1830 / 26 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

176 ser Beziehung für die westlichen Proviizen unterm 25. Nov. noh die Liebe und Dankbarkeit für Seine Majestät 1826 erlassenen Drdre, nach den Vorschlägen des Staats- | den König, den erhabenen Beschüker uud Beförderer der

Ministeriums, hiermit auch für die östlihen Provinzen Fol- Wissenschaften, Künste und Gewerbe, aus, sowohl in dem

gendes bestimmen : erhebenden Volfsliede: „Heil dir im iegerkranz‘/, als beim

1) Die durch Meiuen Befehl vom 22. Juni 1823 auf |} Ausbringen eines“ dréimaligen Lebehochs, wo die Begeisterung

die Einbringung fremder silberner und - kupferner Séheide- | auf den höchsten Grad stieg. Ein dem Väterlande gewid- múünze geseßten Strafen der Confisfation und resp. der Con- metes schônes Lied - diente zur Einleitung des Sr. : ônigl, fisfation und Zahlung des doppelten Nennwerthes , sollen A dem Kronprinzen -und dein erlauchten Königlichen auch in den Fällen zur Anwendung kommen, wo dieje Mün, Vause ausgebrachten Toasts. Auf diese reinen und lauteren

zen im Tausch oder gemeinen Verkehr gebraucht und angetrof- | Ausdrücke der innigsten Anhänglichkeit, Liebe und Verehrung folgte ein furzer- aber búndiger Vortrag, durch welchen den :

sen werden, und denjenigen treffen, der solche ausgiebt. |

Wenn in besondern Fällen der nachbarliche Verkehr oder | anweseirden Mitgliedern dié Leistungen des Vereins im ver- andere Umstände eine Ausnahme hiervon erfordern sollten, | flossenen Jahre ‘ins Gedächtniß gerufen, und die weniger so wird das Staats-Ministerium darüber entscheiden. Den | damit bekannten“ Gâste davon unterrichtet, so wie von dem

Metallwerth der confiscirten Münzen sollen die Armen -An- | Wirken Und “den Bestrebungen des Vereins Überhaupt in

stalten des Orts’ erhalten, in welchem die Beschlagnahme der Kenntniß geseßt wurden. Daß derselbe für seine Zwecke thätig ist, Münzen stattgefunden. | und sich befriedigender Erfolge dabei erfreut , ging aus diese

2) Zur Fortschaffung der fremden Scheidemúnzen roird ein interessanten, die allgemeine Aufmerksämkeit in Anspruch neh- Termin von drei Monaten bewilligt, damit die Unterthanen menden, Darstellung hervor; und der Schluß der Rede, eine sich dieser Münzen entledigen und sich gegen den Nachtheil, Aufforderung enthaltend, fortzufahren în dem zweck-mäßigen welcher mit der fernern Ausgabe derselben verbunden ist, ver- | Wirken, und die aus der rühmlichen Vereinigung der Kräfte wahren können. der Gesellschaft entspringenden nüßlihen Resultate immer

3) Im Handel und Verkehr im Junern soll keine andere Be- mehr zu ‘sichern und zu vervielfältigen, müßte natärlicherweie

rechnungsart, als im Preuß. Gelde, den Thaler zu 30 Silber- | die - beifälligste Zustimmung der Gesellschaft davontragen, grolschen und den Silbergroschen zu 12 Pfennigen stattfin- | und einen mächtigen Enthusiasmus erregen. Der ernsteren aue und jede dagegen entdeckte Contravention polizeilich be- Verhandlung folgten dann die Genüsse der geselligen freien raft werden. .

cerfassung vom 30. September 1821 , wonach im Privatvoèr-| Abend. Zu bedayern war nur ,: daß. das so geräumige kehr jede bisher erlaubte Berechnungsart ferner: gestattet if, | Lokal sich doch noch zu beengt zeigte, um sämmtlichen The:[- hôrt daher auf. Kaufleute und Gewerbetreibende, welche nehmern die zu wúnschende Bequemlichkeit überall zu ge: kaufmännische Rechte haben „-sollen ihre Bücher, wo solches | währen. N ) j noch - nicht statt findet, vom Anfang des Jahres 1830 an, Man meldet aus Paderborn: Die neuen verschöô- nach dieser Eintheilung führen, widrigenfalls sie, wenn bei | nerten Bau - Anlagen und Spaziergänge an unsern Wällen einer nah den geseßlichen Bestimmungen eintretenden Vorle- versprechen im Frühjahr den besten Érfolg. : gung der Bücher oder daraus zu fertigender Auszüge eine : L Contravention gegen diese Bestimmung sich ergiebt, in eine : f : Strafe von 20 bis 100 Rthlr, verfallen. Wird bei öffentli- Königliche Schauspiele. chen Verhandlungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden, Dienfüag, 6. Jan. Jm Schauspielhause, zum ersten- Notarien, Auctions-Commissarien u. \. w. die vorgeschriebene | male wiederholt: Kaiser Heinrich VL, historische Tragödie in Münz-Eintheilung nicht zur Anwendung gebracht, so verfällt | 5 Abtheilungen, von E. Raupach. der- Beamte , ‘welcher die Verhandlung aufnimmt, in eine | - Strafe “von. 2 bis 25 Rthlr. Nur der Wechsel-Verfehr bleibt Königsstädtsches Theater. von dieser Vorschrift ausgenommen. __ Dienstag, 26. Jan. Der Waldfrevel, Liederspiel in 2 4) Wegen der untersagten Annahme fremder Gold- unb Aufzügen. Vorher : Schildwach-Abentheuer, Posse in 2 Aftten. Silbermünzen bei den öffentlichen Kassen , bleiben die bisher Mittwoch, 27. Jan; Zum erstenmale :. Fortunats Aben- erlassenen Bestimmungen in Kraft. theuer zu Wasser und. zu Lande, Zauberposse mit Gesang —,Îm Handel und“ gemeinen Verkehr sollen die fremden | in 3 Aten, von Lembert; Musik von A. Müller. i Silbermúnzen únr zu dem Werthe ausgegeben werden dür- | i i fen, welcher ihnen in der, der Bekanntmachung vom 27sen Iovember 1821 (Gesebsammlung von 1821. S. 190 ff.) beigefügten Vergleichungs-Tabelle gegen Preußisches Geld bei- gelegt ist, und dürfen sie zu einem höheren Werthe bei Zah-

B erthe Bors à Den 25. Janúvar 1830;

lungen nicht aufgédrungen werden. Zur Annahme dieser | Ami]. Fonds- und Géld-Cours-Zettel.: (Preufss. Cour)

Münzen ist übrigens Niemand verpflichtet. Wegen der in m. E d dèpommern E Umlauf befindlichen alten Schwe- ————= L Sa —— ————— ZI Eric]. Geld. disch - Pommerschen Münzen wird beso: 1or r- | Pl-Schgld-Sch.j 4 10 Schlesische- doe, |

folaen, er E rd besondere Anordnung er Pr. Engl, Anl. 18] 5 105z 105 Pomm. Dom. do. |

Le T É L A i j . Engl. Anl. 22 1047 [1045 Märk. do. do. Ich beauftrage das Staats - Ministerium, diese Bestim- L b. m.LG. 1004 100! "ék e A

mungen durch die Gesc6sammluug und Amtsblätter zur df- | an Tot Q I, : ? Raa Cd

“fentlichen Kenntniß zu bringén und auf die Befolgung bels Ben Sti Ob di, 1001 Mle R E

selben strenge halten zll lassen. N Königsbg. do. 100 992 Zins-Sch.d.Kmk.

Berlin, den 30sten November 1829. Elbinger do. 1022 [1024 | dito d. Nmk. (gez.) Friedrich Wilhelm. Danz.do.inTHZ. 395 | 39 idi

da R a Ra E E 4 i üb j j | Ti Nas u ito dito B. 0 oli, yollw. Duc, fleißes in i éa agr i Es „Beförderung Dis Gewerb- Grosshz. Pos. do. o 1012 Neue dito Pen eging gestern wieder die Feier des Ostpr. Pfandbrt.| 4 [1013 [1012 [Friedrichsd’or Geburtstags Friedrichs des roßen und seines tiftungs- Petr: Pfandbr. i 11062 Dc t festes im Jagorschen Saale. ‘Eine große Zahl von Mit- Kur-n.Neum.do, 1062 E J gliedern nahm daran Theil, uud dieser schloß sich eine Menge —— von dénselben eingeladener Gäste an. Das Festmahl begann Auswärtige Börsen, mit einém dem Andenken Friedrichs des Großen, des unsterb- s Amsterdam. 19. Jan. lichen Begränders des a Et geweiheten Gesange, andeutend wie dessen unvergängli stets fortwirfkt und“ die Gegehwarr beseelt, Seinem Andenken ertônte daher _das kräftigste Lebehoch. Mächtiger und lauter \prah sich wo möglich aber

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Wien, 20. Jan. - i Iproc, Metall, 1035. proc. 953, Bank-Actien 12724.

Be e-m Hoyn. Redacteur John. - Mitredacteur Co tel.

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e / / L Unterhaltung und froher Lieder. Und. so verweilte die Ver- Die Bestimmung im §. 14 des Geseßes über die Münz- sammlung in ‘der sch{öônsten Stimmung bis zum späten.

Oesterr. Sproe. Metall. 1013. .Loose zu 100 FL 224. Part. è Thatenkraft im Lande | Oblis. 415. Rüss, Engl. Anl. 1023. Russ: Anl, Hamb: Cert. 1012. -

Allgemeine

Vreußisec Staats-Zeitung,

Me 27.

Amtliche Nachrichten. “Kronik des Tages.

Seine Majestät der König haben dem Conditor Thes- dor Hildebrand den Titel eines Hof - Lieferanten beizule-

gen geruhet. R R E Zur Feier des Geburtstages Friedrich des Zweiten wird

die Königliche Akademie der Wissenschaften den 28sten d. M., Nachmittags um 4 Uhr, eine öffentliche Si6ung halten.

Zeitungs-Nachrichten. | Ausland. Fran fre ch, Paris, 18. Jan. Der Constitutionnel ertheilte

vor einigen Tagen der Deputirten-Kammer den Rath, eine | zwär ehrfurhtsvolle, zugleih aber auch energische |

Adresse als Antwört auf die Thron-Rede zu entwerfen , um dadurch die Entfernung der Minister zu erlangen. Die G a-

: . L Gar af zette de France bemerkte hierauf: wenn man in England 2 4 , befesti erti ' U Z F j jessenein, weiché die Restauration zu ihrem Besten confisciren schwarz ans und der Henker tiehme éine Maske vor. Wegen | möchten; wir haben weder Piken noch Kanonen, um unsere i | Grundsäbe zu verfechten ; unsere einzigen Waffen sind ‘die

einen König tôdten wolle, so. schi&ge man das Schaffot

dieser Aeußerung wurde “jenes Blatt sofort von der Opposi-

P

tions-Partei heftig angefohten. Namentlich bemerkte der

vor“ dem Throne is nichts als eine Maske, hinter der sie ch verbergen. Wurde jemals die Schamlosigkeit weiter ge- trieben? Löôset die Kammer guf, wenn Jhr sie hasset, aber

beruft sie nicht zusammen, um sie zu beleidigen : Die Depu- | tirten mit Mördern zu vergleichen! Welche Wuth!‘“/ Die |

Gazette de France erwiederte hierauf zu ihrer Rechtfer- rigung, fie habe nichts, als ein historisches Zactum, das ma- reriell in England - und moralisch in Frankreich bestanden hâbe, angeführt, und um diese leßtere Behauptung zu beweisen, gab sie am folgenden Tage die ehrfurchts- volle und energische Adresse, die Mirabeau im Jahre 1789, Namens der constituirenden Versammlung, Lud- wig dem XVI. úberreihte, um von ihm die Entlassung der ‘damaligen Minister zu verlangen. „Wir kommen“‘/, heißt es darin unter Anderm, „zu den Füßen des Thrones unsere ehrfurchtsvolle Dankbarkeit und den Tribut niederzulegen, den wir* Jhrer Liebe zur Gerechtigkeit zollen, welche der Anhäng- lichkeit Jhrer Vilfer an Jhre geheiligte Person den mächtigsten

Grund leiht. Es ‘ist nicht unsere Absicht , Jhnen -die Wahl

Jhrer Minister vorzuschreiben ; diese müssen Jhnen gefallen ; denn um Jhuen zu dienen, ist es nothwendig, daß man Jhrem Herzen angenehm sey. Wird aber die Nation glauben, daß

die Eintracht zwischen Ew. Majestät und uns vollständig sey,

wenn das Ministerium verdächtig ist, wenn man es als den Feind unserer Arbeiten betrachtet. Nachtheile aller Art ent- springen aus diesem offfenen Mißtrauen zwischen: uns und den Ministern." Wir hegen mehr als Argwohn gegen ihre feind- lichen Absichten und fie hegen mehr als Zweifel Über die Gesin- nuungen, die sie in unserm Herzen an eregt häben. Darf der Fürst, der ein -Freund seines Volkes is, von unseren Feinden umgeben seyn?‘ —"Die Gazette stellte hierauf die Fragé, ob, wenn es überhaupt möglich wäre, daß nach einem solchen Beispiele je wieder eine ähnliche Adresse aus. ‘einer Fränzôsischen Se hervorginge, selbige irgend ‘in ehrfurchtsvolleren und schicklicheren Äusdrücken ab-

gefaßt seyn könnte, als dée Mérabeausche? Als - Antwort auf

Berlin, Mittwoch den 27fen Januar

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18390.

diese Betrachtung enthält heute der Constitutionnel zwei Aufsäße, worin er auf den Unterschied zwischen damals und jeßt aufmerksam macht. „Wir sind keine Revolutionnaits/, sagt derselbe unter Anderm, „„aber unseré Gegùüer, deren ver- altete Ansichten wir bekämpfen, müssen uns dazu machen, um : den gesunden Sinn der Menge zu täuschen; sie selbst wissen recht gut, daß Frankreich an keine Revolution mehr glaubt ; es is aber auch nicht Frankteih, in dessen Interesse jene scheinheiligen Royalisten dieses lächerliche Phantom ins Leben rufen. Wir fühlen vollklommèn, wie langweilig es fúr unsere Leser seyn muß, stets dieselben Vertheidigungs-Gründe aus unserm Munde zu hören - aber die täglichen Angriffe unserex

Gegner zwingen uns dazu; denn, wollten wir nur zwei Tage

auf ihre Beschuldigungen schweigen , so wärden sie sofort ein Siegesgeschrei erheben und uns für geschlagen erklären. Wir wiedéiboiea daher zum hundertstenmale , daß wir uns weder im Jahre 1789 noch im Jahre 1792 befinden , daß nit die mindeste Analogie zwischen einem Volke herrs{t, das sih zur Wieder-Erringung der ihm geraubten Rechte waffnet , uad einem Volke, das si diese wieder errungenen Rechté bewahren will. Der Erhaltungs-Geist läuft dem Re- volutions - Geiste s{uurstracks zuwider. Die Lage der Men- schen“ und der Dinge hat si seit jener Zeit vôllig geändert. Auf dem Terrain der Charte verschanzt, stets beschäftigt, die Mona*tchie zu befestigen, vertheidigen wir uns gegen jene Be-

Geseße. Wir sagen: Geseke und kein Blut; die He-

Constitutionnel: „Wenn also die Deputirten die Stimme | rolde der Congregation dagegen erwiedern: Blut und keine

der Wahrheit zu den Füßen des Thrones gelangen lassen, so | find sie Henker, die ihren König tödten, und ihre Ehrfurcht

Geseke.“

Der Herausgeber des „Aviso de la Méditerranée:/ Hr. Marquézy, wurde vôr einigen Monaten von dem Zuchtpoli- zei- Gerichte zu Toulon dafür, daß er den Artikel des Courx- rier français, worin die ewige Dauer des christilichen Glau- bens in Zweifel gestellt wurde, abgedruckt hatte, zu dreimo- natlicher Haft und einer Geldbuße von 600 Fr. condemniret. Er appellirte vor dem Urtheile an den Königlichen Gerichts- hof zu Aix. Dieser erkanute, daß Herr Marquézy für die Aufnahme des. gedachten Artikels nichr straffällig sey, da das Läugnen eines Minas an sich, nicht als eine SBescblüvlung der Religion zu betrachten sey; dagegen verurtheilte er- den- selben zu der nämlichen, von dem Tribunale erster Instanz über ihn verhängten Strafe, für die Betrachtungen, die er bei der Aufnahme des Artikels aus dem Courrier français hinzugefügt. hatte, und worin der Gerichtshof zu: Aix die Ab- sicht erblicéte, die Staats - Religion ins Lächerliche zu ziehen. Beide Parteien, Herr Marquézy sowohl, als ‘der Genéeral- Procurator, appellirten abermals von diesem Urtheile, ersterer, weil die Anklage gegen ihn ursprünglich Lee Verspot-_ tung der Religion gar nicht gelautet habe; lebterer weil das Läugnen eines von der Staate, eligion geheiligten

_Dogmas „- seiner Meinung nach, eine geseßlich verbotene

Beschimpfung dieser Religion selbs invo vire. Beide sind indessen gestern von dem Cassationshof mit ihrem Gesuche abgewiesen worden. Auf das Cassations-Gesuch des General-

rocurators bemerkt der oberste Gerichtshof in seinem Er-

kenntnisse, daß es lediglich Sache der Tribunale. zweiter Ju.

atiz sey, zu bestimmen, ob das Läugnen eines Glaubens az: E in Berat der Nebenumstände und der Ausdrücke, die man sich dabei bedient, eine Beschimpfung der Religion ïîn sich schließe oder niche. Auf das des Herrn Marquézy aber erkannte der Cassationshof im Wesentlichen, daß eine Be- shimpfung der Staats-Religion und cine Verspottung derselben feine verschiedenartigen Vergehen, sondern daß beide bloße Abstufungen eines und' desselben - Vergehens wären.

“Aus einem von der Allgemeinen Zeitung mitge-

theilten Privatbriefe aus Paris vom 12. Jar. entlehnen wir