1830 / 29 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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fen, wofür die hiesige Feuer - Societät nicht aufzukommen braucht, weil diese Grundstücfe nicht zum Verbande derselben gehören, Sechsmal ist blinder- Feuerlärm ‘gewesen. - Der durch jene 19 Brände entstandené von der hiesigen Feuer- Societät zu erseßende Schaden beträgt im -Ganzen 20,315 Mee 28 Sgr. 11 Pf. und die Nebenkosten an Taxations- Gebühren, Prämien für Verdienste bei der Löschung 2c. be- laufen sich auf 5293 Rthlr. 21 Sgx. 11 Pf. Mit Inbegriff der von der Societät zu bestreitenden fixirten Besoldung und der Tantième der Stadt-Wachtmeister für die von ihnen éin- zuhebenden Beträge ist der Bedarf- f Oct. 1828 bis dahin 1829 überhaupt 26,541 Rthlr. 5 Sgr.

Wie aus Danzig gemeldet wird, sind mehrere auf ihrer Rückreise begriffene ) ) h de fruh eingetretenen Winter an Beendigung derselben gehindert worden ; einige dieser Schiffe haben auf der Rhede von Ko- enhagen , andere ‘in Norwegischen Häfen Schuß gesunden. Verunglückt ‘sind nach den lebten Nachrichten die Danziger Schiffe „Laura“, Capitain Beilcke, mit Weizen, nach Havre de Grace bestimmt, und „Maria Wilhelmine‘, Capt. Luck. Von einigen, namentlich von der ¡Johanne Wilhelmine“, Capitain F. W._F. Streeg, fehlten shon seit vier Monaten alle Nachrichten.

Aus Minden wird gemeldet: „Die Nachfrage nach

Segeltüchern, welhé in dem Kreise Halle verfertigt werden, war’ weniger lebhaft, indem die Seepläße mit diesem Artikel noch überfüllt erscheinen. Die sonstigen Fabriken des Regie- rungs -Bezirks, sofern jolche nicht überhaupt während des Winters ruhen , behielten ihren ungestörten Fortgang, oder

sind zum Theil vermehrt oder erweitert worden. Es hat. |

unter andern die Zuckerstederei hiésiger Stadt im Laufe des abgewihenen Jahres 30,000 Centner Zucker und cine ver- hâltnißmäßige Quantität an Syrup und Raffinade verfertigt

(N

und ‘versandt, mithin # mehr, als in dem Jahre 1828. Die

beiden Zuckerfabriken in Vlotho erfreuen sich gleichfalls eines.

fortgeseßt lebhaften Absaßes. u Nachrichten aus Düsseldorf zufolge war der Frucht: handel zu Neuß im verwichenen Monate flau; durch eine

jet in das Leben getretene Markt-Ordnuug, welche der Um-

gegend den Vortheil gewährt, das nicht verkaufte Getréide

in dem besonders dazu. einzurichtenden Lagerhause sicher nie-

derlegen und einen Theil des Werthes vorläufig schon aus dem dortigen Leihhause erhalten zu können, wird indeß währ- scheinlich der dortige Kornmarkt bedeutend. gehoben und zu einem Vereinigungs -Punkte m dieser Beziehung fúr einen bedeutenden - Theil der Regierungs-Bezirke Köln und Aachen gebildet werden. Den Rindvieh - Märftén zu Neuß hatte der eingetretene Winter früh ein Ende gemacht ; dennoch ha- ben diejelben ein recht günstiges Resultat geliefert: es wur- den nämlich während des leßten Herbstes im Ganzen aufge- führt 3969 Stück Rindvieh und 3295 Stück davon verkauft ; 1828 wurden aufgeführt 4135 und vérkauft 3366 Stück.

Eine Anzahl von Grundeigenthümern zu Fleringen und Schwirzheim, im Kreise Prum (Neg. Bez. Trier), hat neuekdings Koncessionen zum Betrich von Eisensteinbergwer- fen erlangt, der sofort beginnen, soll. Auch werden zu Bir- ‘rxesbórn wieder Mühlsteine bearbeitet, nachdem die dortigen Brüche lange Zeit vernächlässigt waren. Die Mühlensteine von Birrésborn wurden vordem sehr gesucht, und man hofft auch’ für die Zukunft wieder auf einecu gewinnreichen Absab.

Literarische Nachrichten. Ueber die angekündigten „Beiträge zur Revision der

reußischen Geseßgebung‘/, herausgegeben vom Königl. Pro- : da L Gans, dessen Prospectus in Nr. 355 dieser Zei-

tung. vom vorigen Jahre mitgetheilt worden is, hat fich be- |

reits im leßten Hefte der „Neuen Monatsschrift für Deutsch-

land,// Herr Professor Friedrich Buchholz in einer Beur-

theilung vernehmen lassen, die zwar über manche Gegenstände

oh in abweichender Weise sich ausspricht.

Es heißt in dieser Beurtheilung PRON ¿Unsere erste Bemerkung geht, wie billig, den wesentlichen Zweck. des Unternehmens an. Wir müßten uns sehr irren, oder die- ser ist fein anderer, als den auch Franz Bacon von Verulam zœwv) verfolgte, als er seine Aphorismen de certitudine

je

ltegam niederschrieb; nämlihch auszumitteln und ins Licht zu

stellen, was aller Geseßgebung zum Grunde liegt, worin folg- lich alle einzelnen Geseke ihre Bedeutung und ihren Werth haben ; mit einem Worte: die lex legum, ex qua informa-

A

tio peti possît, quid in sin úlis legibus bene aut perperam

positum aâut constitutum sìf. Bacon von Verulam hat, wenn seine Aphoriémen darüber entscheiden dúrfen, dies Ge-

ür das - Jahr vom 1.

ifffe_ dasiger Rheder durch den ;

1] einer

mi den Gedanken des Prospectus einverstanden, über ändere :

stehen, welche den Gesebgeber nöthigen, die den - nung durch ge e zu- sichera. Die Geseßgebun i t

seß nur geahnet, nicht ausgemittelt und mit Bestimmtheit an- gegeben. Der Anfang des siebzehnten Jahrhunderts, wo dieser große Denker lebte und wirkte, war eitiem solchen Unternehmen

‘nícht günstig genug; denn viel zu tief steckte der meuschliche

Geist in dieser Periode noch im ‘theologischen: und- metaphy- sischen Aberglauben, als daß er durch anhaltende Beobachtung

sich hätte zu der Anschauung erheben können: „és ebe G. í

natürliches und stätiges Geses, welchem dert Civilisations-

Gang mit allen Erscheinungen, die sh an denselben knüpfen, folglich auch der Zustand der gesellschaftlichen Organisation,

unterworfen. sey.’ —. Nur. die Beobachtung und Vergleichung ganz verschiedener Gesellschaftszustände hat im uan der bei-

den leßten Jahrhunderte zu dieser Anschauung verhelfen kön: nen. Mit ihr aber hat der Glaube an die unbedingte Mache

des Os eben so sehr über den Haufen fallen -niüssen, wie der Wahn, daß es absolut beste Formen gebe, die dem menschlichen Geschlecht in allen seinen Abtheilungen aufge- drungen zu werden verdienen. . Der Beruf zur Giesebgebung, auf welcher Stufe der Civilisation sich eine gegebene Gesell: schaft auch befinden möge, läßt sih dabei eben so wenig strei- tig machen, als die Fähigkeit zu diesem wichtigen Geschäfte:

jener nicht, weil er in den Aufforderungen enthalten ist, wel-

che die Bewahrung der gesellschaftlichen Ordnung * in sich schließt, diese nicht, weil ihr Gegensaß (die Unfähigkeit) auf einer vollendeten Unbekanntschaft mit den Mitteln beruhen würde, welche jede Gesellschast zu ihrer Erhaltung in sich trägt: eine Unbekannt schaft, die sich nicht voraussezen läßt. Mit der hôchsten Sicherheit fann man also auch annehmen, daß jede Gejellschaft, zum wenigsten im Großen genommen, diejenigen Gejeßze und Jnstitutionen habe, dle ihrem Civilisations-Grade entsprehen; denn wollte man das Gegentheil vorausseken, so würde daraus folgen, daß, da alle Gescbe ohne Ausnahme nichts weiter sind, als Orduungsmittel, die Gesellschaft aber nur durch die Ordnung fortdauern kaun, eine Ordnung môc- lich sey, die nicht auf Mitteln beruhe. - Alles, was man in dieser Beziehung zugeben fann, ist, daß die Geseßgebung dem

Civilisations - Grade nicht ganz ‘entspreche. Js dies nun

wirklich der Fall, - so wird der gesellschafclihe Körpir eine Unruße empfinden, welche uicht eher aufhdôren_fann, als bis sein Bedürfniß nah Cinheit und | mit sich elbst befriedigt ist. Lange fann dieser Zustand niemals dauern; und da die Civilisations-Fähigkeit, als etwas,

das mit dem instinftartigen Streben des menschlichen Gez

schléchts nah Vervollkommnung eins uùd dasselbe ist ; nit zum Stillstand gebracht werden kann : so läßt sich annehmer, daß auc die Geseßgebung. nicht still stehen werde, Wer, der die Geschichte eines Volks (gleichviel, welches) mit Aufmerk-

“samkeit and Nachdenken gelesen hat, fann sich gegen die Vei --

änderungen verblenden, welche, nah und nach, in der As schaftlichen Organijation desselben vorgegangen sind? Worin aber hatten dieje Veränderungen zu allen Zeiten ihren Grund 2 Worin anders, als in der fortschreitenden Civilisation 2 Und was waren fie in sich seld? Veränderte Gescbgebung!/

¡Herr 2c. Gans nennt die Geseßgebung eine Wissen-

schaft von hente Dieser Ausdruck fann nicht anders a!s -

auffallen. Dennoch dürfte er dev einzige richtige und ang: -

messene seyn. Es soll damit nicht. gejagt werden, daß die

Gejeßgebung, als Wissenschaft genommen, noch so roh, so unausgebildec sey, daß es ihr gänzlich an- haltbaren Princi- pien fehle; denn in dieser Gejtalt würde von ihr, als v.n

Wissenschaft, gar nicht die Rede seyn können. Es sell vielmehr damit gesagt werden, daß ihre Principe so allgeme's ner Beschaffenheit sind, daß deren Anwendung. sich mit einer großen Maunichfaltigkeit von Zuständen, und mit einer Ent-

wielung ins Unendliche verträgt. Was beschränkte Theor - n issenschaft wird die Geseßgebung nach Jahrtausenden pon heute seyn; denn

tifer auh dagegen einwenden mögen : als

beabsichtigt man in Bs nichts weiter, als ein Schnürleib fir die gesellschaftliche ) vermöge einer angebornen Kraft, anhaltend aller Versu e

spotten, welche gemacht werden fönnen, ihr nur die eine odcr

die audere Bewegung zu gestatten. Woraus gehen alle Ver- änderungen in den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor?

Aus den neuen Entdeckungen und Erfindungen, -welche gemacht werden. So lange also der menschliche Geist thätig is ch

so lange es in der Gesellschaft Jidividuen giebt, welche den

Beruf fühlen, die Summe der - gesellschaftlichen Vortheile zu

vermehren: eben so lange. werden auch neue Ie E entliche Ord-

enschaft, die ins Unendliche reiht, uni

ist demnach eine

ihre Vollendung nux in dem Augenbli erhalten kann, wo das menschliche Geschlecht vershwindet. Dies ist auch darin „erwieseu, daß es zu allen Zeiten unmöglich gewesen ist, eine,

Harmonie -

mindert, und das Gerechte und Billige in den

rganisation, so wird die Gesellschaft,

_Gesebgebung, seit dem J. 1808 ærfa

207.

für einen gezebenen Civilisations-Zustand vorhandene Geseß-

gebung so zu gebrauchen, daß-sie angewendet werden konnte

auf einen anderen Zustand, der eine niedrigere oder ‘höhere

Civilisation- in sich schließt. Weiß man nun , durch welche P p das menschliche Geschlecht in Eutopa zu demjeni- gen Civilisations - Grade gelangt ist, auf welchem es sich ge- genwärtig befindet: so urtheilt man ohne Múhe, daß jede frâhere Geseßgebung, welchem Volke sie auch angehören mag, nur einen historischen Werth hat, nah welchem sih zwar der Scharfsinn in Auslezungen an ihr úben kann, doch nur so, daß man dabei auf jede prafcische Anwendung Verzicht lei- stet, und sich vor allen Dingen in Acht nimmt, ihre Saßun- gen zur Grundlage von Richtersprüchen zu machen. Da, wo man hiervon das Gegentheil gethan hat, is dieser Mißgriff immer aus dem Wahne entsprungen, daß eine frühere Pe- riode einen höheren Civilisations-Grad in sich geschlossen habe, als der Sorbaudent ist: cin Wahn, der seinen Grund nur in einer mangelhaften Auffassung der gesellschaftlichen Erschei- nungen jener Periode hâben fonnte.‘/

Nachdem der Beurtheiler hierauf das Wesen der Geseße

zu erflären gesucht, wendet er sich an das für das Geseß und namentlih für das Preußische Landrecht während der lebten vier Jahrzehnte aus den T iee der Zeit entsprungene Resultat, das er als einen Reichthum, nicht sowohl an Ge- seßen, als an Versuchen erflätt , die erst durch. die prüfende Hand des Gesekßgebers gesichtet werden müssen. Darum giebt ec auch der beabsichtigten Revision der Preußischen Gesebge- bung, als einem Bedürfnisseder Civilisation, die er in. ihrem stufenweisen Einwirkeri ‘guf die Geseßgebung darzustellen sucht, seine vollflommene Beistimmung. Vom Landrechte zunächst

jagt der Verfasser: „Zwei Umstände dürfen, unserer innig-

sten Ueberzeugung na, nicht aus dem Auge gelassen werden, fobald von dem bezüglichen Werthe des Preußischen Land- rechts die Rede ist. Der eine diéser Uinstánde ist, daß das Landrecht zu éiner Zeit S, wo für den Austritt der Gesellschast aus einem Zustande, der seinen Grund-Charafter in dèr Erbunterchänigkeit hatte, sehr viel vorbereitet war, nur daß man von dem tiothwvendig darauf folgénden Zustande, wie es zu geschehen pflegt , keine deutliche Vorstellung hatte. Auch die Urheber des Landrechts waren bloße Revisoren der früheren Geseßgebung, und bezweten im Grunde nichts Andeves, als diese zu einer solchen Einheit und Harmonie zu erheben, wodurch die richterliche Willkühr E ver-

( ussprÜchen der Gerichtshdfe . gesichert würde. Die Zwitterhaftigkeit, welche man ihrer Schöpfung zum Vorwurf gemacht hat, war, wenn sie eiumal als Fehler betrachtet werden muß , so- gar ein nothwendiger Fehler , weil der Gesebgeber, wie gut er dic Zukunft auch ahnen mag, dicselbe nicht vorweg neh- men darf, wenn er nicht eine gränzenlose Verwirrung berbei- führen will. Der zweite Umstand ist, daß das Preußische Landrecht in demselben Jahke in Thätigkcit geseht wurde, wo, die Französische Umwälzung zum Ausbruch kam. Hat man von dem Zusammenhange, worin die Europäische Ge- sellschaft mit sich felbst steht, eine nur einigermaßen ange- messene Vorstellung : so degreift man ohne Mühe, wie das,

was vom Jahre 1789 an in Frankreich dadurch geschah, daß

man alle gesellschaftlichen Jdeen auf die Kapelle der Kritik brachte, und das ganze politische Gebäude abtrug, um es vou

“Grund aus neu aufzuführen, nicht erfolgen fonnte, ohne den

Gesichtskreis der Gesebgeber aufs Wesentlichste nicht blos zu verändern, sondern auch zu erweitern. Jun diesem großen Ereigniß lag also eine sehr starke Aufforderung zur Prüfung dessen, was in dem Landrecht hene ant perperanm positum

. aut constitulum erat (um den Ausdru des Kanzlers Ba-

con beizubehalten) f A E “Es wird alsdann der „Austritt aus dem Zustande der Erbunterthänigkeit in den der- hürgerlichen Freiheit‘/, als ein Zweck bezeichnet, den die „Civilisation während der lebten Jahrzehnte immer vor Augen gehabt. : Es wird nachgewiesen, daß nur „der Gedanke, aus früheren Geseßen und Jnstitu- tionen das fortzuschaffen, was als Ursache von Schwäche und Kroasftlojigkeit einleuchtete, äls“ die Grundlage aller der Abänderungen betrachtet werden rale welche unsere gesammte ren hat: ‘Abänderungen, welche in den 1220-Numwmern unserer Geseßsammlungen aufs

Ev h 2 E sind, ‘und sämmtlich, was auch |

wecckmäßigkeit einzelner eingewendet' werden möge,

gegen die

einem und- demselben Ziele zuf Gen. , welches eben fein an“

deres, als das oben bezeichnete ¡¡Die““, fährt der Beur-

theiler . fort, „von den Revisoren des Landrechts zu lösende -Aufgabe is demnach eine sehr bestimmte und positive; keinen

‘Augenblick können sie sich darüber täuschen, vorausgeseßt, daß

ein gegebener Civilisations - Grad hinsichtlich der gesellschaft- lichen Organisation fordert, andererseits von dem, was der gegerelen Gesellschaft Noth thut, für welche sie arbeiten. Wollten sie bloße Allgemeinbeiten und Abstrakte, wie es wohl hergebracht ist, zu ihren Führern erheben, so wúrden- se sich der Gefahr aus})eten, ihre M AMA P r vertelen. Der Stoff, in welchem sie arbeiten, ist ihnen in den Geseß- Sammlungen gegeben ; und diesen Stoff so auszubilden, daß er die hôchste Uebereinstimmung mit si selbst gewinnt: dies und nichts Anders is das leßte Ziel ihrer Bemühungen. Un- streitig nun fann dieses Ziel nur - dadur erreicht werden, daß die Revisoren mit einer gründlichen Kenntniß vorüber- egangeñier Gesellschaftszustände eine klare Anschauung der endenzen des gegenwärtigen vereinigen; allein dies is ihre Angelegenheit, und nur das Gelingen oder das Mißlingen des von ihnen zu bestreitenden Werfs kann darüber entschei: den, ob und in wiefern sle demselben gewachsen waren. Bis zu diesem entscheidenden Zeitpunkt ist jedes (vortheilhafte oder nachtheilige) Urtheil über ihre Gelehrsamkeit, ihre praktische Einficht und ihren redlichen Willen, vollkommen überflüssig. Die einzige Bemerkung, welche wir uns in dieser Beziehung noch erlauben möchten, betrifft die Verrichtung des Geseßbge- bers, als solche. Für ihn ist, die chronologishe Ordnung der Zeiträume nicht die phil5\sophische. Anstatt zu sagen : die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft, sagt er: ¡edie Vergangenheit, die Zukunfe und die Gegenwart.“/ enn, erst wenn man die Zukunft in der Vergangenheit richtig an- geshaut hat, fan man auf die gegenwärtige Zeit, die immer nur ein Punft ist, so zurúückffommen, daß man ai Charaf- ter gehörig auffaßt und ihr Gerechtigkeit wiederfahren T E BGeurtheiler geht alsdany wieder zu dem Prospec- tus des Herrn 2c. Gans selbst über, indem „er auf die Zrage: „Was läßt sih von der Be:hülfe einer Theorie er- warten, welche sich der Gelehrsatukeit, der praktischen Einsicht und dem redlichen Willen; wo nicht gegenüber, doch zur Seite stellt ?// folgende Anwort giebt : ; „Der Mißbrauch des Wortes 77 ¿eThegorie‘// ist nur allzu gewöhnlich. Männern, denen

man, außer dem redlichen Willen (der sich gewissermaßen,

ganz von selbst versteht), Gelehrsamkeit und praktische Ein- ficht zuschreibt, fann Herr 2e. Gans nicht die Theorie ab- sprechen wollen; - dean, bei dem innigen Zusammenhange, worin "Gedanke ind That mit einander stehen, würde dies nichts weitèr heizen, als jenen Männern die Fähigkeit ab- sprechen, welche die Erfüllung ihres Berufs erfordert. Was

{s Gelehrsainkeit in Beziehung äuf Gesesgebung? Gründ- liche Kentniß früherer Gesellschastszustände mit allen Erschei:

nungen, die sich daran knüpfen, Was ist praktische Einsicht?

| Geùubtheit in Anwendung einer richtigen Methode auf Fälle, | welche fo noch nit da gewesen sind.

n | Wie nun ließe sich“ wohl das Eine oder das Andeè von der Theorie trènnen2

die Frage beantworten muß, was Herr 2c. Gans unter Theo- rie in Beziehung auf die Geseßgebung versteht. Der ein- zige Aufschluß, den er selbsk darüber: giebt , scheint in den Worten enthalten zu seyn: „es sollen nicht sowohl historische Abhandlungen, wekche das bestehende Recht erläutern, aufge- nommen wetden, als vielmehr Urtheile über die Brauchbar- keit und Unbrauchbarkeit der heutigen Gesetzgebung; das hi- „storische Eletnent ist nicht ausgeschlossen, aber zum erläutern- den Mittel herabgeseßt. Dieser- Aufschluß reicht jedoch nicht aus, um zu einer sicheren Anschauung dessen zu gelan- gen, was Herr 2c. Gans seine Theorie nennt. hierbei nichts weiter übrig, als den Erfolg, so wie er sich in der Behandlung der einzelien Gegenstände offenbaren wird, geduldig abzuwarcen. Unsern Wünschen nah wird er so

glänzend ausfallen, daß alle Welt davin überein kommt, Hr? 2c. Gans habe eine sichere Methode erfunden, den Ge-

darauf muß seine Theorie, - wenn sie rechter Art seyn soll, ausgehen. Dié volle Wahrheit zu gestehen, mißfällt uns nur _* die beabsichtigte Sonderung des Historische von dem Phiz losophischen in. der Behandlung der Gegenstände. Eine Phi losophie , . der es au den Thatsachen “der Geschichte fehlt, scheint uns eben so jehr monsiram horrendum ingens, cui lumen adempiom, 4u seyn a Becht i Philosophie fehlt. Für die Gesékgebung sind gut. coordinikte, d. h. nach ihrer Succession aufgestellte Thatsachen, das. Ein: zige, was aus der Dunkelheit ins Licht führen kann; ‘denn “in der Geseßgebung läßt sich nichts vorwegnehmenñ, und eben Ù so- wenig etwas rückgängig machen. Doch Wir wollen uns durch diese Bemerkungen nicht zum Kritiker über Arbeiten . aufwerfen, welche noch nicht erschienen sind. Es kann ja so-

‘gar der Fall seyn, daß diese Arbeiten unendlich brauchbarer

sie eine deutliche Vorstellung haben, einerseits von dem, was y lind, als die angefundigte Methode erwarten läßt. —* te

-

Zn der That, man kommt in Verkegenheit, wenn man h

s bleibt

seßen die hôchste Angemessenheit zu gebêèn; denn M

ls eine Geschichte, “der es an