1899 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Be Posen gethan haben. - Ih empfehle Ihnen die Bewilligung er Position.

Abg. Kindler (fr. Volksp.) tritt den Ausführungen des Abg. am Zehnhof über reg as Bibliothek entgegen. Er hätte ge- wünscht, daß für das Museum von vornherein ein zweites Geschoß projektiert worden wäre. Es sei zu hoffen, daß auf dem hier be- tretenen Wege einer versöhnlichen Politik fortgeschritten werde und daß die Abgeschlossenheit der Bürgerschaft in der Stadt Posen und in der Provinz Posen aufhören müfse. Hier müsse die Beamtenschaft mit gutem Béispiel vorangehen. Nirgends herrsche ein \solhher Kastengeist wie in Posen. Möchte Kunst und Wissenschaft die getrennten Elemente zusammenführen! Die Stadt Posen scheue keine Opfer für kulturelle Zwecke und könne deshalb erwarten, daß der Staat ihr in wirthihaftliher Beziehung mehr entgegenkomme als bisher.

Abg. Neubau er (Pole) erklärt, daß seine Partei zu ihrem Be- dauern für diese Position iht stimmen könne, nahdem der Vize- Prâsident des Staais-Ministeriums au sie als ein Ausnahmemittel zur einseitigen Förderung eines Theils der Bevölkerung der Provinz Posen bezeihnet habe.

Abg. von Dziembowski (fr. kons.) empfiehlt die Annahme der Si gu Zwecke der Milderung der nationalen Gegensäße in der

rovinz Posen. /

Abg. Dr. Friedberg (nl): Es if erfreulih, daß der Abg. am Zebhnhoff im Gegensaß zu dem Pes Redner die Sache nicht vom politishen Standpunkt aus behandelt hat. Die Bibliothek aber, die er verwirft, soll eine Volksbibliothek im besten Sinne des Worts sein. Zu diesem Zwecke wird sie au in den Abendstunden offen sein müssen. Finanzielle Bedenken gegen diese Forderung können wir nicht haben. Für solhe Au8gaben müssen wir die fetten, nil die mageren Jahre benußen. Herr am Zehnhoff warnte davor, die Wiege zu beschaffen, che wir das Kind kennen. Jh weiß niht. os er verheirathet ift; wenn er es ist, wird er wissen, daß man die Wiege rehtzeitig besorgt. Staffen Sie die Wiege nur an, das Kind wird dann shon kommen und blühen und gedeihen. ; : :

Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) spricht sih für die Forderung aus; er würde es allerdings lieber sehen, wenn die Büchersammlung. auf mehrere kleine Orte vertheilt würde. i

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.): Die Art, wie der Zentrumsredner gesprochen hat, hat uns sehr angesprochen. Ih möchte davor warnen, daß man an das hygienishe Institut ein anatomisches Institut anshließe, wie es nah einer Mittheilung in der Budget- kommission beabsichtigt ift. Ueber die Zusammen nug der übrigen Bibliotheken in Posen sind wir niht unterrichtet, sie können ganz ein- feitig gebildet sein, während die hier geplante Bibliothek ein organishes Ganzes sein soll. In der Wahl der Bücher muß man allerdings vor- sihtig sein. Man kann aber sehr wohl populär-wissenshaftlihe Bücher zusammenkbringen, die jeden konfessionellen Gegensaß ausschließen. Ih bedauere, daß die Polen gerade gegen diese Forderung Widerspruch erbeben. Wir wollen die nationalen Gegensäße mildern, und dazu ‘bildet diese fulturelle Einrihtung einen gemeinsamen Boden. Unsere Mitbürger polnischer Nationalität müssen mit der S dahin kommen, daß sie sih niht als einen besonderen Faktor des taatslebens fühlen. Das {ließt nicht aus, daß sie ihre Muttersprache behalten.

Die Position wird gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen angenommen. A :

Damit ist der Etat des Finanz-Ministeriums erledigt.

Es falgt der Etat der Berg-, Hütten- undSalinen- Verwaltung.

Bei dem Kapitel der Einnahmen aus den Berg- werken erklärt auf eine Anfrage des Abg. von Christen (fr. kons.) der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Der Vertrieb. der Kohlen der Staatsbergwerke erfolgt durh besondere Handelsbureaux, die bei den Ober:Bergämtern eingerihtet sind. Der Vertrieb erfolgt theils an einzelne Konsu- menten, die direkt entnehmen, theils an große Händler, die den Weitervertrieb der Kohlen besorgen. Ein großer Theil wird direkt an die Werke abgeseßt, die ja die nähsten und größten Abnehmer find. Die Preise, die gestellt werden, sind nah den einzelnen Kohlen- sorten verschieden, sie sind au verschieden nach der Menge der Ab- nahme. Dana hat jedes einzelne Handelsbureau seinen besonderen Tarif, wonach die Kohlen abgenommen werden. Jeder, der die Vor- ausfezungen erfüllt für die Bewilligung des Engrospreises, bekommt den Engrospreis. Daß man große Händler benußt, um die Koblen zu vertreiben, is niht zu vermeiden. Namentlih haben wir in Ober- {lesien die Erfahrung gemacht, daß wir gerade, wenn wir die Kohlen in dem Umfange abseßen wollen, wie es gegenwärtig der Fall ift, und zu günstigen Preisen, wir nothwendig darauf hingewiesen find, mit be- stimmten Händlern in Verbindung zu treten, die die Garantie dafür bieten, daß sie bei dem Vertrieb der Koblen die Preise niht unter- bieten, die wir stellen bei dem direkten Verkauf an die Konsumenten.

Das \ind die Grundsäße, nah denen wir das ganze Kshlen- geschäft betreiben bei den Staatsgruben in Oberschlefien und Saar- brücken. Daß in Gotha si ein Agent befinden sollte, der die Koblen von Saarbrücken verkauft, ift uns niht bekannt, ebensowenig nah welchen Grundsäyen und unter welhen Vorausseßungen dies geschieht.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei den Einnahmen aus den Salzwerken weist

Abg. Lüders - Gronau (fr. kons.) darauf hin, daß das Trink- wasser der Stadt Hildesheim dur die Abwäfser der Kaliwerke un-

enteßbar aemacht sei. Dieser Mißftand werde nicht nur von der Pandwirthscaft, sondern auch von der Allgemeinbeit {wer empfunden. Die letzte Kali-Gründerperiode stelle sfich würdig an die Seite der Gründerperiode der 1870er Jahre; denn die Kaliwerke bätten es ver- standen, auch die Landwirthe zur Abnabme von Antbeilsheinen zu bewegen. Mit diesen werde ein großer Schwindel getrieben.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld :

Meine Herren! Die Fragen, die von dem Herrn Vorredner an- geregt sind, berühren nur zum geringen Theil das Refsort des Berg- werks-Ministers, zum weit überwiegenden Theil das Refsort der Handels- und Gewerbeverwaltung. In Hannover bestebt bekanntli der Grundeigenthümer-Bergbau; es gelten dort nicht die Be- ftimmungen über die Verleihung der Berggerehtsame, die nach dem Berggeseß gelten. Wenn jemand in Hannover Kali-Bergbau treiben will, fo muß er sich mit dem Grundeigenthümer verständigen. Hat er ch mit dem Grundeigenthümer verständigt, so bedarf er einer weiteren Verleihung der Gerechtsame seitens der Regierung nicht. Er stebt nur bei dem Betrieb seines Bergbaues unter polizeiliher Aufsicht. Ebenso bedarf er auch für den Zweck der Veranstaltung von Schürfungen, Bohrungen einer Erlaubniß nicht; er kann ohne weiteres eine solhe Bohrung, Schürfung vornehmen, wenn er sih mit dem Grundeigenthümer verständigt. Die Regierung ift also in dieser Beziehung \chlechterdings niht in der Lage, der übertriebenen Spekulation, wie sie in Hannover besteht, entgegenzutreten. Sie wäre in der Lage gewesen, solWe Eventualitäten zu verhindern, wenn seiner Zeit die Vorlage über den Kalisalz-Bergbau in der Provinz Hanrover, wie sie dem hohen Hause vorgelegen hat, zur Annahme gelangt wäre. (Sehr richtig! rechts.) Dana sollte der Kali- Bergbau der Staatsregierung reserviert werden, das ist aber im Hause nidt angenommen worden, und es find nun die Folgen eingetreten die ih nicht mehr hindern kann.

Anders liegt die Sache bezüglih der Frage der Abfallwässer.

A der Abfallwäfser in den Gruben würde die Regierung in der Lagé sein, ev. einschreiten zu können äuf Grund des ‘§ 96 des allge- meinen Berggeseßes, wonach die Regierung berehtigt ift, Anordnungen zu treffen, die die Schädigung der Grundeigenthümer verhindern. Es handelt sih aber hier nicht um Grubenwäfser, sondern um Fabrik- wässer, um diejenigen Abwässer, die aus den Kalifabriken hervorgehen. Da liegt die Sache so. Bezüglih neuanzulegendet Werke ift die Regierung in der Lage, die Genehmigung zu ertheilen und zu ver- weigern, demgemäß au ‘die Ertheilung der Konzession an Be- dingungen zu knüpfen, und felbstverständlih ift es thre Aufgabe, bei der Anlage neuer Kaliwerke die Genehmigung nur unter solchen Vorausseßungen und Bedingungen zu ertheilen, daß dadurch Schäden abgewandt werden, welhe vermieden werden können. Von dieser Be- fugniß macht au die Regierung in vollem Umfange Gebrau.

Anders liegt die Sache bezügli bereits vorhandener Fabriken. Da kann es lediglich die Aufgabe der Polizei- behörde sein, die erforderlihen Anordnungen zu treffen. Wir haben ausdrücklich bei der Frage des Wasserrehts diese Frage vorläufig ausgeschieden und es der Landespolizeibehörde überlassen, durch polizeilide Anordaungen diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, um in dieser Beziehung die Grundbesiger zu shüßen und insbesondere gesundheitsnachtheilige Einflüsse abzuhalten.

Was nun die Frage der geseßlihen Regulierung anbetrifft, so bin ih darin mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß es wohl niht zu umgehen sein wird, künftig in diese Materie geseßlih regelnd einzugreifen. Thatsächlih ist es aber eine der schwierigsten Aufgaben, die es überhaupt giebt, und ih glaube niht, daß man so weit würde gehen können, wie der Herr Vorredner anscheinend zu gehen beab- sihtigt, daß man das Einlaufen von Abfallwässern in die öffentlichen Flüsse gänzlih abshneidet. Es hat bereits das Reichsgericht in einer Entscheidung ausgesprochen, daß die großen Flüsse die natürlichen Rezipienten solher Wässer sind, und daß nihts Anderes übrig bleibt, als sie in solche Flüsse einzuleiten, selbstverständlich unter denjenigen beshränkenden Bestimmungen, die den allgemeinen Gebrauch der Flüsse für andere Zwecke nicht ausschließen. Diese Aufgabe zu lösen, da den rihtigen Mittelweg zu finden, ist außerordentlih s{chwierig. Jch hoffe aber, daß vielleiht auch nah dieser Richtung hin die Technik uns zu Hilfe kommt; denn thatsählich is ihr Beftreben darauf ge- rihtet, durch Behandlung der Abfallwässer, durch Klärung, durch allerhand Zusätze dahin zu wirken, die hädlihe Wirkung der Abfall- wäfser aufzuheben oder zu vermindern. Vielleiht wird es mögli sein, nach dieser Richtung hin künftig größere Erfolge zu erreichen und dadur die shwierige Aufgabe der Gesetzgebung nah dieser Rich- tung hin zu beschränken.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Der Abg. Lüders hat niht an- gegeben, wie dem Schwindel mit den Kali-Artheilsheinen gesteuert werden kann. Wer vom Bergbau nichts versteht, soll die Finger davon laffen. Das ABC im Bergbau geht umgekehrt wie sonst; es fängt mit der Zubuße an und hört mit der Ausbeute auf, und es find nur wenige, die es bis zu Ende durchbuchstabieren. Redner bringt sodann die Zeitungsmeldung zur Sprache, daß die Salzwerke, einshließlih der Fsfalischen Werke, ein Syndikat für den Verkauf von Gewerbesalz gebildet und gleichzeitig die Salzpreise um 109% erhöht hätten.

Bei den dauernden Ausgaben verbreitet fh

Ober - Berghauptmann Freund über die Anstellungs- und Rangpverhältnisse der Werksbeamten. Die Einzelheiten bleiben auf der Journalistentribüne unverständlich. j

Abg. Daub (nl.) bedauert, daß die Oberwerkêmeister bei den H ehaltsverbefserungen s{hlehter gefahren seien als die Bureau-

eamten.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) beshwert fi darüber, daß die zu einem Bergwerke seiner Heimath fahrenden Arbeiterzüge nit so gelegt seien, daß die Bergleute rechtzeitig zur Schicht fabren könnten.

Ober - Berghauptmann Freund stellt fest, daß diese Verhält- nisse dech nit fo ungünstig seien, wie der Redner sie darstelle.

Abg. Gothein kommt auf die von ihm schon früber berührte Frage der Ausbildung der Markscheider zurück und wünscht, daß es den Mark- sceidern erleihtert werde, gewisse Landmefserarbeiten mit zu übernehmen und darüber ein Examen abzulegen. Zu diefem Zweck sollten fie ein halbes Jahr bei einem Landmefier prakti]ch arbeiten. Ihre Studien- zeit solle verlängert werden, damit fie fich au über die kultur- tehnishen Disuplinen mehr unterrihten könnten. Daran müsse sih eine prakishe Thätigkeit bei einem Markscheider und später bei einem Landesgeologen anschließen, worauf das zweite Examen folgen müfse. Neben den eigentlihen Markscheidern müßten Markseider zweiter Masse geshaffen werden, die den Markscheidern als Gehilfen dienen önnten.

u Gratifikationen für technische Beamte sind 169 770 M. ausgeworfen. Die Budtgetkommission sbeantragt, diese Summe um 25 000 A zu erhöhen, die künftig wegfallen sollen. Es sollen an die höheren tehnishen Beamten künftig feine Gratifikationen gezahlt werden, die jeßigen Beamten aber in ihren Bezügen niht geschmälert werden. Zur Bilanzierung des Etats soll ein späterer Ausgabetitel um 25 000 A ermäßigt werden.

Abg. Shmieding (nl.): Meine Freunde haben sih stets gegen das Gratififkationsunwesen bei den höheren Beamten erklärt. ie Regierung hat aber seiner Zeit erklärt, daß sie die Gratifikationen bei den böberen tehnisben Beamten niht entbehren könne. Entzieht man ihnen die Gratifikation, so entzieht man ihnen einen Theil des Gehalts und das wäre eine Ungerechtigkeit. Cine Ungerechtigkeit ist es auch, daß man den Revierbeamten keine Tagegelder bewilligt, und fie zur Benutzung der elektrishen Bahnen im Bergrevier gezwungen bat. Diese Beamten sind auch insofern {hlimm daran, als sie sehr spät zur Anstellung gelangen, weil sehr viele Hilfskräfte zur Ver- wendung kommen.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Was die vom Herrn Vorredner angeregte Frage anbetrifft, so möchte ih mir darauf eine ganz kurze Erwiderung ge- statten. Die Bergrevierbeamten stehen bezüglih ihres Bezugs von Tagegeldern nit anders als alle diejenigen Beamten, denen ein be- ftimmter Dienstbezirk zugewiesen ist, dessen Bereisung zu ihrer be- sonderen dienstlichen Aufgabe gehört ; sie haben niht die Berehtigung, Tagegelder zu liquidieren ; das trifft, wie bei den Bergrevierbeamten, au bei vielen andercn Beamten, z. B. den Eisenbahn-Inspektoren, ih meine au bei den Landräthen, zu. Das is also eine besonders ungleihartige, eine exempte nachtheilige Behandlung der Revier- beamten nit, und daß man daraus herleiten könnte, baß fie bezügli der Benutzung der elektrishen Bahn anders behandelt werden sollen als die übrigen, will mir niht einleuhten.

Was die Frage des Verhältnisses der etatsmäßigen zu den nicht etatsmäßigen Stellen betrifft, so ist richtig, daß das Verhältniß gegenwärtig ein sehr ungünstiges if. Indessen Sie müssen berück- sihtigen, daß es uns immer nur möglich ist, die Zahl der etats- mäßigen Stellen nah dem dauernden Bedürfniß zu bemessen. Das dauernde Bedürfniß, niht das augenblicklihe Bedürfniß müssen wir

dem Finanz-Minister nahweisen, wenn er uns etatsmäßige Stellen bewilligen soll. Nun i} augenblicklich das Bedürfniß ein ausnehmend großes, weil thatsählich unsere ganze Industrie und demgemäß auch unsere Bergvyerwaltung in einem ganz außergewöhnlichen Aufschwunge ih befindet. Dementsprechend erfordert auch dàs ganze Revisions- geschäft sehr viel mehr Arbeitskräfte als früher, und wir haben augen- blicklih einen sehr großen Bestand an Arbeitskräften, von denen wir aber nur einen verhältnißmäßig geringen Theil als dauerndes Be- dürfaiß bezeihnen können. Sollten die Verhältnisse sich fo günstig gestalten, wie wir es erhoffen, daß aus diesen vorübergehenden Ver- hältnissen, zum theil wenigstens, dauernde werden, dann werden wir ganz gewiß auch mit Erfolg die Forderung. geltend machen können, daß die Zahl der etatsmäßigen Stellen vermehrt wird, und daß das Verhältniß zu den nicht etatsmäßigen sich günstiger gestaltet.

Der Anirag der Kommission wird angenommen.

Zu Wohlfahrtszwecken sind 4944109 # ansgeworfen.

Abg. Letocha (Zentr.) briñgt vershiedene Beschwerden der ober-

- {lesishen Knappscha}stsvereine über ihre Invalidenpensionsverhältnisse

und die Knappschaftsärzte zur Sprache. Die Arbeiter der ober- \chlesishen Hüttenwerke verlanaten eine gemeinschaftlihe Pensionskasse. Die Regierung habe seiner Zeit auf eine Petition eine zusagende Antwort gegeben, neuerdings aber mitgetheilt, daß die Bildung einer folien gemeinschaftlihen Kasse auf große Schwierigkeiten gestoßen sei. Hoffentlih würden die Versuche fortgeseyt werden. egi

Geheimer Ober-Bergrath Dr. Für st weist darauf bin, daß die Be-

{werden der Tee sorgfältig geprüft und die Uebelstände abgeftellt würden, soweit die Regierung über die Knappschaftskasse eine In: befugniß habe. Daß die Invalidenpensionen zu niedrig seien, sei nit zuzugeben; denn die Bergleute seien bei der Reihs-Jnyaliditätsversiche- rung mit versichert. Es bestehe die Aussicht, eine freiwillige Kasse von Hüttenwerken zu gründen. Das geheime Wahlrecht bei den Knapp- \chaftskafsen sei bei dem geringen Bildungsgrade der Bergarbeiter niht zu empfehlen. _ Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.) : Wenn die Regierung keine aus- reihende Machtbefugniß hat, so muß sie ihr auf eselihem Wege ertheilt werden. Die Unzufriedenheit mit diesen Kassen ist unter den Bergarbeitern eine ziemli allgemeine. Man beshwert sih namentli über die Wahlen zu den Knappschaitskassen. Ich begreile nicht, wie die Regierung von einem geringen Bildungsgrad der Arbeiter sprehen kann, diez.an der geheimen Stimmabgabe bei den Reihstagöwahlen theilnehmen. Die Parität ist dadur verlegt, daß die Arbeitgeber bei den Wahlen das Uebergewicht haben. Ferner beschweren ih Tausende von Bergarbeitern über die Knappschaftsärzte, zu denen sie kein Vertrauen baben; sie fordern deshalb, wie die anderen Arbeiter, die freie Aerztewahl.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.) bemerkt, daß er ähnlihe Beschwerden {on früher vorgetragen habe.

Bei dem Kapitel „Ministerial-Abtheilung für das Berg- wesen“ erinnert C

Abg. Fuchs (Zentr.) an das Schicksal der Berggefeßnobelle und die vom Hause angenommenen Resolutionen, namentli über die Re- elung der Frage der Arbeiteraus\hüfse. So lange diese und ähnliche S eaden nihht geregelt seien, marschiere man weit hinter der Reich8geseßz- gebung. Die Reform werde immer dringlicher bei der fortschreitenden Entwicklung des Bergbaues. Gerade hier, wo die Sozialdemokratie ihre verführende Stimme nit erschallen lasse, sei es an der Zeit, die Snitiative zu ergreifen. Die Bergarbeiter hätten am längsten den Lockungen der Sozialdemokratie widerftanden, was das Bestehen der fatholishen und der evangelishen Bergarbeitervereine beweise. Um fo befremdender sei es, daß Herr Schulz-Bohum diese Vereine zu dis- kreditieren gesuht, indem er fie als ultramontane ‘bezeichnet habe. Dieser Vorwurf sei ein Zeichen religiöser Unduldsamkeit. Der Pisberger Strike sei von katholishen Arbeitern inscenirt worden, weil man ihnen den Kirchenbesuch am Sonntag niht habe gönnen wollen. Philosophen, die das religiöse Empfinden be- rüdsihtigen, seien feine Gefahr für den Staat, wohl aber die SuppenphilosoÞhen mit Knödeln darin. Man habe alle Ursache, das Gewerkschaftswesen der Arbeiter zu fördern. Die ver- loren gegangene Fühlung zwishen Arbeitern und Arbeitgebern müsse durch Arbeitervertretungen wieder hergeftellt werden. Die Arbeiter- organisationen könnten und dürften niht aufgehalten werden, nachdem man die allgemeine Schul- und Militärpfliht eingefühet habe. Im unorganisierten Arbeiter ftecke die größte Gesahr für die menshliche Gesellschaft. Herr Bebel bekämpfe niht umsonst die Gewerk schafts- bewegung; denn diese sei die Todtfeindin der Sozialdemokratie. Die Genossenschaftsorganisation der Arbeiter sei aber auch eine Pflicht der sozialen Gerechtigkeit. Die Hälfte aller Arbeiter gerathe alliährlih in Krankheit, und der BergarveSer werde mit dem 48. Iahre invalid. Eine Arbeitszeit von 8 bis 11 Stunden sei für die Bergarbeiter gesundheitsshädlih. Ferner sei nothwendig eine Arbeitsordnung und eine ausreichende Unfallverhütung unter Zu- ziehung des Beiraths der Arbeiter. Der Preis der Waare ‘müsse nah dem Lohn richten, niht umgekehrt. Diese Erkenntniß fei eine Nükkehr zum christlichen Standpunkt. Der Arbeitgeber müsse einen Lohnausgleihungsfonds für ungünstige Zeiten bilden. England und Amerika bätten viel böbere Löhne als wir und konkurrierten mit uns do auf dem Weltmarkt. Die Ringe verkauften nah dem Auslande billiger als nach dem Inlande; das sei also eine Begünsgung ded Exports auf Kosten der inländishen Konsumenten. Die höheren Löhne würden au nicht von den Arbeitgebern, sondern von den Konfumenten ge- tragen werden; das seien die Konsumenten den Arbeitern {huldig. Was aber sei die Pflicht des Staates? Was sei der Staat?_ Eine Schöpfung Gottes. (Rufe bei den Nationalliberalen: Zur Sache!) Und er sei jedem Shwächeren Sdun gegen die Stärkeren schuldig. Hierzu werde auch die Kirhe ihre Mitwirkung nicht versagen, denn die einzige Hilfe sei die Zurükdrängung des GCgoismus. Kirche und Sogat lsten Fer Hand in Hand gehen zu einer mächtigen Propa- ganda der That.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Solche Reden können den Etat nicht fördern. Jch habe diese Nahmittagspredigt angehört und war véer- wundert, mit welher Gelafsenheit der Vorredner die höchsten Probleme zu lösen versucht hat. Ih möchte nur meinen Freund Sqhultz-Bochum, der dur eine {hwere Influenza verhindert ist, hier anwesead zu sein, in Shuß nehmen. Der Vorredner übusieht bei seiner Preistheorie, daß wir niht in einem isolierten Staat leben. Die Löhne der Bergarbeiter in Amerika sind gegenwärtig niedriger als bei uns. Auch die Länge der Arbeitszeit bei uns richtet sih nah den Verhältnissen anderer Staaten. Wir gönnen den Arbeitern von

zen bobe Löhne und kurze Arbeitszeit. Jn der rheinish - weft- älishen Industrie giebt es aber keine Arbeitszeit von 8 bis 11 Stunden im Bergbau, sondern nur eine solhe von 6 Stunden. Wenn. die Arbeiter und Arbeitgeber ih getrennt organisieren, so erregen fie viel mehr Feindschaft, als wenn sie sih gemeinshaftlich organisizren und beide Theile ihre Rehte und Pflichten gegen einander abgrenzen. Man hat von dem vielköpfigen Ungebeuer der Kuxinhäber gé- sprohen, welhe die Arbeiter um tie Früchte ihrer Arbeit brächten. Solhe Behauptungen tragen nicht zum Frieden bei. Kollege Schuly if kein Gegner ter christliGen Arbeiter- vereine, sondern ein Gegner des Vereins christliher Berg- arbeiter, der unter der Leitung des Herrn Fus in dáäs ultramontane Fahrwasser gelenkt sei. Die evangelishen Geistlihen hat man aus diesen Vereinen M LARIE um einseitige ultramontane Tendenzen verfolgen zu können. Die ultramontane Richtung will einen neuen Zwiespalt in die Bevölkerung hineintragen. Der Pisberger Strike int durch die Treiberei der Geistlichkeit hervorgerofen worden; denn der Bischof hatte ursprünglich die Arbeit an den Feiertagen geftattet. Herr Schuly war vollfländig im Recht. j

Gegen 41/2 Uhr wird die weitere Berathung bis Monta 12 Uhr vertagt. (RuDer den Ausführungsgeseh zur Zivil- prozeßordnungsnovelle und andere kleinere Vorlagen.)

XXVIL. Plenarversammlung des Deutschen Laudwirthschaftsraths.

IV.

In der fünften und leßten Sizung am 24. d. M. stand zu- nächst zur Ed der Gesezentwurf, betreffend das Fernsprechwesen, über welhen die Herren Seydel-Chelchen und von Stockhausen-Abgunst referierten. Der von ihnen gemeinsam ge- ftellte Antrag lautete :

I. „Der Deutsche Landwirthschaftêrath erahtet die Ausdehnung des Fernsprechwesens auf das platte Land im Interesse der deutschen Landwirthschaft für dringend geboten und spciht die Hoffnung aus, daß in absehbarer Zeit jeder einzelne“Ort dem Fernsprechney durch eine öffentlihe Fernsprefstelle angeshlossen ift.

IT. Die in dem Gesetzentwurf vorgeshriebene Berehnung der Gebühren ist im Vergleich zu den bisher bestehenden Vorschriften als eine 2 ländlichen Verhältnisse in gerechterer Weise berüdcksihtigende anzuerkennen.

111. Der Vorstand wird ersuht, bei dem Herrn Reichskanzler dahin zu wirken: 1) daß die Bedingung für “Anschlüsse in Orten ohne Fernsprehneß möglichs#t erleihtert und die Zahl der zulässigen An- \{lüfse auf zehn festgeseßt werde; 2) daß die Uebermittelung von Telegrammen auf dem platten Lande auf Antrag der Empfänger durch den Fernsprecher unentgeltlich erfolgt; 3) daß bei Anlage der Fernsprehleitungen nah Möglichkeit in der Weise+vorgegangen wird, daß die Orte eines Kreises zunächst mit der Kreishauptstadt und dur N untereinander und mit dem weiteren Fernsprehort verbunden werden. *

An der längeren Diskussion, die ch hieran knüpfte, betheiligten ih auch der Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski und der Geheime Postrathy Münch. Leßterer befürwortete, daß in dem Antrage der Referenten in IIl 1 die Worte „und die Zahl der zulässigen Anschlüsse auf zehn festgeseßt“ und in IIT 2 die

orte „auf dem platten Lande“ gestrihen würden. Mit diesen Aenderungen wurde hierauf der Antrag einstimmig angenommen.

An zweiter Stelle stand auf der Tagetordnung der Entwurf eines Invalidenverfiherungsgeseßes. Die von den Refe- renten Herren. von Arnim-Güterberg und Freiherr von Welser-Ramhof gestellten Anträge gelangten nah längerer Besprehung in folgender Form zur Annahme:

„Der Deutsche Landwirthschaftsrath erkennt au den neuen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Invaliditätsversiherung vom 22. Juni 1889 im allgemeinen als eine Eo des bestehenden Zustandes an und erklärt zu demselben im

nzelnen:

1) die gewünshte Vereinigung der gesammten Rentenversicherung (Alters-, Invaliditäts- und Unfallversiherung) der land- und forst- wirtbshaftlihen Arbeiter is nicht berücksichtigt ;

2) eine umfangreihere Betheiligung der Allgemeinheit an der Tragung der Lasten, eine alte Forderung der Landwirthschaft, ift nicht vorgesehen; als ein geeigneter Weg zum Ausgleich erscheint die Ueber- tragung der Versicherung an Landesanstalten ;

3) die Beseitigung der Beitragsmarken if noch nicht vor- geshlagen, obwohl sie wünschenswerth bleibt, auch if die Entwerthung der eingeflebten Marken nicht obligatorisch, wie au die Ausgabe von Marken für längere Zeit unmöglih gemacht ift; auh die Frei-

tellung der Ausländer von der Versicherungspfliht ift nicht unbedingt“

ert ; 4) die Abfstufung des Grundbetrages der Rente ift zu verwerfen.

Zu seiner Befriedigung if eine gleihmäßigere Vertheilung der Rentenlaft (Gemein- und Sonderlást) vorgeshlagen und die Abstufung nah Lohnsäßen beibehalten.

Dagegen kann der Deutsche Landwirthschaftsrath in der geplanten, wenn auch nur fakultativen Errichtung von örtlihen Rentenstellen eine Verbesserung der jeitherigen Organisation niht erkennen, da er ein Bedürfniß für solche neuen Behörden nicht in solhem Maße gegeben erachtet, daß die zweifellos erbeblihe Mehrung der Verwaltungs- kosten gerechtfertigt erscheint.

Die Ponkte 6—9 des Antrages des Referenten bezw. 111, 4, 5 und 6 des Antrages des Korreferenten werden dem Vorstande zur ge- eigneten Verwerthung überwiesen.“

i E Punkte besagen : der Deutsche Landwirtbscaftsrath erklärt sein Einverftändniß mit der Ausdehnung der Versicherung auf befser bezahlte landwirthschaftlihe Angestellte u f. w., der Erhaltung bezw. Mehrung der Selbständigkeit der Versicherungsanstalten, der Ueber- weisung von Rententheilen an unterstüßungepflihtige Armenverbände, der Uebernahme des Heilverfahrens bei s{chwer erkrankten Arbeitern dur die Versiherungs8anstalten und der Verbringung erkrankter Rentenempfänger in Heilanstalten.)

Von dem Bericht der Kommission für die Feuer- verfiherung, welchen Geheimer Regierungs-Rath Reich - Meyken erstattete, nahm die Versammlung Kenntniß.

__ Dann folgte der Bericht der Kommission für die länd- lihe Arbeiterfrage. Der Referent Freiherr von Cetto-Reicherts- hausen befürwortete folgenden Antrag derfelben : :

„Die Arbeiternoth hat gegenwärtig auf weiten Gebieten des Deutschen Reichs einen folhen Grad erreiht, daß dadur die Fort- führung einer großen Anzahl landwirthschaftliher Betriebe in Frage gestellt wird. Um diesér Noth zu Pein, ist es unumgänglih anth wendig, alsbald Maßnahmen auf dem Gebiet der Geseßgebung und Verwaltung zu treffen, wel{e zur energishen Bekämpfung des Üebels geeignet eridelzen Als solche sind besonders zu empfehlen :

1) Zur Beseitigung des akuten Arbeitermangels: a. weitere Zu- laffüng ausländischer Arbeiter, jedo unter Wahrung der nationalen Interessen; b. Rücksihtnahme bei Vornahme größerer Arbeiten seitens des Staats (Eisenbahn- und Kanalbauten 2c.) auf den Arbeiter- bedarf der Landwirthschaft; c. Einshränkung der den zur Reserve übertretenden Militärpersonen ertheilten Freifahrtsbewilligung nah dem Ort ihrer künftigen Niederlassung.

2) Zur organishen Besserung der Arbeiterverhältnifsse nimmt der Deutsche Landwirthschaft3rath Bezug auf seine früheren Verhand- Iungen und Beschlüsse, betreffend: a. Gesindemaklerwesen; b. Organi- sation ‘des ländlichen Arbeitsnahweises; c. Kontrakthruch; 4. Seßhafts machung der Atbeiter; e. Antheil der Landarbeiter am Roh- oder Reinertrag der Wirthschaft; f. Woblfahrtseinrihtungen für die Arbeiter; und bringt weiter in Vorschlag: g. die Begründung von bäuerlihen Gemeinden mit gemishter Besitvertheilung für die Gegenden des vorherrshenden Großgrundbesißes; h. Berüdsichti- Gs des landwirthshaftlihen Arbeiterbedarfs bei Festsepun der Oa i Merzdlajeit auf dem Lande, unbeschadet der Ziele des Volks-

3) Der Devtsche Landwirtb \chaftsrath beschließt: In Erwägung, daß es im allgemeinen, nationalen Interesse liegt, das ungeregelte

* übermäßige Einstiömen der Arbeitsuhenden vom Lande in die Städte

und Indusftrie-Zentren planmäßig zu verhüten, beim Herrn Reichskanzler dahin vorstellig zu werden, daß a. eine Beschränkung der Freizügigkeit statifindet in der Weise, daß junge Leute unter achtzehn Jahren niht ohne ausdrückliche Genehmigung der Eltern oder, Vormünder ihre Heimath verlafsen dürfen und au da nur dann, wenn diè Auf- nahme in ein festes Arbeitsverhältniß nachgewiesen wird; Þb. auf den Erlaß geseßliher Bestimmungen Bedacht genommen wird, wonach der uzug in die Stadt nicht anders gestattet wird, als bei dem Nachweis einer Wohnung, die den sittlihen und hygienishen Anforderungen ent- spricht; c. im weiteren Ausbau der Arbe ter V ubge eaen die Ver- wendung jugendliher Arbeiter in der Industrie mehr als bisher ein- s nee Debatt der sich ai ngerer Debatte, an der auch der Vertreter des Ministeriums der ôffentlihen Arbeiten, Gehei Ober - Regierungs- Rath Dr. E betheiligte, gelangte {ließlich ein Antrag des Domänen-Raths Rettich-Rostok zur Annahme, wonach der Deutsche Landwirthschaftsrath „im allgemeinen sein M erfänduls mit den Vorschlägen der Kommission erklärt und beschließt, daß dieselben zu eingehender weiterer Verhandlung auf die Tagesordnung der nächsten Plemarversammlung geseht werden“.

Damit ‘aar die Tagesordnung erledigt. Mit einem dreifachen Hoh auf Seine Majestät den Kaiser, die deutshen Bundesfürften und die freien Städte {loß der Vorsißende, Landes ann von Röder- Oberellguth, die XXVII. Plenarversammlung des Deutschen Land- wirthschaftsraths.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Bauart und Dampfspannung der feststehenden und beweglihen Dampfkessel in Preußen 1898.

(Stat. Korr.) Die Grundsäße, nah denen die Dampferzeuger in Bezug auf ihre Bauart eingetheilt werden, sind im allgemeinen ret verschieden, je nahdem hierbei die Form, die Größe, das System, die Lage der Feuerung, die Dampfspannung und andere Eigenschaften als bestimmend angesehen werden. In Preußéên is die Eintheilung, welche bei der ersten Aufnahme sämmtliher Dampfkessel im Deutschen Neich für den Anfang 1879 vorgeschrieben wurde, heute noch maßgebend ; kann dieselbe als einwandfrei niht angesehen werden, fo hat sie diefen Mangel doch mit allen übrigen Eintheilungen gemein, und ihre fernere Beibehaltung ift chon wegen der wihtigen Vergleichung mit den bisherigen Ergebnisien wünschenswerth. Allerdings erscheint es nothwendig, derselben eine neue Klasse, nämlich die Een „lom- binierten Dampfkessel“ hinzuzufügen, welhe eine Verbindung von zwei vershiedenen Vampfkefseln in der Negel eines zylindrischen mit einem Röhrenkefsel darstellen und neuerdings wegen ihrer her- vorragenden Eigenschaften eine große Verbreitung gewonnen haben. Da si ferner in der Industrie immer mehr das Streben nah der Verwendung von Dampfentwicklern mit hohem Ueberdrucke geltend mat, so ist in nachstehender Uebersicht für die einzelnen Kefselarten in

reußen neben der Zahl und der Heizflähe auch die durhschnittliche eftgeseßte höchste Dampfspannung angegeben worden. Hiernach be- trug zu Anfang 1898 im Preußischen E e durch- die die shnitt- die l Heize liche Heizs bei den Zahl fäghe Dampf- Zahl fiähe Daapf-

Kesselarten : L N

der beweglichen Dampfkessel

nung der feststehenden Dampkessel Atmo-

os qm sphären mm ären 1) einfahe Walzen- T E. kefsel 43266 4,77 11 53 5,18 2) Walzenkefsel mit 6074 304216 5,36 25 353 5,56

Siederehren . 3) engröhrigeSiede- rohrfefsel .... 1052 45085 6,65 106 650 6,16 4) amnro dreses 29005 1545756 5,74 “448 5,67 5) Flammrohrke}jel mit Quersiedern 3882 232753 6,20 3076 5,95 6) Heizröhrenkessel ohne Feuerbüdbse 3093 176216 5,91 40 9294 465 7) Fenerbüchsenkefsel mit vorgehenden eizröhren ... 8018 8) Feuerbüchsenkefsel mit rückehrenden eizröhren.... 724 21194 5,86 283 4145 5,98 9) Feuerblihsenkefsel mit Siederöhren 2893 23383 5,34 1624 11638 6,09 10) Kefsel kom- binierter Bauart 6923 744652 7,82 111 1234 6,01 darunter: a, Kessel mit Siede- - röôbren 4640 519055 8,44 15 67 5,60 © Þþ. Kessel mit Heiz- röhren 1979 198002 6,53 6,07 c. Kessel mit Siede- und Priobren - 97 9521 6,96 —— d. Kefsel anderer Bauart 18074 6,65 R zusammen 63482 3295701 6,00 17213 225883 5,76

Wir sehen, c die festgeseßte höchste Dampfspannung bei den feststehenden kombinierten Dampfkesseln mit Siederöhren durh|chnittlich am größten war. Jn der That finden wir denn auh nur bei dieser Kesselart den höchsten bisher verwendeten Ueberdruck von 20 Atmo- sphâren; es handelt sich dabei um drei solcher Kessel, während die nächst höchste Dampfspannung von 18 Atmosphären außer bei zwei Kesseln dieser Klasse nur noch bei zwei feststehenden ein- fahen Walzenkesseln vorkommt. Einen Ueberdruck von 16 Atmo-

159180 6,19 -14439 203992 5,71

: sphâren fodann zeigt lediglih ein feststehender kombinterter Kessel

mit Siederöhren, wogegen für 15 Atmosphären Ueberdruck zwölf Kessel dieser Klasse und außerdem von den feststehenden Dampf- entwicklern noch je ein engröhriger Siederohrkessel, ein Feuerbüchsen- kessel mit vorgehenden Be röhren und ein ebensolher mit Siederöhren aufgestellt sind. Eine höchste Spannung von 14 Atmosphären Ueber- druck haben unter den feststehenden En fünf kombinierte me mit Siederöhren und ein engröhriger Siederohrkefsel aufzu- weisen. Die Dampfspannung von 13 en dagegen kommt hon wesentlih häufiger vor; allein 35 feststehende kombinierte Kessel mit Siederöhren besißen eine solhe. Bei den beweglihen Dampf- fesseln wurde an dem bezeihneten Zeitpunkt eine höhere Dampf- spannung als 15 Atmosphären nicht beobachtet ; mit etner solchen sind fünf beweglihe Feuerbüchsenkessel mit vorgehenden Heizröhren vor- handen, während die nächst höchste Dampfspannung von 14 Atmosphären nur bei einem Kessel von derselben Bauart vorkommt. Kessel mit einem Ueberdruck von 13 Atmosphären sind dagegen auch bei den be- weglihen Dampferzeugern wefentlih häufiger.

Zur Arbeiterbewegung.

_ Aus Kempen wird der „Köln. Ztg." vom 24 d. M. be- rihtet: Der Ausstand der Weber der Firma Schiller, Crous u. Cie ist beendet. Die 10 prozentige Lohnerhöhung wurde genehmigt.

Aus Rheydt wird der „Köln. Ztg." geschrieben: Jn den meisten Baumwollwebereien hatten die Arbeiter beschlossen, am leßten Sonnabend unter Androhung der sofortigen Kündigung eine Lohnerhöhung von 109/% und eine zehnstündige Arbeitszeit fordern zu wollen. Die meisten Webereibesißer kamen jedoch der Forderung zuvor und bewilligten gestern ihren Arbeitern eine Lohnerhöhung zwischen 5 und 10 09/0.

Handel und Gewerbe.

Die m ph der Reichsbank vom 23. Februar 1899 weist einen gesammten O nab von 942541 000 (1898 1018 065 000, 1897 972 342 000) A, das ist der Vorwoche uy mehr 24 948 000 (1898 +4 30079 000, 1897 4- 26 872 000) M; der Metallbestand von 906 945 000 (1898 983 574 000, 1897 937781000) A allein hat um 28663000 (1898 um 32158 000, 1897 um 29915 000) A zugenommen. Der Bestand an Wechseln von 580 316 000 (1898 531 199 000, 1897 509 331 000) M zeigt eine Zunahme um 834161000 (1898 Zunahme 18 959 000, 1897 Abnahme 4826000) A und der Bestand an Lombardforderungen von 72103000 (1898 73817000, 1897 91777 000) Æ cine Abnahme um 8083000 (1898 Abnahme 9 365 000, 1897 Abnahme 7975 000) #4; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen is also ein Zufluß von 26 078 000 (1898 Zufluß 9 604 000, 1897 Abfluß 12 801 000) A zu verzeichnen. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 013 068 000 (1898 989 962 000, 1897 948 443000) Æ# um

‘als in der

92 037 000 (1898 um 22 947 000, 1897 um 24566 000) 4 niedriger

orwohe, und die sonftigen täglich fälligen Verbindlich- keiten (Girogutbhaben) find mit 503 623 000 (1898 518 112 000. 1897 505 217 000) A um 81888 000 (1898 um 51 728 000, 1897 um 35 199 000) 4 angewachsen.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen die nahbezeihneten Grundftücke zur Versteigerung: Bödikerstraße 2, dem Fabrikanten für Gas- und Wafseranlagen Karl Gorablenkow hier gehörig; Flähe 6,43 a; Nuzungswerth 7550 Æ; mit dem Gebot von 103009 #AG blieb die Firma Reymer u. Masch, Leipzigerstraße 127, Meistbietende. Theis lung halber Grünthalerstraße 41, der Frau Marie Schulz und Genossen gehörig; Nußzungswerth 790 AÆ; für das Meistgeboi von 15 600 4 wurde Frau Kaufmann Schu - macher, Brunnenstraße 81, Ersteherin. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des in der Lin ienstraße 65, be- legenen, der Frau C. Kitt gehörigen Grundstücks. Vertagt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des Ed. d'Arragon'schen Grundftücks Waßmannstiraße 4/5.

Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin ftanden folgende Grundstücke zur Versteigerung: Grundstü zu Borhagen-Rum- melsburg, angeblich neue Prinz Albertstraße 70/71 belegen, dem Gastwirth Gustav Blehshmidi gehörig; Fläche 29,38 a; Nuzungswerth 2569 #4; Meistbietende blieb Frau Restaurateur Marie Wagner, geb. Abromeit, zu Berlin, Liebigstraße 27, mit

„dem Gebot von 73 500 G Grundstück zu Schöneberg, angeb-

li Merseburgerstraße 4 belegen, dem Maurermeister Ernsst Schnick zu Schöneberg gehörig; Fläche 9,99 a ; Nußungswerth 14 000 Æ; für das Tos 211500 Æ wurde die Grund erwerbs-Gesellshaft für Berlin und Vororte, G. m. b. H. in Berlin, Dorotheen- B 95, Ersicherin. Grundstück zu Steglitz, angeblih Linden- straße 48 belegen, dem Klempnermeister Albert Kühne zn Stegliß gehörig; Fläche 5,6 a; Nußungswerth 1710 4; für das Meistgebot von 29 900 c wurde die Steglizer Spar- und Darlehns- kasse, e. G. m. b. H. zu Stegliß, Erfteherin. Grundftück zu Deutsch-Wilmersdorf, angeblich Wilhelmsaue 39 belegen, dem Viehhändler Carl Geridcke, daselbst wohnhaft, gehörig; Fläche 11,27 a, Nußungswerth 645 # für das Meistgebot von 30000 Æ wurde der Rentier August Gericke s0n. zu Deutsh-Wilmersdorf, Ersteher. Grundstück zu Deutsch-Wilmersdorf, angeblich Ubhlandstraße 50 belegen, dem Pußzmeistec K. Brendler gehörig; Fläche 10,93 a; Nugzzung8werth 12 600 (A; für das Meistgebot von 196 000 wurde der Kaufmann Gustav Ae zu Deutsch- Wilmersdorf, Schaperstraße 33, Ersteher. Grundstück zu Schöne- berg, DENLLENN e 63, dem Maurermeister Ern|st Schnick daselbst gehörig; Fläche 9,78 a; Nußungswerth 13 000 46; für das Meist- gebot von 221 000 A wurde die Grunderwerbs-Gesellshaft lar Berlin und Vororte, G. m. b. H., zu Berlin, Dorotheen- traße 95, Erfteßerin.

Liquidationskurse der Berliner Börse für Ende ebruar 1899. 309/% Deutsche Reichs - Anleihe 92,90, 39/6 Preuß. onsols 92,90, Oesterreichische Kredit-Aktien 231,00, Lombarden 30,50, ranzosen 153,75, Berliner Handelsgesellschaft 167,00, Darmstädter ank-Aktien 154,50, Deutshe Bank-Aktien 215,25, Diskonto- Kommandit-Antheile 203,00, Dresdner Bank 166,50, National- bank für Deutschland 148,00, NRussishe Bank Me auswärtigen

ndel 173,75, Dortmund-Gronau 183,00, Lübeck-Büchener 175,00,

arienburg-Mlawka 82,50, Ostpreu is e Südbahn 94,50, eide tehrader 321,50, Canada Pacific 86,25, Gott ardbahn 144,00, E Meridional 143,50, do. Mittelmeer 110,25, Jura-Simplon 88,00, Dester- reichische Oen 122,00, do. do. Elbethal 128,50, Prince Henri 104,50, Transvaal 223,75, Schweizer Zentralbahn 141,50, do. Nordost- bahn 100,00, do. Union 78,25, Warschau-Wiener 416,50, Italienis 49/0 Rente 96,00, Mexikaner 6 9% Anleihe 100,20, do. v. 1890 100,20, Oest. 1860er Loose 147,50, Russische 4 °/ Konsols 101,75, do. 49/6 80er Anleihe 101,75, do. 4% Rente 100,80, do. 3 9% Gold-Anleihe 99,00, do. 3% Gold-Anleihe 94,00, C. Türken konv. 28,25, D. do. 23,70, do. Loose 116,00, Ungarishe 49/9 Gold-Rente 100,60, do. Kronen-Rente 98,00, Chinesishe 5 9/0 Gold- Anleihe do. 99,50, Hamburg. Packetfahrt-Akt. 120,00, Norddeutscher Lloyd 116,00, Trust Comp. 180,50, Spanier 54,50, Northern Pref. 80,60, Russishe Banknoten 216,25, Buenos Aires 44,00. Heutiger amtlicher An Eu für deutsche Fonds und Ei dicbabi- Aktien. Amtlicher Durchschnittskurs vom 27. d. M. für Dester- reihisize Noten, Wechsel pr. Wien und St. Petersburg.

Königlichen Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise Doppei-Ztr. für: *Weizen 16,30 4; 15,40 A *Roggen 14,65 4; 13,90 A *Futtergerste 13,40 #; 12,90 « Hafer, gute Sorte, 15,40 4; 14,90 A Mittel-Sorte 14,80 46; 14,20 4 -— geringe Sorte 1410 4; 1350 A Richtstroh 4,00 4; 3,50 A Heu 6,70 4; 4,30 A **Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 M; 25,00 A *Speisebobnen, weiße 59,00 A; 25,00 A Linsen 70,00 #; 30,00 # Kartoffeln 6,00 4; 4,00 M Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 46; 1,20 4 dito Bauchfleish 1 kg 1,20 M; 0,90 A S{hweinefleish 1 kg 1,60 4; 1,20 4 Kalbfleish 1 kg 1,60 4; 1,00 (A Hammelfleish 1 kg 1,60 4; 1,00 A Butter 1 kg 2,60 #4; 2,00 % Eier 60 Stück 4,40 4; 2,660 G Karpfen 1 kg 2,20 4; 1,00 # Aale 1 kg 3,00 4; 1,40 A Zander 1 kg 2,60 4; 1,009 # Hechte 1 kg ; 1,00 A Barsche 1 kg 1,80 4; 0,90 # Shleie 2 p Bleie 1 kg 1,40 4; 0,80 G Krebse tüd 12,00 A; 3,00 A * (Frmittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthschaftskammern Notierungsstele und umgerechnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner. *o Kleinhandelspreise.

Zerlin hei-Prösidiu Marktpreise nah e Deb Pes

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 25. Februar. Zum Verkauf ftanden: 4256 Minder, 1181 Kälber, 9497 Schafe, 7630 Schweine. ark i- preise nah den Ermittelungen der Preis ee ungs-Kommi s Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Staowicht in Mark (bezw. für 1 o in Pfg.): Für Rinder: Ochsen : 1) vollfleischig, ausgemäftet, höchsten Schlachtwerths, höchftens 7 Jahre alt, 60 bis 64; 2) junge fleischige, niht ausgemästete und ältere aus emáästete 55 bis 59; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere 51 bis 54; 4 ger ng genährte jedes Alters 48 bis 50. Bullen: 1) voll- eishige, höchstea Schlachtwerths 57 bis 61; 2) mäßig genährte üngere und gut genährte ältere 53 bis 56; 3) gering 4 allei 48 is 52, Färsen und Kühe: 1 B. vollfleishi ausgemästete Färsen höchsten lahtwerths bis —; b. vollfleishige, aus- aemästete böhsten Sc(hlachtwerths, höchstens 7 alt, 53 bis 54; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent- widelte lüngere 52 bis 53; 2 mäßig genährte Färjen und Kühe 49 bis 52; ees enährte Färsen und Kühe 45 bis 48. Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilmast) und beste Saugkälber 73 bis 75;

2) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 68 bis 72; 3) ugkälber 62 bis 66; 4) ältere gering genährte Kälber er

45 . Sthafe: 1) Mastlämmer u jüngere Ma 56 bis 58; 2) ältere Masthammel 50 bis 54; } mag genrioe rungs-

50

Hammel und Schafe (Merzschafe) 44 bis 48; 4) Holsteiner a T R L L fund Lebendgew bis d 5 weine: Man [te 00 Pfund Een (oder 50 mit 20% Tara-Abzug: 1) vollfleisdige, kernige S@weine feinerer en und deren Kreuzungen, höchstens ut Jahr alt, a. bis 51, b, (Küter) 50 ‘bis 52; Y fleischige Baus Í9 bis 50; gering entwidelte 47

bis 48, Sauen 4b 48 „A