1830 / 7 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 07 Jan 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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befannt. Admiral Rigny hat dadurch, daß er den ihm an- getragenen Posten eines See- Ministers ausgeschlägen, das allgemeine Interesse erregt. Graf Heyden steht mit -ihm so- wohl, als mit Sir P. Malcolm in den engsten Verhältnis- sen. Ein äußerst anziehendes Schauspiel gewährte uns die Zusammenkunft unsers Admirals mit dem Pascha von Tene- dos. Dem 65jährigen" ehrwürdigen Greise leuchtete die Freu- de aus dem Gesicht und er konnte es sich nicht versagen, mit- ten in dem Gespräche den Admiral mehrmals zu umärmen und ihn auf gut Russisch zu küssen. Leßterer, so wie Graf Heyden und alle anwesenden Capitaine aßen bei ihm auf Türkische Weise. Sie wurden bei ihrer Landung am Ufer jeder einzeln von Kanonenschüssen begrüßt, weshalb man schon früher zu ver- stehen gegeben hatte, daß jeder in einer besonderen Schaluppe ankommen möchte. Zur Besichtigung der Jnsel gab uns der Pascha seine Parade-Pferde und that úberhaupt alles Môög- liche, um uns gut aufzunehmen. Er gehört zu den ältesten Paschas des Türkischen Reiches, bekleidet diese Würde bereits 35 Jahr, und herrschte in vielen Provinzen als unumschränk- ter Herr. Tages darauf gab ihm zu Ehren Graf Heyden ein Mittagsmahl am Bord des Asoff, wo er mit 17 Salut- shüssen empfangen wurde. Bei dieser Gelegenheit erfuhren wir, daß er auch Befehlshaber- ciner Flotte gewesen war. Recht sehr bedauerten wir, daß er Tenedos schon am nächsten Tage verlassen mußte. Auffallend war es uns im Allgemei- nen, in den meisten höheren Türkischen Beamten achtungs- werthe, wohlwollende und zum Theil gebildete Männer zu

“finden. Auch -in Smyrna ist der Pascha von Allen geliebt

und von den - dortigen Europäern geachtet *). Diese Stadt ist, als eine Türkische betrachtet, sehr interessant und verdient gesehen zu werden, nur behüte Einen der Himmel dafür, sie zum Aufenthaltsorte zu wählen. Es giebt dort zwar genug Europäer von allen Nationen, sie leben aber alle auf Türki- sche Weise. Kommt man hin, es sey zuy welcher Tageszeit es wolle, so wird Kaffee gebracht, den die älteste Tochter des Hauses in kleinen Túrkischen Tassen selbst Überreicht. Dem gefeier- ten Gast wird auf dem Divan ein Plaß zwischen den Damen ange- wiesen; die Unterhaltung istlebendig genug und bewegt sich in fast allen EuropäischenSprachen. Jn größen, mit schönenBäumen und Pflanzen, die das Klima mit sich bringt, reich„ausgestatteten

Gärten wächst Alles in ungebundener Freiheit ; Blumenstüe und Wege sieht man nicht; überall folgt die Natur ihrer

Launen und streut die schönsten Blumen an Orte hin, wo man sie am wenigsten erwartete. Ganz besonders zeichnen sich die hiesigen Tuberosen aus; ihres starken Wohlgéruchs wegen, werden sie gewöhnlich zur Verzierung der Speisetische benußt. Schon seit drei Tagen werden wir von einem hefti- gen Sturme heimgesucht, doch ist er nicht so arg, als er bei den Dardanellen zu seyn pflegt; an zwei Ankern legen wir ruhia genug. Admiral Malcolm, der uns bei den Dardanellen verlassen hatte, war von dort auf einer Brigg nach Konstan- tinopel gesegelt. Er hat eine Privat-Audienz bei dem Sul- tan gehabt, bei welcher dieser merklich niedergeschlagen gewe- sen seyn, sich jedo ohne sichtbaren Zwang unterhalten haben soll. Der Admiral empfing von ihm eine mit Brillanten ver-

zierte Tabacksdose und für seine Gemahlin zwei Shawls; der

Kapudan - Pascha schenkte ihm einen kostbaren Säbel; nah seiner Rückkehr habe ih Gelegenheit gehabt, diese Geschenke zu jehen.‘/

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Paris, 29, Dec. Nachstehendes ist ein Auszug aus dem Aufsaße der Gazette de. France über die Nothwen- digkeit eines neuen Municipal-Systems, so wie aus den Rai- sonnements der Oppositions-Blätter über diesen Gegenstand. ,/ZU verschiedenen Zeiten“, sagt die Gazette, - „haben Män- ner, die sich eben jo sehr durch ihre Einsichten als durch ihren mönarchischen Sinn empfahlen , auf eine Verbesserung unserer Geseße, zu Gunsten der Communen, gedrungen. Sie wünschten nicht eine völlige, den Jnteressen der Gemeinden jelbst nachtheilige Emancipation, sondern nur eine weniger große Abhängigkeit vom -Cèntrum hinsichtlich der Entscheibuüng in örtlichen Angelegenheiten ; fie wollten ,dadurch den Admi- nistrirten eine Behörde zäher stellen, die bestimmt ist ,“ ihre Beziehungen zum Staate zu ordnen; kurz ihre Wünsche gin- gen_ dahin, die Gemeinde wieder herzustellen, ihr eine Existenz, eine Form zu geben und dann erst sich mit der. untergeord- neten Frage der Ernennung der Municipal-Behörden zu be- schäftigen. Die Centralisation, welche vor der Restauration bestand, war das Werk des Despotismus; er {uf sie, um seinen Geist auch in die kleinsten Angelegenheiten einzuführen

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und sich einen ausgebreiteten Einfluß zu verschaffen, indem er

* ) Bekanntlich if Hassan Pascha seitdem gestorben.

alle, auch die geringfügigsten, Local - und Privat - Angelegen-

heiten von seiner Entscheidung abhängig machte. Man schien-

damals zu vergessen, daß der Hauptberuf einer Regierun

darin besteht, zu bewachen und zu beshüúßen, zwei Dinge, welche die Vormundschaft ausmachen. So wie man alle Frei- heiten vernichtet hatte, vernichtete man au alle Interessen, und diese dienten, statt dem allgemeinen Besten, nur dem Ehrgeize eines einzigen Mannes, dem Gedeihen einer einzigen Stadt. Alle Thatsachen liefern den Beweis dafür , daß die Männer, welche Frankreich einige Zeit lang regierten, zu sehr der Hauptstadt zu schmeicheln suchten, indem sie von der Ueber- zeugung ausgingen, daß ihr Glück gänzlich von der Meinung der Stadt abhänge, die allein der Schauplabs aller großen politischen Bewegungen gewesen war. Sie betrachteten Paris als die Wiege und das Graballer Gewalten, die auf einander gefolgt waren, und vereinigten allen ihren Einfluß und ihre Macht in diesen Mittel- punkt, indem sie das übrige Frankreich geringschäßten. Seit der- Wiederherstellung der Monarchie dagegen hac die Regie- rung stets dahin gestrebt, die Geschäfte zu ‘decentralisiren. Freimüthige und wahrhaft liberale Ansichten über diesen Ges genstand wurden von. den so sehr verläumdeten General-Cotiz seils, von jener Majorität der Jahre 1815 und 1823 aus er sprochen. Im Jahre 1821 erschien eine erste Verordnung, woduarch den Municipal - und Departemental - Behörden ges wisse Befugnisse wieder gegeben wurden. Das Ministerium von 1822 ergriff jede Gelegenheit, um die Geschäfte der Mi- nisterial-Büreaux und den Gang der- Verwaltung so viel als

möglich zu vereinfachen, indem es den Gemeinden, den Prä-

feften und Unter - Präfekten eine Menge von Sachen über-

trug, die bisher einer Königl. Verordnung, oder der Geneh-

migung des Ministers bedurft harten. Dieses geschah beson- ders in Bezug auf die Feststellung der Coinmunal - Budgets

und der Jahres-Rechnungen ; auch den milden Anstalten wurde '

diese Wohlthat mit zu Theil. Ein zu Anfang des Jahres 1829 entworfenes Communal- und Departemental-Geseß bot zwei Arten der Decentralisation- dar, nämlich eine Decentra- lisation der Personen und eine andere der Sachen. Durch die erstere wurde der Königl. Autorität der ihr verfassungs- mäßig zukommende Einfluß auf die Verwaltung genommen ;

die leßtere gewährte einige nur unbedeutende Verbesserungen, -

und widersprach überdies der Erfahrung, indem sie das, was in das Bereich der Königl. Verordnungen gehört und nur

{ durch diese geregelt werden darf, zum Gegenstande eines Ge-

seßes machte. Ueberhaupt herrscht jest die Tendenz, die Cen- tralisation in der Verwaltung durch eine andere zu erseßen, die ungleich langsamer und ungewisser als jene ist; wir mei- nen das Streben, Alles von einem Geseße abhängig zu ma- chen. Dieses System hat aber den doppelten Mangel, die verfassungsmäßige Gewalt des Königs zu beeinträchtigen, und das, was das Wandelbarste und Beweglichste im Staate ist, unter den dauernden und unveränderlichen Einfluß eines Ge- seßes zu stellen. Durch die Verwerfung jenes Geseß-Entwur- fes ist die Regierung im Besiß des Rechts geblieben, die Gemein- den und Departements allmählig dadurch zu emancipiren, daß sie die ftrengen Regeln der Centralisation mäßigt und den Be- hörden, die dem Interesse der Gemeinden näher stehen, einer ausgedehnteren Antheil, als bisher, an der Berathung und Ent)cheidung über dieselben einräumt. Sie wird nicht erman: gein, dies zu thun, um den Wünschen des Landes, welche die General-Conseils, die Organe der Bedürfaisse und Absichten ‘der Gemeinden, fast einstimmig ausgesprochen ha- ben, zu entsprechen. Dabei muß jedoch die Königl. Gewalt unversehrt bleiben. Von einem einzigen Punkte aus, den Süden wie den Norden verwalten, und auf 37,000 Gemein- den die nämlichen Bestimmungen anwenden zu wollen, gleich als ob: beide dieselben Sitten und Hülfsquellen hätten, ein solcher Plan fonnte nux von dem Geiste der Gleichheit ge- faßt werden, der allen Völkern eine und -dieselbe- Verfassung. geben und Rom und Hamburg derselben Municipal-Ordnuüng unterwerfen wollte. Eine kräftig und {nell verfahrende

Verwaltung, die zugleich den Jntexessen der Gemeinden das - ihnen zukommende Maaß der Unabhängigkeit giebt, dies

ist das allgemein gefühlte Bedürfniß. Der Constitution- nel: äußert sih über obigen Artikel in folgender Art: „„Wir stehen noch immer beiden Staatsstreichen, denn Alles Unge- sebliche ist ein Staatsstreich, selbst dann, wenn eine Milde- rung der Centralisation in der Verwaltung daraus hervotr- gehen sollte. Man wird ih erinnern, daß în den Cotteriéen der Congregation der Entwurf zu einer Modtfication der Charte vorbereitet und dem Minister-Rathe vorgelegt worden

war. Dieser Zusaß zur Charté betraf drei Dinge: das Wahl-

system, die Presse und das Municipalwesen. “Bei der ruhi- gen und ernsten Stellung Frankreichs hat man die ersten bei- den Pläne aufgegeben, den dritten Theil dagegen , eine Ver-

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ordnung nämlich, die den Orts - Behörden einige Geschäfte úbertrage und die Ministerial -Büreaux vereinfache , scheint das Ministerium ins Leben ‘treten lassen zu wol- len. Man will - sich dadurch ein_ vollständiges * Munici- pal- Geseß ersparen, wie es.- Frankreich" und die beiden Kammern wünschen. Die darüber lautende Verordnung soll dem- Minister-Rathe vorgelegt worden seyn und Beifall gefunden * haben. Welchen Täuschungen überläßt sich doch

das Ministerium! Das jebige System der Municipalitäten

ist durch ein Geseß organisirt und kann auch nur durch ein Gefes s L den Jede Organisation der Departe- inental- und Gemeinde- Räthe, wonach die Mitglieder dersel- ben nicht von den Gemeinden selbst gewählt werden, ist schon an sich fehlerhaft. Frankreich will nicht ferner General-Con- seils haben, welche die Jefuiten zurückwünschen und für die Kapuziner, so wie für die bischöflichen Palläste Geld bewilli- gen, während sie die Dorf-Pfarrer im Elend und die Land- straßen im .fkläglichsten Zustande lassen. Frankreich will, daß die Mitglieder der Gemeinde - Räthe von den Einwohnern selbst gewählt werden , weil diese die Mandatarien derjelben sind.// —- Der Courrier françdckis sagt: ¿Eine solche Verordnung über die Gemeinden “würde die Kammer schwer verleßen , ‘indem sie ihre legislativen Rechte umginge. Die Kammer hat. ein gesebliches und durch ein Geseß geordnetes Municipal - System gewollt, würde aber ein der Kraft und des Lebensprincips entbehrendes Zugeständniß des Ministe- riums zurückweisen. Das Princip der Wahl _ist die Grund- lage jeder Municipal -Organisation; ohne eine ausgedehnte

und gesebmäßige Vertretung der Jnteressen der Steuerpflich- tigen giebt es fein Communal-System.‘/ Der Messager

des Chambres: „Da die Partei der alten Aristokratie feine Geseße zu machen im Stande ist, die ihr zu Werkzeu- gen dienen könnten, so will sie es auch vermeiden, der Kam- mer solche vorzulegen , die den Wünschen der Majorität ent- sprächen. Dieje ‘Partei bedarf aber unter den jeßigen Um- ständen der Popularität, und läßt, um ihre geheimen Wün- he mit dem Bedürfnisse des Augenblicés zu vereinigen, das Gerücht verbreiten, daß eine Departemental- und Commu- nal - Verfassung durch eine Königliche Verordnung geschaffen werden würde. Dieser Plan, die Kammer durch Wohlthaten gegen das Land zu entwassnen, wäre gut, wenn er nicht als ein zu sichtbarer Fallstrick erschiene und im Hintergrunde ein aristokrati)ches Postscriptum erblicken ließe. Man wird Niemanden überreden , daß die Willkühr den Jnteressen des Landes vortheilhafter sey, als die. Debatten der Kammern.

Diese geben Geseße, die nur durch die Uebereinstimmung der

drei Gewalten wieder vernichtet werden kfönnen, und eben die Unterthanen nicht in die Nothwendigkeit, der Verwaltung den Hof zu machen; sie betteln nicht um die Gerechtigkeit, sie erhalten sie; sie bitten nicht, sondern gehorchen ihrer eige- nen Natur, und entwickeln sich nach den Gesesen ihres eige- nen Lebens-Princips.‘“/ Das Journal du Commerce: „Das System der Verordnungen an die Stelle der Geseße treten zu lassen, war ein Unternehmen, das offenbar die Kräfte unserer Minister überstieg, aber das, was man die Köaigl. Prärogative nennt, auf Kosten der geseßgebenden Gewalt auszudehnen und die Kammern zu bloßen Maschinen für die Geld-Bewilligungen zu machen, diese Arc der allmäligen Usur- pation ist eher ausführbar. Das Ministerium scheint, durch einige glückliche Versuche ermuthigt , hierzu entschlossen zu Lan. Herr von la Bourdounaye durch eine Verordnung Über den hiesigen Fleischhandel, und Herr von. Bourmont durch sein Rescript über die Militair ¿Pensionen , haben der Willküßr den Weg gebahnt. Jeßt kündigt aber das Mini-

sterium den wichtigern Plan an, den Präfekten, Unter-Prä-

fekten und Maires, so wie den General- und Municipal-Rä- then einen Theil -der disher der Central -Gewalt zustehenden Befugnisse abzutreten. Dieses Mittel, sich Popularität zu erwerben, wird ihm aber nicht gelingen. Vergeblich wird es zu einigen Klassen der Bürger sagen: „„Jhr werdet künftig nicht mehr nöthig haben ,“ den langen Weg durch alle Instanzen durch zu“ machen, um ‘die Erlaubniß zur Errich- tung eines Hüttenwerks, zur Ausbesserütig einer Straße, zur Bearbeitung von Bergwerken und Steinbrüchen zu erhalten ; ihr werdet fortan von dieser Centralisation, dem Gegenstande eurer ewigen Klagen, befreit seyn.//- Den Gemeinden geht ihre Eristenz Über Alles ; und -existiren sie, wenn hre Jnteressen durch Männer ohhe Beruf und ‘ohne Besiß gehandhabt wer-

„den? Die Centralisation ist, so viel Beschwerden sie auch ver-

anlassen mag, das einzige Mittel gegen die Fehler des Mu- nicipal-Systems, welches die Restauration von der Kaiserzeit geerbt hat; sie gewährt eine Zuflucht gegen die Mißbräuche der Unterbehörden, die meist unter Einflüssen stehen, welche den wahren Juteressen der Gemeinden zuwider sind. Man

fann aus den Beschlüssen und Wünschen der General - und Munícipal-Conseils folgern, wie groß die Tyrannei dieser Be- hôrden jeyn. würde, wenn die Central - Verwaltung , die we- nigstens über den Intriguen der Landschlösser und der Pfar- reien erhaben ist, sie nicht im Zaume hielte. Die Gazette behaup- tet, dieser Plan habe nichts geseß- und verfassungswidriges, denn das Ministerium könne durch eine Verordnung seine Befugnisse Andern übertragen, ohne die Grundsäße, nach denen das Geseß angetvendet werde, zu ändern, Dies ist richtig, wenn jene Befugnisse ihm zukommen, und selbst dann würde es sich noch fragen, ob jede Art von Befugniß úber- tragen werden kann. Hierauf beruht aber die Fraçe gar nicht. Der Plan der Minister ist uns ni{ht genug bekannt, als daß wir zu beurtheilen vermöchten7 ob die Bewilligungen, die sie zu machen gedenken, geseblih und dem Gemeinwohl förderlich sind oder niht. Das Ministerium scheint sih aber nur mit einigen Aenderungen in den Befugnissen beschäftigt zu haben, und also die jeßige Organisation, der Kammer zum Troß, welche dieselbe als ungeseßlich bezeichnet hatte, beibe- halten zu wollen. Dies verstößt gegen die Verfassung. Das

. Ministerium hat sich unrehtmäßiger Weise Befugnisse beige-

legt, welche die Charte ihm versagt, und behauptet jeßt, sie Andern übertragen zu können. Es mag dieselben aber be- halten oder übertragen, in beiden Fällen verstößt es gegen die Geseke.‘

In zweien Schreiben an den Redacteur des Courrier français zeichnet Herr Benjamin Constant der Deputirten- Kammer den Gang vor, den sie, seiner Meinung nach, in der nächsten Session zn beobachten habe. Am Schlusse des zweiten Schreibens äußert er: „„Theilen wir das Budget in zwei Klas- sen: die Kammer mag die Civil-Liste bewilligen, damit man nicht sage, daß wir den Thron erschüttern; sie mag die Ver- zinsung der öffentlichen Schuld bewilligen, damit die Staats- Gläubiger gedeckt sind; sie mag die Fonds für das Justiz- Ministerium bewilligen, damit die Gerichtshöfe, dieser Schild unserer Freiheiten, die Gerechtigkeit handhaben fönnen; sie mag endlich den Truppen den Sold bewilligen, damit man uns nicht den Vorwurf mache, daß wir das Land ohne Ver- theidiger lassen. Aber keine Fonds für das Ministerium des

_ Innern ohne eine hinlängliche Bürgschaft gegen schlechte Prä-

fefte und solche Rathschläge, welche fälschlih im Namen des Volkes ertheilt werden möchten! Keine Fonds für das Mi- nisterium der auswärtigen Angelegenheiten, so lange wir nicht die Gewißheit haben, daß dasselbe unser - Jnteresse wahrneh- men und die Würde des Landes behaupten wird! Keine Fonds für den öffentlichen Unterricht und die geistlichen Angelegen- heiten, bevor wir uicht überzeugt sind, daß man aus dem Unterrichte nicht das Werkzeug eines sremden Einflusses ma- chen, und daß man die Freiheiten der Gallicanischen Kirche, die das fatholische Frankreich- von jeher für sich in Anspruch geriommen hat, aufrecht erhalten wird. “/

Die Quotidtiennckè enthält dagegen Folgendes: „Wir

| fragen Jeden, der es aufrichtig meint, er jey nun Republi-

kaner oder Föderalist, Conftitistionneller oder Buonapartist, ob es die gesellschaftiihe Ordnung mit sich bringe, daß eine Regierung, sie sey welche sie wolle, sich Ungestraft beleidigèn lasse. Die Antwort wird gewiß verneinend ausfallen ;- als- dann fragen wir aber weiter, ob es nicht die verwegenste Thorheit vou Seiten der Liberalen ist, daß sie Frankreichs Regierung aufs Aeußerste treiben und sie vurch- ihre Verun- glimpfungen in die furchtbare Nothwendigkeit verseßen, sich durch alle die Mittel zu vertheidigen, welche die Gesellschaft selbsi ihr anzuwenden gebietet. Wahrlich, die Liberalen müssen eine \chlechte Meinung von dem Königthume haben, wenn sie von ihm glauben föunen, daß es keine von ihren Beleidigun- gen ahnden dürfe. Sie sollten doch wohl bedenken, daß die Französische Monarchie eben dadurh, daß sie den Stüär- men von funfzehn Jahrhunderten zu widerstehen vermochte, eine Krafc entwickelt hat, die der Macht Buonapartes mit seinen Millionen Soldaten und seinen - zehn Kronen, weit überlegen ist. "Das Kaïserthum hätte nicht einen einzi- gen ‘Tag die Presse frei geben dürfen; die Monarchie steht, troß aller gegen sie gerichteten Angriffe, fest wie der Fels im

Meere. Wir wollen zwar hiermit nicht behaupten, -daß die-

ser” Fels nicht ‘zuleßt doch erschüttert werden könnte; wir glauben - vielmehr, daß er bei aller seiner Festigkeit am- Ende wohl von dem Strome fortgecissen werden fönnte. Aber wir féâgen nur, ob'man irgend vorausseben dürfe, daß die Mo- narchie sich zerstören lassen müsse, ohne ihre Existenz zu ver- theidigen. Wir fragen die Liberalen, ob sie sich stark genug fühlen, der Monarchie die Spike zu bieten, wenn diese, aufs Aeußerste getrieben, ausstehen sollte, um ihre täglichen Angriffe zurückzuweisen, Wir glauben, daß jene keen Herausforderer sich alsdann bei Zeiten zurückziehen, daß sie vielleicht gar ihre