wirft man unseren Richtern ein chweres Verbrechen vor, und ih bitte wiederum diejenigen Herren, die einzelne Fälle nahweisen können, mir diese vorzubringen. Dann werde ich Rede und Antwort stehen; aber für sohe allgemeine Beschuldigungen ich wiederhole es habe ih nihts als kalte Zurückweisung.

Nbg. Heine (Soz) behauptet, der Staatssekretär habe seine (des Redners) Ausführungen über die Beschäftigung politisher Gefangener niht widerlegt. Der s\ozialdemokratishe Redakteur Schulz in Erfurt solle deshalb nicht literarish besckäftigt sein, weil er für einen sozial- demokratishen Verlag habe thätig sein wollen. Daß die Beschäfti- gung für einen sozialdemokratifchen Verlag unzulässig sei, habe man ihm niemals mitgetheilt. Das Urtheil im „Dresdner Journal“ über den Löbtauer Le entspreche niht dem vollen Saverhalt, es sei eine Jrreführung der Oeffentlichkeit. Der Artikel beginne mit dem Tenor, des Urtheils und fahre dann ohne erkennbare Zwischenbemerkung fort. Daß die Oeffentlichkeit aus- geshlossen worden fei, um die Zeugen vor Beeinflussung zu s{chüten, sei eine Beleidigung des Gerichts. * Das Gericht habe einen anderen als diesen aarniht geseßmäßigen Grund angeführt, den der Gefähr- dung der öôffentliden Ordnung. Hintèr der Mittheilung des Aus- \{lusses der Oeffentlichkeit folge ein Theil der Anklageschrift. Man hâtte die Ergebnisse der Beweisaufnahme niederfchreiben können ; fo liege aber eine systematisde Täushung vor. Die Begründung der Strafab- messung täusche die Juristen nit, wohl aber das Publikum, und diese Täuschung sei beabsichtigt gewesen. Von den Urtheilsgründen sei kein Wort ganz fals, aber deshalb sei noch nicht das Ganze richtig; es gebörten die Bindeglieder und die entlastenden Momente dazu, und diese seien weggelassen. Die Bemerkung über den Ursprung tes Ver- brehens aus der sozialdemokratishen Bewegung habe sich der Artikel- schreiber aus den Fingern gefogen ; der das Grkenntniß begründende Richter habe kein Wort davon gesagt. Zuerst habe es sich um einen Streit von geringer Bedeutung gehandelt, der auf den Bauunternehmer Klemm selbst keinen großen Eindruck gemacht habe. Erst als der Bauunternehmer Klemm, ein durchaus gewalt- thätiger Mensch, zum Revolver gegriffen, habe die Sache eine andere Gestalt angenommen; das vershweige der offiziófe Bericht. Von einem sozialdemokratishen Gewerkschaftsterrorismus habe man in den Verhandlungen nihts gemerkt. Das Schießen - habe Hunderte von Menschen versammelt, welhe annahmen, daß Klemm einen Arbeiter ershossen hätte; daher die Zurufe: Schlagt ihn todt! Man könne ch nicht wundern, daß die betrunkenen Leute, die sich bedroht glaubten, wild um si s{chlugen. Freiherr von Stumm verlange die Verurtheilung wegen versuhten Vordes; aber mit Ueberlegung fei die That niht ausgeübt worden. Die Geshworenen hätten sh in bedenkliher Weise vergriffen, als sie die Frage des Todtschlages bejahien; sie hätten die mildernden Umstände verweigert, otwohl der Staattanwalt selbst sie für die meisten der Angeklagten als vorhanden zugegeben habe und obwohl die meisten noch niht vorher bestraft gewesen seien. Die Strafmaße näherten fh dem Maximum dessen, was zuläisig sei. Herr Lenzmann habe ihm (Redner) sein Urtheil über die Sache au angegeben, es weihe aber ab von dem, was: Freiherr von Stumm esagt habe. Redner kommt \{ließlich ebenfalls auf den Eislebener

all zu sprechen, wo es sih auch um Landfriedensbruch gehandelt, an

dem sich auch die Polizei betheiligt habe. Die Richter hätten ge- handelt unter den Einflüssen, denen jeder Mensh unterworfen fei, gesellschaftlihen Vorurtheilen 2c.

Säwsischer General-Staatsanwa!t Dr. Rüger: Meine Herren, ih begreife niht, wie der Herr Vorredner auf den Gedanken kommen kann, daß der Peer Abg. Freiherr von Stumm den Gegenstand auf meine Veranlassung hier zur Sprache gebracht habe. Bei der Stellung, die ih zu der er: inwieweit es zulässig sei, ein rihter- liches Urtheil hier im Reichstage zu besprehen, eingenommen und wiederholt bekundet habe, würde es doch ein ganz fonderbarer Wider- spruh fein, wenn ih eine Aufforderung an den Herrn Abgeordneten hätte richten wollen, auf diese Sache einzugehen. Es ift also durhaus unbegründet, daß Herr Freiherr von Stumm zu seinem Vorgehen von mir - veranlaßt worden fei. Im übrigen kommt auf diese Sache sehr wenig an. Sie zeigt nur, wie die Herren von jener Seite immer geneigt find, anders- wo die Gründe zu suchen, als wo sie fich wirkli befinden. Aber es ift gesagt worden, der Bericht im „Dresdner Journal“ wäre falsch, und das ift eigentlih der Grund, weshalb ih mir das Wort erbitten muß. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Ich werde €s Ihnen gleih fagen. Zunächst möchte ih um die Erlaubniß bittén, Jhnen den Bericht des „Dresdner Journals“ zu skizzieren, ich glaube, die wenigften von Ihnen sind in der Lage gewesen, ihn zu lesen. Der Artikel lautet: Die Löbtauer Landfriedensbreher. Darauf folgt die. Veröffentlihung des Urtheils in extenso, und - dann folgt ein Abschnitt, der folgendermaßen anfängt es find etwa 10 Zeilen —: „Wie {on aus dem Wortlaut dieses Urtheils ersihtlih ist, haben sih die Angeklagten der {wersten Ver- brehen schuldig „gemacht, die unser Strafgeseßbuh kennt. Dennoch hat sib die \»Mldemokratische Presse nicht gescheut, die Handlungs- weise ihrer „Genossen“ als eine in der Hitze eines Richtfestes ent- standene gewöhnliche Schlägerei darzustellen, welche diese fürchterlichen Folgen gezeitigt habe. Sie hat ich lese die Säße nur halb vor dieses Urtheil als Handhabe zur Ausreizung der Arbeiter benußt u. st. w. Auch ein Theil der bürgerlichen Prefse hot, durh die sozialdemokratishen Heyartikel veranlaßt, zu dem Urtheil Stellung genommen u. st._w.“ Meine Herren, wer dies unbefangen liest, kann der der Meinung sein, daß die soeben verlesenen Säße im Urtheil gestanden haben? Ih möchte den auffordern, si zu melden, der das geglaubt baben kann angesihts der Thatiache, daß von Vorgängen die Rede ist, die ih erst wms Erlaß des Urtheils zugetragen haben. Für fo dumm dürfen Sie do unser Publikam nicht halten. Wenn es Leute geglaubt haben, fo find sie zu dieser falshen Annahme erst dur die sozialdemokratischen eitungen gebraht worden. Gs heißt dann weiter im „Journal“: „Die auptverhandlung, der sechs Vertheidiger darunter ein bekannter fozial- demokfratisher Reichstags- Abgeordneter aus Berlin beiwohnten, nahm drei Tage in An!pruch, sie ergab ein grauen Bild der Vergewaltigungen der Organisierten gegen die Nichtorganisierten. Der Thatvestand ift im wesentlihen folgender.“ (Zurufe von Sozial- demokcaten.) Dieser Thatbeftand ist ermittelt worden, wie ih den Herren sagen kann, auf Grund der pflihtgetreuen Angaben, welche übereinstimmend von dem Vorsißenden des Schwurgerichts und dem Vertreter dec Staatsanwaltschaft gemaht worden sind. Es gab ja gar keine andere Quelle, um die Wahrheit zu ermitteln, und an wen follte man sih wenden? Jh bleibe dabei, daß diese Darstellung richtig ist, und daß es dem Herrn Vorredner nicht gelungen ift, au nur ein Titelchen davon als unrihtig nahzuweisen. Was hat er denn gegen die Richtigkeit vorgebraht? Er hat gesagt, es ift unerwähnt geblieben daß die Angreiser beschimpft worden seien. IFch muß annehmen, da diefer Umstand nicht erwiesen sei; wäre er aber wahr, so würde dies an der ganzen Sathlage gar nihts ändern. Es ift dann gesagt worden, es wäre unerwähnt geblieben, daß der Verleßte, Klemm, kein ganz moraliïher oder, wenn ih recht gehört habe, fein beliebter Mann ge- wesen ist. Ja, - meine Herren, das mag sein, ih will es zugeben, obwohl ih es nicht weiß; aber der Umstand, daß der Mann nicht beliebt gewesen

eben (ftürmishe Unterbrebung bei den Sozialdemokraten. lode des Präsidenten) solche Naivetäten an dem armen Ver-

ist, konnte er den sozialdemokratishen Arbeitern die Veranlaffung

Tekten auszuüben sie sind nämlih als „Ngivetäten“ geschildert Pes S daß der Mann beinahe todtgeshlagen, daß er Dae halbe “Stunde lang verfolgt worden ist. Dafür haben ja die Herren fozial- vemokratishen Abgeordneten natürlih kein Verständniß. Also die Behauptung, daß das „Dresdner Journal" den Leuten etwas Un- ‘wahres vorgetragen habe, ist durhaus aus der Luft gegriffen. Jett ert begreife ih, warum die sozialdemokratischen Cet behauptet haben, daß die Darstellung der Anklageschrist entnommen sei; fie haben damit sagen wollen, daß nur die einseitige Darstellung der Staatsanwaltschaft darin zum Ausdrucke gekommen sei, und nicht auch die Ergebnisse der Beweisaufnahme im Haupt- verfahren. Ja wer hat es aber anders auffassen können, wenn im „Dresdner Journal“ steht: Die Ergebnisse der Hauvtverhandlun waren folgende: ? bekanntlih folgt die Hauptverhandlung erst na der Anklageschrift sodaß das Ergebniß der Hauptverhandlung nicht {hon in der Anklageschrift stehen kann. Worüber ih mich aber haupt- südd zu beshweren habe, und worüber sich die öffentliche Meinung eshwerte, ist die Art und Weise, wie die sozialdemokratische Presse diesen Fall ausgenußt hat. Unter den Vertheidigern war ein fozial- demokratisher Abgeordneter, er hat soeben hier das Wort gehabt, er ift ‘von dem Sahstande ganz genau unterrichtet ; als er die Artikel im „Vor- wärts“ las, die mit größter Emphase behaupteten: hier liegt wieder einmal eine Fälshung des Thatbestandes vor, eine Täuschung der - ffentlihen Meinung —, va wäre es meines EratŸtens seine Pflicht . gewesen ih glaube, der-Weg dieses Herrn zu dem Redakteur des „Vorwärts* ist nicht zu weit —, zu diesem zu gehen und zu sagen: Lieber Freund, Du haft an einem falschen Punkte angefeßt, Du kannt Dich vielleicht beshweren darüber, daß die Oeffentlichkeit ‘ausgeschlossen ist darüber läßt sich abgesehen von den Verhält- . nissen des konkreten Falles theoretish streiten, Du beftag, daß die Strafen zu hart sind auch darüber läßt sh vom men chlihen Standpunkt aus ein Wort reden —, aber, wenn Du sagst, daß die Dar- ftellung, die da gegeben ist, falsch sei, fo wiederholt Du eine grobe ige, die Dir aufgebunden worden ist; ih muß es besser wissen, denn ih bin dabei gewesen. Aber dieser Herr hat das niht für noth- wendig erachtet, er hat die Lügen in die Luft flackern lassen, ohne fie zu widerlegen. Gestatten Sie mir, nur noch das Eine hervorzuheben, ein Zeichen der Zuverlässigkeit der Behauptungen des Herrn Abg. ne Er hat soeben gesagt, es wären tägli in den Dresdener Blättern ulletins über das Befinden des verleßten Klemm veröffentliht worden. Davon weiß ih nichts. Ich lese doch auch die Dresdener Zeitungen ; ih bin ganz erstaunt, - das ist das Erste, was ih hôce. Das ist, soviel ih wenigstens aus meiner eigenen Lektüre beurtheilen kann, die volle Un- wahrheit. Nun noch ein Wort. Das, was die Herren da an dem Urtheil ershreckt, ist, daß der Thatbestand, welher wahrheitsgetreu veröffentliht worden ist, ein ershreckendes Schlagliht auf die Zus stände wirft, die sich unter der Herrschaft der sozialdemokratischen Verhetzung herausgebildet haben. :

Vize-Präsident Shmidt- Elberfeld bittet um Ruhe und ersucht die Mitglieder, ihre Pläße einzunehmen. (Zuruf des Abg. Frohme {Soz.]: Frechbeit!) Vize-Präsident Schmidt ruft den Abg. Frohme wegen dieses Rufes zur Ordnung. (Abg. Fro hme: Dabri bleibt es.) Vize-Präsident Schmidt: Wenn es dabei bleibt, dann werde ih weitere Maßregeln ergreifen. 4 f :

Sächsischer General-Staatsanwalt Dr. Rüger (fortfahrend) : Ih war noch nit ganz fertig, werde aber glei fertig fein. Und das, was Ihnen solche Furt einflößt, ist der Umstand, daß die armen Verführten nun sehen müssen, wie der Einfluß ihrer Verheger fie zwar auf Jahre ins Zuchthaus bringen kann, daß aber ihr Einfluß nicht so weit reiht, ibnen die Thüren des Zuchthauses auch nur um eine Viertelstunde cher zu öffnen, als es von Rechts wegen zu geschehen hat. 7 A :

Abg. Dr. Oertel-Sachsen (d. kons.). Ob die Kritik richterlicher Urtheile zulässig ift oder nit, lasse ih dahingestellt. Wir sind in der Kritik begriffen. Ob se eine Wirkung hat, ist cine andere Frage. Wir Fönnen die Urtheile niht abändern, wir können au auf die Richter niht abshreckend wirken. (Unruhe links. Präsident Graf von Ballestrem bittet um Ruhe.) Die Richter sollen von der si ändernden Volktmeinung nicht abhängig fein. Solche kalten Zurückweisungen wie seitens des Herrn General-Staatsanwalts Rüzer würden wir öfter von anderen Stellen wünschen. Daß die Sozialdemokraten vor den sähsishen Gerihten nur Bürger zweiter Klasse sind, wird behauptet. Dagegen muß ih den fächsishen Richterstand in Shuß nehmen. J hätte solche Vorwürfe im Reichstage nit erwartet. enn die Sozialdemokraten anders be- handelt werden, so liegt das nur an den Sozialdemokraten selbt, die die Grundlage der monarhishen Verfassung nicht anerkennen und sich damit außerhalb der Verfaffung stellen, (Unruhe bei den Sozial- demokraten. Präsident Graf von Ballestrem bittet abermals um Ruhe.) Früher haben allerdings viele Sozialdemokraten in der Eetia sächsischen Kammer den Eid auf die Verfassung ges{chworen.

enn die antimonarhishen Grundsäße jeßt deutliher bervor- treten, so muß man daraus die logishen Konsequenzen ziehen. Die Prügelstrafe, die Herr Stadthagen als mittelalterlich bezeichnet, wollen wir nur für Rohhbeitsverhrehen. In Dänemark und in Eng- land berrscht die Prügelstrafe noch; die überwiegende Mehrheit des deutsckden Volks würde bei viehishen Rohheitsverbrewen für die Prügelstrafe sein. Wenn Sie Jeden, der dieser Meinung ist, „lütgenauen“ wollten, würden Sie bald ziemli allein stehen. Jeden Vergleich zwishen dem Löbtauer und dem Eislebener Fall muß ih zuückweisen, weil jede eigene Kenntniß beider Fälle dem Reichstage abgeht. Bei der Schwere der Strafthaten sind die Strafen niht zu hoch bemessen; daß das Verfahren richtig ver- laufen ift, daß die Vertheidigung nicht eingeschränkt is, wird Herr Heine bezeugen müssen. Wir empfinden Mitleid mit den Vers urtheilten, die durch die Verbhetzung zu den Blutthaten aufgereizt sind. Die Thränen der Familien fallen auf diejenigen, die dur die Agitation folhe Blutthaten veranlaßt haben. ;

Abg. Schmidt -Warburg (Zentr.) wendet sih dagegen, daß eine Eatlastung des Reichsgerihts duch die Erhöhung der Revisione- summe geschaffen werden solle.

Ab. Heine (Soz.) erwidert auf die von dem sä&sischen General- Staatsanwalt Dr. Rüger gegen ihn gerihteten Angriffe und erklärt, die Sozialdemokraten würden in ihrer Kritik fortfahren troy der Schmähworte der Herren vom Bundesrath.

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser leßten Worte zur Ordnung.

Mit einer persönlihen Bemerkung des Abg. Stadt- hagen (Soz.) schließt darauf die Debatte. ,

Das Gehalt des Staatssekretärs wird bewilligt; der Antrag der Abgg. Becckh- Coburg (fr. Volksp.) und Genossen wegen der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungs- haft wird gegen die Stimmen der. Konservativen angenommen.

Um 51/5 Uhr wird die weitere Berathung des Etats bis Freitag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landrag. Haus der Abgeordneten.

27. Sißzung vom 283. Februar 1899.

Das Haus seßt die zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats für 1899 und zwar des Etats des Finanz-Ministeriums in Verbindung mit den Gehalts-

aufbesserungen für die unteren und einzelne mittlere Beamte und den Stellenzulagen fort.

Ueber den Beginn der Debatte ist schon berichtet worden.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Die bisherigen Reden veranlassen mi nur zu einigen wenigen Bemerkungen.

Der Herr Abg. Dr. Hahn hat beklagt, daß man zulegt ange- fangen habe bei den Unterbeamten und deren Gehaltsverbessexung. |. Die Sahhe liegt aber gerade umgekehrt. (Sehr rihtig !) Wir haben im Jahre 1890 mit den Unterbeamten begonnen, und es war die Ab- siht, mit den Aufbesserungen ununterbrochen fortzufahren durch die mittleren bis zu den- höheren Beamten. Aber diefe ununterbrochene Fortführung hat mit Rücksicht auf die Lage der Finanzen nit stattfinden können; und erst im Jahre 1897 find wir nun zu den mittleren Beamten übergegangen bezw. zu einem Theil der höheren Beamten. Also die Sache liegt vollständig um- gekehrt, auch nah der Richtung, daß die Gesammterhöhungen, die im Jahre 1890 und jeßt den Unterbeamten zufallen, 209/69 ihres bis- herigen Gehalts betragen, während bei den mittleren und höheren Be- amten diese Aufbesserungen nur 1009/9 betrugen. Ih glaube, man muß daher doch wohl der Staatsregierung und dem Landtage das Zeugniß geben, daß sie ihre Fürsorge vorzugsweise den Unterbeamten zugewendet haben.

Verschiedentlich iff man auf die Frage der Dienst- wohnungen gekommen. Wie die Staatsregierung über diese Frage denkt, geht am besten aus der Vorlage hervor, welhe nicht weniger als zwei Millionen für eine einzelne, allerdings besonders exponierte Beamtenflasse verwenden will nur dazu, um neue Dienstwohnungen herzustellen. Auch bisher find namentli für die Gendarmen auf dem Lande {hon sehr bedeutende Summen nah und nah für die Verbesserung von Dienstwohnungen verwendet worden. Es ist dies gar nichts Neues, sondern fast jedes Fahr sind folhe Dienstwohnungen gebaut. Ih persönlich stehe ganz auf dem Standpunkt, daß, wenn die Mittel es irgend gestatten, man diese zur Herstellung von solchen Dienstwohnungen an den besonders dazu geeigneten Orten, wo besonderer Mangel an einigermaßen brauhbaren Wohnungen ist, oder die Wohnung sehr \{lecht oder sehr theuer ift —, daß man da in cinem etwas verstärkten Tempo ins- besondere für die Gendarmen mit der Herstellung von folhen Wohnungen vorgehen muß. (Bravo!) Und ih bleibe dabei: das ist eigentlich der wunde Punkt; wenn man ihn heilt, hat man mehr gethan, als wenn man 100 4 Zulage mehr oder weniger giebt. (Sehr richtig !)

Meine Herren, es wird aber doch in Bezug auf die Gendarmen die Sache etwas düster aufgefaßt, als wenn sie in der leßten Zeit besonders \{chlecht behandelt würden. Aber auch hier -ist gerade das Gegentheil rihtig. Die Gendarmen find vom Jahre 1890 bis jeg in ihren Bezügen um 833F ?/ aufgebessert worden. (Hört! hört!) Das geht weit über die Aufbesserung aller übrigen Beamtenklassen in der Unterbeamtenshaft hinaus. Die Gen- darmen haben im Jahre 1890 eine Gehaltsaufbesserung von 7 °/o, dur einen NaŸhtrags-Etat in demselben Jahre noch weiter eine folhe von 153 9% erbalten, und jeßt erfahren fie wieder etne Auf- besserung von 7,7 9%; das bedeutet alfo cine Gesammterböhung von 332 9/0. Nun sind aber die Gendarmen bei dem jeßigen Gehalts- fat von 1200 bis 1600 46 keineswegs darauf allein angewiesen ; es fommt da der Wohnungsgeldzushuß hinzu, es kommen namentlih die bisher {hon gewährten und in Zukunft nochch ‘weiter zu vermehrenden Stellenzulagen in Betracht. Jeßt beziehen {hon 370 Gendarmen je 150 G als Stellenzulage, und in Zukunst. werden die Gendarmen aus dem allgemeinen Stellenzulagefonds un- zweifelhaft auch bedaht werden. Außerdem beziehen die berittenen Gendarmen ein Remontegeld von 150 4, und die im Bureau- dienst arbeitenden Gendarmen erhalten eine Dienstaufwandsents{chä- digung von 180 M Also von einer \{lechteren Stellung der Gendarmen im Vergleich zu den übrigen Beamten kann gar nicht die Rede scin. Auch der Herr Refsort-Minister, der Herr Minister des Innern, hat ausdrücklih erklärt, daß die in Zukunft gewährten Ge- balts\äße in keiner Weise ein Herabgehen der Tüchtigkeit des Gendarmerie-Korvys bedingen würden.

Meine Herren, wir alle ih glaube, das ganze Haus er- kennen wobl an, welche Bedeutung cin tüchiiges Gendarmerie-Korps für den Staat bat. Aber die Gründe, die ih entwickelt habe, daß eine einseitige weitere Erhöhung der Gendarmerie in dieser Vorlage ausgeshlofsen sei, weil das eine Rückwirkung auf etwa 20 000 Beamte baben würde, die in ihren Bezügen den Gendarmen immer glei gestanden haben, sind so dur{hs{chlagend, daß die Staats- regierung gegenwärtig auf eine Aenderung der Gehalts\säße der Gendarmen garniht eingehen kann. Das ganze Gehalts- aufbesserungswerk is ein Resultat gar lange dauernder, \{wieriger Verhandlungen mit allen Ressorts des Staats. Die bisherige Be- rathung hier im Hause hat au bewiesen, daß im Großen und Ganzen das ganze System, das in vieler Beziehung eine künstliche Jneinander- s{achtelung der verschiedenartigsten Verhältnisse der Unterbeamten in den verschiedensten Ressorts darstellt, in wesentlichen Punkten nicht unter- brochen werden kann, ohne das Sanze in Gefahr zu bringen. Wir würden, wenn wir an einer Stelle einseitig aus einer gewissen Vor- liebe für eine Klasse aufbessern wollten, noch größere Unzufriedenheit in andere Klassen werfen, die dieser bevorzugten Klasse bisher glei gestanden haben. Daraus folgt, daß man das Werk als ein Ganzes betrachten muß. E würde au, wenn gar keine Berathung mit dem - Landtage stattfände, und wenn wir jeßt in der Regierungsinstanz wieder eine Aenderung vornehmen wollten, ebenso gut das Ganze in Frage stellen. Denn als die Frage wegen der Gendarmerie auftauchte, meldete sofort der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten für den Fall der Aufbesserung dieser Ge- halts\äße Nachforderungen für etwa 14 000 Beamte an. Jch freue mich daher, daß die Herren gute Wünsc{e, die ih vollständig theile, für die Gendarmerie aus\prechen, aber auf Anträge in dieser Beziehung verzichtet haben. (Hèeiterkeit.) Jch bin den verehrten Herren dafür sehr dankbar.

Der Herr Abg. Dr. Hahn hat gemeint, die Staatsregierung müsse nicht bloß für Staatsbeamte, sondern auch für sonstige, namentlich Privatbeamte mehr thun, als bisher geschehen sei. Was die Kommunal» beamten betrifft, so liegt jeßt ein Geseg vor, welches die Lage dieser Beamtenklasse in viel höherem Maße sichert, als es bisher der Fall war, und namentlich auch die Regelung der Witlwen- und Waisenpension und der Pension der Beamten felbst in gleiher Weise vornimmt, wie dies bereits bei den Staatsbeamten besteht. Was nun die Privatbeamten angeht, so meint Herr Dr. Hahn jedenfalls diejenigen Personen, die in großen Etablissements, sei es kaufmännischer oder produktiver Art, fungieren. Er war der Ansicht, daß für diese mehr gesehen müsse, weil die Reichsversicherungsgeseße auf sie keine

Anwendung finden, Meine Herren, das ist eine Frage, die im Reich

gelöst werden muß und nicht in den Einzelstaaten gelöft werden kann. Ich erkenne aber das Bedürfniß für diese Klasse an, und ih würde es im höôhsten Grade für erwünscht halten, wenn in dieser Be« ziehung die sozialpolitishe Gesezgebung eine weitere Entwidckelung finden könnte, die aber anderer Art sein müßte, wie- ih glaube, das will ih nur beiläufig bemerken als für die biéherigen Kategorien, die unter die Versiherungsgesete gestellt find.

Das ist wohl alles, was wesentlich in Betracht kam, und ih kann nur wiederholen, daß sih vie guten Wünsche, die hier jeßt schon wieder für einzelne Beamtenkategorien laut werden, wenn wir nun- mehr zum Abschluß gekommen sind, niht unaufhörlich jedes Jahr von der einen oder anderen wohlwollenden, milden und gütigen Gesinnung hier wieder vorgetragen werden. Denn Sie müssen immer bedenken, welhe Rückwirkung solhe Reden auf die betreffenden Beamten ge- winnen. Das kann keiner besser beurtheilen als ih; denn ih bekomme keine Petition, mag sie noch so unbegründet sein, welche sih nit beruft auf irgend eine Aeußerung eines Abgeordneten hier im hohen Hause, aus der man dann entnimmt, daß das ganze Haus dahinter steht und daß die Staatsregierung allein den betreffenden Beamten niht gerecht werden wolle. Das is ein sehr bedenklicher Zustand in der Gemüthëftimmung der Beamten, der dadur hervorgerufen wird. Abg. Dr. Hahn (B. d. L.) meint, daß die Lage der Gendarmeß nit so rosig sei, wie sie der Finanz-Minister darstelle. Das beweise das häufige Ausscheiden der Gendarmen aus ihrer Stellung. Das Großkapital und die Privatindustrie seien durh die Geseßgebung so bevorzugt, daß sie au für ihre Beamten mehr thun könnten. Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Fh möchte nur noch eine Frage des Herrn Dr. Hahn beant- worten. Er theilte uns mit, daß in der Gendarmerie darüber erheb- lihe Klagen beständen, daß die Gehaltsbezüge in den einzelnen Brigadebezirken so ungleich wären. Das if vollkommen zutreffend, und der Grund liegt darin, daß bisher das System der Dienstalterszulagen, das regelmäßige gleite Aufrücken in der Monarchie bei den Gendarmen noch nicht durchgeführt ift. Bis dahin hat der Chef der Gendarmerie Bedenken dagegen getragen, aber ih höre, daß in dieser Beziehung neue Erwägungen ein- geleitet sind im Ministerium des Innern, und es ist sehr mögli), daß dur die Einführung des Dienstalterszulagensystems diese Ungleich- heit, die früher in allen Refsorts und in allen Kategorien der Staats- beamten vorhanden war, auch bei der Gendarmerie \sich von felbst erledigt. |

Abg. Schmi dt - Warburg (Zentr.): Wollten wir hier shweigen, so würde das auf die 111 000 Beamten eine fegr {limme Wirkung haben. Die Beamten würden sagen: Das Abgeordnetenhaus hat für uns nicht dasfelbe Herz wie der Reichstag.

Abg. von Bornstedt (konf.) bemerkt, daß die Gendarmen \ich nah der Erklärung des Finanz-Ministers über die Dienstwohnungen einigermaßen zufrieden fühlen könnten.

Abg. Hausmann (nl.) will auf einen besonderen Antrag zu Gunften der Gendarmen verzihten, spricht aber die Erwartung aus, daß ihnen wenigstens ein Dienstzimmer zur Verfügung gestellt werde.

Nach einer weiteren La des Abg. Dr. Hahn wird die allgemeine Besprehung geschlossen.

Jn der Einzelerörterung werden zunächst dem Antrage der Kommission gemäß die Gehälter der Ober-Wachtmeister der Landgendarmerie vom 1. April 1899 ab auf 1500 bis 2000 M, durhschnittlich 1750 M, erhöht, nahdem der

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel erklärt hat:

Meine Herren! Im muß anerkennen, daß eine Aenderung dieser Position, wodurch der Maximalgehalt in Zukunft nicht 1800 #4 sondern 2000 A mit einem Durchschnitt von 1750 # sein soll, Konsequenzen auf andere Beamtenkategorien kaum haben wird. Das Hauptbedenken untern anderm war ja bei der Gendarmerie die Nück- wirkung auf cine zahlreihe andere Beamtenschaft, und das tritt in diesem Falle wohl nicht ein. Andererseits kann die Staatsregierung aub nicht anerkennen, daß ihr Vorschlag ein ungenügender für die Verhältnisse der Ober-Wachtmeister war. Leßtere sind auch {hon im Fahre 1890/91 um 10 9/6 aufgebessert worden und würden jeßt nun nah diesem Vorschlage um 6 9/0 aufgebessert werden. Der Mehr- bedarf, der dur die Annahme des Antrages entstehen würde, beträgt 42 000 Æ, ift also finanziell allerdings auch nicht von entscheidender Bedeutung. Wenn daher im hohen Hause sehr entshiedene Wünsche für diese beantragte Erhöhung vorhanden fein würden, so würde die Staatsregierung in dieser Beziehung keinen Widerstand leisten (Bravo !), weil, wie gesagt, Konsequenzen bedenklicher Art für die ganze Vorlage aus einer solen Erhöhung nicht bervorgehen.

Meine Herren, ganz gelegen kommt mir der Antrag allerdings nicht, weil ih der Meinung bin, daß wir wohl zu einer nitht un- erheblichen Erhöhung der Zahl der Ober-Wachtmeister übergehen müssen. Die Bezirke sind jeßt recht groß, mannigfach nach meiner Meinung für die genügende Beaufsichtigung der Gen- darmerie zu groß (sehr richtig! rechts), und es würde dadur von selbst eine Verbesserung des Avancements eintreten. Aber, wie gefagt, von entscheidender Bedeutung ift die Sache nit; ich will in diefer Beziehung abwarten, wie das hohe Haus fich zu dem Antrage stellt. Wird er angenommen, so wird dadur die Vorlage selbst nicht ge- fährdet werden. (Bravo!)

Bei den Gehaltsaufbesserungeg für die Beamten der Eisenbahnverwaltung will

Abg. Pleß (Zentr.) eine Gehaltsaufbesserung für die Eisenbahn- Telegraphisten nah Lage der Verhältnisse nicht beantragen, falls auch die übrigen Redner auf weitere Wünsche verzichten.

Abg. Reichardt (nl.) empfiehlt der Regierung, ten älteren Eifenbahn-Telegraphisten Stellenzulagen zu gewähren.

Abg. von Knapy (nl.) bedauert, daß man die Eisenbahn- Telegraphisten niht den Reichs-Telegraphisten gleistellen wolle. Der Woynungge Gas für die Eisenbahn-Telegraphistinnen solle erhöht e Ab . Freiherr von Eynatten (Zentr.) hätte gewünscht, daß man diese Beamten wenigstens in die zweite Subalternklasse verseßt hätte. Er werde sh der berechtigten Interessen der Telegraphisten auch in Zukunft annehmen.

Abg. Dr. Lot ichius (nl.) weist darauf hin, daß es durch den Erlaß einer Eisenbahn- Direktion auh den qualifizierten Telegraphisten unmöglih gemacht worden sei, zum Subalterndienst zu gelangen.

Cin Regierungskommissar bemerkt, daß, wenn ein folcher Erlaß wirklih ergangen sei, er den bestehenden Dienstvorschriften widersprähe. Die CTelegraphisten könnten sich jederzeit ohne Auf- forderung zur Prüfung melden.

Abg. von Knapp erinnert daran, daß die Kölner Direktion die Telegraphisten geradezu abgeschreckt habe, sh zum Examen der

Stations-Assistenten zu melden. Ein Regierungskommissar betont, daß in diesem Direktions-

bezirk ein Bedürfniß nah weiteren etatsmäßigen Stations- Assistenten